V/0104/2019
Umbenennung des Frauenbüros in Amt für Gleichstellung (Antrag der FDP-Fraktion vom 23.04.2018 Nr. A-R/0027/2018, siehe Anlage)
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Anlage 1 - Ratsantrag
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Antrag an den Rat Nr. : A-R/0027/2018 F DP-Ratsfraktion Geringhoffstraße 48 48163 Münster Tel. 0251 - 987 30 60 Fax: 0251 - 987 30 61 Email: fraktion@fdp-ms.de www.fdp-fraktion-ms.de M ünster, 23.04.2018 Antrag „Frauenbüro“: Dem Auftrag zur Gleichstellung auch im Namen und in der Besetzung gerecht werden D er Rat möge beschließen: 1 Das bisherige „Frauenbüro“ wird entsprechend seinem gesetzlichen Auftrag in „Büro für Gleichstellung von Frauen und Männern“, kurz „Gleichstellungsbüro“ umbenannt. 2. Die nächste Ausschreibung für das Gleichstellungsbüro wird geschlechtsneutral formuliert. Es ist wünschenswert, dass – mit Ausnahme der gesetzlich einer Frau vorbehaltenen Leitung – eine Stelle von einem Mann bekleidet wird, um dem Auftrag „Gleichstellung von Mann und Frau“ auch durch die Besetzung Rechnung zu tragen. Falls in näherer Zukunft keine Stellenausschreibung ansteht, sollte auf freiwilliger Basis die Möglichkeit einer Umbesetzung innerhalb der Verwaltung geprüft werden, um einen männlichen Mitarbeiter in das Büro zu integrieren. Begründung: Die FDP-Ratsfraktion hatte bereits im Jahr 2015 den Antrag gestellt, das „Frauenbüro“ gemäß seinem gesetzlichen Auftrag in „Gleichstellungsbüro“ umzubenennen. Bisher ist allerdings keine Bewegung innerhalb der Verwaltung in diese Richtung zu spüren. Darüber hinaus könnte Münster mit der Besetzung einer Personalstelle in diesem Büro mit einem Mann durchaus eine Vorreiterrolle für ähnlich große Städte spielen. Unsere Stadt würde dann als eine der ersten auch einen männlichen Mitarbeiter für Ratsuchende anbieten. Dies könnte die Hemmschwelle für eine Kontaktaufnahme herabsetzen und würde dem Thema „Gleichstellung“ in Münster gut zu Gesichte stehen. gez. Carola Möllemann-Appelhoff Jürgen Reuter Hans Varnhagen Jörg Berens FDP-Fraktion im Rat Anlage 1 zur Vorlage V/0104/2019
Anlage A
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Anlage A zur V/0104/2019 Kurzüberblick Mit dieser Vorlage wird über die Konzeption und Bezeichnung der Organisationseinheit für Gleichstellungsfragen berichtet. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Umsetzung der Vorlage werden die folgenden Ziele aus den Leitorientierungen der Stadt Münster verfolgt: Wir sind eine Stadt mit hohem Verantwortungsbewusstsein für die Gleichstellung von Mann und Frau in allen Bereichen der Stadtgesellschaft Wir werden Münster auf der Basis unserer Geschichte und des Prinzips von Toleranz durch Dia- log zu einer weltoffenen Stadt weiterentwickeln. Strategisches Ziel dieser Vorlage ist es, Münster als eine lebendige, geschlechterneutrale , tolerante und weltoffene Stadt weiter zu entwi- ckeln, in der unterschiedliche Milieus und Ethnien ohne soziale Konflikte zusammenleben. Berücksichtigung der sozialen Belange und die soziale Balance in Münster sichern. Finanzierung Produktgruppe: Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2018 enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig X überwiegend freiwillig Vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Grundsätzliche Relevanz für das Querschnittsthema Gleichstellung
Beschlussvorlage
