2026/0079
Neuwahl der Mitglieder im Verwaltungsausschuss des Staatstheaters
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2026/0079
2897 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
07.08.2026
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt:
Magistratsgeschäftsstelle OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2026/0079
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Neuwahl der Mitglieder im Verwaltungsausschuss des Staatstheaters
Vorlage vom: 30.07.2026
Beschlussvorschlag :
Mit Beginn der neuen Legislaturperiode sind die Mitglieder des Verwaltungsausschusses des
Staatstheaters zu wählen. Hierfür sind folgende Beschlüsse zu fassen:
1. Der Magistrat ist durch 2 Personen im Verwaltungsausschuss vertreten.
Der Magistrat bestimmt seine Vertreter nach Mehrheitswahl und leitet die Vorlage zur
weiteren Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung zu.
2. Die Stadtverordnetenversammlung wählt 3 Stadtverordnete und ihre Vertreter in den
Verwaltungsrat.
Anlagen:
- 2 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 30.07.2026
Der Verwaltungsausschuss des Staatstheaters setzt sich wie folgt zusammen:
1. 2 Vertreter des Magistrats (inklusive Stellvertreter)
Die Magistratsmitglieder haben im Verwaltungsausschuss im Wechsel den Vorsitz. Daher
sind sie und ihre Stellvertreter in Mehrheitswahl zu wählen.
2. 3 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung
Listenwahl inklusive Stellvertreter.
Die Listen sind so zu besetzen, dass im Falle eines Ausscheidens ausreichende
Nachrücker zur Verfügung stehen. Sollte eine Liste während der Legislaturperiode
ausgeschöpft werden, bliebe der Platz sodann unbesetzt.
3. 5 Vertreter des Landes Hessen
Verwaltungsausschussmitglieder dürfen nicht gleichzeitig Mitglied im Theaterbeirat sein.
Gleiches gilt für ihre Stellvertreter.
Darmstadt, 30.07.2026
Dezernat I
Hanno Benz
Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (2)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2026/0079
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 30.07.2026
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00