2024/0150
Strukturelle Anpassungen der Parkraumbewirtschaftung
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Punkt 6: Strukturelle Anpassungen der Parkraumbewirtschaftung (V-Nr. 2024/0150) Der Ausschuss für Mobilität, Bürgerservice, Ordnungswesen, Brand-, Katastrophen-schutz und Rettungswesen empfiehlt der Stadtverordneten- versammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimme: FDP-Fraktion
anlage 1
6001 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
15.05.2024
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Mobilitäts - und
Tiefbauamt OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
IV
VI 66
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2024/0150
Magistratsbeschluss -Nr.
176
Internetfähig
Produkt-Nr.: 546010
Kostenstelle: 066-080-1000 / 066-1003-1000 Investitionsnummer: 08066-0802
Kostenträger: 5460-11 Sachkonto: 0775010 / 6065000
Betreff: Strukturelle Anpassungen der Parkraumbewirtschaftung
Vorlage vom: 13.05.2024
Beschlussvorschlag :
1. Die Zonen "i" (Innenstadt, In nenstadt West, Innenstadt Süd) und Kapellplatzviertel
erhalten eine Bewirtschaftung von 6 bis 22 Uhr sowie eine Höchstparkdauer von 2
Stunden. Der Mercksplatz -West behält weiterhin eine Höchstparkdauer von 4 Stunden.
Die Beschilderung wird entsprechend der neuen Regelungen ausgetauscht.
2. Alle anderen Zonen (m it Ausnahme der 24/7 Bewirtschaftung der Zone
Mathildenhöhe) erhalten eine Bewirtschaftung von Montag bis Samstag in der Zeit von
6 bis 21 Uhr sowie eine Höchstparkdauer von 4 Stunden. Die Beschilderung wird
entsprechend der neuen Regelungen ausgetauscht.
- 3 -
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom 22.05.2024
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 13.05.2024
Das Konzept der Parkraumbewirtschaftung für die Kernstadt der Wissenschaftsstadt
Darmstadt bringt viele Vorteile für Bewohner, Gewerbetreibende und Besucher von
Quartieren. Hierdurch wird eine Verbesserung der Parkraumsituation für Bewohner erzielt.
Durch den Erwerb eines Bewohnerparkausweis es werden Zweit- oder Drittfahrzeuge aus dem
Quartier verdrängt. Quartiere werden nicht mehr als Parkraum für Einpendler genutzt und
stehen durch mehr den Bewohnern und Besuchern zur Verfügung.
Durch Sonderparkaus weise haben Gewerbetreibende die Möglichkeit die Bedürfnisse ihres
Betriebes und ihrer Beschäftigten zu decken. Durch die passenden Tagesganglinien
(Bewohner pendeln aus, Berufstätige pendeln ein) ergänzen sich die Sonderparkausweise
und Bewohnerparkauswei se gut. Zusätzlich haben Kunden der Gewerbetreibenden durch die
Bewirtschaftung eher die Möglichkeit einen Parkplatz zu finden.
Punktuell werden nun nach mehrjähriger Erfahrung Anpassungen erforderlich. Es empfiehlt
sich, die Innenstadtgebiete und das Kap ellplatzviertel sowie die Zone Mathildenhöhe
aufgrund der besonderen Lage und des höheren Parkdrucks stärker zu regulieren als die
restlichen Gebiete.
Die Zonen "i" (Innenstadt, In nenstadt West, Innenstadt Süd) und Kapellplatzviertel erhalten
eine Bewirtschaftung von 6 bis 22 Uhr sowie eine Höchstparkdauer von 2 Stunden . Der
Mercksplatz-West behält weiterhin die Höchstparkdauer von 4 Stunden, da er von den
Besuchern des Jugendstilbades genutzt wird.
