2814/2023
Auf dem Ginsterberg 2 - 34 in 50737 Köln Weidenpesch:
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Anlage 05 Antwort zur Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamt vom 17.11.2023
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Anlage 05 zur Vorlage 2814/2023 Antwort zur Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes vom 13.11.2023 (RPA-Nr.: 2023/0396) Abriss und Neubau von 15 ein- und zweigeschossigen Einfamilienhäusern sowie Beauftragung einer Machbarkeitsstudie zur Zukunft des bestehenden Mehrfamilienhauses Auf dem Ginsterberg 2 – 34 in 50737 Köln Weidenpesch Soweit die beabsichtige Baumaßnahme das in Rede stehende Mehrfamilienhaus betrifft, kann erst nach Vorliegen bzw. auf Grundlage des Ergebnisses der Machbarkeitsstudie ein entsprechender energetischer Standard festgelegt werden. Entscheidend ist hierbei, welcher entsprechende Standard sich bei einer etwaigen Sanierung bautechnisch umsetzen lässt. Auch für diesen Baukörper ist grundsätzlich die Umsetzung des sog. Passivhausstandards angestrebt. Unabhängig davon, ob eine Neuerrichtung oder Sanierung des Mehrfamilienhauses zum Tragen kommt, wird die Planung und Umsetzung auf Grundlage der geltenden Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsstandards im Wohnungsbau erfolgen. Wie in sämtlichen gleichgelagerten Beschlussverfahren zu entsprechenden Bauvorhaben wird bzw. kann erst mit der Baubeschlussvorlage eine fundiert erstellte Kostenberechnung nach DIN 276 den politischen Gremien vorgelegt werden. Das Erstellen einer Kostenberechnung ist insoweit Bestandteil der Leistungsphase 3. Im Zeitpunkt der Erstellung des Planungsbeschlusses kann auf Basis der bis dahin bekannten und relevanten Planungsparameter nur ein Kostenrahmen auf Grundlage der einschlägigen Baukostenkennwerte erstellt werden. Wie das Rechnungsprüfungsamt richtig feststellt, liegen die Kostentoleranzen der Baukosten in diesem frühen Stadium bei +/- 40%. Das Ergebnis des erstellten Kostenrahmens wird nicht bemängelt. Das Beireichen der verwaltungsinternen Kostenermittlung zu dieser Vorlage wird daher für nicht erforderlich erachtet. Bei dem Sicherheitszuschlag handelt es sich um einen pauschalen Risikozuschlag von 10 %, der nicht absehbare Ereignisse abdecken soll. Darunter sind vor allem Risiken zu verstehen, die auch bei gewissenhafter Voruntersuchung projektspezifisch, dem Grunde und der Höhe nach nicht vorhersehbar sind bzw. sein können. Die Berücksichtigung eines Sicherheits- bzw. Risikozuschlags entspricht der gängigen Praxis bei der Ermittlung entsprechender Kosten eines Bauvorhabens. Eine Entscheidung, welche Berechnungsmethode zur Preisindexierung auf die gesamte Projektlaufzeit angewandt werden soll, hat die dafür zuständige Kämmerei noch nicht getroffen. Die Beauftragung der Planer erfolgt stufenweise bzw. nach entsprechender Planungsbeschlussfassung mit den Leistungsphasen 1-3. Die Beauftragung der Leistungsphasen 4- 9 erfolgt erst nach Baubeschlussfassung. Wie in der Beschlussvorlage dargestellt, ist nicht beabsichtigt, dieses Bauvorhaben über einen Generalplaner bzw. Total- oder Gesamtunternehmer zu realisieren. Von daher werden mehrere Planungsbüros mit den entsprechenden Planungsleistungen beauftragt. Aufgrund der Historie, welche im Bedarfsfeststellungsbeschluss entsprechend erläutert ist, erfolgt die Sanierung bzw. Neuerrichtung als fortgeführte Wiedergutmachungsgeste für die Opfer des NS-Regime. Dieses Bauvorhaben erfährt damit vor dem dargestellten historischen Hintergrund eine Sonderstellung, die in diesem Kontext wirtschaftliche Gesichtspunkte nicht als Grundlage einer Beschlussfassung fokussiert. Die Dringlichkeit wird - unabhängig der prognostizierten Projektlaufzeit - aufgrund der dargestellten baulichen Gesamtsituation nach wie vor bejaht. Die Anlage 05 wurde am 17.11.2023 mit dem Rechnungsprüfungsamt besprochen. Unklarheiten in Bezug auf den Beschluss der Planung wurden somit ausgeräumt.
