AN/1059/2026
Passbeschaffungspflicht für afghanische Staatsangehörige in Köln
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SPD Anfrage nach § 4
3394 Zeichen
An den Vorsitzenden des AVR Herrn Bernd Petelkau Herr Oberbürgermeisterin Torsten Burmester SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 17.06.2026 AN/1059/2026 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfra- gen/Vergabe/Internationales 22.06.2026 Passbeschaffungspflicht für afghanische Staatsangehörige in Köln Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, die SPD-Fraktion bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung des AVR am 22.06.2026 zu setzen. Afghanische Staatsangehörige, die sich mit unterschiedlichen Aufenthaltstiteln recht- mäßig in Deutschland aufhalten, stehen zunehmend vor Schwierigkeiten bei der Ver- längerung ihrer Pässe. Nach Berichten von Beratungsstellen, Ehrenamtlichen und Betroffenen ist die Terminvergabe bei afghanischen Auslandsvertretungen teilweise nur eingeschränkt möglich. Gleichzeitig bestehen bei vielen Betroffenen erhebliche Bedenken gegenüber einer Kontaktaufnahme mit staatlichen Stellen Afghanistans, da diese seit der Machtübernahme durch die Taliban deren Kontrolle unterliegen. Auch Menschenrechtsorganisationen und Flüchtlingsberatungsstellen weisen auf die Frage hin, unter welchen Voraussetzungen eine Passbeschaffung als unzumutbar angesehen werden kann und welche aufenthaltsrechtlichen Handlungsmöglichkeiten den Ausländerbehörden in solchen Fällen zur Verfügung stehen. Für die Betroffenen ist von großer Bedeutung, dass Unsicherheiten hinsichtlich der Passbeschaffung nicht zu vermeidbaren aufenthaltsrechtlichen Nachteilen führen. Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion um die Beantwortung folgender Fragen: - 2 - 1. Welche aufenthaltsrechtlichen Statusgruppen afghanischer Staatsangehöriger in Köln sind nach Einschätzung der Verwaltung von Problemen bei der Passbe- schaffung oder Passverlängerung jetzt oder später betroffen (insbesondere Per- sonen mit Aufenthaltserlaubnissen nach §§ 22, 23, 25 AufenthG, Aufenthaltsge- stattung, Duldung oder Abschiebungsverbot), und wie viele Personen gehören je- weils zu diesen Gruppen? 2. Welche bundes- oder landesrechtlichen Gesetze, Erlasse, Weisungen oder sons- tigen Verwaltungsvorgaben sind für die Ausländerbehörde Köln beim Umgang mit afghanischen Staatsangehörigen maßgeblich, deren Pass abläuft oder abgelau- fen ist? 3. Welche Möglichkeiten und Ermessensspielräume bestehen nach Auffassung der Verwaltung, wenn Betroffene die Beschaffung oder Verlängerung eines afghani- schen Passes aus nachvollziehbaren Gründen nicht durchführen können oder ihnen dies nicht zugemutet werden kann? 4. Wie berücksichtigt die Ausländerbehörde die von Betroffenen vorgetragenen Si- cherheitsbedenken und Gewissenskonflikte im Zusammenhang mit einer Kontakt- aufnahme zu afghanischen Behörden beziehungsweise Vertretungen unter Kon- trolle der Taliban? 5. Sieht die Verwaltung hinsichtlich der derzeitigen Rechtslage oder Verwaltungs- praxis Handlungsbedarf des Landes Nordrhein-Westfalen oder des Bundes, um für Betroffene und Ausländerbehörden mehr Rechtssicherheit zu schaffen? Mit freundlichen Grüßen gez. Pascal Pütz SPD-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: vertagt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1059/2026
- Typ
- SPD Anfrage nach § 4
- Datum
- 17.06.2026
- Erstellt
- 17.06.2026 09:46