Mandari Insight

2012/0449

Haushaltssicherungskonzept 2013 ff.

Magistratsvorlage 19.11.2012

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Dez. Amt
Nr.
Produkt-
bereich
Produkt
Nr.
Produktname Konsolidierungsoption Umsetzungsfolgen
(Kurzbeschreibung) 2012 
angemeldet
2012 
im HHPlan 
umgesetzt
2013 
angemeldet
2013 
im HHPlan 
umgesetzt
2014 
angemeldet
2015 
angemeldet
2016 
angemeldet ja nein ja nein
0 775 1 111020 Ausländerbeirat Kürzung Ansatz 3 %, Aufwendungen für Fort- und Weiterbildung 1.187 1.187 1.187 1.187 1.187 1.187 1.187 x x
0 771 1 111030
Betreuung 
Stadtverordnetensammlung, 
Ausschüsse, Ortsbeirat, Wixhausen, 
Fraktionen
Einsparmöglichkeiten bei der Saalmiete, wenn die Sitzungen nur noch im Justus-Liebig-
Haus stattfinden 23.000 23.000 23.000 23.000 28.000 28.000 28.000 x x
0 781 1 111050 Magistrat Verkleinerung des ehrenamtlichen Magistrats (ab 2016) 20.000 x x
0 791 1 111090 GPR Verzicht auf Besetzung von 14 Wochenstunden einer mit einer Teilzeitkraft besetzten 
Vollzeitstelle 14.700 9.420 14.700 29.220 14.700 14.700 14.700 x x
I 775 1 111020 Ausländerbeirat
Kürzung der Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Tätige, für Aufwendungen im 
Bereich Fort- und Weiterbildung, für Reisekosten, für Miete in städtische 
Versammlungsstätten                                                                                   
540 1.327 1.080 1.727 1.620 2.160 2.700 x x
I 781 1 111050 Magistrat Reduzierung Dienstwagen, geringere Leasingraten 20.150 20.150 20.150 20.150 20.150 20.150 20.150 x x
I 10 1 111070 Repräsentationen Reduzierung von Bewirtung bei städtischen Anlässen 20.000 10.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 x x
I 10 1 111110 Verwaltungsführung Kündigung von Mitgliedschaft und öffentliche Bekanntmachung künftig im Internet auf 
der HP der Wissenschaftsstadt Darmstadt 60.000 0 60.000 0 60.000 60.000 60.000 x x
I 11 1 111150 Personalbewirtschaftung, 
Personalbetreuung
1) Kompletter Verzicht auf den Ausbildungsberuf "Beamter im mittleren Dienst" ab 2013 
(4 Ausbildungsplätze in Vollzeit), 2) Durch 1) Einsparung durch Nichtübernahme ab 2015, 
3) Reduzierung des Ausbildungsberufs "Fachangestellte für Bürokommunikation" ab 2012 
um 2 Ausbildungsplätze auf 8 in Vollzeit, 4) Durch 3) Einsparung durch Nichtübernahme 
ab 2015 auf einen vermehrten Personaleinsatz für die Qualifikation der "üpl.-Kräfte" und 
der freigesetzten Beschäftigten hingewiesen.
7.910 7.910 60.260 60.260 170.510 413.230 808.090 x x
I 10 1 111170 Informationstechnik Einsparung bei Mieten für DV-Geräte 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 x x
I 10 1 111170 Informationstechnik Reduzierung Materialaufwand für DV-Anlagen 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 x x
I 722 1 111190 Neues Steuerungsmodell Streichung der Stelle Nr. 3578 (A 11, 42 Std./Wo.); dafür: 1 üpl nach Beendigung der 
Ausbildung (A 9 kwü, 42 Std./Wo.) 24.010 24.010 24.010 24.010 24.010 24.010 24.010 x x
I 30 1 111220 Stadtwirtschaftskoordination
Stelle Nummer 33 wird nach dem Ausscheidens des derzeitigen Mitarbeiters wegen 
Ruhestandes Ende Juli 2012 nur noch mit einer 50 %-Stelle (bzw. 20 Stunden) einer 
Mitarbeiterin der Entgeltgruppe 13 besetzt.
25.560 33.620 43.820 82.620 43.820 43.820 43.820 x x
I 13 1 111310 Medienarbeit
Nach Vollzug der Umsetzung von einer Kollegin auf die Stelle tb 824 (EG 13) wird diese 
auf der Grundlage einer aktuellen Aufgabenbeschreibung neu bewertet: Ein Einspareffekt 
wird im Lauf des Jahres 2012 wirksam; in welcher Höhe sich die Einsparung bewegt, ist 
abhängig vom Ergebnis der Neubewertung der Stelle. 
x x
I 14 1 111320 Revision und Beratung Stundenreduzierung bei drei Stellen, Stundenerhöhung bei einer Stelle 7.490 7.490 15.357 19.220 15.357 15.357 15.357 x x
I 14 1 111320 Revision und Beratung Einnahmeverbesserung, Alle Auftragsprüfungen für Dritte werden künftig kostenpflichtig. 20.000 0 20.000 0 20.000 20.000 20.000 x x
I 30 1 111330 Rechtswesen Stelle Nummer 63 wird nach dem Ausscheiden der derzeitigen Mitarbeiterin wegen 
Ruhestandes Ende März 2013 nur noch mit 50 % besetzt 22.095 22.095 22.095 x x
I 531 1 111420 Integration von Zugewanderten
Die Aktion Weltoffenes Darmstadt soll neu strukturiert werden, auch die Zuschussvergabe
soll neu bestimmt werden. Das Internationale Begegnungsfest soll beibehalten, jedoch 
umorganisiert werden; auch  Sponsorenmittel
 sollen stärker eingeworben werden. Die Zuschüsse für Stadtteilfeste können ab 2012  
reduziert 
werden und ab 2013 völlig entfallen. Ab 2013 werden Mietzuschüssen eingespart, die die 
Mieter des ehemaligen 
Vereinshauses Schleiermacherstr als Übergang erhalten. Weitere Einsparmöglichkeiten 
sind ab 2014 im Zuge einer Umstrukturierung der 
Koordination der Mama-lernt-Deutsch-Kurse und Elterngesprächskreise möglich. 
6.000 60 12.000 1.400 18.000 24.000 30.000 x x
I 109 1 111430 Datenschutzbeauftragter
Standardsenkung, Stundenreduzierung bei Stellvertreterstelle (EG9) von tb /30 Std. auf 
tb/25 Std. Die über das zu erbringende Einsparvolumen freiwerdenen Mitteln sind, wenn 
es keine haushaltsrechtlichen Einwände gibt, zur Aufstockung des Mittelansatzes für die 
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, die unter dem notwendigen Bedarf liegen, 
heranzuziehen.
2.800 0 2.800 0 2.800 2.800 2.800 x x
I 106 1 111940 Bewirksverwaltung Eberstadt Erhebung einer Servicepauschale zur Vermietung der Eberstädter Grillhütte. 1.200 0 1.200 1.200 1.200 x x
I 106 1 111940 Bezriskverwaltung Eberstadt Umsatzerlöse aus Vermietung Eberstädter Rathaus/Seniorenstube. 900 0 900 900 900 x x
I 106 1 111940 Bezirksverwaltung Eberstadt
Umsatzerlöse aus Vermietung Haus der Vereine, Erhöhung der Mietpreise Haus der 
Vereine um 15 % und in den Folgejahren 2013-2016 jeweils um 5 %, Seit über 20 
Jahren wurden die Mietpreise nicht mehr an die aktuelle Marktsituation angepasst. Die 
Miete enthält sämtliche Kosten (Wasser, Energie, Reinigung etc.), die in den letzten 
Jahren in erheblichem Umfang gestiegen sind.
1.200 500 1.660 500 2.143 2.650 3.182 x x
I 106 1 111940 Bezirksverwaltung Eberstadt Umsatzerlöse aus Vermietung Eberstädter Rathaus/Keller -Lagerraum, Einführung einer 
Miete für die Nutzung eines Teilbereichs des Keller 360 0 360 0 360 360 360 x x
im Schutz-
schirm-
antrag 
berück-
sichtigt
Konsolidierungsbeitrag (in €)
Gremien-
beschluss
vorgesehen

Dez. Amt
Nr.
Produkt-
bereich
Produkt
Nr.
Produktname Konsolidierungsoption Umsetzungsfolgen
(Kurzbeschreibung) 2012 
angemeldet
2012 
im HHPlan 
umgesetzt
2013 
angemeldet
2013 
im HHPlan 
umgesetzt
2014 
angemeldet
2015 
angemeldet
2016 
angemeldet ja nein ja nein
im Schutz-
schirm-
antrag 
berück-
sichtigt
Konsolidierungsbeitrag (in €)
Gremien-
beschluss
vorgesehen
I 15 2 121020 Statistik und Stadtforschung
Einsparung (sowie ggf. Erhöhung der Erträge in 2012 oder 2013) Durch die konsequente 
Reduzierung der Aufwendungen für den Zensus 2011 werden bereits in 2012 bei den 
Aufwendungen 44.780 Euro und ab 2015 67.401 Euro zusätzlich eingespart. Ggf. werden 
durch weitere Landeszuweisungen in 2012 oder 2013 zusätzliche Erträge eingenommen, 
dies ist aufgrund der derzeit schwierigen Situation noch nicht bestimmbar und 
vertraglich noch nicht geregelt.
44.780 74.750 44.780 167.750 44.780 112.181 112.181 x x
I 41 4 251010 Förderung von Wissenschaft und 
Forschung
Sicherstellung der kulturellen Infrastruktur, durch mit den Trägern abgestimmte 
Konsolidierung. 3.236 3.236 3.236 3.236 3.236 x x
I 41 4 252010 Förderung Bildende Kunst, 
Ausstellungen
Sicherstellung der kulturellen Infrastruktur, durch mit den Trägern abgestimmte 
Konsolidierung. 2.731 3.021 2.731 3.021 2.731 x x
I 41 4 252010 Förderung von bildender Kunst, 
Ausstellungen, SammlungenAussetzung Wilhelm Loth Preis (Städtischer Kunstpreis) (alle zwei Jahre) 12.000 0 0 12.000 0 x
I 41 4 252020 Stadtarchiv Sicherstellung der kulturellen Infrastruktur, durch mit den Trägern abgestimmte 
Konsolidierung. 11.100 11.100 11.100 11.100 11.100 x x
I 41 4 252080 Ergebnisübernahme Eigenbetrieb 
Kulturinstitute Einsparvorgabe für den Eigenbetrieb Kulturinstitute 182.850 182.850 182.850 182.850 182.850 x x
I 41 4 262020 Förderung von Musikvereinen, 
Chören
Sicherstellung der kulturellen Infrastruktur, durch mit den Trägern abgestimmte 
Konsolidierung. 2.765 2.765 2.765 2.765 2.765 x x
I 41 4 262020 Förderung von Musikvereinen, 
Chören Aussetzung Chopin Preis (alle drei Jahre) 10.000 0 0 0 10.000 x
I 41 4 281010 Literatur-, Heimat-  und sonstige 
Kulturpflege Aussetzung Ricarda Huch Preis (alle drei Jahre) 20.500 0 0 0 20.500 x
I 41 4 Produktbereich Kultur und 
Wissenschaft
Sicherstellung der kulturellen Infrastruktur, durch mit den Trägern abgestimmte 
Konsolidierung. 102.000 150.000 175.000 200.000 270.000 x x
I 15 15 571010 Wirtschaftsförderung Kürzung Zuschuss an Darmstadt Marketing GmbH 40.000 50.000 40.000 111.500 40.000 40.000 40.000 x x
I 15 15 571010 Wirtschaftsförderung
Haushaltsansatz wurde bereit gestellt für die Standortmarketing-Aktivitäten der 
"Engeneering-Region Darmstadt-Rhein-Main-Neckar", unter Federführung der IHK 
Darmstadt und weitere Maßnahmen in und mit der Metropolregion FrankfurtRheinMain. 
Nachdem der Kreis Bergstraße die Beitragszahlungen eingestellt hat, werden von den 
verbleibenden Gebietskörperschaften keine Zahlungen mehr eingefordert. Ziele der 
Maßnahme wurde infolge des Beitragsausfalles nicht weiter verfolgt.
20.000 28.000 20.000 28.000 20.000 20.000 20.000 x x
I 15 15 571010 Wirtschaftsförderung
Leistungsoptimierung durch verbesserte Ertragslage. Durch die Neukonzeptionierung des 
Messeauftrittes in einen Gemeinschaftsstand der Metropolregion FrankfurtRheinMain 
ergeben sich verbesserte Perspektiven für die Anwerbung von Sponsoren und 
Messebeteiligungen. Die Anpassung der Beiträge an die Standards der Partner aus der 
Region trägt zur Verbesserung der Ertragsaussichten bei. 
20.000 0 30.000 10.000 30.000 30.000 30.000 x x
I 15 15 571010 Wirtschaftsförderung Reduzierung des Zuschusses an die Darmstadt Marketing GmbH 10.000 0 20.000 0 30.000 40.000 50.000 x x
I 15 15 573010 Wissenschafts- und 
Kongresszentrum
Reduzierung des Betriebskostenzuschusses (städtischer Anteil); insgesamt 2012: 200.000 
€; 2013-2016 insgesamt 300.000 € 180.280 90.140 270.420 99.020 270.420 270.420 270.420 x x
I 772
782 1 111030
111060
Betreuung Stavo, ...
Betreuung Magistrat Zusammenlegung Magistratsgeschäftsstelle und StaVo-Büro Einsparung einer Stelle 6.060 0 76.000 0 76.000 76.000 76.000 x x
I 41 4 Reduzierung Personalaufwand durch Strukturoptimierung Kulturamt/EB Kultur 50.000 50.000 50.000 x x
I Interkommunale Zusammenarbeit 300.000 1.000.000 1.000.000 x
I Schließung Bürgerbüros Heimstättensiedlung und Kranichstein, 
Strukturoptimierung Bürgerbüros/Konzept Bürgerservice 341.590 416.330 416.330 x
I 10 und 11 1 Zusammenlegung des Hauptamtes und des Personalamtes. Straffung der zentralen 
Verwaltungsdienstleistungen und der zentralen Verwaltungssteuerung 225.000 0 550.000 0 750.000 940.000 940.000 x x
I 41 4 Reduzierung Personalaufwand durch weitere Strukturoptimierung Kulturamt/EB Kultur 50.000 x x
I 41 4 262010 Städtische Musikinstitute Sicherstellung der kulturellen Infrastruktur, durch mit den Trägern abgestimmte 
Konsolidierung. 35.233 11.500 31.900 11.500 31.900 x x
I 41 4 281010 Literatur, Heimatpflege, regionale 
kulturelle Zusammenarbeit
Sicherstellung der kulturellen Infrastruktur, durch mit den Trägern abgestimmte 
Konsolidierung. 14.922 21.012 19.922 21.012 19.922 x x
I 41 10 523010 Denkmalschutz Erhöhung der Einnahmen aus Verkauf von Broschüren, Kalendern, Flyern und
Senkung der Aufwendungen für Instandhaltung von Denkmälern 5.980 4.980 5.980 4.980 5.980 5.980 5.980 x x
I 41 4 Overheadkosten 9.860 9.860 9.860 9.860 9.860 x x
Zwischenergebnis Dezernat I 1.176.704 411.544 1.842.508 729.544 2.889.986 4.199.874 4.789.326

