V/0318/2020
Sportpark Berg Fidel: Bau von zwei zusätzlichen Trainingsplätzen sowie einer Beachvolleyballanlage
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Ausschnitt aus dem Bebauungsplan
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Ausschnitt aus dem Bebauungsplan Nr. 568 der Stadt Münster:
Beschlussvorlage
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V/0318/2020 V/0318/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Sportpark Berg Fidel: Bau von zwei zusätzlichen Trainingsplätzen sowie einer Beachvolleyballanlage Beratungsfolge 30.04.2020 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 05.05.2020 Sportausschuss Vorberatung 05.05.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 07.05.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h- nen Vorberatung 13.05.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 13.05.2020 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Planungen für den Bau von zwei neuen Trainings- plätzen sowie einer Beachvolleyballanlage im Sportpark Berg Fidel zur Umsetzung des Be- bauungsplans Nr. 568 weiter voranzutreiben. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, einen Kunstrasenplatz und einen Naturrasenplatz vorzu- sehen, die unter Einhaltung der beihilferechtlichen Voraussetzungen dem SC Preußen Münster zur Nutzung für die Nachwuchsförderung überlassen werden sollen. Die derzeit gül- tigen Mindestanforderungen der Deutschen Fußball-Liga an die Lizensierung eines Nach- wuchsleistungszentrums für die 2. Bundesliga sollen berücksichtigt werden. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush. - jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sport- anlagen und -stätten Dezernat IV 20.04.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Dr. Cappenberg Telefon: 492-7043 CappenbergC@stadt- muenster.de - 2 - V/0318/2020 Investitionsmaßnah- me 4360 Ausbau/Modernisierung Stadion Hammer Str. Auszahlungen für Bau- maßnahmen 2019 10.250.000 2020 10.000.000 2021 10.000.000 2022 5.000.000 2023 5.000.000 Summe aller Auszahlungen 40.250.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2020 bei der o. g. Pro- duktgruppe veranschlagt: Begründung: Zu 1) Im Bebauungsplan Nr. 568 zum Sportpark Berg Fidel sind zusätzlich zu den beiden bestehenden Trainingsplätzen zwei weitere Trainingsplätze eingeplant worden (vgl. Anlage 1). Dies geht zurück auf die Anforderungen, am Standort Hammer Straße die Voraussetzung en für ein zweitligataugliches Stadion einschließlich Nachwuchsleistungszentrum zu schaffen. Wie in Vorlage V/0317/2020 darg e- stellt, zeigt die Machbarkeitsstudie zum Ausbau des Stadions auf, dass die derzeit notwendigen Mi n- destanforderungen zur Lizensierun g für die 2. Bundesliga durch die Deutsche Fußball -Liga (DFL) grundsätzlich abgebildet werden können. Im Hinblick auf das Nachwuchsleistungszentrum betrifft dies die Anzahl und Ausstattung der Trainingsplätze. Diese sind unter Nutzung von Synergien mit der 1. Herrenmannschaft im Rahmen des rechtskräftigen Bebauungsplans realisierbar. Die Unterbringung darüber hinausgehender Nutzerbedarfe z.B. für Funktionsräume ist im Rahmen der Konkretisierung der Hochbaumaßnahmen im Gesamtprojekt genauer zu prüfen. Um zügig die Entwicklungschancen des SC Preußen Münster zu unterstützen, sollen als vorgezog e- ne Maßnahme zum Gesamtprojekt die zwei zusätzlichen Trainingsplätze realisiert werden. Die Verwaltung hat mit den hierfür notwendigen vorbereitenden Maßnahmen auf der Fläche begon- nen. Um die Besonderheiten des vorgesehenen Baufeldes zu erkunden, wurde unter Berücksicht i- gung des Bundesnaturschutzgesetzes hinsichtlich des allgemeinen und des besonderen Artenschu t- zes bis zum 28. Februar der Gehölzaufwuchs auf der Fläche entfernt. Die Überprüfung der Kampfmit- telverdachtsflächen hat ergeben, dass durch die früheren Nachkriegsnutzungen davon ausgegangen werden kann, dass nicht mehr mit einem erhöhten Auffinden von Kampfmitteln zu rechnen ist. Ende März sollten Vermessungsarbe iten vorgenommen werden und Altlastenuntersuchungen starten, da es sich um eine bekannte Altlastenfläche handelt. Diese Angaben sind notwendig für den Start der Planungen, da das Höhenprofil und der Untergrund besondere Anforderungen und Erschwernisse erwarten lassen. Zudem sind die Vorgaben der Verordnung zur Wasserschutzzone zu berücksicht i- gen. In Verbindung