2012/0449
Haushaltssicherungskonzept 2013 ff.
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Dez. Amt Nr. Produkt- bereich Produkt Nr. Produktname Konsolidierungsoption Umsetzungsfolgen (Kurzbeschreibung) 2012 angemeldet 2012 im HHPlan umgesetzt 2013 angemeldet 2013 im HHPlan umgesetzt 2014 angemeldet 2015 angemeldet 2016 angemeldet ja nein ja nein 0 775 1 111020 Ausländerbeirat Kürzung Ansatz 3 %, Aufwendungen für Fort- und Weiterbildung 1.187 1.187 1.187 1.187 1.187 1.187 1.187 x x 0 771 1 111030 Betreuung Stadtverordnetensammlung, Ausschüsse, Ortsbeirat, Wixhausen, Fraktionen Einsparmöglichkeiten bei der Saalmiete, wenn die Sitzungen nur noch im Justus-Liebig- Haus stattfinden 23.000 23.000 23.000 23.000 28.000 28.000 28.000 x x 0 781 1 111050 Magistrat Verkleinerung des ehrenamtlichen Magistrats (ab 2016) 20.000 x x 0 791 1 111090 GPR Verzicht auf Besetzung von 14 Wochenstunden einer mit einer Teilzeitkraft besetzten Vollzeitstelle 14.700 9.420 14.700 29.220 14.700 14.700 14.700 x x I 775 1 111020 Ausländerbeirat Kürzung der Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Tätige, für Aufwendungen im Bereich Fort- und Weiterbildung, für Reisekosten, für Miete in städtische Versammlungsstätten 540 1.327 1.080 1.727 1.620 2.160 2.700 x x I 781 1 111050 Magistrat Reduzierung Dienstwagen, geringere Leasingraten 20.150 20.150 20.150 20.150 20.150 20.150 20.150 x x I 10 1 111070 Repräsentationen Reduzierung von Bewirtung bei städtischen Anlässen 20.000 10.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 x x I 10 1 111110 Verwaltungsführung Kündigung von Mitgliedschaft und öffentliche Bekanntmachung künftig im Internet auf der HP der Wissenschaftsstadt Darmstadt 60.000 0 60.000 0 60.000 60.000 60.000 x x I 11 1 111150 Personalbewirtschaftung, Personalbetreuung 1) Kompletter Verzicht auf den Ausbildungsberuf "Beamter im mittleren Dienst" ab 2013 (4 Ausbildungsplätze in Vollzeit), 2) Durch 1) Einsparung durch Nichtübernahme ab 2015, 3) Reduzierung des Ausbildungsberufs "Fachangestellte für Bürokommunikation" ab 2012 um 2 Ausbildungsplätze auf 8 in Vollzeit, 4) Durch 3) Einsparung durch Nichtübernahme ab 2015 auf einen vermehrten Personaleinsatz für die Qualifikation der "üpl.-Kräfte" und der freigesetzten Beschäftigten hingewiesen. 7.910 7.910 60.260 60.260 170.510 413.230 808.090 x x I 10 1 111170 Informationstechnik Einsparung bei Mieten für DV-Geräte 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 x x I 10 1 111170 Informationstechnik Reduzierung Materialaufwand für DV-Anlagen 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 x x I 722 1 111190 Neues Steuerungsmodell Streichung der Stelle Nr. 3578 (A 11, 42 Std./Wo.); dafür: 1 üpl nach Beendigung der Ausbildung (A 9 kwü, 42 Std./Wo.) 24.010 24.010 24.010 24.010 24.010 24.010 24.010 x x I 30 1 111220 Stadtwirtschaftskoordination Stelle Nummer 33 wird nach dem Ausscheidens des derzeitigen Mitarbeiters wegen Ruhestandes Ende Juli 2012 nur noch mit einer 50 %-Stelle (bzw. 20 Stunden) einer Mitarbeiterin der Entgeltgruppe 13 besetzt. 25.560 33.620 43.820 82.620 43.820 43.820 43.820 x x I 13 1 111310 Medienarbeit Nach Vollzug der Umsetzung von einer Kollegin auf die Stelle tb 824 (EG 13) wird diese auf der Grundlage einer aktuellen Aufgabenbeschreibung neu bewertet: Ein Einspareffekt wird im Lauf des Jahres 2012 wirksam; in welcher Höhe sich die Einsparung bewegt, ist abhängig vom Ergebnis der Neubewertung der Stelle. x x I 14 1 111320 Revision und Beratung Stundenreduzierung bei drei Stellen, Stundenerhöhung bei einer Stelle 7.490 7.490 15.357 19.220 15.357 15.357 15.357 x x I 14 1 111320 Revision und Beratung Einnahmeverbesserung, Alle Auftragsprüfungen für Dritte werden künftig kostenpflichtig. 20.000 0 20.000 0 20.000 20.000 20.000 x x I 30 1 111330 Rechtswesen Stelle Nummer 63 wird nach dem Ausscheiden der derzeitigen Mitarbeiterin wegen Ruhestandes Ende März 2013 nur noch mit 50 % besetzt 22.095 22.095 22.095 x x I 531 1 111420 Integration von Zugewanderten Die Aktion Weltoffenes Darmstadt soll neu strukturiert werden, auch die Zuschussvergabe soll neu bestimmt werden. Das Internationale Begegnungsfest soll beibehalten, jedoch umorganisiert werden; auch Sponsorenmittel sollen stärker eingeworben werden. Die Zuschüsse für Stadtteilfeste können ab 2012 reduziert werden und ab 2013 völlig entfallen. Ab 2013 werden Mietzuschüssen eingespart, die die Mieter des ehemaligen Vereinshauses Schleiermacherstr als Übergang erhalten. Weitere Einsparmöglichkeiten sind ab 2014 im Zuge einer Umstrukturierung der Koordination der Mama-lernt-Deutsch-Kurse und Elterngesprächskreise möglich. 6.000 60 12.000 1.400 18.000 24.000 30.000 x x I 109 1 111430 Datenschutzbeauftragter Standardsenkung, Stundenreduzierung bei Stellvertreterstelle (EG9) von tb /30 Std. auf tb/25 Std. Die über das zu erbringende Einsparvolumen freiwerdenen Mitteln sind, wenn es keine haushaltsrechtlichen Einwände gibt, zur Aufstockung des Mittelansatzes für die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, die unter dem notwendigen Bedarf liegen, heranzuziehen. 2.800 0 2.800 0 2.800 2.800 2.800 x x I 106 1 111940 Bewirksverwaltung Eberstadt Erhebung einer Servicepauschale zur Vermietung der Eberstädter Grillhütte. 1.200 0 1.200 1.200 1.200 x x I 106 1 111940 Bezriskverwaltung Eberstadt Umsatzerlöse aus Vermietung Eberstädter Rathaus/Seniorenstube. 900 0 900 900 900 x x I 106 1 111940 Bezirksverwaltung Eberstadt Umsatzerlöse aus Vermietung Haus der Vereine, Erhöhung der Mietpreise Haus der Vereine um 15 % und in den Folgejahren 2013-2016 jeweils um 5 %, Seit über 20 Jahren wurden die Mietpreise nicht mehr an die aktuelle Marktsituation angepasst. Die Miete enthält sämtliche Kosten (Wasser, Energie, Reinigung etc.), die in den letzten Jahren in erheblichem Umfang gestiegen sind. 1.200 500 1.660 500 2.143 2.650 3.182 x x I 106 1 111940 Bezirksverwaltung Eberstadt Umsatzerlöse aus Vermietung Eberstädter Rathaus/Keller -Lagerraum, Einführung einer Miete für die Nutzung eines Teilbereichs des Keller 360 0 360 0 360 360 360 x x im Schutz- schirm- antrag berück- sichtigt Konsolidierungsbeitrag (in €) Gremien- beschluss vorgesehen Dez. Amt Nr. Produkt- bereich Produkt Nr. Produktname Konsolidierungsoption Umsetzungsfolgen (Kurzbeschreibung) 2012 angemeldet 2012 im HHPlan umgesetzt 2013 angemeldet 2013 im HHPlan umgesetzt 2014 angemeldet 2015 angemeldet 2016 angemeldet ja nein ja nein im Schutz- schirm- antrag berück- sichtigt Konsolidierungsbeitrag (in €) Gremien- beschluss vorgesehen I 15 2 121020 Statistik und Stadtforschung Einsparung (sowie ggf. Erhöhung der Erträge in 2012 oder 2013) Durch die konsequente Reduzierung der Aufwendungen für den Zensus 2011 werden bereits in 2012 bei den Aufwendungen 44.780 Euro und ab 2015 67.401 Euro zusätzlich eingespart. Ggf. werden durch weitere Landeszuweisungen in 2012 oder 2013 zusätzliche Erträge eingenommen, dies ist aufgrund der derzeit schwierigen Situation noch nicht bestimmbar und vertraglich noch nicht geregelt. 44.780 74.750 44.780 167.750 44.780 112.181 112.181 x x I 41 4 251010 Förderung von Wissenschaft und Forschung Sicherstellung der kulturellen Infrastruktur, durch mit den Trägern abgestimmte Konsolidierung. 3.236 3.236 3.236 3.236 3.236 x x I 41 4 252010 Förderung Bildende Kunst, Ausstellungen Sicherstellung der kulturellen Infrastruktur, durch mit den Trägern abgestimmte Konsolidierung. 2.731 3.021 2.731 3.021 2.731 x x I 41 4 252010 Förderung von bildender Kunst, Ausstellungen, SammlungenAussetzung Wilhelm Loth Preis (Städtischer Kunstpreis) (alle zwei Jahre) 12.000 0 0 12.000 0 x I 41 4 252020 Stadtarchiv Sicherstellung der kulturellen Infrastruktur, durch mit den Trägern abgestimmte Konsolidierung. 11.100 11.100 11.100 11.100 11.100 x x I 41 4 252080 Ergebnisübernahme Eigenbetrieb Kulturinstitute Einsparvorgabe für den Eigenbetrieb Kulturinstitute 182.850 182.850 182.850 182.850 182.850 x x I 41 4 262020 Förderung von Musikvereinen, Chören Sicherstellung der kulturellen Infrastruktur, durch mit den Trägern abgestimmte Konsolidierung. 2.765 2.765 2.765 2.765 2.765 x x I 41 4 262020 Förderung von Musikvereinen, Chören Aussetzung Chopin Preis (alle drei Jahre) 10.000 0 0 0 10.000 x I 41 4 281010 Literatur-, Heimat- und sonstige Kulturpflege Aussetzung Ricarda Huch Preis (alle drei Jahre) 20.500 0 0 0 20.500 x I 41 4 Produktbereich Kultur und Wissenschaft Sicherstellung der kulturellen Infrastruktur, durch mit den Trägern abgestimmte Konsolidierung. 102.000 150.000 175.000 200.000 270.000 x x I 15 15 571010 Wirtschaftsförderung Kürzung Zuschuss an Darmstadt Marketing GmbH 40.000 50.000 40.000 111.500 40.000 40.000 40.000 x x I 15 15 571010 Wirtschaftsförderung Haushaltsansatz wurde bereit gestellt für die Standortmarketing-Aktivitäten der "Engeneering-Region Darmstadt-Rhein-Main-Neckar", unter Federführung der IHK Darmstadt und weitere Maßnahmen in und mit der Metropolregion FrankfurtRheinMain. Nachdem der Kreis Bergstraße die Beitragszahlungen eingestellt hat, werden von den verbleibenden Gebietskörperschaften keine Zahlungen mehr eingefordert. Ziele der Maßnahme wurde infolge des Beitragsausfalles nicht weiter verfolgt. 20.000 28.000 20.000 28.000 20.000 20.000 20.000 x x I 15 15 571010 Wirtschaftsförderung Leistungsoptimierung durch verbesserte Ertragslage. Durch die Neukonzeptionierung des Messeauftrittes in einen Gemeinschaftsstand der Metropolregion FrankfurtRheinMain ergeben sich verbesserte Perspektiven für die Anwerbung von Sponsoren und Messebeteiligungen. Die Anpassung der Beiträge an die Standards der Partner aus der Region trägt zur Verbesserung der Ertragsaussichten bei. 20.000 0 30.000 10.000 30.000 30.000 30.000 x x I 15 15 571010 Wirtschaftsförderung Reduzierung des Zuschusses an die Darmstadt Marketing GmbH 10.000 0 20.000 0 30.000 40.000 50.000 x x I 15 15 573010 Wissenschafts- und Kongresszentrum Reduzierung des Betriebskostenzuschusses (städtischer Anteil); insgesamt 2012: 200.000 €; 2013-2016 insgesamt 300.000 € 180.280 90.140 270.420 99.020 270.420 270.420 270.420 x x I 772 782 1 111030 111060 Betreuung Stavo, ... Betreuung Magistrat Zusammenlegung Magistratsgeschäftsstelle und StaVo-Büro Einsparung einer Stelle 6.060 0 76.000 0 76.000 76.000 76.000 x x I 41 4 Reduzierung Personalaufwand durch Strukturoptimierung Kulturamt/EB Kultur 50.000 50.000 50.000 x x I Interkommunale Zusammenarbeit 300.000 1.000.000 1.000.000 x I Schließung Bürgerbüros Heimstättensiedlung und Kranichstein, Strukturoptimierung Bürgerbüros/Konzept Bürgerservice 341.590 416.330 416.330 x I 10 und 11 1 Zusammenlegung des Hauptamtes und des Personalamtes. Straffung der zentralen Verwaltungsdienstleistungen und der zentralen Verwaltungssteuerung 225.000 0 550.000 0 750.000 940.000 940.000 x x I 41 4 Reduzierung Personalaufwand durch weitere Strukturoptimierung Kulturamt/EB Kultur 50.000 x x I 41 4 262010 Städtische Musikinstitute Sicherstellung der kulturellen Infrastruktur, durch mit den Trägern abgestimmte Konsolidierung. 