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0259/2018

Anfrage der CDU-Fraktion, betr.: Anfahrt von Behindertenfahrzeugen an der künftigen Heliosschule in Ehrenfeld

Beantwortung einer Anfrage (BV) 25.01.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 29.01.2018, TOP 7.4.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3153 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/402/21 
402/21 
Vorlagen-Nummer 
 0259/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 29.01.2018 
 
Anfrage der CDU-Fraktion, betr.: Anfahrt von Behindertenfahrzeugen an der künftigen 
Heliosschule in Ehrenfeld 
Die CDU-Fraktion im Stadtbezirk Ehrenfeld hat folgende Frage gestellt (AN/0067/2018): 
 
Der Bau der Heliosschule an der Vogelsanger Straße und dem Ehrenfeldgürtel scheint mit der Ab-
räumung und der Planierung des Geländes zu beginnen. In den Workshops, die die BV 4 zur Frage 
dieser zentralen Ausbildungsstätte für Sonderpädagogen, die einem hohen Anteil an behinderten 
Kinder haben wird, hat die Frage nach der Zufahrt für behinderte Kinder, die auf Kranken- und behin-
derten Transportfahrzeuge angewiesen sind eine große Rolle gespielt. 
 
Die Verwaltung gab im Rahmen der Workshops keine befriedigende Antwort auf diese Frage. 
 
Durch Augenscheinmaßnahme der Anfahrt von Behinderten- und Krankenfahrzeugen morgens vor 
der Förderschule am Kolkrabenweges in Köln Vogelsang, ist festzustellen, dass vor Schulbeginn auf 
dem großen, vor der Schule befindlichen Parkplatz, in lange Reihe von 15 – 20 Spezialfahrzeugen 
aufgefahren, aus denen behinderte Schülerinnen und Schüler aussteigen, bzw. Ihnen beim Ausstie-
gen geholfen werden muss. Vor diesem Hintergrund stellt sich nun die Frage: 
 
Wie ist die Behindertenzufahrt für die künftige Heliosschule konkret geplant? 
 
1. Gibt es planerisch eine Zufahrt und eine gesonderte Ausfahrt für Behindertenfahrzeuge? 
2. Ist sichergestellt, dass Schwerstbehinderten die Transportfahrzeuge geschützt verlassen können? 
3. Ist sichergestellt, dass es durch die Spezialfahrzeuge nicht zu Verkehrsbehinderungen auf dem 
Gürtel, der Vogelsanger Straße und der Heliosstraße kommt. 
 
 
Zu den Fragen nimmt die Schulverwaltung wie folgt Stellung: 
 
Parallel zur Vogelsanger Straße sind sechs Kiss & Ride Plätze vorgesehen, an denen auch Behinder-
tenfahrzeuge halten können.  
 
Des Weiteren befindet sich unmittelbar neben den v. g. Kiss & Ride Plätzen vor dem Werkraum-
Bereich des Schulgebäudes ein Vorplatz. Dieser Vorplatz hat eine separate Zufahrt, die von Behin-
dertenfahrzeugen befahren werden kann. 
 
Sowohl die Kiss & Ride Plätze, als auch der Vorplatz mit der Haltemöglichkeit für Busse und Fahr-
zeuge liegen unmittelbar am Haupteingang zur Schule, so dass ein geschützter Zugang für die Schü-
lerinnen und Schüler gewährleistet ist. 
 
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, über die Heliosstraße das Grundstück zu befahren. Angren-
zend an den Schulhof ist eine separate Fahrspur für die Anlieferung der Mensa vorgesehen. Diese

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Spur kann auch von Behindertenfahrzeugen genutzt werden. Hier befinden sich die Schülerinnen und 
Schüler dann bereits auf dem Schulhof. Auch hier ist ein geschützter Zugang in das Gebäude ge-
währleistet. 
 
Da für alle oben beschriebenen Haltemöglichkeiten separate Fahrspuren vorgesehen sind, welche 
parallel zum Gürtel und zur Vogelsanger Straße liegen, ist nicht mit Verkehrsbehinderungen zu rech-
nen.

Beratungsverlauf (1)

29.01.2018 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 7.4.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0259/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
25.01.2018
Erstellt
19.01.2018 07:39