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V/0094/2023

Krummer Timpen - Universitätsstraße bis Wilmergasse

Vorlagen 09.02.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 28.02.2023, TOP 4.2

V_0094_2023_Folgelastenberechnung

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Ansehen

AQ_KrummerTimpen

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Ansehen

LP_KrummerTimpen

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

V_0094_2023_Folgelastenberechnung

2352 Zeichen

Folgelastenberechnung Anlage 1
V/0094/2023 Aufgestellt am: 31.01.2023
Amt: 66
A Investitionsmaßnahme
Produktgruppe 1201
Investitionsmaßnahme 0007
Jahr der Fertigstellung: 2023
Nutzungsdauer: 40 Jahre
B Kapitalbedarf/ Finanzierung
Euro %
1. Zuschüsse und Zuweisungen 0 0,00
2. Beiträge 0 0,00
3. Eigenanteil Stadt Münster 190.000 100,00
Gesamt-Kapitalbedarf 190.000 100,00
C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme
Euro %
1. Grund und Boden
2. Baukosten 190.000 100,00
3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge)
4. Fahrzeug (e)
Gesamtkosten 190.000 100,00
D Folgeaufwendungen pro Jahr
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro %
Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00
Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan
1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen
2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 2024 1.900 20,00
3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens
4. Haltung von Fahrzeugen
5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen
Zwischensumme 1.900 20,00
Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan
6. Bilanzielle Abschreibungen Zwischensumme 4.750 50,00
Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan
7. Mieten und Pachten
8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen
Zwischensumme 0 0,00
Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan
9. Fremdkapitalzinsen 2.850 30,00
NACHRICHTLICH: Zinsen (3,00 %) 2.850 € p.a.
+ Tilgung 5.700 € p.a.
= Schuldendienst 8.550 € p.a.
Summe Folgeaufwendungen 9.500 100,00
E Folgeerträge pro Jahr
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro %
1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke
2. Auflösung Sonderposten (Zuwendungen und Beiträge)  0 0,00
3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte
4. Mieten und Pachten
5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge
Summe Folgeerträge 0 0,00
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro
F Entfallende Aufwendungen pro Jahr
G Entfallende Erträge pro Jahr
H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro
insgesamt 9.500
in % der Gesamtkosten (vgl. C) 5,00
I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro
J Erläuterungen
Krummer Timpen – Universitätsstraße bis Wilmergasse - Baubeschluss Straßenbau 
Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen
Verkehrsflächen, Neubau und Erneuerung
Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen)

AQ_KrummerTimpen

1122 Zeichen

vorh. GehwegRadwegFahrbahnGehwegSchutzstreifen
Betonstein 16/16/14 cm Hochbord
8,0 cm Betonplatten 24/24/8 cm und 36/24/8 cm4,0 cm Brechsand / Splitt 0/520,0 cm Frostschutzschicht32,0 cm Gesamtaufbau3,0 cm Asphaltdeckschicht AC 8 DS12,0 cm Asphalttragschicht AC 22 TN45,0 cm Schottertragschicht 0/4560,0 cm GesamtaufbauBelastungsklasse BK 1,8
vorh. Aufbau
2,40 m2,00 m3,25 m2,00 m3,20 m
3,1% 3,0%
Ausbauquerschnitt A - AKrummer Timpen
neue Grenze 3,0%Winkelkante 27/22/6/50 cm
1,00 m
Betonstein 16/16/14 cm Hochbord
alte Grenze
Grenzealte Oberfläche
Nr. 1 2 3 4 5 Art der Änderung Name Datum 
Plot 21.02.2023
Blatt Nr.:Str. Schlüssel:Anlage Nr.:Plan Nr.:Projekt Nr.: 1 (1)11/096
MaßstabQuerschnitt 1 : 50Längen    1 :           /  Höhen 1 : Datum Name bearbeitet gezeichnet geprüft
UniversitätsstraßeAm Stadtgraben bis Krummer TimpenTeilausbau des Krummer Timpen 
Ausbauquerschnitt
Szeikegenehmigt :i. A. RüllerMünster, den 21.02.2023Amt für Mobilität und Tiefbau
SzeikeSzeikeJanuar 2023Januar 2023Januar 2023Wilmergasse bis UniversitätsstraßeAusbau der Straße und Nebenanlage Angleich an neue Grundstücksgrenze
0407011169

