mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 36 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Änderungsantrag TOP 10.1 - Suchthilfezentrum am Perlengraben Baubeschluss

Gem. Änderungsantrag (Rat) AN/0814/2026 vom 12.05.2026

Stand: Am 12.05.2026 im Rat ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Rat)

    PDF

    Herunterladen: Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Rat)

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Rat CDU-Fraktion im Rat SPD-Fraktion im Rat Fraktion Die LINKE im Rat Volt Fraktion im Rat FDP/KSG-Fraktion im Rat An den Vorsitzenden des Rates Herrn Oberbürgermeister Torsten Burmester Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 12.05.2026 AN/0814/2026 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 12.05.2026 Änderungsantrag TOP 10.1 - Suchthilfezentrum am Perlengraben Baubeschluss Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, die antragstellenden Fraktionen bitten Sie folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung des Rates am 12.05.2026 aufzunehmen: Beschluss: Die Beschlusspunkte 3 und 4 werden wie folgt geändert (Änderung in fett). Punkt 5 wird er- gänzt (Ergänzung in fett): 3. beschließt den Betrieb des Suchthilfezentrums durch einen nichtstädtischen Trä- ger/Trägerkonsortiums mit Gestellung des Gebäudes durch die Verwaltung. Die Ver- waltung erarbeitet einen Vorschlag, wie die Stadt Köln in den Betrieb des Suchthilfezentrums eingebunden werden kann. Zur Finanzierung der Maßnahme erfolgen zum Haushaltsplanentwurf 2027/2028 entsprechende Veranschlagungen im Teilergebnisplan des Gesundheitsamtes in der Produktgruppe 0701 in den Teilplan- zeilen 11 bis 16 für die Haushaltsjahre 2027 ff. (siehe Anlage 1). 4. beauftragt die Verwaltung mit der Konkretisierung des „Rahmenkonzeptes Betrieb Suchthilfezentrum“ bis zur nächsten Ratssitzung, der Umsetzung des Betriebs sowie auf dieser Basis der Fortschreibung des Sicherheitskonzeptes. Dabei sind insbesondere die in der Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes genann- ten Informationen gemäß §13 der Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein- Westfalen (KomHVO NRW) bereitzustellen und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Fachausschüsse sind in der Phase der konzeptionellen Ent- wicklung zu informieren. - 2 - 5. Die Verwaltung evaluiert unabhängig die Nutzung der Angebote und prüft auf dieser Grundlage, ob Anpassungen und Erweiterungen baulich, personell und konzeptionell erforderlich sind. Den Fachausschüssen ist fortlaufend über die Evaluation zu berichten. Begründung: Erfolgt mündlich Mit freundlichen Grüßen gez. Lino Hammer gez. Niklas Kienitz GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer CDU-Fraktionsgeschäftsführer gez. Pascal Pütz gez. Günter Bell SPD-Fraktionsgeschäftsführer LINKE-Fraktionsgeschäftsführer gez. Lucas Sickmöller gez. Ulrich Breite Volt-Fraktionsgeschäftsführer FDP/KSG-Fraktionsgeschäftsfüh- rer

Beratungsverlauf

  1. 12.05.2026

    Rat

    Antrag / Anfrage. Ergebnis: ungeändert beschlossen

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz