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V/0104/2019

Umbenennung des Frauenbüros in Amt für Gleichstellung (Antrag der FDP-Fraktion vom 23.04.2018 Nr. A-R/0027/2018, siehe Anlage)

Vorlagen 04.02.2019

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 03.04.2019, TOP 2.2

Anlage 1 - Ratsantrag

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Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage 1 - Ratsantrag

1873 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. : A-R/0027/2018 
F
DP-Ratsfraktion 
Geringhoffstraße 48 
48163 Münster 
Tel. 0251 - 987 30 60 
Fax:  0251 - 987 30 61 
Email: fraktion@fdp-ms.de 
www.fdp-fraktion-ms.de 
 
M
ünster, 23.04.2018 
Antrag 
„Frauenbüro“: Dem Auftrag zur Gleichstellung 
auch im Namen und in der Besetzung gerecht 
werden 
D
er Rat möge beschließen: 
1 Das bisherige „Frauenbüro“ wird entsprechend seinem gesetzlichen Auftrag in 
„Büro für Gleichstellung von Frauen und Männern“, kurz „Gleichstellungsbüro“ 
umbenannt. 
2. Die nächste Ausschreibung für das Gleichstellungsbüro wird geschlechtsneutral
formuliert. Es ist wünschenswert, dass – mit Ausnahme der gesetzlich einer Frau
vorbehaltenen Leitung – eine Stelle von einem Mann bekleidet wird, um dem
Auftrag „Gleichstellung von Mann und Frau“ auch durch die Besetzung
Rechnung zu tragen.
Falls in näherer Zukunft keine Stellenausschreibung ansteht, sollte auf freiwilliger
Basis die Möglichkeit einer Umbesetzung innerhalb der Verwaltung geprüft
werden, um einen männlichen Mitarbeiter in das Büro zu integrieren.
Begründung: 
Die FDP-Ratsfraktion hatte bereits im Jahr 2015 den Antrag gestellt, das „Frauenbüro“ 
gemäß seinem gesetzlichen Auftrag in „Gleichstellungsbüro“ umzubenennen. Bisher ist 
allerdings keine Bewegung innerhalb der Verwaltung  in diese Richtung zu spüren. 
Darüber hinaus könnte Münster mit der Besetzung einer Personalstelle in diesem Büro 
mit einem Mann durchaus eine Vorreiterrolle für ähnlich große Städte spielen. Unsere 
Stadt würde dann als eine der ersten auch einen männlichen Mitarbeiter für Ratsuchende 
anbieten. Dies könnte die Hemmschwelle für eine Kontaktaufnahme herabsetzen und 
würde dem Thema „Gleichstellung“ in Münster gut zu Gesichte stehen. 
gez. 
Carola Möllemann-Appelhoff Jürgen Reuter 
Hans Varnhagen Jörg Berens 
FDP-Fraktion im Rat 
Anlage 1 zur Vorlage V/0104/2019

Anlage A

1568 Zeichen

Anlage A zur V/0104/2019 
Kurzüberblick 
Mit dieser Vorlage wird über die Konzeption und Bezeichnung der Organisationseinheit für 
Gleichstellungsfragen berichtet. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Umsetzung der Vorlage werden die folgenden Ziele aus den Leitorientierungen der Stadt 
Münster verfolgt:  
 
Wir sind eine Stadt mit hohem Verantwortungsbewusstsein für die Gleichstellung von Mann und 
Frau in allen Bereichen der Stadtgesellschaft  
 
Wir werden Münster auf der Basis unserer Geschichte und des Prinzips von Toleranz durch Dia-
log zu einer weltoffenen Stadt weiterentwickeln.   
 
 
Strategisches Ziel dieser Vorlage ist es,  
 
Münster als eine lebendige, geschlechterneutrale , tolerante und weltoffene Stadt weiter zu entwi-
ckeln, in der unterschiedliche Milieus und Ethnien ohne soziale Konflikte zusammenleben. 
Berücksichtigung der sozialen Belange und die soziale Balance in Münster sichern. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe:   
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2018 enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
X überwiegend 
freiwillig 
 Vollständig 
freiwillig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Grundsätzliche Relevanz für das Querschnittsthema Gleichstellung

Beschlussvorlage

6977 Zeichen

V/0104/2019 
V/0104/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Umbenennung des Frauenbüros in Amt für Gleichstellung  (Antrag der FDP-Fraktion vom 
23.04.2018 Nr. A-R/0027/2018, siehe Anlage) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   26.03.2019 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 
   02.04.2019 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und  
E-Government 
Vorberatung 
   03.04.2019 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt zur Kenntnis, dass das Frauenbüro in Amt für 
Gleichstellung unbenannt worden ist. 
 