35.233 11.500 31.900 11.500 31.900 x x I 41 4 281010 Literatur, Heimatpflege, regionale kulturelle Zusammenarbeit Sicherstellung der kulturellen Infrastruktur, durch mit den Trägern abgestimmte Konsolidierung. 14.922 21.012 19.922 21.012 19.922 x x I 41 10 523010 Denkmalschutz Erhöhung der Einnahmen aus Verkauf von Broschüren, Kalendern, Flyern und Senkung der Aufwendungen für Instandhaltung von Denkmälern 5.980 4.980 5.980 4.980 5.980 5.980 5.980 x x I 41 4 Overheadkosten 9.860 9.860 9.860 9.860 9.860 x x Zwischenergebnis Dezernat I 1.176.704 411.544 1.842.508 729.544 2.889.986 4.199.874 4.789.326 Dez. Amt Nr. Produkt- bereich Produkt Nr. Produktname Konsolidierungsoption Umsetzungsfolgen (Kurzbeschreibung) 2012 angemeldet 2012 im HHPlan umgesetzt 2013 angemeldet 2013 im HHPlan umgesetzt 2014 angemeldet 2015 angemeldet 2016 angemeldet ja nein ja nein im Schutz- schirm- antrag berück- sichtigt Konsolidierungsbeitrag (in €) Gremien- beschluss vorgesehen II 32 2 122010 Ausländerangelegenheiten Zum 01.10.2011 wurde der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) eingeführt, der mit höheren Verwaltungsgebühren (vom Bund festgelegt) für die Bürgerinnen und Bürger verbunden ist. Da bei der Mittelanmeldung für den Haushalt 2012 nicht absehbar war, wie stark die Gebühren hierdurch zunehmen würden, hatten wir zunächst eine vorsichtige Schätzung abgegeben. Diese kann jetzt, basierend auf den bisherigen Gebührenerträgen für den eAT, nach oben korrigiert werden. 123.300 123.300 123.300 123.300 123.300 123.300 123.300 x x II 32 2 122040 Fundsachen Öffentliche Versteigerung von Fundsachen 2.300 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000 x x II 32 2 122040 Fundsachen Einplanung der Fundgelder, die nicht abgeholt werden und nach einer Aufbewwahrungsfrist von drei Jahren im 4. Jahr an die Stadt fallen (bisher kein Ansatz vorhanden). 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 x x II 32 2 122040 Fundsachen Stelleneinsparung im Fundbüro Reduzierung Bürgerservice längere Wartezeiten 27.500 x x II 32 2 122060 Sicherheits- und Ordnungsamaßnahmen Erhöhung der Sondernutzungsgebühren; im Jahr 2012 innerhalb des gegebenen Rahmens, soweit noch Spielräume nach oben bestehen, im Jahr 2013 nach Stavo- Beschluss weitere Gebührenerhöhungen (Sicherheitswesen) 55.000 55.000 55.000 55.000 55.000 55.000 55.000 x x II 32 2 122060 Sicherheits- und Ordnungsamaßnahmen Erhöhung der Sondernutzungsgebühren; im Jahr 2012 innerhalb des gegebenen Rahmens, soweit noch Spielräume nach oben bestehen, im Jahr 2013 nach Stavo- Beschluss weitere Gebührenerhöhungen (Gewerbewesen) 5.300 25.000 5.300 125.000 5.300 5.300 5.300 x x II 32 2 122060 Sicherheits- und Ordnungsmaßnahmen Außenwerberechte DSM kompl. Abwicklung durch die Stadt Wegfall von Einnahmen bei IDA von rd. 23.500 35.000 35.000 12.000 x x II 32 2 122060 Sicherheits- und Ordnungsmaßnahmen Stelleneinsparung Abt. Sicherheitswesen Bürgerservice 27.500 x x II 32 2 122070 Kfz-Zulassungswesen Erhöhung der Verwaltungsgebühren 35.500 91.700 35.500 130.400 35.500 35.500 35.500 x x II 32 2 122090 Verkehrsüberwachung Zunahme der Erträge an Verwarnungsgeldern nach StVG nach Inbetriebnahme des 2. Radarfahrzeugs und der stationären Rotlicht- und Geschwindigkeitsmessanlagen 50.000 50.000 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 x x II 32 2 122090 Verkehrsüberwachung Ausweitung der privaten Verkehrsüberwachung erheblicher Zuwachs an Verwarnungsgeldern 280.000 280.000 280.000 280.000 280.000 x x II 32 2 122090 Verkehrsüberwachung Mehreinnahmen durch geänderte Verteilung des Bußgeldaufkommens für Verkehrsordnungswidrigkeiten 40.000 40.000 40.000 40.000 40.000 x x II 32 2 122090 Verkehrsüberwachung Softwarewechsel Aufgabenreduzierung 27.000 60.000 60.000 x x II 32 2 122210 Einwohnerwesen Wegfall Begrüßungsgeld 50.000 50.000 250.000 250.000 250.000 x x II 32 2 122210 Einwohnerwesen Nutzung des Dokumentensystems "DMS" Papier- und Druckkosten entfallen 1.000 1.000 1.000 1.500 2.000 x x II 32 2 122210 Einwohnerwesen Erhebung Kostenbeitrag Melderegister durch die Eigenbetriebe Es entstehen Kosten für die Eigenbetriebe 3.500 3.200 3.500 3.500 3.500 x x II 34 2 122310 Pers.stands- und anzuordnendes Bestattungswesen Steigerung Verkaufserlöse Hochzeitsshop 2.100 2.100 2.100 2.100 2.100 2.100 2.100 x x II 34 2 122310 Pers.stands- und anzuordnendes Bestattungswesen Ausweitung der Servicezeiten 29.700 29.700 29.700 29.700 29.700 29.700 29.700 x x II 34 2 122310 Pers.stands- und anzuordnendes Bestattungswesen Gebührenerhöhung Hochzeitsturm 12.000 6.000 12.000 12.000 12.000 12.000 12.000 x x II 37 2 126010 Gefahrenabwehr Neukalkulation der Rettungsdienstgebühren Neuberechnung, Gebührendiskussion 90.000 80.000 200.000 210.000 200.000 200.000 200.000 x x II 37 2 126010 Gefahrenabwehr Stelleneinsparung (10,5 Std.) Umstrukturierung der Verwaltung 13.750 10.430 13.750 13.750 13.750 13.750 13.750 x x II 37 2 126010 Gefahrenabwehr Führerscheinlehrgang für Externe Mit vorhandenem Personal machbar 7.000 7.000 7.000 7.000 7.000 7.000 7.000 x x II 37 2 126010 Gefahrenabwehr Integration des Rettungsdienstes in die BF 37 stellt Personal Widerstand der Rettungsdienste 100.000 0 150.000 200.000 240.000 x x II 37 2 126010 Gefahrenabwehr Externe Nutzung der Atemschutzstrecke Weiterbeschäftigung eines einsatzuntauglichen Beamten 1.000 1.000 1.000 0 1.000 1.000 1.000 x x II 37 2 126010 Gefahrenabwehr Refinanzierung einer Stelle Krankenkasse übernehmen Personalkosten 44.000 0 44.000 0 44.000 44.000 44.000 x x II 37 2 126020 Gefahrenvorbeugung zusätzliche Gefahrenverhütungsschauen Wachstärke der BF um eine Stelle reduziert 24.000 34.000 24.000 24.000 24.000 24.000 24.000 x x II 37 2 126020 Gefahrenvorbeugung Brandsicherheitsdienste Verschiebeung einer Stelle vom Einsatzdienst in den Mischdienst 10.000 0 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 x x II 37 2 126020 Gefahrenvorbeugung Vergütung durch die Veranstalter z.B. Heinerfest, Schlossgrabenfest, Marathon Gebührenerhöhung 12.200 0 12.200 0 12.200 12.200 12.200 x x II 40 3 211010 Bereitstellung und Betrieb von Grundschulen Anhebung der Schulraumvermietung an Grundschulen Höhere Einnahmen, aber Diskussion mit den Nutzern 2.600 2.600 2.600 2.600 2.600 x x II 40 3 211010 Bereitstellung und Betrieb von Grundschulen Anhebung der Schulraumvermietung an Grundschulen Höhere Einnahmen, aber Diskussion mit den Nutzern 20.000 0 27.000 27.000 27.000 27.000 27.000 x x II 40 3 216010 Bereitstellung und Betrieb von Haupt- und Realschulen Anhebung der Schulraumvermietung an Haupt- und Realschulen Höhere Einnahmen, aber Diskussion mit den Nutzern 3.500 3.500 3.500 3.500 3.500 x x II 40 3 217010 Bereitstellung und Betrieb von Gymnasien Anhebung der Schulraumvermietung an Gymnasien Höhere Einnahmen, aber Diskussion mit den Nutzern 10.000 0 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 x x Dez. Amt Nr. Produkt- bereich Produkt Nr. Produktname Konsolidierungsoption Umsetzungsfolgen (Kurzbeschreibung) 2012 angemeldet 2012 im HHPlan umgesetzt 2013 angemeldet 2013 im HHPlan umgesetzt 2014 angemeldet 2015 angemeldet 2016 angemeldet ja nein ja nein im Schutz- schirm- antrag berück- sichtigt Konsolidierungsbeitrag (in €) Gremien- beschluss vorgesehen II 40 3 217010 Bereitstellung und Betrieb von Gymnasien Anhebung der Schulraumvermietung an Gymnasien Höhere Einnahmen, aber Diskussion mit den Nutzern 12.500 12.500 12.500 12.500 12.500 x x II 40 3 218010 Bereitstellung und Betrieb von Gesamtschulen Anhebung der Schulraumvermietung an Gesamtschulen Höhere Einnahmen, aber Diskussion mit den Nutzern 5.000 0 8.000 8.000 8.000 8.000 8.000 x x II 40 3 218010 Bereitstellung und Betrieb von Gesamtschulen Anhebung der Schulraumvermietung an Gesamtschulen Höhere Einnahmen, aber Diskussion mit den Nutzern 2.900 2.900 2.900 2.900 2.900 x x II 40 3 221010 Bereitstellung und Betrieb von Förderschulen Anhebung der Schulraumvermietung an Förderschulen Höhere Einnahmen, aber Diskussion mit den Nutzern 1.000 0 11.000 11.000 11.000 11.000 11.000 x x II 40 3 221010 Bereitstellung und Betrieb von Förderschulen Anhebung der Schulraumvermietung an Förderschulen Höhere Einnahmen, aber Diskussion mit den Nutzern 11.300 11.300 11.300 11.300 11.300 x x II 40 3 231010 Bereitstellung und Betrieb von Beruflichen Schulen Anhebung der Entgelte für Schulraum- und Hallenvermietung Höhere Einnahmen, aber Diskussion mit den Nutzern 12.000 0 7.000 7.000 7.000 7.000 7.000 x x II 40 3 231010 Bereitstellung und Betrieb von Beruflichen Schulen Schließung der PTA Personalkosteneinsparung durch Auflösungsverträge 106.750 39.460 184.700 144.290 359.100 368.000 368.000 x x II 40 3 242010 Fördermaßnahmen für Schüler Teilfinanzierung des Projekts "Kreative Schule" aus Stiftungsmitteln Schulen finanzieren aus dem Schulbudget 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 x x II 40 3 242010 Fördermaßnahmen für Schüler komplette Abplanung des Ansatzes "Schule Kreativ" Projekte werden nur noch aus Sponsorenmitteln oder Schulbudgets finanziert 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 x x II EBK 4 271080 Volkshochschule Neue Verträge bei Anmietung von DV-Geräten Einsparung 1.500 1.500 1.500 1.500 1.500 1.500 1.500 x x II EBK 4 271080 Volkshochschule Reduzierung Sachausgaben Bücher leihen , nicht kaufen 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 x x II EBK 4 271080 Volkshochschule Optimierung Kursangebot 35.000 x x II EBK 4 271080 Volkshochschule Reduzierung der Honorare Kursleiter 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000 x x II EBK 4 271080 Volkshochschule Erhöhung Entgelte Kurse teurer 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 x x II EBK 4 272080 Stadtbibliothek Neukonzeption Stadtbücherei heftige Diskussionen 150.000 x x II EBK 4 272080 Stadtbibliothek Stundenreduzierung in 2012 in Höhe von 69.000 € 69.000 69.000 54.000 54.000 54.000 54.000 54.000 x x II EBK 4 272080 Stadtbibliothek Jg. 2012-15 f.d. Ausbildung Fachangestellte nicht besetzbar Keine Pers.entwicklg. 