Dez. Amt
Nr.
Produkt-
bereich
Produkt
Nr.
Produktname Konsolidierungsoption Umsetzungsfolgen
(Kurzbeschreibung) 2012 
angemeldet
2012 
im HHPlan 
umgesetzt
2013 
angemeldet
2013 
im HHPlan 
umgesetzt
2014 
angemeldet
2015 
angemeldet
2016 
angemeldet ja nein ja nein
im Schutz-
schirm-
antrag 
berück-
sichtigt
Konsolidierungsbeitrag (in €)
Gremien-
beschluss
vorgesehen
II 32 2 122010 Ausländerangelegenheiten
Zum 01.10.2011 wurde der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) eingeführt, der mit 
höheren Verwaltungsgebühren (vom Bund festgelegt) für die Bürgerinnen und Bürger 
verbunden ist. Da bei der Mittelanmeldung für den Haushalt 2012 nicht absehbar war, 
wie stark die Gebühren hierdurch zunehmen würden, hatten wir zunächst eine 
vorsichtige Schätzung abgegeben. Diese kann jetzt, basierend auf den bisherigen 
Gebührenerträgen für den eAT, nach oben korrigiert werden.
123.300 123.300 123.300 123.300 123.300 123.300 123.300 x x
II 32 2 122040  Fundsachen Öffentliche Versteigerung von Fundsachen 2.300 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000 x x
II 32 2 122040 Fundsachen
Einplanung der Fundgelder, die nicht abgeholt werden und nach einer 
Aufbewwahrungsfrist von drei Jahren im 4. Jahr an die Stadt fallen (bisher kein Ansatz 
vorhanden).
2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 x x
II 32 2 122040  Fundsachen Stelleneinsparung im Fundbüro Reduzierung Bürgerservice längere Wartezeiten 27.500 x x
II 32 2 122060 Sicherheits- und 
Ordnungsamaßnahmen
Erhöhung der Sondernutzungsgebühren; im Jahr 2012 innerhalb des gegebenen 
Rahmens, soweit noch Spielräume nach oben bestehen, im Jahr 2013 nach Stavo-
Beschluss weitere Gebührenerhöhungen (Sicherheitswesen)
55.000 55.000 55.000 55.000 55.000 55.000 55.000 x x
II 32 2 122060 Sicherheits- und 
Ordnungsamaßnahmen
Erhöhung der Sondernutzungsgebühren; im Jahr 2012 innerhalb des gegebenen 
Rahmens, soweit noch Spielräume nach oben bestehen, im Jahr 2013 nach Stavo-
Beschluss weitere Gebührenerhöhungen (Gewerbewesen)
5.300 25.000 5.300 125.000 5.300 5.300 5.300 x x
II 32 2 122060 Sicherheits- und 
Ordnungsmaßnahmen Außenwerberechte DSM kompl. Abwicklung durch die Stadt Wegfall von Einnahmen bei IDA von rd. 23.500 35.000 35.000 12.000 x x
II 32 2 122060 Sicherheits- und 
Ordnungsmaßnahmen Stelleneinsparung Abt. Sicherheitswesen Bürgerservice 27.500 x x
II 32 2 122070 Kfz-Zulassungswesen Erhöhung der Verwaltungsgebühren 35.500 91.700 35.500 130.400 35.500 35.500 35.500 x x
II 32 2 122090 Verkehrsüberwachung Zunahme der Erträge an Verwarnungsgeldern nach StVG nach Inbetriebnahme des 2. 
Radarfahrzeugs und der stationären Rotlicht- und Geschwindigkeitsmessanlagen 50.000 50.000 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 x x
II 32 2 122090 Verkehrsüberwachung Ausweitung der privaten Verkehrsüberwachung erheblicher Zuwachs an Verwarnungsgeldern 280.000 280.000 280.000 280.000 280.000 x x
II 32 2 122090 Verkehrsüberwachung Mehreinnahmen durch geänderte Verteilung des Bußgeldaufkommens für 
Verkehrsordnungswidrigkeiten 40.000 40.000 40.000 40.000 40.000 x x
II 32 2 122090 Verkehrsüberwachung  Softwarewechsel Aufgabenreduzierung 27.000 60.000 60.000 x x
II 32 2 122210 Einwohnerwesen Wegfall Begrüßungsgeld 50.000 50.000 250.000 250.000 250.000 x x
II 32 2 122210 Einwohnerwesen Nutzung des Dokumentensystems "DMS" Papier- und Druckkosten entfallen 1.000 1.000 1.000 1.500 2.000 x x
II 32 2 122210 Einwohnerwesen Erhebung Kostenbeitrag Melderegister durch die Eigenbetriebe Es entstehen Kosten für die Eigenbetriebe 3.500 3.200 3.500 3.500 3.500 x x
II 34 2 122310 Pers.stands- und anzuordnendes 
Bestattungswesen Steigerung Verkaufserlöse Hochzeitsshop 2.100 2.100 2.100 2.100 2.100 2.100 2.100 x x
II 34 2 122310 Pers.stands- und anzuordnendes 
Bestattungswesen Ausweitung der Servicezeiten 29.700 29.700 29.700 29.700 29.700 29.700 29.700 x x
II 34 2 122310 Pers.stands- und anzuordnendes 
Bestattungswesen Gebührenerhöhung Hochzeitsturm 12.000 6.000 12.000 12.000 12.000 12.000 12.000 x x
II 37 2 126010 Gefahrenabwehr Neukalkulation der Rettungsdienstgebühren Neuberechnung, Gebührendiskussion 90.000 80.000 200.000 210.000 200.000 200.000 200.000 x x
II 37 2 126010 Gefahrenabwehr Stelleneinsparung (10,5 Std.) Umstrukturierung der Verwaltung 13.750 10.430 13.750 13.750 13.750 13.750 13.750 x x
II 37 2 126010 Gefahrenabwehr Führerscheinlehrgang für Externe Mit vorhandenem Personal machbar 7.000 7.000 7.000 7.000 7.000 7.000 7.000 x x
II 37 2 126010 Gefahrenabwehr Integration des Rettungsdienstes in die BF 37 stellt Personal Widerstand der Rettungsdienste 100.000 0 150.000 200.000 240.000 x x
II 37 2 126010 Gefahrenabwehr Externe Nutzung der Atemschutzstrecke Weiterbeschäftigung eines einsatzuntauglichen 
Beamten 1.000 1.000 1.000 0 1.000 1.000 1.000 x x
II 37 2 126010 Gefahrenabwehr Refinanzierung einer Stelle Krankenkasse übernehmen Personalkosten 44.000 0 44.000 0 44.000 44.000 44.000 x x
II 37 2 126020 Gefahrenvorbeugung zusätzliche Gefahrenverhütungsschauen Wachstärke der BF um eine Stelle reduziert 24.000 34.000 24.000 24.000 24.000 24.000 24.000 x x
II 37 2 126020 Gefahrenvorbeugung Brandsicherheitsdienste Verschiebeung einer Stelle vom Einsatzdienst in den 
Mischdienst 10.000 0 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 x x
II 37 2 126020 Gefahrenvorbeugung Vergütung durch die Veranstalter z.B. Heinerfest, Schlossgrabenfest, Marathon Gebührenerhöhung 12.200 0 12.200 0 12.200 12.200 12.200 x x
II 40 3 211010 Bereitstellung und Betrieb von 
Grundschulen Anhebung der Schulraumvermietung an Grundschulen Höhere Einnahmen, aber Diskussion mit den Nutzern 2.600 2.600 2.600 2.600 2.600 x x
II 40 3 211010 Bereitstellung und Betrieb von 
Grundschulen Anhebung der Schulraumvermietung an Grundschulen Höhere Einnahmen, aber Diskussion mit den Nutzern 20.000 0 27.000 27.000 27.000 27.000 27.000 x x
II 40 3 216010 Bereitstellung und Betrieb von 
Haupt- und Realschulen Anhebung der Schulraumvermietung an Haupt- und Realschulen Höhere Einnahmen, aber Diskussion mit den Nutzern 3.500 3.500 3.500 3.500 3.500 x x
II 40 3 217010 Bereitstellung und Betrieb von 
Gymnasien Anhebung der Schulraumvermietung an Gymnasien Höhere Einnahmen, aber Diskussion mit den Nutzern 10.000 0 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 x x

Dez. Amt
Nr.
Produkt-
bereich
Produkt
Nr.
Produktname Konsolidierungsoption Umsetzungsfolgen
(Kurzbeschreibung) 2012 
angemeldet
2012 
im HHPlan 
umgesetzt
2013 
angemeldet
2013 
im HHPlan 
umgesetzt
2014 
angemeldet
2015 
angemeldet
2016 
angemeldet ja nein ja nein
im Schutz-
schirm-
antrag 
berück-
sichtigt
Konsolidierungsbeitrag (in €)
Gremien-
beschluss
vorgesehen
II 40 3 217010 Bereitstellung und Betrieb von 
Gymnasien Anhebung der Schulraumvermietung an Gymnasien Höhere Einnahmen, aber Diskussion mit den Nutzern 12.500 12.500 12.500 12.500 12.500 x x
II 40 3 218010 Bereitstellung und Betrieb von 
Gesamtschulen Anhebung der Schulraumvermietung an Gesamtschulen Höhere Einnahmen, aber Diskussion mit den Nutzern 5.000 0 8.000 8.000 8.000 8.000 8.000 x x
II 40 3 218010 Bereitstellung und Betrieb von 
Gesamtschulen Anhebung der Schulraumvermietung an Gesamtschulen Höhere Einnahmen, aber Diskussion mit den Nutzern 2.900 2.900 2.900 2.900 2.900 x x
II 40 3 221010 Bereitstellung und Betrieb von 
Förderschulen Anhebung der Schulraumvermietung an Förderschulen Höhere Einnahmen, aber Diskussion mit den Nutzern 1.000 0 11.000 11.000 11.000 11.000 11.000 x x
II 40 3 221010 Bereitstellung und Betrieb von 
Förderschulen Anhebung der Schulraumvermietung an Förderschulen Höhere Einnahmen, aber Diskussion mit den Nutzern 11.300 11.300 11.300 11.300 11.300 x x
II 40 3 231010 Bereitstellung und Betrieb von 
Beruflichen Schulen Anhebung der Entgelte für Schulraum- und Hallenvermietung Höhere Einnahmen, aber Diskussion mit den Nutzern 12.000 0 7.000 7.000 7.000 7.000 7.000 x x
II 40 3 231010 Bereitstellung und Betrieb von 
Beruflichen Schulen  Schließung der PTA Personalkosteneinsparung durch Auflösungsverträge 106.750 39.460 184.700 144.290 359.100 368.000 368.000 x x
II 40 3 242010 Fördermaßnahmen für Schüler Teilfinanzierung des Projekts "Kreative Schule" aus Stiftungsmitteln Schulen finanzieren aus dem Schulbudget 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 x x
II 40 3 242010 Fördermaßnahmen für Schüler komplette Abplanung des Ansatzes "Schule Kreativ" Projekte werden nur noch aus Sponsorenmitteln oder 
Schulbudgets finanziert 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 x x
II EBK 4 271080 Volkshochschule Neue Verträge bei Anmietung von DV-Geräten Einsparung 1.500 1.500 1.500 1.500 1.500 1.500 1.500 x x
II EBK 4 271080 Volkshochschule Reduzierung Sachausgaben Bücher leihen , nicht kaufen 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 x x
II EBK 4 271080 Volkshochschule Optimierung Kursangebot 35.000 x x
II EBK 4 271080 Volkshochschule Reduzierung der Honorare Kursleiter 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000 x x
II EBK 4 271080 Volkshochschule Erhöhung Entgelte Kurse teurer 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 x x
II EBK 4 272080 Stadtbibliothek Neukonzeption Stadtbücherei heftige Diskussionen 150.000 x x
II EBK 4 272080 Stadtbibliothek Stundenreduzierung in 2012 in Höhe von 69.000 € 69.000 69.000 54.000 54.000 54.000 54.000 54.000 x x
II EBK 4 272080 Stadtbibliothek Jg. 2012-15 f.d. Ausbildung  Fachangestellte nicht besetzbar Keine Pers.entwicklg. 7.910 4.660 14.000 0 14.000 7.000 0 x x
II EBK 4 272080 Stadtbibliothek Erhöhung Versäumnisentgelte um 0,50 auf 2,50 Euro, 1.10.12 Diskussionen 29.000 0 29.000 0 29.000 29.000 29.000 x x
II EBK 4 272080 Stadtbibliothek Einführung Ermäßigungsstufe 5,00 Euro statt 10,00 Euro, 1.10.12 Diskussionen 25.000 0 25.000 0 25.000 25.000 25.000 x x
II 32 5 351950 Sozialversicherung  Auflösung des Versicherungsamtes bzw.Reduzierung der Beratungsleistungen Leistungen werden nicht oder nur reduziert angeboten 61.630 123.560 206.000 x x
II Ges.Amt 7 412100 Gesundheitseinrichtungen Reduzierung der Zuschüsse politische Diskussionen 4.400 4.400 4.400 x x
II Ges.Amt 7 414010 Maßnahmen der 
Gesundheitspflege Reduzierung der Umlagen und Zuweisungen 123.000 123.000 123.000 x x
II Ges.Amt 7 414010 Gesundheitsdienste Gesundheitsamt, Personaleinsparung d. Auflösung Sportmedizin und eines Schulärztl. 
Teams 20.000 0 20.000 0 20.000 20.000 20.000 x
II 52 8 421010 Sportberatung, Sportförderung und 
Sportentwicklung Gebührenerhöhung bei Sportstättennutzung durch Nichtvereinsnutzer 932.000 x x
II 52 8 421010 Sportberatung, Sportförderung und 
Sportentwicklung steuerliche Optimierung Sportstättenbetrieb (ab 2016) 600.000 x
II 52 8 421010 Sportberatung, Sportförderung und 
Sportentwicklung Einführung einer Hallenmiete für Vereine (dann aber keine Zuschusskürzungen)Sportvereine wehren sich gegen diese 
Zusatzgebühren 132.000 0 132.000 132.000 132.000 x x
II 52 8 421010 Sportberatung, Sportförderung und 
Sportentwicklung Beteiligung an Mehreinnahmen bei professionell oder kommerziell ausgertagenen Sport 20.000 0 20.000 0 20.000 20.000 20.000 x x
II 52 8 424010 Sportberatung, Sportförderung und 
Sportentwicklung Mehreinnahmen durch Vertragsveränderung mit SV 98 abhängig vom sportlichem Erfolg (3.Liga) 95.000 25.000 95.000 25.000 95.000 95.000 95.000 x x
II 52 8 424010 Sportberatung, Sportförderung und 
Sportentwicklung Höhere Entgelte für Nichtsportvereine Nutzerproteste 10.000 0 10.000 7.000 10.000 10.000 10.000 x x
II 52 8 424010 Sportberatung, Sportförderung und 
Sportentwicklung Kürzung bei den Sach- und Dienstleistungen Amt 52 75.000 75.000 75.000 0 75.000 75.000 75.000 x x
II EBB 8 424020 Bäder Wegfall der Badleitung Woog 55.000 x x
II EBB 8 424020 Bäder Neukonzeption  Mühlchen Personaleinsparungen,Proteste aus Arheilgen 64.715 0 64.715 92.430 92.430 x x
II EBB 8 424020 Bäder Anpassung der Eintrittspreise nach Eröffnung Nordbad Diskussion der Nutzer 53.000 53.000 x x
II EBB 8 424020 Bäder Schließung von Hallenbädern in der Freibadsaison (ab Sommersaison 2014) 47.000 47.000 47.000 x x
II EBB 8 424020 Bäder Kostenerstattung durch Sportvereine Diskussion der Nutzer 7.000 7.000 7.000 x x
II EBB 8 424020 Bäder Warmbadetage streichen/kürzen (zu prüfen)
Alternativ: Gebührenerhöhung von 0,50 € auf 1,00 € 5.000 0 5.000 5.000 5.000 x x

