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V/0347/2009

Förderung von Stadterneuerungsprojekten - Sachstand und Anträge für das Programmjahr 2010

Vorlagen 12.05.2009

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 24.06.2009, TOP 5

0347-2009 Anlage 1 Sachstand StBauF

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

0347-2009 Anlage 1 Sachstand StBauF

16357 Zeichen

1 
                               Anlage 1  
   zur Vorlage V/0347/2009 
 
 
 
 
 
 
Sachstandsbericht 2009 – Städtebauförderung in Münster 
 
 
 
 
Stadterneuerungsprogramm 2009 des Ministeriums für Bauen und Verkehr NRW 
 
Im Stadterneuerungsprogramm (STEP) 2009 wurden folg ende, beantragte Maßnahmen für 
Münster veröffentlicht, die zur Bewilligung im Jahre 2009 vorgesehen sind: 
 
- Landeswettbewerb „Ab in die Mitte 2009 – Münsterm orphosen“ 
- Stadtverbindung Innenstadt-Ostviertel – Umbau und  Aufwertung der Zugangsbereiche 
Bahnhofstunnel 
- Drostenhof – Umbau und Erweiterung des Westpreußi schen Landesmuseums 
 
 
Projekte und Maßnahmen 
 
In dieser Anlage sind – bezogen auf die Stadt Münst er - unter der Rubrik “Beantragte / zu be- 
antragende Maßnahmen” gesamtstädtisch die in diesem  Jahr neu zu beantragenden Förder- 
projekte benannt. Die Rubrik „beantragt“ gibt Ausku nft über den aktuellen Stand bereits im 
Vorjahr beantragter Maßnahmen. Die Rubrik „Bewillig te / laufende Maßnahmen“ gibt einen 
gesamtstädtischen Überblick über den derzeitigen St and der Bearbeitung bewilligter Maß- 
nahmen. 
 
Entsprechend den Vorgaben aus den neuen Städtebaufö rder-Richtlinien (FöRi 2008) hat die 
Stadt Münster zur Sicherung der Entwicklung in der Innenstadt für zusammenhängende Berei- 
che der Altstadt  mit dem Bahnhofsviertel einen Gebietsbezug im Sinne von § 171b (2) 
BauGB beschlossen (vgl. Vorlage V/0902/2008).  
 
Darauf aufbauend wurde eine Maßnahmenübersicht mit einem Integrierten Handlungskonzept 
vorgelegt, aus welchem Einzelmaßnahmen abgeleitet w erden können, die dann ggf. mit ent- 
sprechenden Förderanträgen hinterlegt und für das S tadterneuerungsprogramm 2010 oder 
spätere Jahre beantragt werden können. Mit dem defi nierten Gebietsbezug kann neben den 
Entwicklungsmöglichkeiten in der Altstadt auch den Anforderungen aus dem Bahnhofsquartier 
Rechnung getragen werden. Dabei sind zukünftig die städtebaulichen Instrumente anzuwen- 
den, von denen die geringsten Einwirkungen auf das Privateigentum ausgehen und die auf-

2 
grund ihrer Kompatibilität besser geeignet sind, um  das gewünschte Ziel mit den privaten 
Partnern gemeinsam zu erreichen. 
 
Wie aus dem Integrierten Handlungskonzept „Aktive S tadt- und Ortsteilzentren Münster-
Innenstadt“ (vgl. Vorlage V/0902/2009) ersichtlich ist, sind sehr viele Maßnahmenvorschläge 
verzeichnet, die aufgrund eines Impulses durch die örtlichen Anlieger in gemeinsamer Part- 
nerschaft zwischen Privatwirtschaft und Stadt entwickelt werden sollen. Ausgehend vom Licht- 
konzept Münster Altstadt steht dabei die Illumination der Ludgerikirche an vorderer Stelle. Hier 
soll eine hochwertige, künstlerische Lichtinszenierung das historische Bauwerk ins rechte Licht 
setzten und für mehr Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum sorgen. 
 
Bedingt durch die aktuellen baulichen Entwicklungen  im Bereich der Innenstadt, insbesondere 
der Stubengasse, und die in Realisierung befindlich en Maßnahmen der Immobilien- und 
Standortgemeinschaft Bahnhofsviertel Münster hat sich ein Zusammenschluss von Kaufleuten 
und Immobilieneigentümern im mittleren Abschnitt de r Windthorststraße (von-Steuben-Straße 
bis Stubengasse) gebildet, der nach dem Vorbild der ISG Bahnhofsviertel eine eigene Immobi- 
lien- und Standortgemeinschaft für die Windthorstst raße gründen möchte. Hauptanliegen die- 
ses Zusammenschlusses ist die Weiterentwicklung und  Aufwertung des mittleren Abschnitts 
der Windthorststraße in gemeinsamer Partnerschaft zwischen Privatwirtschaft und Stadt. Dazu 
soll durch veränderte und verbesserte Gestaltung di e Aufenthaltsqualität und Verweildauer in 
diesem Straßenabschnitt erhöht werden. Angedacht is t ergänzend eine künstlerische Illumina- 
tion im öffentlichen Straßenraum, angelehnt an das Konzept für die Bahnhofstraße.  
 
