Mandari Insight

4067/2021

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Mehr Platz für Rad- und Fußverkehr an der Sedanstraße (Az.: 02-1600-203-21)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 30.03.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 07.04.2022, TOP 4.2

Anlage 1- Eingabe

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Ansehen

Anlage 2 - Bürgerschreiben

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Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Ansehen

Anlage 4- Istsituation und Alternativvorschlag

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Ansehen

Anlage 3- weitere Eingabe

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Ansehen

Anlage 1- Eingabe

1836 Zeichen

1 
Sehr geehrte Politiker:innen,  
Sehr geehrte Mitarbeitende der Stadtverwaltung, 
an der Kreuzung Sedanstraße zum Theodor-Heuss-Ring wurden vor einiger Zeit Poller in der 
Mitte der Fahrbahn angebracht, sodass man mit dem Kfz nicht mehr von der Sedanstraße 
kommend auf den Theodor-Heuss-Ring nach rechts abbiegen kann. Im letzten Abschnitt ist 
die Sedanstraße eine nicht für den Radverkehr geöffnete Einbahnstraße vom Ring 
kommend. Mit dem Fahrrad könnte man theoretisch das Stück vor dem Bürogebäude 
Theodor Heuss Ring 23 nutzen und nach rechts auf den Ring abbiegen. Jedoch hat sich dort 
illegales Parken auf der Fahrbahn etabliert. Die Fahrzeuge stehen teilweise in vier Reihen. 
Ein dort ansässiges Unternehmen parkt dort seinen Fuhrpark auf der Fahrbahn. Es ist 
offensichtlich, dass einige Fahrzeuge über den Gehweg fahren müssen, um den illegalen 
Parkplatz zu verlassen (Siehe Fotos).  
Meine Idee ist nun, dass man die Poller neu ordnet, um das Falschparken zu verhindern und 
die Situation für den Rad- und Fußverkehr zu verbessern. Die Verkehrsinsel mit Begrünung 
sollte mit einfachen Mitteln mit den Nebenanlagen des Rings und der Sedanstraße 
verbunden werden. Davon würde auch der Fußverkehr erheblich profitieren, der die Straße 
wieder besser queren kann. Die vorhandenen Poller sollten abgebaut und neue in der Flucht 
des Bordsteins gesetzt werden (Siehe Skizze). Ähnlich wie die Stadt Köln bereits 
freilaufende Rechtsabbieger abgepollert hat. Damit soll effektiv ein Falschparken verhindert 
werden. Radfahrende könnten wieder über die Sedanstraße auf den Ring abbiegen. Denn 
selbst wenn der hintere Abschnitt der Sedanstraße für den Radverkehr geöffnet wird, 
müssten Radfahrende über das dortige Kopfsteinpflaster fahren, was nicht so komfortabel 
wäre. 
Quelle: Apple Maps 
Anlage 1

2

3 
(Eigene Fotos)

