V/0094/2023
Krummer Timpen - Universitätsstraße bis Wilmergasse
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V_0094_2023_Folgelastenberechnung
2352 Zeichen
Folgelastenberechnung Anlage 1 V/0094/2023 Aufgestellt am: 31.01.2023 Amt: 66 A Investitionsmaßnahme Produktgruppe 1201 Investitionsmaßnahme 0007 Jahr der Fertigstellung: 2023 Nutzungsdauer: 40 Jahre B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro % 1. Zuschüsse und Zuweisungen 0 0,00 2. Beiträge 0 0,00 3. Eigenanteil Stadt Münster 190.000 100,00 Gesamt-Kapitalbedarf 190.000 100,00 C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro % 1. Grund und Boden 2. Baukosten 190.000 100,00 3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 4. Fahrzeug (e) Gesamtkosten 190.000 100,00 D Folgeaufwendungen pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00 Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan 1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 2024 1.900 20,00 3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 4. Haltung von Fahrzeugen 5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen Zwischensumme 1.900 20,00 Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan 6. Bilanzielle Abschreibungen Zwischensumme 4.750 50,00 Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan 7. Mieten und Pachten 8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen Zwischensumme 0 0,00 Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan 9. Fremdkapitalzinsen 2.850 30,00 NACHRICHTLICH: Zinsen (3,00 %) 2.850 € p.a. + Tilgung 5.700 € p.a. = Schuldendienst 8.550 € p.a. Summe Folgeaufwendungen 9.500 100,00 E Folgeerträge pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % 1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 2. Auflösung Sonderposten (Zuwendungen und Beiträge) 0 0,00 3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 4. Mieten und Pachten 5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge Summe Folgeerträge 0 0,00 Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro F Entfallende Aufwendungen pro Jahr G Entfallende Erträge pro Jahr H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro insgesamt 9.500 in % der Gesamtkosten (vgl. C) 5,00 I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro J Erläuterungen Krummer Timpen – Universitätsstraße bis Wilmergasse - Baubeschluss Straßenbau Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen Verkehrsflächen, Neubau und Erneuerung Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen)
AQ_KrummerTimpen
1122 Zeichen
vorh. GehwegRadwegFahrbahnGehwegSchutzstreifen Betonstein 16/16/14 cm Hochbord 8,0 cm Betonplatten 24/24/8 cm und 36/24/8 cm4,0 cm Brechsand / Splitt 0/520,0 cm Frostschutzschicht32,0 cm Gesamtaufbau3,0 cm Asphaltdeckschicht AC 8 DS12,0 cm Asphalttragschicht AC 22 TN45,0 cm Schottertragschicht 0/4560,0 cm GesamtaufbauBelastungsklasse BK 1,8 vorh. Aufbau 2,40 m2,00 m3,25 m2,00 m3,20 m 3,1% 3,0% Ausbauquerschnitt A - AKrummer Timpen neue Grenze 3,0%Winkelkante 27/22/6/50 cm 1,00 m Betonstein 16/16/14 cm Hochbord alte Grenze Grenzealte Oberfläche Nr. 1 2 3 4 5 Art der Änderung Name Datum Plot 21.02.2023 Blatt Nr.:Str. Schlüssel:Anlage Nr.:Plan Nr.:Projekt Nr.: 1 (1)11/096 MaßstabQuerschnitt 1 : 50Längen 1 : / Höhen 1 : Datum Name bearbeitet gezeichnet geprüft UniversitätsstraßeAm Stadtgraben bis Krummer TimpenTeilausbau des Krummer Timpen Ausbauquerschnitt Szeikegenehmigt :i. A. RüllerMünster, den 21.02.2023Amt für Mobilität und Tiefbau SzeikeSzeikeJanuar 2023Januar 2023Januar 2023Wilmergasse bis UniversitätsstraßeAusbau der Straße und Nebenanlage Angleich an neue Grundstücksgrenze 0407011169
LP_KrummerTimpen
4249 Zeichen
