2013/0208
Bebauungsplan O 17 - Erbacher Straße / Judenteich - Teilbereich II (Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung)
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Wissenschaftsstadt Darmstadt Darmstadt, den 26.06.2013
Der Magistrat
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB)
Bebauungsplan O 17 - Erbacher Straße / Judenteich - Teilbereich II
für das Gebiet zwischen Erbacher Straße, Am Busenberg,
Jadeweg und dem Gleisbett der Deutschen Bahn AG
Auszug Stadtgrundkarte mit Geltungsbereich ohne Maßstab
Inhaltsverzeichnis
Erläuterungsbericht Seite
I Städtebauliche Begründung
1 1 Einleitung
2 1 Rechtsgrundlagen, Verfahren, übergeordnete Planungen
3 2 Geltungsbereich
4 2 Anlass und Ziele der Planung
5 3 Ausgangssituation
6 4 Grundzüge der Planung
7 8 Technische Infrastruktur
8 8 Nachrichtliche Übernahme anderer gesetzlicher Vorschriften
9 8 Flächenbilanz
10 8 Entwicklungskosten
II Umweltschutz und Grünordnung
1
9 Lage im Raum
2 10 Übergeordnete Planungen der Landschaftsplanung
2.1 10 Regionalplan Südhessen 2010
2.2 10 Landschaftsplan
3 11 Umweltbelange
3.1
11 Boden
3.2 12 Wasser
3.3 13 Pflanzen und Tiere
3.4 16 Mensch und menschliche Gesundheit
3.5 16 Eingriffsregelung
4 17 Grünordnung
4.1
17 Ziele
4.2 18 Grünordnerisches Konzept
4.3 18 Einbindung in die Umgebung
4.4 19 Vernetzung öffentlicher und privater Grünflächen
4.5 20 Durchgrünung
4.5.1 20 Öffentliche Grünflächen
4.5.2 20 Private Grundstücksfreiflächen
5 21 Zusammenfassung Umweltschutz und Grünordnung
Verwendete Unterlagen
[1] Amann Infutec Consult AG
Erbacher Straße/Am Judenteich. Bebauungsplan O 17. Historische Erkundung.
2000
Auftraggeber: Stadt Darmstadt
[2] Amann Infutec Consult AG
Umwelttechnische Untersuchung auf dem DB AG Gelände. Darmstadt Baugebiet
O 17.
2001
Auftraggeber: Stadt Darmstadt
[3] Amann Infutec Consult AG
Rückbau- und Entsorgungskonzept für die Gebäude und Oberflächenversiegelungen
auf dem DB AG Gelände. Darmstadt Baugebiet O 17.
2001
Auftraggeber: Stadt Darmstadt
[4] Das Baugrund Institut
Standort 4142 Reinheim / ehem. Mietfläche Held. Abschlussdokumentation zur Bo-
densanierungsmaßnahme.
2008
Auftraggeber: DB Netz AG, RB Mitte, Anlagenrückbau /-sanierung
[5] FRANZ- Ökologie und Landschaftsplanung/ BIOLOGO Beraten
de Ökologen
AGORA – Gemeinschaftliches Wohnen am Ostbahnhof in Darmstadt. Bebauungs-
plan O 17 Teilbereich II, Stadt Darmst adt. Faunistische Untersuchungen. Arten-
schutzrechtliche Beurteilung § 44 BNatSchG. Zwischenbericht.
2013.
Auftraggeber: AGORA Wohnungsbau eG
[6] Hessisches Landesamt für Bodenma
nagement und Geoinformation
Orthofoto
2013
[7] Hessisches Landesvermessungsamt (Hrsg.)
CD-Rom: Hessen im Maßstab 1:25000
2001
[8] Pflug Ingenieurplanung
Baugebiet O 17. Vorentwurf zur entwässerungstechnischen Erschließung.
2001
Auftraggeber: Stadt Darmstadt
[9] Stadt Darmstadt
Landschaftsplan
2004
Verfasser: Grünflächen- und Umweltamt
[10] Stadt Darmstadt
Landschaftsplan zum Bebauungsplan O 17
1995
Verfasser: Dipl.-Ing. E.L. Sommerlad
[11] Stadt Darmstadt
Landschaftsplan zum Bebauungsplan O 17
2000
Verfasser: Landschaftsarchitekt M. Palm
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bebauungsplan O 17 Teilbereich II Seite 1
I Städtebauliche Begründung
1. Einleitung
Mit dem Bebauungsplan O 17 Teilbereich II sollen innenstadtnahe Konversionsflächen der
Wohnnutzung zugeführt werden. Der Bedarf in der Wissenschaftsst adt Darmstadt an Wohn-
raum ist groß. Eine Inanspruchnahme von Fläc hen im Außenbereich kann somit vermindert
werden.
Ziel der städtischen Grünordnungsplanung is t eine nachhaltige Innenentwicklung mit Schaf-
fung hochwertiger, vernetzter Freiräume. D abei müssen neben der gestalterischen Freiraum-
planung auch Belange der Stadtökologie und des Umweltschutzes berücksichtigt werden.
2. Rechtsgrundlagen, Verfahren, übergeordnete Planungen
Der Bebauungsplan wird entsprechend den Anfo rderungen des Baugesetz buchs (BauGB) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.200 4 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBI. I S. 1548), der Verordnung über die bauliche
Nutzung der Grundstücke (BauNVO) in der Fa ssung der Bekanntmac hung vom 23.01.1990
(BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Artike l 2 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S.
1548), der Planzeichenverord nung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58) zuletzt ge-
ändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) und der Hessischen
Bauordnung (HBO) vom 15.01.2011 (GVBl. I S. 46, 180), zuletzt geändert durch Artikel 40 des
Gesetzes vom 13.12.2012 (GVBl. I S. 622) erstellt.
Im Regionalplan Südhessen 2010 ist das Planu ngsgebiet als Vorranggebiet Siedlung Bestand
dargestellt.
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan stellt das Planungsgebiet als Grünfläche und Flä-
che für Bahnanlagen dar. Er wird im Zuge des Bebauungsplanverfahrens angepasst.
Seit dem 01.01.2007 ist das Gesetz zur Erle ichterung von Planungsvorhaben für die Innen-
entwicklung der Städte und Gemeinden in Kr aft. Danach regelt § 13a BauGB, dass Bebau-
ungspläne, die für die Wiedernut zbarmachung von Flächen, für die Nachverdichtung oder
andere Maßnahmen der Innenentwicklung aufgeste llt werden, in einem beschleunigten und
von bestimmten Pflichten entlast eten Verfahren durchgeführt werden können. So unterliegen
u.a. solche Bebauungspläne, deren durch die GRZ bestimmte Grundfläche weniger als 20.000
m² beträgt, keiner förmlichen Umweltprüfung mehr. Da dieser Bebauungsplan der Innenent-
wicklung im Sinne des § 13a BauGB dient, wird das beschleunigte Verfahren nach § 13a
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bebauungsplan O 17 Teilbereich II Seite 2
BauGB angewendet. Vor diesem Hintergrund wird deshalb gemäß § 13 (3) BauGB von der
Durchführung einer Umweltprüfung im Sinne des § 2 (4) BauGB, von der Erstellung eines
Umweltberichts nach § 2a BauGB, von der An gabe, welche Arten umweltbezogener Informa-
tionen verfügbar sind und von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 (4) BauGB ab-
gesehen.
Auch die Ausschlussgründe des § 13a (1) Satz 4 und 5 liegen in diesem Fall nicht vor: Weder
wird durch den Bebauungsplan ei n UVP-pflichtiges Projekt gem äß des Gesetzes über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) oder gemäß Landesrecht zulässig, noch werden die in
§ 1 (6) Nr. 7b BauGB genannten Schutzgüter beeinträchtigt.
3. Geltungsbereich
Das Planungsgebiet mit einer Größe von rd. 1, 1 ha liegt am östlichen Rand der Innenstadt,
eingebettet in die hier von Osten her bis an den Stadtkern heranreichenden Landschaftsräu-
me (Ausläufer Messeler Hügelland). Begrenzt wird das Gebiet durch die Erbacher Straße im
Norden, das Gleisbett der Deutschen Bahn und die B 26 im Westen und Süden sowie die
Straßen „Am Busenberg“ und „Jadeweg“ des Neubaugebiets „Edelsteinviertel“ (B-Plan O 17
Teilbereich I) im Osten. Die westliche Grenze des Geltungsbereiches entspricht bis auf die
Grundstücke 308/6 und 308/22 der westlichen Grenze des bestehende n Bebauungsplans O
17 Teilbereich I.
Der Geltungsbereich umfasst folgende Parzellen der Gemarkung Darmstadt, Flur 9:
Teilbereiche der Flurstücke Nr. 339/18, 339/ 23 (Bahngelände) und 380 (Erbacher Straße),
sowie die Flurstücke Nr. 308/6 und 308/22.
4. Anlass und Ziele der Planung
Nach der Entwicklung des Neubaugebietes „Edelst einviertel“ soll eine derzeitige Brachfläche
für den Wohnungsbau nutzbar gemacht werden. Als Ergänzung und Abschluss zum Gleisbett
und als Auftakt des Quartiers „Edelsteinviert el“ kann das Planungsgebiet ein wichtiger Bau-
stein im Stadtgefüge werden.
Die Grundstücke sollen mithilfe des Bebauungsplans der Wohnnutzung zugeführt werden. Der
Bedarf an Wohnraum ist aufgrund des steten Wach stums der Bevölkerungszahl groß, eine
weitere Inanspruchnahme von Flächen im Außen bereich kann damit vermindert werden. Ge-
plant sind Mehrfamilienhäuser mit gemeinschaftlichen Freiflächen, welche auch für die Öffent-
lichkeit zugänglich sein sollen. Innerhalb der Gebäude werden öffentlich nutzbare Räume und
soziale Einrichtungen angestrebt. Ein für die Öffe ntlichkeit nutzbarer Weg soll das Edelstein-
viertel mit dem Ostbahnhof verbinden und so ei nen attraktiven Weg in die Innenstadt, zum
Woog und zum Erschließungsnetz durch den ÖPNV bieten.
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bebauungsplan O 17 Teilbereich II Seite 3
Das Planungsgebiet ist über die Erbacher Straße erschlossen. Die Straße Am Busenberg soll
nach Südwesten und der Jadeweg nach Nordwesten verlängert werden, so dass er an die
Straße Am Busenberg angebunden ist. Auch der von der Erbacher Straße kommende Mond-
steinweg soll nach Südwesten fortgeführt werden.
Die erforderlichen Stellplätze sollen innerhalb des Plangebiets vorwiegend unterirdisch unter-
gebracht werden.
5. Ausgangssituation
Stadträumliche Einbindung
Das Planungsgebiet mit einer Größe von rd. 1, 1 ha liegt am östlichen Rand der Innenstadt,
eingebettet in die hier von Osten her bis an den Stadtkern heranreichenden Landschaftsräu-
me (Ausläufer Messeler Hügelland). Im Nordos ten befinden sich die Rosenhöhe und das O-
berfeld, zwei attraktive Grün-, und Landschaftsräume zur Naherholung. Auch der Landschafts-
raum Woog ist nicht weit entfernt. Stadtkulturelle Qualitäten liegen in der Nähe: Das Hofgut
Oberfeld, die TUD mit dem Standort Lichtwiese, die Mathildenhöhe, das Vivarium.
Das Gebiet liegt auf einer mittleren Höhe von etwa 162 m über NN und steigt von Südwesten
nach Nordosten um ca. 2 m an. Die Entfernung zu r Stadtmitte (Luisenplatz) beträgt im Mittel
ca. 2 km (Luftlinie). Die wichtigsten Verk ehrsverbindungen werden über die Landgraf-Georg-
Straße (B 26) und die Landkre isbuslinien hergestellt. Eine Busanbindung führt über die Erba-
cher Straße. Die Odenwaldbahn verbindet das Gebiet mit dem Hauptbahnhof Darmstadt (5
Minuten Fahrzeit, 30 bis maximal 60-Minuten-Takt) und dem Hauptbahnhof Frankfurt am Main
(20 Minuten Fahrzeit, 60-Minuten-Takt).
Das seit einigen Jahren entwicke lte „Edelsteinviertel“ im Osten des Planungsgebietes wurde
als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Viele Einfamilienhäuser und einige Mehrfamilienhäu-
ser sind in den letzten Jahren entstanden und entstehen noch. Ein Kindergarten wurde im
Zuge der Entwicklung des neuen Quartiers erbaut.
Gegenwärtige Situation im Plangebiet
Bei dem Planungsgebiet handelt es sich um eine Konversionsfläche, ein großer Teil ist derzeit
eine unbebaute Schotterfläche, nachdem vo r ca. 5 Jahren eine dort ansässige Baustoffhand-
lung aufgegeben wurde. Teile des Bodens im nördlichen Bereich wurden im Rahmen einer
Altlastensanierung ausgetauscht. Die Erschließung is t zur Zeit allein über die „Erbacher Stra-
ße“ möglich, da die Straße „Am Busenberg“ noch nicht hergestellt wurde.
Die Baustruktur der Umgebung ist sehr unter schiedlich: Neben zweigeschossigen Reihen-
und Doppelhäusern in direkter Nähe gibt es im weiteren Verlauf der Erbacher Straße Wohn-
gebäude in dreigeschossiger Zeilenbauweise. Die Dachformen variieren von Sattel- bis zu
Flachdächern.
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bebauungsplan O 17 Teilbereich II Seite 4
Der in Luftlinie von der nördlichen Spitze des Geltungsbereiches ca. 120 m entfernt liegende
Ostbahnhof steht unter Denkmalschutz. Die Rosenhöhe ist als Kulturdenkmal gelistet.
Das noch bestehende Gewerbe, die Holzhandlung GE NTIL liegt östlich des Geltungsberei-
ches an der Straße „Am Judenteich“.
Am westlichen Rand werden Bahnflächen in de n Geltungsbereich einbezogen. Die Verhand-
lungen über die Entwidmung dieser Flächen sind aufgenommen.
Erschließung
Für Kraftfahrzeuge, Radfahrer und Fußgänger is t das Plangebiet über die Erbacher Straße
und den Ostbahnhof mit der Odenwaldbahn und der vorhandenen Busanbindung gut er-
schlossen.
Gemeinbedarfseinrichtungen
Der Kinde
rgarten im „Edelsteinviertel“ ist als Gemeinbedarfseinrichtung in diesem Stadtquar-
tier entstanden. Die Elly-Heuss-Knapp Grundschule im Woogs-Viertel liegt ca. 2 km entfernt.
Ver- und Entsorgung
Durch die Anbindung an das Edel steinviertel ist die Ver- und Entsorgung durch die örtlichen
Ver- und Entsorgungsunternehmen gesichert.
