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AN/1059/2026

Passbeschaffungspflicht für afghanische Staatsangehörige in Köln

SPD Anfrage nach § 4 17.06.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 22.06.2026, TOP 6.3

SPD Anfrage nach § 4

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SPD Anfrage nach § 4

3394 Zeichen

An den Vorsitzenden des AVR 
Herrn Bernd Petelkau 
 
Herr Oberbürgermeisterin  
Torsten Burmester 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50 
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 17.06.2026 
 
AN/1059/2026 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfra-
gen/Vergabe/Internationales 22.06.2026 
 
Passbeschaffungspflicht für afghanische Staatsangehörige in Köln 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
 
die SPD-Fraktion bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung des AVR am 
22.06.2026 zu setzen. 
 
Afghanische Staatsangehörige, die sich mit unterschiedlichen Aufenthaltstiteln recht-
mäßig in Deutschland aufhalten, stehen zunehmend vor Schwierigkeiten bei der Ver-
längerung ihrer Pässe. Nach Berichten von Beratungsstellen, Ehrenamtlichen und 
Betroffenen ist die Terminvergabe bei afghanischen Auslandsvertretungen teilweise 
nur eingeschränkt möglich. Gleichzeitig bestehen bei vielen Betroffenen erhebliche 
Bedenken gegenüber einer Kontaktaufnahme mit staatlichen Stellen Afghanistans, 
da diese seit der Machtübernahme durch die Taliban deren Kontrolle unterliegen. 
 
Auch Menschenrechtsorganisationen und Flüchtlingsberatungsstellen weisen auf die 
Frage hin, unter welchen Voraussetzungen eine Passbeschaffung als unzumutbar 
angesehen werden kann und welche aufenthaltsrechtlichen Handlungsmöglichkeiten 
den Ausländerbehörden in solchen Fällen zur Verfügung stehen. Für die Betroffenen 
ist von großer Bedeutung, dass Unsicherheiten hinsichtlich der Passbeschaffung 
nicht zu vermeidbaren aufenthaltsrechtlichen Nachteilen führen. 
  
Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion um die Beantwortung folgender 
Fragen:

- 2 - 
 
1. Welche aufenthaltsrechtlichen Statusgruppen afghanischer Staatsangehöriger in 
Köln sind nach Einschätzung der Verwaltung von Problemen bei der Passbe-
schaffung oder Passverlängerung jetzt oder später betroffen (insbesondere Per-
sonen mit Aufenthaltserlaubnissen nach §§ 22, 23, 25 AufenthG, Aufenthaltsge-
stattung, Duldung oder Abschiebungsverbot), und wie viele Personen gehören je-
weils zu diesen Gruppen?  
2. Welche bundes- oder landesrechtlichen Gesetze, Erlasse, Weisungen oder sons-
tigen Verwaltungsvorgaben sind für die Ausländerbehörde Köln beim Umgang mit 
afghanischen Staatsangehörigen maßgeblich, deren Pass abläuft oder abgelau-
fen ist?  
3. Welche Möglichkeiten und Ermessensspielräume bestehen nach Auffassung der 
Verwaltung, wenn Betroffene die Beschaffung oder Verlängerung eines afghani-
schen Passes aus nachvollziehbaren Gründen nicht durchführen können oder 
ihnen dies nicht zugemutet werden kann?  
4. Wie berücksichtigt die Ausländerbehörde die von Betroffenen vorgetragenen Si-
cherheitsbedenken und Gewissenskonflikte im Zusammenhang mit einer Kontakt-
aufnahme zu afghanischen Behörden beziehungsweise Vertretungen unter Kon-
trolle der Taliban?  
5. Sieht die Verwaltung hinsichtlich der derzeitigen Rechtslage oder Verwaltungs-
praxis Handlungsbedarf des Landes Nordrhein-Westfalen oder des Bundes, um 
für Betroffene und Ausländerbehörden mehr Rechtssicherheit zu schaffen? 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Pascal Pütz  
SPD-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

22.06.2026 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 6.3 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1059/2026
Typ
SPD Anfrage nach § 4
Datum
17.06.2026
Erstellt
17.06.2026 09:46