7.910 4.660 14.000 0 14.000 7.000 0 x x II EBK 4 272080 Stadtbibliothek Erhöhung Versäumnisentgelte um 0,50 auf 2,50 Euro, 1.10.12 Diskussionen 29.000 0 29.000 0 29.000 29.000 29.000 x x II EBK 4 272080 Stadtbibliothek Einführung Ermäßigungsstufe 5,00 Euro statt 10,00 Euro, 1.10.12 Diskussionen 25.000 0 25.000 0 25.000 25.000 25.000 x x II 32 5 351950 Sozialversicherung Auflösung des Versicherungsamtes bzw.Reduzierung der Beratungsleistungen Leistungen werden nicht oder nur reduziert angeboten 61.630 123.560 206.000 x x II Ges.Amt 7 412100 Gesundheitseinrichtungen Reduzierung der Zuschüsse politische Diskussionen 4.400 4.400 4.400 x x II Ges.Amt 7 414010 Maßnahmen der Gesundheitspflege Reduzierung der Umlagen und Zuweisungen 123.000 123.000 123.000 x x II Ges.Amt 7 414010 Gesundheitsdienste Gesundheitsamt, Personaleinsparung d. Auflösung Sportmedizin und eines Schulärztl. Teams 20.000 0 20.000 0 20.000 20.000 20.000 x II 52 8 421010 Sportberatung, Sportförderung und Sportentwicklung Gebührenerhöhung bei Sportstättennutzung durch Nichtvereinsnutzer 932.000 x x II 52 8 421010 Sportberatung, Sportförderung und Sportentwicklung steuerliche Optimierung Sportstättenbetrieb (ab 2016) 600.000 x II 52 8 421010 Sportberatung, Sportförderung und Sportentwicklung Einführung einer Hallenmiete für Vereine (dann aber keine Zuschusskürzungen)Sportvereine wehren sich gegen diese Zusatzgebühren 132.000 0 132.000 132.000 132.000 x x II 52 8 421010 Sportberatung, Sportförderung und Sportentwicklung Beteiligung an Mehreinnahmen bei professionell oder kommerziell ausgertagenen Sport 20.000 0 20.000 0 20.000 20.000 20.000 x x II 52 8 424010 Sportberatung, Sportförderung und Sportentwicklung Mehreinnahmen durch Vertragsveränderung mit SV 98 abhängig vom sportlichem Erfolg (3.Liga) 95.000 25.000 95.000 25.000 95.000 95.000 95.000 x x II 52 8 424010 Sportberatung, Sportförderung und Sportentwicklung Höhere Entgelte für Nichtsportvereine Nutzerproteste 10.000 0 10.000 7.000 10.000 10.000 10.000 x x II 52 8 424010 Sportberatung, Sportförderung und Sportentwicklung Kürzung bei den Sach- und Dienstleistungen Amt 52 75.000 75.000 75.000 0 75.000 75.000 75.000 x x II EBB 8 424020 Bäder Wegfall der Badleitung Woog 55.000 x x II EBB 8 424020 Bäder Neukonzeption Mühlchen Personaleinsparungen,Proteste aus Arheilgen 64.715 0 64.715 92.430 92.430 x x II EBB 8 424020 Bäder Anpassung der Eintrittspreise nach Eröffnung Nordbad Diskussion der Nutzer 53.000 53.000 x x II EBB 8 424020 Bäder Schließung von Hallenbädern in der Freibadsaison (ab Sommersaison 2014) 47.000 47.000 47.000 x x II EBB 8 424020 Bäder Kostenerstattung durch Sportvereine Diskussion der Nutzer 7.000 7.000 7.000 x x II EBB 8 424020 Bäder Warmbadetage streichen/kürzen (zu prüfen) Alternativ: Gebührenerhöhung von 0,50 € auf 1,00 € 5.000 0 5.000 5.000 5.000 x x Dez. Amt Nr. Produkt- bereich Produkt Nr. Produktname Konsolidierungsoption Umsetzungsfolgen (Kurzbeschreibung) 2012 angemeldet 2012 im HHPlan umgesetzt 2013 angemeldet 2013 im HHPlan umgesetzt 2014 angemeldet 2015 angemeldet 2016 angemeldet ja nein ja nein im Schutz- schirm- antrag berück- sichtigt Konsolidierungsbeitrag (in €) Gremien- beschluss vorgesehen II EBB 8 424020 Bäder Finanzieller Ausgleich bei Sonderveranstaltungen der Vereine Proteste der Vereine 19.500 0 19.500 0 19.500 19.500 19.500 x x II EBB 8 424020 Bäder Aufgabe Schul- und Trainingsbad nach Eröffnung Nordbad Personal ist in anderen Bädern einzusetzen 225.860 x x II EBB 8 424020 Bäder Einführung Kassenautomat Arheilger Mühlchen, wenn nicht geschlossen wird 38.000 0 38.000 0 38.000 38.000 38.000 x x Zwischenergebnis Dezernat II 1.103.810 755.850 2.063.565 1.575.040 2.792.995 3.021.040 5.166.840 Dez. Amt Nr. Produkt- bereich Produkt Nr. Produktname Konsolidierungsoption Umsetzungsfolgen (Kurzbeschreibung) 2012 angemeldet 2012 im HHPlan umgesetzt 2013 angemeldet 2013 im HHPlan umgesetzt 2014 angemeldet 2015 angemeldet 2016 angemeldet ja nein ja nein im Schutz- schirm- antrag berück- sichtigt Konsolidierungsbeitrag (in €) Gremien- beschluss vorgesehen III IDA 0 111610 Ergebnisübernahme Eigenbetrieb Immobilienmanagement Darmstadt (IDA) Verkauf von Wohungen an Bauverein AG Haushaltskonsolidierung 150.000 0 150.000 150.000 150.000 x x III 66 2 122510 Verkehrsrechtliche Maßnahmen (Straßenverkehrsbehörde) Stufenweise Gebührenerhöhung für Ausnahmegenehmigugen an Parkscheinautomaten nur mit einem Parkschein zu halten (Zone i) Verbesserung des Kostendeckungsgrades 91.000 91.000 91.000 91.000 91.000 x x III 66 2 122510 Verkehrsrechtliche Maßnahmen (Straßenverkehrsbehörde) Reduzierung der Genehmigungsdauer für Maßnahmen der Unternehmer an Arbeitsstellen (Halbjahresgenehmigung) Verbesserung des Kostendeckungsgrades 39.292 39.292 39.292 39.292 39.292 39.292 39.292 x x III 66 2 122510 Verkehrsrechtliche Maßnahmen (Straßenverkehrsbehörde) Gebührenanpassung für Maßnahmen der Unternehmer an Arbeitsstellen (Einzelgenehmigungen) Verbesserung des Kostendeckungsgrades 21.000 21.000 21.000 21.000 21.000 21.000 21.000 x x III 66 2 122510 Verkehrsrechtliche Maßnahmen (Straßenverkehrsbehörde) Erhebung von Gebühren für den Personenkreis der Schwerbehinderten mit Merkmal "G" (erhebliche Gehbehinderung): Freiwillige Leistung zur Erteilung der grünen Berechtigungsnachweise (im Bereich der Mindestgebühr) Verbesserung des Kostendeckungsgrades 7.150 7.150 7.150 7.150 7.150 7.150 7.150 x x III 66 2 122510 Verkehrsrechtliche Maßnahmen (Straßenverkehrsbehörde)Gebührenerhöhung für Ausnahmegenehmigungen des LKW DurchfahrtsverbotsBeschränkung der Fahrten mittels LKW (über 3,5 t) auf das notwendige Maß 1.000 1.000 1.000 1.000 2.000 2.000 3.000 x x III 66 2 122510 Verkehrsrechtliche Maßnahmen (Straßenverkehrsbehörde) Schrittweise Anhebung der Gebühren für Fahrtenbuchauflagen im Rahmen der gesetzlich möglichen Vorgaben Verbesserung des Kostendeckungsgrades 348 348 348 348 468 468 506 x x III 66 2 122510 Verkehrsrechtliche Maßnahmen (Straßenverkehrsbehörde)Verwaltungsgebühren für Sport- und Großveranstaltungen anpassen Verbesserung des Kostendeckungsgrades 500 500 500 500 500 500 500 x x III 66 0 122510 Verkehrsrechtliche Maßnahmen Straßenverkehrsbehörde Mehreinnahmen in 2012 in Höhe von 200.000 € aus Umsetzung der Konsolidierungsoption "Verkehrsrechtliche Maßnahmen" 130.710 130.710 101.710 101.710 100.590 100.590 99.552 x x III 66 1 122510 Verkehrsrechtliche Maßnahmen (Straßenverkehrsbehörde)Verzicht auf Fremdreinigung der Dienst-Kfz 100 100 100 100 100 100 100 x x III EAD 0 241010 Schülerbeförderung Übertragung des Schulbusbetriebs vom EAD auf HEAG-mobilo Haushaltskonsolidierung 125.000 0 125.000 125.000 125.000 x x III 67 6 366030 Spielplätze Einsparung einer Stelle Spielplatzkontrolleur (Altersteilzeit ab 06/2013) Einsatz wartungsarmer Spielgeräte und optimierte Ablauforganisation 22.129 22.129 44.259 44.259 44.259 x x III 67 6 366030 Spielplätze Optimierung im Bereich Spielplätze, Spielflächen und deren Infrastruktur Konzentration der Unterhaltung auf gut genutzte Spielplätze und Spielflächen 35.749 0 76.105 35.000 76.105 76.105 76.105 x x III 61 9 511020 Stadtplanung Einsparungen Hardwareleasing (aufgrund der Stellleneinsparungen ist weniger Hardware erforderlich) 7.500 7.500 7.500 7.500 7.500 7.500 7.500 x x III 61 9 511020 Stadtplanung Einsparung bei amtlichen Bekanntmachungen 500 500 500 500 500 500 500 x x III 61 9 511020 Stadtplanung Übernahme von Planungskosten durch Vorhabenträger für die Erstellung vorhabenbezogener B-Pläne Verbesserung des Kostendeckungsgrades 30.000 0 30.000 0 30.000 30.000 30.000 x x III 66 9 511060 Verkehrsentwicklungs- planung Gebührenerhebung für das Bereitstellen von Verkehrszahlen bzw. -zählungen inkl. Lkw- Anteil für Externe Verbesserung des Kostendeckungsgrades 2.500 0 2.500 0 2.500 2.500 2.500 V x III 67 9 511100 Landschafts- und Grünordnungsplanung Gebührenerhebung für interne Leistungen zur Landschaftsplanung / Umweltbericht bei vorhabenbezogenen B-Plänen Verbesserung des Kostendeckungsgrades 5.000 0 5.000 5.000 5.000 x x III 63 10 521010 Bauaufsichtliche Verfahren Überprüfung der Gebührensatzung der Bauaufsicht Erhöhung der Gebühren nicht möglich - Überprüfung ist erfolgtVerbesserung des Kostendeckungsgrades x x III 66 12 541010 Planung, Bau von öffentlichen Verkehrsflächen Reduzierung der Unterhaltskosten im Bereich der Lichtsignalanlagen durch den Einsatz neuer Techniken (z.B. LED Signalgeber) und den Abbau von beleuchteten Verkehrszeichen und stattdessen Einsatz reflektierender Verkehrszeichen Erkennbarkeit der Signalgeber wird durch den Einsatz der LED-Technik deutlich verbessert Lampenwechsel entfallen Durch ein Wartungsprüftool kann dern Wartungszeitaufwand verkürzt und Verkehrs- behinderungen reduziert werden Verfügbarkeit der Anlagen wird erhöht Reduzierung der Energiekosten 50.000 0 50.000 50.000 50.000 x x III 66 12 541010 Planung, Bau von öffentlichen Verkehrsflächen Abbau der internen Poststelle und Aufnahme des Personals in den allgemeinen Personalpool Optimierte Ablauforganisation 55.000 0 55.000 0 55.000 55.000 55.000 x x III 66 12 541010 Planung, Bau von öffentlichen Verkehrsflächen Anpassung der Reinigungsintervalle des Tunnels Wilhelminenstraße (Beleuchtung) Zeitweise höherer Verschmutzungsgrad der Leuchtmittel möglich, allerdings keine maßgebende Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit 8.500 0 8.500 0 8.500 8.500 8.500 x x III 66 12 541010 Planung, Bau von öffentlichen Verkehrsflächen Kostenpflichtige Gutachter- bzw. Sachverständigertätigkeit vor Gericht im Rahmen von Verkehrsunfällen und Rotlichtverstößen an LichtsignalanlagenVerbesserung des Kostendeckungsgrades 1.200 0 1.200 0 1.200 1.200 1.200 x x III 66 12 541010 Planung, Bau von öffentlichen Verkehrsflächen Verleih von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen gegen Gebühr (z.B. Absperrmaßnahmen bei Straßenfesten) Verbesserung des Kostendeckungsgrades 20.000 0 40.000 0 40.000 40.000 40.000 V x III 66 12 541010 Planung, Bau von öffentlichen Verkehrsflächen Gebührenerhebung für die Bearbeitung von Bauanträgen (verkehrliche Erschließung des Grundstücks) Verbesserung des Kostendeckungsgrades 18.000 0 36.000 0 36.000 36.000 36.000 V x III 66 12 541010 Planung, Bau von öffentlichen Verkehrsflächen Erhöhung der Gebühr für Gerüste / Bauzäune Verbesserung des Kostendeckungsgrades 15.000 0 15.000 0 15.000 15.000 15.000 S x III 66 12 541010 Planung, Bau von öffentlichen Verkehrsflächen Sondernutzung Baustelleneinrichtungs-flächen im öffentlichen Straßenraum Verbesserung des Kostendeckungsgrades 11.500 0 11.500 0 11.500 11.500 11.500 S x III 66 12 541010 Planung, Bau von öffentlichen Verkehrsflächen Gebührenerhöhung für Postlagerkästen auf städtischen Flächen von 50 € auf 80 € Verbesserung des Kostendeckungsgrades 11.430 0 11.430 0 11.430 11.430 11.430 S x III 66 12 541010 Planung, Bau von öffentlichen Verkehrsflächen Kostenpflichtige Ausfahrtsicherung von Grundstücken, Garagen, Abstellplätzen etc. Verbesserung des Kostendeckungsgrades 5.000 0 10.000 0 10.000 10.000 10.000 V x Dez. Amt Nr. Produkt- bereich Produkt Nr. Produktname Konsolidierungsoption Umsetzungsfolgen (Kurzbeschreibung) 2012 angemeldet 2012 im HHPlan umgesetzt 2013 angemeldet 2013 im HHPlan umgesetzt 2014 angemeldet 2015 angemeldet 2016 angemeldet ja nein ja nein im Schutz- schirm- antrag berück- sichtigt Konsolidierungsbeitrag (in €) Gremien- beschluss vorgesehen III 66 12 541010 Planung, Bau von öffentlichen Verkehrsflächen Zustandserfassung von öffentlichen Flächen im Vorfeld und nach Großveranstaltungen: Reparatur von Schäden durch den Verursacher Verbesserung des Kostendeckungsgrades 10.000 0 10.000 0 10.000 10.000 10.000 V x III 66 12 541010 Planung, Bau von öffentlichen Verkehrsflächen Einführung von Gebühren bei Erschließungsmßnahmen von Dritten Verbesserung des Kostendeckungsgrades 5.000 0 7.500 0 10.000 10.000 10.000 V x III 66 12 541010 Planung, Bau von öffentlichen Verkehrsflächen Gebührenanpassung für