A-R/0006/2020
Münster sicher machen – Dem Terror keine Chance geben
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a-r-0006-2020-Sicherheitskonzept
3834 Zeichen
Antrag an den Rat Nr.: A-R/0006/2020 AfD -Ratsgruppe Münster Mitglieder Leostraße 16 B 48153 Münster Mar tin Schiller (Sprecher) Richard Frederik Mol +49(251) 60688623 martin.schiller@afd-muenster.de www. afd -muenster.de Münster sicher machen – Dem Terror keine Chance geben AfD -Ratsgruppe im Rat der Stadt Münster Leostr. 16-B 48153 Münster Tel. (0251) 60688623 martin.schiller@afd-muenster.de Antrag an den Rat der Stadt Münster Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 1. Die Stadt Münster verabschiedet ein Sicherheitskonzept gegen Terroranschläge und Amokattacken. 2. Hierzu identifiziert sie potentielle Anschlagsziele für Attentäter und entwirft für jeden einzelnen Ort ein entsprechendes Sicherheitskonzept. 3. Passive Sicherheitsmaßnahmen werden, wo es sinnvoll ist eingeführt. 4. Bei der Stadtverwaltung wird die Stelle eines Sicherheitsbeauftragen zur Abwehr von Bedrohungen durch Terroranschläge und Amokläufen eingerichtet. Begründung: Die Zahl von Terroranschlägen in Europa und Deutschland ist in den letzten Jahren erheblich angestiegen. Beliebte Aufenthaltsorte, an denen viele Menschen zusammenkommen und die leicht erreichbar sind, stellen für Terroristen ein Ziel dar. Daher besteht grundsätzlich eine erhöhte abstrakte Gefahr für einen Terroranschlag. Diesem hat die Stadt Münster bislang durch die Installation von fest verankerten und versenkbaren Pollern an zentralen Standorten in der Innenstadt begegnet. Die erhöhte Terrorgefahr zeigt, dass diese Maßnahme zum Schutz der Bürger notwendig war. Als alleinige Maßnahme ist sie aber nicht ausreichend. Sie kann nur ein Baustein eines umfassendes Sicherheitskonzeptes sein. Dieses enthält sowohl aktive Maßnahmen zur Abwehr von potentiell tödlichen Bedrohungen, aber auch passive Schutzmaßnahmen. Grundlage eines Sicherheitskonzeptes muss aber zunächst einmal die Identifizierung möglicher potentieller Gefahrenquellen sein. Denn nur wenn potentielle Ziele von Terroristen identifiziert sind, kann in einem nächsten Schritt entschieden werden, wie jeder einzelne Ort abgesichert werden soll. In der Regel wird dies über Restriktionen und Beschränkungen beim Zutritt zu diesen Orten erfolgen. Dies stellen aktive Abwehrmaßnahmen dar. Die Erfahrung hat aber gezeigt, dass potentielle Attentäter ihr Anschlagsziel nicht rational auswählen, sondern opportunistisch auswählen. Entscheidend ist für sie die leichte und sofortige Erreichbarkeit eines Zieles. Damit sie ihre geplante Tat sofort umsetzen können. Daher muss der Schutz nicht maximal ausfallen. Eine Aufrüstung der Stadt zu einer Festung ist nicht nötig. Die Sicherheitsmaßnahmen müssen geeignet sein, potentielle Attentäter von ihrer Tat abzuschrecken. Passive Sicherheitsmaßnahmen sind bei bedarf einzuführen. Hierzu gehören etwa deutlich sichtbare Videokameras an belebten Orten. Ebenso Lautsprecheranlagen, um die Bevölkerung zu warnen oder um so schnell Anweisungen weiter zu leiten. Die Markt Beschicker sind in das Sicherheitskonzept einzubeziehen. Etwa durch ein stummes Warnsystem per SMS oder über WhatsApp, wie es in anderen Städten bereits umgesetzt wird. Das Sicherheitskonzept soll durch einen hierfür verantwortlichen bei der Stadtverwaltung entworfen, umgesetzt und überwacht werden. Denn nicht nur Terroranschläge bedrohen die Sicherheit in Münster. Auch Amoktaten sind eine akute Bedrohung für die Einwohner dieser Stadt. Dies hat die Amokfahrt vom 07.April 2018 in Münster gezeigt. In mehreren deutschen Städten kam es in der Vergangenheit zu Amoktaten an Schulen. Auch für diese potentielle Bedrohungslage gilt es geeignete Strategien und Maßnahmen zu entwerfen. Hierfür ist eine zusätzliche Stelle in der Stadtverwaltung nötig. gez. Martin Schiller und Richard Mol
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Orte (1)
- Leostraße 16B
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Details
- Aktenzeichen
- A-R/0006/2020
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 05.02.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37