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2024/0150

Strukturelle Anpassungen der Parkraumbewirtschaftung

Magistratsvorlage 13.05.2024

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2024/0150

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289 Zeichen

Punkt 6: Strukturelle Anpassungen der Parkraumbewirtschaftung 
 (V-Nr. 2024/0150) 
 
Der Ausschuss für Mobilität, Bürgerservice, Ordnungswesen, Brand-, 
Katastrophen-schutz und Rettungswesen empfiehlt der Stadtverordneten-
versammlung, der Vorlage zuzustimmen. 
 
Gegenstimme: FDP-Fraktion

anlage 1

6001 Zeichen

- 2 - 
 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
15.05.2024 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Mobilitäts - und 
Tiefbauamt   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
IV 
VI 66 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2024/0150 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
176 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 546010 
Kostenstelle:  066-080-1000 / 066-1003-1000 Investitionsnummer:  08066-0802 
Kostenträger:  5460-11 Sachkonto: 0775010 / 6065000  
 
Betreff: Strukturelle Anpassungen der Parkraumbewirtschaftung  
 
Vorlage vom: 13.05.2024  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Die Zonen "i" (Innenstadt, In nenstadt West, Innenstadt Süd) und Kapellplatzviertel 
erhalten eine Bewirtschaftung von 6 bis 22 Uhr sowie eine Höchstparkdauer von 2 
Stunden. Der Mercksplatz -West behält weiterhin eine Höchstparkdauer von 4 Stunden. 
Die Beschilderung wird entsprechend der neuen Regelungen ausgetauscht.  
 
2. Alle anderen Zonen (m it Ausnahme der 24/7 Bewirtschaftung der Zone 
Mathildenhöhe) erhalten eine Bewirtschaftung von Montag bis Samstag in der Zeit von 
6 bis 21 Uhr sowie eine Höchstparkdauer von 4 Stunden.  Die Beschilderung wird 
entsprechend der neuen Regelungen ausgetauscht.

- 3 - 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom 22.05.2024 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 13.05.2024  
 
Das Konzept der Parkraumbewirtschaftung für die Kernstadt der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt bringt viele Vorteile für Bewohner, Gewerbetreibende und Besucher von 
Quartieren. Hierdurch wird eine Verbesserung der Parkraumsituation für Bewohner erzielt.  
 
Durch den Erwerb eines  Bewohnerparkausweis es werden Zweit- oder Drittfahrzeuge aus dem 
Quartier verdrängt. Quartiere  werden nicht mehr als Parkraum für Einpendler genutzt und 
stehen durch mehr den Bewohnern und Besuchern zur Verfügung.  
 
Durch Sonderparkaus weise haben Gewerbetreibende  die Möglichkeit die Bedürfnisse ihres 
Betriebes und ihrer Beschäftigten zu decken. Durch die passenden Tagesganglinien 
(Bewohner pendeln aus, Berufstätige pendeln ein) ergänzen sich die Sonderparkausweise 
und Bewohnerparkauswei se gut. Zusätzlich haben Kunden der Gewerbetreibenden durch die 
Bewirtschaftung eher die Möglichkeit einen Parkplatz zu finden.  
 
Punktuell werden nun nach mehrjähriger Erfahrung Anpassungen erforderlich. Es empfiehlt 
sich, die Innenstadtgebiete und das Kap ellplatzviertel  sowie die Zone Mathildenhöhe 
aufgrund der besonderen Lage und des höheren Parkdrucks stärker zu regulieren als die 
restlichen Gebiete.  
 
Die Zonen "i" (Innenstadt, In nenstadt West, Innenstadt Süd) und Kapellplatzviertel erhalten 
eine Bewirtschaftung von 6 bis 22 Uhr sowie eine Höchstparkdauer von 2 Stunden . Der 
Mercksplatz-West behält weiterhin die Höchstparkdauer von 4 Stunden, da er von den 
Besuchern des Jugendstilbades genutzt wird.  
 