Für die Bewegung der Entsorgungsfahrzeuge ste hen die bereits derzeit genutzten Verkehrs-
flächen bzw. die noch herzuste llenden Straßen „Am Busenberg“ und „Jadeweg“ zur Verfü-
gung.
Planungsgeschichte
Im Jahr 1998 wurden in einer Mehrfachbeauftragung vier städtebauliche Entwurfskonzepte für
das Planungsgebiet O 17 erstellt. Der Entwurf des Büros StadtBauPlan wurde ausgewählt und
auf dieser Grundlage der Bebauungsplan O 17 Teil bereich I (als Satzung verabschiedet am
16.11.2002) erarbeitet. Dokumentiert ist dies in der Broschüre An der Rosenhöhe – Baugebiet
O 17 – Erbacher Straße / Judenteich vom Stadtplanungsamt Darmstadt.
Der Bebauungsplan O 17 musste zweigeteilt we rden, da zum Zeitpunkt der Aufstellung die
Überplanung noch gewidmeter Bahnflächen nicht möglich war.
6. Grundzüge der Planung
Art der baulichen Nutzung
Die Art der baulichen Nutzung wird durch Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets (WA)
festgesetzt. Dies entspricht der Art der Nu tzung im benachbarten rechtskräftigen Bebauungs-
plan O 17 Teilbereich I. Das Allgemeine Woh ngebiet erlaubt eine ge bietsbezogene, dem
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Bebauungsplan O 17 Teilbereich II Seite 5
Wohnen verträgliche, eingeschränkte Nutzungs mischung. Da die Etablierung der Wohnnut-
zung städtebauliches Ziel ist, werden die im Allgemeinen Wo hngebiet zulässigen Nutzungen,
wie Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anla-
gen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe und Tankstellen ausgeschlossen.
Maß der baulichen Nutzung
Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die Grundflächenzahl (GRZ), die Geschossflä-
chenzahl (GFZ) und die Geschosszahlen festgesetzt.
Die zulässige Grundflächenzahl (GRZ) wird für die überbaubaren Grundstücksflächen WA 1
und WA 2 auf 0,4 und für WA 3 auf 0,35 festgesetzt. Die zulässige Grundflächenzahl darf
durch die Unterbauung mit der Tiefgarage, oberd ische Flächen für Stellplätze und Nebenanla-
gen bis zu einem Wert von 0,6 überschritt en werden. Die Festsetzungen für die möglichen
Überschreitungen der GRZ für Tiefgarage und Stel lplätze ist begründet durch die notwendige
Anzahl der Stellplätze innerhalb des Geltungs bereichs. Die Überschreitung der GRZ bis zu
0,75 ist zulässig, damit ein für die Allgemei nheit nutzbarer Weg entlang der nordöstlichen Gel-
tungsbereichsgrenze hergestellt werden kann.
Die zulässige Geschossflächenzahl (GFZ) wird in WA 1 und WA 2 auf 0,9 und WA 3 auf 0,7
festgesetzt. Die Festsetzung von einer GFZ 0,9 in WA 1 und WA 2 ermöglicht dreigeschossige
Baukörper bei einer moderaten Grundstücksausnutzung.
Die zulässige Zahl der Vollgeschosse wird in WA 1 und WA 2 auf drei Vollgeschosse (III), in
WA 3 auf zwei Vollgeschosse (II) begrenzt.
In WA 1 wird ein Staffelgeschoss zugelass en. Die Festsetzungen zur Lage des Staffelge-
schosses soll sicherstellen, dass an der städteba ulich wichtigen Ecke der Auftakt des Edel-
steinviertels mit einem markanten Stadtbaustein erlebbar wird.
Durch diese Festsetzungen fügt sich das Plan ungsgebiet in die Bebauungsdichte und die
Gebäudehöhen der Umgebung ein. Die heter ogene Bestandsbebauung erhält einen ruhigen
Abschluss zum Gleisbett hin. Durch die dr eigeschossige Zeilenbebauung in WA 1 und WA 2
wird eine klare städtebauliche Kante zum Gleisb ett geschaffen. Für Besucher und Anwohner
erhält das Edelsteinviertel an der Erbacher Stra ße und zum Gleisbett hin einen klaren Auftakt
und attraktiven Eingang.
In WA 1 und WA 2 werden Höhenbezugspunkte festgesetzt. Die Festsetzung der Höhenbe-
zugspunkte ist notwendig, da di e Geländesituation im Bestand und efiniert ist. Zudem soll die
Barrierefreiheit gesichert werden. Die Benenn ung der Höhenbezugspunkte ermöglicht die
Zuordnung zur überbaubaren Grundstücksflä che für die der Höhenbezugspunkt maßgeblich
ist.
Überbaubare Grundstücksfläche
Die Größe und Lage der überbau baren Grundstücksflächen defini ert die Stellung der Gebäu-
dekörper.
Durch die Baulinien in WA 1 und WA 2 wird eine Bebauung mit einer auch aus energetischer
Sicht sinnvollen Gebäudetiefe ermöglicht. Die Grundstücksverhältnisse erfordern hier Bauli-
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Bebauungsplan O 17 Teilbereich II Seite 6
nien zu der noch gewidmeten B ahnfläche hin. Eine zeitnahe Entw idmung dieser Flächen wird
angestrebt. Da der Bebauungsplan dort eine öffent liche Grünfläche festsetzt, kann eine weite-
re Bebauung nicht erfolgen, somit werden keine nachbarlichen Belange tangiert.
Die angeschnittenen Baufelder werden mit den Baufeldern des rechtskräftigen Bebauungs-
plans O 17 Teilbereich I zu Gesamtbaufelder n verbunden. Daher werden die Baugrenzen ent-
lang der Geltungsbereichsgrenze nicht geschlossen.
Die überbaubaren Grundstücks flächen dürfen durch Bauteile wie Balkone und Terrassen
überschritten werden.
Die Überschreitung der Baugrenzen in WA 1 du rch Terrassen ermöglicht eine öffentlich zu-
gängliche Nutzung wie z.B. eine Gastronomie oder Seminarräume.
Ein Zurücktreten des obersten Geschosses gegenüber der Baulinie erlaubt ein nach Südwes-
ten zur öffentlichen Grünfläche hin zurückgesetztes Staffelgeschoss.
Die überbaubaren Grundstücksflächen werden benannt, um die Zuordnung zu den Höhenbe-
zugspunkten zu erleichtern.
Bauweise und Höhe der baulichen Anlagen
Die offene Bauweise entspricht ebenfalls der in der Umgebung vorgefundenen Bauweise, so
dass sich eine Neubebauung in die bestehende bau liche Struktur einfügt. Die Höhe der bauli-
chen Anlagen wird festgesetzt, um eine zur Umgebung passende Höhenentwicklung zu er-
möglichen.
Nebenanlagen
Nebenanlagen nach § 14 BauNVO sind außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen bis
zu 5 % der Gesamtgrundfläche des Baugrundstücks zulässig. Sie sind für den täglichen Ab-
lauf der Wohnnutzung (z.B. überdachte Fahrradabs tellplätze im autoarmen Wohnprojekt) er-
forderlich.
Flächen für Stellplätze und Garagen
Die Tiefgarage darf in der gekennzeichneten Fläche für Neb enanlagen auch außerhalb der
überbaubaren Grundstücksfläche liegen, damit die notwendigen Stellplätze weitgehend unter-
irdisch untergebracht werden können und so die oberirdischen Freibereiche vom ruhenden
Verkehr weitgehend frei bleiben und begrünt wer den können. Stellplätze sind innerhalb der
überbaubaren Grundstücksflächen und in den gekennzeichneten Flächen zu errichten.
Verkehrsflächen
Die durch den Bebauungsplan O 17 Teilbereich I festgesetzten zum Teil noch herzustellenden
Straßen dienen der Erschließung aller Grun dstücke. Die Verlängerung des Mondsteinwegs
dient dem Zugang zur öffentlichen Grünfläche mit Spielplatz.
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Bebauungsplan O 17 Teilbereich II Seite 7
Flächen mit Gehrecht
Ein mit Geh- und Fahrradfahrrecht zu Gunsten der Allgemeinheit zu belastender Weg wird im
Bebauungsplan nur grob verortet, muss aber mit einer Breite von 3,0 m hergestellt werden. Im
Bereich der östlich angrenzenden Flurstücke Nr. 299/4 und 299/5 ist im Laufe des Bauleit-
planverfahrens geplant, durch einen Grundstückst ausch die an dieser Stelle zur Verfügung
stehende Breite für den Weg von derzeit 2,5 m auf 3,0 m zu verbreitern.
Dieser Weg dient der Zu gänglichkeit der Baukörper, aber vor allem auch der Verbindung des
Quartiers „Edelsteinviertel“ mit dem Ostbahnhof bzw. der dahinter liegenden Innenstadt für
Fußgänger und Radfahrer.
Bauliche Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinflüssen und von der
Bebauung freizuhaltende Schutzflächen
Die gekennzeichneten Flächen dürfen bebaut werden, allerdings nur sofern im Baugenehmi-
gungsverfahren der Nachweis erbracht worden ist, dass die störenden gewerblichen Nutzun-
gen verbindlich eingestellt wurden oder durch ausreichende Schallschutzmaßnahmen ausrei-
chend abgeschirmt werden können. Dies dient dem Schutz der Anwohner vor Umweltbelas-
tungen durch Gewerbelärm.
Äußere Gestaltung baulicher Anlagen
Flachdächer und flach geneigte Dä cher bestimmen das Edelsteinv iertel. Die festgesetzte Ma-
terialfarbigkeit fügt sich ebenfalls in die Umgebung ein.
Wasserhaushalt
Zur Schonung des natürlichen Wasserhaushaltes soll das auf den Dächern anfallende Re-
genwasser in Zisternen aufgefangen werden. Es soll als Brauchwasser verwendet werden.
Das auf den versiegelten Fl ächen oberflächlich abfließende Wasser soll zum Zweck der
Rückhaltung und Versickerung in die Grünflä chen eingeleitet werden. Aus Gründen des Was-
serhaushalts wird auf eine wasserdurchlässige Befestigung der Stellplätze und Zufahrten Wert
gelegt, sofern sie nicht unterbaut sind.
Grundstücksfreiflächen
Aus gestalterischer Sicht sollen die öffentlic hen Grünflächen möglichs t ohne Versatz in die
privaten Grundstücksfreiflächen übergehen. Geringe Abgrabungen sind zulässig.
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Bebauungsplan O 17 Teilbereich II Seite 8
7. Technische Infrastruktur
Die Versorgung mit Strom und Erdgas erfolgt durch die vorhandenen Leitungen.
Die festen Abfallstoffe werden durch den Ei genbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienst-
leistungen entsorgt.
8. Nachrichtliche Übernahme anderer gesetzlicher Vorschriften
Bahnanlagen
Ein südwestlicher Streifen des Geltungsbereichs befindet sich auf noch nicht entwidmetem
Bahngelände. Die auf diesem Bahngelände getroffenen Festsetzungen des Bebauungsplanes
(Öffentliche Grünfläche) werden gemäß § 9 Abs. 2 BauGB erst nach der Freistellung der be-
troffenen DB-Flächen von Bahnbetriebszwecken rechtskräftig.
9. Flächenbilanz
Geltungsbereich ca. 1,1 ha
10. Entwicklungskosten
Die für die Entwicklung des Gebietes erfor derlichen Maßnahmen sollen kostenmäßig soweit
möglich auf die neu entstehenden Wohnbauflächen umgelegt werden. Dazu zählen Kosten für
Kanalbau, öffentliche Straßen, Wege und Plätze, öffentliche Grünflächen, Lärmschutzmaß-
nahmen und Gemeinbedarfseinricht ungen. Die Stadt ist bestrebt, für die nicht durch Beiträge
und Gebühren gesicherten Kostenanteile die planungsbegünstigten Eigentümer durch den
Abschluss städtebaulicher Verträge heranzuz iehen. Hinzu kommen für den einzelnen Maß-
nahmeträger bzw. Grundeigentüm er die anfallenden Kosten des Flächen- und Bodenrecyc-
lings: Altlastenbeseitigung, Gebäudeabriss, Entsiegelung etc.
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Bebauungsplan O 17 Teilbereich II Seite 9
II Umweltschutz und Grünordnung
1. Lage im Raum
Das Plangebiet befindet sich im Osten des Stadtgebiets von Darmstadt und grenzt unmittelbar
östlich an die Bahnanlagen de s Ostbahnhofs. Der westliche Streifen des räumlichen Gel-
tungsbereichs umfasst Flurstü cke, die derzeit noch der Nutzung durch die Bahn gewidmet
sind. Parallel zur Bahnlinie verläuft die stark befahrene Bundesstraße B 26 von Aschaffenburg
über Dieburg nach Darmstadt.
Abbildung 1
Lage des Plangebiets (A uszug aus Topographischer Karte 1:25000 [7])
Nördlich des
Plangebietes schließt sich die Mathildenhöhe an, die als vom Jugendstil gepräg-
tes Stadtviertel charakteristi sches Element des Darmstädter Stadtbildes ist. Gleichermaßen
identitätsstiftend wirkt der Park der nordö stlich angrenzenden Rosenhöhe, welcher zudem
einen attraktiven Übergang von der Stadtlandschaft zum landwirtschaftlich genutzten Oberfeld
und den daran anschließenden Waldflächen bietet. Dementsprechend intensiv werden Mathil-
den- und Rosenhöhe durch die Darmstädter Bevölkerung zur Naherholung genutzt.
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Bebauungsplan O 17 Teilbereich II Seite 10
Foto 1
Ostbahnhof Foto 2 Pförtnerhäuschen
Eingang Park Rosenhöhe
Im Nordosten und Osten des r äumlichen Geltungsbereichs schließt sich Wohnbebauung an.
Das Wohngebiet im Osten wurde über den Be bauungsplan O 17 Teilbereich I entwickelt.
Hierbei wurden bereits wesentliche Ziele mit Wirkungen auf den gegenständlichen Bebau-
ungsplan O 17 Teilbereich II formuliert. Diese bez iehen sich vor allem auf die Vernetzung der
städtischen Quartiere für Fußgänger und Radfahr er, auf die Durchgrünung und auf Freizeit-
nutzungen wie Spielplätze und Ruhezonen. Südöstlich des Gebietes liegen der Botanische
Garten und das Vivarium der Wissenschaftsstad t Darmstadt. Beides sind attraktive Naherho-
lungsziele, weshalb der Wegevernetzung durch das Gebiet der Bebauungspläne O 17 Teilbe-
reich I und O 17 Teilbereich II in Richtung Mathilden- und Rosenhöhe große Bedeutung zu-
kommt.
