V/0300/2009
Antrag der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis90/Die Grünen/GAL an den Rat vom 17.03.2009 - A-R/0008/2009 "Planung für III. Nordtangente einstellen"
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Beschlussvorlage
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V/0300/2009 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Antrag der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis90/Die Grünen/GAL an den Rat vom 17.03.2009 - A-R/0008/2009 "Planung für III. Nordtangente einstellen" Beratungsfolge 13.05.2009 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvoschlag: I. Sachentscheidung Der Antrag der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis90/Die Grünen/GAL „Planung für III Nordtan- gente einstellen“ vom 17.03.2009 mit der Nummer: A-R/0008/2009 (Anlage) wird nicht auf gegrif- fen. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten entstehen. Begründung: Mittlerweile ist die 1. Bearbeitungsstufe der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) zur „Entlastungs- straße Nord“ abgeschlossen. Sie ist ein notwendiger, aber unselbständiger Baustein der vom Rat beschlossenen Aufnahme des Planungsprozesses zur Entlastungsstraße Nord. Mit dieser 1. Bear- beitungsstufe der UVS ist bislang allein der umweltbezogene Raumwiderstand im Planungsraum der Entlastungsstraße Nord als ein Teilaspekt ermittelt worden. Für eine Gesamtbewertung des Projektes sind neben der bislang durchgeführten ökologischen Korridorbewertung jedoch weitere städtebauliche und verkehrliche Untersuchungen durchzufüh- ren, alle relevanten Teilaspekte zu erfassen und schließlich zusammenzuführen. Unter anderem sind auf der Basis einer aktualisierten Verkehrsprognose (2025) die Effekte hinsichtlich Verkehr, Luftschadstoff- und Lärmemissionen nicht nur im engeren Untersuchungsraum der Entlastungs- straße Nord, sondern auch in den angrenzenden Straßen und Räumen zu bewerten. Dabei ist ins- besondere die Wirkung der Trasse hinsichtlich der Entlastung von Straßen, die eine hohe Umwelt- belastung aufweisen, zu ermitteln. Diese Untersuchungen und Verkehrsprognosen werden im Rahmen der 2. Stufe des in der Aufstellung befindlichen VEP Münster 2025 durchgeführt. Die Vorlagen-Nr.: V/0300/2009 Auskunft erteilt: Herr Renkhoff Ruf: 492 61 52 E-Mail: Renkhoff@stadt-muenster.de Datum: 20.04.2009 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0300/2009 Verwaltung wird die Ergebnisse zusammen mit dem 2. Zwischenbericht zum VEP Münster 2025 voraussichtlich im Herbst 2010 vorlegen. Erst in diesem Stadium ist eine ganzheitliche, alle fachlichen Aspekte umfassende Bewertung aller Wirkungen einer „Entlastungsstraße Nord“ möglich. Diese ganzheitliche Betrachtung wird unab- dingbare Voraussetzung für eine sachgerechte Abwägung sein. Demnach kann erst im Anschluss daran die Entscheidung getroffen werden, ob die Entwurfsplanung für die Entlastungsstraße Nord aufgenommen wird oder das weitere Verfahren eingestellt werden sollte. Im Sinne einer konzeptionellen und vorausschauenden Verkehrsentwicklungsplanung sind die oben genannten Aspekte zu untersuchen (s.a. VEP 2025). Hierbei sind auch mögliche rechtliche Einschränkungen für den innerstädtischen Verkehr zu berücksichtigen. Ein Bau der Straße wird hierdurch nicht präjudiziert. i.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlage Antrag der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis90/Die Grünen/GAL „Planung für III Nordtangente einstellen“ vom 17.03.2009
Anlage
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0008/2009 SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster BÜNDNIS 90 # i DIE GRÜNEN Kiss Antrag 16.03.09 Planung für Ill. Nordtangente einstellen Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: Die Trasse der Ill. Nordtangente bzw. Entlastungsstraße Nord wird aus dem Flächennutzungsplan (FNP) gestrichen. Das hierzu erforderliche Änderungsverfahren ist unter gleichzeitiger Einstellung aller weiteren Planungs- und Prüfverfahren für die Ill. Nordtangente unverzüglich einzuleiten. Begründung: Mit der Fortschreibung des „Flächennutzungsplanes 2010“ ist im Jahre 2002 die Trasse für eine Ill. Nordtangente planerisch gesichert worden. Seither laufen Prüf- und Planungsschritte für dieses mindestens 7 Millionen Euro teuere Großvorhaben am Rande von Kinderhaus und Coerde. Der nicht erkennbare verkehrliche Nutzen und der besondere Wert der gefährdeten Naturräume sprechen für den Verzicht auf den Bau dieser neuen Ost-Wes-Achse. Hervorzuheben sind vor allem > der Erhalt des Grünflächenringes und dessen Freiraumfunktion als Naherholungsbereich; > die gesamtstädtischen Belüftungskorridore; > die Verlärmung und Zerschneidung u.a. des Freiraums Gasselstiege/ Wilkinghege; > die Querung der Überschwemmungsgebiete im Aatal; > der Eingriff in das Bodendenkmal Max-Klemens-Kanal. Darüber hinaus spricht auch der Vertrauensschutz für die Bewohnerinnen und Bewohner der neu errichteten Wohnbereiche entlang der geplanten Trasse (z.B. ehem. Lincoln-Kaserne), die negativ von einer neuen Verbindungsachse betroffen sein würden, für die umgehende Beendigung der Planung. Und schließlich legt auch die dringend erforderliche Prioritätensetzung bei der Verwendung der knappen Haushaltsmittel für Bildung, Betreuung und sozialen Ausgleich eindringlich den Verzicht auf diese schädliche Verkehrsplanung nahe. gez. Wolfgang Heuer gez. Hery Klas und SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Gasselstiege
- Wilkinghege
- Kinderhaus
- Im Aatal
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0300/2009
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 20.04.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37