Dez. Amt
Nr.
Produkt-
bereich
Produkt
Nr.
Produktname Konsolidierungsoption Umsetzungsfolgen
(Kurzbeschreibung) 2012 
angemeldet
2012 
im HHPlan 
umgesetzt
2013 
angemeldet
2013 
im HHPlan 
umgesetzt
2014 
angemeldet
2015 
angemeldet
2016 
angemeldet ja nein ja nein
im Schutz-
schirm-
antrag 
berück-
sichtigt
Konsolidierungsbeitrag (in €)
Gremien-
beschluss
vorgesehen
II EBB 8 424020 Bäder Finanzieller Ausgleich bei Sonderveranstaltungen der Vereine Proteste der Vereine 19.500 0 19.500 0 19.500 19.500 19.500 x x
II EBB 8 424020 Bäder Aufgabe Schul- und Trainingsbad nach Eröffnung Nordbad Personal ist in anderen Bädern einzusetzen 225.860 x x
II EBB 8 424020 Bäder Einführung Kassenautomat Arheilger Mühlchen, wenn nicht geschlossen wird 38.000 0 38.000 0 38.000 38.000 38.000 x x
Zwischenergebnis Dezernat II 1.103.810 755.850 2.063.565 1.575.040 2.792.995 3.021.040 5.166.840

Dez. Amt
Nr.
Produkt-
bereich
Produkt
Nr.
Produktname Konsolidierungsoption Umsetzungsfolgen
(Kurzbeschreibung) 2012 
angemeldet
2012 
im HHPlan 
umgesetzt
2013 
angemeldet
2013 
im HHPlan 
umgesetzt
2014 
angemeldet
2015 
angemeldet
2016 
angemeldet ja nein ja nein
im Schutz-
schirm-
antrag 
berück-
sichtigt
Konsolidierungsbeitrag (in €)
Gremien-
beschluss
vorgesehen
III IDA 0 111610
Ergebnisübernahme Eigenbetrieb 
Immobilienmanagement Darmstadt 
(IDA)
Verkauf von Wohungen an Bauverein AG Haushaltskonsolidierung 150.000 0 150.000 150.000 150.000 x x
III 66 2 122510 Verkehrsrechtliche Maßnahmen 
(Straßenverkehrsbehörde)
Stufenweise Gebührenerhöhung für Ausnahmegenehmigugen an Parkscheinautomaten 
nur mit einem Parkschein zu halten (Zone i) Verbesserung des Kostendeckungsgrades 91.000 91.000 91.000 91.000 91.000 x x
III 66 2 122510 Verkehrsrechtliche Maßnahmen 
(Straßenverkehrsbehörde)
Reduzierung der Genehmigungsdauer für Maßnahmen der Unternehmer an Arbeitsstellen  
(Halbjahresgenehmigung) Verbesserung des Kostendeckungsgrades 39.292 39.292 39.292 39.292 39.292 39.292 39.292 x x
III 66 2 122510 Verkehrsrechtliche Maßnahmen 
(Straßenverkehrsbehörde)
Gebührenanpassung für Maßnahmen der Unternehmer an Arbeitsstellen 
(Einzelgenehmigungen) Verbesserung des Kostendeckungsgrades 21.000 21.000 21.000 21.000 21.000 21.000 21.000 x x
III 66 2 122510 Verkehrsrechtliche Maßnahmen 
(Straßenverkehrsbehörde)
Erhebung von Gebühren für den Personenkreis der Schwerbehinderten mit Merkmal "G" 
(erhebliche Gehbehinderung): Freiwillige Leistung zur Erteilung der grünen 
Berechtigungsnachweise  (im Bereich der Mindestgebühr)
Verbesserung des Kostendeckungsgrades 7.150 7.150 7.150 7.150 7.150 7.150 7.150 x x
III 66 2 122510 Verkehrsrechtliche Maßnahmen 
(Straßenverkehrsbehörde)Gebührenerhöhung für Ausnahmegenehmigungen des LKW DurchfahrtsverbotsBeschränkung der Fahrten mittels LKW (über 3,5 t) 
auf das notwendige Maß 1.000 1.000 1.000 1.000 2.000 2.000 3.000 x x
III 66 2 122510 Verkehrsrechtliche Maßnahmen 
(Straßenverkehrsbehörde)
Schrittweise Anhebung der Gebühren für Fahrtenbuchauflagen im Rahmen der gesetzlich 
möglichen Vorgaben Verbesserung des Kostendeckungsgrades 348 348 348 348 468 468 506 x x
III 66 2 122510 Verkehrsrechtliche Maßnahmen 
(Straßenverkehrsbehörde)Verwaltungsgebühren für Sport- und Großveranstaltungen anpassen Verbesserung des Kostendeckungsgrades 500 500 500 500 500 500 500 x x
III 66 0 122510 Verkehrsrechtliche Maßnahmen
Straßenverkehrsbehörde
Mehreinnahmen in 2012 in Höhe von 200.000 €  aus
Umsetzung der Konsolidierungsoption "Verkehrsrechtliche Maßnahmen"
130.710 130.710 101.710 101.710 100.590 100.590 99.552 x x
III 66 1 122510 Verkehrsrechtliche Maßnahmen
(Straßenverkehrsbehörde)Verzicht auf Fremdreinigung der Dienst-Kfz 100 100 100 100 100 100 100 x x
III EAD 0 241010 Schülerbeförderung Übertragung des Schulbusbetriebs vom EAD auf HEAG-mobilo Haushaltskonsolidierung 125.000 0 125.000 125.000 125.000 x x
III 67 6 366030 Spielplätze Einsparung einer Stelle Spielplatzkontrolleur (Altersteilzeit ab 06/2013) Einsatz wartungsarmer Spielgeräte und optimierte 
Ablauforganisation 22.129 22.129 44.259 44.259 44.259 x x
III 67 6 366030 Spielplätze Optimierung im Bereich Spielplätze, Spielflächen und deren Infrastruktur Konzentration der Unterhaltung auf gut genutzte 
Spielplätze und Spielflächen 35.749 0 76.105 35.000 76.105 76.105 76.105 x x
III 61 9 511020 Stadtplanung Einsparungen Hardwareleasing (aufgrund der Stellleneinsparungen ist weniger Hardware 
erforderlich) 7.500 7.500 7.500 7.500 7.500 7.500 7.500 x x
III 61 9 511020 Stadtplanung Einsparung bei amtlichen Bekanntmachungen 500 500 500 500 500 500 500 x x
III 61 9 511020 Stadtplanung Übernahme von Planungskosten durch Vorhabenträger für die Erstellung 
vorhabenbezogener B-Pläne Verbesserung des Kostendeckungsgrades 30.000 0 30.000 0 30.000 30.000 30.000 x x
III 66 9 511060 Verkehrsentwicklungs-
planung
Gebührenerhebung für das Bereitstellen von Verkehrszahlen bzw. -zählungen inkl. Lkw-
Anteil für Externe Verbesserung des Kostendeckungsgrades 2.500 0 2.500 0 2.500 2.500 2.500 V x
III 67 9 511100 Landschafts- und 
Grünordnungsplanung
Gebührenerhebung für interne Leistungen zur Landschaftsplanung / Umweltbericht bei 
vorhabenbezogenen B-Plänen Verbesserung des Kostendeckungsgrades 5.000 0 5.000 5.000 5.000 x x
III 63 10 521010 Bauaufsichtliche Verfahren Überprüfung der Gebührensatzung der Bauaufsicht
Erhöhung der Gebühren nicht möglich - Überprüfung ist erfolgtVerbesserung des Kostendeckungsgrades x x
III 66 12 541010 Planung, Bau von öffentlichen 
Verkehrsflächen
Reduzierung der Unterhaltskosten im Bereich der Lichtsignalanlagen durch den Einsatz 
neuer Techniken (z.B. LED Signalgeber) und den Abbau von beleuchteten 
Verkehrszeichen und stattdessen Einsatz reflektierender Verkehrszeichen
Erkennbarkeit der Signalgeber wird durch den Einsatz 
der LED-Technik deutlich verbessert
Lampenwechsel entfallen
Durch ein Wartungsprüftool kann dern 
Wartungszeitaufwand verkürzt und Verkehrs-
behinderungen reduziert werden
Verfügbarkeit der Anlagen wird erhöht
Reduzierung der Energiekosten
50.000 0 50.000 50.000 50.000 x x
III 66 12 541010 Planung, Bau von öffentlichen 
Verkehrsflächen
Abbau der internen Poststelle und Aufnahme des Personals in den allgemeinen 
Personalpool Optimierte Ablauforganisation 55.000 0 55.000 0 55.000 55.000 55.000 x x
III 66 12 541010 Planung, Bau von öffentlichen 
Verkehrsflächen Anpassung der Reinigungsintervalle des Tunnels Wilhelminenstraße (Beleuchtung)
Zeitweise höherer Verschmutzungsgrad der 
Leuchtmittel möglich, allerdings keine maßgebende 
Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit
8.500 0 8.500 0 8.500 8.500 8.500 x x
III 66 12 541010 Planung, Bau von öffentlichen 
Verkehrsflächen
Kostenpflichtige Gutachter- bzw. Sachverständigertätigkeit vor Gericht im Rahmen von 
Verkehrsunfällen und Rotlichtverstößen an LichtsignalanlagenVerbesserung des Kostendeckungsgrades 1.200 0 1.200 0 1.200 1.200 1.200 x x
III 66 12 541010 Planung, Bau von öffentlichen 
Verkehrsflächen
Verleih von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen gegen Gebühr (z.B. 
Absperrmaßnahmen bei Straßenfesten) Verbesserung des Kostendeckungsgrades 20.000 0 40.000 0 40.000 40.000 40.000 V x
III 66 12 541010 Planung, Bau von öffentlichen 
Verkehrsflächen
Gebührenerhebung für die Bearbeitung von Bauanträgen (verkehrliche Erschließung des 
Grundstücks) Verbesserung des Kostendeckungsgrades 18.000 0 36.000 0 36.000 36.000 36.000 V x
III 66 12 541010 Planung, Bau von öffentlichen 
Verkehrsflächen Erhöhung der Gebühr für Gerüste / Bauzäune Verbesserung des Kostendeckungsgrades 15.000 0 15.000 0 15.000 15.000 15.000 S x
III 66 12 541010 Planung, Bau von öffentlichen 
Verkehrsflächen Sondernutzung Baustelleneinrichtungs-flächen im öffentlichen Straßenraum Verbesserung des Kostendeckungsgrades 11.500 0 11.500 0 11.500 11.500 11.500 S x
III 66 12 541010 Planung, Bau von öffentlichen 
Verkehrsflächen Gebührenerhöhung für Postlagerkästen auf städtischen Flächen von 50 € auf 80 € Verbesserung des Kostendeckungsgrades 11.430 0 11.430 0 11.430 11.430 11.430 S x
III 66 12 541010 Planung, Bau von öffentlichen 
Verkehrsflächen Kostenpflichtige Ausfahrtsicherung von Grundstücken, Garagen, Abstellplätzen etc. Verbesserung des Kostendeckungsgrades 5.000 0 10.000 0 10.000 10.000 10.000 V x