2. Übergeordnete Planungen der Landschaftsplanung
2.1 Regionalplan Südhessen 2010
Im Regionalplan Südhessen finden sich keine für das Plangebiet relevanten Darstellungen.
2.2 Landschaftsplan
Der Landschaftsplan der Stadt Darmstadt aus dem Jahr 2004 ste llt für das Gebiet der Bebau-
ungspläne O 17 Teilbereich I und O 17 Teilbereich II in der „Leitbildkarte mit Entwicklungsprio-
ritäten“ die Neuschaffung von Grün auf star k versiegelten Bauflächen dar. Dabei sind für den
Bebauungsplan O 17 Teilbereich II folgende Unterziele zu beachten:
Schaffung eines vern etzten Grünsystems
Gestalten wichtiger landschaft licher Übergangszonen (Ortsränder)
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Bebauungsplan O 17 Teilbereich II Seite 11
Erhöhung des Grünanteils (Durchgrünung) in stark versiegelten Bauflächen (Klima-
und Wasserschutz, Erholung)
Im „Entwicklungsplan“ des Landschaftsplans ist die Fläche als geplanter Grünzug dargestellt.
3. Umweltbelange
Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind di e Belange des Umweltschutzes einschließlich
des Naturschutzes und der Land schaftspflege zu berücksichtigen (s. § 1 (6) Nr. 7 BauGB).
Der Bebauungsplan O 17 Teilbereich II wird gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der
Innenentwicklung aufgestellt. Folg lich ist die Durchführung eine r Umweltprüfung nach § 2 (4)
BauGB nicht erforderlich.
Dennoch werden in den folgenden Kapiteln die Schutzgüter
Boden,
Wasser,
Pflanzen und Tiere,
Mensch und menschliche Gesundheit
auf bestimmte Aspekte vertiefend untersucht, weil aus benachbarten bzw. vorherigen Planun-
gen Hinweise über besondere Empfindlichkeiten bzw. zu möglichen Konflikten mit der geplan-
ten Nutzung vorliegen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungs plans liegt außerhalb von Schutzgebieten wie
Wasserschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturschutzgebiete etc. Schutzobjekte sind
von der Planung nicht betroffen.
3.1 Boden
Das Plangebiet umfasst ausschließlich Konversionsflächen, welche zuletzt Standort der Firma
Held waren. Bis zum Rückbau der Gebäude und Oberflächenversiegelungen war das Gelände
praktisch komplett überbaut bzw. befestigt. Natü rlich anstehender Boden findet sich an keiner
Stelle [2][4].
Foto 3
Bauschuttmassen Foto 4 Eingebaute Schottermassen
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bebauungsplan O 17 Teilbereich II Seite 12
Heute besteht der Untergrund aus Bausc huttmassen und in den Teilbereichen mit Unter-
grundsanierung aus eingebauten Bodenmassen (Gabbro und Sandboden) [4].
Innerh
alb des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans O 17 Teilbereich II befand
sich bis zum Jahr 2008 die Altlastenverdachtsfläche B-004142-505 DK-Tankstelle Fa. Held.
In mehreren Untersuchungsreihen wurden Unte rgrundverunreinigungen durch MKW (Mineral-
ölkohlenwasserstoffe) und BTEX ( aromatischen Kohlenwasserstoffe Benzol, Toluol, Ethylben-
zol und Xylole) nachgewiesen. Im Januar 20 08 wurde die Sanierung der Flächen gemäß Sa-
nierungsbescheid des RP Darmstadt abgeschlossen und das Sanierungsziel vollständig er-
reicht. Die abschließende Beprobung konnte keine weiterhin bestehende Gefährdung für den
Wirkungspfad Boden-Grundwasser feststellen [4].
Entsprechend eines Schreibens des RP Darmstadt vom 01. 10.1997 (AZ.:
III-13-KMRD-6b-
02/01-Da74/97) zum Bebauungsplan O 17 Teilbereich I befindet sich das Plangebiet innerhalb
eines Bombenabwurfgebiets, we shalb grundsätzlich vom Vor handensein von Kampfmitteln
auf den Flächen ausgegangen werden muss. Hier von ausgenommen sind Flächen, auf denen
bereits Bodenausschachtungen bis 4 m statt gefunden haben. Bei allen anderen Flächen ist
eine systematische Überprüfung des Geländes (Sondierung auf Bombenblindgänger, ggf.
nach Abtrag des Oberbodens) vor Beginn der geplanten Bauarbeiten erforderlich.
3.2 Wasser
Die Wissenschaftsstadt Darmst adt ist grundsätzlich bestrebt, anfallendes Niederschlagswas-
ser im natürlichen Wasserkreislauf zu erhalten. Dazu sollen im Stadtgebiet neben Möglichkei-
ten zur Versickerung auch solche zur Regen wassernutzung angewendet werden. Zum Be-
bauungsplan
O 17 Teilbereich I liegt ein Vorentwurf zur entwässerungstechnischen Erschließung vor, in
dem auch die Möglichkeiten einer Regenwa sserbewirtschaftung untersucht wurden [8]. Aus
dieser Gr
undlage lassen sich für den Bebau ungsplan O 17 Teilbereich II folgende Maßnah-
men zum Schutz des Wassers ableiten, die sich in den Textlichen Festsetzungen wiederfin-
den:
Sammlung und Nutzung von Niederschlagswasser
In den Textlichen Festsetzungen wird geregel t, dass zur Schonung des natürlichen Wasser-
haushaltes auf den Grundstücken Zisternen zu er richten sind. Sie sollen zur Aufnahme von
Niederschlagswasser dienen, das auf den Dachflächen anfällt. Das Fassungsvermögen der
Zisternen muss mindestens 30 l/m² horizontal projizierte unbegrünte Dachfläche betragen.
Das Zisternenwasser soll als Brauchwasser ( z. B. für Gartenbewässerung, WC-Spülung etc.)
genutzt werden.
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bebauungsplan O 17 Teilbereich II Seite 13
Versickerung von Niederschlagswasser
Da aufgrund der durchgeführten Bodensanieru ng keine Gefährdung des Grundwassers durch
Regenwasserversickerungen besteht (s. Kapitel II 3.1), soll das Niederschlagswasser von
Freiflächen, Wegen
und Plätzen versickert werden. Dies soll über wasserdurchlässige Beläge
oder randliche Versickerungsstreifen erfolgen und ist in den Textlichen Festsetzungen des
Bebauungsplans festgeschrieben.
Wasserrückhalt
Vor allem im stark verdichteten städtischen R aum stellt der Wasserrückhalt einen wichtigen,
aber schwer realisierbaren Aspekt der Bewirtschaftung des Niederschlagswassers dar. Neben
der bereits beschriebenen Versickerung auf den Freiflächen bietet Dachbegrünung die Mög-
lichkeit zur Verzögerung und Verringerung des Regenwasserabflusses und damit auch zur
Entlastung des städtischen Kanal netzes. Da eine Dachbegrünung aber mit der ebenfalls auf
den Dächern möglichen Errichtung von Solaranl agen in Flächenkonkurrenz steht, wird die
Dachbegrünung hier zwar empfohlen, aber nich t festgesetzt. Somit bleibt den zukünftigen
Bauherren die Wahl zwischen beiden Dachnutzungen.
3.3 Pflanzen und Tiere
Pflanzen
Zur Bestandsaufnahme der Pflanzen wurde im Januar 2013 eine Biotop- und Nutzungstypen-
erfassung durchgeführt. Weiterhin wurde das Orthofoto des Hessisc hen Landesamts für Bo-
denmanagement und Geoinformation [6] ausgewertet.
Die derzeit b
rachliegenden Flächen des Plangebi etes werden von Spontanvegetation einge-
nommen. Dabei handelt es sich neben niederwüc hsigen Pionierstadien vorwiegend um ther-
mophytenreiche, ausdauernde Ruderalfluren.
Foto 5
Bracheflächen des Plangebietes Foto 6 Thermophytenreiche
Ruderalflur
Auf der Böschung entlang der Erbacher Straße findet sich Gehölzsukzession. Die Erbacher
Straße ist an ihrer Südseite mit einer Linden reihe bestanden, wovon zwei Stück innerhalb des
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bebauungsplan O 17 Teilbereich II Seite 14
räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans st ehen. Weiterhin befindet sich hier eine
einstämmige Birke ( Betula pendula) mit einem Stammumfang von 200 cm. Eine genaue Ver-
messung dieses Baumstandorts liegt nicht vor; vermutlich wird die Birke nicht erhalten werden
können, da sie im geplanten Ei nfahrtbereich steht. Gemäß der Satzung zum Schutze des
Baumbestandes in der Wissenschaftsstadt Darmstadt (im Folgenden: Baumschutzsatzung) ist
hierfür dann eine Ersatzpflanzung zu leisten.
Foto 7
Böschung zur Erbacher Straße Foto 8 Lindenreihe an Erbacher
Straße
Auf der insgesamt durch Gehölzsukzessi on geprägten Böschung an der nordöstlichen Ge-
bietsgrenze stehen auf Höhe des benachbarten Flurstücks Nr. 300/4 drei großkronige Einzel-
bäume. Es sind dies:
Stieleiche ( Quercus robur), dreistämmig, STU 135 (hohl), STU 225 und STU 100
Eschenahorn ( Acer negundo), einstämmig, STU 120
Walnuss ( Juglans nigra), zweistämmig, 2 x STU 120
Stieleiche und Eschenahorn stehen nahe der Gr undstücksgrenze an der derzeitigen Bö-
schungsoberkante und könne n, nach einer Baumsanierung der Eiche, bei Umsetzung der
Planung wahrscheinlich erhalten bleiben. Der Be standserhalt der Walnuss ist unsicher, da sie
mit größerem Abstand zur Grundstücksgrenze steht. Hier ist der Erhalt abhängig von der kon-
kreten Wegeplanung, die erst nach Satzungsbe schluss der Bauleitplanung erfolgt. Bei Ro-
dung ist eine Ersatzpflanzung gem äß Baumschutzsatzung erforderlich. Alle drei Bäume besit-
zen neben ihren ökologischen F unktionen aufgrund ihres Habitus eine hohe gestalterische
Qualität für den Freiraum und sind als hochwertig einzustufen.
Auf Höhe des Flurstücks Nr. 301/5 befindet si ch unmittelbar an der Grundstücksgrenze eine
weitere Walnuss ( Juglans regia). Von den ursprünglich zwei Stämmen ist einer bereits gefal-
len. Der noch stehende Stamm, STU 140, zeigt mit einem hohen geschädigten Holzanteil
deutliche Anzeichen der Überalterung. Die ökol ogische Funktion des Baums besteht nun we-
niger aus Frischluftbildung, positiver Beeinflussung von Mikroklima und Wasserhaushalt, son-
dern vor allem aus der Lebensraumfunktion für auf die verschiedenen Ze rfallsstadien speziali-
sierten Arten (v.a. Insekten, Pilze). Der Baum besitzt keine gestalterische Freiraumqualität und
ist insgesamt als geringwertig für den innerst ädtischen Raum einzustu fen. Ob der noch ste-
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bebauungsplan O 17 Teilbereich II Seite 15
hende Stamm mit einer Baumsanierung verkehrssicher erhalten werden kann, oder im Rah-
men der konkreten Wegeplanung gerodet werden muss, ist zum derzeitigen Planungsstand
nicht zu beantworten. Bei Rodung ist eine Ersatzpflanzung gemäß Baumschutzsatzung erfor-
derlich.
Foto 9
Drei großkronige Einzelbäume Foto 10 Halle der Firma Gentil
Der südöstliche Zipfel des Pl angebietes besteht aus thermophytenreicher und ausdauernder
Ruderalflur, welche sich zwischen dem Schotterbett der Museumsbahn und dem Asphaltbett
der unmittelbar neben der Halle verlaufenden Gleisanlagen entwickelt hat.
Tiere
Zur Bestandsaufnahme der Tierwelt liegt ein gutachterlicher Zwischenbericht über faunistische
Untersuchungen und die artenschutzrechtliche Beurteilung gemäß § 44 BNatSchG [5] vor. Ein
abschließen
der Bericht kann erst nach Arterfassungen im Frühjahr und Frühsommer vorgelegt
werden und fließt dann in den Entwurf zum Bebauungsplan ein.
Es wurden Arten der Tierklassen
Fledermäuse,
Vögel,
Kriechtiere,
Tagfalter und
Heuschrecken
untersucht. Innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungs plans konnten keine
Hinweise auf Ruhe- oder Fortpflanzungsstätten streng geschützter Arten festgestellt werden.
Nach den bisherigen Erkenntnissen wird durc h die Planung das Eintreten von Verbotstatbe-
ständen des § 44 BNatSchG nicht ausgelöst.
Zum Entwurf des Bebauungsplans werden die Ergebnisse des Abschlussberichts der faunisti-
schen Untersuchung und der art enschutzrechtlichen Beurteilung vorgelegt. Sollten sich bei
den Arterfassungen im Frühjahr und Sommer Hi nweise auf das Vorkommen von streng ge-
schützen Arten ergeben, müssen Maßnahmen ergriffen werden, die das Eintreten von Ver-
botstatbeständen nach § 44 BNatSchG sicher vermeiden.
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bebauungsplan O 17 Teilbereich II Seite 16
3.4 Mensch und menschliche Gesundheit
Das Plangebiet liegt unmittelbar neben der Bahntrasse der Odenwaldbahn. Parallel dazu ver-
läuft die stark befahrene, hier zweispurige B 26, welche im Zusammenhang mit der geplanten
Darmstädter Nordostumgehung vierspurig aus gebaut werden sollte. Diese Planung ist zwi-
schenzeitlich durch einen Beschluss der Stadt verordnetenversammlung gestoppt worden.
Gemäß
§ 41 (1) BImSchG wurde im Jahr 2010 ein akti ver Lärmschutz in Form einer Lärmschutzwand
errichtet. Hierdurch ist der Schutz der Bewohner des durch den Bebauungsplan O 17 Teilbe-
reich I entstehenden Wohngebiets vor Lärmbelas tung durch Verkehrsgeräusche der B 26 ge-
währleistet.
Foto 11
Blick vom Plangebiet über die Gleisanlagen auf
die Lärmschutzwand
Ob die
Schutzwirkung der Lärmschutzwand auc h für das Plangebiet des Bebauungsplans
O 17 Teilbereich II ausreicht oder ob die Wand im nördlichen Bereich ergänzt werden muss,
wird zum Entwurf der Bauleitplanung zum O 17 Teilbereich II gutachterlich geprüft. Falls nötig,
werden dann erforderliche Schallschutzm aßnahmen auch in die Festsetzungen aufgenom-
men.
