2024/0074
Änderung der Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Kinder- und Jugendarbeit der Jugendgruppen, Jugendverbände und Vereine
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
12.03.2024
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Jugendamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
II 51
IV
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2024/0074
Magistratsbeschluss -Nr.
104
Internetfähig
Produkt-Nr.: 362000
Kostenstelle: 051-004-1001 Investitionsnummer:
Kostenträger: 3625-00 Sachkonto: 7128000
Betreff: Änderung der Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen der Wissenschaftsstadt
Darmstadt für die Kinder - und Jugendarbeit der Jugendgruppen, Jugendverbände
und Vereine
Vorlage vom: 05.03.2024
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung stimmen den Änderungen in den
Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die
Kinder- und Jugendarbeit der Jugendgruppen, Jugendverbände und Vereine zu.
Anlagen:
Richtlinien
JPE Richtlinien, Stand 02 -2024 1
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Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom 20.03.2024
Der Vorlage wird zugestimmt.
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Begründung zur Magistratsvorlage vom 05.03.2024
In der Sitzung der AG Richtlinien am 05.02.2024 wurde über die Notwendigkeit der
Veränderungen der bisherigen Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen der
Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Kinder - und Jugendarbeit der Jugendgruppen,
Jugendverbände und Vereine im Bereich Freizeiten, Jugendbegeg nungen, Bildung und
Fortbildung ausführlich gesprochen. Hintergrund ist die Tatsache, dass die Haushaltmittel im
Jahr 2023 für die gestellten , förderfähigen Anträge nicht ausreichend waren . Die Richtlinien
für den Jugendpflegeetat regeln insbesondere die Grundsätze der Förderung, die
Fördervoraussetzungen und den –zweck sowie die jeweilige Zuschusshöhe.
Damit das Budget des Jugendpflegeetats in der aktuellen Förderperiode möglichst ausreicht,
um alle Jugendgruppen, Jugendverbände und Ver eine bezuschussen zu können, hat die AG
Richtlinien zwei Maßnahmen vorgeschlagen:
Die bestehenden Richtlinien sollen dahingehend geändert werden, dass die Teilnehmenden
an den Angeboten in der Regel ihren ersten Wohnsitz in der Wissenschaftsstadt Darmsta dt
haben müssen. Der Anteil der auswärtigen Kinder wird von 20 % auf maximal 5 % reduziert .
Diese 5 % Regelung wird auch in angrenzenden Gebietskörperschaften angewandt. Die
Verbände und Gruppen , die auf Basis der Richtlinie agieren, haben damit noch die
Möglichkeit, einen geringen Teil an auswärtigen Kindern anzugeben. G leichzeitig wird dieser
Anteil deutlich reduziert und somit werden die Ausgaben bei dieser Position deutlich
reduziert.
Weiterhin sollen die beantragten Maßnahmen zunächst nur mit 90 % der beantragten
Fördersumme bezuschusst werden. Wenn am Ende der Förderperiode noch Mittel aus dem
Jugendpflegeetat zur Verfügung stehen, werden die zur Verfügung stehenden Mittel noch
anteilig verausgabt . Dies hat insbesondere den Vorteil, dass beantragte, f örderfähige
Maßnahmen über die gesamte Förderperiode auch bezuschusst werden können und nicht
wegen fehlender Mittel im Jugendpflegeetat gänzlich abgelehnt werden müssen.
Aufgrund der beiden Maßnahmen ist davon auszugehen, dass der Jugendpflegeetat für d as
aktuelle Förderjahr ausreichend ist , um alle förderfähigen Anträge zu bescheiden .
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 28.02.2024 den beschriebenen
Maßnahmen zugestimmt.
Gleichzeitig wurde in der AG vereinbart, dass die Richtlinien insgesamt auf den Prüfstand
gestellt werden. Hierzu wird sich die AG im März 2024 erneut tr effen, um die
Förderrichtlinien und die dazugehörigen Unterlagen für die zukünftigen Förderperioden ab
November 2024 ff. generell zu überarbeiten. Ergebnisse aus dieser AG werden wieder in den
Jugendhilfeausschuss eingebracht und beraten .
