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2019/0128

Haushaltssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Haushaltsjahr 2019; hier: Genehmigung der Aufsichtsbehörde

Magistratsvorlage 09.04.2019

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2019/0128

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- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
10.04.2019 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
 
 
Amt: Finanzverwaltung 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
IV 20 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2019/0128 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
167 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:       Investitionsnummer:       
Kostenträger:       Sachkonto:       
 
Betreff: Haushaltssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Haushaltsjahr 2019;  
hier: Genehmigung der Aufsichtsbehörde 
 
Vorlage vom: 09.04.2019 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Von der Verfügung des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 9. April 2019 zum Haushalt 2019 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt und zu den Wirtschaftsplänen 2019 der städtischen 
Eigenbetriebe sowie zum Nachtragshaushalt 2018 der Wissenschaftsstadt Darmstadt und den 
Nachtragswirtschaftsplänen 2018 der Eigenbetriebe wird Kenntnis genommen. 
 
 
Anlagen: Haushaltsgenehmigung 2019 
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 3 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 10.04.2019 
 
Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

Begründung zur Magistratsvorlage vom 9. April 2019  
 
 
 
 
Mit Verfügung vom 9. April 2019 hat das Regierungspräsidium Darmstadt als Aufsichts -
behörde den Haushalt 2019 und den Nachtragshaushalt 2018 der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt sowie die Wirtschaftspläne 2019 und die Nachtragswirtschaftspläne 2018 der 
Eigenbetriebe der Wissenschaftsstadt Darmstadt ohne Auflagen genehmigt. 
 
Auf Grund des im Haushaltsplan 2019 vorgesehenen Überschusses beim ordentlichen Ergebnis 
in Höhe von 23,5 Mio. Euro, des gelungenen Ausgleichs des Finanzhaushalts und der 
vorzeitigen Entlassung aus dem kommunalen Schutzschirm urteilt die Kommunalaufsicht, dass 
die Haushaltsentwicklung der Wissenschaftsstadt Darmstadt – insbesondere vor dem 
Hintergrund der erheblichen haushaltswirtschaftlichen Problemlagen in der Vergangenheit – 
positiv zu bewerten ist.  
 
Perspektivisch wird die finanzielle Leistungsfähigkeit der Wissenschaftsstadt Darmstadt jedoch 
weiterhin als angespannt bezeichnet, was insbesondere mit dem im Finanzplanungszeitraum 
vorgesehenen Zuwachs an investiven Schulden und den hieraus resultierenden Risiken der 
Schuldendienstfinanzierung bei einer Verschlechterung der Haushaltslage begründet ist. 
 
Vor diesem Hintergrund wurde auch erneut die Empfehlung ausgesprochen, eine eigenständige 
kritische Überprüfung der vorgehaltenen städtischen Leistungen und Standards vorzunehmen 
sowie eigenverantwortlich haushaltswirtschaftliche Sperren einzusetzen. 
 
Der vollständige Text der Genehmigung ist zur Kenntnis beigefügt. 
 
Eine gesonderte Rundverfügung an die Fachämter, Eigenbetriebe und Verwaltungsstellen der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt wird die Empfehlungen der Aufsichtsbehörde aufgreifen und 
Informationen über notwendige Haushaltssperren enthalten. 
 
 
Darmstadt, 9. April 2019 
 
 
Der Dezernent IV 
 
 
 
André Schellenberg 
Stadtkämmerer

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234 Zeichen

Punkt 17: Haushaltssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Haushaltsjahr 2019;  
hier: Genehmigung der Aufsichtsbehörde 
- Kenntnisnahme - 
 (V-Nr. 2019/0128) 
 
