2486/2017
Beschluss einer Satzung nach dem Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG NRW) für das Gebiet der Immobilien- und Standortgemeinschaft Severinstraße
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Anlage 4_Antrag
52028 Zeichen
ISG Severinstraße
Antrag
auf Erlass einer Satzung zur Festlegung
des Gebiets einer Immobilien- und
Standortgemeinschaft Severinstraße,
Köln
Köln, den 11. November 2016
Dr. Thorsten Fröhlich Marion Poschen
Antragsteller:
Immobilien- und
Standortgemeinschaft
Severinstraße e. V*.
Kartäuserhof 50
50678 Köln
Vertretungsberechtigt:
Dr. Thorsten Fröhlich
Marion Poschen
Kontakt:
Tel.: 0221 – 315138
E-Mail: info@isg-severinstrasse.de
www.isg-severinstrasse.de
* in Eintragung
Antrag auf Erlass einer Satzung
ISG Severinstraße
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Inhalt
1 Ausgangssituation 4
2 Ziele 5
3 ISG-Gebiet 7
4 Laufzeit der Immobilien- und Standortgemeinschaft Severinstraße 10
5 Maßnahmenkonzept 11
5.1 Maßnahmenkatalog im Überblick 11
5.2 Geschäftsfeld Veedelsentwicklung 12
5.2.1 Immobilienberatung 12
5.2.2 Eingangstore im Norden und Süden 12
5.2.3 Begrüntes Severinsviertel 13
5.2.4 Beleuchtung besonderer Gebäude 14
5.2.5 Erlebbare Historie des Veedels 15
5.2.6 Sonderkonditionen für ISG-Mitglieder 15
5.2.7 Quartiershausmeister 16
5.3 Geschäftsfeld Veedelsmarketing 17
5.3.1 Marketingkampagne „Shoppen im Severinsviertel“ 17
5.3.2 Bücher- oder Designflohmarkt An der Eiche 17
5.3.3 „Kaffee un Kooche“ am Karl-Berbuer Platz 18
5.3.4 Musikalischer Mittag auf dem Severinskirchplatz 19
5.3.5 Weihnachtsbeleuchtung 19
5.3.6 Werbe- und Öffentlichkeitsarbeit 20
6 Finanzierungskonzept 21
6.1 Ausgaben 21
6.2 Einnahmen 23
7 Organisation der Immobilien- und Standortgemeinschaft Severinstraße 24
8 Kontrolle und Berichtspflicht der Immobilien- und Standortgemeinschaft 26
Antrag auf Erlass einer Satzung
ISG Severinstraße
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Abbildungen
Abb. 1: Markenkern Severinstraße: Herkunft – Kompetenz – Charakter 5
Abb. 2: 900 Meter kölsche Südstadt 6
Abb. 3: Gebietsabgrenzung ISG Severinstraße 9
Abb. 4: Maßnahmenkatalog der ISG Severinstraße 11
Abb. 5: Kosten- und Maßnahmenplan ISG Severinstraße 22
Antrag auf Erlass einer Satzung
ISG Severinstraße
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1 Ausgangssituation
Die Gewerbetreibenden des Kölner Severinsviertels sind schon seit vielen Jahren in der I n-
teressengemeinschaft Severinsviertel e. V. (IGS e. V.) professionell aufgestellt. Der Verein
organisiert, teilweise unterstützt durch externe Veranstalter, die verkaufsoffenen Sonntage,
Straßenfeste (z. B. Dä längste Desch vun Kölle) oder auch die große Weiberfastnachtsparty
auf dem Severinskirchplatz. Derzeit besteht der V erein aus rund 130 Mitgliedern (Stand
Juni 2016) und wird seit Frühjahr 2016 von einem neuen 10-köpfigen Vorstand geführt.
Die Severinstraße ist seit jeher das städtebauliche und funktionale Rückgrat des Severins-
viertel und tief verwurzelt in der Kölner S tadtgeschichte. Durch den seit 2004 erfolgten
Bau der Nord -Süd-Stadtbahn und den damit einhergehenden Umbauarbeiten wurden die
Anwohner und Gewerbetreibenden vor erhebliche Herausforderungen gestellt. Im März 2009
erreichte die Baumaßnahme ihren negativen Höhepunkt: das historische Archiv der Stadt
Köln im Bereich Severinstraße/ Waidmarkt stürzte ein. Dadurch wurden die Bauarbeiten
derart verzöger t, dass die vollständige Inbetriebnahme des Stadtbahna bschnitts vorau s-
sichtlich noch bis 2023 dauert, statt – wie ursprünglich vorgesehen – ab 2011 den Norden
der Stadt über Hauptbahnhof, Dom und Heumarkt mit dem Süden auf direktem Weg zu
verbinden. Lediglich ein Teilstück der Strecke (Severinstraße bis Rodenkirchen) ist seit Ende
2015 in das KVB -Liniennetz aufgeno mmen; die wichtige Verbindung zur Innenstadt und
zum Hauptbahnhof fehlt jedoch noch.
Im Zuge dieser Umbaumaßnahme und Einschränkungen hat die IG Severinsviertel im Jahr
2009 von der Stadt Köln einen hauptamtlichen Veedelsmanager zur Seite gestellt beko m-
men, der bis März 2016 die Aktivitäten des Vereins und die Organisation der Veransta l-
tungen maßgeblich leitete.
Um die nun entstandene personelle Vakanz auszugleichen, die erfolgreichen Projekte der
vergangenen Jahre weiter voranzutreiben und auch die Hausei gentümer mit in die Ve e-
delsentwicklung einzubeziehen, hat sich aus dem bestehenden Verein heraus eine Projek t-
gruppe gebildet, die die Gründung einer Immobilien - und Standortgemeinschaft (ISG) für
die Severinstraße verfolgt. Mit dem in Kraft treten des Immo bilien- und Standortgemein-
schaftsgesetzes (ISGG NRW) im Juni 2008 bestehen die rechtlichen Voraussetzungen , aus
dem freiwilligen Verbund der lokalen Akteure eine an dem Vorbild der amerikanischen B u-
siness Improvement Districts angelehnte Vereinigung der Ha us- und Grundstückseigentümer
zu schaffen.
Die CIMA Beratung + Management GmbH, Köln, wurde daraufhin von der IG Severinsviertel
e. V. im Sommer 2015 mit der organisatorischen Begleitung und der Konzeptentwicklung
zur Bildung einer Immobilien- und Standortgemeinschaft Severinstraße beauftragt; die Stadt
Köln unterstützt dieses Vorhaben organisatorisch und finanziell.
Die Projektgruppe , bestehend aus dem Vorstand der IGS e. V. und der cima, hat ein
Standortmarketingkonzept für das Severinsviertel erarbeitet. Hier sind die lokalen Erfahrun-
gen und Kenntnisse der lokalen Akteure in Form von Gewerbetreibenden und Anwohnern
aus dem Viertel sowie das know -how der cima aus vergleichbaren Projekten eingeflossen.
In zwei größeren öffentlichen Veranstaltungen, in vier kleineren Eigentümergesprächsrunden
sowie zahlreichen Einzelgesprächen fand das Konzept breite Zustimmung und bestätigt die
Initiatoren in ihrem Ansatz zur Bildung einer Immobilien- und Standortgemeinschaft.
Antrag auf Erlass einer Satzung
ISG Severinstraße
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2 Ziele
Die Attraktivitätssteigerung der Severinstraße als Einkaufs-, Dienstleistungs- und Gastrono-
miestandort ist das übergeordnete Ziel. Die Südstadt im Allgemeinen aber gerade auch
das Severinsviertel ist bei Neu -Kölnern wie auch bei Alteingesessenen als Wohnstandort
beliebt. Sowohl Studenten als auc h Familien, Rentner und gut verdienende sog enannte
„Best-Ager“ fühlen sich am südlichen Rand der Kölner Innenstadt, zwischen Volksgarten,
Ringen und Rhein zuhause. Für sie, aber auch für alle Kölner und Gäste von außerhalb
der Stadt, soll die Severinstraße wieder beliebter Mittelpunkt eines urbanen Quartiers mit
hoher Aufenthaltsqualität, individuellen Einkaufsmöglichkeiten und außergewöhnlichen kult u-
rellen Highlights werden.
Ziel ist es, zwischen Karl -Berbuer-Platz und Severinstorburg 900 Meter kölsche Südstadt
mit allen Besonderheiten zu präsentieren und den Mittelpunkt der südlichen Innenstadt mit
Leben zu füllen. Denn weder die angrenzende Bonner Straße noch die Merowinger Straße,
die beide in jüngerer Vergangenheit beachtliche Entwicklungen erfahren haben, haben eine
mit der Severinstraße vergleichbare Tradition in der Kölner Geschichte und stehen nicht
stellvertretend für das ganze Veedel.
Abb. 1: Markenkern Severinstraße: Herkunft – Kompetenz – Charakter
Quelle: cima (2016)
Antrag auf Erlass einer Satzung
ISG Severinstraße
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Abb. 2: 900 Meter kölsche Südstadt
Quelle: cima (2016)
Die Severinstraße ist von ihrer städtebaulichen Struktur und mit ihrer langen Tradition als
Handelsstraße unverwechselbar. Viele Zeugnisse der Kölner Geschichte sind h ier zu finden.
Gleichzeitig stellt sie mit dem umfangreichen Einzelhandelsangebot sowie mit dem sie um-
gebenden Veedel, einem beliebten innenstadtnahen Wohnstandort mit der Nähe zum Rhein
und dem Volksgarten, einen lebendigen, weltoffenen Teil Kölns dar.
Bereits frühzeitig haben sich in den Sitzungen der Projektgruppe zwei Arbeitsschwerpunkte
(„Geschäftsfelder“) der beabsichtigten Immobilien- und Standortgemeinschaft Severinstraße
herausgebildet: die Veedelsentwicklung sowie das Veedelsmarketing.
In beiden Geschäftsfeldern eröffnet die Einrichtung einer ISG die Möglichkeit, durch die
Kooperation und das gemeinsame Handeln der privaten Akteure einzelunternehmerische
Initiativen und laufende Maßnahmen der Händlervereinigung Interessengemeinschaft S e-
verinsviertel e. V. und der Stadt Köln zu unterstützen und gezielt zu ergänzen.
Unter Veedelsentwicklung werden sämtliche Projekte verstanden, die
auf städtebaulicher Ebene oder im Bereich von Einzelimmobilien Akzente setzen,
zur Aufwertung und somit Werterhaltung und –steigerung der Immobilien beitragen,
Information und Beratung der Hauseigentümer zur Immobilienentwicklung bieten.
In den Bereich Veedelsmarketing werden Projekte gezählt, die
das Image des Veedels fördern,
die Besonderheiten des Quartiers betonen,
die zum Verweilen im öffentlichen Raum einladen,
die vorhandenen, außergewöhnlichen Angebote in das Bewusstsein der Bewohner und
Gäste rücken.
Antrag auf Erlass einer Satzung
ISG Severinstraße
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3 ISG-Gebiet
Das Gebiet der ISG Severinstraße umfasst ein städtebaulich und funktional homogenes Ge-
biet, das sich überwiegend linear entlang der Severinstraße zwischen der Severinstorburg
im Süden und der Brücke über die B 55 an der Haltestelle Severinstraße und der Kirche
St. Johann Baptist im Norden erstreckt. Abweichend vom rein linearen Verlauf werd en der
Karl-Berbuer-Platz, der Severinskirchplatz, das Hirschgässchen und der angrenzende Platz
An der Eiche in das ISG -Gebiet aufgenommen. Hierfür spricht, dass v. a. am Hirschgäss-
chen und am Severinskirchplatz der Geschäftsbesatz aus der Severinstraße fo rtgesetzt
wird. Der Karl-Berbuer-Platz und der Platz An der Eiche sind neben dem Severinskirchplatz
die einzigen Plätze im Quartier, die sich zur Durchführung kleinerer Veranstaltungen (z. B.
Flohmarkt) eignen.
Das ISG-Gebiet entspricht damit weitestgehend dem nördlichen Teil des im Einzelhandels-
und Zentrenkonzeptes der Stadt Köln dargestellten Zentralen Versorgungsbereich „Bezir k-
steilzentrum Südliche Innenstadt Severinstraße/ Bonner Straße“.
Die Gebietsabgrenzung erfolgte nach folgenden Kriterien:
Im Norden lässt sich das ISG -Gebiet durch die Brücke über die B 55 (H Severinstraße)
räumlich und funktional eindeutig abgrenzen , denn hier endet die geschlossene Bebauung
und bis zum Waidmarkt folgen u. a. mit einem Hotel, einer Schule und dem ehemaligen
Archivareal deutlich abweichend strukturierte Bereiche . Im Süden ist die stadtbildprägende
Severinstorburg das letzte Gebäude des vorgesehenen ISG -Gebiets; diese ist als deutlich e
städtebauliche Zäsur zwischen Severinstraße und Bonner Straße bzw. Chlodwigplat z wahr-
nehmbar.
