0192/2026
Bundesprogramm "Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus", Projekte des Mantelprojektes "Via Culturalis und die Quartiere der Domumgebung": Umgestaltung der Pipinstraße und Herstellung einer Freitreppe an St. Maria im Kapitol
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates
9276 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/66/665/2 Vorlagen-Nummer 17.02.2026 0192/2026 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates öffentlicher Teil Gremium Datum Mobilitätsausschuss 03.03.2026 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 12.03.2026 Finanzausschuss 16.03.2026 Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 17.03.2026 Rat 19.03.2026 Bundesprogramm "Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus", Projekte des Mantelprojektes "Via Culturalis und die Quartiere der Domumgebung": Umgestaltung der Pipinstraße und Herstellung einer Freitreppe an St. Maria im Kapitol hier: Mitteilung über die Erhöhung der Investitionsauszahlungen gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO i.V.m. § 12 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2025/2026 Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 06.02.2018 (Vorlagen-Nr. 1944/2017) die Ver- waltung mit der Umgestaltung der Pipinstraße und Herstellung einer Freitreppe an St. Maria im Kapitol mit Gesamtkosten in Höhe von 2.192.000 € beauftragt. Die Gesamtkosten teilten sich wie folgt auf: Planungskosten: 279.000 € (investive Kosten) Baukosten: 1.890.000 € (investive Kosten) Beleuchtung: 23.000 € (konsumtive Kosten) Gesamtkosten: 2.192.000 € Die Maßnahme zur Umgestaltung der Pipinstraße und der Herstellung einer Freitreppe an St. Maria im Kapitol ist Bestandteil des Mantelprojektes „Via Culturalis und die Quartiere der Domumgebung“. Grundlage der Via Culturalis bildet der „Städtebauliche Masterplan-Innen- stadt Köln“. In einem durch Fördermittel finanzierten Werkstattverfahren sind die städtebauli- chen Maßnahmen zur Realisierung des „Lupenraums Via Culturalis“ erarbeitet worden (2013- 2015). Ziel des Mantelprojektes ist die gestalterische Artikulation und Umsetzung, der im Ge- staltungshandbuch Via Culturalis festgelegten, grundsätzlichen, stadträumlichen Gestaltungs- grundsätze. Die angestrebte Profilierung des Stadtraums auf Grundlage dieses hochwertigen Gestaltungsanspruchs soll eine Vorbildfunktion schaffen und damit der Bedeutung des öffent- lichen Raums, im Herzen der Stadt, gerecht werden. Zudem wird mit der Umsetzung der Pro- jekte eine zusammenhängende Gestaltung von öffentlichem Raum, kulturellen Bauten und ge- schichtlichen Relikten geschaffen. Dieses Gestaltungskonzept hat wesentlich dazu beigetra- gen, dass Bundesfördermittel zur Umgestaltung der Pipinstraße und der Herstellung einer Freitreppe an St. Maria im Kapitol bewilligt wurden. 2 Die Pipinstraße zwischen Neumarkt und Heumarkt liegt im historischen Umfeld von St. Maria im Kapitol und Klein St. Martin. Die Treppenanlage befindet sich südlich an der Pipinstraße zwischen St. Maria im Kapitol und dem Elogiusplatz. Die Umgestaltung dieses Bereiches so- wie der Treppenanlage erfolgt entsprechend der beschlossenen Gestaltungsplanung. Der Ausbau erfolgte zwischen November 2021 und April 2023. Aufgrund der Submissionsergebnisse sowie der zum Bauzeitpunkt aktuellen Kostenentwick- lung ist es zu Kostenerhöhungen gekommen. Zusätzlich führten die, aufgrund der damals ak- tuellen Marktlage, anfallenden Energie- und Materialpreissteigerungen, zu weiteren Kostener- höhungen (Beginn des Ukrainekrieges). Der Gesamtauftrag für die Umgestaltung der Pipinstraße inklusive der Herstellung einer Frei- treppe an St. Maria im Kapitol belief sich nach Submission auf insgesamt 2.324.130 €. Dies entsprach einer Kostensteigerung der Baukosten im Vergleich zum Baubeschluss von rd. 434.130 €. Aufgrund mehrerer vorliegenden Angebote im Vergabeverfahren konnte eindeutig festgestellt werden, dass der Angebotspreis der damaligen Marktlage entsprach. Zurückzuführen war der höhere Preis, im Vergleich zur Kostenberechnung aus dem Beschlussjahr 2017, auf zwei we- sentliche Punkte: - Die allgemeine Preissteigerung im Bauwesen zwischen Baubeschluss (2017) und Be- auftragung (2021) lag nach Baupreisindex bei + 18,5 %. - Die Angebotserstellung fiel in einen Corona-Lockdown, weshalb große Unsicherheiten bezüglich Materiallieferungen, zusätzliche Auflagen zum Gesundheitsschutz etc. vor- handen waren. Diese Unsicherheiten spiegelten sich zum Teil in den Angebotspreisen (Risikozuschläge) wider. Darüber hinaus sind weitere Kosten durch Nachtragsleistungen während der Bauausführung entstanden. Diese Kosten für zusätzlich notwendige Leistungen belaufen sich auf rd. 268.605 €. - Im Leistungsteil Straßenbau musste zur Sicherstellung der