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat das Programm „Städtebau- 
licher Denkmalschutz“, welches bislang nur für die neuen Bundesländer verfügbar war, seit 
dem 01.01.2009 auch auf die alten Bundesländer über tragen. In diesem Zusammenhang wur- 
den die Fördermöglichkeiten für Denkmalmaßnahmen de utlich verbessert. In vielen Städten 
sind nicht nur ein einzelnes Gebäude erhaltenswert,  sondern ganze Straßenzüge, Plätze oder 
historische Innenstädte. Aufgabe des Städtebauliche n Denkmalschutzes ist es, diese histori- 
schen Ensembles mit ihrem besonderen Charakter und in ihrer Gesamtheit zu erhalten.  Da- 
her eröffnet sich für Münster die Möglichkeit, zu v ersuchen, die Wiederherstellung des histori- 
schen Umfeldes am Prinzipalmarkt in Teilen geförder t zu bekommen. Zugangskriterien wie 
Gebietsbezug bzw. Integriertes Handlungskonzept kön nen aus dem Programm „Aktive Stadt- 
und Ortsteilzentren Münster-Innenstadt“ übernommen werden. 
 
Aus dieser Maßnahmenübersicht werden in diesem Jahr neu beantragt: 
 
- Illumination Ludgerikirche, Antrag der Kaufmannsc haft Ludgeriviertel 
- Aufwertung und Illumination Windthorststraße (von -Steuben-Straße bis Stubengasse), 
Antrag der privaten Interessengemeinschaft 
- Städtebaulicher Denkmalschutz, Wiederherstellung historisches Pflaster Prinzipalmarkt 
- Einrichtung einer Radstation auf der Bahnhof-Osts eite (Wiederholung des Antrages aus 
dem Jahr 2008) 
 
Für die Maßnahmen im Bereich des Erneuerungsschwerp unktes Hafen/Halle Münsterland  
sind die Voraussetzungen für einen Gebietsbezug gem. §136 ff. BauGB durch das für den Be- 
reich Stadthafen I bereits existierende Sanierungsgebiet gegeben. Das ergänzend vorhandene 
Integrierte Handlungskonzept mit dem Masterplan wir d an die veränderten Bedarfe angepasst

3 
und fortgeschrieben, so dass für diesen Erneuerungs schwerpunkt auch zukünftig alle Förder- 
voraussetzungen erfüllt werden. 
 
Auf der Basis der Aussagen des Masterplans als hand lungsleitendem Orientierungsrahmen 
wurde die Fortführung der Gestaltung der öffentlich en Wegefläche entlang des Stadthafens 1 
(Kreativkai 2. Bauabschnitt) beantragt und bewillig t. In Zusammenhang mit der Entwicklung 
des ehemaligen OSMO-Geländes ist auch die Weiterfüh rung der Kreativkai-Gestaltung zu se- 
hen.  
 
In diesem Bereich ist geplant, folgenden Antrag neu zustellen: 
 
- Umgestaltung Eingangsbereich Städtische Ausstellu ngshalle am Kreativkai 
 
Ergänzend zur bisherigen Gestaltung des Kreativkai und der Historischen Speichergebäude 
soll die Eingangssituation des Atelierspeichers ver bessert werden und dadurch auch der Zu- 
gangsbereich zur städtischen Ausstellungshalle gest alterisch optimiert werden. Zukünftig ist 
von der Wasserseite aus ein klarer erkennbarer, auf  die historischen Strukturen Rücksicht 
nehmender und trotzdem auffallender Eingangsbereich  vorgesehen. Dieser soll mit Hilfe der 
Städtebauförderung gestaltet werden. 
 
Das bereits vom Rat beschlossene Integrierte Handlu ngskonzept mit Maßnahmenplan für das 
Gebiet Kinderhaus-Brüningheide  war Grundlage für die Abgrenzung des Gebietes als 
Schwerpunktbereich Soziale Stadt, gem. §171e BauGB.  Damit sind auch hier die Vorausset- 
zungen gem. BauGB gegeben, so dass die noch anstehe nden Maßnahmen und Projekte ent- 
sprechend abgearbeitet werden können.  
Aus der aktuellen Situation vor Ort und zur Sicheru ng der bisher erreichten Ziele des Pro- 
gramms „Soziale Stadt Kinderhaus-Brüningheide“ und zur Weiterentwicklung des Wohnquar- 
tiers Kinderhaus-Brüningheide insgesamt ist beabsic htigt den Wohnungsbestand einer ver- 
stärkten Betrachtung und einer ggf. daraus folgende n Aufwertung zuzuführen. Zur Vorberei- 
tung einer Aufwertungsstrategie sind belastbare Aus sagen zum Zustand des Wohnungsbe- 
standes erforderlich, so dass mit einem ergänzenden  bausubstanziellen Gutachten hier eine 
Entscheidungsgrundlage vorbereitet werden soll. 
 