die Nutzung der Industriestammgleise (letzte Erhöhung 1996) Verbesserung des Kostendeckungsgrades 10.000 0 10.000 0 10.000 10.000 10.000 S x III 66 12 541010 Planung, Bau von öffentlichen Verkehrsflächen Verwaltungsgebühren bei Bordsteinabsenkungen durch Private Verbesserung des Kostendeckungsgrades 8.000 0 8.000 0 8.000 8.000 8.000 V x III 66 12 541010 Planung, Bau von öffentlichen Verkehrsflächen Kostenbeitrag für die Umsetzung von Fahrradabstellanlagen im Rahmen privater Veranstaltungen Verbesserung des Kostendeckungsgrades 6.500 0 6.500 0 6.500 6.500 6.500 V x III 66 12 541010 Planung, Bau von öffentlichen Verkehrsflächen Verwaltungsgebühren für Gehwegaufgrabungen durch private Bauherren Verbesserung des Kostendeckungsgrades 4.000 0 4.000 0 4.000 4.000 4.000 V x III 66 12 541010 Planung, Bau von öffentlichen Verkehrsflächen Gebührenerhebung für die Prüfung von Ausführungsplanungen Dritter Verbesserung des Kostendeckungsgrades 1.800 0 1.800 0 1.800 1.800 1.800 V x III 66 12 541010 Planung, Bau von öffentlichen Verkehrsflächen Einführung einer separaten Gebühr für amtliche Höhenangaben (Straßen) Verbesserung des Kostendeckungsgrades 1.750 0 1.750 0 1.750 1.750 1.750 V x III 66 12 541010 Planung, Bau von öffentlichen Verkehrsflächen Einführung eines Entgeltes für das Prüfen von Plänen Dritter (Bauverträge) Verbesserung des Kostendeckungsgrades 1.380 0 1.380 0 1.380 1.380 1.380 V x III 66 12 541010 Planung, Bau von öffentlichen Verkehrsflächen Einführung einer Gebühr für private Licht- und Luftschächte in städtischen Flächen Verbesserung des Kostendeckungsgrades 1.000 0 1.000 0 1.000 1.000 1.000 V x III 66 12 541010 Planung, Bau von öffentlichen Verkehrsflächen Erhöhung der "Gebühr" für das Einbringen von privaten Erdankern oder ähnliches in städtische Grundstücke Verbesserung des Kostendeckungsgrades 400 0 400 0 400 400 400 V x III 66 12 541010 Planung, Bau von öffentlichen Verkehrsflächen Kostenpflichtige einmalige Einrichtung von Schwerbehindertenparkplätzen (Nutzung weiterhin kostenfrei) Verbesserung des Kostendeckungsgrades 9.375 0 18.750 0 18.750 18.750 18.750 V x III 66 12 541010 Planung, Bau von öffentlichen Verkehrsflächen Erhebung einer Gebühr für das Aufstellen von Briefkästen auf städtischer Fläche Verbesserung des Kostendeckungsgrades x x III 66 2 546010 Betrieb von Parkscheinautomaten Ausweitung der Parkgebührenzonen mit Ausnahmegenehmigungen für Anwohner ohne Stellplatz Hier: Beispiel Johannesviertel Schutz des Anwohnerparkens durch vermehrten Parkdruck in Folge der Parkraumbewirtschaftung (Ausnahmegenehmigungen werden für 20 € / Monat zur Verfügung gestellt) 473.000 0 473.000 473.000 473.000 P x III 66 12 546010 Betrieb von Parkscheinautomaten Ertüchtigung der Parkfläche "östlicher Mercksplatz" zum gebührenpflichtigen ParkenUmsetzung eines Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung 140.333 0 140.333 140.333 140.333 P x III 66 12 546010 Betrieb von Parkscheinautomaten Ausstattung weiterer Parkflächen oder vorhandener Parkplätze zum gebührenpflichtigen Parken (z.B. Mathildenhöhe, Orangerie) Haushaltskonsolidierung 47.000 0 47.000 47.000 47.000 P x III 66 12 546010 Betrieb von Parkscheinautomaten Überprüfung der Gebührenöhe in den Zonen (Zonenweise Gebührenanpassung) Verbesserung des Kostendeckungsgrades 90.000 0 180.000 180.000 180.000 180.000 180.000 P x III 66 12 546010 Betrieb von Parkscheinautomaten Erweiterte Parkraumbewirtschaftung im Innenstadtgebiet: Anpassung der gebührenpflichtigen Zeiten an Öffnungszeiten der GeschäfteVerbesserung des Kostendeckungsgrades 50.000 0 100.000 0 100.000 100.000 100.000 P x III 66 12 546010 Betrieb von Parkscheinautomaten Ausstattung der Fläche "Parkplatz Nordbad" zum gebührenpflichtigen Parken Haushaltskonsolidierung; Verstärkte Nutzung des ÖPNV 21.500 0 64.000 0 64.000 64.000 64.000 P x III 66 12 546010 Betrieb von Parkscheinautomaten Überprüfung der Zonenfestlegungen Verbesserung des Kostendeckungsgrades 10.000 0 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 P x III 66 12 547020 Planung, Bau von ÖPNV-Anlagen Standardisierung der Haltestelleninfrastruktur (Senkung der Unterhaltskosten) Verbesserung des Kostendeckungsgrades 5.000 0 5.000 0 5.000 5.000 5.000 x x III 66 12 547020 Planung, Bau von ÖPNV-Anlagen Einführung einer Gebühr für die Benutzung von Haltestellen durch Fahrzeuge des ÖPNV Prüfauftrag gestrichen - wird nicht umgesetzt Verbesserung des Kostendeckungsgrades x x III 67 13 551010 Grünpflege Reduzierung der Pflegestandards im Straßenbegleitgrün Haushaltskonsolidierung 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 x x III 67 13 551010 Grünpflege Reduzierung der Winterdienstleistungen in Grünanlagen Haushaltskonsolidierung 2.870 12.870 12.870 8.960 12.870 12.870 12.870 x x III 67 13 551010 Grünpflege Extensivierung des Wiesenschnittprogramms Reduzierung des Pflegestandards 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 x x III 67 13 551010 Grünpflege Schließung der Stadtgärtnerei zum 01.01.2015 Trotz Zukauf von Pflanzen, Verbesserung des Kostendeckungsgrades 1.000 251.000 251.000 x x III 67 13 551010 Grünpflege Schrittweiser Abbau von 3 weiteren Stellen im Bereich Grünflächenunter- haltung nach Eintritt in den Ruhestand ab 2015 Reduzierung des Pflegestandards; Haushaltskonsolidierung 15.790 37.900 x x III 67 13 551010 Grünpflege Preisanpassung des EAD (Kompostierungsanlage) Haushaltskonsolidierung 24.460 0 24.460 22.600 24.460 24.460 24.460 x x III 67 13 555010 Bewirtschaftung des Stadtwaldes Verzicht auf Ausstattung und Unterhaltung von Erholungsinfrastruktur Reduzierung des Standards der Erholungsinfrastruktur 10.000 10.000 10.000 7.000 10.000 10.000 10.000 x x III 67 13 555010 Bewirtschaftung des Stadtwaldes Verzicht auf Ausbildung im Bereich Forstwirtschaft nach Beendigung der laufenden Ausbildungsverträge Reduzierung des städtischen Ausbildungsplatzangebotes 6.300 6.300 x x III 67 13 555010 Bewirtschaftung des Stadtwaldes Reduzierung von Forstwirtstellen von 5 auf 4 Stellen ab 2019 durch altersbedingtes Ausscheiden ab 2019 Reduzierung des Pflegestandards x x III 56 14 561011 Maßnahmen des Umweltschutzes Einsparung der Telefonkosten für das Fluglärmmessgerät (zur Streichung bei Investitionen angeboten) 600 600 600 600 600 600 600 x x III 561 14 561020 Lokale Agenda 21 / Nachhaltige Entwicklung Reduktion des Haushaltsansatzes um 5.000 EUR ab 2013 Haushaltskonsolidierung 5.000 2.500 5.000 5.000 5.000 x x Dez. Amt Nr. Produkt- bereich Produkt Nr. Produktname Konsolidierungsoption Umsetzungsfolgen (Kurzbeschreibung) 2012 angemeldet 2012 im HHPlan umgesetzt 2013 angemeldet 2013 im HHPlan umgesetzt 2014 angemeldet 2015 angemeldet 2016 angemeldet ja nein ja nein im Schutz- schirm- antrag berück- sichtigt Konsolidierungsbeitrag (in €) Gremien- beschluss vorgesehen III 561 14 561020 Lokale Agenda 21 / Nachhaltige Entwicklung Verzicht auf die Stelle der Öffentlichkeitssachbearbeiterin Arbeitsverdichtung 24.750 0 24.750 0 24.750 24.750 24.750 x x III 561 14 561040 Klimaschutz und Energie Vericht auf die Neubesetzung der Stelle des "externen" Energieberaters nach Eintritt in den Ruhestand Streichung der kostenfreien, städtischen Energieberatung 55.000 55.000 x x III 67 9 5111000 551050 Landschafts- und Grünordnungsplanung / Planung und Bau von Grünanlagen Keine Wiederbesetzung der durch Ausscheiden frei werdenden Stelle entweder im Bereich Landschafts- und Grünordnungsplanung oder im Bereich Planung und Bau von Grünanlagen Die Entscheidung fällt erst im Jahr 2015. Weitere Arbeitsverdichtung 70.000 x x Zwischenergebnis Dezernat III 745.364 256.570 2.122.557 593.889 2.148.187 2.475.277 2.567.387 Dez. Amt Nr. Produkt- bereich Produkt Nr. Produktname Konsolidierungsoption Umsetzungsfolgen (Kurzbeschreibung) 2012 angemeldet 2012 im HHPlan umgesetzt 2013 angemeldet 2013 im HHPlan umgesetzt 2014 angemeldet 2015 angemeldet 2016 angemeldet ja nein ja nein im Schutz- schirm- antrag berück- sichtigt Konsolidierungsbeitrag (in €) Gremien- beschluss vorgesehen IV 20 1 111210 Kämmereiangelegenheiten Externe Beratungsleistungen reduzieren Das Budget für Fort- und Weiterbildung wird aufrecht erhalten. Internes Know-How wird gestärkt. 35.000 35.000 65.000 65.000 65.000 x x IV 20 1 111210 Kämmereiangelegenheiten Zentralisierung der Finanzbuchhaltung Qualität der Buchhaltung steigt. Synergieeffekte treten ein. 200.000 x x IV 20 1 111210 Kämmereiangelegenheiten Maßnahme "nicht besetzte Personalstelle - Stelle 8086 ab 01.09.12 frei, ein Teil der Stunden geht an die Stelle 8025 2.470 Euro/ Aufteilung des Betrages siehe Bemerkungen von 11 2.470 2.470 30.510 0 0 0 0 x x IV 20 1 111250 Kassenangelegenheiten Reduzierung Portoaufwand; Zahlungsavise (Hinweise für Abbuchungen bei denen mehrere Posten zusammengefasst sind) erst ab 6 anstatt 3 Posten Evtl. steigt in der Anfagszeit die Anzahl der Rückfragen durch Bürger 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 x x IV 20 1 111250 Kassenangelegenheiten Zusätzliche Einsparung Portokosten bei Versand von Zahlungsavisen 500 500 500 500 500 500 500 x x IV 20 1 111250 Kassenangelegenheiten Prozessoptimierung in den Abteilungen Stadtkasse 90.000 110.000 x x IV 20 1 111260 Abgabeangelegenheiten Prozessoptimierung in den Abteilungen Abgaben, Gebühren, Beiträge 55.000 55.000 x x IV 20 1 111260 Abgabeangelegenheiten Personaleinsparung, Streichung Stelle Nr. 2085 45.000 0 45.000 0 45.000 45.000 45.000 x x IV 20 1 111260 Abgabeangelegenheiten Personaleinsparung, Stelle Nr. 3471 nach freiwerden nicht wiederbesetzen 24.000 0 30.000 0 30.000 30.000 30.000 x x IV 203 1 111440 Zentrale Vergabe und Beschaffung Reduzierung der Stunden der Stelle 363 von 42 auf 25 Wochenstunden Nur möglich wenn Vergabe- und Beschleunigungserlass verlängert wird 26.000 0 26.000 0 26.000 26.000 26.000 x x IV 203 1 111440 Zentrale Vergabe und Beschaffung Reduzierung der Stunden der Stelle 339 von 39 auf 25 Wochenstunden Nur möglich wenn Vergabe- und Beschleunigungserlass verlängert wird 15.000 0 15.000 0 15.000 15.000 15.000 x x IV 741 1 111740 Verwaltung Dezernat IV Absenken externer Beratungsleistungen 16.000 16.000 16.000 36.000 16.000 16.000 16.000 x x IV 982 7 411010 Maßnahmen des Krankenhauswesens Streichung Zuschuss Allgemeine Sanierungsmaßnahmen Der Betrag muss von der Klinikum GmbH erwirtschaftet werden 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 x x IV 982 7 411010 Maßnahmen des Krankenhauswesens Kürzung Zuschuss Krisenintervetion Der Betrag muss von der Klinikum GmbH erwirtschaftet werden 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 x x IV 982 7 411010 Maßnahmen des Krankenhauswesens Streichung Zuschuss Alten- und Pflegeheim Emilstraße Der Betrag muss von der Klinikum GmbH erwirtschaftet werden 40.000 40.000 40.000 40.000 40.000 40.000 40.000 x x IV 982 7 411010 Maßnahmen des Krankenhauswesens Kürzung Zuschuss Patientenfürsprecherinnen Der Zuschuss kann gekürzt werden, da der volle Ansatz nicht gebraucht wird 900 900 900 900 900 900 900 x x IV EBBM 15 573040 Bürgerhäuser und Märkte Mietpreiserhöhung um durchschnittlich 10 % bei den Versammlungsstätten und Bürgerhäusern und ab 2016 um weitere 10% Erhöhung des Kostendeckungsgrades bei finanzieller Mehrbelastung der Mieter 20.000 13.500 20.000 21.500 20.000 20.000 45.000 x x IV EBBM 15 573040 Bürgerhäuser und Märkte Kürzung des Zuschusses an den Schaustellerverband Werbemaßnahmen für die Frühjahrs- und Herbstmess verringern sich zumindest anteilig 2.000 2.000 4.000 2.000 4.000 4.000 4.000 x x IV EBBM 15 573040 Bürgerhäuser und Märkte Reduzierung des Betriebskostenzuschusses an Darmstadtium (Anteil des EB); insgesamt 2012: 200.000 €; 2013-2016 insgesamt 300.000 € 19.720 19.720 29.580 29.580 29.580 29.580 29.580 x x IV EBBM 15 573040 Bürgerhäuser und Märkte Vermietung des seither kostenfreien Marktplatzes für Veranstalter (Heinerfest, Kunsthandwerkermarkt, etc.) Finanzielle Belastung für Veranstalter 11.000 0 11.000 15.000 11.000 11.000 11.000 x x IV EBBM 15 573040 Bürgerhäuser und Märkte Privatisierung des Betriebes der Orangerie 150.000 0 150.000 150.000 150.000 x x IV EBBM 15 573040 Bürgerhäuser und Märkte Einbeziehen der Vereine bei der Bewirtschaftung des Ernst-Ludwig-Saales (Eberstadt)Belastung der Vereine durch die Verpflichtung zur Reinigung und zu Hausmeisterdiensten 36.000 36.000 36.000 x x IV EBBM 15 573040 Bürgerhäuser und Märkte Vergabe der Flohmarktbeschickung Karolinenplatz an externen AnbieterEin Ertrag wird erzielt. Die Beanspruchung des Ordnungs- und Vollzugsdienstes sinkt. 