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0919/2025

Jahresbericht Koordination Gewaltschutz in Kölner Unterbringungseinrichtungen für Geflüchtete - Zeitraum 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024

Mitteilung Ausschuss 14.05.2025

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Jahresbericht Gewaltschutz 2024

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Jahresbericht Gewaltschutz 2024

57988 Zeichen

1 
 
 
 
 
Gewaltschutzkoordination 
in den Unterkünften für 
Geflüchtete in Köln 
Jahresbericht 2024 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dezernat für Soziales, Gesundheit und Wohnen 
Amt für Wohnungswesen

2 
 
Inhaltsverzeichnis 
 
1. Einleitung ............................................................................................................. 3 
2. Arbeitsfeld Gewaltschutz ..................................................................................... 3 
2.1 Zielgruppen ................................................................................................... 4 
3. Unterbringungssituation der Geflüchteten ........................................................... 5 
3.1 Unterbringungseinrichtungen der Stadt Köln ................................................. 6 
3.2 Herkunftsländer der Geflüchteten mit Stand 31.12.2024 ............................... 7 
3.3 Altersstruktur der Geflüchteten mit Stand 31.12.2024 ................................... 8 
3.4 Familienstruktur der Geflüchteten mit Stand 31.12.2024 ............................... 9 
4. Monitoring .......................................................................................................... 10 
4.1 Vergleichsdaten 2023-2024 im Diagramm .................................................. 11 
4.2 Erklärung der Kategorien ............................................................................. 12 
4.3 Auswertung / Bewertung ............................................................................. 12 
5. Schutz von Kindern und Frauen ........................................................................ 14 
5.1 Kinderschutz ist Gewaltschutz und Gewaltprävention ................................. 15 
5.2 Kinderschutz und Jugendkriminalität ........................................................... 17 
5.3 Frauenschutz ............................................................................................... 18 
6. Gewaltschutz - Gewaltprävention ...................................................................... 18 
6.1 Förderprogramm Gewaltprävention ............................................................. 19 
6.2 Präventionsmaßnahmen und Sensibilisierung für Gewalt ........................... 20 
6.2.1 Belegungsmanagement ........................................................................ 20 
6.2.2 Netzwerkarbeit ...................................................................................... 20 
6.3 Schulungen und Reflexion ........................................................................... 21 
7. Fragebogen ....................................................................................................... 22 
7.1 Bekanntheitsgrad Gewaltschutzkonzept ...................................................... 23 
7.2 Besonderer Schutzbedarf ............................................................................ 23 
7.3 Informationen zum Feld Gewaltschutz-Prävention ...................................... 24 
7.4 Eigene Gewalterfahrung am Arbeitsplatz .................................................... 26 
7.5 Individuelle Belastung durch Gewaltereignisse ........................................... 27 
8. Fazit ................................................................................................................... 28 
9. Kontakt .............................................................................................................. 29 
10. Literaturverzeichnis ......................................................................................... 29

3 
 
1. Einleitung 
Das Gewaltschutzkonzept der Stadt Köln ist seit Ende 2020 integrierter Schwerpunkt 
der Arbeit des Sozialen Dienstes des Amtes für Wohnungswesen und wird praktisch 
umgesetzt.  
Gewalt in jeglicher Form ist 2024 noch mehr zum gesellschaftlichen und medialen 
Thema geworden. Gewalt hat gesamtgesellschaftlich zugenommen und diese Ent-
wicklung zeigt gleichfalls Auswirkungen auf das Zusammenleben in den Unterbrin-
gungseinrichtungen der Stadt Köln. Diese sind nicht isoliert von der Zivilgesellschaft, 
sondern systemisch zu sehen und zu bewerten. Das unterstreicht die Notwendigkeit 
der Gewaltpräventionsarbeit und die Umsetzung des Gewaltschutzkonzeptes.  
Das Konzept ist ein klares Bekenntnis zum Schutz der Würde des Menschen und 
wendet sich gegen jede Form von Gewalt und Diskriminierung von Geflüchteten in 
den Unterbringungseinrichtungen der Stadt Köln.  
Der Jahresbericht vermittelt einen Eindruck und Überblick der Arbeit im Bereich Ge-
waltschutz und Gewaltprävention im Verlauf des Jahres 2024.  
Die Arbeit der Gewaltschutzkoordinatorin wurde im vergangenen Jahr durch zwei 
Praxisstudierende für jeweils sechs Monate unterstützt. Diese Mitarbeit und der sich 
daraus entwickelnde Austausch waren anspornend und gewinnbringend für beide 
Seiten. Die Ergebnisse der studentischen Projekte spiegeln sich auch in diesem Be-
richt wider. 
 
2. Arbeitsfeld Gewaltschutz  
Das vorhandene Gewaltschutzkonzept und dessen Umsetzung definiert die Quali-
tätsstandards der täglichen sozialen Arbeit im Bereich des Gewaltschutzes. 
Aufgaben und Schwerpunkte der Koordinatorin sind: 
o Vorrangig ist der Schutz der untergebrachten Geflüchteten mit besonderer 
Aufmerksamkeit auf vulnerable Gruppen und Kinder 
o die Verankerung des Konzeptes in der täglichen Arbeit der Fachkräfte 
o Informationen für neue Mitarbeitende über das Arbeitsfeld weiterzugeben 
o kontinuierliche Netzwerkarbeit 
o Krisenintervention (ausführlich dargestellt im Jahresbericht 2023) 
o Fallbesprechungen mit den Fachkräften der Sozialen Arbeit (FdSA) 
o Reflexion über Krisen- und Konfliktsituationen von Mitarbeitenden 
o Beratungsgespräche mit Geflüchteten (unter Einbeziehung von Sprachmitt-
lern, sofern erforderlich) 
o Austausch und Abstimmung mit Sicherheitsunternehmen 
o Sensibilisierung der Mitarbeitenden für die Wahrnehmung von Gewalt und de-
ren Einschätzung 
o Kurzschulungen „Was ist Gewalt?“

4 
 
o Maßnahmen zum Kinderschutz, zum Frauenschutz und in Fällen häuslicher 
Gewalt 
o Bestandsaufnahme und Entwicklung des Gewaltschutzkonzeptes 
o Monitoring und Evaluation von Gewaltereignissen 
o Belegungsmanagement unter Gewaltschutzgesichtspunkten 
Dieser vielfältige Aufgabenkatalog erfordert ein hohes Maß an Koordination und Fle-
xibilität in der Priorisierung von temporären Schwerpunkten. 
In 2024 wurde die Kontaktliste für Gewaltschutz und Kindeswohlgefährdung über-
prüft und aktualisiert, um den Standards gerecht zu werden und die Bedeutung die-
ser Kooperation zu unterstreichen. 
Wie eingangs erwähnt, absolvierten zwei Studierende nacheinander ihr Praxisse-
mester im Arbeitsfeld „Gewaltschutz“. Die Praxisanleitung erforderte eine eingehende 
erneute Reflexion der Arbeitsinhalte. Die individuelle Wahrnehmung von Wohnsituati-
onen und Strukturen führte zu neuen Erkenntnissen und Sichtweisen im Bereich der 
Gewaltschutzarbeit. 
Auch die Schulungen „Was ist Gewalt?“ erfuhren neue Anregungen durch die Mitwir-
kung der Praxisstudierenden. Es entstanden rege Diskussionen zwischen erfahrenen 
und zukünftigen Fachkräften der Sozialen Arbeit. 
Eine weitere Unterstützung war die Mitarbeit der Praxisstudent*innen im Monitoring-
verfahren. Die Gewaltereignisse wurden durch zwei Personen erfasst, Wachberichte 
konnten umfassender gelesen und detaillierter ausgewertet werden.  
 
2.1 Zielgruppen 
Am 31. Dezember 2024 werden 9.327 Geflüchtete in Unterkünften der Stadt Köln be-
treut. Sie sind die vornehmliche Zielgruppe der Gewaltschutzarbeit. Aus dieser Ge-
samtgruppe sind die besonders Schutzbedürftigen hervorzuheben. Zu ihnen gehören 
vulnerable und psychisch belastete, traumatisierte Geflüchtete. Besonderes Augen-
merk liegt auf dem Schutzbedarf bei Kindern, allein reisenden sowie schwangeren 
Frauen. Frauen waren auf ihrer Flucht häufig schon Gewalt ausgesetzt, wie sich in 
der Beratungsarbeit und Gesprächen feststellen lässt. 
Eine weitere Zielgruppe bilden die Geflüchteten mit LSBTIQ+-Hintergrund. Sie wer-
den oftmals in ihren Heimatländern massiv verfolgt und stehen auch in den Unter-
bringungseinrichtungen für Geflüchtete in Deutschland vor spezifischen Herausforde-
rungen. Das Bekanntwerden eines LSBTIQ+-Hintergrunds kann zu einer Gefahr für 
die Betroffenen werden, zu Anfeindungen oder gar zu gewalttätigen Übergriffen füh-
ren. 
Die Fachkräfte der sozialen Arbeit in den Unterbringungseinrichtungen der Stadt Köln 
sind in das Gewaltschutzkonzept fest einbezogen. Sie nehmen Beratung der Gewalt-
schutzkoordinatorin in Anspruch und werden zu Austauschgruppen eingeladen. 
Das Gewaltschutzkonzept liegt den mit der Bewachung der Unterkünfte beauftragten 
Sicherheitsunternehmen vor, die das in ihre Arbeit einbeziehen und auf Deeskalation 
in den Unterkünften achten.