In diesem Bereich ist geplant, folgenden Antrag neu zustellen: 
 
- Bausubstanzielles Gutachten zur fachlichen Ergänz ung der Maßnahmen der Sozialen 
Stadt 
 
Für die Maßnahmen im Bereich Angelmodde, Siedlung Osthuesheide , sind die Vorausset- 
zungen für einen Gebietsbezug gem. BauGB durch das bereits existierende Sanierungsgebiet 
(§ 136ff. BauGB) gegeben. Das vorhandene Handlungsk onzept wird auch weiterhin hand- 
lungsleitende Basis für die weiteren Maßnahmen zur Verbesserung in diesem Stadtquartier 
sein.  
  
Zur Sicherung der Entwicklung in den Stadtteilen ha t die Verwaltung, entsprechend den Mög- 
lichkeiten der neuen Städtebauförder-Richtlinien (F öRi 2008) für zusammenhängende Berei- 
che in den Stadtteilen Wolbeck  und Gievenbeck  einen Gebietsbezug im Sinne von § 171b (2) 
BauGB vorbereitet (vgl. Vorlagen an den Rat V/0239/ 2009 und V/0348/2009). Darauf aufbau- 
end wurde für Wolbeck bereits eine erste Maßnahmenü bersicht mit einem Integrierten Hand-

4 
lungskonzept vorgelegt, aus welchem Einzelmaßnahmen  abgeleitet werden können, die dann 
ggf. mit entsprechenden Förderanträgen hinterlegt u nd für das Stadterneuerungsprogramm 
2010 oder spätere Jahre beantragt werden können. De r Gebietsbezug zu Wolbeck dient auch 
der formalen Absicherung der geplanten Umbaumaßnahm en zum Drostenhof, deren Bewilli- 
gung im Stadterneuerungsprogramm 2009 bereits angekündigt wurde. 
 
Ergänzend ist in diesem Bereich geplant, im Hinblic k auf die begonnene Realisierung der Um- 
gehungsstraße, folgenden Antrag neu zustellen: 
 
- Umgestaltung und Aufwertung der Ortsdurchfahrt Wo lbeck, Münsterstraße 
 
Mit dem definierten Gebietsbezug zu Wolbeck und Gie venbeck kann jeweils den vor Ort be- 
stehenden Entwicklungsmöglichkeiten eine mögliche C hance auf die Beantragung von Städ- 
tebaufördermitteln gegeben werden (Fördervoraussetzung). Ergänzend bietet das für Wolbeck 
bereits vorgelegte und für Gievenbeck noch vorzuleg ende Integrierte Handlungskonzept die 
Möglichkeit, Maßnahmen der öffentlichen und private n Partner zusammenfassend und in ih- 
rem Wirkungsverbund (Synergieeffekte) darzustellen.  Dabei können auch Maßnahmen be- 
nannt werden, die rein privat oder arbeitsteilig pr ivat-öffentlich oder auch nur öffentlich reali- 
siert werden sollen, und dabei dann jeweils aus eig enen Budgets - ohne Inanspruchnahme 
von Städtebaufördermitteln – finanziert werden können. 
 
Die Verwaltung wird prüfen, ob auch für die Stadtteile Handorf und Roxel – vor dem Hintergrund 
der geplanten Realisierung der B 481 n und der damit verbundenen Verkehrsentlastung für Han- 
dorf sowie der geplanten Realisierung der Nordumgehung Roxel und der damit verbundenen 
Verkehrsentlastung für Roxel – ein Gebietsbezug gem. den Anforderungen an ein Programm- 
gebiet „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ hergestellt und ein entsprechendes „Integriertes Hand- 
lungskonzept“ aufgestellt werden kann.