Anlage 02 Lageplan Auf dem Ginsterberg 2 - 34
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Anlage 02 - Auf dem Ginsterberg 2 - 34 Mittelpunkt: 354118, 5650380 1:2000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 31.08.2023Seite 1 / 1
Anlage 08, Auszug zu 2814_2023 Finanzausschuss 05.02.2024
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Geschäftsführung Finanzausschuss Herr Müller (20) Telefon: (0221) 221-24649 Fax: (0221) 221-23902 E-Mail: Michael.Mueller6@stadt- koeln.de Datum: 05.02.2024 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses vom 05.02.2024 öffentlich 10.2 Auf dem Ginsterberg 2 - 34 in 50737 Köln Weidenpesch: Abriss und Neubau von 15 ein- und zweigeschossigen Einfamilienhäu- sern sowie Beauftragung einer Machbarkeitsstudie zur Zukunft des be- stehenden Mehrfamilienhauses 2814/2023 10.2.1 Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen, CDU und Volt vom 05.02.2024 AN/0203/2024 I. Beschluss über den Änderungsantrag: Nach Punkt 4 der Beschlussvorlage wird ein neuer Punkt 5 wie folgt eingefügt: Der Rat beauftragt die Verwaltung, Verhandlungen mit Bauunternehmen mit dem Ziel zu führen, dass die Errichtung der neu zu errichtenden Häuser zu einem Festkosten- preis durch Generalunternehmer erfolgt. Die Ergebnisse sollen dem Bauausschuss nach Abschluss der Verhandlungen vorge- stellt werden. Die bisherigen Punkte 5 und 6 bleiben bestehen, und werden zu Punkten 6 und 7. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt II. Beschluss über die so geänderte Vorlage: Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, Planungen für den Rückbau der 15 ein- und zweigeschossigen Einfamilienhäuser auf dem städtischen Grundstück Auf dem Ginsterberg 6-34 in 50737 Köln- Weidenpesch, Gemarkung Longerich, Flur 7, Flurstück 513, aufzunehmen. 2. Ferner wird die Verwaltung beauftragt, Planungen für die Errichtung von 15 Einfamilienhäusern im freifinanzierten Wohnungsbau im Passivhausstandard vorzunehmen. 3. Zusätzlich ist von der Verwaltung eine Machbarkeitsstudie hinsichtlich der wirt- schaftlichen Gegenüberstellung einer Sanierung des auf demselben Flurstück befindlichen Mehrfamilienhauses im Bestand und einer Niederlegung mit an- schließendem Neubau unter der Erfüllung der Voraussetzung des § 35 Abs. 4 BauGB in der Kubatur des Bestandsgebäudes durchzuführen. Sofern eine Sanierung des Mehrparteienhauses baurechtlich möglich ist, wird die Sanierungsmaßnahme als Alternative zu dem Neubauvorhaben im folgen- den Baubeschluss dargestellt. 4. Dazu ermächtigt der Rat die Verwaltung, die erforderlichen Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 – 3 auf Basis der HOAI – Gebührenordnung - zu beauf- tragen sowie die vorab notwendigen Gutachten (Statik, Boden-, Schadstoff-, Lärmschutz, Verkehr etc.) einzuholen. Die voraussichtlichen Aufwendungen für die Vorplanungen des Rückbaus der 15 Einfamilienhäuser betragen rund 48.000 € brutto. Die prognostizierten Planungskosten zu den Neubauten der 15 Einfamilienhäu- ser, dem Neubau des Mehrfamilienhauses bzw. der Sanierungsmaßnahme be- tragen insgesamt rund 1,08 Mio. € brutto. Der Betrag beinhaltet bereits die in Auftrag zu gebende Machbarkeitsstudie. 5. Der Rat beauftragt die Verwaltung, Verhandlungen mit Bauunternehmen mit dem Ziel zu führen, dass die Errichtung der neu zu errichtenden Häu- ser zu einem Festkostenpreis durch Generalunternehmer erfolgt. Die Ergebnisse sollen dem Bauausschuss nach Abschluss der Verhand- lungen vorgestellt werden. 6. Gleichzeitig werden die investiven Auszahlungsermächtigungen für die Planung der Vorhaben in entsprechender Höhe im Teilfinanzplan des Amtes für Woh- nungswesen in der Produktgruppe 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5620-1004-5-5254 – Neubau Auf dem Ginsterberg 2-34, freigege- ben. 7. Der Rat erkennt in diesem Zusammenhang den Bedarf für die externen Beauf- tragungen der Leistungsphase 1-9 an. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 06 Vorab-Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift UA Wohnen 14.11.23 zu Vorlage 2814 2023
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Geschäftsführung Unterausschuss Wohnen Herr Krämer Telefon: (0221) 221-27467 Fax: (0221) 221-27447 E-Mail: sozialamt.ausschuss@stadt- koeln.de Datum: 27.11.2023 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 10. Sitzung des Unterausschusses Wohnen vom 14.11.2023 öffentlich 2.2 Auf dem Ginsterberg 2 - 34 in 50737 Köln Weidenpesch: Abriss und Neubau von 15 ein- und zweigeschossigen Einfamilienhäu- sern sowie Beauftragung einer Machbarkeitsstudie zur Zukunft des be- stehenden Mehrfamilienhauses 2814/2023 Frau Kerscher (Amtsleiterin, Amt für Wohnungswesen) bittet die Kurzfristigkeit, mit welcher die Vorlage dem Unterausschuss Wohnen vorgelegt werde zu entschuldi- gen. Sie macht auf die planungstechnischen und baurechtlichen Schwierigkeiten des Projekts aufmerksam. Sie erläutert die Historie der Siedlung, welche von der Stadt Köln in den 1970iger Jahre als Wiedergutmachung an Verfolgte des NS-Regimes übergeben wurden. Hierbei seien die Gebäude seinerzeit in einer maximal schlichten Bauweise, zum Beispiel ohne Nässedämmung der Bodenplatte, erstellt worden. Dies sei ursächlich für den heutigen schlechten baulichen Zustand der Gebäude. Nach in- tensiven Prüfungen und Abstimmungen habe sich gezeigt, dass, unter den in der Vor- lage beschriebenen Rahmenbedingungen, ein Neubau der betroffenen Gebäude mög- lich sei. Hierzu solle nun eine entsprechende Planung beauftragt werden. Herr Brust (Bündnis 90/Die Grünen) bittet die Verwaltung um Auskunft darüber, wa- rum sechs Jahre seit der Beschlussfassung des Rates zur Sanierung dieser Siedlung vergangen seien, während dieser Zeit nur Boden- und Kampfmitteluntersuchungen stattgefunden hätten und warum nun noch zwei Jahre für eine Machbarkeitsgutachten benötigt würden. Dies bedeute, unter Berücksichtigung der Umsetzung dieses Be- schlusses, eine Zeitspange von 16 Jahren bis zum Wiedereinzug der betroffenen Menschen. Herr Brust stellt folgende Fragen an die Verwaltung: 1. Er bittet um Auskunft über die Lange Laufzeit von 10 Jahren und die Darlegung der Gründe hierfür. 2. Ist es sinnvoll an dieser Stelle, genauso wie jetzt vorhanden, in ein- oder zwei- geschossiger Bauweise, neu zu bauen? Hier macht Herr Brust drauf aufmerk- sam, dass die meisten bisherigen Bewohner*innen zwischenzeitlich an anderer Stelle wohnen. Frau Kerscher (Amtsleiterin, Amt für Wohnungswesen) erläutert, dass es bisher keinen Beschluss der Politik an die Verwaltung gegeben habe, diese Siedlung zu sa- nieren. 