Es werden folgende aktuelle Regelu ngen an den Parkscheinautomaten (PSA) angepasst:
Innenstadt
Parkscheinautomate n mit aktuell 3 Stunden Höchstparkdauer:
Schleiermacherstraße 3 PSA
Bismarckstraße 1 PSA
Mathildenplatz 1 PSA
Parkscheinautomate n mit aktuell einer Stunde Höchstparkdauer:
Schulstraße 1 PSA
Grafenstraße 3 PSA
Saalbaustraße 3 PSA
Hügelstraße 1 PSA
Rheinstraße 2 PSA
Bleichstraße 2 PSA
Elisabethenstraße 4 PSA
Pali-Parkplatz 1 PSA
Adelungstraße 3 PSA
Innenstadt Süd
Parkscheinautomate n mit aktuell 24 Stunden Höchstparkdauer:
Sandstraße 2 PSA
Riedeselstraße 3 PSA
Wilhelminenplatz 3 PSA
Stauffenbergstraße 1 PSA
Weyprechtstraße 1 PSA
Wilhelminenstraße 1 PSA
Innenstadt West
Parkscheinautomate n mit aktuell einer Stunde Höchstparkdauer:
Steubenplatz 2 PSA
Friedrichstraße 2 PSA
Bleichstraße 1 PSA
Parkscheinautomate n mit aktuell 3 Stunden Höchstparkdauer:
Steubenplatz 1 PSA
Rheinstraße 1 PSA
Parkscheinautomate n mit aktuell 24 Stunden Höchstparkdauer:
Riedeselstraße 3 PSA
Sandstraße 1 PSA
Hügelstraße 4 PSA
Elisabethenstraße 3 PSA
Adelungstraße 3 PSA
Landgraf-Philipps-Anlage 4 PSA
Fritz-Bauer-Straße (ehem. Hindenburgstraße ) 1 PSA
Kapellplatzviertel
Parkscheinautomate n mit aktuell einer Stunde Höchstparkdauer:
Landgraf-Georg-Straße 1 PSA
In den Zonen Martinsviertel Ost (WA1), Martinsviertel West (WA2), Bessungen Nord (BE1),
Bessungen Ost (BE2), Woogsviertel (WO) und Johannesviertel (JO) wird die
Bewirtschaftungszeit von 8 bis 22 Uhr auf 6 bis 21 Uhr geändert sowie die Höchstparkdauer
von 2 auf 4 Stunden angepasst.
Kosten
Die Kosten für die Anpassung der Parkscheinautomaten und Beschilderung belaufen sich auf
ca. 60.000 € und können aus dem laufenden Budget bezahlt werden. Anteilsmäßig fallen
dabei ca. 18.000 € für die Parkscheinautomaten und ca. 42.000 € für die Verkehrszeichen /
Beschilderung an.
Die Festlegung von einheitlichen Richtlinien für Sonderparkausweise werden in einer
gesonderten Magistratsvorlage vorgelegt.
Darmstadt, den 13.05.2024
Dezernat IV Dezernat VI
André Schellenberg Paul Georg Wandrey
Stadtkämmerer Stadtrat
anlage 3
229 Zeichen
Punkt 19: Strukturelle Anpassungen der Parkraumbewirtschaftung (V-Nr. 2024/0150) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimmen: FDP Stimmenthaltung: AfD
anlage 4
207 Zeichen
Punkt 11: Strukturelle Anpassungen der Parkraumbewirtschaftung (V-Nr. 2024/0150) Der Vorlage wird zugestimmt. Gegenstimmen: FDP, AfD und 1 Stimme aus UWIGA/WGD Stimmenthaltung: 2 Stimmen UWIGA/WGD
2024/0150
5929 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
15.05.2024
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Mobilitäts- und
Tiefbauamt OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2024/0150
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 546010
Kostenstelle: 066-080-1000 / 066-1003-1000 Investitionsnummer: 08066-0802
Kostenträger: 5460-11 Sachkonto: 0775010 / 6065000
Betreff: Strukturelle Anpassungen der Parkraumbewirtschaftung
Vorlage vom: 13.05.2024
Beschlussvorschlag :
1. Die Zonen "i" (Innenstadt, In nenstadt West, Innenstadt Süd) und Kapellplatzviertel
erhalten eine Bewirtschaftung von 6 bis 22 Uhr sowie eine Höchstparkdauer von 2
Stunden. Der Mercksplatz -West behält weiterhin eine Höchstparkdauer von 4 Stunden.
Die Beschilderung wird entsprechend der neuen Regelungen ausgetauscht.
2. Alle anderen Zonen (mit Ausnahme der 24/7 Bewirtschaftung der Zone
Mathildenhöhe) erhalten eine Bewirtschaftung von Montag bis Samstag in der Zeit von
6 bis 21 Uhr sowie eine Höchstparkdauer von 4 Stunden. Die Beschilderung wird
entsprechend der neuen Regelungen ausgetauscht.
Anlagen:
- 2 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 13.05.2024
Das Konzept der Parkraumbewirtschaftung für die Kernstadt der Wissenschaftsstadt
Darmstadt bringt viele Vorteile für Bewohner, Gewerbetreibende und Besucher von
Quartieren. Hierdurch wird eine Verbesserung der Parkraumsituation für Bewohner erzielt.
Durch den Erwerb eines Bewohnerparkausweis es werden Zweit- oder Drittfahrzeuge aus dem
Quartier verdrängt. Quartiere werden nicht mehr als Parkraum für Einpendler genutzt und
stehen durch mehr den Bewohnern und Besuchern zur Verfügung.
Durch Sonderparkausweise haben Gewerbetreibende die Möglichkeit die Bedürfnisse ihres
Betriebes und ihrer Beschäftigten zu decken. Durch die passenden Tagesganglinien
(Bewohner pendeln aus, Berufstätige pendeln ein) ergänzen sich die Sonderparkausweise
und Bewohnerparkausweise gut. Zusätzlich haben Kunden der Gewerbetreibenden durch die
Bewirtschaftung eher die Möglichkeit einen Parkplatz zu finden.
