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1846/2020

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der AfD-Fraktion vom 15.06.2020 zum Thema: "Leistungsbezieher in Köln" (AN/0818/2020)

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 18.06.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 18.06.2020

Anlage 1 Antwort des Jobcenters zur Anfrage

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Beantwortung einer Anfrage (Rat)

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Anlage 1 Antwort des Jobcenters zur Anfrage

2719 Zeichen

Beantwortung einer Anfrage der AfD-Fraktion gem. § 4 der Geschäftsordnung des 
Rates „Leistungsbezieher in Köln“ 
(AN/0818/2020) 
 
 
Wortlaut der Anfrage: 
 
1. Wie viele Leistungsbezieher sind im JC Köln gemeldet, die die Ausübung einer 
selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit angezeigt haben,  zugleich aber 
aufstockende Leistungen nach dem SGB II beziehen? Bitte um Aufschlüsslung nach 
Deutschen, Nicht -EU-Ausländern, EU -Ausländern, darunter Rumänen und Bulgaren. 
Ferner bitten wir um Aufschlüsselung nach Branchen; Baunebengewerbe, Gastronomie 
usw.  
2. Wie viele dieser Aufstocker sind schon über ein Jahr in diesem Status? 
3. Werden die Angaben zu Umsatz, Gewinn und zeitlicher Inanspruchnahme auch über -
prüft?   
a. Wenn ja, in welchen Abständen und wenn nein, warum nicht? 
 
 
Antwort des Jobcenter Köln: 
 
Vorab zur Erläuterung: 
Aus der Fragestellung wird ersichtlich, dass es bei den Fragen um sogenannte 
„Ergänzer*innen“ geht, die in den Medien/der Öffentlichkeit oft „Aufstocker“ genannt werden.  
In der Statistik sind „Ergänzer*innen“ die Personen, deren Einkommen nicht zur Erhaltung 
des Lebensunterhaltes ausreicht und die deshalb ergänzend Grundsicherung 
(Arbeitslosengeld 2) erhalten. „Aufstocker*innen“ sind in der Statistik solche Personen, deren 
Arbeitslosengeld 1 (zahlt die Agentur für Arbeit) nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu 
bestreiten und die deshalb „aufstockend“ Arbeitslosengeld 2 beziehen. 
 
 
Zu Frage 1:  
Im Jobcenter Köln sind im Monat Februar 2020 insgesamt 1.410 Leistungsberechtigte 
gemeldet, die selbstständig erwerbstätig sind. Im Vorjahresmonat waren es 137 Leistungs -
berechtigte mehr. Dabei handelt es sich um 977 Deutsche und 431 Ausländer*innen. 
Branchendaten werden nicht erhoben. 
 
 
Zu Frage 2:  
Die Daten werden in statistisch anonymisierter Form und nicht personenbezogen erhoben. 
Insofern lässt sich nur beschreiben, dass es 2020 weniger oder mehr Ergänzer*innen als 
2019 gab  (im Februar 2020 waren es 137 weniger) . Ob die Personen, die ergänzend 
Leistungen beziehen schon länger im Bezug sind, lässt sich auf die Selbständigen bezogen, 
nicht ablesen.

Zu Frage 3:  
Leistungen nach dem SGB II werden bei Selbstständigen in der Regel für Zeiträume von 
sechs Monaten bewilligt (§ 41 Absatz 3 Satz 2 SGB II). Gemäß § 41a SGB II erfolgt die 
Bewilligung vorläufig. Das künftige Einkommen wird durch die Vorlage von Nachweisen der 
tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben (aus den Vorjahren) geschätzt. Zur abschließenden 
Entscheidung sind vor allem  Nachweise zu Umsatz und Gewinn  erforderlich. Nachweise 
können vor und während des Bewilligungszeitraumes sowie darüber hinaus angeford ert 
werden.  
 
 
 
Gez. Martina Würker

Beantwortung einer Anfrage (Rat)

516 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/5000 JC 
 
Vorlagen-Nummer 18.06.2020 
 1846/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rat 18.06.2020 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der AfD-Fraktion vom 15.06.2020 zum Thema: 
"Leistungsbezieher in Köln" (AN/0818/2020) 
 
Zur schriftlichen Anfrage der AfD-Fraktion vom 15.06.2020 legt die Verwaltung dem Rat die in der 
Anlage beigefügte Antwort des Jobcenter Köln vor. 
 
Anlage 
 
Gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

18.06.2020 Rat
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1846/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
Datum
18.06.2020
Erstellt
17.06.2020 07:25