Dez. Amt
Nr.
Produkt-
bereich
Produkt
Nr.
Produktname Konsolidierungsoption Umsetzungsfolgen
(Kurzbeschreibung) 2012 
angemeldet
2012 
im HHPlan 
umgesetzt
2013 
angemeldet
2013 
im HHPlan 
umgesetzt
2014 
angemeldet
2015 
angemeldet
2016 
angemeldet ja nein ja nein
im Schutz-
schirm-
antrag 
berück-
sichtigt
Konsolidierungsbeitrag (in €)
Gremien-
beschluss
vorgesehen
III 66 12 541010 Planung, Bau von öffentlichen 
Verkehrsflächen
Zustandserfassung von öffentlichen Flächen im Vorfeld und nach Großveranstaltungen: 
Reparatur von Schäden durch den Verursacher Verbesserung des Kostendeckungsgrades 10.000 0 10.000 0 10.000 10.000 10.000 V x
III 66 12 541010 Planung, Bau von öffentlichen 
Verkehrsflächen Einführung von Gebühren bei Erschließungsmßnahmen von Dritten Verbesserung des Kostendeckungsgrades 5.000 0 7.500 0 10.000 10.000 10.000 V x
III 66 12 541010 Planung, Bau von öffentlichen 
Verkehrsflächen Gebührenanpassung für die Nutzung der Industriestammgleise (letzte Erhöhung 1996) Verbesserung des Kostendeckungsgrades 10.000 0 10.000 0 10.000 10.000 10.000 S x
III 66 12 541010 Planung, Bau von öffentlichen 
Verkehrsflächen Verwaltungsgebühren bei Bordsteinabsenkungen durch Private Verbesserung des Kostendeckungsgrades 8.000 0 8.000 0 8.000 8.000 8.000 V x
III 66 12 541010 Planung, Bau von öffentlichen 
Verkehrsflächen
Kostenbeitrag für die Umsetzung von Fahrradabstellanlagen im Rahmen privater 
Veranstaltungen Verbesserung des Kostendeckungsgrades 6.500 0 6.500 0 6.500 6.500 6.500 V x
III 66 12 541010 Planung, Bau von öffentlichen 
Verkehrsflächen Verwaltungsgebühren für Gehwegaufgrabungen durch private Bauherren Verbesserung des Kostendeckungsgrades 4.000 0 4.000 0 4.000 4.000 4.000 V x
III 66 12 541010 Planung, Bau von öffentlichen 
Verkehrsflächen Gebührenerhebung für die Prüfung von Ausführungsplanungen Dritter Verbesserung des Kostendeckungsgrades 1.800 0 1.800 0 1.800 1.800 1.800 V x
III 66 12 541010 Planung, Bau von öffentlichen 
Verkehrsflächen Einführung einer separaten Gebühr für amtliche Höhenangaben (Straßen) Verbesserung des Kostendeckungsgrades 1.750 0 1.750 0 1.750 1.750 1.750 V x
III 66 12 541010 Planung, Bau von öffentlichen 
Verkehrsflächen Einführung eines Entgeltes für das Prüfen von Plänen Dritter (Bauverträge) Verbesserung des Kostendeckungsgrades 1.380 0 1.380 0 1.380 1.380 1.380 V x
III 66 12 541010 Planung, Bau von öffentlichen 
Verkehrsflächen Einführung einer Gebühr für private Licht- und Luftschächte in städtischen Flächen Verbesserung des Kostendeckungsgrades 1.000 0 1.000 0 1.000 1.000 1.000 V x
III 66 12 541010 Planung, Bau von öffentlichen 
Verkehrsflächen
Erhöhung der "Gebühr" für das Einbringen von privaten Erdankern oder ähnliches in 
städtische Grundstücke Verbesserung des Kostendeckungsgrades 400 0 400 0 400 400 400 V x
III 66 12 541010 Planung, Bau von öffentlichen 
Verkehrsflächen
Kostenpflichtige einmalige Einrichtung  von Schwerbehindertenparkplätzen (Nutzung 
weiterhin kostenfrei) Verbesserung des Kostendeckungsgrades 9.375 0 18.750 0 18.750 18.750 18.750 V x
III 66 12 541010 Planung, Bau von öffentlichen 
Verkehrsflächen Erhebung einer Gebühr für das Aufstellen von Briefkästen auf städtischer Fläche Verbesserung des Kostendeckungsgrades x x
III 66 2 546010 Betrieb von Parkscheinautomaten
Ausweitung der Parkgebührenzonen mit Ausnahmegenehmigungen für Anwohner ohne 
Stellplatz
Hier: Beispiel Johannesviertel
Schutz des Anwohnerparkens durch vermehrten 
Parkdruck in Folge der Parkraumbewirtschaftung 
(Ausnahmegenehmigungen werden für 20 € / Monat 
zur Verfügung gestellt)
473.000 0 473.000 473.000 473.000 P x
III 66 12 546010 Betrieb von Parkscheinautomaten Ertüchtigung der Parkfläche "östlicher Mercksplatz" zum gebührenpflichtigen ParkenUmsetzung eines Beschlusses der 
Stadtverordnetenversammlung 140.333 0 140.333 140.333 140.333 P x
III 66 12 546010 Betrieb von Parkscheinautomaten Ausstattung weiterer Parkflächen oder vorhandener Parkplätze zum gebührenpflichtigen 
Parken (z.B. Mathildenhöhe, Orangerie) Haushaltskonsolidierung 47.000 0 47.000 47.000 47.000 P x
III 66 12 546010 Betrieb von Parkscheinautomaten Überprüfung der Gebührenöhe in den Zonen (Zonenweise Gebührenanpassung) Verbesserung des Kostendeckungsgrades 90.000 0 180.000 180.000 180.000 180.000 180.000 P x
III 66 12 546010 Betrieb von Parkscheinautomaten Erweiterte Parkraumbewirtschaftung im Innenstadtgebiet: Anpassung der 
gebührenpflichtigen Zeiten an Öffnungszeiten der GeschäfteVerbesserung des Kostendeckungsgrades 50.000 0 100.000 0 100.000 100.000 100.000 P x
III 66 12 546010 Betrieb von Parkscheinautomaten Ausstattung der Fläche "Parkplatz Nordbad" zum gebührenpflichtigen Parken Haushaltskonsolidierung;
Verstärkte Nutzung des ÖPNV 21.500 0 64.000 0 64.000 64.000 64.000 P x
III 66 12 546010 Betrieb von Parkscheinautomaten Überprüfung der Zonenfestlegungen Verbesserung des Kostendeckungsgrades 10.000 0 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 P x
III 66 12 547020 Planung, Bau von ÖPNV-Anlagen Standardisierung der Haltestelleninfrastruktur (Senkung der Unterhaltskosten) Verbesserung des Kostendeckungsgrades 5.000 0 5.000 0 5.000 5.000 5.000 x x
III 66 12 547020 Planung, Bau von ÖPNV-Anlagen Einführung einer Gebühr für die Benutzung von Haltestellen durch Fahrzeuge des ÖPNV
Prüfauftrag gestrichen - wird nicht umgesetzt Verbesserung des Kostendeckungsgrades x x
III 67 13 551010 Grünpflege Reduzierung der Pflegestandards im Straßenbegleitgrün Haushaltskonsolidierung 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 x x
III 67 13 551010 Grünpflege Reduzierung der Winterdienstleistungen in Grünanlagen Haushaltskonsolidierung 2.870 12.870 12.870 8.960 12.870 12.870 12.870 x x
III 67 13 551010 Grünpflege Extensivierung des Wiesenschnittprogramms Reduzierung des Pflegestandards 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 x x
III 67 13 551010 Grünpflege Schließung der Stadtgärtnerei zum 01.01.2015 Trotz Zukauf von Pflanzen, Verbesserung des 
Kostendeckungsgrades 1.000 251.000 251.000 x x
III 67 13 551010 Grünpflege
Schrittweiser Abbau von 3 weiteren Stellen
im Bereich Grünflächenunter-
haltung nach Eintritt in den Ruhestand ab 2015
Reduzierung des Pflegestandards;
Haushaltskonsolidierung 15.790 37.900 x x
III 67 13 551010 Grünpflege Preisanpassung des EAD (Kompostierungsanlage) Haushaltskonsolidierung 24.460 0 24.460 22.600 24.460 24.460 24.460 x x
III 67 13 555010 Bewirtschaftung des Stadtwaldes Verzicht auf Ausstattung und Unterhaltung von Erholungsinfrastruktur Reduzierung des Standards der Erholungsinfrastruktur 10.000 10.000 10.000 7.000 10.000 10.000 10.000 x x
III 67 13 555010 Bewirtschaftung des Stadtwaldes Verzicht auf Ausbildung im Bereich Forstwirtschaft nach Beendigung der laufenden 
Ausbildungsverträge
Reduzierung des städtischen 
Ausbildungsplatzangebotes 6.300 6.300 x x
III 67 13 555010 Bewirtschaftung des Stadtwaldes Reduzierung von Forstwirtstellen von 5 auf 4 Stellen ab 2019 durch altersbedingtes 
Ausscheiden ab 2019 Reduzierung des Pflegestandards x x
III 56 14 561011 Maßnahmen des Umweltschutzes
Einsparung der Telefonkosten für das Fluglärmmessgerät (zur Streichung bei Investitionen 
angeboten) 600 600 600 600 600 600 600 x x
III 561 14 561020 Lokale Agenda 21 / Nachhaltige 
Entwicklung Reduktion des Haushaltsansatzes um 5.000 EUR ab 2013 Haushaltskonsolidierung 5.000 2.500 5.000 5.000 5.000 x x

Dez. Amt
Nr.
Produkt-
bereich
Produkt
Nr.
Produktname Konsolidierungsoption Umsetzungsfolgen
(Kurzbeschreibung) 2012 
angemeldet
2012 
im HHPlan 
umgesetzt
2013 
angemeldet
2013 
im HHPlan 
umgesetzt
2014 
angemeldet
2015 
angemeldet
2016 
angemeldet ja nein ja nein
im Schutz-
schirm-
antrag 
berück-
sichtigt
Konsolidierungsbeitrag (in €)
Gremien-
beschluss
vorgesehen
III 561 14 561020 Lokale Agenda 21 / Nachhaltige 
Entwicklung Verzicht auf die Stelle der Öffentlichkeitssachbearbeiterin Arbeitsverdichtung 24.750 0 24.750 0 24.750 24.750 24.750 x x
III 561 14 561040 Klimaschutz und Energie Vericht auf die Neubesetzung der Stelle des "externen" Energieberaters nach Eintritt in 
den Ruhestand
Streichung der kostenfreien, städtischen 
Energieberatung 55.000 55.000 x x
III 67 9 5111000
 551050
Landschafts- und 
Grünordnungsplanung  /
Planung und Bau von Grünanlagen
Keine Wiederbesetzung der durch Ausscheiden frei werdenden Stelle entweder im 
Bereich Landschafts- und Grünordnungsplanung oder im Bereich Planung und Bau von 
Grünanlagen
Die Entscheidung fällt erst im Jahr 2015.
Weitere Arbeitsverdichtung 70.000 x x
Zwischenergebnis Dezernat III 745.364 256.570 2.122.557 593.889 2.148.187 2.475.277 2.567.387