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

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33808 Zeichen

Wissenschali¡çmiit Darmstadt
Der'fvlerSistrat
Eing.: -9. /,prii Z0lg
Fina nzverwaltung
um Darmstadt .64278
Regierungspräsidium Darmstadt
Magistrat der
Regierungspräsidium Darmstadt
Luisenplatz 2, Kolleg¡engebäude
64283 Darmstadt
Ðe+r i'ír'rgisto'at
6!6r r Si,a r.l l: !)io ¡t¡.t gt;¡dt
5in¡1 09. Aprit ?iì19
lJezernat iV
H ESS EN
RPDA - Dez. I 16-3Q Í 0317-201813
2019t',t53175
Fristenbñefkasten:
Luisenplatz 2
64283 Darmstadt
Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle LuisenplaÞ
WissenSChaftsstadt Darmstadt lhrZeichen: ohne
Luisenptatz 5 rhreBerichtevom: 
33,"[i,1]r1iÏå';Îiriiî"ä,i"
64283 DafmStadt lhrAnsprechpartner: Jörg Nehrbaß
Z¡mmernummer: 2.37
Telefon/ Fax: 0615'1 12 5309/ 06151 '124610
E-Mail: joerg.nehrbass@rpda'hessen.de
Datum: 7. april2olg
Kommunal- und Finanzaufsicht über die Wissenschaftsstadt Darmstadt nach
SS 135 ff der Hessischen Geme¡ndeordnung (HGO);
o erste Nachtragssatzung der Stadt Darmstadt für das Haushaltsjahr 2018;
. Beschlüsse zu den jeweils ersten Nachtragswirtschaftsplänen der Eigenbe-
triebe,,Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt",,lmmobilienmanagement
der Wissenschaftsstadt Darmstadt",,,Kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen"n,,Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt" sowie,,Darm-
städter Werkstätten und Wohneinrichtungen" für das Wirtschaftsjahr 2018;
. Haushaltssatzung der Stadt Darmstadt für das Haushaltsjahr 2019;
o Beschlüsse zu den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe: ,,Bäder der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt",,,lmmobilienmanagement der Wissenschaftsstadt
Darmstadt'n, ,,Kommunale Aufgaben und Dienstleistungen", ,,Kulturinstitute
der Wissenschaftsstadt Darmstadt" sowie,,Darmstädter Werkstätten und
Woh nei n richtu n gen " fü r das Wi rtschaftsjah r 20 I 9
t.
Genehmigung zur ersten Nachtragssatzung der Stadt für das Haushaltsjahr
2018 und zu den Beschlüssen der jeweils ersten Nachtragswirtschaftspläne
der Eigenbetriebe für das Wirtschaftsiahr 2018
Der erste städtische Nachtragshaushalt 2018 sowie die jeweils ersten Nachtragswirt-
schaftspläne der Eigenbetriebe wurden am 11. Dezember 2018 beschlossen und mit
Bericht vom 28. Januar 2019 am 31. Januar 2019 zur Genehmigung vorgelegt. Nach-
Servicezeiten
Mo. - Do.
Freitag
Telefon:
Telefax:
Unser Zeichen:
Dokument-Nr.:
8:00 bis 16:30 Uhr
8:00 bis 15:00 Uhr
06151 12 0 (Zentrale)
06151 12 6347 (allgeme¡n)
lnternet:
www. rp-darmstadt,heBsen.de 2
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t-L
Æ!
J7

-2-
fragen meiner Behörde wurden jeweils zeitnah beantwortet. Ergänzende Unterlagen
bzw. lnformationen sind zuletzt am 26. Mär22019 eingegangen.
Hiermit genehmige ich
1. den Gesamtbetrag der in $ 2 der ersten Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr
2018 vorgesehenen Kredite in Höhe von 70.038.584 € - abzuglich der vorge-
sehenen Kreditaufnahmen im Rahmen des Kommunalinvestitionsprogrammgesetzes
(KIPG) von 6.699.500 €, die gemäß $ 11 Abs. 2 KIPG als genehmigt gelten - in
Höhe von
63.339.084 €
(i. W.: ,,Dreiundsechzig Millionen dreihundertneununddreißigtausendvierundachtzig Euro"),
gemäß S 103 Abs.2 HGO; der Gesamtbetrag der Kredite wurde gegenüber der
bisherigen Festsetzung in Höhe von 79.988.240 € um den Betrag von 9.949.656 €
vermindert,
2. den Gesamtbetrag der in $ 3 der ersten Nachtragssatzung für das Haushaltsiahr
2018 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
111.676.700 €,
(i. W.: ,,Einhundertelf Millionen sechshundertsechsundsiebzigtausendsiebenhundert Euro"),
gemäß S 102 Abs. 4 HGO; der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
wurde gegenüber der bisherigen Festsetzung von 51 .576.700 € um den Betrag von
60.100.000 € erhöht,
3. den in $ 4 der ersten Nachtragssatzung für das Haushaltsiahr 2018 festgesetzten
Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von
390.000.000 €
(i. W.:,,Dreihundertneunzig Millionen Euro"),
gemäß S 105 Abs. 2 HGO; der Höchstbetrag der Kassenkredite wurde gegenüber
der bisherigen Festsetzung nicht verändert,
4. den Gesamtbetrag der unter Zftfer 3 des Beschlusses über den ersten Nachtrags-
wirtschaftsplan des Eigenbetriebs ,,Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt"
für das Wirtschaftsjahr 2018 vorgesehenen Kredite in Höhe von
10.555.100 €
(i. W.: ,,Zehn Millionen fünfhundertfünfundftJnfzigtausendeinhundert Euro"),
gemäß S 115 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 3 in Verbindung mit S 103 Abs. 2 HGO; der Ge-
samtbetrag der Kredite wurde gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von
10.526.500 € um den Betrag von 28.600 € erhöht,
3