Darmstadt, den 05.03.2024
Dezernat II Dezernat IV
Barbara Akdeniz André Schellenberg
Bürgermeisterin Stadtkämmerer
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Punkt 4: Änderung der Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Kinder- und Jugendarbeit der Jugendgruppen, Jugendverbände und Vereine (V-Nr. 2024/0074) Der Ausschuss für Soziales empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.
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Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Kinder- und Jugendarbeit
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Jugendamt
Kinder- und Jugendförderung Stand 02/2024
Richtlinien
zur Gewährung von Zuschüssen der Wissenschaftsstadt Darmstadt
für die Kinder- und Jugendarbeit
der Jugendgruppen, Jugendverbände und Vereine
TEIL EINS: Allgemeine Bestimmungen
I. Allgemeine Grundsätze
II. Fördervoraussetzungen
III. Anerkennung und Förderungswürdigkeit
IV. Verwendungsnachweis
V. Zuschusshöhe
VI. Betreuer*innen
TEIL ZWEI: Förderung im Bereich Freizeit und Erholung
VII. Veranstaltungen bis zu 3 Tagen
VIII. Freizeiten und Ferienfahrten ab 4 Tagen
IX. Ferienspiele
TEIL DREI: Internationale Jugendbegegnung
X. Internationale Jugendbegegnung
TEIL VIER: Bildung und Fortbildung
XI. Außerschulische Bildungsangebote
XII. Schulung ehrenamtlicher Mitarbeiter*innen
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Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Kinder- und Jugendarbeit
TEIL EINS: Allgemeine Bestimmungen
I. Allgemeine Grundsätze
- Zuschüsse können nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt
werden.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss.
- Maßnahmen, die von der Wissenschaftsstadt Darmstadt bereits gefördert werden, sind nicht
zuschussfähig.
Förderberechtigt sind nur Verbände, Vereine und Gruppen, die bis zum 30.09. den
Jahresmeldebogen für das Folgejahr eingereicht haben.
- Ein Förderjahr geht vom 01.11. bis zum 31.10. des Folgejahres.
II. Fördervoraussetzungen
Zuschüsse gemäß dieser Richtlinie dürfen nur für Zwecke der Kinder - und Jugendarbeit verwendet
werden.1
Neben den förderwürdigen Präsenzveranstaltungen können auch digitale Veranstaltungen gefördert
werden. Eindeutiger Fokus der Förderung gemäß dieser Richtlinie liegt aber auf Veranstaltungen in
Präsenz.
Die Kriterien für die "Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe" nach § 75 SGB VIII werden
auch bei der Gewährung von Zuschüssen durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt zugrunde gelegt.
Auf die Ei nhaltung des Kinder- und Jugendschutzgesetzes ist bei der Durchführung der Maßnahmen
zu achten.
Die Gewährung von Leistungen nach dieser Richtlinie ist nur möglich für Träger der freien
Jugendhilfe, mit denen eine Vereinbarung gemäß § 72 a Abs. 4 SGB VIII mit der Wissenschaftsstadt
Darmstadt besteht.
Gefördert werden Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit für Menschen von 5 bis zum vollendeten
26. Lebensjahr.
Es werden Verbände, Vereine oder Gruppen der Jugend und andere Träger der Jugendhilfe gefördert,
die grundsätzlich ihren Sitz in der Wissenschaftsstadt Darmstadt haben.
Die Teilnehmenden müssen ihren 1. Wohnsitz in der Wissenschaftsstadt Darmstadt haben.
5 % der Teilnehmenden können ihren Wohnsitz außerhalb der Wissenschaftsstadt Darmstadt haben.
Nicht gefördert werden können insbesondere:
• Veranstaltungen im Bereich der Schule/des Kindergartens, -horts
• Veranstaltungen, die den Charakter von Sportwettkämpfen oder Trainingslehrgängen, -lagern haben
• Veranstaltungen, die den technischen Übungen dienen
• Veranstaltungen mit überwiegend religiösem Charakter
• Veranstaltungen gewerkschaftlicher oder parteipolitischer Art
• Veranstaltungen, die von gewerblichen Trägern durchgeführt werden
• Besuch von (Weihnachts-)Märkten, öffentlichen Festen, Kerbveranstaltungen
Sollten Zweifel bezüglich der Förderungswürdigkeit bestehen , kann im Vorfeld eine entsprechende
Rücksprache mit der Kinder- und Jugendförderung erfolgen.