5 
 
Die ehrenamtlichen Unterstützer*innen erkennen mit der obligatorischen Unterzeich-
nung der Selbstverpflichtungserklärung die angestrebte gewaltfreie Kommunikation 
und gewaltfreie Umgangsformen an. Sie sind in die Gewaltschutzarbeit einbezogen 
und bilden eine wichtige Stütze in der Integration von Geflüchteten in unsere Stadt-
gesellschaft.  
 
3. Unterbringungssituation der Geflüchteten  
Viele Geflüchtete wohnen seit längerer Zeit in den städtischen Unterbringungsein-
richtungen, da sie trotz Aufenthaltstitel und teilweise auch bestehenden Arbeitsver-
hältnisses kaum bezahlbare Wohnungen auf dem extrem angespannten Wohnungs-
markt in Köln finden. Gleichzeitig kommen stetig neue Geflüchtete in Köln an, die we-
gen mangelnder Kapazitäten nicht alle in abgeschlossenen Wohneinheiten beher-
bergt werden können. 
Die Auswertung der Statistik zeigt eine leichte prozentuale Abnahme um 2 % der Ge-
flüchteten in abgeschlossenen Wohneinheiten und liegt nun bei rund 68,5 %. In ab-
soluten Zahlen ist jedoch ein Anstieg zu verzeichnen: Zum 31.12.2024 lebten 5.106 
von 7.457 untergebrachten Geflüchteten in städtischen Unterkünften (ohne Notauf-
nahmen und Beherbergungsbetriebe) mit abgeschlossenen Wohneinheiten. Im Jahr 
2023 lag der Anteil bei rund 70,4 %, aber nur 5.102 Personen von 7.252. Obwohl der 
angestrebte prozentuale Anstieg nicht erreicht wurde, ist die Zahl der untergebrach-
ten Personen in abgeschlossenen Wohneinheiten gestiegen. Der prozentuale Anteil 
schwankt monatlich, da er sich auf das Gesamtergebnis bezieht und sich daher mit 
der Gesamtzahl der untergebrachten Geflüchteten verändert.“ 
Das bedeutet im Umkehrschluss, dass noch etwa ein Drittel der Geflüchteten in nicht 
abgeschlossenen Wohneinheiten lebt. Das betrifft wiederum zahlreiche Kinder, die 
dadurch in ihrer kindgerechten Entwicklung eingeschränkt sind, kaum adäquate 
Rückzugsmöglichkeiten haben und häufig ermahnt werden, nicht zu laut zu sein, was 
das Spielen einschränkt. In Einrichtungen mit Kojen ist Schlafmangel erkennbar, da 
die Geräuschkulisse das Ein- und Durchschlafen beeinträchtigt. 
Die sogenannten Kojen in den Unterbringungseinrichtungen, die lediglich durch 
dünne Abtrennungen voneinander getrennt sind, bieten kaum Privatsphäre und füh-
ren schnell zu Konflikten und Aggressionen. Diese Bedingungen schaffen keine si-
cheren Orte für die Bewohnenden und können das soziale Klima negativ beeinflus-
sen. Ein weiterer Aspekt, der zu Spannungen führt, ist die Verweildauer in den städti-
schen Unterkünften. Je länger die Menschen in solch beengten Verhältnissen mit we-
nig Rückzugsmöglichkeiten leben müssen, desto mehr besteht die Gefahr, dass die 
Unzufriedenheit in Gewaltbereitschaft umschlägt. 
Das ambitionierte Ziel, Geflüchtete in abgeschlossenen Wohnungen unterzubringen, 
stellt weiterhin eine große Herausforderung für die Stadt Köln dar. Angesichts der an-
gespannten Wohnungsmarktlage und der Zahl von Neuankömmlingen ist es eine 
schwierige Aufgabe, die Menschen in angemessenen Wohnverhältnissen unterzu-
bringen, die ihre Würde und Sicherheit gewährleisten. Der Mangel an Wohnraum auf 
dem Wohnungsmarkt betrifft alle Mitglieder der Stadtgesellschaft und die Konkur-
renzsituation um Wohnungen ist ein weiterer potentieller Konfliktherd. Es besteht die

6 
 
Gefahr, dass populistische Bewegungen die Wohnungsknappheit nutzen, um Vorur-
teile und Ängste vor Überfremdung oder Ungerechtigkeit zu schüren. Eine wirksame 
Prävention muss auf der politischen und gesellschaftlichen Agenda Vorrang haben. 
Eine offene ehrliche Diskussion und mediale Informationsarbeit ist als Gegensteue-
rung notwendig. 
Nur durch eine verstärkte Zusammenarbeit politischer Entscheidungsträger, städti-
scher Dienststellen und sozialer Einrichtungen sowie den Fachkräften der Sozialen 
Arbeit als Expert*innen vor Ort, kann eine Lösung für diesen Themenbereich erarbei-
tet werden. Effiziente Integrationsarbeit führt langfristig zu mehr Zufriedenheit inner-
halb der gesamten Stadtgesellschaft. 
 
3.1 Unterbringungseinrichtungen der Stadt Köln  
 
 
Erklärung zur Wohnsituation 
 Der Anteil der in konventionellen Wohnungen untergebrachten Geflüchteten 
liegt 2024 bei 28%. Das ist ein Zuwachs um 3%.  
 Die Leichtbauhallen sind nur noch mit 1% vertreten, 2023 waren es 5%. Die 
Zahl der Notunterkünfte ist um 4% gestiegen und mit 11% vertreten. 
 Die Wohnsituation hat sich 2024 leicht verbessert. Das zeigt, dass die Wohn-
raumversorgung auch stark vom Zugang der Geflüchteten abhängt. 
 Im Jahr 2024 verzeichnete die Bundespolizei einen deutlichen Rückgang un-
erlaubt eingereister Geflüchteten auf 83.000 Personen im Vergleich zu

7 
 
127.000 Personen im Vorjahr. Die Zahl der Asylanträge 2024 betrug 229.75, 
damit waren es 100.000 weniger als 2023, ein Rückgang um 30,2%, 1 
 Trotzdem bleibt Köln als multikulturelle Großstadt ein attraktives Ziel für Ge-
flüchtete 
 
3.2 Herkunftsländer der Geflüchteten mit Stand 31.12.2024 
©
 
*Ägypten, Äthiopien, Bangladesch, Chile, China, Dschibuti, Israel, Jemen, Malaysia, Mongolei, Myanmar, Philippinen, Sri Lanka, 
Venezuela, Vietnam sowie staatenlose beziehungsweise Menschen mit ungeklärter Nationalität. 
Erläuterungen zum Diagramm  
Das Diagramm zeigt die Vielzahl der Herkunftsländer von Geflüchteten, die bei der 
Stadt Köln untergebracht sind und gibt einen Überblick über die wichtigsten Her-
kunftsregionen im Jahr 2024. 
 Ukraine: Im Jahr 2024 gibt es einen sehr leichten Rückgang der Geflüch-
teten aus der Ukraine um 0,2%. Damit bilden sie mit 26,7% immer noch die 
größte Gruppe unter den Geflüchteten. 
 Westbalkanländer: Der Anteil von Geflüchteten aus den Westbalkanlän-
dern nahm um 2,5% ab, was auf eine leichte Verringerung der Geflüchte-
tenzahlen aus dieser Region hinweist. 
 Afghanistan: Aus Afghanistan verzeichnet man eine Zunahme von 3,3% 
bei den Geflüchteten, die mit 75,3% Anerkennung eine hohe Schutzquote 
haben 
                                            
1 Bundespolizei: Zahl illegaler Einreisen geht stark zurück - ZDFheute 
 
Afghanistan9,20%Albanien4,60%Armenien, Aserbaidschan, Tadschikistan, Georgien, Kasachstan, Usbekistan, Belarus   3,00%ehem. Jugoslawien und Kosovo16,10%Eritrea, Somalia3,30%Libyen, Marokko, Tunesien, Algerien0,90%afrikanische Länder Nigeria, Ghana, Guinea…Pakistan, Indien0,70%Russland2,80%sonstige*3,20%Syrien12,10%Irak, Iran, Jordanien Libanon10,10%Türkei2,20%Ukraine26,70%

8 
 
 Syrien, Irak und Iran: Es sind 5,1% mehr Geflüchtete aus diesen Ländern 
zu verzeichnen, Syrien erhielt mit 83,9% die höchste Schutzquote 
Das Diagramm gibt Aufschluss über die sich verändernden Migrationsbewegungen, 
auch wenn globale Entwicklungen sich immer erst verzögert in den Unterbringungs-
anforderungen in Köln zeigen. 
3.3 Altersstruktur der Geflüchteten mit Stand 31.12.2024 
 