-3-
5. den Gesamtbetrag der unter Ziffer 4 des Beschlusses über den ersten Nach-
tragswirtschaftsplan des Eigenbetriebs ,,Bäder der Wissenschaftsstadt Darm-
stadt" für das Wirtschaftsjahr 2018 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen
in Höhe von
15.000.000 €
(i. W.: ,,Fünfzehn Millionen Euro"),
gemäß S 115 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 3 in Verbindung mit S 102 Abs.4 HGO; der Ge-
samtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wurde gegenüber der bisherigen
Festsetzung nicht verändert,
6. den Gesamtbetrag der unter $ 2 des Beschlusses über den ersten Nachtragswirt-
schaftsplan des Eigenbetriebs,,lmmobilienmanagement der Wissenschafts-
stadt Darmstadt" fúir das Wirtschaftsjahr 2018 vorgesehenen Kredite in Höhe von
47.060.000 €
(i. W.:,,Siebenundvierzig Millionen sechzigtausend Euro"),
gemäßS 115Abs. 1 Nr.3 undAbs.3 inVerbindung mitS 103Abs.2 HGO; derGe-
samtbetrag der Kredite wurde gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von
50.350.000 € um den Betrag von 3.290.000 € vermindert,
7. den Gesamtbetrag der unter S 3 des Beschlusses über den ersten Nachtragswirt-
schaftsplan des Eigenbetriebs,,lmmobilienmanagement der Wissenschafts-
stadt Darmstadt" für das Wirtschaftsjahr 2018 vorgesehenen Verpflichtungser-
mächtigungen in Höhe von
6.400.000 €
(i. W.: ,,Sechs Millionen vierhunderttausend Euro"),
gemäß S 1 15 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 3 in Verbindung mit S 102 Abs. 4 HGO; der Ge-
samtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wurde gegenüber der bisherigen
Festsetzung in Höhe von 66.500.000 € um den Betrag von 60.100.000 € vermindert,
8. den unter $ 4 des Beschlusses über den ersten Nachtragswirtschaftsplan des
Eigenbetriebs,,lmmobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt"
für das Wirtschaftsjahr 2018 festgesetzten Höchstbetrag der Kassenkredite in
Höhe von
20.000.000 €
(i. W.: ,,Zwanzig Millionen Euro"),
gemäß S 115 Abs. 1 Nr.3 und Abs.3 in Verbindung mit $ 105 Abs.2 HGO; der
Höchstbetrag der Kassenkredite wurde gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht
verändert,
-4-

4
9. den Gesamtbetrag der unter Ziffer 3 des Beschlusses über den ersten Nachtrags-
wirtschaftsplan des Eigenbetriebs,,Kommunale Aufgaben und Dienstleistun-
gen" für das Wirtschaftsjahr 2018 vorgesehenen Kredite in Höhe von
2.873.000 €
(i. W.:,,Zwei Millionen achthundertdreiundsiebzigtausend Euro"),
gemäß S 115 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 3 in Verbindung mit S 103 Abs. 2 HGO; der Ge-
samtbetrag der Kredite wurde gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht verän-
dert,
10. den Gesamtbetrag der unter Ziffer 4 des Beschlusses überden ersten Nachtrags-
wirtschaftsplan des Eigenbetriebs,,Kommunale Aufgaben und Dienstleistun-
geno'für das Wirtschaftsjahr 2018 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in
Höhe von
r.000.000 €
(i. W.:,,Eine Million Euro"),
gemäß S 115 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 3 in Verbindung mit S 102 Abs. 4 HGO; der Ge-
samtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wurde gegenüber der bisherigen
Festsetzung nicht verändert,
11. den unter Ziffer 5 des Beschlusses über den ersten Nachtragswirtschaftsplan des
Eigenbetriebs ,,Kommunale Aufgaben und Dienstleistungen" für das W¡rt-
schaftsjahr 2018 festgesetzten Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von
1.000.000 €
(i. W.:,,Eine Million Euro"),
gemäß S 115 Abs. I Nr. 3 und Abs. 3 in Verbindung mit $ 105 Abs.2 HGO; der
Höchstbetrag der Kassenkredite wurde gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht
verändert,
12. den Gesamtbetrag der unter Ziffer 3 des Beschlusses über den ersten Nachtrags-
wirtschaftsplan des Eigenbetriebs ,,Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt
Darmstadt" für das Wirtschaftsjahr 2018 vorgesehenen Kredite in Höhe von
6.338.500 €
(i. W.: ,,Sechs Millionen dreihundertachtunddreißigtausendftlnfhundert Euro")'
gemäß S 115 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 3 in Verbindung mit S 103 Abs. 2 HGO; der Ge-
samtbetrag der Kredite wurde gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von
6.138.500 € um den Betrag von 200.000 € erhöht,
-5-

