1846/2020
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der AfD-Fraktion vom 15.06.2020 zum Thema: "Leistungsbezieher in Köln" (AN/0818/2020)
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Anlage 1 Antwort des Jobcenters zur Anfrage
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Beantwortung einer Anfrage der AfD-Fraktion gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates „Leistungsbezieher in Köln“ (AN/0818/2020) Wortlaut der Anfrage: 1. Wie viele Leistungsbezieher sind im JC Köln gemeldet, die die Ausübung einer selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit angezeigt haben, zugleich aber aufstockende Leistungen nach dem SGB II beziehen? Bitte um Aufschlüsslung nach Deutschen, Nicht -EU-Ausländern, EU -Ausländern, darunter Rumänen und Bulgaren. Ferner bitten wir um Aufschlüsselung nach Branchen; Baunebengewerbe, Gastronomie usw. 2. Wie viele dieser Aufstocker sind schon über ein Jahr in diesem Status? 3. Werden die Angaben zu Umsatz, Gewinn und zeitlicher Inanspruchnahme auch über - prüft? a. Wenn ja, in welchen Abständen und wenn nein, warum nicht? Antwort des Jobcenter Köln: Vorab zur Erläuterung: Aus der Fragestellung wird ersichtlich, dass es bei den Fragen um sogenannte „Ergänzer*innen“ geht, die in den Medien/der Öffentlichkeit oft „Aufstocker“ genannt werden. In der Statistik sind „Ergänzer*innen“ die Personen, deren Einkommen nicht zur Erhaltung des Lebensunterhaltes ausreicht und die deshalb ergänzend Grundsicherung (Arbeitslosengeld 2) erhalten. „Aufstocker*innen“ sind in der Statistik solche Personen, deren Arbeitslosengeld 1 (zahlt die Agentur für Arbeit) nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten und die deshalb „aufstockend“ Arbeitslosengeld 2 beziehen. Zu Frage 1: Im Jobcenter Köln sind im Monat Februar 2020 insgesamt 1.410 Leistungsberechtigte gemeldet, die selbstständig erwerbstätig sind. Im Vorjahresmonat waren es 137 Leistungs - berechtigte mehr. Dabei handelt es sich um 977 Deutsche und 431 Ausländer*innen. Branchendaten werden nicht erhoben. Zu Frage 2: Die Daten werden in statistisch anonymisierter Form und nicht personenbezogen erhoben. Insofern lässt sich nur beschreiben, dass es 2020 weniger oder mehr Ergänzer*innen als 2019 gab (im Februar 2020 waren es 137 weniger) . Ob die Personen, die ergänzend Leistungen beziehen schon länger im Bezug sind, lässt sich auf die Selbständigen bezogen, nicht ablesen. Zu Frage 3: Leistungen nach dem SGB II werden bei Selbstständigen in der Regel für Zeiträume von sechs Monaten bewilligt (§ 41 Absatz 3 Satz 2 SGB II). Gemäß § 41a SGB II erfolgt die Bewilligung vorläufig. Das künftige Einkommen wird durch die Vorlage von Nachweisen der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben (aus den Vorjahren) geschätzt. Zur abschließenden Entscheidung sind vor allem Nachweise zu Umsatz und Gewinn erforderlich. Nachweise können vor und während des Bewilligungszeitraumes sowie darüber hinaus angeford ert werden. Gez. Martina Würker
Beantwortung einer Anfrage (Rat)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/5000 JC Vorlagen-Nummer 18.06.2020 1846/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 18.06.2020 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der AfD-Fraktion vom 15.06.2020 zum Thema: "Leistungsbezieher in Köln" (AN/0818/2020) Zur schriftlichen Anfrage der AfD-Fraktion vom 15.06.2020 legt die Verwaltung dem Rat die in der Anlage beigefügte Antwort des Jobcenter Köln vor. Anlage Gez. Reker
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 1846/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
- Datum
- 18.06.2020
- Erstellt
- 17.06.2020 07:25