Dez. Amt
Nr.
Produkt-
bereich
Produkt
Nr.
Produktname Konsolidierungsoption Umsetzungsfolgen
(Kurzbeschreibung) 2012 
angemeldet
2012 
im HHPlan 
umgesetzt
2013 
angemeldet
2013 
im HHPlan 
umgesetzt
2014 
angemeldet
2015 
angemeldet
2016 
angemeldet ja nein ja nein
im Schutz-
schirm-
antrag 
berück-
sichtigt
Konsolidierungsbeitrag (in €)
Gremien-
beschluss
vorgesehen
IV 20 1 111210 Kämmereiangelegenheiten Externe Beratungsleistungen reduzieren Das Budget für Fort- und Weiterbildung wird aufrecht 
erhalten. Internes Know-How wird gestärkt. 35.000 35.000 65.000 65.000 65.000 x x
IV 20 1 111210 Kämmereiangelegenheiten Zentralisierung der Finanzbuchhaltung Qualität der Buchhaltung steigt. Synergieeffekte treten 
ein. 200.000 x x
IV 20 1 111210 Kämmereiangelegenheiten Maßnahme "nicht besetzte Personalstelle - Stelle 8086 ab 01.09.12 frei, ein Teil der 
Stunden geht an die Stelle 8025
2.470 Euro/ Aufteilung des Betrages siehe 
Bemerkungen von 11 2.470 2.470 30.510 0 0 0 0 x x
IV 20 1 111250 Kassenangelegenheiten Reduzierung Portoaufwand; Zahlungsavise (Hinweise für Abbuchungen bei denen 
mehrere Posten zusammengefasst sind) erst ab 6 anstatt 3 Posten
Evtl. steigt in der Anfagszeit die Anzahl der Rückfragen 
durch Bürger 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 x x
IV 20 1 111250 Kassenangelegenheiten Zusätzliche Einsparung Portokosten bei Versand von Zahlungsavisen 500 500 500 500 500 500 500 x x
IV 20 1 111250 Kassenangelegenheiten Prozessoptimierung in den Abteilungen Stadtkasse 90.000 110.000 x x
IV 20 1 111260 Abgabeangelegenheiten Prozessoptimierung in den Abteilungen Abgaben, Gebühren, Beiträge 55.000 55.000 x x
IV 20 1 111260 Abgabeangelegenheiten Personaleinsparung, Streichung Stelle Nr. 2085 45.000 0 45.000 0 45.000 45.000 45.000 x x
IV 20 1 111260 Abgabeangelegenheiten Personaleinsparung, Stelle Nr. 3471 nach freiwerden nicht wiederbesetzen 24.000 0 30.000 0 30.000 30.000 30.000 x x
IV 203 1 111440 Zentrale Vergabe und Beschaffung Reduzierung der Stunden der Stelle 363 von 42 auf 25 Wochenstunden
Nur möglich wenn Vergabe- und Beschleunigungserlass verlängert wird 26.000 0 26.000 0 26.000 26.000 26.000 x x
IV 203 1 111440 Zentrale Vergabe und Beschaffung Reduzierung der Stunden der Stelle 339 von 39 auf 25 Wochenstunden
Nur möglich wenn Vergabe- und Beschleunigungserlass verlängert wird 15.000 0 15.000 0 15.000 15.000 15.000 x x
IV 741 1 111740 Verwaltung Dezernat IV Absenken externer Beratungsleistungen 16.000 16.000 16.000 36.000 16.000 16.000 16.000 x x
IV 982 7 411010 Maßnahmen des 
Krankenhauswesens Streichung Zuschuss Allgemeine Sanierungsmaßnahmen Der Betrag muss von der Klinikum GmbH 
erwirtschaftet werden 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 x x
IV 982 7 411010 Maßnahmen des 
Krankenhauswesens Kürzung Zuschuss Krisenintervetion Der Betrag muss von der Klinikum GmbH 
erwirtschaftet werden 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 x x
IV 982 7 411010 Maßnahmen des 
Krankenhauswesens Streichung Zuschuss Alten- und Pflegeheim Emilstraße Der Betrag muss von der Klinikum GmbH 
erwirtschaftet werden 40.000 40.000 40.000 40.000 40.000 40.000 40.000 x x
IV 982 7 411010 Maßnahmen des 
Krankenhauswesens Kürzung Zuschuss Patientenfürsprecherinnen Der Zuschuss kann gekürzt werden, da der volle 
Ansatz nicht gebraucht wird 900 900 900 900 900 900 900 x x
IV EBBM 15 573040 Bürgerhäuser und Märkte Mietpreiserhöhung um durchschnittlich 10 % bei den Versammlungsstätten und 
Bürgerhäusern und ab 2016 um weitere 10%
Erhöhung des Kostendeckungsgrades bei finanzieller 
Mehrbelastung der Mieter 20.000 13.500 20.000 21.500 20.000 20.000 45.000 x x
IV EBBM 15 573040 Bürgerhäuser und Märkte Kürzung des Zuschusses an den Schaustellerverband Werbemaßnahmen für die Frühjahrs- und Herbstmess 
verringern sich zumindest anteilig 2.000 2.000 4.000 2.000 4.000 4.000 4.000 x x
IV EBBM 15 573040 Bürgerhäuser und Märkte Reduzierung des Betriebskostenzuschusses an Darmstadtium (Anteil des EB); insgesamt 
2012: 200.000 €; 2013-2016 insgesamt 300.000 € 19.720 19.720 29.580 29.580 29.580 29.580 29.580 x x
IV EBBM 15 573040 Bürgerhäuser und Märkte Vermietung des seither kostenfreien Marktplatzes für Veranstalter (Heinerfest, 
Kunsthandwerkermarkt, etc.) Finanzielle Belastung für Veranstalter 11.000 0 11.000 15.000 11.000 11.000 11.000 x x
IV EBBM 15 573040 Bürgerhäuser und Märkte Privatisierung des Betriebes der Orangerie 150.000 0 150.000 150.000 150.000 x x
IV EBBM 15 573040 Bürgerhäuser und Märkte Einbeziehen der Vereine bei der Bewirtschaftung des Ernst-Ludwig-Saales (Eberstadt)Belastung der Vereine durch die Verpflichtung zur 
Reinigung und zu Hausmeisterdiensten 36.000 36.000 36.000 x x
IV EBBM 15 573040 Bürgerhäuser und Märkte Vergabe der Flohmarktbeschickung Karolinenplatz an externen AnbieterEin Ertrag wird erzielt. Die Beanspruchung des 
Ordnungs- und Vollzugsdienstes sinkt. 35.000 0 35.000 35.000 35.000 x x
IV EBBM 15 573040 Bürgerhäuser und Märkte Defizitreduzierung beim Ernst-Ludwig-Saal durch Abbau der Bewirtschaftungskosten 10.000 0 10.000 10.000 10.000 x x
IV EBBM 15 573040 Bürgerhäuser und Märkte Die für die Besetzung einer 400 € Kraft für das Bürgermeister-Pohl-Haus in Wixhausen in 
2012 geplanten Mittel werden im Eigenbetrieb nur zur Hälfte benötigt. 5.000 0 5.000 5.000 5.000 x x
IV EBBM 15 573040 Bürgerhäuser und Märkte Verzicht auf volle Wiederbesetzung der Stelle 2187, technischer Hauswart Bürgermeister-
Pohl-Haus
Die Belastung des verbleibenden Hausmeisters ist 
Veranstaltungsbezogen durch Aushilfskräfte zu 
kompensieren
30.000 30.000 30.000 30.000 30.000 30.000 30.000 x x
IV EBBM 15 573040 Bürgerhäuser und Märkte
Erhöhung der Standgebühren bei der Frühjahrs- und Herbstmess um ca. 10%. Die letzte 
Erhöhung erfolgte zum 01.01.1994. Im Zuge der Euro-Umstellung wurden danach 
nochmals die Beträge aufgerundet.
Finanzielle Belastung für die Schausteller 9.000 0 9.000 0 9.000 9.000 9.000 x x
iV 910 16 611010 Steuern, Allgemeine Zuweisungen , 
Allgemeine Umlagen Erhöhung der Spielapparatesteuer 465.000 465.000 465.000 465.000 465.000 465.000 465.000 x x
iV 910 16 612010 Sonatige allgemeine 
Finanzwirtschaft Risikoprämien für Übernahme von Bürgschaften 0 2.171.000 2.220.400 1.970.000 2.020.080 2.002.040 1.923.080 x x
iV 910 16 612010 Sonatige allgemeine 
Finanzwirtschaft Zinsersparnis durch Inanspruchnahme des Schutzschirms 1.500.000 x x
IV 16
Evaluation von Förderprogrammen und Kontrolle der Mittelverwendung in Stadtverwaltung 
und Unternehmen 250.000 250.000 250.000 x
IV 16 Gemeinsamer Einkauf; hier: Kernverwaltung und Eigenbetriebe 250.000 500.000 500.000 x
iV 16 Nutzung von Synergieeffekten durch Betrieb von Shared-Service-Centern (ab 2016) 800.000 x
iV 16 Flächenkonzentration Verwaltung und Unternehmen (ab 2017) x
Zwischenergebnis Dezernat IV 736.590 2.771.090 3.267.890 2.685.480 3.603.060 3.980.020 6.446.060

Dez. Amt
Nr.
Produkt-
bereich
Produkt
Nr.
Produktname Konsolidierungsoption Umsetzungsfolgen
(Kurzbeschreibung) 2012 
angemeldet
2012 
im HHPlan 
umgesetzt
2013 
angemeldet
2013 
im HHPlan 
umgesetzt
2014 
angemeldet
2015 
angemeldet
2016 
angemeldet ja nein ja nein
im Schutz-
schirm-
antrag 
berück-
sichtigt
Konsolidierungsbeitrag (in €)
Gremien-
beschluss
vorgesehen
V 50 5 Ausgabeneinsparung Abteilungsübergreifende Nutzung von Laptops 2.100 2.100 2.100 2.100 2.100 2.100 2.100 x x
V 50 5 311100 Hilfe zum Lebensunterhalt Optimierung des Dienstleistungsangebotes für Leistungsberechtigte
Qualifizierte Beratung durch geringere 
Fallzahlbelastung und bessere Versorgung der 
Leistungsberechtigten
1.383.101 1.383.101 2.102.152 2.102.152 2.821.203 3.540.254 3.540.254 x x
V 50 5 311200 Hilfe zur Pflege Konsequente Durchführung von Unterhaltsprüfungen zur zeitnahen Festsetzung 
vorrangiger Leistungen
Infolge der Zunahme der Fallzahlen um rd. 25% ist 
eine Erweiterung der Sachbearbeitung erforderlich, 
um die offensichtlich erfolgreiche Kostenreduzierung 
in gleicher Qualität fortzusetzen.
8.500 8.500 14.000 14.000 14.000 14.000 14.000 x x
V 50 5 311200 Hilfe zur Pflege Optimierung der Steuerung von Leistungen durch Qualitätsmanagement
Entwicklung von Standards und 
Steuerungsinstrumenten soll nachhaltig zu 
Effizienzsteigerungen führen (Ausgabenvolumen = 23 
Mio Euro)
100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 x x
V 50 5 311200 Hilfe zur Pflege Ausbau des Fallmanagements im Fachdienst Pflege Passgenaue Hilfen und qualifizierte Beratung zum 
individuellen Hilfebedarf für die Leistungsberechtigten550.000 550.000 550.000 550.000 550.000 550.000 550.000 x x
V 50 5 311200 Hilfe zur Pflege Fachliche Optimierung der Leistungs- und Entgeltverhandlungen
Optimierung der fachlichen Kompetenz gegenüber 
den Leistungserbringern in Entgeltverhandlungen (im 
Jahr 2011 wurden 21,4 Mio Euro verhandelt)
82.500 82.500 82.500 82.500 82.500 82.500 82.500 x x
V 50 5 311600 Grundsicherung im Alter und bei 
Erwerbsminderung
Seitens des Bundes ist geplant, in 2012 45 % und 2013 75 %der 
Grundsicherungsleistungen zu erstatten. Eine gesetzliche Regelung fehlt jedoch 
weiterhin. Ob und wann diese erfolgen wird , ist offen. Grundlage sind Ausgaben von rund 
10 Mio Euro.
1.700.000 2.021.400 3.000.000 4.700.000 5.500.000 5.500.000 5.500.000 x x
V 64 5 351910 Wohngeld Personaleinsparung Personaleinsparung durch Wegfall des Produktes 
Fehlbelegungsabgabe 42.350 40.510 42.350 40.510 42.350 42.350 42.350 x x
V 51 6 362000 Jugendarbeit Optimierung der sozialraumorientierten Angebotsstrukturen
Analyse und Steuerung aller Fördermaßnahmen und 
gleichzeitige Bedarfsermittlung im Stadtgebiet. 
Erneuerung der Zuschussrichtlinien sowie Ergänzung 
der Verträge um Leistungs- und 
Qualitätsvereinbarungen.
300.000 0 300.000 300.000 300.000 x x
V 51 6 363200 Allgemeine Sozial- und 
Lebensberatung
Ausbau der Bezirkssozialarbeit auf alle Hilfebedürftige ausserhalb der primären 
Altersgruppe "Kinder- und Jugendliche"
Durch frühzeitige niedrigschwellige Intervention im 
familiären Kontext von pädagogischen Fachkräften 
können bsp. Wohnungsverlust, 
Verwahrlosungstendenzen oder psychische Probleme 
frühzeitig erkannt und in sozialraumorientiert 
Hilfesysteme vermittelt werden.
-220.000 0 -220.000 0 -220.000 -220.000 -220.000 x x
V 51 6 363300
Individuelle Hilfen für junge 
Menschen und ihre Familien 
einschl. Krisenintervention
Herstellung inklusiver Strukturen
Ablösung von Tagesgruppenplätzen durch 
Hortbetreuung. Neben der eventuell erforderlichen 
familiären Unterstützung bleibt das Kind in seinem 
sozialen Umfeld integriert.
134.000 0 134.000 0 134.000 134.000 134.000 x x
V 51 6 363300
Individuelle Hilfen für junge 
Menschen und ihre Familien 
einschl. Krisenintervention
Ausbau niederschwelliger Hilfen mit eigener Personalressource (Erziehungsbeistand)Reduzierung teurer sozialpädagogischer 
Einzelbetreuungen. -175.000 0 129.000 0 129.000 129.000 129.000 x x
V 51 6 363520 Adoptionen In Prüfung: Interkommunale Zusammenarbeit mit Landkreis Da/Di und Odenwaldkreis
Die Adoptionsvermittlung ist durch ihre 
Spezialisierung auf wenige gesetzliche Aufgaben 
festgelegt. An einer Adoption interessierte Darmstädter 
Bürgerinnen und Bürger wenden sich an 
Landkreisverwaltung in Darmstadt-Kranichstein.
7.500 0 7.500 7.500 7.500 x x
V 51 6 365010 Betreuung von Kindern in 
KindertageseinrichtungenMehrerträge durch Mindestverordnung für Kinderbetreuungseinrichtungen (ab 2017) x x
V 50 10 522010 Wohnungssicherung Zusammenlegung Schuldnerberatung und Wohnungssicherung
Prävention zur Verhinderung und Nachsorge bei Miet- 
und Energierückständen. Verringerung der 
Darlehensaufwendungen zur Sicherung von 
Wohnraum und Energiezufuhr sowie Verringerung der 
Aufwendungen für die Unterbringung von 
Obdachlosen. In der Folge umfassendere Hilfe für 
Betroffene und verbesserte Absprachen mit 
Wohnungsunternehmen und Energieversorgern.
25.000 25.000 25.000 25.000 25.000 x x
V 51 6 366010
362000
Einrichtungen der Jugendarbeit;
Jugendarbeit
Neustrukturierung Kinder- und Jugendarbeit; Vergabe Kinder- und Jugendfreizeiten sowie 
Ferienspiele an freie Träger; Übergabe Albert-Schweitzer-Haus in freie Trägerschaft
> z.Zt. Konzeptentwicklung und Verhandlungen
x x
Zwischenergebnis Dezernat V 3.507.551 4.088.111 6.268.602 7.616.262 9.487.653 10.206.704 10.206.704
Summen gesamt: 7.270.019 8.283.165 15.565.122 13.200.215 20.921.881 23.882.915 29.176.317

anlage 1

34154 Zeichen

Zahlen Stand nach Magistrat 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Haushaltssicherungskonzept 2013 ff. 
der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt

2

3 
 
 
 
 
 
Inhaltsverzeichnis 
 
 
  Seite 
 
1 Vorbemerkungen   5 
2 Ausgangslage der Wissenschaftsstadt Darmstadt   6 
2.1 Finanzlage   6 
2.1.1 Kernhaushalt   6 
2.1.2 Eigenbetriebe   7 
2.1.3 Gesamtverschuldung der Wissenschaftsstadt Darmstadt   8 
2.2 Aussichten   8 
3 Leitlinien und Auflagen der Aufsichtsbehörden   9 
3.1 Leitlinien zur Haushaltskonsolidierung des HMdIS   9 
3.2 Auflagen der Kommunalaufsicht   10 
3.2.1 Kreditaufnahme und Neuverschuldung   10 
3.2.2 Personalwirtschaft   11 
3.2.3 Weitere Auflagen   11 
3.2.4 Ausblick   12 
4 Projekt „Wirkungsorientierte Haushaltskonsolidierung“   13 
4.1 Voraussetzungen   13 
4.2 Ziele   14 
4.3 Umsetzung   14 
5 Kommunaler Schutzschirm   15 
6 Grundsatzbeschlüsse   15 
6.1 Überprüfung freiwilliger Leistungen   15 
6.2 Fortgeltende Grundsatzbeschlüsse   16 
7 Schlussbemerkungen   17

4

5 
1 Vorbemerkungen 
 
Nach den allgemeinen Haushaltsgrundsätzen des § 92 der Hessischen Gemeindeordnung 
(HGO) soll der Haushalt einer Gemeinde in jedem Jahr ausgeglichen sein. Ein ausgegliche- 
ner Haushalt liegt dann vor, wenn im Ergebnishaushalt die veranschlagten ordentlichen Er- 
träge die ordentlichen Aufwendungen decken. Gelingt einer Gemeinde dieser Ausgleich 
nicht, hat sie ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, das von der Gemeindevertretung 
zu beschließen und der Aufsichtsbehörde mit der Haushaltssatzung vorzulegen ist. Das Re- 
gierungspräsidium Darmstadt hat dementsprechend verfügt, dass auf Grund des § 92 Ab- 
satz 4 HGO in Verbindung mit § 24 Absatz 4 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) bis 
auf Weiteres ein Haushaltssicherungskonzept vorzuhalten ist, welches den jährlichen Verän- 
derungen entsprechend anzupassen und fortzuschreiben ist. 
 
Das Haushaltssicherungskonzept dient dem Ziel, den Haushaltsausgleich zurückzuerlangen 
und im Rahmen einer geordneten Haushaltswirtschaft die künftige, dauernde Leistungsfä- 
higkeit der Gemeinde zu erreichen. Es stellt ein Instrument dar, mit dem das Konsolidie- 
rungsziel und die dafür notwendigen Maßnahmen festgelegt werden sollen. 
 
Die Finanzwirtschaft der Wissenschaftsstadt Darmstadt weist seit mehreren Jahren eine 
strukturelle Schieflage und keine ausgeglichenen Haushalte auf. Anhand der Daten der mit- 
telfristigen Ergebnis- und Finanzplanung ist erkennbar, dass die Stadt auch in den Folgejah- 
ren ohne erhebliche Konsolidierungsbemühungen keinen ausgeglichenen Haushalt wird er- 
zielen können. Daher hat der Magistrat das Projekt „Wirkungsorientierte Haushaltskonsoli- 
dierung“ initiiert, mit dem bis zum Jahr 2016 ein ausgeglichener Haushalt erreicht werden 
soll. 
 
Erste konkrete Konsolidierungsergebnisse und Festlegungen des Projektes „Wirkungsorien- 
tierte Haushaltskonsolidierung“ wurden bereits im Haushaltssicherungskonzept 2012 ff. 
genannt und sind auch in den Haushalt 2012 eingeflossen. Mit dem vorliegenden Haus- 
haltssicherungskonzept 2013 ff. erfolgt die Fortschreibung der Haushaltskonsolidierungs- 
maßnahmen. So wurden im Rahmen des Finanzworkshops des hauptamtlichen Magistrats 
im Mai 2012 weitere Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen erarbeitet, die in das Haus- 
haltssicherungskonzept 2013 ff. eingearbeitet wurden. 
 
Die wesentlichen Konsolidierungsmaßnahmen des vorliegenden Haushaltsicherungskonzep- 
tes 2013 ff. bilden auch die Grundlage für den Vertrag zwischen der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt und dem Land Hessen zur Teilnahme am Kommunalen Schutzschirm.

6 
2 Ausgangslage der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
2.1 Finanzlage 
 
Die aktuelle Finanzlage der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist mit den folgenden Kennzahlen 
zu beschreiben (Stand Entwurf Nachtragshaushalt 2012 sowie Haushaltsplanentwurf 2013 
nach Magistratsberatungen). Dabei sind in der mittelfristigen Planung Konsolidierungsmaß- 
nahmen nur eingerechnet, soweit sie in den Jahren 2012 und 2013 auch tatsächlich bereits 
umgesetzt sind bzw. werden. Zu erwartende Entlastungseffekte aus einer Teilnahme am 
Kommunalen Schutzschirm sind ebenfalls noch nicht in das Zahlenwerk eingeflossen, da ein 
entsprechender Beschluss der Stadtverordnetenversammlung noch aussteht. 
 
 
2.1.1 Kernhaushalt 
 
Finanzmittelfehlbeträge aus laufender Verwaltungstätigkeit und Kredittilgung 
 
Aufgelaufene Fehlbeträge, Stand 31.12.2011 331.417. 076 € 
Finanzmittelfehlbedarf 2012  54.114.736 € 
Finanzmittelfehlbedarf 2013 46.510.544 € 
Finanzmittelfehlbedarf 2014 32.538.750 € 
Finanzmittelfehlbedarf 2015 29.343.520 € 
Finanzmittelfehlbedarf 2016 31.296.514 € 
Kumulierter Finanzmittelfehlbedarf zum 31.12.2016 525.221.140 € 
 
Verschuldung für Investitionen 
 
Verschuldung, Stand 31.12.2011 267.243.422 € 
Netto-Neuverschuldung 2012  22.881.373 € 
Netto-Neuverschuldung 2013 -9.960.830 € 
Netto-Neuverschuldung 2014 7.409.940 € 
Netto-Neuverschuldung 2015 11.343.340 € 
Netto-Neuverschuldung 2016 11.343.340 € 
Kumulierte Verschuldung zum 31.12.2016 310.260.585 € 
 
voraussichtliche Gesamtverschuldung des Kernhaushaltes (Investitions- und Kassenkredite) 
zum 31.12.2016 835.481.725 €

7 
2.1.2 Eigenbetriebe 
 
Erfolgspläne 
 
Die Eigenbetriebe Kulturinstitute, Bäder, Bürgerhäuser und Märkte, IDA sowie EAD weisen 
in den Entwürfen ihrer Wirtschaftspläne 2013 wie in den letzten Jahren ein ausgeglichenes 
Ergebnis aus, da die auszuweisenden Fehlbeträge durch Zahlungen aus dem Kernhaushalt 
gedeckt werden. Es handelt sich dabei um folgende Beträge: 
 
Eigenbetrieb Kulturinstitute 2.607.520 € 
Eigenbetrieb Bäder 3.164.690 € 
Eigenbetrieb Bürgerhäuser und Märkte 0 € 
Eigenbetrieb IDA 7.175.930 € 
Eigenbetrieb EAD für Vivarium 578.360 € 
 
Diese Beträge müssten, wenn sie nicht durch den Kernhaushalt im Wege einer Zuweisung 
ausgeglichen werden, gegen das Eigenkapital des jeweiligen Eigenbetriebs gebucht werden 
und belasten somit letztendlich doch den Kernhaushalt. 
 
Der Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen benötigt keine Zuwei- 
sung aus dem Kernhaushalt. 
 
Vermögenspläne / Verschuldung für Investitionen 
 
Die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe (einschließlich Darmstädter Werkstätten und 
Wohneinrichtungen sowie des EAD und IDA) weisen zum 31.12.2011 eine Verschuldung für 
Investitionen in Höhe von  171.028.884 € 
aus. 
 
In den Jahren 2012 bis 2016 ist im Bereich der Eigenbetriebe die zusätzliche Netto-
Neuverschuldung wie folgt geplant: 
 
Netto-Neuverschuldung 2012  -3.933.670 € 
Netto-Neuverschuldung 2013 5.632.650 € 
Netto-Neuverschuldung 2014 7.081.000 € 
Netto-Neuverschuldung 2015 2.005.300 € 
Netto-Neuverschuldung 2016 -572.300 € 
Voraussichtliche Verschuldung der Eigenbetriebe zum 31.12.2016 181.241.864 € 
 
Die hohe Netto-Neuverschuldung der Jahre 2013 und 2014 ist darauf zurückzuführen, dass 
für diese Jahre beim EB IDA Ansätze für den Neubau des Berufsschulzentrums und beim EB 
Bäder für das Nordbad vorgesehen sind.

8 
2.1.3 Gesamtverschuldung der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
Die Gesamtverschuldung der Wissenschaftsstadt Darmstadt  
einschließlich ihrer Eigenbetriebe wird bis zum 31.12.2016  
voraussichtlich ansteigen auf 1.016.643.589 € 
 
Bei einem angenommenen Zinssatz von durchschnittlich 4,0 % 
errechnet sich hieraus eine jährliche Zinsbelastung von 40.665.744 € 
 
Derzeit sehen die Entwürfe des HHPlanes 2013 sowie der  
Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe eine Zinsbelastung vor von 25.950.640 € 
 
Eine Erhöhung des durchschnittlichen Zinssatzes um 1,0 %-Punkte 
bedeutet eine Mehrbelastung von 10.166.436 € 
 
 
2.2 Aussichten 
 
Die wirtschaftliche Lage der Stadt hat sich im Jahr 2012, zumindest im Bereich der Erträge 
aus Steuern, Schlüsselzuweisungen sowie Zuweisungen aus dem kommunalen Finanzaus- 
gleich, verbessert. Ob sich dieser Trend auch in den nächsten Jahren fortsetzen wird, ist nur 
schwer zu prognostizieren. Die Orientierungsdaten des Hessischen Ministeriums des Innern 
und für Sport auf Grund der Steuerschätzungen vom Mai 2012 weisen für den Planungszeit- 
raum bis 2016 sehr optimistische Steigerungsraten aus. Da sich nach hiesiger Einschätzung 
die Ertragsentwicklung nicht in den ausgewiesenen Zuwächsen bewegen wird, wurden sie 
bei der Haushaltsplanung 2013 und auch für die Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung 
nicht in dieser Höhe berücksichtigt. 
 
Ob die Ansätze in der Finanzplanung erreicht werden, lässt sich zum heutigen Zeitpunkt nur 
schwer abschätzen, da die Entwicklung der Haushaltswirtschaft weiterhin von der Finanz- 
und Schuldenkrise und den damit einhergehenden konjunkturellen Schwankungen beein- 
flusst ist. Negative Auswirkungen eines schwächeren Wirtschaftswachstums wirken sich 
unmittelbar auch auf die Ertragssituation der Kommunen aus. Zusätzlich sind in der Regel 
dadurch ebenso negative Auswirkungen in Form von höheren zu zahlenden Sozialleistungen, 
hervorgerufen durch eine steigende Arbeitslosigkeit, zu verzeichnen. 
 
Der Sozialetat sowie die Aufwendungen für Kinderbetreuung werden voraussichtlich weiter 
überproportional steigen.  
 
Steigende Zinsbelastungen werden voraussichtlich ebenfalls die Fehlbeträge vergrößern. 
Dies gilt insbesondere bei einer Verschlechterung des Zinsniveaus. Zudem werden durch 
das in 2009 initiierte Sonderinvestitionsprogramm weiterhin vermehrt Zins- und Tilgungs- 
leistungen fällig, die insgesamt den städtischen Haushalt weiter belasten werden. Hinzu 
kommen die daraus resultierenden Aufwendungen in Form von Abschreibungen sowie lang- 
fristig zusätzliche Unterhaltungsaufwendungen, die ebenfalls den Ergebnishaushalt negativ 
beeinträchtigen. 
 
Eine Entlastung des Haushalts im Bereich der Kreditverbindlichkeiten (Zins- und Tilgungs- 
leistungen) kann allenfalls durch die Teilnahme am Kommunalen Schutzschirm des Landes

9 
Hessen erzielt werden. Der endgültige Beschluss über die Teilnahme steht allerdings noch 
aus. 
 
Eine Entlastung zeichnet sich bei der Grundsicherung im Alter ab. Der am 8. November 
2012 im Bundestag beschlossene Gesetzentwurf sieht vor, die Kostenübernahme durch den 
Bund bis zum Jahr 2014 auf 100 % anzuheben. Nach einer Hochrechnung des Hessischen 
Sozialministeriums ergibt sich hierdurch für die Stadt Darmstadt im Jahr 2014 eine Entlas- 
tung in Höhe von 11,2 Mio. €. Grundlage für die Erstattung sind allerdings die Daten des 
Vorvorjahres, so dass ein in der Zwischenzeit eingetretener Ausgabenanstieg erst zwei Jahre 
später berücksichtigt wird. 
 
Eine positive Auswirkung auf den Ergebnishaushalt werden die ab 2013 zu leistenden Kon- 
nexitätszahlungen des Landes für die höheren Personalkosten der Kommunen aus der Min- 
destverordnung für Kindertageseinrichtungen entfalten, die in ihrer Höhe allerdings noch 
nicht feststehen.  
 
Der in der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung des letzten Jahres ausgewiesene 
Fehlbetrag für das Jahr 2015 in Höhe von 42,7 Mio. € konnte mit der aktuellen mittelfristi- 
gen Ergebnis- und Finanzplanung für das Jahr 2015 auf 32,4 Mio. € und für 2016 auf 
30,9 Mio. € verringert werden. Dieser Fehlbetrag stellt weiterhin die Zielgröße der Haus- 
haltskonsolidierung für die nächsten Jahre dar, die beschlossenen Konsolidierungsmaß- 
nahmen müssen konsequent umgesetzt werden. 
 
 
3 Leitlinien und Auflagen der Aufsichtsbehörden 
 
 
3.1 Leitlinien zur Haushaltskonsolidierung des HMdIS 
 
In § 92 HGO ist die Verpflichtung zur Erstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes bei 
nicht gegebenem Haushaltsausgleich gesetzlich festgeschrieben. 
 
Zur Haushaltskonsolidierung hat das Hessische Ministerium des Innern und für Sport, 
HMdIS, mit Erlass vom 3. August 2005 (StAnz. S. 3261), geändert durch Erlass vom 27. 
September 2005 (StAnz. S. 4198), den Aufsichtsbehörden die „Leitlinie zur Konsolidierung 
der kommunalen Haushalte und Handhabung der kommunalen Finanzaufsicht über Land- 
kreise, kreisfreie Städte und kreisangehörige Gemeinden“ vorgegeben. Darin werden Vorga- 
ben hinsichtlich der Personalkosten, Gebühren und Beiträge, Elternentgelte in Kinderbe- 
treuungseinrichtungen, Freiwilligen Leistungen, Ämterstrukturen, Kommunalen Kooperatio- 
nen, PPP, Kreisumlage, Anhörung der Bürgermeister, Nettoneuverschuldung, Einzelkredit- 
genehmigungen, Bürgschaften, Steuerhebesätze, Haushaltsausgabereste, Konsolidierungs- 
maßnahmen, Auflagen und einer Evaluierung gemacht. 
 
