Mandari Insight

V/0536/2005

Kommunale Entwicklungszusammenarbeit

Vorlage 13.06.2005

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 29.06.2005, TOP 7

Anlage 1

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Anlage 2

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Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 1

8148 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0536/2005 
 
Bestimmungen über die  Auslobung des  
„Entwicklungspolitischen Nord-Süd-Preises“ der Stadt Münster vom 20.06.2001,  
zuletzt geändert durch Beschluss des Hauptausschusses vom 29.06.2005  
 
 
1. Die Stadt Münster lobt einen „Entwicklungspolitischen Nord-Süd- Preis“ aus. Er wird jedes zweite 
Jahr ( ab  seit  2002) verliehen. Für den Preis wird eine Summe von 5.000 € z ur Verfügung gestellt. 
Die Öffentlichkeit wird jeweils am Ende des Vorjahres vor dem Verleihungsjahr in geeigneter 
Weise über das Bewerbungsverfahren und den Termin unterrichtet.  
 
2. Intention 
Mit dem Preis soll die Arbeit der in der kommunalen  Entwicklungszusammenarbeit Tätigen öffentlich 
anerkannt und gefördert werden.  
Die Akteure sollen motiviert werden, in ihrer Arbei t fortzufahren, sie weiter zu verbessern und ständi g 
veränderten Gegebenheiten anzupassen.  
Darüber hinaus soll in einer breiteren Öffentlichke it das Verständnis 
 Bewusstsein  für die Notwendigkeit 
von Nord-Süd-Solidarität geweckt  entwickelt  sowie Anerkennung für ein solches Engagement 
geschaffen werden. 
 
Mit dem Preis soll vorbildhaftes  vorbildliches , nachhaltiges  entwicklungspolitisches Nord-Süd-
Engagement ausgezeichnet werden,  
das 
 
 Ursachen ungleicher Entwicklung in der Welt benenn t, diese gezielt aufdeckt, sie zukunftsorientiert 
 bekämpft  und zugleich einer breiteren (kommunalen) Öffentlichkeit b ewusst macht,  
 mehr perspektivische Sichtwe isen vermittelt, Alternativen aufzeigt und zum Umdenken mot iviert,  
 geschlechtsspezifische, menschenrechtspolitische, migrationspolitische und soziale Aspekte 
 berücksichtigt,  
 auf gleichberechtigten Dialog zwischen Partnern in  Nord und Süd beruht.  
 
 auf gleichberechtigtem Dialog zwischen Partnern au s Nord und Süd beruht, 
 
 das Lernen voneinander in Nord und Süd fördert,  
 menschenrechtspolitische, migrationspolitische und  soziale Aspekte sowie Aspekte der 
Geschlechtergerechtigkeit berücksichtigt,  
 Ursachen ungleicher Entwicklung in der Welt benenn t, einer breiteren (kommunalen) Öffentlichkeit 
bewusst macht und sie zukunftsorientiert zu überwinden versucht,   
 mehrperspektivische Sichtweisen vermittelt, Altern ativen aufzeigt und zum Umdenken motiviert  
 und  
 die Gleichberechtigung von Menschen ausländischer Herkunft in unserer Gesellschaft fördert. 
 
 
2.1 Ziele des „Entwicklungspolitischen Nord - Süd – Preises“ sollen insbesondere sein 
 sind: 
 
 Akteure  dazu anzuspornen, ihr entwicklungspolitisches Engag ement auf die sich verändernden 
 Gegebenheiten jeweils neu einzustellen und zu verb essern  stärken , 
 
 entwicklungspolitisches Engagement von Schulen , Vereinen, Institutionen, Gruppen, Einzelpersonen 
 und Betrieben in der Stadt Münster repräsentativ h ervorzuheben, 
 
 besonders gute Beispiele von Engagement in kommuna ler Entwicklungszusammenarbeit 
 öffentlichkeitswirksam darzustellen, 
 
 die Öffentlichkeit auf vielfältige unterschiedlich e Ansätze und Engagements  die Vielfalt 
 unterschiedlicher Ansätze  der Nord-Süd-Initiativen aufmerksam zu machen. 
 
