2014/0236
Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 57 – Südliche Michaelisstraße/Am Westwald – (Aufstellungsbeschluss)
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2014/0236
4324 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassu ng Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2014/0236
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 57 – Südliche Michaelisstraße/Am Westwald –
(Aufstellungsbeschluss)
Vorlage vom: 17.06.2014
Beschlussvorschlag :
Dem Antrag des Vorhabenträgers zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für einen
vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB wird zugestimmt.
Für das Gebiet innerhalb der Waldkolonie südlich der Käthe-Kollwitz-Schule, Gemarkung
Darmstadt, Flur 38, Flurstücks Nr. 1/20, 1/21 (tlw.) und Nr. 256 ist ein vorhabenbezogener
Bebauungsplan im Sinne des § 12 BauGB, zur teilweisen Änderung des Bebauungsplans W 10.1
– Waldkolonie Nordwest –, aufzustellen. Die Zielsetzung des Bebauungsplans ist die Schaffung
von Planungsrecht für ein Wohnquartier mit Reihenhäusern.
Anlagen: Städtebauliches Konzept zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 57
- 2 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2014/0236 vom 17.06.2014:
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans W 57 – Südliche
Michaelisstraße/Am Westwald – umfasst die Grundstücke in der Gemarkung Darmstadt,
Flur 38, Flurstücks Nr. 1/20, 1/21 (tlw.) und Nr. 256. Das Plangebiet grenzt im Norden an die
öffentliche Wegeparzelle Flur 38, Nr. 255 und die Flurstücke Nr. 297, 298 und 1/17, im Osten
an die Westgrenze der Flurstücke Flur 38, Nr. 297, die Michaelisstraße und Nr. 1/21, sowie im
Süden und Westen an die öffentliche Wegeparzelle Flur 38, Nr. 255.
Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans W 57 ohne Maßstab
- 4 -
Der Geltungsbereich liegt innerhalb des Bebauungsplans W 10.1 – Waldkolonie Nordwest –, der
seit 14.02.1977 rechtskräftig ist. Der rechtskräftige Bebauungsplan W 10.1 aus dem Jahr
1977 verfolgte eine städtebauliche Zielsetzung, die in diesem Teilbereich nicht mehr
umgesetzt werden kann, weil die bestehende Bebauung der geplanten Bebauungsstruktur des
W 10.1 entgegensteht und die geplante Erschließung (Trierer Straße) nicht mehr durchführbar
ist. Des Weiteren entspricht die städtebauliche Konzeption des Bebauungsplans W 10.1 aus
den 1970er Jahren in diesem Teilbereich nicht mehr der heutigen Zielsetzung.
Ausschnitt aus dem Bebauungsplan W 10.1 mit dem Geltungsbereich des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans W 57
Die Dirk Van Hoek GmbH hat mit dem am 04.09.2012 eingegangenen Schreiben die Einleitung
eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 BauGB beantragt und ein
städtebauliches Konzept vorgelegt.
Dieses städtebauliche Konzept (siehe Anlage 1) sieht eine aufgelockerte Wohnbebauung mit
einer Reihenhausstruktur vor. Die Erschließung des Plangebiets wird über das östlich gelegene
Flurstück Flur 38, Nr. 1/21 hergestellt und endet in einem Wendehammer. Im Plangebiet
sollen ausschließlich Hausgruppen in Form von Reihenhäusern in zweigeschossiger Bauweise
realisiert werden. Insgesamt sollen im Plangebiet 44 neue Wohneinheiten entstehen. Der
Stellplatzbedarf wird im Plangebiet ebenerdig nachgewiesen.
- 5 -
Zur Umsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans W 57 ist eine Rodungsgenehmigung
des derzeit städtischen Grundstücks Flur 38, Nr. 256 von 3.762 m² Wald erforderlich. Diese
Genehmigung nach dem Hessischen Forstgesetz wurde der Wissenschaftsstadt Darmstadt am
20.03.2014 mit der Auflage erteilt, als forstrechtliche Kompensation für die dauerhaft gerodete
Fläche eine Ersatzaufforstung von 3.762 m² im gleichen Naturraum durchzuführen.
Die Dezernentin III:
Cornelia Zuschke
Stadträtin
Darmstadt, den 17.06.2014
III/61.2 ha Nst. 2112
anlage 1
617 Zeichen
Trierer Str. Flur 3810D10E 10F 12B 20 1/20 1/21 297 2982993003012/8 2/12 254 256 257 258/1 9101112 12345678 131415161718192021222324 293031323334353637383940 4142434445464748495051 5253545556575859606162 25262728 1 8 9 16 1722 2326 27 33 39 44 Parken ca. Verlauf bestehender Sammelkanal 234567 101112131415 18192021 2425 2829303132 3435363738 40414243 HTZ Feuerwehrzufahrt 6364 TraumhausBauherr: M 1:500 (A3)11.03.2014Darmstadt MichaelisstraßeStädtebaulicher EntwurfAlle Flächenangaben sind als Circa- Werte zu verstehen - ohne Gewähr.Planstand bedarf in weiteren Arbeitsschritten weitergehender Prüfungen. VORABZUG
Beratungsverlauf (5)
Orte (2)
- Trierer Straße
- Michaelisstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2014/0236
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 17.06.2014
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00