3.5 Eingriffsregelung
Die Eingriffsregelung gem. § 15 BNatSchG wird in der Bauleitplanung innerhalb des nach
§ 2a BauGB und Anlage 1 BauGB zu erstellenden Umweltberichts angewendet. Der Bebau-
ungsplan O 17 Teilbereich II wird im beschleuni gten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.
Da hierfür die Durchführung einer Umweltprüfung nicht erforderlich ist, ist auch die Eingriffsre-
gelung nicht anzuwenden.
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bebauungsplan O 17 Teilbereich II Seite 17
4. Grünordnung
4.1 Ziele
Insgesamt soll das grünordnerische Konzept aus dem inzwischen te ilweise realisierten Gebiet
des Bebauungsplans O 17 Teilber eich I aufgegriffen und unter Beachtung der städtebaulich
neuen Akzente des O 17 Teilbereich II weiteren twickelt werden. Dabei ist insbesondere die
Einengung im Bereich der öffentlichen Grünfläch e durch die Grünordnungsplanung so aufzu-
fangen, dass die Nutzung qualitativ gleichwertig bleibt.
Abbildung 2
Einengung der öffentlichen
Grünfläche (Überlagerung in
exemplarischem Ausschnitt des
Geltungsbereich O 17 Teilbereich II
mit O 17 Teilbereich I)
Diese Verengung der öffentlichen Grünfläche wurde notwendig, da in diesem Bereich die zu-
künftige Gleisanlage der Mu seumsbahn des Eis enbahnmuseums Darmstadt-Kranichstein
vorgesehen ist.
Die Schwerpunkte der grünordnerischen Ziele des O 17 Teilbereich II sind:
Private Grundstücksfreiflächen im Bereich WA 3 sollen entsprechend denen des O 17
Teilbereich I entwickelt werden.
Private Grundstücksfreiflächen im Bereic h WA 1 und WA 2 sollen zum Großteil für Je-
dermann offen und einladend gestaltet werden. Das bedeutet z.B.
- Die Fuß- und Radwegeverbindung vom Teilbereich I über den Teilbereich II ver-
läuft über die privaten Grundstücksfreiflächen.
- Aufnahme und sinnvolle Weiterführung von gestalterischen Leitelementen aus O
17 Teilbereich I.
- Erhalt von Sichtbeziehungen zwischen ö ffentlicher Grünfläche und Fuß- und
Radweg im Nordosten der privaten Grundstücksfläche (Hauptwegeverbindung).
- Gestaltung von öffentlich nutzbaren Sitz- oder Spielplätzen.
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bebauungsplan O 17 Teilbereich II Seite 18
Die öffentliche Grünfläche bildet d en Abschluss des Baugebiets zur Bahnanlage und
ist Teil des Naherholungskonzepts des Baugebiets. Das bedeutet z.B.
- Weiterführung der Fuß- und Radwegeverbindungen aus O 17 Teilbereich I.
- Aufwertung durch Spielplätze/Aufenthaltsbereiche.
4.2 Grünordnerisches Konzept
Das grünordnerische Gestalt ungskonzept dient neben der Visua lisierung der Grundzüge der
Planungsumsetzung auch als Instrument zur Ident ifizierung der erforderlichen grünordneri-
schen Festlegungen des Bebauungsplans.
Mit dem Gestaltungskonzept können
eine funktionierende Rad- und Fußwegeführ ung einschließlich ggf. erforderlicher Leit-
elemente nachgewiesen,
die mögliche Lage und ggf. Ausbildung von Sp iel- und Aufenthalts plätzen aufgezeigt
und
zu erhaltende Sichtbeziehungen ermittelt
werden.
Das Gestaltungskonzept beschränkt sich deshalb bewusst auf die Darstellung o.g. für die Öf-
fentlichkeit wichtigen Punkte, weil die gestalteri sche Freiheit bei der gärtnerischen Anlage der
öffentlichen und privaten Freiflächen soweit wie möglich erhalten bleiben soll. Das grünordne-
rische Konzept ist der Begründung als Anlage beigefügt.
4.3 Einbindung in die Umgebung
Die bestehenden übergeordneten Grünräume werden für Fußgänger und Radfahrer durch
über das Plangebiet führende Wege und Leitelemente miteinander verbunden, so dass eine
attraktive Vernetzung von Rosenhöhe, Oberfe ld, Botanischem Garten und Vivarium entsteht.
Hierbei ist vor allem die Gestaltung der Hauptwegeanschlüsse
an die Erbacher Straße mit Übergang zur Rosenhöhe,
an den Granatweg in Richtung des zentral en Quartiersplatzes aus O 17 Teilbereich I
und
an den Hauptweg der öffentlichen Grünfläc he des Bebauungsplans O 17 Teilbereich I
so vorzusehen, dass die Wegeführung eindeutig erkennbar ist.
Der eindeutige Wegeanschluss an den Hauptweg für Fußgänger und Radfahrer an der Straße
„Am Busenberg“ erfolgt über die Fortsetzung der in O 17 Teilbereich I vorgesehenen Baum-
reihe als Leitelement (s. Text liche Festsetzungen II 2.7). Dabei wird der Baumabstand hier
deutlich vergrößert, um die Zufahrt in die Tiefgarage zu ermöglichen. Gleichzeitig wird durch
den vergrößerten Baumabstand der Beginn des Weges auf dem privaten Grundstück besser
erlebbar. Da zudem die Strauchhecke aus dem Granatweg, welche bereits im O 17 Teilbe-
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bebauungsplan O 17 Teilbereich II Seite 19
reich I nördlich des neuen Weges weiterführt, nun auch auf der südlichen Seite bis zum Ge-
bäude geführt wird (s. Textlic he Festsetzungen II 2.1.4) entst eht eine klar erkennbare und
gefahrlose Wegeführung. Der Weg ist zu begrünen. Dazu sollen nach Möglichkeit die drei
Bestandsbäume auf Höhe des Flurstücks Nr. 300/4 erhalten bleiben. Aufgrund des Standorts
der Bäume nahe der Gr undstücksgrenze auf der Böschung ist deren Erhalt abhängig von der
konkreten Wegeplanung, welche erst nach Satzungsbeschluss der Bauleitplanung erfolgt.
Schädigungen des Wurzelbereichs im Zuge de r Wegebauarbeiten können zum jetzigen Pla-
nungsstand nicht ausgeschlossen werden. Bei Rodung ist eine Ersatzpflanzung gemäß
Baumschutzsatzung erforderlich.
Detaillierte Festsetzungen zur gärtnerischen B egrünung wurden be wusst nicht getroffen, um
die gestalterische Freiheit des Bauherrn zu erhalten.
Die Planung ermöglicht die zu künftige Anbindung der Wege an den Hauptweg in der öffentli-
chen Grünfläche des Bebauungsplans O 17 Teilber eich I. Derzeit ist die Umsetzung der öf-
fentlichen Grünfläche des O 17 Teilbereich I in diesem Bereich nicht möglich, da dort die Halle
der Firma Gentil steht.
4.4 Vernetzung öffentlicher und privater Grünflächen
Im grünordnerischen Konzept wurden sowohl für die öffentlichen als auch für die privaten
Grünflächen landschaftsplaneri sche und grüngestalterische Vorschläge erarbeitet, die die
Vernetzung der Freiflächen in einem Gesamtk onzept sicherstellen. So wurden Baumpflanzun-
gen vor allem in den Randbereichen der sich zwischen den Gebäuden öffnenden öffentlichen
Grünflächen angeordnet. Dies en tspricht auch den stadtintern beschlossenen Standards zu
Baumpflanzungen. Hierdurch werden zum einen die öffentlichen und privaten Grünflächen als
eine zusammengehörige Fläche randlich gefasst. Zum anderen entsteht im Wechsel mit den
Gebäuden auf der langgezogenen und schmalen Gesamtfläche des Gebiets eine Folge ab-
wechslungsreicher Freiräume.
Um die Vernetzung öffentlicher und privater Grünflächen innerhalb des WA 1 und WA 2 mit-
tels offener Begegnungsräume für Bewohner, Na chbarn und Spaziergänger zu sichern, wur-
den folgende Festsetzungen zu Einfriedungen auf privaten Grundstücken getroffen:
Mauern und andere bauliche Einfriedungen als Abgrenzung der Grundstücke sind un-
zulässig (s. Textliche Festsetzung II 1.2.1) aber
Hecken als Einfriedung sind bis zu einer Hö he von max. 1,20 m zulässig (s. Textliche
Festsetzung II 1.2.2).
Die grünordnerische Gestaltung des WA 3 richtet sich nach den Festsetzungen des O 17 Teil-
bereich I. Da hier die Vernetzung von privaten un d öffentlichen Flächen nicht erforderlich ist,
sind hier zu öffentlichen Flächen Zäune in ei ner Höhe von 0,90 m bis maximal 1,20 m über
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bebauungsplan O 17 Teilbereich II Seite 20
Geländeoberfläche zulässig. Sockel und ge schlossene Ansichtsflächen sind unzulässig.
Zaunanlagen sind, mit Ausnahme der Tor- und Türöffnungen, mindestens einseitig mit stand-
ortgerechten Hecken aus Laubgehölzen anzupflanzen. (s. Textliche Festsetzung II 1.2.1 und II
1.2.3).
4.5 Durchgrünung
Es wird eine möglichst intensive Be- und Du rchgrünung auf den öffentlichen und privaten Flä-
chen angestrebt. Damit sollen v.a. eine Verbesse rung des Lokalklimas (v.a. Temperatur, Luft-
feuchte), die Schaffung von Lebens räumen für Pflanzen und Tiere, die attraktive Gestaltung
der Freiflächen und die Einbindung der Baukörper in die Umgebung erreicht werden.
4.5.1 Öffentliche Grünflächen
Die öffentliche Grünfläche soll sowohl ein attraktiver Bestandteil der Naherholung sein als
auch stadtökologische Wirkungen entfalten.
Die Belange der Naherholung werden mit Fest setzungen zum grünordnerischen Konzept (sie-
he Kapitel II 4.2) umgesetzt. Neben der funktionierenden Weg eanbindung und der Fortführung
von Leitstrukturen des Plangebietes des Bebauungsplans O 17 Teilbereich I in das Gebiet des
O 17 Teilbereich II hinein, ist hier die Anordnung von zwei öffentlichen Spielplätzen (s. Textli-
che Festsetzung I 10.2) zu nennen. Zudem soll en die Flächen durch einzelne Aufenthaltsbe-
reiche aufgewertet werden.
Die stadtökologischen Belange der Durchgrünung werden mit folgenden Festsetzungen erfüllt
(s. II 1.1.1):
Verwendung von ausschließlich standortgerechten Pflanzen,
Einbeziehung von vorhandenen Strukturen und
Herstellung und dauerhafte Unterhal tung von Park- und Wiesenflächen.
Dabei sind die Qualitätsanforderungen an das eingesetzte Pflanzgut bei Gehölzpflanzungen
so hoch (s. Textliche Festsetzung II 1.1.2), dass sowohl die ökologischen Funktionen als auch
die ästhetische Erlebbarkeit in kurzer Zeit erreicht werden.
4.5.2 Private Grundstücksfreiflächen
Die privaten Freiflächen sind, soweit sie nicht von anderen Festsetzungen belegt sind, gärtne-
risch anzulegen. Im Nordosten der privaten Grundstücksfreiflächen führt der Hauptweg für
Radfahrer und Fußgänger, welcher mit einem Wegerecht für die Öffent lichkeit gesichert wird.
Über diesen Weg werden zukünftig Ros enhöhe und Botanischer Garten miteinander ver-
knüpft. Die intensive Durchgrünung wird wie folgt erreicht:
Festsetzungen von Baum- und Strauchpflanz ungen (s. Textliche Festsetzung II 2.1),
Empfehlung zur Fassadenbegrünung (s . Textliche Festsetzung II 2.2),
Empfehlungen zur Begrünung von Dächer n (s. Textliche Festsetzung II 2.3),
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bebauungsplan O 17 Teilbereich II Seite 21
Festsetzung zur intensiven Begrünung v on Tiefgaragen, welche unterhalb der Gelän-
deoberfläche liegen (s. Textliche Festsetzung II 2.4) und
Festsetzungen zur Begrünung von Stellplätz en, Carports und Garagen (s. Textliche
Festsetzung II 2.5)
5. Zusammenfassung Umweltschutz und Grünordnung
Bereits im angrenzenden Gebiet des Bebauungsplans O 17 Teilbereich I wurden wesentliche
Ziele mit Wirkungen auf den gegens tändlichen Bebauungsplan O 17 Teilbereich II formuliert.
Im Entwicklungsplan des Landschaftsplans der Stadt Darmstad t aus dem Jahr 2004 ist die
Fläche als geplanter Grünzug dargestellt.
Der Bebauungsplan O 17 Teilbereich II wird gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der
Innenentwicklung aufgestellt. Folglich ist die Durchführung einer Umweltprüfung nach
§ 2 (4) BauGB nicht erforderlich und auch di e Eingriffsregelung nicht anzuwenden. Dennoch
wurden die Schutzgüter Boden, Wasser, Pflanzen und Tier e, Mensch und menschliche Ge-
sundheit vertiefend untersucht, weil aus benachb arten bzw. vorherigen Planungen Hinweise
über besondere Empfindlichkeiten bzw. zu möglichen Konflikten mit der geplanten Nutzung
vorliegen.
Boden
Der Untergrund besteht aus B auschuttmassen und in den Teilb ereichen mit Untergrundsanie-
rung aus eingebauten Bodenmassen. Die ehemals dokumentierte Altlastenfläche wurde zwi-
schenzeitlich erfolgreich saniert.
Wasser
Für den Bebauungsplan O 17 Teilbereich II werden Maßnahmen für folgende Ziele der Nie-
derschlagswasserbewirtschaftung festgesetzt:
Sammlung und Nutzung von Niederschlagswasser,
Versickerung von Niederschlagswasser und
Wasserrückhalt.
Pflanzen
Zur Bestandsaufnahme der Pflanzen wurde im Januar 2013 eine Biotop- und Nutzungstypen-
erfassung durchgeführt. Größeres Augenmerk wu rde auf die vorhandenen Bäume gelegt. Die
Lindenreihe an der Erbacher Straße wird durch die Planung nicht beeinträchtigt. Im Bereich
der geplanten privaten Grundstücke wurden fünf weitere Großbäume auf ihre ökologische und
gestalterische Qualität untersucht. Es wird empfohlen, dass bei der nachfolgenden Wege- und
Freiraumplanung vor allem der Erhalt der au s drei Bäumen bestehenden Baumgruppe auf
Höhe des benachbarten Flurstücks Nr. 300/4 angestrebt wird.