Mit Ausnahme der o. g. Seitenstraßen und Plätze werden östlich und westlich lediglich die
jeweiligen Eckgrundstücke in das ISG -Gebiet aufgenommen. Im Bereich des Mutterhauses
der Augustinerinnen bzw. des Klosters der Cellitinnen (Hausnummer 71-75) und de s an-
grenzenden Krankenhauses der Augustinerinnen („Severinsklösterchen“) wird darauf verzich-
tet, alle direkt an der Severinstraße liegenden Flurstücke in das Projektgebiet einzubezie-
hen; gleiches gilt für die namensbildende und viertelsprägen de Pfarrkirche St. Severin . Bei
den kirchlichen Einrichtungen und dem Krankenhaus handelt es sich um Nutzungen, die
ausschließlich dem Gemeinbedarf dienen und mit denen primär keine kommerziellen Zwe-
cke verfolgt werden .1 Die Mehrzahl der vorgesehenen Maßn ahmen sind außerdem auf
kirchliche und öffentliche Einrichtungen nicht anzuwenden (Immobilienberatung, Quartier s-
hausmeister, gemeinsame Online -Vermarktung etc.); die zur Abgrenzung des ISG -Gebietes
geforderte homogene Struktur des Gebietes wäre nicht gewährleistet.2
Der Orden bzw. die Kirche sind im Besitz weiterer Immobilien an der Severinstraße , mit
denen Mieteinnahmen aus Wohn- und Gewerbeeinheiten erzielt werden; diese Objekte sind
ausnahmslos in das ISG -Gebiet aufgenommen worden. Darüber hinaus ist beabsichtigt,
dass die Einrichtungen freiwillige, fördernde Mitglieder in der ISG werden. Sie würden sich
dann mit einem entsprechenden Mitglied sbeitrag an der Fin anzierung von Projekten der
Immobilien- und Standortgemeinschaft und der Aufwertung des Veedels beteiligen.
1 s. auch § 4 Abs. 4 des Gesetzes über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG NRW) v om 10. Juni
2008.
2 siehe z.B. Geer, A., Keller, S. und Postert, S. (2008, S. 31): ISG -Leitfaden. Dresden: „Für das Abstecken der
Grenzen einer Immobilien - und Standortgemeinschaft ist nicht die absolute Zahl der möglichen Mitglieder,
sondern vielmehr die Einheitlichkeit im Sinne gemeinsamer Interessen entschei dend. Dazu ist es erforderlich,
das Gebiet auf eine möglichst homogene Struktur zu begrenzen.“
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Am Platz An der Eiche und Karl -Berbuer-Platz wurden diejenigen Immobilien bzw. Häuse r-
blöcke in das vorgesehene ISG -Gebiet aufgenommen, deren Erdgesc hosse vornehmlich ge-
werbliche Nutzungen aufweisen.
Für den Platz an der Eiche bedeutet dies konkret, dass die Häuser mit den Anschriften An
der Eiche 1, 3, 3a, 5, 7, 7a und 9 sowie das ebenfalls am Platz gelegene Eckhaus Ac h-
terstraße 2 im vorgesehenen ISG-Gebiet liegen. Dies sind die Immobilien, die die geschlo s-
sene Bebauung im Norden, Westen und Süden um den Platz darstellen; an der Ostseite
befinden sich keine Immobilien, sondern eine Grünfläche bzw. ein Kinderspielplatz. Die we i-
teren Eckhäuser (Buschgasse 1, Dreikönigenstraße 1a, Im Ferkulum 37) sind städtebaulich
und funktional in Richtung der jeweils anderen Straße zugeordnet und daher nicht B e-
standteil des ISG-Gebiets.
Am Karl-Berbuer-Platz sind die Häuserblöcke im Norden, Süden und Westen des Platzes
(Hausnummern 1, 2, 3, 4, 5, 7, 9) sowie die Platzfläche selber für das Projektgebiet vorge-
sehen. In den westlichen und nördlichen Häuserzeilen befinden Gastronomieeinheiten, die
den Platz auch für ihre Außenbestuhlung nutzen und in die vorgesehenen Veranstaltungen
der ISG einbezogen werden können. Die Ostseite wird durch die G ebäuderückseiten der
Severinstraße begrenzt.
Der abgegrenzte Bereich der Immobilien - und Standortgemeinschaft umfasst insgesamt ca.
330 wirtschaftliche Einheiten (Eigentumswohnungen oder Häuser).
Das vorgeschlagene ISG-Gebiet wurde während des zweiten Forums am 24.05.2016 öffen t-
lich zur Diskussion gestellt und von den Teilnehmern bestätigt.
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Abb. 3: Gebietsabgrenzung ISG Severinstraße
Quelle: Kartengrundlage: Stadt Köln, Bearbeitung cima (2016)
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4 Laufzeit der Immobilien- und
Standortgemeinschaft Severinstraße
Das ISGG NRW sieht für eine Immobilien- und Standortgemeinschaft nach § 5, Abs. 1 eine
maximale Laufzeit von fünf Jahren vor. Nach Ablauf der Dauer ist eine Fortsetzung der
Quartiersaktivitäten in Form eines zweiten ISG -Projekts unter den gleichen fo rmalen Vo-
raussetzungen wie bei einer erstmaligen Durchführung möglich (§ 5, Abs. 2 ISGG NRW).
Die Immobilien- und Standortgemeinschaft Severinstraße soll zunächst für die Dauer von
drei Jahren eingerichtet werden. Damit wird dem Wunsch der Projektgruppe en tsprochen,
in einem überschaubaren Zeitraum Erfahrungen mit dem Instrument der Immobilien - und
Standortgemeinschaft zu sammeln. Anderseits ist auch anzunehmen, dass drei Jahre ein
angemessener Zeitraum sind, um durch das vorgesehene Maßnahmenprogramm Wirku ngen
zu erzielen, die sich im Quartier widerspiegeln.
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5 Maßnahmenkonzept
5.1 Maßnahmenkatalog im Überblick
Nach § 1 ISGG NRW führt die Immobilien - und Standortgemeinschaft standortbezogene
Maßnahmen durch, „die auf der Grundlage eines mit den städtebaulichen Zielen der Ge-
meinde abgestimmten Konzepts der Stärkung oder Entwicklung von Bereichen der Inne n-
stadt oder der Stadtteilzentren dienen“.3
Aufbauend auf der o. g. Zielsetzung, auf der Severinstraße „900 Meter typisch kölsche
Südstadt“ zu präsentieren und sic h für Bewohner und Gäste als attraktive Entwicklungs-
achse und Mittelpunkt des Severinsviertels zu positionieren, wurde das vorliegende Ma ß-
nahmenkonzept entwickelt.
Marketingaktivitäten werden kombiniert mit einer koordinierten Quartiersentwicklung, über
die neue Angebote und damit neue Anreize für Eigentümer, Anwohner und Besucher g e-
schaffen werden.
Die Maßnahmen dienen sowohl der Förderung der Severinstraße als Einzelhandels-, Dienst-
leistungs- und Freizeitstandort als auch dem gesamten Veedel als Wohnstandort. Das Kon-
zept steht im Einklang mit den formulierten städtebaulichen Zielen der Stadt Köln, die bei-
spielsweise im Einzelhandels- und Zentrenkonzept dokumentiert sind. Sämtliche städtebauli-
chen Projekte werden mit der Stadt Köln, den Ver - und Entsorgungsunternehmen abge-
stimmt und sind mit dem Gestaltungshandbuch sowie dem Beleuchtungskonzept Innenstadt
in Einklang zu bringen.
Alle Maßnahmen wurden zunächst von der Projektgruppe erarbeitet und dann in öffentli-
chen Veranstaltungen sowie in kleineren Gesprächsrunden mit Hauseigentümern zur Di s-
kussion gestellt. Hieraus entstanden weitere Projektvorschläge, die in den Maßnahmenkat a-
log aufgenommen wurden. In der abschließenden Hauseigentümerveranstaltung am
24.05.2016 fanden die Projekte große Zustimmung.
Abb. 4: Maßnahmenkatalog der ISG Severinstraße
Quelle: cima (2016)
3 § 1 Abs. 1 des Gesetzes über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG NRW) vom 10. Juni 2008.
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5.2 Geschäftsfeld Veedelsentwicklung
5.2.1 Immobilienberatung
Bei einigen Wohn- und Geschäftshäusern in der Severinstraße be steht Investitionsbedarf;
gerade bei Neuvermietungen beklagen viele Eigentümer einen Trading -down-Prozess. Einige
Ladenlokale stehen über einen längeren Zeitraum leer, weil der Sanierungszustand für p o-
tenzielle Neumieter nicht zufriedenstellend ist . Mit einer qualifizierten Erstberatung du rch
Fachleute werden den betroffenen Hauseigentümern wichtige Hinweise für den Werterhalt
ihrer Immobilie gegeben. Die ISG baut hierfür einen Beraterpool aus Architekten und I m-
mobilienfachleuten auf, die für eine kostenfreie Erstberatung der Eigentümer im Bereich
Umbaumöglichkeiten, marktübliche Mietpreise oder Fördermittel zur Verfügung stehen.
Ein regelmäßig erscheinender Immobilienreport der ISG mit einem lokalen Miet preisspiegel
und aktuellen Standortin formationen unterrichtet die Ei gentümer über die Ge samtlage im
Quartier. Zugleich stellt er auch ein gutes Standortmarketinginstrument bei Maklern, Pr o-
jektentwicklern etc. dar. Der Report trägt mit zur Verbesserung des Branchenmixes bei und
führt langfristig zum Abbau von Leerständen.
Ziele
Mit einem festen, von der ISG zusammengestellten Beraterpool, wird sichergestellt, dass
es sich um Experten auf d em jeweiligen Fachgebiet handelt , die darüber hinaus den
Standort Severinstraße bestens kennen.
Von großen Immobilien - und Projektentwicklungsunternehmen wer den Immobilienreports
i.d.R. auf gesamtstädtischer Ebene oder für die 1a -Lagen der Innenstadt entwickelt; der
Immobilienreport Severinstraße ist kleinräumig auf das Quartier zugeschnitten.
Auf diese Weise soll die Geschäftslage aktiv vermarktet und z. B. Unternehmen, die in
anderen Kölner Geschäftslagen aktiv sind, für eine Filialgründung im Severinsviertel b e-
geistert werden.
Die ISG
baut einen Beraterpool aus Architekten und Immobilienfachleuten auf, die für eine kos-
tenfreie Erstberatung der Eigentümer zur Verfügung stehen,
erstellt einen jährlichen „Immobilienreport Severinstraße“ mit Mietspiegel, Branchenm i-
xanalyse etc. für Hauseigentümer, Makler und ansiedlungsinteressierte Unternehmen,
würdigt beispielhafte Sanierungsmaßnahmen im Quartier.
5.2.2 Eingangstore im Norden und Süden
Das Leitbild der ISG Severinstraße lautet „900 Meter kölsche Südstadt“. Im Süden ist das
ISG-Gebiet durch die Torburg klar begrenz t; im Norden hingegen fehlt ein optisch wahr-
nehmbarer Eingang. Die Torburg wirkt vor allem in den Abend - und Nachstunden mit i h-
rem dunklen Durchgang wenig anziehend und wird von einigen Passanten durchaus als
Angstraum wahrgenommen. Auch auf Gäste der Veranstaltungen, die regelmäßig in der
Torburg stattfinden (z. B. Hochzeiten, Firmenfeiern), wirkt das Umfeld des historischen G e-
bäudes wenig einladend.
Antrag auf Erlass einer Satzung
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Im Zuge des Umbaus des Chlodwigplatzes durch die Stadt Köln ist beabsichtigt, die Sü d-
fassade der Torburg künftig mittels Licht zu inszenieren ; auch für den Durchgang lie gen
Planungen seitens der RheinE nergie vor. Dieses Konzept wird durch die ISG für die Nor d-
fassade aufgegriffen und unter Berücksichtigung des städtischen Beleuchtungskonzepts zu
einem schlüssigen Gesamtkonzept für die ganze Straße (Verbindung zu Projekt Veedelsent-
wicklung 04) ausgearbeitet. In diesem Zuge erhält und auch das nördliche Ende des ISG -
Gebiets eine geeignete stadtgestalterische Eingangstorsituation , die z. B. aus Richtung
Waidmarkt kommend weithin sichtbar ist und das Interesse auf die Severinstraße zieht.
Ziele:
Mithilfe der Lichtinstallation soll der südliche Eingang vom stark frequentierten ÖPNV -
Haltepunkt Chlodwigplatz ansprechend gestaltet werden; gleichzeitig verschwinden mö g-
liche Angsträume.
Die Startpunkte des Haupteinkaufsbereichs des Veedels werden gekennzeichnet.
Die Straße soll zwar eine geschlossene Einheit bilden, trotzdem nach außen einladend
und offen wirken.
Die ISG
Entwickelt in enger Zusammenarbeit mit Stadt und RheinE nergie abgestimmt auf die
Planungen für die Südfassade für die Torburg eine Möglichkeit, dass diese als einl a-
dender Durchgang und nicht als optische Barriere wahrgenommen wird,
definiert das nördliche Ende des Haupteinkaufsbereichs und platziert dort einen einl a-
denden, gut sichtbaren Veedelseingang,
akquiriert zusätzliche Sponsoren für die Finanzierung der Beleuchtung.
5.2.3 Begrüntes Severinsviertel
Die erst jüngst abgeschlossene N eugestaltung der Straße mit ihrer klaren linearen städt e-
baulichen Ausrichtung und der enge Straßenquerschnitt schränken die Möglichkeiten für
eine Begrünung des öffentlichen Raums deutlich ein. Auch die Tatsache, dass der Kölner
Rosenmontagszug traditionell durch die enge Severinstraße führt und daher ausreichend
Platz für Zugwagen und Publikum sein muss, führt dazu, dass es auf der Straße keine
Baumscheiben gibt. Das Straßenbild wirkt für viele Betrachter steril und wenig freundlich.
Eine pflegeleichte, vertikale Begrünung lockert das Straßenbild auf und sorgt vor allem in
den Sommermonaten für eine deutliche Verschönerung. Ein Pflanzkonzept, die Modellaus-
wahl der Pflanzgefäße und die Auswahl geeigneter Straßenabschnitte erfolgt nach Rüc k-
kopplung mit den zuständigen städtischen Stellen und unter Berücksichtigung der Vorg a-
ben aus dem Gestaltungshandbuch der Stadt Köln. Die Pflege und Bewässerung der Pflan-
zen wird auch von Bewohnern und Geschäftsinhabern übernommen und durch den Qua r-
tiershausmeister (Projekt Veedelsentwicklung 07) koordiniert.