Anlage 2 - Bürgerschreiben

6673 Zeichen

Von: 
Gesendet: Donnerstag, 27. Januar 2022 12:59 
An: xxx
Betrefü Bürgereingabe gern.§ 24 GO, "mehr Platz 
für Rad- und Fußverkehr an der Sedanstraße (Az:: 02-1600-203- 
21) 
Sehr geehrte Frau xxx,
wir haben heute erst erfahren, dass unser Unternehmen in der Bürgereingabe mit Az.: 02-1600-203-21 erwähnt 
wird und per Fotos abgelichtet ist. 
Hierzu möchte ich eine Anhörung bzw. Vor-Ort-Begehung beantragen. Zum einen kann es nicht richtig sein, dass 
einer Bürgereingabe stattgegeben wird, 
ohne die Beteiligten, in unserem Fall sogar Betroffene, anzuhören. Zum anderen werden Falschbehauptungen 
aufgestellt, die wir nicht im Raum 
stehen lassen können. 
Wir sind heute netterweise von der „Interessengemeinschaft Neustadt-Nord-Villen/ Villen-Viertel e.V." informiert 
wurden und gehen davon aus, 
dass unser Anliegen in der heutigen Beschlussfassung berücksichtigt wird. 
Die Informationen über die Veränderungen der Parkraumbewirtschaftung entlang des Theodor-Heuss-Ring und 
Sedanstraße nimmt mittlerweile 
nicht mehr hinnehmbare Züge an. Wir können verstehen, dass der Radverkehr in Köln gefördert werden soll und 
somit auch der Theodor-Heuss-Ring 
neu geordnet werden muss. Was wir aber nicht verstehen können, wenn auf Antrag einer einzelnen Gruppe in einer 
Nebenstraße die dort befindlichen 
Stellplätze eliminiert werden soll. Allein durch die Neuordnung am Theodor-Heuss-Ring sind eine Vielzahl von 
St�llplätze weggefallen. Für unser Unternehmen 
Wäre die Neuordnung eine nicht mehr verkraftbare Veränderung. Wir benötigen die Stellplätze im öffentlichen 
Straßenraum, damit wir unsere Firmenwagen 
abstellen können (als Makler können wir nun einmal nicht mit dem Fahrrad unsere Kunden mitnehmen oder zu 
Zweit zum Termin fahren). Die Stellplätze 
In den umliegenden Garagen sind leider auch alle voll vermietet. 
Das die Stadt hier lediglich dem Gedanken eines Einzelnen folgt, kann ich ebenso wenig verstehen. Wir würden z.B. 
gerne unsere auf den Fotos abgelichtete 
Fahrzeugflotte in E-Modelle ändern, allerdings fehlt hier die Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum. Anstatt 
die Parkplätze zu eliminieren, wäre eine Diskussion 
um zwingend notwendige E-Lade-Plätze für PKW gleichberechtigt zu führen. 
Zur Eingabe habe ich anzumerken, _dass unser Fahrzeuge hier nicht als „Falschparker" zu bewerten sind. Das 
Ordnungsamt kont_rolliert täglich den Theodor-Heuss-Ring und 
die Sedanstraße. Würden hier Falschparker stehen, so würde dies sicherli�h schon längst korrigiert. Darüber hinaus 
erschließt sich mir nicht, warum für Fahrradrahrer überhaupt 
die Stellplätze entfallen müssen, da der Platz zwischen den Parkplätzen mehr als nur ausreichend ist, um dort mit 
dem Fahrrad oder der im Antrag genannten „Nahmobilität" (also E-Scooter) zu fahren. 
Für mich wirkt dies eindeutig nach einer persönlichen lnteressenslage einer einzelnen Person. Die lokale Wirtschaft 
wird mit solchen Anliegen eher nur geschwächt. 
Darüber hinaus halte ich andere Punkte in Köln für wichtiger, als in einer Nebenstraße die Stellplatzsituation zu 
bemängeln. 
Ich bitte um ihre schriftliche Stellungnahme. 
Beste Grüße 
Anlage 2
1