LP_KrummerTimpen

4249 Zeichen

W
W
WWW
W
G
24 1918a
HsNr. 11
22
202322
109 12/1351
21
109
401 402
456
397
398399400
428430
403
Universitätsstraße
Universitätsstraße
Treppe
24 1918a
12/1351
22
202322
109
21
2,002,40
4,003,00
5,00
Krummer Timpen
56.1056.12
55.6555.7055.6555.6955.7055.7255.7155.72
55.6355.6955.6555.6955.6855.7055.7355.7955.7255.8255.83
55.7555.8555.8155.9255.8455.9455.8755.9555.8555.9355.9155.8355.7555.8456.1156.19 55.7655.8655.7655.8555.7755.8555.8055.8955.8155.8755.9155.8155.8455.9355.9455.8355.8455.9255.8655.9455.8355.8355.8555.7555.7155.7255.6755.6455.6155.6055.5955.57
55.5855.6055.6055.6155.6355.6355.6555.6355.6255.6355.7255.75
55.8056.1856.10
55.7355.8455.6855.7155.6955.6755.6555.7755.6555.6555.7755.6355.6755.7955.8955.92
55.84
56.2756.24
56.3156.2656.2456.29
55.71
55.79
55.7655.84
55.88
55.95
55.98
56.05
56.16
56.09
56.15
56.2256.0956.0756.0856.0856.0456.0656.2056.2756.1756.2056.2356.2056.2056.1556.2556.3656.2556.2056.1856.1656.1456.1056.0556.04
55.9856.0655.9455.9055.9155.9955.9156.1356.1655.9756.2456.0056.0355.9456.0356.1755.9956.0455.9956.0156.0456.0456.1156.0456.1356.1756.20
55.9355.8855.8055.9055.9555.9555.9855.8355.9356.03
56.00
56.1956.21
55.9155.9355.8555.7455.7755.9755.9955.80
55.9255.9055.84
55.7955.8155.8255.8855.8855.8955.7355.9855.9855.7555.9655.9556.1056.2056.1055.8355.8455.8555.7055.7255.8156.0156.0156.1856.1855.84
55.6555.73
55.69
55.9755.88
55.7055.7255.6355.7555.80
56.01
55.73
55.80
56.02
55.7255.7355.6855.6655.7555.7055.7755.74
55.6955.8455.8355.9756.1056.2056.1055.9555.9655.98
56.03
55.7655.7355.7055.6655.73
55.8455.8555.7955.7955.8155.73
56.34
56.4956.54
56.3456.35
56.2056.3156.4056.2756.42
55.7855.8155.8855.8455.9456.0456.0556.05
56.06
56.0656.0656.1656.1956.1656.1556.0356.0556.0556.0456.0756.0256.0556.0155.9956.1356.0956.1656.2056.22
55.9455.9256.0356.0856.1256.1856.1956.2556.2656.4156.1156.0355.9755.9556.05
56.0556.18+0 +5
+10
+5 +3
A2,003,252,00
3.0%3.0%2.5%2.1%+3
A
+10
+3
vorh. Ablauf regulieren
vorh. Ablauf versetzen
R=9m
R=4m
R=4m
Wilmergasse
3.0%3.0%3.1%
3,22Querungen gemäßDetailpunkt IV2.11.12,50
-1.63 %6.15 mkm = 0+000.00h TS = 56.20-1.63 %6.15 m-1.45 %8.60 mkm = 0+006.15h TS = 56.10
-1.45 %8.60 m-1.00 %19.50 mkm = 0+014.75h TS = 55.98
-1.00 %19.50 m+0.47 %8.50 mkm = 0+034.25h TS = 55.78
+0.47 %8.50 m+0.45 %4.45 mkm = 0+042.75h TS = 55.82
1.0%1.0%1.0%1.0% 0.7%
0.7%
1.5%1.8%
56.03
55.94
55.8456.1455.9156.0456.98
55.8855.81 55.64
55.8456.11
55.7255.8155.8455.7355.59
55.80
56.1056.0256.17
55.78
55.65
55.7455.88
55.9855.91
56.1356.04
55.82
55.9155.7155.78
55.61
56.0056.89
alte FurtendemakierenFür Schächte, die innerhalb des gepl.Blindenleitsystems liegen: AuspflastbareSchachtabdeckungen einbauen
Seitenablauf durchRinnenablauf ersetzen
W
4040 3737 3838
3636 3434
LSA
1.0%1.0%1.0%
0,90
0,850,60
0,900,60
0,851,54 2,54
Treppe
4037383634LSA0,900,850,60
2,18
40
3738
36
34
LSA0,900,600,85 2,66
Nr. 1 2 3 4 5 Art der Änderung Name Datum 
Plot 21.02.2023
Blatt Nr.:Str. Schlüssel:Anlage Nr.:Plan Nr.:Projekt Nr.: 1 (1)11/096
MaßstabLageplan 1 : 250Längen    1 :           /  Höhen 1 : Datum Name bearbeitet gezeichnet geprüft
UniversitätsstraßeAm Stadtgraben bis Krummer TimpenTeilausbau des Krummer Timpen 
Lageplan 
Szeikegenehmigt :i. A. RüllerMünster, den 21.02.2023Amt für Mobilität und Tiefbau
SzeikeJanuar 2023Januar 2023Wilmergasse bis UniversitätsstraßeAusbau der Straße und Nebenanlage Angleich an neue Grundstücksgrenze
0407011168
Baum Rinnenablauf 
Rinnenablauf 
Seitenablauf 
Seitenablauf 
Schieberkappe Wasser Schaltkasten oberirdisch, unterirdisch Unterflurhydrant Schachtdeckel Leuchte 
Verkehrszeichen Lichtsignalanlage Höhe 
Höhe 
Legende vorhanden: 
geplant: 1
1
2
2
8
Asphalt 
Asphalt
Betonplatten 24/24 cm 
Betonplatten 24/24/8 cm 
Betonstein rot 20/10 cm 78.51
78.51Leuchte 
1bDeckenerneuerung
2bBetonplatten 30/30 cm 
Markierung von Radwegen
Die Vermessung stimmt nicht mehr vollständig mit dem aktuellenBestand überein!1:100
1:100 1:100
34Rollbordstein Basalt gewaschen 25/20/100 cm36Noppenplatten anthrazit 30/30/8 cm37Rippenplatten anthrazit 30/30/8 cm38Tastbordstein Basalt gewaschen 25/20/100 cm38Betonplatten grau 30/30/8 cm
1.0%Längsneigung Rinne
Die Masten für die Lichtsignalanlage werden vorab gesetzt.Alle Masten werden mit Blindensignalgebern ausgestattet.