mit den erwarteten Altlasten sind auch hier besondere Vorkehrungen einzupl a- nen. Diese vorbereitenden Arbeiten auf der Fläche ruhen derzeit, da sich Kiebitze zum Brüten auf dem Baufeld niedergelassen haben. Daher können derzeit unter Berücksichtigung des Artenschutzes ke i- ne Maßnahmen auf dem Baufeld ausgeführt werden. Nach Ende der Brutzeit will die Verwaltung die Untersuchungen fortsetzen (ca. im Juli ). Aufgrund der o.g. Besonderheiten des Baufeldes und der damit noch fehlenden Untersuchungsergebnisse kann derzeit kein eindeutiger Kostenrahmen für die Baumaßnahme ermittelt werden. Der Kostenrahmen und die Untersuchungsergebnisse sind ebenfalls notwendige Grundlage für die Beauftragung eines Landschaftsarchitekturbüros für die Planungslei s- - 3 - V/0318/2020 tungen. Sobald diese vorliegen, werden die Gremien hierüber informiert und ein Vergabeverfahren für die Planungsleistungen gestartet. Nordwestlich angrenzend an die be iden Trainingsfelder ist im Bebauungsplan eine Beachvolleybal l- anlage vorgesehen (vgl. Anlage 1). Diese soll im Rahmen der Maßnahme ebenfalls errichtet werden, um das Angebot an Freizeitsportmöglichkeiten in Berg Fidel zu verbessern und ist nicht Bestandtei l der an den SC Preußen Münster zu überlassenen Fläche. Zu 2) Der SC Preußen Münster ist der Hauptnutzer des Stadions an der Hammer Straße und der zugehör i- gen Trainingsplätze. Das Trainingsgelände im Sportpark Berg Fidel wird derzeit sehr stark genutzt, eine Erweiterung der Kapazitäten ist dringend notwendig. Um die Möglichkeit zu eröffnen, den Standort als Nachwuchsleistungszentrum aufzubauen, sind die zwei zusätzlichen Trainingsplätze nötig, um den derzeit gültigen Mindestanforderungen an ein Nac h- wuchsleistungszentrum für einen Fußballclub der 2. Bundesliga gerecht zu werden. Hierfür soll einer der Plätze als Kunstrasenplatz sowie der andere als Naturrasenplatz gebaut werden, jeweils mit z u- gehörigen Flutlicht- und Beregnungsanlagen. Da die Plätze ganzj ährig bespielbar sein müssen, soll für den Naturrasenplatz eine Rasenheizung vorgesehen werden. Der SC Preußen Münster hat darüber hinaus den Wunsch geäußert, weitere Trainingsflächen z.B. für Torwarttraining etc. vorzusehen. Neben den Plätzen und den zu gehörigen Anlagen zur Erschließung sind im Rahmen des Bebauungsplans diese Bedarfe nicht vollständig abbildbar. Die Verwaltung wird im Zuge der weiteren Planungsschritte daher gemeinsam mit dem SCP abstimmen, welche Bedarfe bei maximaler Ausnutzung der zul ässigen Flächen am Standort Hammer Straße gedeckt werden können. Diese Konkretisierungen werden dem Rat mit dem Planungs - und Baubeschluss zur En t- scheidung vorgelegt, eine regelmäßige Berichterstattung über den Fortgang der Abstimmungen und Planungen erfolgt im Sportausschuss. Die Verwaltung prüft derzeit, wie die Trainingsplätze, die der Nachwuchsförderung dienen, dem SCP im Einklang mit dem EU -Beihilfenrecht überlassen werden können. Auch über den Fortgang dieser Klärung und Abstimmungen wird im Sportausschuss berich- tet. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage 1: Ausschnitt aus dem Bebauungsplan Nr. 568
Anlage A
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Anlage A zur V/0318/2020 Kurzüberblick Mit dieser Vorlage wird der Grundsatzbeschluss zum Bau von zwei zusätzlichen Trainingsplätzen sowie einer Beachvolleyballanlage im Sportpark Berg Fidel zur Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 568 gefasst. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi- ckeln: mit breitem Freizeit- und Sportangebot Durch die hiermit zusätzlich geschaffenen Sportflächen wird das Sportangebot erweitert. Finanzierung Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sport-anlagen und -stätten Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2020 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig frei- willig Die Maßnahme basiert auf den Vorgaben des Rates im Gebiet des Bebauungsplans Nr. 568 Sport- park Berg Fidel u.a. ein zweitligataugliches Nachwuchsleistungszentrum sowie eine Beachvolley- ballanlage zu schaffen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) ----
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Hammer Straße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0318/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.04.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37