Von: 
Gesendet: Montag, 14. Februar 2022 07:42 
An:: 
Betreff: WG: Bürgereingabe gern.§ 24 GO, "mehr Platz für Rad- und Fußverkehr an de� Sedanstraße (Az.: 02-1600- 
203-21)
Sehr geehrter 
Ihre Nachricht an Frau xxx wurde mir zur Überprüfung und Beantwortung weitergeleitet. 
Bezüglich der Beschilderung und Verkehrsführung gebe ich gerne die allgemeinen Gründe wieder. Leider 
ist aufgrund der aktuellen Infektionslage kein Ortstermin möglich und würde aktuell zu ke.inem anderen 
Ergebnis führen. 
Die Fahrradinfrastruktur weist aktuell ein Sackgasse für den Radverkehr auf, da an der Kreuzung 
Sedanst�aße / Theodor-Heuss-Ring die direkte Zufahrt baulich nicht für eine Öffnung möglich ist. Gemäß 
der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung, in der neusten Fassung, sollen Einbahnstraßen, 
die für eine Öffnung in Frage kämen (notwendige Breite, Tempo 30 etc.) für den Radverkehr zu öffnen. In 
der früher�n Fassung. hatte hier die Verwaltung mehr Handlungsspielraum, da der Wortlaut eine „Kann­
Bestimmung" darstellte. 
Um den gesetzlichen Willen zu ermöglichen und die Verkehrsachsen für den Radverkehr zu fördern, wurde 
geprüft, in wie fern die Einfahrmöglichkeit in den Theodor�Heuss-Ring möglich wäre. 
Die ehemalige Einfahrt von der Sedanstraße in den Theodor-Heuss-Ring ist für den Durchgangsverkehr 
gesperrt. Gemäß§ 12 Absatz 1 Nr. 1 i.V.m. Absatz 3 Nr. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das Parken 
an unübersichtlichen Stellen sowie bis zu je 5m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkannten einer 
Einmündung schon heute gesetzlich verboten. Daher liegt aktuell ein gesetzliches Haltverbot vor, welches 
jedoch regelmäßig von am Verkehrteilnehmenden missachtet wird. Sie gaben an, dass die Fahrzeuge im 
. Kreuzungsbereich nicht verwarnt würden. Nach Rücksprache mit dem zuständigen stellvertretenden 
Abschnittsleiter der Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes kann ich Ihnen mitteilen, dass dies nicht 
vorliegt. Alle rechtswidrig abgestellte Fahrzeuge werden regelmäßig verwarnt. Ihre Nachricht habe ich 
anonymisiert der Verkehrsüberwachung übermittelt. 
Gemäß § 8 Absatz 5 Behindertengleichstellungsgesetz sind Straßen und Plätze barrierefrei zu gestalten.
 
Vorliegend ist für den Fußgängerverkehr, durch die parkenden und auch rechtswidrig abgestellten 
Fahrzeuge, diese Barrierefreiheit nicht gewährleistet. Durch die Optimierung der Örtlichkeit und die 
Wegnahme von lediglich zwei bis drei angeordneten Parkplätzen ist diese Barri.erefreiheit umsetzbar, 
sowie eine gesicherte Führung für den Radverkehr möglich.
 
Dem gegenüber steht, dass bis zu drei Kurzzeitparkplätze künftig entfallen. Im Abwägungsprozess wurde 
die Barrierefreiheit für den Fuß- und Radverkehr auch im Hinblick des Klimaschutzes als gewichtiger 
geprüft, sodass die Verwaltung sich positiv zur Schaffung der Verbindung ausgesprochen hatte. 
Bezüglich der Fragen zu den Ladeplätzen von Elektrofahrzeugen hat mir die Fachdienststelle folgendes 
mitgeteilt. . 
Da öffentliche Straßenflächen dem Gemeingebrauch unterliegen, ist es leider nicht möglich für 
Unternehmen oder Privatpersonen Ladeplätze zur Verfügung_ zu stellen. Im Rahmen der Förderung der 
Elektromobilität in Köln werden jedoch aktuell 400 Stellplätze im öffentlichen Straßenraum im ganzen 
Stadtgebiet in Ladeplätze für Elektrofahrzeuge umgewandelt. In der Umgebung des Theodor-Heuss­
Ringes wurde bereits an der Riehler Straße 31 eine entsprechende Ladestation in. Betrieb genommen. 
Eine weitere Ladestation wird gerade am Sudermannplatz errichtet. 
2

3

4

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

3359 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/64/644/5 
 
Vorlagen-Nummer 
 4067/2021 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Mehr Platz für Rad- und Fußverkehr an der Sedanstraße 
(Az.: 02-1600-203-21) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt dankt dem Petenten für die Eingabe und beschließt, dass die Park-
plätze im Einmündungsbereich der Sedanstraße zum Theodor-Heuss-Ring entfallen und der Radver-
kehr künftig, mit geeigneten Maßnahmen, von der Sedanstraße in den Theodor-Heuss-Ring gesichert 
einbiegen darf. Die Verwaltung wird zudem beauftragt zu prüfen, ob auf den freigewordenen Flächen 
ein Angebot an Parkplätzen für die Nahmobilität geschaffen werden kann. 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 07.04.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Petent macht einige Vorschläge zu verkehrslenkenden Maßnahmen (s. Anlage).  
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Die Sedanstraße ist in Fahrtrichtung Osten bis kurz vor der Zufahrt vom bzw. zum Theodor-Heuss-
Ring als Zweirichtungsstraße angelegt. Die Ausfahrt aus der Sedanstraße in den Theodor-Heuss-
Ring ist dabei aktuell nicht erlaubt. 
 
