4067/2021
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Mehr Platz für Rad- und Fußverkehr an der Sedanstraße (Az.: 02-1600-203-21)
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Anlage 1- Eingabe
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1 Sehr geehrte Politiker:innen, Sehr geehrte Mitarbeitende der Stadtverwaltung, an der Kreuzung Sedanstraße zum Theodor-Heuss-Ring wurden vor einiger Zeit Poller in der Mitte der Fahrbahn angebracht, sodass man mit dem Kfz nicht mehr von der Sedanstraße kommend auf den Theodor-Heuss-Ring nach rechts abbiegen kann. Im letzten Abschnitt ist die Sedanstraße eine nicht für den Radverkehr geöffnete Einbahnstraße vom Ring kommend. Mit dem Fahrrad könnte man theoretisch das Stück vor dem Bürogebäude Theodor Heuss Ring 23 nutzen und nach rechts auf den Ring abbiegen. Jedoch hat sich dort illegales Parken auf der Fahrbahn etabliert. Die Fahrzeuge stehen teilweise in vier Reihen. Ein dort ansässiges Unternehmen parkt dort seinen Fuhrpark auf der Fahrbahn. Es ist offensichtlich, dass einige Fahrzeuge über den Gehweg fahren müssen, um den illegalen Parkplatz zu verlassen (Siehe Fotos). Meine Idee ist nun, dass man die Poller neu ordnet, um das Falschparken zu verhindern und die Situation für den Rad- und Fußverkehr zu verbessern. Die Verkehrsinsel mit Begrünung sollte mit einfachen Mitteln mit den Nebenanlagen des Rings und der Sedanstraße verbunden werden. Davon würde auch der Fußverkehr erheblich profitieren, der die Straße wieder besser queren kann. Die vorhandenen Poller sollten abgebaut und neue in der Flucht des Bordsteins gesetzt werden (Siehe Skizze). Ähnlich wie die Stadt Köln bereits freilaufende Rechtsabbieger abgepollert hat. Damit soll effektiv ein Falschparken verhindert werden. Radfahrende könnten wieder über die Sedanstraße auf den Ring abbiegen. Denn selbst wenn der hintere Abschnitt der Sedanstraße für den Radverkehr geöffnet wird, müssten Radfahrende über das dortige Kopfsteinpflaster fahren, was nicht so komfortabel wäre. Quelle: Apple Maps Anlage 1 2 3 (Eigene Fotos)
Anlage 2 - Bürgerschreiben
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Von: Gesendet: Donnerstag, 27. Januar 2022 12:59 An: xxx Betrefü Bürgereingabe gern.§ 24 GO, "mehr Platz für Rad- und Fußverkehr an der Sedanstraße (Az:: 02-1600-203- 21) Sehr geehrte Frau xxx, wir haben heute erst erfahren, dass unser Unternehmen in der Bürgereingabe mit Az.: 02-1600-203-21 erwähnt wird und per Fotos abgelichtet ist. Hierzu möchte ich eine Anhörung bzw. Vor-Ort-Begehung beantragen. Zum einen kann es nicht richtig sein, dass einer Bürgereingabe stattgegeben wird, ohne die Beteiligten, in unserem Fall sogar Betroffene, anzuhören. Zum anderen werden Falschbehauptungen aufgestellt, die wir nicht im Raum stehen lassen können. Wir sind heute netterweise von der „Interessengemeinschaft Neustadt-Nord-Villen/ Villen-Viertel e.V." informiert wurden und gehen davon aus, dass unser Anliegen in der heutigen Beschlussfassung berücksichtigt wird. Die Informationen über die Veränderungen der Parkraumbewirtschaftung entlang des Theodor-Heuss-Ring und Sedanstraße nimmt mittlerweile nicht mehr hinnehmbare Züge an. Wir können verstehen, dass der Radverkehr in Köln gefördert werden soll und somit auch der Theodor-Heuss-Ring neu geordnet werden muss. Was wir aber nicht verstehen können, wenn auf Antrag einer einzelnen Gruppe in einer Nebenstraße die dort befindlichen Stellplätze eliminiert werden soll. Allein durch die Neuordnung am Theodor-Heuss-Ring sind eine Vielzahl von St�llplätze weggefallen. Für unser Unternehmen Wäre die Neuordnung eine nicht mehr verkraftbare Veränderung. Wir benötigen die Stellplätze im