V/0347/2009
Förderung von Stadterneuerungsprojekten - Sachstand und Anträge für das Programmjahr 2010
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0347-2009 Anlage 1 Sachstand StBauF
16357 Zeichen
1
Anlage 1
zur Vorlage V/0347/2009
Sachstandsbericht 2009 – Städtebauförderung in Münster
Stadterneuerungsprogramm 2009 des Ministeriums für Bauen und Verkehr NRW
Im Stadterneuerungsprogramm (STEP) 2009 wurden folg ende, beantragte Maßnahmen für
Münster veröffentlicht, die zur Bewilligung im Jahre 2009 vorgesehen sind:
- Landeswettbewerb „Ab in die Mitte 2009 – Münsterm orphosen“
- Stadtverbindung Innenstadt-Ostviertel – Umbau und Aufwertung der Zugangsbereiche
Bahnhofstunnel
- Drostenhof – Umbau und Erweiterung des Westpreußi schen Landesmuseums
Projekte und Maßnahmen
In dieser Anlage sind – bezogen auf die Stadt Münst er - unter der Rubrik “Beantragte / zu be-
antragende Maßnahmen” gesamtstädtisch die in diesem Jahr neu zu beantragenden Förder-
projekte benannt. Die Rubrik „beantragt“ gibt Ausku nft über den aktuellen Stand bereits im
Vorjahr beantragter Maßnahmen. Die Rubrik „Bewillig te / laufende Maßnahmen“ gibt einen
gesamtstädtischen Überblick über den derzeitigen St and der Bearbeitung bewilligter Maß-
nahmen.
Entsprechend den Vorgaben aus den neuen Städtebaufö rder-Richtlinien (FöRi 2008) hat die
Stadt Münster zur Sicherung der Entwicklung in der Innenstadt für zusammenhängende Berei-
che der Altstadt mit dem Bahnhofsviertel einen Gebietsbezug im Sinne von § 171b (2)
BauGB beschlossen (vgl. Vorlage V/0902/2008).
Darauf aufbauend wurde eine Maßnahmenübersicht mit einem Integrierten Handlungskonzept
vorgelegt, aus welchem Einzelmaßnahmen abgeleitet w erden können, die dann ggf. mit ent-
sprechenden Förderanträgen hinterlegt und für das S tadterneuerungsprogramm 2010 oder
spätere Jahre beantragt werden können. Mit dem defi nierten Gebietsbezug kann neben den
Entwicklungsmöglichkeiten in der Altstadt auch den Anforderungen aus dem Bahnhofsquartier
Rechnung getragen werden. Dabei sind zukünftig die städtebaulichen Instrumente anzuwen-
den, von denen die geringsten Einwirkungen auf das Privateigentum ausgehen und die auf-
2
grund ihrer Kompatibilität besser geeignet sind, um das gewünschte Ziel mit den privaten
Partnern gemeinsam zu erreichen.
Wie aus dem Integrierten Handlungskonzept „Aktive S tadt- und Ortsteilzentren Münster-
Innenstadt“ (vgl. Vorlage V/0902/2009) ersichtlich ist, sind sehr viele Maßnahmenvorschläge
verzeichnet, die aufgrund eines Impulses durch die örtlichen Anlieger in gemeinsamer Part-
nerschaft zwischen Privatwirtschaft und Stadt entwickelt werden sollen. Ausgehend vom Licht-
konzept Münster Altstadt steht dabei die Illumination der Ludgerikirche an vorderer Stelle. Hier
soll eine hochwertige, künstlerische Lichtinszenierung das historische Bauwerk ins rechte Licht
setzten und für mehr Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum sorgen.
Bedingt durch die aktuellen baulichen Entwicklungen im Bereich der Innenstadt, insbesondere
der Stubengasse, und die in Realisierung befindlich en Maßnahmen der Immobilien- und
Standortgemeinschaft Bahnhofsviertel Münster hat sich ein Zusammenschluss von Kaufleuten
und Immobilieneigentümern im mittleren Abschnitt de r Windthorststraße (von-Steuben-Straße
bis Stubengasse) gebildet, der nach dem Vorbild der ISG Bahnhofsviertel eine eigene Immobi-
lien- und Standortgemeinschaft für die Windthorstst raße gründen möchte. Hauptanliegen die-
ses Zusammenschlusses ist die Weiterentwicklung und Aufwertung des mittleren Abschnitts
der Windthorststraße in gemeinsamer Partnerschaft zwischen Privatwirtschaft und Stadt. Dazu
soll durch veränderte und verbesserte Gestaltung di e Aufenthaltsqualität und Verweildauer in
diesem Straßenabschnitt erhöht werden. Angedacht is t ergänzend eine künstlerische Illumina-
tion im öffentlichen Straßenraum, angelehnt an das Konzept für die Bahnhofstraße.
