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AN/0594/2026

Nacht-Fußverkehrschecks durchführen – Angsträume beseitigen

SPD Antrag nach § 3 16.04.2026

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Nächste Beratung: Mobilitätsausschuss, Sitzung am 28.04.2026, TOP 1.4

SPD Antrag nach § 3

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SPD Antrag nach § 3

5496 Zeichen

An den Vorsitzenden des 
Mobilitätsausschusses  
Herrn Lino Hammer 
 
An 
Herrn Oberbürgermeister 
Torsten Burmester 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 16.04.2026 
 
AN/0594/2026 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Mobilitätsausschuss 28.04.2026 
 
Nacht-Fußverkehrschecks durchführen – Angsträume beseitigen 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
 
die SPD-Fraktion bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung 
des Mobilitätsausschusses zu setzen. 
 
 
Beschluss:  
Die Verwaltung wird beauftragt, zukünftig mindestens zwei Fußverkehrschecks pro Jahr bei 
Dunkelheit unter Beteiligung des kooperativen Jugendbüros, von Frauenverbänden, der Seni-
orenvertretung, der Polizei, dem Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern und dem 
Amt für öffentliche Ordnung durchzuführen. Die Fußverkehrsbeauftragte kann die Liste sinn-
voll ergänzen.  
Die Begehungen sollen je in der Innenstadt/inneren Stadt und in der äußeren Stadt stattfinden 
und kurzfristig realisierbare Lösungen sowie langfristig umzusetzende Verbesserungen für so-
genannte Angsträume erarbeiten. Dabei sollen Bereiche, die der Stadtverwaltung bereits als 
Angsträume bekannt sind, priorisiert betrachtet und abgearbeitet werden.  
Die Ergebnisse werden in Form einer Mitteilung dem Ausschuss für die Gleichstellung von 
Männern und Frauen, dem Ausschuss für Allgemeine Verwaltung, Recht und Internationales 
und dem Mobilitätsausschuss sowie der entsprechenden Bezirksvertretung zur Kenntnis ge-
geben. Soweit es für die Umsetzung der erarbeiteten Vorschläge einer politischen Beschluss-
fassung bedarf, werden diese den zuständigen Gremien vorgelegt.  
  
 
 
Begründung:  
Die Durchführung von Fußverkehrschecks bei Dunkelheit stellt einen wichtigen Baustein dar, 
um die Sicherheit und das subjektive Sicherheitsgefühl im öffentlichen Raum nachhaltig zu

- 2 - 
 
verbessern. Insbesondere sogenannte „Angsträume“ – also Orte, die aufgrund unzureichen-
der Beleuchtung, mangelnder sozialer Kontrolle oder baulicher Gegebenheiten als unsicher 
wahrgenommen werden – schränken die Bewegungsfreiheit vieler Menschen erheblich ein. 
Dies betrifft in besonderem Maße Frauen, Jugendliche, ältere Menschen sowie weitere vul-
nerable Gruppen, die den öffentlichen Raum unterschiedlich nutzen und wahrnehmen. 
Eine gezielte Analyse solcher Räume kann nur dann wirksam erfolgen, wenn sie unter realis-
tischen Bedingungen stattfindet. Begehungen bei Dunkelheit ermöglichen es, konkrete Defi-
zite sichtbar zu machen, die bei Tageslicht oftmals nicht erkennbar sind. Gleichzeitig schafft 
die Einbindung unterschiedlicher Akteurinnen und Akteure – wie dem kooperativen Jugend-
büro, Frauenverbänden, der Polizei sowie den zuständigen Fachämtern – eine multiperspek-
tivische Betrachtung. Dadurch wird gewährleistet, dass sowohl sicherheitsrelevante Aspekte 
als auch soziale, stadtplanerische und gleichstellungspolitische Fragestellungen umfassend 
berücksichtigt werden. 
Die Aufteilung in Begehungen innerhalb der Innenstadt beziehungsweise der inneren Stadt 
sowie in der äußeren Stadt trägt zudem der unterschiedlichen städtebaulichen Struktur 
Rechnung. Während innerstädtische Räume häufig durch hohe Nutzungsdichte und vielfäl-
tige Nutzungen geprägt sind, weisen äußere Stadtbereiche oftmals andere Herausforderun-
gen auf, etwa geringere Beleuchtungsstandards, weniger Publikumsverkehr oder unüber-
sichtliche Wegeführungen. Beide Räume bedürfen daher einer differenzierten Betrachtung 
und spezifischer Lösungsansätze. 
Ziel der Fußverkehrschecks ist es, sowohl kurzfristig umsetzbare Maßnahmen – wie bei-
spielsweise Verbesserungen der Beleuchtung, Rückschnitt von Bewuchs oder Anpassungen 
bei der Beschilderung – als auch langfristige Strategien zu entwickeln. Letztere können etwa 
bauliche Veränderungen, Umgestaltungen öffentlicher Räume oder konzeptionelle Anpas-
sungen in der Stadtplanung umfassen. Entscheidend ist dabei, dass die erarbeiteten Maß-
nahmen nicht isoliert betrachtet werden, sondern in eine gesamtstädtische Strategie zur För-
derung eines sicheren und inklusiven öffentlichen Raums eingebettet sind. 
Die anschließende Weitergabe der Ergebnisse in Form einer Mitteilung an die relevanten po-
litischen Gremien stellt sicher, dass die gewonnenen Erkenntnisse transparent gemacht und 
in die politische Entscheidungsfindung eingebracht werden. Durch die Beteiligung mehrerer 
Ausschüsse – insbesondere des Gleichstellungsausschusses, des Ausschusses für Allge-
meine Verwaltung, Recht und Internationales sowie des Mobilitätsausschusses – wird die 
Querschnittsrelevanz des Themas deutlich unterstrichen. Gleichzeitig ermöglicht die Einbin-
dung der jeweils zuständigen Bezirksvertretung eine ortsspezifische Betrachtung und Umset-
zung der Maßnahmen. 
Insgesamt trägt der Antrag dazu bei, die Sicherheit im öffentlichen Raum nicht nur objektiv 
zu erhöhen, sondern auch das subjektive Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger 
zu stärken. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung für eine gleichberechtigte Teilhabe aller 
Kölnerinnen und Kölner am städtischen Leben und für eine lebenswerte, solidarische und in-
klusive Stadt. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Pascal Pütz  
SPD-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

28.04.2026 Mobilitätsausschuss
TOP 1.4 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
AN/0594/2026
Typ
SPD Antrag nach § 3
Datum
16.04.2026
Erstellt
16.04.2026 09:38