2017 hatte der Rat beschlossen, die Bemühungen zur Sanierung einzustellen, da festgestellt wurde, dass eine Sanierung nicht sinnvoll sei. Zum damaligen Zeitpunkt sei Kenntnisstand gewesen, dass eine Neuerrichtung der Gebäude bau- und pla- nungsrechtlich nicht möglich sei. Hier sei die Verwaltung heute, nach langwierigen Re- cherchen, z.B. danach ob es jemals eine gültige Baugenehmigung für diese Gebäude gegeben habe und nach weiteren Abstimmungen mit den beteiligten Ämtern weiter. Eine Neubebauung sei allerdings nur auf bestehender Fläche mit der gleichen Kuba- tur möglich. Eine höhere Ausnutzung der gesamten Fläche sei baurechtlich in diesem Fall leider nicht möglich. Den Hinweis der Politik, die jetzigen Bewohner*innen in die Realisierung des Projektes einzubinden, hat die Verwaltung aufgegriffen. Zwischen- zeitlich haben viele Bewohner*innen die Häuser auf Grund des Zustandes der Bau- substanz verlassen. Der Verwaltung wurde aus den Gesprächen mit Vertreter*innen der Bewohner*innen sowie der einbezogenen Organisationen deutlich vermittelt, dass der klare Wunsch bestehe, wieder in die Siedlung zurück zu ziehen. Im weiteren Pro- jektverlauf werde die künftige Belegung verlässlich abgeklärt. Selbstverständlich werde sichergestellt, dass kein Leerstand entstehe. Der Hinweis auf den zeitlichen Rahmen sei richtig. Dies liegt unter anderem daran, dass allein die Machbarkeitsstudie schon eine Dauer von zwei Jahren in Anspruch nehme. Aufgrund der Komplexität des Projektes müsse daher realistisch von einer Planungs- und Bauzeit von insgesamt zehn Jahren ausgegangen werden. Die weiteren Fragen würden schriftlich beantwortet werden. Herr Erkelenz (CDU) weist darauf hin, dass bereits in der Vergangenheit Bedenken hinsichtlich einer Neubebauung in dem bestehenden Landschaftsschutzgebiet bestan- den. Frau Kerscher (Amtsleiterin, Amt für Wohnungswesen) teilt mit, dass nach erfolg- ter Abstimmung zwischen den beteiligten Ämtern die Hemmnisse dahingehend besei- tigt worden seien, dass ein Abriss und Neubau, genau in dem beschriebenen engen Korsett unter Beibehaltung der Kubatur und auf bestehenden Fußabdruck der vorhan- denen Bebauung, möglich sei. So erkläre sich der Vorschlag Abriss und Neubau. Dies sei entsprechend abgestimmt und planungsrechtlich auch abgedeckt. Das Vorhaben liegt nicht im Landschaftsschutzgebiet. Herr Kircher (SPD) macht darauf aufmerksam, dass es sich weiterhin um eine Rand- lage handle. Er erwarte, dass die dort wohnhaft gewesenen Bewohner*innen auch wieder dort, in vernünftigen Wohnanlagen, einziehen könnten. Ob dies nun Einfamili- enhäuser sein müssten, könne hinterfragt werden. Es besteht dort ein Riegelbau mit zehn Wohneinheiten und sollte, unter einbeziehenden Gesprächen mit den Betroffe- nen, wie dies z.B. in Roggendorf geschehen sei, in die Planung mit einzubeziehen. Dort wurde beim Wohnbau die Vorstellungen der Bewohner*innen mitberücksichtigt. Frau Kerscher (Amtsleiterin Amt für Wohnungswesen) erläutert, dass über eine Machbarkeitsstudie festgestellt werden solle, ob eine Sanierung des bestehenden Mehrfamilienhauses möglich sei oder dieser Mehrfamilienriegel neu gebaut werden könne. Diese Frage stelle sich hinsichtlich der Einfamilienhäuser nicht. Hier gebe es keine andere Option als den bereits beschriebenen Weg. Frau Tillessen (FDP) bedankt sich für die bisherigen klarstellenden Erläuterungen und bittet um Auskunft darüber wie groß die Häuser seien. Die Verwaltung antwortet wie folgt: Sechs Einfamilienhäuser verfügen über je 84 qm Wohnfläche, neun über je 117 qm. Herr Frenzel (SPD) bittet hinsichtlich Seite 4 Absatz 5 um Auskunft darüber worin die planungsrechtliche Situation begründet sei. Es handele sich in der Tat im einen regio- nalen Grünzug, aber die Fläche dürfte deutlich kleiner sein als 10 ha und dürfte daher regionalplanerisch nicht relevant sein dürfte. Ein Fußabdruck eines gebauten Hauses sei aus seiner Sicht in keinem Fall regionalplanerisch relevant. Er bittet im weiteren Verlauf der Beratung dieser Vorlage zu erläutern worin die planungsrechtliche Situa- tion begründet sei. Die Verwaltung antwortet wie folgt: Der Flächennutzungsplan sieht vorliegend eine Grünfläche vor. Baurechtlich ist der Vorhabenbereich daher als Außenbereich einzu- ordnen. Die Beurteilung des Vorhabens richtet sich daher nach § 35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB. Frau Pakulat (Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass das Bauen im Außenbereich, rein planungsrechtlich, mit ähnlichen Hindernissen und Eckbedingungen verknüpft sei wie bei der Egonstraße, welche seinerzeit unter vergleichbaren Bedingung gebaut wurde. Die sich stellende Frage sei, ob dieser Zustand weitergeführt werden solle und dies Stadtentwicklungspolitisch sinnvoll sei. Man müsse überlegen, ob die Möglichkeit bestehe, den Bewohner*innen in einem Geschoßwohnungsbau in der näheren Umge- bung anzubieten. Herr Frenzel (SPD) ergänzt, dass neben den städtebaulichen, planungsrechtlichen und auch ökonomischen Gründen für eine Einfamilienhausbebauung könne in diesem konkreten Fall auch nachvollzogen werden, dass soziale Aspekte zu berücksichtigen seien und für eine Bebauung mit Einfamilienhäusern sprechen könnten. Dies könne, gerade unter Berücksichtigung der Historie der Siedlung und der Bewohner*innen, ein Argument hierfür sein. Hinsichtlich der Egonstraße macht Herr Frenzel (SPD) darauf aufmerksam, dass die Verwaltung mitteile, dass dort keine Genehmigungen für eine Bebauung erteilen könne. Fakt sei, dass aus Sicht der Bezirksregierung die Stadtver- waltung sehr wohl einen entsprechenden Handlungsspielraum habe, da es sich zwei- fellos um eine Fläche handele, die kleiner als 10 ha und damit nicht regionalplanungs- relevant sei. Die Regionalplanung sei nicht parzellenscharf. Der Spielraum welcher vorhanden sei, sei größer als bisher von der Stadtverwaltung genutzt. Der Ausschussvorsitzende Pütz (SPD) bedankt sich für die zahlreichen Wortmel- dungen und die Beantwortungen durch die Verwaltung. Er erinnert daran, dass im Rahmen der Beschlussfassung über die Festsetzung der Tagesordnung beschlossen wurde, die Vorlage zwar zu beraten, diese aber ohne ein Votum des Unterausschus- ses Wohnen in die nachfolgenden Gremien zu geben. Im Rahmen der Beschlussfassung über die Festsetzung der Tagesordnung ohne Beschluss in nachfolgende Gremien verwiesen.
