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2814/2023

Auf dem Ginsterberg 2 - 34 in 50737 Köln Weidenpesch:

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 14.11.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 06.02.2024, TOP 10.7

Anlage 05 Antwort zur Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamt vom 17.11.2023

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Anlage 02 Lageplan Auf dem Ginsterberg 2 - 34

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Anlage 08, Auszug zu 2814_2023 Finanzausschuss 05.02.2024

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Anlage 06 Vorab-Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift UA Wohnen 14.11.23 zu Vorlage 2814 2023

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Anlage 03 Luftbild Auf dem Ginsterberg 2 - 34

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Anlage 01 Übersichtsplan Auf dem Ginsterberg 2 - 34

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Anlage 07 Auszug aus der Niederschrift Bauausschuss 27.11.2023

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Anlage 04 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt Auf dem Ginsterberg 2 - 34

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 05 Antwort zur Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamt vom 17.11.2023

3717 Zeichen

Anlage 05 zur Vorlage 2814/2023 
Antwort zur Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes vom 13.11.2023 (RPA-Nr.: 
2023/0396) 
Abriss und Neubau von 15 ein- und zweigeschossigen Einfamilienhäusern sowie 
Beauftragung einer Machbarkeitsstudie zur Zukunft des bestehenden Mehrfamilienhauses 
Auf dem Ginsterberg 2 – 34 in 50737 Köln Weidenpesch 
 
Soweit die beabsichtige Baumaßnahme das in Rede stehende Mehrfamilienhaus betrifft, 
kann erst nach Vorliegen bzw. auf Grundlage des Ergebnisses der Machbarkeitsstudie ein 
entsprechender energetischer Standard festgelegt werden. Entscheidend ist hierbei, welcher 
entsprechende Standard sich bei einer etwaigen Sanierung bautechnisch umsetzen lässt. 
Auch für diesen Baukörper ist grundsätzlich die Umsetzung des sog. Passivhausstandards 
angestrebt.  
Unabhängig davon, ob eine Neuerrichtung oder Sanierung des Mehrfamilienhauses zum 
Tragen kommt, wird die Planung und Umsetzung auf Grundlage der geltenden Bau-, 
Qualitäts- und Ausstattungsstandards im Wohnungsbau erfolgen. 
 
Wie in sämtlichen gleichgelagerten Beschlussverfahren zu entsprechenden Bauvorhaben 
wird bzw. kann erst mit der Baubeschlussvorlage eine fundiert erstellte Kostenberechnung 
nach DIN 276 den politischen Gremien vorgelegt werden. Das Erstellen einer 
Kostenberechnung ist insoweit Bestandteil der Leistungsphase 3.  
Im Zeitpunkt der Erstellung des Planungsbeschlusses kann auf Basis der bis dahin 
bekannten und relevanten Planungsparameter nur ein Kostenrahmen auf Grundlage der 
einschlägigen Baukostenkennwerte erstellt werden. Wie das Rechnungsprüfungsamt richtig 
feststellt, liegen die Kostentoleranzen der Baukosten in diesem frühen Stadium bei +/- 40%. 
Das Ergebnis des erstellten Kostenrahmens wird nicht bemängelt. Das Beireichen der 
verwaltungsinternen Kostenermittlung zu dieser Vorlage wird daher für nicht erforderlich 
erachtet.  
 
Bei dem Sicherheitszuschlag handelt es sich um einen pauschalen Risikozuschlag von 10 
%, der nicht absehbare Ereignisse abdecken soll. Darunter sind vor allem Risiken zu 
verstehen, die auch bei gewissenhafter Voruntersuchung projektspezifisch, dem Grunde und 
der Höhe nach nicht vorhersehbar sind bzw. sein können. Die Berücksichtigung eines 
Sicherheits- bzw. Risikozuschlags entspricht der gängigen Praxis bei der Ermittlung 
entsprechender Kosten eines Bauvorhabens. 
Eine Entscheidung, welche Berechnungsmethode zur Preisindexierung auf die gesamte 
Projektlaufzeit angewandt werden soll, hat die dafür zuständige Kämmerei noch nicht 
getroffen. 
 
Die Beauftragung der Planer erfolgt stufenweise bzw. nach entsprechender 
Planungsbeschlussfassung mit den Leistungsphasen 1-3. Die Beauftragung der 
Leistungsphasen 4- 9 erfolgt erst nach Baubeschlussfassung. Wie in der Beschlussvorlage 
dargestellt, ist nicht beabsichtigt, dieses Bauvorhaben über einen Generalplaner bzw. Total- 
oder Gesamtunternehmer zu realisieren. Von daher werden mehrere Planungsbüros mit den 
entsprechenden Planungsleistungen beauftragt.

Aufgrund der Historie, welche im Bedarfsfeststellungsbeschluss entsprechend erläutert ist, 
erfolgt die Sanierung bzw. Neuerrichtung als fortgeführte Wiedergutmachungsgeste für die 
Opfer des NS-Regime. Dieses Bauvorhaben erfährt damit vor dem dargestellten historischen 
Hintergrund eine Sonderstellung, die in diesem Kontext wirtschaftliche Gesichtspunkte nicht 
als Grundlage einer Beschlussfassung fokussiert. 
Die Dringlichkeit wird - unabhängig der prognostizierten Projektlaufzeit - aufgrund der 
dargestellten baulichen Gesamtsituation nach wie vor bejaht. 
Die Anlage 05 wurde am 17.11.2023 mit dem Rechnungsprüfungsamt besprochen. 
Unklarheiten in Bezug auf den Beschluss der Planung wurden somit ausgeräumt.

Anlage 02 Lageplan Auf dem Ginsterberg 2 - 34

161 Zeichen

Anlage 02 - Auf dem Ginsterberg 2 - 34
Mittelpunkt: 354118, 5650380
1:2000
 
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 31.08.2023Seite 1 / 1

Anlage 08, Auszug zu 2814_2023 Finanzausschuss 05.02.2024

3801 Zeichen

Geschäftsführung  
Finanzausschuss  
Herr Müller (20) 
Telefon: (0221) 221-24649 
Fax:  (0221) 221-23902 
E-Mail: Michael.Mueller6@stadt-
koeln.de 
Datum: 05.02.2024 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses  
vom 05.02.2024  
öffentlich 
10.2 Auf dem Ginsterberg 2 - 34 in 50737 Köln Weidenpesch:  
  
Abriss und Neubau von 15 ein- und zweigeschossigen Einfamilienhäu-
sern sowie Beauftragung einer Machbarkeitsstudie zur Zukunft des be-
stehenden Mehrfamilienhauses 
2814/2023 
10.2.1 Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen, 
CDU und Volt vom 05.02.2024 
AN/0203/2024 
 
I. Beschluss über den Änderungsantrag: 
 
Nach Punkt 4 der Beschlussvorlage wird ein neuer Punkt 5 wie folgt eingefügt: 
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung, Verhandlungen mit Bauunternehmen mit dem Ziel 
zu führen, dass die Errichtung der neu zu errichtenden Häuser zu einem Festkosten-
preis durch Generalunternehmer erfolgt. 
 