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat das Programm „Städtebau-
licher Denkmalschutz“, welches bislang nur für die neuen Bundesländer verfügbar war, seit
dem 01.01.2009 auch auf die alten Bundesländer über tragen. In diesem Zusammenhang wur-
den die Fördermöglichkeiten für Denkmalmaßnahmen de utlich verbessert. In vielen Städten
sind nicht nur ein einzelnes Gebäude erhaltenswert, sondern ganze Straßenzüge, Plätze oder
historische Innenstädte. Aufgabe des Städtebauliche n Denkmalschutzes ist es, diese histori-
schen Ensembles mit ihrem besonderen Charakter und in ihrer Gesamtheit zu erhalten. Da-
her eröffnet sich für Münster die Möglichkeit, zu v ersuchen, die Wiederherstellung des histori-
schen Umfeldes am Prinzipalmarkt in Teilen geförder t zu bekommen. Zugangskriterien wie
Gebietsbezug bzw. Integriertes Handlungskonzept kön nen aus dem Programm „Aktive Stadt-
und Ortsteilzentren Münster-Innenstadt“ übernommen werden.
Aus dieser Maßnahmenübersicht werden in diesem Jahr neu beantragt:
- Illumination Ludgerikirche, Antrag der Kaufmannsc haft Ludgeriviertel
- Aufwertung und Illumination Windthorststraße (von -Steuben-Straße bis Stubengasse),
Antrag der privaten Interessengemeinschaft
- Städtebaulicher Denkmalschutz, Wiederherstellung historisches Pflaster Prinzipalmarkt
- Einrichtung einer Radstation auf der Bahnhof-Osts eite (Wiederholung des Antrages aus
dem Jahr 2008)
Für die Maßnahmen im Bereich des Erneuerungsschwerp unktes Hafen/Halle Münsterland
sind die Voraussetzungen für einen Gebietsbezug gem. §136 ff. BauGB durch das für den Be-
reich Stadthafen I bereits existierende Sanierungsgebiet gegeben. Das ergänzend vorhandene
Integrierte Handlungskonzept mit dem Masterplan wir d an die veränderten Bedarfe angepasst
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und fortgeschrieben, so dass für diesen Erneuerungs schwerpunkt auch zukünftig alle Förder-
voraussetzungen erfüllt werden.
Auf der Basis der Aussagen des Masterplans als hand lungsleitendem Orientierungsrahmen
wurde die Fortführung der Gestaltung der öffentlich en Wegefläche entlang des Stadthafens 1
(Kreativkai 2. Bauabschnitt) beantragt und bewillig t. In Zusammenhang mit der Entwicklung
des ehemaligen OSMO-Geländes ist auch die Weiterfüh rung der Kreativkai-Gestaltung zu se-
hen.
In diesem Bereich ist geplant, folgenden Antrag neu zustellen:
- Umgestaltung Eingangsbereich Städtische Ausstellu ngshalle am Kreativkai
Ergänzend zur bisherigen Gestaltung des Kreativkai und der Historischen Speichergebäude
soll die Eingangssituation des Atelierspeichers ver bessert werden und dadurch auch der Zu-
gangsbereich zur städtischen Ausstellungshalle gest alterisch optimiert werden. Zukünftig ist
von der Wasserseite aus ein klarer erkennbarer, auf die historischen Strukturen Rücksicht
nehmender und trotzdem auffallender Eingangsbereich vorgesehen. Dieser soll mit Hilfe der
Städtebauförderung gestaltet werden.
Das bereits vom Rat beschlossene Integrierte Handlu ngskonzept mit Maßnahmenplan für das
Gebiet Kinderhaus-Brüningheide war Grundlage für die Abgrenzung des Gebietes als
Schwerpunktbereich Soziale Stadt, gem. §171e BauGB. Damit sind auch hier die Vorausset-
zungen gem. BauGB gegeben, so dass die noch anstehe nden Maßnahmen und Projekte ent-
sprechend abgearbeitet werden können.
