A-R/0013/2023
Finanzbudget und CO2-Budget ganzheitlich denken – Münster macht sich auf den Weg zum Klimahaushalt
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A-R-0013-2023-CDU-Finanzbudget und CO2-Budet ganzheitlich denken
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0013/2023 RATSANTRAG Münster, 14. März 2023 Finanzbudget und CO₂-Budget ganzheitlich denken – Münster macht sich auf den Weg zum Klimahaushalt Die Energie- und Treibhausbilanz 2021 zeigt: Münster hat sich auf dem Weg zu einer klimagerechten Stadt gemacht. Die CO₂-Emissionen pro Kopf sind gegenüber 1990 um 43 % gesunken. Der Bericht macht aber auch deutlich: Die beschlossenen Klimaschutzziele 2030 können nur erreicht werden, wenn die Umsetzung wirksamer Maßnahmen intensiviert und beschleunigt wird. Das Audit des European Climate Award zeigt: Münster ist gut in Analyse und interner Organisation, aber bei der Umsetzung in den Bereichen kommunale Gebäude und Infrastruktur im öffentlichen Raum besteht erheblicher Nachholbedarf. Um in den kommenden Jahren unter Berücksichtigung der bestehenden finanziellen Ressourcen so effektiv wie möglich das Maximale für den Klimaschutz zu erreichen, möge der Rat beschließen: 1. Die Verwaltung implementiert stufenweise mit den bestehenden personellen Ressourcen einen Klimahaushalt analog zum Finanzhaushalt der Stadt. Die Verwaltung legt hierzu rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen 2024 ein Konzept vor. 2. Das Konzept beinhaltet in einer ersten Stufe die Einführung des Klimahaushalts für den investiven Teil der städtischen Haushaltsplanung. Hierzu sind Parameter für die CO₂-Einsparung je eingesetzten € festzulegen. Zum Beispiel spart der Bau eines Kilometer Radweges X % CO₂. Bei jeder Investitionsmaßnahme im Haushalt wird plakativ kenntlich gemacht, ob diese Position die Klimaziele der Stadt unterstützt. Diese Transparenz in der Haushaltsplanung ermöglicht Verwaltung und Politik die Fokussierung auf die Umsetzung der effektivsten Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele unter Berücksichtigung der gegebenen Finanzmittel. Hierfür ist es erforderlich, dass die möglichen Investitionsmaßnahmen rechtzeitig zur Beratung des Haushalts vorliegen. 3. In einem zweiten Schritt ist die Ausweitung auf den konsumtiven Teil der Haushaltsmittel vorzusehen. Die Leitlinien zur Erreichung der Klimaneutralität sind jedoch auch hier schon jetzt zu verfolgen. Begründung: Haushaltsmittel stehen nicht unbegrenzt zur Verfügung. Das Erreichen der Klimaziele 2030 für die Stadt Münster ist DIE zentrale Aufgabe für Verwaltung, Politik und Stadtgesellschaft. Dieses Ziel lässt sich nicht ideologiegetrieben oder allein mit Konzepten erreichen. Maßgeblich ist ein zielgerichteter Einsatz der städtischen finanziellen Mittel. Mit einem Klimahaushalt lässt sich diese „Effizienz“ transparent darstellen und lenkt den Fokus bei der Haushaltsberatung noch mehr auf dieses wichtige Themenfeld. Bei den Haushaltsberatungen muss vor allem für den investiven Teil klar sein, welche CO₂ - Einsparung oder auch -Vermehrung eine Maßnahme auslöst. Im Bereich, der über 1.000 städtischen Immobilien muss, beispielsweise eine Abwägung der energetischen Sanierung nach Effizienz erfolgen. Die Investition in Grünflächen und Straßengrün kann erheblich zur Verbesserung der gesamtstädtischen CO2-Bilanz beitragen. Im Tiefbau kann hingegen unter Umständen auch der Bau einer Abbiegespur in der Gesamtabwägung CO₂ einsparen, zum Beispiel wenn hierdurch Staus vermieden werden. Der Klimahaushalt kann nicht vollumfänglich und zeitnah eingeführt werden. Die stufenweise Umsetzung und der erste Fokus auf den investiven Teil sind aus den o.g. Gründen sinnvoll. In einem zweiten Schritt und unter Beachtung der personellen Ressourcen ist eine Ausweitung auf den konsumtiven Teil der städtischen Finanzen sinnvoll. Übergeordnetes Ziel des Klimahaushalts sollen nicht neue Konzepte oder Kennzahlen für sich sein, sondern eine deutliche Erhöhung der Qualität der Klimaschutzmaßnahmen und der effiziente und wirtschaftliche Einsatz der begrenzten Finanzmittel der Stadt. Gez. Stefan Weber und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- A-R/0013/2023
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 14.03.2023
- Erstellt
- 14.03.2023 16:42