W W WWW W G 24 1918a HsNr. 11 22 202322 109 12/1351 21 109 401 402 456 397 398399400 428430 403 Universitätsstraße Universitätsstraße Treppe 24 1918a 12/1351 22 202322 109 21 2,002,40 4,003,00 5,00 Krummer Timpen 56.1056.12 55.6555.7055.6555.6955.7055.7255.7155.72 55.6355.6955.6555.6955.6855.7055.7355.7955.7255.8255.83 55.7555.8555.8155.9255.8455.9455.8755.9555.8555.9355.9155.8355.7555.8456.1156.19 55.7655.8655.7655.8555.7755.8555.8055.8955.8155.8755.9155.8155.8455.9355.9455.8355.8455.9255.8655.9455.8355.8355.8555.7555.7155.7255.6755.6455.6155.6055.5955.57 55.5855.6055.6055.6155.6355.6355.6555.6355.6255.6355.7255.75 55.8056.1856.10 55.7355.8455.6855.7155.6955.6755.6555.7755.6555.6555.7755.6355.6755.7955.8955.92 55.84 56.2756.24 56.3156.2656.2456.29 55.71 55.79 55.7655.84 55.88 55.95 55.98 56.05 56.16 56.09 56.15 56.2256.0956.0756.0856.0856.0456.0656.2056.2756.1756.2056.2356.2056.2056.1556.2556.3656.2556.2056.1856.1656.1456.1056.0556.04 55.9856.0655.9455.9055.9155.9955.9156.1356.1655.9756.2456.0056.0355.9456.0356.1755.9956.0455.9956.0156.0456.0456.1156.0456.1356.1756.20 55.9355.8855.8055.9055.9555.9555.9855.8355.9356.03 56.00 56.1956.21 55.9155.9355.8555.7455.7755.9755.9955.80 55.9255.9055.84 55.7955.8155.8255.8855.8855.8955.7355.9855.9855.7555.9655.9556.1056.2056.1055.8355.8455.8555.7055.7255.8156.0156.0156.1856.1855.84 55.6555.73 55.69 55.9755.88 55.7055.7255.6355.7555.80 56.01 55.73 55.80 56.02 55.7255.7355.6855.6655.7555.7055.7755.74 55.6955.8455.8355.9756.1056.2056.1055.9555.9655.98 56.03 55.7655.7355.7055.6655.73 55.8455.8555.7955.7955.8155.73 56.34 56.4956.54 56.3456.35 56.2056.3156.4056.2756.42 55.7855.8155.8855.8455.9456.0456.0556.05 56.06 56.0656.0656.1656.1956.1656.1556.0356.0556.0556.0456.0756.0256.0556.0155.9956.1356.0956.1656.2056.22 55.9455.9256.0356.0856.1256.1856.1956.2556.2656.4156.1156.0355.9755.9556.05 56.0556.18+0 +5 +10 +5 +3 A2,003,252,00 3.0%3.0%2.5%2.1%+3 A +10 +3 vorh. Ablauf regulieren vorh. Ablauf versetzen R=9m R=4m R=4m Wilmergasse 3.0%3.0%3.1% 3,22Querungen gemäßDetailpunkt IV2.11.12,50 -1.63 %6.15 mkm = 0+000.00h TS = 56.20-1.63 %6.15 m-1.45 %8.60 mkm = 0+006.15h TS = 56.10 -1.45 %8.60 m-1.00 %19.50 mkm = 0+014.75h TS = 55.98 -1.00 %19.50 m+0.47 %8.50 mkm = 0+034.25h TS = 55.78 +0.47 %8.50 m+0.45 %4.45 mkm = 0+042.75h TS = 55.82 1.0%1.0%1.0%1.0% 0.7% 0.7% 1.5%1.8% 56.03 55.94 55.8456.1455.9156.0456.98 55.8855.81 55.64 55.8456.11 55.7255.8155.8455.7355.59 55.80 56.1056.0256.17 55.78 55.65 55.7455.88 55.9855.91 56.1356.04 55.82 55.9155.7155.78 55.61 56.0056.89 alte FurtendemakierenFür Schächte, die innerhalb des gepl.Blindenleitsystems liegen: AuspflastbareSchachtabdeckungen einbauen Seitenablauf durchRinnenablauf ersetzen W 4040 3737 3838 3636 3434 LSA 1.0%1.0%1.0% 0,90 0,850,60 0,900,60 0,851,54 2,54 Treppe 4037383634LSA0,900,850,60 2,18 40 3738 36 34 LSA0,900,600,85 2,66 Nr. 1 2 3 4 5 Art der Änderung Name Datum Plot 21.02.2023 Blatt Nr.:Str. Schlüssel:Anlage Nr.:Plan Nr.:Projekt Nr.: 1 (1)11/096 MaßstabLageplan 1 : 250Längen 1 : / Höhen 1 : Datum Name bearbeitet gezeichnet geprüft UniversitätsstraßeAm Stadtgraben bis Krummer TimpenTeilausbau des Krummer Timpen Lageplan Szeikegenehmigt :i. A. RüllerMünster, den 21.02.2023Amt für Mobilität und Tiefbau SzeikeJanuar 2023Januar 2023Wilmergasse bis UniversitätsstraßeAusbau der Straße und Nebenanlage Angleich an neue Grundstücksgrenze 0407011168 Baum Rinnenablauf Rinnenablauf Seitenablauf Seitenablauf Schieberkappe Wasser Schaltkasten oberirdisch, unterirdisch Unterflurhydrant Schachtdeckel Leuchte Verkehrszeichen Lichtsignalanlage Höhe Höhe Legende vorhanden: geplant: 1 1 2 2 8 Asphalt Asphalt Betonplatten 24/24 cm Betonplatten 24/24/8 cm Betonstein rot 20/10 cm 78.51 78.51Leuchte 1bDeckenerneuerung 2bBetonplatten 30/30 cm Markierung von Radwegen Die Vermessung stimmt nicht mehr vollständig mit dem aktuellenBestand überein!1:100 1:100 1:100 34Rollbordstein Basalt gewaschen 25/20/100 cm36Noppenplatten anthrazit 30/30/8 cm37Rippenplatten anthrazit 30/30/8 cm38Tastbordstein Basalt gewaschen 25/20/100 cm38Betonplatten grau 30/30/8 cm 1.0%Längsneigung Rinne Die Masten für die Lichtsignalanlage werden vorab gesetzt.Alle Masten werden mit Blindensignalgebern ausgestattet.
