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2024/0074

Änderung der Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Kinder- und Jugendarbeit der Jugendgruppen, Jugendverbände und Vereine

Magistratsvorlage 22.02.2024

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- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
12.03.2024 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
 
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Jugendamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
II 51 
IV 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2024/0074 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
104 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 362000 
Kostenstelle:  051-004-1001 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  3625-00 Sachkonto: 7128000 
 
Betreff: Änderung der Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt für die Kinder - und Jugendarbeit der Jugendgruppen, Jugendverbände 
und Vereine 
 
Vorlage vom: 05.03.2024  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung stimmen den Änderungen in den 
Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die 
Kinder- und Jugendarbeit der Jugendgruppen, Jugendverbände und Vereine zu.  
 
 
Anlagen: 
Richtlinien 
JPE Richtlinien, Stand 02 -2024 1

- 3 - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom 20.03.2024 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 05.03.2024  
 
In der Sitzung der AG Richtlinien am 05.02.2024 wurde über die Notwendigkeit der 
Veränderungen der bisherigen Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Kinder - und Jugendarbeit der Jugendgruppen, 
Jugendverbände und Vereine im Bereich Freizeiten, Jugendbegeg nungen, Bildung und 
Fortbildung ausführlich gesprochen. Hintergrund ist die Tatsache, dass die Haushaltmittel im 
Jahr 2023 für die gestellten , förderfähigen  Anträge nicht ausreichend waren . Die Richtlinien 
für den Jugendpflegeetat regeln insbesondere die Grundsätze der Förderung, die 
Fördervoraussetzungen  und den –zweck sowie die jeweilige Zuschusshöhe.  
 
Damit das Budget des Jugendpflegeetats  in der aktuellen Förderperiode möglichst ausreicht, 
um alle Jugendgruppen, Jugendverbände und Ver eine bezuschussen zu können, hat die AG 
Richtlinien zwei Maßnahmen vorgeschlagen:  
 
Die bestehenden Richtlinien sollen dahingehend geändert werden, dass die Teilnehmenden 
an den Angeboten in der Regel ihren ersten Wohnsitz in der Wissenschaftsstadt Darmsta dt 
haben müssen. Der Anteil der auswärtigen Kinder wird von 20 %  auf maximal 5 % reduziert . 
Diese 5 % Regelung wird auch in angrenzenden Gebietskörperschaften angewandt. Die 
Verbände und Gruppen , die auf Basis der Richtlinie agieren, haben damit  noch die 
Möglichkeit, einen geringen Teil an auswärtigen Kindern anzugeben. G leichzeitig wird dieser 
Anteil deutlich reduziert und somit werden die  Ausgaben bei dieser Position deutlich 
reduziert. 
 
Weiterhin sollen die beantragten Maßnahmen zunächst nur mit 90 % der  beantragten 
Fördersumme bezuschusst werden. Wenn am Ende der Förderperiode noch Mittel aus dem 
Jugendpflegeetat zur Verfügung stehen, werden die zur Verfügung stehenden Mittel noch 
anteilig verausgabt . Dies hat insbesondere den Vorteil, dass beantragte, f örderfähige 
Maßnahmen über die gesamte  Förderperiode auch bezuschusst werden können und nicht 
wegen fehlender Mittel im Jugendpflegeetat gänzlich abgelehnt werden müssen.  
 
Aufgrund der beiden Maßnahmen ist davon auszugehen, dass der Jugendpflegeetat für d as 
aktuelle Förderjahr ausreichend ist , um alle förderfähigen Anträge zu bescheiden . 
 
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 28.02.2024 den beschriebenen 
Maßnahmen zugestimmt.  
 
Gleichzeitig wurde in der AG vereinbart, dass die Richtlinien insgesamt auf den Prüfstand 
gestellt werden. Hierzu wird sich die AG im März 2024 erneut tr effen, um die 
Förderrichtlinien und die dazugehörigen Unterlagen für die zukünftigen Förderperioden ab 
November 2024 ff. generell zu überarbeiten. Ergebnisse aus dieser AG werden wieder in den 
Jugendhilfeausschuss eingebracht und beraten .   
 