5 
 
 
Beantragte / zu beantragende Maßnahmen: 
 
Fördermaßnahme Priort. Bearbeitungsstand Gesamtsumme Fördersumme: Anteil Stadt Anteil Dritte 
 
Schwerpunkt City/Altstadt (Gebietsbezug vorhanden, gem. 
Vorlage V/0902/2008, vom 10.12.2008) 
 Landeswettbewerb „Ab in die Mitte 2009 – Münstermorphosen“ 
 
 Illumination Ludgerikirche, Kaufmannschaft 
 
 Aufwertung und Illumination Windthorststraße, Private Interes- 
sengemeinschaft (von-Steuben-Straße bis Stubengasse) 
 Städtebaulicher Denkmalschutz, Wiederherstellung historisches 
Pflaster Prinzipalmarkt 
 
 
 
 
(-) 
 
(2) 
 
(2) 
 
(2) 
 
 
 
Bewilligung angekündigt, gem. 
STEP 2009 
Neuantrag im Jahr 2009 für 
das Programmjahr 2010 
Neuantrag im Jahr 2009 für 
das Programmjahr 2010 
Neuantrag im Jahr 2009 für 
das Programmjahr 2010 
 
 
 
 
146.000,00 € 
 
70.000,00 € 
 
100.000,00 € 
 
1.500.000,00 € 
 
 
 
70.000,00 € 
 
35.000,00 € 
 
50.000,00 € 
 
500.000,00 € 
(Fördererwartung) 
 
 
 
38.000,00 € 
 
5.000,00 € 
 
10.000,00 € 
 
900.000,00 € 
 
 
 
38.000,00 € 
 
30.000,00 € 
(Schätzung)  
40.000,00 € 
(Schätzung)  
100.000,00 € 
 
Erneuerungsschwerpunkt Bereich HBF Münster (Gebietsbezug 
vorhanden, gem. Vorlage V/0902/2008, vom 10.12.2008))  
• Stadtverbindung Innenstadt-Ostviertel - Umbau und Aufwertung 
der Zugangsbereiche Bahnhofstunnel   
• Stadtverbindung Innenstadt-Ostviertel - Umbau und Aufwertung 
der Zugangsbereiche Bahnhofstunnel   
• Einrichtung einer Radstation auf der Bahnhof-Ostseite (ggf. in 
Kombination mit Empfangsgebäude Ost)  
 
 
 
 
(-) 
 
(1) 
 
(1) 
 
 
 
 
 
Bewilligung angekündigt, gem. 
STEP 2009, 1.Teil 
Restförderung noch offen, ggf. 
Neuantrag in 2009 
Neuantrag in 2008 gestellt, 
noch offen 
 
 
 
 
2.500.000,00 € 
 
2.500.000,00 € 
 
4.000.000,00 € 
 
 
 
 
 
1.500.000,00 € 
 
1.500.000,00 € 
 
1.500.000,00 € 
 
 
 
 
 
100.000,00 € 
 
100.000,00 € 
 
2.000.000,00 € 
 
 
 
 
 
650.000,00 € 
 
650.000,00 € 
 
500.000,00 € 
 
 
 
Erneuerungsschwerpunkt Hafen/Halle Münsterland (Gebiets- 
bezug vorhanden, gem. Vorlage 0541/92, vom 19.05.1992) 
 Umgestaltung Eingangsbereich Städtische Ausstellungshalle 
am Kreativkai 
 
 
 
 
(3) 
 
 
 
Neuantrag im Jahr 2009 für 
das Programmjahr 2010 
 
 
 
100.000,00 € 
 
 
 
50.000,00 € 
 
 
 
50.000,00 € 
 
 
 
0,00 € 
 
Wolbeck (Gebietsbezug geplant, gem. Vorlage V/0239/2009,) 
• Drostenhof - Umbau und Erweiterung des westpreußischen 
Landesmuseums  
• Umgestaltung und Aufwertung Ortsdurchfahrt Wolbeck, Müns- 
terstraße (nach Ausbau Umgehungsstraße)  
 
 
 
(-) 
 
(2) 
 
 
Bewilligung angekündigt, gem. 
STEP 2009 
Neuantrag im Jahr 2009 für 
das Programmjahr 2010 
 
 
2.000.000,00 € 
 
1.000.000,00 € 
 
 
 
250.000,00 € 
 
500.000,00 € 
 
 
0,00 € 
 
300.000,00 € 
 
 
1.750.000,00€ 
 
200.000,00 € 
 
Kinderhaus (Gebietsbezug vorhanden, gem. Vorlage 
V/0197/2005, vom 29.06.2005) 
• Bausubstanzielles Gutachten zur fachlichen Ergänzung der 
Maßnahmen der Sozialen Stadt Kinderhaus-Brüningheide 
 
 
 
 
(1) 
 
 
 
Neuantrag im Jahr 2009 für 
das Programmjahr 2010 
 
 
 
50.000,00 € 
 
 
 
25.000,00 € 
 
 
 
15.000,00 € 
 
 
 
10.000,00 € 
Erläuterung der Prioritäten (vgl. Begründung zu dieser Vorlage): Kategorie 1: Maßnahmen mit herausragendem gesamtstädtischem Interesse; Kategorie 2: Maßnahmen mit erheblichem stadtstrukturellem 
Interesse; Kategorie 3: Maßnahmen mit wichtigem stadtquartiersbezogenem Interesse 
Übersicht 2009 zur Städtebauförderung in Münster

