2021/0227
Überführung des Agenda-21-Prozesses in die städtischen Strukturen
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2021/0227
6773 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
30.09.2021
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Büro der
Bürgerbeauftragten OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2021/0227
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: 715-001-1001 Investitionsnummer:
Kostenträger: 1117-12 Sachkonto: 7128000
Betreff: Überführung des Agenda -21-Prozesses in die städtischen St rukturen
Vorlage vom: 23.09.2021
Beschlussvorschlag :
Der Magistratsbeschluss Nr. 216 vom 25.03.1998 sowie der Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 23.06.1998 werden aufgehoben, da der Agenda-Prozess als
abgeschlossen betrachtet wird.
Die Arbeit der Agenda-Geschäftsstelle als Kontakt- und Dienstleistungsstelle für alle Agenda21-
Akteurinnen und -Akteure und Interessierte, welche bisher vom Büro der Bürgerbeauftragten
verwaltet wurde, wird nicht weiter geführt.
Die Haushaltsmittel in Höhe von 21.000 Euro, die bisher alleinig dem Beirat bzw. den
Themengruppen der Lokalen Agenda 21 für deren Aktivitäten zur Verfügung gestellt wurden,
werden ab dem Haushaltsjahr 2022 in halbierter Form (10.500 Euro) dem städtischen
Bürgerhaushalt, „Unser Projekt für die Stadt“, zugeführt.
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Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
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Begründung zur Magistratsvorlage vom 23.09.2021
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt unterstützt seit über 20 Jahren den sogenannten Agenda-
21-Prozess, welcher auf einem kommunalen Handlungsprogramm basiert, das zum Ziel hat,
Kommunen in Richtung Nachhaltigkeit zu entwickeln und Bürgerbeteiligung in diesem Prozess
zu stärken. In den Agenda-21-Prozess sollte neben der Verwaltung auch die Zivilgesellschaft
eingebunden werden. Vorbild für dieses kommunale Handlungsprogramm ist ein 1992 von
damals 178 Mitgliedsstaaten der UNO verabschiedetes globales Programm, die Agenda 21. Im
Jahr 1998 beschlossen der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung der
Wissenschaftsstadt Darmstadt dieses Programm auch in Darmstadt umzusetzen und hierfür
eine Lokale Agenda 21 zu gründen. Zur Unterstützung des Prozesses wurde eine eigene
Geschäftsstelle für die Lokale Agenda 21 unterhalten und ein öffentliches Gremium (LA21-
Agenda-Beirat) geschaffen, welches regelmäßig tagte. Ebenso gründeten sich verschiedene
ehrenamtliche Themengruppen, wie zum Beispiel die Themengruppen Stadtgestalt oder
Klimaschutz, welche gemeinsam seit 20 Jahren im Rahmen der Lokalen Agenda 21 wertvolle
Arbeit leisten. Eine Vielzahl von Projekten der Themengruppen wurde aus städtischen Mitteln
bezuschusst.
In den letzten Jahren hat sich die Situation, die damals zur Gründung dieser Strukturen führte,
gewandelt, dies hat eine Überprüfung der bestehenden Strukturen durch die Stadtverwaltung
ergeben:
Der Bedarf nach einem Handlungskonzept für die nachhaltige Entwicklung innerhalb der
Wissenschaftsstadt Darmstadt in Form der Lokalen Agenda 21 ist aus heutiger Sicht obsolet –
jeder Bereich in der Verwaltung und der Politik ist sich mittlerweile dessen bewusst, dass
integrativ gedacht und gehandelt werden muss. Ein ehrenamtliches Gremium wie der LA21-
Agenda Beirat, ist dieser kommunalen Aufgabe nicht gewachsen, stattdessen bedarf es einer
kontinuierlichen Verstetigung innerhalb der Verwaltung sowie einer durchgehenden Kultur der
Bürgerbeteiligung – übergreifend und konsistent. Diese kontinuierliche Verstetigung wird seit
vielen Jahren u. a. durch das Büro der Bürgerbeauftragten vorangetrieben und sichergestellt.