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bebauungsplan O 17 Teilbereich II Seite 22
Tiere
Zur Bestandsaufnahme der Tierwelt liegt ein gutachterlicher Zwischenbericht über faunistische
Untersuchungen und die artenschutzrechtliche Beurteilung gemäß § 44 BNatSchG [5] vor. Ein
abschließen
der Bericht kann erst nach Arterfassungen im Frühjahr und Frühsommer vorgelegt
werden und fließt dann in den Entwurf zum Bebauungsplan ein. Nach den bisherigen Er-
kenntnissen wird durch die Planung das Eintreten von Verbotstatbeständen des
§ 44 BNatSchG nicht ausgelöst.
Mensch und menschliche Gesundheit
Das Plangebiet liegt unmittelbar neben der Bahntrasse der Odenwaldbahn und der stark be-
fahrenen B 26. Gemäß § 41 (1) BImSchG wurde deshalb im Jahr 2010 eine Lärmschutzwand
errichtet. Ob die Schutzwirkung der Lärm schutzwand auch für das Plangebiet des Bebau-
ungsplans O 17 Teilbereich II ausreicht, wird zum Entwurf der Bauleitplanung zum O 17 Teil-
bereich II gutachterlich geprüft, damit ggf. erfo rderliche Schallschutzmaßnahmen in die Fest-
setzungen aufgenommen werden können.
Grünordnung
Insgesamt soll das grünordnerische Konzept aus dem Gebiet des Bebauungsplans O 17 Teil-
bereich I aufgegriffen und unter Beachtung der städtebaulich neuen Akz ente des O 17 Teilbe-
reich II weiterentwickelt werden.
Zur Visualisierung der Grundzüge der Planungsum setzung und als Instrument zur Identifizie-
rung der erforderlichen grünordnerischen Fest legungen des Bebauungsplans wurde ein grün-
ordnerisches Gestaltungskonzept erstellt und als Anlage beigefügt.
Die Grünordnung sichert folgende Ziele:
Einbindung in die Umgebung durch Ge staltung der Hauptwegeanschlüsse
- an die Erbacher Straße mit Übergang zur Rosenhöhe,
- an den Granatweg in Richtung des zentra len Quartiersplatzes aus O 17 Teilbe-
reich I und
- an den Hauptweg der öffentlichen Grünflä che des Bebauungsplans O 17 Teilbe-
reich I;
Vernetzung öffentlicher und privater Flächen durch Geh- und Radwege;
Intensive Be- und Durchgrünung auf öffentlichen und privaten Flächen und
Entwicklung der öffentlichen Grünfläche zu einem attraktiven Bestandteil der Naherho-
lung unter Berücksichtigung stadtökologischer Wirkungen.
Mit den in die Festsetzungen übernommenen Planungsinhalten wird die grünordnerische Ent-
wicklung des Plangebiets mit offenen Begegnungsr äumen für Bewohner, Nachbarn und Spa-
ziergänger ermöglicht. Außerdem sind zur Verbindung von Mathilden- und Rosenhöhe einer-
seits und Oberfeld und botanischem Garten andere rseits, sowohl auf privaten als auch auf
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bebauungsplan O 17 Teilbereich II Seite 23
öffentlichen Flächen attraktive Geh- und Radweg everbindungen und auch Ruhe- bzw. Aufent-
haltsplätze vorgesehen.
Bearbeiter: Darmstadt, Mai 2013
Teil I – Städtebauliche Begründung
Dipl.-Ing. Katharina Rauh +studio moeve und projektpartner
Teil II – Umweltschutz und Grünordnung
Dipl.-Ing. Sonja Pesch Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
Die Dezernentin III:
Brigitte Lindscheid
Stadträtin
Anlagen Maßstab
B-1 Bestandsplan mit Biotoptypen 1 : 1.000
B-2 Grünorderisches Konzept 1 : 1.000
Mondsteinweg
(UEDFKHU6WUDH
Am Judenteich
5|PKHOGZHJ
RosenquarzwegAm MolkenbrunnenAm BusenbergGranatweg
Jadeweg
Achatweg
Opalweg
K
K
Felsinghalle
Halle Fa. Gentil
Felsinghalle
BahntrasseB26
(UEDFKHU6WUDH
1
34
5
6
7
8
9
10
11
=HLFKHQHUNOlUXQJ
%ODWWJU|H[PPGespeichert: 27.06.13 10:36:19 / Plotdatum: 27.06.13 10:37:18 schwarzP:\dal1225908\planung\02_acad\Gruenordnungsplan\B-1_LP_Bestand.dwg / Layout: B-1_LP_Bestand
Projekt:
Planbezeichnung:
Wissenschaftsstadt DarmstadtBebauungsplan O17 - Teilbereich II*UQRUGQXQJVSODQ]XP%DXOHLWSODQYHUIDKUHQQDFKD%DX*%
Gis/Cad:Bearb.:Gepr.:SchwarzPeschKipper0lU]
Projekt-Nr.:dal 12 259 08Plan-/Anlage-Nr.:
Bestandsplan mit BiotoptypenVORENTWURFB-1
0lU]0lU]
1 : 1.0000DVWDE%M|UQVHQ%HUDWHQGH,QJHQLHXUH*PE+0DULD7URVW.REOHQ]Telefon Nr.: 0261/8851-0, Fax Nr.: 0261/805725Niederlassung Darmstadt
N
0204060 m1 : 1 000
Datengrundlagen:xAllgemeines Liegenschaftskataster (Stadt Darmstadt)x2UWKRIRWR+HVVLVFKHV/DQGHVDPWIU%RGHQPDQDJHPHQWXQG*HRLQIRUPDWLRQ
Biotop- und Nutzungstypen
Sonstige Planzeichen1 )OXUVWFNVJUHQ]H)OXUVWFNVQXPPHU*UHQ]HGHVUlXPOLFKHQ*HOWXQJVEHUHLFKV
Mondsteinweg
(UEDFKHU6WUDH
Am Judenteich
5|PKHOGZHJ
RosenquarzwegAm MolkenbrunnenAm BusenbergGranatweg
Jadeweg
Achatweg
Opalweg
K
K
Felsinghalle
Halle Fa. Gentil
Felsinghalle
BahntrasseB26
(UEDFKHU6WUDH
Quartiersplatz
Achatweg
Granatweg
Jadeweg
MondsteinwegAm MolkenbrunnenAm Busenberg
SPIEL
SPIEL
5RVHQK|KH
Quartiersplatz
Ostbahnhof
=HLFKHQHUNOlUXQJ
%ODWWJU|H[PPGespeichert: 13.03.13 10:26:40 / Plotdatum: 27.06.13 10:38:18 schwarzP:\dal1225908\planung\02_acad\Gruenordnungsplan\B-2_LP_Gruenordnung.dwg / Layout: B-2_LP_Gruenordnung
Projekt:
Planbezeichnung:
Wissenschaftsstadt DarmstadtBebauungsplan O17 - Teilbereich II*UQRUGQXQJVSODQ]XP%DXOHLWSODQYHUIDKUHQQDFKD%DX*%
Gis/Cad:Bearb.:Gepr.:SchwarzPeschKipper0lU]
Projekt-Nr.:dal 12 259 08Plan-/Anlage-Nr.:
*UQRUGQHULVFKHV.RQ]HSWVORENTWURFB-2
0lU]0lU]
1 : 1.0000DVWDE%M|UQVHQ%HUDWHQGH,QJHQLHXUH*PE+0DULD7URVW.REOHQ]Telefon Nr.: 0261/8851-0, Fax Nr.: 0261/805725Niederlassung Darmstadt
Datengrundlagen:xAllgemeines Liegenschaftskataster (Stadt Darmstadt)xVorentwurf (moeve Architekten)xBebauungsplan O17 (Stadt Darmstadt)
N
0204060 m1 : 1 000
SULYDWH*UQIOlFKHQ|IIHQWOLFKH*UQIOlFKHQEHIHVWLJWHZDVVHUGXUFKOlVVLJH)OlFKHQ:HJHXQG6WUDHQeinheimischer, standortgerechter Laubbaum, BestandStrauchhecke
lXHUH(UVFKOLHXQJIU)XJlQJHUXQG5DGIDKUHULQQHUH(UVFKOLHXQJIU)XJlQJHUXQG5DGIDKUHUEHUSULYDWH)UHLIOlFKHQ
*HElXGH
einheimischer, standortgerechter Laubbaum, Neupflanzung
Planung
Sonstige Planzeichen)OXUVWFNVJUHQ]H)OXUVWFNVQXPPHU*UHQ]HGHVUlXPOLFKHQ*HOWXQJVEHUHLFKV*HElXGH%HVWDQG
anlage 2
19457 Zeichen
Anlage 2
Wissenschaftsstadt Darmstadt Darmstadt, den 26.06.2013
D e r M a g i s t r a t
Bebauungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt
O17 - Erbacher Straße / Judenteich - Teilbereich II
Textliche Festsetzungen
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bebauungsplan O 17 Teilbereich II Seite 2
I Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB)
Aufgrund des § 9 BauGB i.d.F. vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) ), zuletzt geändert durch Arti-
kel 1 des Gesetzes vom 11.03.2013 (BGBl. I S. 1548) in Verbindung mit der Baunutzungsver-
ordnung (BauNVO) i.d.F. vom 23.01.1990 (BGBl. I S.132), zuletzt geändert durch Artikel 2 des
Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) und der Planzeichenverordnung (PlanzV) vom
18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 22.07.2011
(BGBl. I S. 1509) werden festgesetzt:
1. Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs
2. Art der baulichen Nutzung
2.1 Allgemeines Wohngebiet (WA 1 / WA 2 / WA 3)
2.2 Die in § 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen werden ausgeschlossen.
3. Maß der baulichen Nutzung
3.1 Grundflächenzahl GRZ (0,4 / 0,35)
3.2 Geschossflächenzahl GFZ (0,9 / 0,7)
3.3 Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß (III / II)
3.4 Für dreigeschossige Baukörper im WA 2 wird kein zusätzliches Dach- oder Staffelgeschoss
zugelassen.
3.5 Höhenbezugspunkte
Die Lage des Höhenbezugspunktes ist für jede überbaubare Grundstücksfläche gesondert in
der Planzeichnung festgesetzt. Eine Zuordnung des Höhenbezugspunktes zu der jeweiligen
überbaubaren Grundstücksfläche erfolgt in der Planzeichnung.
Anmerkung: Die Benennung der Höhenbezugspunkte ermöglicht die Zuordnung zur überbaubaren
Grundstücksfläche für die der Höhenbezugspunkt maßgeblich ist (siehe Festsetzung 4.7).
z.B. H 1
4. Überbaubare Grundstücksflächen
4.1 Baugrenzen
4.2 Baulinien
4.3 Die gekennzeichneten Baufelder werden mit den zwei unmittelbar angrenzenden Baufeldern
des rechtskräftigen Bebauungsplans O 17 Teilbereich I zu einem Gesamtbaufeld verbunden.
Die Baugrenzen dieser zwei Baufelder werden daher im Bebauungsplan O 17 Teilbereich II
nicht entlang der Grenze des Geltungsbereichs geschlossen.
4.4 Eine Überschreitung der Baulinien durch Bauteile ist bis zu einer Tiefe von 2,0 m und einer
Einzelbreite von 4,0 m bis zur Grundstücksgrenze zulässig, sofern die Anteile der vortretenden
Bauteile 40% der Breite der jeweiligen Außenwand nicht überschreiten.
4.5 Innerhalb des WA 1 ist die Überschreitu ng der Baugrenzen durch Terrassen bis zur Grund-
stücksgrenze zulässig.
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Bebauungsplan O 17 Teilbereich II Seite 3
4.6 Im WA 2 ist für das oberste zulässige Gesc hoss ein Zurücktreten gegenüber der Baulinie um
bis zu 3,5 m zulässig.
4.7 Benennung der maßgeblichen Grundstücksflächen
Anmerkung: Anhand der Benennung der überbaubaren Grundstücksfläche kann der jeweils maßgeb-
liche Höhenbezugspunkt zugeordnet werden (siehe Festsetzung 3.5). z.B. ÜF 1
5. Bauweise und Höhe der baulichen Anlagen
5.1 Bauweise
Offene Bauweise
5.2 Höhe baulicher Anlagen in WA 1
5.2.1 Die Höhe baulicher Anlagen darf bis zu 16,50 m, bezogen auf den Höhenbezugspunkt H1,
betragen.
5.3 Höhe baulicher Anlagen in WA 2
5.3.1 Die Höhe baulicher Anlagen darf bis zu 12,50 m, bezogen auf den nächstliegenden Höhenbe-
zugspunkt (H2 und H3), betragen.
5.4 Höhe baulicher Anlagen in WA 3
5.4.1 Die Höhe baulicher Anlagen darf bis zu 11,0 m, bezogen auf den Höhenbezugspunkt H4, betragen.
5.4.2 Die Außenwandhöhe darf höchstens 9,20 m, bezogen auf den Höhenbezugspunkt H4, betragen.
Die Außenwandhöhe wird definiert durch den Traufpunkt, d.h. den Schnittpunkt der Dachhaut
mit der Vorderkante Außenwand.
5.4.3 Die festgesetzten Höhen für die angeschni ttenen Baufelder beziehen sich auf die Höhenlage
der angrenzenden bzw. nächstgelegenen Verkehrsflächen, die durch die Straßenausbaupläne
des Straßenverkehrs- und Tiefbauamts festgelegt ist. Dies gilt auch für geneigte Flächen.
5.5 Garagen und Nebenanlagen dürfen eine Ge samthöhe von 2,60 m nicht überschreiten.
6. Nebenanlagen
6.1 Nebenanlagen nach §14 BauNVO sind bis zu einer Fläche von max. 5 % der Grundstücksflä-
che zulässig.
7. Breite der Baugrundstücke
7.1 Für die max. zweigeschossig bebaubaren Bauf elder in WA 3 wird eine Mindestbreite der
Grundstücke von 6,50 m festgesetzt.
8. Flächen für Stellplätze und Garagen
8.1 Stellplätze und Garagen sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen und auf den
besonders gekennzeichneten Flächen zulässig.
8.2 Besonders gekennzeichnete Stellplätze. Di ese können nur im WA 3 auch als Sammelcarports
ausgebaut werden. (St)
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Bebauungsplan O 17 Teilbereich II Seite 4
8.3 Für die gekennzeichnete Fläche für Stellplä tze westlich der Straße „Am Busenberg“ ist eine
Tiefgarage unterhalb der Geländeoberfläche zulässig. (TGa)
8.4 Im WA 1 und WA 2 ist die Überschreitung der Grundflächenzahl für die Fläche des festgesetz-
ten Gehrechts bis 0,75 zulässig.