Beschlussvorlage

6308 Zeichen

V/0094/2023 
V/0094/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Krummer Timpen - Universitätsstraße bis Wilmergasse 
- Baubeschluss - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   28.02.2023 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der vom Amt für Mobilität und Tiefbau der Stadt Münster aufgestellten Planung (Lageplan Nr. 11168 
Blatt 1(1) vom 21.02.2023) und der baulichen Ausführung wird zugestimmt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 190.000 € ent-
stehen. Einnahmen aus Beiträgen oder Zuschüssen werden nicht erwartet. 
 
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen 
   
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und 
Dienstleistungen 
2024 ff. 1.900 Folgeaufwand 
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2024 ff. 4.750 Folgeaufwand 
      
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft     
Zeile 20 Zinsen und sonst. Finanzauf-
wendungen 
2024 ff. 2.850 Folgeaufwand 
 
Amt für Mobilität und Tiefbau  
 
22.02.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Szeike 
Telefon: 492-6645 
Szeike@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0094/2023 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen 
   
Investitionsmaßnah-
me 
0007 Verkehrsflächen, Neubau und 
Erneuerung 
   
Auszahlungen   2023 190.000  
 
 
Die Folgelastenberechnung wird zur Kenntnis genommen. 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2023 bei der o. g. Inves-
titionsmaßnahme bzw. Produktgruppe veranschlagt:  
 
 
 
Begründung: 
 
1. Voraussetzungen 
 
Das Grundstück an der Ecke Universitätsstraße/ Krummer Timpen mit  der Flurnummer 403 wurde 
vergrößert und in den letzten Jahren bebaut. Durch die Veränderung der Grundstücksgrenzen ist eine 
Anpassung der öffentlichen Verkehrsfläche, vor allem in der Straße Krummer Timpen, notwendig. 
 
Mit der Vorlage V/0076/2016 wurde unter anderem die Planung für den Teilabschnitt Krummer Tim-
pen beschlossen. Die Vorlage beinhaltet ebenfalls die Planung für die Universitätsstraße vom Krum-
mer Timpen bis Am Stadtgraben einschließlich des barrierefreien Ausbaus der Haltestelle. Die Pla-
nung w urde zunächst aufgrund von netzbezogenen Abhängigkeiten nicht weiterverfolgt. Da der 
Hochbau für das Eckgrundstück jedoch im Frühjahr 2023 abgeschlossen wird, muss der Ausbau des 
Krummer Timpen zur Anpassung an die neue Grundstücksgrenze erfolgen. 
 