Bei einem entsprechenden Interesse der Anwohner kann im Rahmen des Projektes zusät z-
lich nach Potenzialflächen für ein Urban Gardening-Projekt gesucht werden. Es wird so den
Bewohnern die Möglichkeit des urbanen Gärtnerns geboten. Hier können sowohl reine
Blühpflanzen zur optischen Aufwertung als auch pflegeleichte Nutzpflanzen gezogen we r-
den.
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Ziele:
Die moderne und funktionale Straßengestaltung der Severinstraße soll durch vertikale
Begrünung in den Sommermonaten aufgewertet werden.
Vielen Bewohnern von Mietwohnungen steht kein Balkon oder Garten zur Verfügung, um
wenigstens in begrenztem Umfang gärtnerisch akti v zu werden. Bei einem entsprechen-
den Interesse werden die Bewohner des Quartiers nach dem Vorbild des Urban Gar -
denings an einem geeigneten Ort im Quartier zum gemeinsamen Gärtnern eingeladen.
Die ISG
entwickelt ein auf das Gestaltungshandbuch abgestimmt es Pflanzkonzept für eine vert i-
kale Begrünung,
schafft Pflanzgefäße an und koordiniert die Pflege bzw. Wässerung,
informiert die Bewohner über Möglichkeiten des Urban Gardenings und findet gemei n-
sam mit der Stadt eine Lösung zur Umsetzung des Projekts.
5.2.4 Beleuchtung besonderer Gebäude
Die Severinstraße weis t eine große Anzahl markanter Gebäude auf. Angefangen von der
Pfarrkirche St. Severin und der Severinstorburg sind das Mutterhaus der Augustinerinnen,
das Haus Balchem wie auch ei nige Wohn- und Geschäftshäuser von besonderer architek-
tonischer und städtebaulicher Qualität. Für die Torburg ist im Rahmen der Neugestaltung
des Chlodwigplatzes eine Beleuchtung der Südfassade vorgesehen, die im Projekt „Ve e-
delsentwicklung 02“ aufgegriffen und um die Nordfassade erweitert wird.
Die Beleuchtung besonderer Gebäude und architektonisch hochwertiger Fassaden wird
punktuell über die gesamte Straße fortgesetzt und greift damit auch das vorhandene, im
Fußweg eingelassene Lichtband auf, das bereits jetzt für eine angenehme Illuminierung in
den Abendstunden sorgt. Stilvoll beleuchtete Bereiche des öffentlichen Raums sorgen für
eine Erhöhung der Aufenthaltsqualität und des Sicherheitsgefühls.
Ziele:
In einem Gesamtkonzept wird eine attr aktive Beleuchtung der durch lineare Strukturen
geprägten Severinstraße geschaffen (Integration des Projekts „Veedelsentwicklung 02“).
Besondere Fassaden und Platzflächen werden hervorgehoben und inszeniert; gerade in
bisher schlecht ausgeleuchteten Bereichen kann so das Sicherheitsgefühl erhöht werden.
Die Straße soll zwar eine geschlossene Einheit bilden, trotzdem nach außen einladend
und offen wirken und zum Verweilen einladen.
Die ISG
entwickelt mit qualifizierten Planern und in Abstimmung mit der Stadt Köln, der Rhei n-
Energie unter Berücksichtigung des Beleuchtungskonzepts und des Gestaltungshan d-
buchs für die Projekte Veedelsentwicklung 02 und 04 sowie Veedelsmarketing 05 ein
schlüssiges Gesamtkonzept für Fassaden, Plätze, Torburg und Nordeingang,
wählt in Absprache mit den Hauseigentümern geeignete Fassaden aus, die illuminiert
werden sollten,
entwickelt einen Rundgang o. ä. zu den Standorten,
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leistet eine Anschubfinanzierung für die ausgewählten Immobilien, die dafür sorgt, dass
in Zusammenarbeit von Lichtplaner und Hauseigentümer eine Detailplanung aufgestellt
wird.
5.2.5 Erlebbare Historie des Veedels
Seit der Römerzeit hat die Severinstraße eine bewegte Geschichte hinter sich und spielte
in der Kölner Stadtentwicklung zu jeder Zeit eine wichtige Rolle. Als Heeres - und Ausfall-
straße nach Bonn diente sie als Gräberstraße, sodass bei vielen Bauprojekten Gebeine und
teilweise sogar Gräber mit reichen Beigaben gefunden wurden. Die zahlreichen Kirchen und
Kapellen entlang der Straße spiegeln ebenfalls die historische Bedeutung wider. Seit dem
19. Jahrhundert war das Viertel außerdem wichtiger Gewerbestandort. Zwei der promine n-
testen Kölner Firmen, die nach ihrem Rückzug aus dem Veedel unübersehbare Spuren hin-
terlassen haben sind die Schokoladenfabrik Stollwerck und die Reissdorf-Brauerei.
Ziele:
Die Geschichte und Tradition des Viertels wird herausge stellt. Für Einwohner und Gäste
wird umfangreiches Informationsmaterial zusammengetragen, das online und auch als
Printmedium bereitgestellt wird. Sie werden eingeladen, das Viertel zu entdecken und
generieren zusätzliche Umsätze im Handel und der Gastronomie.
Die Severinstraße wird abseits von Großveranstaltungen wie Dä längste Desch, dem Ro-
senmontagszug oder Weiberfastnacht als besondere Einkaufsstraße präsentiert, die ein
umfangreiches Angebot liefert und voller Überraschungen und Geheimtipps steckt.
Die zahlreichen kulturellen Angebote (z. B. Odeon-Kino, das Blaue Haus), architekton i-
schen Highlight, Fundstätten und bereits bestehende Stadtführungen werden gebündelt.
Das Engagement privater Sammler und Förderer wird auf diese Weise gewürdigt, e r-
schlossen und erhalten.
Die ISG
entwickelt und vermarktet gemeinsam mit Partnern individuelle, zielgruppenspezifische
Veedels-Touren,
führt zu ausgewählten Anlässen spezielle Veranstaltungen durch, mit denen die Historie
und die Besonderheiten des Veedels erlebbar werden,
platziert die veedeltypischen Besonderheiten auch online und bietet so die Möglichkeit,
sich vorab zu informieren, um anschließend das Veedel zu besuchen.
5.2.6 Sonderkonditionen für ISG-Mitglieder
Die Mehrzahl der ansässigen Unternehmen sind Kleinbetriebe ; viele Hauseigentümer sind
Privatpersonen, die bei Versicherungen, Strombezügen und anderen Dienstle istungen (Ku-
rierdienste, Reinigungsfirmen etc.) nicht auf Sondertarife für Großunternehmen zurückgreifen
können. Die ISG vereinbart mit geeigneten Partnern Sondert arife, die für jeden einzelnen
der ansässigen Unternehmen und der Eigentümer konkrete Kostenvorteile darstellen. Die
Anbieter profitieren von dem erhöhten Auftragsvolumen, das sie in der Severinstraße erzie-
len.
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Ziele:
Die Mitglieder der ISG profitieren vo n Rahmenverträgen und Vertragskonditionen, in d e-
ren Genuss ansonsten nur Großunternehmen kommen.
Die günstigeren Kosten (z. B. für Hausreinigung, Kurierdienste) können an die Mieter der
Wohn- und Gewerbeeinheiten weitergegeben werden.
Die ISG
schließt Rahmenverträge mit relevanten Anbietern ab,
bietet den Hauseigentümern mit den Sonderkonditionen einen konkreten Gegenwert zur
geleisteten ISG-Umlage,
sorgt für eine Reduzierung der Betriebskosten für Hauseigentümer und Mieter.
5.2.7 Quartiershausmeister
Die ISG Severinstraße beschäftigt einen Quartiershausmeister, der sich als Kümmerer und
„gute Seele des Quartiers“ versteht. Er ist direkter Ansprechpartner für Eigentümer und
Mieter, für den Bürger eine Schnittstelle zur Verwaltung und anderen Institutionen (z. B.
AWB) und regelmäßig im Quartier präsent. Er beseitigt Missstände, kleinere Verunreinigun-
gen, koordiniert die Pflege der Begrünung (Projekt Veedelsentwicklung 03) und der Weih-
nachtsbeleuchtung (Projekt Veedelsmarketing 05) oder verständigt die zuständigen Stellen.
Er ersetzt aber nicht die generelle Straßenreinigung oder die Leerung der Mülleimer, für
die weiterhin die AWB zuständig sind.
In Absprache mit den Eigentümern und der Stadt Köln führt er kleinere Reparaturen bzw.
Reinigungsarbeiten durch und trä gt durch seine ständige Präsenz mit zum subjektiven S i-
cherheitsgefühl bei. Darüber hinaus kann er auf Wunsch und gegen gesonderte Kostene r-
stattung ggfs. auch spezielle Servicedienstleistungen für Hauseigentümer und Händler übe r-
nehmen (z. B. Winterdienst, U mzugshilfe). Bei der Umsetzung bestimmter ISG -Maßnahmen
oder bei Veranstaltungen ist der Quartiershausmeister auch „Mann vor Ort“ und erster
Ansprechpartner für Händler, Schausteller und externe Organisatoren.
Ziele:
Der Hausmeister ist bei Händlern, Bewohnern und Eigentümern bekannt, sodass die ISG
im Quartier sichtbar ist und auf Probleme oder Missstände angesprochen werden kann.
Der ehrenamtliche Vorstand wird von der teils sehr zeitintensiven „Arbeit auf der Str a-
ße“ entlastet.
Die ISG
beschäftigt einen Quartiershausmeister im Umfang von mindestens 20 Stunden/ Woche,
stellt mit dem Quartiershausmeister die Präsenz der Initiative im Quartier sicher,
finanziert die Basisleistungen für Hauseigentümer und Gewerbetreibende aus den allg e-
meinen ISG-Mitteln; weitergehende Leistungen, die einzelne Hauseigentümer in Anspruch
nehmen, werden ggfs. gesondert berechnet (z.B. Winterdienst, Umzugshilfe).
Antrag auf Erlass einer Satzung
ISG Severinstraße
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5.3 Geschäftsfeld Veedelsmarketing
5.3.1 Marketingkampagne „Shoppen im Severinsviertel“
Im gesamten Severinsviertel gibt es eine beachtliche Zahl qualitätsorientierter Fachgeschä f-
te; diese sind vor allem im Bereich rund um die Pfarrkirche St. Severin sowie die dort
unmittelbar angrenzenden Seitenstraßen (z. B. Hirschgässchen) angesiedelt. In den Seite n-
straßen ist eine im Vergleich zur Severinstraße eher geringe Passantenfrequenz festzuste l-
len, sodass die Fachgeschäfte nicht von der Anziehungskraft der Haupteinkaufsstraße pr o-
fitiert.
Einzelne qualitätsorientierte Anbieter sind auch auf der Severinstraße angesiedelt, dominie-
ren hier jedoch nicht das Gesamtbild; dieses wird eher durch Lebensmittelanbieter (z. B.
Rewe, Aldi, Denns Biomarkt) oder preisorientierte Anbieter (z. B. NKD) bestimmt.
Die ISG stellt eine Online -Plattform aller (inhabergeführten) qualitätsorientie rten Fachg e-
schäfte zusammen, in der sie unabhängig vo n ihrer Lage im Projektgebiet präsentiert wer-
den. Es soll gezeigt werden, welch hohe Dichte hochwertigen Einzelhandels auf den 900
Metern kölscher Südstadt vorhanden ist. Kunden sollen über dieses Portal , wie aber auch
über gemeinsame Werbung der vertretenen Händler oder weitere Aktionen (z. B. gemein-
same Modenschau, Ausstellung) ins Veedel eingeladen werden.
Ziele:
Die Severinstraße und die direkt angrenzenden Seitenstraßen werden als individueller,
qualitätsorientierter Einzelhandelsstandort vermarktet.
Die heute v. a. im südlichen Bereich der Straße und in den Nebenstraßen (z. B. Hirsch-
gässchen) ausgebildeten Cluster sollen in die gesamte Severinstraße ausstrahlen.
Die qualitätsorientierten Anbieter werden zusammengebracht und gezielt inszeniert.
Die ISG
entwickelt gemeinsam mit den interessierten, qualitätsorientierten Händlern ein spezie l-
les Marketingkonzept für die Förderung der entsprechenden Anbieter (Aktionen, Webau f-
tritt, Feste, Vernissagen etc.) und setzt es um,
nutzt die Positivbeispiele zur gezielten Beratung der übrigen ansässigen Händler.
5.3.2 Bücher- oder Designflohmarkt An der Eiche
Der Platz An der Eiche ist umgeben von Gastronomiebetrieben mit Außenbestuhlung, einem
Kinderspielplatz, Wohnbe bauung und einigen w enigen Einzelhandelsgeschäften. Der Platz
selber wird wenig genutzt und dient u. a. Fahrrädern, Motorrädern und Rollern als Abstel l-
anlage. Er befindet sich jedoch in nur wenigen Metern Entfernung zur Severinstraße und
bietet ein hohes, bisher nicht ausreichend genutztes Potenzial als Platz der Begegnungen.
Flohmärkte, beispielsweise für Bücher, Antiquitäten oder besonderes Design, die auch die
Kunden der qualitätsorientierten Händler in unmittelbarer Nachbarschaft ansprechen, könn-
ten auf dem Platz An der Eiche ein zuhause finden. Begleitet von einem kleinen, passe n-
den Rahmenprogramm (Weinverkostung, Lesung etc.) könnten hier drei bis vier Veransta l-
tungen pro Jahr stattfinden. Bei (größeren) Abendveranstaltungen in den Außenbereichen
Antrag auf Erlass einer Satzung
ISG Severinstraße
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der gastronomischen Betriebe kam es immer wieder zu Beschwerden über Ruhestörungen
durch die Anwohner; es sind daher kleinere Events in den Nachmittagsstunden vorgesehen.