9. Öffentliche Verkehrsflächen
9.1 Straßenverkehrsflächen
9.2 Fußwege
10. Grünflächen
10.1 Öffentliche Grünflächen und Parkanlage mit Fuß- und Radwegen
Die Nutzung des als öffentliche Grünfläche festgesetzten Teils, der sich auf gewidmetem Bahn-
gelände (s. Ziff. V.) befindet, wird gemäß § 9 Abs. 2 BauGB erst nach der Freistellung der be-
troffenen DB-Flächen von Bahnbetriebszwecken zulässig.
10.2 Spielplätze
11. Flächen mit Gehrecht
Gehrecht und Fahrradfahrrecht zugunsten der Allgemeinheit. Das Gehrecht ist durch einen Weg
in 3,0 m Breite zu sichern.
12. Bauliche Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinflüssen und von der Be-
bauung freizuhaltende Schutzflächen
Von der Bebauung freizuhaltende Schutzflächen. In den gekennzeichneten Baufeldern sind
lediglich Lärmschutzeinrichtungen zum Schutz der Baufelder zulässig. Darüber hinaus können
sie entsprechend den übrigen Festsetzungen bebaut werden, sofern im Rahmen des Bauge-
nehmigungsverfahrens der Nachweis erbracht worden ist, dass die störenden gewerblichen
Nutzungen verbindlich eingestellt oder durch aktive Schallschutzmaßnahmen ausreichend ab-
geschirmt wurden.
II Grünordnerische Festsetzungen
Aufgrund § 11 Abs. 3 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F. vom 29.07.2009 (BGBl. I S.
2542) i.V.m. § 6 Abs. 2 Hess. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGB-
NatSchG) i.d.F. vom 20.12.2010 (GVBl. I S. 629) und i.V.m. § 9 Abs. 1 Nr. 20 und Nr. 25
BauGB werden folgende Inhalte der Landschaftsplanung festgesetzt:
1. Nutzungsregelungen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von
Natur und Landschaft:
1.1 Zur Entwicklung eines ökologisch wirksa men Grünzugs zwischen Botanischem Garten und
Rosenhöhe werden folgende Maßnahmen festgesetzt:
1.1.1 Die öffentlichen Grünflächen sind unter Einbeziehung der vorhandenen Strukturen (Bestand,
Topografie) als Park- und Wiesenflächen herzustellen und dauerhaft zu unterhalten. Innerhalb
der öffentlichen Grünfläche sind ausschließlich standortgerechte Pflanzen zu verwenden.
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Bebauungsplan O 17 Teilbereich II Seite 5
1.1.2 Qualitätsanforderungen an das eingesetzte Pflanzgut:
Straucharten: Str 2xv; Mindestgröße 100°-125 cm;
Rosa-Arten: Str 2xv; Mindestgröße 60°-100 cm
Baumarten (kleinkronig): Hei 2xv; Mindestgröße 125°-150 cm;
H 4xv; Mindeststammumfang 18-20 cm
Baumarten (großkronig): H 4xv; Mindeststammumfang 18-20 cm
1.1.3 Die öffentlichen Grünflächen werden von fußläufigen Wegen durchzogen und durch einzelne
Spielplätze/Aufenthaltsbereiche aufgewertet. Sobald ein Wegeanschluss entsprechend des Be-
bauungsplans O17-Teilbereich I über das Flurstück Nr. 309/8 (derzeitige Nutzung durch Firma
Gentil) möglich ist, soll in der öffentlichen Grünfläche ein Fuß- und Radweg angelegt werden.
1.2 Sofern eine Gefährdung für Grundwasser und Fließgewässer durch schädliche Einträge ausge-
schlossen ist, sind Oberflächenbeläge wasserdurchlässig auszubilden (z.B. Breitfugenpflaster,
Rasengittersteine etc.).
1.3 Befestigte Oberflächen sind in angrenzende Grün- und Pflanzflächen zu entwässern.
1.4 Die zur Erhaltung festgesetzten Bäume sind zu schützen, dauerhaft zu unterhalten und zu pfle-
gen und bei Abgang durch gleichwertige standortgerechte Nachpflanzungen (Mindeststamm-
umfang 20 / 25 cm) zu ersetzen. Für sie wird eine Baumscheibe / Pflanzfläche von mindestens
6 m² Größe oder ein durchgehender Pflanzstreifen von mindestens 2 m Breite festgesetzt.
2. Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen:
2.1 Anpflanzen von sonstigen Bepfl anzungen auf privaten Grundstücken:
2.1.1 Innerhalb des WA 1, WA 2 und WA 3 sind Freiflächen, soweit nicht durch andere Festsetzun-
gen bestimmt, gärtnerisch anzulegen und dauerhaft zu unterhalten.
2.1.2 Je angefangene 300 m² Grundstücksfläche sind mindestens ein großkroniger Laubbaum oder 5
Sträucher gemäß Gehölzarten-Auswahlliste zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Alternativ
sind je angefangene 200 m² Grundstücksfläche ein kleinkroniger Laubbaum oder Obstbaum-
Hochstamm oder 3 Sträucher gemäß Gehölzarten-Auswahlliste zu pflanzen und dauerhaft zu
erhalten.
2.1.3 Auf der mit Gehrecht und Fahrradfahrrecht zugunsten der Allgemeinheit festgesetzten Fläche
sind die Flächen neben dem Weg mit einzelnen Baum- und Heckenpflanzungen zu begrünen
und dauerhaft zu unterhalten.
2.1.4 Hecken-Neupflanzungen:
Verbindliche Festsetzungen zur Pflanzung einer freiwachsenden oder geschnittenen Hecke aus
Laubgehölzen gemäß Gehölzarten-Auswahlliste aufgrund einer besonderen gestalterischen An-
forderung (Leitelement zur Wegeführung, Eingrünung).
2.2 Dachbegrünung:
Mindestens 50 % der Dachflächen sind zu begr ünen. Die Vegetationsschicht muss bei extensi-
ver Dachbegrünung mind. 8 cm, bei intensiver Dachbegrünung mind. 40 cm betragen.
2.3 Begrünung von Tiefgaragen:
Tiefgaragen unterhalb der Geländeoberfläche sind mit einer Vegetationstragschicht von min-
destens 40 cm zzgl. Filter- und Drainageschicht zu überdecken und intensiv zu begrünen.
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Bebauungsplan O 17 Teilbereich II Seite 6
2.4 Begrünung der Stellplätze, Carports und Garagen:
Öffentliche Stellplätze und Stellplätze/Gemeinschaftsstellplätze auf privaten Grundstücken sind
durch Pflanzinseln mit einer Mindestgröße von 6 m² zu gliedern. Je Pflanzinsel ist 1 groß- oder
mittelkroniger Laubbaum entsprechend der Gehölzarten-Auswahlliste zu pflanzen.
Garagendächer sind zu begrünen, Carports sind an allen Pfosten mit Kletterpflanzen zu begrü-
nen. Nebenanlagen sind mit Hilfe von Rankgerüsten zu begrünen.
2.5 Baumpflanzungen auf privaten Grundstücken:
An der Straße „Jadeweg“: Verbindliche Festsetzung der Baumart entsprechend des Baumar-
tenkonzepts des Bebauungsplans O 17 Teilbereich I (Feldahorn (Acer campestre) oder Säulen-
Hainbuche (Carpinus betulus fastigiata)) zur artgleichen Fortführung der Baumreihe.
Am Fußweg „Mondsteinweg“: Verbindliche Festsetzung der Baumart entsprechend des Baum-
artenkonzepts des Bebauungsplans O 17 Teilbereich I (Weißdorn (Crataegus monogyna), Ei-
senholzbaum (Parrotia persica), Säulen-Hainbuche (Carpinus betulus fastigiata) oder Obst-
baum-Hochstämme) zur artgleichen Fortführung der Baumreihen.
2.6 Baumpflanzungen im öffentlichen Raum:
An der Straße „Am Busenberg“: Verbindliche Festsetzung der Baumart entsprechend des
Baumartenkonzepts des Bebauungsplans O 17 Teilbereich I (Feldahorn (Acer campestre) oder
Hainbuche (Carpinus betulus)) zur artgleichen Fortführung der Baumreihen.
2.7 Bei Gehölzpflanzungen im öffentlichen Raum und auf privaten Grundstücken ist eine dauerhafte
Pflegeunterhaltung zu gewährleisten. Sofern die Bäume nicht in einem Pflanzstreifen ange-
pflanzt werden, ist jeweils eine 6 m² große offene Baumscheibe vorzusehen. Abgänge sind zu
ersetzen.
Qualitätsanforderungen an das eingesetzte Pflanzgut:
Straucharten: Str 2xv; Mindestgröße 100°-125 cm;
Rosa-Arten: Str 2xv; Mindestgröße 60°-100 cm
Baumarten (kleinkronig): Hei 2xv; Mindestgröße 125°-150 cm;
H 4xv; Mindeststammumfang 18-20 cm
Baumarten (großkronig): H 4xv; Mindeststammumfang 18-20 cm;
2.8 Gehölzarten-Auswahllisten
Großkronige Bäume
Acer campestre Feldahorn
Betula pendula Birke
Carpinus betulus Hainbuche
Fraxinus excelsior Esche
Fraxinus angustifolia Schmalblättrige Esche
Juglans regia Walnuss
Prunus avium Vogelkirsche
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Bebauungsplan O 17 Teilbereich II Seite 7
Quercus petraea Traubeneiche
Quercus robur Stieleiche
Tilia cordata Winterlinde
Tilia platyphyllos Sommerlinde
Kleinkronige Bäume
Carpinus betulus fastigiata Säulenförmige Hainbuche
Crataegus x lavellei Apfeldorn
Crataegus prunifolia Pflaumendorn
Obstbäume in Arten und Sorten Apfel, Birne, Kirsche, Pflaume, Quitte
Parrotia persica Eisenholzbaum
Sorbus domestica Speierling
Sträucher
Cornus mas Kornelkirsche
Cornus sanguinea Hartriegel
Coryllus avellana Hasel
Crataegus monogyna Weißdorn
Euonymus europaea Pfaffenhütchen
Ligustrum vulgare Liguster
Lonicera xylosteum Heckenkirsche
Prunus spinosa Schlehdorn
Rosa canina Hundsrose
Sambucus nigra Holunder
Sambucus racemosa Traubenholunder
Viburnum lantana Wolliger Schneeball
Viburnum opulus Gewöhnlicher Schneeball
Schling- und Kletterpflanzen
Clematis vitalba Waldrebe
Hedera helix Efeu
Lonicera caprifolium Geißblatt
Parthenocissus quinquefolia Wilder Wein
Rosa spec. Kletterrosen
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Bebauungsplan O 17 Teilbereich II Seite 8
III Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen
Aufgrund § 81 Hessische Bauordnung (HBO) i.d.F. vom 15.01.2011 (GVBl. I S. 46) i.V.m. § 9
Abs. 4 BauGB wird festgesetzt:
1. Äußere Gestaltung baulicher Anlagen
1.1 Dachform und -materialien
1.1.1 Es sind Flachdächer und flachgeneigte Däch er bis maximal 15° zulässig. Auf untergeordneten
Gebäudeteilen (z.B. Treppenhäusern, Wintergärten) sind ausnahmsweise auch geneigte Dä-
cher bis maximal 30° zulässig.
1.1.2 Im WA 1 muss das Staffelgeschoss an der Nord-West-Seite sowie an der Nord-Ost-Seite zur
Erbacher Straße hin in der Flucht der Fassade angeordnet sein. Nach Süd-Westen muss das
Staffelgeschoss um min. 3,00 m von der Fassadenflucht zurückspringen, nach Süd-Osten muss
es um min. 4,00 m von der Fassadenflucht zurückspringen.
1.1.3 Im WA 3 müssen Staffelgeschosse um min. 1,20 m von der Fassadenflucht zurückspringen.
1.1.4 Dacheindeckungen sind in nicht glänzenden Materialien hell- bis mittelgrau auszuführen.
1.1.5 Auf den Dachflächen ist die Errichtung v on Solaranlagen, von Solarthermieanlagen und die
Anlage von Gründächern zulässig.
1.1.6 Technische Aufbauten wie Aufzugschächte, Antennen, Solaranlagen und Lüftungsanlagen dür-
fen die gebäudebezogen festgesetzte maximal zulässige Gebäudehöhe um bis zu 1,0 m über-
steigen.
1.2 Nebenanlagen und Standplätze von Müllbehäl tern sind einzuhausen und zu begrünen.
1.3 Aus gestalterischen Gründen ist der Bau von Carports entlang des Straßenraums nur als zu-
sammenhängende, einheitlich gestaltete Anlage zulässig.
2. Grundstücksfreiflächen
2.1 Abgrabungen bzw. Geländeangleichungen zwis chen öffentlicher Grünfläche und Grundstücks-
freifläche sind im WA 1 und WA 2 nur bis zu einer Höhe von 0,5 m und bis zu einer maximalen
Gesamtlänge von 45,0 m sowie einer maximalen Einzellänge von 10,0 m in Zuordnung zu den
Gebäuden zulässig.
2.2 Stützmauern zur Gestaltung der Topografie si nd innerhalb der Bau- und Grundstücksfreifläche
bis zu einer Höhe von 0,9 m zulässig. Hiervon ausgenommen sind Zufahrten zur Tiefgarage.
3. Einfriedungen
3.1 Mauern sind als Abgrenzung der Grundstücke unzulässig.
3.2 Innerhalb des WA 1 und WA 2 sind bauliche Einfriedungen unzulässig. Hecken als Einfriedung
sind bis zu einer Höhe von max. 1,20 m zulässig; diese sind durch eine ausgewogene Mi-
schung standortgerechter Straucharten gemäß Gehölzarten-Auswahlliste herzustellen.
3.3 Innerhalb des WA 3 sind zu öffentlichen Flächen nur Stabgitterzäune aus Metall oder Holz oder
Maschendrahtzäune zulässig, jedoch nur in einer Höhe von 0,90 m bis maximal 1,20 m über
Geländeoberfläche. Sockel und geschlossene Ansichtsflächen sind unzulässig. Zaunanlagen
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Bebauungsplan O 17 Teilbereich II Seite 9
sind, mit Ausnahme der Tor- und Türöffnungen, mindestens einseitig mit standortgerechten He-
cken aus Laubgehölzen anzupflanzen. Es ist ein Bodenabstand der Zaunanlagen von 10 cm
einzuhalten, um den ungestörten Wechsel von Kleintieren zu gewährleisten.
