Jahresbericht Koordination Gewaltschutz in Kölner Unterbringungseinrichtungen für Geflüchtete - Zeitraum 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024
Mitteilung Ausschuss 0919/2025 vom 14.05.2025
Stand: Am 13.06.2025 im Gremium „Runder Tisch für Flüchtlingsfragen“ beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.
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Dezernat, Dienststelle V/56 Vorlagen-Nummer 29.04.2025 0919/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 06.05.2025 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 08.05.2025 Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik 23.05.2025 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 13.06.2025 Jahresbericht Koordination Gewaltschutz in Kölner Unterbringungseinrichtungen für Geflüchtete - Zeitraum 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024 Die zwischenzeitlich gut etablierte Arbeit der städtischen Gewaltschutzkoordination und die Umsetzung des Gewaltschutzkonzeptes fußt auf der ständigen Kommunikation mit den Fach- kräften der sozialen Arbeit, mit Geflüchteten, mit Beratungsstellen und Einrichtungsleiter*in- nen. Der Austausch, die Analyse von Einzelfällen, das Aufzeigen von Handlungsoptionen und das Entwickeln von Lösungen sind alltäglicher Bestandteil der Gewaltschutzarbeit. Gewaltschutz ist ein obligatorisches Themenfeld und stetiger Prozess der sozialen Arbeit in den Unterbringungseinrichtungen für Geflüchtete in Köln. Es wurden weiterhin Schulungen des Fachpersonals durchgeführt, die die vorhandenen Qualifikationen erweitern beziehungs- weise auf neuestem Stand erhalten. Auch im letzten Jahr haben die Gewaltvorfälle parallel zur gesellschaftlichen Entwicklung in den städtischen Unterbringungseinrichtungen zugenommen. Dies korreliert mit den Berichten des Bundeskriminalamtes zu steigenden Zahlen bezüglich Gewaltvorfällen in der Gesamtge- sellschaft. Besonders belastend sind Vorfälle, bei denen es kaum ausreichende Möglichkeiten und Maßnahmen gibt, um die Betroffenen nachhaltig zu schützen. Oft sind es Frauen und Kin- der, die massiv unter einer auch von Gewalt bestimmten Lebenssituation leiden, die sie selbst nur schwer verändern können. Die Arbeit zum Gewaltschutz wird in 2025 gleichermaßen fortgesetzt. Zum Herbst 2025 wird sich die Arbeitsgemeinschaft Konzept Gewaltschutz des Runden Tisches für Flüchtlingsfragen erneut zusammensetzen und sich mit der Fortschreibung des Konzepts befassen. Der Jahresbericht der Gewaltschutzkoordinatorin für das Jahr 2024 wird als Anlage zur Kennt- nis gegeben. Gez. Dr. Rau -
Jahresbericht Gewaltschutz 2024
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1 Gewaltschutzkoordination in den Unterkünften für Geflüchtete in Köln Jahresbericht 2024 Dezernat für Soziales, Gesundheit und Wohnen Amt für Wohnungswesen 2 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung ............................................................................................................. 3 2. Arbeitsfeld Gewaltschutz ..................................................................................... 3 2.1 Zielgruppen ................................................................................................... 4 3. Unterbringungssituation der Geflüchteten ........................................................... 5 3.1 Unterbringungseinrichtungen der Stadt Köln ................................................. 6 3.2 Herkunftsländer der Geflüchteten mit Stand 31.12.2024 ............................... 7 3.3 Altersstruktur der Geflüchteten mit Stand 31.12.2024 ................................... 8 3.4 Familienstruktur der Geflüchteten mit Stand 31.12.2024 ............................... 9 4. Monitoring .......................................................................................................... 10 4.1 Vergleichsdaten 2023-2024 im Diagramm .................................................. 11 4.2 Erklärung der Kategorien ............................................................................. 12 4.3 Auswertung / Bewertung ............................................................................. 12 5. Schutz von Kindern und Frauen ........................................................................ 14 5.1 Kinderschutz ist Gewaltschutz und Gewaltprävention ................................. 15 5.2 Kinderschutz und Jugendkriminalität ........................................................... 17 5.3 Frauenschutz ............................................................................................... 18 6. Gewaltschutz - Gewaltprävention ...................................................................... 18 6.1 Förderprogramm Gewaltprävention ............................................................. 19 6.2 Präventionsmaßnahmen und Sensibilisierung für Gewalt ........................... 20 6.2.1 Belegungsmanagement ........................................................................ 20 6.2.2 Netzwerkarbeit ...................................................................................... 20 6.3 Schulungen und Reflexion ........................................................................... 21 7. Fragebogen ....................................................................................................... 22 7.1 Bekanntheitsgrad Gewaltschutzkonzept ...................................................... 23 7.2 Besonderer Schutzbedarf ............................................................................ 23 7.3 Informationen zum Feld Gewaltschutz-Prävention ...................................... 24 7.4 Eigene Gewalterfahrung am Arbeitsplatz .................................................... 26 7.5 Individuelle Belastung durch Gewaltereignisse ........................................... 27 8. Fazit ................................................................................................................... 28 9. Kontakt .............................................................................................................. 29 10. Literaturverzeichnis ......................................................................................... 29 3 1. Einleitung Das Gewaltschutzkonzept der Stadt Köln ist seit Ende 2020 integrierter Schwerpunkt der Arbeit des Sozialen Dienstes des Amtes für Wohnungswesen und wird praktisch umgesetzt. Gewalt in jeglicher Form ist 2024 noch mehr zum gesellschaftlichen und medialen Thema geworden. Gewalt hat gesamtgesellschaftlich zugenommen und diese Ent- wicklung zeigt gleichfalls Auswirkungen auf das Zusammenleben in den Unterbrin- gungseinrichtungen der Stadt Köln. Diese sind nicht isoliert von der Zivilgesellschaft, sondern systemisch zu sehen und zu bewerten. Das unterstreicht die Notwendigkeit der Gewaltpräventionsarbeit und die Umsetzung des Gewaltschutzkonzeptes. Das Konzept ist ein klares Bekenntnis zum Schutz der Würde des Menschen und wendet sich gegen jede Form von Gewalt und Diskriminierung von Geflüchteten in den Unterbringungseinrichtungen der Stadt Köln. Der Jahresbericht vermittelt einen Eindruck und Überblick der Arbeit im Bereich Ge- waltschutz und Gewaltprävention im Verlauf des Jahres 2024. Die Arbeit der Gewaltschutzkoordinatorin wurde im vergangenen Jahr durch zwei Praxisstudierende für jeweils sechs Monate unterstützt. Diese Mitarbeit und der sich daraus entwickelnde Austausch waren anspornend und gewinnbringend für beide Seiten. Die Ergebnisse der studentischen Projekte spiegeln sich auch in diesem Be- richt wider. 