Anlage 03 Luftbild Auf dem Ginsterberg 2 - 34
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Anlage 03 - Auf dem Ginsterberg 2 - 34 Mittelpunkt: 354119, 5650374 1:1000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 31.08.2023Seite 1 / 1
Anlage 01 Übersichtsplan Auf dem Ginsterberg 2 - 34
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Anlage 01 - Auf dem Ginsterberg 2 - 34 Mittelpunkt: 354220, 5650261 1:7500 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 31.08.2023Seite 1 / 1
Anlage 07 Auszug aus der Niederschrift Bauausschuss 27.11.2023
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Geschäftsführung Bauausschuss Frau Huppertz Telefon: (0221) 221 22443 Fax: (0221) 221 22344 E-Mail: DezVI-Dezernatskoordination- Session@stadt-koeln.de Datum: 29.11.2023 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 21. Sitzung des Bauausschusses vom 27.11.2023 öffentlich 7.1 Auf dem Ginsterberg 2 - 34 in 50737 Köln Weidenpesch: Abriss und Neubau von 15 ein- und zweigeschossigen Einfamilienhäu- sern sowie Beauftragung einer Machbarkeitsstudie zur Zukunft des be- stehenden Mehrfamilienhauses 2814/2023 RM Brust weist daraufhin, dass die Punkte 1-9, die unter Punkt 6 in der Beschlussvor- lage aufgeführt werden, unklar seien, da nach Frau Kerschers Ausführungen mit die- ser Beschlussvorlage die Vorbereitungen eingeleitet werden sollen, die letztlich zu ei- nem Baubeschluss führen. Beigeordneter Greitemann erläutert, dass es sich hierbei um die Bedarfe handele, die für die externe Beauftragung gesehen werden. Die Punkte 1-9 stellen Punkte eines Stufenvertrages dar, über die die Leistungen der Architekten und Ingenieure ausgelöst werden können, sollte das Gremien diese Bedarfe anerkennen. Ein Stufenvertrag sei einfacher zu verhandeln. Frau Kerscher ergänzt, dass es sich hierbei um einen ausdrücklichen Punkt des Rechnungsprüfungsamtes handele, dass in den Planungsbeschlüssen alle Leistungs- phasen in der Bedarfsfeststellung im Beschluss aufgeführt werden sollen. Beigeordneter Greitemann informiert den Ausschuss darüber, dass es ein Beschluss des Bundesrates gebe, nachdem die Leistungsphasen nicht mehr voneinander ge- trennt werden können, sondern das EU-weit die Gesamtsummen des Planungsauftra- ges inkl. der Gesamtsumme der anderen Planungsleistungen (Ingenieurleistungen etc.) verwendet werden müssen. So werde die Verwaltung vielen Ausschreibungen in die EU-weiten Ausschreibungen geben müssen. RM Tybussek erkundigt sich, ob bei diesem Bauvorhaben auch der dort angrenzende Pferdeschutzhof betroffen sei. Dieser habe sich schon besorgt an die Bezirksvertre- tung gewandt. Frau Kerscher erklärt, dass die Belange des Pferdeschutzhofes nicht betroffen seien, da man hier von einer bereits bestehenden Siedlung innerhalb der bestehenden Ku- batur spreche. Hier solle auf einem bestehenden Fußabdruck wiederaufgebaut wer- den. Der Bauausschuss stellt die Angelegenheit zurück. Beschluss: 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, Planungen für den Rückbau der 15 ein- und zweigeschossigen Einfamilienhäuser auf dem städtischen Grundstück Auf dem Ginsterberg 6-34 in 50737 Köln- Weidenpesch, Gemarkung Longerich, Flur 7, Flurstück 513, aufzunehmen. 2. Ferner wird die Verwaltung beauftragt, Planungen für die Errichtung von 15 Einfamilienhäusern im freifinanzierten Wohnungsbau im Passivhausstandard vorzunehmen. 3. Zusätzlich ist von der Verwaltung eine Machbarkeitsstudie hinsichtlich der wirt- schaftlichen Gegenüberstellung einer Sanierung des auf demselben Flurstück befindlichen Mehrfamilienhauses im Bestand und einer Niederlegung mit an- schließendem Neubau unter der Erfüllung der Voraussetzung des § 35 Abs. 4 BauGB in der Kubatur des Bestandsgebäudes durchzuführen. Sofern eine Sanierung des Mehrparteienhauses baurechtlich möglich ist, wird die Sanierungsmaßnahme als Alternative zu dem Neubauvorhaben im folgen- den Baubeschluss dargestellt. 4. Dazu ermächtigt der Rat die Verwaltung, die erforderlichen Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 – 3 auf Basis der HOAI – Gebührenordnung - zu beauf- tragen sowie die vorab notwendigen Gutachten (Statik, Boden-, Schadstoff-, Lärmschutz, Verkehr etc.) einzuholen. Die voraussichtlichen Aufwendungen für die Vorplanungen des Rückbaus der 15 Einfamilienhäuser betragen rund 48.000 € brutto. Die prognostizierten Planungskosten zu den Neubauten der 15 Einfamilienhäu- ser, dem Neubau des Mehrfamilienhauses bzw. der Sanierungsmaßnahme be- tragen insgesamt rund 1,08 Mio. € brutto. Der Betrag beinhaltet bereits die in Auftrag zu gebende Machbarkeitsstudie. 5. Gleichzeitig werden die investiven Auszahlungsermächtigungen für die Planung der Vorhaben in entsprechender Höhe im Teilfinanzplan des Amtes für Woh- nungswesen in der Produktgruppe 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5620-1004-5-5254 – Neubau Auf dem Ginsterberg 2-34, freigege- ben. 6. Der Rat erkennt in diesem Zusammenhang den Bedarf für die externen Beauf- tragungen der Leistungsphase 1-9 an.