Vergleicht man die Situation mit anderen Kommunen in Deutschland, so wird deutlich, dass
nur noch wenige den Agenda-Prozess fortführen und den Prozess stattdessen als
abgeschlossen betrachten.
Hinzu kommt, dass in Darmstadt mittlerweile eine Vielzahl von Interessensvertretungen,
bürgerschaftliches Engagement sowie Bürgerinitiativen vorhanden sind. Eine Förderung und
Kooperation von nur einer Gruppe, der Lokalen Agenda 21, bildet nicht mehr die Situation
innerhalb der Stadt Darmstadt ab und ist auch im Sinne der Gleichbehandlung nicht länger
vertretbar.
Mit Hinblick auf die Haushaltslage wurden im Rahmen der Prüfung auch freiwillige Leistungen
der Stadt Darmstadt betrachtet. Hierbei wurde ersichtlich, dass aktuell mit dem vorhandenen
Bürgerbudget des Bürgerhaushalts sowie dem Projektbudget der Lokalen Agenda 21, welches
jährlich 21.000 Euro beträgt, zwei städtische Förderungsmöglichkeiten für bürgerschaftliches
Engagement bestehen. Um künftig sicherzustellen, dass sich im Sinne der Gleichbehandlung
auch andere Initiativen und Privatpersonen um eine Projektförderung bewerben können, soll
ein Anteil von 50 Prozent des LA-21-Budgets, das bedeutet 10.500 Euro, dem Bürgerbudget
(„Unser Projekt für die Stadt“) zugeschrieben werden. Die restlichen Mittel sollen ab dem
Haushaltsjahr 2022 eingespart werden. Wie bisher, wird auch künftig im Sinne der
Transparenz eine gewählte Bürgerjury über die Verwendung des Bürgerbudgets des
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Bürgerhaushaltes abstimmen. Grundvoraussetzung hierfür ist eine vorherige Prüfung der
Förderfähigkeit durch die Stadtverwaltung nach den städtischen Förderrichtlinien.
Mit diesem Schritt soll deutlich werden, dass die Wissenschaftsstadt Darmstadt weiterhin
bürgerschaftliches Engagement und insbesondere auch den Förderbedarf für Projekte zur
Stärkung von nachhaltigen Zielen anerkennt. Zudem wird dadurch die Förderung von
bürgerschaftlichen Projekten, die dem Gemeinwohl dienen, künftig im Rahmen eines fairen,
transparenten, bürgernahen und strategischen Prozesses sichergestellt.
Während der Übergangsphase wird das Büro der Bürgerbeauftragten als vermittelnde Stelle
die Themengruppen der Lokalen Agenda 21 unterstützend beraten. Die meisten
Themengruppen sind bereits in städtischen Gremien (z.B. Klimaschutzbeirat) der
Bürgerbeteiligung als Akteure fest verankert. Sie werden auch weiterhin als wichtige Akteure
der Zivilgesellschaft im Rahmen von städtischen Bürgerbeteiligungsprozessen berücksichtigt
werden. Die Lokalen Agenda-21-Themengruppen können sich ebenso weiterhin um eine
Förderung ihrer Projekte im Rahmen des städtischen Bürgerhaushalts – „Unser Projekt für die
Stadt“ – bewerben.
Dezernat I Dezernat IV
Jochen Partsch André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
anlage 1
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Punkt 5: Überführung des Agenda-21-Prozesses in die städtischen Stukturen (V-Nr. 2021/0227) Der Ausschuss für Umweltschutz und Nachhaltigkeit empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimme: Fraktion UWIGA/WGD Stimmenthaltungen: Fraktionen SPD und Die Linke.
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2021/0227
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 23.09.2021
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00