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V/0318/2020

Sportpark Berg Fidel: Bau von zwei zusätzlichen Trainingsplätzen sowie einer Beachvolleyballanlage

Vorlagen 08.04.2020

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 13.05.2020, TOP 3.3.5

Ausschnitt aus dem Bebauungsplan

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Anlage A

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Ausschnitt aus dem Bebauungsplan

59 Zeichen

Ausschnitt aus dem Bebauungsplan Nr. 568 der Stadt Münster:

Beschlussvorlage

7397 Zeichen

V/0318/2020 
V/0318/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Sportpark Berg Fidel: Bau von zwei zusätzlichen Trainingsplätzen sowie einer 
Beachvolleyballanlage 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   30.04.2020 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
   05.05.2020 Sportausschuss Vorberatung 
   05.05.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   07.05.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Vorberatung 
   13.05.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   13.05.2020 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Planungen für den Bau von zwei neuen Trainings-
plätzen sowie einer Beachvolleyballanlage im Sportpark Berg Fidel zur Umsetzung des Be-
bauungsplans Nr. 568 weiter voranzutreiben. 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, einen Kunstrasenplatz und einen Naturrasenplatz vorzu-
sehen, die unter Einhaltung der beihilferechtlichen Voraussetzungen dem SC Preußen 
Münster zur Nutzung für die Nachwuchsförderung überlassen werden sollen. Die derzeit gül-
tigen Mindestanforderungen der Deutschen Fußball-Liga an die Lizensierung eines Nach-
wuchsleistungszentrums für die 2. Bundesliga sollen berücksichtigt werden. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilfinanzplan 
 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.
- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sport-
anlagen und -stätten 
   
Dezernat IV 
 
20.04.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Dr. Cappenberg 
Telefon: 492-7043 
CappenbergC@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0318/2020 
Investitionsmaßnah-
me 
4360 Ausbau/Modernisierung 
Stadion Hammer Str. 
   
  Auszahlungen für Bau-
maßnahmen 
2019 10.250.000  
   2020 10.000.000  
   2021 10.000.000  
   2022 5.000.000  
   2023 5.000.000  
Summe aller Auszahlungen   40.250.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2020 bei der o. g. Pro-
duktgruppe veranschlagt:  
 
 
 
Begründung: 
 
Zu 1) 
 
Im Bebauungsplan Nr. 568 zum Sportpark Berg Fidel sind zusätzlich zu den beiden bestehenden 
Trainingsplätzen zwei weitere Trainingsplätze eingeplant worden (vgl. Anlage 1). Dies geht zurück auf 
die Anforderungen, am Standort Hammer Straße die Voraussetzung en für ein zweitligataugliches 
Stadion einschließlich Nachwuchsleistungszentrum zu schaffen. Wie in Vorlage V/0317/2020 darg e-
stellt, zeigt die Machbarkeitsstudie zum Ausbau des Stadions auf, dass die derzeit notwendigen Mi n-
destanforderungen zur Lizensierun g für die 2. Bundesliga durch die Deutsche Fußball -Liga (DFL) 
grundsätzlich abgebildet werden können. Im Hinblick auf das Nachwuchsleistungszentrum betrifft dies 
die Anzahl und Ausstattung der Trainingsplätze. Diese sind unter Nutzung von Synergien mit der  1. 
Herrenmannschaft im Rahmen des rechtskräftigen Bebauungsplans realisierbar. Die Unterbringung 
darüber hinausgehender Nutzerbedarfe z.B. für Funktionsräume ist im Rahmen der Konkretisierung 
der Hochbaumaßnahmen im Gesamtprojekt genauer zu prüfen. 
 
Um zügig die Entwicklungschancen des SC Preußen Münster zu unterstützen, sollen als vorgezog e-
ne Maßnahme zum Gesamtprojekt die zwei zusätzlichen Trainingsplätze realisiert werden.  
 
Die Verwaltung hat mit den hierfür notwendigen vorbereitenden Maßnahmen auf der  Fläche begon-
nen. Um die Besonderheiten des vorgesehenen Baufeldes zu erkunden, wurde unter Berücksicht i-
gung des Bundesnaturschutzgesetzes hinsichtlich des allgemeinen und des besonderen Artenschu t-
zes bis zum 28. Februar der Gehölzaufwuchs auf der Fläche entfernt. Die Überprüfung der Kampfmit-
telverdachtsflächen hat ergeben, dass durch die früheren Nachkriegsnutzungen davon ausgegangen 
werden kann, dass nicht mehr mit einem erhöhten Auffinden von Kampfmitteln zu rechnen ist. Ende 
März sollten Vermessungsarbe iten vorgenommen werden und Altlastenuntersuchungen starten, da 
es sich um eine bekannte Altlastenfläche handelt. Diese Angaben sind notwendig für den Start der 
Planungen, da das Höhenprofil und der Untergrund besondere Anforderungen und Erschwernisse 
erwarten lassen. Zudem sind die Vorgaben der Verordnung zur Wasserschutzzone zu berücksicht i-
gen. In Verbindung mit den erwarteten Altlasten sind auch hier besondere Vorkehrungen einzupl a-
nen.  
Diese vorbereitenden Arbeiten auf der Fläche ruhen derzeit, da sich Kiebitze zum Brüten auf dem 
Baufeld niedergelassen haben. Daher können derzeit unter Berücksichtigung des Artenschutzes ke i-
ne Maßnahmen auf dem Baufeld ausgeführt werden. Nach Ende der Brutzeit will die Verwaltung die 
Untersuchungen fortsetzen (ca. im Juli ). Aufgrund der o.g. Besonderheiten des Baufeldes und der 
damit noch fehlenden Untersuchungsergebnisse kann derzeit kein eindeutiger Kostenrahmen für die 
Baumaßnahme ermittelt werden. Der Kostenrahmen und die Untersuchungsergebnisse sind ebenfalls 
notwendige Grundlage für die Beauftragung eines Landschaftsarchitekturbüros für die Planungslei s-

