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Prüfung einer qualitativen Bauberatung

FDP/KSG Antrag nach § 3 AN/2282/2021 vom 27.10.2021

Stand: Am 31.12.2025 im Bauausschuss beraten. Ergebnis: für das Digitale Berichtswesen.

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  • FDP Antrag nach § 3

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    www.FDP-Koeln.de An die Vorsitzende des Rates Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus · 50667 Köln Fon 0221. 221-23830 Fax 0221. 221-23833 fdp-fraktion@stadt-koeln.de www.fdp-koeln.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 27.10.2021 AN/2282/2021 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 09.11.2021 Prüfung einer qualitativen Bauberatung Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die FDP-Fraktion bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Rates am 09. November 2021 zu setzen. Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt innerhalb der Bauaufsicht eine Bauberatung für Planende und Vorhabenträger aufzubauen, die weitestgehend verbindliche und ggfs. gebührenpflichti- ge Aussagen zu Bauvorhaben vor Einreichung eines Antrags abgeben. Diese soll in den Abschnitten der Organisation der Bauaufsicht eingebunden sein. Hierfür beauftragt der Rat die Verwaltung mit der Prüfung, wie die Bauberatung für Bauherr- schaft und Planende im Vorfeld von Bauanträgen aufgebaut werden kann, mit dem Ziel, sorgfältig und umfassend zu beraten, um zeit- und kostenintensive Umplanungen später zu vermeiden. Insbesondere sind in der Beratung bereits erkennbare Problemstellungen zu erörtern, denk- bare Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen oder ggfs. überzogene Bebauungswünsche zurück- zuweisen. Die Beratung richtet sich an Bauherrschaft und Planende mit konkreten Bauvor- haben vor allem bei unklarer Bebaubarkeit des Areals (z. B. kein Bebauungsplan). Wenn möglich sollte die Beratung durch die Mitarbeiter des zuständigen Abschnitts erfolgen. Es soll geprüft werden, ob und inwieweit betroffene Ämter (auch dezernatsübergreifend) in die Beratung einbezogen werden können, jedoch nur mit engen Zeitvorgaben Das Ergebnis der Beratung soll als Grundlage des dann folgenden Genehmigungsverfahrens (Vorbescheid oder Bauantrag) dienen. Es soll geprüft werden, in wie weit die Beratung kostenpflichtig sein kann. FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln - 2 - www.FDP-Koeln.de Begründung: Aufgrund der zunehmenden Komplexität von Bauvorhaben im städtischen Kontext, wird die Antragsprüfung immer aufwendiger und die Anforderungen an Antragsunterlagen werden immer umfangreicher – weit über die Standardanforderungen hinaus. Das Bauaufsichtsamt ist überlastet und gleichzeitig wird über mangelhafte oder zumindest unvollständige Bauan- tragsunterlagen geklagt. Eine ausführliche Beratung im Vorfeld kann ein Teil dieser Probleme ausräumen. Durch den frühzeitigen Dialog zwischen Antragstellenden und Prüfenden kann das Antragsverfahren beschleunigt werden. Ein sehr gutes Beispiel für eine umfassende, gut strukturierte und serviceorientierte Baube- ratung für verschiedene Bedarfe und Herausforderungen bietet die Stadt Frankfurt am Main. Sie soll für Köln maßgebend sein. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Breite Stefanie Ruffen FDP-Fraktionsgeschäftsführer baupolitische Sprecherin

Beratungsverlauf

  1. 09.11.2021

    Rat

    TOP 3.1.5, Antrag / Anfrage. Ergebnis: ungeändert beschlossen
  2. 31.12.2025 zuletzt

    Bauausschuss

    TOP 8, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: für das Digitale Berichtswesen

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