Die ehemalige Ausfahrt in den Theodor-Heuss-Ring ist vor über zehn Jahren abgesperrt worden. Da-
bei wurden Absperrpfosten gesetzt, die eine Durchfahrt nicht mehr ermöglichen. Auf dem Theodor-
Heuss-Ring selbst wurde der Parkstreifen durchgehend gestaltet. Hierbei handelt es sich um bewirt-
schaftete Parkstände, bei denen werktags zwischen 9 und 18 Uhr ein Parkschein gezogen werden 
muss. Der nunmehr vorhandene Straßenstummel auf der Sedanstraße hat keinerlei Nutzen und wird 
aktuell als ungeordneter Parkraum genutzt. 
 
Anders als auf der Skizze der Eingabe vermerkt, liegen die Absperrpfosten näher am Theodor-Heuss-
Ring. 
 
Um die angeregte Verbindung zum Theodor-Heuss-Ring zu schaffen, müssten vier bewirtschaftete 
Parkplätze sowie der ungeordnete Parkraum entfallen. 
 
Die Anregung, die Fläche an beiden Seiten mittels Absperrpfosten anders zu trennen, hätte den Vor-
teil, dass nicht nur eine attraktivere Fahrradverbindung geschaffen würde, sondern ebenfalls wäre es 
möglich, die freigewordene Fläche teilweise mit Parkplätzen für die Nahmobilität auszustatten. 
 
Aus vorgenannten Gründen wird seitens der Verwaltung die Veränderung der Verkehrsführung für 
den Radverkehr, unter Entfall von den oben genannten Parkplätzen, befürwortet. 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz: 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen.  
 
Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruktur und 
trägt somit zur Verbesserung des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert eine 
effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer möglichen Re-
duktion des Treibhausgasausstoßes bei. 
 
Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer-
den. 
 
Anlagen 
1. Eingabe 
2. Bürgerschreiben 
3. Weitere Eingabe

3 
4. Istsituation und Alternativvorschlag

Anlage 4- Istsituation und Alternativvorschlag

1036 Zeichen

Alternativvorschlag der Larbig & Mortag Immobilien GmbH zur aktuellen 
Parksituation am Objekt Theodor-Heuss-Ring 23 in 50668 Köln 
Aktuelle Situation
Eine Umfahrung ist durch 5 
Straßenpoller gesperrt 
Parkbuchten parallel zur Fahrbahn
Schematische Darstellung ohne genau Proportionen
„Wildes Parken“ in 90 Grad zur Fahrbahn
„Freies Parken“ der Firma Larbig & Mortag + 
Fremdparkern. Die Smarts stehen in keiner 
Verbotszone und nicht im Parktickebereich
Durchfahrt Richtung Rhein verboten

Alternativvorschlag der Larbig & Mortag Immobilien GmbH zur aktuellen 
Parksituation am Objekt Theodor-Heuss-Ring 23 in 50668 Köln 
Lösungsvorschlag
Eine Umfahrung ist durch 5 
Straßenpoller gesperrt 
Parkbuchten parallel zur Fahrbahn
Schematische Darstellung ohne genau Proportionen
Jetzt legales Parken parallel zur Fahrbahn
Der öffentliche Raum wird seitens Larbig & 
Mortag von der Stadt Köln angepachtet
Durchfahrt Richtung Rhein verboten + 
Durchfahrt für Radfahrer erlaubt
Fehlende Fortführung des Fußgängerweges 
wird optisch geschaffen

