V/0536/2005
Kommunale Entwicklungszusammenarbeit
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Anlage 1
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Anlage 1 zur Vorlage V/0536/2005 Bestimmungen über die Auslobung des „Entwicklungspolitischen Nord-Süd-Preises“ der Stadt Münster vom 20.06.2001, zuletzt geändert durch Beschluss des Hauptausschusses vom 29.06.2005 1. Die Stadt Münster lobt einen „Entwicklungspolitischen Nord-Süd- Preis“ aus. Er wird jedes zweite Jahr ( ab seit 2002) verliehen. Für den Preis wird eine Summe von 5.000 € z ur Verfügung gestellt. Die Öffentlichkeit wird jeweils am Ende des Vorjahres vor dem Verleihungsjahr in geeigneter Weise über das Bewerbungsverfahren und den Termin unterrichtet. 2. Intention Mit dem Preis soll die Arbeit der in der kommunalen Entwicklungszusammenarbeit Tätigen öffentlich anerkannt und gefördert werden. Die Akteure sollen motiviert werden, in ihrer Arbei t fortzufahren, sie weiter zu verbessern und ständi g veränderten Gegebenheiten anzupassen. Darüber hinaus soll in einer breiteren Öffentlichke it das Verständnis Bewusstsein für die Notwendigkeit von Nord-Süd-Solidarität geweckt entwickelt sowie Anerkennung für ein solches Engagement geschaffen werden. Mit dem Preis soll vorbildhaftes vorbildliches , nachhaltiges entwicklungspolitisches Nord-Süd- Engagement ausgezeichnet werden, das Ursachen ungleicher Entwicklung in der Welt benenn t, diese gezielt aufdeckt, sie zukunftsorientiert bekämpft und zugleich einer breiteren (kommunalen) Öffentlichkeit b ewusst macht, mehr perspektivische Sichtwe isen vermittelt, Alternativen aufzeigt und zum Umdenken mot iviert, geschlechtsspezifische, menschenrechtspolitische, migrationspolitische und soziale Aspekte berücksichtigt, auf gleichberechtigten Dialog zwischen Partnern in Nord und Süd beruht. auf gleichberechtigtem Dialog zwischen Partnern au s Nord und Süd beruht, das Lernen voneinander in Nord und Süd fördert, menschenrechtspolitische, migrationspolitische und soziale Aspekte sowie Aspekte der Geschlechtergerechtigkeit berücksichtigt, Ursachen ungleicher Entwicklung in der Welt benenn t, einer breiteren (kommunalen) Öffentlichkeit bewusst macht und sie zukunftsorientiert zu überwinden versucht, mehrperspektivische Sichtweisen vermittelt, Altern ativen aufzeigt und zum Umdenken motiviert und die Gleichberechtigung von Menschen ausländischer Herkunft in unserer Gesellschaft fördert. 2.1 Ziele des „Entwicklungspolitischen Nord - Süd – Preises“ sollen insbesondere sein sind: Akteure dazu anzuspornen, ihr entwicklungspolitisches Engag ement auf die sich verändernden Gegebenheiten jeweils neu einzustellen und zu verb essern stärken , entwicklungspolitisches Engagement von Schulen , Vereinen, Institutionen, Gruppen, Einzelpersonen und Betrieben in der Stadt Münster repräsentativ h ervorzuheben, besonders gute Beispiele von Engagement in kommuna ler Entwicklungszusammenarbeit öffentlichkeitswirksam darzustellen, die Öffentlichkeit auf vielfältige unterschiedlich e Ansätze und Engagements die Vielfalt unterschiedlicher Ansätze der Nord-Süd-Initiativen aufmerksam zu machen. 2.2 Ein besonderes Augenmerk bei der Preiszuerkennung ist zu richten auf Nachhaltigkeit der Projekte und/ oder Neuartigkeit und Originalität der Aktionen der letzten zwei Jahre, Anlage 1 zur Vorlage V/0536/2005 vorrangige Förderung dauerhaften ehrenamtlichen Eng agements , vorbildhafte Projekte aus dem Bereich der Wirtscha ft, motivierende und bewusstseinsbildende SchülerInnen pr ojekte bzw. -aktionen. die Zukunftsfähigkeit der Projekte, die Neuartigkeit und Originalität der Aktionen der letzten zwei Jahre, die Dauer und Beständigkeit ehrenamtlichen Engagem ents, vorbildhafte Projekte aus dem Bereich der Wirtscha ft, motivierende und bewusstseinsbildende Projekte bzw . Aktionen aus Schulen. 3. Bewerber Der Preis kann an jede natürliche oder juristische Person, Personengruppe, Arbeitsgemeinschaft, Initiative oder Institution mit Ausnahme städtische r Ämter und Behörden des Landes oder Bundes verliehen werden, die ihren Wohnsitz, ihren Arbeits schwerpunkt bzw. ihre Geschäftsniederlassung in Münster haben. Der Preis kann auf mehrere Pr eisträger aufgeteilt werden. 