-5-
13. den Gesamtbetrag der unter Zilter 4 des Beschlusses über den ersten Nachtrags-
wirtschaftsplan des Eigenbetriebs ,,Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt
Darmstadt" für das Wirtschaftsjahr 2018 vorgesehenen Verpflichtungsermächti-
gungen in Höhe von
5.305.000 €
(i. W.: ,,Fünf Millionen dreihundertfünftausend Euro"),
gemäß S 115 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 3 in Verbindung mit S 102 Abs.4 HGO; der Ge-
samtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wurde gegenüber der bisherigen
Festsetzung nicht verändert,
14. den Gesamtbetrag der unter Ziffer 3 des Beschlusses über den ersten Nachtrags-
wirtschaftsplan des Eigenbetriebs,nDarmstädter Werkstätten und Wohnein-
richtungen" für das Wirtschaftsjahr 2018 vorgesehenen Kredite in Höhe von
r.900.000 €
(i. W.: ,,Eine Million neunhundeÉtausend Euro"),
gemäßS 115Abs. 1 Nr.3 undAbs.3 inVerbindung mitS 103Abs.2 HGO; derGe-
samtbetrag der Kredite wurde gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von
0 € um den Betrag von 1.900.000 € erhöht,
Bei den ersten Nachtragswirtschaftsplänen der Eigenbetriebe ,,Bäder der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt" und ,,Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt" sind
keine Kassenkredite vorgesehen.
Beim ersten Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebs ,,Darmstädter Werkstätten und
Wohneinrichtungen" sind weder Verpflichtungsermächtigungen noch Kassenkredite
vorgesehen.
il.
Genehmigung zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 sowie zu den
Wi rtschaftsplan besch I üssen der Ei gen betriebe fü r das Wi rtschaftsjah r 2019
Die Haushaltssatzung des städtischen Haushalts für'2019 sowie die Wirtschaftspläne
der Eigenbetriebe wurden am 11. Dezember 2018 beschlossen und mit Bericht vom
28. Januar 2019 am 31. Januar 2019 zur Genehmigung vorgelegt. Nachfragen meiner
Behörde wurden jeweils zeitnah beantwortet. Ergänzende Unterlagen bzw. Informatio-
nen sind zuletzt am 26. März 2019 eingegangen.
6

-6-
Hiermit genehmige ich
1. den Gesamtbetrag der in $ 2 der Haushaltssatzung.für das Haushaltsjahr 2019
vorgesehenen Kredite in Höhe von 158.367.341 €. - abzüglich der vorgesehenen
Kreditaufnahmen im Rahmen des Kommunalinvestitionsprogrammgesetzes (KIPG)
von 2.600.000 €, die gemäß $ 11 Abs. 2 KIPG als genehmigt gelten - in Höhe von
155.767.341€
(i. W.: ,,Einhundertfünfundfi.lnfzig Millionen siebenhundertsiebenundsechzigtausenddreihunderteinundvierzig Euro"),
gemäß $ 97a Nr. 4 HGO in Verbindung mit S 103 Abs. 2 HGO,
2. den Gesamtbetrag der in $ 3 der Haushaltssatzung für das Haushaltsiahr 2019
vorgesehenen Verpfl ichtu ngsermächtig u ngen i n Höhe von
2r.645.600 €
(i. W.: ,,Einundzwanzig Millionen sechshundertfünfundvierzigtausendsechshundert Euro"),
gemäß $ 97a Nr. 3 HGO in Verbindung mit S 102 Abs.4 HGO,
3. den in g 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 festgesetzten
Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von
r80.000.000 €
(i. W.:,,Einhundertachtzig Millionen Euro"),
gemäß S 97a Nr. 5 HGO in Verbindung mit S 105 Abs. 2 HGO,
4. den Gesamtbetrag der unter Zitter 3 des Beschlusses über den Wirtschaftsplan
des Eigenbetriebs ,,Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das Wirt-
schaftsjahr 2019 vorgesehenen Kredite in Höhe von
17.873.000 €
(i. W.:,,Siebzehn Millionen achthundertdreiundsiebzigtausend Euro"),
gemäß S 115 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 3 in Verbindung mit S 103 Abs. 2 HGO,
5. den Gesamtbetrag der unter Ziffer 4 des Beschlusses über den Wirtschaftsplan
des Eigenbetriebs ,,Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das Wirt-
schaftsjahr 201 9 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
800.000 €
(i. W.:,,achthunderttausend Euro"),
gemäß S 115 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 3 in Verbindung mit S 102 Abs. 4 HGO,
-7-