öffentlichen Straßenraum, damit wir unsere Firmenwagen abstellen können (als Makler können wir nun einmal nicht mit dem Fahrrad unsere Kunden mitnehmen oder zu Zweit zum Termin fahren). Die Stellplätze In den umliegenden Garagen sind leider auch alle voll vermietet. Das die Stadt hier lediglich dem Gedanken eines Einzelnen folgt, kann ich ebenso wenig verstehen. Wir würden z.B. gerne unsere auf den Fotos abgelichtete Fahrzeugflotte in E-Modelle ändern, allerdings fehlt hier die Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum. Anstatt die Parkplätze zu eliminieren, wäre eine Diskussion um zwingend notwendige E-Lade-Plätze für PKW gleichberechtigt zu führen. Zur Eingabe habe ich anzumerken, _dass unser Fahrzeuge hier nicht als „Falschparker" zu bewerten sind. Das Ordnungsamt kont_rolliert täglich den Theodor-Heuss-Ring und die Sedanstraße. Würden hier Falschparker stehen, so würde dies sicherli�h schon längst korrigiert. Darüber hinaus erschließt sich mir nicht, warum für Fahrradrahrer überhaupt die Stellplätze entfallen müssen, da der Platz zwischen den Parkplätzen mehr als nur ausreichend ist, um dort mit dem Fahrrad oder der im Antrag genannten „Nahmobilität" (also E-Scooter) zu fahren. Für mich wirkt dies eindeutig nach einer persönlichen lnteressenslage einer einzelnen Person. Die lokale Wirtschaft wird mit solchen Anliegen eher nur geschwächt. Darüber hinaus halte ich andere Punkte in Köln für wichtiger, als in einer Nebenstraße die Stellplatzsituation zu bemängeln. Ich bitte um ihre schriftliche Stellungnahme. Beste Grüße Anlage 2 1 Von: Gesendet: Montag, 14. Februar 2022 07:42 An:: Betreff: WG: Bürgereingabe gern.§ 24 GO, "mehr Platz für Rad- und Fußverkehr an de� Sedanstraße (Az.: 02-1600- 203-21) Sehr geehrter Ihre Nachricht an Frau xxx wurde mir zur Überprüfung und Beantwortung weitergeleitet. Bezüglich der Beschilderung und Verkehrsführung gebe ich gerne die allgemeinen Gründe wieder. Leider ist aufgrund der aktuellen Infektionslage kein Ortstermin möglich und würde aktuell zu ke.inem anderen Ergebnis führen. Die Fahrradinfrastruktur weist aktuell ein Sackgasse für den Radverkehr auf, da an der Kreuzung Sedanst�aße / Theodor-Heuss-Ring die direkte Zufahrt baulich nicht für eine Öffnung möglich ist. Gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung, in der neusten Fassung, sollen Einbahnstraßen, die für eine Öffnung in Frage kämen (notwendige Breite, Tempo 30 etc.) für den Radverkehr zu öffnen. In der früher�n Fassung. hatte hier die Verwaltung mehr Handlungsspielraum, da der Wortlaut eine „Kann Bestimmung" darstellte. Um den gesetzlichen Willen zu ermöglichen und die Verkehrsachsen für den Radverkehr zu fördern, wurde geprüft, in wie fern die Einfahrmöglichkeit in den Theodor�Heuss-Ring möglich wäre. Die ehemalige Einfahrt von der Sedanstraße in den Theodor-Heuss-Ring ist für den Durchgangsverkehr gesperrt. Gemäß§ 12 Absatz 1 Nr. 1 i.V.m. Absatz 3 Nr. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das Parken an unübersichtlichen Stellen sowie bis zu je 5m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkannten einer Einmündung schon heute gesetzlich verboten. Daher liegt aktuell ein gesetzliches Haltverbot vor, welches jedoch regelmäßig von am Verkehrteilnehmenden missachtet wird. Sie gaben an, dass die Fahrzeuge im . Kreuzungsbereich nicht verwarnt würden. Nach Rücksprache mit dem zuständigen stellvertretenden Abschnittsleiter der Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes kann ich Ihnen mitteilen, dass dies nicht vorliegt. Alle rechtswidrig abgestellte Fahrzeuge werden regelmäßig verwarnt. Ihre Nachricht habe ich anonymisiert der Verkehrsüberwachung übermittelt. Gemäß § 8 Absatz 