Ziele:
Die qualitätsvollen Anbieter der Severinstraße und der direkt angrenzenden Seitenstr a-
ßen werden einbezogen und in die Märkte integriert.
Der jungen Bevölkerung des Viertels (viele Studenten und junge Familien) werden Mär k-
te und Veranstaltungen fernab des Mainstream geboten.
Das bereits bestehende Projekt der Hofflohmärkte, die regelmäßig im Viertel stattfinden,
wird durch einen geschmackvollen, individuellen Markt auf dem Platz im Kreuzungsb e-
reich von Hirschgässchen, Achterstraße und Severinskloster ergänzt.
Der beschauliche, bisher wenig genutzte Platz wird durch individuelle Veranstaltungsfo r-
mate aufgewertet.
Die Bewirtung kann über die angrenzenden Gastronomiebetriebe abgewickelt werden.
Die ISG
identifiziert Zielruppen und Formate, für die der Platz ein geeigneter Veranstaltungsort
sein könnte,
entwickelt mit den Anliegern des Platzes ein Veranstaltungsformat, organisiert und b e-
wirbt dieses.
5.3.3 „Kaffee un Kooche“ am Karl-Berbuer Platz
Der Karl-Berbuer-Platz am nördlichen Rand des vorgesehenen ISG-Gebiets beheimatet seit
1987 den von Bonifatius Stirnberg modellierten Karl-Berbuer-Brunnen (Narrenschiffbrunnen).
Der Namensgeber war Kölner Komponist und Schlagersänger, der Anfang des 20. Jah r-
hunderts im Karneval aktiv war. Der trotz der zentralen und verkehrsgünstigen Lage ruhige
Platz wird heute hauptsäc hlich als Durchfahrt und Parkfläche genutzt. Zwar befinden sich
auf dem Platz auch Sitzgelegenheiten, die jedoch nur sehr wenig frequentiert sind.
Im Severinsviertel sind neben Studenten und jungen Familien viele ältere Menschen he i-
misch, die hier schon seit Jahrzehnten wohnen und sich untereinander kennen.
Ziele:
Auf dem wenig genutzten Karl -Berbuer-Platz werden Jung und Alt aus dem Veedel z u-
sammengebracht und können sich bei Kaffee und Kuchen, verbunden mit einem kö l-
schen Rahmenprogramm (z. B. Musiker od er Schauspieler aus dem Viertel) kennenle r-
nen.
Der Karl-Berbuer-Platz wird in regelmäßigen Abständen mit Leben gefüllt und rückt so
näher an das Viertel und in das Bewusstsein der Bewohner.
Die ISG
hilft den Anliegern bei der Entwicklung und Organisation eines Veranstaltungsformats,
nutzt die bestehenden Kontakte der IG Severinsviertel zu lokalen Künstlern und Gastr o-
nomen,
Antrag auf Erlass einer Satzung
ISG Severinstraße
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bewirbt die Veranstaltungsreihe im Rahmen ihrer allgemeinen Öffentlichkeitsarbeit online
und offline.
5.3.4 Musikalischer Mittag auf dem Severinskirchplatz
Der Severinskirchplatz ist der einzige unmittelbar an die Severinstraße angrenzende urbane
Platz, wird jedoch mit wenigen Ausnahmen ( z. B. Weiberfastnacht, Weihnachtsbaum, G e-
braucht-Fahrradmarkt) wenig genutzt. Zweimal wöchentlich findet der Öko-Markt statt. An
diesen Tagen sind der Platz und auch die direkt anliegenden Gaststätten den Tag über
gut besucht.
In Abstimmung mit der Kirchengemeinde und den Marktbetreibern sollte eine Lösung g e-
funden werden, auf dem Platz in den Sommermonaten ein regelmäßiges Programm für
Einwohner, Gäste und im Veedel Arbeitende zusammenzustellen. In Zusammenarbeit mit
Gastronomen aus der Südstadt sowie lokalen und regionalen Musikern wird ein Treffpunkt
für in den Sommermonaten wöchentlich wiederkehrende Veranstaltungen zur Mittagsze it
(kleinere Konzerte o. ä.) entwickelt (ca. 5 Veranstaltungen/ Jahr).
Ziele:
Der einzige an der Straße gelegene Platz wird regelmäßig genutzt und lädt als Tref f-
punkt für die Mittagspause ein.
Die Gastronomen und Caterer erschließen sich neue Kunden durch die Präsenz auf der
Veranstaltung.
Die ISG
stimmt das Gesamtkonzept mit beteiligten Akteuren (Kirchengemeinde, Stadt, lokalen
Gastronomen) ab und holt die entsprechenden Genehmigungen ein,
übernimmt die Konzeption und Durchführung der einzelnen Veranstaltungen.
5.3.5 Weihnachtsbeleuchtung
Die Interessengemeinschaft Severinsviertel e. V. hat sich in der Vergangenheit um die Pfl e-
ge und Montage der Weihnachtsbeleuchtung gekümmert. Die derzeit vorhandenen Beleuch-
tungselemente sind etwa 30 Jahre alt. Viele Elemente sind inzwischen defekt , sodass zur
Winterzeit kein einheitlich beleuchteter Straßenraum erkennbar war.
Die IG Severinsviertel hat in jüngster Vergangenheit bereits Bemühungen ang estellt,
Sponsoren für neue Leuchtelemente für die gesamte Severinstraße zu akquirieren. Dies ist
bisher gescheitert, sodass weiterhin die alte Beleuchtung aufgehängt wurde. Das Ziel ist
jedoch, zukünftig wieder für weihnachtliche Stimmung im gesamten öffentlichen Raum des
ISG-Gebiets zu sorgen. Vor dem Hintergrund, dass sich auf dem Chlodwigplatz offensicht-
lich ein regelmäßiger Weihnachtsmarkt etablieren wird, ist dies für die Händler zwischen
Torburg und Karl-Berbuer-Platz von besonderer Bedeutung.
Ziele:
Es soll ein e moderne Weihnachtsbeleuchtung mit LED-Technik für das gesamte ISG -
Gebiet angeschafft werden; eine technische Überarbeitung der vorhandenen Beleuchtung
steht nicht zu Diskussion, da hiervon nicht mehr ausreichend viele vorhanden sind.
Antrag auf Erlass einer Satzung
ISG Severinstraße
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Die Weihnachtsbeleuchtung wird, wie die Projekte Veedelsentwicklung 02 und 04, in ein
grundsätzliches Lichtkonzept, das in Einklang mit dem städtischen Beleuchtungskonzept
steht, integriert.
Das einheitliche Bild trägt zur Attraktivitätssteigerung der Stra ße der für die Händler
wichtigen Weihnachtszeit bei.
Es wird eine Kofinanzierung zwischen ISG, Interessengemeinschaft Severinsviertel e. V.
und Einzelsponsoren angestrebt.
Die ISG
holt Angebote für die Neuanschaffung einer Weihnachtsbeleuchtung mit energiesparen-
der LED-Technik für die Severinstraße ein,
koordiniert die Kostenteilung mit der IG Severinstraße und akquiriert Einzelsponsoren,
übernimmt die anteiligen Kosten für die Neuanschaffung sowie die Kosten für die War-
tung für die ISG-Laufzeit von drei Jahren.
5.3.6 Werbe- und Öffentlichkeitsarbeit
Die bestehende Interessengemeinschaft Severinsviertel und die neue ISG arbeiten im Be-
reich der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit eng zusammen und bündeln die Kompetenzen.
Die Website der IGS wurde neu aufgelegt, is t aber derzeit noch nicht vollständig fertig;
das Logo ist nicht mehr zeitgemäß. Auch für die ISG in der Gründung gibt es eine Webs i-
te, die über das Vorhaben und den Projektfortschritt informiert. Optisch sind beide Seiten
ähnlich aufgebaut, sodass sie langfristig ggf. zusammengefügt werden können.
Die heutige IGS ist regelmäßig in der Presse (v. a. zu besonderen Veranstaltungen und Ak-
tionen) präsent und auch auf Facebook aktiv.
Mit einem modernisierten Web -Auftritt, der IGS und ISG repräsentiert, kann die Straße mit
allen Händlern, Dienstleistern und sonstigen Angeboten (z. B. Kampagne „Shoppen im S e-
verinsviertel“, erlebbare Historie) einheitlich in der gesamten Stadt vermarktet werden.
Ziele:
Weiterführung der aktiven Werbung für das Einkaufs - und Freizeitziel Severinstraße in
der ganzen Stadt und über ihre Grenzen hinaus.
Betonung und Publizierung der bisher wenig bekannten Angebote.
Gewinnung von Neukunden und neuen Gästen über die Breite und Tiefe des Angebots
sowie Informationen über Insider-Tipps.
Information der Öffentlichkeit über die ISG-Initiative und laufende Aktivitäten.
Die ISG
präsentiert die Unternehmen aus dem Quartier auf der Website,
macht auf die Besonderheiten des Veedels und kulturelle Angebote aufmerksam,
informiert Anwohner und Gewerbetreibende online und offline über die eigenen Aktivitä-
ten und Planungen.
Antrag auf Erlass einer Satzung
ISG Severinstraße
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6 Finanzierungskonzept
Das vorliegende Finanzierungskonzept baut auf den Vorgaben des ISGG NRW auf.
6.1 Ausgaben
Die Kosten für die Umsetzung der geplanten ISG-Maßnahmen setzen sich wie in Abb. 5
aufgeführt zusammen.
Bei den aufgeführten Kosten handelt es sich jeweils um Bruttobeträge. Sie wurden unter
dem Grundsatz kaufmännischer Vorsicht ermittelt und auf glatte Beträge gerundet. Die Po-
sitionen sind untereinander deckungsfähig. Innerhalb eines Geschäftsbereichs können somit
Mehrkosten bei einer Position durch Einsparungen bei einem anderen Posten ausgeglichen
werden. Art und Umfang der Maßnahmen werden über den Zeitraum im Wesentlichen u m-
gesetzt.
Im Kostenplan sind bereits Personalmittel für einen Veedelsmanager im Umfang von 16
Std./ Woche für die Umsetzung der Maßnahmen sowie der Personalaufwand für die allg e-
meine ISG-Arbeit (Verwaltung, Spendenakquise, allgemeine Öffentlichkeitsarbeit etc.) enthal-
ten. Die Personalmittel für die Einstellung eines Quartiershausmeisters auf Minijobbasis sind
Bestandteil der Maßnahme Veedelsentwicklung 07.
Über die Mittelverwendung entscheidet der Vorstand des Trägervereins. Überschüsse aus
Positionen können zum Ende eines Geschäftsjahres in das Folgejahr übernommen werden.
Nicht in Anspruch genommene Mittel werden nach Ende der ISG -Laufzeit von der Stadt
Köln an die Grundeigentümer zurückgezahlt.
Die bisher in vergleichbaren Projekten gemachten Erfahrungen belegen, dass selbst bei
sorgfältiger Planung im Verlauf der konkreten Arbeit Veränderungen, Preiserhöhungen oder
Anpassungen der Konzeption eintreten bzw. erforderlich sind. Die dabei unter Umständen
auftretenden Mehrkosten werden durch die Einplanung einer Reserve abgedeckt. Die Rese r-
ve ist grundsätzlich für alle Positionen des Finanzierungskonzeptes einsetzbar.
Die Stadt Köln erbringt im Zusammenhang mit der Einrichtung der Immobilien - und
Standortgemeinschaft Leistungen, die über die allgemeine Verwaltungstätigkeiten hinaus
reichen. Die Gemeinde kann zur Abgeltung des gemeindlic hen Aufwands eine Kostenpa u-
schale in Höhe von maximal 3 vom Hundert der beantragten Maßnahmensumme durch
Satzung festlegen (ISGG NRW §4, Abs. 7).
Der Antragsteller bittet die Stadt Köln zu prüfen, ob ein teilweiser oder vollständiger Ve r-
zicht auf die Kostenpauschale möglich ist.
Antrag auf Erlass einer Satzung
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Abb. 5: Kosten- und Maßnahmenplan ISG Severinstraße
Maßnahmen 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr Gesamtkosten (gerundet)
Veedelsentwicklung 18.300 € 34.000 € 40.000 € 92.300 €
Veedelsveranstaltungen 16.000 € 13.000 € 13.000 € 42.000 €
Veedelsmarketing 30.000 € 16.000 € 10.000 € 56.000 €
Summe 64.300 € 63.000 € 63.000 € 190.300 €
Organisation
Allgemeine ISG Organisation (Sachkosten) 1.500 € 1.500 € 1.500 € 4.500 €
Anteilige Kosten für Geschäftsstelle (Miete) 6.000 € 6.000 € 6.000 € 18.000 €
Prozesskontrolle, Steuerberatung, Rechtsberatung, Versicherungen 3.000 € 3.000 € 3.000 € 9.000 €
Summe 10.500 € 10.500 € 10.500 € 31.500 €
Personalkosten
Personal - Umsetzung Maßnahmen 15.000 € 15.000 € 15.000 € 45.000 €
Personal - allgemeine ISG Organisation 5.000 € 5.000 € 5.000 € 15.000 €
Summe 20.000 € 20.000 € 20.000 € 60.000 €
Reserve (3 % der Kosten f. Maßnahmen, Organisation + Personal) 2.800 € 2.800 € 2.800 € 8.400 €
Kosten für Maßnahmen, Organisation und Personal (inkl. Reserve) 97.600 € 96.300 € 96.300 € 290.200 €
Verwaltungsgebühren Stadt Köln (bis max. 3 % der Gesamtkosten) 2.900 € 2.900 € 2.900 € 8.700 €
Gesamtkosten ISG Severinstraße (gerundet) 100.500 € 99.200 € 99.200 € 298.900 €
Antrag auf Erlass einer Satzung
IG Severinsviertel 23 23
6.2 Einnahmen
Die Immobilien- und Standortgemeinschaft Severinstraße wird als Abgabe der Grundeige n-
tümerinnen und Grundeigentümer finanziert, die sich mit Bezug auf § 4, Abs. 6 ISGG NRW
am Einheitswert der Immobilien bemisst. Die ggfs. aus einzelnen Maßnahmen erzielten Ei n-
nahmen werden bevorzugt zur Kostendeckung verwendet. Aus Gründen der kaufmännische n
Vorsicht werden sie jedoch nicht in die Berechnung der Abgaben für die Grundeigentüm e-
rinnen und Grundeigentümern einkalkuliert.