Darmstadt, den 05.03.2024 
 
Dezernat II       Dezernat IV 
 
 
 
 
Barbara Akdeniz      André Schellenberg

Bürgermeisterin      Stadtkämmerer

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Punkt 4: Änderung der Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt  
für die Kinder- und Jugendarbeit der Jugendgruppen, Jugendverbände und 
Vereine 
 (V-Nr. 2024/0074) 
 
Der Ausschuss für Soziales empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung 
einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.

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1 
Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Kinder- und Jugendarbeit 
 
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Jugendamt 
Kinder- und Jugendförderung                                                                         Stand 02/2024 
 
 
 
Richtlinien 
zur Gewährung von Zuschüssen der Wissenschaftsstadt Darmstadt  
für die Kinder- und Jugendarbeit  
der Jugendgruppen, Jugendverbände und Vereine 
 
 
 
 
TEIL EINS: Allgemeine Bestimmungen 
I. Allgemeine Grundsätze 
II. Fördervoraussetzungen 
III. Anerkennung und Förderungswürdigkeit 
IV. Verwendungsnachweis 
V. Zuschusshöhe 
VI. Betreuer*innen 
 
TEIL ZWEI: Förderung im Bereich Freizeit und Erholung 
VII. Veranstaltungen bis zu 3 Tagen 
VIII. Freizeiten und Ferienfahrten ab 4 Tagen 
IX. Ferienspiele 
 
TEIL DREI: Internationale Jugendbegegnung 
X. Internationale Jugendbegegnung 
 
TEIL VIER: Bildung und Fortbildung 
XI. Außerschulische Bildungsangebote 
XII. Schulung ehrenamtlicher Mitarbeiter*innen

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Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Kinder- und Jugendarbeit 
TEIL EINS: Allgemeine Bestimmungen 
 
 
I. Allgemeine Grundsätze 
 
-  Zuschüsse können nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt 
werden. 
-  Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss.  
- Maßnahmen, die von der Wissenschaftsstadt Darmstadt bereits gefördert werden, sind nicht 
zuschussfähig. 
Förderberechtigt sind nur Verbände, Vereine und Gruppen, die bis zum 30.09. den   
Jahresmeldebogen für das Folgejahr eingereicht haben.  
-  Ein Förderjahr geht vom 01.11. bis zum 31.10. des Folgejahres.  
 
 
II. Fördervoraussetzungen 
 
Zuschüsse gemäß dieser Richtlinie dürfen nur für Zwecke der Kinder - und Jugendarbeit verwendet  
werden.1  
 
Neben den förderwürdigen Präsenzveranstaltungen können auch digitale Veranstaltungen gefördert 
werden. Eindeutiger Fokus der Förderung gemäß dieser Richtlinie liegt aber auf Veranstaltungen in 
Präsenz. 
 
Die Kriterien für die "Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe" nach § 75 SGB VIII werden 
auch bei der Gewährung von Zuschüssen durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt zugrunde gelegt.  
 
Auf die Ei nhaltung des Kinder- und Jugendschutzgesetzes ist bei der Durchführung der Maßnahmen 
zu achten. 
 
Die Gewährung von Leistungen nach dieser Richtlinie ist nur möglich für Träger der freien 
Jugendhilfe, mit denen eine Vereinbarung gemäß § 72 a Abs. 4 SGB VIII  mit der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt besteht.  
 
Gefördert werden Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit für Menschen von 5 bis zum vollendeten 
26. Lebensjahr. 
 
Es werden Verbände, Vereine oder Gruppen der Jugend und andere Träger der Jugendhilfe gefördert, 
die grundsätzlich ihren Sitz in der Wissenschaftsstadt Darmstadt haben. 
 