5 Behindertengleichstellungsgesetz sind Straßen und Plätze barrierefrei zu gestalten. Vorliegend ist für den Fußgängerverkehr, durch die parkenden und auch rechtswidrig abgestellten Fahrzeuge, diese Barrierefreiheit nicht gewährleistet. Durch die Optimierung der Örtlichkeit und die Wegnahme von lediglich zwei bis drei angeordneten Parkplätzen ist diese Barri.erefreiheit umsetzbar, sowie eine gesicherte Führung für den Radverkehr möglich. Dem gegenüber steht, dass bis zu drei Kurzzeitparkplätze künftig entfallen. Im Abwägungsprozess wurde die Barrierefreiheit für den Fuß- und Radverkehr auch im Hinblick des Klimaschutzes als gewichtiger geprüft, sodass die Verwaltung sich positiv zur Schaffung der Verbindung ausgesprochen hatte. Bezüglich der Fragen zu den Ladeplätzen von Elektrofahrzeugen hat mir die Fachdienststelle folgendes mitgeteilt. . Da öffentliche Straßenflächen dem Gemeingebrauch unterliegen, ist es leider nicht möglich für Unternehmen oder Privatpersonen Ladeplätze zur Verfügung_ zu stellen. Im Rahmen der Förderung der Elektromobilität in Köln werden jedoch aktuell 400 Stellplätze im öffentlichen Straßenraum im ganzen Stadtgebiet in Ladeplätze für Elektrofahrzeuge umgewandelt. In der Umgebung des Theodor-Heuss Ringes wurde bereits an der Riehler Straße 31 eine entsprechende Ladestation in. Betrieb genommen. Eine weitere Ladestation wird gerade am Sudermannplatz errichtet. 2 3 4
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/64/644/5 Vorlagen-Nummer 4067/2021 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Mehr Platz für Rad- und Fußverkehr an der Sedanstraße (Az.: 02-1600-203-21) Beschlussorgan Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt dankt dem Petenten für die Eingabe und beschließt, dass die Park- plätze im Einmündungsbereich der Sedanstraße zum Theodor-Heuss-Ring entfallen und der Radver- kehr künftig, mit geeigneten Maßnahmen, von der Sedanstraße in den Theodor-Heuss-Ring gesichert einbiegen darf. Die Verwaltung wird zudem beauftragt zu prüfen, ob auf den freigewordenen Flächen ein Angebot an Parkplätzen für die Nahmobilität geschaffen werden kann. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 07.04.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Petent macht einige Vorschläge zu verkehrslenkenden Maßnahmen (s. Anlage). Stellungnahme der Verwaltung: Die Sedanstraße ist in Fahrtrichtung Osten bis kurz vor der Zufahrt vom bzw. zum Theodor-Heuss- Ring als Zweirichtungsstraße angelegt. Die Ausfahrt aus der Sedanstraße in den Theodor-Heuss- Ring ist dabei aktuell nicht erlaubt. Die ehemalige Ausfahrt in den Theodor-Heuss-Ring ist vor über zehn Jahren abgesperrt worden. Da- bei wurden Absperrpfosten gesetzt, die eine Durchfahrt nicht mehr ermöglichen. Auf dem Theodor- Heuss-Ring selbst wurde der Parkstreifen durchgehend gestaltet. Hierbei handelt es sich um bewirt- schaftete Parkstände, bei denen werktags zwischen 9 und 18 Uhr ein Parkschein gezogen werden muss. Der nunmehr vorhandene Straßenstummel auf der Sedanstraße hat keinerlei Nutzen und wird aktuell als ungeordneter Parkraum genutzt. Anders als auf der Skizze der Eingabe vermerkt, liegen die Absperrpfosten näher am Theodor-Heuss- Ring. Um die angeregte Verbindung zum Theodor-Heuss-Ring zu schaffen, müssten vier bewirtschaftete Parkplätze sowie der ungeordnete Parkraum entfallen. Die Anregung, die Fläche an beiden Seiten mittels Absperrpfosten anders zu trennen, hätte den Vor- teil, dass nicht nur eine attraktivere Fahrradverbindung geschaffen würde, sondern ebenfalls wäre es möglich, die freigewordene Fläche teilweise mit Parkplätzen für die Nahmobilität auszustatten. Aus vorgenannten Gründen wird seitens der Verwaltung die Veränderung der Verkehrsführung für den Radverkehr, unter Entfall von den oben genannten Parkplätzen, befürwortet. Auswirkungen auf den Klimaschutz: Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruktur und trägt somit zur Verbesserung des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer möglichen Re- duktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer- den. Anlagen 1. Eingabe 2. Bürgerschreiben 3. Weitere Eingabe 3 4. Istsituation und Alternativvorschlag
