2016/0102
Bebauungsplan W 46.2 – Kelley-Barracks Südwest – (Erneute Offenlage zur Kenntnisnahme)
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
anlage 2
26666 Zeichen
FHmax = +145,00 m ü.NNTHmax = +138,50 m ü.NN FDmax = +140,00 m ü.NN 0,61,2 a 10.0Geh- Fahr- und Leitungsrecht (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB)Im Verlauf der bestehenden Hauptsammler gem. Ziffer 9.0 ist ein Freihaltebereich in einer Breite von 10,0 m vorzusehen und von baulichen Anlagen und Baumpflanzungen freizuhalten. 11.0Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB)11.1Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB)11.2Maßnahmen zur Umsetzung des Sandrasenkonzeptes (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB)Auf der gekennzeichneten Fläche sind Versiegelungen zu entfernen. Böden sind in einer Stärke von ca. 20 cm zu entfernen, möglichst standortnah gewonnenes, sandiges, weitgehend schlufffreies Bodenmaterial ist in der entsprechenden Stärke einzubringen. Die Flächen sind danach ihrer Eigenentwicklung zu überlassen. Ergänzend kann der Sandmagerrasen mit autochthonem Saatgut (Trocken- und Sandrasenmischung) versehen werden. Die Flächen können durch Gehölzgruppen oder einzelne Kiefern unterbrochen sein. Aufkommende Gehölze(z.B. durch Flugsaat) sind jedoch zu entfernen. Die Flächen sind ein-bis zweimal jährlich (ab Ende Mai) zu mähen; das Mähgut ist abzufahren. Dünger oder Bodenverbesserungsmaterialien dürfen nicht eingebracht werden. Eine künstliche Bewässerung hat zu unterbleiben. Die Maßnahmen sind nach Abschluss der hoch- bzw. tiefbaulichen Maßnahmen zu realisieren. Die Entwicklung von Sandrasen kann auch auf Ersatzlebens-stätten der Zauneidechse erfolgen. Die Fläche kann durch die gekennzeichneten Zufahrten (I . 7.3) unterbrochen werden. 11.3 Maßnahmen zum Artenschutz Zur Vermeidung oder Verhinderung von Störungen, Tötungen und/oder Schädigungen von Tierarten des Anhanges IV der FFH-Richtlinie und von europäischen Vogelarten i.S.v. Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie müssen folgende Vorkehrungen beachtet werden: Zum dauerhaften Erhalt der vorhandenen Zauneidechsenpopulation (streng geschützt nach Anhang IV der FFH-Richtlinie) ist ein zusammenhängender Lebensraum für diese Tierart zu erhalten bzw. als Ersatzlebens-raum vor der Inanspruchnahme der aktuell besiedelten Fläche herzurichten. Die Größe des Lebensraums muss im gesamten Geltungsbereich ungefähr 1,7 ha betragen und der Lebensraum muss zusammenhängen. Rodungsmaßnahmen sind nur in der Zeit vom 01. Oktober bis zum 28. Februar zulässig. Höhlenbäume, die sich potenziell als Quartier für Fledermäuse eignen, sind vor der Rodung durch eine entsprechende Fachkraft zu prüfen; bei Anwesenheit von Fledermäusen sind Maßnahmen zur Bergung und Umsiedlung zu ergreifen oder es sind andere Maßnahmen, die einer Vermeidung der Tötung dienen, vorzunehmen. Werden Quartierbäume gefällt, ist ein entsprechender Ersatz in Form von künstlichen Quartieren (Fledermauskästen) im verbleibenden Baumbestand zu schaffen. Hierfür ist für jedes verlorene Quartier jeweils ein Kasten aufzuhängen.Der Rückbau der Panzerwaschanlage, am nordwestlichen Rand des Geltungsbereiches gelegen(siehe IV. Hinweise Nr.6, Abb.: KVF 15), ist im Zeitraum zwischen Anfang Oktober und Ende Februar vorzunehmen. Der Gefährdung der Fauna durch Lichteinwirkungen bzw. -effekte ist durch die Auswahl entsprechender Leuchtmittel (z.B. möglichst warmweiß bis neutralweiß getönte LED-Lampen mit einer Lichttemperatur von max. 4.100 K) entgegen zu wirken. Beim Bau großer sowie insbesondere durchsichtiger Gebäude- oder Fensterfronten ist darauf zu achten, dass das Kollisionsrisiko für Vögel weitgehend gemindert wird. Zur Vermeidung von Vogelschlag an o.g. Gebäudeteilen sind vorsorglich bestimmte Vogelschutzgläser zu verwenden. Hierzu zählen u.a. Glasbau-steine, transluzente, mattierte, eingefärbte, bombierte oder strukturierte Glasflächen, Sandstrahlungen, Siebdrucke, farbige Folien oder feste vorgelagerte Konstruktionen wie z.B. Rankgitterbegrünungen. Abstände, Deckungsgrad, Kontrast und Reflektanz sind dem Stand der Technik entsprechend auszuführen.11.4Oberflächengestaltung / BodenversiegelungBefestigte, nicht überdachte Flächen der Baugrundstücke, Stellplätze und Zufahrten sind, soweit wasser-wirtschaftliche und gesundheitliche Belange nicht entgegen stehen, als versickerungsfähige Flächen anzulegen. LKW-Stellplätze sind mit einem wasserundurchlässigen Belag zu versehen.11.5NiederschlagswasserNicht als Brauchwasser genutztes Niederschlagswasser soll, soweit gesundheitliche und wasser-wirtschaftliche Belange nicht entgegenstehen, dezentral auf dem Baugrundstück versickert werden. 12.0Bauliche und sonstige technische Vorkehrungen zur Vermeidung oder Minderungvon schädlichen Umwelteinwirkungen i.S.d. Bundesimmissionsschutzgesetzes(§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB)Für schutzbedürftige Räume ist der Schutz gegen Außenlärm durch geeignete passive Schallschutzmaß-nahmen sicherzustellen. Auf die Anforderungen gem. DIN 4109 Abschnitt 5 incl. Tabelle 8 und 9 wird hinge-wiesen. Grundlage für die Ermittlung des Lärmpegelbereiches ist das jeweils aktuelle Lärmkataster der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der qualifizierte Einzelnachweis des maßgeblichen Außenlärmpegels. 13.0Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen(§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB)Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen BepflanzungenDie „Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen“ ist als zusammenhängende Grünfläche wie folgt gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten, soweit diese nicht gem. Festsetzungen I.6.0 zweiter Spiegelstrich, genutzt wird:– Die gekennzeichneten Flächen werden als Anpflanzflächen festgesetzt (Tiefe gem. Planeintrag).– Je 15 lfm ist ein standortgerechter Laubbaum oder Waldkiefer (gem. Artenempfehlung) zu pflanzen.– Baumpflanzungen sind mit einem Stammumfang von min. 18/20 cm vorzunehmen. – Die Mindestgröße der Baumscheiben im befestigten Bereich beträgt 6 m2. Im Bereich der Flächen des Sandrasenkonzeptes gelten die Maßnahmen von Pkt. 11.2Die nicht überbaubaren Flächen sind gärtnerisch anzulegen.Baumpflanzungen sind mit einem Stammumfang von min. 18/20 cm vorzunehmen. 14.0Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen(§ 9 Abs. 1 Nr. 25b BauGB)Die gekennzeichneten Flächen werden als "Fläche zur Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen" festgesetzt (Tiefe gem. Planeintrag). Die Fläche kann durch die gekennzeichneten Zufahrten (I. 7.3) unterbrochen werden.Die Gehölze und gekennzeichneten Bäume sind zu erhalten, dauerhaft zu pflegen und bei Abgang in gleicher Art zu ersetzen. 15.0Altlasten / Kontaminationsverdachtsflächen(§ 9 Abs. 2 BauGB)Gemäß § 9 Abs. 2 BauGB wird festgesetzt, dass die Herstellung der Straßenverkehrsfläche erst erfolgendarf, nachdem die Kontamination der KVF beseitigt ist.Die Hinweise in Abschnitt IV, Punkt 6.0 sind zu beachten. II.Satzung über die Gestaltung baulicher AnlagenAufgrund § 81 Hessische Bauordnung (HBO) i. d. F. vom 15.01.2011 (GVBl. I S. 46) i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB wird festgesetzt:1.0DachformenZugelassen sind geneigte Dächer und Flachdächer.1.1DachneigungAls Dachneigung ist bei geneigten Dächern höchstens 17 ° zulässig.1.2DachbegrünungParkierungsanlagen mit Flachdächern sind extensiv zu begrünen. 2.0WerbeanlagenFreistehende Werbeanlagen z.B. in Form eines Pylones sind bis zu einer Höhe von + 135,00 m ü. NN zulässig; dabei darf die Werbefläche 10,0 m² nicht übersteigen. Werbeanlagen an Fassadenflächen sind bis max. 6 m² zulässig. Werbeanlagen in beweglicher, blinkender und reflektierender Form sind unzulässig. 3.0EinfriedungenZulässig sind licht- und luftdurchlässige Einfriedungen wie z.B. Maschendraht- oder Stabgitterzäune bis zu einer Höhe von max. 2,0 m, in einem Abstand von 6,0 m von der öffentlichen Verkehrsfläche, bzw. der Grundstücksgrenze. Bei Einfriedungen durch Zäune ist die Durchlässigkeit für Kleinsäuger im Bodenbereichzu gewährleisten. Aufstellungsbeschluss:Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 08.12.2005, geändert durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2014.Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB im „Darmstädter Echo“ am 13.12.2005, Bekanntmachung der Änderung am 13.11.2014.Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit:Beschluss des Magistrats vom 24.09.2014.Bekanntmachung der öffentlichen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und über die Gelegenheit zur Anhörung im „Darmstädter Echo“ am 29.09.2014.Öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und Anhörung gem. § 3 Abs. 1 BauGB im Technischen Stadthaus, Block D, in der Zeit vom 30.09.2014 bis einschließlich 30.10.2014.Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher BelangeUnterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung mit Aufforderung zur Äußerung bezüglich Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichts gem. § 4 Abs. 1 BauGB und Abstimmung mit den Nachbargemeinden mit Schreiben vom 29.09.2014.Öffentliche Auslegung:Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2015.Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung im „Darmstädter Echo“ am 11.01.2016.Öffentliche Auslegung des Entwurfs dieses mit Begründung und den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB im Technischen Stadthaus, Block D, in der Zeit vom 19.01.2016 bis einschließlich 19.02.2016.Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belangegem. § 4 Abs. 2 BauGB und Abstimmung mit den Nachbargemeinden mit Schreiben vom 14.01.2016. Erneute öffentliche Auslegung:Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2015, sowie Kenntnisnahme der Durchführung der erneuten Offenlage am _________.Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung im „Darmstädter Echo“ am 07.03.2016.Erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs dieses mit Begründung und den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 4a Abs. 3 BauGB im Technischen Stadthaus, Block D, in der Zeit vom 15.03.2016 bis einschließlich 15.04.2016.Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belangegem. § 4a Abs. 3 BauGB und Abstimmung mit den Nachbargemeinden mit Schreiben vom __________. Satzungsbeschluss:Dieser mit der zugehörigen Begründung mit Umweltbericht und wurde gem. § 10 Abs. 1 BauGB von der Stadtverordnetenversammlung zur Satzung beschlossen am .Diese Ausfertigung stimmt mit dem zur Satzung beschlossenen Plan überein.Ausgefertigt: Darmstadt, den ___________Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt ________________________Die Dezernentin Bekanntmachung:Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses des Bebauungsplans gem. § 10 (3) BauGB und der öffentlichen Auslegung im „Darmstädter Echo“ am __________.Öffentliche Auslegung dieses Bebauungsplans mit seiner Begründung und der zusammenfassenden Erklärung gem. § 7 Hess. Gemeindeordnung (HGO) i. V. m. § 7 (3) der Hauptsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Technischen Stadthaus, Block D, in der Zeit vom __________ bis einschließlich __________.Inkrafttreten:Inkrafttreten dieses Bebauungsplans am ___________.Darmstadt, den ___________Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt ________________________Die Dezernentin Darmstadt, den ___________Stadtplanungsamt _____________________Jochen Krehbiehl10,0m 10,0m 10,0m 7,5m 10,0m 10,0m 10,0m GE / NaGRZGFZ0,61,2FHmax = +145,00 m ü. NNTHmax = +138,50 m ü. NNFDmax = +140,00 m ü. NN Bergschneise 17,5m 10,0m10,0mPlanstraße Süd 1 Planstraße Süd 2 PlanstraßeVerlängerung Kleyerstraße 73,5m 188,0m 114,5m AG 5 Arheilger Straße 5264289 DarmstadtTel06151 - 79404Fax06151 - 77174 www.ag5-architekten.deDipl.-Ing. Architekten + Stadtplaner BDA DATUM PLAN GRÖßEMAßSTAB 02. April 2015, geändert: 09. April / 05. Mai 2015 /14.Oktober 2015 / 30 Oktober 2015 / 07. März 20161600 x 594 MM1 : 1.000 W 46.2 WISSENSCHAFTSSTADT DARMSTADT BEBAUUNGSPLAN "Kelley-Barracks Südwest" 0102040 100 m50530 ENTWURF Forstweg Pulverhäuserweg Eschollbrücker Straße 11A HsNr. 12A HsNr. 15A 58 276 277 278 279 281 282 283 38346 47 284 285 286 287 288 289 2812 2813 3215 32 36 11 12 13 10 11 190 192 3435 363738 39 66176618 66196620 66216622 66286629 663066316632 6710 6712 6713 6715 6723 6726 6729 6735 6614 67386739 39 5654 33B33A 33 88A 22A 52 2 4 6 16 18 20 22 12 10 37 14 35 24 1 33A 31 75 11 1917 2321 19A 9 1 1513 25 31A 5A 13a 27 HsNr. 41 Flur 48 Flur 50 Flur 48 Flur 48 III.Satzung zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von NiederschlagswasserAufgrund § 37 Abs. 4 Hessisches Wassergesetz (HWG) i. d. F. vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548) i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB wird festgesetzt:Zur Schonung des natürlichen Wasserhaushaltes sind auf den Grundstücken Zisternen zu errichten. Sie sollen zur Aufnahme von Niederschlagswasser dienen, das auf den Dachflächen anfällt. Das Fassungs-vermögen der Zisternen muss mindestens 25 l/m² horizontal projizierte unbegrünte Dachfläche betragen. Das Zisternenwasser soll als Brauchwasser (z.B. für Grünflächenbewässerung) genutzt werden. IV.Hinweise und Empfehlungen1.Darmstädter Sortimentsliste (siehe Festsetzungen I. 2.1.2 und 2.1.3)(Auszug aus dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept von Januar 2012)Zentrenrelevante SortimenteDavon nahversorgungsrelevante Sortimente:Drogeriewaren (Wasch- und Putzmittel, Kosmetikartikel)Nahrungs- und Genussmittel (inkl. Back- und Fleischwaren, Getränke, Tee, Tabakwaren, Reformwaren)Pharmazeutika (Schnitt-) BlumenZeitungen / ZeitschriftenÜbrige zentrenrelevante Sortimente:Angler- und JagdartikelBekleidung / WäscheBilder / BilderrahmenBild- und TonträgerBriefmarken, MünzenBücher / AntiquariatComputer und ZubehörElektroklein- und –großgeräte ErotikartikelFotoGardinen und ZubehörGeschenkartikelGlas / Porzellan / KeramikHandarbeitsartikel / Kurzwaren / Meterware Stoffe / WolleHaushaltswaren (Küchenartikel und –geräte - ohne Elektrokleingeräte; Messer, Scheren, Besteck, Eimer, Wäscheständer, -körbe, Besen, Kunststoffbehälter, -schüsseln) Heimtextilien, Dekostoffe, Haus-, Bett- und Tischwäsche Hobby-, Künstler- und BastelartikelKunstgewerbe Lederwaren / Taschen / Koffer / RegenschirmeMusikinstrumente und ZubehörOptik, AugenoptikPapier, Büroartikel, Schreibwaren ParfümerieartikelSanitätswaren (medizinisch / orthopädisch)SchuheSpielwarenSportartikel und -geräte Sportbekleidung und -schuheSportpokale und -preiseTelekommunikation und ZubehörTopfpflanzen / Blumentöpfe und Vasen (Indoor)Uhren / SchmuckUnterhaltungselektronik und Zubehör Waffen 2.Kampfmittelbelastung und -räumung Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt in einem Bombenabwurfgebiet und es muss grundsätzlichvom Vorhandensein von Kampfmitteln ausgegangen werden. Auf allen Grundstücksflächen, bei denenbodeneingreifende Maßnahmen stattfinden, sind systematische Überprüfungen (Sondierungen aufKampfmittel) vor Beginn der Bauarbeiten und Baugrunduntersuchungen erforderlich. Die "AllgemeinenBestimmungen für die Kampfmittelräumung im Lande Hessen" sind zu beachten. 3.Bodenveränderungen Bei allen Maßnahmen, die einen Eingriff in den Boden erfordern, ist auf sensorische Auffälligkeiten zu achten. Werden solche Auffälligkeiten des Untergrundes festgestellt, die auf das Vorhandensein von schädlichen Bodenveränderungen hinweisen, ist umgehend das Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt, Dez. IV/DA 41.5 zu informieren. 4.Bodendenkmale Wenn bei Erdarbeiten Bodendenkmale bekannt werden, so ist dies der hessenArchäologie oder der Unteren Denkmalschutzbehörde unverzüglich anzuzeigen. 5.WasserwirtschaftDas Plangebiet liegt im Einflussbereich des Grundwasserbewirtschaftungsplans Hessisches Ried. Im Rahmen der Umsetzung sind großflächige Grundwasseraufspiegelungen möglich, die bei einer künftigen Bebauung zu berücksichtigen sind. Im Einzelnen sind die Vorgaben des „Grundwasserbewirtschaftungs-plans Hessisches Ried“ mit Datum vom 9. April 1999 (Staatsanzeiger für das Land Hessen 21/1999, S. 1659 und 31/2006, S. 1704) zu beachten. 6.Kontaminationsverdachtsflächen, KVFIm Geltungsbereich befinden sich Kontaminationsverdachtsflächen. Rückbaumaßnahmen sind umwelt-technisch zu begleiten / zu überwachen um die ordnungsgemäße Separierung und Entsorgung der Materialien sicherzustellen und um ggf. weitere bisher nicht bekannte schadstoffbelastete Gebäudeteile / Baustoffe zu identifizieren und entsprechend zu separieren.Die Gutachten der Fa. Arcadis "Untergrunduntersuchungen ... mit altlasten- und abfalltechnischer Begutachtung vom 23.01.2014" sowie die "Orientierende Untersuchung (Phase IIa) auf dem Gelände derKelley Barracks in Darmstadt" vom 15.10.2014 sind zu beachten. WISSENSCHAFTSSTADT DARMSTADT mit Satzungen über die Gestaltung baulicher Anlagen und zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwendenvon Niederschlagswasser +123,00 m ü. NN +124,00 m ü. NN +125,00 m ü. NN +126,00 m ü. NN Abb.: Kontaminationsverdachtsflächen (ARCADIS). Rot hinterlegt: Kontaminationsverdachtsflächen.7.Leitungsschutzmaßnahmen Tiefwurzelnde Bäume müssen lt. DIN 18920 und den technischen Richtlinien GW 125 einen Mindest-abstand von 2,5 m zu Versorgungsleitungen aufweisen. Wird dieser Abstand unterschritten, so sind die Ver- und Entsorgungsleitungen gegen Wurzeleinwirkungen zu sichern oder die Standorte der Bäume entsprechend zu verschieben.Pflanzmaßnahmen im Nahbereich zu Versorgungsleitungen sind mit dem Versorgungsträger abzustimmen. 