Die Teilnehmenden müssen ihren 1. Wohnsitz in der Wissenschaftsstadt Darmstadt haben. 
5 % der Teilnehmenden können ihren Wohnsitz außerhalb der Wissenschaftsstadt Darmstadt haben.  
 
Nicht gefördert werden können insbesondere: 
• Veranstaltungen im Bereich der Schule/des Kindergartens, -horts 
• Veranstaltungen, die den Charakter von Sportwettkämpfen oder Trainingslehrgängen, -lagern haben 
• Veranstaltungen, die den technischen Übungen dienen 
• Veranstaltungen mit überwiegend religiösem Charakter 
• Veranstaltungen gewerkschaftlicher oder parteipolitischer Art 
• Veranstaltungen, die von gewerblichen Trägern durchgeführt werden 
• Besuch von (Weihnachts-)Märkten, öffentlichen Festen, Kerbveranstaltungen 
 
Sollten Zweifel bezüglich der Förderungswürdigkeit bestehen , kann im Vorfeld eine entsprechende 
Rücksprache mit der Kinder- und Jugendförderung erfolgen. 
 
                                                 
1  der Zweck kann nachgelesen werden in: "Grundsätze für die Anerkennung von Träger der freien Jugendhilfe nach § 75  
 SGB VIII "der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugendbehörden vom 7. September 2016

3 
Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Kinder- und Jugendarbeit 
 
III. Anerkennung der Förderungswürdigkeit 
 
Verbände, Vereine, Gruppen der Jugend und andere Träger der Jugendhilfe in der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt, die Mitglied einer auf Landesebene anerkannten Jugendorganisationen sind, gelten auch 
auf Stadtebene als förderungswürdig. 
 
Jugendgruppen, die keinem vom Land Hessen anerkannten Landesverband ang ehören, müssen die 
Anerkennung der Förderungswürdigkeit auf kommunaler Ebene beantragen. Die Anträge sind an den 
Jugendhilfeausschuss der Wissenschaftsstadt Darmstadt zu richten. Einen entsprechenden Vordruck 
gibt es in der Kinder- und Jugendförderung. 
 
 
IV. Verwendungsnachweis 
 
Nach Abschluss der Maßnahme sind der Wissenschaftsstadt Darmstadt die entsprechenden 
Formulare innerhalb von 12 Woch en nach der Maßnahme vorzulegen.  Veranstaltungen die im 
September und Oktober stattfinden müssen bis zum  30.11. abgerechnet werden. Entscheidend ist 
der Eingangsstempel. Alle Angaben sind vom Träger rechtsverbindlich zu bestätigen. Die Formulare 
sind bei der Kinder- und Jugendförderung der Wissenschaftsstadt Darmstadt erhältlich. 
 
Die Originalrechnungen, Zahlungsbelege un d Teilnehmendenlisten (bei Kinder - und 
Jugendmaßnahmen) sind 5 Jahre aufzubewahren und der Wissenschaftsstadt Darmstadt nach 
Aufforderung vorzulegen; insoweit wird der Wissenschaftsstadt Darmstadt ein Prüfrecht eingeräumt. 
 
 
V. Zuschusshöhe 
 
Die Zuschüsse werden nach der Anzahl der Teilnehmenden gewährt. Die Höhe der jährlichen 
Zuschüsse ist der jeweils aktuellen Anlage zu entnehmen. Die Höhe der Zuschüsse wird durch den 
Jugendhilfeausschuss auf Vorschlag des Fachausschusses Kinder- und Jugendarbeit festgelegt.  
 
Die Bezuschussung einzelner Maßnahmen wird zunächst mit 90% der Fördersumme beschieden. 
Sollten zum Ende der Förderperiode noch Mittel zur Verfügung stehen, werden die restlichen Beträge 
an die Antragsteller*innen anteilig beschieden. 
 
