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V/0197/2020

A-R/0047/2018

Vorlagen 11.03.2020

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 13.05.2020, TOP 6.2.1

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Ratsantrag A-R-0047-2018

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Ansehen

Anlage A

2023 Zeichen

Anlage A zur V/0197/2020 
 
Kurzüberblick 
Immer wieder kommt es zu schweren Unfällen zwischen abbiegenden LKW und Radfahrern. Un-
tersuchungen haben gezeigt, dass diese Unfälle durch den Einsatz von LKW-
Abbiegeassistenzsystemen reduziert werden können. Der Fuhrpark im Konzern der Stadt Müns-
ter wird bereits sukzessive mit LKW-Abbiegeassistenten nachgerüstet. Bei Neuanschaffungen 
werden LKW-Abbiegeassistenten bereits grundsätzlich berücksichtigt. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebensqualität weiterentwickeln: 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft 
 
Indem wir für höchste Sicherheit für die Bewohner als auch für die Kolleginnen und Kollegen auf 
städtischen LKW oder in Bussen sorgen. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: diverse Bezeichnung der PG 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja  Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
Pro Jahr werden momentan ca. 14 Fahrzeuge mit LKW -Abbiegeassistenzsystemen nachgerüstet, 
bei 3.000 Euro pro Nachrüstung beträgt die Gesamtsumme pro Jahr rund 42.000 Euro.  
Bei Neufahrzeugen sind LKW-Abbiegeassistenten im Anschaffungspreis enthalten. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
x überwiegend 
freiwillig 
 vollständig fre i-
willig 
Für die Nachrüstung von LKW-Abbiegeassistenten gibt es aktuell keine rechtliche Grundlage. Das 
Bundesverkehrsministerium sowie Versicherer, ADAC und Berufsgenossenschaften empfehlen 
aber den nachträglichen Einbau. 
Gemäß EU-Verordnung 2019/2144 zur Typgenehmigung-, sind Abbiegeassistenten ab dem 
06.07.2022 verpflichtend in neuen Fahrzeugtypen und ab dem 07.07.2024 in allen neuen LKW und 
Bussen verpflichtend.

Beschlussvorlage

11079 Zeichen

V/0197/2020 
V/0197/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
A-R/0047/2018 
Antrag  "Lkw-Abbiegesysteme für mehr Verkehrssicherheit im städtischen Fuhrpark nachrüsten"  
der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   07.05.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und  
Wohnen 
Entscheidung 
    
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der ASSVW nimmt den nachfolgenden Bericht der Verwaltung zum Stand der Umse t-
zung einer Nachrüstung mit Abbiege-Assistenten des Lastwagen-Fuhrparks im Konzern 
der Stadt Münster zur Kenntnis. 
 
2. Der gemeinsame Antrag A -R/0047/2018 der CD U-Fraktion und der Fraktion Bündnis 
90/Die Grünen/GAL ist damit erledigt. 
 
1. Ausgangslage 
 
Antragsanliegen 
Die Verwaltung wurde mit dem Ratsantrag Nr.: A -R/0047/2018 beauftragt, eine Nachrüstung des 
Lastwagen-Fuhrparks im Konzern der Stadt Münster mit einem Abbiege-Assistenten auf ihre Um-
setzbarkeit zu prüfen und einen Bericht für den Planungsausschuss zu erstellen. 
 
Vorarbeiten 
Zur Vorbereitung des Berichts wurden in den Jahren 2018 und 2019 Fragebögen an die Ämter 
und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen mi t LKW -Fuhrpark sowie die Stadtwerke Münster 
GmbH versandt. Die Ergebnisse wurden zusammengefasst und in einem gemeinsamen Termin 
erläutert sowie Erfahrungsberichte ausgetauscht. 
 