2. Arbeitsfeld Gewaltschutz Das vorhandene Gewaltschutzkonzept und dessen Umsetzung definiert die Quali- tätsstandards der täglichen sozialen Arbeit im Bereich des Gewaltschutzes. Aufgaben und Schwerpunkte der Koordinatorin sind: o Vorrangig ist der Schutz der untergebrachten Geflüchteten mit besonderer Aufmerksamkeit auf vulnerable Gruppen und Kinder o die Verankerung des Konzeptes in der täglichen Arbeit der Fachkräfte o Informationen für neue Mitarbeitende über das Arbeitsfeld weiterzugeben o kontinuierliche Netzwerkarbeit o Krisenintervention (ausführlich dargestellt im Jahresbericht 2023) o Fallbesprechungen mit den Fachkräften der Sozialen Arbeit (FdSA) o Reflexion über Krisen- und Konfliktsituationen von Mitarbeitenden o Beratungsgespräche mit Geflüchteten (unter Einbeziehung von Sprachmitt- lern, sofern erforderlich) o Austausch und Abstimmung mit Sicherheitsunternehmen o Sensibilisierung der Mitarbeitenden für die Wahrnehmung von Gewalt und de- ren Einschätzung o Kurzschulungen „Was ist Gewalt?“ 4 o Maßnahmen zum Kinderschutz, zum Frauenschutz und in Fällen häuslicher Gewalt o Bestandsaufnahme und Entwicklung des Gewaltschutzkonzeptes o Monitoring und Evaluation von Gewaltereignissen o Belegungsmanagement unter Gewaltschutzgesichtspunkten Dieser vielfältige Aufgabenkatalog erfordert ein hohes Maß an Koordination und Fle- xibilität in der Priorisierung von temporären Schwerpunkten. In 2024 wurde die Kontaktliste für Gewaltschutz und Kindeswohlgefährdung über- prüft und aktualisiert, um den Standards gerecht zu werden und die Bedeutung die- ser Kooperation zu unterstreichen. Wie eingangs erwähnt, absolvierten zwei Studierende nacheinander ihr Praxisse- mester im Arbeitsfeld „Gewaltschutz“. Die Praxisanleitung erforderte eine eingehende erneute Reflexion der Arbeitsinhalte. Die individuelle Wahrnehmung von Wohnsituati- onen und Strukturen führte zu neuen Erkenntnissen und Sichtweisen im Bereich der Gewaltschutzarbeit. Auch die Schulungen „Was ist Gewalt?“ erfuhren neue Anregungen durch die Mitwir- kung der Praxisstudierenden. Es entstanden rege Diskussionen zwischen erfahrenen und zukünftigen Fachkräften der Sozialen Arbeit. Eine weitere Unterstützung war die Mitarbeit der Praxisstudent*innen im Monitoring- verfahren. Die Gewaltereignisse wurden durch zwei Personen erfasst, Wachberichte konnten umfassender gelesen und detaillierter ausgewertet werden. 2.1 Zielgruppen Am 31. Dezember 2024 werden 9.327 Geflüchtete in Unterkünften der Stadt Köln be- treut. Sie sind die vornehmliche Zielgruppe der Gewaltschutzarbeit. Aus dieser Ge- samtgruppe sind die besonders Schutzbedürftigen hervorzuheben. Zu ihnen gehören vulnerable und psychisch belastete, traumatisierte Geflüchtete. Besonderes Augen- merk liegt auf dem Schutzbedarf bei Kindern, allein reisenden sowie schwangeren Frauen. Frauen waren auf ihrer Flucht häufig schon Gewalt ausgesetzt, wie sich in der Beratungsarbeit und Gesprächen feststellen lässt. Eine weitere Zielgruppe bilden die Geflüchteten mit LSBTIQ+-Hintergrund. Sie wer- den oftmals in ihren Heimatländern massiv verfolgt und stehen auch in den Unter- bringungseinrichtungen für Geflüchtete in Deutschland vor spezifischen Herausforde- rungen. Das Bekanntwerden eines LSBTIQ+-Hintergrunds kann zu einer Gefahr für die Betroffenen werden, zu Anfeindungen oder gar zu gewalttätigen Übergriffen füh- ren. Die Fachkräfte der sozialen Arbeit in den Unterbringungseinrichtungen der Stadt Köln sind in das Gewaltschutzkonzept fest einbezogen. Sie nehmen Beratung der Gewalt- schutzkoordinatorin in Anspruch und werden zu Austauschgruppen eingeladen. Das Gewaltschutzkonzept liegt den mit der Bewachung der Unterkünfte beauftragten Sicherheitsunternehmen vor, die das in ihre Arbeit einbeziehen und auf Deeskalation in den Unterkünften achten. 5 Die ehrenamtlichen Unterstützer*innen erkennen mit der obligatorischen Unterzeich- nung der Selbstverpflichtungserklärung die angestrebte gewaltfreie Kommunikation und gewaltfreie Umgangsformen an. Sie sind in die Gewaltschutzarbeit einbezogen und bilden eine wichtige Stütze in der Integration von Geflüchteten in unsere Stadt- gesellschaft. 3. Unterbringungssituation der Geflüchteten Viele Geflüchtete wohnen seit längerer Zeit in den städtischen Unterbringungsein- richtungen, da sie trotz Aufenthaltstitel und teilweise auch bestehenden Arbeitsver- hältnisses kaum bezahlbare Wohnungen auf dem extrem angespannten Wohnungs- markt in Köln finden. Gleichzeitig kommen stetig neue Geflüchtete in Köln an, die we- gen mangelnder Kapazitäten nicht alle in abgeschlossenen Wohneinheiten beher- bergt werden können. Die Auswertung der Statistik zeigt eine leichte prozentuale Abnahme um 2 % der Ge- flüchteten in abgeschlossenen Wohneinheiten und liegt nun bei rund 68,5 %. In ab- soluten Zahlen ist jedoch ein Anstieg zu verzeichnen: Zum 31.12.2024 lebten 5.106 von 7.457 untergebrachten Geflüchteten in städtischen Unterkünften (ohne Notauf- nahmen und Beherbergungsbetriebe) mit abgeschlossenen Wohneinheiten. Im Jahr 2023 lag der Anteil bei rund 70,4 %, aber nur 5.102 Personen von 7.252. Obwohl der angestrebte prozentuale Anstieg nicht erreicht wurde, ist die Zahl der untergebrach- ten Personen in abgeschlossenen Wohneinheiten gestiegen. Der prozentuale Anteil schwankt monatlich, da er sich auf das Gesamtergebnis bezieht und sich daher mit der Gesamtzahl der untergebrachten Geflüchteten verändert.“ Das bedeutet im Umkehrschluss, dass noch etwa ein Drittel der Geflüchteten in nicht abgeschlossenen Wohneinheiten lebt. Das betrifft wiederum zahlreiche Kinder, die dadurch in ihrer kindgerechten Entwicklung eingeschränkt sind, kaum adäquate Rückzugsmöglichkeiten haben und häufig ermahnt werden, nicht zu laut zu sein, was das Spielen einschränkt. In Einrichtungen mit Kojen ist Schlafmangel erkennbar, da die Geräuschkulisse das Ein- und Durchschlafen beeinträchtigt. Die sogenannten Kojen in den Unterbringungseinrichtungen, die lediglich durch dünne Abtrennungen voneinander getrennt sind, bieten kaum Privatsphäre und füh- ren schnell zu Konflikten und Aggressionen. Diese Bedingungen schaffen keine si- cheren Orte für die Bewohnenden und können das soziale Klima negativ beeinflus- sen. Ein weiterer Aspekt, der zu Spannungen führt, ist die Verweildauer in den städti- schen Unterkünften. Je länger die Menschen in solch beengten Verhältnissen mit we- nig Rückzugsmöglichkeiten leben müssen, desto mehr besteht die Gefahr, dass die Unzufriedenheit in Gewaltbereitschaft umschlägt. Das ambitionierte Ziel, Geflüchtete in abgeschlossenen Wohnungen unterzubringen, stellt weiterhin eine große Herausforderung für die Stadt Köln dar. Angesichts der an- gespannten Wohnungsmarktlage und der Zahl von Neuankömmlingen ist es eine schwierige Aufgabe, die Menschen in angemessenen Wohnverhältnissen unterzu- bringen, die ihre Würde und Sicherheit gewährleisten. Der Mangel an Wohnraum auf dem Wohnungsmarkt betrifft alle Mitglieder der Stadtgesellschaft und die Konkur- renzsituation um Wohnungen ist ein weiterer potentieller Konfliktherd. Es besteht die 6 Gefahr, dass populistische Bewegungen die Wohnungsknappheit nutzen, um Vorur- teile und Ängste vor Überfremdung oder Ungerechtigkeit zu schüren. Eine wirksame Prävention muss auf der politischen und gesellschaftlichen Agenda Vorrang haben. Eine offene ehrliche Diskussion und mediale Informationsarbeit ist als Gegensteue- rung notwendig. Nur durch eine verstärkte Zusammenarbeit politischer Entscheidungsträger, städti- scher Dienststellen und sozialer Einrichtungen sowie den Fachkräften der Sozialen Arbeit als Expert*innen vor Ort, kann eine Lösung für diesen Themenbereich erarbei- tet werden. Effiziente Integrationsarbeit führt langfristig zu mehr Zufriedenheit inner- halb der gesamten Stadtgesellschaft. 