1 der Zweck kann nachgelesen werden in: "Grundsätze für die Anerkennung von Träger der freien Jugendhilfe nach § 75
SGB VIII "der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugendbehörden vom 7. September 2016
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Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Kinder- und Jugendarbeit
III. Anerkennung der Förderungswürdigkeit
Verbände, Vereine, Gruppen der Jugend und andere Träger der Jugendhilfe in der Wissenschaftsstadt
Darmstadt, die Mitglied einer auf Landesebene anerkannten Jugendorganisationen sind, gelten auch
auf Stadtebene als förderungswürdig.
Jugendgruppen, die keinem vom Land Hessen anerkannten Landesverband ang ehören, müssen die
Anerkennung der Förderungswürdigkeit auf kommunaler Ebene beantragen. Die Anträge sind an den
Jugendhilfeausschuss der Wissenschaftsstadt Darmstadt zu richten. Einen entsprechenden Vordruck
gibt es in der Kinder- und Jugendförderung.
IV. Verwendungsnachweis
Nach Abschluss der Maßnahme sind der Wissenschaftsstadt Darmstadt die entsprechenden
Formulare innerhalb von 12 Woch en nach der Maßnahme vorzulegen. Veranstaltungen die im
September und Oktober stattfinden müssen bis zum 30.11. abgerechnet werden. Entscheidend ist
der Eingangsstempel. Alle Angaben sind vom Träger rechtsverbindlich zu bestätigen. Die Formulare
sind bei der Kinder- und Jugendförderung der Wissenschaftsstadt Darmstadt erhältlich.
Die Originalrechnungen, Zahlungsbelege un d Teilnehmendenlisten (bei Kinder - und
Jugendmaßnahmen) sind 5 Jahre aufzubewahren und der Wissenschaftsstadt Darmstadt nach
Aufforderung vorzulegen; insoweit wird der Wissenschaftsstadt Darmstadt ein Prüfrecht eingeräumt.
V. Zuschusshöhe
Die Zuschüsse werden nach der Anzahl der Teilnehmenden gewährt. Die Höhe der jährlichen
Zuschüsse ist der jeweils aktuellen Anlage zu entnehmen. Die Höhe der Zuschüsse wird durch den
Jugendhilfeausschuss auf Vorschlag des Fachausschusses Kinder- und Jugendarbeit festgelegt.
Die Bezuschussung einzelner Maßnahmen wird zunächst mit 90% der Fördersumme beschieden.
Sollten zum Ende der Förderperiode noch Mittel zur Verfügung stehen, werden die restlichen Beträge
an die Antragsteller*innen anteilig beschieden.
VI. Betreuer*innen
Als Betreuer*innen von Freizeiten, Fahrten und Ferienangeboten können Personen abgerechnet
werden, die mindestens 16 Jahre alt sind. Betreuer*innen müssen grundsätzlich eine Juleica oder
eine diesem Anspruch ähnliche Qualifikation besitzen.
Sollten Zweifel bezüglich der Qualifikationen bestehen, kann im Vorfeld eine entsprechende
Rücksprache durch die Kinder- und Jugendförderung erfolgen.
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Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Kinder- und Jugendarbeit
TEIL ZWEI: Förderung im Bereich Freizeit und Erholung
VII. Veranstaltungen bis zu 3 Tagen
Veranstaltungen bis zu 3 Tagen können längere Aktionen zu besonderen Anlässen, Tagesausflügen,
Übernachtungen oder Wochenendfahrten sein. Sie sind in geeigneten Einrichtungen oder Orten
durchzuführen. Digitale Veranstaltungen sind ebenfalls möglich.