Aus der aktuellen Situation vor Ort und zur Sicheru ng der bisher erreichten Ziele des Pro-
gramms „Soziale Stadt Kinderhaus-Brüningheide“ und zur Weiterentwicklung des Wohnquar-
tiers Kinderhaus-Brüningheide insgesamt ist beabsic htigt den Wohnungsbestand einer ver-
stärkten Betrachtung und einer ggf. daraus folgende n Aufwertung zuzuführen. Zur Vorberei-
tung einer Aufwertungsstrategie sind belastbare Aus sagen zum Zustand des Wohnungsbe-
standes erforderlich, so dass mit einem ergänzenden bausubstanziellen Gutachten hier eine
Entscheidungsgrundlage vorbereitet werden soll.
In diesem Bereich ist geplant, folgenden Antrag neu zustellen:
- Bausubstanzielles Gutachten zur fachlichen Ergänz ung der Maßnahmen der Sozialen
Stadt
Für die Maßnahmen im Bereich Angelmodde, Siedlung Osthuesheide , sind die Vorausset-
zungen für einen Gebietsbezug gem. BauGB durch das bereits existierende Sanierungsgebiet
(§ 136ff. BauGB) gegeben. Das vorhandene Handlungsk onzept wird auch weiterhin hand-
lungsleitende Basis für die weiteren Maßnahmen zur Verbesserung in diesem Stadtquartier
sein.
Zur Sicherung der Entwicklung in den Stadtteilen ha t die Verwaltung, entsprechend den Mög-
lichkeiten der neuen Städtebauförder-Richtlinien (F öRi 2008) für zusammenhängende Berei-
che in den Stadtteilen Wolbeck und Gievenbeck einen Gebietsbezug im Sinne von § 171b (2)
BauGB vorbereitet (vgl. Vorlagen an den Rat V/0239/ 2009 und V/0348/2009). Darauf aufbau-
end wurde für Wolbeck bereits eine erste Maßnahmenü bersicht mit einem Integrierten Hand-
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lungskonzept vorgelegt, aus welchem Einzelmaßnahmen abgeleitet werden können, die dann
ggf. mit entsprechenden Förderanträgen hinterlegt u nd für das Stadterneuerungsprogramm
2010 oder spätere Jahre beantragt werden können. De r Gebietsbezug zu Wolbeck dient auch
der formalen Absicherung der geplanten Umbaumaßnahm en zum Drostenhof, deren Bewilli-
gung im Stadterneuerungsprogramm 2009 bereits angekündigt wurde.
Ergänzend ist in diesem Bereich geplant, im Hinblic k auf die begonnene Realisierung der Um-
gehungsstraße, folgenden Antrag neu zustellen:
- Umgestaltung und Aufwertung der Ortsdurchfahrt Wo lbeck, Münsterstraße
Mit dem definierten Gebietsbezug zu Wolbeck und Gie venbeck kann jeweils den vor Ort be-
stehenden Entwicklungsmöglichkeiten eine mögliche C hance auf die Beantragung von Städ-
tebaufördermitteln gegeben werden (Fördervoraussetzung). Ergänzend bietet das für Wolbeck
bereits vorgelegte und für Gievenbeck noch vorzuleg ende Integrierte Handlungskonzept die
Möglichkeit, Maßnahmen der öffentlichen und private n Partner zusammenfassend und in ih-
rem Wirkungsverbund (Synergieeffekte) darzustellen. Dabei können auch Maßnahmen be-
nannt werden, die rein privat oder arbeitsteilig pr ivat-öffentlich oder auch nur öffentlich reali-
siert werden sollen, und dabei dann jeweils aus eig enen Budgets - ohne Inanspruchnahme
von Städtebaufördermitteln – finanziert werden können.
Die Verwaltung wird prüfen, ob auch für die Stadtteile Handorf und Roxel – vor dem Hintergrund
der geplanten Realisierung der B 481 n und der damit verbundenen Verkehrsentlastung für Han-
dorf sowie der geplanten Realisierung der Nordumgehung Roxel und der damit verbundenen
Verkehrsentlastung für Roxel – ein Gebietsbezug gem. den Anforderungen an ein Programm-
gebiet „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ hergestellt und ein entsprechendes „Integriertes Hand-
lungskonzept“ aufgestellt werden kann.