Anlage 3- weitere Eingabe

9164 Zeichen

Interessengemeinschaft Neustadt-Nord/Villen-Viertel e.V., Amtsgericht Köln: VR 20458 
Vorsitzender: Dr. Kurt Metelmann, Worringer Straße- 21, 50668 Köln,  kurt.metelmann@gmx.de,  + 49 (0) 160 99180007 
Stellv. Vorsitzender: Reinald Korte, Mevissenstraße 2a, 50668 Köln,  reinald.korte@t-online.de  + 49 (0) 172 207 32 82 
Frau O
berbürgermeisterin 
Henriette Reker 
per E-Mail 
Herr
n Bezirksbürgermeister 
Andreas Hupke 
per E-Mail  
Köln
, 28.03.2022 
Anmerkungen zur Bürgereingabe gem. § 24 GO NRW „Mehr Platz für Rad- und Fußverkehr“ an der 
Sedanstraße“ 
AZ 02-1600-203-21 / Vorlagen -Nummer: 4067/2021 TOP :4.2. Sitzung der Bezirksvertre tung Köln-
Innenstadt vom 07.04.2022 
Hilfsweise neue Bürgereingabe § 24 GO NRW 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Hupke, 
zur B
ürgereingabe des Petenten gem. § 24 GO „Mehr Platz für Rad - und Fußverkehr“ an der Se-
danstraße“, AZ 02-1600-203-21, haben wir relevante Anmerkungen, die wir in die Entscheidung in 
angemessener Weise einbringen möchten. Da auch wir eine gewisse Problematik  im Verfahren se-
hen, bitten wir unser Schreiben hilfsweise als eigenständige Eingabe § gem. 24 GO zu werten. Sie 
haben bitte Verständnis dafür, wir in jedem Falle um Bescheidung im Sinne der GO bitten.  
Der Pe
tent hat eine Bürgereingabe gem. § 24 GO bei der Stadt Köln eingereicht. Diese haben wir 
beigefügt. Leider weichen Aussagen des Petenten in zahlreichen Punkten von der Realität ab. Ein-
ziges Ziel der Eingabe ist offenbar die Eliminierung von Parkflächen.  
Die Straßenfläche in der umgewidmeten, ehemaligen Verbindungsstraße zwischen Theodor-Heus-
Ring und Sedanstraße wird derzeit von Anwohnerinnen und Anwohnern sowie von Gewerbebe-
trieben regelmäßig, legal als Parkplatz genutzt.  
Irr
itiert sind wir über die Aussagen der Verwaltung III/64/644/5: „Bezüglich der Beschilderung und 
Verkehrsführung gebe ich gerne die allgemeinen Gründe wieder. Leider ist aufgrund der aktuellen 
Infektionslage kein Ortstermin möglich und würde aktuell zu keinem anderen Ergebnis führen. 
Die Fahrradinfrastruktur weist aktuell eine Sackgasse für den Radverkehr auf, da an der Kreuzung 
Sedanstraße / Theodor-Heuss-Ring die direkte Zufahrt baulich nicht für eine Öffnung möglich ist. 
Gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung, in der neusten Fassung, sollen Ein-
bahnstraßen, die für eine Öffnung in Frage kämen (notwendige Breite, Tempo 30 etc.) für den Rad-
verkehr zu öffnen. In der früheren Fassung hatte hier die Verwaltung mehr Handlungsspielraum, da 
der Wortlaut eine „Kann-Bestimmung“ darstellte.“ 
Anlage 3
1