3.1 Unterbringungseinrichtungen der Stadt Köln Erklärung zur Wohnsituation Der Anteil der in konventionellen Wohnungen untergebrachten Geflüchteten liegt 2024 bei 28%. Das ist ein Zuwachs um 3%. Die Leichtbauhallen sind nur noch mit 1% vertreten, 2023 waren es 5%. Die Zahl der Notunterkünfte ist um 4% gestiegen und mit 11% vertreten. Die Wohnsituation hat sich 2024 leicht verbessert. Das zeigt, dass die Wohn- raumversorgung auch stark vom Zugang der Geflüchteten abhängt. Im Jahr 2024 verzeichnete die Bundespolizei einen deutlichen Rückgang un- erlaubt eingereister Geflüchteten auf 83.000 Personen im Vergleich zu 7 127.000 Personen im Vorjahr. Die Zahl der Asylanträge 2024 betrug 229.75, damit waren es 100.000 weniger als 2023, ein Rückgang um 30,2%, 1 Trotzdem bleibt Köln als multikulturelle Großstadt ein attraktives Ziel für Ge- flüchtete 3.2 Herkunftsländer der Geflüchteten mit Stand 31.12.2024 © *Ägypten, Äthiopien, Bangladesch, Chile, China, Dschibuti, Israel, Jemen, Malaysia, Mongolei, Myanmar, Philippinen, Sri Lanka, Venezuela, Vietnam sowie staatenlose beziehungsweise Menschen mit ungeklärter Nationalität. Erläuterungen zum Diagramm Das Diagramm zeigt die Vielzahl der Herkunftsländer von Geflüchteten, die bei der Stadt Köln untergebracht sind und gibt einen Überblick über die wichtigsten Her- kunftsregionen im Jahr 2024. Ukraine: Im Jahr 2024 gibt es einen sehr leichten Rückgang der Geflüch- teten aus der Ukraine um 0,2%. Damit bilden sie mit 26,7% immer noch die größte Gruppe unter den Geflüchteten. Westbalkanländer: Der Anteil von Geflüchteten aus den Westbalkanlän- dern nahm um 2,5% ab, was auf eine leichte Verringerung der Geflüchte- tenzahlen aus dieser Region hinweist. Afghanistan: Aus Afghanistan verzeichnet man eine Zunahme von 3,3% bei den Geflüchteten, die mit 75,3% Anerkennung eine hohe Schutzquote haben 1 Bundespolizei: Zahl illegaler Einreisen geht stark zurück - ZDFheute Afghanistan9,20%Albanien4,60%Armenien, Aserbaidschan, Tadschikistan, Georgien, Kasachstan, Usbekistan, Belarus 3,00%ehem. Jugoslawien und Kosovo16,10%Eritrea, Somalia3,30%Libyen, Marokko, Tunesien, Algerien0,90%afrikanische Länder Nigeria, Ghana, Guinea…Pakistan, Indien0,70%Russland2,80%sonstige*3,20%Syrien12,10%Irak, Iran, Jordanien Libanon10,10%Türkei2,20%Ukraine26,70% 8 Syrien, Irak und Iran: Es sind 5,1% mehr Geflüchtete aus diesen Ländern zu verzeichnen, Syrien erhielt mit 83,9% die höchste Schutzquote Das Diagramm gibt Aufschluss über die sich verändernden Migrationsbewegungen, auch wenn globale Entwicklungen sich immer erst verzögert in den Unterbringungs- anforderungen in Köln zeigen. 3.3 Altersstruktur der Geflüchteten mit Stand 31.12.2024 Erläuterungen zum Diagramm Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre bilden mit 35,4% gut ein Drittel der in Einrichtungen des Amtes für Wohnungswesen lebenden Geflüchteten. Der Anteil ist im Vergleich zum Vorjahr jedoch um rund 4 % gesunken. Eine große Gruppe bilden auch die 18-25-jährigen jungen Erwachsenen mit 14,89 %. Die Verwaltung steht aufgrund dieser Zusammensetzung vor einer logisti- schen Herausforderung, ausreichend abgeschlossenen Wohnraum, Kinder- gartenplätze und Schulplätze bereitzustellen. Besonders die Betreuung der Kinder und Jugendlichen stellt einen wichtigen Schwerpunkt dar, da viele von ihnen aufgrund ihrer Fluchtgeschichte traumati- siert sind. Dies erfordert spezielle sozialarbeiterische Unterstützung, um den Kinderschutz zu gewährleisten. 2024 stellte mit 41,58% die Gruppe der 26- 65-jährigen Menschen den größ- ten Anteil unter den Geflüchteten Unter 3 Jahre; 4,73% 3 bis 5 Jahre; 5,29%6 bis 10 Jahre; 10,57%11 bis 16 Jahre; 12,67%17 Jahre; 2,27%18 bis 25 Jahre; 14,89%26 bis 65 Jahre; 41,58%Ab 66 Jahre; 4,0% 9 3.4 Familienstruktur der Geflüchteten mit Stand 31.12.2024 Erläuterungen zum Diagramm Veränderungen im Anteil der allein Reisenden: Der Anteil der allein reisenden Männer hat sich im Vergleich zu 2023 um 2,15 % leicht erhöht. Allein reisende Frauen: Der Anteil ist um 1,22 % gestiegen. Alleinerziehende Frauen: Der Anteil hat um 1,21 % zugenommen Unterbringung von Familien: Der Anteil an Familien ist um 5,18 % gesunken. Trotz des Rückgangs stellen Familien mit 72,58 % den größten Anteil der Ge- flüchteten dar. Dieses Schaubild widerspricht der Darstellung in einigen politischen und medialen Kreisen, die von den „Allein reisenden, jungen Männern“ in großer Zahl sprechen, die gewaltbereit sein sollen, weil sie aus dem muslimisch-arabischen Kulturraum kom- men. Eine solche Aussage ist pauschal, vorurteilsbehaftet und diskriminierend. alleinreisende Männer; 14,07%alleinerziehende Männer; 1,06%alleinreisende Frauen; 6,67%alleinerziehende Frauen; 5,73%Familien; 72.47%Familienstruktur Stand 31.12.2024 10 4. Monitoring Das Monitoring-Verfahren und die damit verbundene Evaluation ist die unverzicht- bare Wissensgrundlage für die Gewaltschutzarbeit. Im Folgenden wird der Ablauf des Monitorings und das Verfahren näher erläutert. Der Ablauf des Monitorings ist strukturiert und systematisch. Durch die tägliche Er- fassung der Gewaltereignisse und deren Kategorisierung wird es möglich, eine indivi- duelle Übersicht für die Unterbringungseinrichtungen zu erstellen. Damit können die Bedarfe und Maßnahmen zielgerichtet eingeschätzt werden. Zunächst werden die Gewaltvorkommnisse mittels des Formulars „Besondere Vor- kommnisse“ erfasst und durch die Meldungen über Gewaltvorfälle aus den Wachbe- richten der Sicherheitsunternehmen ergänzt. Zusätzlich fließen Auskünfte von au- ßenstehenden Personen oder Dienststellen anderer Behörden ein. Nach der Erfassung aller gemeldeten Ereignisse werden die Meldungen monatlich zusammengefasst, ausgewertet und in eine Statistik übertragen, die die Jahresüber- sicht darstellt. Die Vorfälle werden in einem Diagramm für das Berichtsjahr grafisch dargestellt. Die Unterteilung in 17 Kategorien unterschiedlicher Erscheinungsformen von Gewalt ermöglicht eine genaue Analyse dieser Formen und deren Entwicklung. Das tägliche Monitoring wirkt somit als Messinstrument, um Trends in der Gewaltent- wicklung innerhalb der Unterkünfte frühzeitig erkennen und schnell reagieren zu kön- nen. Diese Kategorisierung hat sich im Erfassungszeitraum von vier Jahren bewährt. Das Monitoring wurde in einer Fachpublikation zum Gewaltschutz in Kommunen vom Institut für Demokratische Entwicklung und Soziale Integration (DESI) in Berlin 2023 als beispielgebend hervorgehoben und damit die Qualität und Effektivität des Ansat- zes bestätigt. Das Monitoring ist in dieser Form ist ein Instrument, dass die Wirkung der Gewalt- schutzmaßnahmen und der Gewaltprävention aufzeigt und zwingend weitergeführt werden muss. 11 4.1 Vergleichsdaten 2023-2024 im Diagramm Erfasste Gewaltvorkommnisse in Kategorien: 4565194195434188252162213183749726314 799915 11414738298325429338500762053602011601002003004005006007008009001000 VG BK KS KWG §8a SG HG KV MD MDA SU BD BDA BDM RST PP RAS20232024 12 4.2 Erklärung der Kategorien VG = verbale Gewalt BK = Bewohner*innenkonflikte KS = Kinderstreitigkeiten KWG = drohende Kindeswohlgefährdung §8a = Meldungen nach §8a SGBV III, Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung SG = sexualisierte Gewalt HG = häusliche Gewalt KV = Körperverletzungen MD = Morddrohungen MDA = Morddrohungen von außerhalb der Einrichtungen SU = suizidale Absichten BD = Bedrohungen BDA = Bedrohungen von außerhalb der Einrichtungen BDM = Bedrohungen/Beleidigungen von Mitarbeitenden RST = Ruhestörungen PP = psychische Probleme RAS = Rassismus-Vorfälle 4.3 Auswertung / Bewertung Die Zunahme von Gewalt als gesellschaftliche Entwicklung spiegelt sich im Arbeits- feld des Amtes für Wohnungswesen wider und ist herausfordernd für die Fachkräfte, die vermehrt Unterstützung und Beratung bei Gewaltvorfällen in den Unterbringungs- einrichtungen in allen aufgeführten Kategorien anbieten müssen. Hinzu kommt noch die Tatsache, dass sich die Zahl der untergebrachten Geflüchte- ten im Vergleich zum Vorjahr um rund 1.100 Personen verringert hat, so dass der Anstieg der Vorfälle noch stärker ins Gewicht fällt. Das Diagramm zeigt die Zunahme der gemeldeten Vorfälle deutlich. Eine Zu- nahme ist insbesondere in den Kategorien verbale Gewalt um 343 Fälle (um 43%), Bewohner*innenkonflikte um 396 Fälle (um 44%), Bedrohungen um 182 Fälle (um 36%) zu verzeichnen. 13 Damit setzt sich die Tendenz der vergangenen drei Jahre in diesen Kategorien fort. Ein deutlicher Rückgang ist in keiner Kategorie zu erkennen. Stagnation ist bei den Körperverletzungen zu sehen. Bemerkenswert ist die erhebliche Zunahme der Ruhe- störungen von 288 Meldungen (80%). Auch die Meldungen mit dem Hintergrund psy- chischer Probleme ist mit einem Anstieg von 138 Ereignissen (69%) zu verzeichnen. Besonders die Fälle von Personen mit psychischen Problemen, die häufig auch eine Suchtproblematik aufweisen, zeigen die Grenzen der möglichen Einflussnahme durch soziale Arbeit auf. Dabei sind nur 4,77% bekannte Fälle verzeichnet, die durch Atteste belegt sind. Nach wie vor gibt es zu wenig Beratungstermine und Therapie- möglichkeiten bei Fachstellen, Psycholog*innen und Psychiater*innen. Dies hat Aus- wirkungen auf den sozialen Aspekt des Zusammenlebens in den Unterkünften, die vom Fachpersonal vor Ort aufgefangen werden müssen. Die Mitbewohnenden leiden zum Teil erheblich unter den aufgeführten Erscheinungsformen von Gewalt durch psychisch Erkrankte, sind dann selbst aggressiver gestimmt oder in anderer Weise verunsichert werden. Durch die von der Gewaltschutzkoordinatorin voran getriebene Implementierung des Themenbereiches Gewaltschutz als Arbeitsprinzip ist das Meldeverhalten der betei- ligten Akteur*innen stetig gewachsen. Eine hohe Sensibilität, auch gegenüber verba- ler Gewalt, hat sich unter anderem auch durch Schulungen entwickelt. Hinweise durch Bewohnende haben sich erhöht, da sie wahrnehmen, dass sie bei Meldungen Unterstützung und Stärkung erhalten beziehungsweise Konflikte unter ihrer Einbezie- hung bearbeitet werden. Dies erklärt teilweise die steigenden Fallzahlen. Die Zunahme von Gewaltbereitschaft ist ein gesamtgesellschaftliches Phänomen, welches das Ergebnis vieler Faktoren wie unter anderem Stress, soziale Ungleich- heit, Unzufriedenheit oder Verlust sozialer Normen ist. Das wird durch die Veröffentlichung der Bundeskriminalstatistik am 7. Mai 2024 durch das Bundeskriminalamt für 2023 bestätigt. So ist beispielsweise die häusliche Gewalt um 6,5% gestiegen, wobei 70% der Opfer Frauen waren. Die Dunkelziffer wird als sehr hoch geschätzt. Viele partnerschaftliche und innerfamiliäre Taten kom- men nicht zur Anzeige und werden damit nicht erfasst. Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ verzeichnete ein um 59.000 Fällen erhöhtes Beratungsaufkommen, was einen Anstieg um 12% bedeutet. Das im Februar 2025 verabschiedete Gewalthilfegesetz2 ist sicherlich ein längst überfälliger Schritt, wird sich in seiner vollständigen Umsetzung aber noch bis 2032 hinziehen. Allerdings muss die Ursachenforschung und –behebung gleichfalls ver- stärkt werden, um Lösungen und präventive Maßnahmen für alle Bereiche zu entwi- ckeln. Die beauftragten Sicherheitsdienste sind außerhalb der Dienstzeiten der Fachkräfte der sozialen Arbeit ansprechbar und sorgen vor Ort für einen geregelten Wohnheim- betrieb. Es ist schwierig für die Bewohnenden zwischen den verschiedenen Funktio- 2 Inkrafttreten des Großteils des Gesetzes am 28. Februar 2025. Inkrafttreten der Sicherstellungsver- antwortung nach § 5 Gewalthilfegesetz am 1. Januar 2027. Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt für Frauen und ihre Kinder am 1. Januar 2032 14 nen der Mitarbeitenden zu unterscheiden. Fehlinterpretationen von Bewohner*innen- verhalten, die nicht absichtlich geschehen, führen durchaus zu komplizierten Klä- rungssituationen. Umgekehrt sind Interventionen des Sicherheitspersonals, die sensi- bel mit ihrer Rolle umgehen, sehr hilfreich und deeskalierend in angespannten Kon- fliktlagen. Das unterstreicht die Bedeutung einer ständigen Sensibilisierung für die Frage „Was ist Gewalt?“. Schulungen zu diesem Thema sind für alle Berufsgruppen im der Geflüchtetenarbeit kontinuierlich notwendig. 5. Schutz von Kindern und Frauen Der Anteil der Kinder und Jugendlichen in städtischen Geflüchtetenunterkünften von 35,35% ist sehr hoch. Somit bleibt das Thema Kinderschutz einer der wichtigsten im Aufgabenbereich der Gewaltschutzkoordination. Das Ziel muss sein, den Kindern und Jugendlichen mit Fluchterfahrung eine Zukunft zu ermöglichen, die sie befähigt, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Die Fluchterfahrungen und bisherige Lebens- situation von Kindern und Jugendlichen stellen immer wieder eine Herausforderung in der Betreuung und im Bereich des Kinderschutzes dar, wenn den Fachkräften über Beziehungsarbeit die Fluchtumstände bekannt sind. Seit 2018 ist Köln als kinderfreundliche Kommune durch die UNICEF ausgezeichnet und verpflichtet sich damit Kinderrechte besonders zu berücksichtigen. Ein ganzheit- licher Ansatz der Stadt Köln, präventive Maßnahmen, sichere Räume, Handlungsleit- fäden sowie die Zusammenarbeit interdisziplinärer Gruppen ist die Voraussetzung, um das Kindeswohl nach den Vorgaben des Sozialgesetzbuches VIII in Unterkünften zu schützen. Der Soziale Dienst des Amtes für Wohnungswesen arbeitet nach der 2023 überarbei- teten „Kooperationsvereinbarung zum Kinderschutz in Unterbringungseinrichtungen für Geflüchtete“, die zwischen dem Amt für Kinder, Jugend und Familie, dem Amt für Wohnungswesen sowie den beauftragten Betreuungsträgern geschlossen wurde. Diese Vereinbarung bildet die Grundlage für ein gemeinsames Verständnis und Han- deln zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, die im Rahmen der jeweiligen Be- treuungseinrichtungen unterstützt werden. 15 Allgemeines Verfahrensschema Kindesschutz in der Kooperation Amt für Wohnungswesen – Amt für Kinder, Jugend und Familie Die Fachkräfte der Sozialen Arbeit agieren nach diesem „Verfahrensschema Kindes- schutz“ in Kooperation mit dem Amt für Wohnungswesen und dem Amt für Kinder, Jugend und Familie. Die Gewaltschutzkoordinatorin wird, mit anderen Fachkräften bei der Einschätzung des Risikos als erfahrene Fachkraft hinzugezogen, die mit ihrer Ex- pertise unterstützt. Die scheidende Bundesregierung hatte im Koalitionsvertrag 2021 vereinbart, die Kin- derrechte im Grundgesetz zu verankern. Dies wurde jedoch nicht umgesetzt. Kinder- rechte zu stärken und fördern ist immer noch eine große Herausforderung auf allen gesellschaftlichen Ebenen und in allen Strukturen. 