IV Satzung zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Niederschlags-
wasser
Aufgrund § 37 Abs. 4 Hessisches Wassergesetz (HWG) i.d.F. vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548)
i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB wird festgesetzt:
1.1 Zur Schonung des natürlichen Wasserhaushaltes sind auf den Grundstücken Zisternen zu er-
richten. Sie sollen zur Aufnahme von Niederschlagswasser dienen, das auf den Dachflächen
anfällt. Das Fassungsvermögen der Zisternen muss mindestens 30 l/m² horizontal projizierte
unbegrünte Dachfläche betragen. Das Zisternenwasser soll als Brauchwasser (z.B. für Garten-
bewässerung, WC-Spülung etc.) genutzt werden.
1.2 Niederschlagswas ser, das die Anforderungen aus wasserrechtlicher Sicht nicht erfüllt, ist in die
Kanalisation einzuleiten oder einer Vorbehandlung zuzuführen.
V Nachrichtliche Übernahme anderer gesetzlicher Vorschriften(§ 9 Abs. 6 BauGB)
Bahnanlagen
VI Hinweise
1. Denkmalschutz (§ 20 HDSchG)
Wenn bei Erdarbeiten Bodendenkmale bekannt werden, so ist dies dem Landesamt für Denk-
malpflege (Archäologische Denkmalpflege) oder der Unteren Denkmalschutzbehörde unverzüg-
lich anzuzeigen.
2. Schutz von Versorgungsleitungen
Vor Ausführung von Bauvorhaben oder Pflanzarbeiten im Nahbereich der Straßen haben sich
der Bauherr oder dessen Baufirmen über die genaue Lage von Ver- und Entsorgungsleitungen
bei den Versorgungsunternehmen zu informieren um Beschädigungen am Kabel- und Lei-
tungsbestand zu vermeiden. Die erforderlichen Sicherheitsabstände zu bestehenden Leitungen
sind bei Baumpflanzungen zu beachten.
3
Bei allen Maßnahmen, die einen Eingriff in den Boden erfordern, ist auf sensorische Auffällig-
keiten zu achten. Werden solche Auffälligkeiten des Untergrundes festgestellt, die auf das Vor-
handensein von schädlichen Bodenveränderungen hinweisen, ist umgehend das Regierungs-
präsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt, Dez. IV/DA 41.5, zu in-
formieren.
.
Bodenveränderungen
4.
Baumschutz
Es wird auf die Satzung zum Schutze des Baumbestandes in der Wissenschaftsstadt Darm-
stadt vom 05.04.2004 hingewiesen.
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bebauungsplan O 17 Teilbereich II Seite 10
5. Fassadenbegrünung
Zur Schaffung von Lebensräumen für Vögel und Insekten sowie zur Verbesserung des Klein-
klimas wird empfohlen an den Außenwandflächen der Gebäude eine Fassadenbegrünung
durch Pflanzung einheimischer, standortgerechter Kletter- oder Rankpflanzen vorzunehmen.
Qualitätsanforderungen an das eingesetzte Pflanzgut:
Str 2xv; Mindestgröße 100°-125 cm
6. Geländehöhen
Bestehende und zu erhaltende durchschnittliche Geländehöhe in öffentlicher Grünfläche
+studio moeve architekten und projektpartner
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
2013/0208
9990 Zeichen
Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 10.07.2013 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Stadtplanungsamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2013/0208 Magistratsbeschluss-Nr. Produkt-Nr.: 511020 Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer: Kostenträger: 5110-21 Sachkonto: Betreff: Bebauungsplan O 17 - Er bacher Straße / Judenteich - Teilbereich II (Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung) Vorlage vom: 26.06.2013 Beschlussvorschlag: 1. Dem vorliegenden Vorentwurf zum Bebauungsplan O 17 - Erbacher Straße / Judenteich - Teilbereich II und den textlichen Festsetzungen dazu (Anlagen 1 und 2) sowie den beigefügten allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung (Anlage 3) wird zugestimmt. Sie sind der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 (1) BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB zu Grunde zu legen. 2. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB erfolgt bei der Stadt- bauverwaltung - Stadtplanungsamt - auf die Dauer von 6 Wochen durch Auslegung der unter 1. genannten Unterlagen mit gleichzeitiger Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Diese Art und Weise der öffentlichen Unterrichtung ist ortsüblich bekanntzumachen. - 2 - Anlagen: Anlage 1 O17-II Vorentwurf (wird zu den Sitzungen aufgehängt) Anlage 2 O17-II Textliche Festsetzungen Anlage 3 O17-II Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Datenschutzrelevante Anlage: Folgekosten: Ja Nein Beschluss des Magistrats vom - 3 - Begründung zur Magistratsvorlage 2013/0208 vom 26.06.2013: Das Plangebiet liegt südlich der Erbacher Straße sowie westlich des rechtskräftigen Bebauungsplans O 17 - Erbacher Straße / Judenteich - Teilbereich I. Es umfasst eine Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Darmstadt Flur 9 Nr. 339/18 und eine Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Darmstadt Flur 9 Nr. 339/23 sowie die Grundstücke Flur 9 Nr. 308/6 und 308/22 mit einer Fläche von insgesamt ca. 11.071 m². Das Grundstück Flur 9 Nr. 339/18 sowie die Grundstücke Flur 9 Nr. 308/6 und 308/22 stehen im Eigentum der Wissenschaftsstadt Darmstadt, das Grundstück Flur 9 Nr. 339/23 befindet sich derzeit noch im Besitz der Deutschen Bahn AG, ein Erwerb ist beabsichtigt. Geltungsbereich des Bebauungsplans O 17 Teilbereich II (ohne Maßstab) Dem Gebiet Erbacher Straße / Judenteich kommt innerhalb der Stadtstruktur Darmstadts eine besondere Bedeutung zu. Es befindet sich am östlichen Rand der Innenstadt, eingebettet in die hier von Osten her bis an den Stadtkern heranreichenden Landschaftsräume, die Ausläufer des Messeler Hügellandes. Begrenzt wird das Gebiet durch die Erbacher Straße im Norden, das Gleisbett der Deutschen Bahn und die B 26 im Westen und Süden sowie die Straßen "Am Busenberg" und "Jadeweg" des Neubaugebiets "Edelsteinviertel" (Bebauungsplan O 17 Teilbereich I) im Osten. Die östliche Grenze des Geltungsbereiches entspricht der westlichen Grenze des bestehenden Bebauungsplans O 17 - Erbacher Straße / Judenteich - Teilbereich I. Dieser Bereich ist durch Wohnnutzung, Brachflächen und noch bestehende Gewerbeflächen des ehemaligen Gewerbegebiets sowie das südwestlich anschließende Bahngelände gekennzeichnet. - 4 - Auf der Grundlage eines städtebaulichen Wettbewerbs und des prämierten Siegerentwurfs wurde für das Gebiet Erbacher Straße / Judenteich in den Jahren 1998 (Aufstellungsbeschluss vom 22.01.1998) bis 2002 (Satzungsbeschluss vom 07.02.2002) ein Bebauungsplan nach § 30 BauGB erarbeitet. Für den südwestlichen Bereich entlang der Bundesstraße B 26 durften zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bebauungsplan die damals noch als Bahnfläche gewidmeten Flächen aufgrund der seinerzeitigen Rechtslage nicht rechtskräftig überplant werden und mussten daher aus dem Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan O 17 herausgenommen werden. Im Ergebnis wurden zwei Teilbereiche für den Bebauungsplan O 17 gebildet, von denen der Bebauungsplan für den Teilbereich I am 16.11.2002 in Kraft trat. Für das Gebiet des Teilbereichs II konnte zwischenzeitlich ein Teil der nicht mehr zu Bahnzwecken benötigten Fläche durch der Wissenschaftsstadt Darmstadt angekauft werden. Diese nun städtische Fläche soll zum Großteil an die Wohnbaugenossenschaft Agora eG für die Realisierung eines gemeinschaftlichen Wohnungsbauprojektes weiterverkauft werden. Die Wohnbaugenossenschaft Agora eG ist eine Genossenschaft mit dem Ziel, in einer nach Außen offenen Wohnform in Darmstadt zu leben und hierzu ein Wohnbauprojekt mit vier Mehrfamilienhäusern mit öffentlich zugänglichen gemeinschaftlichen Freiflächen auf dem Plangebiet umzusetzen. Auf den zukünftigen Flächen der Wohnbaug enossenschaft Agora eG soll darüber hinaus ein für die Öffentlichkeit nutzbarer Weg das Edelsteinviertel mit dem Ostbahnhof verbinden und so einen attraktiven Anschluss des Edelsteinviertels an die Innenstadt bieten. Die Wohnbaugenossenschaft strebt ein lebendiges Umfeld, das Menschen jeden Alters und der unterschiedlichsten sozialen und kulturellen Herkunft integriert, an. Das südwestlich an das städtische Grundstück anschließende, derzeit noch für Bahnzwecke gewidmete Grundstück der DB AG soll in einem nächsten Schritt ebenfalls durch die Stadt angekauft werden. Die hierzu notwendigen Verkaufsgespräche werden zeitnah mit der DB AG aufgenommen. Ziel ist, auf diesem Grundstück eine öffentliche Grünfläche mit einer Durchwegung für Fußgänger sowie öffentliche Kinderspielbereiche zu realisieren, wie dies bereits im ursprünglichen Gesamtbebauungsplan O 17 angedacht war. Aufgrund der zwischenzeitlich geänderten Gesetzeslage (Allg. Eisenbahngesetz) kann bereits im Vorfeld der Entwidmung dieser ehemaligen Bahnfläche eine Folgenutzung rechtskräftig festgesetzt werden und ist somit Bestandteil dieses Bebauungsplanvorentwurfs. Die Erschließung des Planungsgebiets erfolgt über die Erbacher Straße. Die interne Erschließung erfolgt über die Straßen Am Busenberg und Jadeweg, die im Planungsgebiet entsprechend der ursprünglichen Planung zum Bebauungsplan O 17 in den Teilbereich II hinein verlängert werden. Auch der von der Erbacher Straße kommende Mondsteinweg soll nach Südwesten bis zur zukünftigen öffentlichen Grünfläche fortgeführt werden. Da dem Projekt der Wohnbaugenossenschaft Agora eG zum derzeitigen Zeitpunkt noch kein ausreichend konkretes Vorhaben im Sinne des § 12 BauGB mit entsprechender fristgebundener Umsetzung zugrunde liegt, sondern lediglich ein Vorentwurf der geplanten Wohnbebauung und zudem auch Regelungen städtischer Belange (Grünflächen etc.) erfolgen sollen, wurde vereinbart, statt einem vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren nach § 12 BauGB ein reguläres Bebauungsplanverfahren nach § 30 BauGB durchzuführen, für das die Wohnbaugenossenschaft Agora eG die anteiligen Kosten für ihre Baufelder trägt. Da die abschließenden Kosten einschließlich der notwendigen Gutachten erst nach der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit konkret beziffert werden können, soll erst danach im - 5 - Rahmen eines städtebaulichen Vertrags die genaue Höhe der Kostenübernahme für das Bebauungsplanverfahren für die Wohnbaugenossenschaft festgelegt werden. Die Stadtverordnetenversammlung hat am 28.05.2013 dem Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans O 17 Teilbereich II sowie der Aufstellung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zugestimmt. Zu 1.: Das von der Wohnbaugenossenschaft Agora eG beauftragte Planungsbüro hat nun gemäß § 3 (1) BauGB den Vorentwurf mit textlichen Festsetzungen und die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung vorgelegt und mit dem Stadtplanungsamt und dem Grünflächenamt abgestimmt. Diese können nach dem Beschluss des Magistrats für das weitere Verfahren verwendet werden. Zu 2.: Das BauGB schreibt in § 3 (1) zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vor, die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung frühzeitig zu unterrichten und allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Zwar kann dieser Verfahrensschritt im beschleunigten Verfahren entfallen, er wird hier dennoch durchgeführt, um frühzeitig auf eventuelle Planungshindernisse aufmerksam zu werden. Dazu erfolgt eine in der Regel einmonatige, hier aufgrund der bevorstehenden Ferienzeit auf 6 Wochen verlängerte, öffentliche Auslegung des Vorentwurfs mit den textlichen Festsetzungen (Anlage 1 und 2) und den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung zum Bebauungsplan O 17 - Erbacher Straße / Judenteich - Teilbereich II (Anlage 3) beim Stadtplanungsamt, mit der zugleich den Bürgern die Möglichkeit gegeben wird, ihre Stellungnahmen im Stadtplanungsamt vorzubringen und zu erörtern. Dies wird ortsüblich bekannt gemacht. Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB über die Planung informiert und darauf hingewiesen, dass beabsichtigt ist, unter Anwendung des § 13a BauGB auf die Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB und den Umweltbericht nach § 2a BauGB zu verzichten. Nach Ablauf dieser frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung werden die eingegangenen Stel- lungnahmen geprüft und ggf. in der Planung berücksichtigt. Der Stadtverordnetenversammlung wird anschließend ein Bebauungsplanentwurf zum Beschluss der Offenlage vorgelegt. Die Dezernentin III: Brigitte Lindscheid Stadträtin Darmstadt, den 26.06.2013 III/61.1 il Nst. 2607 III/61.2 zim Nst. 2603