35.000 0 35.000 35.000 35.000 x x IV EBBM 15 573040 Bürgerhäuser und Märkte Defizitreduzierung beim Ernst-Ludwig-Saal durch Abbau der Bewirtschaftungskosten 10.000 0 10.000 10.000 10.000 x x IV EBBM 15 573040 Bürgerhäuser und Märkte Die für die Besetzung einer 400 € Kraft für das Bürgermeister-Pohl-Haus in Wixhausen in 2012 geplanten Mittel werden im Eigenbetrieb nur zur Hälfte benötigt. 5.000 0 5.000 5.000 5.000 x x IV EBBM 15 573040 Bürgerhäuser und Märkte Verzicht auf volle Wiederbesetzung der Stelle 2187, technischer Hauswart Bürgermeister- Pohl-Haus Die Belastung des verbleibenden Hausmeisters ist Veranstaltungsbezogen durch Aushilfskräfte zu kompensieren 30.000 30.000 30.000 30.000 30.000 30.000 30.000 x x IV EBBM 15 573040 Bürgerhäuser und Märkte Erhöhung der Standgebühren bei der Frühjahrs- und Herbstmess um ca. 10%. Die letzte Erhöhung erfolgte zum 01.01.1994. Im Zuge der Euro-Umstellung wurden danach nochmals die Beträge aufgerundet. Finanzielle Belastung für die Schausteller 9.000 0 9.000 0 9.000 9.000 9.000 x x iV 910 16 611010 Steuern, Allgemeine Zuweisungen , Allgemeine Umlagen Erhöhung der Spielapparatesteuer 465.000 465.000 465.000 465.000 465.000 465.000 465.000 x x iV 910 16 612010 Sonatige allgemeine Finanzwirtschaft Risikoprämien für Übernahme von Bürgschaften 0 2.171.000 2.220.400 1.970.000 2.020.080 2.002.040 1.923.080 x x iV 910 16 612010 Sonatige allgemeine Finanzwirtschaft Zinsersparnis durch Inanspruchnahme des Schutzschirms 1.500.000 x x IV 16 Evaluation von Förderprogrammen und Kontrolle der Mittelverwendung in Stadtverwaltung und Unternehmen 250.000 250.000 250.000 x IV 16 Gemeinsamer Einkauf; hier: Kernverwaltung und Eigenbetriebe 250.000 500.000 500.000 x iV 16 Nutzung von Synergieeffekten durch Betrieb von Shared-Service-Centern (ab 2016) 800.000 x iV 16 Flächenkonzentration Verwaltung und Unternehmen (ab 2017) x Zwischenergebnis Dezernat IV 736.590 2.771.090 3.267.890 2.685.480 3.603.060 3.980.020 6.446.060 Dez. Amt Nr. Produkt- bereich Produkt Nr. Produktname Konsolidierungsoption Umsetzungsfolgen (Kurzbeschreibung) 2012 angemeldet 2012 im HHPlan umgesetzt 2013 angemeldet 2013 im HHPlan umgesetzt 2014 angemeldet 2015 angemeldet 2016 angemeldet ja nein ja nein im Schutz- schirm- antrag berück- sichtigt Konsolidierungsbeitrag (in €) Gremien- beschluss vorgesehen V 50 5 Ausgabeneinsparung Abteilungsübergreifende Nutzung von Laptops 2.100 2.100 2.100 2.100 2.100 2.100 2.100 x x V 50 5 311100 Hilfe zum Lebensunterhalt Optimierung des Dienstleistungsangebotes für Leistungsberechtigte Qualifizierte Beratung durch geringere Fallzahlbelastung und bessere Versorgung der Leistungsberechtigten 1.383.101 1.383.101 2.102.152 2.102.152 2.821.203 3.540.254 3.540.254 x x V 50 5 311200 Hilfe zur Pflege Konsequente Durchführung von Unterhaltsprüfungen zur zeitnahen Festsetzung vorrangiger Leistungen Infolge der Zunahme der Fallzahlen um rd. 25% ist eine Erweiterung der Sachbearbeitung erforderlich, um die offensichtlich erfolgreiche Kostenreduzierung in gleicher Qualität fortzusetzen. 8.500 8.500 14.000 14.000 14.000 14.000 14.000 x x V 50 5 311200 Hilfe zur Pflege Optimierung der Steuerung von Leistungen durch Qualitätsmanagement Entwicklung von Standards und Steuerungsinstrumenten soll nachhaltig zu Effizienzsteigerungen führen (Ausgabenvolumen = 23 Mio Euro) 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 x x V 50 5 311200 Hilfe zur Pflege Ausbau des Fallmanagements im Fachdienst Pflege Passgenaue Hilfen und qualifizierte Beratung zum individuellen Hilfebedarf für die Leistungsberechtigten550.000 550.000 550.000 550.000 550.000 550.000 550.000 x x V 50 5 311200 Hilfe zur Pflege Fachliche Optimierung der Leistungs- und Entgeltverhandlungen Optimierung der fachlichen Kompetenz gegenüber den Leistungserbringern in Entgeltverhandlungen (im Jahr 2011 wurden 21,4 Mio Euro verhandelt) 82.500 82.500 82.500 82.500 82.500 82.500 82.500 x x V 50 5 311600 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Seitens des Bundes ist geplant, in 2012 45 % und 2013 75 %der Grundsicherungsleistungen zu erstatten. Eine gesetzliche Regelung fehlt jedoch weiterhin. Ob und wann diese erfolgen wird , ist offen. Grundlage sind Ausgaben von rund 10 Mio Euro. 1.700.000 2.021.400 3.000.000 4.700.000 5.500.000 5.500.000 5.500.000 x x V 64 5 351910 Wohngeld Personaleinsparung Personaleinsparung durch Wegfall des Produktes Fehlbelegungsabgabe 42.350 40.510 42.350 40.510 42.350 42.350 42.350 x x V 51 6 362000 Jugendarbeit Optimierung der sozialraumorientierten Angebotsstrukturen Analyse und Steuerung aller Fördermaßnahmen und gleichzeitige Bedarfsermittlung im Stadtgebiet. Erneuerung der Zuschussrichtlinien sowie Ergänzung der Verträge um Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen. 300.000 0 300.000 300.000 300.000 x x V 51 6 363200 Allgemeine Sozial- und Lebensberatung Ausbau der Bezirkssozialarbeit auf alle Hilfebedürftige ausserhalb der primären Altersgruppe "Kinder- und Jugendliche" Durch frühzeitige niedrigschwellige Intervention im familiären Kontext von pädagogischen Fachkräften können bsp. Wohnungsverlust, Verwahrlosungstendenzen oder psychische Probleme frühzeitig erkannt und in sozialraumorientiert Hilfesysteme vermittelt werden. -220.000 0 -220.000 0 -220.000 -220.000 -220.000 x x V 51 6 363300 Individuelle Hilfen für junge Menschen und ihre Familien einschl. Krisenintervention Herstellung inklusiver Strukturen Ablösung von Tagesgruppenplätzen durch Hortbetreuung. Neben der eventuell erforderlichen familiären Unterstützung bleibt das Kind in seinem sozialen Umfeld integriert. 134.000 0 134.000 0 134.000 134.000 134.000 x x V 51 6 363300 Individuelle Hilfen für junge Menschen und ihre Familien einschl. Krisenintervention Ausbau niederschwelliger Hilfen mit eigener Personalressource (Erziehungsbeistand)Reduzierung teurer sozialpädagogischer Einzelbetreuungen. -175.000 0 129.000 0 129.000 129.000 129.000 x x V 51 6 363520 Adoptionen In Prüfung: Interkommunale Zusammenarbeit mit Landkreis Da/Di und Odenwaldkreis Die Adoptionsvermittlung ist durch ihre Spezialisierung auf wenige gesetzliche Aufgaben festgelegt. An einer Adoption interessierte Darmstädter Bürgerinnen und Bürger wenden sich an Landkreisverwaltung in Darmstadt-Kranichstein. 7.500 0 7.500 7.500 7.500 x x V 51 6 365010 Betreuung von Kindern in KindertageseinrichtungenMehrerträge durch Mindestverordnung für Kinderbetreuungseinrichtungen (ab 2017) x x V 50 10 522010 Wohnungssicherung Zusammenlegung Schuldnerberatung und Wohnungssicherung Prävention zur Verhinderung und Nachsorge bei Miet- und Energierückständen. Verringerung der Darlehensaufwendungen zur Sicherung von Wohnraum und Energiezufuhr sowie Verringerung der Aufwendungen für die Unterbringung von Obdachlosen. In der Folge umfassendere Hilfe für Betroffene und verbesserte Absprachen mit Wohnungsunternehmen und Energieversorgern. 25.000 25.000 25.000 25.000 25.000 x x V 51 6 366010 362000 Einrichtungen der Jugendarbeit; Jugendarbeit Neustrukturierung Kinder- und Jugendarbeit; Vergabe Kinder- und Jugendfreizeiten sowie Ferienspiele an freie Träger; Übergabe Albert-Schweitzer-Haus in freie Trägerschaft > z.Zt. Konzeptentwicklung und Verhandlungen x x Zwischenergebnis Dezernat V 3.507.551 4.088.111 6.268.602 7.616.262 9.487.653 10.206.704 10.206.704 Summen gesamt: 7.270.019 8.283.165 15.565.122 13.200.215 20.921.881 23.882.915 29.176.317
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Zahlen Stand nach Magistrat Haushaltssicherungskonzept 2013 ff. der Wissenschaftsstadt Darmstadt 2 3 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Vorbemerkungen 5 2 Ausgangslage der Wissenschaftsstadt Darmstadt 6 2.1 Finanzlage 6 2.1.1 Kernhaushalt 6 2.1.2 Eigenbetriebe 7 2.1.3 Gesamtverschuldung der Wissenschaftsstadt Darmstadt 8 2.2 Aussichten 8 3 Leitlinien und Auflagen der Aufsichtsbehörden 9 3.1 Leitlinien zur Haushaltskonsolidierung des HMdIS 9 3.2 Auflagen der Kommunalaufsicht 10 3.2.1 Kreditaufnahme und Neuverschuldung 10 3.2.2 Personalwirtschaft 11 3.2.3 Weitere Auflagen 11 3.2.4 Ausblick 12 4 Projekt „Wirkungsorientierte Haushaltskonsolidierung“ 13 4.1 Voraussetzungen 13 4.2 Ziele 14 4.3 Umsetzung 14 5 Kommunaler Schutzschirm 15 6 Grundsatzbeschlüsse 15 6.1 Überprüfung freiwilliger Leistungen 15 6.2 Fortgeltende Grundsatzbeschlüsse 16 7 Schlussbemerkungen 17 4 5 1 Vorbemerkungen Nach den allgemeinen Haushaltsgrundsätzen des § 92 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) soll der Haushalt einer Gemeinde in jedem Jahr ausgeglichen sein. Ein ausgegliche- ner Haushalt liegt dann vor, wenn im Ergebnishaushalt die veranschlagten ordentlichen Er- träge die ordentlichen Aufwendungen decken. Gelingt einer Gemeinde dieser Ausgleich nicht, hat sie ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, das von der Gemeindevertretung zu beschließen und der Aufsichtsbehörde mit der Haushaltssatzung vorzulegen ist. Das Re- gierungspräsidium Darmstadt hat dementsprechend verfügt, dass auf Grund des § 92 Ab- satz 4 HGO in Verbindung mit § 24 Absatz 4 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) bis auf Weiteres ein Haushaltssicherungskonzept vorzuhalten ist, welches den jährlichen Verän- derungen entsprechend anzupassen und fortzuschreiben ist. Das Haushaltssicherungskonzept dient dem Ziel, den Haushaltsausgleich zurückzuerlangen und im Rahmen einer geordneten Haushaltswirtschaft die künftige, dauernde Leistungsfä- higkeit der Gemeinde zu erreichen. Es stellt ein Instrument dar, mit dem das Konsolidie- rungsziel und die dafür notwendigen Maßnahmen festgelegt werden sollen. Die Finanzwirtschaft der Wissenschaftsstadt Darmstadt weist seit mehreren Jahren eine strukturelle Schieflage und keine ausgeglichenen Haushalte auf. Anhand der Daten der mit- telfristigen Ergebnis- und Finanzplanung ist erkennbar, dass die Stadt auch in den Folgejah- ren ohne erhebliche Konsolidierungsbemühungen keinen ausgeglichenen Haushalt wird er- zielen können. Daher hat der Magistrat das Projekt „Wirkungsorientierte Haushaltskonsoli- dierung“ initiiert, mit dem bis zum Jahr 2016 ein ausgeglichener Haushalt erreicht werden soll. Erste konkrete Konsolidierungsergebnisse und Festlegungen des Projektes „Wirkungsorien- tierte Haushaltskonsolidierung“ wurden bereits im Haushaltssicherungskonzept 2012 ff. genannt und sind auch in den Haushalt 2012 eingeflossen. Mit dem vorliegenden Haus- haltssicherungskonzept 2013 ff. erfolgt die Fortschreibung der Haushaltskonsolidierungs- maßnahmen. So wurden im Rahmen des Finanzworkshops des hauptamtlichen Magistrats im Mai 2012 weitere Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen erarbeitet, die in das Haus- haltssicherungskonzept 2013 ff. eingearbeitet wurden. Die wesentlichen Konsolidierungsmaßnahmen des vorliegenden Haushaltsicherungskonzep- tes 2013 ff. bilden auch die Grundlage für den Vertrag zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und dem Land Hessen zur Teilnahme am Kommunalen Schutzschirm. 