-7-
6. den Gesamtbetrag der unter $ 2 des Beschlusses über den Wirtschaftsplan des
Eigenbetriebs,,lmmobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt"
für das Wirtschaftsjahr 2019 vorgesehenen Kredite in Höhe von
2.273.000 €,
(i. W.:,,Zwei Millionen zweihundertdreiundsiebzigtausend Euro"),
gemäß S 115 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 3 in Verbindung mit S 103 Abs. 2 HGO,
7. den Gesamtbetrag der unter $ 3 des Beschlusses über den Wirtschaftsplan
des Eigenbetriebs,,lmmobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darm-
stadt" für das Wirtschaftsjahr 2019 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen
in Höhe von
5.364.000 €
(i. W.:,,Fünf Millionen dreihundertvierundsechzigtausend Euro"),
gemäß S 115 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 3 in Verbindung mit S 102 Abs.4 HGO,
8. den unter $ 4 des Beschlusses über den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs
,,lmmobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das W¡rt-
schaftsjahr 2019 festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von
7.500.000 €
(i. W.: ,,Sieben Millionen fünfhunderttausend Euro"),
gemäß S 115 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 3 in Verbindung mit S 105 Abs. 2 HGO,
9. den Gesamtbetrag der unter Ziffer 3 des Beschlusses über den Wirtschaftsplan
des Eigenbetriebs ,,Kommunale Aufgaben und Dienstleistungeno' für das
Wirtschaftsjahr 2019 vorgesehenen Kredite in Höhe von
6.657.000 €
(i. W.:,,Sechs Millionen sechshundertsiebenundftlnfzigtausend Euro"),
gemäß S 115 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 3 in Verbindung mit S 103 Abs. 2 HGO,
10. den Gesamtbetrag der unter Ziffer 4 des Beschlusses über den Wirtschaftsplan
des Eigenbetriebs n,Kommunale Aufgaben und Dienstleistungen" für das
Wirtschaftsjahr 2019 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
1.000.000 €
(i. W.:,,Eine Million Euro"),
gemäß $ 115 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 3 in Verbindung mit S 102 Abs. 4 HGO,

-8-
11. den unter Ziffer 5 des Beschlusses über den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs
,,Kommunale Aufgaben und Dienstleistungen" für das Wirtschaf[sjahr
2019 festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von
1.000.000 €
(i, W.:,,Eine Million Euro"),
gemäß S 1 15 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 3 in Verbindung mit S 105 Abs. 2 HGO,
12. den Gesamtbetrag der unter Ziffer 3 des Beschlusses über den Wirtschaftsplan
des Eigenbetriebs ,,Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das
Wirtschaftsjahr 2019 vorgesehenen Kredite in Höhe von
6.196.000 €
(i. W.:,,Sechs Millionen einhundertsechsundneunzigtausend Euro"),
gemäß S 115 Abs. I Nr. 3 und Abs. 3 in Verbindung mit S 103 Abs. 2 HGO,
13. den Gesamtbetrag der unter Ziffer 4 des Beschlusses über den Wirtschaftsplan
des Eigenbetriebs ,,Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das
Wirtschaftsjahr 2019 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
5.800.000 €
(i. W.; ,,Fünf Millionen achthunderttausend Euro"),
gemäßS 115Abs. 1 Nr.3 undAbs.3 inVerbindung mitS 102Abs.4 HGO.
Für das unter $ 6 der städtischen Haushaltssatzung für 2019 beschlossene Haushalts-
sicherungskonzept besteht keine rechtliche Notwendigkeit mehr. Es bedarf somit keiner
aufsichtsbehördlichen Genehmig u ng.
Bei den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe ,,Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt"
und ,,Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt" werden für das Wirtschaftsjahr
2019 keine Liquiditätskredite vorgesehen. Der Beschluss des Wirtschaftsplans des Ei-
genbetriebs ,,Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen" für das Wirtschaftsjahr
2019 enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
ilt.
Feststellungen zur Haushaltslage
Die finanzielle Leistungsfähigkeit der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist - bei positiver
Tendenz - immer noch als angespannt zu bezeichnen. Diese Einschätzung ist mit
dem im Finanzplanungszeitraum vorgesehenen Zuwachs bei den investiven Schulden
-9-