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Beantragte / zu beantragende Maßnahmen:
Fördermaßnahme Priort. Bearbeitungsstand Gesamtsumme Fördersumme: Anteil Stadt Anteil Dritte
Schwerpunkt City/Altstadt (Gebietsbezug vorhanden, gem.
Vorlage V/0902/2008, vom 10.12.2008)
Landeswettbewerb „Ab in die Mitte 2009 – Münstermorphosen“
Illumination Ludgerikirche, Kaufmannschaft
Aufwertung und Illumination Windthorststraße, Private Interes-
sengemeinschaft (von-Steuben-Straße bis Stubengasse)
Städtebaulicher Denkmalschutz, Wiederherstellung historisches
Pflaster Prinzipalmarkt
(-)
(2)
(2)
(2)
Bewilligung angekündigt, gem.
STEP 2009
Neuantrag im Jahr 2009 für
das Programmjahr 2010
Neuantrag im Jahr 2009 für
das Programmjahr 2010
Neuantrag im Jahr 2009 für
das Programmjahr 2010
146.000,00 €
70.000,00 €
100.000,00 €
1.500.000,00 €
70.000,00 €
35.000,00 €
50.000,00 €
500.000,00 €
(Fördererwartung)
38.000,00 €
5.000,00 €
10.000,00 €
900.000,00 €
38.000,00 €
30.000,00 €
(Schätzung)
40.000,00 €
(Schätzung)
100.000,00 €
Erneuerungsschwerpunkt Bereich HBF Münster (Gebietsbezug
vorhanden, gem. Vorlage V/0902/2008, vom 10.12.2008))
• Stadtverbindung Innenstadt-Ostviertel - Umbau und Aufwertung
der Zugangsbereiche Bahnhofstunnel
• Stadtverbindung Innenstadt-Ostviertel - Umbau und Aufwertung
der Zugangsbereiche Bahnhofstunnel
• Einrichtung einer Radstation auf der Bahnhof-Ostseite (ggf. in
Kombination mit Empfangsgebäude Ost)
(-)
(1)
(1)
Bewilligung angekündigt, gem.
STEP 2009, 1.Teil
Restförderung noch offen, ggf.
Neuantrag in 2009
Neuantrag in 2008 gestellt,
noch offen
2.500.000,00 €
2.500.000,00 €
4.000.000,00 €
1.500.000,00 €
1.500.000,00 €
1.500.000,00 €
100.000,00 €
100.000,00 €
2.000.000,00 €
650.000,00 €
650.000,00 €
500.000,00 €
Erneuerungsschwerpunkt Hafen/Halle Münsterland (Gebiets-
bezug vorhanden, gem. Vorlage 0541/92, vom 19.05.1992)
Umgestaltung Eingangsbereich Städtische Ausstellungshalle
am Kreativkai
(3)
Neuantrag im Jahr 2009 für
das Programmjahr 2010
100.000,00 €
50.000,00 €
50.000,00 €
0,00 €
Wolbeck (Gebietsbezug geplant, gem. Vorlage V/0239/2009,)
• Drostenhof - Umbau und Erweiterung des westpreußischen
Landesmuseums
• Umgestaltung und Aufwertung Ortsdurchfahrt Wolbeck, Müns-
terstraße (nach Ausbau Umgehungsstraße)
(-)
(2)
Bewilligung angekündigt, gem.