Rechtliche Voraussetzungen 
Für Deutschland gilt das sogenannte EU -Typgenehmigungsrecht, d.h. per EU-Recht wird ein ein-
heitlicher Rechtsrahmen zur Genehmigung neuer Fahrzeuge geschaffen. Gemäß EU -Verordnung 
2019/2144 zur Typgenehmigung -, sind Abbiegeassistenten ab dem 06.07.2022 verpflichtend in 
neuen Fahrzeugtypen und ab dem 07.07.2024 in allen neuen LKW und Bussen verpflichtend. Ziel 
Personal- und 
Organisationsamt 
 
17.03.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Gehrken 
Telefon: 492-1110 
Gehrken@stadt-muenster.de

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V/0197/2020 
ist die Reduzierung von Unfällen, in dem Fahrer von LKW und Bussen auf Radfahrer aufmerksam 
gemacht werden, die sich im Seitenbereich des Fahrzeuges befinden. 
 
2. Technischer Stand LKW Abbiegeassistent 
 
Aufgrund des absehbar verpflichtenden Einsatzes von Abbiegeassistenten gab es im Jahr 2018 
eine Vielzahl von Anbietern. Der Begriff „Abbiegeassistent“ war bis dahin nicht eindeutig definiert. 
Angefangen bei einfachen Spiegellösungen, die zusätzlich angebracht werden können, entwickel-
ten insbesondere Zulieferer verschiedene Angebote. 
 
Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) rief im Jahr 2018 die „Aktion Abbiegeassistent“ ins L e-
ben. Diese Aktion umfasste insbesondere die Vereinbarung von Sicherheitspartnerschafte n, die 
Formulierung von technischen Mindestanforderungen an Abbiegeassistenzsysteme sowie ein 
Förderprogramm zur Nachrüstung. Das BMVI veröffentlichte im Jahr 2018 Empfehlungen zu 
technischen Anforderungen an Abbiegeassistenzsystemen. 1 Diese Empfehlungen legen Mindest-
anforderungen fest, die bei der Nachrüstung erfüllt sein müssen, um eine Förderung in Anspruch 
nehmen zu können oder zur Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis. Die erste Allgemeine 
Betriebserlaubnis erteilte das Kraftfahrtbundesamt für einen Abbiegeassistenten am 21.03.2019. 
Bis Dezember 2019 erhielten sieben weitere Systeme die Allgemeine Betriebserlaubnis. 
 
Was ist ein Abbiegeassistent und was kann er leisten? 
 
Abbiegeassistenten erkennen Fahrräder und Fußgänger im Seitenraum des Fahrzeuges mit Hilfe 
verschiedener Technologien. Unterschieden wird zwischen radar -, sensor- und kamerabasierten 
Systemen. Allen Systemen gemein ist, dass sie den Fahrer lediglich vor einer Gefahr warnen, 
handeln muss der Fahrer selbst. Abbiegeassistenten greifen nicht in das Bremssystem ein und 
bringen somit den LKW oder Bus nicht zum Stehen. 
 
Radarbasierte Systeme senden, ähnlich wie bei Abstandsregeltempomaten einen Radarstrahl 
aus, der vom Hindernis reflektiert wird. 
 
Bei den sensorbasierten Systemen we rden die gefährdeten Bereiche mit Ultraschallsensoren 
ausgestattet, die mögliche Hindernisse in diesem Bereich erfassen und den Fahrer optisch oder 
akustisch davor warnen. 
 
Bei den kamerabasierten Systemen wird mit Hilfe einer Kamera der gefährdete Bereich , - der tote 
Winkel auf der rechten Fahrzeugseite, - überwacht. Das Bild wird auf einen Monitor im Fahrzeug 
übertragen. Zusätzlich erhält der Fahrer eine Warnung, wenn sich ein Fußgänger oder Radfahrer 
im toten Winkel befindet. 
 