Es werden folgende aktuelle Regelu ngen an den Parkscheinautomaten (PSA) angepasst:  
 
Innenstadt 
Parkscheinautomate n mit aktuell 3  Stunden Höchstparkdauer:  
Schleiermacherstraße 3 PSA  
Bismarckstraße 1 PSA  
Mathildenplatz 1 PSA  
Parkscheinautomate n mit aktuell einer Stunde  Höchstparkdauer:  
Schulstraße 1 PSA  
Grafenstraße 3 PSA  
Saalbaustraße 3 PSA  
Hügelstraße 1 PSA  
Rheinstraße 2 PSA  
Bleichstraße 2 PSA  
Elisabethenstraße 4 PSA  
Pali-Parkplatz 1 PSA  
Adelungstraße 3 PSA  
 
Innenstadt Süd 
Parkscheinautomate n mit aktuell 24  Stunden Höchstparkdauer:  
Sandstraße 2 PSA  
Riedeselstraße 3 PSA  
Wilhelminenplatz 3 PSA  
Stauffenbergstraße 1 PSA

Weyprechtstraße 1 PSA  
Wilhelminenstraße 1 PSA  
 
Innenstadt West 
Parkscheinautomate n mit aktuell einer Stunde  Höchstparkdauer:  
Steubenplatz 2 PSA 
Friedrichstraße 2 PSA  
Bleichstraße 1 PSA  
Parkscheinautomate n mit aktuell 3  Stunden Höchstparkdauer:  
Steubenplatz 1 PSA  
Rheinstraße 1 PSA  
Parkscheinautomate n mit aktuell 24  Stunden Höchstparkdauer:  
Riedeselstraße 3 PSA  
Sandstraße 1 PSA  
Hügelstraße 4 PSA  
Elisabethenstraße 3 PSA  
Adelungstraße 3 PSA  
Landgraf-Philipps-Anlage 4 PSA  
Fritz-Bauer-Straße (ehem. Hindenburgstraße ) 1 PSA 
 
Kapellplatzviertel  
Parkscheinautomate n mit aktuell einer Stunde  Höchstparkdauer:  
Landgraf-Georg-Straße 1 PSA  
 
In den Zonen Martinsviertel Ost (WA1), Martinsviertel West (WA2), Bessungen Nord (BE1), 
Bessungen Ost (BE2), Woogsviertel (WO) und Johannesviertel (JO) wird die 
Bewirtschaftungszeit von 8 bis 22 Uhr auf 6 bis 21 Uhr geändert sowie die Höchstparkdauer 
von 2 auf 4 Stunden angepasst.  
 
Kosten 
Die Kosten für die Anpassung der Parkscheinautomaten und Beschilderung belaufen sich auf 
ca. 60.000 € und können aus dem laufenden Budget bezahlt werden. Anteilsmäßig fallen 
dabei ca. 18.000 € für die Parkscheinautomaten und ca. 42.000 € für die Verkehrszeichen / 
Beschilderung an.  
 
Die Festlegung von einheitlichen Richtlinien für Sonderparkausweise werden in einer 
gesonderten Magistratsvorlage vorgelegt.  
 
Darmstadt, den 13.05.2024  
 
Dezernat IV    Dezernat VI 
 
 
 
André Schellenberg   Paul Georg Wandrey 
Stadtkämmerer    Stadtrat

anlage 3

229 Zeichen

Punkt 19: Strukturelle Anpassungen der Parkraumbewirtschaftung 
 (V-Nr. 2024/0150) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, 
der Vorlage zuzustimmen. 
 