6
 
 
 
Bewilligte / laufende Maßnahmen: 
 
Fördermaßnahme Bearbeitungsstand Fördersumme: 
 
Erneuerungsschwerpunkt Bereich Hauptbahnhof Münster 
 Neugestaltung des Hauptbahnhofsvorplatzes, Berliner Platz und 
Bahnhofstraße (3.Bauabschnitt) 
 Neugestaltung des Hauptbahnhofsvorplatzes, Berliner Platz und 
Bahnhofstraße (4.Bauabschnitt) 
 Hauptbahnhof-Ostseite: Planung zur Um-/Neugestaltung der Vorplatz- 
flächen 
 Hauptbahnhof-Ostseite: Umbau und Neugestaltung der Vorplatzflä- 
chen  
 Immobilien- und Standortgemeinschaft Bahnhofsviertel 2.Stufe  
 
 Lichtquartier Bahnhofsviertel – Aufwertung des öffentlichen Raumes 
durch künstlerisches Licht (Lichtkonzept Bahnhofstraße) 
 
 
 
2008-2011 
Maßnahme in Durchführung  
2008 
Maßnahme abgeschlossen  
2009-2010 
 
2011-2012 
Maßnahme in Planung 
2009-2010 
Maßnahme in Durchführung 
2009 
Maßnahme in Durchführung 
 
 
416.000,00 € 
 
133.000,00 € 
 
42.000,00 € 
 
558.000,00 € 
 
35.820,00 € 
 
105.315,00 € 
 
 
Schwerpunkt City/Altstadt 
 Landeswettbewerb: Stadt macht Platz – NRW macht Plätze: Picasso 
Platz (2.Stufe: Umsetzung Ausbauplanung)  
 
 
 
2009-2010 
Maßnahme in Durchführung 
 
 
 
281.750,00 € 
 
 
 
Erneuerungsschwerpunkt Hafen/Halle Münsterland  
 Gestaltung der öffentlichen Freiflächen am Kreativkai (2.Bauabschnitt)  
 
 
 
Maßnahme in Planung  
 
 
 
252.000,00 € 
 
Angelmodde 
     Vorbereitung und Durchführung einer städtebaulichen Sanierungsmaß- 
     nahme nach §§ 136-164b BauGB f.d. Gebiet d. Siedlung Osthuesheide  
 
 
 
2006-2009 
Maßnahme in Durchführung 
 
 
73.109,00 € 
 
Kinderhaus 
• Soziale Stadt NRW, Städtebaulicher Maßnahmenplan / Integriertes 
Handlungskonzept für das Gebiet Kinderhaus-Brüningheide  
• Soziale Stadt NRW, Städtebaulicher Maßnahmenplan / Integriertes 
Handlungskonzept für das Gebiet Kinderhaus-Brüningheide (Bewilli- 
gungsrest aus 2007) 
 
 
 
2007-2010 
Maßnahme in Durchführung  
2007-2010 
Maßnahme in Durchführung  
 
 
 
614.000,00 € 
 
209.000,00 € 
 
Gievenbeck 
 Vorhaben- und Erschließungsplan Gievenbeck-Südwest, Rabattie- 
rung der Bodenpreise nach dem Pendlermodell 
 
 
 
bis 2009 
Maßnahme in Durchführung  
 
 
 
2.567.800,00 € 
 
 
 
Übersicht 2009 zur Städtebauförderung in Münster

Beschlussvorlage

12738 Zeichen

V/0347/2009 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Förderung von Stadterneuerungsprojekten - Sachstand und Anträge für das Programmjahr 2010 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
18.06.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
23.06.2009 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
24.06.2009 Hauptausschuss Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Sachstandsbericht 2009 zur Förderung von Stadterneuerungsprojekten in Münster wird 
zur Kenntnis genommen (vgl. Anlage 1). 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, Anträge auf Städtebauförderung für das Programmjahr 
2010 auf der Basis der vorhandenen Gebietsbezüge im Rahmen der Vorgaben und Anfor-
derungen der Städtebau-Förderrichtlinien 2008 (FöRi 2008) zu stellen. 
 
3. Mit dem Beschluss über die Förderschwerpunkte und die Prioritäten wird noch keine Vor-
entscheidung über künftige Mittelbereitstellungen im Haushaltsplan getroffen. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für Förderanträge grundsätzlich Folgekosten entstehen. 
 