8.StraßenverkehrsflächenDie Aufteillung der Verkehrsflächen in Fahrbahnen, Geh- und Radwege sind nicht Bestandteil der Festsetzungen sondern Gegenstand der weiteren Ausbauplanung. Die Verkehrsflächen beinhalten das Straßenbegleitgrün entsprechend des Straßen- und Entwässerungskonzeptes der Konversionsflächen Kelley-Barracks und Nathan-Hale-Depot.Straßenverkehrsflächen außerhalb des Geltungsbereiches 9.HöhenlinienHöhenlinien (ungefähre Lage) mit Satzungen über die Gestaltung baulicher Anlagen und zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwendenvon Niederschlagswasser Entwurf zumBebauungsplan W 46.2"Kelley-Barracks Südwest" Allgemeine Rechtsgrundlagen Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722)Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 23.01.1990 (BGBl. I S.132), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548)Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509)Hess. Bauordnung (HBO) i.d.F. vom 15.01.2011 (GVBl. I S. 46, 180), geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 30.11.2015 (GVBl. I S. 457, 495)Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches i.d.F. vom 17.04.2007 (GVBl. I S. 259), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25.11.2014 (GVBl. I S. 321)Hess. Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2015 (GVBl. I S. 618)Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F. vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Art. 421 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474)Hess. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) i.d.F. vom 20.12.2010 (GVBl. I S. 629), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 17.12.2015 (GVBl. I S. 607) Hess. Wassergesetz (HWG) i.d.F. vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.09.2015 (GVBl. I S. 338) Hess. Denkmalschutzgesetz (DSchG) i.d.F. vom 05.09.1986 (GVBl. I S. 262, 270), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 30.11.2015 (GVBl. I S. 523)Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) i.d.F. vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Art. 76 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474)Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d.F. vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 21.12.2015 (BGBl. I S. 2490) 10.Gesetze, Verordnungen, DIN-Normen und Vorschriften Die genannten Gesetze, Verordnungen, DIN-Normen und die sonstigen zitiertenVorschriften können im Stadtplanungsamt, Bessunger Straße 125, Block D eingesehen werden. 11.Monitoring Entwicklung von Sandrasenflächen (Umsetzung des Sandrasenkonzeptes):Die Entwickung von Sandrasenflächen gem. des Sandrasenkonzeptes (s. Festsetzung 11.2)ist in den folgenden Jahren durch ein vegetationskundliches Monitoring zu begleiten.Erhaltung der Zauneidechsenpopulation:Der Erfolg der Maßnahmen zur Erhaltung der Zauneidechse ist durch ein Monitoring der Bestandssituation sicherzustellen. Dieses Monitoring hat unmittelbar nach den ersten Eingriffen und Umsiedlungen bzw. Maß-nahmen zur Zwischenhalterung zu beginnen und einen Zeitraum von 8 bis 10 Jahren zu umfassen. 12.Artenempfehlungen / Pflanzliste Für die Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern und sonstigen Gehölzen wird die Verwendung von Arten aus der nachfolgenden Vorschlagsliste der Unteren Naturschutzbehörde von einheimischen und standortgerechten Gehölzen empfohlen. Empfehlungen aus dem Sandrasenkonzept:Waldkiefer (Pinus sylvestris) bzw. die naturraumtypische „Mainzer Sandkiefer“ (Pinus sylvestris var. haguensis)Sandbirke (Betula pendula)Stieleiche (Quercus robur)Einheimische Bäume:Waldkiefer (Pinus sylvestris) bzw. die naturraumtypische „Mainzer Sandkiefer“ (Pinus sylvestris var. haguensis)Sandbirke (Betula pendula) Stieleiche (Quercus robur)Traubeneiche (Quercus petrea) Eberesche (Sorbus aucuparia) Wildapfel (Malus sylvestris) Vogelkirsche (Prunus avium) Winter-Linde (Tilia cordata)Einheimische Ranker: Gemeine Waldrebe (Clematis vitalba) Einheimische Sträucher:Wacholder (Juniperus communis) Berberitze (Berberis vulgaris) Eingriffliger Weißdorn (Crataegus monogyna) Gemeine Felsenmispel (Cotoneaster integerrima) Brombeere (Rubus fruticosus) Kratzbeere (Rubus caesius) Hundsrose (Rosa canina) Heckenrose (Rosa corymbifera) Weinrose (Rosa rubiginosa) Filzrose (Rosa tormentosa) Schlehe (Prunus spinosa) Behaarter Ginster (Genista pilosa) Dorniger Hauhechel (Ononis spinosa) Kriechender Hauhechel (Ononis repens) Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus) Kreuzdorn (Rhamnus cathartica) Schwarzer Holunder (Sambucus nigra) Gemeine Heckenkirsche (Lonicera xylosteum) Gemeiner Liguster (Ligustrum vulgare)Vogelbeere (Sorbus aucuparia)Hartriegel (Cornus sanguinea)Haselnuss (Corylus avellana) 13.Schutz der Gebäude vor Baumsturz-Schäden Bei allen Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen ist innerhalb eines Abstandes von 25 m zum Waldrand sicherzustellen, dass die Statik des Hauses ausreichend Schutz gegen Baumsturz bietet. I. Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB)Aufgrund des § 9 BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) i.V.m. der Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132) werden festgesetzt: 1.0Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes (Siehe Zeichnung) 2.0Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)2.1Gewerbegebiet mit Nutzungseinschränkungen GE / N (§ 8 BauNVO)2.1.1Zulässig sind gemäß § 8 Abs. 2 BauGB - Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe, soweit diese Nutzungen nicht durch die nachfolgenden Festsetzungen eingeschränkt werden.- Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude2.1.2Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungs- und zentrenrelevanten Kernsortimenten (siehe Ziff. IV. 1. Darmstädter Sortimentsliste) sind nur im südöstlichen Bereich der überbaubaren Fläche in einer max. Tiefe von 33 m, gerechnet von der parallel zur Eschollbrücker Straße verlaufenden Baugrenze, ausnahmsweise zulässig, sofern die Verkaufsfläche von 800 m² nicht überschritten wird. 2.1.3.Von den allgemein zulässigen Nutzungen gemäß § 8 Abs. 2 BauNVO sind gemäß § 1 Abs. 5 und 9 BauNVO folgende Nutzungen nicht zulässig:- Gewerbebetriebe und Nutzungen, die der gewerblichen sexuellen Betätigung und Zurschaustellung dienen (Bordelle und bordellartige Betriebe),- Tankstellen,- Anlagen für sportliche Zwecke. 2.1.4.Von den ausnahmsweise zulässigen Nutzungen gemäß § 8 Abs. 3 BauNVO können folgende Nutzungen zugelassen werden:- Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind, - Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke. 2.1.5.Nicht zulässig sind Vergnügungsstätten im Sinne des § 8 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO 3.0Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 16 ff. BauNVO) 3.1Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl (§ 19 und § 20 BauNVO)GRZ = 0,6GFZ = 1,2 3.2Höhe baulicher Anlagen (§ 16 BauNVO)3.2.1Maximale Gebäudehöhe bei Flachdächern (§ 16 Abs. 2 Nr. 4 und § 16 Abs. 3 BauNVO)FDmax = + 140,00 m ü. NNAls maximal zulässige Gebäudehöhe gilt FDmax gemessen am Hochpunkt des Flachdaches. 3.2.2Maximale First- und Traufhöhen bei geneigten Dächern (§ 16 Abs. 2 Nr. 4 und § 16 Abs. 3 BauNVO)FHmax = + 145,00 m ü. NNTHmax = + 138,50 m ü. NNxAls maximal zulässige First- und Traufhöhe gelten die Maße FHmax und THmax am höchsten Punkt der Dachhaut bzw. an der Schnittlinie der senkrechten Außenwand mit der Dachhaut. 3.2.3Technische AufbautenTechnische Aufbauten wie Solaranlagen, Windräder, Antennen, Aufzüge, Lüftungsanlagen dürfen die festgesetzte maximal zulässige Gebäudehöhe um bis zu 2,00 m übersteigen; sie dürfen maximal 30 % der Dachfläche umfassen. 4.0Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 22 BauNVO)Abweichende Bauweise (§ 22 BauNVO)Im Plangebiet sind Gebäude im Sinne der offenen Bauweise nach § 22 Abs. 2 BauNVO zulässig; die Gebäudelänge kann jedoch 50 m überschreiten. 5.0Überbaubare Grundstücksflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 23 BauNVO)Baugrenze (§ 23 Abs. 1 und 3 BauNVO)(Siehe Zeichnung) 6.0Stellplätze und Garagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB)– Garagen und Carports, Parkierungsanlagen (Paletten o.ä.) sowie überdachte und nicht überdachte Stellplätze sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. – Nicht überdachte Stellplätze sind ausnahmsweise in dem durch zeichnerische Festsetzung gekennzeichneten Bereich auf 50 % der Fläche zulässig. 7.0Öffentliche Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB)7.1Straßenverkehrsflächen7.2Verkehrsflächen besonderer ZweckbestimmungFuß- und RadwegDie als „Fuß- und Radweg“ festgesetzten Verkehrsflächen stehen den Fußgängern und Radfahrern zur Verfügung. Durchfahrten für Ver- und Entsorgungsfahrzeuge sowie Rettungsfahrzeuge sind zulässig. 7.3Ein- und AusfahrtsbereichEin- und Ausfahrten sind nur in den durch Planeintrag gekennzeichneten Bereichen mit max. 6,75 m Breite zulässig.8.0Flächen für Wald: (§ 9 Abs. 1 Nr. 18 BauGB)Waldfläche 9.0Hauptver- und Entsorgungsleitungen(§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB)Bestehende Hauptsammler für Abwasser, unterirdisch GE / N
2016/0102
8909 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
13.06.2016
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassu ng Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2016/0102
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 5110020
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: Bebauungsplan W 46.2 – Kelley-Barracks Südwest – (Erneute Offenlage zur
Kenntnisnahme)
Vorlage vom: 10.06.2016
Beschlussvorschlag :
1. Die Information über den gegenüber der ersten Offenlage geänderten Bebauungsplanentwurf
W 46.2 – Kelley-Barracks Südwest – mit der zugehörigen Begründung (Anlage) und den im
Plan enthaltenen Satzungen über die Gestaltung baulicher Anlagen und zur Schaffung von
Anlagen zum Sammeln und Verwenden von Niederschlagswasser wird zur Kenntnis
genommen.
2. Von der aufgrund der Ermächtigung im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom
15.12.2015 (V.-Nr. 2015/0226) durchgeführten erneuten Offenlage des Entwurfs zum
Bebauungsplan W 46.2 – Kelley-Barracks Südwest – für das Gebiet im Südwesten der
ehemaligen Kelley-Barracks an der Eschollbrücker Straße mit der Bergschneise im Westen,
der Planstraße Süd im Norden und dem neuen Fuß- und Radweg im Osten, mit der
dazugehörigen Begründung und den im Plan enthaltenen Satzungen gemäß
§ 4a Abs. 3 BauGB und der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB wird Kenntnis genommen.
- 2 -
Anlagen: Anlage: Begründung zum Bebauungsplan W 46.2
Entwurf zum Bebauungsplan W 46.2 (wird zu den Sitzungen
aufgehängt/ausgelegt)
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2016/0102 v om 10.06.2016:
Am 15.12.2015 hat die Stadtverordnetenversammlung die Offenlage des Bebauungsplans
W 46.2 - Kelley Barracks Südwest - (Baugrundstück Alnatura) beschlossen (MV 2015/0226),
die auch vom 19.01.2016 bis 19.02.2016 erfolgte.
Unter Beschlusspunkt 6 der gleichen Vorlage wurde zur Planungsbeschleunigung aufgrund der
wahlbedingten Sitzungspause von der Stadtverordnetenversammlung eine Ermächtigung an die
Verwaltung erteilt, bei Erfordernis von Ergänzungen oder Veränderungen des ausgelegten Plans
und dadurch bedingter erneuter Offenlage gem. § 4a Abs. 3 BauGB, dies in eigener
Zuständigkeit durchzuführen.
Voraussetzung hierfür ist laut Beschluss, „dass sich durch die Änderungen keine erheblichen
und/oder nachhaltigen Beeinträchtigungen für die betroffene Öffentlichkeit, die Umwelt oder
sonstige Belange ergeben und dass die Stadtverordnetenversammlung umgehend mündlich
oder schriftlich hierüber zu unterrichten ist. Dabei ist auch Aufschluss über die
vorgenommenen Änderungen, deren Gründe und deren Auswirkungen zu geben“.
Im Rahmen des Bebauungsplans soll für die Fa. Alnatura ein Supernaturmarkt an der
Eschollbrücker Straße ermöglicht werden. Generell ist jedoch aufgrund des Einzelhandels - und
Zentrenkonzeptes der Stadt kein Einzelhandel in Gewerbegebieten zulässig. Im Rahmen der
Stellungnahmen zur Offenlage, insbesondere durch die Bauaufsicht, wurde jedoch offenbar,
dass der gewünschte Supermarkt aufgrund der zunächst getroffenen Festsetzungen in der
gewünschten Form nicht genehmigungsfähig wäre und die Festsetzung selbst u.U. einer
rechtlichen Prüfung nicht standhält. Da die entsprechende Festsetzung die Art der baulichen
Nutzung betrifft, sind die Grundzüge der Planung betroffen. Eine Änderung der Festsetzungen
ohne erneute Offenlage ist somit unzulässig.
Zu 1. und 2.:
Es wurde daher von der Ermächtigung der Stadtverordnetenversammlung während der
Kommunalwahlbedingten Sitzungspause Gebrauch gemacht. Der Bebauungsplanentwurf und
die Begründung wurden entsprechend geändert und vom 15.03.2016 bis 15.0 4.2016 erneut
offengelegt. Dabei wurde gemäß § 4a Abs. 3 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu
den geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplanentwurfs abgegeben werden können.
Hierauf wurde in der Bekanntmachung im Darmstädter Echo am 07.03.2016 hingewiesen. Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden
gemäß § 4a Abs. 3 BauGB parallel erneut beteiligt.
Alle eingegangenen Stellungnahmen werden der Stadtverordnetenversammlung im Rahmen
des Satzungsbeschlusses noch vorgelegt.
Über die Änderungen des Bebauungsplanentwurfs und die erneute Offenlage wird nun hiermit
gemäß dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2015 informiert.
Als wesentlichste inhaltliche Änderung ist die räumlich begrenzte Zulässigkeit eines
Supermarkts entlang der Eschollbrücker Straße, und nur dort, festzuhalten, die auch bisher so
beabsichtigt war. Die zulässige Einzelhandelsnutzung wurde entsprechend dem Einzelhandels -
und Zentrenkonzept der Wissenschaftsstadt Darmstadt als ausnahmsweise zulässig
festgesetzt. Danach ist Einzelhandel mit nahversorgungs- und zentrenrelevantem Sortiment
nur mit einer Verkaufsfläche bis zu 800 m² und nur in einem abgegrenzten Bereich entlang der
Eschollbrücker Straße zulässig.
Diese neue Festsetzung wurde vorab auch mit dem Regierungspräsidium abgestimmt und in
einem Abweichungsantrag und späteren Abweichungsbescheid zur Verlegung der ICE -
Trassenvariante behandelt. Der Abweichungsbescheid lag allerdings zum Zeitpunkt der 2.
Offenlage noch nicht vor und konnte inhaltlich in Bezug auf die ICE-Trasse daher noch nicht
berücksichtigt werden. Die Begründung zum Bebauungsplan W 46.2 wird zum
- 4 -
Satzungsbeschluss diesbezüglich angepasst. Zum Satzungsbeschluss erfolgt auch die
abschließende Prüfung der Stellungnahmen zu den Beteiligungen der Öffentlichkeit und der
Träger öffentlicher Belange.
Gemäß Beschluss der Regionalversammlung Südhessen vom 11.03.2016 und mit Bescheid
vom 24.03.2016 durch das Regierungspräsidium Darmstadt als obere Landesplanungsb ehörde
wird die Abweichung vom Ziel Z3.4.2-4 und Z3.4.2-7 des Regionalplans Südhessen /
Regionalen Flächennutzungsplans 2010, also die Ausweisung einer gewerblichen Fläche auch
im südlichen Teil des Geltungsbereichs der 7. Änderung, mit folgender Maßgabe zugelassen:
Bei der weiteren, konkretisierenden Bauleitplanung im Bereich W 46 ist - abgesehen von dem
im Bereich des Bebauungsplanes W 46.2 ausnahmsweise zulässigen Bio-Markt bis max. 800
m² Verkaufsfläche - zentrenrelevanter Einzelhandel auszuschließen. Mit dem
Abweichungsbescheid liegt auch die raumordnerische Abstimmung mit dem RP zur
ausnahmsweisen Zulässigkeit des Alnatura-Supermarkts an dieser Stelle vor.
Konkret zulässig wird dadurch ein Einzelhandelsbetrieb mit nahversorgungs- und
zentrenrelevanten Kernsortimenten („Darmstädter Sortimentsliste“) und max. 800 m²
Verkaufsfläche, der durch den Bebauungsplan räumlich verortet ist, in Ergänzung zu den
weiteren vorgesehenen Gebäuden von Alnatura (Verwaltungsgebäude und Kindertagesstätte).
Diese Festsetzung wurde intensiv mit dem Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung
abgestimmt.
Des Weiteren erfolgte eine Konkretisierung der unzulässigen Nutzungen im Geltungsbereich,
indem die Bordelle und bordellartige Betriebe ergänzt wurden, die nach aktueller
Rechtsprechung nicht zu den Vergnügungsstätten gehören.
In weiteren geringfügigen Änderungen wurden die im Rahmen der 1. Offenlage eingegangenen
Stellungnahmen berücksichtigt. Die Begründung zum Bebauungsplan wurde entsprechend
angepasst, der Umweltbericht blieb unverändert.
Diese geringfügigen Änderungen, die die Ziele des Bebauungsplans nicht ändern sondern
klarstellen, sowie weitere redaktionelle Plankorrekturen wurden in den Unterlagen zur erneuten
Offenlage (Bebauungsplanentwurf und Begründung) kenntlich gemacht (gelb hinterlegt). Der
Umweltbericht wurde nicht geändert.
Die für die Aufstellung des Bebauungsplans ebenfalls erforderliche Änderung des
Flächennutzungsplans (Teilbereich 7.1) wurde bezüglich der ICE-Freihaltetrasse aufgrund des
Abweichungsbescheids des Regierungspräsidiums überarbeitet und befindet sich in Form des
Beschlusses zur 2. Offenlage derzeit im Geschäftsgang (MV 2016/0183, vorauss. Beschluss
14.06.2016). Dieser Beschluss ist ebenfalls Voraussetzung für eine Baugenehmigung für
Alnatura.