Die Ergebnisse sollen dem Bauausschuss nach Abschluss der Verhandlungen vorge-
stellt werden. 
 
Die bisherigen Punkte 5 und 6 bleiben bestehen, und werden zu Punkten 6 und 7. 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt

II. Beschluss über die so geänderte Vorlage: 
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: 
 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, Planungen für den Rückbau der 15 ein- und 
zweigeschossigen Einfamilienhäuser auf dem städtischen Grundstück Auf dem 
Ginsterberg 6-34 in 50737 Köln- Weidenpesch, Gemarkung Longerich, Flur 7, 
Flurstück 513, aufzunehmen.  
2. Ferner wird die Verwaltung beauftragt, Planungen für die Errichtung von 15 
Einfamilienhäusern im freifinanzierten Wohnungsbau im Passivhausstandard 
vorzunehmen.  
3. Zusätzlich ist von der Verwaltung eine Machbarkeitsstudie hinsichtlich der wirt-
schaftlichen Gegenüberstellung einer Sanierung des auf demselben Flurstück 
befindlichen Mehrfamilienhauses im Bestand und einer Niederlegung mit an-
schließendem Neubau unter der Erfüllung der Voraussetzung des § 35 Abs. 4 
BauGB in der Kubatur des Bestandsgebäudes durchzuführen.  
  
Sofern eine Sanierung des Mehrparteienhauses baurechtlich möglich ist, wird 
die Sanierungsmaßnahme als Alternative zu dem Neubauvorhaben im folgen-
den Baubeschluss dargestellt.  
 
4. Dazu ermächtigt der Rat die Verwaltung, die erforderlichen Planungsleistungen 
der Leistungsphasen 1 – 3 auf Basis der HOAI – Gebührenordnung - zu beauf-
tragen sowie die vorab notwendigen Gutachten (Statik, Boden-, Schadstoff-, 
Lärmschutz, Verkehr etc.) einzuholen.  
Die voraussichtlichen Aufwendungen für die Vorplanungen des Rückbaus der 
15 Einfamilienhäuser betragen rund 48.000 € brutto.  
Die prognostizierten Planungskosten zu den Neubauten der 15 Einfamilienhäu-
ser, dem Neubau des Mehrfamilienhauses bzw. der Sanierungsmaßnahme be-
tragen insgesamt rund 1,08 Mio. € brutto. Der Betrag beinhaltet bereits die in 
Auftrag zu gebende Machbarkeitsstudie.  
5. Der Rat beauftragt die Verwaltung, Verhandlungen mit Bauunternehmen 
mit dem Ziel zu führen, dass die Errichtung der neu zu errichtenden Häu-
ser zu einem Festkostenpreis durch Generalunternehmer erfolgt. 
Die Ergebnisse sollen dem Bauausschuss nach Abschluss der Verhand-
lungen vorgestellt werden. 
6. Gleichzeitig werden die investiven Auszahlungsermächtigungen für die Planung 
der Vorhaben in entsprechender Höhe im Teilfinanzplan des Amtes für Woh-
nungswesen in der Produktgruppe 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung 
von Wohnraum, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der 
Finanzstelle 5620-1004-5-5254 – Neubau Auf dem Ginsterberg 2-34, freigege-
ben.  
7. Der Rat erkennt in diesem Zusammenhang den Bedarf für die externen Beauf-
tragungen der Leistungsphase 1-9 an. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt

Anlage 06 Vorab-Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift UA Wohnen 14.11.23 zu Vorlage 2814 2023

8897 Zeichen

Geschäftsführung  
Unterausschuss Wohnen 
Herr Krämer 
Telefon:  (0221) 221-27467 
Fax:   (0221) 221-27447 
E-Mail:  sozialamt.ausschuss@stadt-
koeln.de 
Datum: 27.11.2023 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 10. Sitzung des 
Unterausschusses Wohnen vom 14.11.2023 
öffentlich 
2.2 Auf dem Ginsterberg 2 - 34 in 50737 Köln Weidenpesch:  
  
Abriss und Neubau von 15 ein- und zweigeschossigen Einfamilienhäu-
sern sowie Beauftragung einer Machbarkeitsstudie zur Zukunft des be-
stehenden Mehrfamilienhauses 
2814/2023 
Frau Kerscher (Amtsleiterin, Amt für Wohnungswesen) bittet die Kurzfristigkeit, 
mit welcher die Vorlage dem Unterausschuss Wohnen vorgelegt werde zu entschuldi-
gen. Sie macht auf die planungstechnischen und baurechtlichen Schwierigkeiten des 
Projekts aufmerksam. Sie erläutert die Historie der Siedlung, welche von der Stadt 
Köln in den 1970iger Jahre als Wiedergutmachung an Verfolgte des NS-Regimes 
übergeben wurden. Hierbei seien die Gebäude seinerzeit in einer maximal schlichten 
Bauweise, zum Beispiel ohne Nässedämmung der Bodenplatte, erstellt worden. Dies 
sei ursächlich für den heutigen schlechten baulichen Zustand der Gebäude. Nach in-
tensiven Prüfungen und Abstimmungen habe sich gezeigt, dass, unter den in der Vor-
lage beschriebenen Rahmenbedingungen, ein Neubau der betroffenen Gebäude mög-
lich sei. Hierzu solle nun eine entsprechende Planung beauftragt werden. 
 
Herr Brust (Bündnis 90/Die Grünen) bittet die Verwaltung um Auskunft darüber, wa-
rum sechs Jahre seit der Beschlussfassung des Rates zur Sanierung dieser Siedlung 
vergangen seien, während dieser Zeit nur Boden- und Kampfmitteluntersuchungen 
stattgefunden hätten und warum nun noch zwei Jahre für eine Machbarkeitsgutachten 
benötigt würden. Dies bedeute, unter Berücksichtigung der Umsetzung dieses Be-
schlusses, eine Zeitspange von 16 Jahren bis zum Wiedereinzug der betroffenen 
Menschen.  
 
Herr Brust stellt folgende Fragen an die Verwaltung: 
 
1. Er bittet um Auskunft über die Lange Laufzeit von 10 Jahren und die Darlegung 
der Gründe hierfür.

2. Ist es sinnvoll an dieser Stelle, genauso wie jetzt vorhanden, in ein- oder zwei-
geschossiger Bauweise, neu zu bauen? Hier macht Herr Brust drauf aufmerk-
sam, dass die meisten bisherigen Bewohner*innen zwischenzeitlich an anderer 
Stelle wohnen. 
 