- Die entsprechenden Auszahlungsermächtigungen sind über die jeweiligen Fachämter si-
cherzustellen. Bei Förderanträgen für sog. Dritte ist der Eigenanteil von diesen selbst aufzu-
bringen, so dass die Maßnahme für die Stadt Münster kostenneutral zu veranschlagen ist. 
Die Fachämter sorgen darüber hinaus für die Veranschlagung im Haushaltsplan der Stadt 
Münster sowie bei den Mitteln für Dritte für eine entsprechende Veranschlagung der Erträge 
und Aufwendungen im jeweiligen Fachbudget. 
- Derzeit beträgt die Förderquote für Münster nur 50% der zuwendungsfähigen Kosten für in-
vestive Maßnahmen. Münster ist als finanzstarke Gemeinde seitens des Landes NRW ein-
gestuft und muss damit einen Abschlag auf die maximale Förderhöhe in Kauf nehmen. 
Durch die Neufassung der Städtebau-Förderrichtlinien wird der Förderhöchstsatz für alle 
Kommunen dauerhaft abgesenkt. Daraus könnten sich ggf. weitere Abschläge, u.U. auch 
maßnahmebezogen ergeben. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0347/2009 
Auskunft erteilt: 
Herr Thiel 
Ruf: 
492 61 80 
E-Mail: 
Thiel@stadt-muenster.de  
Datum: 
27.05.2009 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0347/2009 
- Darüber hinaus wendet das Land NRW auch die sog. Festbetragsfinanzierung an, d.h. bei 
den zuwendungsfähigen Kosten kann anstelle der Prozentaufteilung ein Festbetrag als Zu-
schuss gewährt werden. Dieser kann maximal bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Kosten 
betragen, liegt meistens aber darunter. Bei finanzstarken Gemeinden ist auch hier mit Kür-
zungen zu rechnen. 
- Um den Haushalt nicht unnötig mit Investitionsauszahlungen zu belasten, denen (noch) kei-
ne entsprechenden Einzahlungen aus Städtebaufördermitteln verbindlich gegenüberstehen, 
werden derzeit keine neuen Komplementärmittel in die mittelfristige Finanzplanung einge-
stellt. 
 
 
 
Begründung:
 
 
Mit dieser Vorlage wird gesamtstädtisch über den aktuellen Stand der Förderung von Stadterneue-
rungsprojekten für die Stadt Münster berichtet. Letztmalig wurde mit der Vorlage Nr. V/0902/2008 
am 10.12.2008 über den Stand der Maßnahmen berichtet.  
 
 
Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008  
 
Das Land NRW hat mit Datum vom 22.10.2008 neue Richtlinien über die Gewährung von Zuwen-
dungen zur Förderung von Maßnahmen zur Stadtentwicklung und Stadterneuerung (Förderrichtli-
nien Stadterneuerung 2008) erlassen. Diese Förderrichtlinien sind seitdem bindend für alle neuen 
Förderanträge. 
Für die Förderung können Aufwendungen bzw. Auszahlungen grundsätzlich nur insoweit ange-
setzt werden, als eine anderweitige Deckung (durch z.B. andere Fördergeber, andere Haushalts-
mittel (der Kommune)) nicht möglich ist (Nachrangigkeit der Städtebauförderung bzw. Subsidiari-
tätsprinzip).  
 
Der wesentliche Orientierungsrahmen für die neuen Förderrichtlinien ist das Baugesetzbuch 
(BauGB), da es die gültige Rechtsgrundlage für die Stadterneuerung insgesamt darstellt. Grundle-
gend sind hier die Paragraphen zum besonderen Städtebaurecht (§§ 136 – 164 Städtebauliche 
Sanierungsmaßnahmen, §§ 171 a –171d Stadtumbau und Aktive Innenstädte/Stadtteilzentren so-
wie § 171e Soziale Stadt). Hintergrund für die unterschiedlichen Programme sind die Vorgaben 
des Bundes nach Artikel 104b Grundgesetz.  
 
Grundsätzlich wird für Anträge auf Städtebauförderungsmaßnahmen ein Gebietsbezug nach 
BauGB gefordert. Welches Programm dann im  Einzelnen eingesetzt wird, ergibt sich allein aus 
der Sachlage heraus. Entsprechend den Richtlinien sind für die einzelnen Programme fachliche 
Schwerpunkte formuliert worden. Hier sind dann die jeweiligen Einzelfallregelungen zu den unter-
schiedlichen Programmen zu berücksichtigen, die bisherigen Ausschlusskriterien wurden aber im 
Wesentlichen beibehalten. Da in den unterschiedlichen Schwerpunkten viele verschiedene Maß-
nahmen förderfähig sind, bleibt festzuhalten, dass die Flexibilität bei der Umsetzung dieser Pro-
gramme mit den neuen Richtlinien insgesamt erhöht worden ist. 
Bei der Programmaufstellung hat für das Land die Förderung von integrativen Gesamtmaßnahmen 
vorrangige Bedeutung, bei denen sich die Gemeinden auf die Handlungsräume der Regionen mit 
interkommunalen Strategien, der Innenstädte und Ortsteilzentren mit Leerstandsproblemen ein-
schließlich der Neunutzung innenstadtnaher Brachflächen sowie der Stadtteile mit sozialen und 
strukturellen Problemen konzentrieren. 
 