2. Mit der Beschlussfassung zu dieser Vorlage ist der Antrag der FDP -Fraktion Nr. A-R/0027/2018 
erledigt.  
II. Finanzielle Auswirkungen: keine 
 
 
Begründung: 
 
 
Antragsanliegen 
  
Die Antragsteller regen an, das bisherige Frauenbüro in „Büro für Gleichstellung von Frauen und 
Männern“ umzubenennen und die nächste über Fluktuation oder internen Wechsel frei werdende 
Stelle möglichst mit einem männlichen Mitarbeiter zu besetzen.  
 
 
 
 
Personal- und 
Organisationsamt 
 
21.02.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Heggemann 
Telefon: 492-1010 
Heggemann@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0104/2019 
Bericht über die Konzeption und personelle Besetzung des Gleichstellungsbüros 
 
 
Gemäß § 5 der Gemeindeordnung NRW (GO) sind hauptamtlich tätige Gleichstellungsbeauftragte zu 
bestellen. Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten sind u.a. die Mitwirkung bei allen Vorhaben und 
Maßnahmen der Gemeinde, die die Belange von Frauen berühren oder Auswirkungen auf die Gleich-
berechtigung von Frau und Mann und die Anerkennung ihrer gleichberechtigten Stellung in der G e-
sellschaft haben. Weiterhin kann die Gleichstellungsbeauftragte bezogen auf ihren Aufgabenbereich 
an Sitzungen des Verwaltungsvorstandes, des Rates und seiner Ausschüsse teilnehmen. Zudem hat 
sie ein Widerspruchsrecht bei Beschlussvorlagen des Oberbürgermeisters, die ihren Aufgabenbereich 
tangieren. 
 
Die Hauptsatzung der Stadt Münster (§ 17) trifft dazu nähere Regelungen. Zur Verwirklich ung des 
Verfassungsgebotes der Gleichberechtigung von Frauen und Männern besteht die Verpflichtung, eine 
hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen. 
Die Gleichstellungsbeauftragte ist für alle frauen - und mädchenrelevanten Angelegenheiten zustä n-
dig. Darunter fallen Angelegenheiten, die die Lebensbedingungen von Frauen und Mädchen in and e-
rer Weise oder stärkerem Maße berühren, als die Lebensbedingungen von Männern. 
 
Als Gleichstellungsbeauftragte nimmt sie Querschnittsaufgaben wahr, die alle Berei che der Komm u-
nalverwaltung und -politik berühren. Bei der Aufgabenwahrnehmung ist sie von fachlichen Weisungen 
frei. Sie ist dem Oberbürgermeister direkt unterstellt.    
  
Die Stadt Münster hat eine Gleichstellungsbeauftragte im Jahr 1987 bestellt. Das Büro der Gleichstel-
lungsbeauftragten ist als städtisches Amt gebildet und führt seitdem die Bezeichnung „Frauenbüro“. 
In der Ratssitzung am 01.04.1987 wurde die Stelle der heutigen Gleichstellungsbeauftragten übertr a-
gen.   
 
Das Landesgleichstellungsgesetz NRW (LGG) ist die gesetzliche Grundlage zur Verwirklichung des 
Grundrechts der Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Danach werden zur Gleichstellung 
von Frauen und Männern Frauen gefördert, um bestehende Benachteiligungen abzubauen.      
 
Im Jahr 1999 hat der Landtag von Nordrhein-Westfalen das Landesgleichstellungsgesetz verabschie-
det, um Frauen im öffentlichen Dienst bessere  Chancen zu geben. Zwischenzeitlich wurde das LGG 
mehrfach geändert und die Rechte der Gleichstellungsbeauftragten gestärkt (z.  B. Klagerecht). Mit 
der Gleichstellungsbeauftragten wurde eine Institution geschaffen, die Benachteiligungen von Frauen 
frühzeitig aufspüren und Maßnahmen zur  Abhilfe vorschlagen sollte. Aus der ursprünglichen Fraue n-
förderung wurde so eine gesetzliche  Verpflichtung. Heute werden familienorientierte  Bedarfe nach 
Teilzeit, Telearbeit, flexibler Arbeitszeit und guter  Kinderbetreuung stärker berücksichtigt. Auf diese 
Weise sind die so genannten frauenspezifischen Bedürfnisse  zu anerkannten Rahmenbedingungen 
moderner Personalentwicklung  geworden.  
Das Landesgleichstellungsgesetz hat über den Impuls, Frauen zu fördern, auch für Männer, Familien 
und Arbeitgeber Verbesserungen gebracht. 
 