Vorteile eines Abbiegeassistenten sind: 
 
 Entschärfung von Unfallschwerpunkten ohne straßenbauliche Veränderungen 
 Senkung von Unfallzahlen 
 Psychische Entlastung der Fahrer 
 Ruhigerer und vorausschauender Fahrstil (höhere Fahrgastzufriedenheit) 
 Nachrüstbar für beinahe jedes Fahrzeug 
 Investition ist förderfähig durch z.B. BMVI 
 
 
 
                                                
1 Empfehlungen zu technischen Anforderungen an Abbiegeassistenzsysteme für die Aus - und Nachrüstung an 
Nutzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse > 3,5 Tonnen und Kraftomnibussen mit mehr als 9 Sitzplä t-
zen einschließlich Fahrerplatz zur Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis für Abbiegeassistenzsysteme; 
19.09.2018; VkBl. Amtlicher Teil Nr. 149.

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V/0197/2020 
3. Erfahrungen und Umsetzung im Konzern der Stadt Münster 
 
Die verschiedenen Akteure (Ämter, eigenbetriebsähnliche Einrichtungen sowie die Stadtwerke 
Münster GmbH) haben sich bereits früh mit dem Thema Abbiegeassistenten vertraut gemacht. Im 
Folgenden sollen einige Besonderheiten einzelner Ämter oder Einrichtungen genannt werden: 
 
Bei den Abfallwirtschaftsbetrieben sind rund 130 Fahrzeuge über 3,5 Tonnen im Einsatz, für die 
eine Nachrüstung mit einem Abbiegeassistenten in Betracht kommt. Davon werden pro Jahr in 
der Regel sechs Fahrzeuge nachgerüstet. Zurzeit sind 17 Fahrzeuge mit Abbiegeassistenten u n-
terschiedlicher Hersteller ausgestattet. 
 
Der Fuhrpark der Stadtwerke Münster GmbH umfasst rund 30 LKW  über 3,5 Tonnen und 122 
Busse. Zusätzlich sind 150 Busse von Auftragsunternehmern im Einsatz. 
Zurzeit sind drei Busse mit Abbiegeassistent ausgestattet. Vier weitere Gelenkzüge mit Abbi e-
geassistent wurden bestellt. Ein Elektrobus mit Abbiegeassistent wird aktuell getestet. 
 
Bei der Feuerwehr Münster kommen 156 Fahrzeuge für eine Nachrüstung mit Abbiegeassistenten 
in Betracht. Vier Fahrzeuge sind bereits mit einem Abbiegeassistenten ausgestattet, zwei weitere 
Fahrzeuge werden aktuell nachgerüstet. 
Die Hälfte aller Fahrten der Feuerwehr erfolgt mit Martinshorn, was für andere Verkehrsteilnehmer 
eine erhöhte Signalisierung bedeutet. Da diese Fahrten eine hohe Konzentration erfordern, hat 
sich die Feuerwehr bislang gegen weitere akustische Signale im Fahrzeug d urch Assistenzsyste-
me entschieden. Des Weiteren bedingen die unterschiedlichen Aufbauten der Feuerwehrfahrze u-
ge eine eigene Elektrik, was eine Nachrüstung mit Assistenzsystemen erschwert. Es gibt nur w e-
nige Firmen, die eine Nachrüstung mit Abbiegeassistenten anbieten, wodurch Wartezeiten von bis 
zu 26 Monaten entstehen. 
 
Zusammenfassend lässt sich feststellen: 
 Die Kosten für eine Nachrüstung liegen bei ca. 3.000 Euro pro Fahrzeug. 
 Das erste zertifizierte Abbiegeassistenzsystem war erst im März 2019 erhältlich. 
 Vor einer Nachrüstung ist immer zu prüfen, ob die nachgerüsteten Systeme mit den b e-
reits vorhandenen Sicherheitssystemen kompatibel sind und sich nicht gegenseitig behi n-
dern.  
 Problematisch sind überlappende Systeme, sie können zu einer Reizüberflutung  des/der 
Fahrers/-in führen. Bei einigen Systemen hat sich überdies herausgestellt, dass sie sehr 
fehleranfällig in der Erkennung statischer Objekte sind. Es werden zum Teil falsche Wa r-
nungen abgegeben. 
 Alle Akteure betonen die Notwendigkeit und Durchführu ng von regelmäßigen Fahrerschu-
lungen. 
 Bei Neubeschaffungen werden in allen Ämtern und Einrichtungen sowie bei der Stadtwe r-
ke Münster GmbH Abbiegeassistenzsysteme grundsätzlich berücksichtigt. 
 