anlage 1
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Bauliche Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinflüssen und von der Bebauung freizuhaltende Schutzflächen(siehe textliche Festsetzungen) mögliche Durchbindung Museumsgleis ehem.Gütergleis Gentil 339/18 Grundstück AGORA Mondsteinweg Erbacher Straße Am Judenteich RosenquarzwegAm Molkenbrunnen Am Busenberg Granatweg Jadeweg Achatweg Eisenbahn Weg 9395 97B 111109 111A 15 95A 97 97A 99 107 109A 17 6 8 105G 1 3 105105B105A 2 4 105F105C 5 105D105E 7 103103A 9191A 103B103C103D103E 76 76A 34 24 1315 32 30 28 22 26 97C 97D 3 9 11 1 HsNr. 10HsNr. 8HsNr. 6HsNr. 4HsNr. 2 K K Felsinghalle 5/1 9/4 9/5 9/7 9/8 9/9 9/10 300/4 300/5300/6 301/2 301/3 301/4 301/7 302/3 302/4 302/6 303/3 303/4 303/5 303/6 303/8 308/7 308/9 308/11 308/12 308/13308/14 308/15 303/9 303/10303/12 303/13 303/16 306/4 306/6 306/7306/8 306/9 306/10306/11 308/20 309/2309/3 309/4 316/2 316/3316/4 316/5 316/6 316/10 316/11 316/12316/13 318/4 318/5 318/6 318/8 309/9 309/10 310/7 320/2 320/3 320/4320/6 321/2 321/3 321/4 386/12386/13 386/14 386/16 382 386/3 386/4 386/6 386/7 386/8 386/9 386/10 386/11 396/1 437/3 6/16 6/22 173 174147/3 147/4 149/3 150 151152 153 154 155 172 9/6 299/4 301/5 301/6 307/4 308/3 308/4 308/5 308/6 308/8308/10 308/16 308/18308/19 308/22 308/23 308/25 309/7 309/15 310/6 339/11 339/16 339/17 339/23 299/5 307/3 304/7306/2 306/5 306/12 307/1 307/2 386/5 148/1 170/5 149/4 4,0m 6,0m WA1 III III WA3 WA3 WA2 WA2 WA3 TGa St St TGa St St St 3,6m 1,5m 4,0m 2,5m 161,5 m üNN 3,0m 17,7m 12,1m 50,0m 13,0m 50,0m 9,0m 4,5m ÜF 1 ÜF 2 ÜF 3 28,2m H2 163,2 m üNN H3 163,0 m üNN 0,40,9o 2,4m 2,4m 29,8m13,2m 18,3m H1 163,5 m üNN 7,0m 5,0m 3,5m 8,2m H4 162,5 m üNN 0,40,9o III 0,40,9o 0,350,7o II 0,350,7o 0,350,7o II II * * 1,5m 161,0 m üNN 3,0m M = 1:1000 Zeichenerklärung Festsetzungen (§9 Abs.1,2,3 und 7 BauGB) WAAllgemeine Wohngebiete§ 4 BauNVO Grünfläche öffentlich Maß der baulichen Nutzung§ 9 Abs. 1, Nr. 1 BauGB und § 16 BauNVO Art der baulichen Nutzung§ 9 Abs. 1, Nr. 1 BauGB und §§ 1-11 BauNVO Grenze des räumlichen Geltungsbereichs§ 9 Abs. 7 BauGB 0,4 Grundflächenzahl GRZ als Höchstmaß Geschossflächenzahl GFZ als Höchstmaß III Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß Bauweise, Baulinien, Baugrenzen, Stellung der baulichen Anlagen§ 9 Abs. 1, Nr. 2 BauGB und §§ 22 und 23 BauNVO offene Bauweiseo Baugrenze Öffentliche Verkehrsflächen§ 9 Abs. 1, Nr. 4, 1 1 BauGB Straßenverkehrsflächen Straßenbegrenzungslinie Grünflächen§ 9 Abs. 1, Nr. 15 BauGB Spielplatz Sonstige Festsetzungen Mit Gehrecht und Fahrradfahrrecht zu belastende Fläche§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB (siehe textliche Festsetzungen) Grünordnerische Festsetzungen§ 9 Abs. 1, Nr. 25 BauGB und § 11 BNatSchG Planverfasser+studio moeve architekten und projektpartnerzimmerstrasse 1264283 Darmstadtfon 06151 / 1016746 fax 06151 / 1016745mobil 0177 / 6260842 info@moeve-architekten.dewww.moeve-architekten.de DIN A 2 - Planstand 01.07.2013 - Katharina Rauh, Stadtplanerin mögliche D u r c h b i n d u n g M u s e u m s g l e i s ehem .Gütergleis G e n t i l 339/18 Grundstück AGORA Fiedlerweg Schwarzwaldring Schlosserstraße Landgraf-Georg-Straße Wilhelm-Jäger-Straße Wolfskehlstraße Erbacher Straße Gundolfstraße Heinrich-Fuhr-Straße Wilhelm-Jäger-Straße Heidenreichstraße Heidenreichstraße Froschweg Inselstraße Heidenreichstraße Inselstraße Erbacher Straße Fiedlerweg Mathildenhöhweg Fiedlerweg Olbrichweg Seitersweg Schwarzwaldring Alexandraweg Heinrich-Fuhr-Straße Froschweg Mondsteinweg Gundolfstraße Erbacher Straße Hicklerstraße Am Judenteich Heinrich-Fuhr-Straße Am Judenteich Edschmidweg Edschmidweg Römheldweg Ludwig-Engel-Weg Ludwig-Engel-Weg Ludwig-Engel-WegLudwig-Engel-Weg Am Botanischen Garten RosenquarzwegAm Molkenbrunnen Gundolfstraße Am Busenberg Granatweg Jadeweg Smaragdweg Gundolfstraße Achatweg Topasweg Türkisweg Opalweg Park Rosenhöhe Park Rosenhöhe Eisenbahn Rubinweg Weg brecht- Engel- gang- Wolf- 13 128 130 6567 132 59 61 7 5 3 1 7977757371 142 1 3 5 7 13 15 102100 104 13A 95 99 15 106 16 18 42A 134 136 1917 21 114 108110112 116 111115 117 119 14 103105107109 39 1 63 6 4 27 1 5 25 31 33 35 37 29 3 118120 5 4 135 41 3 6 68A68 25 23 29 21 76B 76A 82 84 17 19 18 22 20 16 74 80 1 7876 31 102 1 19 21 1A 6 9718 16 2 4 14 12 5 23 25 27 29 22 20 96 72 70 24 10 3 5 3 2 4 104 11 106 38 17 40 43 44 45 15 42 15A 101 21 144 146 148150 6 19A 19B 13 3 15 1 69 71 33 32 34 9395 116 75 77 79 91 1 3836 56 56A 56C 10 9 8 66 56D 56B 70 14 12 11 68 32 33 5 3 17 35 34 19 21 37 14 9 60 23 39 20 4 27 11 25 29 69 74 75 73 72 87 8 HsNr . 8 A 69A 69 138 2 6 4 138A138B 73 30 4 11 7 8 9 6 2 10 21 20 19 18 3 9 23 65 25 67 26 22 24 27 71 30 69 28 73 70 5 121A 12 121 10 119A 47 5351 47A 55 93 95 97B 111109 111A 15 114 112 31 29 6311 10 15 17 13 108 12 40A 95A 97 97A 49 48 99 68 107 109A 17 6 8 105G 1 3 110 105105B105A 2 4 105F 105C 5 5 57 105D105E 7 232115 103103A 59 9191A 1917 25 103B103C103D103E 4 6 6 25 76 76A 34 23 24 13 41 15 42 35 20 16 18 9 7A 7 20 11 12 10 5 10 5A 32 30 28 22 26 11 5 13 9 3 14 16 97C 97D 14 2 HsNr. 2 0HsNr. 1 8HsNr. 1 6 HsNr. 1 9HsNr. 1 7HsNr. 1 5 HsNr. 1 6 1 HsNr. 1 2 33 9 11 1 HsNr. 1 0HsNr. 8HsNr. 6HsNr. 4HsNr. 2 47 1719 T Bunker T T. K T.K T.+K T Hallenbad Schwarzwaldring T. T T. Schnittspahnstr . T K K T. T. T Felsinghalle T.+K Schwimmbad Kläranlage 7/3 36/1 37/1 37/4 37/7 37/8 38/4 38/5 38/6 39/2 39/3 39/4 39/5 40/3 40/4 40/5 40/6 41/1 42/2 42/3 42/4 43/1 43/2 43/3 43/4 43/5 33/6 33/8 34/2 34/3 34/4 34/5 34/7 35/1 35/2 35/3 35/4 43/6 43/7 43/8 43/9 44/6 44/7 45/247/1 48/1 48/2 122/1 164/1 175/2 184/9 186/4 49/1 50/1 50/2 51/5 52/5 54/4 66/4 75/3 75/4 75/5 89/1 90/192/193/1 95/196/39798/1 102104/3 105/3 108/4108/5 111/1 116/2 121/2 186/5 188/2188/3189/1 190/1192/1 195/3196/3199/1200/3 215/4 215/5 218 219/7 202/1 210/1 210/2 210/3 211/1 211/2 211/3 211/4 211/5 211/6 212/1 212/8 213/2213/3213/4 213/5 213/6 213/7 213/10213/11 214/1 215/1 215/2 215/3 298/7 298/8 298/13 298/16 298/17 298/18 298/19 298/21 298/22 298/23 298/25 274/2 274/5 275/2 275/3 281/2 283/2284/1 285/2285/3 285/4 289/1 291 292/1 294/1 298/3 342/3 342/5 347/1 348 349 350/1 352/2 353 362/2 362/3 365 379 426/2 426/3 438 406/1 407 408 409/1 411/2 414/1 414/2 415 416/1 417/1 418/1 419/2 94/27 113 138/2 110/1 113/1 113/2 115/2 117/1 130/1 135/1 141/1 156/1 242 324/2 111/4 111/5 111/6 111/7 112/1 113/1 114/1 115/1 115/2 116 117 120/3 121/3 122 123/5 124/1 124/2 125/2 126/2 126/4 98/1 109/4 111/2 111/3 1533/2 1537 1538 1539/1 1541/1 1542/1 1542/6 144/5145/8 146/15 129 131/2 131/3 132/2 133/1134/1 136/2 138/3 139/2 140 141/1 141/9141/10 142/6 142/7 143/2 143/4143/7 143/8 143/9 362/4 217/1 342/4 366 399 339/5 339/8 339/9 339/21 128/3 128/4 297/1 115/3 339/22 1/3 1/42/2 5/1 5/2 5/3 22/6 23/1 23/223/3 23/423/523/6 23/7 23/8 24/1 24/2 24/324/4 24/5 25/2 25/3 25/4 25/5 26/1 26/2 26/3 26/4 26/5 27/1 7/2 7/5 7/6 7/7 9/4 9/5 9/7 9/8 9/9 9/10 21/1 22/3 22/422/5 28/1 29/230/1 31/1 32/1 32/332/432/5 32/6 32/7 32/8 32/932/10 32/11 32/12 32/13 32/15 32/16 33/2 33/3 33/4 33/5 300/4 300/5300/6 301/2 301/3 301/4 301/7 302/3 302/4 302/6 303/3 303/4 303/5 303/6 303/8 308/7 308/9 308/11 308/12 308/13308/14 308/15 303/9 303/10 303/12 303/13 303/16 306/4 306/6 306/7306/8 306/9 306/10306/11 308/20 309/2309/3 309/4 309/5 314/7 314/12 316/2 316/3316/4 316/5 316/6 316/10 316/11 316/12316/13 317/3 318/4 318/5 318/6 318/8 318/9 318/10 318/11 309/8 309/9 309/10 309/17 309/19 310/5 310/7 311/4 311/5 312/1 312/2 312/3 312/4 313/2 313/3 313/7 314/1 314/4 320/2 320/3 320/4320/6 321/2 321/3 321/4 322/8 327/4 327/5 327/10 327/13 331/14 331/27 331/28 322/9322/13322/23 322/24322/25322/26322/27322/28322/29322/30 324/3 324/4 324/5 324/6 324/10 327/3 342/2 339/10 339/12 339/15 341/2 341/3 386/12386/13 386/14 386/16 386/17 386/19 387 388/1 393 394/1 394/2 394/3 382 385 386/3 386/4 386/6 386/7 386/8 386/9 386/10 386/11 395/2 395/3 395/4 396/1 423/1 424/1 425 427/4 435 436/2 437/1 437/3 437/4 401 402/1 403/1 403/2 421/1 422 6/4 6/8 6/14 6/15 6/16 6/22 7/5 22/8 22/10 22/13 22/18 22/19 22/26 6/3 44/1 45/4 94/16 94/19 94/22 173 174 175/1 176/1177/1 178/2 178/3 178/4 179/1 179/2 182/2 182/4 144/1 147/3 147/4 149/3 150 151 152 153 154 155 156 157 158 160 161 168/1 172 4/10 4/11 16/6 16/7 12/15 94/28 24/6 25/1 9/6 299/4 301/5 301/6 307/4 308/3 308/4 308/5 308/6 308/8308/10 308/16 308/18308/19 308/22 308/23 308/25 309/7 309/15 310/4 310/6 339/11 339/16 339/17 159 331/23 331/37331/38 331/50331/49331/48 315/7 386/18 6/20 331/20 21/11 428/2 1/2 339/4 341/1 339/23 299/5 380 307/3 304/7306/2 306/5 306/12 307/1 307/2 386/5 314/11 331/25 331/68331/69331/70331/71 331/72 331/74 331/77 331/78331/79331/80331/81331/82331/83 331/51331/52331/53331/54 331/84 331/85 331/86 331/87 331/88 331/89 148/1 171/1 170/3 22/27 170/5 149/4 170/4 22/28 322/19322/20322/21322/22 324/11324/12 Wissenschaftsstadt DarmstadtGemarkung Darmstadt Flur 9 Maßstab 1:1000 Bebauungsplan O17 - T e i l b e r e i c h IIErbacher Straße / Judenteich Baulinie Baumstandorte Neupflanzungen großkronig mit Festsetzung der Baumart (siehe textliche Festsetzungen) Baumstandorte Neupflanzungen kleinkronig mit Festsetzung der Baumart (siehe textliche Festsetzungen) Hecken Neupflanzungen (siehe textliche Festsetzungen) Nachrichtliche Übernahme der DB gewidmete Fläche(siehe textliche Festsetzungen) Stellplätze, Garagen§ 9 Abs. 1, Nr. 2 BauGB und §12 BauNVO Flächen für Stellplätze und Garagen(siehe textliche Festsetzungen)St/TGa Für dreigeschossige Baukörper wird kein zusätzliches Dach- oder Staffelgeschoss zugelassen. Hinweis 00 m üNN durchschnittliche Höhe des Geländes Höhenbezugspunkt (siehe textliche Festsetzungen)z.B. H1 Benennung der überbaubaren Grundstücksfläche (siehe textliche Festsetzungen)z.B. ÜF 1 Fußwege 051025 m 051025 m N N Woog Ostbahnhof Rosenhöhe Übersichtsplan Bestandsbäume zu erhaltende Bäume (siehe textliche Festsetzungen) 0,9 * z.B. z.B. z.B.
Beratungsverlauf (5)
Orte (29)
- Erbacher Straße
- Landgraf-Georg-Straße
- Heinrich-Fuhr-Straße
- Hicklerstraße
- Jadeweg
- Luisenplatz
- Mondsteinweg
- Rosenquarzweg
- Ludwig-Engel-Weg
- Am Busenberg
- Am Judenteich 5
- Schlosserstraße
- Wilhelm-Jäger-Straße
- Wolfskehlstraße
- Heidenreichstraße
- Am Botanischen Garten
- Schwarzwaldring
- Gundolfstraße
- Inselstraße
- Mathildenhöhweg
- Alexandraweg
- Fiedlerweg
- Froschweg
- Olbrichweg
- Seitersweg
- Edschmidweg
- Römheldweg
- Smaragdweg
- Türkisweg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2013/0208
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 26.06.2013
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00