 
VI. Betreuer*innen 
Als Betreuer*innen von Freizeiten, Fahrten und Ferienangeboten können Personen abgerechnet 
werden, die mindestens 16 Jahre alt sind. Betreuer*innen müssen grundsätzlich  eine Juleica oder 
eine diesem Anspruch ähnliche Qualifikation besitzen. 
Sollten Zweifel bezüglich der Qualifikationen bestehen, kann im Vorfeld eine entsprechende 
Rücksprache durch die Kinder- und Jugendförderung erfolgen.

4 
Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Kinder- und Jugendarbeit 
 
TEIL ZWEI: Förderung im Bereich Freizeit und Erholung 
 
 
VII. Veranstaltungen bis zu 3 Tagen 
 
Veranstaltungen bis zu 3 Tagen können längere Aktionen zu besonderen Anlässen, Tagesausflügen, 
Übernachtungen oder Wochenendfahrten sein.  Sie sind in geeigneten Einrichtungen oder Orten 
durchzuführen. Digitale Veranstaltungen sind ebenfalls möglich. 
 
Förderbedingungen • ab 5 Teilnehmer*innen 
• Veranstaltungen bis zu 3 Tagen mit und ohne Übernachtung 
(Tagesveranstaltungen müssen mind. 4 Zeitstunden dauern) 
 max. 300 Teilnehmer*innen 
 Digitale Veranstaltungen müssen täglich mind. 1,5 Zeitstunden dauern,  
max. 50 Teilnehmer*innen  
Zuschuss- 
berechtigungen 
 Kinder bzw. Jugendliche vom 5. bis vollendeten 20. Lebensjahr 
 Junge Menschen, die 21 aber noch nicht 27 Jahre alt sind,  
werden gefördert, wenn 
 sie in Schul- oder Berufsausbildung sind 
 sie studieren 
 sie arbeitslos sind 
 bei je angefangenen 7 geförderten Teilnehmer*innen kann für  
1 Betreuer*in ein Zuschuss gewährt werden 
 geförderte Teilnehmer*innen mit Beeinträchtigung:  
pro Teilnehmer*in kann für 1 Betreuer*in ein Zuschuss gewährt werden 
Zuschusshöhe  siehe Anlage zu dieser Richtlinie 
 
 
VIII. Freizeiten und Ferienfahrten ab 4 Tagen 
 
Freizeiten und Ferienfahrten ab 4 Tagen sind  in geeigneten Einrichtungen (z.  B. Ferienheimen, 
Jugendherbergen oder auf Zeltplätzen) im Inland oder Ausland durchzuführen und sollen 
überwiegend Erholungscharakter besitzen. Digitale Veranstaltungen sind ebenfalls möglich. 
 
Förderbedingungen  ab 5 Teilnehmer*innen 
 4 bis 21 Tage Dauer (An- und Abreisetag gelten als je 1 Tag) 
 digitale Veranstaltungen: 4 bis 7 Tage Dauer (die Veranstaltungen müssen 
täglich mind. 1,5 Zeitstunden dauern) 
Zuschuss- 
berechtigungen 
 Kinder bzw. Jugendliche vom 5. bis vollendeten 20. Lebensjahr 
 Junge Menschen, die 21 aber noch nicht 27 Jahre alt sind,  
werden gefördert, wenn 
 sie in Schul- oder Berufsausbildung sind 
 sie studieren 
 sie arbeitslos sind 
 bei je angefangenen 7 geförderten Teilnehmer*innen kann für  
1 Betreuer*in ein Zuschuss gewährt werden 
 geförderte Teilnehmer*innen mit Beeinträchtigung:  
pro Teilnehmer*in kann für 1 Betreuer*in ein Zuschuss gewährt werden 
Zuschusshöhe  siehe Anlage zu dieser Richtlinie

5 
Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Kinder- und Jugendarbeit 
 
 
 
 
IX. Ferienspiele und örtliche Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen 
 
Ferienspiele und örtliche Kinder- bzw. Jugenderholungsmaßnahmen sollen sich an den Bedürfnissen 
der Kinder orientieren und überwiegend wohnortnah (im Sozialraum) stattfinden. Diese Maßnahmen 
sollen überwiegend Erholungscharakter besitzen. Die Veranstaltungstage sind möglich st 
zusammenhängend und mit demselben Personenkreis durchzuführen. Digitale Veranstaltungen sind 
ebenfalls möglich. 
 