Frau Kerscher (Amtsleiterin, Amt für Wohnungswesen) erläutert, dass es bisher 
keinen Beschluss der Politik an die Verwaltung gegeben habe, diese Siedlung zu sa-
nieren. 2017 hatte der Rat beschlossen, die Bemühungen zur Sanierung einzustellen, 
da festgestellt wurde, dass eine Sanierung nicht sinnvoll sei. Zum damaligen Zeitpunkt 
sei Kenntnisstand gewesen, dass eine Neuerrichtung der Gebäude bau- und pla-
nungsrechtlich nicht möglich sei. Hier sei die Verwaltung heute, nach langwierigen Re-
cherchen, z.B. danach ob es jemals eine gültige Baugenehmigung für diese Gebäude 
gegeben habe und nach weiteren Abstimmungen mit den beteiligten Ämtern weiter. 
Eine Neubebauung sei allerdings nur auf bestehender Fläche mit der gleichen Kuba-
tur möglich. Eine höhere Ausnutzung der gesamten Fläche sei baurechtlich in diesem 
Fall leider nicht möglich. Den Hinweis der Politik, die jetzigen Bewohner*innen in die 
Realisierung des Projektes einzubinden, hat die Verwaltung aufgegriffen. Zwischen-
zeitlich haben viele Bewohner*innen die Häuser auf Grund des Zustandes der Bau-
substanz verlassen. Der Verwaltung wurde aus den Gesprächen mit Vertreter*innen 
der Bewohner*innen sowie der einbezogenen Organisationen deutlich vermittelt, dass 
der klare Wunsch bestehe, wieder in die Siedlung zurück zu ziehen. Im weiteren Pro-
jektverlauf werde die künftige Belegung verlässlich abgeklärt. Selbstverständlich 
werde sichergestellt, dass kein Leerstand entstehe. 
 
Der Hinweis auf den zeitlichen Rahmen sei richtig. Dies liegt unter anderem daran, 
dass allein die Machbarkeitsstudie schon eine Dauer von zwei Jahren in Anspruch 
nehme. Aufgrund der Komplexität des Projektes müsse daher realistisch von einer 
Planungs- und Bauzeit von insgesamt zehn Jahren ausgegangen werden. 
 
Die weiteren Fragen würden schriftlich beantwortet werden. 
 
Herr Erkelenz (CDU) weist darauf hin, dass bereits in der Vergangenheit Bedenken 
hinsichtlich einer Neubebauung in dem bestehenden Landschaftsschutzgebiet bestan-
den. 
 
Frau Kerscher (Amtsleiterin, Amt für Wohnungswesen) teilt mit, dass nach erfolg-
ter Abstimmung zwischen den beteiligten Ämtern die Hemmnisse dahingehend besei-
tigt worden seien, dass ein Abriss und Neubau, genau in dem beschriebenen engen 
Korsett unter Beibehaltung der Kubatur und auf bestehenden Fußabdruck der vorhan-
denen Bebauung, möglich sei. So erkläre sich der Vorschlag Abriss und Neubau. Dies 
sei entsprechend abgestimmt und planungsrechtlich auch abgedeckt. Das Vorhaben 
liegt nicht im Landschaftsschutzgebiet. 
 
Herr Kircher (SPD) macht darauf aufmerksam, dass es sich weiterhin um eine Rand-
lage handle. Er erwarte, dass die dort wohnhaft gewesenen Bewohner*innen auch 
wieder dort, in vernünftigen Wohnanlagen, einziehen könnten. Ob dies nun Einfamili-
enhäuser sein müssten, könne hinterfragt werden. Es besteht dort ein Riegelbau mit 
zehn Wohneinheiten und sollte, unter einbeziehenden Gesprächen mit den Betroffe-
nen, wie dies z.B. in Roggendorf geschehen sei, in die Planung mit einzubeziehen. 
Dort wurde beim Wohnbau die Vorstellungen der Bewohner*innen mitberücksichtigt. 
 
Frau Kerscher (Amtsleiterin Amt für Wohnungswesen) erläutert, dass über eine 
Machbarkeitsstudie festgestellt werden solle, ob eine Sanierung des bestehenden 
Mehrfamilienhauses möglich sei oder dieser Mehrfamilienriegel neu gebaut werden

könne. Diese Frage stelle sich hinsichtlich der Einfamilienhäuser nicht. Hier gebe es 
keine andere Option als den bereits beschriebenen Weg. 
 
Frau Tillessen (FDP) bedankt sich für die bisherigen klarstellenden Erläuterungen 
und bittet um Auskunft darüber wie groß die Häuser seien. 
 
Die Verwaltung antwortet wie folgt: Sechs Einfamilienhäuser verfügen über je 84 
qm Wohnfläche, neun über je 117 qm.  
 
Herr Frenzel (SPD) bittet hinsichtlich Seite 4 Absatz 5 um Auskunft darüber worin die 
planungsrechtliche Situation begründet sei. Es handele sich in der Tat im einen regio-
nalen Grünzug, aber die Fläche dürfte deutlich kleiner sein als 10 ha und dürfte daher 
regionalplanerisch nicht relevant sein dürfte. Ein Fußabdruck eines gebauten Hauses 
sei aus seiner Sicht in keinem Fall regionalplanerisch relevant. Er bittet im weiteren 
Verlauf der Beratung dieser Vorlage zu erläutern worin die planungsrechtliche Situa-
tion begründet sei. 
 
Die Verwaltung antwortet wie folgt: Der Flächennutzungsplan sieht vorliegend eine 
Grünfläche vor. Baurechtlich ist der Vorhabenbereich daher als Außenbereich einzu-
ordnen. Die Beurteilung des Vorhabens richtet sich daher nach § 35 Abs. 4 Nr. 2 
BauGB. 
 
Frau Pakulat (Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass das Bauen im Außenbereich, 
rein planungsrechtlich, mit ähnlichen Hindernissen und Eckbedingungen verknüpft sei 
wie bei der Egonstraße, welche seinerzeit unter vergleichbaren Bedingung gebaut 
wurde. Die sich stellende Frage sei, ob dieser Zustand weitergeführt werden solle und 
dies Stadtentwicklungspolitisch sinnvoll sei. Man müsse überlegen, ob die Möglichkeit 
bestehe, den Bewohner*innen in einem Geschoßwohnungsbau in der näheren Umge-
bung anzubieten. 
 