Schreiben Interessengemeinschaft Neustadt Nord / Villen-Viertel e.V., 
vom 28.03.2022 
Interessengemeinschaft Neustadt-Nord/Villen-Viertel e.V., Amtsgericht Köln: VR 20458 
Vorsitzender: Dr. Kurt Metelmann, Worringer Straße- 21, 50668 Köln,  kurt.metelmann@gmx.de,  + 49 (0) 160 99180007 
Stellv. Vorsitzender: Reinald Korte, Mevissenstraße 2a, 50668 Köln,  reinald.korte@t-online.de  + 49 (0) 172 207 32 82 
Die Aussage, dass die direkte Zufahrt baulich nicht für eine Öffnung möglich ist, ist nicht zutref-
fend. Es ist auch im unterem Teil der Sedanstraße genügend Platz für Rad- und Autoverkehr vor-
handen. Warum sich die Verwaltung nicht mit den tatsächlichen Umsetzungsmöglichkeiten ausei-
nandersetzt, ist von ihr aufzuklären. Eine Verbreiterung der Fahrspur ist nach den Gegebenheiten 
vor Ort ist durchaus möglich. Ein Umbau aufgrund der geplanten Barrierefreiheit ohnehin ange-
zeigt. Das gesamte Areal ist „Tempo 30 Zone“.  
In Abstimmung mit dem Anlieger Larbig & Mortag wurde eine Alternative erarbeitet, die den aktu-
ell tatsächlich genutzten Fahrweg der Radfahrer legalisiert, sie ist beigefügt. Es davon auszugehen, 
dass Radfahrerinnen und Radfahrer eine logische Fahrstrecke nutzen.  
In d
er Beschlussvorlage der Verwaltung welche am 07.04.2022 von der Bezirksvertretung Köln-In-
nenstadt beschlossen werden soll, spricht sich III/64/644/5 für den Entfall von vier bewirtschafteten 
Parkplätzen auf dem Theodor-Heuss-Ring sowie des sog. ungeordneten Parkraums aus. In 
Summe somit von 12 Parkplätzen. Es wäre geboten gewesen, dass die Verwaltung mit dem vom 
Petenten erwähnten Gewerbemakler in Kontakt tritt und vorab eine Inaugenscheinnahme vor-
nimmt. Beides ist nicht geschehen. Daher kann man dies wohl als Ermessensnichtgebrauch der 
Verwaltung werten.  
Weite
re Statements der Verwaltung: „Die ehemalige Einfahrt von der Sedanstraße in den Theodor-
Heuss-Ring ist für den Durchgangsverkehr gesperrt. Gemäß § 12 Absatz 1 Nr. 1 i.V.m. Absatz 3 Nr. 1 
Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das Parken an unübersichtlichen Stellen sowie bis zu je 5m von 
den Schnittpunkten der Fahrbahnkannten einer Einmündung schon heute gesetzlich verboten. Da-
her liegt aktuell ein gesetzliches Haltverbot vor, welches jedoch regelmäßig von am Verkehrteilneh-
menden missachtet wird. Sie gaben an, dass die Fahrzeuge im Kreuzungsbereich nicht verwarnt 
würden. Nach Rücksprache mit dem zuständigen stellvertretenden Abschnittsleiter der Verkehrs-
überwachung des Ordnungsamtes kann ich Ihnen mitteilen, dass dies nicht vorliegt. Alle rechtswidrig 
abgestellten Fahrzeuge werden regelmäßig verwarnt. Ihre Nachricht habe ich anonymisiert der Ver-
kehrsüberwachung übermittelt.“ 
Auch
 diese Aussage ist unzutreffend. Wenn eine Straße für den Durchgangsverkehr (aktuell wohl 
auch für Radfahrer) gesperrt ist, dann ist eine „unübersichtliche Stelle“ nicht existent. Es besteht ex-
plizit kein Halteverbot in dem umgewidmeten, als Parkfläche genutzten, Straßenraum. Daher wird, 
anders als behauptet, auch niemand regelmäßig verwarnt. Der zuständige Mitarbeiter scheint sich 
nicht einmal im Ansatz mit der Situation vor Ort befasst zu haben. Eine in Abstimmung mit Larbig 
& Mortag erstellte Skizze der Ist-Situation haben wir beigefügt. 
Das Ziel
 eines sektorspezifischen Beitrags zum Klimaschutz wird ebenfalls objektiv nicht erreicht.
Wenn die Maßnahme entsprechend der Beschlussvorlage der Verwaltung umgesetzt würde, wür-
den dadurch 12 Parkplätze entfallen und dies wiederum zu einer Zunahme von lokalen Parksuch-
verkehren führen. Hieraus resultiert, unstreitig, eine zusätzliche Emissionsbelastung. Ferner wird ein 
ortsansässiges Unternehmen in seiner Tätigkeit massiv beeinträchtigt. Von der Idee die freigewor-
denen Flächen als Angebot von Stellplätzen für Nahmobilität (e-Scooter) zu nutzen raten wir drin-
gend ab.  
Ein
e interessengerechte Lösung könnte wie folgt aussehen: Der Bürgersteig am Theodor-Heuss-
Ring vom Rhein in Richtung Ebertplatz wird durchgeführt. Die davorliegenden Flächen zwischen 
2