Beschlussvorlage
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V/0094/2023
V/0094/2023
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Krummer Timpen - Universitätsstraße bis Wilmergasse
- Baubeschluss -
Beratungsfolge
28.02.2023 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Der vom Amt für Mobilität und Tiefbau der Stadt Münster aufgestellten Planung (Lageplan Nr. 11168
Blatt 1(1) vom 21.02.2023) und der baulichen Ausführung wird zugestimmt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 190.000 € ent-
stehen. Einnahmen aus Beiträgen oder Zuschüssen werden nicht erwartet.
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und
Dienstleistungen
2024 ff. 1.900 Folgeaufwand
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2024 ff. 4.750 Folgeaufwand
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft
Zeile 20 Zinsen und sonst. Finanzauf-
wendungen
2024 ff. 2.850 Folgeaufwand
Amt für Mobilität und Tiefbau
22.02.2023
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Szeike
Telefon: 492-6645
Szeike@stadt-muenster.de
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V/0094/2023
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen
Investitionsmaßnah-
me
0007 Verkehrsflächen, Neubau und
Erneuerung
Auszahlungen 2023 190.000
Die Folgelastenberechnung wird zur Kenntnis genommen.
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2023 bei der o. g. Inves-
titionsmaßnahme bzw. Produktgruppe veranschlagt:
Begründung:
1. Voraussetzungen
Das Grundstück an der Ecke Universitätsstraße/ Krummer Timpen mit der Flurnummer 403 wurde
vergrößert und in den letzten Jahren bebaut. Durch die Veränderung der Grundstücksgrenzen ist eine
Anpassung der öffentlichen Verkehrsfläche, vor allem in der Straße Krummer Timpen, notwendig.
Mit der Vorlage V/0076/2016 wurde unter anderem die Planung für den Teilabschnitt Krummer Tim-
pen beschlossen. Die Vorlage beinhaltet ebenfalls die Planung für die Universitätsstraße vom Krum-
mer Timpen bis Am Stadtgraben einschließlich des barrierefreien Ausbaus der Haltestelle. Die Pla-
nung w urde zunächst aufgrund von netzbezogenen Abhängigkeiten nicht weiterverfolgt. Da der
Hochbau für das Eckgrundstück jedoch im Frühjahr 2023 abgeschlossen wird, muss der Ausbau des
Krummer Timpen zur Anpassung an die neue Grundstücksgrenze erfolgen.
