Mandari Insight

A-R/0055/2022

Die Zukunft der Wärme liegt in den Erneuerbaren Energien: Fernwärmesatzung für eine sichere und klimaneutrale Energieversorgung in Münster

Antrag an den Rat 18.10.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 26.10.2022, TOP 43.10

A-R-0055-2022-Grüne-SPD-Volt-Die Zukunft der Wärme liegt in den Erneuerbaren Energien - Fernwärmesatzung für eine sichere und klimaneutrale Energieversorgung in Münster

· application/pdf

Ansehen

A-R-0055-2022-Grüne-SPD-Volt-Die Zukunft der Wärme liegt in den Erneuerbaren Energien - Fernwärmesatzung für eine sichere und klimaneutrale Energieversorgung in Münster

7012 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0055/2022 
 
 
 
 
 
 
 
                                                                                                           18. Oktober 2022 
 
 
Ratsantrag 
 
Die Zukunft der Wärme liegt in den Erneuerbaren Energien: 
Fernwärmesatzung für eine sichere und klimaneutrale 
Energieversorgung in Münster 
 
1. Die Stadt Münster ergreift gemeinsam mit den Stadtwerken Maßnahmen und 
Anreize für eine Verdichtung der Wärmeversorgung über Wärmenetze im 
Stadtgebiet, insbesondere in den dicht bewohnten Quartieren der Innenstad t 
und der Stadtteile mit bestehender Nah- und Fernwärmeversorgung. Ziel ist, die 
Anschluss- und Versorgungsquote im Bereich der bestehenden Nah - und 
Fernwärme gegenüber dem heutigen Stand deutlich zu steigern, um den 
Verbrauch fossiler Energieträger und lo kale Emissionen zu reduzieren sowie 
langfristig die Wärmeerzeugung in Münster klimaneutral zu gestalten.  
2. In den bereits heute durch die Nah - und Fernwärme erschlossenen Teilen des 
Stadtgebiets führt die Stadt Münster eine Fernwärmesatzung ein. Ziel ist, d ass 
innerhalb einer angemessenen Übergangsfrist möglichst alle Gebäude, für die 
dies technisch möglich und ökologisch vorteilhaft ist, an die Fernwärme 
angeschlossen sind, und dass insbesondere dann ein Anschluss erfolgt, wenn 
eine Erneuerung oder wesentli che Änderung an der Heiztechnik im Gebäude 
ansteht. Damit die Umstellung auf Fernwärme für alle im Satzungsgebiet 
wohnhaften Menschen bezahlbar ist, bieten die Stadtwerke Münster den 
Hauseigentümer*innen bei der Finanzierung der Anschlusskosten ihre 
Unterstützung an.  
3. Die Verwaltung bereitet einen Grundsatzbeschluss mit Eckpunkten für eine 
Fernwärmesatzung vor, so dass die Beratung in den politischen Gremien und 
ein entsprechender Ratsbeschluss spätestens im Juni 2023 erfolgen können. 
Die Satzung soll spätestens  Mitte 2024 in Kraft treten.

2 
 
 
Begründung: 
zu 1. 
Der Transformation der Wärmeversorgung kommt beim Erreichen der städtischen 
Klimaziele eine besondere Bedeutung zu. Der Anteil von Wärmenergie an den CO 2-
Emissionen der Stadt Münster betrug bei der letzten Erhebung (2019) 37%. Zugleich 
zeichnet sich die Möglichkeit einer schnellen Absenkung der Emissionen aufgrund der 
deutlich trägeren technologischen Anpassungen anders als z.B. im Strom -Sektor 
heute noch nicht ab. Ein immer enger werdender Zeith orizont, die natürlicherweise 
langen Investitionszyklen und die Anforderungen zur CO 2-Reduzierung im Gebäude- 
und Heizungsbereich machen daher eine strategisch geplante und volkswirtschaftlich 
optimierte Wärmewende dringend erforderlich. 
Darüber hinaus geb ieten auch die Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit zur 
Abkehr von fossilen  Energieträgern für die Wärmeproduktion. Denn in Folge des 
Ausstiegs aus russischen Energiequellen wird Erdgas auch in den nächsten Jahren 
knapp und teuer bleiben. Insbesondere Menschen mit geringen Einkommen werden 
durch die gestiegenen Preise finanziell stark belastet, haben zugleich aber in der Regel 
keinen Einfluss auf die Wahl des Energieträgers in ihren Mietwohnungen. 
Das Ziel einer treibhausgasneutralen und bezahlbaren Wär meversorgung lässt sich 
nur dann sinnvoll erreichen, wenn zusätzlich zur Senkung des Verbrauchs (durch 
energetische Gebäudesanierung) die Erzeugung von Wärme auf regenerative und 
umweltfreundliche Technologien umgestellt wird. Die dafür zur Verfügung stehe nden 
Wärmequellen, wie Solarthermie, Geothermie, Umweltwärme sowie 
Abwärmepotenziale können insbesondere sehr gut durch Wärmenetze erschlossen 
werden. Diese Wärmequellen erzeugen Wärme für Münster lokal und unabhängig. 
Insbesondere die tiefe Geothermie stellt ein erhebliches Potential für eine sichere und 
umweltfreundliche Energieversorgung dar, wie die Ergebnisse der vom Land NRW 
durchgeführten 2D -Seismik erst kürzlich gezeigt haben, und kann somit als 
Leittechnologie für klimaneutrale Wärme betrachtet werden. 
 