Schreiben Interessengemeinschaft Neustadt Nord / Villen-Viertel e.V., 
vom 28.03.2022 
Interessengemeinschaft Neustadt-Nord/Villen-Viertel e.V., Amtsgericht Köln: VR 20458 
Vorsitzender: Dr. Kurt Metelmann, Worringer Straße- 21, 50668 Köln,  kurt.metelmann@gmx.de,  + 49 (0) 160 99180007 
Stellv. Vorsitzender: Reinald Korte, Mevissenstraße 2a, 50668 Köln,  reinald.korte@t-online.de  + 49 (0) 172 207 32 82 
Radspur und Bürgersteig werden als Stellplätze markiert und in die Parkraumbewirtschaftung ein-
bezogen. Der derzeitige Einbahnstraßenteil der Sedanstraße mit einer Länge von rund 50 m wird 
für Radfahrer entgegen der Einbahnstraßenrichtung freigegeben. Der seit über 10 Jahren als Park-
fläche genutzte, umgewidmete Straßenraum in der Sedanstraße, wird als Parkraum ausgewiesen 
und ebenfalls in die Parkraumbewirtschaftung einbezogen.  
Mit de
r Umsetzung dieses Vorschlags wird das Ortsbild verschönert, die Nutzung des Straßen-
raums geordnet und der Parkdruck vermindert. Das ist aus den Skizzen ersichtlich. Die Einrichtung 
einer öffentlichen Ladeinfrastruktur im Umfeld ist ebenfalls sinnvoll und wünschenswert. Unabhän-
gig davon regen wir an, dass die Verwaltung mit Larbig & Mortag in Gespräche eintritt. Skizzen 
der Ist- und Kann-Situation haben wir beigefügt.  
Wir reg
en an, dass die Verwaltung ihre Beschlussvorlage optimiert, mit dem Ziel die nachfolgen-
den Ergebnisse zu erreichen: 
1. Einen tat
sächlichen sektorspezifischen Beitrag zum Klimaschutz, incl. der Vermeidung von zu-
sätzlichen Parksuchverkehren.
2. Die Wahrung der Interessen von Anwohnern unter Gewerbe
3. Optimierung der Radverkehre. Die Legalisierung der derzeit von Radfahrenden in der Sedan-
straße genutzten Strecke.
4. Parkraumbewirtschaftung verbunden mit der Prüfung der Einrichtung einer öffentlichen Lad-
einfrastruktur auf dem ehemaligen Verbindungsstück zwischen Sedanstraße und Theodor-
Heuss-Ring.
Der gemei
nsam mit Larbig & Mortag erarbeitete Vorschlag ist dafür eine Lösung. 
Einf
ach nur Parkplätze zu eliminieren, hilft weder der Verkehrswende noch dem Klimaschutz. 
Mit fr
eundlichen Grüßen 
Interes
sengemeinschaft  
Neustadt-Nord / Villen-Viertel e.V. 
Dr. Kurt Me
telmann Reinald Korte 
- Vorsitzender - - stellvertretender Vorsitzender - 
Anlagen: 
Skizze Ist-Zustand 
Skizze Lösungsvorschlag 
Eingabe + Beschlussvorlage der Verwaltung 
cc: 
Alle Fraktionen in der Bezirksvertretung Köln Innenstadt, Herrn Dr. Ulrich Höver sowie diverse Mit-
glieder des Rates der Stadt Köln.  
3

Beratungsverlauf (1)

07.04.2022 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 4.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Sedanstraße
  • Riehler Straße 31
  • Worringer Straße 21
  • Mevissenstraße 2a
  • Theodor-Heuss-Ring 23
  • Ebertplatz
  • Straße 3
  • Straße 2

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
4067/2021
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
30.03.2022
Erstellt
18.11.2021 10:31