 
Erläuterungen zum Diagramm  
 Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre bilden mit 35,4% gut ein Drittel der in 
Einrichtungen des Amtes für Wohnungswesen lebenden Geflüchteten. Der 
Anteil ist im Vergleich zum Vorjahr jedoch um rund 4 % gesunken.  
 Eine große Gruppe bilden auch die 18-25-jährigen jungen Erwachsenen mit 
14,89 %. 
 Die Verwaltung steht aufgrund dieser Zusammensetzung vor einer logisti-
schen Herausforderung, ausreichend abgeschlossenen Wohnraum, Kinder-
gartenplätze und Schulplätze bereitzustellen.  
 Besonders die Betreuung der Kinder und Jugendlichen stellt einen wichtigen 
Schwerpunkt dar, da viele von ihnen aufgrund ihrer Fluchtgeschichte traumati-
siert sind. Dies erfordert spezielle sozialarbeiterische Unterstützung, um den 
Kinderschutz zu gewährleisten. 
 2024 stellte mit 41,58% die Gruppe der 26- 65-jährigen Menschen den größ-
ten Anteil unter den Geflüchteten  
 
Unter 3 Jahre; 4,73% 3 bis 5 Jahre; 5,29%6 bis 10 Jahre; 10,57%11 bis 16 Jahre; 12,67%17 Jahre; 2,27%18 bis 25 Jahre; 14,89%26 bis 65 Jahre; 41,58%Ab 66 Jahre; 4,0%

9 
 
3.4 Familienstruktur der Geflüchteten mit Stand 31.12.2024 
 
 
 
Erläuterungen zum Diagramm  
Veränderungen im Anteil der allein Reisenden: 
 Der Anteil der allein reisenden Männer hat sich im Vergleich zu 2023 um 
2,15 % leicht erhöht. 
 Allein reisende Frauen: Der Anteil ist um 1,22 % gestiegen. 
 Alleinerziehende Frauen: Der Anteil hat um 1,21 % zugenommen 
 
Unterbringung von Familien: 
 Der Anteil an Familien ist um 5,18 % gesunken. 
 Trotz des Rückgangs stellen Familien mit 72,58 % den größten Anteil der Ge-
flüchteten dar. 
 
 
Dieses Schaubild widerspricht der Darstellung in einigen politischen und medialen 
Kreisen, die von den „Allein reisenden, jungen Männern“ in großer Zahl sprechen, die 
gewaltbereit sein sollen, weil sie aus dem muslimisch-arabischen Kulturraum kom-
men. Eine solche Aussage ist pauschal, vorurteilsbehaftet und diskriminierend. 
 
 
 
alleinreisende Männer; 14,07%alleinerziehende Männer; 1,06%alleinreisende Frauen; 6,67%alleinerziehende Frauen; 5,73%Familien; 72.47%Familienstruktur Stand 31.12.2024

10 
 
4. Monitoring 
Das Monitoring-Verfahren und die damit verbundene Evaluation ist die unverzicht-
bare Wissensgrundlage für die Gewaltschutzarbeit. Im Folgenden wird der Ablauf 
des Monitorings und das Verfahren näher erläutert. 
Der Ablauf des Monitorings ist strukturiert und systematisch. Durch die tägliche Er-
fassung der Gewaltereignisse und deren Kategorisierung wird es möglich, eine indivi-
duelle Übersicht für die Unterbringungseinrichtungen zu erstellen. Damit können die 
Bedarfe und Maßnahmen zielgerichtet eingeschätzt werden.  
Zunächst werden die Gewaltvorkommnisse mittels des Formulars „Besondere Vor-
kommnisse“ erfasst und durch die Meldungen über Gewaltvorfälle aus den Wachbe-
richten der Sicherheitsunternehmen ergänzt. Zusätzlich fließen Auskünfte von au-
ßenstehenden Personen oder Dienststellen anderer Behörden ein. 
Nach der Erfassung aller gemeldeten Ereignisse werden die Meldungen monatlich 
zusammengefasst, ausgewertet und in eine Statistik übertragen, die die Jahresüber-
sicht darstellt. Die Vorfälle werden in einem Diagramm für das Berichtsjahr grafisch 
dargestellt. Die Unterteilung in 17 Kategorien unterschiedlicher Erscheinungsformen 
von Gewalt ermöglicht eine genaue Analyse dieser Formen und deren Entwicklung. 
Das tägliche Monitoring wirkt somit als Messinstrument, um Trends in der Gewaltent-
wicklung innerhalb der Unterkünfte frühzeitig erkennen und schnell reagieren zu kön-
nen. 
Diese Kategorisierung hat sich im Erfassungszeitraum von vier Jahren bewährt. Das 
Monitoring wurde in einer Fachpublikation zum Gewaltschutz in Kommunen vom 
Institut für Demokratische Entwicklung und Soziale Integration (DESI) in Berlin 2023 
als beispielgebend hervorgehoben und damit die Qualität und Effektivität des Ansat-
zes bestätigt. 
 
 
 
 
 
 
 
 
  
Das Monitoring ist in dieser Form ist ein Instrument, dass die Wirkung der Gewalt-
schutzmaßnahmen und der Gewaltprävention aufzeigt und zwingend weitergeführt 
werden muss.

11 
 
4.1 Vergleichsdaten 2023-2024 im Diagramm 
 
Erfasste Gewaltvorkommnisse in Kategorien: 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
4565194195434188252162213183749726314
799915
11414738298325429338500762053602011601002003004005006007008009001000
VG BK KS KWG §8a SG HG KV MD MDA SU BD BDA BDM RST PP RAS20232024

12 
 
4.2 Erklärung der Kategorien  
 
VG = verbale Gewalt 
BK = Bewohner*innenkonflikte 
KS = Kinderstreitigkeiten 
KWG = drohende Kindeswohlgefährdung 
§8a = Meldungen nach §8a SGBV III, Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung 
SG = sexualisierte Gewalt 
HG = häusliche Gewalt 
KV = Körperverletzungen 
MD = Morddrohungen  
MDA  = Morddrohungen von außerhalb der Einrichtungen 
SU = suizidale Absichten 
BD = Bedrohungen 
BDA = Bedrohungen von außerhalb der Einrichtungen  
BDM = Bedrohungen/Beleidigungen von Mitarbeitenden 
RST = Ruhestörungen 
PP = psychische Probleme 
RAS = Rassismus-Vorfälle 
 
 
4.3 Auswertung / Bewertung 
Die Zunahme von Gewalt als gesellschaftliche Entwicklung spiegelt sich im Arbeits-
feld des Amtes für Wohnungswesen wider und ist herausfordernd für die Fachkräfte, 
die vermehrt Unterstützung und Beratung bei Gewaltvorfällen in den Unterbringungs-
einrichtungen in allen aufgeführten Kategorien anbieten müssen.  
Hinzu kommt noch die Tatsache, dass sich die Zahl der untergebrachten Geflüchte-
ten im Vergleich zum Vorjahr um rund 1.100 Personen verringert hat, so dass der 
Anstieg der Vorfälle noch stärker ins Gewicht fällt. 
Das Diagramm zeigt die Zunahme der gemeldeten Vorfälle deutlich. Eine Zu-
nahme ist insbesondere in den Kategorien  
 verbale Gewalt um 343 Fälle (um 43%), 
 Bewohner*innenkonflikte um 396 Fälle (um 44%),  
 Bedrohungen um 182 Fälle (um 36%) 
zu verzeichnen.

13 
 
Damit setzt sich die Tendenz der vergangenen drei Jahre in diesen Kategorien fort. 
Ein deutlicher Rückgang ist in keiner Kategorie zu erkennen. Stagnation ist bei den 
Körperverletzungen zu sehen. Bemerkenswert ist die erhebliche Zunahme der Ruhe-
störungen von 288 Meldungen (80%). Auch die Meldungen mit dem Hintergrund psy-
chischer Probleme ist mit einem Anstieg von 138 Ereignissen (69%) zu verzeichnen.  
Besonders die Fälle von Personen mit psychischen Problemen, die häufig auch eine 
Suchtproblematik aufweisen, zeigen die Grenzen der möglichen Einflussnahme 
durch soziale Arbeit auf. Dabei sind nur 4,77% bekannte Fälle verzeichnet, die durch 
Atteste belegt sind. Nach wie vor gibt es zu wenig Beratungstermine und Therapie-
möglichkeiten bei Fachstellen, Psycholog*innen und Psychiater*innen. Dies hat Aus-
wirkungen auf den sozialen Aspekt des Zusammenlebens in den Unterkünften, die 
vom Fachpersonal vor Ort aufgefangen werden müssen. Die Mitbewohnenden leiden 
zum Teil erheblich unter den aufgeführten Erscheinungsformen von Gewalt durch 
psychisch Erkrankte, sind dann selbst aggressiver gestimmt oder in anderer Weise 
verunsichert werden.  
Durch die von der Gewaltschutzkoordinatorin voran getriebene Implementierung des 
Themenbereiches Gewaltschutz als Arbeitsprinzip ist das Meldeverhalten der betei-
ligten Akteur*innen stetig gewachsen. Eine hohe Sensibilität, auch gegenüber verba-
ler Gewalt, hat sich unter anderem auch durch Schulungen entwickelt. Hinweise 
durch Bewohnende haben sich erhöht, da sie wahrnehmen, dass sie bei Meldungen 
Unterstützung und Stärkung erhalten beziehungsweise Konflikte unter ihrer Einbezie-
hung bearbeitet werden. Dies erklärt teilweise die steigenden Fallzahlen. 
Die Zunahme von Gewaltbereitschaft ist ein gesamtgesellschaftliches Phänomen, 
welches das Ergebnis vieler Faktoren wie unter anderem Stress, soziale Ungleich-
heit, Unzufriedenheit oder Verlust sozialer Normen ist.  
Das wird durch die Veröffentlichung der Bundeskriminalstatistik am 7. Mai 2024 
durch das Bundeskriminalamt für 2023 bestätigt. So ist beispielsweise die häusliche 
Gewalt um 6,5% gestiegen, wobei 70% der Opfer Frauen waren. Die Dunkelziffer 
wird als sehr hoch geschätzt. Viele partnerschaftliche und innerfamiliäre Taten kom-
men nicht zur Anzeige und werden damit nicht erfasst. 
Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ verzeichnete ein um 59.000 Fällen erhöhtes 
Beratungsaufkommen, was einen Anstieg um 12% bedeutet.   
Das im Februar 2025 verabschiedete Gewalthilfegesetz2 ist sicherlich ein längst 
überfälliger Schritt, wird sich in seiner vollständigen Umsetzung aber noch bis 2032 
hinziehen. Allerdings muss die Ursachenforschung und –behebung gleichfalls ver-
stärkt werden, um Lösungen und präventive Maßnahmen für alle Bereiche zu entwi-
ckeln. 
Die beauftragten Sicherheitsdienste sind außerhalb der Dienstzeiten der Fachkräfte 
der sozialen Arbeit ansprechbar und sorgen vor Ort für einen geregelten Wohnheim-
betrieb. Es ist schwierig für die Bewohnenden zwischen den verschiedenen Funktio-
                                            