-9-
und den hieraus resultierenden Risiken der Schuldendienstfinanzierung bei einer Ver-
schlechterung der Haushaltslage zu begründen. Daneben bestehen - aktuell bis zum
Jahre 2048 - langfristige Zahlungsverpflichtungen an das Sondervermögen Hessen-
kasse. Diese Hessenkassenbeiträge (rund 3,9 Mio. € pro Jahr) schränken dauerhaft
den kommunalpolitischen Handlungsspielraum ein.
lm ersten Nachtragshaushalt der Stadt 1ür 2018 wird ein Überschuss im ordentlichen
Ergebnis von ca. 0,7 Mio. € ausgewiesen. Nach Auskunft der städtischen Finanzven¡ral-
tung soll im Rechnungsergebnis ein höherer Überschuss erzielt werden. lm Haushalt
2019 wird das ordentliche Ergebnis mit einem Überschuss von ca.23,5 Mio. € geplant.
lm Ergebnisplanungszeitraum bis 2022 sind in jedem Jahr ebenfalls Überschüsse vor-
gesehen.
Zum Ausgleich des Finanzhaushalts haben - nach den Vorgaben der HGO-Novelle
zum Jahresbeginn 2019 - Gebietskörperschaften, die am Entschuldungsprogramm der
Hessenkasse teilnehmen, neben der ordentlichen Tilgung zusätzlich aus der laufenden
Venrualtungstätigkeit noch die Eigenfinanzierung der Hessenkassenbeiträge sicherzu-
stellen. Auch dies wird seitens der Stadt Darmstadt sowohl im aktuellen Haushalt als
auch in den Finanzplanungsjahren vorgesehen.
Diese Haushaltsentwicklung ist - insbesondere vor dem Hintergrund der erheblichen
haushaltswirtschaftlichen Problemlagen in der Vergangenheit - positiv zu bewerten.
Noch im Jahre 2012 wurde die Stadt im Rahmen des Schutzschirmverfahrens - auch
wegen der erheblichen Verbindlichkeiten aus Liquiditätskrediten (damals,,Kassen-
kredite") - als besonders konsolidierungsbedürftig identifizierl. Nach dem mit dem Land
geschlossenen Konsolidierungsvertrag musste die Stadt spätestens ab dem Haushalts-
jahr 2017 den dauerhaften Haushaltsausgleich im ordentlichen Ergebnis darstellen.
Der Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses konnte jedoch bereits zwei Jahre früher im
Jahr 2015 und durchgehend auch für die Folgejahre erreicht werden. Entsprechend
wurde damit auch das Schutzschirmhauptziel der Stadt Darmstadt, d. h. der Haushalts-
ausgleich im ordentlichen Ergebnis für das Jahr 2017, eingehalten. Die Stadtverordne-
tenversammlung hat den geprüften Jahresabschluss 2017 am 14. Februar 2019 be-
schlossen und zugleich die Entlastung erteilt. Der Magistrat wurde - wegen dem dritten
aufeinanderfolgenden Jahr mit ausgeglichenem Ergebnis - beauftragt, die Entlassung
aus dem Kommunalen Schutzschirm zu beantragen. Die Erfüllung der Entlassungsvo-
raussetzungen habe ich inzwischen formal festgestellt und die Urkunde zur Beendigung
des SchutzschirmveÉahrens für die Stadt Darmstadt im Rahmen einer Feierstunde am
26. Mär22019 an den Magistrat überreicht.
Ursächlich für die positive Erþebnisentwicklung seit dem Jahre 2013 sind - neben den
- 10 -

-10-
Maßnahmen zur Haushaltsverbesserung - jedoch vor allem die wegen der guten Kon-
junktursituation gestiegenen Steuereinnahmen. Es ist daher weiterhin festzustellen,
dass wegen dieser steuerlichen Entwicklung nachhaltig wirkende Konsolidierungsmaß-
nahmen - wie beschlossen und im Schutzschirmvertrag festgeschrieben - nicht oder
nicht im vollen Umfang umgesetzt wurden.
Um künftige Haushaltsfehlentwicklungen dauerhaft zu vermeiden, stehen die verant-
wortlichen Gremien in der Verantworlung, im Sinne von $ 92 Abs. 2 HGO das Gebot ei-
ner sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung im Rahmen der kommunalen
Selbstvenrualtung nachhaltig zu beachten. Hierzu bilden die von der Stadtverordneten-
versammlung festgelegten, jedoch wegen der guten Konjunkturentwicklung bislang
nicht umþesetzten Schutzschirmmaßnahmen, nach meiner Einschätzung eine gute Ba-
sis für weitere Haushaltssicherungsmaßnahmen. Zusätzlich sollten bisher noch nicht
berücksichtigte disponible Aufrruandspositionen bzw. vorgehaltene Standards bei ötfent-
lichen Angeboten hinterfragt werden. ln diesem Zusammenhang verweise ich auf die
Regelung des $ 19 Abs. 1 HGO. Hiernach können wirtschaftliche, soziale, spottliche
und kulturelle Einrichtungen nur in den Grenzen der finanziellen Leistungsfähigkeit be-
reitgestellt werden.
Die Kommunen sind zu einer vorausschauenden und nachhaltigen Haushaltswirtschaft
verpflichtet. Hierzu zählt der angemessene Umfang einer lnanspruchnahme von Kredi-
ten zum Erhalt und zur Weiterentwicklung der kommunalen lnfrastruktur.
Vor dem Hintergrund der defizitären Haushaltssituation der Stadt stand die investive
Fremdfinanzierung im Grunde über Jahre hinweg nicht im Einklang mit der finanziellen
Leistungsfähigkeit. Bereits zum Jahresende 2008 hatten die investiven Verbindlichkei-
ten einen Betrag Voî câ; 404,8 Mio. € erreicht. Nur in Anbetracht der damaligen globa-
len Wirtschafts- und Finanzkrise wurde - insbesondere wegen der angezeigten kon-
junkturellen Gegenmaßnahmen - in den Haushaltsgenehmigungen der Jahre 2009 und
2010 auf eine aufsichtsbehördliche Begrenzung der lnvestitionskredite verzichtet. Lei-
der wurde in der Folge eine haushaltswirtschaftlich vertretbare Fremdfinanzierungsquo-
te spätestens im Jahr 2010 uberschritten, als die Auszahlungen für die ordentlichen Til-
gungen dieser Schulden vollständig mit Kassenkrediten finanziert werden mussten.
Zum Jahresende 2010 erreichten die lnvestitionsschulden schließlich einen Wert von
ca. 441,2 Mio. €. Die Haushaltswirtschaft hatte daher ab diesem Zeitpunkt - wie bei de-
fizitären Kommunen nach der Konsolidierungsleitlinie rechtlich vorgesehen - eine Net-
toneuverschuldung bei den investiven Darlehen grundsätzlich zu vermeiden.
lm Jahre 2012 wurde von der Stadtverordnetenversammlung der Beschluss gefasst, am
Schutzschirmverfahren teilzunehmen. Vor der ersten Zuweisung von Entschuldungshil-
fen zum Jahresbeginn 2013 hatten sich die Verbindlichkeiten aus investiven Schulden
-11-

