1860/2026
Beantwortung einer Anfrage zum Schutz vulnerabler Personen bei der städtischen Unterbringung Geflüchteter
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
7974 Zeichen
Dezernat, Dienststelle V/562 Vorlagen-Nummer 26.06.2026 1860/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 29.06.2026 Beantwortung einer Anfrage zum Schutz vulnerabler Personen bei der städtischen Unterbringung Geflüchteter Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen hat im Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern mit der schriftlichen Anfrage AN/1018/2026 vom 16. Juni 2026 folgende Fragen gestellt: 1. Wie stellt die Stadt sicher, dass das Ziel einer Unterbringung in abgeschlosse- nen Wohneinheiten angesichts der extremen Enge und kommenden Verdich- tung in Notunterkünften zeitnah für alle besonders Schutzbedürftigen erreicht wird? Welche Maßnahmen plant die Stadt, um insbesondere vulnerable Grup- pen prioritär aus den belastenden Massenunterkünften in den öffentlich-geför- derten Wohnungsbau zu überführen (Ratsbeschluss AN/0250/2021 vom 4. Februar 2021)? 2. Nach welchen Kriterien beziehungsweise Indikatoren erfolgt die Identifizierung und Einstufung vulnerabler Personen? 3. Wirksamkeit des Gewaltschutzes: Welche konkreten Evaluierungsergebnisse liegen für 2025 vor und gibt es auch Schätzungen einer Dunkelziffer von nicht- gemeldeten Fällen? Welche verbindlichen Schulungsprogramme für Sicher- heits- und Sozialpersonal sind geplant, um Diskriminierung und Gewalt in den Unterkünften effektiv zu unterbinden? 4. Vor dem Hintergrund der Schließung der Unterkunft in der Nikolausstraße: Wel- che alternativen Unterbringungsmöglichkeiten sind für die betroffenen Frauen und Kinder vorgesehen beziehungsweise bereits angeboten worden? Die Verwaltung teilt hierzu Folgendes mit: zu 1) Es gibt keine sogenannten „Massenunterkünfte“ im Unterbringungssystem der Stadt Köln. In Massen- oder Sammelunterkünften - zum Beispiel in Hallen, Turnhallen oder Zelten - leben regelmäßig mehrere hundert Menschen auf engstem Raum, nur von Stell- oder Kojenwänden getrennt und ohne Privatsphäre. 2 Die größten Notunterkünfte der Stadt Köln sind aktuell (Stand 31. Mai 2026) wie folgt belegt: 396 Personen (Herkulesstraße) - Gebäude plus Wohncontainer auf Parkplatz, bei einer maximalen Kapazität von 704 Plätzen (derzeit also keine enge Bele- gung) 300 Personen (Ringstraße, ehemalige Volvo-Zentrale) - Aufgabe März 2028 188 Personen (Vorgebirgsstraße/Südstadion) - Aufgabe November 2026 In diesen Unterkünften haben geflüchtete Familien stets eigene Räume. 2025/2026 wurden bereits die großen Notunterkünfte Hardtgenbuscher Kirchweg und P5 / Meri- anstraße aufgegeben. Aktuell sind lediglich 956 Geflüchtete in Notunterkünften mit Gemeinschaftsverpflegung und Gemeinschaftssanitäranlagen untergebracht (Stand 31. Mai 2026). Die Quote der in abgeschlossenen Wohneinheiten (Wohneinheit mit eigenem Sanitär und eigener Küche) untergebrachten Geflüchteten liegt aktuell bei 71,5 Prozent. Wei- tere 4,8 Prozent haben eigene Wohneinheit mit eigenem Sanitär und Gemeinschafts- küche. Insgesamt leben 76,3 Prozent der untergebrachten Geflüchteten in einer Wohneinheit mit eigenem Sanitär. Weitere 1.237 geflüchtete Menschen sind in Beherbergungsbetrieben mit eigenem Sanitär und mit Gemeinschaftsküchen untergebracht. Die Stadt Köln bringt weiterhin rund 8.800 Geflüchtete unter (Stand 31. Mai 2026). Eine Unterbringung dieser Zahl von Menschen ausschließlich in Wohnungen/ abge- schlossenen Wohneinheiten ist in einer Stadt mit anerkannter Wohnungsnot nur sehr schwer umsetzbar. Besonders schutzbedürftige Personen sind bereits jetzt in der Regel in angemesse- nen Unterbringungen und nicht in Notunterkünften untergebracht. Der Soziale Dienst des Amtes für Wohnungswesen achtet bei der Belegung der städtischen Unterkünfte auf besondere Bedarfe der Geflüchteten aus medizinischen, sozialen oder psychi- schen Gründen. Es gibt besondere Unterkünfte für psychisch beeinträchtigte Perso- nen, barrierefreie Unterkünfte, Unterkünfte für gehörlose Menschen, besondere