2 Inkrafttreten des Großteils des Gesetzes am 28. Februar 2025. Inkrafttreten der Sicherstellungsver-
antwortung nach § 5 Gewalthilfegesetz am 1. Januar 2027. Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf 
Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt für Frauen und ihre Kinder 
am 1. Januar 2032

14 
 
nen der Mitarbeitenden zu unterscheiden. Fehlinterpretationen von Bewohner*innen-
verhalten, die nicht absichtlich geschehen, führen durchaus zu komplizierten Klä-
rungssituationen. Umgekehrt sind Interventionen des Sicherheitspersonals, die sensi-
bel mit ihrer Rolle umgehen, sehr hilfreich und deeskalierend in angespannten Kon-
fliktlagen. Das unterstreicht die Bedeutung einer ständigen Sensibilisierung für die 
Frage „Was ist Gewalt?“. Schulungen zu diesem Thema sind für alle Berufsgruppen 
im der Geflüchtetenarbeit kontinuierlich notwendig.  
 
5. Schutz von Kindern und Frauen 
Der Anteil der Kinder und Jugendlichen in städtischen Geflüchtetenunterkünften von 
35,35% ist sehr hoch. Somit bleibt das Thema Kinderschutz einer der wichtigsten im 
Aufgabenbereich der Gewaltschutzkoordination. Das Ziel muss sein, den Kindern 
und Jugendlichen mit Fluchterfahrung eine Zukunft zu ermöglichen, die sie befähigt, 
ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Die Fluchterfahrungen und bisherige Lebens-
situation von Kindern und Jugendlichen stellen immer wieder eine Herausforderung 
in der Betreuung und im Bereich des Kinderschutzes dar, wenn den Fachkräften über 
Beziehungsarbeit die Fluchtumstände bekannt sind. 
Seit 2018 ist Köln als kinderfreundliche Kommune durch die UNICEF ausgezeichnet 
und verpflichtet sich damit Kinderrechte besonders zu berücksichtigen. Ein ganzheit-
licher Ansatz der Stadt Köln, präventive Maßnahmen, sichere Räume, Handlungsleit-
fäden sowie die Zusammenarbeit interdisziplinärer Gruppen ist die Voraussetzung, 
um das Kindeswohl nach den Vorgaben des Sozialgesetzbuches VIII in Unterkünften 
zu schützen. 
Der Soziale Dienst des Amtes für Wohnungswesen arbeitet nach der 2023 überarbei-
teten „Kooperationsvereinbarung zum Kinderschutz in Unterbringungseinrichtungen 
für Geflüchtete“, die zwischen dem Amt für Kinder, Jugend und Familie, dem Amt für 
Wohnungswesen sowie den beauftragten Betreuungsträgern geschlossen wurde. 
Diese Vereinbarung bildet die Grundlage für ein gemeinsames Verständnis und Han-
deln zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, die im Rahmen der jeweiligen Be-
treuungseinrichtungen unterstützt werden.

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Allgemeines Verfahrensschema Kindesschutz in der Kooperation Amt für Wohnungswesen – 
Amt für Kinder, Jugend und Familie 
 
 
 
Die Fachkräfte der Sozialen Arbeit agieren nach diesem „Verfahrensschema Kindes-
schutz“ in Kooperation mit dem Amt für Wohnungswesen und dem Amt für Kinder, 
Jugend und Familie. Die Gewaltschutzkoordinatorin wird, mit anderen Fachkräften bei 
der Einschätzung des Risikos als erfahrene Fachkraft hinzugezogen, die mit ihrer Ex-
pertise unterstützt. 
 
Die scheidende Bundesregierung hatte im Koalitionsvertrag 2021 vereinbart, die Kin-
derrechte im Grundgesetz zu verankern. Dies wurde jedoch nicht umgesetzt. Kinder-
rechte zu stärken und fördern ist immer noch eine große Herausforderung auf allen 
gesellschaftlichen Ebenen und in allen Strukturen. 
 
5.1 Kinderschutz ist Gewaltschutz und Gewaltprävention 
Die Einrichtungen der Stadt Köln handeln präventiv mit Maßnahmen, um die Gewalt 
gegen Kinder in allen Erscheinungsformen zu vermeiden:  
 körperliche und seelische Vernachlässigung;  
 seelische und körperliche Misshandlung 
 sexuelle Gewalt 
 traumatische Fluchterlebnisse

16 
 
Kinder, die während ihrer Flucht Gewalt, Missbrauch oder anderen traumatischen Er-
eignissen ausgesetzt waren, sind besonders gefährdet, psychische und emotionale 
Probleme zu entwickeln. 
Traumatisierte Eltern, die körperlich und/oder psychisch erkrankt sind, können wenig 
auf die Bedarfe der Kinder eingehen und ihnen kaum emotionale Sicherheit und 
Rückhalt bieten. 
Wohnsituationen in Gemeinschaftsunterkünften erlauben wenig Privatsphäre und 
Rückzugsmöglichkeiten. Gemeinschaftsbäder und -küchen stellen keinen sicheren 
Raum für kindgerechte Unterbringung dar und erhöhen das Risiko für Konflikte und 
Gewalt und können in der Gesamtheit betrachtet retraumatisierend sein. 
Mangelnde soziale Kontakte und Unterstützung können zu einem Gefühl der Isola-
tion führen. Dadurch erhöht sich das Risiko, Opfer von Vernachlässigung und Miss-
brauch oder Gewalt zu werden. 
Die Unsicherheit über den rechtlichen Aufenthaltsstatus empfinden Geflüchtete häu-
fig als einen Schwebezustand, dies führt zu emotionalem Stress. 
Kulturelle und sprachliche Barrieren machen die Integration in die neue Gesellschaft 
und den Zugang zu Unterstützungssystemen bei Gewaltvorkommnissen schwierig. 
Der Verlust von Bildungschancen während der Flucht kann langfristige Auswirkungen 
auf die Entwicklung und Zukunftsperspektiven der Kinder haben. 
Angekommen in einer neuen Kultur ergeben sich Konflikte mit den Eltern, die an ih-
rem bisherigen Wertesystem festhalten wollen, während sich Kinder und Jugendliche 
neu in ihrem Umfeld orientieren.  
Maßnahmen zur Gewaltprävention sind folglich systemisch anzusiedeln. Aus Sicht 
des Gewaltschutzes ist jede Investition in Bildung, Förderung, Beratung, politische 
Bildung sowie Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche eine Investition in Ge-
waltprävention. In vielen genau dieser Bereiche herrschen erhebliche Sparzwänge, 
werden Fördergelder gekürzt und Personal abgebaut. Die Folgen für die psychische 
Gesundheit der Kinder und Jugendlichen können erheblich sein, woraus hohe Folge-
kosten entstehen können.  
Im Amt für Wohnungswesen Köln standen auch im letzten Jahr den Fachkräften der 
sozialen Arbeit der Betreuungsträger Kolleg*innen des Sozialen Dienstes mit Experti-
sen als erfahrene Fachkräfte bei möglichen Kindeswohlgefährdungen ebenso wie die 
methodisch fundiert ausgebildete Gewaltschutzkoordinatorin beratend zur Seite. 
 