Herr Frenzel (SPD) ergänzt, dass neben den städtebaulichen, planungsrechtlichen 
und auch ökonomischen Gründen für eine Einfamilienhausbebauung könne in diesem 
konkreten Fall auch nachvollzogen werden, dass soziale Aspekte zu berücksichtigen 
seien und für eine Bebauung mit Einfamilienhäusern sprechen könnten. Dies könne, 
gerade unter Berücksichtigung der Historie der Siedlung und der Bewohner*innen, ein 
Argument hierfür sein. Hinsichtlich der Egonstraße macht Herr Frenzel (SPD) darauf 
aufmerksam, dass die Verwaltung mitteile, dass dort keine Genehmigungen für eine 
Bebauung erteilen könne. Fakt sei, dass aus Sicht der Bezirksregierung die Stadtver-
waltung sehr wohl einen entsprechenden Handlungsspielraum habe, da es sich zwei-
fellos um eine Fläche handele, die kleiner als 10 ha und damit nicht regionalplanungs-
relevant sei. Die Regionalplanung sei nicht parzellenscharf. Der Spielraum welcher 
vorhanden sei, sei größer als bisher von der Stadtverwaltung genutzt. 
 
Der Ausschussvorsitzende Pütz (SPD) bedankt sich für die zahlreichen Wortmel-
dungen und die Beantwortungen durch die Verwaltung. Er erinnert daran, dass im 
Rahmen der Beschlussfassung über die Festsetzung der Tagesordnung beschlossen 
wurde, die Vorlage zwar zu beraten, diese aber ohne ein Votum des Unterausschus-
ses Wohnen in die nachfolgenden Gremien zu geben. 
 
Im Rahmen der Beschlussfassung über die Festsetzung der Tagesordnung 
ohne Beschluss in nachfolgende Gremien verwiesen.

Anlage 03 Luftbild Auf dem Ginsterberg 2 - 34

161 Zeichen

Anlage 03 - Auf dem Ginsterberg 2 - 34
Mittelpunkt: 354119, 5650374
1:1000
 
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 31.08.2023Seite 1 / 1

Anlage 01 Übersichtsplan Auf dem Ginsterberg 2 - 34

161 Zeichen

Anlage 01 - Auf dem Ginsterberg 2 - 34
Mittelpunkt: 354220, 5650261
1:7500
 
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 31.08.2023Seite 1 / 1

Anlage 07 Auszug aus der Niederschrift Bauausschuss 27.11.2023

4518 Zeichen

Geschäftsführung  
Bauausschuss 
Frau Huppertz 
Telefon:  (0221) 221 22443 
Fax:   (0221) 221 22344 
E-Mail:  DezVI-Dezernatskoordination-
Session@stadt-koeln.de 
Datum: 29.11.2023 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 21. Sitzung des 
Bauausschusses  vom 27.11.2023  
öffentlich 
7.1 Auf dem Ginsterberg 2 - 34 in 50737 Köln Weidenpesch:  
  
Abriss und Neubau von 15 ein- und zweigeschossigen Einfamilienhäu-
sern sowie Beauftragung einer Machbarkeitsstudie zur Zukunft des be-
stehenden Mehrfamilienhauses 
2814/2023 
RM Brust weist daraufhin, dass die Punkte 1-9, die unter Punkt 6 in der Beschlussvor-
lage aufgeführt werden, unklar seien, da nach Frau Kerschers Ausführungen mit die-
ser Beschlussvorlage die Vorbereitungen eingeleitet werden sollen, die letztlich zu ei-
nem Baubeschluss führen. 
 
Beigeordneter Greitemann erläutert, dass es sich hierbei um die Bedarfe handele, die 
für die externe Beauftragung gesehen werden. Die Punkte 1-9 stellen Punkte eines 
Stufenvertrages dar, über die die Leistungen der Architekten und Ingenieure ausgelöst 
werden können, sollte das Gremien diese Bedarfe anerkennen. Ein Stufenvertrag sei 
einfacher zu verhandeln. 
 
Frau Kerscher ergänzt, dass es sich hierbei um einen ausdrücklichen Punkt des 
Rechnungsprüfungsamtes handele, dass in den Planungsbeschlüssen alle Leistungs-
phasen in der Bedarfsfeststellung im Beschluss aufgeführt werden sollen. 
 
Beigeordneter Greitemann informiert den Ausschuss darüber, dass es ein Beschluss 
des Bundesrates gebe, nachdem die Leistungsphasen nicht mehr voneinander ge-
trennt werden können, sondern das EU-weit die Gesamtsummen des Planungsauftra-
ges inkl. der Gesamtsumme der anderen Planungsleistungen (Ingenieurleistungen 
etc.) verwendet werden müssen. So werde die Verwaltung vielen Ausschreibungen in 
die EU-weiten Ausschreibungen geben müssen. 
 
RM Tybussek erkundigt sich, ob bei diesem Bauvorhaben auch der dort angrenzende 
Pferdeschutzhof betroffen sei. Dieser habe sich schon besorgt an die Bezirksvertre-
tung gewandt.

Frau Kerscher erklärt, dass die Belange des Pferdeschutzhofes nicht betroffen seien, 
da man hier von einer bereits bestehenden Siedlung innerhalb der bestehenden Ku-
batur spreche. Hier solle auf einem bestehenden Fußabdruck wiederaufgebaut wer-
den. 
 
Der Bauausschuss stellt die Angelegenheit zurück. 
 
Beschluss: 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, Planungen für den Rückbau der 15 ein- und 
zweigeschossigen Einfamilienhäuser auf dem städtischen Grundstück Auf dem 
Ginsterberg 6-34 in 50737 Köln- Weidenpesch, Gemarkung Longerich, Flur 7, 
Flurstück 513, aufzunehmen.  
 
2. Ferner wird die Verwaltung beauftragt, Planungen für die Errichtung von 15 
Einfamilienhäusern im freifinanzierten Wohnungsbau im Passivhausstandard 
vorzunehmen.  
 
3. Zusätzlich ist von der Verwaltung eine Machbarkeitsstudie hinsichtlich der wirt-
schaftlichen Gegenüberstellung einer Sanierung des auf demselben Flurstück 
befindlichen Mehrfamilienhauses im Bestand und einer Niederlegung mit an-
schließendem Neubau unter der Erfüllung der Voraussetzung des § 35 Abs. 4 
BauGB in der Kubatur des Bestandsgebäudes durchzuführen.  
  
Sofern eine Sanierung des Mehrparteienhauses baurechtlich möglich ist, wird 
die Sanierungsmaßnahme als Alternative zu dem Neubauvorhaben im folgen-
den Baubeschluss dargestellt.  
 
4. Dazu ermächtigt der Rat die Verwaltung, die erforderlichen Planungsleistungen 
der Leistungsphasen 1 – 3 auf Basis der HOAI – Gebührenordnung - zu beauf-
tragen sowie die vorab notwendigen Gutachten (Statik, Boden-, Schadstoff-, 
Lärmschutz, Verkehr etc.) einzuholen.  
Die voraussichtlichen Aufwendungen für die Vorplanungen des Rückbaus der 
15 Einfamilienhäuser betragen rund 48.000 € brutto.  
Die prognostizierten Planungskosten zu den Neubauten der 15 Einfamilienhäu-
ser, dem Neubau des Mehrfamilienhauses bzw. der Sanierungsmaßnahme be-
tragen insgesamt rund 1,08 Mio. € brutto. Der Betrag beinhaltet bereits die in 
Auftrag zu gebende Machbarkeitsstudie.  
 
