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1488/2018

Beantwortung einer Anfrage der CDU-Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen (AN/0581/2018) betreffend "Verbraucherberatung im Quartier: Jahresbericht 2017 und 2. Sachstandsbericht (0465/2018)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 11.06.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 21.06.2018, TOP 10.2.7

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

5794 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/50/503 
 
Vorlagen-Nummer 11.06.2018 
 1488/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 14.06.2018 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 21.06.2018 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 21.06.2018 
 
Beantwortung einer Anfrage der CDU-Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen (AN/0581/2018) 
betreffend "Verbraucherberatung im Quartier: Jahresbericht 2017 und 2. Sachstandsbericht 
(0465/2018) 
Die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Köln bitten um die Beantwor-
tung von Fragen zur Mitteilung 0465/2018 aus der Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren 
am 19.04.2018. Sie beziehen sich dabei auf den Jahresbericht 2017 in der Anlage der Mitteilung. 
 
1) Welche konkreten Hürden bzw. Lücken im kommunalen Hilfesystem wurden jeweils zu den auf 
Seite 14, Ziff. 3 benannten Problemlagen aufgeführt?  
2) Teilt die Verwaltung die Einschätzung der Verbraucherberatung im Quartier dazu? Wenn ja, wel-
che Maßnahmen wurden seitens der Verwaltung konkret ergriffen, wenn nein, warum nicht?  
3) Bestehen die Problemlagen immer noch, oder wurden diese zwischenzeitlich gelöst, wenn nein, 
warum nicht?  
 
 
Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt:  
 
zu 1) 
 
Folgende Problemlagen wurden von der Verbraucherberatung im Quartier benannt: 
 
I. „Mietprobleme in Chorweiler“ 
Die von einem ausländischen Großvermieter geforderten Mieterhöhungen und eine Kleinreparatur-
klausel werden von der Verbraucherzentrale als fragwürdig angesehen.  
 
II. „Verzögerte bzw. unter Umständen nicht korrekte Bearbeitung von Krankenkassenbeiträgen 
durch die Jobcenter in allen drei Quartieren“: 
 
III. „Vielfach fehlende Sprachmittler im Quartier“: 
Viele Verbraucher/innen sprechen nur schlecht oder gar kein Deutsch, haben aber drängende Ver-
braucherprobleme. Entsprechend lange dauert die Analyse der Problemlage im Verbraucherge-
spräch. 
 
IV. „Mietprobleme in Kalk-Nord“: 
Mieter erhielten verfristete Nebenkostenabrechnungen. Mitarbeiter des Vermieters drohten bei Nicht-
zahlung mit Kündigungen. Verbraucher/innen wandten sich an die Verbraucherberatung im Quartier,

2 
 
da es vor Ort keine Mietrechtsberatung gibt. 
 
V. „Nicht passgenaue und bedarfsgerechte Ehrenamtsstruktur“: 
Viele Verbraucher/innen kommen mit einer Fülle ungeordneter Unterlagen in die Beratung, was in 
jedem Einzelfall zu Verzögerungen führt. Ehrenamtliche könnten hier im Vorfeld der Beratung hilfreich 
sein und die Beratung von mehr Verbraucher/innen ermöglichen. Die bestehenden Ehrenamtsstruktu-
ren in Köln sind oft inhaltlich, lokal und/oder konfessionell eingegrenzt. Sie sind nach Aussage der 
Verbraucherzentrale nur schwer oder gar nicht für diese zugänglich. 
 
 
zu 2) und 3) 
 
I. „Mietprobleme in Chorweiler“ 
Die Verbraucherzentrale NRW sieht sich insbesondere im Bereich ungerechtfertigter Forderungen 
von Vermieterseite gefragt. Aus diesem Grund hat die Verbraucherzentrale beispielsweise durch den 
hauseigenen Energieberater eine Fortbildung für die Mieterkontaktstelle in Chorweiler initiiert, um 
diese als wichtigen Multiplikator vor Ort über fachliche Möglichkeiten bei der Nebenkostenabrechnung 
zu informieren. Die Mieterkontaktstelle kann so ihr neu erworbenes Wissen rund um Handlungsalter-
nativen an betroffene Mieter weiter geben. Leider ist es der Verbraucherzentrale NRW nicht möglich, 
eine entgeltfreie Mietrechtsberatung anzubieten, da dieses Beratungsangebot in der zentralen Bera-
tungsstelle zwar angeboten wird, aber regulär bepreist werden muss, da die für die Verbraucherzent-
rale tätigen Rechtsanwälte des Mieterbundes auf Honorarbasis tätig sind. 
Für Transferleistungsempfängerinnen und -empfänger, die im laufenden Bezug von Leistungen nach 
dem Sozialgesetzbuch XII und II stehen, besteht die Möglichkeit, sich wegen Mietpreiserhöhungen 
oder ungerechtfertigten Mietvertragsregelungen an ihre zuständigen Sachbearbeiter/innen des Job-
centers bzw. des Amtes für Soziales und Senioren zu wenden. In begründeten Fällen kann von dort 
auch eine Beratung durch den Mieterverein finanziert werden. 
 
II. „Verzögerte bzw. unter Umständen nicht korrekte Bearbeitung von Krankenkassenbeiträgen 
durch die Jobcenter in allen drei Quartieren“: 
Nach Gesprächen mit dem Jobcenter ist die Problematik nicht mehr aufgetreten. 
 
III. „Vielfach fehlende Sprachmittler im Quartier“: 
Die Begleitung durch deutsch sprechende Familienangehörige ist eine Lösungsmöglichkeit. Dies ist 
jedoch nicht immer möglich und kann im Einzelfall zur Überforderung der unterstützenden Personen 
führen. Die Verwaltung wird mit der Verbraucherberatung ausloten, ob durch Priorisierung der För-
dermittel ggf. zusätzliche Sprachmittlerressourcen geschaffen werden können. 
 
IV. „Mietprobleme in Kalk-Nord“: 
Eine Mieterkontaktstelle wie in Chorweiler gibt es in Kalk nicht. Die Beratung erfolgt daher über die 
von der Verbraucherberatung beauftragten Rechtsanwälte in den Räumen der Verbraucherbera-
tungsstelle in der Innenstadt, bzw. über den Mieterverein (s. Beantwortung zu I.). 
 
V. „Nicht passgenaue und bedarfsgerechte Ehrenamtsstruktur“: 
Die Problematik der Zugänglichkeit zu ehrenamtlicher Unterstützung in diesem Bereich schätzt die 
Verwaltung ähnlich ein. Die Verwaltung sieht hier z.B. die Möglichkeit, die SeniorenNetzwerke und die 
Seniorenberatungen auf mögliche Unterstützungsleistungen anzusprechen sowie die Seniorenvertre-
tung mit einzubinden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer Unterstützung durch verschiedene 
Freiwilligenagenturen. Entsprechende Ansprechpartner/innen wurden der Verbraucherzentrale be-
nannt. Über weitere Akquisemöglichkeiten kann in der nächsten Beiratssitzung beraten werden. 
 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (3)

14.06.2018 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
21.06.2018 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
21.06.2018 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1488/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
11.06.2018
Erstellt
04.05.2018 09:50