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2021/0227

Überführung des Agenda-21-Prozesses in die städtischen Strukturen

Magistratsvorlage 23.09.2021

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2021/0227

6773 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
30.09.2021 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Büro der 
Bürgerbeauftragten   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2021/0227 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:  715-001-1001 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  1117-12 Sachkonto: 7128000 
 
Betreff: Überführung des Agenda -21-Prozesses in die städtischen St rukturen  
 
Vorlage vom: 23.09.2021  
 
Beschlussvorschlag : 
 
 Der Magistratsbeschluss Nr. 216 vom 25.03.1998 sowie der Beschluss der 
Stadtverordnetenversammlung vom 23.06.1998 werden aufgehoben, da der Agenda-Prozess als 
abgeschlossen betrachtet wird.  
 
 Die Arbeit der Agenda-Geschäftsstelle als Kontakt- und Dienstleistungsstelle für alle Agenda21-
Akteurinnen und -Akteure und Interessierte, welche bisher vom Büro der Bürgerbeauftragten 
verwaltet wurde, wird nicht weiter geführt. 
 
 Die Haushaltsmittel in Höhe von 21.000 Euro, die bisher alleinig dem Beirat bzw. den 
Themengruppen der Lokalen Agenda 21 für deren Aktivitäten zur Verfügung gestellt wurden, 
werden ab dem Haushaltsjahr 2022 in halbierter Form (10.500 Euro) dem städtischen 
Bürgerhaushalt, „Unser Projekt für die Stadt“, zugeführt.

- 2 - 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 23.09.2021 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt unterstützt seit über 20 Jahren den sogenannten Agenda-
21-Prozess, welcher auf einem kommunalen Handlungsprogramm basiert, das zum Ziel hat, 
Kommunen in Richtung Nachhaltigkeit zu entwickeln und Bürgerbeteiligung in diesem Prozess 
zu stärken. In den Agenda-21-Prozess sollte neben der Verwaltung auch die Zivilgesellschaft 
eingebunden werden. Vorbild für dieses kommunale Handlungsprogramm ist ein 1992 von 
damals 178 Mitgliedsstaaten der UNO verabschiedetes globales Programm, die Agenda 21. Im 
Jahr 1998 beschlossen der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt dieses Programm auch in Darmstadt umzusetzen und hierfür 
eine Lokale Agenda 21 zu gründen. Zur Unterstützung des Prozesses wurde eine eigene 
Geschäftsstelle für die Lokale Agenda 21 unterhalten und ein öffentliches Gremium (LA21-
Agenda-Beirat) geschaffen, welches regelmäßig tagte. Ebenso gründeten sich verschiedene 
ehrenamtliche Themengruppen, wie zum Beispiel die Themengruppen Stadtgestalt oder 
Klimaschutz, welche gemeinsam seit 20 Jahren im Rahmen der Lokalen Agenda 21 wertvolle 
Arbeit leisten. Eine Vielzahl von Projekten der Themengruppen wurde aus städtischen Mitteln 
bezuschusst. 
 
In den letzten Jahren hat sich die Situation, die damals zur Gründung dieser Strukturen führte, 
gewandelt, dies hat eine Überprüfung der bestehenden Strukturen durch die Stadtverwaltung 
ergeben: 
 
Der Bedarf nach einem Handlungskonzept für die nachhaltige Entwicklung innerhalb der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt in Form der Lokalen Agenda 21 ist aus heutiger Sicht obsolet – 
jeder Bereich in der Verwaltung und der Politik ist sich mittlerweile dessen bewusst, dass 
integrativ gedacht und gehandelt werden muss. Ein ehrenamtliches Gremium wie der LA21- 
Agenda Beirat, ist dieser kommunalen Aufgabe nicht gewachsen, stattdessen bedarf es einer 
kontinuierlichen Verstetigung innerhalb der Verwaltung sowie einer durchgehenden Kultur der 
Bürgerbeteiligung – übergreifend und konsistent. Diese kontinuierliche Verstetigung wird seit 
vielen Jahren u. a. durch das Büro der Bürgerbeauftragten vorangetrieben und sichergestellt. 
 