Anlage 04 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt Auf dem Ginsterberg 2 - 34
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/ 2 14 13.11.2023 Dezernat V 56 Stellungnahme zum Bedarfsfeststellungsbeschluss der Beschlussvorlage 2814/2023 (Stand 09.11.2023) Abriss und Neubau von 15 ein- und zweigeschossigen Einfamilienhäusern sowie Beauftragung einer Machbarkeitsstudie zur Zukunft des bestehenden Mehrfamilienhauses Auf dem Ginsterberg 2 - 34 in 50737 Köln Weidenpesch RPA-Nr.: 2023/0396 Prognostizierte Kosten: Vorplanung Rückbau der 15 Einfamilienhäuser 48.000,00 € brutto Gesamtkosten (Planung und Bau) Variante 1: Planungskosten 1,08 Mio. € brutto Neubau 15 Einfamilienhäuser und ein Mehrfamilienhaus (insgesamt für 31 Wohneinheiten /ca. 90 Personen) ca. 21,34 Mio. € brutto Gesamtkosten (Planung und Bau) Variante 2: Planungskosten 1,02 Mio. € brutto Neubau 15 Einfamilienhäuser und Sanierung Mehrfamilienhaus (insgesamt für 31 Wohneinheiten /ca. 90 Personen) ca. 19,68 Mio. € brutto Sehr geehrte Damen und Herren, die Beschlussvorlage zu der oben genannten Maßnahme wurde dem Rechnungsprü- fungsamt am 03.11.2023 zur Prüfung vorgelegt. Es soll ein kombinierter Bedarfsfest- stellungs- und Planungsbeschuss erwirkt werden. 56/Amt für Wohnungswesen beabsichtigt den Rückbau von 15 Einfamilienhäusern so- wie die anschließende Errichtung von 15 Einfamilienhäusern planen zu lassen. Ferner soll für ein bestehendes Mehrfamilienhaus eine Variantenbetrachtung im Rahmen ei- ner Machbarkeitsstudie erfolgen. In der Machbarkeitsstudie soll eine wirtschaftliche Gegenüberstellung von Abriss mit anschließendem Neubau und einer Sanierung durchgeführt werden. In den 15 ein- und zweigeschossigen Einfamilienhäusern und den 16 Wohneinheiten des Mehrfamilienhauses soll Wohnraum für insgesamt rund 90 Personen entstehen. Der Beschluss soll die Verwaltung in die Lage versetzen die Planung der Leistungs- phasen 1 bis 3 gemäß HOAI zu beauftragen. - 2 - Das Rechnungsprüfungsamt nimmt zu den vorgelegten Unterlagen wie folgt Stellung: Für die Neuerrichtung der Einfamilienhäuser soll baulich eine Orientierung am Be- stand erfolgen. Dem Beschluss ist zu entnehmen, dass die Einfamilienhäuser in Pas- sivhausstandard errichtet werden sollen. Für das Mehrfamilienhaus werden keine Qualitätsstandards beschrieben. Die in der Beschlussvorlage genannten Kosten für die Gebäude wurden auf Grund- lage von Baukostenkennwerten (BKI) ermittelt. Die Ermittlung des BKI-Kostenrah- mens wurde dem Rechnungsprüfungsamt am 08.11.2023 nachgereicht und ist den Beschlussunterlagen nicht angefügt. In dem frühen Projektstand des Kostenrahmens liegen die Kostentoleranzen der Baukosten bei +/- 40% (ca. 8 Mio. €). Die Honorare für die Planungsleistungen wurden auf Basis einschlägiger Honorarord- nungen (z. B. HOAI/Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) ermittelt und sind weitgehend plausibel. In den angegebenen Gesamtkosten (Planung und Neubau bzw. Sanierung) ist ein Si- cherheitszuschlag von 10 % enthalten. Erläuternde Informationen, die Inhalt und Höhe dieses Zuschlags plausibilisieren, liegen der Ermittlung des Kostenrahmens nicht bei. Für die Projektlaufzeit werden im Beschluss 10 Jahre genannt. Ein Ansatz für die Be- rücksichtigung von Preissteigerungen über die Projektlaufzeit ist nicht erkennbar. Anhand der Formulierung im Beschlussvorschlag ist nicht klar ersichtlich, ob die Aus- schreibung der Leistungsphasen 1 bis 9 erfolgt oder eine stufenweise Beauftragung von zunächst den Leistungsphasen 1 bis 3 vorgesehen ist. Ebenso ist die Frage offen, ob ein Generalplaner oder verschiedene Planer, die durch den Bauherrn koordiniert werden müssen, beauftragt werden soll. In 2017 wurde die Sanierung der 15 Einfamilienhäuser auf Grund der schlechten Bau- substanz als unwirtschaftlich eingestuft (Beschlussvorlage 1708/2017). Die nun vorlie- gende Beschlussvorlage enthält keine Angaben über eine grundsätzliche Wirtschaft- lichkeit. Weder für die Einfamilienhäuser noch für das Mehrfamilienhaus wird der Leer- stand oder die Aufgabe des Standorts als Alternative in Betracht gezogen. Die für die Maßnahme beschriebene Dringlichkeit ist unter Beachtung der Dauer für eine Machbarkeitsuntersuchung von 2 Jahren und einer Projektlaufzeit von 10 Jahren nicht nachvollziehbar. Grundsätzlich ist die Notwendigkeit der Nutzung von städtischen Grundstücken und der Erhalt bzw. die Schaffung von Wohnraum mit günstigem Mietzins nachvollziehbar und wird nicht in Frage gestellt. Mit freundlichen Grüßen Sven Genseke