Förderbedingungen • ab 5 Teilnehmer*innen
• Veranstaltungen bis zu 3 Tagen mit und ohne Übernachtung
(Tagesveranstaltungen müssen mind. 4 Zeitstunden dauern)
max. 300 Teilnehmer*innen
Digitale Veranstaltungen müssen täglich mind. 1,5 Zeitstunden dauern,
max. 50 Teilnehmer*innen
Zuschuss-
berechtigungen
Kinder bzw. Jugendliche vom 5. bis vollendeten 20. Lebensjahr
Junge Menschen, die 21 aber noch nicht 27 Jahre alt sind,
werden gefördert, wenn
sie in Schul- oder Berufsausbildung sind
sie studieren
sie arbeitslos sind
bei je angefangenen 7 geförderten Teilnehmer*innen kann für
1 Betreuer*in ein Zuschuss gewährt werden
geförderte Teilnehmer*innen mit Beeinträchtigung:
pro Teilnehmer*in kann für 1 Betreuer*in ein Zuschuss gewährt werden
Zuschusshöhe siehe Anlage zu dieser Richtlinie
VIII. Freizeiten und Ferienfahrten ab 4 Tagen
Freizeiten und Ferienfahrten ab 4 Tagen sind in geeigneten Einrichtungen (z. B. Ferienheimen,
Jugendherbergen oder auf Zeltplätzen) im Inland oder Ausland durchzuführen und sollen
überwiegend Erholungscharakter besitzen. Digitale Veranstaltungen sind ebenfalls möglich.
Förderbedingungen ab 5 Teilnehmer*innen
4 bis 21 Tage Dauer (An- und Abreisetag gelten als je 1 Tag)
digitale Veranstaltungen: 4 bis 7 Tage Dauer (die Veranstaltungen müssen
täglich mind. 1,5 Zeitstunden dauern)
Zuschuss-
berechtigungen
Kinder bzw. Jugendliche vom 5. bis vollendeten 20. Lebensjahr
Junge Menschen, die 21 aber noch nicht 27 Jahre alt sind,
werden gefördert, wenn
sie in Schul- oder Berufsausbildung sind
sie studieren
sie arbeitslos sind
bei je angefangenen 7 geförderten Teilnehmer*innen kann für
1 Betreuer*in ein Zuschuss gewährt werden
geförderte Teilnehmer*innen mit Beeinträchtigung:
pro Teilnehmer*in kann für 1 Betreuer*in ein Zuschuss gewährt werden
Zuschusshöhe siehe Anlage zu dieser Richtlinie
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Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Kinder- und Jugendarbeit
IX. Ferienspiele und örtliche Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen
Ferienspiele und örtliche Kinder- bzw. Jugenderholungsmaßnahmen sollen sich an den Bedürfnissen
der Kinder orientieren und überwiegend wohnortnah (im Sozialraum) stattfinden. Diese Maßnahmen
sollen überwiegend Erholungscharakter besitzen. Die Veranstaltungstage sind möglich st
zusammenhängend und mit demselben Personenkreis durchzuführen. Digitale Veranstaltungen sind
ebenfalls möglich.
Förderbedingungen ab 5 Teilnehmer*innen und 1 Betreuer*in
4 bis 14 Tage Dauer
die Träger verpflichten sich, ihre Angebote und Angebotszeiten im
Sozialraum mit allen Akteur*innen abzustimmen. Die Steuerung der
Angebotsabstimmung erfolgt durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt,
Jugendamt, Abt. Kinder- und Jugendförderung.
das Angebot muss mindestens 6 Zeitstunden (je 60 Min.) dauern
das Angebot muss spätestens um 9:00 Uhr beginnen und bis
mind. 15:00 Uhr dauern
ein tägliches Mittagessen muss bereit gestellt werden
das Angebot muss öffentlich beworben werden
digitale Veranstaltungen: 4 bis 7 Tage Dauer (die Veranstaltungen müssen
täglich mind. 1,5 Zeitstunden dauern)
Zuschuss-
berechtigungen
Kinder bzw. Jugendliche vom 5. bis vollendeten 20. Lebensjahr
bei je angefangenen 7 geförderten Teilnehmer*innen kann für
1 Betreuer*in ein Zuschuss gewährt werden
geförderte Teilnehmer*innen mit Beeinträchtigung:
pro Teilnehmer*in kann für 1 Betreuer*in ein Zuschuss gewährt werden
Zuschusshöhe siehe Anlage zu dieser Richtlinie
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Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Kinder- und Jugendarbeit
TEIL DREI : Internationale Jugendbegegnung
X. Internationale Jugendbegegnung
Förderungsfähig sind internationale Jugendbegegnungen im INLAND oder AUSLAND, die der
persönlichen Begegnung junger Menschen aus verschiedenen Ländern dienen. Internationale
Jugendarbeit soll im Sinne politischer Bildung jungen Menschen helfen, andere Kult uren und
Gesellschaftsordnungen sowie internationale Zusammenhänge kennenzulernen, sich mit ihnen
auseinanderzusetzen und eigene Situationen besser zu erkennen. Zwischen den Partnern ist
rechtzeitig ein Programm vorzubereiten. Das Programm ist dem Antrag u nter Benennung der
Partnergruppe beizufügen. Mit dem Antragsformular ist ein Erfahrungsbericht über die
durchgeführte Jugendbegegnung vorzulegen. Digitale Veranstaltungen sind ebenfalls möglich.
