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A-R/0013/2023

Finanzbudget und CO2-Budget ganzheitlich denken – Münster macht sich auf den Weg zum Klimahaushalt

Antrag an den Rat 14.03.2023

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A-R-0013-2023-CDU-Finanzbudget und CO2-Budet ganzheitlich denken

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A-R-0013-2023-CDU-Finanzbudget und CO2-Budet ganzheitlich denken

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Antrag an den Rat Nr. A-R/0013/2023 
 
RATSANTRAG 
Münster, 14. März 2023 
 
Finanzbudget und CO₂-Budget ganzheitlich denken – Münster 
macht sich auf den Weg zum Klimahaushalt  
Die Energie- und Treibhausbilanz 2021 zeigt: Münster hat sich auf dem Weg zu einer 
klimagerechten Stadt gemacht. Die CO₂-Emissionen pro Kopf sind gegenüber 1990 um 43 % 
gesunken. Der Bericht macht aber auch deutlich: Die beschlossenen Klimaschutzziele 2030 
können nur erreicht werden, wenn die Umsetzung wirksamer Maßnahmen intensiviert und 
beschleunigt wird. Das Audit des European Climate Award zeigt: Münster ist gut in Analyse 
und interner Organisation, aber bei der Umsetzung in den Bereichen kommunale Gebäude 
und Infrastruktur im öffentlichen Raum besteht erheblicher Nachholbedarf.  
Um in den kommenden Jahren unter Berücksichtigung der bestehenden finanziellen 
Ressourcen so effektiv wie möglich das Maximale für den Klimaschutz zu erreichen, möge 
der Rat beschließen:  
1. Die Verwaltung implementiert stufenweise mit den bestehenden personellen 
Ressourcen einen Klimahaushalt analog zum Finanzhaushalt der Stadt. Die 
Verwaltung legt hierzu rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen 2024 ein Konzept vor.  
2. Das Konzept beinhaltet in einer ersten Stufe die Einführung des Klimahaushalts für 
den investiven Teil der städtischen Haushaltsplanung. Hierzu sind Parameter für die 
CO₂-Einsparung je eingesetzten € festzulegen. Zum Beispiel spart der Bau eines 
Kilometer Radweges X % CO₂. Bei jeder Investitionsmaßnahme im Haushalt wird 
plakativ kenntlich gemacht, ob diese Position die Klimaziele der Stadt unterstützt. 
Diese Transparenz in der Haushaltsplanung ermöglicht Verwaltung und Politik die 
Fokussierung auf die Umsetzung der effektivsten Maßnahmen zur Erreichung der 
Klimaziele unter Berücksichtigung der gegebenen Finanzmittel. Hierfür ist es 
erforderlich, dass die möglichen Investitionsmaßnahmen rechtzeitig zur Beratung des 
Haushalts vorliegen. 
3. In einem zweiten Schritt ist die Ausweitung auf den konsumtiven Teil der 
Haushaltsmittel vorzusehen. Die Leitlinien zur Erreichung der Klimaneutralität sind 
jedoch auch hier schon jetzt zu verfolgen. 
 
Begründung:  
Haushaltsmittel stehen nicht unbegrenzt zur Verfügung. Das Erreichen der Klimaziele 2030 
für die Stadt Münster ist DIE zentrale Aufgabe für Verwaltung, Politik und Stadtgesellschaft. 
Dieses Ziel lässt sich nicht ideologiegetrieben oder allein mit Konzepten erreichen. 
Maßgeblich ist ein zielgerichteter Einsatz der städtischen finanziellen Mittel. Mit einem 
Klimahaushalt lässt sich diese „Effizienz“ transparent darstellen und lenkt den Fokus bei der 
Haushaltsberatung noch mehr auf dieses wichtige Themenfeld.

Bei den Haushaltsberatungen muss vor allem für den investiven Teil klar sein, welche CO₂ -
Einsparung oder auch -Vermehrung eine Maßnahme auslöst. Im Bereich, der über 1.000 
städtischen Immobilien muss, beispielsweise eine Abwägung der energetischen Sanierung 
nach Effizienz erfolgen. Die Investition in Grünflächen und Straßengrün kann erheblich zur 
Verbesserung der gesamtstädtischen CO2-Bilanz beitragen. Im Tiefbau kann hingegen unter 
Umständen auch der Bau einer Abbiegespur in der Gesamtabwägung CO₂ einsparen, zum 
Beispiel wenn hierdurch Staus vermieden werden.  
Der Klimahaushalt kann nicht vollumfänglich und zeitnah eingeführt werden. Die stufenweise 
Umsetzung und der erste Fokus auf den investiven Teil sind aus den o.g. Gründen sinnvoll. 
In einem zweiten Schritt und unter Beachtung der personellen Ressourcen ist eine 
Ausweitung auf den konsumtiven Teil der städtischen Finanzen sinnvoll. Übergeordnetes 
Ziel des Klimahaushalts sollen nicht neue Konzepte oder Kennzahlen für sich sein, sondern 
eine deutliche Erhöhung der Qualität der Klimaschutzmaßnahmen und der effiziente und 
wirtschaftliche Einsatz der begrenzten Finanzmittel der Stadt. 
 
Gez. Stefan Weber  
und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

22.03.2023 Rat
TOP 38.5 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-R/0013/2023
Typ
Antrag an den Rat
Datum
14.03.2023
Erstellt
14.03.2023 16:42