Die Dezernentin III:
Cornelia Zuschke
Stadträtin
Vorab werden übersandt:
9 Exemplare des Bebauungsplanentwurfs W 46.2 für die Fraktionen der
Stadtverordnetenversammlung
Darmstadt, 10.06.2016
61.2 zim Nst. 2603
anlage 1
108612 Zeichen
Begründu Wissen Be Bearbeitu Dipl.-Ing. Dipl.-Ing. AG 5 Dipl.-Ing. Arheilger 64289 Da ag5@ag5 www.ag5 Die Dez Corneli a Stadträt ung zum Beba nschaftss ebauun m ung: Joachim Klie Christoph Ko Architekten + Straße 52 armstadt 5-architekten.d 5-architekten.d zernentin I a Zuschke tin auungsplan W tadt Darm ngspla mit landsc rnmayer + Stadtplaner de de II: W 46.2 mstadt an W 46 chaftspla Begrü 6.2 „K anerisch ündung z elley-B em Fach zum Entw Barrac hbeitrag wurf (§ 9 0 ks Süd / Umwe 9 Abs. 8 1/38 08.03.2016 dwest“ ltbericht BauGB) Anlage 3 8 6 “ t ) 3 Begründung zum Bebauungsplan W 46.2 2/38 Inhaltsverzeichnis: TEIL A Begründung zum Bebauungsplan W 46.2 „Kelley-Barracks Südwest“ 1. Erfordernis und Ziel des Bebauungsplanes 5 2. Räumlicher Geltungsbereich und Lage des Plangebietes 6 3. Rechtsgrundlagen 8 4. Planungsrechtliche Situation 8 4.1 Planungsstand 8 4.1.1 Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 8 4.1.2 Abweichungsantrag zum Regionalplan / Reg. FNP 9 4.1.3 ICE-Neubaustrecke 9 4.1.4 Flächennut zungsplan 11 4.1.5 Landschaftsplan 12 4.1.6 Rahmenplanung 12 4.1.7 Bebauungsplan 13 4.2 Artenschutzrec htliche Prüfung 13 5. Schutzgebietsausweisungen 14 5.1 Natura 2000 Gebiete (FFH-Gebi ete und Vogelschutzgebiete (VSG)) 14 5.2 Sonstige Schutzgebi etsausweisungen 14 5.3 Baumschut zsatzung 14 6. Bestandsbeschreibung und Situation 14 6.1 Städtebauliche Situation 14 6.2 Baulicher Bestand 15 6.3 Bestand und Bewertung der Naturraumpotentiale 15 6.4 Freiraumstruktur und Freiflächen 16 6.5 Bodendenkmäler 16 6.6 Altlasten 16 6.7 Kampfmittel 16 6.8 Verkehrserschließung 16 6.8.1 MIV 16 6.8.2 ÖPNV 17 6.8.3 Fuß- und Radwege 17 6.9 Ver- und Entsorgung 17 6.10 Immissionen 17 7. Belange der Wasserwirtschaft 17 7.1 Wasserversorgung 17 7.2 Wasserqualität 17 7.3 Abwasser 18 7.4 Oberirdische Gewässer 18 7.5 Grundwasser 18 8. Städtebauliches Konzept, Struktur und Nutzung 18 8.1 Generelle Zielsetzung 18 Begründung zum Bebauungsplan W 46.2 3/38 8.2 Standortbegründung der Alnatura GmbH 19 8.3 Gesamtkonzept 20 8.4 Bebauungskonzept „A lnatura-Campus“ 22 8.5 Bauliche Gestaltung 23 8.6 Erschließungs- und Verkehr skonzept, Stellplätze 23 8.6.1 Äußere Erschließung 23 8.6.2 Innere Erschließung 23 8.6.3 Stellplätze 23 8.6.4 Mobilitätsmanagement 23 8.6.5 Hauptfuß- und Radwegeverbindungen 24 8.7 Niederschlagswasser, Versickerung 24 8.8 Kanaltrasse 24 8.9 Grün- und Freiflächenkonzept 24 9. Emissionen – Immissionen 25 10. Allgemeiner Klimaschutz 25 10.1 Klimaökologie 26 10.2 Nutzung erneuerbarer Energien 26 10.3 Reduzierung des Ve rkehrsaufkommens durch Mobilitätsmanagement 26 11. Bestand und Bewertung von Flora, Fauna und Biotopen 26 11.1 Flora 26 11.2 Fauna 27 12. Naturschutzfachliche Eingriffsbewe rtung und artenschutzrechtliche Prüfung 27 12.1 Wirkung des Vorhabens 27 12.2 Maßnahmen zur Vermeidung 28 12.3 Maßnahmen zur Sicherung der kontin uierlichen ökologischen Funktionalität 28 12.4 Zusammenf. Ergebnis von Umweltbericht, B ilanzierung und Artenschutzgutachten 29 13. Inhalt und Begründung der planungsrechtlichen Festsetzungen 29 13.1 Art der baulichen Nutzung 29 13.2 Maß der baulichen Nutzung 31 13.2.1 Grundflächenzahl 31 13.2.2 Zahl der Vollgeschosse 31 13.2.3 Höhe baulicher Anlagen 31 13.3 Bauweise 32 13.4 Überbaubare Grundstücksflächen. Baugrenzen und Baulinien 32 13.5 Stellplätze, Garagen und Nebenanlagen 32 13.6 Verkehrsflächen 32 13.6.1 Verkehrsflächen beson derer Zweckbestimmung 33 13.7 Hauptver- bzw. Entsorgungsleitungen 33 13.8 Geh-, Fahr- und Leitungsrecht 33 13.9 Öffentliche Grünflächen 33 13.10 Waldfläche 33 13.11 Maßnahmen zum Schutz, zur Pf lege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft 33 13.11.1 Maßnahmen zur Umsetz ung des Sandrasenkonzeptes 33 13.11.2 Maßnahmen zum Artenschutz 33 Begründung zum Bebauungsplan W 46.2 4/38 13.11.3 Oberflächengestalt ung / Bodenversiegelung 33 13.11.4 Niederschlagswasser 34 13.12 Bauliche und sonstige technische Vo rkehrungen zur Vermeidung oder Minderung von schädlichen Umwelteinwirk ungen i. S. d. BImSchG 34 13.13 Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen 34 13.14 Erhaltung von Bäumen u nd sonstige Bepflanzungen 35 13.15 Altlasten 35 14. Begründung der bauordnungsrechtlichen Festsetzungen 35 14.1 Dachformen 35 14.2 Werbeanlagen 35 14.3 Einfriedungen 35 15. Zisternensatzung / Satzung zur Sc haffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Niederschlagswasser 36 16. Hinweise und Empfehlungen 36 16.1 Kampfmittelbelastung und -räumung 36 16.2 Bodenveränderungen 36 16.3 Kontaminationsve rdachtsflächen (KVF) 36 16.4 Bodendenkmale 36 16.5 Wasserwirtschaft 37 16.6 Leitungsschutzmaßnahmen 37 16.7 Artenempfehlungen 37 16.8 Monitoring 37 17. Eingriffs- und Ausgleichsbetrachtung 37 18. Planungsstatistik / Städtebauliche Daten 37 18.1 Flächen Bebauungsplan 38 18.2 Städtebauliche Daten 38 19. Liste der vorliegenden Gutachten 38 TEIL B Umweltbericht Begründung zum Bebauungsplan W 46.2 5/38 Teil A Begründung zum Bebauungsplan W 46.2 - Kelley-Barracks Südwest - 1. Erfordernis und Ziel des Bebauungsplanes Ziel des Bebauungsplanes ist die Sc haffung von Baurecht für ein Ge werbegebiet, welches zukünftig als Hauptsitz und Zentrale der Alnatura Produkti ons- und Handels GmbH in Darmstadt vorgesehen ist. Der Bereich soll als Verwaltungs-, Forschungs -, Informations-Standort und in kleinem Maße als Verkaufsstandort (Supermarkt) ausgebaut werden. Bei dem Plangebiet handelt es sich um eine Te ilfläche der „Konversi onsfläche West“ Kelley- Barracks / Nathan-Hale-Depot. Diese ehemals milit ärisch genutzten Flächen sind durch den Abzug der US-Streitkräfte für eine zivile Nu tzung freigeworden. Mit der Erschließung der Konversionsflächen Nathan-Hale-Depot und Kelley-Barracks entsteht in Darmstadt ein neues Gebiet mit einem gewerblichen Entwicklungsschwerpunkt. Das Plangebiet des Bebauungsplanes W 46.2 – Kelley-Barracks Südwest – grenzt unmittelbar an den bestehenden Westwald und die Eschollbrücker Straße und liegt im Südwesten des Gebietes der Kelley-Barracks und des Nathan-Hale-Depots. Um die geplante gewerbliche Entwicklung des G ebiets auf der südwestlichen Teilfläche der Konversionsflächen Kelley-Barracks zu ermöglic hen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Städtebauliche Grun dlage ist der „Rahmenplan Konver sionsflächen West“. Die Ziele des Rahmenplanes werden mit dem Bebauungs plan W 46.2 umgesetzt . Mit dem Bebauungsplan sollen öffentliche Verkehrs- und Grünflächen ausgewiesen werden, um die im „Rahmenplan Konversionsflächen West“ geplanten zukünftigen Gewerbeflächen südlich der Kleyerstraße zu erschließen. Mit dem Investor wird darüber hinaus ein städt ebaulicher Vertrag mit folgendem Inhalt geschlossen: z.B. Anbindung an die Eschollbrücker Straße, Sicherung von Kanaltrassen und öffentlicher Fuß- und Radwege, Sicherung des Baumbestands, CEF-Maßnahmen und der Kostenübernahme. Begründu 2. R Das Pl a Randbe 2/69 (tl w 10, 11 (t einschlie - im N o - im O Rad w - im S ü - im W Abb.1: L ung zum Beba Räumliche anungsgebie reich der „K w.), 36 (tlw.), tlw.), 12, 13 eßlich der W orden an die Osten an d wegeverbind üden an die Westen an die Lage des Pla auungsplan W er Geltung et W 46.2 Konversionsf , 46-47 (tlw. (tlw.), 14 (tl Waldfläche. D e Planstraße die geplan t dung bzw. a Eschollbrüc e vorhanden angebietes i W 46.2 gsbereich – Kelley- B flächen Wes ), 165 (tlw.), w.). Die Grö Das Planung e Süd der Ko te von No r n eine beste cker Straße ne Erschließ im Stadtbild h und Lage Barracks S ü st“ in Darms , 192 (tlw.) öße des Pla gsgebiet gre onversionsf rden nach ehende Kan und ßungsstraße e des Plan üdwest – l i stadt, Flur 48 ngebiets (G enzt läche, Süden v e altrasse, e „Bergschne ngebietes iegt im sü d 8 mit den Flu eltungsbere rlaufende ü eise“ bzw. d (ohne M dwestlichen urstücken N eich) beträgt überörtliche den Westwal Maßstab) 6/38 Teil- bzw . Nr. 1/1 (tlw.), ca. 12,5 ha Fuß- un d ld. 8 . , a d Begründu Abb. 2: mit den W 46.2 - Im Ber e Geltung W 17.6. Straßen ung zum Beba Neuer Geltu Teilbereiche - Kelley-Bar eich der öff e sbereich d e 1 und W nbegrenzung auungsplan W ungsbereich en: Bebauun rracks Südw entlichen St es Bebauu 17.6.3.1. G gslinie der E W 46.2 des Bebauu ngsplan W 4 west- raßenverkeh ngsplans W Grund hierf schollbrücke ungsplans W 46.1 - Rieds hrsflächen d W 46.2 mit für ist die er Straße in W 46 - Kelle traße Nord - der Eschollb den gelte Anpassung diesem Abs y-Barracks / - und Bebau brücker Str a nden Beb a g und Inte g schnitt. / Nathan-Ha uungsplan (ohne aße überlag auungspläne gration der 7/38 ale-Depot – e Maßstab) ert sich de r en W 17.6 , nördlichen 8 r , n Begründung zum Bebauungsplan W 46.2 8/38 3. Rechtsgrundlagen Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 23.01.1990 (BGBl. I S.132), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) Hess. Bauordnung (HBO) i.d.F. vom 15.01.2011 (GVBl. I S. 46, 180), geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 30.11.2015 (GVBl. I S. 457, 495) Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches i.d.F. vom 17.04.2007 (GVBl. I S. 259), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25.11.2014 (GVBl. I S. 321) Hess. Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2015 (GVBl. I S. 618) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F. vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Art. 421 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474) Hess. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) i.d.F. vom 20.12.2010 (GVBl. I S. 629), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 17.12.2015 (GVBl. I S. 607) Hess. Wassergesetz (HWG) i.d.F. vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.09.2015 (GVBl. I S. 338) Hess. Denkmalschutzgesetz (DSchG) i.d.F. vom 05.09.1986 (GVBl. I S. 262, 270), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 30.11.2015 (GVBl. I S. 523) Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) i.d.F. vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Art. 76 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474) Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d.F. vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 21.12.2015 (BGBl. I S. 2490) 4. Planungsrechtliche Situation 4.1 Planungsstand 4.1.1 Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan Im Regionalplan Südhessen / Regionaler Fl ächennutzungsplan 2010 is t das Plangebiet als „Vorranggebiet Siedlung / Bestand“ dargestellt. Die angrenzenden Flächen im Norden sind als „Vorranggebiet I ndustrie und Gewerbe, Planung / Bestand“ dargestellt. Westlich des Plangebietes, bzw. Teile hiervon, sind Flächen als „Vorranggebiet Regionaler Grünzug“ dargestellt. Östlich des Plangebietes verläu ft eine Fernverkehrsstrecke „Schienenverkehr, Bestand / Planung“, durch das Plangebiet verläuft eine Fernverkehrsst recke, Schienenverkehr / Planung“. Östlich der Fernverkehrsstrecke grenzt ein „Vorranggebi et, Siedlung Bestand“ an, ebenso südlich des Plangebietes. Begründu Abb. 3: A 4.1.2 A Die Wi s Abweich 12.12.20 „Siedlun stadtent anzusied Campus unterhal 4.1.3 Im aktue des N Fernver zu den Jahr 2 0 Neubau Flächen verbindl Für die (Kasern Raumo r realisier und E Entwick dem A b Vorhabe Anbindu Fragen d ung zum Beba Ausschnitt R Abweichun ssenschaftss hung von d 012) gest e ngsgebietes“ twicklungspo deln, ermö g s liegt im G lb des Schw ICE-Neubau ell gültigen R Nathan-Hale- kehrsstrecke Planungen 004 dar. E s strecke Rh e nnutzungspla ichen Baule das Plan g engelände) rdnungsverfa rbar ersche i Entwicklung lungsperspe bzug der U S enträgers ( s ung des Dar der Wirtscha auungsplan W Regionalplan ngsantrag z stadt Darm en Zielen d ellt. Gege n “ zugunsten olitischen Zi glicht werd e Geltungsbere wellenwertes ustrecke Regionalpla -Depots v e/Planung d einer ICE-N s handelt s i ein/Main – an der Wi s eitplanung pl gebiet quer e im R a ahrens (R O int: Zum ei n gen im ektiven für d S-Streitkräfte siehe Studi e rmstädter Ha aftlichkeit de W 46.2 n Südhesse um Region stadt hat b des Region nstand de einer Fläch ele, auf den en. Die Tei eich des Zi s von 5 ha R n Südhesse von Nordo durchzogen. Neubaustrec ich hierbei Rhein/Neck ssenschaftss lanerisch be ende Trass e ahmen d e OV) eine T nen ergab e Trassenbe die Konversi e, zum and e DB Netz auptbahnho er Trasse. en / Regiona nalplan / Re beim Regie alplanes g e r Abweic h he für „Indus n gesamten ilfläche des ielabweichu RPS 2010 Zie en/Reg FNP ost nach . Diese Tra s cke (NBS) i m um die so g kar. Diese V stadt Darm s erücksichtigt envariante es o.g. Tunnellösun en sich zwi s ereich de r onsgebiete deren beste h AG) im Hi n ofes (sog. „K aler Flächenn g. FNP rungspräsid em. Zielab w hung ist strie und Ge Flächen der Bebauung ngsantrages el Z3.4.1-3. 2010 wird d Südwest sse stellt ei n m Raum Rh g. Trassen v Variante wi stadt darg e t werden. IIIA wurde von 20 0 g erarbeit e schenzeitlich r Variant e Kelley-Barr hen geänd e nblick auf e Konsenstrass nutzungspla ium Darm s weichungsve die beste h ewerbe/Zuw r Kelley-Bar splans W 4 s, allerding s die Fläche d von eine ne raumordn ein/Main – variante III A rd auch im estellt. Sie aufgrund d 2 bis 2 et, die jed o h geändert e e IIIA, acks und Na erte Planvo r eine nunm e se“, 2007) u an 2010 stadt einen erfahren (§ hende Fl ä wachs“. Dam rracks Gewe 46.2 für d e s ist die Fl ä der Kelley-B er Trasse nungsgeprü Rhein/Neck A zur Reali m gültigen k muss in R der Bestan d 2004 dur c och heute e Rahmenb insbesonde athan-Hale- rstellungen ehr lediglich und damit ve 9/38 Antrag au f 8 HLPG v . äche eine s mit sollen die erbebetriebe en Alnatura - ächengröße arracks und für ein e fte Variante kar aus de m sierung de r ommunalen Rahmen de r dsbebauung chgeführten nicht meh r edingungen ere neu e -Depot nach seitens de s eingleisige erbundenen 8 f . s e e - e d e e m r n r g n r n e h s e n Begründu Daher w Variante Beraten Planfest entwicke werden Raumor Berücks Entwurfs Tunnel u In eine r „Expertis aktuelle Überein Landes p Planung landesp einzeln e Entwick Zielvorg untersc h Abb. 4: Den ein Zielen d ung zum Beba wurden im e IIIA im süd de Ingenieu tstellungsve elt, die als ebenfalls rdnungsverfa sichtigung sgeschwind und Trogbau r vom Büro se zu Kon f n städteba stimmung planung“ wu gsabsichten lanerisch f e en Linienv a lungsvorste gaben und d hiedliche Vo ICE-Trassen nzelnen Linie der Raumord auungsplan W Rahmen e dlichen Bere ure für das B rfahren – technisch u Tunnelbau ahren zu der igkeiten, L ä uwerke). Infrastruktu flikten der l a ulichen E n fortentwicke urden die v i der Wiss e estgestellten arianten w e llungen der der aus de m or- und Nach n- und Linie envarianten dnung grund W 46.2 iner weiter e ich des Darm Bauwesen G in einer und verkeh r uwerke er f Grunde geänderte ängs- und ur & Umwel andesplaner ntwicklungen elter Trass e er modifizi e enschaftssta n Variante isen im H Stadt einer m Raumordn hteile auf. nvarianten ist zu atte s dsätzlich ve en Planun g mstädter Ha GmbH, Darm Entscheidun rlich machb rforderlich. gelegten en Ra h Querneigun t, Professo r risch festg e n im Berei enführungen erten Linien f adt Darmst a sowie da m inblick auf rseits, bezü nungsverfah stieren, dass ereinbar sind skonkretisie auptbahnhof mstadt – im ngsstudie v ar bewerte t Es wurd e Planungsp hmenbedingu ngen, Höhe r Böhm un d elegten Lini e ch der K o n mit den führungen v adt hinsich mit betroffe n die Verei n glich der E i ren resultier s sie – wie d und die R erung für d e fs durch das Vorgriff auf vier modifi z t werden. B en dabei parameter ungen nlage, Lag e d Partner, D enführung ( R onversionsflä Zielen d e vor dem Hi n tlich ihrer nen Zielvor g nbarkeit mi t inhaltung de renden Bed die Trassen aumverträgl en Trasse n s Büro Krebs f das fü r 20 zierte Lini e Bei den Lini die dem ergänzt konkretisie e von Bau w Darmstadt, e ROV/Region ächen We s er Raumor d ntergrund d e Kompatibilit gaben unt e t den stä d er regional p dingungen a nvariante III lichkeit gege 10/38 nverlauf de r s und Kiefer 16 geplante enführungen envarianten damaligen und unte r rt (u.a . werken wi e erarbeiteten nalplan) mi t st und zu r dnung un d er aktuelle n tät mit de r ersucht. Di e dtebaulichen planerischen ndererseits, A - mit de n eben ist, d a 8 r r e n n n r . e n t r d n r e n n , n a Begründu es sich Trassen raumbed (Raumo Maßnah sind. D raumord Abweich Linienva unbesch erforder Eine k o Gegens integrie r konkrete der D a Neubau Flächen Vor die landesp IIIA – v o Z4.3-3 ( Antrags Form de Bereich Durch d vorbeze Durch d Raumor bestätig Darmsta 4.1.4 Abb. 5: A ung zum Beba bei den vi nvariante III deutsamer ordnungsverf hme gem. § Die Ermittl u dnerischen hungen de r arianten) is t hadet bleib t rlich ist. onkrete Pr ü tand eine s rten Umwelt e Linienführ arstellungen strecke im F nnutzungspla sem Hinte r lanerisch a b on den dur c („Regionaler zu beantrag er Linienvar der Kelley-B das Gutac h eichneten Lö das Gutach t rdnung und t. Die die adt können e Flächennut Ausschnitt F auungsplan W er modifizi e A handelt. Planungen fahren) ge p 15 Abs. 1 R ung und B Maßstab (1 r Trassenf ü t davon au s t und dass üfung und s nachfolg e tverträglichk rung wird s o im Fläch e Flächennutz an-Änderung rgrund best bschließend ch die Lini e r Grünzug“) gen. Die gru ianten A, B Barracks im hten des I ösungen bes ten des Bü Landesplan sbezügliche erreicht werd tzungsplan FNP Wissen W 46.2 erten Linien Mit einem und Maßn a prüft, wobei Raumordnu Beurteilung :25.000 – ührung im Z szugehen, d die Durch f weitere t e enden Plan keitsprüfung omit im Pla n ennutzungsp zungsplan ni g, Teilbereic eht keine E den und mit envarianten und Z10.2- undsätzliche , C1 und C 2 Hinblick au ng.