Förderbedingungen ab 5 Teilnehmer*innen
4 bis 21 Tage Dauer
(für An- und Abreise kann jeweils 1 Tag gefördert werden)
es ist auf ein ausgewogenes Verhältnis deutscher zu ausländischen
Teilnehmer*innen zu achten.
digitale Veranstaltungen: 4 bis 7 Tage Dauer (die Veranstaltungen müssen
täglich mind. 1,5 Zeitstunden dauern)
Zuschuss-
berechtigungen
Kinder bzw. Jugendliche vom 10. bis vollendeten 20. Lebensjahr
Junge Menschen, die 21 aber noch nicht 27 Jahre alt sind,
werden gefördert, wenn
sie in Schul- oder Berufsausbildung sind
sie arbeitslos sind
sie studieren
bei je angefangenen 7 geförderten Teilnehmer*innen kann für
1 Betreuer*in ein Zuschuss gewährt werden.
geförderte Teilnehmer*innen mit Beeinträchtigung:
pro Teilnehmer*in kann für 1 Betreuer*in ein Zuschuss gewährt werden.
Nach vorheriger Absprache mit dem Jugendamt kann pro 10
Teilnehmer*innen ein Honorar für 1 Dolmetscher*in gefördert werden.
Zuschusshöhe siehe Anlage zu dieser Richtlinie
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Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Kinder- und Jugendarbeit
TEIL VIER: Bildung und Fortbildung
XI. Außerschulische Bildungsangebote
Die Inhalte dieser Veranstaltungen müssen Themen der politischen und kulturellen Bildung betreffen.
Das Programm ist dem Antrag beizufügen. Digitale Veranstaltungen sind ebenfalls möglich.
Förderbedingungen ab 5 Teilnehmer*innen, bei überregionalen Träger ab 1 Teilnehmer*in
Tages- und Mehrtagesveranstaltungen mit mind. 4 Zeitstunden (je 60 Min.)
digitale Veranstaltungen: 4 bis 7 Tage Dauer (die Veranstaltungen müssen
täglich mind. 1,5 Zeitstunden dauern)
Zuschuss-
berechtigungen
Teilnehmer*innen ab dem 5. Lebensjahr.
bei je angefangenen 7 geförderten Teilnehmer*innen kann für 1
Lehrgangsleiter*in ein Zuschuss gewährt werden
geförderte Teilnehmer*innen mit Beeinträchtigung:
pro Teilnehmer*in kann für 1 Lehrgangsleiter*in ein Zuschuss gewährt
werden.
Zuschusshöhe siehe Anlage zu dieser Richtlinie
XII. Schulung ehrenamtlicher und hauptamtlicher Mitarbeiter*innen
in der Kinder- und Jugendarbeit
Gefördert werden Lehrgänge, die geeignet sind, Fähigkeiten zur Arbeit mit Kinder - und
Jugendgruppen zu vermitteln. Dieses Programm ist dem Antrag beizufügen. Digitale Veranstaltungen
sind ebenfalls möglich.
Förderbedingungen ab 5 Teilnehmer*innen, bei überregionalen Träger ab 1 Teilnehmer*in
Tages- und Mehrtagesveranstaltungen mit mind. 4 Zeitstunden (je 60 Min.)
digitale Veranstaltungen müssen täglich mind. 1,5 Zeitstunden dauern
Zuschuss-
berechtigungen
Teilnehmer*innen ab dem 15. Lebensjahr.
bei je angefangenen 7 geförderten Teilnehmer*innen kann für
1 Lehrgangsleiter*in ein Zuschuss gewährt werden
Teilnehmer*innen mit Beeinträchtigung:
pro Teilnehmer*in kann für 1 Lehrgangsleiter*in ein Zuschuss gewährt
werden
Zuschusshöhe siehe Anlage zu dieser Richtlinie
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Punkt 6: Änderung der Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Kinder- und Jugendarbeit der Jugendgruppen, Jugendverbände und Vereine (V-Nr. 2024/0074) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.