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle V/562/4 Vorlagen-Nummer 2814/2023 Freigabedatum 14.11.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Auf dem Ginsterberg 2 - 34 in 50737 Köln Weidenpesch: Abriss und Neubau von 15 ein- und zweigeschossigen Einfamilienhäusern sowie Beauftragung einer Machbarkeitsstudie zur Zukunft des bestehenden Mehrfamilienhauses Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, Planungen für den Rückbau der 15 ein- und zwei- geschossigen Einfamilienhäuser auf dem städtischen Grundstück Auf dem Ginsterberg 6-34 in 50737 Köln- Weidenpesch, Gemarkung Longerich, Flur 7, Flurstück 513, auf- zunehmen. 2. Ferner wird die Verwaltung beauftragt, Planungen für die Errichtung von 15 Einfamili- enhäusern im freifinanzierten Wohnungsbau im Passivhausstandard vorzunehmen. 3. Zusätzlich ist von der Verwaltung eine Machbarkeitsstudie hinsichtlich der wirtschaftli- chen Gegenüberstellung einer Sanierung des auf demselben Flurstück befindlichen Mehrfamilienhauses im Bestand und einer Niederlegung mit anschließendem Neubau unter der Erfüllung der Voraussetzung des § 35 Abs. 4 BauGB in der Kubatur des Be- standsgebäudes durchzuführen. Sofern eine Sanierung des Mehrparteienhauses baurechtlich möglich ist, wird die Sa- nierungsmaßnahme als Alternative zu dem Neubauvorhaben im folgenden Baube- schluss dargestellt. Integrationsrat 14.11.2023 Unterausschuss Wohnen 14.11.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 16.11.2023 Bauausschuss 27.11.2023 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 30.11.2023 Finanzausschuss 04.12.2023 Rat 07.12.2023 2 4. Dazu ermächtigt der Rat die Verwaltung, die erforderlichen Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 – 3 auf Basis der HOAI – Gebührenordnung - zu beauftragen so- wie die vorab notwendigen Gutachten (Statik, Boden-, Schadstoff-, Lärmschutz, Ver- kehr etc.) einzuholen. Die voraussichtlichen Aufwendungen für die Vorplanungen des Rückbaus der 15 Ein- familienhäuser betragen rund 48.000 € brutto. Die prognostizierten Planungskosten zu den Neubauten der 15 Einfamilienhäuser, dem Neubau des Mehrfamilienhauses bzw. der Sanierungsmaßnahme betragen ins- gesamt rund 1,08 Mio. € brutto. Der Betrag beinhaltet bereits die in Auftrag zu ge- bende Machbarkeitsstudie. 5. Gleichzeitig werden die investiven Auszahlungsermächtigungen für die Planung der Vorhaben in entsprechender Höhe im Teilfinanzplan des Amtes für Wohnungswesen in der Produktgruppe 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teil- planzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5620-1004-5- 5254 – Neubau Auf dem Ginsterberg 2-34, freigegeben. 6. Der Rat erkennt in diesem Zusammenhang den Bedarf für die externen Beauftragun- gen der Leistungsphase 1-9 an. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 1,08 Mio. € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 48.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Ausgangslage: In den 1970-er Jahren hatte die Stadt Köln als Wiedergutmachungsgeste für die durch das NS-Regime verfolgten Familien der Volksgruppe der Sinti und Roma auf dem Grundstück Auf dem Ginsterberg 32 – 34 in Köln Weidenpesch eine Siedlung errichtet. Die Siedlung besteht aus 15 Einfamilienhäusern (ein- und zweigeschossig) sowie einem Rie- gelbau mit 10 Wohneinheiten, die um zwei miteinander verbundene Höfe angeordnet sind, an denen sich auch ein überdachter Stellplatz für Wohnwagen anschließt. Die Errichtung der Siedlung erfolgte in den 1970er Jahren in einfachster Massivbauweise, mit Einfachverglasung, ohne Gasversorgung (Beheizung erfolgt bis heute über eine Warmlufthei- zung mittels Kohle) und ohne Keller. Sechs Einfamilienhäuser verfügen über je 84 qm Wohnfläche und neun Einfamilienhäuser verfügen über je 117 qm Wohnfläche. Die Bestandsgebäude befinden sich überwiegend seit Jahren in einem maroden und zum Teil 4 unbewohnbaren Zustand, so dass ein Großteil der ehemaligen Bewohner*innen ihren Le- bensmittelpunkt verlegen musste. Die Gebäude entsprechen nicht mehr den heute erforderlichen energetischen und techni- schen Standards. Bei den Gebäuden ist es durch mangelhaft ausgeführte Dämmungen der Bodenplatten und fehlenden Feuchtigkeitssperren im aufsteigenden Mauerwerk zu erhebli- chen Schäden gekommen. Der Leerstand der Gebäude hat diesen schlechten baulichen Zu- stand noch begünstigt. Der schlechte bauliche Zustand der Häuser, die unzureichende energetische Ausstattung be- zogen auf die Gebäudehülle, Fenster und Heiztechnik sowie die Schimmelbildung in den Räumen lassen eine weitere Nutzung zu Unterbringungszwecken, aber auch eine Sanierung, nicht zu. Die gesamte Gebäudetechnik (Elektro, Heizung, Sanitär) ist veraltet und müsste dringend ausgetauscht werden. Die Dachstühle sind völlig marode, teilweise löchrig, nicht ge- dämmt und müssten ebenfalls komplett neu errichtet werden. Der Rat der Stadt Köln hat daher in seiner Sitzung am 14.11.2017 (1708/2017) beschlossen, die Planungen zur Sanierung der 15 Einfamilienhäuser wegen Unwirtschaftlichkeit einzustel- len. Ein alternativer Neubau war seinerzeit bau- und planungsrechtlich nicht genehmigungsfä- hig. Die Verwaltung hatte angekündigt, Überlegungen hinsichtlich der künftigen Nutzungsal- ternativen anzustellen und den politischen Gremien nach Abschluss der Prüfung die entspre- chenden Umsetzungsvorschläge hinsichtlich der weiteren Nutzungsperspektive vorzulegen. Nach Abschluss aufwendiger Abstimmungen zur bau- und planungsrechtlichen Situation ist ein Neubau nach heutigem Sachstand genehmigungsfähig, soweit dieser auf dem Fußab- druck der Bestandsgebäude bzw. ausschließlich in derselben Kubatur errichtet wird. Die Ver- waltung beabsichtigt aufgrund der nun gegebenen entsprechenden Möglichkeiten die Neuer- richtung der in Rede stehenden Einfamilienhäuser sowie den Neubau oder die Sanierung des Riegelbaus. Mit der beabsichtigten