Förderbedingungen  ab 5 Teilnehmer*innen und 1 Betreuer*in 
 4 bis 14 Tage Dauer 
 die Träger verpflichten sich, ihre Angebote und Angebotszeiten im 
Sozialraum mit allen Akteur*innen abzustimmen. Die Steuerung der 
Angebotsabstimmung erfolgt durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt, 
Jugendamt, Abt. Kinder- und Jugendförderung. 
 das Angebot muss mindestens 6 Zeitstunden (je 60 Min.) dauern 
 das Angebot muss spätestens um 9:00 Uhr beginnen und bis  
mind. 15:00 Uhr dauern 
 ein tägliches Mittagessen muss bereit gestellt werden 
 das Angebot muss öffentlich beworben werden 
 digitale Veranstaltungen: 4 bis 7 Tage Dauer (die Veranstaltungen müssen 
täglich mind. 1,5 Zeitstunden dauern) 
Zuschuss- 
berechtigungen 
 Kinder bzw. Jugendliche vom 5. bis vollendeten 20. Lebensjahr 
 bei je angefangenen 7 geförderten Teilnehmer*innen kann für  
1 Betreuer*in ein Zuschuss gewährt werden 
 geförderte Teilnehmer*innen mit Beeinträchtigung:  
pro Teilnehmer*in kann für 1 Betreuer*in ein Zuschuss gewährt werden 
Zuschusshöhe  siehe Anlage zu dieser Richtlinie

6 
Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Kinder- und Jugendarbeit 
 
TEIL DREI : Internationale Jugendbegegnung 
 
 
X. Internationale Jugendbegegnung 
 
Förderungsfähig sind internationale Jugendbegegnungen im INLAND oder AUSLAND, die der 
persönlichen Begegnung junger Menschen aus verschiedenen Ländern dienen. Internationale 
Jugendarbeit soll im Sinne politischer Bildung jungen Menschen helfen, andere Kult uren und 
Gesellschaftsordnungen sowie internationale Zusammenhänge kennenzulernen, sich mit ihnen 
auseinanderzusetzen und eigene Situationen besser zu erkennen. Zwischen den Partnern ist 
rechtzeitig ein Programm vorzubereiten. Das Programm ist dem Antrag u nter Benennung der 
Partnergruppe beizufügen. Mit dem Antragsformular ist ein Erfahrungsbericht über die 
durchgeführte Jugendbegegnung vorzulegen. Digitale Veranstaltungen sind ebenfalls möglich. 
 
Förderbedingungen  ab 5 Teilnehmer*innen 
 4 bis 21 Tage Dauer  
(für An- und Abreise kann jeweils 1 Tag gefördert werden) 
  es ist auf ein ausgewogenes Verhältnis deutscher zu ausländischen 
Teilnehmer*innen zu achten. 
 digitale Veranstaltungen: 4 bis 7 Tage Dauer (die Veranstaltungen müssen 
täglich mind. 1,5 Zeitstunden dauern) 
Zuschuss- 
berechtigungen 
 Kinder bzw. Jugendliche vom 10. bis vollendeten 20. Lebensjahr 
 Junge Menschen, die 21 aber noch nicht 27 Jahre alt sind,  
werden gefördert, wenn 
 sie in Schul- oder Berufsausbildung sind   
 sie arbeitslos sind 
 sie studieren 
 bei je angefangenen 7 geförderten Teilnehmer*innen kann für  
1 Betreuer*in ein Zuschuss gewährt werden. 
 geförderte Teilnehmer*innen mit Beeinträchtigung:  
pro Teilnehmer*in kann für 1 Betreuer*in ein Zuschuss gewährt werden. 
 Nach vorheriger Absprache mit dem Jugendamt kann pro 10 
Teilnehmer*innen ein Honorar für 1 Dolmetscher*in gefördert werden. 
Zuschusshöhe  siehe Anlage zu dieser Richtlinie