5.1 Kinderschutz ist Gewaltschutz und Gewaltprävention Die Einrichtungen der Stadt Köln handeln präventiv mit Maßnahmen, um die Gewalt gegen Kinder in allen Erscheinungsformen zu vermeiden: körperliche und seelische Vernachlässigung; seelische und körperliche Misshandlung sexuelle Gewalt traumatische Fluchterlebnisse 16 Kinder, die während ihrer Flucht Gewalt, Missbrauch oder anderen traumatischen Er- eignissen ausgesetzt waren, sind besonders gefährdet, psychische und emotionale Probleme zu entwickeln. Traumatisierte Eltern, die körperlich und/oder psychisch erkrankt sind, können wenig auf die Bedarfe der Kinder eingehen und ihnen kaum emotionale Sicherheit und Rückhalt bieten. Wohnsituationen in Gemeinschaftsunterkünften erlauben wenig Privatsphäre und Rückzugsmöglichkeiten. Gemeinschaftsbäder und -küchen stellen keinen sicheren Raum für kindgerechte Unterbringung dar und erhöhen das Risiko für Konflikte und Gewalt und können in der Gesamtheit betrachtet retraumatisierend sein. Mangelnde soziale Kontakte und Unterstützung können zu einem Gefühl der Isola- tion führen. Dadurch erhöht sich das Risiko, Opfer von Vernachlässigung und Miss- brauch oder Gewalt zu werden. Die Unsicherheit über den rechtlichen Aufenthaltsstatus empfinden Geflüchtete häu- fig als einen Schwebezustand, dies führt zu emotionalem Stress. Kulturelle und sprachliche Barrieren machen die Integration in die neue Gesellschaft und den Zugang zu Unterstützungssystemen bei Gewaltvorkommnissen schwierig. Der Verlust von Bildungschancen während der Flucht kann langfristige Auswirkungen auf die Entwicklung und Zukunftsperspektiven der Kinder haben. Angekommen in einer neuen Kultur ergeben sich Konflikte mit den Eltern, die an ih- rem bisherigen Wertesystem festhalten wollen, während sich Kinder und Jugendliche neu in ihrem Umfeld orientieren. Maßnahmen zur Gewaltprävention sind folglich systemisch anzusiedeln. Aus Sicht des Gewaltschutzes ist jede Investition in Bildung, Förderung, Beratung, politische Bildung sowie Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche eine Investition in Ge- waltprävention. In vielen genau dieser Bereiche herrschen erhebliche Sparzwänge, werden Fördergelder gekürzt und Personal abgebaut. Die Folgen für die psychische Gesundheit der Kinder und Jugendlichen können erheblich sein, woraus hohe Folge- kosten entstehen können. Im Amt für Wohnungswesen Köln standen auch im letzten Jahr den Fachkräften der sozialen Arbeit der Betreuungsträger Kolleg*innen des Sozialen Dienstes mit Experti- sen als erfahrene Fachkräfte bei möglichen Kindeswohlgefährdungen ebenso wie die methodisch fundiert ausgebildete Gewaltschutzkoordinatorin beratend zur Seite. Kindeswohlgefährdungen Das Statistische Landesamt NRW veröffentlicht, dass die Jugendämter in NRW 56.000 Verdachtsfällen von Kindeswohlgefährdungen nachgegangen sind. Bei 7.742 Fällen wurde eine akute, bei 6.098 eine latente Gefährdung festgestellt. In 35 % der Fälle (19.735) stellten die Jugendamtsmitarbeitenden einen Hilfebedarf 17 fest. Zu den festgestellten Kindeswohlgefährdungen gehören psychische Misshand- lung, Unterdrückung, Zwangsverheiratung (5.070 Fälle), körperliche Misshandlungen (4.026 Fälle) und 1.016 Fälle sexueller Gewalt.3 2023 wurden dem Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln 4.859 Ver- dachtsfälle zur Kindeswohlgefährdung (KWG) gemeldet, davon bestätigten sich 963, wie das Amt für Kinder, Jugend und Familie mitteilte. Für das 2024 wurden höhere Zahlen festgestellt. Das Amt für Kinder, Jugend und Familie geht weiter von einem großen Dunkelfeld aus.4 Das Diagramm zeigt eine Übersicht der eingegangenen Meldungen beim Sozialen Dienst des Amtes für Wohnungswesen und der Gewaltschutzkoordination. Die Zusammenarbeit mit den Bezirksjugendämtern und dem dort angesiedelten Ge- fährdungsmeldungssofortdienst (GSD) gewinnt in Köln eine zentrale Bedeutung, um Kinderschutz zu gewährleisten. Die Zivilgesellschaft ist seit Corona sensibler für die- ses Thema, das in der Öffentlichkeit offener behandelt wird und damit mehr Akzep- tanz und Aufmerksamkeit erzielt. Das Amt für Kinder, Jugend und Familie und das Amt für Wohnungswesen arbeiten eng zusammen, um das Kindeswohl sicherzustellen. Auch wenn es die Herausforde- rung der Ressourcenengpässe gibt, ist die interdisziplinäre Zusammenarbeit der Weg, den bestmöglichen Schutz für Kinder und Jugendliche zu gewährleisten. 5.2 Kinderschutz und Jugendkriminalität Zum Arbeitsfeld Kinderschutz gehört auch die Tatsache, dass die Jugendkriminalität in Köln zugenommen hat. Dies teilt die Polizei in ihrem Bericht 2023 mit. Der Anstieg der unter 14-jährigen jugendlichen Tatverdächtigen ist mit 11,4 % besonders hoch. Der NRW-Innenminister Herbert Reul hat zu dieser Problematik eine Studie in Auf- trag gegeben, um die Ursachen und Hintergründe besser zu verstehen. 3 it.nrw von 02.08.2024 4 KSTA: Alberts, R. Kindeswohlgefährdung in Köln: „Wir erfassen das Dunkel bei weitem nicht voll- ständig“ von 19.09.2024 01002002021 2022 2023 2024Fälle von § 8a SGB VIII und Meldungen über mögliche Kindeswohlgefährdungen §8aKWG 18 Das Monitoring belegt hierzu, dass die Gewaltbereitschaft im Bereich der verbalen Konflikte steigt, sich dieses Verhalten auf die Kinder auswirkt, die selbst schneller streiten. Elternverhalten dient für sie als Beispiel und Rechtfertigung („wir sind halt so“). Dass weitere wirtschaftliche, soziale und mediale Faktoren einen Einfluss auf eine steigende latente Gewaltbereitschaft haben, ist möglich. Unabhängig von den Ursa- chen des Anstiegs ist es Aufgabe des Gewaltschutzes mögliche Maßnahmen zu tref- fen, um diese Entwicklung einzudämmen. 5.3 Frauenschutz Geflüchtete Frauen waren unter Umständen bereits auf ihren Fluchtwegen mit Ge- walt konfrontiert. Diese Gewalterfahrungen können sich am Ziel in Deutschland durch andere männliche Geflüchtete, Ehemänner, Familienangehörige oder weitere soziale Kontakte im Umfeld von Unterkünften fortsetzen. Um den Schutz von Frauen zu ge- währleisten, werden sowohl präventive als auch akute Maßnahmen im Einzelfall er- griffen. Dazu gehört die Unterbringung allein reisender Frauen und ihren Kindern se- pariert von Männern. In diesen Unterkünften ist vorwiegend weibliches Sicherheits- personal eingesetzt. Das Team der Sozialbetreuung hat ein besonderes Augenmerk auf diese vulnerable Gruppe und reagiert sensibel auf Gewaltereignisse, die unmittel- bar an die Gewaltschutzkoordination weitergemeldet werden. Sozialarbeiter*innen bieten rechtliche Beratung und Unterstützung an. Dazu kann auch die temporäre Un- terbringung in einer Schutzwohnung des Amtes für Wohnungswesen gehören. Die anonyme Unterbringung dort bedeutet, dass die Frauen schnell aus der akuten Ge- fahrensituation gelangen. Dieses Angebot der Schutzwohnung hat es bisher einigen Frauen ermöglicht, sich im geschützten Raum zu erholen und eine Entscheidung über ihren weiteren Lebens- weg zu treffen. Diese Maßnahme trägt dazu bei, nicht nur die unmittelbare Sicherheit der Frauen zu garantieren, sondern sie zu stärken, langfristig Gewalt zu verhindern und den Frauen eine Perspektive zu bieten. 