V/0803/2010
Beschwerde gemäß § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
1460 Zeichen
V/0803/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER Justiziariat Verwaltungsführung Betrifft Beschwerde gemäß § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen hier: Beschwerde Nr. 2/10 Beratungsfolge 10.11.2010 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Der Hauptausschuss nimmt den Beschlussvorschlag der Verwaltung in der Vorlage V/0534/2010 und den Beschluss des Sportausschusses vom 06.07.2010 zur Kenntnis. 2. Der Hauptausschuss verweist die Vorlage V/0534/2010 unter Berücksichtigung des aktuel- len Sachstandes und der äußerst angespannten Haushaltssituation der Stadt Münster an den Sportausschuss mit der Anregung, die Beschlussfassung des Sportausschusses vom 06.07.2010 aufzuheben und von einer Bezuschussung abzusehen. Begründung Eine Bürgerin hat sich mit einer Beschwerde gem. § 24 GO NRW vom 18.08.2010 (Anlage) an die Beschwerdekommission gewandt. Die Beschwerdekommission hat die Beschwerde in ihrer Sitzung am 25.10.2010 vorberaten. Sie empfiehlt einstimmig dem Hauptausschuss den oben genannten Beschluss. Grundlage der Beratung war die Vorlage an die Beschwerdekommission Nr. 2/10 nebst Anlagen, auf die zur Vermeidung von Wiederholungen vollinhaltlich Bezug genommen wird. In Vertretung Gez. Dr. Heinrichs Stadtrat Vorlagen-Nr.: V/0803/2010 Auskunft erteilt: Frau Heuer Ruf: 492-7012 E-Mail: Heuer@stadt-muenster.de Datum: 27.10.2010 Öffentliche Beschlussvorlage
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0803/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.10.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37