4. Empfehlungen Dritter 
 
Der ADAC testete im April 2019 LKW -Abbiegesysteme und stellte erhebliche Unterschiede bei den 
verfügbaren Systemen fest. Trotz bestehender Mängel fordert der ADAC, dass Abbiegesysteme z u-
künftig zur Serienausstattung gehören sollten.2 
 
Die Unfallforschung der Versicherer (UDV) untersuchte bereits im Jahr 2016 Unfälle zwischen LKW 
und Radfahrern auf Basis von Unfalldaten aus dem Jahr 2015. Demnach kam es zu mehr als 3.000 
Kollisionen, wobei 72 Radfahrer starben und 665 schwer verletzt wurden. Der UDV forderte bereits 
damals, dass alle LKW mit Abbieg eassistenten ausgestattet werden müssten, da mit diesen Syst e-
men rund 60 % aller schweren LKW -Fahrrad-Unfälle vermieden werden könnten. Für die Wirkung 
                                                
2 ADAC Test vom 19.04.2019.

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V/0197/2020 
und Akzeptanz eines solchen Systems wäre aber auch entscheidend, dass es Fehlalarme weitestg e-
hend vermeidet.3 
 
Die Berufsgenossenschaft Verkehr ist offizieller Partner und Unterstützer der Aktion Abbiegeassistent 
des BMVI und empfiehlt ebenfalls den Einbau von Abbiegeassistenzsystemen. 
 
5. Fazit und Ausblick 
 
Die Akteure im Konzern Stadt Münster mussten sich zu nächst mit der Technik der Nachrüstsysteme 
für Abbiegeassistenten vertraut machen. Einige Systeme sind sehr fehleranfällig und konnten im 
Testbetrieb nicht überzeugen. Die Entwicklung und Zulassung von Nachrüstlösungen kam nur 
schleppend voran. Das Kraftfa hrtbundesamt erteilte die erste Allgemeine Betriebserlaubnis im März 
2019. Aktuell liegen für acht Abbiegeassistenzsysteme Allgemeine Betriebserlaubnisse vor. 
 
Im Ergebnis ist festzustellen, dass Abbiegeassistenzsysteme den/die Fahrer/ -in unterstützen können, 
um LKW-Fahrrad-Unfälle zu vermeiden. Eine Nachrüstung im bestehenden Fuhrpark wird von allen 
Ämtern und Einrichtungen sowie der Stadtwerke Münster GmbH als notwendig anerkannt und su k-
zessive vorangetrieben. Dabei ist jedoch die Kompatibilität zwischen nachzurüstendem Abbiegeassis-
tenten und bereits vorhandenen Assistenzsystemen zu beachten. Eine Überlappung von Sicherheit s-
systemen ist zu vermeiden. 
  
Aufgrund ihrer jeweiligen Aufgaben haben die Fahrzeuge der Ämter und Einrichtungen sowie der 
Stadtwerke Münster GmbH unterschiedliche Fahrprofile, woraus unterschiedliche Anforderungen r e-
sultieren. Daher waren zunächst alle Akteure gefordert, das für ihre Fahrprofile geeignetste System 
unter den Anbietern zu finden. Mittlerweile konnten alle Ämter  und Einrichtungen Erfahrungen sa m-
meln, um sinnvolle Nachrüstungen durchzuführen. Insbesondere Fahrzeuge im Innenstadtbereich 
werden vorrangig mit Abbiegeassistenzsystemen nachgerüstet bzw. Fahrzeuge mit Abbiegeassiste n-
ten eingesetzt. 
 