Gegenstimmen: FDP  
Stimmenthaltung: AfD

anlage 4

207 Zeichen

Punkt 11: Strukturelle Anpassungen der Parkraumbewirtschaftung 
 (V-Nr. 2024/0150) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Gegenstimmen: FDP, AfD und 1 Stimme aus UWIGA/WGD  
Stimmenthaltung: 2 Stimmen UWIGA/WGD

2024/0150

5929 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
15.05.2024 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Mobilitäts- und 
Tiefbauamt   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2024/0150 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 546010 
Kostenstelle:  066-080-1000 / 066-1003-1000 Investitionsnummer:  08066-0802 
Kostenträger:  5460-11 Sachkonto: 0775010 / 6065000  
 
Betreff: Strukturelle Anpassungen der Parkraumbewirtschaftung  
 
Vorlage vom: 13.05.2024  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Die Zonen "i" (Innenstadt, In nenstadt West, Innenstadt Süd) und Kapellplatzviertel 
erhalten eine Bewirtschaftung von 6 bis 22 Uhr sowie eine Höchstparkdauer von 2 
Stunden. Der Mercksplatz -West behält weiterhin eine Höchstparkdauer von 4 Stunden. 
Die Beschilderung wird entsprechend der neuen Regelungen ausgetauscht.  
 
2. Alle anderen Zonen (mit Ausnahme der 24/7 Bewirtschaftung der Zone 
Mathildenhöhe) erhalten eine Bewirtschaftung von Montag bis Samstag in der Zeit von 
6 bis 21 Uhr sowie eine Höchstparkdauer von 4 Stunden.  Die Beschilderung wird 
entsprechend der neuen Regelungen ausgetauscht.  
 
 
Anlagen:

- 2 - 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 13.05.2024 
 
Das Konzept der Parkraumbewirtschaftung für die Kernstadt der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt bringt viele Vorteile für Bewohner, Gewerbetreibende und Besucher von 
Quartieren. Hierdurch wird eine Verbesserung der Parkraumsituation für Bewohner erzielt.  
 
Durch den Erwerb eines  Bewohnerparkausweis es werden Zweit- oder Drittfahrzeuge aus dem 
Quartier verdrängt. Quartiere  werden nicht mehr als Parkraum für Einpendler genutzt und 
stehen durch mehr den Bewohnern und Besuchern zur Verfügung.  
 
Durch Sonderparkausweise  haben Gewerbetreibende  die Möglichkeit die Bedürfnisse ihres 
Betriebes und ihrer Beschäftigten zu decken. Durch die passenden Tagesganglinien 
(Bewohner pendeln aus, Berufstätige pendeln ein) ergänzen sich die Sonderparkausweise 
und Bewohnerparkausweise gut.  Zusätzlich haben Kunden der Gewerbetreibenden durch die 
Bewirtschaftung eher die Möglichkeit einen Parkplatz zu finden.  
 
Punktuell werden nun nach mehrjähriger Erfahrung Anpassungen erforderlich. Es empfiehlt 
sich, die Innenstadtgebiete und das Kapellplatz viertel sowie die Zone Mathildenhöhe 
aufgrund der besonderen Lage und des höheren Parkdrucks stärker zu regulieren als die 
restlichen Gebiete.  
 
Die Zonen "i" (Innenstadt, In nenstadt West, Innenstadt Süd) und Kapellplatzviertel erhalten 
eine Bewirtschaftung von 6 bis 22 Uhr sowie eine Höchstparkdauer von 2 Stunden . Der 
Mercksplatz-West behält weiterhin die Höchstparkdauer von 4 Stunden, da er von den 
Besuchern des Jugendstilbades genutzt wird.  
 