Unter Berücksichtigung der Abgabenbefreiung einzelner Grundstücke nach § 4, Abs. 4 ISGG
NRW ergibt sich ein geschätzter Hebesa tz von ca. 1,5 % des Einheitswertes eines Grun d-
stücks für die Dauer der Projektes (3 Jahre). Damit wird die im ISGG NRW (§ 4, Abs. 6)
enthaltene Begrenzung der Abgabe auf max. 10 % des Einheitswertes bei Projekten mit ei-
ner Laufzeit von fünf Jahren deutlich unterschritten.
Die jährliche Abgabe für einen Grundeigentümer errechnet sich wie folgt:
Hebesatz x Einheitswert des Grundstücks
Laufzeit
Die Abgaben werden in bis zu sechs gleichen Raten (halbjährlich) zu Beginn und zur Mitte
des 1., 2. und 3. ISG-Jahres fällig; aus organisatorischen Gründen kann auch eine jährliche
Abrechnung erfolgen.
Antrag auf Erlass einer Satzung
IG Severinsviertel 24 24
7 Organisation der Immobilien- und
Standortgemeinschaft Severinstraße
Interessengemeinschaft Severinsviertel e. V.
Maßgeblicher Initiator des Projektes „Immobili en- und Standortgemeinschaft Severinstraße“
war Mitte 2015 die bestehende Interessengemeinschaft Severinsviertel e. V.; sie wurde un-
terstützt durch die Stadt Köln und einer Vielzahl von lokalen Akteuren und Institutionen.
Maßgeblich zu nennen ist hier der ehemalige sowie der aktuelle Vorstand, der seit Frü h-
jahr 2016 im Amt ist. Seit 31.03.2016 ist der langjährige hauptamtliche Veedelsmanager
nicht mehr für die IGS tätig, da sein Beschäftigungsverhältnis aufgrund fehlender Finanzi e-
rung nicht verlängert werde n konnte. Alle Aktivitäten des Vereins werden seitdem wieder
durch den ehrenamtlichen Vorstand geleitet.
Immobilien- und Standortgemeinschaft Severinstraße e. V. (in Eintragung)
Der neu gegründete Verein Immobilien- und Standortgemeinschaft Severinstraße e. V. ist –
vertreten durch den Vorstand – gegenüber der Stadt Köln Antragsteller zum Erlass einer
Satzung gemäß § 1, Abs. 1 ISGG NRW. Der Verein und die Stadt Köln beabsichtigen, g e-
mäß § 3, Abs. 6 ISGG NRW vor dem abschließenden Satzungsbeschluss einen ö ffentlich-
rechtlichen Vertrag abzuschließen, in dem sich der Verein u. a. verpflichtet, die sich aus
dem ISGG-Gesetz, der Satzung und dem Maßnahmen - und Finanzierungskonzept ergebe n-
den Verpflichtungen, Ziele und Aufgaben umzusetzen.
Der Verein verpflichtet sich, das Maßnahmen- und Finanzierungskonzept umzusetzen. Der
Verein Immobilien- und Standortgemeinschaft Severinstraße befindet sich aktuell in Eintr a-
gung. Mitglieder dieses Vereins werden auf Antrag die Hauseigentümer aus dem Projektge-
biet sowie interessierte Einzelpersonen bzw. Unternehmen und Organisationen, die im Vie r-
tel tätig oder ansässig sind und die Immobilien - und Standortgemeinschaft auf freiwilliger
Basis finanziell unterstützen möchten.
Die vorgesehene Organisationsform entspricht den Vorgabe n des ISGG NRW. Durch die
verfolgte Organisationsstruktur sind die finanziellen Mittel der beiden Vereine komplett
voneinander getrennt, sodass die über die Stadt Köln von den Grundeigentümern eingezo-
genen Mittel getrennt von den Geldern der Händlergemeinschaft verwaltet werden. In Ko-
operationsprojekten (z. B. Weihnachtsbeleuchtung) schließen die beiden Vereine gesonderte
Finanzierungsverträge miteinander ab.
Antrag auf Erlass einer Satzung
IG Severinsviertel 25 25
Regelmäßiger Austausch mit der Stadt Köln
Während der Vorbereitungszeit der Immobilien - und Stand ortgemeinschaft bestand eine
Projektgruppe, bestehend aus dem Vorstand der IGS e. V. und der cima, die an der inhalt-
lichen und organisatorischen Ausgestaltung des Projektes intensiv mitgewirkt hat.
Das Amt für Stadtentwicklung und Statistik der Stadt Köln hat an mehreren Sitzungen der
Projektgruppe teilgenommen. Darüber hinaus gab es Treffen zwischen dem Veedelsmanager
und der cima, um einzelne Projekte und Organisationsstrukturen zu konkretisieren.
Mit der Antragstellung hat die Projektgruppe ihren Auftrag erfüllt.
Es wird jedoch als sinnvoll erachtet, zur Koordination und zum Controlling regelmäßige
Treffen des ISG-Vorstandes sowie einem Vertreter des Amts für Stadtentwicklung und St a-
tistik der Stadt Köln durchzuführen.
Antrag auf Erlass einer Satzung
IG Severinsviertel 26 26
8 Kontrolle und Berichtspflicht der Im-
mobilien- und Standortgemeinschaft
Nach § 4, Abs. 8 ISGG NRW hat die Immobilien - und Standortgemeinschaft der Stadt Köln
die ordnungs- und zweckmäßig Mittelverwendung auf Verlangen unverzüglich, mindestens
jedoch jährlich, schriftlich nachzuweisen.
Die für die ordnungsgemäße Verwendung des erhaltenen Abgabeaufkommens erforderlichen
Nachweise sind Gegenstand des öffentlich -rechtlichen Vertrages zwischen der Immobilien -
und Standortgemeinschaft und der Stadt Köln.
Über die gesetzliche Berichtspflicht der I mmobilien- und Standortgemeinschaft gegenüber
der Stadt Köln hinaus wird der Trägerverein den Grundeigentümern jährlich einen Projek t-
statusbericht mit einem Überblick über den Stand der Maßnahmenumsetzung und über die
wirtschaftliche Situation des Vereins zur Verfügung stellen.
Beschlussvorlage Rat
7794 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/15/151 151/1 Vorlagen-Nummer 2486/2017 Freigabedatum 05.09.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss einer Satzung nach dem Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG NRW) für das Gebiet der Immobilien- und Standortgemeinschaft Severinstraße Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat nimmt das Ergebnis des Quorums und der Beteiligung der sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit zur Kenntnis. 2. Der Rat beschließt die Satzung nach dem Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG NRW) für das Gebiet der Immobilien- und Standortgemeinschaft Severinstraße gemäß An- lage 3. 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Abgabe für die Immobilien- und Standortgemeinschaft Severinstraße bei den abgabe- pflichtigen Grundeigentümerinnen, Grundeigentümern und Erbbauberechtigten einzuzie- hen und abzüglich einer Verwaltungspauschale i.H.v. 3 % der beantragten Maßnahmensumme an den Immobilien- und Standortgemeinschaft Severinstraße e. V. zur Finanzierung der Maß- nahmen weiterzuleiten. Alternative: Der Rat verzichtet auf den Satzungserlass. Wirtschaftsausschuss 07.09.2017 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 14.09.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 18.09.2017 Liegenschaftsausschuss 19.09.2017 Stadtentwicklungsausschuss 21.09.2017 Rat 28.09.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme insg. 300.000,- € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge insg. 300.000,- € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 14.02.2017 beschlossen, das Satzungsverfahren für die Immobilien- und Standortgemeinschaft Severinstraße einzuleiten (Session Nr. 3855/2016). Die Verwaltung wurde beauftragt, die Grundeigentümerinnen, Grundeigentümer und Erbbauberechtigten im vorgesehenen Gebiet über den geplanten Satzungserlass und die Widerspruchsmöglichkeiten zu informieren sowie die Öffentlichkeit und die sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß ISGG NRW zu beteiligen. Ergebnis des Quorums: Im Mai und Juni 2017 wurden insgesamt 404 Personen über den geplanten Satzungserlass und das Widerspruchsrecht gem. § 3 Abs. 3 ISGG NRW unterrichtet. Hiervon haben 87 frist- und formgerecht Widerspruch eingelegt. Dies entspricht 21,53 % der widerspruchsberechtigen Personen bzw. den Widerspruchsberechtigten von 25,69 % der im Satzungsgebiet gelegenen Grundstücksflächen. Die Initiative zur Gründung der gesetzlichen ISG Severinstraße hat somit die im ISGG NRW geregelten Widerspruchsquoten von 33 % nicht überschritten. Ebenfalls im Juni 2017 wurden insgesamt 17 sonstige Träger öffentlicher Belange angeschrieben und um Stellungnahme zum geplanten Satzungserlass gebeten. Sieben davon haben telefonisch oder schriftlich eine Stellungnahme zur ISG Severinstraße abgegeben (Anlage 1). Es wurden keine nen- nenswerten Bedenken vorgebracht, die Initiative zur Aufwertung des Quartiers wird allgemein be- grüßt. Vom 29.06. bis 27.07.2017 fand die Öffentlichkeitsbeteiligung über eine Offenlage der Antragsunter- lagen im Kundenzentrum Innenstadt statt. Von der Möglichkeit der Einsicht hat eine Person Gebrauch gemacht, jedoch keine schriftliche oder mündliche Stellungnahme abgegeben. Der öffentlich-rechtliche Vertrag (Anlage 2) mit dem Immobilien- und Standortgemeinschaft Severin- straße e.V. wurde am 31.08.2017 abgeschlossen. Damit liegen die gesetzlichen Voraussetzungen für den Erlass der Satzung (Anlage 3) nunmehr vor. 3 Weiterer Verfahrensablauf: Der ISG Severinstraße e.V. hat beantragt, die Satzung für den Zeitraum von drei Jahren zu erlassen. In diesem Zeitraum sollen folgende Maßnahmen umgesetzt werden: - Im Bereich Veedelsentwicklung Immobilienberatung, Begrünung des Severinsviertels, Hervorhebung der Eingangstore im Norden und Süden Beleuchtung besonderer Gebäude, Erlebbarmachung der Geschichte des Severinsviertels, Vermittlung von Sonderkonditionen für ISG-Mitglieder und ein Quartiershausmeister. - Im Bereich Marketing Marketingkampagne „Shoppen im Severinsviertel“, Bücher- oder Designflohmarkt auf dem Platz An der Eiche, „Kaffee un Kooche“ auf dem Karl-Berbuer-Platz, Musikalischer Mittag auf dem Severinskirchplatz, Erneuerung der Weihnachtsbeleuchtung und Werbe- und Öffentlichkeitsarbeit. Für die Umsetzung dieser Ziele hat der ISG e. V. rd. 300.000 € (inkl. der Verwaltungspauschale i.H.v. 3 % der beantragten Maßnahmensumme) kalkuliert. Zur Finanzierung wird die Stadt Köln im Sat- zungsgebiet eine Abgabe erheben. Nach dem ISGG NRW sind verschiedene Bemessungsgrundlagen für die Erhebung der Abgabe zu- lässig. Die Stadt Köln hat sich für eine Berechnung nach dem Einheitswert entschieden, da es sich hierbei um eine von der Finanzverwaltung festgelegte und durch die Erhebung der Grundsteuer etab- lierte Größe handelt. Innerhalb des Drei-Jahres-Zeitraumes entstehen den Eigentümerinnen, Eigen- tümer und Erbbauberechtigten Kosten in Höhe von insgesamt rund 1,6 % des Einheitswertes. Damit liegt die Maßnahme deutlich unter der gesetzlich festgeschriebenen Höchstgrenze von 10 % des Ein- heitswertes bezogen auf eine Maßnahme von 5 Jahren Dauer. Die Abgabe wird durch einen jährlichen Abgabenbescheid an die Grundeigentümerinnen, Grundei- gentümer und Erbbauberechtigten der im Gebiet gelegenen Grundstücke festgesetzt und erhoben. Nach Ablauf der Zahlungsfristen leitet die Stadt die vereinnahmten Beträge, abzüglich der Verwal- tungspauschale an den ISG e. V. weiter. Eine Vorfinanzierung nicht eingegangener Beträge durch die Stadt ist ausgeschlossen. Der ISG Severinstraße e. V. ist dazu verpflichtet, für jedes Wirtschaftsjahr einen Maßnahmen- und Wirtschaftsplan zur Konkretisierung aufzustellen und diesen der Stadt Köln vorzulegen. So wird si- chergestellt, dass die von der Stadt eingezogenen Gelder ordnungs- und zweckmäßig verwendet werden. Der ISG e. V. ist außerdem dazu verpflichtet, bei der Vergabe von Bau-, Liefer- oder Leis- tungsaufträgen das jeweils für die Vergabe öffentlicher Aufträge von der Stadt zu beachtende Verga- berecht (Kölner Vergabeordnung, VOB, VOL, VOF) sowie geltende landes- und bundesrechtliche Vorschriften (insbesondere das TVgG NRW und das GWB) zu beachten. Bei Aufhebung/Außer-Kraft-Treten der Satzung der Stadt Köln zur Festlegung des Gebietes für die Immobilien- und Standortgemeinschaft Severinstraße erstellt der ISG e. V. eine Schlussabrechnung. Dabei ist zu ermitteln, ob und inwieweit die tatsächlichen Kosten von dem in das Maßnahmen- und Finanzierungskonzept eingestellten Betrag abweichen. Die nicht verbrauchten Mittel sind an die Stadt zurückzuzahlen. Diese erstattet die zurückgezahlten Mittel den Abgabepflichtigen. 4 Anlagen: 1. Ergebnis der Beteiligung der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 4 ISGG NRW 2. Öffentlich-rechtlicher Vertrag 3. Satzung der Stadt Köln zur Festlegung des Gebietes für die Immobilien- und Standortgemein- schaft „Severinstraße“ und Erhebung von Abgaben nach dem Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG NRW)