- 3 - 
V/0318/2020 
tungen. Sobald diese vorliegen, werden die Gremien hierüber informiert und ein Vergabeverfahren für 
die Planungsleistungen gestartet. 
 
Nordwestlich angrenzend an die be iden Trainingsfelder ist im Bebauungsplan eine Beachvolleybal l-
anlage vorgesehen (vgl. Anlage 1). Diese soll im Rahmen der Maßnahme ebenfalls errichtet werden, 
um das Angebot an Freizeitsportmöglichkeiten in Berg Fidel zu verbessern und ist nicht Bestandtei l 
der an den SC Preußen Münster zu überlassenen Fläche. 
 
 
Zu 2) 
 
Der SC Preußen Münster ist der Hauptnutzer des Stadions an der Hammer Straße und der zugehör i-
gen Trainingsplätze. Das Trainingsgelände im Sportpark Berg Fidel wird derzeit sehr stark genutzt,  
eine Erweiterung der Kapazitäten ist dringend notwendig.  
Um die Möglichkeit zu eröffnen, den Standort als Nachwuchsleistungszentrum aufzubauen, sind die 
zwei zusätzlichen Trainingsplätze nötig, um den derzeit gültigen Mindestanforderungen an ein Nac h-
wuchsleistungszentrum für einen Fußballclub der 2. Bundesliga gerecht zu werden. Hierfür soll einer 
der Plätze als Kunstrasenplatz sowie der andere als Naturrasenplatz gebaut werden, jeweils mit z u-
gehörigen Flutlicht- und Beregnungsanlagen. Da die Plätze ganzj ährig bespielbar sein müssen, soll 
für den Naturrasenplatz eine Rasenheizung vorgesehen werden.  
 
Der SC Preußen Münster hat darüber hinaus den Wunsch geäußert, weitere Trainingsflächen z.B. für 
Torwarttraining etc. vorzusehen. Neben den Plätzen und den zu gehörigen Anlagen zur Erschließung 
sind im Rahmen des Bebauungsplans diese Bedarfe nicht vollständig abbildbar. Die Verwaltung wird 
im Zuge der weiteren Planungsschritte daher gemeinsam mit dem SCP abstimmen, welche Bedarfe 
bei maximaler Ausnutzung der zul ässigen Flächen am Standort Hammer Straße gedeckt werden 
können. Diese Konkretisierungen werden dem Rat mit dem Planungs - und Baubeschluss zur En t-
scheidung vorgelegt, eine regelmäßige Berichterstattung über den Fortgang der Abstimmungen und 
Planungen erfolgt im Sportausschuss. Die Verwaltung prüft derzeit, wie die Trainingsplätze, die der 
Nachwuchsförderung dienen, dem SCP im Einklang mit dem EU -Beihilfenrecht überlassen werden 
können. Auch über den Fortgang dieser Klärung und Abstimmungen wird im Sportausschuss berich-
tet. 
 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1: Ausschnitt aus dem Bebauungsplan Nr. 568

Anlage A

1305 Zeichen

Anlage A zur V/0318/2020 
Kurzüberblick 
Mit dieser Vorlage wird der Grundsatzbeschluss zum Bau von zwei zusätzlichen Trainingsplätzen 
sowie einer Beachvolleyballanlage im Sportpark Berg Fidel zur Umsetzung des Bebauungsplans 
Nr. 568 gefasst. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi-
ckeln: 
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot 
 
Durch die hiermit zusätzlich geschaffenen Sportflächen wird das Sportangebot erweitert. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sport-anlagen und -stätten 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2020 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig frei-
willig 
Die Maßnahme basiert auf den Vorgaben des Rates im Gebiet des Bebauungsplans Nr. 568 Sport-
park Berg Fidel u.a. ein zweitligataugliches Nachwuchsleistungszentrum sowie eine Beachvolley-
ballanlage zu schaffen. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
----

Beratungsverlauf (6)

30.04.2020 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 4.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.05.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 3.3.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
Vorberatung
Entscheidung
Vorberatung
Vorberatung

Orte (1)

  • Hammer Straße

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Details

Aktenzeichen
V/0318/2020
Typ
Vorlagen
Datum
08.04.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37