Mandari Insight

2207/2023

Neuregelung zur zulässigen Geschwindigkeit auf der Zoobrücke/Stadtautobahn B55a

Mitteilung Ausschuss 23.08.2023

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 18.09.2023, TOP 10.2.8

Mitteilung Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung Ausschuss

4700 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/691/11 
691-11-04 
Vorlagen-Nummer  11.08.2023 
 2207/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 22.08.2023 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 24.08.2023 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 24.08.2023 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 31.08.2023 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 18.09.2023 
 
Neuregelung zur zulässigen Geschwindigkeit auf der Zoobrücke/Stadtautobahn B55a 
Die Stadtautobahn B55a/Zoobrücke ist in den 1960er Jahren entstanden. Sie dient dem in-
nerörtlichen, regionalen und überregionalen Verkehr. Ihre besondere verkehrliche Bedeutung 
liegt dabei nicht nur begründet in den links- und rechtsrheinisch naheliegenden Anbindungen 
an das Fernstraßennetz; die Bundesstraße ist vielmehr mit über 100Tsd. KFZ je Tag und trotz 
der zurzeit geltenden Einschränkungen für den LKW-Verkehr (max. 30t, 50 km/h, Überholver-
bot für LKW > 7,5t) eine der verkehrlichen Hauptschlagadern der Stadt.  
 
Abbildung 1- Übersicht Baulose  
Geplant und gebaut wurde der rund 2,6 km lange Brückenzug auf Grundlage der seinerzeit 
geltenden technischen Regelwerke und Vorschriften. 
Weiterentwicklungen, wissenschaftliche Forschungsergebnisse oder auch Ableitungen aus

2 
 
neuen Erkenntnissen zogen seitdem eine Vielzahl von Veränderungen und Fortschreibungen 
dieser Normen und Richtlinien nach sich.  
Diesbezüglich ist festzustellen, dass Bereiche der Stadtautobahn punktuell nicht mehr den 
heutigen Regeln der Technik entsprechen; so auch bei passiven Schutzeinrichtungen.  
(Passive Schutzeinrichtungen sind verkehrssichernde Ausstattungen eines Brückenbauwer-
kes. Hierunter fallen u. a. Schutzplanken, Geländer, oder auch Schrammborde (=Bordsteine). 
Sie werden in Abhängigkeit von der Nutzung, der Verkehrsart und gefahrenen Geschwindig-
keit des nebenherlaufenden KFZ-Verkehrs kategorisiert und entsprechend gebaut.) 
  
  
  
Abbildung 2 - auszugsweise  Beispiele der vorhandenen Schutzeinrichtungen  
Dem Umstand dieser vorhandenen, teils defizitären Ausstattung muss die Verwaltung hier im 
Einzelfall insofern begegnen, als dass die zulässige Geschwindigkeit für alle Kraftfahrzeuge 
auf 50 km/h reduziert werden muss. Damit wird die bereits eingangs beschriebene Einschrän-
kung für LKW erweitert.  
Die Geschwindigkeitsreduzierung erfolgt lediglich behelfsweise, um die Verkehrssicherheit nä-
herungsweise an die Regelwerke anzugleichen. Mit der dann zulässigen Geschwindigkeit ent-
spricht die Abgrenzung, zwischen dem Fuß- und Radverkehr und dem KFZ-Verkehr, dem ei-
nes Hochbordes, wie es bei innerstädtischen Geschwindigkeiten von 50 km/h üblich ist. 
Mit dieser Reaktion der Verwaltung auf die vorhandene Situation wird auch die systematische 
Bewertung im Rahmen der Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 eine positive Korrektur für das 
einzelne Bauteil (hier: passive Schutzeinrichtung) erfahren.  
Dies wird dabei ausschließlich auf die Beurteilung der Verkehrssicherheit (V), als eine der drei 
Kriterien für die Beschreibung und Einstufung von „Schäden“ zurückzuführen sein. Die zwei 
weiteren Merkmale - Standsicherheit (S) und Dauerhaftigkeit (D) - bleiben hier genauso unver-
ändert, wie auch der Gesamtzustand des Brückenzuges, der sich in der jüngeren Vergangen-
heit nicht maßgeblich verändert hat und nicht Veranlassung für die hier vorgestellte Verwal-
tungsmaßnahme ist.  
Dieser Hinweis ist aus diesem Grund von Interesse, da die Verkehrsteilnehmer zusätzlich zu 
den Tempo-50-Beschilderungen eine Beschilderung „Brückenschäden“ sehen werden. Dies 
ist begründet auf die definitionsgemäß als „Schaden“ ausgewiesene, defizitäre passive 
Schutzeinrichtung; optisch wird hier nicht zwangsläufig ein Schaden erkannt werden können.

3 
 
 
Abbildung 3 - Übersicht betroffener Streckenabschnitt  
Betroffen von dieser verkehrssichernden Maßnahme ist die Stadtautobahn zwischen Amster-
damer Str. und Kalk-Mülheimer Str. in beiden Fahrtrichtungen. 
Zukünftig sollen und werden die passiven Einrichtungen überarbeitet und auf die dann gelten-
den Regeln der Technik umgerüstet. Dies wird einhergehen mit teilweise erheblichen bauli-
chen Eingriffen. Aktuell können hierzu noch keine Angaben bezüglich des Ausführungszeit-
raumes gemacht werden. 
Die zurzeit geltende 30t-Beschränkung für LKW kann, nach Durchführung der zurzeit für die 
defizitäre Bereiche Los Z1 und D sich in Planung befindenden Verstärkungsmaßnahme und 
Installation eines Monitoringsystems, für den gesamten Brückenzug aufgehoben werden. Zur 
Umsetzung dieses baulichen Vorhabens muss noch ein Baubeschluss eingeholt werden.  
Die Geschwindigkeitsreduzierung bleibt, aufgrund der dann noch unverändert vorhandenen 
Leiteinrichtungen, hiervon unberührt.  
 
Gez. Egerer

Beratungsverlauf (5)

22.08.2023 Verkehrsausschuss
TOP 6.2.11 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
24.08.2023 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.23 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
24.08.2023 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.30 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
31.08.2023 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.16 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
18.09.2023 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Kalk-Mülheimer Straße
  • Stadtautobahn
  • Zoobrücke

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
2207/2023
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
23.08.2023
Erstellt
10.07.2023 12:41