Anlage 1 Ergebnis der Beteiligung der sonstigen Träger öffentlicher Belange
5424 Zeichen
Anlage 1 Ergebnis der Beteiligung der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 4 ISGG NRW 1. Deutscher Gewerkschaftsbund DGB-Region Köln-Bonn, Hans-Böckler-Platz 1, 50672 Köln, mit Schreiben vom 27.06.2017 Kurzfassung der Stellungnahme Anmerkung der Verwaltung Zu § 8 des Satzungsentwurfs: Es sollten lediglich gewerblich genutzte Grundstücke und Immobilien von der Abgabepflicht betroffen sein. Reine Wohnbebauung sollte ausgeschlossen werden, weil die vorgesehenen Maßnahmen überwiegend dem Gewerbe und Einzelhandel zugutekommen. Bei der Abgrenzung des Gebiets wurde dies berücksichtigt. Aufgrund der erforderlichen räumlich-funktionalen Zusammenhänge und der Arrondierung des ISG-Gebiets wurden in Einzelfällen Wohnimmobilien in die Gebietsabgrenzung aufgenommen. Im größten Teil der Immobilien sind mindestens die Erdgeschosszonen durch Einzelhandels- oder Gastronomiebetriebe sowie Dienstleister oder Handwerker genutzt. 2. DEHOGA Nordrhein, Balduinstraße 9, 50676 Köln, mit Schreiben vom 03.07.2017 Kurzfassung der Stellungnahme Anmerkung der Verwaltung Maßnahmen und Projekte sowie Gebietsabgrenzung und Finanzierungsplan sind nachvollziehbar und überprüfungsfähig. Bezogen auf die vorgesehene Satzung sowie das Maßnahmen- und Finanzierungskonzept enthält die Stellungnahme keine Anregungen oder Bedenken. 3. Mieterverein Köln, Mühlenbach 49, 50676 Köln, mit Schreiben vom 10.07.2017 Kurzfassung der Stellungnahme Anmerkung der Verwaltung Die Gründung einer Immobilien- und Standortgemeinschaft wird ausdrücklich begrüßt. Durch die Attraktivitätssteigerung für Gewerbetreibende und Mieter werden sich eine Stabilisierung der Mietpreise sowie eine Verbesserung in Sicherheit und Sauberkeit erhofft. Bezogen auf die vorgesehene Satzung sowie das Maßnahmen- und Finanzierungskonzept enthält die Stellungnahme keine Anregungen oder Bedenken. 4. Stadtwerke Köln GmbH, Parkgürtel 26, 50823 Köln, mit Schreiben vom 20.07.2017 für die Konzerngesellschaft RheinEnergie AG Kurzfassung der Stellungnahme Anmerkung der Verwaltung Die Konzerngesellschaft hat im Satzungsgebiet keinen Grundbesitz, ist daher nicht von der Satzung betroffen und hat keine Bedenken. Die RheinEnergie AG bietet an, die Immobilien- und Standortgemeinschaft bei der Aufwertung des Viertels zu unterstützen und die Attraktivität durch das Aufstellen von Ladesäulen für Elektrofahrtzeuge zu erhöhen. Bezogen auf die vorgesehene Satzung sowie das Maßnahmen- und Finanzierungskonzept enthält die Stellungnahme keine Anregungen oder Bedenken. Der Hinweis auf die Kooperationsbereitschaft der RheinEnergie AG wird an den ISG Severinstraße e. V. weitergeleitet. 5. Stadtwerke Köln GmbH, Parkgürtel 26, 50823 Köln, mit Schreiben vom 20.07.2017 für die Konzerngesellschaft Kölner Verkehrsbetriebe AG Kurzfassung der Stellungnahme Anmerkung der Verwaltung Die KVB unterfährt die Severinstraße mit der Linie 17. Die Konzerngesellschaft hat im Satzungsgebiet keinen Grundbesitz, ist daher nicht von der Satzung betroffen und hat keine Bedenken. Bezogen auf die vorgesehene Satzung sowie das Maßnahmen- und Finanzierungskonzept enthält die Stellungnahme keine Anregungen oder Bedenken. 6. Industrie- und Handelskammer zu Köln, Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln, mit Schreiben vom 24.07.2017 Kurzfassung der Stellungnahme Anmerkung der Verwaltung Die Gründung einer Immobilien- und Standortgemeinschaft wird befürwortet, weil davon ausgegangen wird, dass sie sich positiv auf den Einkaufs- und Dienstleistungsstandort auswirkt. Im Satzungsentwurf sind unter § 2 zwölf Maßnahmen aufgeführt, in einer auf der Website der ISG Severinstraße verfügbaren Informationsbroschüre werden jedoch 13 Maßnahmen genannt und in das Finanzierungskonzept aufgenommen. Soll eine Maßnahme entfallen und die Kosten stattdessen auf die anderen Maßnahmen verteilt werden? In der o.g. Broschüre werden die Kosten für alle Einzelmaßnahmen getrennt voneinander aufgeführt. Im dem Antrag zugrundeliegenden Maßnahmen- und Finanzierungskonzept werden sie auf übergeordneter Ebene dargestellt. Aufgrund der thematischen Nähe wurden die Maßnahmen Hervorhebung der Eingangstore und Beleuchtung besonderer Gebäude im ersten Satzungsentwurf gemeinsam aufgeführt. Beide Maßnahmen werden durchgeführt und sind in der Kostenkalkulation enthalten. Der Hinweis wurde aufgenommen und die Maßnahmen werden wieder getrennt aufgeführt. Die Kosten werden für die drei Geschäftsbereiche Veedelsentwicklung, Veedelsveranstaltungen und Veedelsmarketing zusammengefasst aufgeführt, um trotz enger Projektkostenkalkulation eine gewisse Flexibilität zu ermöglichen. Mehrkosten in einer Maßnahme können durch Einsparungen in einem anderen Projekt ausgeglichen werden. 7. Handelsverband Aachen – Düren – Köln, An Lyskirchen 14, 50676 Köln, mit Schreiben vom 27.07.2017 Kurzfassung der Stellungnahme Anmerkung der Verwaltung Die Gründung der Immobilien- und Standortgemeinschaft Severinstraße wird sehr begrüßt, weil die Severinstraße in der Vergangenheit viele Tiefschläge erlitten hat und deswegen einer besonderen Beachtung bedarf. Die weitere Entwicklung wird begleitet und unterstützt. Bezogen auf die vorgesehene Satzung sowie das Maßnahmen- und Finanzierungskonzept enthält die Stellungnahme keine Anregungen oder Bedenken.
Anlage 2_öffentlich-rechtlicher Vertrag_unterzeichnet
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Öffentlich-rechtlicher Vertrag im Sinne von $ 3 Absatz 6 des Gesetzes über Immobilien- und Standortgemeinschaf- ten (ISGG NRW) vom 10. Juni 2008 (GV. NRW S. 474, SGV. NRW 231) zwischen der Stadt Köln, vertreten durch die Oberbürgermeisterin, - im Folgenden „Stadt“ genannt - und dem Immobilien- und Standortgemeinschaft Severinstraße e.V., vertreten durch Herrn Dr. Fröhlich, eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Köln unter der Registernummer 19245 - im Folgenden „ISG e. V.“ genannt — wird folgender Vertrag geschlossen: Präambel Die Vertragspartner beabsichtigen, Maßnahmen zur Aufwertung der Severinstraße ein- schließlich des Karl-Berbuer-Platz, des Severinskirchplatz, des Hirschgässchen, des Se- verinskloster und des Platz An der Eiche in funktionaler und gestalterischer Hinsicht sowie zur Verbesserung des Standortmarketings umzusetzen. Durch die Maßnahmen soll die At- traktivität des Gebiets der Immobilien- und Standortgemeinschaft Severinstraße (im Folgen- den: ISG-Gebiet) gestärkt, der Geschäftsbesatz belebt und die Immobilienwerte gesichert und gesteigert werden. 81 Gegenstand des Vertrages Der ISG e. V. hat bei der Stadt gem. $ 3 Abs. 1 des Gesetzes über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG NRW) den Erlass einer Satzung nach & 1 Abs. 1 ISGG NRW beantragt. (1) Dieser Vertrag regelt in Ergänzung des ISGG NRW und der Satzung der Stadt Köln zur Festlegung des ISG-Gebiets und Erhebung von Abgaben die Rechtsbeziehungen zwi- schen der Stadt und des ISG e. V. nach dem ISGG NRW (Anlage 1) unter der Voraus- 12 (2) 9 setzung einer positiven Entscheidung des Rates der Stadt über den vorgenannten An- trag des ISG e.V. i Der ISG e. V. verpflichtet sich, alle sich aus dem ISGG NRW und der Satzung ergeben- den Verpflichtungen, Ziele und Aufgaben verantwortlich und fristgerecht zu erfüllen. Die Abgrenzung des ISG-Gebiets ergibt sich aus der Anlage 2.1 zu diesem Vertrag. Der ISG e. V. verpflichtet sich ebenso, die im Maßnahmen- und Finanzierungskonzept mit Stand 11.11.2016 aufgeführten Maßnahmen im Rahmen der von der Stadt erhobe- nen und an den ISG e. V. weitergeleiteten Mittel umzusetzen. 82 Bestandteile des Vertrages Bestandteile dieses Vertrages sind: a) c) Entwurf der Satzung der Stadt Köln zur Festlegung des Gebietes für die Immobilien- und Standortgemeinschaft „Severinstraße“ und Erhebung von Abgaben nach dem Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG NRW) (Anlage 2) Kartographische Darstellung des ISG-Gebiets (Anlage 2.1) Maßnahmen- und Finanzierungskonzept des ISG e. V. mit Stand vom 11.11.2016 (Anla- ge 2.2) 83 Beteiligung an der ISG Der ISG e. V. verpflichtet sich, die Beteiligung der Grundeigentümerinnen, Grundeigentümer und Erbbauberechtigten der im Gebiet gelegenen Grundstücke und der im Gebiet ansässi- gen Gewerbetreibenden, freiberuflich Tätigen und Dritten an der Immobilien- und Standort- gemeinschaft zu ermöglichen. 13 =g3 84 Realisierung der Maßnahmen (1) Die von dem ISG e. V. in Eigenregie durchzuführenden Maßnahmen, wie sie im Einzel- (1) (2) = nen im Maßnahmen- und Finanzierungskonzept dargelegt sind, werden von diesem ge- mäß $ 5 jeweils im dritten Quartal eines Wirtschaftjahres für das Folgejahr konkretisiert. Dies erfolgt in enger Abstimmung mit der Stadt. Die Stadt wird dem ISG e. V. über alle von ihr im ISG-Gebiet vorgesehenen Maßnahmen rechtzeitig informieren. Bei Maßnahmen mit unmittelbarer Auswirkung auf die Ziele und Maßnahmen des ISG e. V. wird die Stadt den ISG e. V. anhören und anschließend unter Abwägung der gegenseitigen Interessen entscheiden. 85 Maßnahmen- und Wirtschaftsplan Der ISG e. V. stellt jeweils im dritten Quartal eines jeden Wirtschaftsjahres einen Maß- nahmen- und Wirtschaftsplan zur Konkretisierung des Maßnahmen- und Finanzierungs- konzeptes für das darauffolgende Wirtschaftsjahr auf. Der jährliche Maßnahmen- und Wirtschaftsplan ist der Stadt spätestens im zehnten Monat eines jeden Wirtschaftsjahres vorzulegen. Darin stellt der ISG e. V. alle im Wirtschaftsjahr vorgesehenen Maßnahmen unter Angabe der veranschlagten Kosten im Detail dar. Die Grundeigentümerinnen, Grundeigentümern und Erbbauberechtigten der im Gebiet gelegenen Grundstücke und die im Gebiet ansässigen Gewerbetreibenden, freiberuflich Tätigen und Dritten sind zu unterrichten. Die Information kann schriftlich oder über eine vom ISG e. V. zu diesem Zweck eingerichtete Internetadresse erfolgen. Der ISG e. V. übermittelt die eventuellen Stellungnahmen an die Stadt. Der ISG e. V. verpflichtet sich, den jeweils abgestimmten Maßnahmen- und Wirtschafts- plan der Stadt sowie den Abgabepflichtigen mindestens einmal jährlich bekannt zu ge- ben. Dies kann schriftlich oder über eine vom ISG e. V. eingerichtete Internetadresse er- folgen. 14 M) (2) (4) (8) MN) (2) (3) -4- 86 Abgabenerhebung und Mittelzuwendung Zur Finanzierung der im Maßnahmen- und Finanzierungskonzept beschriebenen Maß- nahmen erhebt die Stadt eine Abgabe nach Maßgabe der vom Rat der Stadt zu be- schließenden Satzung für das ISG-Gebiet. Die Kosten für die Maßnahmen inkl. der Verwaltungspauschale in Höhe von 3 % der beantragten Maßnahmensumme betragen nach dem Maßnahmen- und Finanzierungs- konzept des ISG e. V. 298.900,- Euro einschließlich der zurzeit gültigen Mehrwertsteuer. Die Abgabe wird durch einen jährlichen Abgabenbescheid an die Grundeigentümerin- nen, Grundeigentümer und Erbbauberechtigten der im Gebiet gelegenen Grundstücke festgesetzt und erhoben. Nach Ablauf der Zahlungsfristen leitet die Stadt die verein- nahmten Beträge, abzüglich der Verwaltungspauschale zur Tilgung des Verwaltungs- aufwandes, auf der Grundlage eines Leistungsbescheides an den ISG e. V. weiter, so- weit die Abgabenbescheide bestandskräftig sind. Eine Vorfinanzierung nicht eingegangener Beträge durch die Stadt ist ausgeschlossen. Die etwaige Uneinbringlichkeit von Abgaben geht zu Lasten des ISG e. V. Über das in Absatz 1 beschriebene Abgabenaufkommen hinaus wird die Stadt dem ISG e. V. keine Mittel zur Mitfanzierung der Maßnahmen bereitstellen. 