6. Gewaltschutz - Gewaltprävention Zu den zentralen Maßnahmen und Steuerungselementen im Krisenmanagement und Gewaltprävention gehören insbesondere die Interventionen durch die Fachkräfte der Sozialen Arbeit. In einer akuten Konfliktsituation sorgt das schnelle Eingreifen und Deeskalieren durch die Sicherheitsmitarbeitenden für eine sofortige Entlastung. Für die Umsetzung des Konzepts sind mehrere koordinierte Maßnahmen erforder- lich. Dazu gehören Beratungsgespräche durch Fachberatungsstellen, Bewohner*in- nenversammlungen, die präventiv wirken können, sowie fallbezogener Teamaus- tausch in den Unterkünften. Kommunikation mit den Akteur*innen vor Ort und den Fachkräften der Sozialen Arbeit ist in der Gewaltschutzkoordination unverzichtbar. Bei Bedarf kann die Anzahl der eingesetzten Sicherheitskräfte kurzfristig erhöht und die Schichtzeiten ausgeweitet werden, um eine Gefahrensituation zu entschärfen. 19 Die gemeinsame Abstimmung der Schutzkonzepte ist Voraussetzung für die Umset- zung der Ziele in der Gewaltprävention und für den Gewaltschutz. Die Meldungen zu Gewaltereignissen werden täglich von der Gewaltschutzkoordina- tion geprüft. Insbesondere bei Fällen von häuslicher Gewalt oder Kindeswohlgefähr- dung erfolgt eine enge Abstimmung mit den zuständigen Fachkräften der Sozialar- beit. Gemeinsam mit dem Team vor Ort und der zuständigen Fachkraft und Teamlei- tung werden geeignete Maßnahmen erarbeitet und umgesetzt. 6.1 Förderprogramm Gewaltprävention Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 21. März 2024 das „Förderprogramm für Projekte zur Gewaltprävention und Stärkung von integrativen Angeboten für in städtischen Unterbringungsstandorten lebende Geflüchtete in Köln“ beschlossen. Mit seinem Beschluss hat der Rat ebenfalls festgelegt, dass die Entscheidung über die Bewilligung der Fördermittel dem Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren übertragen wird. Auf Grundlage der fristgerecht eingegangenen, prüffähigen Anträge hat die Jury aus Mitgliedern der Fachverwaltung eine Empfehlung für Zuwendungen an Berechtigte im Sinne der Förderrichtlinie erarbeitet. Bei der Bewertung der einzelnen Projekte wurden unter anderem die Kriterien „Zusammensetzung der Zielgruppe“, „Eignung der Methoden“, „Nachhaltigkeit / Wirksamkeit des Projektes“, „innovative Aspekte“, sowie der Bezug zu den Zielen der Richtlinie (Gewaltprävention & Antidiskriminie- rung, Teilhabe und Empowerment) zugrunde gelegt. Das Ergebnis wurde mit dem Amt für Integration und Vielfalt abgestimmt. Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren hat in seiner Sitzung am 6. Juni 2024 beschlossen, aus den im Haushalt zur Verfügung stehenden Mitteln zur Förderung von Projekten zur Gewaltprävention und zur Stärkung von integrativen An- geboten für in städtischen Unterbringungsstandorten lebende Geflüchtete in einer Gesamthöhe von 180.000,00 Euro für folgende Projekte zu vergeben: 1. Einheit in Vielfalt: Integration für ein harmonisches Köln - Workshops zu gewaltfreier Kommunikation (Blau-Gelbes Kreuz Deutsch-Ukrainischer Ver- ein e.V.), 2. Young-men-sports - Sportangebot insbesondere für junge Männer in und außerhalb der Herkulesstraße (DRK Kreisverband Köln e.V.), 3. Familien fairstärken-Gewaltprävention für Familien in Unterbringungsein- richtungen (Fair.Stärken e.V.), 4. FEMpower für geflüchtete Frauen - Gruppenangebot und Einzelfallbera- tung, geschlechterspezifische Gewaltprävention (HennaMond e.V.), 5. Jugendtheater: Für Respekt, Toleranz und Vielfalt - Integration Gewalt be- troffener, gefährdeter Jugendlicher, (Kölner Flüchtlingsrat e.V.), 6. Zusammen stark: Gewaltprävention, Teilhabe und Kultursensibilität in städ- tischen Unterbringungseinrichtungen - Offenes Gruppenangebot mit Spiel- und kunstpädagogischen Elementen (Kölner Spielewerkstatt e.V.), 7. Männer machen mit - partizipatives, niedrigschwelliges Kreativangebot für Männer aus der Herkulesstraße (Kulturkinder e.V.), 8. Ihr seid willkommen - Workshop-Angebote und Schulungen (Rom e.V.), 20 9. Kontaktloses Boxtraining - Aufbau und Stärkung Selbstbewusstsein, Abbau von Aggressionen, Stärkung Konzentration und Erlernen von Respekt und Fairness (SKM-Sozialdienst Katholischer Männer e.V.) Die Projekte sind alle in 2024 angelaufen und enden in 2025. Im nächsten Bericht folgen eine detaillierte Berichterstattung und ein Fazit zur Wirksamkeit. 6.2 Präventionsmaßnahmen und Sensibilisierung für Gewalt Der Umgang mit Gewalt in der sozialen Arbeit ist selbsterklärend von Gewaltlosigkeit geprägt. Die Haltung dazu und Wertevermittlung sind die Basisarbeit in den Unter- bringungseinrichtungen für Geflüchtete. Die Sensibilisierung für Gewaltereignisse und der Umgang damit steht ständig im Fokus der Arbeit. Die individuell geprägte Wertehaltung zur Gewalt begleitet jede Fachkraft der Sozialen Arbeit im Alltag und wird den Mitarbeitenden und der Personengruppe der Geflüchteten vermittelt. 6.2.1 Belegungsmanagement Präventionsaspekte werden bereits bei der Belegung angewandt. Bei Fragen der Verlegung von Personen und Familien oder Neubelegung der Unterkünfte werden Gewaltschutzaspekte beachtet. Es ist eine tägliche Aufgabe, für die jeweiligen Perso- nengruppe die am besten geeignete Wohnmöglichkeit zu finden. Dies gilt insbeson- dere für vulnerable Gruppen und Familien mit Kindern. Nicht nur bei erstmalig unter- zubringenden Geflüchteten stellt sich diese Frage, sondern auch bei Umzügen von einer Unterkunft in eine andere, weil dort die Wohnungsgröße passt oder die Anbin- dung zum Arbeitsplatz und zu den Schulen der Kinder einfacher ist. Oft stellt sich auch die Frage der sozialpädagogischen Betreuung vor Ort, die sich günstig auf das Familiensystem oder Einzelperson auswirken kann. Soziale Bezüge und das vorhan- dene Gefüge der Bewohnenden vor Ort werden bei Entscheidungen für eine Verle- gung ebenso abgewogen und berücksichtigt. Dazu kommen die Beteiligung und Vor- stellungen der Geflüchteten, die den Vorgang soweit möglich mitgestalten. 6.2.2 Netzwerkarbeit Im Jahr 2024 fand ein regelmäßiger Austausch mit den Gewaltschutzbeauftragten der Träger DRK und Diakonie Michaelshoven5 in einer Arbeitsgruppe statt, die sich zielgerichtet mit dem Ist-Stand und den Entwicklungsmöglichkeiten des Gewaltschut- zes beschäftigte. Neue Ideen flossen ebenso ein, wie Lösungsansätze im Vergleich, da die Fachkräfte auch die Wirksamkeit durch eine Befragung in ihren Unterkünften evaluierten. Auch die AG „Sensibel für Gewalt“ im Austausch mit der Caritas wurde fortgesetzt. Besonderer Fokus wurde auf die Entwicklung der Gewaltschutzarbeit gelegt, die in den erarbeiteten Konzepten beschrieben wird. 5 Beschluss vom 17.08.2023 AN1145/2023 des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren zur Sicherstellung der Gleichbehandlung von geflüchteten Personen sowie konsequente Umsetzung des Gewaltschutzkonzeptes 21 2024 fanden ebenfalls Gespräche mit der Ombudsstelle für Geflüchtete statt. Diese bietet eine wichtige Ergänzung in der Gewaltschutzarbeit. Der Austausch dient der Weiterentwicklung des Gewaltschutzkonzepts. Fragen zu den Besonderheiten einzel- ner Unterkünfte wurden besprochen. Die fachlichen Vorgehensweisen und Beson- derheiten der beiden Arbeitsfelder enthalten Schnittstellen und können beidseitig be- reichernd wirken. Die Gewaltschutzkoordinatorin ist ständiges Mitglied im Arbeitskreis „Häusliche Ge- walt“ des Amtes für Kinder, Jugend und Familie. Stetiger Austausch findet mit der Ehrenamtskoordinatorin des Caritasverbandes im Rahmen der Teilnahme an „Runden Tischen“ statt. Die teilnehmenden Multiplika- tor*innen geben die Informationen in den jeweiligen Stadtteilen dann an weitere Ak- teur*innen weiter. Nicht zuletzt ist die Kooperation mit Fachämtern zu erwähnen und in besonderer Weise mit spezialisierten Beratungsstellen wie zum Beispiel Hennamond e.V., A- gisra e.V. und Rubicon e.V. Der Besuch einer Geflüchtetenunterkunft in Leverkusen erwies sich als aufschluss- reich im Vergleich. Das dortige Gewaltschutzkonzept besteht bereits seit 2017, je- doch ohne Monitoring, da die Zahl der zugewiesenen Geflüchteten eher gering war. Inzwischen hat sich das verändert. Die Stadt Leverkusen hat sehr viele Familien in abgeschlossenen Wohnungen untergebracht. Das Beratungsteam beabsichtigt ein Monitoring nach Kölner Vorbild einzuführen. Hierzu erfolgte ein reger Erfahrungsaus- tausch. In den Diskussionen wurde deutlich, dass die Gewaltschutzarbeit stark von den je- weiligen Gegebenheiten in den Unterkünften abhängig ist und die Bedürfnisse variie- ren. Aus dem Kontakt zum Institut für Demokratische Entwicklung und Soziale Integration in Berlin (DESI), ergab sich ein Austauschtreffen in Köln mit der Abteilung Kinder- schutz von UNICEF Deutschland. Die Kinderschutzmaßnahmen im Rahmen des Ge- waltschutzes in den Unterbringungseinrichtungen des Amtes für Wohnungswesen fanden deren Anerkennung. 