2122/2021
Erhalt der Fläche des derzeitigen Golfplatzes an der Neusser Landstraße als Grünfläche
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Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
1586 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02-5 Vorlagen-Nummer 2122/2021 Freigabedatum Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertre- tung Betreff Erhalt der Fläche des derzeitigen Golfplatzes an der Neusser Landstraße als Grünfläche Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) Begründung für die Dringlichkeit: Der Beschluss erfolgt in Form einer Dringlichkeitsentscheidung, weil aufgrund der Corona-Pandemie unklar ist, wann die Bezirksvertretung Nippes das nächste Mal regulär tagen kann und somit einem Be- schluss des Entscheidungsgremiums auf Ratsebene nichts im Wege steht. Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes fordert den Stadtentwicklungsausschuss, den Liegenschaftsausschuss und den Rat der Stadt Köln auf, den Erhalt der Grünfläche mit den dort vorhandenen Biotopen (u. a. Kleingewässer mit Uferstrukturen) auf der derzeit als Golfplatz genutzte Fläche (zwischen Neusser Landstraße im Westen, Geestemünder Straße im Süden, Ekol lojistik NIEHL im Osten und Infineum GmbH & Co. im Norden) sicherzustellen und zu diesem Zweck die Fläche nicht zu versiegeln und nicht zu verkaufen. Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 30.04.2021 gez. Dr. Siebert gez. Schmitz 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Auf die Begründung des Antrages AN/0793/2021 wird verwiesen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Neusser Landstraße
- Geestemünder Straße
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Details
- Aktenzeichen
- 2122/2021
- Typ
- Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 01.06.2021
- Erstellt
- 01.06.2021 17:35