87 Nachweis der Verwendung der Mittel Der ISG e. V. verwaltet die Einnahmen aus dem Abgabenaufkommen getrennt von ihren eigenen Mitteln und verwendet sie treuhänderisch ausschließlich für die Durchführung von Maßnahmen nach dem Maßnahmen- und Finanzierungskonzept. Der ISG e. V. stellt sicher, dass die Aufrechnung mit solchen Verbindlichkeiten, die nicht aus der Erfüllung der in $ 1 Absatz 2 und 3 übernommenen Verpflichtungen resultieren, ausgeschlossen ist. Die Mittel sind nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu ver- wenden. Der ISG e. V. hat der Stadt die ordnungs- und zweckmäßige Verwendung der Mittel ge- mäß & 4 Absatz 8 Satz 3 ISGG NRW auf Verlangen unverzüglich, mindestens jedoch einmal im Jahr jeweils am ersten Montag des zwölften Monats des Wirtschaftsjahres schriftlich nachzuweisen. Der ISG e. V. verpflichtet sich, bei der Vergabe von Bau-, Liefer- oder Leistungsaufträ- gen das jeweils für die Vergabe öffentlicher Aufträge von der Stadt zu beachtende Vergaberecht (Kölner Vergabeordnung, VOB, VOL, VOF) sowie geltende landes- und 15 (4) (5) (N (8) ) 5,0 bundesrechtliche Vorschriften (insbesondere das TVgG NRW und das GWB) zu beach- ten. Die Stadt behält sich im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung das Recht vor, die Vergabe von Aufträgen des ISG e. V. an Dritte, die Buchführung und die Verwendung der Mittel zu kontrollieren. Sofern konkrete Maßnahmen nach dem jeweiligen Maßnahmen- und Wirtschaftsplan eines Wirtschaftsjahres nicht oder nicht fristgerecht realisiert werden konnten, ist der ISG e. V. verpflichtet, der Stadt bis zum Ablauf des ersten Quartals des Folgejahres die hierfür maßgeblichen Gründe schriftlich darzulegen. Die nicht verbrauchten Mittel wer- den am Ende der ersten beiden Wirtschaftsjahre auf das jeweilige Folgejahr übertragen. Werden eingenommene Mittel für andere als laut Maßnahmen- und Finanzierungskon- zept, konkretisiert im jeweils mit der Stadt abgestimmten Maßnahmen- und Wirtschafts- plan, zulässige Zwecke verwendet, ist der ISG e. V. zur Rückzahlung der entsprechen- den Beträge an die Stadt verpflichtet, auch wenn die Mittel bereits für die Durchführung der zweckwidrigen Maßnahme verbraucht sind. Die Verpflichtung zur Rückerstattung der Abgabenbeträge gilt auch für die Eingehung einer entsprechenden Verpflichtung, selbst wenn die Mittel bereits für die Durchführung der zweckwidrigen Maßnahme unumkehr- bar gebunden sind. Bei Aufhebung/Außer-Kraft-Treten der Satzung der Stadt Köln zur Festlegung des Ge- bietes für die Immobilien- und Standortgemeinschaft „Severinstraße“ und Erhebung von Abgaben nach dem Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG NRW) erstellt der ISG e. V. innerhalb von vier Wochen eine Schlussabrechnung. Dabei ist zu ermitteln, ob und inwieweit die tatsächlichen Kosten von dem in das Maßnahmen- und Finanzierungskonzept eingestellten Betrag abweichen. Die bei Erstellung der Schluss- abrechnung nicht verbrauchten Mittel sind an die Stadt zurückzuzahlen. Die Stadt Köln erstattet die nach den Absätzen 6 und 7 zurückgezahlten Mittel den Ab- gabepflichtigen gemäß $ 8 der Satzung der Stadt Köln zur Festlegung des Gebietes für die Immobilien- und Standortgemeinschaft „Severinstraße“ und Erhebung von Abgaben nach dem Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG NRW) zurück. 88 Haftungsausschluss Eine Haftung der Stadt für etwaige Aufwendungen des ISG e. V., die ihm im Hinblick auf den Abschluss dieses Vertrages oder in Erfüllung dieser Vereinbarung entstehen, ist ausgeschlossen. m N — (4) (6) 2) 6) =6= Ausgeschlossen sind Ansprüche des ISG e. V. auf Schaden- und Aufwendungsersatz, die auf Zeitverzögerungen aufgrund nachbarlicher Beschwerden und Widersprüche zu- rückzuführen sind. Der ISG e. V. stellt die Stadt von Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Umset- zung des Maßnahmen- und Finanzierungskonzepts frei. Insbesondere übernimmt die Stadt keine Haftung für Schadenersatz-, Aufwendungsersatz- oder sonstige Ansprüche, die die Grundeigentümerinnen, Grundeigentümer und Erbbauberechtigten gegen den ISG e. V. richten. Die Stadt übernimmt weiterhin keine Haftung für Ansprüche der Grundeigentümerinnen, Grundeigentümer und Erbbauberechtigten gegen den ISG e. V., die im Verlaufe eines Gerichtsverfahrens festgestellt wurden und die der ISG e. V. aus finanziellen oder sons- tigen Gründen nicht erfüllen kann. Zur Abdeckung von Schäden und Ansprüchen Dritter verpflichtet sich der ISG e. V. zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von 5 Millio- nen Euro bei Personenschäden und 1 Million Euro bei Sachschäden. Ein entsprechen- der Nachweis ist der Stadt spätestens 3 Monate nach Abschluss dieses Vertrages vor- zulegen. Dem ISG e. V. ist die Finanzierung jeglicher Schadensersatzleistungen an Dritte aus dem Kapital der weitergeleiteten Abgaben untersagt. Der Haftungssauschluss gilt auch für den Fall, dass sich die Nichtigkeit oder die Unwirk- samkeit dieses Vertrages im Verlauf eines Gerichtsverfahrens herausstellt. 89 Beachtung weiterer Rechtsvorschriften Dieser öffentlich-rechtliche Vertrag ersetzt nicht in anderen Rechtsvorschriften vorge- schriebene behördliche Zustimmungen oder Genehmigungen. Soweit zur Umsetzung der Maßnahmen privatrechtliche Zustimmungen erforderlich sind, hat der ISG e. V. diese eigenverantwortlich einzuholen. Jede Partei trägt die ihr entstehenden Kosten aus diesem Vertrag und seiner Durchfüh- rung selbst. Soweit anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen wird, trägt sie jeweils die Partei, die sie beansprucht hat. 17 M) (2) Te 810 Rechtsnachfolge Der ISG e. V. ist verpflichtet, alle in diesem öffentlich-rechtlichen Vertrag eingegangenen Verpflichtungen rechtsverbindlich auf eventuelle Rechtsnachfolger zu übertragen und diese zu verpflichten, ihrerseits weitere eventuelle Rechtsnachfolger entsprechend zu verpflichten. Im Falle der Rechtsnachfolge hat der ISG e. V. die Stadt schriftlich über den Vorgang und die dann verpflichteten natürlichen und juristischen Personen zu unterrichten. Die entsprechenden Verträge sind der Stadt zur Kenntnis zu geben. 811 Weitere Regelungen Soweit das Eigentum an Einbauten im öffentlichen Straßenraum an die Stadt übergegangen sein sollte, ist die Stadt nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet. Die Unterhal- tungspflicht geht in diesem Fall auf die Stadt über. M) (2) 812 Außerordentliches Kündigungsrecht bei Vertragspflichtverletzungen Die Parteien können diesen Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes jederzeit kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn eine Partei wesentli- che Vertragspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt. Im Fall der Kündigung sind die nicht verwendeten Mittel aus dem Abgabenaufkommen (8 6) vom ISG e. V. an die Stadt zurückzuzahlen. Diese erstattet die Mittel den Abgabe- pflichtigen gemäß $$ 8 und 11 der Satzung der Stadt Köln zur Festlegung des Gebietes für die Immobilien- und Standortgemeinschaft „Severinstraße“ und Erhebung von Abga- ben nach dem Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG NRW). Über die Abrechnung der bereits verwendeten Mittel ist seitens des ISG e. V. ein Nach- weis analog $ 7 Absatz 2 dieses Vertrages zu führen. MN) (3) (4) M) (2) (8) (4) Bir 8 13 Schlussbestimmungen Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie andere Vereinbarungen, die den Inhalt dieses Vertrages berühren, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, sofern nicht gesetzlich eine andere Form vorgesehen ist. Es bestehen keine schriftlichen oder mündlichen Nebenabreden zu diesem Vertrag. Sollten Bestimmungen dieses Vertrages oder eine künftige Bestimmung, die Bestandteil dieses Vertrages geworden ist, ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt werden. Die Vertragsparteien verpflichten sich in diesen Fällen, unwirksame Bestim- mungen bzw. fehlende Bestimmungen durch solche wirksame zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck dieses Vertrages rechtlich und wirtschaftlich weitestgehend entsprechen. Die Vertragspartner sind sich darin einig, dass die hier getroffenen Vereinbarungen der Realisierung des bezeichneten Vorhabens dienen sollen. Sie verpflichten sich gegensei- tig, diese Vereinbarung, soweit erforderlich, mit Wohlwollen auszustatten und nach den Regeln über Treu und Glauben auszufüllen bzw. zu ergänzen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln. 814 Wirksamkeit des Vertrages und Geltungsdauer Der Vertrag wird wirksam mit der Unterzeichnung durch beide Parteien. Dieser Vertrag begründet keinen Anspruch auf Beschluss des Rates über den Erlass der Satzung der Stadt Köln zur Festlegung des Gebiets für die Immobilien- und Standortge- meinschaft „Severinstraße“ und Erhebung von Abgaben nach dem Gesetz über die Im- mobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG NRW). Sofern der Rat der Stadt Köln den Erlass dieser Satzung nicht beschließt, ist der vorlie- gende öffentlich-rechtliche Vertrag automatisch beendet und entfaltet keinerlei Rechts- wirkung mehr. In diesem Fall sind sich der ISG e. V. und die Stadt darüber einig, dass gegenseitige Erstattungs-, Schadensersatz und sonstige Ansprüche nicht entstehen bzw. nicht geltend gemacht werden können. Die Geltungsdauer dieses Vertrages ist an die Dauer der Rechtskraft (Geltungsdauer) der Satzung der Stadt Köln zur Festlegung des Gebiets für die Immobilien- und Standortgemeinschaft „Severinstraße“ und Erhebung von Abgaben nach dem Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG NRW) gekoppelt. 19 Köln, den H. of: zo F- Köln, den 81.0 &. 201r Heuuokefeler ——— Dr. Thorsten Fröhlich Oberbürgermeisterin Henriette Reker Vorsitzender Immobilien- und Stadt Köln Standortgemeinschaft Severinstraße e. V. Marion Poschen Beigeordneter für Stadtentwicklung, stellv. Vorsitzende Immobilien- und Planen und Bauen Franz-Josef Höing Standortgemeinschaft Severinstraße e. V. Stadt Köln
Anlage 3_Satzung inkl. Gebietsabgrenzung und Flurstücke