5. Gleichzeitig werden die investiven Auszahlungsermächtigungen für die Planung 
der Vorhaben in entsprechender Höhe im Teilfinanzplan des Amtes für Woh-
nungswesen in der Produktgruppe 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung 
von Wohnraum, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der 
Finanzstelle 5620-1004-5-5254 – Neubau Auf dem Ginsterberg 2-34, freigege-
ben.  
 
6. Der Rat erkennt in diesem Zusammenhang den Bedarf für die externen Beauf-
tragungen der Leistungsphase 1-9 an.

Anlage 04 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt Auf dem Ginsterberg 2 - 34

4543 Zeichen

/ 2 
14 13.11.2023 
  
 
Dezernat V 
56 
 
 
Stellungnahme zum Bedarfsfeststellungsbeschluss der Beschlussvorlage 
2814/2023 (Stand 09.11.2023) 
 
Abriss und Neubau von 15 ein- und zweigeschossigen Einfamilienhäusern 
sowie Beauftragung einer Machbarkeitsstudie zur Zukunft des bestehenden 
Mehrfamilienhauses Auf dem Ginsterberg 2 - 34 in 50737 Köln Weidenpesch 
 
RPA-Nr.: 2023/0396 
 
Prognostizierte Kosten: 
Vorplanung Rückbau der 15 Einfamilienhäuser              48.000,00 € brutto 
 
Gesamtkosten (Planung und Bau) Variante 1: 
Planungskosten                              1,08 Mio. € brutto 
Neubau 15 Einfamilienhäuser und ein Mehrfamilienhaus 
(insgesamt für 31 Wohneinheiten /ca. 90 Personen)     ca. 21,34 Mio. € brutto 
 
Gesamtkosten (Planung und Bau) Variante 2: 
Planungskosten                             1,02 Mio. € brutto 
Neubau 15 Einfamilienhäuser und Sanierung Mehrfamilienhaus 
(insgesamt für 31 Wohneinheiten /ca. 90 Personen)     ca. 19,68 Mio. € brutto 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
die Beschlussvorlage zu der oben genannten Maßnahme wurde dem Rechnungsprü-
fungsamt am 03.11.2023 zur Prüfung vorgelegt. Es soll ein kombinierter Bedarfsfest-
stellungs- und Planungsbeschuss erwirkt werden.  
56/Amt für Wohnungswesen beabsichtigt den Rückbau von 15 Einfamilienhäusern so-
wie die anschließende Errichtung von 15 Einfamilienhäusern planen zu lassen. Ferner 
soll für ein bestehendes Mehrfamilienhaus eine Variantenbetrachtung im Rahmen ei-
ner Machbarkeitsstudie erfolgen. In der Machbarkeitsstudie soll eine wirtschaftliche 
Gegenüberstellung von Abriss mit anschließendem Neubau und einer Sanierung 
durchgeführt werden. In den 15 ein- und zweigeschossigen Einfamilienhäusern und 
den 16 Wohneinheiten des Mehrfamilienhauses soll Wohnraum für insgesamt rund 90 
Personen entstehen. 
Der Beschluss soll die Verwaltung in die Lage versetzen die Planung der Leistungs-
phasen 1 bis 3 gemäß HOAI zu beauftragen.

- 2 - 
 
 
Das Rechnungsprüfungsamt nimmt zu den vorgelegten Unterlagen wie folgt Stellung:  
Für die Neuerrichtung der Einfamilienhäuser soll baulich eine Orientierung am Be-
stand erfolgen. Dem Beschluss ist zu entnehmen, dass die Einfamilienhäuser in Pas-
sivhausstandard errichtet werden sollen. Für das Mehrfamilienhaus werden keine 
Qualitätsstandards beschrieben. 
Die in der Beschlussvorlage genannten Kosten für die Gebäude wurden auf Grund-
lage von Baukostenkennwerten (BKI) ermittelt. Die Ermittlung des BKI-Kostenrah-
mens wurde dem Rechnungsprüfungsamt am 08.11.2023 nachgereicht und ist den 
Beschlussunterlagen nicht angefügt. In dem frühen Projektstand des Kostenrahmens 
liegen die Kostentoleranzen der Baukosten bei +/- 40% (ca. 8 Mio. €).  
Die Honorare für die Planungsleistungen wurden auf Basis einschlägiger Honorarord-
nungen (z. B. HOAI/Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) ermittelt und sind 
weitgehend plausibel.  
In den angegebenen Gesamtkosten (Planung und Neubau bzw. Sanierung) ist ein Si-
cherheitszuschlag von 10 % enthalten. Erläuternde Informationen, die Inhalt und Höhe 
dieses Zuschlags plausibilisieren, liegen der Ermittlung des Kostenrahmens nicht bei.  
Für die Projektlaufzeit werden im Beschluss 10 Jahre genannt. Ein Ansatz für die Be-
rücksichtigung von Preissteigerungen über die Projektlaufzeit ist nicht erkennbar. 
Anhand der Formulierung im Beschlussvorschlag ist nicht klar ersichtlich, ob die Aus-
schreibung der Leistungsphasen 1 bis 9 erfolgt oder eine stufenweise Beauftragung 
von zunächst den Leistungsphasen 1 bis 3 vorgesehen ist. Ebenso ist die Frage offen, 
ob ein Generalplaner oder verschiedene Planer, die durch den Bauherrn koordiniert 
werden müssen, beauftragt werden soll. 
In 2017 wurde die Sanierung der 15 Einfamilienhäuser auf Grund der schlechten Bau-
substanz als unwirtschaftlich eingestuft (Beschlussvorlage 1708/2017). Die nun vorlie-
gende Beschlussvorlage enthält keine Angaben über eine grundsätzliche Wirtschaft-
lichkeit. Weder für die Einfamilienhäuser noch für das Mehrfamilienhaus wird der Leer-
stand oder die Aufgabe des Standorts als Alternative in Betracht gezogen. 
Die für die Maßnahme beschriebene Dringlichkeit ist unter Beachtung der Dauer für 
eine Machbarkeitsuntersuchung von 2 Jahren und einer Projektlaufzeit von 10 Jahren 
nicht nachvollziehbar. 
Grundsätzlich ist die Notwendigkeit der Nutzung von städtischen Grundstücken und 
der Erhalt bzw. die Schaffung von Wohnraum mit günstigem Mietzins nachvollziehbar 
und wird nicht in Frage gestellt.  
Mit freundlichen Grüßen 
Sven Genseke

Beschlussvorlage Rat

17200 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/562/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 2814/2023 
Freigabedatum 
14.11.2023  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Auf dem Ginsterberg 2 - 34 in 50737 Köln Weidenpesch: 
 
Abriss und Neubau von 15 ein- und zweigeschossigen Einfamilienhäusern sowie 
Beauftragung einer Machbarkeitsstudie zur Zukunft des bestehenden 
Mehrfamilienhauses  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, Planungen für den Rückbau der 15 ein- und zwei-
geschossigen Einfamilienhäuser auf dem städtischen Grundstück Auf dem Ginsterberg 
6-34 in 50737 Köln- Weidenpesch, Gemarkung Longerich, Flur 7, Flurstück 513, auf-
zunehmen.  
 