Es werden folgende aktuelle Regelungen an den Parkscheinautomaten (PSA) angepasst:  
 
Innenstadt 
Parkscheinautomate n mit aktuell 3  Stunden Höchstparkdauer:  
Schleiermacherstraße 3 PSA  
Bismarckstraße 1 PSA  
Mathildenplatz 1 PSA  
Parkscheinautomate n mit aktuell einer Stunde  Höchstparkdauer: 
Schulstraße 1 PSA  
Grafenstraße 3 PSA  
Saalbaustraße 3 PSA  
Hügelstraße 1 PSA  
Rheinstraße 2 PSA  
Bleichstraße 2 PSA  
Elisabethenstraße 4 PSA  
Pali-Parkplatz 1 PSA  
Adelungstraße 3 PSA  
 
Innenstadt Süd 
Parkscheinautomate n mit aktuell 24  Stunden Höchstparkdauer:  
Sandstraße 2 PSA  
Riedeselstraße 3 PSA  
Wilhelminenplatz 3 PSA  
Stauffenbergstraße 1 PSA

- 4 - 
Weyprechtstraße 1 PSA  
Wilhelminenstraße 1 PSA  
 
Innenstadt West 
Parkscheinautomate n mit aktuell einer Stunde  Höchstparkdauer:  
Steubenplatz 2 PSA 
Friedrichstraße 2 PSA  
Bleichstraße 1 PSA  
Parkscheinautomate n mit aktuell 3  Stunden Höchstparkdauer:  
Steubenplatz 1 PSA  
Rheinstraße 1 PSA  
Parkscheinautomate n mit aktuell 24  Stunden Höchstparkdauer:  
Riedeselstraße 3 PSA  
Sandstraße 1 PSA  
Hügelstraße 4 PSA  
Elisabethenstraße 3 PSA  
Adelungstraße 3 PSA  
Landgraf-Philipps-Anlage 4 PSA  
Fritz-Bauer-Straße (ehem. Hindenburgstraße ) 1 PSA 
 
Kapellplatzviertel  
Parkscheinautomate n mit aktuell einer Stunde  Höchstparkdauer:  
Landgraf-Georg-Straße 1 PSA  
 
In den Zonen Martinsvi ertel Ost (WA1), Martinsviertel West (WA2), Bessungen Nord (BE1), 
Bessungen Ost (BE2), Woogsviertel (WO) und Johannesviertel (JO) wird die 
Bewirtschaftungszeit von 8 bis 22 Uhr auf 6 bis 21 Uhr geändert sowie die Höchstparkdauer 
von 2 auf 4 Stunden angepas st. 
 
Kosten 
Die Kosten für die Anpassung der Parkscheinautomaten und Beschilderung belaufen sich auf 
ca. 60.000 € und können aus dem laufenden Budget bezahlt werden. Anteilsmäßig fallen 
dabei ca. 18.000 € für die Parkscheinautomaten und ca. 42.000 € für die Verkehrszeichen / 
Beschilderung an.  
 
Die Festlegung von einheitlichen Richtlinien für Sonderparkausweise werden in einer 
gesonderten Magistratsvorlage vorgelegt.  
 
Darmstadt, den 13.05.2024  
 
Dezernat IV    Dezernat VI 
 
 
 
André Schellenberg    Paul Georg Wandrey 
Stadtkämmerer    Stadtrat

Beratungsverlauf (4)

TOP 176
TOP 11
TOP 19
TOP 6

Orte (22)

  • Schleiermacherstraße 3P
  • Bismarckstraße 1P
  • Schulstraße 1P
  • Grafenstraße 3P
  • Saalbaustraße 3P
  • Hügelstraße 1P
  • Rheinstraße 2P
  • Bleichstraße 2P
  • Elisabethenstraße 4P
  • Adelungstraße 3P
  • Sandstraße 2P
  • Riedeselstraße 3P
  • Stauffenbergstraße 1P
  • Weyprechtstraße 1P
  • Wilhelminenstraße 1P
  • Friedrichstraße 2P
  • Fritz-Bauer-Straße
  • Landgraf-Georg-Straße 1P
  • Mathildenplatz 1P
  • Steubenplatz 2P
  • Kapellplatz
  • Landgraf-Philipps-Anlage 4

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Details

Vorlagen-Nr.
2024/0150
Typ
Magistratsvorlage
Datum
13.05.2024
Erstellt
29.09.2026 00:00