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V/0104/2019 V/0104/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Umbenennung des Frauenbüros in Amt für Gleichstellung (Antrag der FDP-Fraktion vom 23.04.2018 Nr. A-R/0027/2018, siehe Anlage) Beratungsfolge 26.03.2019 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 02.04.2019 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government Vorberatung 03.04.2019 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt zur Kenntnis, dass das Frauenbüro in Amt für Gleichstellung unbenannt worden ist. 2. Mit der Beschlussfassung zu dieser Vorlage ist der Antrag der FDP -Fraktion Nr. A-R/0027/2018 erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: keine Begründung: Antragsanliegen Die Antragsteller regen an, das bisherige Frauenbüro in „Büro für Gleichstellung von Frauen und Männern“ umzubenennen und die nächste über Fluktuation oder internen Wechsel frei werdende Stelle möglichst mit einem männlichen Mitarbeiter zu besetzen. Personal- und Organisationsamt 21.02.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Heggemann Telefon: 492-1010 Heggemann@stadt- muenster.de - 2 - V/0104/2019 Bericht über die Konzeption und personelle Besetzung des Gleichstellungsbüros Gemäß § 5 der Gemeindeordnung NRW (GO) sind hauptamtlich tätige Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen. Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten sind u.a. die Mitwirkung bei allen Vorhaben und Maßnahmen der Gemeinde, die die Belange von Frauen berühren oder Auswirkungen auf die Gleich- berechtigung von Frau und Mann und die Anerkennung ihrer gleichberechtigten Stellung in der G e- sellschaft haben. Weiterhin kann die Gleichstellungsbeauftragte bezogen auf ihren Aufgabenbereich an Sitzungen des Verwaltungsvorstandes, des Rates und seiner Ausschüsse teilnehmen. Zudem hat sie ein Widerspruchsrecht bei Beschlussvorlagen des Oberbürgermeisters, die ihren Aufgabenbereich tangieren. Die Hauptsatzung der Stadt Münster (§ 17) trifft dazu nähere Regelungen. Zur Verwirklich ung des Verfassungsgebotes der Gleichberechtigung von Frauen und Männern besteht die Verpflichtung, eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen. Die Gleichstellungsbeauftragte ist für alle frauen - und mädchenrelevanten Angelegenheiten zustä n- dig. Darunter fallen Angelegenheiten, die die Lebensbedingungen von Frauen und Mädchen in and e- rer Weise oder stärkerem Maße berühren, als die Lebensbedingungen von Männern. Als Gleichstellungsbeauftragte nimmt sie Querschnittsaufgaben wahr, die alle Berei che der Komm u- nalverwaltung und -politik berühren. Bei der Aufgabenwahrnehmung ist sie von fachlichen Weisungen frei. Sie ist dem Oberbürgermeister direkt unterstellt. Die Stadt Münster hat eine Gleichstellungsbeauftragte im Jahr 1987 bestellt. Das Büro der Gleichstel- lungsbeauftragten ist als städtisches Amt gebildet und führt seitdem die Bezeichnung „Frauenbüro“. In der Ratssitzung am 01.04.1987 wurde die Stelle der heutigen Gleichstellungsbeauftragten übertr a- gen. Das Landesgleichstellungsgesetz NRW (LGG) ist die gesetzliche Grundlage zur Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Danach werden zur Gleichstellung von Frauen und Männern Frauen gefördert, um bestehende Benachteiligungen abzubauen. Im Jahr 1999 hat der Landtag von Nordrhein-Westfalen das Landesgleichstellungsgesetz verabschie- det, um Frauen im öffentlichen Dienst bessere Chancen zu geben. Zwischenzeitlich wurde das LGG mehrfach geändert und die Rechte der Gleichstellungsbeauftragten gestärkt (z. B. Klagerecht). Mit der