Nachbesetzung eines Vertreters im Verwaltungsrat des Zweckverbandes Kommunales Rechenzentrum Niederrhein (KRZN) im Wege der äußersten Dringlichkeit nach § 50 Abs. 3 Satz 2 der Kreisordnung NRW
Dringlichkeitsbeschluss 52/2022 vom 15.02.2022
Stand: Am 15.02.2022 im Kreistag beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.
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Dringlichkeitsbeschluss (Nachbesetzung eines Vertreters im Verwaltungsrat des Zweckverbandes Kommunales Rechenzentrum Niederrhein (KRZN) im Wege der äußersten Dringlichkeit nach § 50 Abs. 3 Satz 2 der Kreisordnung NRW)
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