6 2 Ausgangslage der Wissenschaftsstadt Darmstadt 2.1 Finanzlage Die aktuelle Finanzlage der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist mit den folgenden Kennzahlen zu beschreiben (Stand Entwurf Nachtragshaushalt 2012 sowie Haushaltsplanentwurf 2013 nach Magistratsberatungen). Dabei sind in der mittelfristigen Planung Konsolidierungsmaß- nahmen nur eingerechnet, soweit sie in den Jahren 2012 und 2013 auch tatsächlich bereits umgesetzt sind bzw. werden. Zu erwartende Entlastungseffekte aus einer Teilnahme am Kommunalen Schutzschirm sind ebenfalls noch nicht in das Zahlenwerk eingeflossen, da ein entsprechender Beschluss der Stadtverordnetenversammlung noch aussteht. 2.1.1 Kernhaushalt Finanzmittelfehlbeträge aus laufender Verwaltungstätigkeit und Kredittilgung Aufgelaufene Fehlbeträge, Stand 31.12.2011 331.417. 076 € Finanzmittelfehlbedarf 2012 54.114.736 € Finanzmittelfehlbedarf 2013 46.510.544 € Finanzmittelfehlbedarf 2014 32.538.750 € Finanzmittelfehlbedarf 2015 29.343.520 € Finanzmittelfehlbedarf 2016 31.296.514 € Kumulierter Finanzmittelfehlbedarf zum 31.12.2016 525.221.140 € Verschuldung für Investitionen Verschuldung, Stand 31.12.2011 267.243.422 € Netto-Neuverschuldung 2012 22.881.373 € Netto-Neuverschuldung 2013 -9.960.830 € Netto-Neuverschuldung 2014 7.409.940 € Netto-Neuverschuldung 2015 11.343.340 € Netto-Neuverschuldung 2016 11.343.340 € Kumulierte Verschuldung zum 31.12.2016 310.260.585 € voraussichtliche Gesamtverschuldung des Kernhaushaltes (Investitions- und Kassenkredite) zum 31.12.2016 835.481.725 € 7 2.1.2 Eigenbetriebe Erfolgspläne Die Eigenbetriebe Kulturinstitute, Bäder, Bürgerhäuser und Märkte, IDA sowie EAD weisen in den Entwürfen ihrer Wirtschaftspläne 2013 wie in den letzten Jahren ein ausgeglichenes Ergebnis aus, da die auszuweisenden Fehlbeträge durch Zahlungen aus dem Kernhaushalt gedeckt werden. Es handelt sich dabei um folgende Beträge: Eigenbetrieb Kulturinstitute 2.607.520 € Eigenbetrieb Bäder 3.164.690 € Eigenbetrieb Bürgerhäuser und Märkte 0 € Eigenbetrieb IDA 7.175.930 € Eigenbetrieb EAD für Vivarium 578.360 € Diese Beträge müssten, wenn sie nicht durch den Kernhaushalt im Wege einer Zuweisung ausgeglichen werden, gegen das Eigenkapital des jeweiligen Eigenbetriebs gebucht werden und belasten somit letztendlich doch den Kernhaushalt. Der Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen benötigt keine Zuwei- sung aus dem Kernhaushalt. Vermögenspläne / Verschuldung für Investitionen Die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe (einschließlich Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen sowie des EAD und IDA) weisen zum 31.12.2011 eine Verschuldung für Investitionen in Höhe von 171.028.884 € aus. In den Jahren 2012 bis 2016 ist im Bereich der Eigenbetriebe die zusätzliche Netto- Neuverschuldung wie folgt geplant: Netto-Neuverschuldung 2012 -3.933.670 € Netto-Neuverschuldung 2013 5.632.650 € Netto-Neuverschuldung 2014 7.081.000 € Netto-Neuverschuldung 2015 2.005.300 € Netto-Neuverschuldung 2016 -572.300 € Voraussichtliche Verschuldung der Eigenbetriebe zum 31.12.2016 181.241.864 € Die hohe Netto-Neuverschuldung der Jahre 2013 und 2014 ist darauf zurückzuführen, dass für diese Jahre beim EB IDA Ansätze für den Neubau des Berufsschulzentrums und beim EB Bäder für das Nordbad vorgesehen sind. 8 2.1.3 Gesamtverschuldung der Wissenschaftsstadt Darmstadt Die Gesamtverschuldung der Wissenschaftsstadt Darmstadt einschließlich ihrer Eigenbetriebe wird bis zum 31.12.2016 voraussichtlich ansteigen auf 1.016.643.589 € Bei einem angenommenen Zinssatz von durchschnittlich 4,0 % errechnet sich hieraus eine jährliche Zinsbelastung von 40.665.744 € Derzeit sehen die Entwürfe des HHPlanes 2013 sowie der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe eine Zinsbelastung vor von 25.950.640 € Eine Erhöhung des durchschnittlichen Zinssatzes um 1,0 %-Punkte bedeutet eine Mehrbelastung von 10.166.436 € 2.2 Aussichten Die wirtschaftliche Lage der Stadt hat sich im Jahr 2012, zumindest im Bereich der Erträge aus Steuern, Schlüsselzuweisungen sowie Zuweisungen aus dem kommunalen Finanzaus- gleich, verbessert. Ob sich dieser Trend auch in den nächsten Jahren fortsetzen wird, ist nur schwer zu prognostizieren. Die Orientierungsdaten des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport auf Grund der Steuerschätzungen vom Mai 2012 weisen für den Planungszeit- raum bis 2016 sehr optimistische Steigerungsraten aus. Da sich nach hiesiger Einschätzung die Ertragsentwicklung nicht in den ausgewiesenen Zuwächsen bewegen wird, wurden sie bei der Haushaltsplanung 2013 und auch für die Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung nicht in dieser Höhe berücksichtigt. Ob die Ansätze in der Finanzplanung erreicht werden, lässt sich zum heutigen Zeitpunkt nur schwer abschätzen, da die Entwicklung der Haushaltswirtschaft weiterhin von der Finanz- und Schuldenkrise und den damit einhergehenden konjunkturellen Schwankungen beein- flusst ist. Negative Auswirkungen eines schwächeren Wirtschaftswachstums wirken sich unmittelbar auch auf die Ertragssituation der Kommunen aus. Zusätzlich sind in der Regel dadurch ebenso negative Auswirkungen in Form von höheren zu zahlenden Sozialleistungen, hervorgerufen durch eine steigende Arbeitslosigkeit, zu verzeichnen. Der Sozialetat sowie die Aufwendungen für Kinderbetreuung werden voraussichtlich weiter überproportional steigen. Steigende Zinsbelastungen werden voraussichtlich ebenfalls die Fehlbeträge vergrößern. Dies gilt insbesondere bei einer Verschlechterung des Zinsniveaus. Zudem werden durch das in 2009 initiierte Sonderinvestitionsprogramm weiterhin vermehrt Zins- und Tilgungs- leistungen fällig, die insgesamt den städtischen Haushalt weiter belasten werden. Hinzu kommen die daraus resultierenden Aufwendungen in Form von Abschreibungen sowie lang- fristig zusätzliche Unterhaltungsaufwendungen, die ebenfalls den Ergebnishaushalt negativ beeinträchtigen. Eine Entlastung des Haushalts im Bereich der Kreditverbindlichkeiten (Zins- und Tilgungs- leistungen) kann allenfalls durch die Teilnahme am Kommunalen Schutzschirm des Landes 9 Hessen erzielt werden. Der endgültige Beschluss über die Teilnahme steht allerdings noch aus. Eine Entlastung zeichnet sich bei der Grundsicherung im Alter ab. Der am 8. November 2012 im Bundestag beschlossene Gesetzentwurf sieht vor, die Kostenübernahme durch den Bund bis zum Jahr 2014 auf 100 % anzuheben. Nach einer Hochrechnung des Hessischen Sozialministeriums ergibt sich hierdurch für die Stadt Darmstadt im Jahr 2014 eine Entlas- tung in Höhe von 11,2 Mio. €. Grundlage für die Erstattung sind allerdings die Daten des Vorvorjahres, so dass ein in der Zwischenzeit eingetretener Ausgabenanstieg erst zwei Jahre später berücksichtigt wird. Eine positive Auswirkung auf den Ergebnishaushalt werden die ab 2013 zu leistenden Kon- nexitätszahlungen des Landes für die höheren Personalkosten der Kommunen aus der Min- destverordnung für Kindertageseinrichtungen entfalten, die in ihrer Höhe allerdings noch nicht feststehen. Der in der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung des letzten Jahres ausgewiesene Fehlbetrag für das Jahr 2015 in Höhe von 42,7 Mio. € konnte mit der aktuellen mittelfristi- gen Ergebnis- und Finanzplanung für das Jahr 2015 auf 32,4 Mio. € und für 2016 auf 30,9 Mio. € verringert werden. Dieser Fehlbetrag stellt weiterhin die Zielgröße der Haus- haltskonsolidierung für die nächsten Jahre dar, die beschlossenen Konsolidierungsmaß- nahmen müssen konsequent umgesetzt werden. 3 Leitlinien und Auflagen der Aufsichtsbehörden 3.1 Leitlinien zur Haushaltskonsolidierung des HMdIS In § 92 HGO ist die Verpflichtung zur Erstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes bei nicht gegebenem Haushaltsausgleich gesetzlich festgeschrieben. Zur Haushaltskonsolidierung hat das Hessische Ministerium des Innern und für Sport, HMdIS, mit Erlass vom 3. August 2005 (StAnz. S. 3261), geändert durch Erlass vom 27. September 2005 (StAnz. S. 4198), den Aufsichtsbehörden die „Leitlinie zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte und Handhabung der kommunalen Finanzaufsicht über Land- kreise, kreisfreie Städte und kreisangehörige Gemeinden“ vorgegeben. Darin werden Vorga- ben hinsichtlich der Personalkosten, Gebühren und Beiträge, Elternentgelte in Kinderbe- treuungseinrichtungen, Freiwilligen Leistungen, Ämterstrukturen, Kommunalen Kooperatio- nen, PPP, Kreisumlage, Anhörung der Bürgermeister, Nettoneuverschuldung, Einzelkredit- genehmigungen, Bürgschaften, Steuerhebesätze, Haushaltsausgabereste, Konsolidierungs- maßnahmen, Auflagen und einer Evaluierung gemacht. Das gesetzlich vorgeschriebene Instrument des Haushaltssicherungskonzeptes und die dazu erlassenen Leitlinien des HMdIS sollen neben den verfügten Auflagen der Aufsichtsbehörde dazu beitragen, die Handlungsfähigkeit der Stadt in einem mittelfristigen Zeitraum wieder zu erreichen. 10 Nachfolgend eine Zusammenstellung der wesentlichsten Festlegungen: /head2right Bei defizitären Haushalten dürfen in den klassischen Gebührenhaushalten grund- sätzlich keine Unterdeckungen entstehen. /head2right Die auf andere Weise nicht gedeckten Kosten der Kinderbetreuungseinrichtungen sind durch Elternentgelte zu finanzieren. Mindereinnahmen, die dadurch entstehen, dass Eltern aus sozialen Gründen ganz oder nur teilweise (Sozialstaffel) von der Ent- geltzahlung befreit sind, dürfen den tatsächlich erhobenen Entgelten zugerechnet werden. /head2right Bei den freiwilligen Leistungen ist ein Prüfraster mit dem Ziel einer strikten Wir- kungskontrolle anzuwenden. Dabei ist zu prüfen, ob für die Wahrnehmung der ein- zelnen Aufgaben ein zwingendes öffentliches Bedürfnis besteht, ob die Zuschusshö- he dem angestrebten Ziel angemessen ist und wie die eigene Leistungsfähigkeit der letztendlichen Nutzer zu bewerten ist. Außerdem müssen die Zuschussvergabe und die Verwendungskontrolle der Erfüllung des öffentlichen Bedürfnisses entsprechen. 