Vor dem Hintergrund aktueller gesellschaftlicher und rechtlicher Entwicklungen hinsichtlich der Vielfalt 
von Gleichstellungsbedarfen auch bezogen auf den Bereich LSBTIQ (Lesben, Schwule, Transgender, 
Intersexuelle, Querpersonen) und 3. Option wird die derzeitige Konzeption des Frauenbüros der Stadt 
Münster inhaltlich ausgeweitet. Hi erzu wurden mit dem Haushaltsplan 2019 erste personelle und f i-
nanzielle Weichen gestellt

- 3 - 
V/0104/2019 
Organisation des derzeitigen Frauenbüros 
 
Das Frauenbüro umfasst insgesamt 4,5 Stellen mit folgenden Funktionen und Aufgaben: 
 
Amtsleiterin:   1,0 Stelle  Gleichstellungsbeauftragte 
Sachbearbeiterin: 1,0 Stelle  Sekretariat, Publikationen 
Stellv. Leitung  1,0 Stelle Trägerförderung, Gewalt, Gesundheit und Beratung 
Sachbearbeiterin  1,0 Stelle  Mädchen, Kultur, Haushalt, Schriftführung und Beratung 
Sachbearbeiterin  0,5 Stelle  Gender Budgeting  
 
  
Von den genannten Stellen fallen jeweils eine auf die Amtsleitung (Gleichstellungsbeauftragte) und 
deren Stellvertretung. Diese Stellen müssen nach § 15 Abs.1 und 2 LGG mit einer Frau besetzt we r-
den. 
 
Mit dem Stellenplan 2019 ist eine zusätzliche Stelle (1 VZÄ) für das neu zu strukturierende Aufgaben-
feld LSBTIQ und Männer/Jungen geschaffen und bis zur Vorlage eines entsprechenden Konzepts mit 
einem Sperrvermerk versehen worden. 
 
Nach § 8 Abs. 4 LGG sind in Stellenausschre ibungen sowohl die männliche, als auch die weibliche 
Form zu verwenden, es sei denn, ein bestimmtes Geschlecht ist unverzichtbare Voraussetzung für 
die Tätigkeit. Zusätzlich ist nach dem Beschluss des BVG vom 10.10. 2017 der Hinweis ‚divers‘ in 
Stellenausschreibungen aufzunehmen. Die Stadt Münster schreibt ihre Stellen für Frauen, Männer 
und diverse Personen  aus. Ob die zusätzliche Planstelle bevorzugt für Männer ausgeschrieben we r-
den könnte, wird die Verwaltung noch juristisch prüfen.  
 
Nach § 62 Abs. 1 Satz 3 GO ist der Oberbürgermeister (OB) verantwortlich für die Leitung und Beauf-
sichtigung des Geschäftsganges der gesamten Verwaltung. Er entscheidet demnach über Konzept i-
on, Umsetzung und Namensgebung von Ämtern und Einrichtungen. Der Oberbürgermeister h at mit 
Organisationsverfügung vom 09.01.2019 die Änderung der Bezeichnung des bisherigen Frauenbüros 
in „Amt für Gleichstellung“ verfügt und den Auftrag erteilt, im Laufe des Jahres 2019 eine neue Ko n-
zeption zu entwickeln. 
 
Der Antrag A-R/0027/2018 vom 23.04.2018 ist damit erledigt. 
 
 
In Vertretung 
 
 
 
gez. 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
 
Anlage 1: Antrag der FDP-Fraktion vom 23.04.2018 Nr. A-R/0027/2018

Beratungsverlauf (3)

26.03.2019 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.04.2019 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
03.04.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Geringhoffstraße 48

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Details

Aktenzeichen
V/0104/2019
Typ
Vorlagen
Datum
04.02.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37