7 
Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Kinder- und Jugendarbeit 
 
TEIL VIER: Bildung und Fortbildung 
 
 
XI. Außerschulische Bildungsangebote 
 
Die Inhalte dieser Veranstaltungen müssen Themen der politischen und kulturellen Bildung betreffen. 
Das Programm ist dem Antrag beizufügen. Digitale Veranstaltungen sind ebenfalls möglich. 
 
Förderbedingungen  ab 5 Teilnehmer*innen, bei überregionalen Träger ab 1 Teilnehmer*in 
 Tages- und Mehrtagesveranstaltungen mit mind. 4 Zeitstunden (je 60 Min.) 
 digitale Veranstaltungen: 4 bis 7 Tage Dauer (die Veranstaltungen müssen 
täglich mind. 1,5 Zeitstunden dauern) 
Zuschuss- 
berechtigungen 
 Teilnehmer*innen ab dem 5. Lebensjahr. 
  bei je angefangenen 7 geförderten Teilnehmer*innen kann für 1 
Lehrgangsleiter*in ein Zuschuss gewährt werden 
 geförderte Teilnehmer*innen mit Beeinträchtigung:  
pro Teilnehmer*in kann für 1 Lehrgangsleiter*in ein Zuschuss gewährt 
werden. 
Zuschusshöhe  siehe Anlage zu dieser Richtlinie 
 
 
 
XII. Schulung ehrenamtlicher und hauptamtlicher Mitarbeiter*innen  
in der Kinder- und Jugendarbeit 
 
Gefördert werden Lehrgänge, die geeignet sind, Fähigkeiten zur Arbeit mit Kinder - und 
Jugendgruppen zu vermitteln. Dieses Programm ist dem Antrag beizufügen. Digitale Veranstaltungen 
sind ebenfalls möglich. 
 
 
Förderbedingungen  ab 5 Teilnehmer*innen, bei überregionalen Träger ab 1 Teilnehmer*in 
 Tages- und Mehrtagesveranstaltungen mit mind. 4 Zeitstunden (je 60 Min.) 
 digitale Veranstaltungen müssen täglich mind. 1,5 Zeitstunden dauern 
Zuschuss- 
berechtigungen 
 Teilnehmer*innen ab dem 15. Lebensjahr. 
  bei je angefangenen 7 geförderten Teilnehmer*innen kann für  
1 Lehrgangsleiter*in ein Zuschuss gewährt werden 
 Teilnehmer*innen mit Beeinträchtigung:  
pro Teilnehmer*in kann für 1 Lehrgangsleiter*in ein Zuschuss gewährt 
werden 
Zuschusshöhe  siehe Anlage zu dieser Richtlinie

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Punkt 6: Änderung der Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt  
für die Kinder- und Jugendarbeit der Jugendgruppen, Jugendverbände und 
Vereine 
 (V-Nr. 2024/0074) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung 
einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.

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242 Zeichen

Punkt 22: Änderung der Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt  
für die Kinder- und Jugendarbeit der Jugendgruppen, Jugendverbände und 
Vereine 
 (V-Nr. 2026/0074) 
 
Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.

2024/0074

4812 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
12.03.2024 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
 
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Jugendamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2024/0074 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 362000 
Kostenstelle:  051-004-1001 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  3625-00 Sachkonto: 7128000 
 
Betreff: Änderung der Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt für die Kinder - und Jugendarbeit der Jugendgruppen, Jugendverbände 
und Vereine 
 
Vorlage vom: 05.03.2024 
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung stimmen den Änderungen in den 
Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die 
Kinder- und Jugendarbeit der Jugendgruppen, Jugendverbände und Vereine zu.  
 
