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A-R/0006/2020

Münster sicher machen – Dem Terror keine Chance geben

Antrag an den Rat 05.02.2020

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a-r-0006-2020-Sicherheitskonzept

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a-r-0006-2020-Sicherheitskonzept

3834 Zeichen

Antrag an den Rat Nr.: A-R/0006/2020  
 
AfD -Ratsgruppe Münster  Mitglieder    
Leostraße 16 B  
48153 Münster 
Mar tin Schiller (Sprecher)  
Richard Frederik Mol 
  +49(251) 60688623  
 
 martin.schiller@afd-muenster.de 
www. afd -muenster.de  
 
 
Münster sicher machen – Dem 
Terror keine Chance geben 
AfD -Ratsgruppe  
im Rat der Stadt Münster 
 
Leostr. 16-B 
 
48153 Münster 
Tel. (0251) 60688623 
martin.schiller@afd-muenster.de 
 
Antrag an den Rat der Stadt Münster 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
1.  Die Stadt Münster verabschiedet ein Sicherheitskonzept gegen Terroranschläge und 
Amokattacken.  
2.  Hierzu identifiziert sie potentielle Anschlagsziele für Attentäter und entwirft für jeden 
einzelnen Ort ein entsprechendes Sicherheitskonzept. 
3.  Passive Sicherheitsmaßnahmen werden, wo es sinnvoll ist eingeführt. 
4.  Bei der Stadtverwaltung wird die Stelle eines Sicherheitsbeauftragen zur Abwehr von 
Bedrohungen durch Terroranschläge und Amokläufen eingerichtet. 
 
Begründung: 
Die Zahl von Terroranschlägen in Europa und Deutschland ist in den letzten Jahren 
erheblich angestiegen. Beliebte Aufenthaltsorte, an denen viele Menschen 
zusammenkommen und die leicht erreichbar sind, stellen für Terroristen ein Ziel dar. 
Daher besteht grundsätzlich eine erhöhte abstrakte Gefahr für einen Terroranschlag. 
Diesem hat die Stadt Münster bislang durch die Installation von fest verankerten und 
versenkbaren Pollern an zentralen Standorten in der Innenstadt begegnet. 
Die erhöhte Terrorgefahr zeigt, dass diese Maßnahme zum Schutz der Bürger 
notwendig war. Als alleinige Maßnahme ist sie aber nicht ausreichend. Sie kann nur ein 
Baustein eines umfassendes Sicherheitskonzeptes sein.  
Dieses enthält sowohl aktive Maßnahmen zur Abwehr von potentiell tödlichen 
Bedrohungen, aber auch passive Schutzmaßnahmen.  
Grundlage eines Sicherheitskonzeptes muss aber zunächst einmal die Identifizierung 
möglicher potentieller Gefahrenquellen sein. Denn nur wenn potentielle Ziele von 
Terroristen identifiziert sind, kann in einem nächsten Schritt entschieden werden, wie 
jeder einzelne Ort abgesichert werden soll.

In der Regel wird dies über Restriktionen und Beschränkungen beim Zutritt zu diesen 
Orten erfolgen. Dies stellen aktive Abwehrmaßnahmen dar.  
Die Erfahrung hat aber gezeigt, dass potentielle Attentäter ihr Anschlagsziel nicht 
rational auswählen, sondern opportunistisch auswählen. Entscheidend ist für sie die 
leichte und sofortige Erreichbarkeit eines Zieles. Damit sie ihre geplante Tat sofort 
umsetzen können. 
Daher muss der Schutz nicht maximal ausfallen. Eine Aufrüstung der Stadt zu einer 
Festung ist nicht nötig. Die Sicherheitsmaßnahmen müssen geeignet sein, potentielle 
Attentäter von ihrer Tat abzuschrecken. 
Passive Sicherheitsmaßnahmen sind bei bedarf einzuführen. Hierzu gehören etwa 
deutlich sichtbare Videokameras an belebten Orten. Ebenso Lautsprecheranlagen, um 
die Bevölkerung zu warnen oder um so schnell Anweisungen weiter zu leiten. 
Die Markt Beschicker sind in das Sicherheitskonzept einzubeziehen. Etwa durch ein 
stummes Warnsystem per SMS oder über WhatsApp, wie es in anderen Städten bereits 
umgesetzt wird. 
Das Sicherheitskonzept soll durch einen hierfür verantwortlichen bei der 
Stadtverwaltung entworfen, umgesetzt und überwacht werden. 
 
Denn nicht nur Terroranschläge bedrohen die Sicherheit in Münster. Auch Amoktaten 
sind eine akute Bedrohung für die Einwohner dieser Stadt. Dies hat die Amokfahrt vom 
07.April 2018 in Münster gezeigt.  
In mehreren deutschen Städten kam es in der Vergangenheit zu Amoktaten an Schulen. 
Auch für diese potentielle Bedrohungslage gilt es geeignete Strategien und Maßnahmen 
zu entwerfen. Hierfür ist eine zusätzliche Stelle in der Stadtverwaltung nötig. 
 
gez. 
 
Martin Schiller und Richard Mol

Beratungsverlauf (1)

12.02.2020 Rat
TOP 28.6 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Leostraße 16B

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Details

Aktenzeichen
A-R/0006/2020
Typ
Antrag an den Rat
Datum
05.02.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37