Das gesetzlich vorgeschriebene Instrument des Haushaltssicherungskonzeptes und die dazu 
erlassenen Leitlinien des HMdIS sollen neben den verfügten Auflagen der Aufsichtsbehörde 
dazu beitragen, die Handlungsfähigkeit der Stadt in einem mittelfristigen Zeitraum wieder 
zu erreichen.

10 
Nachfolgend eine Zusammenstellung der wesentlichsten Festlegungen: 
 
/head2right Bei defizitären Haushalten dürfen in den klassischen Gebührenhaushalten grund- 
sätzlich keine Unterdeckungen entstehen. 
 
/head2right Die auf andere Weise nicht gedeckten Kosten der Kinderbetreuungseinrichtungen 
sind durch Elternentgelte zu finanzieren. Mindereinnahmen, die dadurch entstehen, 
dass Eltern aus sozialen Gründen ganz oder nur teilweise (Sozialstaffel) von der Ent- 
geltzahlung befreit sind, dürfen den tatsächlich erhobenen Entgelten zugerechnet 
werden. 
 
/head2right Bei den freiwilligen Leistungen ist ein Prüfraster mit dem Ziel einer strikten Wir- 
kungskontrolle anzuwenden. Dabei ist zu prüfen, ob für die Wahrnehmung der ein- 
zelnen Aufgaben ein zwingendes öffentliches Bedürfnis besteht, ob die Zuschusshö- 
he dem angestrebten Ziel angemessen ist und wie die eigene Leistungsfähigkeit der 
letztendlichen Nutzer zu bewerten ist. Außerdem müssen die Zuschussvergabe und 
die Verwendungskontrolle der Erfüllung des öffentlichen Bedürfnisses entsprechen. 
 
 
3.2 Auflagen der Kommunalaufsicht 
 
3.2.1 Kreditaufnahme und Netto-Neuverschuldung 
 
Die Aufnahme der Kreditbeträge, die in der städtischen Haushaltssatzung und den Be- 
schlüssen zu den Wirtschaftsplänen vorgesehen sind, bedürfen gemäß § 103 Abs. 4 Nr. 2 
HGO der Genehmigung der Aufsichtsbehörde (Einzelgenehmigung). Hiervon ausgenommen 
sind Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds. 
 
Die Auflage „Keine Netto-Neuverschuldung“ ist seit Jahren Bestandteil der Haushaltsge- 
nehmigung der Aufsichtsbehörde. Inwieweit die dargestellte Netto-Neuverschuldung in den 
einzelnen Jahren im Einzelfall durch die Aufsichtsbehörde genehmigt wird, ist nicht abzu- 
schätzen. 
 
Grundsätzlich sind alle investiven Maßnahmen daraufhin zu überprüfen, ob sie in den ein- 
zelnen Jahren „notwendig“ sind, oder ob Ansätze im Kernhaushalt und in den Wirtschafts- 
plänen der Eigenbetriebe gestrichen werden können. Dabei ist aber zu beachten, dass es 
sich bei der Darstellung um Nettobeträge handelt, d. h. evtl. zu erzielende Erträge aus Bei- 
trägen oder GVFG-Mitteln sind ebenfalls zu berücksichtigen. D. h. die Streichung fällt dann 
entsprechend höher aus. 
 
Für 2012 wird das Kreditvolumen auf einen Gesamtbetrag von maximal 36,7 Mio. € be- 
grenzt. 
 
Teilweise ist die Vorgabe „Keine Netto-Neuverschuldung“ kritisch zu sehen. Muss über einen 
längeren Zeitraum auf Investitionen verzichtet werden, so kann der Zustand des städtischen 
Anlagevermögens einen bedenklichen Zustand erreichen. Auch ist in konjunkturellen Ab- 
schwungzeiten gemäß gesetzlicher Vorgaben ein antizyklisches Verhalten der öffentlichen 
Hand vorgesehen. Eine Neuverschuldung im Bereich der Gebührenhaushalte, so beispiels- 
weise im Bereich der Abwasserentsorgung, stellt sich zudem für die Stadt kostenneutral 
dar. Um insbesondere in diesen Bereichen einen weiteren Vermögensverzehr und unter Um-

11 
ständen höhere Folgekosten zu vermeiden, ist beabsichtigt, in enger Abstimmung mit der 
Kommunalaufsicht die Möglichkeit einer Kreditaufnahme abzustimmen. Dies gilt auch für 
die anstehende und dringend notwendige Entwicklung der Konversionsflächen. 
 
3.2.2 Personalwirtschaft 
 
In enger Abstimmung mit der Kommunalaufsichtsbehörde ist es im Zuge der Genehmigung 
des ersten Nachtragshaushaltes 2011 gelungen, den § 7 der Haushaltssatzung wie folgt neu 
zu fassen: 
 
"Freie bzw. frei werdende Stellen sind der Stellenbörse zuzuführen und bleiben zunächst unbesetzt. 
Der tatsächliche Bedarf ist zu überprüfen. Planstellen, die durch Ausscheiden von Beschäftigten 
(Tarif/Beamte) aus dem städtischen Dienst frei werden, bleiben darüber hinaus 15 Monate unbe- 
setzt. Während dieser Zeit ist gleichfalls der Bedarf zu überprüfen, wobei hiervon jede 2. Stelle im 
Rahmen des Gesamtstellenplans zu streichen ist. Die Streichung ist im Stellenplan des Folgejah- 
res zu dokumentieren. Von der Berechnung (der zu streichenden Stellen) ausgenommen sind freie 
bzw. frei werdende Stellen der Feuerwehr (Einsatzdienst), der Betreuungseinrichtungen für Kinder, 
der Fachschule bei der Akademie für Tonkunst, des städtischen Sozialdienstes, des Jobcenters und 
der Planstellen, die überwiegend durch Personalkostenerstattung refinanziert werden. Die Perso- 
nal- und Organisationsdezernentin/der Personal- und Organisationsdezernent entscheidet über 
die Freigabe zur Wiederbesetzung. Bei unabweisbarem Bedarf oder rechtlichen Verpflichtungen 
können Ausnahmen zugelassen werden. Hierbei ist mit der Stadtkämmerin/dem Stadtkämmerer 
Einvernehmen herzustellen. Von dieser Regelung sind die Stellen, die unter § 13 HGlG fallen, 
grundsätzlich ausgenommen." 
 
Demzufolge sind zukünftig 50 % der frei werdenden Stellen zur Streichung vorgesehen. 
 
Die Personalbemessung wird zukünftig in engem Zusammenspiel mit den im Produktbuch 
ausgewiesenen Quantitäts- und Qualitätskennzahlen stehen. Nachdem die Stellenplansys- 
tematik bereits auf die Darstellung von vollzeitäquivalenten Dezimalstellen anstatt von Teil- 
zeit- und Vollzeitstellen umgestellt wurde, liegt zukünftig umfassendes Datenmaterial vor, 
das die Darstellung von Entwicklungen über Zeitreihen und auch Quervergleiche zu anderen 
Kommunen ermöglicht. 
 
Im Kontext der nach wie vor notwendigen Reduzierung der Personalaufwendungen steht 
auch die Maßnahme, nur noch am zukünftigen eigenen Bedarf bemessen, notwendiges 
Nachwuchspersonal auszubilden. 
 
3.2.3 Weitere Auflagen 
 
Das Regierungspräsidium Darmstadt hat am 17. April 2012 auf Grund der §§ 103 Absatz 2 
Satz 2 und 102 Absatz 4 Satz 2 HGO in seiner Begleitverfügung zur Genehmigung der 
Haushaltssatzung 2012 unter anderem nachfolgende zusätzliche Auflagen erteilt, die bei 
der Haushaltskonsolidierung weiterhin zu beachten sind: 
 
/head2right Die Wirtschaftsführung der Eigenbetriebe ist so zu gestalten, dass Verluste vermie- 
den werden. Der Ausgleich der Verluste hat aus Gründen der Transparenz zeitnah 
über den städtischen Haushalt zu erfolgen.

12 
/head2right Die zahlungswirksamen ordentlichen Aufwendungen sind um einen Gesamtbetrag 
von mindestens 14,8 Mio. € über den städtischen Haushalt auszugleichen. 
 
/head2right Die Gesamtsumme der Personalaufwendungen im städtischen Haushalt und den Ei- 
genbetrieben ist auf den Betrag des Rechnungsergebnisses des Jahres 2009 zzgl. 
Tarifsteigerungen zu begrenzen. Diese Auflage darf unter keinen Umständen durch 
die Auslagerung von Personal oder durch die Ausweitung von Sachaufwendungen 
umgangen werden. 
 
/head2right Auf Aufwendungen, Auszahlungen und Aufgaben, die nicht auf Gesetz oder Vertrag 
beruhen, ist grundsätzlich zu verzichten. Auch Pflichtleistungen sind auf Ermessens- 
spielräume für Einsparungen zu überprüfen. Gremienbeschlüsse, Satzungen oder 
Förderrichtlinien sind zu ändern, sofern diese bei entsprechend langfristigen Leis- 
tungen Bindungswirkung entfalten. Freiwillige Aufgabenstellungen, welche durch ver- 
tragliche Verpflichtung geregelt sind, müssen in eigener Verantwortung auf die Mög- 
lichkeit eines Ausstieges geprüft werden. Neue Leistungen im disponiblen Bereich 
dürfen grundsätzlich nicht übernommen werden. Ausnahmen sind nur mit Genehmi- 
gung der Aufsichtsbehörde möglich und bedürfen eines unabweisbaren Bedarfes. 
Bei Antragsstellung ist dieser Bedarf eingehend zu begründen. Gleichfalls müssen 
die daraus resultierenden Folgekosten nachvollziehbar dargelegt werden. Neue Auf- 
wendungen und Aufgaben können nur dann übernommen werden, wenn sich die 
Verpflichtung aus neuen Rechtsvorschriften ergibt. 
 
/head2right Vermögensgegenstände, welche die Stadt in absehbarer Zeit nicht für die Erfüllung 
ihrer Aufgaben benötigt, sind auf ihre wirtschaftlich vertretbare Veräußerbarkeit hin 
zu prüfen. Hierbei sind die rechtlichen Grundsätze des § 109 HGO zu beachten. Im 
Falle von Veräußerungen von erheblicher Bedeutung ist bei Vorlage einer neuen 
Haushaltssatzung bzw. Nachtragshaushaltssatzung der Aufsichtsbehörde zu berich- 
ten. Die Veräußerungserlöse dürfen ausschließlich zum Abbau von Schulden bzw. 
Verminderung des Kreditbedarfes verwendet werden. 
 
/head2right Auf neue Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen ist grundsätzlich zu ver- 
zichten. Sollten dennoch Maßnahmen dieser Art dringend notwendig werden, so ist 
vor der Maßnahme bzw. vor Beantragung entsprechender Bundes- oder Landesbei- 
hilfen die Zustimmung der Aufsichtsbehörde einzuholen. Hierbei ist nachzuweisen, 
dass sowohl die für die Maßnahme erforderlichen Eigenmittel als auch die Folgekos- 
ten aufgebracht werden können. Die nach § 12 Absatz 2 GemHVO zu erstellenden 
Unterlagen sind dem Bericht beizufügen. 
 
/head2right Gebühren und Beiträge sind, soweit keine Kostendeckung erwirtschaftet wird, in ver- 
tretbarem Umfang anzupassen. Die Ergebnisse der Überprüfung sind der Aufsichts- 
behörde vorzulegen.

13 
3.2.4 Ausblick 
 
Inwieweit die Kommunalaufsicht die seither getroffenen Auflagen aufrecht erhält oder ver- 
ändert, kann zurzeit nicht abgeschätzt werden. Die finanzielle Situation der Wissenschafts- 
stadt Darmstadt hat sich im Jahr 2012 verbessert. Dennoch und trotz der angelaufenen 
umfassenden Konsolidierungsbemühungen im Rahmen des Projektes „Wirkungsorientierte 
Haushaltskonsolidierung“ sind auch in den Jahren 2013 ff. weiterhin Defizite zu erwarten, 
so dass davon auszugehen ist, dass die seitherigen Auflagen bestehen bleiben. 
 
Dabei ist die Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung sehr zurückhaltend aufgebaut. Es 
sind z. B. nur solche Konsolidierungsmaßnahmen eingeflossen, die bereits umgesetzt sind 
und den optimistischen Wachstumsraten der Steuerschätzung wurde ebenfalls nur bedingt 
gefolgt. Auch sind Effekte, die sich durch die mögliche Teilnahme am Kommunalen Schutz- 
schirm ergeben werden, noch nicht berücksichtigt. 
 
Teilweise konnte die Kommunalaufsicht von den nachhaltigen Konsolidierungsbemühungen 
der Stadt und der Wirksamkeit des Projektes „Wirkungsorientierte Haushaltskonsolidierung“ 
überzeugt werden. So konnte die vorgenannte Deckelung der Personalaufwendungen auf 
das Rechnungsergebnis von 2009 dahingehend kommuniziert werden, dass die letzten Ta- 
rif- und Besoldungserhöhungen hinzugerechnet werden können. Gleichwohl bleibt die Aufla- 
ge, die Aufwendungen in 2012 insgesamt um 14,8 Millionen € zu reduzieren, bestehen. 
 
Ziel muss es weiterhin sein, in enger Abstimmung mit der Kommunalaufsichtsbehörde zu- 
künftig „kleinteilige“ Auflagen zu vermeiden, um so die finanzpolitische Handlungsfähigkeit 
der Stadt vollständig zurückzuerlangen und die Einschränkungen der kommunalen Selbst- 
verwaltung zurückzuführen. Der Magistrat ist zuversichtlich, dass dies in Zusammenarbeit 
mit der Kommunalaufsichtsbehörde weiterhin gelingen wird. 
 