 
Anlagen: 
Richtlinien 
JPE Richtlinien, Stand 02 -2024 1

- 2 - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:    
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  05.03.2024  
 
In der Sitzung der AG Richtlinien am 05.02.2024 wurde über die Notwendigkeit der 
Veränderungen der bisherigen Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Kinder - und Jugendarbeit der Jugendgruppen, 
Jugendverbände und Vereine im Bereich Freizeiten, Jugendbegeg nungen, Bildung und 
Fortbildung ausführlich gesprochen. Hintergrund ist die Tatsache, dass die Haushaltmittel im 
Jahr 2023 für die gestellten , förderfähigen  Anträge nicht ausreichend waren . Die Richtlinien 
für den Jugendpflegeetat regeln insbesondere die G rundsätze der Förderung, die 
Fördervoraussetzungen  und den –zweck sowie die jeweilige Zuschusshöhe.  
 
Damit das Budget des Jugendpflegeetats  in der aktuellen Förderperiode möglichst ausreicht, 
um alle Jugendgruppen, Jugendverbände und Vereine bezuschussen zu könn en, hat die AG 
Richtlinien zwei Maßnahmen vorgeschlagen:  
 
Die bestehenden Richtlinien sollen dahingehend geändert werden, dass die Teilnehmenden 
an den Angeboten in der Regel ihren ersten Wohnsitz in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
haben müssen. Der Anteil der auswärtigen Kinder wird von 20  % auf maximal 5 % reduziert . 
Diese 5 % Regelung wird auch in angrenzenden Gebietskörperschaften angewandt. Die 
Verbände und Gruppen , die auf Basis der Richtlinie agieren, haben damit  noch die 
Möglichkeit, einen geringen Teil an auswärtigen Kindern anzugeben. G leichzeitig wird dieser 
Anteil deutlich reduziert und somit werden die Ausgaben bei dieser Position deutlich 
reduziert. 
 
Weiterhin sollen die beantragten Maßnahmen zunächst nur mit 90 % der beantragten 
Fördersumme bezuschusst werden. Wenn am Ende der Förderperiode noch Mittel aus dem 
Jugendpflegeetat zur Verfügung stehen, werden die zur Verfügung stehenden Mittel noch 
anteilig verausgabt . Dies hat insbesondere den Vorteil, dass beantragte, förderfähige 
Maßnahmen über die gesamte  Förderperiode auch bezuschusst werden können und nicht 
wegen fehlender Mittel im Jugendpflegeetat gänzlich abgelehnt werden müssen.  
 
Aufgrund der beiden Maßnahme n ist davon auszugehen, dass der Jugendpflegeetat für das 
aktuelle Förderjahr ausreichend ist , um alle förderfähigen Anträge zu bescheiden . 
 
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 28.02.2024 den beschriebenen 
Maßnahmen zugestimmt.  
 
Gleichzeitig wurde in der AG vereinbart, dass die Richtlinien insgesamt auf den Prüfstand 
gestellt werden. Hierzu wird sich die AG im März 2024 erneut tr effen, um die 
Förderrichtlinien und die dazugehörigen Unterlagen für die zukünftigen Förderperioden ab 
November 2024 ff. generell zu überarbeiten. Ergebnisse aus dieser AG werden wieder in den 
Jugendhilfeausschuss eingebracht und beraten .   
 
Darmstadt, den 05.03.2024 
 
Dezernat II       Dezernat IV 
 
 
 
 
Barbara Akdeniz      André Schellenberg  
Bürgermeisterin      Stadtkämmerer

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Details

Vorlagen-Nr.
2024/0074
Typ
Magistratsvorlage
Datum
22.02.2024
Erstellt
29.09.2026 00:00