4. Bewerbungen Kandidaten können sich selbst vorschlagen bewerben oder können für eine Bewerbung vorgeschlagen werden. Bewerbungsunterlagen sollten so aufbereitet sein, d ass ihr Inhalt einer breiteren Öffentlichkeit verständli ch ist. Darüber hinaus sollen sie Auskunft geben üb er die Motivation und Arbeitsweise sowie die Arbeitsschwe rpunkte der Kandidaten. Die Aussagen der Bewerbungsunterlagen sollen für ei ne breitere Öffentlichkeit verständlich sein. Sie sollen auch Auskunft geben über die Motivation und Arbeitsweise sowie über die Arbeitsschwerpunkte der Kandidaten. Bewerbungsunterlagen sind bei der Stadt Münster, Am t des Rates und des Oberbürgermeisters, Geschäftsstelle des Beirates für kommunale Entwickl ungszusammenarbeit, 48127 Münster, schriftlich einzureichen. Von dort werden sie an das Preisgeric ht weitergeleitet. Der Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit legt den Termin zur Abgabe der Bewerbungsunterlagen fest. 5. Preisgericht Das Preisgericht besteht aus fünf unabhängigen Pers onen aus dem öffentlichen Leben, wobei ein Mitglied des Preisgerichtes dem Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit angehören sollte. Die Mitglieder des Preisgerichts sowie zwei stellve rtretende Preisrichter/innen werden vom Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit vorgeschlagen und vom Haupt - und Finanzausschuss Hauptausschuss berufen. Die Namen der Mitglieder des Preisgericht s und ihrer Stellvertreter/innen werden mit Bekanntgabe der Auslobung des Nord- Süd- Preises öffentlich bekannt gegeben. Mitglieder des Preisgerichts und von ihnen vertret ene Institutionen sowie ihre Stellvertreter/innen können nicht ausgezeichnet werden. 6. Preisgerichtsverfahren Die Preisträger werden vom Preisgericht in nicht öf fentlicher Sitzung ermittelt. Das Preisgericht entscheidet über Anzahl und Höhe der Preise im Rahm en der zur Verfügung stehenden Preissumme. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Das Preisgericht ist beschlussfähig, wenn mindesten s vier Mitglieder anwesend sind. Die Stellvertreter/innen sollen an den Sitzungen berate nd mit teilnehmen, sind aber nicht stimmberechtigt. Bei Ausscheiden eines Mitgliedes während des laufenden Verfahrens tritt ein/e Stellvertreter/in an seine/ ihre Stelle. Das Preisgericht wählt aus seiner Mitt e eine/n Vorsitzende/n sowie eine/n stellvertretend e/n Vorsitzende/n. Zur Entscheidung über die Preisvergabe genügt die ei nfache Stimmenmehrheit. Über den Beschluss fertigt das Preisgericht ein Protokoll an, das von allen anwesenden Mitgliedern zu unterzeichnen ist. In diesem Protokoll ist die Entscheidung des Preisgeri chts zu begründen. Im Falle einer Aufteilung des Anlage 1 zur Vorlage V/0536/2005 Preises der Preissumme ist die Höhe des auf jede/n Preisträger/in entfall enden Anteils gesondert aufzunehmen. Sollte die Verleihung des Preises nich t möglich sein, ist auch dies im Protokoll mit eine r Begründung festzuhalten. 7. Die Preisverleihung Die Aushändigung des Preises in Form einer Urkunde n immt der/ die Oberbürgermeister/in oder sein/e bzw. ihr/e Stellvertreter/in im Rahmen einer öffent lichen Veranstaltung vor. Im Rahmen der Preisverleihung Bei der Preisverleihung teilt die Jury das Preisgericht ihre seine Entscheidung und deren Begründung mit. Die preisgekrönten Arbeiten und die Namen der Preis träger/innen werden dem Rat bekannt gegeben und in der Presse der Öffentlichkeit vorgestellt. A lle der dem Jury Preisgericht zur Entscheidung eingereichten Bewerbungen werden öffentlich ausgest ellt, um der Öffentlichkeit beispielhaft Einblick i n die Bandbreite kommunaler Entwicklungszusammenarbeit zu geben. Hinweis: Bewerbungsunterlagen sollen so aufbereitet sein, dass sie öffentlich ausgestellt werden könne n. Näheres regelt das Merkblatt „Gestaltung der Bewerbungsunterlagen “.
