0259/2018
Anfrage der CDU-Fraktion, betr.: Anfahrt von Behindertenfahrzeugen an der künftigen Heliosschule in Ehrenfeld
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3153 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/402/21 402/21 Vorlagen-Nummer 0259/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 29.01.2018 Anfrage der CDU-Fraktion, betr.: Anfahrt von Behindertenfahrzeugen an der künftigen Heliosschule in Ehrenfeld Die CDU-Fraktion im Stadtbezirk Ehrenfeld hat folgende Frage gestellt (AN/0067/2018): Der Bau der Heliosschule an der Vogelsanger Straße und dem Ehrenfeldgürtel scheint mit der Ab- räumung und der Planierung des Geländes zu beginnen. In den Workshops, die die BV 4 zur Frage dieser zentralen Ausbildungsstätte für Sonderpädagogen, die einem hohen Anteil an behinderten Kinder haben wird, hat die Frage nach der Zufahrt für behinderte Kinder, die auf Kranken- und behin- derten Transportfahrzeuge angewiesen sind eine große Rolle gespielt. Die Verwaltung gab im Rahmen der Workshops keine befriedigende Antwort auf diese Frage. Durch Augenscheinmaßnahme der Anfahrt von Behinderten- und Krankenfahrzeugen morgens vor der Förderschule am Kolkrabenweges in Köln Vogelsang, ist festzustellen, dass vor Schulbeginn auf dem großen, vor der Schule befindlichen Parkplatz, in lange Reihe von 15 – 20 Spezialfahrzeugen aufgefahren, aus denen behinderte Schülerinnen und Schüler aussteigen, bzw. Ihnen beim Ausstie- gen geholfen werden muss. Vor diesem Hintergrund stellt sich nun die Frage: Wie ist die Behindertenzufahrt für die künftige Heliosschule konkret geplant? 1. Gibt es planerisch eine Zufahrt und eine gesonderte Ausfahrt für Behindertenfahrzeuge? 2. Ist sichergestellt, dass Schwerstbehinderten die Transportfahrzeuge geschützt verlassen können? 3. Ist sichergestellt, dass es durch die Spezialfahrzeuge nicht zu Verkehrsbehinderungen auf dem Gürtel, der Vogelsanger Straße und der Heliosstraße kommt. Zu den Fragen nimmt die Schulverwaltung wie folgt Stellung: Parallel zur Vogelsanger Straße sind sechs Kiss & Ride Plätze vorgesehen, an denen auch Behinder- tenfahrzeuge halten können. Des Weiteren befindet sich unmittelbar neben den v. g. Kiss & Ride Plätzen vor dem Werkraum- Bereich des Schulgebäudes ein Vorplatz. Dieser Vorplatz hat eine separate Zufahrt, die von Behin- dertenfahrzeugen befahren werden kann. Sowohl die Kiss & Ride Plätze, als auch der Vorplatz mit der Haltemöglichkeit für Busse und Fahr- zeuge liegen unmittelbar am Haupteingang zur Schule, so dass ein geschützter Zugang für die Schü- lerinnen und Schüler gewährleistet ist. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, über die Heliosstraße das Grundstück zu befahren. Angren- zend an den Schulhof ist eine separate Fahrspur für die Anlieferung der Mensa vorgesehen. Diese 2 Spur kann auch von Behindertenfahrzeugen genutzt werden. Hier befinden sich die Schülerinnen und Schüler dann bereits auf dem Schulhof. Auch hier ist ein geschützter Zugang in das Gebäude ge- währleistet. Da für alle oben beschriebenen Haltemöglichkeiten separate Fahrspuren vorgesehen sind, welche parallel zum Gürtel und zur Vogelsanger Straße liegen, ist nicht mit Verkehrsbehinderungen zu rech- nen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0259/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 25.01.2018
- Erstellt
- 19.01.2018 07:39