A-R/0055/2022
Die Zukunft der Wärme liegt in den Erneuerbaren Energien: Fernwärmesatzung für eine sichere und klimaneutrale Energieversorgung in Münster
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A-R-0055-2022-Grüne-SPD-Volt-Die Zukunft der Wärme liegt in den Erneuerbaren Energien - Fernwärmesatzung für eine sichere und klimaneutrale Energieversorgung in Münster
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0055/2022
18. Oktober 2022
Ratsantrag
Die Zukunft der Wärme liegt in den Erneuerbaren Energien:
Fernwärmesatzung für eine sichere und klimaneutrale
Energieversorgung in Münster
1. Die Stadt Münster ergreift gemeinsam mit den Stadtwerken Maßnahmen und
Anreize für eine Verdichtung der Wärmeversorgung über Wärmenetze im
Stadtgebiet, insbesondere in den dicht bewohnten Quartieren der Innenstad t
und der Stadtteile mit bestehender Nah- und Fernwärmeversorgung. Ziel ist, die
Anschluss- und Versorgungsquote im Bereich der bestehenden Nah - und
Fernwärme gegenüber dem heutigen Stand deutlich zu steigern, um den
Verbrauch fossiler Energieträger und lo kale Emissionen zu reduzieren sowie
langfristig die Wärmeerzeugung in Münster klimaneutral zu gestalten.
2. In den bereits heute durch die Nah - und Fernwärme erschlossenen Teilen des
Stadtgebiets führt die Stadt Münster eine Fernwärmesatzung ein. Ziel ist, d ass
innerhalb einer angemessenen Übergangsfrist möglichst alle Gebäude, für die
dies technisch möglich und ökologisch vorteilhaft ist, an die Fernwärme
angeschlossen sind, und dass insbesondere dann ein Anschluss erfolgt, wenn
eine Erneuerung oder wesentli che Änderung an der Heiztechnik im Gebäude
ansteht. Damit die Umstellung auf Fernwärme für alle im Satzungsgebiet
wohnhaften Menschen bezahlbar ist, bieten die Stadtwerke Münster den
Hauseigentümer*innen bei der Finanzierung der Anschlusskosten ihre
Unterstützung an.
3. Die Verwaltung bereitet einen Grundsatzbeschluss mit Eckpunkten für eine
Fernwärmesatzung vor, so dass die Beratung in den politischen Gremien und
ein entsprechender Ratsbeschluss spätestens im Juni 2023 erfolgen können.
Die Satzung soll spätestens Mitte 2024 in Kraft treten.
2
Begründung:
zu 1.
Der Transformation der Wärmeversorgung kommt beim Erreichen der städtischen
Klimaziele eine besondere Bedeutung zu. Der Anteil von Wärmenergie an den CO 2-
Emissionen der Stadt Münster betrug bei der letzten Erhebung (2019) 37%. Zugleich
zeichnet sich die Möglichkeit einer schnellen Absenkung der Emissionen aufgrund der
deutlich trägeren technologischen Anpassungen anders als z.B. im Strom -Sektor
heute noch nicht ab. Ein immer enger werdender Zeith orizont, die natürlicherweise
langen Investitionszyklen und die Anforderungen zur CO 2-Reduzierung im Gebäude-
und Heizungsbereich machen daher eine strategisch geplante und volkswirtschaftlich
optimierte Wärmewende dringend erforderlich.
Darüber hinaus geb ieten auch die Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit zur
Abkehr von fossilen Energieträgern für die Wärmeproduktion. Denn in Folge des
Ausstiegs aus russischen Energiequellen wird Erdgas auch in den nächsten Jahren
knapp und teuer bleiben. Insbesondere Menschen mit geringen Einkommen werden
durch die gestiegenen Preise finanziell stark belastet, haben zugleich aber in der Regel
keinen Einfluss auf die Wahl des Energieträgers in ihren Mietwohnungen.
Das Ziel einer treibhausgasneutralen und bezahlbaren Wär meversorgung lässt sich
nur dann sinnvoll erreichen, wenn zusätzlich zur Senkung des Verbrauchs (durch
energetische Gebäudesanierung) die Erzeugung von Wärme auf regenerative und
umweltfreundliche Technologien umgestellt wird. Die dafür zur Verfügung stehe nden
Wärmequellen, wie Solarthermie, Geothermie, Umweltwärme sowie
Abwärmepotenziale können insbesondere sehr gut durch Wärmenetze erschlossen
werden. Diese Wärmequellen erzeugen Wärme für Münster lokal und unabhängig.