2. Ferner wird die Verwaltung beauftragt, Planungen für die Errichtung von 15 Einfamili-
enhäusern im freifinanzierten Wohnungsbau im Passivhausstandard vorzunehmen.  
 
3. Zusätzlich ist von der Verwaltung eine Machbarkeitsstudie hinsichtlich der wirtschaftli-
chen Gegenüberstellung einer Sanierung des auf demselben Flurstück befindlichen 
Mehrfamilienhauses im Bestand und einer Niederlegung mit anschließendem Neubau 
unter der Erfüllung der Voraussetzung des § 35 Abs. 4 BauGB in der Kubatur des Be-
standsgebäudes durchzuführen.  
 
Sofern eine Sanierung des Mehrparteienhauses baurechtlich möglich ist, wird die Sa-
nierungsmaßnahme als Alternative zu dem Neubauvorhaben im folgenden Baube-
schluss dargestellt.  
 
Integrationsrat 14.11.2023 
Unterausschuss Wohnen 14.11.2023 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 16.11.2023 
Bauausschuss 27.11.2023 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 30.11.2023 
Finanzausschuss 04.12.2023 
Rat 07.12.2023

2 
4. Dazu ermächtigt der Rat die Verwaltung, die erforderlichen Planungsleistungen der 
Leistungsphasen 1 – 3 auf Basis der HOAI – Gebührenordnung - zu beauftragen so-
wie die vorab notwendigen Gutachten (Statik, Boden-, Schadstoff-, Lärmschutz, Ver-
kehr etc.) einzuholen.  
Die voraussichtlichen Aufwendungen für die Vorplanungen des Rückbaus der 15 Ein-
familienhäuser betragen rund 48.000 € brutto. 
Die prognostizierten Planungskosten zu den Neubauten der 15 Einfamilienhäuser, 
dem Neubau des Mehrfamilienhauses bzw. der Sanierungsmaßnahme betragen ins-
gesamt rund 1,08 Mio. € brutto. Der Betrag beinhaltet bereits die in Auftrag zu ge-
bende Machbarkeitsstudie.  
 
5. Gleichzeitig werden die investiven Auszahlungsermächtigungen für die Planung der 
Vorhaben in entsprechender Höhe im Teilfinanzplan des Amtes für Wohnungswesen 
in der Produktgruppe 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teil-
planzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5620-1004-5-
5254 – Neubau Auf dem Ginsterberg 2-34, freigegeben.  
 
6. Der Rat erkennt in diesem Zusammenhang den Bedarf für die externen Beauftragun-
gen der Leistungsphase 1-9 an.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   1,08 Mio. € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  48.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Ausgangslage: 
In den 1970-er Jahren hatte die Stadt Köln als Wiedergutmachungsgeste für die durch das 
NS-Regime verfolgten Familien der Volksgruppe der Sinti und Roma auf dem Grundstück Auf 
dem Ginsterberg 32 – 34 in Köln Weidenpesch eine Siedlung errichtet. 
 
Die Siedlung besteht aus 15 Einfamilienhäusern (ein- und zweigeschossig) sowie einem Rie-
gelbau mit 10 Wohneinheiten, die um zwei miteinander verbundene Höfe angeordnet sind, an 
denen sich auch ein überdachter Stellplatz für Wohnwagen anschließt. 
 
Die Errichtung der Siedlung erfolgte in den 1970er Jahren in einfachster Massivbauweise, mit 
Einfachverglasung, ohne Gasversorgung (Beheizung erfolgt bis heute über eine Warmlufthei-
zung mittels Kohle) und ohne Keller. 
 
Sechs Einfamilienhäuser verfügen über je 84 qm Wohnfläche und neun Einfamilienhäuser 
verfügen über je 117 qm Wohnfläche. 
 
Die Bestandsgebäude befinden sich überwiegend seit Jahren in einem maroden und zum Teil

4 
unbewohnbaren Zustand, so dass ein Großteil der ehemaligen Bewohner*innen ihren Le-
bensmittelpunkt verlegen musste. 
 
Die Gebäude entsprechen nicht mehr den heute erforderlichen energetischen und techni-
schen Standards. Bei den Gebäuden ist es durch mangelhaft ausgeführte Dämmungen der 
Bodenplatten und fehlenden Feuchtigkeitssperren im aufsteigenden Mauerwerk zu erhebli-
chen Schäden gekommen. Der Leerstand der Gebäude hat diesen schlechten baulichen Zu-
stand noch begünstigt. 
 
Der schlechte bauliche Zustand der Häuser, die unzureichende energetische Ausstattung be-
zogen auf die Gebäudehülle, Fenster und Heiztechnik sowie die Schimmelbildung in den 
Räumen lassen eine weitere Nutzung zu Unterbringungszwecken, aber auch eine Sanierung, 
nicht zu. Die gesamte Gebäudetechnik (Elektro, Heizung, Sanitär) ist veraltet und müsste 
dringend ausgetauscht werden. Die Dachstühle sind völlig marode, teilweise löchrig, nicht ge-
dämmt und müssten ebenfalls komplett neu errichtet werden. 
 
Der Rat der Stadt Köln hat daher in seiner Sitzung am 14.11.2017 (1708/2017) beschlossen, 
die Planungen zur Sanierung der 15 Einfamilienhäuser wegen Unwirtschaftlichkeit einzustel-
len. Ein alternativer Neubau war seinerzeit bau- und planungsrechtlich nicht genehmigungsfä-
hig. Die Verwaltung hatte angekündigt, Überlegungen hinsichtlich der künftigen Nutzungsal-
ternativen anzustellen und den politischen Gremien nach Abschluss der Prüfung die entspre-
chenden Umsetzungsvorschläge hinsichtlich der weiteren Nutzungsperspektive vorzulegen.  
 
Nach Abschluss aufwendiger Abstimmungen zur bau- und planungsrechtlichen Situation ist 
ein Neubau nach heutigem Sachstand genehmigungsfähig, soweit dieser auf dem Fußab-
druck der Bestandsgebäude bzw. ausschließlich in derselben Kubatur errichtet wird. Die Ver-
waltung beabsichtigt aufgrund der nun gegebenen entsprechenden Möglichkeiten die Neuer-
richtung der in Rede stehenden Einfamilienhäuser sowie den Neubau oder die Sanierung des 
Riegelbaus. 
 