-Büros K stätigt. Das G ros Infrastr u nung im G e en komm den. Das Gu nschaftsstad nführungen j Raumord n ahmen im S die raumb e ngsgesetz u einer ge 1:100.000). Zuge der w dass die g r führung ei n echnische feststellung nach §§ 3 a nfeststellung plan. Dah e icht erforder ch 7.1. Erforderlichk Maßgaben berührten Z -12 („Vorran e Möglichkeit 2 ist auch b uf eine gewe Krebs + K Gutachten li uktur + Um eltungsberei unalen En t utachten lieg dt Darmstadt jeweils um nungsverfah Sinne von § edeutsamen unter überör nerellen T Bei kleinr ä weiteren P l rundsätzlich nes erneut e Planung d sverfahrens a ff. UVPG i gsverfahren er ist eine rlich und folg keit, eine w versehene Zielen der R nggebiete Fo t einer Real bei Umsetzu erbliche Nutz Kiefer wird egt vor. welt wird d ich des Be b twicklungsa gt vor. t 2006 alternative ren wird d § 1 der Ra u n Auswirku n rtlichen Ges rassenführu äumigen un d lanungskonk e Raumver t n Raumor d er einzeln e s gemäß § .V.m. § 6 A ermittelt un Änderung glich auch n weitere Ab w n Beurteilun Regionalplan orstwirtschaf isierung der ung der Ko n zung grunds die techni s ie Umsetz b bauungsplan bsichten d e Konkretisie die Raumv e umordnungs ngen der Pl sichtspunkte ung erfolgt d räumlich kretisierung rträglichkeit dnungsverfa en Linienv a § 18 AE G Abs. 3 Nr. 5 nd ist nicht G der Dars nicht Gegens weichung – ng der Tra s nung (Ziele ft“)) im Rah r Trassenvar nversionsma sätzlich gege sche Mach barkeit im R ns W 46 b z er Wissen s 11/38 erungen de r erträglichkeit sverordnung anung ode r en zu prüfe n somit i m begrenzten (hier: vie r der Trass e hrens nich t arianten is t bzw. de r UVPG. Die Gegenstand tellung de r stand der 7. neben de r ssenvariante Z4.3-2 un d men dieses riante IIIA in aßnahme im eben. barkeit de r Rahmen de r zw. W 46. 2 schaftsstadt 8 r t g r n m n r e t t r e d r . r e d s n m r r 2 t Begründu Der seit das Pla Umgebu durch da eine Flä verwiese Die Entw somit n Parallelv Kap. 4.1 4.1.5 In der L das Plan - Fläche - Plange - Plange Die im weiche n Abb. 6: 4.1.6 Für de n beschlos Flächen Depot u und Gr u der angr ung zum Beba t dem 01.0 4 ngebiet noc ung des Plan as Plangeb äche für Bah en. wicklung des nicht gewä h verfahren g 1.2). Landschaft Leitbildkarte ngebiet in ve e mit waldba ebiet für die ebiet für die Bebauungsp n hiervon nic Landschafts Rahmenpla n Gesamtbe ssen (Magi n in ein Ge w nd Kelley-B undstücksne renzenden G auungsplan W 4.2006 wirk s ch als „Sond ngebietes lie iet verläuft d hnanlagen. B s Bebauung hrleistet. D geändert. A u tsplan des Landsc erschiedene aulicher Nutz Neuschaffu Verbesseru plan vorge s cht ab. splan Wisse anung reich von N stratsvorlag werbegebiet Barracks im euordnung v Gewerbebet W 46.2 same Fläch derbaufläche egen weitere die Freihalte Bezüglich de gsplanes aus Der Fläche n uf den Ab w chaftsplans en Teilbereic zung ng von Grün ng der Grün sehenen Gr ü nschaftsstad Nathan-Hale- e Nr. 2014 ist. Die Ra Zusammenh vor. Bei de r triebe berüc ennutzungs e“ bzw. „Grü e Sonderba etrasse für er ICE-NBS s dem Fläch nnutzungspl weichungsan der Wissen chen wie folg n auf Bau- u nqualität auf ünstrukturen dt Darmstad -Depot und 4/0357 vom ahmenplanun hang und si r Ausarbeit u cksichtigt. splan der W ün- und Wa uflächen un die ICE-Neu wird auf Ziff hennutzungs an wird g ntrag zum nschaftsstad gt dargestel und Sportfläc f Bauflächen n werden a dt, Ausschni Kelley-Barr 09.09.2014 ng betrachte eht eine ent ung des Ra Wissenschafts ldfläche / S d gewerblich ubaustrecke f. 4.1.3 und splan gemä emäß § 8 Reg. FNP dt Darmstad lt: chen n us dieser V tt Leitbildka racks wurd e 4), deren Z i et die beid e tsprechende hmenplanes sstadt Darm portanlage“ he Baufläch e (NBS). Im 13.2.4 der B ß § 8 Abs. 2 8 Abs. 3 wird verwi e dt (Septemb Vorgabe en t rte e eine Rah m iel die Um n en Areale N e Erschließu s werden d 12/38 mstadt weis t aus. In de r hen. Mittig Osten liegt Begründung 2 BauGB ist BauGB i m esen (sieh e er 2004) is t twickelt un d menplanung nutzung de r athan-Hale- ungsstruktur ie Anfrage n 8 t r t g t m e t d g r - r n Begründung zum Bebauungsplan W 46.2 13/38 Die städtebaulichen Ziele sind: di e Neustrukturierung des gesamten Areals, die Einbindung in den Siedlungskörper, die Erschließung und Parzellier ung sowie die Schaffung von qualitätsvollen Straßenräumen (siehe auch Kapitel 8). 4.1.7 Bebauungsplan Die Flächen des vorliegenden Geltungsbereiches sowie die gesamten K onversionsflächen West sind derzeit nicht beplant. Für das Gesamtgebiet Ke lley-Barracks / Nathan-Hale-Depot besteht der Aufstellungsbeschluss der Stadtverordnetenv ersammlung für den Bebauungsplan W 46 vom 08.12.2005, geändert durch Beschluss vom 06.11.2014. Nach Magistratsbeschluss vom 24.09.2014 fand die frühzeitige Beteiligung zum Bebauungspl an W 46 auf Grundla ge des Rahmenplans mit Erläuterungsbericht im Zeitraum vom 30.09.2014 bis einschließlich 30.10.2014 statt. Bei der Ausarbeitung des Bebauungsplanentwurfs W 46.2 – Kelley-Barracks Südwest – wurden die eingegangenen Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung zu m Vorentwurf des Bebauungsplans W 46 – Kelley-Barracks / Nathan Hale Depot – entsprechend berücksichtigt/nicht berücksichtigt. Mit dem Offenlagebeschluss der Stadtverord netenversammlung vom 15.12.2015 wurde das Bebauungsplanverfahren W 46.2 - Kelly-Barracks Südwest – weitergeführt. Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 19.01.2016 bis einschließlich 19.02.2016 statt. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen während der Offenlage wurde die Korrektur der Festsetzung nach Art der Nutzung erforderlic h. Die zulässige Einzelhandelsnutzung wurde entsprechend des Einzelhandels- un d Zentrenkonzeptes der Wiss enschaftsstadt Darmstadt als ausnahmsweise zulässig festgesetz t. Gleichfalls erfolgte eine Konkretisierung der unzulässigen Nutzungen (Bordelle und bordellartige Betriebe ) im Geltungsbereich. Diese Änderungen und geringfügige weitere Planänderungen wurden in den Unterlagen zur erneuten Offenlage kenntlich gemacht (gelb hinterlegt). Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2015 wurde die Verwaltung ermächtigt, eine erneute Auslegung des Bebauungsplanent wurfs durchzuführen, die aufgrund von Stellungnahmen zur Offenlage erforderlich ist. Die erneute Offenlage wurde im Darmstädter Ec ho am 07.03.2016 bekanntgem acht. Sie findet für die Dauer eines Monats vom 15.03.2016 bis ein schließlich 15.04.2016 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden gemäß § 4a Abs. 3 BauGB parallel erneut beteiligt. Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Di e Änderungen und Ergänzungen sind aus den ausgelegten Unterlagen ersichtlich. 4.2 Artenschutzrechtliche Prüfung Im Sommer 2011 wurde eine Arten schutzrechtliche Vorprüfung für den gesamten Geltungsbereich des Rahmenplanes Konversion West durch das Büro BHM erstellt. Auf dieser Grundlage und nach weiteren Erhebungen ist ein artenschutzrechtlic hes Gutachten für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes W 46.2 erstellt worden, dessen abschließ ende Bewertung vorliegt (s. auch Kap. 12.4). Begründung zum Bebauungsplan W 46.2 14/38 5. Schutzgebietsausweisungen 5.1 Natura 2000 Gebiete (FFH-Geb iete und Vogelschutzgebiete (VSG)) Es liegen keine Schutzgebiets ausweisungen im Sinne des Wassers chutzes, Denkmalschutzes sowie des Natur- und Artenschutzes für den Geltungsbereich vor. Die nächstgelegenen FFH- Gebiete sind das Gebiet Nr. 6117-309 „Beckertanne von Darmstadt mit angrenzenden Flächen“ und 6117-304 „Ehemaliger August-Euler-Flugplatz v on Darmstadt“. Sie befinden sich westlich der Autobahnen A 5 bzw. A 67 in einer Entfernung von etwa 2,5 km westlich des Plangebietes. Bei dem nächstgelegenen VSG-Gebiet handelt es sich um das Gebiet Nr. 6117-401 „Griesheimer Sand“. Dieses beginnt ebenfalls westlich der Autobahn A 5 und liegt in einer Entfernung von etwa 2,5 km zum Plangebiet. Durch die Entfernung und Lage der Gebiete zum Plangebiet sind durch die vorliegende Planung keine Auswirkungen auf die nächstgelegenen Natura 2000-Gebiete zu erwarten. 5.2 Sonstige Schutzgebietsausweisungen Das Landschaftsschutzgebiet umfasst die westli ch des Plangebietes begin nenden Waldflächen. Für diese Waldflächen ist eine Ausw eisung als Bannwald geplant. Weit ere Schutzgebietsausweisungen nach Naturschutzrecht, Wasserschutzrecht oder Forstrecht sind im Plangebiet nicht vorhanden. 5.3 Baumschutzsatzung In Darmstadt sind alle Bäume innerhalb de r im Zusammenhang bebauten Ortsteile und im Geltungsbereich von Bebauungsplänen durch eine Baumschutzsatzung geschüt zt. Geschützt sind Bäume, die - gemessen in ei nem Meter Höhe - bei Laubbäumen einen Stammumfang von mehr als 60 cm haben, bei Nadelbäumen von mehr als 90 cm. 6. Bestandsbeschreibung und Situation 6.1 Städtebauliche Situation Bei dem Plangebiet handelt es sich um eine Te ilfläche der „Konversi onsfläche West“ Kelley- Barracks/Nathan-Hale-Depot, hier wiederum als Teil der ehemaligen Kelley-Barracks. Diese wurde 1936 von der damaligen Reichsregierung als „Leibgarde-Kaserne“ zusammen mit dem Versorgungslager Nathan-Hale-Depot errichtet und bildete seinerzeit schon einen zwar baulich differenzierten, ansonsten aber einheitlichen und gleichzeitig abgeschotteten Komplex. Nach Übernahme durch die amerikanischen Streit kräfte im Jahr 1945 wurde die Liegenschaft Kelley-Barracks als Mannschafts unterkunft sowie für Militärlogist ik und Instandhaltung genutzt. Die Gebäude bestehen aus Unterkunftsbauten, aber überwiegend aus Werkstätten, Lager- und Verwaltungsgebäuden aus dem Jahr 1936. In den 1950er sowie Anfang 1980er Jahre wurde der Bestand um weitere Lager- und Werkstattgebäude erweitert. Seit 2008 sind die Flächen und Gebäude ungenutzt, 2010 gaben die amerik anischen Streitkräfte das G ebiet an die Bundesrepublik Deutschland zurück. Das Plangebiet selbst stellt sich heute als Teil eines verlassenen Kasernengeländes dar. Die Flächen und Gebäude sind inzwischen geräumt bzw. stehen leer. Es liegt insgesamt in einem Bereich, welcher durch gewer bliche Nutzungen und ehem alige militärische Flächen geprägt ist. Westlich der Bahnlinie Frankfurt-D armstadt-Heidelberg gelegen, ist dieses Stadtgebiet ein wichtiger Bestandteil der Gewerbeentwicklung der Stadt. Nördlich grenzt das Gewerbegebiet Hilpertstraße an, weiter nach Norden bis zum Autobahnzubringer der Rheinstraße schließt hier die „Telekom-City“ an. Südöstlich grenzt das Gebiet an das jenseits der Eschollbrücke r Straße gelegene allgemeine Wohngebiet Heimstättensiedlung. Westlich wird das Gebiet durch den Westwald der Stadt Darmstadt begrenzt. Auf einem s üdwestlichen Teilbereich im Gelt ungsbereich selbst findet sich darüber hinaus eine gebietsprägende Baumbest andsfläche, die typologisch und naturräumlich dem Begründu Westwa somit i Dienstle geprägt. Für den – Kelle y in ein G Grundst 6.2 Auf de m Gebäud Einen i n ehemali können 6.3 Das Pl a Grieshe Der Nat und Dü n Für di e Naturrau West“ K Begründ Abb. 7: (s. auch ung zum Beba ald zuzurech nsgesamt eistung, Pro d . Gesamtber y-Barracks / Gewerbegeb tücksneuord Baulicher B m Teilberei c de, die zu W n gewisse m ger Übungs abgebroche Bestand un angebiet li e im-Weiterstä urraum ist d nen überlage e Darstellu umpotenzial Kapitel „Grü dung verwie Bestand Bio h Teil B Umw auungsplan W hnen ist. Di e durch Wo duktion un d reich von Na Nathan-Ha iet ist. Mit d dnung entwic Bestand ch des Be b Werkstatt- un m Sinne stä d sturm der S t en werden. nd Bewertu egt in der ädter Sande durch mächt ert sind. ng detailli e le wird in d ün- und Fr e sen. otop- und Nu weltbericht, K W 46.2 e weitere U m hnbebauung d Entwicklu n athan-Hale-D le Depot -) e dem Rahme ckelt werden bauungsplan nd Lagerzwe dtebaulichen treitkräfte da ng der Natu naturräum es. Dabei ha tige quartäre erter Auss a en textlich e eiflächenkon utzungstype Karte 1 und mgebung um g und ge ng einerseit s Depot und K erarbeitet w enplan soll e n (vgl. auch nes W 46. 2 ecken diente n und bauli ar. Die Ge b urraumpote mlichen Ein h andelt es si c e Sand- und agen zum en Erläuter u nzepte“ sow en, Büro Nat Teil A, Kap m die ehe m werbliche s und Wal d Kelley-Barrac worden, dere eine entspre Kap. 4.1.6). 2 befinden en sowie ei n chen Akze n bäude sind a enziale heit Hessi s ch um relati d Kiessedim Umweltzu ungen zum wie auf die urplan, Darm . 11 der Beg maligen Militä Nutzungen - bzw. Bau cks ist eine en Ziel die U echende Ers . sich ledigli c ne ehemalig nt stellt ein ansonsten n sche Rhein v ebene Flu ente gepräg stand und Rahmenpla Umweltpr ü mstadt gründung) ärflächen in aus den mbestand a Rahmenpla Umnutzung d schließungss ch drei unt e ge Panzerw im Gebiet nicht erhalte ebene, in n ussterrassen gt, die durch zur Be w n, „Konvers üfung in T e 15/38 sgesamt ist Bereichen andererseits anung (W 46 der Flächen struktur und ergeordnete aschstraße. befindlicher enswert und erhalb de s nlandschaft. h Flugsande wertung de r sionsflächen eil B diese r 8 t n s 6 n d e . r d s . e r n r Begründung zum Bebauungsplan W 46.2 16/38 6.4 Freiraumstruktur und Freiflächen Die Freiflächen sind einerseits in Teilbereichen in hohem Maße versiegelt, andererseits durch Grün- und Waldbestände gekennzeichnet. In der Gebietsmitte befindet sich ein ehemaliger Sportplatz mit Aschenbahn und Rasensportfeld. Die übrigen Flächen sind versiegelte ehemalige Stellplatzflächen. Auf die landschaftsplanerische Be standsaufnahme des Rahmenplanes und den landschaftsplanerischen Fachbeitrag zum Rahmenplan bzw. Bebauungsplan wird verwiesen. 6.5 Bodendenkmäler Es liegen keine Schutzgebietsausweisungen im Sinne des Denkmalschutzes vor. 6.6 Altlasten Für den Bereich der Kelley-Barracks / Nathan Hale Depo t gilt der Status einer altlastenverdächtigen Fläche. Aus der historischen Rec herche, erstellt durch das Ing. -Büro IBL Umwelt- und Biotechnik GmbH am 29.01.2010 gehen insges amt 22 kontaminationsverdächt ige Flächen (KVF) hervor, bei denen potentiell Untergrundbelastungen vorliegen können. Orientierende Untersuchungen im Teilbereich „Erwerbsfläche Alnat ura GmbH“ zeigen im Bereich KVF 5 „Wartungshalle Geb. 4207“, hier Standort der Altöltanks, relevante MKW-Belastungen in den oberen Bodenmetern auf (Gutacht en Ing.-Büro ARCADIS GmbH vom 23.01.2014). Weitere KVF- Flächen sind die KVF 4 (Wartungshalle Geb. Nr . 4208), KVF 15, (Waschanlage), KVF 17 (ehem. Parkhaus) und KVF 20 in den bestehenden Gebäuden. Zusätzlich belegt werden diese Einstufungen in einem Gutachten des Ing. -Büro Arcadis zu Untergunduntersuchungen im Rahmen des Standortgutachtens für Alnatura GmbH von 2013. Die Altlastengutachten liegen vor. Die in vorgenannten Gutachten vorzunehmende vertiefende Untersuchung zum Gebäude 4207 bezüglich einer Gefährdungsbeurteilung ist zwischenzeitlich erfolgt. Das Gutachten liegt vor. 6.7 Kampfmittel 2010/2011 wurde eine historisch- genetische Rekonstruktion zum Kampfmittelverdacht für die Konversionsliegenschaften Kelley-Barracks und Nathan-Haie-Depot in Darmstadt erstellt. Für das Plangebiet bzw. für die ges amte Konversionsfläche besteht ein Kampfmittelverdacht. Eine Fläche „KMVF 1“ erstreckt sich auch über den ös tlichen Bereich der Kelley-Barracks. Auch wenn kein weiterer Blindgängerverdachtspunkt kartiert wurde, kann das Vorhandensein von Blindgängern, z.B. in den ehemaligen Waldgebieten, nich t ausgeschlossen werden. Große Sprengbomben- blindgänger können bis in 6 - 8 m Tiefe vorliegen , sofern die Lockergesteine eine entsprechende Mächtigkeit aufweisen. Da di e Lockersedimente im Südwest en Darmstadts eine entsprechende Mächtigkeit besitzen, wird auc h für Bereiche mit bereits erfo lgten Tiefbaumaßnahmen (z. B. Erweiterungsbereich Kelley-Barr acks 1980er Jahre) aus Vorsorge gründen die Flächenkategorie 2 nach AH KMR vergeben. Die Zuordnung zur Kategorie 2 bedeutet: „Auf der Fläche werden Kampfmittel vermutet oder wurden festgestellt. Für die Gefährdungsab schätzung sind weitere Daten erford erlich. Es besteht weiterer Erkundungsbedarf.“ 6.8 Verkehrserschließung 6.8.1 MIV Das Planungsgebiet des Bebauungsplanes W 46.2 ist derzeit nur durch die Eschollbrücker Straße öffentlich rechtlich erschlossen und an das städtische Straßennetz angeschlossen. Im Bereich der derzeit ungenutzten ehemaligen Militärflächen bestehen Straßenverbindungen zum Gelände und zu dessen versiegelten Flächen, die ehemals als Ab stellflächen dienten. Diese Verkehrs- und Stellplatzflächen entfallen künftig zugunsten eines neuen Straßensystems. Die am westlichen Rand des Geltungsbereichs vorhandene Bergschneise is t Teil der Konversionsfläche und derzeit keine öffentliche Straßenverkehrsfläche. Begründung zum Bebauungsplan W 46.2 17/38 6.8.2 ÖPNV Derzeit besteht im Planungsgebiet eine Busverbindung der Linien K 59 und K 62 zur Innenstadt bzw. zu den westlichen Landkreisgemeinden mit einer Halt estelle an der Eschollbrücker Straße im Bereich der Einmündung Pulverhäuser Weg. 6.8.3 Fuß- und Radwege Im Plangebiet sind derzeit keine gesonderten Fuß- und Radwege vorhanden. In der Eschollbrücker Straße verläuft der Radweg bereichsweise getrennt von der Fahrbahn parallel zum Bürgersteig/Fußweg. 6.9 Ver- und Entsorgung Das Gebiet des Geltungsbereiches ist derzeit nicht an das öff entliche Versorgungsnetz, sondern nur an das vorhandene Versorgungsnetz innerhalb der Konversionsflächen angeschlossen. Die bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen sollen im Zuge des Ausbaus durch neue Systeme im Gesamtbereich Konversion und im Geltungsbereich des Bebauungsplanes k ünftig ersetzt und an das öffentliche Netz angeschlossen werden. 