Insbesondere die tiefe Geothermie stellt ein erhebliches Potential für eine sichere und
umweltfreundliche Energieversorgung dar, wie die Ergebnisse der vom Land NRW
durchgeführten 2D -Seismik erst kürzlich gezeigt haben, und kann somit als
Leittechnologie für klimaneutrale Wärme betrachtet werden.
Für eine sichere, bezahlbare und umweltfreundliche Wärmeversorgung kommt damit
dem Ausbau der Wärmenetze eine Schlüsselrolle zu. Als wachsende Großstadt mit in
der Regel klar umgrenzten Siedlungsgebieten bringt Münster hierfür gute
Voraussetzungen mi t, zudem verfügen die Stadtwerke Münster über langjährige
Erfahrung im Betrieb von Wärmenetzen. Beim Netzausbau besteht heute allerdings
deutlicher Nachholbedarf: So sind weite Teile des Stadtgebiets, auch in der Innenstadt,
bisher nicht durch Wärmenetze e rschlossen. In den erschlossenen Gebieten sind
darüber hinaus viele Häuser nicht an das Netz angeschlossen, sondern werden durch
fossile Heizungssysteme versorgt. Ergänzend zur bereits beschlossenen priorisierten
Erschließung von Neubaugebieten mit Wärmene tzen (V/0317/2022) ist es daher
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geboten, die Fernwärme auch im bestehenden Stadtgebiet auszubauen und erheblich
zu verdichten.
Zu 2.
Während für die noch nicht erschlossenen Stadtteile eine mittelfristige Ausbauplanung
im Rahmen eines Transformationsplans und der Wärmeleitplanung zu entwickeln ist,
muss im bereits erschlossenen Stadtgebiet schnellstmöglich mit einer schrittweisen
Erhöhung der Anschlussdichte begonnen werden. Hierfür bietet sich das Instrument
einer Fernwärmesatzung nach dem Vorbild anderer Städte (z.B. Hannover, Wuppertal)
an. Konkret sollen damit alle Gebäude im erschlossenen
Fernwärmeversorgungsgebiet, die technisch anschließbar sind und bei denen eine
Erneuerung oder wesentliche Änderung der Heiztechnik (z.B. Austausch des
Heizungskessels) ansteht, zum Anschluss und zur Nutzung der Fernwärme
verpflichtet werden. Die rechtlichen Grundlagen hierfür sind in der Gemeindeordnung
NRW (§ 9) sowie im Gebäudeenergiegesetz (§ 109) gegeben. Darüber hinaus ist
sicher zu stellen, dass innerhalb einer angemessenen Frist (z.B. 10 -15 Jahre)
möglichst alle dafür geeigneten Gebäude ans Fernwärmenetz angeschlossen sind,
hierbei sind vorhandene und zukünftige Leistungskapazitäten und der strategische
Netzausbau zu berücksichtigen. Im Fall der Nutzung ökologisch gleichwertiger
Systeme (z.B. Wärmepumpen), kleinen Wärmeleistungen, Abwärmenutzung sowie
unzumutbarer Härte soll im Einzelfall eine Befreiung möglich sein, insofern die
technische Umsetzung (z.B. Auslastung des Stromnetzes) möglich ist.
Die Umst ellung auf Fernwärme muss für die im Satzungsgebiet wohnhaften
Menschen, sowohl Mieter*innen als auch Hausbesitzer*innen, bezahlbar bleiben und
soll durch eine wirtschaftliche Erzeugung sogar zu Ersparnissen bei den individuellen
Heizkosten führen. Die Sta dtwerke Münster sind daher aufgefordert, den
Hauseigentümer*innen bei der Finanzierung der Anschlusskosten ihre Unterstützung
anzubieten (z.B. über langfristige Abschreibungsmodelle oder Ratenverträge).
gez.
Dr. Robin Korte Maria Winkel Tim Pasch
Dr. Leandra Praetzel Ludger Steinmann und Gruppe
und Fraktion und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- A-R/0055/2022
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 18.10.2022
- Erstellt
- 18.10.2022 16:20