2.2 Ein besonderes Augenmerk bei der Preiszuerkennung ist zu richten auf  
 
 Nachhaltigkeit der Projekte und/ oder Neuartigkeit  und Originalität der Aktionen 
der letzten zwei 
 Jahre,

Anlage 1 zur Vorlage V/0536/2005 
 vorrangige Förderung dauerhaften ehrenamtlichen Eng agements , 
 vorbildhafte Projekte aus dem Bereich der Wirtscha ft,  
 motivierende und bewusstseinsbildende SchülerInnen pr ojekte bzw. -aktionen.  
 
 die Zukunftsfähigkeit der Projekte,
  
 die Neuartigkeit und Originalität der Aktionen der letzten zwei Jahre,  
 die Dauer und Beständigkeit ehrenamtlichen Engagem ents,  
 vorbildhafte Projekte aus dem Bereich der Wirtscha ft,  
 motivierende und bewusstseinsbildende Projekte bzw . Aktionen aus Schulen.  
 
3. Bewerber 
Der Preis kann an jede natürliche oder juristische Person, Personengruppe, Arbeitsgemeinschaft, 
Initiative oder Institution mit Ausnahme städtische r Ämter und Behörden des Landes oder Bundes 
verliehen werden, die ihren Wohnsitz, ihren Arbeits schwerpunkt bzw. ihre Geschäftsniederlassung in 
Münster haben. Der Preis kann auf mehrere Pr 
eisträger aufgeteilt werden.  
 
 
4. Bewerbungen 
Kandidaten können sich selbst vorschlagen  bewerben  oder können für eine Bewerbung  vorgeschlagen 
werden.  
 
Bewerbungsunterlagen sollten so aufbereitet sein, d ass ihr Inhalt einer breiteren Öffentlichkeit 
verständli ch ist. Darüber hinaus sollen sie Auskunft geben üb er die Motivation und Arbeitsweise sowie 
die Arbeitsschwe rpunkte der Kandidaten.     
 
Die Aussagen der Bewerbungsunterlagen sollen für ei ne breitere Öffentlichkeit verständlich sein. Sie 
sollen auch Auskunft geben über die Motivation und Arbeitsweise sowie über die Arbeitsschwerpunkte 
der Kandidaten.     
 
Bewerbungsunterlagen sind bei der Stadt Münster, Am t des Rates und des Oberbürgermeisters, 
Geschäftsstelle des Beirates für kommunale Entwickl ungszusammenarbeit, 48127 Münster, schriftlich 
einzureichen. Von dort werden sie an das Preisgeric ht weitergeleitet. Der Beirat für kommunale 
Entwicklungszusammenarbeit legt den Termin zur Abgabe der Bewerbungsunterlagen fest. 
 
5. Preisgericht 
Das Preisgericht besteht aus fünf unabhängigen Pers onen aus dem öffentlichen Leben, wobei ein 
Mitglied des Preisgerichtes dem Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit angehören sollte. 
 
Die Mitglieder des Preisgerichts sowie zwei stellve rtretende Preisrichter/innen werden vom Beirat für 
kommunale Entwicklungszusammenarbeit vorgeschlagen und vom Haupt 
- und Finanzausschuss  
Hauptausschuss  berufen. Die Namen der Mitglieder des Preisgericht s und ihrer Stellvertreter/innen 
werden mit Bekanntgabe  der Auslobung des Nord- Süd- Preises öffentlich bekannt gegeben. 
 
 Mitglieder des Preisgerichts und von ihnen vertret ene Institutionen sowie ihre Stellvertreter/innen 
können nicht ausgezeichnet werden. 
 