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/ 2 Anlage 3 ENTWURF Satzung der Stadt Köln zur Festlegung des Gebietes für die Immobilien- und Standortgemein- schaft „Severinstraße“ und Erhebung von Abgaben nach dem Gesetz über Immobi- lien- und Standortgemeinschaften (ISGG NRW). Präambel Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am __________ aufgrund der §§ 1, 3 und 4 des Gesetzes über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG NRW) vom 10. Juni 2008 (GV. NRW. S. 474), § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666) und § 1 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712) – jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung – diese Satzung beschlossen: § 1 Geltungsbereich Diese Satzung gilt für den Bereich der Severinstraße zwischen Perlengraben und Severins- torburg sowie Teilen der angrenzenden Straßen, insbesondere des Karl-Berbuer-Platz, des Severinskirchplatz, des Hirschgässchen, des Severinskloster und des Platz An der Eiche. Die betroffenen Grundstücke sind in der Anlage 3.1 kartographisch dargestellt. § 2 Ziele und Maßnahmen (1) Das übergeordnete Ziel für das Gebiet der Immobilien- und Standortgemeinschaft Sever- instraße (im Folgenden: ISG) ist die Attraktivitätssteigerung der Severinstraße und der an- grenzenden Bereiche als Einkaufs-, Dienstleistungs- und Wohnstandort und somit die Siche- rung der Immobilienwerte. (2) Zur Erreichung der Ziele sind in einem dreijährigen Zeitraum folgende Maßnahmen vor- gesehen: - 2 - / 3 - Im Bereich Veedelsentwicklung Immobilienberatung, Begrünung des Severinsviertels, Hervorhebung der Eingangstore im Norden und Süden Beleuchtung besonderer Gebäude, Erlebbarmachung der Geschichte des Severinsviertels, Vermittlung von Sonderkonditionen für ISG-Mitglieder und ein Quartiershausmeister. - Im Bereich Marketing Marketingkampagne „Shoppen im Severinsviertel“, Bücher- oder Designflohmarkt auf dem Platz An der Eiche, „Kaffee un Kooche“ auf dem Karl-Berbuer-Platz, Musikalischer Mittag auf dem Severinskirchplatz, Erneuerung der Weihnachtsbeleuchtung und Werbe- und Öffentlichkeitsarbeit. (3) Das Maßnahmen- und Finanzierungskonzept ist Bestandteil der Satzung (Anlage 3.2). § 3 Immobilien- und Standortgemeinschaft Der Immobilien- und Standortgemeinschaft Severinstraße e. V. (im Folgenden: ISG e. V.) in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins oder sein Rechtsnachfolger führt die in § 2 Abs. 2 dieser Satzung genannten Maßnahmen gemäß einem öffentlich-rechtlichen Ver- trag zwischen der Stadt Köln und dem ISG e.V. selbstständig und eigenverantwortlich durch. § 4 Kosten- und Mittelverwendung (1) Die Kosten für die standortbezogenen Maßnahmen betragen gemäß dem Maßnahmen- und Finanzierungskonzept des ISG e. V. 298.900,- Euro. (2) Die Mittel werden abzüglich der Kostenpauschale zur Abgeltung des gemeindlichen Auf- wands nach § 5 ausschließlich für die im Maßnahmen- und Finanzierungskonzept aufgeführ- ten Maßnahmen verwandt. - 3 - / 4 § 5 Kostenpauschale für den gemeindlichen Aufwand Die Kostenpauschale zur Abgeltung des gemeindlichen Aufwands beträgt 3 % der beantrag- ten Maßnahmensumme, somit rd. 8.700,- Euro über die Laufzeit von drei Jahren. § 6 Verteilungsmaßstab Verteilungsmaßstab ist der Einheitswert der im Satzungsgebiet gelegenen Grundstücke. § 7 Abgabesatz Der Abgabesatz beträgt jährlich 0,53 % vom Einheitswert der im Satzungsgebiet gelegenen Grundstücke. § 8 Abgabepflichtige (1) Abgabepflichtig sind diejenigen, die zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Abgabebe- scheides Eigentümerinnen und Eigentümer der Grundstücke des in § 1 genannten Gebietes sind. Sind Grundstücke mit einem Erbbaurecht belastet, so sind die Erbbauberechtigten anstelle der Eigentümerinnen und Eigentümer abgabepflichtig. (2) Eine Abgabepflicht besteht nicht, wenn a) Grundstücke wirtschaftlich nicht genutzt werden können, b) die Nutzung der Grundstücke ausschließlich zu Zwecken des Gemeinbedarfs ausgeübt wird, oder c) Abgabepflichtige erkennbar keinen Vorteil von den Maßnahmen haben können. - 4 - / 5 § 9 Entstehung der Abgabepflicht Die Abgabepflicht entsteht mit Inkrafttreten der Satzung. § 10 Fälligkeit der Abgabe Die Abgabe wird einen Monat nach Bekanntgabe des Abgabebescheids und anschließend im jährlichen Turnus fällig. § 11 Rückzahlung Die Gemeinde zahlt die nicht verwendeten Mittel nach Erhalt vom ISG e. V. oder dessen Rechtsnachfolger den Abgabepflichtigen, die zum Zeitpunkt der Rückerstattung Grund- stückseigentümerinnen, Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigte der Grundstücke des in § 1 genannten Gebietes sind, entsprechend dem Verteilungsmaßstab zurück, soweit sie nicht nach § 8 Abs. 2 dieser Satzung von der Abgabenpflicht befreit worden sind. § 12 Geltungsdauer Diese Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Köln in Kraft. Sie tritt drei Jahre nach ihrem Inkrafttreten außer Kraft, spätestens am __________. - 5 - / 6 Anlage 3.1 Gebietsabgrenzung, Auflistung der Flurstücke / 7 Gemarkung Flur Flurstück-Nr. Köln 1 7 Köln 1 13 Köln 1 17 Köln 1 20 Köln 1 47 Köln 1 48 Köln 1 50 Köln 1 52 Köln 1 202 Köln 1 221 Köln 1 223 Köln 1 224 Köln 1 234 Köln 1 262 Köln 1 286 Köln 1 287 Köln 1 292 Köln 1 19/1 Köln 1 19/2 Köln 1 297/9 Köln 1 379/11 Köln 1 380/12 Köln 1 399/49 Köln 1 417/6 Köln 1 444/8 Köln 1 449/8 Köln 1 524/25 Köln 1 529/4 Köln 1 558/45 Köln 1 565/24 Köln 1 573/23 Köln 1 574/23 Köln 1 611/23 Köln 1 619/51 Köln 1 620/51 Köln 1 625/24 Gemarkung Flur Flurstück-Nr. Köln 1 633/26 Köln 1 634/45 Köln 1 637/44 Köln 1 651/26 Köln 1 652/28 Köln 2 7 Köln 2 12 Köln 2 201 Köln 2 220 Köln 2 293 Köln 2 300 Köln 2 320 Köln 2 270/13 Köln 2 397/8 Köln 2 424/5 Köln 2 431/2 Köln 2 454/3 Köln 2 556/6 Köln 2 593/11 Köln 2 594/10 Köln 2 595/9 Köln 2 661/5 Köln 2 705/1 Köln 2 717/1 Köln 2 720/1 Köln 2 724/1 Köln 2 725/1 Köln 2 726/1 Köln 2 814/3 Köln 3 16 Köln 3 348 Köln 3 409 Köln 3 411 Köln 3 415 Köln 3 420 Köln 3 422 - 7 - / 8 Gemarkung Flur Flurstück-Nr. Köln 3 466 Köln 3 466 Köln 3 468 Köln 3 468 Köln 3 469 Köln 3 470 Köln 3 471 Köln 3 473 Köln 3 475 Köln 3 476 Köln 3 610 Köln 3 622 Köln 3 644 Köln 3 661 Köln 3 714 Köln 3 720 Köln 3 758 Köln 3 1005/17 Köln 3 546/18 Köln 3 670/19 Köln 3 708/24 Köln 3 786/10 Köln 3 905/20 Köln 3 931/23 Köln 3 935/21 Köln 3 945/8 Köln 3 955/22 Köln 10 400 Köln 10 423 Köln 10 426 Köln 10 427 Köln 10 893/261 Köln 11 458 Köln 11 461 Köln 11 469 Köln 12 247 Gemarkung Flur Flurstück-Nr. Köln 12 304 Köln 12 305 Köln 12 306 Köln 12 307 Köln 12 308 Köln 12 309 Köln 12 310 Köln 12 311 Köln 12 312 Köln 12 315 Köln 12 342 Köln 12 343 Köln 12 344 Köln 12 345 Köln 12 346 Köln 12 347 Köln 12 348 Köln 12 349 Köln 12 350 Köln 12 355 Köln 12 356 Köln 12 357 Köln 12 358 Köln 12 359 Köln 12 360 Köln 12 361 Köln 12 364 Köln 12 365 Köln 12 366 Köln 12 367 Köln 12 368 Köln 12 369 Köln 12 370 Köln 12 371 Köln 12 416 Köln 12 417 - 8 - / 9 Gemarkung Flur Flurstück-Nr. Köln 12 447 Köln 12 452 Köln 12 469 Köln 12 480 Köln 12 484 Köln 12 112/1 Köln 12 112/4 Köln 12 139/2 Köln 12 139/4 Köln 12 288/134 Köln 12 560/136 Köln 12 560/136 Köln 12 561/136 Köln 12 564/135 Köln 12 565/135 Köln 12 626/130 Köln 12 646/129 Köln 12 758/115 Köln 12 795/135 Köln 12 808/131 Köln 13 108 Köln 13 109 Köln 13 115 Köln 13 121 Köln 13 140 Köln 13 159 Köln 13 163 Köln 13 167 Köln 13 169 Köln 13 142/67 Köln 13 199/62 Köln 13 202/64 Köln 13 218/65 Köln 13 220/69 Köln 13 221/74 Köln 13 222/75 Gemarkung Flur Flurstück-Nr. Köln 13 229/71 Köln 13 230/72 Köln 13 247/66 Köln 13 285/68 Köln 32 408/110 Anlage 3.2 Maßnahmen- und Finanzierungskonzept
Anlage 5 Auszug Wi A vom 07.09.2017
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Anlage 5 Geschäftsführung Wirtschaftsausschuss Herr Müller Telefon: (0221) 221-23717 Fax : (0221) 221-26686 E-Mail: Michael.Mueller6@stadt-koeln.de Datum: 13.09.2017 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 23. Sitzung des Wirtschaftsausschusses vom 07.09.2017 öffentlich 15.1 Beschluss einer Satzung nach dem Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG NRW) für das Gebiet der Immobilien- und Standortgemeinschaft Severinstraße 2486/2017 Dem Ausschuss liegt die Beschlussvorlage als Tischvorlage vor. Frau Scholz (Amt für Stadtentwicklung und Statistik) erläutert die Beschlussvorlage. Der Satzungserlass biete die Chance, in einem für weitere Stadtteile beispielhaften Verfahren die Aufwertung der Severinstraße voranzutreiben. Ein zügiger Beschluss wäre wünschenswert, um mit der Umsetzung erster Maßnahmen noch dieses Jahr beginnen zu können. Herr Frank schlägt vor, die Beschlussvorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien zu verweisen. Er fragt, ob die Verwaltung Kenntnisse über die Motive zur Einlegung von Widerspruch habe. Herr van Geffen begrüßt ausdrücklich die Vorlage. Heute sei jedoch wegen Bera- tungsbedarfs kein Beschluss möglich. Auch er plädiere daher für eine Verweisung ohne Votum. Der Ausschuss ist damit einverstanden. Frau Klein fragt, ob durch § 8 Abs. 2 c eine Klagemöglichkeit geschaffen werde und ob die Personalkosten Gegenstand des Finanzierungskonzeptes sein dürfen. Frau Scholz (Amt für Stadtentwicklung und Statistik) erläutert, dass der Satzungs- entwurf juristisch geprüft wurde. Die für einen Veedelsmanager geplanten Personal- kosten seien ein notwendiger Bestandteil des Maßnahmenkonzeptes, um eine an- tragsgerechte Durchführung der Maßnahmen sicher zu stellen. Herr Dr. Höhmann (Amt für Stadtentwicklung und Statistik) berichtet, dass die meis- ten Widersprüche nicht begründet wurden. In den Fällen, wo Widersprüche näher erläutert wurden, wurden diese damit begründet, dass Zweifel daran bestehen, ob das Maßnahmenkonzept tatsächlich zu einer Aufwertung der Immobilie beitragen würde, z.B. weil ein Großteil der Maßnahmen im Bereich des Marketings für die Ge- werbetreibenden der Severinstraße ansiedelt sind. Es gab aber auch mehrere zu- stimmende Rückmeldungen aus dem Kreis der abgabepflichtigen Eigentümer. § 8 der Satzung regelt die Abgabenpflicht der Grundstückseigentümer. Klagen kön- nen nicht ausgeschlossen werden. Diese haben aber keine aufschiebende Wirkung, so dass trotzdem alle Maßnahmen durchgeführt werden könnten. Der Passus ist im Wortlaut der Mustersatzung, die von der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände in NRW in Zusammenarbeit mit der Landesregierung erarbeitet wurde, entnommen und leitet sich direkt aus § 4 Abs. 4c des ISGG ab. Herr Frank bittet darum, die Erläuterungen der Verwaltung aus der heutigen Diskus- sion in Form eines Vorabauszuges den nachfolgenden Gremien zur Verfügung zu stellen. Herr Joisten fragt, ob es Rechtsprechung zu den Regelungen über die Abgaben- pflicht gebe. Herr Dr. Höhmann (Amt für Stadtentwicklung und Statistik) sagt, dass ihm aktuell Rechtsprechungen zu den Abgabebescheiden nicht bekannt seien. Die Verwaltung werde dies recherchieren und ggf. schriftlich beantworten. Beschluss: Der Wirtschaftsausschuss verweist die Beschlussvorlage ohne Votum in die nachfol- genden Gremien. Die Fragen und Antworten aus der Diskussion sollen mit einem Vorab-Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift den nachfolgenden Gremien zur Verfügung gestellt werden.
Anlage 0_Dringlichkeitsbegründung
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Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit zur Ratsvorlage „Immobilien- und Standortgemeinschaft Severinstraße“ Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 14.02.2017 einstimmig beschlossen, das Satzungsverfahren nach dem Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG NRW) zur Festlegung des Gebiets für die Immobilien- und Standortgemeinschaft Severinstraße einzuleiten. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, die Unterrichtung der Grundeigentümerinnen, Grundeigentümer und Erbbauberechtigten sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit und der sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Da die im ISGG NRW festgelegte Widerspruchsquote unterboten wurde, kann nun die Satzung erlassen werden. In deren Vorbereitung wurde bereits der öffentlich-rechtliche Vertrag mit dem Immobilien- und Standortgemeinschaft Severinstraße e. V. abgeschlossen. Mit dem Satzungsbeschluss wird die Verwaltung in die Lage versetzt, die Abgabe von den im Satzungsgebiet gelegenen Grundeigentümerinnen, Grundeigentümern und Erbbauberechtigten einzuziehen und an den ISG Severinstraße e. V. zur Finanzierung der vorgesehenen Maßnahmen weiterzuleiten. Damit der ISG Severinstraße e. V. noch in diesem Jahr mit der Umsetzung erster Maßnahmen beginnen kann, ist der entsprechende Ratsbeschluss unmittelbar nach der Sommerpause zwingend erforderlich. Eine fristgerechte Einreichung der Ratsvorlage war nicht möglich, da die nach ISGG NRW vorgeschriebenen Widerspruchsfristen abgewartet werden mussten.
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2486/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 05.09.2017
- Erstellt
- 10.08.2017 14:07