Kindeswohlgefährdungen  
Das Statistische Landesamt NRW veröffentlicht, dass die Jugendämter in NRW 
56.000 Verdachtsfällen von Kindeswohlgefährdungen nachgegangen sind. Bei 
7.742 Fällen wurde eine akute, bei 6.098 eine latente Gefährdung festgestellt. In 
35 % der Fälle (19.735) stellten die Jugendamtsmitarbeitenden einen Hilfebedarf

17 
 
fest. Zu den festgestellten Kindeswohlgefährdungen gehören psychische Misshand-
lung, Unterdrückung, Zwangsverheiratung (5.070 Fälle), körperliche Misshandlungen 
(4.026 Fälle) und 1.016 Fälle sexueller Gewalt.3 
2023 wurden dem Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln 4.859 Ver-
dachtsfälle zur Kindeswohlgefährdung (KWG) gemeldet, davon bestätigten sich 963, 
wie das Amt für Kinder, Jugend und Familie mitteilte. Für das 2024 wurden höhere 
Zahlen festgestellt. Das Amt für Kinder, Jugend und Familie geht weiter von einem 
großen Dunkelfeld aus.4 
Das Diagramm zeigt eine Übersicht der eingegangenen Meldungen beim Sozialen 
Dienst des Amtes für Wohnungswesen und der Gewaltschutzkoordination. 
 
 
 
Die Zusammenarbeit mit den Bezirksjugendämtern und dem dort angesiedelten Ge-
fährdungsmeldungssofortdienst (GSD) gewinnt in Köln eine zentrale Bedeutung, um 
Kinderschutz zu gewährleisten. Die Zivilgesellschaft ist seit Corona sensibler für die-
ses Thema, das in der Öffentlichkeit offener behandelt wird und damit mehr Akzep-
tanz und Aufmerksamkeit erzielt. 
Das Amt für Kinder, Jugend und Familie und das Amt für Wohnungswesen arbeiten 
eng zusammen, um das Kindeswohl sicherzustellen. Auch wenn es die Herausforde-
rung der Ressourcenengpässe gibt, ist die interdisziplinäre Zusammenarbeit der 
Weg, den bestmöglichen Schutz für Kinder und Jugendliche zu gewährleisten.  
 
5.2 Kinderschutz und Jugendkriminalität 
Zum Arbeitsfeld Kinderschutz gehört auch die Tatsache, dass die Jugendkriminalität 
in Köln zugenommen hat. Dies teilt die Polizei in ihrem Bericht 2023 mit. Der Anstieg 
der unter 14-jährigen jugendlichen Tatverdächtigen ist mit 11,4 % besonders hoch. 
Der NRW-Innenminister Herbert Reul hat zu dieser Problematik eine Studie in Auf-
trag gegeben, um die Ursachen und Hintergründe besser zu verstehen. 
                                            
3 it.nrw von 02.08.2024 
4 KSTA: Alberts, R. Kindeswohlgefährdung in Köln: „Wir erfassen das Dunkel bei weitem nicht voll-
ständig“ von 19.09.2024 
01002002021 2022 2023 2024Fälle von § 8a SGB VIII und Meldungen über mögliche Kindeswohlgefährdungen §8aKWG

18 
 
Das Monitoring belegt hierzu, dass die Gewaltbereitschaft im Bereich der verbalen 
Konflikte steigt, sich dieses Verhalten auf die Kinder auswirkt, die selbst schneller 
streiten. Elternverhalten dient für sie als Beispiel und Rechtfertigung („wir sind halt 
so“). 
Dass weitere wirtschaftliche, soziale und mediale Faktoren einen Einfluss auf eine 
steigende latente Gewaltbereitschaft haben, ist möglich. Unabhängig von den Ursa-
chen des Anstiegs ist es Aufgabe des Gewaltschutzes mögliche Maßnahmen zu tref-
fen, um diese Entwicklung einzudämmen.  
 
5.3 Frauenschutz 
Geflüchtete Frauen waren unter Umständen bereits auf ihren Fluchtwegen mit Ge-
walt konfrontiert. Diese Gewalterfahrungen können sich am Ziel in Deutschland durch 
andere männliche Geflüchtete, Ehemänner, Familienangehörige oder weitere soziale 
Kontakte im Umfeld von Unterkünften fortsetzen. Um den Schutz von Frauen zu ge-
währleisten, werden sowohl präventive als auch akute Maßnahmen im Einzelfall er-
griffen. Dazu gehört die Unterbringung allein reisender Frauen und ihren Kindern se-
pariert von Männern. In diesen Unterkünften ist vorwiegend weibliches Sicherheits-
personal eingesetzt. Das Team der Sozialbetreuung hat ein besonderes Augenmerk 
auf diese vulnerable Gruppe und reagiert sensibel auf Gewaltereignisse, die unmittel-
bar an die Gewaltschutzkoordination weitergemeldet werden. Sozialarbeiter*innen 
bieten rechtliche Beratung und Unterstützung an. Dazu kann auch die temporäre Un-
terbringung in einer Schutzwohnung des Amtes für Wohnungswesen gehören. Die 
anonyme Unterbringung dort bedeutet, dass die Frauen schnell aus der akuten Ge-
fahrensituation gelangen.  
Dieses Angebot der Schutzwohnung hat es bisher einigen Frauen ermöglicht, sich im 
geschützten Raum zu erholen und eine Entscheidung über ihren weiteren Lebens-
weg zu treffen. Diese Maßnahme trägt dazu bei, nicht nur die unmittelbare Sicherheit 
der Frauen zu garantieren, sondern sie zu stärken, langfristig Gewalt zu verhindern 
und den Frauen eine Perspektive zu bieten.  
 
6. Gewaltschutz - Gewaltprävention  
Zu den zentralen Maßnahmen und Steuerungselementen im Krisenmanagement und 
Gewaltprävention gehören insbesondere die Interventionen durch die Fachkräfte der 
Sozialen Arbeit. In einer akuten Konfliktsituation sorgt das schnelle Eingreifen und 
Deeskalieren durch die Sicherheitsmitarbeitenden für eine sofortige Entlastung.  
Für die Umsetzung des Konzepts sind mehrere koordinierte Maßnahmen erforder-
lich. Dazu gehören Beratungsgespräche durch Fachberatungsstellen, Bewohner*in-
nenversammlungen, die präventiv wirken können, sowie fallbezogener Teamaus-
tausch in den Unterkünften. Kommunikation mit den Akteur*innen vor Ort und den 
Fachkräften der Sozialen Arbeit ist in der Gewaltschutzkoordination unverzichtbar. 
Bei Bedarf kann die Anzahl der eingesetzten Sicherheitskräfte kurzfristig erhöht und 
die Schichtzeiten ausgeweitet werden, um eine Gefahrensituation zu entschärfen.

19 
 
Die gemeinsame Abstimmung der Schutzkonzepte ist Voraussetzung für die Umset-
zung der Ziele in der Gewaltprävention und für den Gewaltschutz.  
Die Meldungen zu Gewaltereignissen werden täglich von der Gewaltschutzkoordina-
tion geprüft. Insbesondere bei Fällen von häuslicher Gewalt oder Kindeswohlgefähr-
dung erfolgt eine enge Abstimmung mit den zuständigen Fachkräften der Sozialar-
beit. Gemeinsam mit dem Team vor Ort und der zuständigen Fachkraft und Teamlei-
tung werden geeignete Maßnahmen erarbeitet und umgesetzt. 
 
6.1 Förderprogramm Gewaltprävention 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 21. März 2024 das „Förderprogramm 
für Projekte zur Gewaltprävention und Stärkung von integrativen Angeboten für in 
städtischen Unterbringungsstandorten lebende Geflüchtete in Köln“ beschlossen. Mit 
seinem Beschluss hat der Rat ebenfalls festgelegt, dass die Entscheidung über die 
Bewilligung der Fördermittel dem Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 
übertragen wird.  
Auf Grundlage der fristgerecht eingegangenen, prüffähigen Anträge hat die Jury aus 
Mitgliedern der Fachverwaltung eine Empfehlung für Zuwendungen an Berechtigte 
im Sinne der Förderrichtlinie erarbeitet. Bei der Bewertung der einzelnen Projekte 
wurden unter anderem die Kriterien „Zusammensetzung der Zielgruppe“, „Eignung 
der Methoden“, „Nachhaltigkeit / Wirksamkeit des Projektes“, „innovative Aspekte“, 
sowie der Bezug zu den Zielen der Richtlinie (Gewaltprävention & Antidiskriminie-
rung, Teilhabe und Empowerment) zugrunde gelegt. Das Ergebnis wurde mit dem 
Amt für Integration und Vielfalt abgestimmt.  
Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren hat in seiner Sitzung am 
6. Juni 2024 beschlossen, aus den im Haushalt zur Verfügung stehenden Mitteln zur 
Förderung von Projekten zur Gewaltprävention und zur Stärkung von integrativen An-
geboten für in städtischen Unterbringungsstandorten lebende Geflüchtete in einer 
Gesamthöhe von 180.000,00 Euro für folgende Projekte zu vergeben: 
1. Einheit in Vielfalt: Integration für ein harmonisches Köln - Workshops zu 
gewaltfreier Kommunikation (Blau-Gelbes Kreuz Deutsch-Ukrainischer Ver-
ein e.V.),  
2. Young-men-sports - Sportangebot insbesondere für junge Männer in und 
außerhalb der Herkulesstraße (DRK Kreisverband Köln e.V.),  
3. Familien fairstärken-Gewaltprävention für Familien in Unterbringungsein-
richtungen (Fair.Stärken e.V.),  
4. FEMpower für geflüchtete Frauen - Gruppenangebot und Einzelfallbera-
tung, geschlechterspezifische Gewaltprävention (HennaMond e.V.),  
5. Jugendtheater: Für Respekt, Toleranz und Vielfalt - Integration Gewalt be-
troffener, gefährdeter Jugendlicher, (Kölner Flüchtlingsrat e.V.), 
6. Zusammen stark: Gewaltprävention, Teilhabe und Kultursensibilität in städ-
tischen Unterbringungseinrichtungen - Offenes Gruppenangebot mit Spiel- 
und kunstpädagogischen Elementen (Kölner Spielewerkstatt e.V.), 
7. Männer machen mit - partizipatives, niedrigschwelliges Kreativangebot für 
Männer aus der Herkulesstraße (Kulturkinder e.V.),  
8. Ihr seid willkommen - Workshop-Angebote und Schulungen (Rom e.V.),