Anlage 4- Istsituation und Alternativvorschlag
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Alternativvorschlag der Larbig & Mortag Immobilien GmbH zur aktuellen Parksituation am Objekt Theodor-Heuss-Ring 23 in 50668 Köln Aktuelle Situation Eine Umfahrung ist durch 5 Straßenpoller gesperrt Parkbuchten parallel zur Fahrbahn Schematische Darstellung ohne genau Proportionen „Wildes Parken“ in 90 Grad zur Fahrbahn „Freies Parken“ der Firma Larbig & Mortag + Fremdparkern. Die Smarts stehen in keiner Verbotszone und nicht im Parktickebereich Durchfahrt Richtung Rhein verboten Alternativvorschlag der Larbig & Mortag Immobilien GmbH zur aktuellen Parksituation am Objekt Theodor-Heuss-Ring 23 in 50668 Köln Lösungsvorschlag Eine Umfahrung ist durch 5 Straßenpoller gesperrt Parkbuchten parallel zur Fahrbahn Schematische Darstellung ohne genau Proportionen Jetzt legales Parken parallel zur Fahrbahn Der öffentliche Raum wird seitens Larbig & Mortag von der Stadt Köln angepachtet Durchfahrt Richtung Rhein verboten + Durchfahrt für Radfahrer erlaubt Fehlende Fortführung des Fußgängerweges wird optisch geschaffen
Anlage 3- weitere Eingabe
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Interessengemeinschaft Neustadt-Nord/Villen-Viertel e.V., Amtsgericht Köln: VR 20458 Vorsitzender: Dr. Kurt Metelmann, Worringer Straße- 21, 50668 Köln, kurt.metelmann@gmx.de, + 49 (0) 160 99180007 Stellv. Vorsitzender: Reinald Korte, Mevissenstraße 2a, 50668 Köln, reinald.korte@t-online.de + 49 (0) 172 207 32 82 Frau O berbürgermeisterin Henriette Reker per E-Mail Herr n Bezirksbürgermeister Andreas Hupke per E-Mail Köln , 28.03.2022 Anmerkungen zur Bürgereingabe gem. § 24 GO NRW „Mehr Platz für Rad- und Fußverkehr“ an der Sedanstraße“ AZ 02-1600-203-21 / Vorlagen -Nummer: 4067/2021 TOP :4.2. Sitzung der Bezirksvertre tung Köln- Innenstadt vom 07.04.2022 Hilfsweise neue Bürgereingabe § 24 GO NRW Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Hupke, zur B ürgereingabe des Petenten gem. § 24 GO „Mehr Platz für Rad - und Fußverkehr“ an der Se- danstraße“, AZ 02-1600-203-21, haben wir relevante Anmerkungen, die wir in die Entscheidung in angemessener Weise einbringen möchten. Da auch wir eine gewisse Problematik im Verfahren se- hen, bitten wir unser Schreiben hilfsweise als eigenständige Eingabe § gem. 24 GO zu werten. Sie haben bitte Verständnis dafür, wir in jedem Falle um Bescheidung im Sinne der GO bitten. Der Pe tent hat eine Bürgereingabe gem. § 24 GO bei der Stadt Köln eingereicht. Diese haben wir beigefügt. Leider weichen Aussagen des Petenten in zahlreichen Punkten von der Realität ab. Ein- ziges Ziel der Eingabe ist offenbar die Eliminierung von Parkflächen. Die Straßenfläche in der umgewidmeten, ehemaligen Verbindungsstraße zwischen Theodor-Heus- Ring und Sedanstraße wird derzeit von Anwohnerinnen und Anwohnern sowie von Gewerbebe- trieben regelmäßig, legal als Parkplatz genutzt. Irr itiert sind wir über die Aussagen der Verwaltung III/64/644/5: „Bezüglich der Beschilderung und Verkehrsführung gebe ich gerne die allgemeinen Gründe wieder. Leider ist aufgrund der aktuellen Infektionslage kein Ortstermin möglich und würde aktuell zu keinem anderen Ergebnis führen. Die Fahrradinfrastruktur weist aktuell eine Sackgasse für den Radverkehr auf, da an der Kreuzung Sedanstraße / Theodor-Heuss-Ring die direkte Zufahrt baulich nicht für eine Öffnung möglich ist. Gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung, in der neusten Fassung, sollen Ein- bahnstraßen, die für eine Öffnung in Frage kämen (notwendige Breite, Tempo 30 etc.) für den Rad- verkehr zu öffnen. In der früheren Fassung hatte hier die Verwaltung mehr Handlungsspielraum, da der Wortlaut eine „Kann-Bestimmung“ darstellte.