6.  Preisgerichtsverfahren   
Die Preisträger werden vom Preisgericht in nicht öf fentlicher Sitzung ermittelt. Das Preisgericht 
entscheidet über Anzahl und Höhe der Preise im Rahm en der zur Verfügung stehenden Preissumme.  
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 
 
Das Preisgericht ist beschlussfähig, wenn mindesten s vier Mitglieder anwesend sind. Die 
Stellvertreter/innen sollen an den Sitzungen berate nd mit teilnehmen, sind aber nicht stimmberechtigt.  
Bei Ausscheiden eines Mitgliedes während des laufenden Verfahrens tritt ein/e Stellvertreter/in an seine/ 
ihre Stelle. Das Preisgericht wählt aus seiner Mitt e eine/n Vorsitzende/n sowie eine/n stellvertretend e/n 
Vorsitzende/n. 
 
Zur Entscheidung über die Preisvergabe genügt die ei nfache Stimmenmehrheit. Über den Beschluss 
fertigt das Preisgericht ein Protokoll an, das von allen anwesenden Mitgliedern zu unterzeichnen ist. In 
diesem Protokoll ist die Entscheidung des Preisgeri chts zu begründen. Im Falle einer Aufteilung des

Anlage 1 zur Vorlage V/0536/2005 
Preises  der Preissumme  ist die Höhe des auf jede/n Preisträger/in entfall enden Anteils gesondert 
aufzunehmen. Sollte die Verleihung des Preises nich t möglich sein, ist auch dies im Protokoll mit eine r 
Begründung festzuhalten.  
 
7.   Die Preisverleihung  
Die Aushändigung des Preises in Form einer Urkunde n immt der/ die Oberbürgermeister/in oder sein/e 
bzw. ihr/e Stellvertreter/in im Rahmen einer öffent lichen Veranstaltung vor. Im Rahmen der 
 
Preisverleihung  Bei der Preisverleihung teilt die Jury  das Preisgericht  ihre  seine Entscheidung und deren 
Begründung mit.  
 
Die preisgekrönten Arbeiten und die Namen der Preis träger/innen werden dem Rat bekannt gegeben 
und in der Presse der Öffentlichkeit vorgestellt. A lle der 
 dem Jury  Preisgericht  zur Entscheidung 
eingereichten Bewerbungen werden öffentlich ausgest ellt, um der Öffentlichkeit beispielhaft Einblick i n 
die Bandbreite kommunaler Entwicklungszusammenarbeit zu geben. 
 
 
 
 
Hinweis: Bewerbungsunterlagen sollen so aufbereitet  sein, dass sie öffentlich ausgestellt werden könne n. 
Näheres regelt das Merkblatt „Gestaltung der Bewerbungsunterlagen “.

Anlage 2

5292 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage V/0536/2005 
 
Preisgericht für die Auslobung des 3. Entwicklungsp olitischen Nord-Süd-Preises 
der Stadt Münster 2006 
 
- Informationen zu den vorgeschlagenen Personen -  
 
 
Mitglieder: 
 
 
Frau Ruth Weiss 
Adresse: Seeweg 7A, 59348 Lüdinghausen 
 
Frau Weiss wurde 1924 als Kind jüdischer Eltern in Fürth geboren. 1936 emigrierte die Familie 
nach Südafrika, wo Frau Weiss lange Jahre als Wirts chaftsjournalistin arbeitete. Sie setzte sich 
in Südafrika gegen die Apartheid ein und schrieb ge gen das Unrechtssystem. In Südafrika und 
in Südrhodesien wurde sie zur Persona non grata erk lärt und lebte dann in England, 
Deutschland und in Sambia. Ruth Weiss bereiste fast  alle Länder Afrikas. Sie widmete sich in 
den 90ern ausschließlich dem Schreiben von Kinder- und Sachbüchern. Seit ihrem Ruhestand 
schreibt sie auch Romane. Heute lebt die Autorin me hrerer preisgekrönter Bücher in 
Lüdinghausen. 
 
Frau Edith Moldrickx 
Adresse: Unicef Münster, Arbeitsgruppe Münster, Marientalstr. 9, 48159 Münster 
 
Frau Moldrickx arbeitet seit 1992 ehrenamtlich für Unicef und übernahm 1995 die Leitung der 
Arbeitsgruppe Münster. Sie ist zuständig für die Öf fentlichkeitsarbeit, Benefizveranstaltungen, 
die Zusammenarbeit mit Schulen und ist Ansprechpart nerin für die Unicef- Schülergruppe und 
die Unicef-Hochschulgruppe. 
 