Anlage 2
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Anlage 2 zur Vorlage V/0536/2005 Preisgericht für die Auslobung des 3. Entwicklungsp olitischen Nord-Süd-Preises der Stadt Münster 2006 - Informationen zu den vorgeschlagenen Personen - Mitglieder: Frau Ruth Weiss Adresse: Seeweg 7A, 59348 Lüdinghausen Frau Weiss wurde 1924 als Kind jüdischer Eltern in Fürth geboren. 1936 emigrierte die Familie nach Südafrika, wo Frau Weiss lange Jahre als Wirts chaftsjournalistin arbeitete. Sie setzte sich in Südafrika gegen die Apartheid ein und schrieb ge gen das Unrechtssystem. In Südafrika und in Südrhodesien wurde sie zur Persona non grata erk lärt und lebte dann in England, Deutschland und in Sambia. Ruth Weiss bereiste fast alle Länder Afrikas. Sie widmete sich in den 90ern ausschließlich dem Schreiben von Kinder- und Sachbüchern. Seit ihrem Ruhestand schreibt sie auch Romane. Heute lebt die Autorin me hrerer preisgekrönter Bücher in Lüdinghausen. Frau Edith Moldrickx Adresse: Unicef Münster, Arbeitsgruppe Münster, Marientalstr. 9, 48159 Münster Frau Moldrickx arbeitet seit 1992 ehrenamtlich für Unicef und übernahm 1995 die Leitung der Arbeitsgruppe Münster. Sie ist zuständig für die Öf fentlichkeitsarbeit, Benefizveranstaltungen, die Zusammenarbeit mit Schulen und ist Ansprechpart nerin für die Unicef- Schülergruppe und die Unicef-Hochschulgruppe. Frau Anne Nibbenhagen Adresse: Diepenbrockstr. 18, 48145 Münster Frau Nibbenhagen wurde 1961 in Seppenrade bei Lüdin ghausen geboren. Nach dem Abitur im Jahr 1981 verbrachte sie ein Jahr in Mexico. Es fol gte ein Lehramtsstudium mit den Fächern Spanisch und Sozialwissenschaften in Münster sowie das Referendariat in Wuppertal. Von 1986 bis 1992 war sie Mitglied in der Städtepartnerschaftsinitiative Münster - Acoyapa/Nicaragua. Seit 1988 ist sie entwicklungspolitische Bildungsreferen tin bei der Christlichen Initiative Romero in Münster. Seit dem 22.02.2005 ist Frau Nibbenhagen V orsitzende des Beirates für kommunale Entwicklungszusammenarbeit der Stadt Münster. Herr Prof. Dr. Norbert Mette Adresse: Liebigweg 11a, 48165 Münster Herr Prof. Dr. Mette, geb. 1946, lehrt als Professo r für Religionspädagogik/Praktische Theologie im Fach Katholische Theologie an der Universität Do rtmund. Er ist Mitglied von Pax Christi und arbeitet aktiv im Ökumenischen Brasilienkreis Glasu it do Brasil in Münster-Hiltrup mit. Er hielt sich mehrmals in der sog. Dritten Welt (Peru, Brasi lien, Mexiko, Südafrika) auf mit Kontakten zu Sozialprojekten. Er beschäftigt sich intensiv mit d er Theologie der Dritten Welt (Befreiungstheologie) und hält Lehrveranstaltungen zum Problemkomplex Gerechtigkeit und Befreiung als Thema im Religionsunterricht und in der Gemeindearbeit. Anlage 2 zur Vorlage V/0536/2005 Herr Pfarrer Klaus Breyer Adresse: Umweltreferat im Institut für Kirche und G esellschaft der Ev. Landeskirche von Westfalen, Berliner Platz 12, 58638 Iserlohn Herr Pfarrer Breyer, geb. 1957, seit 1990 Umweltref erent und seit 1998 Umweltbeauftragter der Evangelischen Kirche von Westfalen, ist seit dem Ja hr 2000 Studienleiter für Umwelt und Entwicklungsfragen in der evangelischen Akademie Is erlohn. Er ist Mitglied im Stiftungsrat der NRW-Stiftung für Umwelt und Entwicklung Bonn, Beira tsmitglied der Fachstelle für Umwelt und Entwicklung des EED, Wittenberg, sowie Vorstandsspr echer der Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 NRW. Seine Arbeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Ethik der Nachhaltigkeit, Energiepolitik