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Punkt 22: Änderung der Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Kinder- und Jugendarbeit der Jugendgruppen, Jugendverbände und Vereine (V-Nr. 2026/0074) Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.
2024/0074
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
12.03.2024
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Jugendamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2024/0074
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 362000
Kostenstelle: 051-004-1001 Investitionsnummer:
Kostenträger: 3625-00 Sachkonto: 7128000
Betreff: Änderung der Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen der Wissenschaftsstadt
Darmstadt für die Kinder - und Jugendarbeit der Jugendgruppen, Jugendverbände
und Vereine
Vorlage vom: 05.03.2024
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung stimmen den Änderungen in den
Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die
Kinder- und Jugendarbeit der Jugendgruppen, Jugendverbände und Vereine zu.
Anlagen:
Richtlinien
JPE Richtlinien, Stand 02 -2024 1
- 2 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
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Begründung zur Magistratsvorlage vom 05.03.2024
In der Sitzung der AG Richtlinien am 05.02.2024 wurde über die Notwendigkeit der
Veränderungen der bisherigen Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen der
Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Kinder - und Jugendarbeit der Jugendgruppen,
Jugendverbände und Vereine im Bereich Freizeiten, Jugendbegeg nungen, Bildung und
Fortbildung ausführlich gesprochen. Hintergrund ist die Tatsache, dass die Haushaltmittel im
Jahr 2023 für die gestellten , förderfähigen Anträge nicht ausreichend waren . Die Richtlinien
für den Jugendpflegeetat regeln insbesondere die G rundsätze der Förderung, die
Fördervoraussetzungen und den –zweck sowie die jeweilige Zuschusshöhe.
Damit das Budget des Jugendpflegeetats in der aktuellen Förderperiode möglichst ausreicht,
um alle Jugendgruppen, Jugendverbände und Vereine bezuschussen zu könn en, hat die AG
Richtlinien zwei Maßnahmen vorgeschlagen:
Die bestehenden Richtlinien sollen dahingehend geändert werden, dass die Teilnehmenden
an den Angeboten in der Regel ihren ersten Wohnsitz in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
haben müssen. Der Anteil der auswärtigen Kinder wird von 20 % auf maximal 5 % reduziert .
Diese 5 % Regelung wird auch in angrenzenden Gebietskörperschaften angewandt. Die
Verbände und Gruppen , die auf Basis der Richtlinie agieren, haben damit noch die
Möglichkeit, einen geringen Teil an auswärtigen Kindern anzugeben. G leichzeitig wird dieser
Anteil deutlich reduziert und somit werden die Ausgaben bei dieser Position deutlich
reduziert.
Weiterhin sollen die beantragten Maßnahmen zunächst nur mit 90 % der beantragten
Fördersumme bezuschusst werden. Wenn am Ende der Förderperiode noch Mittel aus dem
Jugendpflegeetat zur Verfügung stehen, werden die zur Verfügung stehenden Mittel noch
anteilig verausgabt . Dies hat insbesondere den Vorteil, dass beantragte, förderfähige
Maßnahmen über die gesamte Förderperiode auch bezuschusst werden können und nicht
wegen fehlender Mittel im Jugendpflegeetat gänzlich abgelehnt werden müssen.
Aufgrund der beiden Maßnahme n ist davon auszugehen, dass der Jugendpflegeetat für das
aktuelle Förderjahr ausreichend ist , um alle förderfähigen Anträge zu bescheiden .
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 28.02.2024 den beschriebenen
Maßnahmen zugestimmt.
Gleichzeitig wurde in der AG vereinbart, dass die Richtlinien insgesamt auf den Prüfstand
gestellt werden. Hierzu wird sich die AG im März 2024 erneut tr effen, um die
Förderrichtlinien und die dazugehörigen Unterlagen für die zukünftigen Förderperioden ab
November 2024 ff. generell zu überarbeiten. Ergebnisse aus dieser AG werden wieder in den
Jugendhilfeausschuss eingebracht und beraten .
Darmstadt, den 05.03.2024
Dezernat II Dezernat IV
Barbara Akdeniz André Schellenberg
Bürgermeisterin Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2024/0074
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 22.02.2024
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00