6.3 Schulungen und Reflexion Es finden regelmäßig Kurzschulungen zum Thema „Was ist Gewalt?“ mit Seminar- gruppen statt. Die Seminare dienen dazu, eine Abstumpfung im Empfinden für Ge- walt zu vermeiden und im kollegialen Austausch unterschiedliche Blickwinkel und Einschätzungen eines Gewaltereignisses zu erörtern. Dazu werden sowohl erfahrene Sozialarbeitende als auch neue Mitarbeitende eingeladen. Der Personenkreis erwei- tert sich um Heimleitungen, die wertvolle Erfahrungen und individuelle Lösungsan- sätze einbringen. Ein wesentlicher Bestandteil der Gewaltschutzarbeit ist die persönliche Beratung der Fachkräfte zu Gewaltvorkommnissen. In diesem Beratungsprozess werden die spezi- fischen Besonderheiten der Unterkünfte, das soziale Umfeld, die Familienstrukturen 22 und die Lebensumstände der Betroffenen berücksichtigt. So können gezielte indivi- duelle Maßnahmen zur Gewaltprävention und Intervention bei Gewaltereignissen entwickelt werden. 7. Fragebogen Analysedaten Im Jahr 2024 konnte das geplante Fragebogenprojekt zu verschiedensten Aspekten des Gewaltschutzes als Studienprojekt eines Praxisstudenten der Sozialen Arbeit in enger Zusammenarbeit mit der Gewaltschutzkoordinatorin umgesetzt werden. Ziel dieses Projekts waren Erfassung und Analyse der aktuellen Ist-Situation in Be- zug auf Gewalt in den Unterbringungseinrichtungen. Hierfür wurden Kriterien und Fragen entwickelt, die nach methodischen Gesichts- punkten sicherstellten, dass sich Mitarbeitende auch mit unterschiedlichen Qualifika- tionen in einem repräsentativen Durchschnitt der verschiedenen Unterkünfte ange- sprochen fühlten. Hierbei wurden Aspekte wie Größe, Bautyp und Belegungsart der Unterkünfte (Männer, Frauen, Familien) berücksichtigt. Die Fragebögen gingen an 63 der circa 150 städtischen Unterbringungsstandorte. Es gab aus 53 Unterkünften Rückmeldungen und insgesamt 74 Fragebögen kamen aus den Unterkünften zurück. Der Fragebogen konnte von allen Mitarbeiter*innen der So- zialbetreuung oder den Heimleiter*innen ausgefüllt werden. Die Fragen bezogen sich auf verschiedene Themenbereiche: eine Standortanalyse der Unterbringungseinrichtung hinsichtlich der Ange- bote, Aspekte des Gewaltschutzes und des Arbeitsplatzes, Fragen zur Reflexion und Reaktion auf Gewalt, Fragen zur Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen und Einrichtungen so- wie die Gewaltsituation und Gewalterfahrungen, Benennung weiterer Bedarfe in den spezifischen Unterkünften Die Ergebnisse des Fragebogenprojekts dienen als Grundlage, um die Bedarfe für die laufende Gewaltschutzarbeit- und Prävention präzise zu erkennen. Welche präventiven Maßnahmen zeigen bereits Wirkung in der Alltagsarbeit und wel- che Bedingungen oder Ereignisse tragen zur Verstärkung von Gewalt bei? Bestäti- gen die Angaben die „gefühlte“ Situation? Gibt es unerwartete Erkenntnisse? Im Folgenden wird diese Forschungsarbeit in Diagrammen veranschaulicht. Sie er- gänzen folgerichtig das Monitoring, das in Kapitel 5 erläutert wird. 23 7.1 Bekanntheitsgrad Gewaltschutzkonzept Die Fragen zum Bekanntheitsgrad lauteten: Kennen Sie das Gewaltschutzkonzept der Stadt Köln für die Unterkünfte für Geflüch- tete? Hatten Sie bereits Austausch der städtischen Gewaltschutzkoordinatorin? Das Diagramm zeigt Ergebnisse, die auf eine erfolgreiche Implementierung des Ge- waltschutzkonzeptes und eine hohe Akzeptanz der Gewaltschutzarbeit hinweisen. 62 von 74 Personen, die sich an der Befragung beteiligten, kannten das Gewaltschutz- konzept. Dabei ist zu beachten, dass Personalwechsel und Neueinstellungen von Mitarbeitenden in den Unterbringungseinrichtungen eine Rolle spielen. Daher werden neue Mitarbeitende fortlaufend durch Fortbildungen und Informations- veranstaltungen über das Thema Gewaltschutz informiert und dazu sensibilisiert. 7.2 Besonderer Schutzbedarf 01020304050607010. Kennen Sie das Gewaltschutzkonzept der StadtKöln für Unterkünfte für Geflüchtete?12. Hatten Sie bereits Austausch mit der städtischenGewaltschutzkoordinatorin, Petra Schims?Gewaltschutz JaNeinOhne Angabe 24 Besonderer Schutzbedarf kann in verschiedenen Bereichen festgestellt werden: Vulnerable Gruppen, wie im Schaubild aufgeführt, benötigen oft zusätzlichen Schutz, da sie häufig einem höheren Risiko für Gewalt und Diskriminierung ausgesetzt sind. Psychisch erkrankte und traumatisierte Geflüchtete können in für sie herausfor- dernde Situationen anfälliger für extreme Reaktionen sein, die sich auch in Gewalt- vorfällen äußern können. Sie benötigen besondere Unterstützung, Beratung und Schutzmaßnahmen. Unterstützend wirken Informationen über die Rechtslage und verfügbare Beratungs- stellen, damit sie Zugang zu den notwendigen Ressourcen haben. Soziale Isolation führt eher zu Gewalthandlungen und Spannungen in Konfliktsituationen. Um Integra- tion zu fördern, sind Sprachbarrieren abzubauen, Kommunikation wirkt gewaltvermin- dernd. Es ist unverzichtbar, diese Bereiche zu erfassen und zu evaluieren, um entspre- chende Maßnahmen anzuregen, die den Schutzbedarf decken und für die Bewoh- nerschaft ein sicheres Umfeld schaffen. 7.3 Informationen zum Feld Gewaltschutz-Prävention Hatten Sie bereits Fortbildungen oder Informationsveranstaltungen zum Thema Ge- waltschutz, Gewaltprävention und Kinderschutz? 5734436438560 10 20 30 40 50 60 70KinderschutzLGBTIQ+*-IdentitätMenschen mit BehinderungMenschen mit psychischen BelastungenSchwangere FrauenBetroffene von häuslicher GewaltWo sehen Sie in ihrem Tätigkeitsbereich besonderen Schutzbedarf?Ja 25 Für Fachkräfte der sozialen Arbeit wurden Fortbildungen und Informationsveranstal- tungen der Stadt Köln zu Themen des Gewaltschutzes, der Gewaltprävention und des Kinderschutzes angeboten. Durch die Befragten benannte Fortbildungen Sicherheitstraining Deeskalationstraining Kindeswohlgefährdung (durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie) Sexualisierte Gewalt (durch Zartbitter e.V.) LSBTIQ*+ Schulungen (durch Rubicon e.V.) Kinderschutz und Gewaltschutz Sensibel für Gewalt (durch die Caritas) Psychische Erkrankungen Durch die Befragten benannte Informationsveranstaltungen Gewaltschutzfortbildung und Fallanalysen und Fachberatung Thema „Minderjährige und Umgang“ Mantelkonzept Gewaltschutz für Mitarbeitende „Was ist Gewalt?