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auf einen Wert von ca. 444,2 Mio. € ausgeweitet. Bei damals 144.402 Einwohnern (Da-
ten nach dem Finanzausgleich) lag die Pro-Kopf-Verschuldung bei 3.076,23 €. Dem
Grunde nach sollte etwa auf diese Größenordnung die investive Fremdfinanzierung be-
grenzt werden.
Die auch im aktuellen Finanzplanungszeitraum vorgesehenen lnvestitionen in die vor-
handene lnfrastruktur und in Zuzugsprojekte der Stadtentwicklung werden zu einer er-
heblichen Ausweitung der investiven Schulden führen. Der Stand dieser Schulden soll
zum Jahresende 2019 einen Betrag in Höhevon ca.686,9 Mio. €erreichen. Zum Ende
des Finanzplanungszeitraums im Jahr 2022 soll dieser Wert dann auf ca. 790,7 Mio. €
(d. h. auf eine Pro-Kopf-Verschuldung von 4.714,22 €) ansteigen. lm Hinblick auf die
Risiken bei der langfristigen Finanzierung des Schuldendienstes, halte ich diese Ent-
wicklung für bedenklich.
Die Stadt Darmstadt sollte daher künftig verstärkt auf die Bildung von Liquidität achten.
Neben einer Sicherung der Zahlungsfähigkeit im Sinne von $ 106 Abs. 1 HGO ist unbe-
dingt darauf hinzuwirken, den Fremdfinanzierungsanteil für lnvestitionen, insbesondere
vor dem Hintergrund der Finanzierungsreihenfolge des $ 93 HGO, durch Eigenfinanzie-
rung nachhaltig zu reduzieren. Liquidität könnte beispielsweise durch Überschüsse der
laufenden Venrualtungstätigkeit - ggf. mit zusätzlichen Haushaltsverbesserungen - oder
Vermögensveräu ßerungen aufgebaut werden.
Durch die Novelle des Gemeindewirtschaftsrechts zum Jahresbeginn 2019 wurde die
Bedeutung des Haushaltssicherungskonzepts deutlich ausgeweitet. Sollte ein solches
Konsolidierungskonzept gemäß $ 92a Abs. 1 HGO aufzustellen sein, ist es jährlich im
Rahmen der Haushaltssatzung zu beschließen und bedarf für jedes Haushaltsjahr der
Genehmigung der Aufsichtsbehörde.
Die Stadt Ðarmstadt hat im Haushaltsverfahren für das Haushaltsjahr 2019 - bei einem
geplanten Überschuss im ordentlichen Ergebnis und der vollständigen Eigenfinanzie-
rung der oidentlichen Tilgung und der Hessenkassenbeiträge - noch vorgetragene Jah-
resfehlbeträge im ordentlichen Ergebnis im Sinne von $ 92 Abs. 5 Nr. 1 HGO identifi-
ziert. Daher wurde für 2019 ein Haushaltssicherungskonzept aufgestellt und im Rahmen
der Haushaltssatzung beschlossen. Das Hessische Ministerium des lnnern und für
Sport (HMdlS) hat im Finanzplanungserlass vom 13. September 2018 spezielle Bu-
chungsvorgaben zur Hessenkassenentschuldung bekanntgegeben. Entsprechend
konnte die Stadt diese Fehlbeträge aus Vorjahren für das Jahr 2018 vollständig ausbu-
chen. Die Ausgleichsvorgaben zum Ergebnis- und Finanzhaushalts gemäß $ 92 Abs. 5
HGO werden somit für 2019 eingehalten. Für das unter $ 6 der städtischen Haushalts-
satzung für das Haushaltsjahr 2019 beschlossene Haushaltssicherungskonzept besteht
keine rechtliche Notwendigkeit mehr und bedarf daher keiner Genehmigung der Auf-
sichtsbehörde gemäß $ 97a Nr. 2 HGO in Verbindung mit $ 92a Abs. 3 HGO.
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Gemäß dem Finanzplanungserlass des lnnenministeriums vom 13. September 2018
kann im Haushaltsgenehmigungsverfahren 2019 die Aufsichtsbehörde die Genehmi-
gung nur erteilen, wenn die Kommune den Jahresabschluss 2017 aufgestellt und dem
Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung vorgelegt hat. Die Stadt Darmstadt hat das Haus-
haltsverfahren 2017 inzwischen sogar schon durch Beschluss des geprüften Jahresab-
schlusses und Entlastung des Magistrats abgeschlossen. Die Haushaltsgenehmigung
kann somit erteilt werden.
¡v.
Maßgaben und Empfehlungen zur Haushaltswirtschaft
Das Regierungspräsidium Darmstadt hat als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde über