Unter- künfte für LGBTQI+ und für alleinerziehende Frauen. Zusätzlich gibt es in der Herku- lesstraße mit einem besonders ausgestatteten Flügel für schwangere Frauen - ein- schließlich Anbindung an eine Hebamme - eine Unterbringungsmöglichkeit für Frauen, die vor einer Entbindung stehen oder gerade ein Kind bekommen haben. Bei rund 76 Personen ist aktuell aufgrund eines ärztlichen Attestes eine Verlegung in eine abgeschlossene Wohneinheit empfohlen. Der Soziale Dienst sucht für diese eine passende Unterbringung. Lediglich knapp die Hälfte der Haushalte ist davon aktuell in Notunterkünften untergebracht. Weiterhin werden Unterbringungsressourcen mit abgeschlossenen Wohneinheiten er- stellt oder angemietet. In diesem Jahr konnte ein Objekt in der Berliner Straße und in Kürze ein größeres Objekt unter anderem in der Bertramstraße erstmalig belegt wer- den. Hier wird auf die regelmäßige Berichterstattung im Ausschuss für Soziales, Ge- sundheit, Seniorinnen und Senioren verwiesen. Derzeit stehen nur in beschränkten Maßen öffentlich geförderte Wohnungen für Inha- ber*innen von Wohnberechtigungsscheinen (WBS) für Menschen mit Fluchthinter- grund zur Verfügung. Der Soziale Dienst des Amtes für Wohnungswesen benennt 3 dem städtisch geförderten Auszugsmanagement Geflüchtete aus städtischen Unter- künften, welche für diese Wohnungen in Frage kommen. Stehen Wohnungen zur Ver- fügung, werden diese Haushalte den Vermietenden benannt. Es ist zu betonen, dass es nur ein Vorschlagsrecht der Stadt Köln gibt. Die Auswahl der Mieter*innen und der Abschluss des Mietvertrages liegen bei den jeweiligen Vermieter*innen. Es werden in erster Linie Geflüchtete berücksichtigt, die einen gesicherten Aufenthaltsstatus haben, bereits längere Zeit in städtischen Unterkünften leben und über einen WBS verfügen. zu 2) Es gibt Personen, die offensichtlich vulnerabel sind, etwa weil sie eine erkennbare körperliche Einschränkung haben, minderjährig, hochschwanger oder hochbetagt sind. Andere Personen äußern erfahrungsgemäß ihre nicht erkennbare Vulnerabilität erst nach dem Entstehen eines Vertrauensverhältnisses zu den Fachkräften der Sozi- alen Arbeit. Medizinisch begründete Bedarfe nach einer bestimmten Unterbringungsform werden immer auch von der Flüchtlingsmedizin beim Gesundheitsamt begutachtet, da dort die fachliche Expertise hierfür liegt. Nach festgestellter Vulnerabilität wird, auch unter Be- rücksichtigung des individuellen Hilfebedarfs, eine dem besonderen Einzelfall mög- lichst umfänglich entsprechende Unterkunft gesucht. Haushalte mit geprüftem medizi- nischem Bedarf werden hier mit höchster Priorität berücksichtigt. zu 3) Ausführliche Informationen stehen hierzu mit dem Jahresbericht 2025 zur Gewalt- schutzkoordination in städtischen Unterbringungseinrichtungen für Geflüchtete zur Verfügung. Dieser kann mit der Mitteilung 1318/2026 im Ratsinformationssystem ein- gesehen werden. zu 4) Die Unterkunft Nikolausstraße 57 a in Köln-Sülz musste bereits Ende März 2026 auf- gegeben werden. Alle dort untergebrachten Frauen und Kinder wurden in passenden anderen Unterkünften untergebracht. Dabei wurde insbesondere darauf geachtet, be- stehende Schulanbindungen der Kinder so weit wie möglich aufrecht zu erhalten. Frauen wurden in anderen städtischen Unterkünften untergebracht, wobei überwie- gend eine Unterbringung in abgeschlossenen Wohneinheiten mit eigenem Sanitär und eigener Küche gelungen ist. Dies war in der Nikolausstraße mit Gemeinschaftsküchen und -sanitäranlagen in Wohncontainern nicht gegeben. Es ist somit überwiegend zu einer Verbesserung der Unterbringungssituation gekom- men. Die Verlegung der 23 Bewohner*innen in andere Unterkünfte ist im Laufe des gesamten ersten Quartals 2026 sukzessive erfolgt, nachdem der Soziale Dienst je- weils passende Unterbringungsmöglichkeiten ermittelt hatte. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: vertagt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1860/2026
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 26.06.2026
- Erstellt
- 18.06.2026 14:42