“ Kurzseminare durch die Gewaltschutzkoordinatorin Trauma und Pädagogik, Menschen mit Kriegs- und Fluchterfahrungen Durch die Befragten benannte sonstige Vorkenntnisse Berufserfahrung und Vorkenntnisse durch Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) Umgang mit Gewalt, Training 0 10 20 30 40 50 60 70FortbildungenInformationsveranstaltungenSonstigeohne AngabenNeinJa 26 7.4 Eigene Gewalterfahrung am Arbeitsplatz Im Rahmen des Fragebogens werden alle erlebten Gewalterfahrungen am Arbeits- platz oder auf dem Weg von und dorthin erfragt. Im Diagramm werden drei verschiedene Arten von Gewalt aufgezeigt. Dazu gehört die verbale Gewalt, von der das Sicherheitspersonal, die Heimleitung, die Fach- kräfte der sozialen Arbeit, Küchenpersonal und Reinigungskräfte betroffen sind. Ver- bale Gewalt tritt oft auch zwischen den Bewohnenden auf. Bei der Erfassung der Vorfälle treten Fragen zur Definition von Gewalt auf. Das verdeutlicht die Notwendig- keit der Sensibilisierung für das Thema Gewalt und deren Facetten, um das respekt- volle Miteinander zu fördern. Bei 74 Rückläufen bestätigen 48 Personen Erfahrungen durch verbale Gewalt. Zum Bereich Bedrohungen zählen Androhung physischer und sexualisierter Gewalt sowie die Bedrohung durch körperliche Übergriffe, Stalking, rassistische Angriffe. 40 Personen attestieren Bedrohungssituationen. Körperliche Übergriffe betreffen das Sicherheitspersonal, das Servicepersonal bei der Essensausgabe und die Mitarbeitenden des Betreuungspersonals, Hausmeis- ter*innen und medizinische Angestellte. Fachkräfte der Sozialen Arbeit sind seltener betroffen. Die Hemmschwelle ist hier höher als bei verbalen Angriffen. Acht Personen haben körperliche Übergriffe erfahren. 010203040506070verbale Gewalt Bedrohungen körperliche ÜbergriffeHaben Sie selbst Gewalt am Arbeitsplatz erlebt? Wenn ja, welche Form von Gewalt? JaNeinohne Angaben 27 7.5 Individuelle Belastung durch Gewaltereignisse Erläuterung: von 74 Personen fühlen sich 22 stark belastet, 32 kaum belastet, 15 gar nicht belastet und 5 machten keine Angaben Die Belastung durch Gewaltereignisse hängt von der individuellen Situation und der Art der Unterbringungseinrichtung ab, wie die beispielhaften Antworten auf die Frage aussagen: Wenn ständig aggressive Personen anwesend sind, dann ist die Belastung dauernd vorhanden. Ansonsten ist die Wohnsituation oft ruhig. Aktuell ist die Zusammenarbeit mit den Bewohnenden ausgeglichen und ruhig, was stark von den jeweilig untergebrachten Familien mit ihrem Unterstüt- zungsbedarf abhängt. Die Belastung ist situationsabhängig und kann phasenweise sehr stark sein. Über langen Zeitraum erlebte Gewaltereignisse sind sehr belastend. Kurzfris- tige Gewalterfahrungen sind weniger bedrückend. Die Belastung schwankt in der Intensität. Im Arbeitsfeld ist man Druck und Gewalt jeglicher Form ausgesetzt. Das Ge- waltpotenzial kann häufig nicht eingeschätzt werden, da dies stark von den Umständen abhängt. Gewaltereignisse unter den Bewohner*innen oder Berichte erschüttern mich, werden aber gut aufgearbeitet. Eine höhere Belegungszahl in der Unterkunft bedeutet einen höheren Stress- faktor. Stark 30%Kaum 44%Gar nicht21%Ohne Angaben 5%35. Wie hoch ist Ihre Belastung durch Gewaltereignisse?StarkKaumGar nichtOhne Angaben 28 Die Auswertung des Fragebogenprojektes führt zu folgenden Erkenntnissen: Die Belastung durch Gewaltereignisse in der Unterkunft kann stark variieren. Je nach den spezifischen Umständen und der Situation der Einrichtung und personellen Res- sourcen gibt es Phasen mit hoher Belastung, aber auch ruhigere und stabilere Zei- ten. Aus den genannten Antworten ergeben sich mehrere wichtige Aspekte, die die Intensität der Belastung beeinflussen: Häufigkeit und Art der Aggression Zusammenarbeit und familiäre Dynamik, Dynamik in Einzelfallbetreuung Situationsabhängige Belastung Langfristige Belastung wirkt sich stärker aus als kurzfristige Belastung. Psychische Belastung durch Berichte der Klienten von Gewaltereignissen, Fluchtgeschichte Größere Kapazität und Belegung führen zu einem höheren Stressfaktor. Gewalt ist nicht konkret einschätzbar oder vorherzusehen, diese Tatsache wirkt belastend. Gewaltereignisse finden jederzeit statt, sind unvorhersehbar, was die Anspannung und den Stresspegel für Mitarbeitende dauerhaft erhält. Es ist festzuhalten, dass Ge- walterfahrungen in Unterkünften für Geflüchtete eine erhebliche psychische und phy- sische Belastung für die betroffenen Personen, darunter häufig Kinder und Mitarbei- tende darstellen. 8. Fazit In den letzten vier Jahren wurde die Gewaltschutzarbeit erfolgreich aufgebaut und hat sich als eine unverzichtbare Säule der Sozialen Arbeit in Unterbringungseinrich- tungen etabliert. Dabei wurden Strukturen geschaffen, die auch die Corona-Pande- mie gut überstanden und sich im Alltag bewährt haben. Das Gewaltschutzkonzept und dessen Anforderungen wurde in den Arbeitsablauf der Fachkräfte vor Ort inte- griert. Es entstand ein umfangreiches Beratungsangebot einschließlich methodischer Unterstützung, Fallanalysen und psychischer Entlastung durch Reflexionsmöglichkei- ten mit der Gewaltschutzkoordination. Diese Möglichkeit der Qualitätssicherung der Sozialen Arbeit war durch die fachliche fundierte Ausbildung und Zusatzausbildun- gen der Gewaltschutzkoordinatorin gewährleistet und ist als Voraussetzung für diese Arbeit weiter als Qualitätsstandard ebenso unabdingbar wie das Monitoring. Die Stelle der Gewaltschutzkoordination bereichert das komplexe Sachgebiet der So- zialen Arbeit und jede Unterstützung, die das umfangreiche Arbeitsfeld entlastet und vorwärtsbringt: Die politischen Gremien legten die Grundlage zur Schaffung von Stellenanteilen für Gewaltschutzkoordination dreier Betreuungsträger direkt vor Ort. Unter Federführung der städtischen Gewaltschutzkoordination wird gemeinsam mit ihnen das Gesamt- konzept dem Standort angepasst. Auch hier existiert eine Arbeitsgruppe, die sich für die Weiterentwicklung verantwortlich zeichnet. 29 Das 2024 installierte Förderprogramm Gewaltprävention trägt auf operativer Ebene als ein neuer weiterer Baustein zur Gewaltschutzarbeit bei. Die Auswertung wird im nächsten Jahr zeigen, ob es wünschenswert wäre, dieses Programm dauerhaft zu installieren. 9. Kontakt Stadt Köln Amt für Wohnungswesen Ottmar-Pohl-Platz 1 51103 Köln Alexander Goldschmid T: 0221 221-27491 alexander.goldschmid@stadt-koeln.de 10. Literaturverzeichnis Stadt Köln: Geflüchtete in Köln https://www.stadt-koeln.de/artikel/61297/index.html KSTA: Spilcker, A.: „Mehr Kinder unter den Tatverdächtigen“ (07.05.2024) Tagesspiegel: Knapp 6.900 Menschen: Bundespolizei meldet deutlichen Rückgang uner- laubter Einreisen. https://www.tagesspiegel.de/politik/knapp-6900-menschen-bundespolizei- meldet-deutlichen-ruckgang-unerlaubter-einreisen-12578768.html (22.10.2024) it.nrw.: NRW: Im Jahr 2023 gab es rund 56 000 gemeldete Verfahren zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung. Verfahren zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung | Landesbe- trieb IT.NRW (02.08.2024) KSTA: Alberts, R. Kindeswohlgefährdung in Köln: „Wir erfassen das Dunkel bei weitem nicht vollständig“. https://www.ksta.de/koeln/kindeswohlgefaehrdung-in-koeln-wir-erfassen-das- dunkel-bei-weitem-nicht-vollstaendig-855736 (19.09.2024)
Beratungsverlauf
-
08.05.2025
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 9.1.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
23.05.2025
Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik
TOP 5.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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