Umsetzung dieser Maßnahme soll sichergestellt werden, -dass auch weiterhin Wohnraum für die Nachkommen der in der NS-Zeit verfolgten Menschen zur Verfü- gung gestellt wird. Dabei ist zu gewährleisten, dass die Unterbringungs- bzw. Wohnsituation aktuellen baulichen Standards entspricht. Damit greift die Verwaltung auch entsprechende politische Anliegen und Hinweise auf. Belegung: Den Bewohner*innen wurde der Wiedereinzug in die neu errichteten oder sanierten Gebäude zugesichert. Auf Anregung der Politik bindet die Verwaltung den Landesrat der Sinti und Roma NRW e.V., die Sinti Allianz Deutschland e.V. sowie Vertreter*innen der Bewohner*innen in die Planung des Bauvorhabens ein. Das mit der Erstellung der Machbarkeitsstudie zu beauftragende Pla- nungsbüro soll dabei die Moderation für die Abstimmungsgespräche übernehmen. Die Verwaltung beabsichtigt mit den zukünftigen Bewohner*innen einen Mietvertrag abzu- schließen. Vorgehensweise: Zwei der Einfamilienhäuser und sechs der Wohnungen in den Mehrfamilienhäusern sind in einem bewohnbaren Zustand. Sollte sich bis zur Niederlegung der Gebäude der Zustand sig- nifikant verschlechtern, werden den Bewohner*innen andere Wohnungen zur Verfügung ge- stellt. Im Rahmen einer Vorprüfung wurde in einem ämterübergreifenden Abstimmungsgespräch erläutert, dass unter Berücksichtigung der baurechtlichen Vorgaben die Bebaubarkeit der städtischen Grundstücksfläche nach Abbruch der alten Bausubstanz in derselben Kubatur der ehemaligen Gebäude denkbar sei. Hierdurch könnten 15 ein- und zweigeschossige Einfamilienhäuser sowie ein neuer Riegel- bau mit 16 Wohneinheiten und einer Wohnfläche von insgesamt 1.356,50 qm entstehen, die 5 den dort untergebrachten Kölner Sinti-Familien und ehemaligen Bewohner*innen, die die Siedlung aufgrund des baulichen Zustands der Gebäude verlassen mussten zur Verfügung steht. Nach Beendigung der Baumaßnahmen könnten somit Wohnraumplätze für rund 90 Personen geschaffen werden. Die bewohnten Gebäude müssen vor Beginn der Maßnahme leergezogen werden, deshalb werden den betroffenen Bewohner*innen andere Wohnungen zur Verfügung gestellt. Sie kön- nen nach der Fertigstellung der Maßnahme wieder zurückziehen. Der bereits vorhandene überdachte Stellplatz für die Unterbringung der Wohnwagen muss auf Grund der maroden Bausubstanz zwingend erneuert werden. In den als Wagenburg an- geordneten Außenanlagen werden Aufenthaltsflächen, Grillflächen, Spielflächen, ausrei- chende Müllsammelplätze und Fahrradstellplätze eingeplant. Die geschätzte Nutzungsdauer der Gebäude wird bei 60 Jahren liegen. Damit der Baubeschluss vorbereitet und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt werden kann, sind Grundlagenermittlungen, Vorplanungen, Entwurfsplanungen und Kostenberechnungen erforderlich, die auf Grundlage der Leistungsphasen 1-3 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HO-AI) - Mindestsatz - zu beauftragen sind. Außerdem sind Stellungnahmen von Fachingenieuren (Statiker, Vermesser, Bodengutachter, Schadstoffgutachter etc.) einzu- holen. Im Rahmen der Grundlagenermittlung zu diesem Standort wurden bereits erforderliche Unter- suchungen an dem Standort durchgeführt. Es wurde ein Baugrundgutachten zu den 15 Einfa- milienhäusern erstellt und eine Voruntersuchung auf Kampfmittel durchgeführt. Darüber hin- aus wurden erste erforderliche Gutachten in Auftrag gegeben. Für das weitere Vorgehen soll ein Architekturbüro mit der vorgeschalteten Phase 0 (Bedarfs- planung) eine Machbarkeitsstudie zu dem Mehrfamilienhaus erstellen. In der Machbarkeits- studie soll die Sanierung des Bestandsgebäudes einem Abriss mit anschließendem Neubau gegenübergestellt werden. Sofern baurechtlich realisierbar, sollen für beide Alternativen Entwurfsplanungen gefertigt werden, die dem Rat im Rahmen eines Baubeschlusses unter Berücksichtigung ökologischer und wirtschaftlicher Aspekte zur Entscheidung vorgelegt werden. Selbiges Büro soll mit den Leistungsphasen 1-3 (Grundlagenermittlung, Vor- und Entwurfs- planung) für die Niederlegung und den Neubau der 15 EFH beauftragt werden und die Pla- nungen parallel zur Erstellung der Machbarkeitsstudie aufnehmen. Zudem sind Planungsbüros für die technische Gebäudeausrüstung, Tragwerksplanung und Außenanlagenplanung erforderlich. Die Auswahl erfolgt dabei nach Vorschriften der Vergabe- verordnung (VgV) und den Regelungen der GAV „Geschäftsanweisung für Vergabe“. Das beauftragte Planungsbüro wird mit der regelmäßigen Information und Abstimmung der künftigen Nutzer*innen beauftragt. Die Eignung als Moderator*in wird ein Auswahlkriterium für die Vergabe an den/die Planer*in sein. Bedarfsprüfung: Im Rahmen von Neubau- und Sanierungsplanungen für Wohnungsbauten und Unterkünfte sind diverse Planungs- und Architekturleistungen unterschiedlicher Fachrichtungen erforder- lich, die die Verwaltung mangels Fachpersonal nicht in eigener Leistung erbringen kann. Zu- dem sind im Stellenplan keine Stellen zur Durchführung dieser Leistungen vorgesehen. Die betroffenen Planungs- und Architekturleistungen (Objektplanung, Technische Gebäudeaus- stattung, Tragwerksplanung, Außenanalgen und weitere) müssen zur städtischen Aufga- benerledigung an externe Planungsbüros vergeben werden. Die Kosten für die genannten Planungsleistungen (Leistungsphasen 1-3) werden einschließ- lich der zu beauftragenden Machbarkeitsstudie auf insgesamt rund 1,08 Mio. € brutto prog- nostiziert. Die erforderlichen Planungskosten (Leistungsphasen 1-3) für die Niederlegung der Bestands- bauten betragen voraussichtlich 48.000 € brutto. 