2. Beschreibung der Baumaßnahme
Der Gehweg entlang des neu bebauten Grundstückes erhält eine Mindestbreite von 2,40 m und wird
mit Betonstein 24/24/8 cm hergestellt. Es entsteht eine großzügige Aufstellfläche für Fußgänger an
den Lichtsignalanlagen, die mit einem B lindenleitsystem und Blindensignalgebern ausgestattet wer-
den. Der vorherige freie Rechtsabbieger aus dem Krummer Timpen Richtung Schloss entfällt und alle
Fahrbeziehungen werden über eine Spur abgebildet und in die Signalisierung eingebunden. Der
Fahrbahnbereich wird aufgrund der erforderlichen Höhenanpassungen im Vollausbau hergestellt und
mit einer Asphaltdecke versehen. Im Zuge einer Baugrunduntersuchung wird noch entschieden, ob
für einen Teilbereich der Fahrbahn ein reduzierter Aufbau ausreichend ist. Für den Kfz-Verkehr bleibt
der Krumme Timpen Richtung Universitätsstraße eine Einbahnstraße. Für diese Fahrtrichtung wird
ein Schutzstreifen für den Radverkehr mit einer Breite von 2,00 m und eine große Schleuse vor der
Lichtsignalanlage vorgesehen. Der Radverkehr in entgegengesetzter Richtung wird auf einem Rad-
fahrstreifen mit 2,00 m Breite auf der Fahrbahn geführt. Die Radverkehrsanlagen werden rot einge-
färbt. Der östliche Gehweg bleibt größtenteils in seiner vorhandenen Breite erhalten. Hier wird nur im
Bereich der Lichtsignalanlage der Einmündungsradius des Hochbordes geändert und ein Blindenleit-
system eingebaut. Die Radverkehrsführung im Knotenpunktbereich auf der nördlichen Seite der Uni-
versitätsstraße wird rot eingefärbt und über einen kurzen Radfahrs treifen mit 2,00 m Breite auf den
vorhandenen Hochbordradweg geführt.
Eine bauliche Anpassung der öffentlichen Verkehrsanlage ist aufgrund der umfangreichen städtebau-
lichen Veränderung und der deutlichen Verschiebung der Grundstücksgrenze zwingend erforderlich.
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V/0094/2023
Durch den veränderten Fahrbahnquerschnitt entstehen auch Höhenänderungen der öffentlichen Ver-
kehrsfläche, die in Abstimmung mit den Eingängen des neuen Gebäudes geplant wurden. Im Bereich
des geplanten Gehweges liegt aktuell noch der alte Rechtsabbieger.
Die Planung w ird im Rahmen der Ämterbeteiligung mit der Arbeitsgruppe 5 „Stadtplanung und Ver-
kehr“ der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderung (KIB) abgestimmt.
3. Ausschreibung und Bau
Der Bau soll über einen Rahme nvertrag des Amtes für Mobilität und Tiefbau abgewickelt werden.
werden. Die Bausumme wird durch den Auftrag abgedeckt.
Die Bauzeit beträgt voraussichtlich 1 Monat. Mit der Maßnahme soll im II. Quartal 2023 begonnen
werden. Die Verkehrsführung und Umleitungen werden mit dem Ordnungsamt abgestimmt.
Nach dem derzeitigen Planungsstand sind keine Leitungsverlegungen von Versorgungsunternehmen
geplant.
Es sind keine Kanalbauarbeiten im Krummer Timpen notwendig.
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse
Beiträge Dritter fallen nicht an. Zuschüsse werden nicht erwartet.
5. Genehmigungen/Vereinbarungen
Die Maßnahme liegt innerhalb der historischen Altstadt, die ein Bodendenkmal gemäß § 2 Denkmal-
schutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG) ist. Der Eingriff bedarf entsprechend einer Erlaubnis
nach § 15 DSchG.
6. Liegenschaftliche Regelungen
Liegenschaftliche Regelungen (Änderung der Grundstücksgrenze) wurden bereits komplett abgewi-
ckelt.
Die Anwohnerinnen und Anwohner werden entsprechend dem Serviceversprechen des Amtes für
Mobilität und Tiefbau frühzeitig über die Maßnahme informiert.
i.V.
gez.
Robin Denstorff
Stadtbaurat
Anlagen:
Anlage A
Folgelastberechnung
Lageplan
Ausbauquerschnitt
Lageplan alte und neue Grenze
Anlage A
1744 Zeichen
Anlage A zur V/0094/2023 Kurzüberblick Durch die Vergrößerung des Eckgrundstückes Universitätsstraße/Krummer Timpen/Wilmergasse müssen die Verkehrsanlagen angepasst werden. Die Planung dazu wurde u.a. mit V/0076/2016 beschlossen. Der Hochbau des Grundstückes wird bald abgeschlossen. Der Ausbau der öffentli- chen Verkehrsanlagen soll zeitnah folgen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. Das Teilziel lautet „Erhalt der verkehrstechnischen Anlagen“. Nach heutigem Stand ist eine Realisierung im Jahr 2023 vorgesehen. Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von 190.000 € zu kalkulieren. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2023 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Universitätsstraße
- Wilmergasse 3
- Am Stadtgraben
- Krummer Timpen 56
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Details
- Aktenzeichen
- V/0094/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 09.02.2023
- Erstellt
- 08.02.2023 15:29