V/0197/2020
A-R/0047/2018
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Anlage A
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Anlage A zur V/0197/2020 Kurzüberblick Immer wieder kommt es zu schweren Unfällen zwischen abbiegenden LKW und Radfahrern. Un- tersuchungen haben gezeigt, dass diese Unfälle durch den Einsatz von LKW- Abbiegeassistenzsystemen reduziert werden können. Der Fuhrpark im Konzern der Stadt Müns- ter wird bereits sukzessive mit LKW-Abbiegeassistenten nachgerüstet. Bei Neuanschaffungen werden LKW-Abbiegeassistenten bereits grundsätzlich berücksichtigt. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebensqualität weiterentwickeln: mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft Indem wir für höchste Sicherheit für die Bewohner als auch für die Kolleginnen und Kollegen auf städtischen LKW oder in Bussen sorgen. Finanzierung Produktgruppe: diverse Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? x Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pro Jahr werden momentan ca. 14 Fahrzeuge mit LKW -Abbiegeassistenzsystemen nachgerüstet, bei 3.000 Euro pro Nachrüstung beträgt die Gesamtsumme pro Jahr rund 42.000 Euro. Bei Neufahrzeugen sind LKW-Abbiegeassistenten im Anschaffungspreis enthalten. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig x überwiegend freiwillig vollständig fre i- willig Für die Nachrüstung von LKW-Abbiegeassistenten gibt es aktuell keine rechtliche Grundlage. Das Bundesverkehrsministerium sowie Versicherer, ADAC und Berufsgenossenschaften empfehlen aber den nachträglichen Einbau. Gemäß EU-Verordnung 2019/2144 zur Typgenehmigung-, sind Abbiegeassistenten ab dem 06.07.2022 verpflichtend in neuen Fahrzeugtypen und ab dem 07.07.2024 in allen neuen LKW und Bussen verpflichtend.
Beschlussvorlage
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V/0197/2020
V/0197/2020
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
A-R/0047/2018
Antrag "Lkw-Abbiegesysteme für mehr Verkehrssicherheit im städtischen Fuhrpark nachrüsten"
der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL
Beratungsfolge
07.05.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und
Wohnen
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der ASSVW nimmt den nachfolgenden Bericht der Verwaltung zum Stand der Umse t-
zung einer Nachrüstung mit Abbiege-Assistenten des Lastwagen-Fuhrparks im Konzern
der Stadt Münster zur Kenntnis.
2. Der gemeinsame Antrag A -R/0047/2018 der CD U-Fraktion und der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen/GAL ist damit erledigt.
1. Ausgangslage
Antragsanliegen
Die Verwaltung wurde mit dem Ratsantrag Nr.: A -R/0047/2018 beauftragt, eine Nachrüstung des
Lastwagen-Fuhrparks im Konzern der Stadt Münster mit einem Abbiege-Assistenten auf ihre Um-
setzbarkeit zu prüfen und einen Bericht für den Planungsausschuss zu erstellen.
Vorarbeiten
Zur Vorbereitung des Berichts wurden in den Jahren 2018 und 2019 Fragebögen an die Ämter
und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen mi t LKW -Fuhrpark sowie die Stadtwerke Münster
GmbH versandt. Die Ergebnisse wurden zusammengefasst und in einem gemeinsamen Termin
erläutert sowie Erfahrungsberichte ausgetauscht.
Rechtliche Voraussetzungen
Für Deutschland gilt das sogenannte EU -Typgenehmigungsrecht, d.h. per EU-Recht wird ein ein-
heitlicher Rechtsrahmen zur Genehmigung neuer Fahrzeuge geschaffen. Gemäß EU -Verordnung
2019/2144 zur Typgenehmigung -, sind Abbiegeassistenten ab dem 06.07.2022 verpflichtend in
neuen Fahrzeugtypen und ab dem 07.07.2024 in allen neuen LKW und Bussen verpflichtend. Ziel
Personal- und
Organisationsamt
17.03.2020
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Gehrken
Telefon: 492-1110
Gehrken@stadt-muenster.de
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ist die Reduzierung von Unfällen, in dem Fahrer von LKW und Bussen auf Radfahrer aufmerksam
gemacht werden, die sich im Seitenbereich des Fahrzeuges befinden.
2. Technischer Stand LKW Abbiegeassistent
Aufgrund des absehbar verpflichtenden Einsatzes von Abbiegeassistenten gab es im Jahr 2018
eine Vielzahl von Anbietern. Der Begriff „Abbiegeassistent“ war bis dahin nicht eindeutig definiert.
