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Erhalt der Fläche des derzeitigen Golfplatzes an der Neusser Landstraße als Grünfläche

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung 2122/2021 vom 01.06.2021

Stand: Am 17.06.2021 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02-5 Vorlagen-Nummer 2122/2021 Freigabedatum Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertre- tung Betreff Erhalt der Fläche des derzeitigen Golfplatzes an der Neusser Landstraße als Grünfläche Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) Begründung für die Dringlichkeit: Der Beschluss erfolgt in Form einer Dringlichkeitsentscheidung, weil aufgrund der Corona-Pandemie unklar ist, wann die Bezirksvertretung Nippes das nächste Mal regulär tagen kann und somit einem Be- schluss des Entscheidungsgremiums auf Ratsebene nichts im Wege steht. Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes fordert den Stadtentwicklungsausschuss, den Liegenschaftsausschuss und den Rat der Stadt Köln auf, den Erhalt der Grünfläche mit den dort vorhandenen Biotopen (u. a. Kleingewässer mit Uferstrukturen) auf der derzeit als Golfplatz genutzte Fläche (zwischen Neusser Landstraße im Westen, Geestemünder Straße im Süden, Ekol lojistik NIEHL im Osten und Infineum GmbH & Co. im Norden) sicherzustellen und zu diesem Zweck die Fläche nicht zu versiegeln und nicht zu verkaufen. Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 30.04.2021 gez. Dr. Siebert gez. Schmitz 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Auf die Begründung des Antrages AN/0793/2021 wird verwiesen.

Beratungsverlauf

  1. 17.06.2021

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 9.1.24, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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