20 
 
9. Kontaktloses Boxtraining - Aufbau und Stärkung Selbstbewusstsein, Abbau 
von Aggressionen, Stärkung Konzentration und Erlernen von Respekt und 
Fairness (SKM-Sozialdienst Katholischer Männer e.V.) 
Die Projekte sind alle in 2024 angelaufen und enden in 2025. Im nächsten Bericht 
folgen eine detaillierte Berichterstattung und ein Fazit zur Wirksamkeit.  
 
6.2 Präventionsmaßnahmen und Sensibilisierung für Gewalt 
Der Umgang mit Gewalt in der sozialen Arbeit ist selbsterklärend von Gewaltlosigkeit 
geprägt. Die Haltung dazu und Wertevermittlung sind die Basisarbeit in den Unter-
bringungseinrichtungen für Geflüchtete. Die Sensibilisierung für Gewaltereignisse 
und der Umgang damit steht ständig im Fokus der Arbeit. Die individuell geprägte 
Wertehaltung zur Gewalt begleitet jede Fachkraft der Sozialen Arbeit im Alltag und 
wird den Mitarbeitenden und der Personengruppe der Geflüchteten vermittelt.  
 
6.2.1 Belegungsmanagement  
Präventionsaspekte werden bereits bei der Belegung angewandt. Bei Fragen der 
Verlegung von Personen und Familien oder Neubelegung der Unterkünfte werden 
Gewaltschutzaspekte beachtet. Es ist eine tägliche Aufgabe, für die jeweiligen Perso-
nengruppe die am besten geeignete Wohnmöglichkeit zu finden. Dies gilt insbeson-
dere für vulnerable Gruppen und Familien mit Kindern. Nicht nur bei erstmalig unter-
zubringenden Geflüchteten stellt sich diese Frage, sondern auch bei Umzügen von 
einer Unterkunft in eine andere, weil dort die Wohnungsgröße passt oder die Anbin-
dung zum Arbeitsplatz und zu den Schulen der Kinder einfacher ist. Oft stellt sich 
auch die Frage der sozialpädagogischen Betreuung vor Ort, die sich günstig auf das 
Familiensystem oder Einzelperson auswirken kann. Soziale Bezüge und das vorhan-
dene Gefüge der Bewohnenden vor Ort werden bei Entscheidungen für eine Verle-
gung ebenso abgewogen und berücksichtigt. Dazu kommen die Beteiligung und Vor-
stellungen der Geflüchteten, die den Vorgang soweit möglich mitgestalten. 
 
6.2.2 Netzwerkarbeit 
Im Jahr 2024 fand ein regelmäßiger Austausch mit den Gewaltschutzbeauftragten 
der Träger DRK und Diakonie Michaelshoven5 in einer Arbeitsgruppe statt, die sich 
zielgerichtet mit dem Ist-Stand und den Entwicklungsmöglichkeiten des Gewaltschut-
zes beschäftigte. Neue Ideen flossen ebenso ein, wie Lösungsansätze im Vergleich, 
da die Fachkräfte auch die Wirksamkeit durch eine Befragung in ihren Unterkünften 
evaluierten.  
Auch die AG „Sensibel für Gewalt“ im Austausch mit der Caritas wurde fortgesetzt. 
Besonderer Fokus wurde auf die Entwicklung der Gewaltschutzarbeit gelegt, die in 
den erarbeiteten Konzepten beschrieben wird.  
                                            
5 Beschluss vom 17.08.2023 AN1145/2023 des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren 
zur Sicherstellung der Gleichbehandlung von geflüchteten Personen sowie konsequente Umsetzung 
des Gewaltschutzkonzeptes

21 
 
2024 fanden ebenfalls Gespräche mit der Ombudsstelle für Geflüchtete statt. Diese 
bietet eine wichtige Ergänzung in der Gewaltschutzarbeit. Der Austausch dient der 
Weiterentwicklung des Gewaltschutzkonzepts. Fragen zu den Besonderheiten einzel-
ner Unterkünfte wurden besprochen. Die fachlichen Vorgehensweisen und Beson-
derheiten der beiden Arbeitsfelder enthalten Schnittstellen und können beidseitig be-
reichernd wirken.  
Die Gewaltschutzkoordinatorin ist ständiges Mitglied im Arbeitskreis „Häusliche Ge-
walt“ des Amtes für Kinder, Jugend und Familie. 
Stetiger Austausch findet mit der Ehrenamtskoordinatorin des Caritasverbandes im 
Rahmen der Teilnahme an „Runden Tischen“ statt. Die teilnehmenden Multiplika-
tor*innen geben die Informationen in den jeweiligen Stadtteilen dann an weitere Ak-
teur*innen weiter. 
Nicht zuletzt ist die Kooperation mit Fachämtern zu erwähnen und in besonderer 
Weise mit spezialisierten Beratungsstellen wie zum Beispiel Hennamond e.V., A-
gisra e.V. und Rubicon e.V. 
Der Besuch einer Geflüchtetenunterkunft in Leverkusen erwies sich als aufschluss-
reich im Vergleich. Das dortige Gewaltschutzkonzept besteht bereits seit 2017, je-
doch ohne Monitoring, da die Zahl der zugewiesenen Geflüchteten eher gering war. 
Inzwischen hat sich das verändert. Die Stadt Leverkusen hat sehr viele Familien in 
abgeschlossenen Wohnungen untergebracht. Das Beratungsteam beabsichtigt ein 
Monitoring nach Kölner Vorbild einzuführen. Hierzu erfolgte ein reger Erfahrungsaus-
tausch. 
In den Diskussionen wurde deutlich, dass die Gewaltschutzarbeit stark von den je-
weiligen Gegebenheiten in den Unterkünften abhängig ist und die Bedürfnisse variie-
ren. 
Aus dem Kontakt zum Institut für Demokratische Entwicklung und Soziale Integration 
in Berlin (DESI), ergab sich ein Austauschtreffen in Köln mit der Abteilung Kinder-
schutz von UNICEF Deutschland. Die Kinderschutzmaßnahmen im Rahmen des Ge-
waltschutzes in den Unterbringungseinrichtungen des Amtes für Wohnungswesen 
fanden deren Anerkennung.  
 
6.3 Schulungen und Reflexion 
Es finden regelmäßig Kurzschulungen zum Thema „Was ist Gewalt?“ mit Seminar-
gruppen statt. Die Seminare dienen dazu, eine Abstumpfung im Empfinden für Ge-
walt zu vermeiden und im kollegialen Austausch unterschiedliche Blickwinkel und 
Einschätzungen eines Gewaltereignisses zu erörtern. Dazu werden sowohl erfahrene 
Sozialarbeitende als auch neue Mitarbeitende eingeladen. Der Personenkreis erwei-
tert sich um Heimleitungen, die wertvolle Erfahrungen und individuelle Lösungsan-
sätze einbringen.  
Ein wesentlicher Bestandteil der Gewaltschutzarbeit ist die persönliche Beratung der 
Fachkräfte zu Gewaltvorkommnissen. In diesem Beratungsprozess werden die spezi-
fischen Besonderheiten der Unterkünfte, das soziale Umfeld, die Familienstrukturen

22 
 
und die Lebensumstände der Betroffenen berücksichtigt. So können gezielte indivi-
duelle Maßnahmen zur Gewaltprävention und Intervention bei Gewaltereignissen 
entwickelt werden. 
 