Angefangen bei einfachen Spiegellösungen, die zusätzlich angebracht werden können, entwickel-
ten insbesondere Zulieferer verschiedene Angebote.
Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) rief im Jahr 2018 die „Aktion Abbiegeassistent“ ins L e-
ben. Diese Aktion umfasste insbesondere die Vereinbarung von Sicherheitspartnerschafte n, die
Formulierung von technischen Mindestanforderungen an Abbiegeassistenzsysteme sowie ein
Förderprogramm zur Nachrüstung. Das BMVI veröffentlichte im Jahr 2018 Empfehlungen zu
technischen Anforderungen an Abbiegeassistenzsystemen. 1 Diese Empfehlungen legen Mindest-
anforderungen fest, die bei der Nachrüstung erfüllt sein müssen, um eine Förderung in Anspruch
nehmen zu können oder zur Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis. Die erste Allgemeine
Betriebserlaubnis erteilte das Kraftfahrtbundesamt für einen Abbiegeassistenten am 21.03.2019.
Bis Dezember 2019 erhielten sieben weitere Systeme die Allgemeine Betriebserlaubnis.
Was ist ein Abbiegeassistent und was kann er leisten?
Abbiegeassistenten erkennen Fahrräder und Fußgänger im Seitenraum des Fahrzeuges mit Hilfe
verschiedener Technologien. Unterschieden wird zwischen radar -, sensor- und kamerabasierten
Systemen. Allen Systemen gemein ist, dass sie den Fahrer lediglich vor einer Gefahr warnen,
handeln muss der Fahrer selbst. Abbiegeassistenten greifen nicht in das Bremssystem ein und
bringen somit den LKW oder Bus nicht zum Stehen.
Radarbasierte Systeme senden, ähnlich wie bei Abstandsregeltempomaten einen Radarstrahl
aus, der vom Hindernis reflektiert wird.
Bei den sensorbasierten Systemen we rden die gefährdeten Bereiche mit Ultraschallsensoren
ausgestattet, die mögliche Hindernisse in diesem Bereich erfassen und den Fahrer optisch oder
akustisch davor warnen.
Bei den kamerabasierten Systemen wird mit Hilfe einer Kamera der gefährdete Bereich , - der tote
Winkel auf der rechten Fahrzeugseite, - überwacht. Das Bild wird auf einen Monitor im Fahrzeug
übertragen. Zusätzlich erhält der Fahrer eine Warnung, wenn sich ein Fußgänger oder Radfahrer
im toten Winkel befindet.
Vorteile eines Abbiegeassistenten sind:
Entschärfung von Unfallschwerpunkten ohne straßenbauliche Veränderungen
Senkung von Unfallzahlen
Psychische Entlastung der Fahrer
Ruhigerer und vorausschauender Fahrstil (höhere Fahrgastzufriedenheit)
Nachrüstbar für beinahe jedes Fahrzeug
Investition ist förderfähig durch z.B. BMVI
1 Empfehlungen zu technischen Anforderungen an Abbiegeassistenzsysteme für die Aus - und Nachrüstung an
Nutzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse > 3,5 Tonnen und Kraftomnibussen mit mehr als 9 Sitzplä t-
zen einschließlich Fahrerplatz zur Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis für Abbiegeassistenzsysteme;
19.09.2018; VkBl. Amtlicher Teil Nr. 149.
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3. Erfahrungen und Umsetzung im Konzern der Stadt Münster
Die verschiedenen Akteure (Ämter, eigenbetriebsähnliche Einrichtungen sowie die Stadtwerke
Münster GmbH) haben sich bereits früh mit dem Thema Abbiegeassistenten vertraut gemacht. Im
Folgenden sollen einige Besonderheiten einzelner Ämter oder Einrichtungen genannt werden:
Bei den Abfallwirtschaftsbetrieben sind rund 130 Fahrzeuge über 3,5 Tonnen im Einsatz, für die
eine Nachrüstung mit einem Abbiegeassistenten in Betracht kommt. Davon werden pro Jahr in
der Regel sechs Fahrzeuge nachgerüstet. Zurzeit sind 17 Fahrzeuge mit Abbiegeassistenten u n-
terschiedlicher Hersteller ausgestattet.
Der Fuhrpark der Stadtwerke Münster GmbH umfasst rund 30 LKW über 3,5 Tonnen und 122
Busse. Zusätzlich sind 150 Busse von Auftragsunternehmern im Einsatz.