6 Kostenermittlung: Variante 1 Die voraussichtlichen Kosten gemäß Kostenrahmen nach DIN 276 betragen für den Abriss aller Gebäude und den Neubau der Einfamilienhäuser und des MFH, einschließlich der Be- darfsplanung („Phase 0“) rund 21,35 Mio. € brutto. Die voraussichtlichen Planungskosten für den Neubau der Wohngebäude für die Leistungsphasen 1-3 (inkl. Bedarfsplanung) betragen dabei rund 1,08 Mio. € brutto. Variante 2 Die voraussichtlichen Kosten gemäß Kostenrahmen nach DIN 276 betragen für den Abriss und den Neubau der Einfamilienhäuser sowie die Sanierung des Mehrfamilienhauses, ein- schließlich der Bedarfsplanung („Phase 0“), rund 19,68 Mio. € brutto. Die voraussichtlichen Planungskosten für den Neubau/Sanierung der Wohngebäude für die Leistungsphasen 1-3 (inkl. Bedarfsplanung) betragen dabei rund 1,02 Mio. € brutto. Die Beauftragung der o.g. Planungsleistungen für beide Varianten ist erforderlich, um einen konkreten Umsetzungsvorschlag einschließlich Kostenberechnung für das Projekt als Baube- schluss vorlegen zu können. Der komplette Projektzeitraum wird auf Grund der für den Riegelbau geplanten Machbarkeits- studie (Dauer ca. 2 Jahre), des umfassenden Vergabeverfahrens und der Risiken im Bereich der Bodenbeschaffenheit und der Bodenbelastung voraussichtlich ab der Beschlussfassung zehn Jahre betragen, da es sich bei dem Projekt um eine sehr komplexe Baumaßnahme han- delt. Auswirkungen auf den Klimaschutz: Ein Bauvorhaben wirkt sich in aller Regel auf den Klimaschutz aus, da hierdurch ein Ressour- cenverbrauch eintritt, der eine Zunahme der CO²-Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt. Zudem findet eine dauerhafte Flächenversiegelung statt, sowohl bei Neu- als auch bei Er- satzbauten. Um einer wachsenden Kölner Stadtgesellschaft Rechnung tragen zu können, werden notwendige Bauvorhaben so geplant, dass ihre Umsetzung und anschließende Nut- zung unter Berücksichtigung des aktuellen Standes und Einsatzes neuer umweltschonender Technologien von Wissenschaft und Technik nachhaltig ist. Finanzierung: Für das Bauvorhaben wurden bisher insgesamt 94.888 € im Rahmen der Grundlagenermitt- lung ausgezahlt. Im Haushaltsjahr 2023 erfolgen keine weiteren Auszahlungen für das Bauvorhaben. Die erforderlichen anteiligen investiven Finanzmittel für Planungsleistungen und das Erstellen einer Machbarkeitsstudie für das Vorhaben in Höhe von rund 198.000 Mio. € stehen im Haus- haltsplan 2023/2024 im Teilfinanzplan des Amtes für Wohnungswesen in der Produktgruppe 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5620-1004-5-5254 – Neubau Auf dem Ginsterberg 2-34, für das Haushaltsjahr 2024 zur Verfügung. Der Aufwand der Planungskosten für den Abriss in Höhe von insgesamt rund 48.000 € brutto entsteht in den Jahren 2025ff. Die weiteren Mittelbedarfe für die Jahre 2025 ff. i.H.v. rd. 882.000 € sind in den zukünftigen Haushaltsplanungen zu berücksichtigen. Für die Folgejahre wird Dezernat Soziales, Gesund- heit und Wohnen daher im Rahmen der Haushaltsaufstellungsprozesse 2025 ff. innerhalb der dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 7 Insbesondere aufgrund der beabsichtigten speziellen Verwendung der Gebäude und des vor- gegebenen baurechtlichen Korsetts (Bau auf dem „Fußabdruck“) sind die Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme von Wohnraumfördermitteln nicht erfüllt. Das Vorhaben wird daher frei finanziert. Zur Dringlichkeit: Um zeitnah die Planungen für das dargestellte Bauvorhaben aufnehmen zu können, benötigt die Verwaltung einen Beschluss aus der Sitzung des Rates am 07.12.2023. Im Rahmen der Wiedergutmachung sollen die maroden Einfamilienhäuser und Wohnungen für die betroffene Zielgruppe erneuert bzw. saniert werden, um dringend langfristig zur Verfü- gung stehende Unterkünfte zur Verfügung stellen zu können. Die Sitzung am 14.11.2023 des Integrationsrates wurde seitens der Verwaltung als erstes Gremium zur Vorberatung der Be- schlussvorlage anvisiert. Sofern eine Vorberatung im genannten Ausschuss auf Grund zeitli- cher Verschiebungen in der Vorbereitung nicht möglich ist, kann keine Beschlussfassung im Rat der Stadt Köln am 07.12.2023 erfolgen. In der Folge führt dies zu zeitlichen Verschiebun- gen der Planungs- und Bauzeiten und verzögert darüber hinaus den Zeitpunkt der endgülti- gen Fertigstellung der Bauvorhaben. Auf Grund der umfassenden inhaltlichen Darstellungen in der Planungsbeschlussvorlage und dem damit erhöhten verwaltungsinternen Abstimmungsbedarf war eine fristgerechte Einbrin- gung nicht für alle vorberatenden Fachausschüsse möglich.“ Anlagen Anlage 01: Übersichtsplan Auf dem Ginsterberg 2 – 34 Anlage 02: Lageplan Auf dem Ginsterberg 2 – 34 Anlage 03: Auf dem Ginsterberg 2 - 34
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2814/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 14.11.2023
- Erstellt
- 31.08.2023 08:55