7. Fragebogen  
 
Analysedaten 
Im Jahr 2024 konnte das geplante Fragebogenprojekt zu verschiedensten Aspekten 
des Gewaltschutzes als Studienprojekt eines Praxisstudenten der Sozialen Arbeit in 
enger Zusammenarbeit mit der Gewaltschutzkoordinatorin umgesetzt werden.  
Ziel dieses Projekts waren Erfassung und Analyse der aktuellen Ist-Situation in Be-
zug auf Gewalt in den Unterbringungseinrichtungen. 
Hierfür wurden Kriterien und Fragen entwickelt, die nach methodischen Gesichts-
punkten sicherstellten, dass sich Mitarbeitende auch mit unterschiedlichen Qualifika-
tionen in einem repräsentativen Durchschnitt der verschiedenen Unterkünfte ange-
sprochen fühlten. Hierbei wurden Aspekte wie Größe, Bautyp und Belegungsart der 
Unterkünfte (Männer, Frauen, Familien) berücksichtigt. 
Die Fragebögen gingen an 63 der circa 150 städtischen Unterbringungsstandorte. Es 
gab aus 53 Unterkünften Rückmeldungen und insgesamt 74 Fragebögen kamen aus 
den Unterkünften zurück. Der Fragebogen konnte von allen Mitarbeiter*innen der So-
zialbetreuung oder den Heimleiter*innen ausgefüllt werden.  
Die Fragen bezogen sich auf verschiedene Themenbereiche:  
 eine Standortanalyse der Unterbringungseinrichtung hinsichtlich der Ange-
bote, 
 Aspekte des Gewaltschutzes und des Arbeitsplatzes, 
 Fragen zur Reflexion und Reaktion auf Gewalt,  
 Fragen zur Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen und Einrichtungen so-
wie die Gewaltsituation und Gewalterfahrungen, 
 Benennung weiterer Bedarfe in den spezifischen Unterkünften 
Die Ergebnisse des Fragebogenprojekts dienen als Grundlage, um die Bedarfe für 
die laufende Gewaltschutzarbeit- und Prävention präzise zu erkennen. 
Welche präventiven Maßnahmen zeigen bereits Wirkung in der Alltagsarbeit und wel-
che Bedingungen oder Ereignisse tragen zur Verstärkung von Gewalt bei? Bestäti-
gen die Angaben die „gefühlte“ Situation? Gibt es unerwartete Erkenntnisse? 
Im Folgenden wird diese Forschungsarbeit in Diagrammen veranschaulicht. Sie er-
gänzen folgerichtig das Monitoring, das in Kapitel 5 erläutert wird.

23 
 
7.1 Bekanntheitsgrad Gewaltschutzkonzept  
 
  
 
Die Fragen zum Bekanntheitsgrad lauteten:  
Kennen Sie das Gewaltschutzkonzept der Stadt Köln für die Unterkünfte für Geflüch-
tete? 
Hatten Sie bereits Austausch der städtischen Gewaltschutzkoordinatorin? 
Das Diagramm zeigt Ergebnisse, die auf eine erfolgreiche Implementierung des Ge-
waltschutzkonzeptes und eine hohe Akzeptanz der Gewaltschutzarbeit hinweisen. 62 
von 74 Personen, die sich an der Befragung beteiligten, kannten das Gewaltschutz-
konzept. Dabei ist zu beachten, dass Personalwechsel und Neueinstellungen von 
Mitarbeitenden in den Unterbringungseinrichtungen eine Rolle spielen.  
Daher werden neue Mitarbeitende fortlaufend durch Fortbildungen und Informations-
veranstaltungen über das Thema Gewaltschutz informiert und dazu sensibilisiert. 
 
7.2 Besonderer Schutzbedarf 
 
01020304050607010. Kennen Sie das Gewaltschutzkonzept der StadtKöln für Unterkünfte für Geflüchtete?12. Hatten Sie bereits Austausch mit der städtischenGewaltschutzkoordinatorin, Petra Schims?Gewaltschutz JaNeinOhne Angabe

24 
 
 
 
Besonderer Schutzbedarf kann in verschiedenen Bereichen festgestellt werden: 
Vulnerable Gruppen, wie im Schaubild aufgeführt, benötigen oft zusätzlichen Schutz, 
da sie häufig einem höheren Risiko für Gewalt und Diskriminierung ausgesetzt sind. 
Psychisch erkrankte und traumatisierte Geflüchtete können in für sie herausfor-
dernde Situationen anfälliger für extreme Reaktionen sein, die sich auch in Gewalt-
vorfällen äußern können. Sie benötigen besondere Unterstützung, Beratung und 
Schutzmaßnahmen.  
Unterstützend wirken Informationen über die Rechtslage und verfügbare Beratungs-
stellen, damit sie Zugang zu den notwendigen Ressourcen haben. Soziale Isolation 
führt eher zu Gewalthandlungen und Spannungen in Konfliktsituationen. Um Integra-
tion zu fördern, sind Sprachbarrieren abzubauen, Kommunikation wirkt gewaltvermin-
dernd.  
Es ist unverzichtbar, diese Bereiche zu erfassen und zu evaluieren, um entspre-
chende Maßnahmen anzuregen, die den Schutzbedarf decken und für die Bewoh-
nerschaft ein sicheres Umfeld schaffen. 
 
7.3 Informationen zum Feld Gewaltschutz-Prävention 
 
Hatten Sie bereits Fortbildungen oder Informationsveranstaltungen zum Thema Ge-
waltschutz, Gewaltprävention und Kinderschutz? 
5734436438560 10 20 30 40 50 60 70KinderschutzLGBTIQ+*-IdentitätMenschen mit BehinderungMenschen mit psychischen BelastungenSchwangere FrauenBetroffene von häuslicher GewaltWo sehen Sie in ihrem Tätigkeitsbereich besonderen Schutzbedarf?Ja

25 
 
  
Für Fachkräfte der sozialen Arbeit wurden Fortbildungen und Informationsveranstal-
tungen der Stadt Köln zu Themen des Gewaltschutzes, der Gewaltprävention und 
des Kinderschutzes angeboten.  
Durch die Befragten benannte Fortbildungen  
 
 Sicherheitstraining  
 Deeskalationstraining  
 Kindeswohlgefährdung (durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie) 
 Sexualisierte Gewalt (durch Zartbitter e.V.) 
 LSBTIQ*+ Schulungen (durch Rubicon e.V.) 
 Kinderschutz und Gewaltschutz 
 Sensibel für Gewalt (durch die Caritas) 
 Psychische Erkrankungen  
 
Durch die Befragten benannte Informationsveranstaltungen 
 
 Gewaltschutzfortbildung und Fallanalysen und Fachberatung  
 Thema „Minderjährige und Umgang“  
 Mantelkonzept Gewaltschutz für Mitarbeitende 
 „Was ist Gewalt?“ Kurzseminare durch die Gewaltschutzkoordinatorin 
 Trauma und Pädagogik, Menschen mit Kriegs- und Fluchterfahrungen 
 
Durch die Befragten benannte sonstige Vorkenntnisse 
 
 Berufserfahrung und Vorkenntnisse durch Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD)  
 Umgang mit Gewalt, Training 
 
 
 
 
 
 
0 10 20 30 40 50 60 70FortbildungenInformationsveranstaltungenSonstigeohne AngabenNeinJa

26 
 
7.4 Eigene Gewalterfahrung am Arbeitsplatz 
 
  
 
Im Rahmen des Fragebogens werden alle erlebten Gewalterfahrungen am Arbeits-
platz oder auf dem Weg von und dorthin erfragt.  
Im Diagramm werden drei verschiedene Arten von Gewalt aufgezeigt. Dazu gehört 
die verbale Gewalt, von der das Sicherheitspersonal, die Heimleitung, die Fach-
kräfte der sozialen Arbeit, Küchenpersonal und Reinigungskräfte betroffen sind. Ver-
bale Gewalt tritt oft auch zwischen den Bewohnenden auf. Bei der Erfassung der 
Vorfälle treten Fragen zur Definition von Gewalt auf. Das verdeutlicht die Notwendig-
keit der Sensibilisierung für das Thema Gewalt und deren Facetten, um das respekt-
volle Miteinander zu fördern. Bei 74 Rückläufen bestätigen 48 Personen Erfahrungen 
durch verbale Gewalt. 
Zum Bereich Bedrohungen zählen Androhung physischer und sexualisierter Gewalt 
sowie die Bedrohung durch körperliche Übergriffe, Stalking, rassistische Angriffe. 
40 Personen attestieren Bedrohungssituationen. 
Körperliche Übergriffe betreffen das Sicherheitspersonal, das Servicepersonal bei 
der Essensausgabe und die Mitarbeitenden des Betreuungspersonals, Hausmeis-
ter*innen und medizinische Angestellte. Fachkräfte der Sozialen Arbeit sind seltener 
betroffen. Die Hemmschwelle ist hier höher als bei verbalen Angriffen. Acht Personen 
haben körperliche Übergriffe erfahren. 
 