“ Anlage 3 1 Schreiben Interessengemeinschaft Neustadt Nord / Villen-Viertel e.V., vom 28.03.2022 Interessengemeinschaft Neustadt-Nord/Villen-Viertel e.V., Amtsgericht Köln: VR 20458 Vorsitzender: Dr. Kurt Metelmann, Worringer Straße- 21, 50668 Köln, kurt.metelmann@gmx.de, + 49 (0) 160 99180007 Stellv. Vorsitzender: Reinald Korte, Mevissenstraße 2a, 50668 Köln, reinald.korte@t-online.de + 49 (0) 172 207 32 82 Die Aussage, dass die direkte Zufahrt baulich nicht für eine Öffnung möglich ist, ist nicht zutref- fend. Es ist auch im unterem Teil der Sedanstraße genügend Platz für Rad- und Autoverkehr vor- handen. Warum sich die Verwaltung nicht mit den tatsächlichen Umsetzungsmöglichkeiten ausei- nandersetzt, ist von ihr aufzuklären. Eine Verbreiterung der Fahrspur ist nach den Gegebenheiten vor Ort ist durchaus möglich. Ein Umbau aufgrund der geplanten Barrierefreiheit ohnehin ange- zeigt. Das gesamte Areal ist „Tempo 30 Zone“. In Abstimmung mit dem Anlieger Larbig & Mortag wurde eine Alternative erarbeitet, die den aktu- ell tatsächlich genutzten Fahrweg der Radfahrer legalisiert, sie ist beigefügt. Es davon auszugehen, dass Radfahrerinnen und Radfahrer eine logische Fahrstrecke nutzen. In d er Beschlussvorlage der Verwaltung welche am 07.04.2022 von der Bezirksvertretung Köln-In- nenstadt beschlossen werden soll, spricht sich III/64/644/5 für den Entfall von vier bewirtschafteten Parkplätzen auf dem Theodor-Heuss-Ring sowie des sog. ungeordneten Parkraums aus. In Summe somit von 12 Parkplätzen. Es wäre geboten gewesen, dass die Verwaltung mit dem vom Petenten erwähnten Gewerbemakler in Kontakt tritt und vorab eine Inaugenscheinnahme vor- nimmt. Beides ist nicht geschehen. Daher kann man dies wohl als Ermessensnichtgebrauch der Verwaltung werten. Weite re Statements der Verwaltung: „Die ehemalige Einfahrt von der Sedanstraße in den Theodor- Heuss-Ring ist für den Durchgangsverkehr gesperrt. Gemäß § 12 Absatz 1 Nr. 1 i.V.m. Absatz 3 Nr. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das Parken an unübersichtlichen Stellen sowie bis zu je 5m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkannten einer Einmündung schon heute gesetzlich verboten. Da- her liegt aktuell ein gesetzliches Haltverbot vor, welches jedoch regelmäßig von am Verkehrteilneh- menden missachtet wird. Sie gaben an, dass die Fahrzeuge im Kreuzungsbereich nicht verwarnt würden. Nach Rücksprache mit dem zuständigen stellvertretenden Abschnittsleiter der Verkehrs- überwachung des Ordnungsamtes kann ich Ihnen mitteilen, dass dies nicht vorliegt. Alle rechtswidrig abgestellten Fahrzeuge werden regelmäßig verwarnt. Ihre Nachricht habe ich anonymisiert der Ver- kehrsüberwachung übermittelt.