6.10 Immissionen Das Plangebiet des Geltungsbe reiches ist gegenwärtig durch Straßenverkehrslärm der angrenzenden Eschollbrücker Straße, die als überör tliche Verbindungsstraße (L 3097) dient, sehr belastet. Für das Stadtgebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt liegt eine Lärmkartierung vor, die im Jahre 2011 erstellt wurde. Diese enthäl t auch Ergebnisse für den Planbereich. An den Gebäudefassaden entlang der Eschollbrücker Straße sind Höchstwerte von tags bis zu 70,0 dB(A) und nachts bis zu 60,0 dB(A) zu verzeichnen. Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes selb st ist gem. Stell ungnahme des Regierungs- präsidiums vom 13.05.2013 durch das Büro KNP am 06.03.2015 ein Schallsc hutzgutachten erstellt worden. Aus dem Schallschutzgutachten geht hervor, dass im Plangebiet die Orientierungswerte der DIN 18005 „Schallschutz im Städt ebau“ bereichsweise überschritten werden. Das Gutachten liegt vor. 7. Belange der Wasserwirtschaft 7.1 Wasserversorgung Die Versorgung des Plangebiets mit Trink- und Löschwasser erfolgt durch die HSE (HEAG Südhessische Energie AG). Für die Bebauung is t eine Löschwasserversorgung entsprechend dem Arbeitsblatt DVGW 405 notwendig. Die Trinkwa sserversorgung ist technisch und rechtlich (Wasserwerk und Rohrnetz) durch die bestehende n Wasserversorgungsanlagen gewährleistet. Die erforderliche Menge ist durch bestehende wa sserrechtliche Genehmigungen abgedeckt und wasserrechtlich und wasser-wirtschaftlich ohne Probleme und ohne nachte ilige Auswirkungen auf Natur und Landschaft nachweislich bereitstellbar. 7.2 Wasserqualität Die Wasserqualität des zur Verfügung zu stellenden Trinkwassers entspricht den Anforderungen der Trinkwasserverordnung (TWVO). Schutz- und Sicherungsgebiete: Das Plangebiet liegt in keinem Schutz- oder Sicherungsgebiet nach dem Hessischen Wassergesetz. Begründung zum Bebauungsplan W 46.2 18/38 Grundwasserbewirtschaftungsplan „Hessisches Ried“: Das Planungsgebiet liegt im Geltungsbereich des Grundwasserbewirtschaftungsplanes „Hessisches Ried“ (StAnz für das Land He ssen 21/1999, S. 1659 und 31/2006, S. 1704). Dieser ist als Bewirtschaftungsplan i.S.d. § 6 WHG ein Instrument der wasserwirtschaftlichen Fachplanung zur raumübergreifenden Steuerung wasserrechtlicher Entscheidungen. Er ist die Grundlage einer ökologisch orientiert en Grundwasserbewirtschaftung und bildet damit die Voraussetzung für eine langfristig gesicherte Wasserversorgung im Ballungsraum Rhein-Main. Für den Planungsbereich wurden von dem Wasse rversorgungsunternehmen Bemessungsgrund- wasserstände erarbeitet und der Wi ssenschaftsstadt Darmstadt zu r Verfügung gestellt. Diese Bemessungsgrundwasserstände sind im R ahmen der Planung zu berücksichtigen, um Vernässungsschäden zu vermeiden. Für den Bereich Kelley-Barracks liegt ein Endberic ht Boden- und Grundwa sseruntersuchungen von Dames & More von Juni 1995 vor. 7.3 Abwasser Das Plangebiet ist derzeit an die vorhande nen Abwasseranlagen im Konversionsbereich angeschlossen. Die bestehenden Abwasseranlagen sollen im Z uge des Ausbaus durch neue Systeme im Gesamtbereich Konversion künftig ersetzt und an das öffentliche Netz angeschlossen werden. 7.4 Oberirdische Gewässer Oberirdische Gewässer sind im Plangebiet nicht vorhanden. 7.5 Grundwasser Der Grundwasserspiegel liegt gem. Messungen vo m Oktober 2014 bei ca. 104 m ü. NN und damit ca. 18,5 m unter Gelände. Auf das beiliegende Baugrund- und Bodengutachten des Büros Arcadis vom Dezember 2014 wird verwiesen. 8. Städtebauliches Konzept, Struktur- und Nutzung 8.1 Generelle Zielsetzung Das Plangebiet des Bebauungspl anes W 46.2 – Kelley-Barracks S üdwest – liegt im südwestlichen Teilbereich der ehemaligen Kelley-Barracks und grenzt unmittelbar an den Westwald und die Eschollbrücker Straße. Dieser Bereich stellt innerhalb der Konversionsflächen den Übergang aus dem Naturraum Westwald zur städtischen Bebau ung dar. Mit der im Gebiet befindlichen großen bewaldeten Fläche, in Fortsetzung des West waldes, und den nahezu unbebauten, teilweise versiegelten und teilweise durchgrünten Flächen nimmt das Plangebiet ei ne besondere Stellung im städtebaulichen Kontext ein. 8.2 Standortbegründung der Alnatura GmbH Das bisher in Bickenbach ansässige Unternehmen Al natura GmbH ist stark gewachsen, so dass die Planung eines neuen deutschlandweiten Hauptfirmensitzes dringend geworden ist, zumal derzeit die Verwaltung suboptimal über drei Standorte verteilt ist. Durch das Freiwerden dieser K onversionsfläche bietet sich di e Möglichkeit für die Alnatura Produktions- und Handels GmbH, im Rahmen ihre r weiteren Expansion ihren Hauptsitz nach Darmstadt zu verlegen. Begründung zum Bebauungsplan W 46.2 19/38 Mit dem Planungsbereich W 46.2 steht der Alnatura Produktions- und Handels GmbH im Zusammenhang mit dem Firmenselbstverständnis eine besonders geeignete Lage zur Verfügung. Die Alnatura Produktions- und Hande ls GmbH beabsichtigt daher, auf den freiwerdenden Flächen zunächst ihre neue Hauptverwaltung sowie an der Eschollbrücker Straße einen Alnatura-Supermarkt zu errichten. Vorgesehen ist außerdem eine Kindertageseinrichtung und im weiteren Ausbau Erweiterungsflächen der Verwaltung sowie ergänzende Nutzungen. Ins gesamt soll auf dem Planungsbereich ein „Campus“ mi t aufgelockerter Bebauung entst ehen, der durch großzügige Freianlagen mit Schulungsgärten, einer Bio-Er lebnisfarm und ähnlichen Angeboten bereichsweise auch der Öffentlichkeit zugänglich sein soll. Im Jahr 2013 wurde von der Fa. Arcadis eine Standortuntersuchung durchgeführt und im Oktober 2015 in einer vertiefenden Analyse begründet. Die Analyse hat folgende Inhalte: 1. Betrachtete Standortauswahl im Stadtgebiet DA 2. Standortanalyse: Auswahlverfahren, Bewertungsschema, Bewertungskriterien, Gewichtung 3. Standortbewertung: Kostenberechnung, Vergleichbarkeit 4. Zusammenfassung, Empfehlung Folgendes Anforderungsprofil wird für die Standortw ahl definiert: Für die neue Zentrale der Alnatura Produktions- und Handels GmbH ist eine Art Cam pus mit den Bausteinen Fl agship-Store („Super Natur Markt“), Schul- und Pa chtgärten zum Anbau von Gemü se („Bio-Erlebnisfarm“), Verwaltungsgebäude („Arbeitswelt“) und öffentlic hem Waldorf Kindergarten geplant. Die Standortbegründung umfasst folgende Inhalte: Für die neue Alnatura-Zentrale wurde ein Camp uskonzept mit den Bausteinen Super Natur Markt als Flagship-Store, Schul- und Pachtgarten zum Anbau von Gemüse, Verwaltungsgebäude und öffentlicher Waldorf Kindergarten geplant, das di e Philosophie des Untern ehmens repräsentieren soll. Wichtiges Kriterium war dabei ein ausreic hendes Erweiterungspotent ial für das gesuchte Gesamtgrundstück welches eine Mindestfläche von 3,0 ha aufweisen sollte. Das neue Bürogebäude soll entsprechend der Philosophie von Alnatura be ispielhaft für nachhaltiges Bauen sein und mit einer anfänglichen Nutzfläche von 10.000 m² für 500 Arbeitsplätze Platz bieten. Um diesen Hauptfirmensitz sollen sich als untergeordnet e ergänzende Nutzungen der Flagship-Store und der Waldorf Kindergarten mit dem Schul- und Pachtgarten gruppieren können. Ein geeigneter städt ebaulicher Kontext soll die Sichtbarkeit des Alnatura Campus für den Kunden und eine prominente, leicht z ugängliche Lage des Flagship-Stores mit ausreichend Parkraum gewährleisten. Der Flagship-Stor e (Super Natur Markt) sollte in unmittelbarer Nähe zum Hauptfirmensitz angeordnet werden können damit hi er im Sinne eines Testfeldes für interne Betriebszusammenhänge, Marktforschung, Erfor schung von Präsentations möglichkeiten und Weiterbildung mit kurzen Kommunikations- und En tscheidungswegen ermöglicht werden. Für die Gärten der Bio Erlebnisfarm und den Waldorf Kinder garten ist zugleich ein Bezug zu einem angrenzenden Naturraum gewünscht. Das Konzept zum Mobilitätsmanagement sieht eine gute Erreichbarkeit des Standortes durch den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und eine Förderung des Rad- und Fußverkehrs durch eine überörtliche Rad- und Fußwegeverbindung vo r. Das Grundstück soll zentrumsnah aber nicht stadtmittig liegen um die Verbindung zwischen Stadt und Naturraum zu unterstreichen. Von den 29 durch Arcadis aufgez eigten Standorten wurden nach einer ersten Sondierung zur Verfügbarkeit und den zu erwartenden Erwerbskosten nur noch vier Standorte näher untersucht. Für diese Standorte in Darmstadt wurde auch eine planerische Machbarkeitsstudie durchgeführt. Die Machbarkeitsstudi e für das Grundstück auf den Kelle y-Barracks hat das für den Alnatura Campus optimale Potential des Grundstücks aufgezeigt. Zusammenfassende Empfehlung (Zitat): „Insgesamt wurden im Stadtgebiet Darmstadt 21 potentielle Standorte für die geplante Alnatura-Zentrale betra chtet. 11 von ihnen wurden einer vertiefenden Prüfung unterzogen. Dabei wurden in mehreren Sc hritten 3 potentielle Campus-Standorte und 3 Standorte mit einer potentiellen Eignung für das kleinere Alternativk onzept „Verwaltung + Supermarkt“ identifizie rt. Nach einer detaillierten Standor tanalyse und einer Bewertung der Ergebnisse wurde der Standort Kelley Barracks We st zur vertiefenden Pr üfung für die angestrebte Realisierung des Campuskonzeptes empfohlen“. Das Standortgutachten liegt vor. Begründu Diese g besonde Gewerb 8.3 G Für de n erarbeite Rahmen werden. Inanspr u des o.g. Abb. 8: Da die v FNP a b einen An Das an g Entwick ung zum Beba geplante E n ers gut in d egebiet mit Gesamtkon n Gesamtb e et worden, d nplan soll ei Die gepl a uchnahme v Rahmenpla Rahmenpla vorgesehene bweichen, s ntrag auf Ab gestrebte s t lung der g auungsplan W ntwicklung die Gesam t campusartig nzept ereich von deren Ziel d ne entsprec ante Entwi c von Teilen d anes abgele n Konversio en neuen N stellt die W bweichung v tädtebaulich gewerblichen W 46.2 der Alnatu tentwicklung ger Struktur Nathan-Ha die Umnutzu chende Ersc cklung der der Konver s eitet. onsflächen W utzungen vo issenschafts von den Ziele he Entwickl u n Nutzung e ura Produk t g der Konv e vorgesehen ie-Depot u n ung der Ges chließungsst Alnatura sionsflächen West, Stand on den Vorg sstadt Dar m en des Reg ungsziel fü r en, der St r tions- und ersionsfläch n ist. nd Kelley- B samtflächen truktur und G Produktions n Darmstad t 10/2014, B gaben des R mstadt bei m ionalplanes. r das Plan g raßenverkeh Handels G e West ei n Barracks ist in ein Gew Grundstücks s- und Ha n t West sind Büro AG5, D Regionalplan m Regierun g . gebiet ist ei hrsflächen, GmbH fügt n, für die e eine Rah m werbegebiet sneuordnun ndels Gmb d daher aus Darmstadt ns bzw. des gspräsidium ne geordn e der Fläch e 20/38 sich somi t benfalls ei n menplanung ist. Mit de m g entwickelt H und di e den Ziele n Regionalen Darmstad t ete baulich e en für de n 8 t n g m t e n n t e n Begründu ruhende sowie d Großgrü den umg Für da s vom Mä Als Teil besteh e weiteren eine Ers von de Haupte r Für da s Anschlu (siehe K Abb. 9: Die üb e Grünräu erreicht wesentli ung zum Beba en Verkehr, er Erhalt, d ün im weiter gebenden Q s Gesamtg e ärz 2015. des Konz e ende Ansch l n Verlauf n a schließungss r Eschollb r rschließungs s Plangebi e uss an die n Kap. 12.4). Konzept öffe ergeordnete ume und zug werden. D iches stadtb auungsplan W der Anbin d die Ordnung ren Umfeld. Quartieren or ebiet Konve r eptes zur v luss an die ach Westen straße bis z rücker Stra sstraße für d et des Beb a nach Süden entliche Ver Verknüpfun gunsten eine Diese den S bildprägende W 46.2 dung der F u und Verkn Die Art, das rientieren. rsion beste h verkehrlichen Eschollbrüc bis zur Kle y zur Riedstra ße über d das Konvers auungsplane verlängerte rkehrs- und G ng der gep l es Netzes p Straßenraum es Element i uß-, und R a nüpfung der s Maß und d ht eine Ve r n Erschlie ß cker Straß e yerstraße ve ße geführt u die westlich sionsgebiet k es ist – ne e Kleyerstraß Grünflächen lanten Grü n privater Grün m begrenze im Rahmenp adwegefläch Grün- und die Höhe de rkehrsplanun ßung der G e e nach Ost e erlängert. V und an dies e Riedstra konzipiert. ben der V e ße und an d n, Quelle: Du n- und Frei f nstreifen en nde privat e plan der Kon en an das Freiflächen r baulichen ng des Bür o esamt-Konv en verlegt. D Von der Esc h e angebund ße bis zu r erbindung z die Haupters urth-Roos-C flächen soll tlang der St e grüne Vo r nversionsflä städtische G mit dem b Nutzung so ros Durth-R o versionsfläch Die Riedstr a hollbrücker den. Dieser r Kleyerstr a zur Bergsc h schließung Consult durch die traßen- und rzone ist e ächen West. 21/38 Gesamtnetz estehenden ollen sich an oos-Consult he wird de r aße wird i m Straße wird Straßenzug aße ist al s hneise - ei n vorgesehen öffentlichen Bauflächen in Ziel un d 8 z n n t r m d g s n n n n d Begründu Am südw vorgese Der östl Hilpertst Radweg Neben Eschollb gestalte Die Ra Gesam t 8.4 Für di e Bebauu Produkt Abb.10 Architek Diese P - Die Es c ges - Der Stra Kas Gül - Da s östl ung zum Beba westlichen R ehen. iche Planbe traße und E g ausgebau dem vorh a brücker Str a risch in die hmenplanun tkonzeption Bebauungs e Entwicklu n ngskonzept ions- und Ha : Bebauungs kten, Stuttga läne sehen e „Alnatura chollbrücker stalteten Fre r „Alnatura- aße. Von hie sernengebäu ltigkeit habe s Park- u n lichen Grund auungsplan W Rand des P ereich wird d Eschollbrück t werden s andenen w e aße die ge b Entwicklung ng und di e angepasst. skonzept „A ngen der A des Büros andels Gmb skonzept Al art im Einzelne Bürowelt“ Straße zu eiflächen den Supermarkt er durch ein ude an de en sollen. nd Wirtsch a dstücksgren W 46.2 Plangebietes urch eine vo ker Straße b oll, um die ertvollen B a bietsprägend g einbezogen e weitere B Alnatura-Ca Alnatura P r haas-cook- bH für den n natura, Lage en folgende B als Haup t rückgesetzt n Kern des s t“ liegt hier v ne offene Gr r Eschollbr aftshaus d e nze und para s ist die Erh a orhandene d begrenzt, die sen an da s aumbestand den Grün- u n werden. Bauleitplanun ampus“ roduktions- -zemmrich a neuen Stand eplan o.M., Baulichkeite tgebäude u ter Lage di e sogen. Alnat von baulic h rünzone leic rücker Stra ß es Gesamt k allel zum Ra altung des s durchgehend e zu einem s übergeor d des Wal d und Baumb e ng werden und Han d aus Stuttgar ort entwicke Stand 03/20 en vor: und zentral e bauliche tura-Campu h abgesetzt cht zurückge ße auf, di e komplexes ad-und Fußw sogen. „Wal de Abwasse quartiersüb dnete Gesa dparks soll e estände w e entspreche dels GmbH rt vor, das i m elt wurde. 015, Quelle: e Verwalt u Mitte dar, us bilden. in der Nä esetzt nimmt e auch kün ist raumbe weg angeord ldparks“ als erkanaltrass bergreifende amtnetz an z en im Ber e eitgehend e end der v o liegt ein m Auftrag d haas-cook- ung stellt i die in Ver b ähe der Es c t er die Bauf nftig bei N e egrenzend e dnet. 22/38 Waldfläche se zwischen en Fuß- un d zuschließen. eich an de r erhalten un d orgenannten detailliertes der Alnatura -zemmrich n von de r bindung mi t chollbrücker fluchten der eubebauung entlang de r 8 e d . r d n s a r t r r g r Begründung zum Bebauungsplan W 46.2 23/38 - Der Kindergarten soll baulich unabhängig im durc hgrünten Campus-Gelände südlich der neuen Erschließung „Planstraße Süd“ angeordnet werden. - Weitere Ausbaustufen sehen eine Erweiterung des Verwaltungsbaus „Bürowelt“ in dem direkten nördlichen Anschluss vor. 8.5 Bauliche Gestaltung Die geplante bauliche Gestaltung soll dem Firm enanspruch entsprechend durch die Auswahl natürlicher Materialen und Kons truktionen geprägt sein. Das Verwaltungsgebäude ist als lang gestreckter max. dreigeschossiger Baukörper mi t flachem Satteldach in Mischbauweise geplant. Dies gilt auch für den eingeschossigen Alnatura-S upermarkt sowie für die übrigen Bauteile. Das Parkhaus soll in offener Skelettbauweise mit in tensiver Begrünung den naturnahen Charakter der Umgebung aufgreifen. Durch die Verwendung nachwachsender B austoffe wie Holz, Lehm und andere vollständig rückbaubare Baustoffe wie z.B. Zi egel sollen in der Gesamtbilanz klimaneutrale Bauwerke ermöglicht werden. 8.6 Erschließungs- und Verkehrskonzept, Stellplätze 8.6.1 Äußere Erschließung Das Gelände ist bereits teilweise durch die Esc hollbrücker Straße und die (nicht öffentliche) vorhandene Bergschneise erschlossen. Zu r Vermeidung von Verkehrsbelastungen der benachbarten Wohngebiete is t eine direkte Anbindung an die Esc hollbrücker Straße ausschließlich für die Stellplätze des Alnatura-Supermarktes vor gesehen (max. 60 Stellplätze). Falls zukünftig die Leistungsfähigkeit im Bereich der Eschollbrücke r Straße nicht gegeben ist oder die derzeit in Diskussion befindliche Straßenbahntrasse umgeset zt wird, soll die Anbindung des Parkplatzes ausschließlich in „Rechts rein – Rechts raus“ erfo lgen. Ansonsten erfolgt die weitere verkehrliche Erschließung des Geltungsbereichs des Bebauungspl ans von der neuen zentralen Erschließung (Planstraße Mitte) und im weiteren Verlauf durc h die Planstraße Süd, die wiederum in die Bergschneise einmündet. Von Norden her wird das Gebiet zukünftig über die verlängerte Kleyerstraße und die Planstraße Süd erschlossen. Für die Entwicklung des Bereiches Alnatura liegt das Verkehrsgutachten von DRC als Nachweis vor. 8.6.2 Innere Erschließung Es sind Zufahrten zum Hauptgrundstück ausschli eßlich von der Planstraß e Süd aus vorgesehen sowie für den zulässigen Supermarkt von der Escho llbrücker Straße (s.o.). Eine interne Verbindung zwischen diesen Erschließungen auf dem Gelände selbst wird ausdrücklich vermieden. 8.6.3 Stellplätze Die erforderlichen Stellplätze gem. Stellplatzsatz ung der Wissenschaftsstadt Darmstadt werden für den Supermarkt und für die übrigen Nutzungen getr ennt angeordnet und auch getrennt erschlossen (s.o.). Die Stellplätze der Verwaltung werden zentral auf dem östlichen Grundstücksteil in Parkhaus/Parkpalette/Stellplatzanlage innerhalb der überbaubaren Fläche angeordnet. 