 
 
010203040506070verbale Gewalt Bedrohungen körperliche ÜbergriffeHaben Sie selbst Gewalt am Arbeitsplatz erlebt? Wenn ja, welche Form von Gewalt? JaNeinohne Angaben

27 
 
7.5 Individuelle Belastung durch Gewaltereignisse  
 
 
Erläuterung: von 74 Personen fühlen sich 22 stark belastet, 32 kaum belastet, 15 gar nicht belastet 
und 5 machten keine Angaben 
 
Die Belastung durch Gewaltereignisse hängt von der individuellen Situation und der 
Art der Unterbringungseinrichtung ab, wie die beispielhaften Antworten auf die Frage 
aussagen: 
 Wenn ständig aggressive Personen anwesend sind, dann ist die Belastung 
dauernd vorhanden. Ansonsten ist die Wohnsituation oft ruhig. 
 Aktuell ist die Zusammenarbeit mit den Bewohnenden ausgeglichen und ruhig, 
was stark von den jeweilig untergebrachten Familien mit ihrem Unterstüt-
zungsbedarf abhängt. 
 Die Belastung ist situationsabhängig und kann phasenweise sehr stark sein. 
 Über langen Zeitraum erlebte Gewaltereignisse sind sehr belastend. Kurzfris-
tige Gewalterfahrungen sind weniger bedrückend. 
 Die Belastung schwankt in der Intensität. 
 Im Arbeitsfeld ist man Druck und Gewalt jeglicher Form ausgesetzt. Das Ge-
waltpotenzial kann häufig nicht eingeschätzt werden, da dies stark von den 
Umständen abhängt. 
 Gewaltereignisse unter den Bewohner*innen oder Berichte erschüttern mich, 
werden aber gut aufgearbeitet. 
 Eine höhere Belegungszahl in der Unterkunft bedeutet einen höheren Stress-
faktor. 
Stark 30%Kaum 44%Gar nicht21%Ohne Angaben 5%35. Wie hoch ist Ihre Belastung durch Gewaltereignisse?StarkKaumGar nichtOhne Angaben

28 
 
Die Auswertung des Fragebogenprojektes führt zu folgenden Erkenntnissen: 
Die Belastung durch Gewaltereignisse in der Unterkunft kann stark variieren. Je nach 
den spezifischen Umständen und der Situation der Einrichtung und personellen Res-
sourcen gibt es Phasen mit hoher Belastung, aber auch ruhigere und stabilere Zei-
ten. Aus den genannten Antworten ergeben sich mehrere wichtige Aspekte, die die 
Intensität der Belastung beeinflussen: 
 
 Häufigkeit und Art der Aggression 
 Zusammenarbeit und familiäre Dynamik, Dynamik in Einzelfallbetreuung 
 Situationsabhängige Belastung 
 Langfristige Belastung wirkt sich stärker aus als kurzfristige Belastung. 
 Psychische Belastung durch Berichte der Klienten von Gewaltereignissen, Fluchtgeschichte 
 Größere Kapazität und Belegung führen zu einem höheren Stressfaktor. 
 Gewalt ist nicht konkret einschätzbar oder vorherzusehen, diese Tatsache wirkt belastend. 
Gewaltereignisse finden jederzeit statt, sind unvorhersehbar, was die Anspannung 
und den Stresspegel für Mitarbeitende dauerhaft erhält. Es ist festzuhalten, dass Ge-
walterfahrungen in Unterkünften für Geflüchtete eine erhebliche psychische und phy-
sische Belastung für die betroffenen Personen, darunter häufig Kinder und Mitarbei-
tende darstellen.  
 
8. Fazit 
In den letzten vier Jahren wurde die Gewaltschutzarbeit erfolgreich aufgebaut und 
hat sich als eine unverzichtbare Säule der Sozialen Arbeit in Unterbringungseinrich-
tungen etabliert. Dabei wurden Strukturen geschaffen, die auch die Corona-Pande-
mie gut überstanden und sich im Alltag bewährt haben. Das Gewaltschutzkonzept 
und dessen Anforderungen wurde in den Arbeitsablauf der Fachkräfte vor Ort inte-
griert. Es entstand ein umfangreiches Beratungsangebot einschließlich methodischer 
Unterstützung, Fallanalysen und psychischer Entlastung durch Reflexionsmöglichkei-
ten mit der Gewaltschutzkoordination. Diese Möglichkeit der Qualitätssicherung der 
Sozialen Arbeit war durch die fachliche fundierte Ausbildung und Zusatzausbildun-
gen der Gewaltschutzkoordinatorin gewährleistet und ist als Voraussetzung für diese 
Arbeit weiter als Qualitätsstandard ebenso unabdingbar wie das Monitoring. 
Die Stelle der Gewaltschutzkoordination bereichert das komplexe Sachgebiet der So-
zialen Arbeit und jede Unterstützung, die das umfangreiche Arbeitsfeld entlastet und 
vorwärtsbringt: 
Die politischen Gremien legten die Grundlage zur Schaffung von Stellenanteilen für 
Gewaltschutzkoordination dreier Betreuungsträger direkt vor Ort. Unter Federführung 
der städtischen Gewaltschutzkoordination wird gemeinsam mit ihnen das Gesamt-
konzept dem Standort angepasst. Auch hier existiert eine Arbeitsgruppe, die sich für 
die Weiterentwicklung verantwortlich zeichnet.

29 
 
Das 2024 installierte Förderprogramm Gewaltprävention trägt auf operativer Ebene 
als ein neuer weiterer Baustein zur Gewaltschutzarbeit bei. Die Auswertung wird im 
nächsten Jahr zeigen, ob es wünschenswert wäre, dieses Programm dauerhaft zu 
installieren. 
 
9. Kontakt 
Stadt Köln 
Amt für Wohnungswesen 
Ottmar-Pohl-Platz 1 
51103 Köln 
 
 
 
 
 
 
 
Alexander Goldschmid 
T: 0221 221-27491 
alexander.goldschmid@stadt-koeln.de 
 
10. Literaturverzeichnis 
 
 
Stadt Köln: Geflüchtete in Köln https://www.stadt-koeln.de/artikel/61297/index.html 
 
KSTA: Spilcker, A.: „Mehr Kinder unter den Tatverdächtigen“ (07.05.2024) 
 
Tagesspiegel: Knapp 6.900 Menschen: Bundespolizei meldet deutlichen Rückgang uner-
laubter Einreisen. https://www.tagesspiegel.de/politik/knapp-6900-menschen-bundespolizei-
meldet-deutlichen-ruckgang-unerlaubter-einreisen-12578768.html (22.10.2024) 
 
it.nrw.: NRW: Im Jahr 2023 gab es rund 56 000 gemeldete Verfahren zur Einschätzung der 
Kindeswohlgefährdung. Verfahren zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung | Landesbe-
trieb IT.NRW (02.08.2024) 
 
KSTA: Alberts, R. Kindeswohlgefährdung in Köln: „Wir erfassen das Dunkel bei weitem nicht 
vollständig“. https://www.ksta.de/koeln/kindeswohlgefaehrdung-in-koeln-wir-erfassen-das-
dunkel-bei-weitem-nicht-vollstaendig-855736 (19.09.2024)

Mitteilung Ausschuss

2181 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/56 
 
Vorlagen-Nummer 29.04.2025 
 0919/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 06.05.2025 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 08.05.2025 
Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik 23.05.2025 
Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 13.06.2025 
 
Jahresbericht Koordination Gewaltschutz in Kölner Unterbringungseinrichtungen für 
Geflüchtete - Zeitraum 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024 
Die zwischenzeitlich gut etablierte Arbeit der städtischen Gewaltschutzkoordination und die 
Umsetzung des Gewaltschutzkonzeptes fußt auf der ständigen Kommunikation mit den Fach-
kräften der sozialen Arbeit, mit Geflüchteten, mit Beratungsstellen und Einrichtungsleiter*in-
nen. Der Austausch, die Analyse von Einzelfällen, das Aufzeigen von Handlungsoptionen und 
das Entwickeln von Lösungen sind alltäglicher Bestandteil der Gewaltschutzarbeit. 
 
Gewaltschutz ist ein obligatorisches Themenfeld und stetiger Prozess der sozialen Arbeit in 
den Unterbringungseinrichtungen für Geflüchtete in Köln. Es wurden weiterhin Schulungen 
des Fachpersonals durchgeführt, die die vorhandenen Qualifikationen erweitern beziehungs-
weise auf neuestem Stand erhalten. 
 
Auch im letzten Jahr haben die Gewaltvorfälle parallel zur gesellschaftlichen Entwicklung in 
den städtischen Unterbringungseinrichtungen zugenommen. Dies korreliert mit den Berichten 
des Bundeskriminalamtes zu steigenden Zahlen bezüglich Gewaltvorfällen in der Gesamtge-
sellschaft. Besonders belastend sind Vorfälle, bei denen es kaum ausreichende Möglichkeiten 
und Maßnahmen gibt, um die Betroffenen nachhaltig zu schützen. Oft sind es Frauen und Kin-
der, die massiv unter einer auch von Gewalt bestimmten Lebenssituation leiden, die sie selbst 
nur schwer verändern können. 
 
Die Arbeit zum Gewaltschutz wird in 2025 gleichermaßen fortgesetzt. Zum Herbst 2025 wird 
sich die Arbeitsgemeinschaft Konzept Gewaltschutz des Runden Tisches für Flüchtlingsfragen 
erneut zusammensetzen und sich mit der Fortschreibung des Konzepts befassen. 
 
Der Jahresbericht der Gewaltschutzkoordinatorin für das Jahr 2024 wird als Anlage zur Kennt-
nis gegeben. 
 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (4)

08.05.2025 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 9.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
23.05.2025 Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik
TOP 5.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
03.06.2025 Integrationsrat
TOP 5.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
13.06.2025 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen
TOP 5.7 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0919/2025
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
14.05.2025
Erstellt
24.03.2025 08:16