Frau Anne Nibbenhagen 
Adresse: Diepenbrockstr. 18, 48145 Münster 
 
Frau Nibbenhagen wurde 1961 in Seppenrade bei Lüdin ghausen geboren. Nach dem Abitur im 
Jahr 1981 verbrachte sie ein Jahr in Mexico. Es fol gte ein Lehramtsstudium mit den Fächern 
Spanisch und Sozialwissenschaften in Münster sowie das Referendariat in Wuppertal. Von 1986 
bis 1992 war sie Mitglied in der Städtepartnerschaftsinitiative Münster - Acoyapa/Nicaragua. Seit 
1988 ist sie entwicklungspolitische Bildungsreferen tin bei der Christlichen Initiative Romero in 
Münster. Seit dem 22.02.2005 ist Frau Nibbenhagen V orsitzende des Beirates für kommunale 
Entwicklungszusammenarbeit der Stadt Münster. 
 
Herr Prof. Dr. Norbert Mette 
Adresse: Liebigweg 11a, 48165 Münster 
 
Herr Prof. Dr. Mette, geb. 1946, lehrt als Professo r für Religionspädagogik/Praktische Theologie 
im Fach Katholische Theologie an der Universität Do rtmund. Er ist Mitglied von Pax Christi und 
arbeitet aktiv im Ökumenischen Brasilienkreis Glasu it do Brasil in Münster-Hiltrup mit. Er hielt 
sich mehrmals in der sog. Dritten Welt (Peru, Brasi lien, Mexiko, Südafrika) auf mit Kontakten zu 
Sozialprojekten. Er beschäftigt sich intensiv mit d er Theologie der Dritten Welt 
(Befreiungstheologie) und hält Lehrveranstaltungen zum Problemkomplex Gerechtigkeit und 
Befreiung als Thema im Religionsunterricht und in der Gemeindearbeit.

Anlage 2 zur Vorlage V/0536/2005 
Herr Pfarrer Klaus Breyer 
Adresse: Umweltreferat im Institut für Kirche und G esellschaft der Ev. Landeskirche von 
Westfalen, Berliner Platz 12, 58638 Iserlohn  
 
Herr Pfarrer Breyer, geb. 1957, seit 1990 Umweltref erent und seit 1998 Umweltbeauftragter der 
Evangelischen Kirche von Westfalen, ist seit dem Ja hr 2000 Studienleiter für Umwelt und 
Entwicklungsfragen in der evangelischen Akademie Is erlohn. Er ist Mitglied im Stiftungsrat der 
NRW-Stiftung für Umwelt und Entwicklung Bonn, Beira tsmitglied der Fachstelle für Umwelt und 
Entwicklung des EED, Wittenberg, sowie Vorstandsspr echer der Landesarbeitsgemeinschaft 
Agenda 21 NRW. Seine Arbeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Ethik der Nachhaltigkeit, 
Energiepolitik und Klimaschutz, Folgen der Globalis ierung, Nachhaltige Entwicklung und Eine-
Welt-Fragen, Lokale Agenda sowie Kirchliches Nachha ltigkeitsmanagement (Sustainable 
Churches). 
 
 
Stellvertretende Mitglieder: 
 
 
Herr Dr. Hans-Martin Große-Oetringhaus 
Adresse: Im Siepen 13, 47055 Duisburg 
 
Herr Dr. Große-Oetringhaus, geb. 1948, absolvierte ein Lehrerstudium in Münster (Diplom, 
Promotion in Pädagogik über das Schulsystem der Sch warzen in Südafrika). Von 1978 bis1979 
arbeitete er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Deutschen Institut für Wissenschaftliche 
Pädagogik. Er hatte zehn Jahre lang einen Lehrauftr ag zur Pädagogik der Dritten Welt an der 
Universität Münster, arbeitete freiberuflich als Jo urnalist und Schriftsteller und ist seit 1984 
Referent für Globales Lernen bei dem entwicklungspo litischen Kinderhilfswerk terre des 
hommes in Osnabrück tätig. Seit 1980 veröffentlicht  er Kinder- und Jugendbücher, später auch 
Romane und Anthologien für Erwachsene.   
 