Bei Neubeschaffungen werden bereits heute Abbiegeassistenzsysteme grundsätzlich berücksichtigt. 
 
 
In Vertretung 
 
 
 
gez. 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
Anlage: 
Ratsantrag A-R/0047/2018 
 
 
  
                                                
3 Pressemitteilung der Versicherungswirtschaft vom 16.11.2016.

Ratsantrag A-R-0047-2018

2416 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. : A-R/0047/2018  
 
 
 
 
 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL CDU 
Ratsfraktion Münster Ratsfraktion Münster 
 
 
Antrag  
 Münster, 26.06.2018  
LKW-Abbiegesysteme für mehr Verkehrssicherheit im städtischen 
Fuhrpark nachrüsten  
 
Der Rat möge beschließen:  
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Nachrüstung des Lastwagen-Fuhrparks im Konzern 
Stadt Münster mit einem Abbiege-Assistenten auf ihre Umsetzbarkeit zu prüfen und dem 
Planungsausschuss dazu zu berichten.  
  
Begründung : 
Kollisionen zwischen abbiegenden Lastfahrzeugen, Radfahrern bzw. Fußgängern werden in 
Münser immer wieder vermeldet. 2017 war an mehr als jedem dritten Unfall in Münster ein 
Lkw beteiligt. An manchen Verkehrsknoten in Münster, an denen verschiede 
Verkehrsteilnehmer aufeinandertreffen, ist die Lage besonders unfallträchtig. Laut Polizei muss 
selbst beim Rechtsabbiegen beispielsweise an der Warendorfer oder Grevener Straße immer 
mit bis zu 15 Radfahrern gerechnet werden.   
Fehler beim Abbiegen oder Missachtung der Vorfahrt können für Beteiligte verheerende 
Folgen haben.  
Dabei gehören auch die Lkw-Fahrer indirekt zu den Opfern. Sie müssen ihr ganzes Leben 
lang das Wissen um den Unfall ertragen.  
Trotz moderner Spiegel- und Kameratechnik ist der tote Winkel beim Lkw ein 
lebensgefährliches Problem geblieben. Elektronische Abbiege-Assistenten können das ändern. 
Wie die Unfallforscher feststellen, könnten in Deutschland durch elektronische Abbiege-
Assistenten jährlich um 44 Prozent der Unfälle mit getöteten oder schwer verletzten

Radfahrern und Fußgängern verhindert werden. Eine bundesweite repräsentative Umfrage hat 
zudem ergeben, dass 88 Prozent der befragten Radfahrer die höchste Unfallgefahr beim 
Abbiegeverkehr sehen und die meiste Angst davor haben.  
Ein gefährliches Risiko im städtischen Straßenverkehr bergen ebenfalls Müllwagen oder 
Baufahrzeuge, sei es beim Rangieren oder in Kreuzungsbereichen. Häufig fahren die 
Müllwagen zudem die Straßen in der Zeit ab, in der Schulkinder auf dem Weg zur Schule 
sind.  
Für diese Fahrzeuge trägt die Stadt als Eigentümerin Verantwortung. Daher soll geprüft 
werden, welche Möglichkeiten vorhanden sind, die Fahrzeuge mit den Abbiege-Assistenten 
aufzurüsten. Priorität soll eine bessere Verkehrssicherheit für die schwächsten 
Verkehrsteilnehmer genießen.  
 
 
 
Gez.  Gez.  
Stefan Weber  Otto Reiners  
und Fraktion  und Fraktion

Beratungsverlauf (2)

13.05.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 6.2.1 (Entsch. § 60 Abs.1 S.2 GO NRW, epidemische Lage) Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
Entscheidung

Orte (1)

  • Grevener Straße

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Details

Aktenzeichen
V/0197/2020
Typ
Vorlagen
Datum
11.03.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37