und Klimaschutz, Folgen der Globalis ierung, Nachhaltige Entwicklung und Eine- Welt-Fragen, Lokale Agenda sowie Kirchliches Nachha ltigkeitsmanagement (Sustainable Churches). Stellvertretende Mitglieder: Herr Dr. Hans-Martin Große-Oetringhaus Adresse: Im Siepen 13, 47055 Duisburg Herr Dr. Große-Oetringhaus, geb. 1948, absolvierte ein Lehrerstudium in Münster (Diplom, Promotion in Pädagogik über das Schulsystem der Sch warzen in Südafrika). Von 1978 bis1979 arbeitete er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Deutschen Institut für Wissenschaftliche Pädagogik. Er hatte zehn Jahre lang einen Lehrauftr ag zur Pädagogik der Dritten Welt an der Universität Münster, arbeitete freiberuflich als Jo urnalist und Schriftsteller und ist seit 1984 Referent für Globales Lernen bei dem entwicklungspo litischen Kinderhilfswerk terre des hommes in Osnabrück tätig. Seit 1980 veröffentlicht er Kinder- und Jugendbücher, später auch Romane und Anthologien für Erwachsene. Herr Dr. Ludger Weckel Adresse: Eine-Welt-Forum Münster e.V., Graelstr. 23, 48153 Münster Herr Dr. Weckel, geb. 1960, ist promovierter kathol ischer Theologe. Er war von 1989 bis 1991 bei der Christlichen Initiative Romero in Münster t ätig und war 1993 Mitbegründer des Institut für Theologie und Politik, wo er bis heute arbeitet. Di e Arbeitsschwerpunkte sind Entwicklungspolitik, Entwicklung und Kirche in Late inamerika sowie die Befreiungstheologie. Er war von 2000 bis 2003 Mitglied des Beirates für Kom munale Entwicklungszusammenarbeit der Stadt Münster und von 2001 bis 2003 Vorsitzender di eses Gremiums. Zur Zeit ist er in ehrenamtlicher Funktion einer der Sprecher des Eine -Welt-Forums Münster e.V., dem Netzwerk entwicklungspolitischer Gruppen in Münster.
Beschlussvorlage
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DER OBERBÜRGERMEISTER Amt des Rates und des Oberbürgermeisters Betrifft Kommunale Entwicklungszusammenarbeit - Auslobung des 3. Entwicklungspolitischen Nord-Süd-Preises der Stadt Münster im Jahr 2006 - Zuschüsse im Rahmen der Projektförderung 2005 Beratungsfolge 29.06.2005 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Die als Anlage 1 beigefügten geänderten „Bestimmungen zur Auslobung des Entwick- lungspolitischen Nord-Süd-Preises der Stadt Münster“ werden beschlossen. 2. Folgende Personen werden als Mitglieder bzw. stellvertretende Mitglieder des Preisgerichts zur Auslobung des 3. Entwicklungspolitischen Nord -Süd-Preises der Stadt Münster im Jahr 2006 berufen: Mitglieder Frau Ruth Weiss Frau Edith Moldrickx Frau Anne Nibbenhagen Herr Prof. Dr. Norbert Mette Herr Pfarrer Klaus Breyer Stellvertretung: Herr Dr. Hans-Martin Große-Oetringhaus Herr Dr. Ludger Weckel 3. Im Rahmen der Projektförderung 2005 wird Folgendes beschlossen: a) Der Deutschen Pfadfinderschaft St. Georg, Stamm Herz – Jesu Münster, wird für das Pro- jekt „Interkulturelles Lernern innerhalb des ehrenamtlichen Engagements - eine Methode zur Förderung der entwicklungspolitischen Bewusstseinsbildung“ (Antrag Nr. 33/2005) kein Zuschuss im Rahmen der Projektförderung gewährt. Vorlagen-Nr.: V/0536/2005 Auskunft erteilt: Frau Rietkötter Ruf: 492 60 43 E-Mail: RietkoeS@stadt-muenster.de Datum: 13.06.2005 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - b) kitunga.projekte wird für das Projekt „Amo – eine Spurensuche“ (Antrag Nr. 37/2005) kein Zuschuss im Rahmen der Projektförderung gewährt. Begründung: Zu Ziffer 1: Gemäß Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 20.06.2001 lobt die Stadt Münster