Zurzeit sind drei Busse mit Abbiegeassistent ausgestattet. Vier weitere Gelenkzüge mit Abbi e-
geassistent wurden bestellt. Ein Elektrobus mit Abbiegeassistent wird aktuell getestet.
Bei der Feuerwehr Münster kommen 156 Fahrzeuge für eine Nachrüstung mit Abbiegeassistenten
in Betracht. Vier Fahrzeuge sind bereits mit einem Abbiegeassistenten ausgestattet, zwei weitere
Fahrzeuge werden aktuell nachgerüstet.
Die Hälfte aller Fahrten der Feuerwehr erfolgt mit Martinshorn, was für andere Verkehrsteilnehmer
eine erhöhte Signalisierung bedeutet. Da diese Fahrten eine hohe Konzentration erfordern, hat
sich die Feuerwehr bislang gegen weitere akustische Signale im Fahrzeug d urch Assistenzsyste-
me entschieden. Des Weiteren bedingen die unterschiedlichen Aufbauten der Feuerwehrfahrze u-
ge eine eigene Elektrik, was eine Nachrüstung mit Assistenzsystemen erschwert. Es gibt nur w e-
nige Firmen, die eine Nachrüstung mit Abbiegeassistenten anbieten, wodurch Wartezeiten von bis
zu 26 Monaten entstehen.
Zusammenfassend lässt sich feststellen:
Die Kosten für eine Nachrüstung liegen bei ca. 3.000 Euro pro Fahrzeug.
Das erste zertifizierte Abbiegeassistenzsystem war erst im März 2019 erhältlich.
Vor einer Nachrüstung ist immer zu prüfen, ob die nachgerüsteten Systeme mit den b e-
reits vorhandenen Sicherheitssystemen kompatibel sind und sich nicht gegenseitig behi n-
dern.
Problematisch sind überlappende Systeme, sie können zu einer Reizüberflutung des/der
Fahrers/-in führen. Bei einigen Systemen hat sich überdies herausgestellt, dass sie sehr
fehleranfällig in der Erkennung statischer Objekte sind. Es werden zum Teil falsche Wa r-
nungen abgegeben.
Alle Akteure betonen die Notwendigkeit und Durchführu ng von regelmäßigen Fahrerschu-
lungen.
Bei Neubeschaffungen werden in allen Ämtern und Einrichtungen sowie bei der Stadtwe r-
ke Münster GmbH Abbiegeassistenzsysteme grundsätzlich berücksichtigt.
4. Empfehlungen Dritter
Der ADAC testete im April 2019 LKW -Abbiegesysteme und stellte erhebliche Unterschiede bei den
verfügbaren Systemen fest. Trotz bestehender Mängel fordert der ADAC, dass Abbiegesysteme z u-
künftig zur Serienausstattung gehören sollten.2
Die Unfallforschung der Versicherer (UDV) untersuchte bereits im Jahr 2016 Unfälle zwischen LKW
und Radfahrern auf Basis von Unfalldaten aus dem Jahr 2015. Demnach kam es zu mehr als 3.000
Kollisionen, wobei 72 Radfahrer starben und 665 schwer verletzt wurden. Der UDV forderte bereits
damals, dass alle LKW mit Abbieg eassistenten ausgestattet werden müssten, da mit diesen Syst e-
men rund 60 % aller schweren LKW -Fahrrad-Unfälle vermieden werden könnten. Für die Wirkung
2 ADAC Test vom 19.04.2019.
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und Akzeptanz eines solchen Systems wäre aber auch entscheidend, dass es Fehlalarme weitestg e-
hend vermeidet.3
Die Berufsgenossenschaft Verkehr ist offizieller Partner und Unterstützer der Aktion Abbiegeassistent
des BMVI und empfiehlt ebenfalls den Einbau von Abbiegeassistenzsystemen.
5. Fazit und Ausblick
Die Akteure im Konzern Stadt Münster mussten sich zu nächst mit der Technik der Nachrüstsysteme
für Abbiegeassistenten vertraut machen. Einige Systeme sind sehr fehleranfällig und konnten im
Testbetrieb nicht überzeugen. Die Entwicklung und Zulassung von Nachrüstlösungen kam nur
schleppend voran. Das Kraftfa hrtbundesamt erteilte die erste Allgemeine Betriebserlaubnis im März
2019. Aktuell liegen für acht Abbiegeassistenzsysteme Allgemeine Betriebserlaubnisse vor.
Im Ergebnis ist festzustellen, dass Abbiegeassistenzsysteme den/die Fahrer/ -in unterstützen können,
um LKW-Fahrrad-Unfälle zu vermeiden. Eine Nachrüstung im bestehenden Fuhrpark wird von allen
Ämtern und Einrichtungen sowie der Stadtwerke Münster GmbH als notwendig anerkannt und su k-
zessive vorangetrieben. Dabei ist jedoch die Kompatibilität zwischen nachzurüstendem Abbiegeassis-
tenten und bereits vorhandenen Assistenzsystemen zu beachten. Eine Überlappung von Sicherheit s-
systemen ist zu vermeiden.