 
4 Projekt „Wirkungsorientierte Haushaltskonsolidierung“ 
 
 
4.1 Voraussetzungen 
 
Grundvoraussetzung dafür, mit der Haushaltskonsolidierung überhaupt Erfolg haben zu 
können, ist eine transparente und allumfassende Dokumentation der Finanzsituation der 
Stadt und eine verlässliche Datengrundlage. Daher hat der hauptamtliche Magistrat auch im 
Mai 2012 wieder einen Finanzworkshop durchgeführt und den Stand der Umsetzung abge- 
glichen sowie mögliche weitere Maßnahmen zur Konsolidierung erarbeitet. 
 
Ferner wird seit dem Haushalt 2012 ein Produkthaushalt aufgestellt, der neben den übli- 
chen Anlagen auch das Produktbuch enthält. Dieses Produktbuch liefert Aussagen und 
Kennzahlen zu den 173 städtischen Produkten. Die Datengrundlage zu den Produkten und 
die entsprechenden Kennzahlen wurden für das Produktbuch 2013 ausgebaut. Dieser Pro- 
zess ist auch in den kommenden Jahren weiter fortzusetzen. Ab 2013 wird auch die neu 
geschaffene Controllingeinheit ihre Arbeit aufnehmen. Damit ist ein weiterer wichtiger Bau- 
stein für die kennzahlengestützte Produktsteuerung umgesetzt worden.

14 
Zur Vorbereitung / Durchführung der Haushaltskonsolidierung sind zwingend erforderlich: 
 
/head2right Planung der Personalaufwendungen in der tatsächlich zu erwartenden Höhe ohne 
nicht realisierbare Einsparerwartung 
 
/head2right Planung der Sachaufwendungen mit einer realistischen Preissteigerungsrate 
 
/head2right Planung der Verlustzuweisungen an die Eigenbetriebe in ihrer tatsächlich erforderli- 
chen Höhe 
 
/head2right Planung der Folgekosten der bereits begonnenen Investitionen, z. B. im Bereich des 
Ausbaus der Kinderbetreuung 
 
/head2right Verzicht auf unrealistische pauschale Einsparvorgaben 
 
/head2right Offensive Darstellung der angespannten Haushalts-, Finanz- und Verschuldungslage 
der Stadt in der Öffentlichkeit mit der klaren Prognose, wohin die Entwicklung füh- 
ren wird, wenn es nicht zu einem radikalen Umsteuern kommt 
 
/head2right Einbindung aller politischen Kräfte sowie Herbeiführen eines politischen Konsenses 
 
/head2right Keine Tabuisierung einzelner Bereiche, sondern flächendeckende Überprüfung aller 
Dienstleistungsbereiche der Stadt 
 
/head2right Darstellung, dass die Haushaltskonsolidierung zwangsläufig zu Leistungseinschrän- 
kungen für die Bevölkerung führen kann 
 
 
4.2 Ziele 
 
Das Projekt „Wirkungsorientierte Haushaltskonsolidierung“ verfolgt folgende Ziele: 
 
/head2right Ab dem Jahr 2016 wird ein nachhaltiger, nicht auf Einmaleffekten basierender 
Haushaltsausgleich erreicht. 
 
/head2right Ab dem Jahr 2016 sind periodenbezogene Fehlbeträge zukünftig vollständig zu ver- 
meiden. 
 
/head2right Ab dem Jahr 2016 werden die bis dahin aufgelaufenen Schulden, sowohl für die 
Kassenkredite als auch für Darlehen für investive Maßnahmen, kontinuierlich abge- 
baut. 
 
Die Zielgröße für das Projekt „Wirkungsorientierte Haushaltskonsolidierung“ ergibt sich aus 
der Mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung. Diese weist für das Jahr 2016 im Ergeb- 
nishaushalt noch einen Jahresfehlbetrag in Höhe von rd. 31 Mio. € (urspr. 42 Mio. €) aus. 
 
Dem Projekt „Wirkungsorientierte Haushaltskonsolidierung“ liegt ein klar strukturierter Pro- 
jektplan zu Grunde. Dabei versteht sich das Projekt als dauerhaften Prozess, mit einer mit- 
telfristigen Zielerreichung.

15 
4.3 Umsetzung 
 
Der insgesamt zu erzielende Konsolidierungsbeitrag verteilt sich auf drei Säulen der  
Haushaltskonsolidierung: 
/head2right Säule 1 = Produkthaushalt und Strukturen der Kernverwaltung 
/head2right Säule 2 = Zentrale Ergebnisverbesserungsansätze 
/head2right Säule 3 = Einnahmeerhöhung 
 
Innerhalb jeder Säule werden Maßnahmen beschrieben, aus denen sich ein dauerhafter 
Konsolidierungsbeitrag ergibt. 
 
Im Laufe des Prozesses sind die Wirkungen der einzelnen Maßnahmen zu überwachen (ope- 
ratives Controlling). Gegebenenfalls ist durch die Beschreibung von weiteren Maßnahmen 
bzw. den Ausbau von bereits beschlossenen Maßnahmen gegenzusteuern (strategisches 
Controlling). Dementsprechend können die einzelnen Konsolidierungsbeiträge der drei Säu- 
len untereinander neu verteilt oder, sofern notwendig, auch insgesamt angehoben werden. 
Dies gilt insbesondere auch für durch externe Effekte hervorgerufene und derzeit nicht vor- 
hersehbare Verschlechterungen der Haushaltssituation. 
 
Eine Liste der einzelnen Konsolidierungsmaßnahmen liegt dem Haushaltssicherungskonzept 
2013 ff. als Anlage 1 bei. Gegenüber der Aufstellung, die dem Haushaltssicherungskonzept 
2012 ff. beigefügt war, sind nunmehr auch die als „Säule 2“ bezeichneten zentralen Ergeb- 
nisverbesserungsansätze in die Liste eingearbeitet. 
 
Gegenüber dem letzten Jahr ist sie fortgeschrieben und klassifiziert, ob eine Umsetzung 
bereits erfolgt und im Haushaltsplan berücksichtigt ist. Außerdem ist angegeben, ob die 
Maßnahmen im Schutzschirm-Antrag enthalten sind. 
 
 
5 Kommunaler Schutzschirm 
 
Der Magistrat hat am 29. Februar 2012 mit Vorlage Nr. 2012/0052 beschlossen, sich am 
Verfahren zum Kommunalen Schutzschirm des Landes Hessen zu beteiligen. 
 
Für den Antrag zur Teilnahme am Schutzschirm waren keine weiteren Maßnahmen, die über 
das Projekt „Wirkungsorientierte Haushaltskonsolidierung“ hinausgehen, notwendig. Die 
Vorgaben des Kommunalen Schutzschirmes werden damit bereits erfüllt. 
 
Für die endgültige Inanspruchnahme des Kommunalen Schutzschirms ist ein weiterer Be- 
schluss der Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt notwendig. 
Die entsprechende Beschlussvorlage wird der Stadtverordnetenversammlung am 18. De- 
zember 2012 zur Beratung vorliegen. 
 
Sofern ein Nachsteuern durch weitere Maßnahmen notwendig wird, hat dies entsprechend 
der Verordnung zur Durchführung des Schutzschirmgesetzes (SchuSV) zukünftig im Rah- 
men der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes zu erfolgen. Dies steht im Kon- 
text mit der unter Ziffer 4.3 beschriebenen Verfahrensweise, die Wirkung von einzelnen 
Konsolidierungsmaßnahmen zu überwachen und gegebenenfalls durch weitere Maßnahmen

16 
oder den Ausbau von bestehenden Maßnahmen weiterhin aktiv die Haushaltskonsolidierung 
zu steuern. 
 
 
6 Grundsatzbeschlüsse 
 
 
6.1 Überprüfung freiwilliger Leistungen 
 
Das Leistungsangebot der Stadtverwaltung wurde in der Vergangenheit in Zusammenarbeit 
mit den zuständigen Fachdezernaten und Fachämtern dokumentiert. 
 
Durch Magistratsvorlage 2009/0090 - Freiwillige Leistungen und Pflichtleistungen der Wis- 
senschaftsstadt Darmstadt - wurde den Entscheidungsgremien eine erste Dokumentation 
zur Verfügung gestellt. Eine aktualisierte Liste war dem Haushaltssicherungskonzept 
2012 ff. als Anlage 2 - „Rechtsgrundlagen Produkt-/Leistungsübersicht“ beigefügt. Eine 
zusätzliche detaillierte Aufschlüsselung der von den jeweiligen Verwaltungseinheiten er- 
brachten Einzelleistungen muss als Grundlage für weitere Entscheidungen nach wie vor er- 
arbeitet werden. Hierzu ist es auch notwendig, dass die einzelnen Leistungen betragsmäßig 
benannt werden. 
 
Neben der Überprüfung von freiwilligen Leistungen ist auch zu prüfen, inwieweit eine hun- 
dertprozentige Bindung bei den Weisungs- und Auftragsangelegenheiten vorliegt. Im Rah- 
men der Ausführung und Ausgestaltung von Weisungs- und Auftragsangelegenheiten fließen 
teilweise auch freiwillige Komponenten in Form von Ermessensspielräumen mit ein, die 
strikt zu hinterfragen sind. 
 
 
6.2 Fortgeltende Grundsatzbeschlüsse 
 
Die folgenden, im bisherigen Haushaltssicherungskonzept 2010 ff. dargelegten und bereits 
von der Stadtverordnetenversammlung verabschiedeten Grundsatzbeschlüsse gelten weiter: 
 
/head2right Verbindlicher Beschluss der Gremien, keine neuen Aufgaben in Angriff zu nehmen, 
die zu zusätzlichen Belastungen im Ergebnishaushalt führen. Hierzu zählen alle Pro- 
jekte, die direkte neue Aufwendungen (Personalkosten, Sachkosten, Miete, Zuschüs- 
se) nach sich ziehen, ebenso wie Investitionen, die zu zusätzlichen Abschreibungen 
und Zinsbelastungen führen. 
 
/head2right Das Gleiche gilt für bereits in der Planung befindliche Projekte, die sich noch nicht 
in der Ausführungsphase befinden. Hier ist für jeden Einzelfall von der Fachverwal- 
tung ein Gremienbeschluss herbeizuführen, inwieweit die begonnene Planung unter 
dem Aspekt, dass eine Realisierung des Projektes mittel- und langfristig finanziell 
nicht darstellbar ist, zu Ende geführt oder abgebrochen werden soll. Insbesondere 
ist darzustellen, welche noch nicht verbrauchten Planungskosten eingespart werden 
können. 
 
/head2right Verbindlicher Beschluss, dass ausschließlich Zielplanungen (Entwicklungsplanun- 
gen), die zu Einsparungen führen, in Auftrag gegeben werden dürfen. Laufende Ziel- 
planungen, die nicht zu Einsparungen führen, sind einzufrieren.

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/head2right Verbindlicher Beschluss, dass Einsparungen durch Wegfall von Aufgaben oder Über- 
nahme der Kosten durch einen anderen Kostenträger oder sonstige Entlastungen 
ausschließlich zur Entlastung des Ergebnishaushaltes und zum Abbau des Fehlbe- 
trages verwendet werden dürfen. Die Finanzierung neuer Maßnahmen/Projekte aus 
solchen Einsparungen wird ausgeschlossen. Über wegfallende Aufgaben ist von den 
Fachämtern regelmäßig an den Magistrat und den Haupt- und Finanzausschuss zu 
berichten. 
 
 
7 Schlussbemerkungen 
 
 
Mit dem Haushaltssicherungskonzept 2013 ff. werden die aktuellen Risiken des städtischen 
Kernhaushaltes sowie der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe aufgezeigt. Aus diesen Risiken 
und anhand der Daten der Mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung wird der erhebliche 
Konsolidierungsbedarf der Wissenschaftsstadt Darmstadt deutlich. 
 
Mit der „Wirkungsorientierten Haushaltskonsolidierung“ wurde ein strukturiertes und nach- 
haltiges Projekt initiiert, das den klaren Willen zur Haushaltskonsolidierung verdeutlicht und 
mittelfristig den Weg zu einem ausgeglichenen Haushalt aufzeigt.  
 
Auf Grundlage dieses Projektes ist das Land Hessen bereit, mit der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt einen Vertrag zur Teilnahme am Kommunalen Schutzschirm zu schließen, der 
allein auf den von der Wissenschaftsstadt Darmstadt selbst erstellten Konsolidierungsmaß- 
nahmen beruht. 
 
Der mit diesem Projekt begonnene Weg der Haushaltskonsolidierung ist stringent fortzuset- 
zen, um eine generationengerechte und nachhaltige Finanzpolitik sicherzustellen. Flankiert 
wird dieses Projekt durch die beabsichtigte Teilnahme am Kommunalen Entschuldungs- 
fonds. Andernfalls kann die finanzielle Leistungsfähigkeit der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
nicht wieder erreicht und auf Dauer sichergestellt werden. 
 
 
 
Darmstadt, den 19. November 2012 
 
 
 
 
André Schellenberg 
Stadtkämmerer 
 
 
 
Anlage: 
Dokumentation der Einzelmaßnahmen

2012/0449

1517 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
21.11.2012 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat IV  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Finanzverwaltung 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2012/0449 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:       Investitionsnummer:       
Kostenträger:       Sachkonto:       
 
Betreff: Haushaltssicherungskonzept 2013 ff. 
 
Vorlage vom: 19.11.2012 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Magistrat stimmt dem Haushaltssicherungskonzept 2013 ff. zu. 
 
 
Anlagen: Haushaltssicherungskonzept 2013 ff. 
Anlage zum HSK 2013 ff.: Dokumentation der Einzelmaßnahmen 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 2 - 
 
 
 
 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 19. November 2012
 
 
 
 
 
Gemäß § 92 Absatz 4 HGO ist die Wissenschaftsstadt Darmstadt verpflichtet, ein Haushaltssiche-
rungskonzept aufzustellen, welches nach Beschluss durch die Stadtverordnetenversammlung der 
Aufsichtsbehörde zusammen mit der Haushaltssatzung zur Genehmigung vorzulegen ist. 
 
 
Darmstadt, 19. November 2012 
 
 
 
 
Der Dezernent IV 
 
 
 
 
André Schellenberg 
Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (3)

TOP 10
TOP 540 beschließend
TOP 14.3

Orte (3)

  • Wilhelminenstraße
  • Karolinenplatz
  • Emilstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2012/0449
Typ
Magistratsvorlage
Datum
19.11.2012
Erstellt
29.09.2026 00:00