Mandari Insight

2014/0236

Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 57 – Südliche Michaelisstraße/Am Westwald – (Aufstellungsbeschluss)

Magistratsvorlage 17.06.2014

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

2014/0236

424.8 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 1

2.4 MB · application/pdf

Ansehen

2014/0236

4324 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassu ng Magistrat 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2014/0236 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 57 – Südliche Michaelisstraße/Am Westwald – 
(Aufstellungsbeschluss)  
 
Vorlage vom: 17.06.2014  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Dem Antrag des Vorhabenträgers zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für einen 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB wird zugestimmt. 
 
Für das Gebiet innerhalb der Waldkolonie südlich der Käthe-Kollwitz-Schule, Gemarkung 
Darmstadt, Flur 38, Flurstücks Nr. 1/20, 1/21 (tlw.) und Nr. 256 ist ein vorhabenbezogener 
Bebauungsplan im Sinne des § 12 BauGB, zur teilweisen Änderung des Bebauungsplans W 10.1 
– Waldkolonie Nordwest –, aufzustellen. Die Zielsetzung des Bebauungsplans ist die Schaffung 
von Planungsrecht für ein Wohnquartier mit Reihenhäusern. 
 
 
Anlagen: Städtebauliches Konzept  zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 57

- 2 - 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage 2014/0236 vom 17.06.2014:  
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans W 57 – Südliche 
Michaelisstraße/Am Westwald – umfasst die Grundstücke in der Gemarkung Darmstadt, 
Flur 38, Flurstücks Nr. 1/20, 1/21 (tlw.) und Nr. 256. Das Plangebiet grenzt im Norden an die 
öffentliche Wegeparzelle Flur 38, Nr. 255 und die Flurstücke Nr. 297, 298 und 1/17, im Osten 
an die Westgrenze der Flurstücke Flur 38, Nr. 297, die Michaelisstraße und Nr. 1/21, sowie im 
Süden und Westen an die öffentliche Wegeparzelle Flur 38, Nr. 255. 
 
 
Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans W 57 ohne Maßstab

- 4 - 
 
Der Geltungsbereich liegt innerhalb des Bebauungsplans W 10.1 – Waldkolonie Nordwest –, der 
seit 14.02.1977 rechtskräftig ist. Der rechtskräftige Bebauungsplan W 10.1 aus dem Jahr 
1977 verfolgte eine städtebauliche Zielsetzung, die in diesem Teilbereich nicht mehr 
umgesetzt werden kann, weil die bestehende Bebauung der geplanten Bebauungsstruktur des 
W 10.1 entgegensteht und die geplante Erschließung (Trierer Straße) nicht mehr durchführbar 
ist. Des Weiteren entspricht die städtebauliche Konzeption des Bebauungsplans W 10.1 aus 
den 1970er Jahren in diesem Teilbereich nicht mehr der heutigen Zielsetzung. 
 
 
 
Ausschnitt aus dem Bebauungsplan W 10.1 mit dem Geltungsbereich des vorhabenbezogenen 
Bebauungsplans W 57 
 
Die Dirk Van Hoek GmbH hat mit dem am 04.09.2012 eingegangenen Schreiben die Einleitung 
eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 BauGB beantragt  und ein 
städtebauliches Konzept vorgelegt. 
Dieses städtebauliche Konzept (siehe Anlage 1) sieht eine aufgelockerte Wohnbebauung mit 
einer Reihenhausstruktur vor. Die Erschließung des Plangebiets wird über das östlich gelegene 
Flurstück Flur 38, Nr. 1/21 hergestellt und endet in einem Wendehammer. Im Plangebiet 
sollen ausschließlich Hausgruppen in Form von Reihenhäusern in zweigeschossiger Bauweise 
realisiert werden. Insgesamt sollen im Plangebiet 44 neue Wohneinheiten entstehen.  Der 
Stellplatzbedarf wird im Plangebiet ebenerdig nachgewiesen.

- 5 - 
 
Zur Umsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans W 57 ist eine Rodungsgenehmigung 
des derzeit städtischen Grundstücks Flur 38, Nr. 256 von 3.762 m² Wald erforderlich. Diese 
Genehmigung nach dem Hessischen Forstgesetz wurde der Wissenschaftsstadt Darmstadt am 
20.03.2014 mit der Auflage erteilt, als forstrechtliche Kompensation für die dauerhaft gerodete 
Fläche eine Ersatzaufforstung von 3.762 m² im gleichen Naturraum durchzuführen.  
 
 
Die Dezernentin III: 
 
 
 
 
Cornelia Zuschke  
Stadträtin 
 
 
 
 
 
 
Darmstadt, den 17.06.2014 
III/61.2 ha Nst. 2112

anlage 1

617 Zeichen

Trierer Str.
Flur 3810D10E
10F
12B
20
1/20
1/21
297
2982993003012/8
2/12
254
256
257 258/1
9101112
12345678
131415161718192021222324
293031323334353637383940
4142434445464748495051
5253545556575859606162
25262728
1
8
9
16
1722
2326
27
33
39
44
Parken
ca. Verlauf bestehender Sammelkanal 
234567
101112131415
18192021
2425
2829303132
3435363738
40414243
HTZ
Feuerwehrzufahrt
6364
TraumhausBauherr: M 1:500 (A3)11.03.2014Darmstadt MichaelisstraßeStädtebaulicher EntwurfAlle Flächenangaben sind als Circa- Werte zu verstehen - ohne Gewähr.Planstand bedarf in weiteren Arbeitsschritten weitergehender Prüfungen.
 VORABZUG

Beratungsverlauf (5)

TOP 277
TOP 7
TOP 16
TOP 23
TOP 30

Orte (2)

  • Trierer Straße
  • Michaelisstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2014/0236
Typ
Magistratsvorlage
Datum
17.06.2014
Erstellt
29.09.2026 00:00