jedes zweite Jahr einen Entwicklungspolitischen Nord-Süd-Preis aus. Zur Vorbereitung und Verlei- hung des Preises stehen jährlich bei der Haushaltsstelle 0020.718.5000.4 („kommunale Entwick- lungszusammenarbeit“) 5000 € zur Verfügung. Die Auslobung des Preises erfolgt auf der Grundla- ge der Bestimmungen zur Auslobung des Entwicklungspolitischen Nord-Süd-Preises der Stadt Münster vom 20.06.2001, zuletzt geändert duch Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 08.10.2003. Der Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit empfiehlt, die Bestim- mungen auf Grund der Erfahrungen aus dem Jahr 2004 in einigen Punken zu ändern. Die Verän- derungen zu der bisherigen Fassung ist in den als Anlage 1 beigefügten Bestimmungen kenntlich gemacht (unterstrichen). Zu Ziffer 2: Das Preisauslobungsverfahren erfolgt auf Grundlage der unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschlosse- nen „Bestimmungen über die Auslobung des „Entwicklungspolitischen Nord-Süd-Preises der Stadt Münster“. Demnach wird der Preis durch ein Preisgericht verliehen, welches nach Ziffer 5 der ge- nannten Bestimmungen aus fünf unabhängigen Personen aus dem öffentlichen Leben besteht. Die Mitglieder des Preisgerichts sowie zwei Stellvertreter/innen werden vom Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit vorgeschlagen und vom Hauptausschuss berufen. Der Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit hat in seiner Sitzung am 01.06.2005 be- schlossen, dem Hauptausschuss die Berufung der im Beschlussvorschlag unter Ziffer 2 aufgeliste- ten fünf Mitglieder sowie der zwei stellvertretenden Mitglieder vorzuschlagen. Informationen zu den vorgeschlagenen Personen sind dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt. Die Mitgliedschaft im Preisgericht endet mit dem Abschluss des Verfahrens am Tage der Preisver- leihung. Zu Ziffer 3: Dem Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit obliegt es, unter Berücksichtigung der vom Rat beschlossenen „Richtlinien der Stadt Münster zur finanziellen Förderung kommunaler Entwicklungszusammenarbeit“ über Projektanträge zu beraten. Auf der Grundlage der Empfehlun- gen des Beirates für kommunale Entwicklungszusammenarbeit beschließt der Hauptausschuss über die Verwendung der zur Verfügung stehenden Mittel. Da der Hauptausschuss in der bisherigen Praxis grundsätzlich den Empfehlungen des Beirates für kommunale Entwicklungszusammenarbeit gefolgt ist, war vereinbart worden, dass sowohl die Verwaltung als auch die Fraktionen des Rates rechtzeitig über Änderungsanträge informiert wer- den, damit ggf. Stellungnahmen abgegeben werden können. Es wird vorgeschlagen, dieses Ver- fahren beizubehalten. Der Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit hat in seiner Sitzung am 01.06.2005 be- schlossen, dem Hauptausschuss zu empfehlen, aus folgenden Gründen die Zuschussanträge ab- zulehnen: Zu Ziffer 3 a: Die Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg, Pfadfinderstamm Herz-Jesu, beantragt einen Zu- schuss i.H.v. 2000 € zu dem Projekt „Interkulturelles Lernen innerhalb des ehrenamtlichen Enga- gements - eine Methode zur Förderung der entwicklungspolitischen Bewusstseinsbildung“. Bei - 3 - dem Projekt handelt es sich um ein Austauschproj ekt zwischen 8 bolivianischen Pfadfinder/innen und der Leiterrunde des Pfadfinderstammes Herz-Jesu vom 30.07.2005 - 27.08.2005 in Deutsch- land und Luxemburg. Die Gäste aus Bolivien halt en sich 15 Tage in Münster auf. Während dieser Zeit sind neben einem Besichtigungsprogramm