Aufgrund ihrer jeweiligen Aufgaben haben die Fahrzeuge der Ämter und Einrichtungen sowie der
Stadtwerke Münster GmbH unterschiedliche Fahrprofile, woraus unterschiedliche Anforderungen r e-
sultieren. Daher waren zunächst alle Akteure gefordert, das für ihre Fahrprofile geeignetste System
unter den Anbietern zu finden. Mittlerweile konnten alle Ämter und Einrichtungen Erfahrungen sa m-
meln, um sinnvolle Nachrüstungen durchzuführen. Insbesondere Fahrzeuge im Innenstadtbereich
werden vorrangig mit Abbiegeassistenzsystemen nachgerüstet bzw. Fahrzeuge mit Abbiegeassiste n-
ten eingesetzt.
Bei Neubeschaffungen werden bereits heute Abbiegeassistenzsysteme grundsätzlich berücksichtigt.
In Vertretung
gez.
Wolfgang Heuer
Stadtrat
Anlage:
Ratsantrag A-R/0047/2018
3 Pressemitteilung der Versicherungswirtschaft vom 16.11.2016.
Ratsantrag A-R-0047-2018
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Antrag an den Rat Nr. : A-R/0047/2018 Bündnis 90/Die Grünen/GAL CDU Ratsfraktion Münster Ratsfraktion Münster Antrag Münster, 26.06.2018 LKW-Abbiegesysteme für mehr Verkehrssicherheit im städtischen Fuhrpark nachrüsten Der Rat möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, eine Nachrüstung des Lastwagen-Fuhrparks im Konzern Stadt Münster mit einem Abbiege-Assistenten auf ihre Umsetzbarkeit zu prüfen und dem Planungsausschuss dazu zu berichten. Begründung : Kollisionen zwischen abbiegenden Lastfahrzeugen, Radfahrern bzw. Fußgängern werden in Münser immer wieder vermeldet. 2017 war an mehr als jedem dritten Unfall in Münster ein Lkw beteiligt. An manchen Verkehrsknoten in Münster, an denen verschiede Verkehrsteilnehmer aufeinandertreffen, ist die Lage besonders unfallträchtig. Laut Polizei muss selbst beim Rechtsabbiegen beispielsweise an der Warendorfer oder Grevener Straße immer mit bis zu 15 Radfahrern gerechnet werden. Fehler beim Abbiegen oder Missachtung der Vorfahrt können für Beteiligte verheerende Folgen haben. Dabei gehören auch die Lkw-Fahrer indirekt zu den Opfern. Sie müssen ihr ganzes Leben lang das Wissen um den Unfall ertragen. Trotz moderner Spiegel- und Kameratechnik ist der tote Winkel beim Lkw ein lebensgefährliches Problem geblieben. Elektronische Abbiege-Assistenten können das ändern. Wie die Unfallforscher feststellen, könnten in Deutschland durch elektronische Abbiege- Assistenten jährlich um 44 Prozent der Unfälle mit getöteten oder schwer verletzten Radfahrern und Fußgängern verhindert werden. Eine bundesweite repräsentative Umfrage hat zudem ergeben, dass 88 Prozent der befragten Radfahrer die höchste Unfallgefahr beim Abbiegeverkehr sehen und die meiste Angst davor haben. Ein gefährliches Risiko im städtischen Straßenverkehr bergen ebenfalls Müllwagen oder Baufahrzeuge, sei es beim Rangieren oder in Kreuzungsbereichen. Häufig fahren die Müllwagen zudem die Straßen in der Zeit ab, in der Schulkinder auf dem Weg zur Schule sind. Für diese Fahrzeuge trägt die Stadt als Eigentümerin Verantwortung. Daher soll geprüft werden, welche Möglichkeiten vorhanden sind, die Fahrzeuge mit den Abbiege-Assistenten aufzurüsten. Priorität soll eine bessere Verkehrssicherheit für die schwächsten Verkehrsteilnehmer genießen. Gez. Gez. Stefan Weber Otto Reiners und Fraktion und Fraktion
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Grevener Straße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0197/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.03.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37