“ Auch diese Aussage ist unzutreffend. Wenn eine Straße für den Durchgangsverkehr (aktuell wohl auch für Radfahrer) gesperrt ist, dann ist eine „unübersichtliche Stelle“ nicht existent. Es besteht ex- plizit kein Halteverbot in dem umgewidmeten, als Parkfläche genutzten, Straßenraum. Daher wird, anders als behauptet, auch niemand regelmäßig verwarnt. Der zuständige Mitarbeiter scheint sich nicht einmal im Ansatz mit der Situation vor Ort befasst zu haben. Eine in Abstimmung mit Larbig & Mortag erstellte Skizze der Ist-Situation haben wir beigefügt. Das Ziel eines sektorspezifischen Beitrags zum Klimaschutz wird ebenfalls objektiv nicht erreicht. Wenn die Maßnahme entsprechend der Beschlussvorlage der Verwaltung umgesetzt würde, wür- den dadurch 12 Parkplätze entfallen und dies wiederum zu einer Zunahme von lokalen Parksuch- verkehren führen. Hieraus resultiert, unstreitig, eine zusätzliche Emissionsbelastung. Ferner wird ein ortsansässiges Unternehmen in seiner Tätigkeit massiv beeinträchtigt. Von der Idee die freigewor- denen Flächen als Angebot von Stellplätzen für Nahmobilität (e-Scooter) zu nutzen raten wir drin- gend ab. Ein e interessengerechte Lösung könnte wie folgt aussehen: Der Bürgersteig am Theodor-Heuss- Ring vom Rhein in Richtung Ebertplatz wird durchgeführt. Die davorliegenden Flächen zwischen 2 Schreiben Interessengemeinschaft Neustadt Nord / Villen-Viertel e.V., vom 28.03.2022 Interessengemeinschaft Neustadt-Nord/Villen-Viertel e.V., Amtsgericht Köln: VR 20458 Vorsitzender: Dr. Kurt Metelmann, Worringer Straße- 21, 50668 Köln, kurt.metelmann@gmx.de, + 49 (0) 160 99180007 Stellv. Vorsitzender: Reinald Korte, Mevissenstraße 2a, 50668 Köln, reinald.korte@t-online.de + 49 (0) 172 207 32 82 Radspur und Bürgersteig werden als Stellplätze markiert und in die Parkraumbewirtschaftung ein- bezogen. Der derzeitige Einbahnstraßenteil der Sedanstraße mit einer Länge von rund 50 m wird für Radfahrer entgegen der Einbahnstraßenrichtung freigegeben. Der seit über 10 Jahren als Park- fläche genutzte, umgewidmete Straßenraum in der Sedanstraße, wird als Parkraum ausgewiesen und ebenfalls in die Parkraumbewirtschaftung einbezogen. Mit de r Umsetzung dieses Vorschlags wird das Ortsbild verschönert, die Nutzung des Straßen- raums geordnet und der Parkdruck vermindert. Das ist aus den Skizzen ersichtlich. Die Einrichtung einer öffentlichen Ladeinfrastruktur im Umfeld ist ebenfalls sinnvoll und wünschenswert. Unabhän- gig davon regen wir an, dass die Verwaltung mit Larbig & Mortag in Gespräche eintritt. Skizzen der Ist- und Kann-Situation haben wir beigefügt. Wir reg en an, dass die Verwaltung ihre Beschlussvorlage optimiert, mit dem Ziel die nachfolgen- den Ergebnisse zu erreichen: 1. Einen tat sächlichen sektorspezifischen Beitrag zum Klimaschutz, incl. der Vermeidung von zu- sätzlichen Parksuchverkehren. 2. Die Wahrung der Interessen von Anwohnern unter Gewerbe 3. Optimierung der Radverkehre. Die Legalisierung der derzeit von Radfahrenden in der Sedan- straße genutzten Strecke. 4. Parkraumbewirtschaftung verbunden mit der Prüfung der Einrichtung einer öffentlichen Lad- einfrastruktur auf dem ehemaligen Verbindungsstück zwischen Sedanstraße und Theodor- Heuss-Ring. Der gemei nsam mit Larbig & Mortag erarbeitete Vorschlag ist dafür eine Lösung. Einf ach nur Parkplätze zu eliminieren, hilft weder der Verkehrswende noch dem Klimaschutz. Mit fr eundlichen Grüßen Interes sengemeinschaft Neustadt-Nord / Villen-Viertel e.V. Dr. Kurt Me telmann Reinald Korte - Vorsitzender - - stellvertretender Vorsitzender - Anlagen: Skizze Ist-Zustand Skizze Lösungsvorschlag Eingabe + Beschlussvorlage der Verwaltung cc: Alle Fraktionen in der Bezirksvertretung Köln Innenstadt, Herrn Dr. Ulrich Höver sowie diverse Mit- glieder des Rates der Stadt Köln. 3
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (8)
- Sedanstraße
- Riehler Straße 31
- Worringer Straße 21
- Mevissenstraße 2a
- Theodor-Heuss-Ring 23
- Ebertplatz
- Straße 3
- Straße 2
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 4067/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 30.03.2022
- Erstellt
- 18.11.2021 10:31