Punktuell werden nun nach mehrjähriger Erfahrung Anpassungen erforderlich. Es empfiehlt
sich, die Innenstadtgebiete und das Kapellplatz viertel sowie die Zone Mathildenhöhe
aufgrund der besonderen Lage und des höheren Parkdrucks stärker zu regulieren als die
restlichen Gebiete.
Die Zonen "i" (Innenstadt, In nenstadt West, Innenstadt Süd) und Kapellplatzviertel erhalten
eine Bewirtschaftung von 6 bis 22 Uhr sowie eine Höchstparkdauer von 2 Stunden . Der
Mercksplatz-West behält weiterhin die Höchstparkdauer von 4 Stunden, da er von den
Besuchern des Jugendstilbades genutzt wird.
Es werden folgende aktuelle Regelungen an den Parkscheinautomaten (PSA) angepasst:
Innenstadt
Parkscheinautomate n mit aktuell 3 Stunden Höchstparkdauer:
Schleiermacherstraße 3 PSA
Bismarckstraße 1 PSA
Mathildenplatz 1 PSA
Parkscheinautomate n mit aktuell einer Stunde Höchstparkdauer:
Schulstraße 1 PSA
Grafenstraße 3 PSA
Saalbaustraße 3 PSA
Hügelstraße 1 PSA
Rheinstraße 2 PSA
Bleichstraße 2 PSA
Elisabethenstraße 4 PSA
Pali-Parkplatz 1 PSA
Adelungstraße 3 PSA
Innenstadt Süd
Parkscheinautomate n mit aktuell 24 Stunden Höchstparkdauer:
Sandstraße 2 PSA
Riedeselstraße 3 PSA
Wilhelminenplatz 3 PSA
Stauffenbergstraße 1 PSA
- 4 -
Weyprechtstraße 1 PSA
Wilhelminenstraße 1 PSA
Innenstadt West
Parkscheinautomate n mit aktuell einer Stunde Höchstparkdauer:
Steubenplatz 2 PSA
Friedrichstraße 2 PSA
Bleichstraße 1 PSA
Parkscheinautomate n mit aktuell 3 Stunden Höchstparkdauer:
Steubenplatz 1 PSA
Rheinstraße 1 PSA
Parkscheinautomate n mit aktuell 24 Stunden Höchstparkdauer:
Riedeselstraße 3 PSA
Sandstraße 1 PSA
Hügelstraße 4 PSA
Elisabethenstraße 3 PSA
Adelungstraße 3 PSA
Landgraf-Philipps-Anlage 4 PSA
Fritz-Bauer-Straße (ehem. Hindenburgstraße ) 1 PSA
Kapellplatzviertel
Parkscheinautomate n mit aktuell einer Stunde Höchstparkdauer:
Landgraf-Georg-Straße 1 PSA
In den Zonen Martinsvi ertel Ost (WA1), Martinsviertel West (WA2), Bessungen Nord (BE1),
Bessungen Ost (BE2), Woogsviertel (WO) und Johannesviertel (JO) wird die
Bewirtschaftungszeit von 8 bis 22 Uhr auf 6 bis 21 Uhr geändert sowie die Höchstparkdauer
von 2 auf 4 Stunden angepas st.
Kosten
Die Kosten für die Anpassung der Parkscheinautomaten und Beschilderung belaufen sich auf
ca. 60.000 € und können aus dem laufenden Budget bezahlt werden. Anteilsmäßig fallen
dabei ca. 18.000 € für die Parkscheinautomaten und ca. 42.000 € für die Verkehrszeichen /
Beschilderung an.
Die Festlegung von einheitlichen Richtlinien für Sonderparkausweise werden in einer
gesonderten Magistratsvorlage vorgelegt.
Darmstadt, den 13.05.2024
Dezernat IV Dezernat VI
André Schellenberg Paul Georg Wandrey
Stadtkämmerer Stadtrat
Beratungsverlauf (4)
Orte (22)
- Schleiermacherstraße 3P
- Bismarckstraße 1P
- Schulstraße 1P
- Grafenstraße 3P
- Saalbaustraße 3P
- Hügelstraße 1P
- Rheinstraße 2P
- Bleichstraße 2P
- Elisabethenstraße 4P
- Adelungstraße 3P
- Sandstraße 2P
- Riedeselstraße 3P
- Stauffenbergstraße 1P
- Weyprechtstraße 1P
- Wilhelminenstraße 1P
- Friedrichstraße 2P
- Fritz-Bauer-Straße
- Landgraf-Georg-Straße 1P
- Mathildenplatz 1P
- Steubenplatz 2P
- Kapellplatz
- Landgraf-Philipps-Anlage 4
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2024/0150
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 13.05.2024
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00