3.2 Auflagen der Kommunalaufsicht 3.2.1 Kreditaufnahme und Netto-Neuverschuldung Die Aufnahme der Kreditbeträge, die in der städtischen Haushaltssatzung und den Be- schlüssen zu den Wirtschaftsplänen vorgesehen sind, bedürfen gemäß § 103 Abs. 4 Nr. 2 HGO der Genehmigung der Aufsichtsbehörde (Einzelgenehmigung). Hiervon ausgenommen sind Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds. Die Auflage „Keine Netto-Neuverschuldung“ ist seit Jahren Bestandteil der Haushaltsge- nehmigung der Aufsichtsbehörde. Inwieweit die dargestellte Netto-Neuverschuldung in den einzelnen Jahren im Einzelfall durch die Aufsichtsbehörde genehmigt wird, ist nicht abzu- schätzen. Grundsätzlich sind alle investiven Maßnahmen daraufhin zu überprüfen, ob sie in den ein- zelnen Jahren „notwendig“ sind, oder ob Ansätze im Kernhaushalt und in den Wirtschafts- plänen der Eigenbetriebe gestrichen werden können. Dabei ist aber zu beachten, dass es sich bei der Darstellung um Nettobeträge handelt, d. h. evtl. zu erzielende Erträge aus Bei- trägen oder GVFG-Mitteln sind ebenfalls zu berücksichtigen. D. h. die Streichung fällt dann entsprechend höher aus. Für 2012 wird das Kreditvolumen auf einen Gesamtbetrag von maximal 36,7 Mio. € be- grenzt. Teilweise ist die Vorgabe „Keine Netto-Neuverschuldung“ kritisch zu sehen. Muss über einen längeren Zeitraum auf Investitionen verzichtet werden, so kann der Zustand des städtischen Anlagevermögens einen bedenklichen Zustand erreichen. Auch ist in konjunkturellen Ab- schwungzeiten gemäß gesetzlicher Vorgaben ein antizyklisches Verhalten der öffentlichen Hand vorgesehen. Eine Neuverschuldung im Bereich der Gebührenhaushalte, so beispiels- weise im Bereich der Abwasserentsorgung, stellt sich zudem für die Stadt kostenneutral dar. Um insbesondere in diesen Bereichen einen weiteren Vermögensverzehr und unter Um- 11 ständen höhere Folgekosten zu vermeiden, ist beabsichtigt, in enger Abstimmung mit der Kommunalaufsicht die Möglichkeit einer Kreditaufnahme abzustimmen. Dies gilt auch für die anstehende und dringend notwendige Entwicklung der Konversionsflächen. 3.2.2 Personalwirtschaft In enger Abstimmung mit der Kommunalaufsichtsbehörde ist es im Zuge der Genehmigung des ersten Nachtragshaushaltes 2011 gelungen, den § 7 der Haushaltssatzung wie folgt neu zu fassen: "Freie bzw. frei werdende Stellen sind der Stellenbörse zuzuführen und bleiben zunächst unbesetzt. Der tatsächliche Bedarf ist zu überprüfen. Planstellen, die durch Ausscheiden von Beschäftigten (Tarif/Beamte) aus dem städtischen Dienst frei werden, bleiben darüber hinaus 15 Monate unbe- setzt. Während dieser Zeit ist gleichfalls der Bedarf zu überprüfen, wobei hiervon jede 2. Stelle im Rahmen des Gesamtstellenplans zu streichen ist. Die Streichung ist im Stellenplan des Folgejah- res zu dokumentieren. Von der Berechnung (der zu streichenden Stellen) ausgenommen sind freie bzw. frei werdende Stellen der Feuerwehr (Einsatzdienst), der Betreuungseinrichtungen für Kinder, der Fachschule bei der Akademie für Tonkunst, des städtischen Sozialdienstes, des Jobcenters und der Planstellen, die überwiegend durch Personalkostenerstattung refinanziert werden. Die Perso- nal- und Organisationsdezernentin/der Personal- und Organisationsdezernent entscheidet über die Freigabe zur Wiederbesetzung. Bei unabweisbarem Bedarf oder rechtlichen Verpflichtungen können Ausnahmen zugelassen werden. Hierbei ist mit der Stadtkämmerin/dem Stadtkämmerer Einvernehmen herzustellen. Von dieser Regelung sind die Stellen, die unter § 13 HGlG fallen, grundsätzlich ausgenommen." Demzufolge sind zukünftig 50 % der frei werdenden Stellen zur Streichung vorgesehen. Die Personalbemessung wird zukünftig in engem Zusammenspiel mit den im Produktbuch ausgewiesenen Quantitäts- und Qualitätskennzahlen stehen. Nachdem die Stellenplansys- tematik bereits auf die Darstellung von vollzeitäquivalenten Dezimalstellen anstatt von Teil- zeit- und Vollzeitstellen umgestellt wurde, liegt zukünftig umfassendes Datenmaterial vor, das die Darstellung von Entwicklungen über Zeitreihen und auch Quervergleiche zu anderen Kommunen ermöglicht. Im Kontext der nach wie vor notwendigen Reduzierung der Personalaufwendungen steht auch die Maßnahme, nur noch am zukünftigen eigenen Bedarf bemessen, notwendiges Nachwuchspersonal auszubilden. 3.2.3 Weitere Auflagen Das Regierungspräsidium Darmstadt hat am 17. April 2012 auf Grund der §§ 103 Absatz 2 Satz 2 und 102 Absatz 4 Satz 2 HGO in seiner Begleitverfügung zur Genehmigung der Haushaltssatzung 2012 unter anderem nachfolgende zusätzliche Auflagen erteilt, die bei der Haushaltskonsolidierung weiterhin zu beachten sind: /head2right Die Wirtschaftsführung der Eigenbetriebe ist so zu gestalten, dass Verluste vermie- den werden. Der Ausgleich der Verluste hat aus Gründen der Transparenz zeitnah über den städtischen Haushalt zu erfolgen. 12 /head2right Die zahlungswirksamen ordentlichen Aufwendungen sind um einen Gesamtbetrag von mindestens 14,8 Mio. € über den städtischen Haushalt auszugleichen. /head2right Die Gesamtsumme der Personalaufwendungen im städtischen Haushalt und den Ei- genbetrieben ist auf den Betrag des Rechnungsergebnisses des Jahres 2009 zzgl. Tarifsteigerungen zu begrenzen. Diese Auflage darf unter keinen Umständen durch die Auslagerung von Personal oder durch die Ausweitung von Sachaufwendungen umgangen werden. /head2right Auf Aufwendungen, Auszahlungen und Aufgaben, die nicht auf Gesetz oder Vertrag beruhen, ist grundsätzlich zu verzichten. Auch Pflichtleistungen sind auf Ermessens- spielräume für Einsparungen zu überprüfen. Gremienbeschlüsse, Satzungen oder Förderrichtlinien sind zu ändern, sofern diese bei entsprechend langfristigen Leis- tungen Bindungswirkung entfalten. Freiwillige Aufgabenstellungen, welche durch ver- tragliche Verpflichtung geregelt sind, müssen in eigener Verantwortung auf die Mög- lichkeit eines Ausstieges geprüft werden. Neue Leistungen im disponiblen Bereich dürfen grundsätzlich nicht übernommen werden. Ausnahmen sind nur mit Genehmi- gung der Aufsichtsbehörde möglich und bedürfen eines unabweisbaren Bedarfes. Bei Antragsstellung ist dieser Bedarf eingehend zu begründen. Gleichfalls müssen die daraus resultierenden Folgekosten nachvollziehbar dargelegt werden. Neue Auf- wendungen und Aufgaben können nur dann übernommen werden, wenn sich die Verpflichtung aus neuen Rechtsvorschriften ergibt. /head2right Vermögensgegenstände, welche die Stadt in absehbarer Zeit nicht für die Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt, sind auf ihre wirtschaftlich vertretbare Veräußerbarkeit hin zu prüfen. Hierbei sind die rechtlichen Grundsätze des § 109 HGO zu beachten. Im Falle von Veräußerungen von erheblicher Bedeutung ist bei Vorlage einer neuen Haushaltssatzung bzw. Nachtragshaushaltssatzung der Aufsichtsbehörde zu berich- ten. Die Veräußerungserlöse dürfen ausschließlich zum Abbau von Schulden bzw. Verminderung des Kreditbedarfes verwendet werden. /head2right Auf neue Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen ist grundsätzlich zu ver- zichten. Sollten dennoch Maßnahmen dieser Art dringend notwendig werden, so ist vor der Maßnahme bzw. vor Beantragung entsprechender Bundes- oder Landesbei- hilfen die Zustimmung der Aufsichtsbehörde einzuholen. Hierbei ist nachzuweisen, dass sowohl die für die Maßnahme erforderlichen Eigenmittel als auch die Folgekos- ten aufgebracht werden können. Die nach § 12 Absatz 2 GemHVO zu erstellenden Unterlagen sind dem Bericht beizufügen. /head2right Gebühren und Beiträge sind, soweit keine Kostendeckung erwirtschaftet wird, in ver- tretbarem Umfang anzupassen. Die Ergebnisse der Überprüfung sind der Aufsichts- behörde vorzulegen. 13 3.2.4 Ausblick Inwieweit die Kommunalaufsicht die seither getroffenen Auflagen aufrecht erhält oder ver- ändert, kann zurzeit nicht abgeschätzt werden. Die finanzielle Situation der Wissenschafts- stadt Darmstadt hat sich im Jahr 2012 verbessert. Dennoch und trotz der angelaufenen umfassenden Konsolidierungsbemühungen im Rahmen des Projektes „Wirkungsorientierte Haushaltskonsolidierung“ sind auch in den Jahren 2013 ff. weiterhin Defizite zu erwarten, so dass davon auszugehen ist, dass die seitherigen Auflagen bestehen bleiben. Dabei ist die Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung sehr zurückhaltend aufgebaut. Es sind z. B. nur solche Konsolidierungsmaßnahmen eingeflossen, die bereits umgesetzt sind und den optimistischen Wachstumsraten der Steuerschätzung wurde ebenfalls nur bedingt gefolgt. Auch sind Effekte, die sich durch die mögliche Teilnahme am Kommunalen Schutz- schirm ergeben werden, noch nicht berücksichtigt. Teilweise konnte die Kommunalaufsicht von den nachhaltigen Konsolidierungsbemühungen der Stadt und der Wirksamkeit des Projektes „Wirkungsorientierte Haushaltskonsolidierung“ überzeugt werden. So konnte die vorgenannte Deckelung der Personalaufwendungen auf das Rechnungsergebnis von 2009 dahingehend kommuniziert werden, dass die letzten Ta- rif- und Besoldungserhöhungen hinzugerechnet werden können. Gleichwohl bleibt die Aufla- ge, die Aufwendungen in 2012 insgesamt um 14,8 Millionen € zu reduzieren, bestehen. Ziel muss es weiterhin sein, in enger Abstimmung mit der Kommunalaufsichtsbehörde zu- künftig „kleinteilige“ Auflagen zu vermeiden, um so die finanzpolitische Handlungsfähigkeit der Stadt vollständig zurückzuerlangen und die Einschränkungen der kommunalen Selbst- verwaltung zurückzuführen. Der Magistrat ist zuversichtlich, dass dies in Zusammenarbeit mit der Kommunalaufsichtsbehörde weiterhin gelingen wird. 4 Projekt „Wirkungsorientierte Haushaltskonsolidierung“ 4.1 Voraussetzungen Grundvoraussetzung dafür, mit der Haushaltskonsolidierung überhaupt Erfolg haben zu können, ist eine transparente und allumfassende Dokumentation der Finanzsituation der Stadt und eine verlässliche Datengrundlage. Daher hat der hauptamtliche Magistrat auch im Mai 2012 wieder einen Finanzworkshop durchgeführt und den Stand der Umsetzung abge- glichen sowie mögliche weitere Maßnahmen zur Konsolidierung erarbeitet. Ferner wird seit dem Haushalt 2012 ein Produkthaushalt aufgestellt, der neben den übli- chen Anlagen auch das Produktbuch enthält. Dieses Produktbuch liefert Aussagen und Kennzahlen zu den 173 städtischen Produkten. Die Datengrundlage zu den Produkten und die entsprechenden Kennzahlen wurden für das Produktbuch 2013 ausgebaut. Dieser Pro- zess ist auch in den kommenden Jahren weiter fortzusetzen. Ab 2013 wird auch die neu geschaffene Controllingeinheit ihre Arbeit aufnehmen. Damit ist ein weiterer wichtiger Bau- stein für die kennzahlengestützte Produktsteuerung umgesetzt worden. 