Im Zuge der Veröffentlichung des Stadterneuerungsprogramms 2009 hat das Ministerium für Bau-
en und Verkehr des Landes NRW die Städtebauförderung als ein unverzichtbares Investitionspro-
gramm bezeichnet, um die Städte und Regionen in NRW wettbewerbsfähig zu erhalten. Auch un-
ter den neuen Förderrichtlinien Stadterneuerung bleiben für NRW vier Schwerpunkte bestehen:

- 3 - 
V/0347/2009 
1. Aktive Stadt- und Ortsteilzentren 
2. Soziale Stadt 
3. Stadtumbau West 
4. Die REGIONALEN in Nordrhein-Westfalen ´ 
 
Aufgrund der Änderung auf Bundesebene ist es seit dem 01.01.2009 möglich, Maßnahmen zum 
Schwerpunktbereich „Städtebaulicher Denkmalschutz“ gesondert zu beantragen. Diese, bisher nur 
für die neuen Bundesländer geltende Regelung ist auch für die alten Bundesländer übernommen 
worden und soll entsprechend auch in die Landesförderung integriert werden. Ein entsprechender 
Gebietsbezug ist auch für Einzelmaßnahmen in diesem Schwerpunktbereich erforderlich. 
 
 
Städtebauförderung Münster 
 
Durch die Änderung der Förderrichtlinien wird sich auch das Prozedere des Verfahrens für Müns-
ter dahingehend verän
dern, dass nur noch Maßnahmen beantragt werden können, wenn vorher 
ein entsprechender Gebietsbezug (durch Ratsbeschluss) nach den Möglichkeiten des Baugesetz-
buches definiert werden kann. Vorschläge für Maßnahmen außerhalb festgelegter Gebiete haben 
dann nach Aussage des MBV keine Aussichten mehr auf eine Förderung. 
Konkret bedeutet dies, dass es zukünftig grundsätzlich eines lokalen Gebietsbezuges, gemäß 
Baugesetzbuch, für die dann zu beantragenden Maßnahmen bedarf. Fünf Gebietskategorien sind 
derzeit möglich, die jeweils eigenständig oder in Kombination Anwendung finden können: 
 
ƒ Städtebauliches Sanierungsgebiet (§ 136ff BauGB), 
ƒ Städtebauliches Entwicklungsgebiet (§ 169 BauGB), 
ƒ Programmgebiet Stadtumbau West (§ 171a und b BauGB) 
ƒ Programmgebiet Soziale Stadt (§ 171e BauGB) oder 
ƒ Programmgebiet Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (§ 171b BauGB). 
 
Entsprechende Einzelmaßnahmen müssen sich somit zukünftig einerseits fachlich-inhaltlich an 
den o.g. vier Schwerpunktbereichen der Förderung des Landes NRW orientieren und andererseits 
über einen der fünf möglichen Gebietsbezüge definiert werden. 
 
Dieser grundsätzlichen Anforderung folgend, hat der Rat der Stadt Münster bereits den erforderli-
chen Gebietsbezug, gem. § 171b BauGB, für den Bereich Altstadt / Bahnhofsviertel, als Voraus-
setzung für mögliche Fördermaßnahmen in diesem Bereich, beschlossen (vgl. Vorlage 
V/0902/2008). Aus älteren Beschlüssen des Rates liegen vergleichbare Gebietsbezüge zu folgen-
den Gebieten bereits vor, die nunmehr im Rahmen der neuen Städtebau-Förderrichtlinien weitere 
Verwendung finden können: Sanierungsgebiet Hafen/Halle Münsterland (1992); Soziale Stadt Kin-
derhaus (2005); Sanierungsgebiet Angelmodde/Osthuesheide (2005). 
Für die Stadtteile Wolbeck (vgl. Vorlage V/0239/2009 mit Maßnahmenübersicht und Integriertem 
Handlungskonzept) und Gievenbeck (vgl. Vorlage V/0348/2009) liegt ein Abgrenzungsvorschlag 
für einen Gebietsbezug gem. § 171b BauGB dem Rat der Stadt Münster zur Entscheidung vor. 
 
Die Verwaltung wird prüfen, ob auch für die Stadtteile Handorf und Roxel – vor dem Hintergrund 
der geplanten Realisierung der B 481 n und der damit verbundenen Verkehrsentlastung für Han-
dorf sowie der geplanten Realisierung der Nordumgehung Roxel und der damit verbundenen Ver-
kehrsentlastung für Roxel – ein Gebietsbezug gem. den Anforderungen an ein Programmgebiet 
„Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ hergestellt und ein entsprechendes „Integriertes Handlungskon-
zept“ aufgestellt werden kann.  
 