8.6.4 Mobilitätsmanagement In der Rahmenplanung Konversion wird durch die Wissenschafts stadt Darmstadt ein Mobilitäts- management entwickelt. Mit dem Ziel einer umwe ltverträglichen Abwicklung und Organisation des Verkehrs wird ein Grundkonzept für ein St andort-Mobilitätsmanagement für die heutigen und künftigen Nutzungen im Bereich der Konversionsflächen erarbeitet. Vo r dem Hintergrund des stark belasteten bestehenden Straßennetzes (Eschollbrücker Straße, Haardtri ng, Rheinstraße, etc.) soll der Autoverkehr zugunsten von Verkehrsmitteln des Umweltverbundes (ÖPNV, Rad, Fuß) und zur Erreichung der Ziele des Luftreinhalteplans der Wiss enschaftsstadt Darmstadt reduziert werden. Mit Begründung zum Bebauungsplan W 46.2 24/38 der im Vorfeld zu erstellenden Infrastrukturp lanung (gute ÖPNV- und Radverkehrsverbindungen, Parkraum- und CarSharing-Konzept usw.) we rden die Grundlagen für ein umfassendes Mobilitätsmanagement geschaffen. Das Konzept zum Mobilitätsmanagement beinhaltet Maßnahmen zu folgenden Handlungsfeldern: • Information und Beratung von Investoren und Nutzern (Beschäftigten) • Angebot von Dienstleistungen (z.B. CarSharing, Elektromobilität, Fahrradvermietungssystem, …) • Finanzielle Anreize (z.B. Job Ticket, Schnupperangebote,...) Für den Geltungsbereich W 46.2 wird für und durch die dort geplante Firmenansiedlung ein separates, bedarfsbezogenes Mobilitätsmanagementkonzept entwickelt. 8.6.5 Hauptfuß- und Radwegeverbindungen Im östlichen Randbereich wird das Planungsgebiet zukünftig durch einen quartiersübergreifenden Fuß- und Radweg begrenzt, der die benachbarten Stadtbereiche mit den Konversionsflächen verbindet. 8.7 Niederschlagswasser, Versickerung Im Rahmen der Gesamtentwicklung sowie der Verkehr splanung ist für die Konversionsflächen West ein Versickerungskonzept zur Oberflächenentwässerung der öffentlichen Verkehrsflächen entwickelt und dargestellt worden. Dies findet auch im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Anwendung und sieht vor, dass das Oberflächenwasser generell durch parallel zum seitlichen Straßenraum verlaufende Mulden versickert wird. Im beiliegenden Verkehrsgutachten ist dies dargestellt. Hinweis: Weitere Einzelheiten der Verkehrsp lanung und -Entwicklung sowi e der o.a. Konzepte können dem Verkehrsgutachten von Durth-Roos-Consult entnommen werden. 8.8 Kanaltrasse Zwei vorhandene, das Gesamtgebiet der ehem aligen Militärflächen v on Norden nach Süden durchquerende Hauptkanaltrassen, ve rlaufen in gleicher Trassenl age wie der o.a. Hauptfuß- und Radweg. In einem südöstlichen Teilbereich des Geltungsbereichs des Bebauungsplans verlaufen diese über geplante Stellplatzflächen. 8.9 Grün- und Freiflächenkonzept Für den Gesamtbereich Konversion West ist gem. Rahmenplanung ein Grün- und Freiflächenkonzept erarbeitet worden. Der landschaftsplanerische Fachbeitrag zum Bebauungsplan W 46.2 sieht auf dieser Grundlage folgende grundsätzliche Konzeption vor: • Campus-Landschaft Mit dem Leitbild einer klassischen Campus-La ndschaft verbunden sind großzügige Rasen- und Wiesenflächen entlang der öff entlichen Straßenräume, die mit lockeren Baumgruppen oder Einzelbäumen überstellt sind. Hier zu ist um das Baufeld ein 10 m breiter privater Grünstreifen anzulegen. • Bestandserhalt wertvoller Grünstrukturen Erhaltung des bestehenden Waldbestands in seinem jetzigen Umfang (kle ine, randliche Teilflächen werden durch Erwerb in Privateigentum überge hen, sind aber durch entsprechende Festsetzungen gesichert) und möglichst weitgehende Erhaltung von naturraumtypischen Kieferngruppen und Gehölzen im Südosten des Geltungs bereiches. Die Waldfläche im S üdwesten bildet den Übergang zum angrenzenden Naherholungswald, sie bleiben in ihrer Größe und Struktur erhalten. Die wertvollen Bestandsbäume außerhalb des Waldareal s sind in der Planung zu berücksichtigen und soweit wie möglich zu integrieren. Begründung zum Bebauungsplan W 46.2 25/38 • Erhaltung der Biodiversität Zur Erhaltung der Biodiversität und zur En twicklung der besonderen Lebensraumqualitäten des Gebiets sind offene, niedrigwüchsige Sandl ebensräume auf nicht überbaubaren Flächen im unbewaldeten Geltungsbereich des Bebauungsplans zu entwickeln. Die Entwicklung von Sandrasen kann auch auf allen Ersatzlebensstätten der Zau neidechse erfolgen. Außerdem sind 10 m breite Streifen entlang der Außengrenze n des Geltungsbereiches und vor dem Waldrand hierfür in besonderem Maße vorgesehen. • Freiraumplanerische Vernetzung Hauptbestandteil und Merkmal des übergeordnet en Grünkonzeptes is t die Verknüpfung vorhandener und zu erhaltender Grünräume in dem zuvor in sich geschlossenen Konversionsgebiet. Über ausgebaute durchgehende Rad- und Fußwegeverbindungen sind die wichtigen Anknüpfungspunkte Westwald, Telekom-Quartier und Heimstättensiedlung sowie Grünzug Main- Neckar-Bahn / Am Kavalleriesand verbunden. Der im Osten de s Bebauungsplangebietes gelegene Rad- und Fußweg ist der südliche Teil einer wichtigen durchgehenden grünen Verbindungsachse für Fußgänger und Radfahrer, die über das TZ-Gelände bis in die Heimstätten-Siedlung führt. • Erhalt und Entwicklung wertvoller Sandmagerrasenbestände Auf öffentlichen und privaten Freiflächen sind entsprechend des Sandras enkonzeptes Flächen zur Sicherung und Entwicklung von Sandmagerras en vorzusehen. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans befinden sich nach Biotopuntersuchungen keine schützenswerten Bestände. Der Freiflächenplan der Firma Alnatura plant die Neuentwicklung größerer Bereiche für Sandmagerrasen entlang des Grenzbereiches zum Waldpark so wie in einem kleinen Teilbereich an der Eschollbrücker Straße. Die den Rad- und Fußweg begleitenden öffentlichen Grünstreifen sind als von Nord nach Süd verlaufende lineare Biotop struktur, als Flächen für die Entwicklung von Sandmagerrasen anzulegen. Das Sandrasenkonzept liegt vor. Die vorgenannten Kernziele des Grün- und Freiflächenkonzeptes decken sich mit der vorgesehenen Freiflächennutzung der naturnahen Gärten zur Sc hulung und als Anschauungsmaterial für Kinder. Im Freiflächengestaltungsplan (Bes tandteil des städtebaulichen Vertr ags) sind die Ziele des Grün- und Freiflächenkonzeptes bereits integriert. Die Ergebnisse der Bestandsaufnahme sind darin eingeflossen. 9. Emissionen - Immissionen Für das Plangebiet liegt ein Schallgutachten des Büros KNP Bauphysik/Köln vor, aus dem hervorgeht, dass von der geplanten Maßnahme keine Emissionen hinsic htlich der umgebenden Nutzungen ausgehen, die die entsp rechend zulässigen Werte der TA-Lärm überschreiten. Da eine Lärmkontingentierung für das Gesa mtgebiet Konversion nicht geforde rt ist, wird die Vorbelastung durch Unterschreitung der Immissionsrichtwerte der TA-Lärm um 6 dB berücksichtigt (Irrelevanz Kriterium der TA Lärm für Vorbelastungen). Bezüglich der Geräuscheinwirkungen auf das Plangebiet wird festgestellt, dass durch den Verkehrslärm der Eschollbrücker Straße teilweise eine Überschre itung der Orientierungswerte des Beiblatts 1 zur DIN 18005-1 vorliegt. Entsprechende Festsetzungen zum passiven Schallschutz sind in den Bebauungsplan aufgenommen. 10. Allgemeiner Klimaschutz Gemäß § 1a Abs. 5 BauGB soll den Erforderniss en des Klimaschutzes sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auc h durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden. Im vorliegenden Bebauungsplan wird der allgemeine Klimaschutz u.a. durch folgende Aspekte beachtet: Begründung zum Bebauungsplan W 46.2 26/38 10.1 Klimaökologie Bei Überplanung des Gebiets wird auf klimaökol ogische Ansätze geachtet. Durch die Festsetzung der GRZ auf 0,6, den Festsetzungen zum Anpf lanzen und Erhalt von B äumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie Festsetzung zur Dachbegrünung werden die klimaökologischen Belange berücksichtigt. 10.2 Nutzung erneuerbarer Energien Der Nutzung erneuerbarer Energien bzw. der sparsamen und effizienten Nutzung von Energien wird durch die geplante Bebauung besonde rer Wert zugemessen. Die G ebäude sollen als klimaneutrale Bauwerke errichtet werden. Konventionelle Heizsysteme kommen nicht zur Anwendung. Im Bebauungsplan werden keine Festsetzungen getro ffen, die diesen Ziel en entgegenstehen. Im Übrigen sind die Belange des Klimaschutzes bei der Erstellung von Neubauten durch die Regelungen des EEWärmeG (Erneuerbare-Energi en-Wärmegesetz) vom 22.12.2011, bereits hinreichend berücksichtigt. Auch das anzuwen dende Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden durch das Energieeinsp arungsgesetz (EnEG) in Verbi ndung mit der jeweils gültigen Energieeinsparungsverordnung (EnEV) setzt die Zielsetzungen des allgemeinen Klimaschutzes um. Darüber hinausgehend sollen die Gebäude gem. Pa ssivhaus-Standard bzw. klimaneutral errichtet werden. Näheres wird im Rahmen des städtebaulichen Vertrags geregelt. 10.3 Reduzierung des Verkehrsaufkommens durch Mobilitätsmanagement Gemäß Rahmenplan für die Konversion West ist für das Gesamtgebiet ei n Mobilitätsmanagement- Konzept vorgesehen, das dazu bei tragen soll, das Verkehrsaufko mmen zu reduzieren und sich somit positiv bezüglich des Klimaschutzes auswirkt. Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes W 46.2 ist ebenfalls ein Mobilitätskonzept in Bearbeitung. 11. Bestand und Bewertung v on Flora, Fauna und Biotopen Aufbauend auf Vorerhebungen im Zuge der Rahmenplanung wurde in den Jahren 2014/2015 für den Geltungsbereich des Bebauungs plans W 46.2 eine aktuelle und stärker differenzierte Biotoptypenkartierung nach dem Biotoptypensch lüssel der Hessischen Kompensationsverordnung (KV) durchgeführt. Gleichzeitig wurde unter Beachtung der „Artenschutzrechtlichen Vorprüfung“ vom 22.06.2011, Büro bhm-Planungsgesellschaft, Br uchsal, eine Erhebung folgender Artengruppen vorgenommen: Vögel, Fleder mäuse, Amphibien, Reptilien, H euschrecken und Tagfalter. Nach Prüfung auf die Eignung des Gebiets als Lebensst ätte für Holzkäfer konnte aus Mangel an geeigneten Brutbäumen auf eine solche Untersuchung verzichtet werden. Die Ergebnisse der Erhebungen sind im Umweltberic ht Teil B dieser Begründung dargestellt. Die artenschutzrechtliche Prüfung ist als eigenständiges Gutachten erarbeitet worden und liegt vor. Die Erhebungen zu Flora, Fauna und Biotopen kommt zusammenfassend zu folgenden Ergebnissen: 11.1 Flora Im Wesentlichen ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanes durch drei Teilbereiche charakterisiert: Stark versiegelte Flächen und Dachflächen: Diese sind stellenweise durch schmale, linienför mige Grünstreifen unterbr ochen. Es handelt sich dabei um unversiegelte Streifen mit spontanem Aufw uchs unterhalb von Zäunen. Hier hat sich eine Vegetation der wärmeliebenden Ruderalflure an gesiedelt. Hier wurden keine geschützten Biotope nach § 30 BNatSchG/ § 13 HAGBNatSchG festgeste llt. Gefährdete Pflanzenarten wurden nicht gefunden, aber am Rande versiegelter Fläch en und in Betonplattenfugen sind seltenere trockenheitsliebende Pflanzen, wie Knorpellattich ( Chondrilal juncea) oder Sprossende Felsennelke (Petrorhagia prolifera) regelmäßig vorhanden. Begründung zum Bebauungsplan W 46.2 27/38 Waldfläche im Südwesten des Geltungsbereichs: Es handelt sich um einen älteren Kiefernbestand ( Pinus sylvestris) mit einem dichten Unterbau aus Buchen ( Fagus sylvatica ) und Linden ( Tilia cordata ). Zum größten Teil herrschen schattige und damit krautarme Verhältnisse vor, in den vo rhandenen Lichtlücken finden sich sowohl Brombeeren (Rubus fruticosus agg .) als auch die Spätblühende Traubenkirsche ( Prunus serotina ), die als aggressive neophytische Art im Südwesten stellenw eise auch sehr dicht auftritt. Gefährdete oder seltene Pflanzenarten wurden hier nicht gefunden. Ehemaliger Sportplatz mit spontaner krautiger Vegetation und Gehölzgruppen Der südöstliche offene, ehemals durch Sport- und Freizeitnutzung geprägte Wiesenbereich wird von mehreren Baumgruppen umgeben, die zum Teil durc h alte und erhaltenswerte Waldkiefern geprägt werden. Der ehemalige offene Sportplatzbereich südlich des Tennisplatzes und um den Sprungturm ist aus botanischer Sicht der wertvollste Bereich des Geltungsbereichs. Di e Rasenfläche wird vor allem durch konkurrenzkräftige Gräser dominiert, die aber im Süden und Ost en auch teilweise sehr lückenhaft ist und daher neben den Gräsern und den ru deralen Kräutern auch naturschutzfachlich wertvollen und hessenweit gefährde ten Pflanzenarten der Sandmag errasen Wuchsstellen bietet. Besonders hervorzuheben ist das Vo rkommen der Sand-Strohblume ( Helichrysum arenarium), die hessenweit und regional als gefährdete Pflanzenart gilt. Sie ist außerdem eine gesetzlich geschützte Art. Auch der Schneckenklee (Medicago minima), der hier häufig ist, gilt für Hessen als gefährdet, ist im Darmstädter Raum jedoch noch weit verb reitet. Auch weitere magerkeitszeigende und wärmeliebende Arten wie Sprossende Felsennelke (Petrorhagia prolifera), Silber-Fingerkraut (Potentilla argentea) oder Gewöhnlicher Thymian (Thymu s pulegioides) weisen auf den naturschutzfachlichen Wert der sandigen und trockenen Flächen hin. Der floristische Wert des Plangebietes liegt demnach insbesondere in den Ruderalflächen im Südwesten sowie in Teilen des Waldgebietes und in erhaltenswerten Einzelbäumen. 11.2 Fauna Die Erfassung der Fauna innerhalb des Geltungs bereiches ist abgeschloss en. Die Ergebnisse sind dem Umweltbericht beigefügt. Erste Erhebungen im September 2014 ergaben das Vorkommen der nac h Anhang IV der Fauna- Flora-Habitat-Richtlinie streng geschützten Zauneidechse. Es wurde eine reproduzierende Population im Bereich der südwestlich gelegenen Ruderalflur en, somit auch innerhalb der Baugrenze, festgestellt. Der genaue Zustand der Popul ation ist nach weiteren Erhebungen über die Aktivitätsperiode der Tiere im Jahr 2015 beschrieben worden. Das artenschutzrechtliche Gutachten liegt vor. 12. Naturschutzfachliche Eingriffsbe wertung und artenschutzrechtliche Prüfung 12.1 Wirkungen des Vorhabens Die Umsetzung des Bebauungsplanes führt zwar zu einer großflächigen Entsiegelung verbunden mit dem Rückbau der Werkstattgebäude im nördlichen Teil des Geltungsbereiches, allerdings bereitet der Bebauungsplan mit dem vorgesehenen Grundstücks zuschnitt die Möglichkeit vor, dass die überbaubare Fläche von 3,4 ha im Osten des Geltungsbereiches durch Gebäude und Nebenanlagen weitgehend neu versiegelt werden kann. Die offenen trockenwarmen Ruderalfluren mit Sandrasenelementen und seltenen Pflanzenarten wie der Sand-Strohblume (Helichrysum arenarium) und dem Zwerg-Schneckenk lee (Medicago minima) im Süden können in einer Größe von ca. 1,4 ha durch die Bebauung in Anspruch genommen und als Lebensraum für seltene, wärmeliebende Tierarten (u.a. die Zauneidechse) verloren gehen. Auch Begründung zum Bebauungsplan W 46.2 28/38 eine der erhaltenswerten Baum gruppen aus älteren, markanten Kiefern am östlichen Rand des ehemaligen Freizeitgeländes kann zum Großteil beseitigt werden. Der Lebensraum der Zauneidechsenpopulation liegt vollständig innerhalb des im Bebauungsplan als überbaubare Grundstücksfläche ausgewie senen Bereiches. Auch die k onkrete Investoren-Planung sieht hier in großen Teilen eine Überbauung vor. Diese wird zu einem Ve rlust des Lebensraumes führen. Es ist davon auszugehen, dass der größte Teil der von den Zauneidechsen besiedelten Fläche verloren geht. Die Zauneidechse ist eine Art mit einem sehr kleinen räumlichen Aktionsradius, daher wird hier der gesamte Lebensraum als Fort pflanzungs- und Ruhestätte betrachtet (gemäß LANA 2010), diese würde somit zerstört werden . Zudem ist im Zuge der Baumaßnahmen von der Tötung von Individuen auszugehen. Damit wären Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG erfüllt. Deshalb sind vor Beginn der Baumaßnahmen vorgezogene Ersatzmaßnahmen (= CEF-Maßnahmen) durchzuführen, um das Eintreten von Verbotst atbeständen nach § 44 BNatSchG in jedem Fall auszuschließen. Dies ist durch die Schaffung v on Ersatzlebensräumen zu gewährleisten. Diese Ersatzflächen müssen zum Zeitpunkt des Eintretens der Baumaßnahm en in mindestens gleichem Umfang und gleicher Qualität zur Verfügung stehen. Der Erfolg der Maßnahmen zur Erhaltung der Zauneidechsen ist durch ein Monitoring über einen Zeitraum von 8-10 Jahren sicherzustellen. Weitere Wirkungen des Vorhabens auf die Fa una können die noch l aufenden Untersuchungen erbringen. Dadurch können auch weitere Maßnahmen erforderlich werden. 12.2 Maßnahmen zur Vermeidung V1: Die Rodung sowie der Rückschnitt von Gehölzen erfolgt nur im Zeitraum von 01. Oktober bis 28. Februar. Dadurch wird vermieden, dass Individuen der europäischen Vogelarten, die unter den Schutz des § 44 BNatSchG fallen, während der Brutzeit getötet werden. V2: Höhlenbäume, die sich potenziell als Winter quartier für Fledermäuse eignen, sind vor der Rodung durch eine entsprechende Fachkraft zu prüfen; bei Anwes enheit von Fledermäusen sind Maßnahmen zur Bergung und Umsiedlung zu ergreifen oder es sind andere Maßnahmen, die einer Vermeidung der Tötung dienen, vorz unehmen. Werden Quartiersbäume gefällt, ist ein entsprechender Ersatz in Form von kü nstlichen Quartieren (Fledermauskästen) im verbleibenden Baumbestand zu scha ffen. Hierfür ist für jedes ve rlorene Quartier jeweils ein Kasten aufzuhängen. V3: Vermeidung der Vernichtung oder der starken Beeinträchtigung der Lebensstätte im Bereich des aktuellen Vorkommens der reproduzierenden Zaunei dechsenpopulation. Eine solche Vermeidung ist durch den besonderen Arte nschutz nach § 44 BNatSchG zwingend vorgeschrieben. Im Artenschutzfachbeitrag si nd die Vermeidung bzw. der Ausgleich und der Ersatz verlorengehender Lebensraumfläche im Detail geplant. Der Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung mit entsprechender Kompensationsplanung (CEF- und FCS- Maßnahmen) wird bei der Unteren Naturschutzbehörde gestellt. V4: Der Rückbau der Panzerwaschanlagen ist im Zeitraum zwischen Anfang Oktober und Ende Februar vorzunehmen. 