STEP 2009
Neuantrag im Jahr 2009 für
das Programmjahr 2010
2.000.000,00 €
1.000.000,00 €
250.000,00 €
500.000,00 €
0,00 €
300.000,00 €
1.750.000,00€
200.000,00 €
Kinderhaus (Gebietsbezug vorhanden, gem. Vorlage
V/0197/2005, vom 29.06.2005)
• Bausubstanzielles Gutachten zur fachlichen Ergänzung der
Maßnahmen der Sozialen Stadt Kinderhaus-Brüningheide
(1)
Neuantrag im Jahr 2009 für
das Programmjahr 2010
50.000,00 €
25.000,00 €
15.000,00 €
10.000,00 €
Erläuterung der Prioritäten (vgl. Begründung zu dieser Vorlage): Kategorie 1: Maßnahmen mit herausragendem gesamtstädtischem Interesse; Kategorie 2: Maßnahmen mit erheblichem stadtstrukturellem
Interesse; Kategorie 3: Maßnahmen mit wichtigem stadtquartiersbezogenem Interesse
Übersicht 2009 zur Städtebauförderung in Münster
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Bewilligte / laufende Maßnahmen:
Fördermaßnahme Bearbeitungsstand Fördersumme:
Erneuerungsschwerpunkt Bereich Hauptbahnhof Münster
Neugestaltung des Hauptbahnhofsvorplatzes, Berliner Platz und
Bahnhofstraße (3.Bauabschnitt)
Neugestaltung des Hauptbahnhofsvorplatzes, Berliner Platz und
Bahnhofstraße (4.Bauabschnitt)
Hauptbahnhof-Ostseite: Planung zur Um-/Neugestaltung der Vorplatz-
flächen
Hauptbahnhof-Ostseite: Umbau und Neugestaltung der Vorplatzflä-
chen
Immobilien- und Standortgemeinschaft Bahnhofsviertel 2.Stufe
Lichtquartier Bahnhofsviertel – Aufwertung des öffentlichen Raumes
durch künstlerisches Licht (Lichtkonzept Bahnhofstraße)
2008-2011
Maßnahme in Durchführung
2008
Maßnahme abgeschlossen
2009-2010
2011-2012
Maßnahme in Planung
2009-2010
Maßnahme in Durchführung
2009
Maßnahme in Durchführung
416.000,00 €
133.000,00 €
42.000,00 €
558.000,00 €
35.820,00 €
105.315,00 €
Schwerpunkt City/Altstadt
Landeswettbewerb: Stadt macht Platz – NRW macht Plätze: Picasso
Platz (2.Stufe: Umsetzung Ausbauplanung)
2009-2010
Maßnahme in Durchführung
281.750,00 €
Erneuerungsschwerpunkt Hafen/Halle Münsterland
Gestaltung der öffentlichen Freiflächen am Kreativkai (2.Bauabschnitt)
Maßnahme in Planung
252.000,00 €
Angelmodde
Vorbereitung und Durchführung einer städtebaulichen Sanierungsmaß-
nahme nach §§ 136-164b BauGB f.d. Gebiet d. Siedlung Osthuesheide
2006-2009
Maßnahme in Durchführung
73.109,00 €
Kinderhaus
• Soziale Stadt NRW, Städtebaulicher Maßnahmenplan / Integriertes
Handlungskonzept für das Gebiet Kinderhaus-Brüningheide
• Soziale Stadt NRW, Städtebaulicher Maßnahmenplan / Integriertes
Handlungskonzept für das Gebiet Kinderhaus-Brüningheide (Bewilli-
gungsrest aus 2007)
2007-2010
Maßnahme in Durchführung
2007-2010
Maßnahme in Durchführung
614.000,00 €
209.000,00 €
Gievenbeck
Vorhaben- und Erschließungsplan Gievenbeck-Südwest, Rabattie-
rung der Bodenpreise nach dem Pendlermodell
bis 2009
Maßnahme in Durchführung
2.567.800,00 €
Übersicht 2009 zur Städtebauförderung in Münster
Beschlussvorlage
12738 Zeichen
V/0347/2009 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Förderung von Stadterneuerungsprojekten - Sachstand und Anträge für das Programmjahr 2010 Beratungsfolge 18.06.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 23.06.2009 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 24.06.2009 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Sachstandsbericht 2009 zur Förderung von Stadterneuerungsprojekten in Münster wird zur Kenntnis genommen (vgl. Anlage 1). 2. Die Verwaltung wird beauftragt, Anträge auf Städtebauförderung für das Programmjahr 2010 auf der Basis der vorhandenen Gebietsbezüge im Rahmen der Vorgaben und Anfor- derungen der Städtebau-Förderrichtlinien 2008 (FöRi 2008) zu stellen. 3. Mit dem Beschluss über die Förderschwerpunkte und die Prioritäten wird noch keine Vor- entscheidung über künftige Mittelbereitstellungen im Haushaltsplan getroffen. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass für Förderanträge grundsätzlich Folgekosten entstehen. - Die entsprechenden Auszahlungsermächtigungen sind über die jeweiligen Fachämter si- cherzustellen. Bei Förderanträgen für sog. Dritte ist der Eigenanteil von diesen selbst aufzu- bringen, so dass die Maßnahme für die Stadt Münster kostenneutral zu veranschlagen ist. Die Fachämter sorgen darüber hinaus für die Veranschlagung im Haushaltsplan der Stadt Münster sowie bei den Mitteln für Dritte für eine entsprechende Veranschlagung der Erträge und Aufwendungen im jeweiligen Fachbudget. - Derzeit beträgt die Förderquote für Münster nur 50% der zuwendungsfähigen Kosten für in- vestive Maßnahmen. Münster ist als finanzstarke Gemeinde seitens des Landes NRW ein- gestuft und muss damit einen Abschlag auf die maximale Förderhöhe in Kauf nehmen. Durch die Neufassung der Städtebau-Förderrichtlinien wird der Förderhöchstsatz für alle Kommunen dauerhaft abgesenkt. Daraus könnten sich ggf. weitere Abschläge, u.U. auch maßnahmebezogen ergeben. Vorlagen-Nr.: V/0347/2009 Auskunft erteilt: Herr Thiel Ruf: 492 61 80 E-Mail: Thiel@stadt-muenster.de Datum: 27.05.2009 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0347/2009 - Darüber hinaus wendet das Land NRW auch die sog. Festbetragsfinanzierung an, d.h. bei den zuwendungsfähigen Kosten kann anstelle der Prozentaufteilung ein Festbetrag als Zu- schuss gewährt werden. Dieser kann maximal bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Kosten betragen, liegt meistens aber darunter. Bei finanzstarken Gemeinden ist auch hier mit Kür- zungen zu rechnen. - Um den Haushalt nicht unnötig mit Investitionsauszahlungen zu belasten, denen (noch) kei- ne entsprechenden Einzahlungen aus Städtebaufördermitteln verbindlich gegenüberstehen, werden derzeit keine neuen Komplementärmittel in die mittelfristige Finanzplanung einge- stellt. Begründung: Mit dieser Vorlage wird gesamtstädtisch über den aktuellen Stand der Förderung von Stadterneue- rungsprojekten für die Stadt Münster berichtet. Letztmalig wurde mit der Vorlage Nr. V/0902/2008 am 10.12.2008 über den Stand der Maßnahmen berichtet. Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 Das Land NRW hat mit Datum vom 22.10.2008 neue Richtlinien über die Gewährung von Zuwen- dungen zur Förderung von Maßnahmen zur Stadtentwicklung und Stadterneuerung (Förderrichtli- nien Stadterneuerung 2008) erlassen. Diese Förderrichtlinien sind seitdem bindend für alle neuen Förderanträge. Für die Förderung können Aufwendungen bzw. Auszahlungen grundsätzlich nur insoweit ange- setzt werden, als eine anderweitige Deckung (durch z.B. andere Fördergeber, andere Haushalts- mittel (der Kommune)) nicht möglich ist (Nachrangigkeit der Städtebauförderung bzw. Subsidiari- tätsprinzip). Der wesentliche Orientierungsrahmen für die neuen Förderrichtlinien ist das Baugesetzbuch (BauGB), da es die gültige Rechtsgrundlage für die Stadterneuerung insgesamt darstellt. Grundle- gend sind hier die Paragraphen zum besonderen Städtebaurecht (§§ 136 – 164 Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen, §§ 171 a –171d Stadtumbau und Aktive Innenstädte/Stadtteilzentren so- wie § 171e Soziale Stadt). Hintergrund für die unterschiedlichen Programme sind die Vorgaben des Bundes nach Artikel 104b Grundgesetz. Grundsätzlich wird für Anträge auf Städtebauförderungsmaßnahmen ein Gebietsbezug nach BauGB gefordert. Welches Programm dann im Einzelnen eingesetzt wird, ergibt sich allein aus der Sachlage heraus. Entsprechend den Richtlinien sind für die einzelnen Programme fachliche Schwerpunkte formuliert worden. Hier sind dann die jeweiligen Einzelfallregelungen zu den unter- schiedlichen Programmen zu berücksichtigen, die bisherigen Ausschlusskriterien wurden aber im Wesentlichen beibehalten. Da in den unterschiedlichen Schwerpunkten viele verschiedene Maß- nahmen förderfähig sind, bleibt festzuhalten, dass die Flexibilität bei der Umsetzung dieser Pro- gramme mit den neuen Richtlinien insgesamt erhöht worden ist. Bei der Programmaufstellung hat für das Land die Förderung von integrativen Gesamtmaßnahmen