Gleichstellungsbeauftragten wurde eine Institution geschaffen, die Benachteiligungen von Frauen frühzeitig aufspüren und Maßnahmen zur Abhilfe vorschlagen sollte. Aus der ursprünglichen Fraue n- förderung wurde so eine gesetzliche Verpflichtung. Heute werden familienorientierte Bedarfe nach Teilzeit, Telearbeit, flexibler Arbeitszeit und guter Kinderbetreuung stärker berücksichtigt. Auf diese Weise sind die so genannten frauenspezifischen Bedürfnisse zu anerkannten Rahmenbedingungen moderner Personalentwicklung geworden. Das Landesgleichstellungsgesetz hat über den Impuls, Frauen zu fördern, auch für Männer, Familien und Arbeitgeber Verbesserungen gebracht. Vor dem Hintergrund aktueller gesellschaftlicher und rechtlicher Entwicklungen hinsichtlich der Vielfalt von Gleichstellungsbedarfen auch bezogen auf den Bereich LSBTIQ (Lesben, Schwule, Transgender, Intersexuelle, Querpersonen) und 3. Option wird die derzeitige Konzeption des Frauenbüros der Stadt Münster inhaltlich ausgeweitet. Hi erzu wurden mit dem Haushaltsplan 2019 erste personelle und f i- nanzielle Weichen gestellt - 3 - V/0104/2019 Organisation des derzeitigen Frauenbüros Das Frauenbüro umfasst insgesamt 4,5 Stellen mit folgenden Funktionen und Aufgaben: Amtsleiterin: 1,0 Stelle Gleichstellungsbeauftragte Sachbearbeiterin: 1,0 Stelle Sekretariat, Publikationen Stellv. Leitung 1,0 Stelle Trägerförderung, Gewalt, Gesundheit und Beratung Sachbearbeiterin 1,0 Stelle Mädchen, Kultur, Haushalt, Schriftführung und Beratung Sachbearbeiterin 0,5 Stelle Gender Budgeting Von den genannten Stellen fallen jeweils eine auf die Amtsleitung (Gleichstellungsbeauftragte) und deren Stellvertretung. Diese Stellen müssen nach § 15 Abs.1 und 2 LGG mit einer Frau besetzt we r- den. Mit dem Stellenplan 2019 ist eine zusätzliche Stelle (1 VZÄ) für das neu zu strukturierende Aufgaben- feld LSBTIQ und Männer/Jungen geschaffen und bis zur Vorlage eines entsprechenden Konzepts mit einem Sperrvermerk versehen worden. Nach § 8 Abs. 4 LGG sind in Stellenausschre ibungen sowohl die männliche, als auch die weibliche Form zu verwenden, es sei denn, ein bestimmtes Geschlecht ist unverzichtbare Voraussetzung für die Tätigkeit. Zusätzlich ist nach dem Beschluss des BVG vom 10.10. 2017 der Hinweis ‚divers‘ in Stellenausschreibungen aufzunehmen. Die Stadt Münster schreibt ihre Stellen für Frauen, Männer und diverse Personen aus. Ob die zusätzliche Planstelle bevorzugt für Männer ausgeschrieben we r- den könnte, wird die Verwaltung noch juristisch prüfen. Nach § 62 Abs. 1 Satz 3 GO ist der Oberbürgermeister (OB) verantwortlich für die Leitung und Beauf- sichtigung des Geschäftsganges der gesamten Verwaltung. Er entscheidet demnach über Konzept i- on, Umsetzung und Namensgebung von Ämtern und Einrichtungen. Der Oberbürgermeister h at mit Organisationsverfügung vom 09.01.2019 die Änderung der Bezeichnung des bisherigen Frauenbüros in „Amt für Gleichstellung“ verfügt und den Auftrag erteilt, im Laufe des Jahres 2019 eine neue Ko n- zeption zu entwickeln. Der Antrag A-R/0027/2018 vom 23.04.2018 ist damit erledigt. In Vertretung gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlage 1: Antrag der FDP-Fraktion vom 23.04.2018 Nr. A-R/0027/2018
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Geringhoffstraße 48
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Details
- Aktenzeichen
- V/0104/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.02.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37