 
Herr Dr. Ludger Weckel 
Adresse: Eine-Welt-Forum Münster e.V., Graelstr. 23, 48153 Münster 
 
Herr Dr. Weckel, geb. 1960, ist promovierter kathol ischer Theologe. Er war von 1989 bis 1991 
bei der Christlichen Initiative Romero in Münster t ätig und war 1993 Mitbegründer des Institut für 
Theologie und Politik, wo er bis heute arbeitet. Di e Arbeitsschwerpunkte sind 
Entwicklungspolitik, Entwicklung und Kirche in Late inamerika sowie die Befreiungstheologie. Er 
war von 2000 bis 2003 Mitglied des Beirates für Kom munale Entwicklungszusammenarbeit der 
Stadt Münster und von 2001 bis 2003 Vorsitzender di eses Gremiums. Zur Zeit ist er in 
ehrenamtlicher Funktion einer der Sprecher des Eine -Welt-Forums Münster e.V., dem Netzwerk 
entwicklungspolitischer Gruppen in Münster.

Beschlussvorlage

8573 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt des Rates und des Oberbürgermeisters 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Kommunale Entwicklungszusammenarbeit                                                                                        
- Auslobung des 3. Entwicklungspolitischen Nord-Süd-Preises der Stadt Münster im Jahr 2006 
- Zuschüsse im Rahmen der Projektförderung 2005 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
29.06.2005 Hauptausschuss Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. Die als Anlage 1 beigefügten geänderten „Bestimmungen zur Auslobung des Entwick-
lungspolitischen Nord-Süd-Preises der Stadt Münster“ werden beschlossen. 
 
2. Folgende Personen werden als Mitglieder bzw. stellvertretende Mitglieder des Preisgerichts 
zur Auslobung des 3. Entwicklungspolitischen Nord -Süd-Preises der Stadt Münster im Jahr 
2006 berufen: 
 
 Mitglieder  
 
Frau Ruth Weiss  
Frau Edith Moldrickx  
Frau Anne Nibbenhagen 
Herr Prof. Dr. Norbert Mette 
Herr Pfarrer Klaus Breyer 
 
Stellvertretung:
 
 
Herr Dr. Hans-Martin Große-Oetringhaus  
Herr Dr. Ludger Weckel 
 
3. Im Rahmen der Projektförderung 2005 wird Folgendes beschlossen: 
 
a) Der Deutschen Pfadfinderschaft St. Georg, Stamm Herz – Jesu Münster, wird für das Pro-
jekt „Interkulturelles Lernern innerhalb des ehrenamtlichen Engagements - eine Methode 
zur Förderung der entwicklungspolitischen Bewusstseinsbildung“ (Antrag Nr. 33/2005) kein 
Zuschuss im Rahmen der Projektförderung gewährt.  
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0536/2005 
Auskunft erteilt: 
Frau  Rietkötter 
Ruf: 
492 60 43 
E-Mail: 
RietkoeS@stadt-muenster.de  
Datum: 
13.06.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
b) kitunga.projekte wird für das Projekt „Amo – eine Spurensuche“ (Antrag Nr. 37/2005) kein 
Zuschuss im Rahmen der Projektförderung gewährt.  
 
 
Begründung: 
 
Zu Ziffer 1: 
Gemäß Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 20.06.2001 lobt die Stadt Münster 
jedes zweite Jahr einen Entwicklungspolitischen Nord-Süd-Preis aus. Zur Vorbereitung und Verlei-
hung des Preises stehen jährlich bei der Haushaltsstelle 0020.718.5000.4 („kommunale Entwick-
lungszusammenarbeit“) 5000 € zur Verfügung. Die Auslobung des Preises erfolgt auf der Grundla-
ge der Bestimmungen zur Auslobung des Entwicklungspolitischen Nord-Süd-Preises der Stadt 
Münster vom 20.06.2001, zuletzt geändert duch Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses 
vom 08.10.2003. Der Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit empfiehlt, die Bestim-
mungen auf Grund der Erfahrungen aus dem Jahr 2004 in einigen Punken zu ändern. Die Verän-
derungen zu der bisherigen Fassung ist in den als Anlage 1 beigefügten Bestimmungen kenntlich 
gemacht (unterstrichen). 
 