vorrangige Bedeutung, bei denen sich die Gemeinden auf die Handlungsräume der Regionen mit interkommunalen Strategien, der Innenstädte und Ortsteilzentren mit Leerstandsproblemen ein- schließlich der Neunutzung innenstadtnaher Brachflächen sowie der Stadtteile mit sozialen und strukturellen Problemen konzentrieren. Im Zuge der Veröffentlichung des Stadterneuerungsprogramms 2009 hat das Ministerium für Bau- en und Verkehr des Landes NRW die Städtebauförderung als ein unverzichtbares Investitionspro- gramm bezeichnet, um die Städte und Regionen in NRW wettbewerbsfähig zu erhalten. Auch un- ter den neuen Förderrichtlinien Stadterneuerung bleiben für NRW vier Schwerpunkte bestehen: - 3 - V/0347/2009 1. Aktive Stadt- und Ortsteilzentren 2. Soziale Stadt 3. Stadtumbau West 4. Die REGIONALEN in Nordrhein-Westfalen ´ Aufgrund der Änderung auf Bundesebene ist es seit dem 01.01.2009 möglich, Maßnahmen zum Schwerpunktbereich „Städtebaulicher Denkmalschutz“ gesondert zu beantragen. Diese, bisher nur für die neuen Bundesländer geltende Regelung ist auch für die alten Bundesländer übernommen worden und soll entsprechend auch in die Landesförderung integriert werden. Ein entsprechender Gebietsbezug ist auch für Einzelmaßnahmen in diesem Schwerpunktbereich erforderlich. Städtebauförderung Münster Durch die Änderung der Förderrichtlinien wird sich auch das Prozedere des Verfahrens für Müns- ter dahingehend verän dern, dass nur noch Maßnahmen beantragt werden können, wenn vorher ein entsprechender Gebietsbezug (durch Ratsbeschluss) nach den Möglichkeiten des Baugesetz- buches definiert werden kann. Vorschläge für Maßnahmen außerhalb festgelegter Gebiete haben dann nach Aussage des MBV keine Aussichten mehr auf eine Förderung. Konkret bedeutet dies, dass es zukünftig grundsätzlich eines lokalen Gebietsbezuges, gemäß Baugesetzbuch, für die dann zu beantragenden Maßnahmen bedarf. Fünf Gebietskategorien sind derzeit möglich, die jeweils eigenständig oder in Kombination Anwendung finden können: Städtebauliches Sanierungsgebiet (§ 136ff BauGB), Städtebauliches Entwicklungsgebiet (§ 169 BauGB), Programmgebiet Stadtumbau West (§ 171a und b BauGB) Programmgebiet Soziale Stadt (§ 171e BauGB) oder Programmgebiet Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (§ 171b BauGB). Entsprechende Einzelmaßnahmen müssen sich somit zukünftig einerseits fachlich-inhaltlich an den o.g. vier Schwerpunktbereichen der Förderung des Landes NRW orientieren und andererseits über einen der fünf möglichen Gebietsbezüge definiert werden. Dieser grundsätzlichen Anforderung folgend, hat der Rat der Stadt Münster bereits den erforderli- chen Gebietsbezug, gem. § 171b BauGB, für den Bereich Altstadt / Bahnhofsviertel, als Voraus- setzung für mögliche Fördermaßnahmen in diesem Bereich, beschlossen (vgl. Vorlage V/0902/2008). Aus älteren Beschlüssen des Rates liegen vergleichbare Gebietsbezüge zu folgen- den Gebieten bereits vor, die nunmehr im Rahmen der neuen Städtebau-Förderrichtlinien weitere Verwendung finden können: Sanierungsgebiet Hafen/Halle Münsterland (1992); Soziale Stadt Kin- derhaus (2005); Sanierungsgebiet Angelmodde/Osthuesheide (2005). Für die Stadtteile Wolbeck (vgl. Vorlage V/0239/2009 mit Maßnahmenübersicht und Integriertem Handlungskonzept) und Gievenbeck (vgl. Vorlage V/0348/2009) liegt ein Abgrenzungsvorschlag für einen Gebietsbezug gem. § 171b BauGB dem Rat der Stadt Münster zur Entscheidung vor. Die Verwaltung wird prüfen, ob auch für die Stadtteile Handorf und Roxel – vor dem Hintergrund der geplanten Realisierung der B 481 n und der damit verbundenen Verkehrsentlastung für Han- dorf sowie der geplanten Realisierung der Nordumgehung Roxel und der damit verbundenen Ver- kehrsentlastung für Roxel – ein Gebietsbezug gem. den Anforderungen an ein Programmgebiet „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ hergestellt und ein entsprechendes „Integriertes Handlungskon- zept“ aufgestellt werden