Barrierefreiheit der neuen Flächen, ein in der Planung nicht berücksichtigter dreizeiliger Leitstreifen in den anzu- legenden Pflasterflächen des Gehweges eingebaut werden. Die Kosten für diese not- wendigen, zusätzlichen Leistungen betrugen rd. 42.085 €. - Durch den beginnenden Ukraine-Krieg während der Baumaßnahme und den dadurch verursachten Kostensteigerungen, kam es zu weiteren Mehrkosten im Leistungsteil Straßenbau. Hier waren insbesondere Materialpreissteigerungen im Asphaltbau zu verzeichnen, die sich bei der Maßnahme „Pipinstraße“ auf eine Höhe von rd. 143.250 € beliefen. - Auch im Leistungsteil „Treppenbau“ sind Materialpreissteigerungen durch den Ukraine- Krieg in Höhe von d. 65.350 € angefallen. - Weitere Kosten für zusätzlich notwendige Leistungen in Höhe von rd. 17.920 € sind durch verschiede kleinteilige Arbeiten in den Leistungsteilen LSA, Wegweisende Be- schilderung und Straßenbegleitgrün entstanden. Eine Erhöhung der Beleuchtungskosten um 600 € auf nunmehr 23.600 € ist noch zu berück- sichtigen. Die Planungsleistungen in Höhe von rd. 279.000 € sind gleichbleibend. Aufgrund der vorgenannten Gründe sowie zusätzlich notwendiger Leistungen während der Maßnahmenumsetzung beläuft sich die Kostenerhöhung auf insgesamt rd. 703.335 €. Dem- nach belaufen sich die Gesamtkosten der Maßnahme nunmehr auf rd. 2.895.335 € (davon 2.871.735 € investiv und 23.600 € konsumtiv für die Beleuchtung). Die Mitteilung über die Mehrkosten wurde erst jetzt fertiggestellt, da sich die Verhandlungen und Einigung zur Kostenübernahme von Preissteigerungen als sehr schwierig und langwierig 3 herausgestellt hat. Notwendige rechtliche Prüfungen sowie Preis- und Nachweisprüfungen ha- ben große zeitliche Ressourcen in Anspruch genommen. Förderung Die Umgestaltung der Pipinstraße mit der Herstellung einer Freitreppe an St. Maria im Kapitol wurde als Teilmaßnahme des Gesamtförderprojekts “Die Via Culturalis - südlicher Abschnitt“ aus dem Bundesprogramm „Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städte- baus“ gefördert. Für die Teilmaßnahme Pipinstraße mit der Herstellung einer Freitreppe an St. Maria im Kapitol sind Zuwendungen in Höhe von rd. 1.908.620 € vereinnahmt worden. Wei- tere Fördermittel stehen nicht zur Verfügung. Der Verwendungsnachweis wurde 2025 erstellt. Finanzierung Die investiven Gesamtkosten in Höhe von nunmehr 2.871.735 € wurden bereits bis zum 31.12.2025 vollständig verausgabt. Die benötigten Auszahlungsermächtigungen konnten im Rahmen des HPL 2025/2026 im Teilfinanzplan dem Amtes Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 – Straßen, Wege, Plätze in der Teilpanzeile 8 – Auszahlungen für Bau- maßnahmen, bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6612, Nord-Süd-Stadtbahn/Via Culturalis im Haushaltsjahr 2025 in voller Höhe bereitgestellt werden. Es folgen keine weiteren Zahlungen. Die konsumtiven Kosten für die Beleuchtung werden der Stadt Köln jährlich seitens der Rhein- Energie AG im Rahmen des Beleuchtungsvertrages anteilig über den Zeitraum der Nutzung in Rechnung gestellt. Das Dezernat für Mobilität wird im Rahmen zukünftiger Haushaltsaufstel- lungsprozesse im Teilergebnisplan des mit der Abwicklung des Beleuchtungsvertrages be- trauten Amtes für Verkehrsmanagement, in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze, eine entsprechende jahresbezogene Aufwandsermächtigung in der Teilplanzeile 13, Aufwen- dungen für Sach- und Dienstleistungen, innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Die Erhöhung der investiven Auszahlungen führt auch zu einer Erhöhung der jährlichen Auf- wendungen für bilanzielle Abschreibungen. Ab Fertigstellung der Vermögensgegenstände in 2023 fallen bilanzielle Abschreibungen in Höhe von jährlich 57.435 € an. Für den Zeitraum bis 2025 sind diese bereits in der Teilergebnisrechnung des Amtes für Straßen und Radwegebau entsprechend verbucht bzw. werden im Rahmen der Aktivierung rückwirkend gebucht. Für die in 2026 anfallenden jährlichen Abschreibungen in Höhe von nunmehr rd. 57.435 € stehen die erforderlichen Aufwendungsermächtigungen im HPL 2025/2026 im Teilergebnisplan des Am- tes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201, Straßen, Wege, Plätze (Teil- planzeile 14, bilanzielle Abschreibungen) zur Verfügung. Die ab dem Jahr 2027 ff. erforderli- chen Aufwandsermächtigungen für die bilanziellen Abschreibungen, wird das Dezernat für Mobilität im Rahmen zukünftiger Haushaltsplanaufstellungsprozesse innerhalb des dann zu- gewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 14 - bilanzielle Abschreibungen - vorsehen. gez. Burmester
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0192/2026
- Typ
- Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
- Datum
- 17.02.2026
- Erstellt
- 21.01.2026 10:31