Zu Ziffer 2:
 
Das Preisauslobungsverfahren erfolgt auf Grundlage der unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschlosse-
nen „Bestimmungen über die Auslobung des „Entwicklungspolitischen Nord-Süd-Preises der Stadt 
Münster“. Demnach wird der Preis durch ein Preisgericht verliehen, welches nach Ziffer 5 der ge-
nannten Bestimmungen aus fünf unabhängigen Personen aus dem öffentlichen Leben besteht. Die 
Mitglieder des Preisgerichts sowie zwei Stellvertreter/innen werden vom Beirat für kommunale 
Entwicklungszusammenarbeit vorgeschlagen und vom Hauptausschuss berufen. 
 
Der Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit hat in seiner Sitzung am 01.06.2005 be-
schlossen, dem Hauptausschuss die Berufung der im Beschlussvorschlag unter Ziffer 2 aufgeliste-
ten fünf Mitglieder sowie der zwei stellvertretenden Mitglieder vorzuschlagen. 
 
Informationen zu den vorgeschlagenen Personen sind dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt. 
 
Die Mitgliedschaft im Preisgericht endet mit dem Abschluss des Verfahrens am Tage der Preisver-
leihung. 
 
Zu Ziffer 3:
 
Dem Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit obliegt es, unter Berücksichtigung der 
vom Rat beschlossenen „Richtlinien der Stadt Münster zur finanziellen Förderung kommunaler 
Entwicklungszusammenarbeit“ über Projektanträge zu beraten. Auf der Grundlage der Empfehlun-
gen des Beirates für kommunale Entwicklungszusammenarbeit beschließt der Hauptausschuss 
über die Verwendung der zur Verfügung stehenden Mittel. 
 
Da der Hauptausschuss in der bisherigen Praxis grundsätzlich den Empfehlungen des Beirates für 
kommunale Entwicklungszusammenarbeit gefolgt ist, war vereinbart worden, dass sowohl die 
Verwaltung als auch die Fraktionen des Rates rechtzeitig über Änderungsanträge informiert wer-
den, damit ggf. Stellungnahmen abgegeben werden können. Es wird vorgeschlagen, dieses Ver-
fahren beizubehalten. 
 
Der Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit hat in seiner Sitzung am 01.06.2005 be-
schlossen, dem Hauptausschuss zu empfehlen, aus folgenden Gründen die Zuschussanträge ab-
zulehnen: 
 
Zu Ziffer 3 a:
 
Die Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg, Pfadfinderstamm Herz-Jesu, beantragt einen Zu-
schuss i.H.v. 2000 € zu dem Projekt „Interkulturelles Lernen innerhalb des ehrenamtlichen Enga-
gements - eine Methode zur Förderung der entwicklungspolitischen Bewusstseinsbildung“. Bei

- 3 - 
dem Projekt handelt es sich um ein Austauschproj ekt zwischen 8 bolivianischen Pfadfinder/innen 
und der Leiterrunde des Pfadfinderstammes Herz-Jesu vom 30.07.2005 - 27.08.2005 in Deutsch-
land und Luxemburg. Die Gäste aus Bolivien halt en sich 15 Tage in Münster auf. Während dieser 
Zeit sind neben einem Besichtigungsprogramm Podiumsdiskussionen und Austauschveranstaltun-
gen zum o.g. Thema vorgesehen. 
 
Gemäß Ziffer 3.1.2 der Richtlinien der Stadt Münster zur finanziellen Förderung kommunaler Ent-
wicklungszusammenarbeit können Reisen aus Afrika, Asien, Lateinamerika und Osteuropa nach 
Münster gefördert werden. Jeder Antragsteller erhält maximal alle 3 Jahre einen Zuschuss zu einer 
Begegnungsreise.  
 