kann. Die Anlage 1 zu dieser Vorlage gibt den aktuellen Stand der beantragten (tlw. ist bereits eine Be- willigung angekündigt) und im Jahr 2009 zu beantragenden Maßnahmen sowie den Sachstand zu den bereits bewilligten (und in Durchführung befindlichen) Maßnahmen in Münster wieder. - 4 - V/0347/2009 Im Rahmen der Integrierten Handlungskonzepte sind alle Maßnahmen der öffentlichen und priva- ten Partner darzustellen, sofern sie Auswirkungen auf das Stadtquartier haben. Gleichzeitig sollen damit Maßnahmen gebündelt und kombiniert werden können. Die private Beteiligung ist ausdrück- lich vorgesehen. Auch rein privat finanzierte Maßnahmen im Wirkungsverbund mit öffentlichen Maßnahmen sind darzustellen, sofern diese Auswirkungen auf das Quartier haben. Die Zusammenstellung innerhalb der Maßnahmenübersicht zum Integrierten Handlungskonzept soll es neben der Prioritätenfestlegung auch ermöglichen abzuwägen, für welche Maßnahmen ein Städtebauförderantrag überhaupt gestellt werden soll und für welche nicht. Die Laufzeit der Integ- rierten Handlungskonzepte ist auf etwa fünf Jahre angelegt. Damit soll eine Programmplanung innerhalb der Kommunen angeregt werden, um dem Ministerium zu verdeutlichen, welche Maß- nahmen im Wirkungsverbund gegeben sind und welche Maßnahmen ggf. in den Folgejahren be- antragt werden sollen. Priorisierung der Maßnahmen in Münster Aus gesamtstädtisch orientierten, städtebaulichen und stadtstrukturellen Gründen wurde die dar- gelegte Reihenfolge der Förderprojekte der Stadt Münster festgelegt. Dabei wurden die zu er- wartenden positiven Auswirkungen für die Stadt sowie die Folgewirkungen der angestrebten Fördermaßnahmen besonders berücksichtigt. Seitens der Stadt Münster werden die Projekte dabei wie folgt priorisiert: - Kategorie 1: Maßnahmen mit herausr agendem gesamtstädtischem Interesse - Kategorie 2: Maßnahmen mit erheblichem stadtstrukturellem Interesse - Kategorie 3: Maßnahmen mit wichtigem stadtquartiersbezogenem Interesse . Es ist – wie bereits in den Vorjahren – anzunehmen, dass von den Kommunen erheblich mehr Städtebaufördermittel beantragt werden, als vermutlich zur Verfügung stehen werden. Somit ist zu erwarten, dass auch für das Programmjahr 2010 nicht alle Projekte eine Berücksichtigung finden werden. Für die Stadt Münster ist es daher von besonderer Bedeutung, die kommunalen Prioritäten deutlich zu benennen und diese der Bezirksregierung zur Weitergabe an das Ministe- rium mitzuteilen. Mit der Reihenfolge der Förderprojekte hat die Stadt Münster die aus ihrer Sicht wichtigsten Pro- jekte benannt, so dass davon ausgegangen werden kann, dass diese bei der Aufstellung des Landesprogramms eine entsprechende Berücksichtigung finden werden. Eine endgültige Ent- scheidung trifft das MBV nach Vorberatung durch die Bezirksregierungen und die Regionalräte. Die Chancen, dass für diese beantragten Maßnahmen zukünftig eine Städtebauförderung ge- währt werden wird, sind derzeit nicht abzuschätzen. Die gerade auf Landesebene knapper wer- denden Finanzmittel zwingen das Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes NRW dazu, bei der Aufstellung der Stadterneuerungsprogramme überwiegend Maßnahmen zu fördern, die im Rahmen sog. Kommunaler Integrierter Handlungskonzepte erarbeitet worden sind oder stra- tegisch den konzeptionellen Zielen der Stadterneuerung des Landes NRW oder einer Komple- mentärförderung durch Bundesmittel entsprechen. I.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlage 1: Sachstandsbericht 2009 – Städtebauförderung in Münster
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (10)
- Stubengasse
- Windthorststraße
- Bahnhofstraße
- Münsterstraße
- Berliner Platz
- Von-Steuben-Straße
- Umgehungsstraße
- Prinzipalmarkt
- Brüningheide
- Kinderhaus
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0347/2009
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 12.05.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37