Die Anlage 1 zu dieser Vorlage gibt den aktuellen Stand der beantragten (tlw. ist bereits eine Be-
willigung angekündigt) und im Jahr 2009 zu beantragenden Maßnahmen sowie den Sachstand zu 
den bereits bewilligten (und in Durchführung befindlichen) Maßnahmen in Münster wieder.

- 4 - 
V/0347/2009 
Im Rahmen der Integrierten Handlungskonzepte sind alle Maßnahmen der öffentlichen und priva-
ten Partner darzustellen, sofern sie Auswirkungen auf das Stadtquartier haben. Gleichzeitig sollen 
damit Maßnahmen gebündelt und kombiniert werden können. Die private Beteiligung ist ausdrück-
lich vorgesehen. Auch rein privat finanzierte Maßnahmen im Wirkungsverbund mit öffentlichen 
Maßnahmen sind darzustellen, sofern diese Auswirkungen auf das Quartier haben.  
 
Die Zusammenstellung innerhalb der Maßnahmenübersicht zum Integrierten Handlungskonzept 
soll es neben der Prioritätenfestlegung auch ermöglichen abzuwägen, für welche Maßnahmen ein 
Städtebauförderantrag überhaupt gestellt werden soll und für welche nicht. Die Laufzeit der Integ-
rierten Handlungskonzepte ist auf etwa fünf Jahre angelegt. Damit soll eine Programmplanung 
innerhalb der Kommunen angeregt werden, um dem Ministerium zu verdeutlichen, welche Maß-
nahmen im Wirkungsverbund gegeben sind und welche Maßnahmen ggf. in den Folgejahren be-
antragt werden sollen.  
 
 
Priorisierung der Maßnahmen in Münster 
 
Aus gesamtstädtisch orientierten, städtebaulichen und stadtstrukturellen Gründen wurde die dar-
gelegte Reihenfolge der Förderprojekte der Stadt Münster festgelegt. Dabei wurden die zu er-
wartenden positiven Auswirkungen für die Stadt sowie die Folgewirkungen der angestrebten 
Fördermaßnahmen besonders berücksichtigt. Seitens der Stadt Münster werden die Projekte 
dabei wie folgt priorisiert:  
 
- Kategorie 1: Maßnahmen mit herausr agendem gesamtstädtischem Interesse  
- Kategorie 2: Maßnahmen mit erheblichem stadtstrukturellem Interesse  
- Kategorie 3: Maßnahmen mit wichtigem stadtquartiersbezogenem Interesse . 
 
Es ist – wie bereits in den Vorjahren – anzunehmen, dass von den Kommunen erheblich mehr 
Städtebaufördermittel beantragt werden, als vermutlich zur Verfügung stehen werden. Somit ist 
zu erwarten, dass auch für das Programmjahr 2010 nicht alle Projekte eine Berücksichtigung 
finden werden. Für die Stadt Münster ist es daher von besonderer Bedeutung, die kommunalen 
Prioritäten deutlich zu benennen und diese der Bezirksregierung zur Weitergabe an das Ministe-
rium mitzuteilen. 
 
Mit der Reihenfolge der Förderprojekte hat die Stadt Münster die aus ihrer Sicht wichtigsten Pro-
jekte benannt, so dass davon ausgegangen werden kann, dass diese bei der Aufstellung des 
Landesprogramms eine entsprechende Berücksichtigung finden werden. Eine endgültige Ent-
scheidung trifft das MBV nach Vorberatung durch die Bezirksregierungen und die Regionalräte. 
 
Die Chancen, dass für diese beantragten Maßnahmen zukünftig eine Städtebauförderung ge-
währt werden wird, sind derzeit nicht abzuschätzen. Die gerade auf Landesebene knapper wer-
denden Finanzmittel zwingen das Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes NRW dazu, 
bei der Aufstellung der Stadterneuerungsprogramme überwiegend Maßnahmen zu fördern, die 
im Rahmen sog. Kommunaler Integrierter Handlungskonzepte erarbeitet worden sind oder stra-
tegisch den konzeptionellen Zielen der Stadterneuerung des Landes NRW oder einer Komple-
mentärförderung durch Bundesmittel entsprechen. 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlage 1:  Sachstandsbericht 2009 – Städtebauförderung in Münster

Beratungsverlauf (3)

18.06.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
23.06.2009 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 6.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.06.2009 Hauptausschuss
TOP 5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (10)

  • Stubengasse
  • Windthorststraße
  • Bahnhofstraße
  • Münsterstraße
  • Berliner Platz
  • Von-Steuben-Straße
  • Umgehungsstraße
  • Prinzipalmarkt
  • Brüningheide
  • Kinderhaus

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0347/2009
Typ
Vorlagen
Datum
12.05.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37