Mit der beabsichtigten Umsetzung dieser Maßnahme soll sichergestellt werden, -dass auch 
weiterhin Wohnraum für die Nachkommen der in der NS-Zeit verfolgten Menschen zur Verfü-
gung gestellt wird. Dabei ist zu gewährleisten, dass die Unterbringungs- bzw. Wohnsituation 
aktuellen baulichen Standards entspricht. 
Damit greift die Verwaltung auch entsprechende politische Anliegen und Hinweise auf. 
 
 
Belegung: 
Den Bewohner*innen wurde der Wiedereinzug in die neu errichteten oder sanierten Gebäude 
zugesichert.  
 
Auf Anregung der Politik bindet die Verwaltung den Landesrat der Sinti und Roma NRW e.V., 
die Sinti Allianz Deutschland e.V. sowie Vertreter*innen der Bewohner*innen in die Planung 
des Bauvorhabens ein. Das mit der Erstellung der Machbarkeitsstudie zu beauftragende Pla-
nungsbüro soll dabei die Moderation für die Abstimmungsgespräche übernehmen.  
Die Verwaltung beabsichtigt mit den zukünftigen Bewohner*innen einen Mietvertrag abzu-
schließen. 
 
 
Vorgehensweise: 
Zwei der Einfamilienhäuser und sechs der Wohnungen in den Mehrfamilienhäusern sind in 
einem bewohnbaren Zustand. Sollte sich bis zur Niederlegung der Gebäude der Zustand sig-
nifikant verschlechtern, werden den Bewohner*innen andere Wohnungen zur Verfügung ge-
stellt.  
Im Rahmen einer Vorprüfung wurde in einem ämterübergreifenden Abstimmungsgespräch 
erläutert, dass unter Berücksichtigung der baurechtlichen Vorgaben die Bebaubarkeit der 
städtischen Grundstücksfläche nach Abbruch der alten Bausubstanz in derselben Kubatur 
der ehemaligen Gebäude denkbar sei. 
Hierdurch könnten 15 ein- und zweigeschossige Einfamilienhäuser sowie ein neuer Riegel-
bau mit 16 Wohneinheiten und einer Wohnfläche von insgesamt 1.356,50 qm entstehen, die

5 
den dort untergebrachten Kölner Sinti-Familien und ehemaligen Bewohner*innen, die die 
Siedlung aufgrund des baulichen Zustands der Gebäude verlassen mussten zur Verfügung 
steht. 
 
Nach Beendigung der Baumaßnahmen könnten somit Wohnraumplätze für rund 90 Personen 
geschaffen werden. 
 
Die bewohnten Gebäude müssen vor Beginn der Maßnahme leergezogen werden, deshalb 
werden den betroffenen Bewohner*innen andere Wohnungen zur Verfügung gestellt. Sie kön-
nen nach der Fertigstellung der Maßnahme wieder zurückziehen. 
Der bereits vorhandene überdachte Stellplatz für die Unterbringung der Wohnwagen muss 
auf Grund der maroden Bausubstanz zwingend erneuert werden. In den als Wagenburg an-
geordneten Außenanlagen werden Aufenthaltsflächen, Grillflächen, Spielflächen, ausrei-
chende Müllsammelplätze und Fahrradstellplätze eingeplant.  
Die geschätzte Nutzungsdauer der Gebäude wird bei 60 Jahren liegen.  
Damit der Baubeschluss vorbereitet und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt werden kann, 
sind Grundlagenermittlungen, Vorplanungen, Entwurfsplanungen und Kostenberechnungen 
erforderlich, die auf Grundlage der Leistungsphasen 1-3 der Honorarordnung für Architekten 
und Ingenieure (HO-AI) - Mindestsatz - zu beauftragen sind. Außerdem sind Stellungnahmen 
von Fachingenieuren (Statiker, Vermesser, Bodengutachter, Schadstoffgutachter etc.) einzu-
holen. 
 
Im Rahmen der Grundlagenermittlung zu diesem Standort wurden bereits erforderliche Unter-
suchungen an dem Standort durchgeführt. Es wurde ein Baugrundgutachten zu den 15 Einfa-
milienhäusern erstellt und eine Voruntersuchung auf Kampfmittel durchgeführt. Darüber hin-
aus wurden erste erforderliche Gutachten in Auftrag gegeben. 
 
Für das weitere Vorgehen soll ein Architekturbüro mit der vorgeschalteten Phase 0 (Bedarfs-
planung) eine Machbarkeitsstudie zu dem Mehrfamilienhaus erstellen. In der Machbarkeits-
studie soll die Sanierung des Bestandsgebäudes einem Abriss mit anschließendem Neubau 
gegenübergestellt werden.  
 
Sofern baurechtlich realisierbar, sollen für beide Alternativen Entwurfsplanungen gefertigt 
werden, die dem Rat im Rahmen eines Baubeschlusses unter Berücksichtigung ökologischer 
und wirtschaftlicher Aspekte zur Entscheidung vorgelegt werden.  
Selbiges Büro soll mit den Leistungsphasen 1-3 (Grundlagenermittlung, Vor- und Entwurfs-
planung) für die Niederlegung und den Neubau der 15 EFH beauftragt werden und die Pla-
nungen parallel zur Erstellung der Machbarkeitsstudie aufnehmen.  
Zudem sind Planungsbüros für die technische Gebäudeausrüstung, Tragwerksplanung und 
Außenanlagenplanung erforderlich. Die Auswahl erfolgt dabei nach Vorschriften der Vergabe-
verordnung (VgV) und den Regelungen der GAV „Geschäftsanweisung für Vergabe“.  
Das beauftragte Planungsbüro wird mit der regelmäßigen Information und Abstimmung der 
künftigen Nutzer*innen beauftragt. Die Eignung als Moderator*in wird ein Auswahlkriterium 
für die Vergabe an den/die Planer*in sein. 
 
Bedarfsprüfung: 
Im Rahmen von Neubau- und Sanierungsplanungen für Wohnungsbauten und Unterkünfte 
sind diverse Planungs- und Architekturleistungen unterschiedlicher Fachrichtungen erforder-
lich, die die Verwaltung mangels Fachpersonal nicht in eigener Leistung erbringen kann. Zu-
dem sind im Stellenplan keine Stellen zur Durchführung dieser Leistungen vorgesehen. Die 
betroffenen Planungs- und Architekturleistungen (Objektplanung, Technische Gebäudeaus-
stattung, Tragwerksplanung, Außenanalgen und weitere) müssen zur städtischen Aufga-
benerledigung an externe Planungsbüros vergeben werden.  
Die Kosten für die genannten Planungsleistungen (Leistungsphasen 1-3) werden einschließ-
lich der zu beauftragenden Machbarkeitsstudie auf insgesamt rund 1,08 Mio. € brutto prog-
nostiziert.  
 