Für eine sichere, bezahlbare und umweltfreundliche Wärmeversorgung kommt damit 
dem Ausbau der Wärmenetze eine Schlüsselrolle zu. Als wachsende Großstadt mit in 
der Regel klar umgrenzten Siedlungsgebieten bringt Münster hierfür gute 
Voraussetzungen mi t, zudem verfügen die Stadtwerke Münster über langjährige 
Erfahrung im Betrieb von Wärmenetzen. Beim Netzausbau besteht heute allerdings 
deutlicher Nachholbedarf: So sind weite Teile des Stadtgebiets, auch in der Innenstadt, 
bisher nicht durch Wärmenetze e rschlossen. In den erschlossenen Gebieten sind 
darüber hinaus viele Häuser nicht an das Netz angeschlossen, sondern werden durch 
fossile Heizungssysteme versorgt. Ergänzend zur bereits beschlossenen priorisierten 
Erschließung von Neubaugebieten mit Wärmene tzen (V/0317/2022) ist es daher

3 
 
geboten, die Fernwärme auch im bestehenden Stadtgebiet auszubauen und erheblich 
zu verdichten. 
 
Zu 2. 
Während für die noch nicht erschlossenen Stadtteile eine mittelfristige Ausbauplanung 
im Rahmen eines Transformationsplans und der Wärmeleitplanung zu entwickeln ist, 
muss im bereits erschlossenen Stadtgebiet schnellstmöglich mit einer schrittweisen 
Erhöhung der Anschlussdichte begonnen werden. Hierfür bietet sich das Instrument 
einer Fernwärmesatzung nach dem Vorbild anderer Städte (z.B. Hannover, Wuppertal) 
an. Konkret sollen damit alle Gebäude im erschlossenen 
Fernwärmeversorgungsgebiet, die technisch anschließbar sind und bei denen eine 
Erneuerung oder wesentliche Änderung der Heiztechnik (z.B. Austausch des 
Heizungskessels) ansteht, zum Anschluss und zur Nutzung der Fernwärme 
verpflichtet werden. Die rechtlichen Grundlagen hierfür sind in der Gemeindeordnung 
NRW (§ 9) sowie im Gebäudeenergiegesetz (§ 109) gegeben. Darüber hinaus ist 
sicher zu stellen, dass innerhalb einer angemessenen Frist (z.B. 10 -15 Jahre) 
möglichst alle dafür geeigneten Gebäude ans Fernwärmenetz angeschlossen sind, 
hierbei sind vorhandene und zukünftige Leistungskapazitäten und der strategische 
Netzausbau zu berücksichtigen. Im Fall der Nutzung ökologisch gleichwertiger 
Systeme (z.B. Wärmepumpen), kleinen Wärmeleistungen, Abwärmenutzung sowie 
unzumutbarer Härte soll im Einzelfall eine Befreiung möglich sein, insofern die 
technische Umsetzung (z.B. Auslastung des Stromnetzes) möglich ist. 
Die Umst ellung auf Fernwärme muss für die im Satzungsgebiet wohnhaften 
Menschen, sowohl Mieter*innen als auch Hausbesitzer*innen, bezahlbar bleiben und 
soll durch eine wirtschaftliche Erzeugung sogar zu Ersparnissen bei den individuellen 
Heizkosten führen. Die Sta dtwerke Münster sind daher aufgefordert, den 
Hauseigentümer*innen bei der Finanzierung der Anschlusskosten ihre Unterstützung 
anzubieten (z.B. über langfristige Abschreibungsmodelle oder Ratenverträge). 
 
gez.  
Dr. Robin Korte                              Maria Winkel                              Tim Pasch 
Dr. Leandra Praetzel                      Ludger Steinmann                      und Gruppe 
und Fraktion                                   und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

26.10.2022 Rat
TOP 43.10 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-R/0055/2022
Typ
Antrag an den Rat
Datum
18.10.2022
Erstellt
18.10.2022 16:20