Podiumsdiskussionen und Austauschveranstaltun- gen zum o.g. Thema vorgesehen. Gemäß Ziffer 3.1.2 der Richtlinien der Stadt Münster zur finanziellen Förderung kommunaler Ent- wicklungszusammenarbeit können Reisen aus Afrika, Asien, Lateinamerika und Osteuropa nach Münster gefördert werden. Jeder Antragsteller erhält maximal alle 3 Jahre einen Zuschuss zu einer Begegnungsreise. Die Antragsteller haben bereits im Jahr 2003 einen Zuschuss i.H.v. 2000 € für das Projekt „Ent- wicklungspolitik konkret! Begegnung mit Deutschen und Bolivianischen Pfadfindern“ (Antrag Nr. 22/2003) erhalten. Auch bei diesem Projekt handelte es sich um eine Begegnungsreise im Sinne von Ziffer 3.1.2 der genannten Richtlinien. Eine erneute Förderung ist in diesem Jahr daher auf Grund der einzuhaltenden 3-Jahresfrist nicht möglich. Der Beirat für kommunale Entwicklungszu- sammenarbeit empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Zu Ziffer 3 b: „kitunga.projekte“ beantragt einen Zuschuss i.H.v. 2.600 € zu dem Projekt „Amo-eine Spurensu- che“. Mittelpunkt des Projektes ist die Aufführung eines Theaterstückes über Anton Wilhelm Amo, der im 18. Jahrhundert als erster schwarzer Hoch schuldozent in Deutschland lebte und lehrte. Ne- ben dem Theaterstück sind weitere zusätzliche Veranstaltungen wie Radiosendungen, Vorträge sowie Lesungen mit Podiumsdiskussionen geplant. Das Projekt soll zu einer kreativen, künstleri- schen und wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit afrikanischer und afro-deutscher Geschich- te anregen. Kitunga.projekte hat bereits im Jahr 2004 einen Zuschuss i.H.v. 2000 € zu dem Projekt „Spurensu- che“ erhalten (Antrag Nr. 11/2004). Bei dem Projekt handelte es sich um eine Veranstaltungsreihe über mehrere Monate, deren Mittelpunkt neben verschiedenen Musikveranstaltungen, Radiosen- dungen, Lesungen u.ä. das Theaterstück „Amo“ sein sollte. Laut Auskunft des Antragstellers wur- de das Projekt mit Ausnahme der Theateraufführung, deren Premiere auf den Herbst 2005 ver- schoben werden musste, durchgeführt. Durch die zeitliche Distanz zwischen dem Projekt „Spuren- suche“ und der Premiere von “Amo“ soll nun das Projekt mit einem anderen inhaltlichen Schwer- punkt fortgeführt werden. Im Jahr 2004 wurde im Wesentlichen der historische Ansatz und die Be- deutung von afro-deutscher/afrikanischer Geschichte herausgearbeiter, jetzt geht es um zeitge- nössische literarische, künstlerische und wissenschaftliche Beiträge zum Leben von Afrikanern in Deutschland am Beispiel von Amo und anderen Afrikanern, die hier leben. Das jetzige Projekt weicht inhaltlich nicht wesentlich von dem bereits geförderten Projekt ab. Die angegebenen Kosten wurden z.T. bereits im Antrag aus dem Jahr 2004 geltend gemacht und wur- den bei der Entscheidung über die Bewilligung des Zuschusses entsprechend berücksichtigt. Der Zuschuss im Jahr 2004 wurde sowohl für das Rahmenprogramm als auch für die Aufführung des Theaterstückes „Amo“ bewilligt. Der Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit empfiehlt daher, auch unter Berücksichtigung der nur begrenzt zur Verfügung stehenden Finanzmittel, kin- tunga. projekte keinen weiteren Zuschuss zu dem Projekt zu gewähren. Gez. Dr. Tillmann
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Marientalstraße 9
- Diepenbrockstraße 18
- Graelstraße 23
- Liebigweg 11a
- Berliner Platz 12
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0536/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 13.06.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37