Die erforderlichen Planungskosten (Leistungsphasen 1-3) für die Niederlegung der Bestands-
bauten betragen voraussichtlich 48.000 € brutto.

6 
 
Kostenermittlung: 
 
Variante 1 
Die voraussichtlichen Kosten gemäß Kostenrahmen nach DIN 276 betragen für den Abriss 
aller Gebäude und den Neubau der Einfamilienhäuser und des MFH, einschließlich der Be-
darfsplanung („Phase 0“) rund 21,35 Mio. € brutto. Die voraussichtlichen Planungskosten für 
den Neubau der Wohngebäude für die Leistungsphasen 1-3 (inkl. Bedarfsplanung) betragen 
dabei rund 1,08 Mio. € brutto. 
 
 
 
Variante 2 
Die voraussichtlichen Kosten gemäß Kostenrahmen nach DIN 276 betragen für den Abriss 
und den Neubau der Einfamilienhäuser sowie die Sanierung des Mehrfamilienhauses, ein-
schließlich der Bedarfsplanung („Phase 0“), rund 19,68 Mio. € brutto. Die voraussichtlichen 
Planungskosten für den Neubau/Sanierung der Wohngebäude für die Leistungsphasen 1-3 
(inkl. Bedarfsplanung) betragen dabei rund 1,02 Mio. € brutto. 
 
Die Beauftragung der o.g. Planungsleistungen für beide Varianten ist erforderlich, um einen 
konkreten Umsetzungsvorschlag einschließlich Kostenberechnung für das Projekt als Baube-
schluss vorlegen zu können.  
 
Der komplette Projektzeitraum wird auf Grund der für den Riegelbau geplanten Machbarkeits-
studie (Dauer ca. 2 Jahre), des umfassenden Vergabeverfahrens und der Risiken im Bereich 
der Bodenbeschaffenheit und der Bodenbelastung voraussichtlich ab der Beschlussfassung 
zehn Jahre betragen, da es sich bei dem Projekt um eine sehr komplexe Baumaßnahme han-
delt. 
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz: 
Ein Bauvorhaben wirkt sich in aller Regel auf den Klimaschutz aus, da hierdurch ein Ressour-
cenverbrauch eintritt, der eine Zunahme der CO²-Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt. 
Zudem findet eine dauerhafte Flächenversiegelung statt, sowohl bei Neu- als auch bei Er-
satzbauten. Um einer wachsenden Kölner Stadtgesellschaft Rechnung tragen zu können, 
werden notwendige Bauvorhaben so geplant, dass ihre Umsetzung und anschließende Nut-
zung unter Berücksichtigung des aktuellen Standes und Einsatzes neuer umweltschonender 
Technologien von Wissenschaft und Technik nachhaltig ist. 
 
 
Finanzierung: 
Für das Bauvorhaben wurden bisher insgesamt 94.888 € im Rahmen der Grundlagenermitt-
lung ausgezahlt. 
Im Haushaltsjahr 2023 erfolgen keine weiteren Auszahlungen für das Bauvorhaben. 
 
Die erforderlichen anteiligen investiven Finanzmittel für Planungsleistungen und das Erstellen 
einer Machbarkeitsstudie für das Vorhaben in Höhe von rund 198.000 Mio. € stehen im Haus-
haltsplan 2023/2024 im Teilfinanzplan des Amtes für Wohnungswesen in der Produktgruppe 
1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen 
für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5620-1004-5-5254 – Neubau Auf dem Ginsterberg 
2-34, für das Haushaltsjahr 2024 zur Verfügung. 
 
Der Aufwand der Planungskosten für den Abriss in Höhe von insgesamt rund 48.000 € brutto 
entsteht in den Jahren 2025ff.  
 
Die weiteren Mittelbedarfe für die Jahre 2025 ff. i.H.v. rd. 882.000 € sind in den zukünftigen 
Haushaltsplanungen zu berücksichtigen. Für die Folgejahre wird Dezernat Soziales, Gesund-
heit und Wohnen daher im Rahmen der Haushaltsaufstellungsprozesse 2025 ff. innerhalb der 
dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen.

7 
Insbesondere aufgrund der beabsichtigten speziellen Verwendung der Gebäude und des vor-
gegebenen baurechtlichen Korsetts (Bau auf dem „Fußabdruck“) sind die Voraussetzungen 
für eine Inanspruchnahme von Wohnraumfördermitteln nicht erfüllt. Das Vorhaben wird daher 
frei finanziert. 
 
 
 
Zur Dringlichkeit: 
Um zeitnah die Planungen für das dargestellte Bauvorhaben aufnehmen zu können, benötigt 
die Verwaltung einen Beschluss aus der Sitzung des Rates am 07.12.2023.  
Im Rahmen der Wiedergutmachung sollen die maroden Einfamilienhäuser und Wohnungen 
für die betroffene Zielgruppe erneuert bzw. saniert werden, um dringend langfristig zur Verfü-
gung stehende Unterkünfte zur Verfügung stellen zu können. Die Sitzung am 14.11.2023 des 
Integrationsrates wurde seitens der Verwaltung als erstes Gremium zur Vorberatung der Be-
schlussvorlage anvisiert. Sofern eine Vorberatung im genannten Ausschuss auf Grund zeitli-
cher Verschiebungen in der Vorbereitung nicht möglich ist, kann keine Beschlussfassung im 
Rat der Stadt Köln am 07.12.2023 erfolgen. In der Folge führt dies zu zeitlichen Verschiebun-
gen der Planungs- und Bauzeiten und verzögert darüber hinaus den Zeitpunkt der endgülti-
gen Fertigstellung der Bauvorhaben.  
Auf Grund der umfassenden inhaltlichen Darstellungen in der Planungsbeschlussvorlage und 
dem damit erhöhten verwaltungsinternen Abstimmungsbedarf war eine fristgerechte Einbrin-
gung nicht für alle vorberatenden Fachausschüsse möglich.“ 
 
Anlagen 
 
Anlage 01: Übersichtsplan Auf dem Ginsterberg 2 – 34 
Anlage 02: Lageplan Auf dem Ginsterberg 2 – 34 
Anlage 03: Auf dem Ginsterberg 2 - 34

Beratungsverlauf (7)

14.11.2023 Integrationsrat
TOP 8.9 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
14.11.2023 Unterausschuss Wohnen
TOP 2.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
30.11.2023 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.6 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
18.01.2024 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 5.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
29.01.2024 Bauausschuss
TOP 7.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
05.02.2024 Finanzausschuss
TOP 10.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
06.02.2024 Rat
TOP 10.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2814/2023
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
14.11.2023
Erstellt
31.08.2023 08:55