Vergleicht man die Situation mit anderen Kommunen in Deutschland, so wird deutlich, dass 
nur noch wenige den Agenda-Prozess fortführen und den Prozess stattdessen als 
abgeschlossen betrachten.   
 
Hinzu kommt, dass in Darmstadt mittlerweile eine Vielzahl von Interessensvertretungen, 
bürgerschaftliches Engagement sowie Bürgerinitiativen vorhanden sind. Eine Förderung und 
Kooperation von nur einer Gruppe, der Lokalen Agenda 21, bildet nicht mehr die Situation 
innerhalb der Stadt Darmstadt ab und ist auch im Sinne der Gleichbehandlung nicht länger 
vertretbar. 
 
Mit Hinblick auf die Haushaltslage wurden im Rahmen der Prüfung auch freiwillige Leistungen 
der Stadt Darmstadt betrachtet. Hierbei wurde ersichtlich, dass aktuell mit dem vorhandenen 
Bürgerbudget des Bürgerhaushalts sowie dem Projektbudget der Lokalen Agenda 21, welches 
jährlich 21.000 Euro beträgt, zwei städtische Förderungsmöglichkeiten für bürgerschaftliches 
Engagement bestehen. Um künftig sicherzustellen, dass sich im Sinne der Gleichbehandlung 
auch andere Initiativen und Privatpersonen um eine Projektförderung bewerben können, soll 
ein Anteil von 50 Prozent des LA-21-Budgets, das bedeutet 10.500 Euro, dem Bürgerbudget 
(„Unser Projekt für die Stadt“) zugeschrieben werden. Die restlichen Mittel sollen ab dem 
Haushaltsjahr 2022 eingespart werden. Wie bisher, wird auch künftig im Sinne der 
Transparenz eine gewählte Bürgerjury über die Verwendung des Bürgerbudgets des

- 4 - 
Bürgerhaushaltes abstimmen. Grundvoraussetzung hierfür ist eine vorherige Prüfung der 
Förderfähigkeit durch die Stadtverwaltung nach den städtischen Förderrichtlinien.  
 
Mit diesem Schritt soll deutlich werden, dass die Wissenschaftsstadt Darmstadt weiterhin 
bürgerschaftliches Engagement und insbesondere auch den Förderbedarf für Projekte zur 
Stärkung von nachhaltigen Zielen anerkennt. Zudem wird dadurch die Förderung von 
bürgerschaftlichen Projekten, die dem Gemeinwohl dienen, künftig im Rahmen eines fairen, 
transparenten, bürgernahen und strategischen Prozesses sichergestellt. 
 
Während der Übergangsphase wird das Büro der Bürgerbeauftragten als vermittelnde Stelle 
die Themengruppen der Lokalen Agenda 21 unterstützend beraten. Die meisten 
Themengruppen sind bereits in städtischen Gremien (z.B. Klimaschutzbeirat) der 
Bürgerbeteiligung als Akteure fest verankert. Sie werden auch weiterhin als wichtige Akteure 
der Zivilgesellschaft im Rahmen von städtischen Bürgerbeteiligungsprozessen berücksichtigt 
werden. Die Lokalen Agenda-21-Themengruppen können sich ebenso weiterhin um eine 
Förderung ihrer Projekte im Rahmen des städtischen Bürgerhaushalts – „Unser Projekt für die 
Stadt“ – bewerben. 
 
Dezernat I    Dezernat IV 
      
 
 
Jochen Partsch    André Schellenberg  
Oberbürgermeister    Stadtkämmerer

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Punkt 5: Überführung des Agenda-21-Prozesses in die städtischen Stukturen 
 (V-Nr. 2021/0227) 
 
Der Ausschuss für Umweltschutz und Nachhaltigkeit empfiehlt der 
Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. 
   
Gegenstimme: Fraktion UWIGA/WGD 
Stimmenthaltungen: Fraktionen SPD und Die Linke.

Beratungsverlauf (4)

TOP 4
TOP 10
TOP 326
TOP 5

Details

Vorlagen-Nr.
2021/0227
Typ
Magistratsvorlage
Datum
23.09.2021
Erstellt
29.09.2026 00:00