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1434/2021

Tablets für alle Schüler*innen sicherstellen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 10.05.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 07.06.2021, TOP 3.1.6

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4496 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/400/4 
 
Vorlagen-Nummer 10.05.2021 
 1434/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 07.06.2021 
 
Tablets für alle Schüler*innen sicherstellen 
Beantwortung der Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates der Ratsgruppe GUT Köln 
(AN0732/2021) 
 
Die Ratsgruppe GUT Köln stellt folgende Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
(AN/0732/2021): 
 
1. Ist es zutreffend, dass Eltern für schulische Leihgeräte an Schulen in städtischer Trägerschaft 
eine derartig hohe Haftung übernehmen müssen? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Ausgabe der schulträgereigenen Geräte erfolgt auf Basis eines „Leihvertrags“. Dieser enthält u.a. 
auch den Hinweis zur Sorgfaltspflicht hinsichtlich des Umgangs mit den leihweise zur Verfügung ge-
stellten Geräten, als auch der Haftung bei Verlust oder Schäden. Hier ist allerdings sehr bewusst kei-
ne Summe genannt worden in dessen Umfang ggf. eine Haftung, bzw. Ersatzbeschaffung zu erfolgen 
hat. 
 
2. Sieht die Stadt Köln hier ebenfalls das Problem einer „Zwickmühle“ für Eltern, die einerseits 
ihre Kinder ausstatten möchten, andererseits finanzielle Unwägbarkeiten fürchten – und falls ja, wel-
che Lösungen sind für sie denkbar? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Stadt Köln als Schulträgerin hat ein hohes Interesse daran, dass die den Schulen zur Verfügung 
gestellten mobilen Endgeräte auch den Schüler*innen zur Nutzung im Distanzunterricht zur Verfü-
gung stehen. 
Dass dabei ein pfleglicher Umgang vorausgesetzt wird, ist Bestandteil der Vereinbarung.  
 
3. Ist ein kollektives Versicherungsmodell vorstellbar, ggf. über die Stadt Köln, um zumindest 
finanziell schwächer gestellte Eltern von einer Haftung in dieser Höhe zu entlasten und die finanziel-
len und auch organisatorischen Hürden für eine Nutzung des Leihangebots zu senken? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Möglichkeit eines kollektiven Versicherungsmodells ist bereits vor Jahren, bei erstmaliger An-
schaffung der mobilen Endgeräte durch die Verwaltung geprüft und abschlägig beschieden worden. 
Eine Geräteversicherung ist in diesem Umfang nicht wirtschaftlich. Daher wurde die Nutzung der mo-
bilen Endgeräte bis zum Beginn der Pandemie auch auf das Schulgebäude beschränkt. 
Bereits seit dem Frühjah r 2020 werden die durch den Schulträger beschafften Geräte dennoch auf-
grund der Pandemiesituation und des damit verbundenen Distanzunterrichtes an die Schüler*innen 
ausgeliehen. Einzige Voraussetzung hierzu ist der Abschluss des bereits genannten „Leihvertrages“.

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Dieser Vertrag ist nun insofern angepasst worden, dass sich eine nicht näher bezifferte Haftung der 
Entleiher*in auf „vorsätzlich und grob fahrlässig entstandene Schäden“ bezieht. Der Abschluss einer 
entsprechenden Versicherung wird lediglich empfohlen. 
 
4. Lässt sich, alternativ, zwischen Jobcenter und der Stadt Köln eine Haftungsvariante für be-
troffene Familien entwickeln, bei der das Jobcenter die Kosten für eine entsprechende Versicherung 
übernimmt bzw. diese im Idealfall gleich organisiert? 
 
So wichtig die Sicherung eines pfleglichen Umgangs mit teuren elektronischen Leihgeräten ist – im 
Vordergrund aller Regelungen muss stehen, dass alle Schüler*innen digital ausgestattet sind und ihre 
Teilnahme am Schulgeschehen technisch möglich ist. 
 
Antwort der Verwaltung: 
Laut Auskunft des Jobcenters gibt es keine gesetzliche Möglichkeit, die Kosten für eine Geräteversi-
cherung oder Haftpflichtversicherung zu übernehmen. 
 
Die Schulen sind im Rahmen des wöchentlichen InfoBriefes des Amtes für Schulentwicklung am 
16.04.2021 erneut über das grundsätzliche Verfahren und die Anpassungen im Leihvertrag informiert 
worden. Hier ist eindrücklich darauf hingewiesen worden, dass seitens der Schulträgerin Stadt Köln 
ein hohes Interesse daran besteht, den Schüler*innen die  Geräte leihweise zur Verfügung zu stellen 
und die Vorlage eines entsprechenden Versicherungsnachweises keine Voraussetzung für den Ver-
leih darstellt. 
 
Hierdurch wurde deutlich gemacht, dass die Ausstattung gerade der Schüler*innen, die in ihrer häus-
lichen Umgebung nicht auf bereits vorhandene technische Geräte zurückgreifen können, im Vorder-
grund steht. Dennoch muss auch auf den sorgfältigen und verantwortungsvollen Umgang mit den aus 
Fördermitteln bzw. aus kommunalen Mitteln beschafften mobilen Endgeräten hingewiesen werden. 
 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

07.06.2021 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 3.1.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
1434/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
10.05.2021
Erstellt
15.04.2021 16:44