14 Zur Vorbereitung / Durchführung der Haushaltskonsolidierung sind zwingend erforderlich: /head2right Planung der Personalaufwendungen in der tatsächlich zu erwartenden Höhe ohne nicht realisierbare Einsparerwartung /head2right Planung der Sachaufwendungen mit einer realistischen Preissteigerungsrate /head2right Planung der Verlustzuweisungen an die Eigenbetriebe in ihrer tatsächlich erforderli- chen Höhe /head2right Planung der Folgekosten der bereits begonnenen Investitionen, z. B. im Bereich des Ausbaus der Kinderbetreuung /head2right Verzicht auf unrealistische pauschale Einsparvorgaben /head2right Offensive Darstellung der angespannten Haushalts-, Finanz- und Verschuldungslage der Stadt in der Öffentlichkeit mit der klaren Prognose, wohin die Entwicklung füh- ren wird, wenn es nicht zu einem radikalen Umsteuern kommt /head2right Einbindung aller politischen Kräfte sowie Herbeiführen eines politischen Konsenses /head2right Keine Tabuisierung einzelner Bereiche, sondern flächendeckende Überprüfung aller Dienstleistungsbereiche der Stadt /head2right Darstellung, dass die Haushaltskonsolidierung zwangsläufig zu Leistungseinschrän- kungen für die Bevölkerung führen kann 4.2 Ziele Das Projekt „Wirkungsorientierte Haushaltskonsolidierung“ verfolgt folgende Ziele: /head2right Ab dem Jahr 2016 wird ein nachhaltiger, nicht auf Einmaleffekten basierender Haushaltsausgleich erreicht. /head2right Ab dem Jahr 2016 sind periodenbezogene Fehlbeträge zukünftig vollständig zu ver- meiden. /head2right Ab dem Jahr 2016 werden die bis dahin aufgelaufenen Schulden, sowohl für die Kassenkredite als auch für Darlehen für investive Maßnahmen, kontinuierlich abge- baut. Die Zielgröße für das Projekt „Wirkungsorientierte Haushaltskonsolidierung“ ergibt sich aus der Mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung. Diese weist für das Jahr 2016 im Ergeb- nishaushalt noch einen Jahresfehlbetrag in Höhe von rd. 31 Mio. € (urspr. 42 Mio. €) aus. Dem Projekt „Wirkungsorientierte Haushaltskonsolidierung“ liegt ein klar strukturierter Pro- jektplan zu Grunde. Dabei versteht sich das Projekt als dauerhaften Prozess, mit einer mit- telfristigen Zielerreichung. 15 4.3 Umsetzung Der insgesamt zu erzielende Konsolidierungsbeitrag verteilt sich auf drei Säulen der Haushaltskonsolidierung: /head2right Säule 1 = Produkthaushalt und Strukturen der Kernverwaltung /head2right Säule 2 = Zentrale Ergebnisverbesserungsansätze /head2right Säule 3 = Einnahmeerhöhung Innerhalb jeder Säule werden Maßnahmen beschrieben, aus denen sich ein dauerhafter Konsolidierungsbeitrag ergibt. Im Laufe des Prozesses sind die Wirkungen der einzelnen Maßnahmen zu überwachen (ope- ratives Controlling). Gegebenenfalls ist durch die Beschreibung von weiteren Maßnahmen bzw. den Ausbau von bereits beschlossenen Maßnahmen gegenzusteuern (strategisches Controlling). Dementsprechend können die einzelnen Konsolidierungsbeiträge der drei Säu- len untereinander neu verteilt oder, sofern notwendig, auch insgesamt angehoben werden. Dies gilt insbesondere auch für durch externe Effekte hervorgerufene und derzeit nicht vor- hersehbare Verschlechterungen der Haushaltssituation. Eine Liste der einzelnen Konsolidierungsmaßnahmen liegt dem Haushaltssicherungskonzept 2013 ff. als Anlage 1 bei. Gegenüber der Aufstellung, die dem Haushaltssicherungskonzept 2012 ff. beigefügt war, sind nunmehr auch die als „Säule 2“ bezeichneten zentralen Ergeb- nisverbesserungsansätze in die Liste eingearbeitet. Gegenüber dem letzten Jahr ist sie fortgeschrieben und klassifiziert, ob eine Umsetzung bereits erfolgt und im Haushaltsplan berücksichtigt ist. Außerdem ist angegeben, ob die Maßnahmen im Schutzschirm-Antrag enthalten sind. 5 Kommunaler Schutzschirm Der Magistrat hat am 29. Februar 2012 mit Vorlage Nr. 2012/0052 beschlossen, sich am Verfahren zum Kommunalen Schutzschirm des Landes Hessen zu beteiligen. Für den Antrag zur Teilnahme am Schutzschirm waren keine weiteren Maßnahmen, die über das Projekt „Wirkungsorientierte Haushaltskonsolidierung“ hinausgehen, notwendig. Die Vorgaben des Kommunalen Schutzschirmes werden damit bereits erfüllt. Für die endgültige Inanspruchnahme des Kommunalen Schutzschirms ist ein weiterer Be- schluss der Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt notwendig. Die entsprechende Beschlussvorlage wird der Stadtverordnetenversammlung am 18. De- zember 2012 zur Beratung vorliegen. Sofern ein Nachsteuern durch weitere Maßnahmen notwendig wird, hat dies entsprechend der Verordnung zur Durchführung des Schutzschirmgesetzes (SchuSV) zukünftig im Rah- men der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes zu erfolgen. Dies steht im Kon- text mit der unter Ziffer 4.3 beschriebenen Verfahrensweise, die Wirkung von einzelnen Konsolidierungsmaßnahmen zu überwachen und gegebenenfalls durch weitere Maßnahmen 16 oder den Ausbau von bestehenden Maßnahmen weiterhin aktiv die Haushaltskonsolidierung zu steuern. 6 Grundsatzbeschlüsse 6.1 Überprüfung freiwilliger Leistungen Das Leistungsangebot der Stadtverwaltung wurde in der Vergangenheit in Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachdezernaten und Fachämtern dokumentiert. Durch Magistratsvorlage 2009/0090 - Freiwillige Leistungen und Pflichtleistungen der Wis- senschaftsstadt Darmstadt - wurde den Entscheidungsgremien eine erste Dokumentation zur Verfügung gestellt. Eine aktualisierte Liste war dem Haushaltssicherungskonzept 2012 ff. als Anlage 2 - „Rechtsgrundlagen Produkt-/Leistungsübersicht“ beigefügt. Eine zusätzliche detaillierte Aufschlüsselung der von den jeweiligen Verwaltungseinheiten er- brachten Einzelleistungen muss als Grundlage für weitere Entscheidungen nach wie vor er- arbeitet werden. Hierzu ist es auch notwendig, dass die einzelnen Leistungen betragsmäßig benannt werden. Neben der Überprüfung von freiwilligen Leistungen ist auch zu prüfen, inwieweit eine hun- dertprozentige Bindung bei den Weisungs- und Auftragsangelegenheiten vorliegt. Im Rah- men der Ausführung und Ausgestaltung von Weisungs- und Auftragsangelegenheiten fließen teilweise auch freiwillige Komponenten in Form von Ermessensspielräumen mit ein, die strikt zu hinterfragen sind. 6.2 Fortgeltende Grundsatzbeschlüsse Die folgenden, im bisherigen Haushaltssicherungskonzept 2010 ff. dargelegten und bereits von der Stadtverordnetenversammlung verabschiedeten Grundsatzbeschlüsse gelten weiter: /head2right Verbindlicher Beschluss der Gremien, keine neuen Aufgaben in Angriff zu nehmen, die zu zusätzlichen Belastungen im Ergebnishaushalt führen. Hierzu zählen alle Pro- jekte, die direkte neue Aufwendungen (Personalkosten, Sachkosten, Miete, Zuschüs- se) nach sich ziehen, ebenso wie Investitionen, die zu zusätzlichen Abschreibungen und Zinsbelastungen führen. /head2right Das Gleiche gilt für bereits in der Planung befindliche Projekte, die sich noch nicht in der Ausführungsphase befinden. Hier ist für jeden Einzelfall von der Fachverwal- tung ein Gremienbeschluss herbeizuführen, inwieweit die begonnene Planung unter dem Aspekt, dass eine Realisierung des Projektes mittel- und langfristig finanziell nicht darstellbar ist, zu Ende geführt oder abgebrochen werden soll. Insbesondere ist darzustellen, welche noch nicht verbrauchten Planungskosten eingespart werden können. /head2right Verbindlicher Beschluss, dass ausschließlich Zielplanungen (Entwicklungsplanun- gen), die zu Einsparungen führen, in Auftrag gegeben werden dürfen. Laufende Ziel- planungen, die nicht zu Einsparungen führen, sind einzufrieren. 17 /head2right Verbindlicher Beschluss, dass Einsparungen durch Wegfall von Aufgaben oder Über- nahme der Kosten durch einen anderen Kostenträger oder sonstige Entlastungen ausschließlich zur Entlastung des Ergebnishaushaltes und zum Abbau des Fehlbe- trages verwendet werden dürfen. Die Finanzierung neuer Maßnahmen/Projekte aus solchen Einsparungen wird ausgeschlossen. Über wegfallende Aufgaben ist von den Fachämtern regelmäßig an den Magistrat und den Haupt- und Finanzausschuss zu berichten. 7 Schlussbemerkungen Mit dem Haushaltssicherungskonzept 2013 ff. werden die aktuellen Risiken des städtischen Kernhaushaltes sowie der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe aufgezeigt. Aus diesen Risiken und anhand der Daten der Mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung wird der erhebliche Konsolidierungsbedarf der Wissenschaftsstadt Darmstadt deutlich. Mit der „Wirkungsorientierten Haushaltskonsolidierung“ wurde ein strukturiertes und nach- haltiges Projekt initiiert, das den klaren Willen zur Haushaltskonsolidierung verdeutlicht und mittelfristig den Weg zu einem ausgeglichenen Haushalt aufzeigt. Auf Grundlage dieses Projektes ist das Land Hessen bereit, mit der Wissenschaftsstadt Darmstadt einen Vertrag zur Teilnahme am Kommunalen Schutzschirm zu schließen, der allein auf den von der Wissenschaftsstadt Darmstadt selbst erstellten Konsolidierungsmaß- nahmen beruht. Der mit diesem Projekt begonnene Weg der Haushaltskonsolidierung ist stringent fortzuset- zen, um eine generationengerechte und nachhaltige Finanzpolitik sicherzustellen. Flankiert wird dieses Projekt durch die beabsichtigte Teilnahme am Kommunalen Entschuldungs- fonds. Andernfalls kann die finanzielle Leistungsfähigkeit der Wissenschaftsstadt Darmstadt nicht wieder erreicht und auf Dauer sichergestellt werden. Darmstadt, den 19. November 2012 André Schellenberg Stadtkämmerer Anlage: Dokumentation der Einzelmaßnahmen
2012/0449
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 21.11.2012 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Finanzverwaltung Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschluss- fassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2012/0449 Magistratsbeschluss-Nr. Produkt-Nr.: Kostenstelle: Investitionsnummer: Kostenträger: Sachkonto: Betreff: Haushaltssicherungskonzept 2013 ff. Vorlage vom: 19.11.2012 Beschlussvorschlag: Der Magistrat stimmt dem Haushaltssicherungskonzept 2013 ff. zu. Anlagen: Haushaltssicherungskonzept 2013 ff. Anlage zum HSK 2013 ff.: Dokumentation der Einzelmaßnahmen Datenschutzrelevante Anlage: Folgekosten: Ja Nein Beschluss des Magistrats vom - 2 - Begründung zur Magistratsvorlage vom 19. November 2012 Gemäß § 92 Absatz 4 HGO ist die Wissenschaftsstadt Darmstadt verpflichtet, ein Haushaltssiche- rungskonzept aufzustellen, welches nach Beschluss durch die Stadtverordnetenversammlung der Aufsichtsbehörde zusammen mit der Haushaltssatzung zur Genehmigung vorzulegen ist. Darmstadt, 19. November 2012 Der Dezernent IV André Schellenberg Stadtkämmerer
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Orte (3)
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2012/0449
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 19.11.2012
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00