2. Beschreibung der Baumaßnahme 
 
Der Gehweg entlang des neu bebauten Grundstückes erhält eine Mindestbreite von 2,40 m und wird 
mit Betonstein 24/24/8 cm hergestellt. Es entsteht eine großzügige Aufstellfläche für Fußgänger an 
den Lichtsignalanlagen, die mit einem B lindenleitsystem und Blindensignalgebern ausgestattet wer-
den. Der vorherige freie Rechtsabbieger aus dem Krummer Timpen Richtung Schloss entfällt und alle 
Fahrbeziehungen werden über eine Spur abgebildet und in die Signalisierung eingebunden. Der 
Fahrbahnbereich wird aufgrund der erforderlichen Höhenanpassungen im Vollausbau hergestellt und 
mit einer Asphaltdecke versehen. Im Zuge einer Baugrunduntersuchung wird noch entschieden, ob 
für einen Teilbereich der Fahrbahn ein reduzierter Aufbau ausreichend ist. Für den Kfz-Verkehr bleibt 
der Krumme Timpen Richtung Universitätsstraße eine Einbahnstraße. Für diese Fahrtrichtung wird 
ein Schutzstreifen für den Radverkehr mit einer Breite von 2,00 m und eine große Schleuse vor der 
Lichtsignalanlage vorgesehen. Der Radverkehr in entgegengesetzter Richtung wird auf einem Rad-
fahrstreifen mit 2,00 m Breite auf der Fahrbahn geführt. Die Radverkehrsanlagen werden rot einge-
färbt. Der östliche Gehweg bleibt größtenteils in seiner vorhandenen Breite erhalten. Hier wird nur im 
Bereich der Lichtsignalanlage der Einmündungsradius des Hochbordes geändert und ein Blindenleit-
system eingebaut. Die Radverkehrsführung im Knotenpunktbereich auf der nördlichen Seite der Uni-
versitätsstraße wird rot eingefärbt und über einen kurzen Radfahrs treifen mit 2,00 m Breite auf den 
vorhandenen Hochbordradweg geführt. 
 
Eine bauliche Anpassung der öffentlichen Verkehrsanlage ist aufgrund der umfangreichen städtebau-
lichen Veränderung und der deutlichen Verschiebung der Grundstücksgrenze zwingend erforderlich.

- 3 - 
V/0094/2023 
Durch den veränderten Fahrbahnquerschnitt entstehen auch Höhenänderungen der öffentlichen Ver-
kehrsfläche, die in Abstimmung mit den Eingängen des neuen Gebäudes geplant wurden. Im Bereich 
des geplanten Gehweges liegt aktuell noch der alte Rechtsabbieger. 
 
Die Planung w ird im Rahmen der Ämterbeteiligung mit der Arbeitsgruppe 5 „Stadtplanung und Ver-
kehr“ der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderung (KIB) abgestimmt. 
 
3. Ausschreibung und Bau 
 
Der Bau soll über einen Rahme nvertrag des Amtes für Mobilität und Tiefbau abgewickelt werden. 
werden. Die Bausumme wird durch den Auftrag abgedeckt. 
 
Die Bauzeit beträgt voraussichtlich 1 Monat. Mit der Maßnahme soll im II. Quartal 2023 begonnen 
werden. Die Verkehrsführung und Umleitungen werden mit dem Ordnungsamt abgestimmt.  
 
Nach dem derzeitigen Planungsstand sind keine Leitungsverlegungen von Versorgungsunternehmen 
geplant. 
 
Es sind keine Kanalbauarbeiten im Krummer Timpen notwendig. 
 
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse 
 
Beiträge Dritter fallen nicht an. Zuschüsse werden nicht erwartet. 
 
5. Genehmigungen/Vereinbarungen 
 
Die Maßnahme liegt innerhalb der historischen Altstadt, die ein Bodendenkmal gemäß § 2 Denkmal-
schutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG) ist. Der Eingriff bedarf entsprechend einer Erlaubnis 
nach § 15 DSchG.  
 
6. Liegenschaftliche Regelungen 
 
Liegenschaftliche Regelungen (Änderung der Grundstücksgrenze) wurden bereits komplett abgewi-
ckelt. 
 
Die Anwohnerinnen und Anwohner werden entsprechend dem Serviceversprechen des Amtes für 
Mobilität und Tiefbau frühzeitig über die Maßnahme informiert. 
 
 
 
i.V.  
 
gez. 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Folgelastberechnung 
Lageplan 
Ausbauquerschnitt 
Lageplan alte und neue Grenze

Anlage A

1744 Zeichen

Anlage A zur V/0094/2023 
Kurzüberblick 
Durch die Vergrößerung des Eckgrundstückes Universitätsstraße/Krummer Timpen/Wilmergasse 
müssen die Verkehrsanlagen angepasst werden. Die Planung dazu wurde u.a. mit V/0076/2016 
beschlossen. Der Hochbau des Grundstückes wird bald abgeschlossen. Der Ausbau der öffentli-
chen Verkehrsanlagen soll zeitnah folgen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren 
sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. 
 
Das Teilziel lautet „Erhalt der verkehrstechnischen Anlagen“. 
 
Nach heutigem Stand ist eine Realisierung im Jahr 2023 vorgesehen. 
 
Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von 190.000 € zu kalkulieren. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2023 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: 
Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), 
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) 
Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: 
Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)

Beratungsverlauf (1)

28.02.2023 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Universitätsstraße
  • Wilmergasse 3
  • Am Stadtgraben
  • Krummer Timpen 56

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0094/2023
Typ
Vorlagen
Datum
09.02.2023
Erstellt
08.02.2023 15:29