AN/0594/2026
Nacht-Fußverkehrschecks durchführen – Angsträume beseitigen
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SPD Antrag nach § 3
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An den Vorsitzenden des Mobilitätsausschusses Herrn Lino Hammer An Herrn Oberbürgermeister Torsten Burmester SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 16.04.2026 AN/0594/2026 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Mobilitätsausschuss 28.04.2026 Nacht-Fußverkehrschecks durchführen – Angsträume beseitigen Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, die SPD-Fraktion bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Mobilitätsausschusses zu setzen. Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, zukünftig mindestens zwei Fußverkehrschecks pro Jahr bei Dunkelheit unter Beteiligung des kooperativen Jugendbüros, von Frauenverbänden, der Seni- orenvertretung, der Polizei, dem Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern und dem Amt für öffentliche Ordnung durchzuführen. Die Fußverkehrsbeauftragte kann die Liste sinn- voll ergänzen. Die Begehungen sollen je in der Innenstadt/inneren Stadt und in der äußeren Stadt stattfinden und kurzfristig realisierbare Lösungen sowie langfristig umzusetzende Verbesserungen für so- genannte Angsträume erarbeiten. Dabei sollen Bereiche, die der Stadtverwaltung bereits als Angsträume bekannt sind, priorisiert betrachtet und abgearbeitet werden. Die Ergebnisse werden in Form einer Mitteilung dem Ausschuss für die Gleichstellung von Männern und Frauen, dem Ausschuss für Allgemeine Verwaltung, Recht und Internationales und dem Mobilitätsausschuss sowie der entsprechenden Bezirksvertretung zur Kenntnis ge- geben. Soweit es für die Umsetzung der erarbeiteten Vorschläge einer politischen Beschluss- fassung bedarf, werden diese den zuständigen Gremien vorgelegt. Begründung: Die Durchführung von Fußverkehrschecks bei Dunkelheit stellt einen wichtigen Baustein dar, um die Sicherheit und das subjektive Sicherheitsgefühl im öffentlichen Raum nachhaltig zu - 2 - verbessern. Insbesondere sogenannte „Angsträume“ – also Orte, die aufgrund unzureichen- der Beleuchtung, mangelnder sozialer Kontrolle oder baulicher Gegebenheiten als unsicher wahrgenommen werden – schränken die Bewegungsfreiheit vieler Menschen erheblich ein. Dies betrifft in besonderem Maße Frauen, Jugendliche, ältere Menschen sowie weitere vul- nerable Gruppen, die den öffentlichen Raum unterschiedlich nutzen und wahrnehmen. Eine gezielte Analyse solcher Räume kann nur dann wirksam erfolgen, wenn sie unter realis- tischen Bedingungen stattfindet. Begehungen bei Dunkelheit ermöglichen es, konkrete Defi- zite sichtbar zu machen, die bei Tageslicht oftmals nicht erkennbar sind. Gleichzeitig schafft die Einbindung unterschiedlicher Akteurinnen und Akteure – wie dem kooperativen Jugend- büro, Frauenverbänden, der Polizei sowie den zuständigen Fachämtern – eine multiperspek- tivische Betrachtung. Dadurch wird gewährleistet, dass sowohl sicherheitsrelevante Aspekte als auch soziale, stadtplanerische und gleichstellungspolitische Fragestellungen umfassend berücksichtigt werden. Die Aufteilung in Begehungen innerhalb der Innenstadt beziehungsweise der inneren Stadt sowie in der äußeren Stadt trägt zudem der unterschiedlichen städtebaulichen Struktur Rechnung. Während innerstädtische Räume häufig durch hohe Nutzungsdichte und vielfäl- tige Nutzungen geprägt sind, weisen äußere Stadtbereiche oftmals andere Herausforderun- gen auf, etwa geringere Beleuchtungsstandards, weniger Publikumsverkehr oder unüber- sichtliche Wegeführungen. Beide Räume bedürfen daher einer differenzierten Betrachtung und spezifischer Lösungsansätze. Ziel der Fußverkehrschecks ist es, sowohl kurzfristig umsetzbare Maßnahmen – wie bei- spielsweise Verbesserungen der Beleuchtung, Rückschnitt von Bewuchs oder Anpassungen bei der Beschilderung – als auch langfristige Strategien zu entwickeln. Letztere können etwa bauliche Veränderungen, Umgestaltungen öffentlicher Räume oder konzeptionelle Anpas- sungen in der Stadtplanung umfassen. Entscheidend ist dabei, dass die erarbeiteten Maß- nahmen nicht isoliert betrachtet werden, sondern in eine gesamtstädtische Strategie zur För- derung eines sicheren und inklusiven öffentlichen Raums eingebettet sind. Die anschließende Weitergabe der Ergebnisse in Form einer Mitteilung an die relevanten po- litischen Gremien stellt sicher, dass die gewonnenen Erkenntnisse transparent gemacht und in die politische Entscheidungsfindung eingebracht werden. Durch die Beteiligung mehrerer Ausschüsse – insbesondere des Gleichstellungsausschusses, des Ausschusses für Allge- meine Verwaltung, Recht und Internationales sowie des Mobilitätsausschusses – wird die Querschnittsrelevanz des Themas deutlich unterstrichen. Gleichzeitig ermöglicht die Einbin- dung der jeweils zuständigen Bezirksvertretung eine ortsspezifische Betrachtung und Umset- zung der Maßnahmen. Insgesamt trägt der Antrag dazu bei, die Sicherheit im öffentlichen Raum nicht nur objektiv zu erhöhen, sondern auch das subjektive Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung für eine gleichberechtigte Teilhabe aller Kölnerinnen und Kölner am städtischen Leben und für eine lebenswerte, solidarische und in- klusive Stadt. Mit freundlichen Grüßen gez. Pascal Pütz SPD-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0594/2026
- Typ
- SPD Antrag nach § 3
- Datum
- 16.04.2026
- Erstellt
- 16.04.2026 09:38