12.3 Maßnahmen zur Sicherung der kont inuierlichen ökologischen Funktionalität (CEF-, FCS-Maßnahmen) Zum dauerhaften Erhalt der vorhandenen Zauneidec hsenpopulation (streng geschützt nach Anhang IV der FFH-Richtlinie) ist ein zusammenhängender Lebensraum für diese Tierart zu erhalten bzw. als Ersatzlebensraum vor der I nanspruchnahme der aktuell besiedelten Fläche wieder herzurichten. Die Größe des Lebensraums muss im gesamt en Geltungsbereich 1,7 ha betragen und der Lebensraum muss zusammenhängen. Bestehende Leben sstätten der Zauneidechse außerhalb der bebaubaren Grundstücksfläche sind zu erhalt en. Die neu herzurichtenden Ersatzlebensräume dürfen noch nicht von Zauneidechsen besiedelt sein, sie müssen ausreichend Nahrung liefern und sie müssen Versteckmöglichkeiten und Eiablageplätze bieten. Die Maßnahmen sind in einem gesonderten Planun gsbeitrag zur Durchführung der CEF/FCS- Maßnahmen zu planen und mit diesem ist der Ausnahmeantrag nach § 45 BNatSchG bei der zuständigen Naturschutzbehörde zu stellen. Die Prüfung, ob durch diese Maßnahmen den Begründung zum Bebauungsplan W 46.2 29/38 Anforderungen des Artenschutzes nach § 44 BNatSchG genügt wird, erfolgt in dem Artenschutzfachbeitrag zum Bebauungs plan. Der Artenschutzfachbeitrag liegt vor. Der Erfolg der Maßnahmen zur Erhaltung der Zauneidechse ist dur ch ein Monitoring der Bestandssituation sicherzustellen. Dieses Moni toring hat unmittelbar nach den ersten Eingriffen und Umsiedlungen bzw. Maßnahmen zur Zwischenhalterung zu beginnen und einen Zeitraum von acht bis 10 Jahren zu umfassen. 12.4 Zusammenfassendes Ergebnis von Umweltbericht, Bilanzierung und Artenschutzgutachten Die Berücksichtigung der Umweltbelange erfolgte bei der Aufstellung des Bauleitplanes u. a. durch Aufnahme von landschaftsplanerischen, grün gestalterischen und den übrigen Schutzgütern dienenden Festsetzungen (Anpflanzungen von Bäum en, Anlage von Sandpionierrasen als Umsetzung des Darmstädter S andrasenkonzepts , Festlegungen zum Artenschutz nach § 44 BNatSchG, Erhaltung von Wald und Baumbes tänden, Niederschlagswasserversickerung, Oberflächengestaltung, Berücksichti gung des Schallschutzes im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes, der Satzung zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Niederschlagswasser, sowie den Hinweisen zu Bodendenkmälern, Bodenschutz und Altlasten und dem Grundwasserschutz). Der Geltungsbereich des Bebauungs plans W 46.2 dient mehreren bes onders und teilweise streng geschützten Arten als alleiniger oder anteilig er Lebensraum. Es konnt en mehrere Brutvögel innerhalb des Gebietes festgestellt werden eb enso wie Vogelarten, die hier eine wichtiges Nahrungshabitat haben. Fledermäuse nutzen das Gebiet vorwiegend als Nahrungshabitat sowie als Transferstrecke zwischen außerhalb gelegenen Quartieren und Nahrungshabitaten. Vereinzelte Quartiere innerhalb des Geltungs bereiches sind jedoch auch anz unehmen. Darüber hinaus ist ein vorübergehendes Vorkommen einiger Grünfrösche festgestellt worden, bei dem die Artzugehörigkeit nicht zu ermitteln war und somit eine Zugehör igkeit zur Art Rana lessonae nicht völlig auszuschließen war. Eine gute Population der Zauneidechse wurde auf den Flächen der ehemaligen Sportanlagen festgestellt. Die Verbotstatbestände nach § 44 (1) BNatSchG können unter Berücksichtigung der hier vorgeschlagenen Vermeidungsmaßnahmen, die im Bebauungsplan festgesetzt wurden, für alle europarechtlich geschützten Ar ten vollständig vermieden werden . Da die Zauneidechsenpopulation ihren gesamten Lebensraum innerhalb des Geltungsbereiches hat und hier vorwiegend in Bereichen, die großflächig überbaut werden können, ist hier eine vorgezogene Ausgleichsmaßnahme (CEF- Maßnahme) nötig, um eine Erfüllung der Ver botstatbestände zu umgehen. Zum Abschluss der Arbeiten zu diesem Artenschutzfachbeitrag sind wesentliche Teile der CEF-Maßnahme, nämlich die Umsetzung der Tiere aus demjenigen Teil des Geltungsbereiches heraus, der im ersten Bauabschnitt bebaut werden soll, bereits durchgeführt. Die Beschreibung und Bewertung de r Umweltauswirkungen lässt ke ine gravierenden nachteiligen Auswirkungen des Umweltzustandes erwarten, da Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zur Kompensation erfolgen. Die naturschutzfach liche Eingriffsbetrachtung kommt aufgrund des geringeren Versiegelungsgrads und der teilweise hochwertig herzurichtenden Grünflächen, mit Lebensraumfunktion unter anderem für die europarechtlich geschüt zte Zauneidechse zu einem rechnerischen Bilanzierungsplus von ca. 178.500 Punkten (siehe auch Kap. 17). 13. Inhalt und Begründung der pl anungsrechtlichen Festsetzungen 13.1 Art der baulichen Nutzung Das „Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Wissenschaftsstadt Darmstadt“ von Junker und Kruse vom Januar 2012 (Stadtverordnetenbeschluss vo m 03.05.2012) stellt als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB eine Abwägungsgrundlage für die erforderliche Bauleitplanung dar. Begründung zum Bebauungsplan W 46.2 30/38 Der Ausschluss von bestimmten Einzelhandelsbetri eben dient der Steuerung der städtebaulichen Entwicklung, insbesondere der Umsetzung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes. Gemäß dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept ist dem Sonderstandort Eschollbrücker Straße eine städtebaulich integrierte Lage im Si edlungsgefüge zu attestieren, wodurch mittelbar eine direkte räumlich-funktionale Zuordnung zur best ehenden Wohnbebauung, insbesondere zu den Siedlungsteilbereichen Heimstättensiedlung u nd Am Südbahnhof besteht und dem Standort damit eine Nahversorgungsfunktion zukommt, die jedoch heute auch schon durch die vorhandenen Anbieter voll erfüllt wird. Demnach soll am Sonderstandort Eschollbrücker Straße die Ansiedlung von nahversorgungsrelevantem Einzelhandel planungsrechtlich restriktiv behandelt werden. Aus diesem Grund sollen Einzel handelsbetriebe mit nahversorgungs relevanten Kernsortimenten (Junker und Kruse, Grundsatz 1, Seite 138) und Einzelhand elsbetriebe mit sonstigen zentrenrelevanten Kernsortimenten (Junker und Kruse, Grundsatz 2, Seite 142) im Geltungsbereich des Bebauungsplans W 46.2 nur ausnahmsweise zulässig sein. Ausnahmsweise kann dazu von der Ausnahme 2 des Grundsatzes 1 (Junker und Kruse, Grundsatz 1, Seite 138) Gebrauc h gemacht werden, der die An siedlung für Verkaufsstätten in Verbindung mit Gewerbebetrieben in GE- und GI-Gebieten ermöglicht, wenn • die Verkaufsfläche dem Ge werbebetrieb innerhalb des Geltungsbereiches räumlich zugeordnet ist • und in betrieblichem Zusammenhang errichtet ist, • die Verkaufsfläche und der Umsatz de m Hauptbetrieb deutlich untergeordnet sind • und die Grenze der Großflächigkeit nach § 11 Abs. 3 BauNVO nicht überschritten wird. Bei den hier möglichen Supermärkt en handelt es sich nicht um gr oßflächige Einzelhandelsbetriebe, da die max. Verkaufsfläche auf 800 m² beschränkt wurde. Abweichend von gängigen vergleichbaren Einrichtungen liegen hier zudem besondere Funktionen vor. Dies sind u.a.: • Organisatorische enge Verknüpfung mit dem Gewerbebetrieb innerhalb des Geltungsbereiches als eine Art Flagship-Store • Besondere Sortimentsangebote in markto rientierter Erprobung, Markentests • Marktforschungsprozesse • Ausbildungsstätte und Schulung in Verbindung mit dem Gewerbebetrieb im Geltungsbereich • Ablauf- und Steuerungsprozesse • Betriebliche Eigenversorgung Da aufgrund des beschränkten Sortiments und der Nichtgroßflächigkeit des Einzelhandels unter den oben genannten Bedingungen nicht zu erwarten ist, dass vorhandene Versorgungsbereiche der Wissenschaftsstadt Darmstadt beeinträchtigt werden bzw. ei n Kaufkraftabfluss aus den benachbarten bzw. innerstädt ischen Bereichen verursacht wird., wi rd im Gebiet die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben mit nahversorgungs - und zentrenrelevanten Kernsortimenten ausnahmsweise ermöglicht. Da die vorgenannten Bedingungen zur engen Ve rknüpfung der Einzel handelsnutzung mit dem übergeordneten Gewerbebetrieb pl anungsrechtlich nicht festsetzbar sind, erfolgt eine diesbezügliche Regelung im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags. Bordelle und bordellartige Betriebe sind nicht als Vergnügungsstätten zu verstehen, sondern als „Gewerbebetriebe aller Art“ (VGH Ba-Wü., Urteil vom 05.03.2012 sowie BVerwG, Urteil vom 25.11.1983) und daher in Gewerbegebieten nach BauNVO § 8 Abs. 2 Nr.1 allgemein zulässig. Diese sollen aufgrund ihrer negativen Auswirkungen auf das Gebiet und zum Schutz der benachbarten Wohngebiete hier ausgeschlossen werden. Vergnügungsstätten jeglicher Art gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO werden im Geltungsbereich des Bebauungsplans W 46.2 aus den gl eichen Gründen wie Bordelle und bordellartige Betriebe ausgeschlossen. Begründung zum Bebauungsplan W 46.2 31/38 Nach Fickert / Fieseler (Fickert/Fieseler, Kommentar zur Baunutzungsverordnung, 9. Auflage, Rd.Nr. 22 zu § 4a BauNVO) sind unter Vergnügungsstät ten als städtebaulichem Begriff gewerbliche Nutzungsarten zu verstehen, die sich in untersch iedlicher Ausprägung und Ansprache des Sexual- Spiel- und/ oder des Geselligkeitstriebs einer bestimmten gewinnbringenden „Freizeit“-Unterhaltung widmen. Voraussetzung ist eine standortgebundene Betriebsstätte und – im Bauplanungsrecht – eine städtebauliche Relevanz. Vergnügungsstätten sind danach: - Nachtlokale jeglicher Art, d.h. Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellung mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist; - Diskotheken; - Spiel- und Automatenhallen; - Wettbüros sowie - Swinger-Clubs Eine Unterscheidung der einzelnen Unterarten von Vergnügungsstätten wird nicht getroffen, da die negativen Auswirkungen auf das Gebiet alle Arten gleicher maßen betreffen. In der störenden Wirkung unterscheiden sich die einzelnen Vergnügungsstätten hauptsächlich hinsichtlich Menge und zeitlicher Verteilung des Zielverkehrs. Dieser Aspekt spielt jedoch hier nur eine untergeordnete Rolle. Vielmehr kommt es auf den Trading-Down-Effekt an, der sich bei allen Vergnügungsstätten sowie auch bei Bordellen und bordellartigen Betrieben gleichermaßen einstellen kann. Zur Sicherung des Planungsziels, einen der La ge angemessenen Gewerbe- und Bürostandort zu realisieren, werden Tankstellen, die in Gewerbegebieten allgemein zulässig sind, ausgeschlossen. Anlagen für sportliche Zwecke, die in Gewerb egebieten allgemein zulässig sind, werden ausgeschlossen, da solche Nutzungen hier städtebaulich nicht gewollt sind. Wohnungen für Aufsichts- und Bere itschaftspersonen sowie für Betr iebsinhaber und Betriebsleiter werden im gesamten Plangebiet zugelassen, da ein betriebliches Wohnen dem Interesse eines geplanten Campus-Areals nicht widerspricht. Die Errichtung einer privaten Kindertagesstätte gem. § 8 Abs. 3 Ziff. 2 BauNVO wird zugelassen, da sie überwiegend zur betrieblichen Eigenversorgung dient. 13.2 Maß der baulichen Nutzung 13.2.1 Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl Zur Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung wird eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,6 festgesetzt. Die Obergrenzen des § 17 BauNVO für Gewerbegebiete werden dadurch eingehalten. Als weitere Festsetzung zum Maß der baulichen Nutzung wurde eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,2 festgesetzt. Diese Fest setzung gewährleistet den beabsicht igten aufgelockerten Charakter der geplanten Bebauung. 13.2.2 Zahl der Vollgeschosse Auf eine Festsetzung der Anzahl von Vollge schossen für die geplante Bebauung wird im Bebauungsplan verzichtet, da dies innerhalb von Gewerbegebie ten durch die bedarfsweise sehr unterschiedlichen Geschosshöhen nur ungenügend die Höhe baulicher Anlagen regeln kann. Stattdessen werden Gebäudehöhen festgeset zt, sodass eine der Umgebung angemessene Höhenentwicklung gewährleistet wird. 13.2.3 Höhe baulicher Anlagen Es wird eine Begrenzung der Gebäudehöhen fe stgesetzt, um eine har monische Höhenentwicklung im Plangebiet und in Anpassung an die umgebend en Bereiche der Konver sionsflächen bzw. der benachbarten Stadtbereiche zu sichern. Sie ber uht auf der maximal festgesetzten Gebäudehöhe. Technische Aufbauten wie An tennen, Solaranlagen, Aufzüge, Lüftungsanlagen dürfen die Begründung zum Bebauungsplan W 46.2 32/38 festgesetzten maximal zulässigen Gebäudehöhen um bis zu 2,00 m übersteigen; sie werden jedoch auf 30 % der Dachfläche begrenzt. 13.3 Bauweise Im Plangebiet wird eine abweic hende Bauweise festgesetzt. Zu lässig sind Einzelgebäude und Gebäudegruppen im Sinne der Regelungen zur offenen Bebauung. Damit haben Einzelgebäude und Gebäudegruppen jeweils die nach HBO notwendi gen Abstandsflächen zu den Nachbargrenzen einzuhalten. In Abweichung von den Regelungen zu § 22 Abs. 2 BauNVO wird jedoch die Längenbeschränkung der Gebäude von 50 m nicht Bestandteil der Festsetzung, d.h. es sind längere und breitere Gebäude möglich. Damit wird den Erfordernissen von Gewerbebauten Rechnung getragen. Eine Regelung zur Bauweise ist für da s geplante Vorhaben nicht erforderlich. Die hier getroffene Festsetzung dient vorrangi g der Klarstellung, dass Gebäude zulässig sind, die länger als 50 m sind. 13.4 Überbaubare Grundstücksflächen, Baugrenzen und Baulinien Um eine möglichst vielfältige B ebauung und große Flexibilität hinsic htlich der Lage ihrer Baukörper zu ermöglichen, werden die überbaubaren Grund stücksflächen lediglich entlang der Außenränder der Baufläche durch Baugrenzen beschränkt. Die somit festgesetzten nicht überbaubare Grundstücksflächen werden entlang der umlaufenden Erschließungsstraßen bzw. -Wege als Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und s onstigen Bepflanzungen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB sowie entlang der Eschollbrücker Straße als Fläche zur Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25b BauGB fe stgesetzt, um die grünordnerische Einbindung der Gewerbebauten zu gewährleisten. Baulinien werden im Plangebiet nicht definiert, da aus städtebaulicher Sicht in diesem Randbereich keine relevanten Raumk anten festgesetzt bzw. eingehalten werden müssen. 13.5 Stellplätze, Garagen und Nebenanlagen Stellplätze und Garagen bzw. Sammelgaragen bzw. Parkpaletten sind auf den gesamten Grundstücksflächen nur innerhalb der überbaubaren Fl ächen zulässig. Diese Regelung gilt auch für Nebenanlagen gemäß § 14 Abs. 1 BauNVO. Au sgenommen hiervon sind die als Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB festgesetzten Grundstücksrandflächen, auf denen in festgesetzt en und bezeichneten Teilbereichen Stellplätze zulässig sind. Sinn dieser Fest setzungen ist es, die nich t überbaubaren Randzonen entlang der umlaufenden Erschlie ßungsstraßen von diesen Anlagen im Wesentlichen freizuhalten, um die notwendigen Eingrünungsmaßnahmen sicherzustellen. 13.6 Verkehrsflächen Die nördliche und westliche Umfahrung sowie di e Eschollbrücker Straße im Bereich des Plangebietes werden als öffentliche Straßenver kehrsflächen festgesetzt. Die öffentlichen Straßenverkehrsflächen außerhalb des Gelt ungsbereiches des Bebauungsplanes sind in der Planfassung nachrichtlich dargestellt. Das Verkehrskonzept beruht auf dem Verkehrskonzept des Rahmenplans Konversion West. Für den Geltungsbereich des Bebauungs plans ist zwecks dessen Erschließung ein gesondertes Verkehrsgutachten vom Büro Durt h-Roos-Consulting im Oktober 20 14 erstellt worden, das dem Bebauungsplan zugrunde liegt. Die Aufteilung der Verkehrsflächen in Fahrbahnen, Geh- und Radwege ist nicht Bestandteil der Festsetzungen s ondern Gegenstand der weiteren Ausbauplanung. Die Verkehrsflächen beinhalten das Straßenbegleitgrün entsprechend des Straßen- und Entwässerungskonzeptes der Konversionsflächen Kelley-Barracks und Nathan-Hale-Depot. Begründung zum Bebauungsplan W 46.2 33/38 13.6.1 Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung Die als Rad- und Fußweg festgesetzte öffentliche Straßenverkehrsfläche st ellt eine überörtliche Verbindung zwischen Plangebiet und umgebenden Ortsteilen dar. 13.7 Hauptver- bzw. Entsorgungsleitungen Am Ostrand des Plangebietes bef inden sich Abwasserkanäle. Di ese sind als Hauptversorgungs- leitungen ausgewiesen. Auf der nördlichen Kanaltrasse verläuft ein Fuß- und Radweg (siehe Ziff. 8.6, bzw. 12.6.1). 13.8 Geh-, Fahr- und Leitungsrechte In dem südöstlichen Teilbereich des Grundstücks verlaufen die vorgena nnten Kanaltrassen über geplante Stellplatzflächen. Die Fr eihaltung bzw. öffentliche Zugän glichkeit der Trassen wird planerisch gewährleistet und plan ungsrechtlich durch ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten des Versorgungsunternehmens gesichert. 13.9 Öffentliche Grünflächen Öffentliche Grünflächen sind im Geltungsbereich des Bebauungsplans nur als Straßenbegleitgrün innerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen vorhanden (siehe Ziff. 13.6). 13.10 Waldfläche Die vorhandene Fläche mit Buchenmischwald und naturnahem Kiefernwald wird durch die Festsetzung als Waldfläche in ihrem räumlichen Zusammenhang gesichert. 13.11 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft 13.11.1 Maßnahmen zur Umsetzung des Sandrasenkonzeptes Die Entwicklung von Sandrasenflächen dient dem funktionalen Ausgleich für die Verluste an Sandrasen. Die Verluste sind Folge der erforderlic hen Neuordnung der Bauflächen. Die Verluste an Sandrasen sind funktional ausz ugleichen. Damit dient die Ma ßnahme naturschutzfachlich als Ausgleichsfläche für die durch den Bauleitplan vorbereiteten Eingriffe in den Naturhaushalt. Um die Entwicklung der Maßnahmenflächen zu gewährleisten, sind diese in den folgenden Jahren durch ein vegetationskundliches Monitoring zu begleiten. 13.11.2 Maßnahmen zum Artenschutz Zur Vermeidung von artenschut zrechtlichen Verbotst atbeständen nach § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Störungs-, Tötungs - und Schädigungsverbot) sind auf Grundlage der faunistischen Erfassungen und der artensc hutzrechtlichen Prüfung Vermei dungsmaßnahmen durchzuführen. Diese Maßnahmen beziehen sich auf die festgestellt en planungsrelevanten Arten und sind im Teil B Umweltbericht und in den Kapiteln 12.2 und 12.3 Teil A der Begründung dargestellt. In den Festsetzungen zum Bebauungsplan sind aus diesem Grund unter Ziff. I. 11.2 Maßnahmen zum Artenschutz detailliert aufgeführt. 13.11.3 Oberflächengestaltung / Bodenversiegelung Aus der allgemeinen landschaftsplanerischen Zi elsetzung heraus, den Anteil an versiegelten Flächen möglichst gering zu halten, werden Vorgaben zur Oberflächenbefestigung gemacht. Begründung zum Bebauungsplan W 46.2 34/38 Vollständige oder umfangreiche Versiegelung führt zum Aufheizen der Flächen im Sommer, Erwärmung der Umgebung durch Rückstrahlung, erhöhten Staubanfall und schnellem Abfluss des Niederschlagswassers. Danach sind befestigte, ni cht überdachte Flächen der Baugrundstücke mit geringer Nutzungsintensität sowie private Stellplätze als versicker ungsfähige Flächen anzulegen. Damit soll erreicht werden, dass das Oberflächenwasser dies er nicht intensiv genutzten Flächen versickern kann. LKW-Stellplätze sind mit einem wasser undurchlässigen Belag zu versehen, um evtl. Bodenverunreinigungen möglichst gering zu halten. 13.11.4 Niederschlagswasser Die dezentrale Versickerung von Regenwasser di ent der Anreicherung des Grundwassers und der Vermeidung eines beschleunigten Oberflächenabflusses mit damit verbundenen Abflussspitzen in Vorflutern nach Niederschlägen von befestigten und überbauten Flächen. Der mit der Bebauung und der Versiegelung einhergehende Eingriff in den Grund- und Oberflächenwasserhaushalt wird so zumindest teilweise wieder ausgeglichen. Die dez entrale Versickerung des Niederschlagswassers ist Teil des Freiflächenkonzeptes für den Planbereich. Das anfallende Niederschlagswasser ist grundsät zlich zu verwenden oder in den natürlichen Wasserkreislauf mittels Versickerung oder Ve rdunstung zurückzuführen, sofern wasserwirt- schaftliche und gesundheitliche Belange nicht entgegenstehen. Hierzu ist das auf den Baugru ndstücken anfallende Regenwasser dort in geeigneter Form zu speichern (z.B. Rückhaltebecken, Teich, Mulde, Gründach, Zi sterne). Für eine sukzessive Reduzierung (allmähliche Entleerung) des Speicheri nhalts (z.B. durch Ver dunstung, Versickerung, Brauchwassernutzung, Drosselabfluss) ist zu sorgen, so dass ein ausreichend bemessenes Rückhaltevolumen für ein erneutes Regenereignis wieder zur Verfügung steht. Eventuell anfallendes überschüssiges Regenwasser ist anstelle einer Ei nleitung in die Schm utzwasserkanalisation weitgehend oberflächig über Ableit ungselemente (z.B. Rinnen, Gräben) in nachgeschaltete Mulden- Rigolen-Elemente oder Retentionsflächen zu leiten, wo es gefiltert versickert oder verdunstet. 13.12 Bauliche und sonstige technische Vo rkehrungen zur Vermeidung oder Minderung von schädlichen Umwelteinwirkungen i.S.d. BImSchG Bei Büro- und Aufenthaltsräumen sind Maßnahm en zum baulichen Schallsc hutz gemäß DIN 4109 durchzuführen. Grundlage für die Ermittlung des Lär mpegelbereiches ist das jeweils aktuelle Lärmkataster der Wissenschaftsstadt Darmst adt und der qualifiziert e Einzelnachweis des maßgeblichen Außenlärmpegels aus dem Schall schutzgutachten KNP vom März 2015. Gem. vorgenanntem Gutachten ist entsprechend passiver baulicher Schallschutz anzuwenden. 13.13 Flächen zum Anpflanzen von Bäumen , Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen Als Teil des grünordnerischen Ge samtkonzeptes für das Konver sionsgebiet West werden die Grundstücksränder – von einzelnen Teilabsc hnitten abgesehen – in einer Tiefe von 10 m als Pflanzflächen festgesetzt. Fläc hen zum Anpflanzen werden allsei tig im Gewerbegebiet an den Grundstücksrändern ausgewiesen. Diese Pf lanzflächen dienen der Grüngestaltung des Gesamtgebietes als auch der Flächen des Geltungsbereichs des Bebauungsplans W 46.2. Weiterhin können diese Grünstreifen in Teilen auch für die Umsetzung des Sandrasenkonzeptes genutzt werden. Sie dienen der städtebaulichen Einbindung der gepl anten Gewerbebebauung und der Vernetzung von Sandrasenstrukturen. Die Fläc hen sind gärtnerisch anzulegen, zu unterhalten und mit Rasen, Stauden, Kleingehölzen o.ä. zu begrünen. Alle 15 m sind ein großkroniger, heimischer Laubbaum zu pflanzen, der gleichzeitig ei ne Funktion zur Begrünung des öff entlichen Raumes übernimmt. Die Bereiche von Entwicklungsflächen für Sandma gerrasen hingegen sind auf sandigen Böden weitgehend frei von Gehölzen zu halten. Innerhal b der Flächen zum Anpflanzen sind notwendige Grundstückszufahrten begrenzt zulässig. Die Festsetzungen zur Grundstück sbepflanzung gewährleisten di e Durchgrünung des Grund- stückes und leisten damit einen Beitrag zur Kom pensation der verursacht en Beeinträchtigung von Begründung zum Bebauungsplan W 46.2 35/38 Natur und Landschaft. Durch die Begrünung werd en positive Wirkungen für das Boden-, Wasser-, Klima- und das biotische Potenzia l sowie für das Ortsbild erziel t. Die festgesetzte Quantität der Durchgrünung sowie die gegebene große Auswahl an zu pflanz enden heimischen Gehölzen (s. Artenempfehlung) lässt dem Grundstücksbesitzer genügend eigenen Gestaltungsspielraum. 13.14 Erhaltung von Bäumen und sonstigen Bepflanzungen Neben der Festsetzung des Erhalts wertvoller Ba umbestände wird im Süd en des Plangebietes ein 17,5 m tiefer Grünstreifen an der Eschollbrücker St raße zusätzlich als Fläche für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern festges etzt. Diese Grünflächen und Bestandsbäume sind wesentlicher Bestandteil des grünordnerischen Gesamtkonzepte s für den Konversionsbereich West und sollen als naturschutzfachlich hochwertiger Grünbestand in die Entwicklung des Gebietes integriert werden. Im Zusammenhang mit den angrenzend festgeset zten Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepfl anzungen kann so eine wertvolle Biotopverbundachse bzw. Grünraumvernetzung im Gesamtbereich Konversion ausgebildet werden. 13.15 Altlasten In den Festsetzungen bzw. Hinweisen (Ziff. I. 15.0 u IV. 6.0) sind Angaben zu Maßnahmen bei KVF enthalten. Zusätzlich wird gem. § 9 Abs. 2 BauGB festgesetzt, das s Baumaßnahmen bzw. Straßenbaumaßnahmen erst erfolgen dürfen, wenn die gem. vorliegender Gutachten erforderliche Beseitigung der Kontamination erfolgt ist. 14. Begründung der bauordnungsrechtlichen Festsetzungen 14.1 Dachformen Für das gesamte Plangebiet wird festgesetzt, dass ausschließlich flach geneigte Satteldächer bis 17° und Flachdächer zulässig sind. Dies gilt auc h für untergeordnete Dachteile und Nebengebäude. Parkierungsanlagen sind durch angemessene B egrünung so zu gestalten, dass sie dem angestrebten städtebaulichen Gesamtbild als „Campus-Landschaft“ nicht entgegenstehen bzw. sich diesem harmonisch einfügen. Mit dieser Fest setzung wird angestrebt, dem neuen Baugebiet ein einheitliches Erscheinungsbild zu geben. Die Gestaltung der Da chlandschaft prägt in ganz besonderem Maße das städtebauliche Erscheinungsbild, daher ist als ge meinsame Dachform das flach geneigte Satteldach oder das Flachdach vorgesehen. 14.2 Werbeanlagen Werbeanlagen können wesentlich zu m Erscheinungsbild eines Gewer begebietes beitragen. Daher wird zum Schutz des Stadtbildes die Höhe von fr eistehenden Werbeanlagen z.B. in Form eines Pylones auf 10,0 m und deren Größe auf 10,0 m² beschränkt. Eine Beschränkung der Größe auf max. 6 m² wird auch für Werbeanlagen an den Fassadenflächen festgelegt. Zudem werden Werbeanlagen in beweglicher, blinkender und reflektierender Form ausgeschlossen. 14.3 Einfriedungen Aus der Zielsetzung heraus, dem Plangebiet ei nen durchgrünten Charakter zu geben, werden geschlossen wirkende (undurchsicht ige) Einfriedungen wie z. B. Mauern von der Zulässigkeit ausgeschlossen. Damit die Anpfl anzflächen entlang des St raßenraumes (Fläc he zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonsti gen Bepflanzungen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB) optischer Teil des öffentlich begrünten Raumes werden, sind Einfriedungen bis zu einer Höhe von max. 2,0 m erst in einem Abstand von 6,0 m von der öffent lichen Verkehrsfläche bzw. der Grundstücksgrenze zulässig. Die Höhenbeschränkung von Einfriedungen erhält ein Mindestmaß an Offenheit und fördert Begründung zum Bebauungsplan W 46.2 36/38 damit die Sicherheit bei gleichzeitiger Sicherung der Privatsphäre. Bei Einfriedungen durch Zäune ist die Durchlässigkeit für Kleinsäuger im Bodenbereich zu gewährleisten. 15. Zisternensatzung / Satzung zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Niederschlagswasser Als Vorgabe zur Schonung des natürlichen Wasser haushaltes wird durch eine „Satzung zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Niederschlagswasser“ aufgrund § 37 Abs. 4 Hessisches Wassergesetz festgesetzt, dass auf den Grundstücken Zisternen zu errichten sind. Sie sollen zur Aufnahme von Niederschlags wasser dienen, das auf den Dachflächen anfällt. Das Niederschlagswasser kann aufgrund der lebens mittelhygienischen Vorschriften nur für die Bewässerung der Grünflächen oder als Brauchwasser genutzt werden. Das Mindestfassungsvermögen der Zisternen muss 25 l/m² hor izontal projizierte unbegrünte Dachfläche betragen. Durch die Verwendung von Niedersch lagswasser als Brauchwasser werden so die Trinkwasserressourcen geschont, der Eingriff in den Wasserhaushalt gemindert und die Kläranlagen entlastet. 16. Hinweise und Empfehlungen 16.1 Kampfmittelbelastung und -räumung Der Geltungsbereich des B ebauungsplans liegt in einem Bombenabwurfgebiet, sodass grundsätzlich vom Vorhandensein von Kampfmitte ln ausgegangen werden muss. Dies wurde durch eine gutachterliche Untersuchung (H istorisch-genetische Rekonstruk tion zum Kampfmittelverdacht „Ehemalige US-Liegenschaften Kelley-Barr acks und Nathan-Hale-Depot, Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbH, Hannover 2011) fe stgestellt, siehe hierzu Kap. 6.7. Aus den Untersuchungen ergeben sich Vorgaben für das Plangebiet, auf die hingewiesen wird. 16.2 Bodenveränderungen Bei allen Maßnahmen, die einen Eingriff in den Boden erfordern, ist auf s ensorische Auffälligkeiten zu achten. Dieser Hinweis wird auf Grundlage einer Anregung des Regierungspräsidiums Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmst adt, Dez. IV/DA 41.5 als der zuständigen Bodenschutzbehörde aufgenommen. Es wird auf Kap. 6.6 (Altlasten) bzw. 16.3 verwiesen. 16.3 Kontaminationsverdachtsflächen (KVF) Für die gem. Gutachten des Ing.-Büros ARCADIS GmbH bzw. we iterer orientierender Untersuchungen festgestellten Altlasten sind in den Hinweisen Maßnahmen und Vorgehensweisen hinsichtlich Rückbau/Entsorgung enthalten. Das Gutachten liegt vor. 16.4 Bodendenkmale Werden bei Erdarbeiten Bodendenkmäler entdeckt, so müssen diese der hessenArchäologie oder der Unteren Denkmalschutzbehörde angezeigt werden. Dieser Hinweis wird auf Grundlage von § 20 Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG) in den Bebauungsplan aufgenommen. Anzeige- pflichtig sind nach § 20 Abs. 2 HDSchG der Entd ecker, der Eigentümer des Grundstücks sowie der Leiter der Arbeiten, bei denen die Sache entdeckt worden ist. Bodendenkmäler sind nach § 19 Hess. Denkmalges etz bewegliche oder unbewegliche Sachen, bei denen es sich um Zeugnisse, Überreste oder Spur en menschlichen, tieri schen oder pflanzlichen Lebens handelt, die aus Epochen und Kulturen stammen, für die Ausgrabungen und Funde eine der Hauptquellen wissenschaftlicher Erkenntnisse sind. Begründung zum Bebauungsplan W 46.2 37/38 16.5 Wasserwirtschaft Da das Plangebiet im räumlic hen Geltungsbereich des „Grund wasserbewirtschaftungsplans Hessisches Ried“ liegt, sind die stark sch wankenden Grundwasserstände zu beachten. lnsbesondere im Hinblick einer Vermeidung von Gebäudeschäden in Siedlungsbereichen, sind bei der Standortwahl und der Bauweise die Gefahren durch grundwasserbedingte Setzungen infolge Austrocknung und Schrumpfung vo n Bodenschichten mit setzungs empfindlichen organischen Bestandteilen oder Vernässungen durch zu hohe Grundwasserstände zu berücksichtigen. 16.6 Leitungsschutzmaßnahmen Um zu ermöglichen, dass das Plangebiet durch we itere Baumpflanzungen begrünt wird, wird ein Hinweis zum Pflanzen von Bäumen im Bere ich von Leitungen aufgenommen. Da in Bestandsgebieten erfahrungsgemäß eine Vielzahl von Leitungen vorhanden ist, ist ein solcher Hinweis erforderlich. 16.7 Artenempfehlungen Es werden landschafts- und standortgerecht e Arten für die Bepflanzungen im Plangebiet vorgeschlagen. Damit soll die ökologische Q ualität im Plangebiet gestärkt werden und ein Lebensraum- und Nahrungsangebot für die heimische Fauna geschaffen werden. Die Artenempfehlungen umfassen auch diesbezügliche Vorschläge zum Sandrasenkonzept. 16.8 Monitoring Entwicklung von Sandrasenflächen (Umsetzung des Sandrasenkonzeptes): Die Entwicklung von Sandrasenflächen ist in den folgenden Jahren durch ein vegetationskundliches Monitoring zu begleiten, um den Erfolg und den Erhalt dieser Flächen zu gewährleisten. Erhaltung der vorhandenen Zauneidechsenpopulation: Der Erfolg der Maßnahmen zur Erhaltung der Za uneidechse ist durch ein Monitoring über einen Zeitraum von 8-10 Jahren sicherzustellen, um den Erfolg der Maßnahmen und den Bestand der geschützten Tiere zu gewährleisten. 17. Eingriffs- und Ausgleichsbetrachtung Eine Bilanzierung der Eingriffe erfolgt nach der Kompensationsverordnung (KV), mit Wertpunkten je Flächeneinheit (siehe Tabelle 3, S. 35/36 des Umweltberichtes, Teil B). Dabei wird für die Bebauung der überbaubaren Flächen die maximal mög liche Versiegelung angenommen, die nach den Festsetzungen des Bebauungs plans möglich ist. Für die au ßerhalb der überbaubaren Flächen liegenden Bereiche werden die erforderlichen Ersatz flächen für die Zau neidechsenpopulation mit eingerechnet. Aufgrund des hohen Vers iegelungsgrads im Is tzustand der Konver sionsfläche ist die Bilanz unter Berücksichtigung der Maßnahmen für die Erhaltung der Zaunei dechsenpopulation, der Sand- und Pionierrasenentwicklung und der Anpf lanzungen von Gehölzen trotz der geplanten Bebauung positiv und somit ein Ökopunktüberschu ss gegeben. Dieser Überschuss beträgt 178.571 Ökopunkte. Die genaue Bilanzierung is t im Umweltbericht enthalten, der im Teil B der Begründung beigefügt ist. 18. Planungsstatistik / Städtebauliche Daten Flächenermittlung aus Kartengrundlage der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Begründung zum Bebauungsplan W 46.2 38/38 18.1 Flächen Bebauungsplan (Geltungsbereich) Geltungsbereich Bebauungsplan Gewerbegebiet ca. 125.848 m² davon Fläche zum Anpflanzen ca. 6.096 m² davon Fläche zum Erhalt ca. 3.207 m² davon Fläche für Maßnahmen Sandrasenkonzept ca. 6.205 m² davon Fläche für Maßnahmen zum Schutz, Pflege, Entwicklung von Natur und Landschaft ca. 54.654 m² Öffentliche Verkehrsflächen ca. 22.009 m² Waldfläche ca. 43.051 m² 18.2 Städtebauliche Daten Die folgenden Daten wurde dem Planungskonzept Alnatura entnommen und stellen aus diesem Grund nur etwaige Kennwerte dar. Fläche Erweiterung Grundstücksfläche ca. 60.765 m² Private Flächen (Netto-Bauland): ca. 42.343 m² - Bebaute Fläche ca. 8.177 m² ca. 11.177 m² - Nebenanlagen, Zuwegung ca. 130 m² - Grün-/Freifläche ca. 23.890 m² ca. 20.890 m² - Geschossfläche insgesamt ca. 24.222 m² ca. 35.022 m² GRZ ca. 0,14 ca. 0,19 GFZ ca. 0,40 ca. 0,57 Grünflächen ca. 18.422 m² - Nebenanlagen, Zuwegung ca. 250 m² 19. Liste der vorliegenden Gutachten 1. Schallschutztechnische Un tersuchung Alnatura, Büro knp.Bauphysik GmbH, Köln 2. Artenschutzrechtliche Prüfung, Büro Naturplan, Darmstadt 3. Sandrasenkonzeption Konv ersionsgelände Darmstadt West, Büro bhm, Bruchsal 4. Baugrund- und Gründungsgutachten Alnatura, Arcadis GmbH, Darmstadt 5. Untergrunduntersuchungen und Rückbaugutac hten Alnatura, Arcadis GmbH, Darmstadt 6. Orientierende Untersuchung Kelley-Barracks, Wayss & Freitag AG, Frankfurt 7. Gefährdungsbeurteilung KVF 5, 8. Verkehrsplanerischer Fachbeitrag Alnatura, Durth-Roos-Consulting, Darmstadt 9. Standortanalyse Alnatura GmbH, Arcadis GmbH, Darmstadt, Alnatura GmbH 10. Gutachten zur techn. Machbarkeit ICE-Trasse, Krebs und Kiefer GmbH, Darmstadt 11. Expertise zur Linienführung NBS ROV/Regionalplan, Infrastruktur + Umwelt, Darmstadt 12. Abweichungsantrag Wissenschaftsstadt Darmstadt zum Regionalplan/Reg. FNP Wissenschaftsstadt Darmstadt Teil B Umweltbericht gemäß § 2 BauGB zum Bebauungsplan W 46.2 Der Umweltbericht wurde gegenüber der 1. Offenlage nicht geändert. (Vgl. Anlage 3 zu Vorlage Nr. 2015/0226 vom 05.11.2015) Stand: 12.10.2015 naturplan An der Eschollmühle 30 64297 Darmstadt Tel. 0 61 51/99 79 89 e-mail: info@naturplan.net
Beratungsverlauf (4)
Orte (11)
- Eschollbrücker Straße 11a
- Kleyerstraße 73
- Rheinstraße
- Arheilger Straße 5264
- Bessunger Straße 125
- Am Kavalleriesand
- An der Eschollmühle 30
- Hilpertstraße
- Bergschneise 17
- Pulverhäuserweg
- Forstweg
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2016/0102
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 10.06.2016
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00