Die Antragsteller haben bereits im Jahr 2003 einen Zuschuss i.H.v. 2000 € für das Projekt  „Ent-
wicklungspolitik konkret! Begegnung mit Deutschen und Bolivianischen Pfadfindern“ (Antrag Nr. 
22/2003) erhalten. Auch bei diesem Projekt handelte es sich um eine Begegnungsreise im Sinne 
von Ziffer 3.1.2 der genannten Richtlinien. Eine erneute Förderung ist in diesem Jahr daher auf 
Grund der einzuhaltenden 3-Jahresfrist nicht möglich. Der Beirat für kommunale Entwicklungszu-
sammenarbeit empfiehlt, den Antrag abzulehnen. 
 
Zu Ziffer 3 b:
 
„kitunga.projekte“ beantragt einen Zuschuss i.H.v. 2.600 € zu dem Projekt „Amo-eine Spurensu-
che“. Mittelpunkt des Projektes ist die Aufführung eines Theaterstückes über Anton Wilhelm Amo, 
der im 18. Jahrhundert als erster schwarzer Hoch schuldozent in Deutschland lebte und lehrte. Ne-
ben dem Theaterstück sind weitere zusätzliche Veranstaltungen wie Radiosendungen, Vorträge 
sowie Lesungen mit Podiumsdiskussionen geplant. Das Projekt soll zu einer kreativen, künstleri-
schen und wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit afrikanischer und afro-deutscher Geschich-
te anregen. 
 
Kitunga.projekte hat bereits im Jahr 2004 einen Zuschuss i.H.v. 2000 € zu dem Projekt „Spurensu-
che“ erhalten (Antrag Nr. 11/2004). Bei dem Projekt handelte es sich um eine Veranstaltungsreihe 
über mehrere Monate, deren Mittelpunkt neben verschiedenen Musikveranstaltungen, Radiosen-
dungen, Lesungen u.ä. das Theaterstück „Amo“ sein sollte. Laut Auskunft des Antragstellers wur-
de das Projekt mit Ausnahme der Theateraufführung, deren Premiere auf den Herbst 2005 ver-
schoben werden musste, durchgeführt. Durch die zeitliche Distanz zwischen dem Projekt „Spuren-
suche“ und der Premiere von “Amo“ soll nun das Projekt mit einem anderen inhaltlichen Schwer-
punkt fortgeführt werden. Im Jahr 2004 wurde im Wesentlichen der historische Ansatz und die Be-
deutung von afro-deutscher/afrikanischer Geschichte  herausgearbeiter, jetzt geht es um zeitge-
nössische literarische, künstlerische und wissenschaftliche Beiträge zum Leben von Afrikanern in 
Deutschland am Beispiel von Amo und anderen Afrikanern, die hier leben. 
 
Das jetzige Projekt weicht inhaltlich nicht wesentlich von dem bereits geförderten Projekt ab. Die 
angegebenen Kosten wurden z.T. bereits im Antrag aus dem Jahr 2004 geltend gemacht und wur-
den bei der Entscheidung über die Bewilligung des Zuschusses entsprechend berücksichtigt. Der 
Zuschuss im Jahr 2004 wurde sowohl für das Rahmenprogramm als auch für die Aufführung des 
Theaterstückes „Amo“ bewilligt. Der Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit empfiehlt 
daher, auch unter Berücksichtigung der nur begrenzt zur Verfügung stehenden Finanzmittel, kin-
tunga. projekte keinen weiteren Zuschuss zu dem Projekt zu gewähren.  
 
 
 
Gez. 
Dr. Tillmann

Beratungsverlauf (1)

29.06.2005 Hauptausschuss
TOP 7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Marientalstraße 9
  • Diepenbrockstraße 18
  • Graelstraße 23
  • Liebigweg 11a
  • Berliner Platz 12

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0536/2005
Typ
Vorlage
Datum
13.06.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37