die Wissenschaftsstadt Darmstadt sicherzustellen, dass die Kommune im Einklang mit
den Gesetzen venrualtet wird. Dazu gehört die gesetzliche Verpflichtung zu einer aus-
geglichenen Haushaltswirtschaft, die eine stetige Aufgabenerfüllung ermöglicht.
Der nun erreichte Haushaltsausgleich muss durch die politisch Verantwortlichen auch
künftig dauerhaft und nachhaltig sichergestellt werden.
Vor allem wegen des erheblichen investiven Fremdfinanzierungsbedarfs und des vor-
rangig angezeigten Einsatzes von Eigenmitteln empfehle ich, eine eigenständige kriti-
sche Überprüfung der vorgehaltenen städtischen Leistungen und Standards - kon-
sumtiv wie investiv - vorzunehmen sowie eigenverantwortlich haushaltswirtschaftliche
Sperren gemäß S 107 HGO einzusetzen.
ln diesem Zusammenhang ist nach meiner Einschätzung auch eine restriktive Perso-
nalbewirtschaftung angezeigt. Wie schon in den Vorjahren hat die Haushaltsanalyse
auch für 2019 ergeben, dass bei der Stadt Darmstadt überdurchschnittlich hohe Perso-
nalaufwendungen festzustellen sind. Daneben zeigt ein Planablaufvergleich für die ab-
geschlossenen Haushaltsjahre seit 2009 bis 2018 durchgehend einen geringeren Per-
sonalaufwand als in der Haushaltsplanung veranschlagt. Es ist deshalb davon
auszugehen, dass die von den Bewirtschaftungseinheiten angemeldeten Personalauf-
wendungen in der Summe regelmäßig nicht dem tatsächlichen Bedarf entsprechen.
Daher rege ich weiterhin an, im Personalbereich mögliches Konsolidierungspotential in
eigener Verantwortung zu prüfen. Auch empfehle ich im Hinblick auf den 2019 erneut
umfänglich ausgeweiteten Stellenplan, vorhandene Stellen nur bei tatsächlichem Bedarf
zu besetzen.
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Bei den zu gewährenden Zuweisungen und Zuschüssen sollte eine intensivere Priori-
sierung erfolgen. Auch erscheint es mir bei Betrachtung der bestehenden Leistungsan-
gebote - in beträchtlichem Umfang auch solche mit freiwilliger Standardsetzung - nicht
vertretbar, neue vertragliche Verpflichtungen in disponiblen Bereichen einzugehen.
Darüber hinaus rege ich an, Entgelte, Gebühren und Beiträge laufend bezüglich des
Kostendeckungsgrads zu kontrollieren und gegebenenfalls anzupassen. Auf die
Grundsätze der Erzielung von Erträgen und Einzahlungen nach der Vorschrift $ 93
HGO in Verbindung mit SS I ff. des Gesetzes über kommunale Abgaben weise ich aus-
drücklich hin. lm Hinblick auf den unzureichenden Deckungsgrad im Friedhofsbereich
von 67,47 v. H. sehe ich hier besonderen Handlungsbedarf.
Vor dem Hintergrund der prognostizierten erheblichen Ausweitung der investiven
Schulden der Stadt und ihrer Eigenbetriebe sehe ich die verantwortlichen politischen
Gremien in der Pflicht, das lnvestitionsverhalten - unter Priorisierung von ,,pflichtigen"
gegenüber,,freiwilligen" Projekten - nachhaltig auf ein tatsächlich vertretbares Maß zu
begrenzen. lnvestitionen und lnvestitionsförderungsmaßnahmen dürfen gemäß $ 27 der
Gemeindehaushaltsverordnung ohnehin erst in Angriff genommen werden, wenn deren
Finanzierung gesichert ist. Dies gilt in gleicher Weise auch für die lnanspruchnahme
von Verpflichtungsermächtig u ngen.
Es ist darauf hinzuweisen, dass bei einer erneuten Verschlechterung der Haushaltssitu-
ation und einer damit einhergehenden Gefährdung der finanziellen Leistungsfähigkeit
vorgesehene lnvestitionskredite gemäß S 103 Abs.2 HGO nicht bzw. nicht im vollen
Umfang genehmigt werden können. Einer kunftigen negativen Haushaltsentwicklung,
insbesondere mit der Gefahr von neuen überjährigen Liquiditätskrediten, werden die
Aufsichtsbehörden bei allen Kommunen entschieden entgegentreten.
Zur Ven¡virklichung der Grundsätze des $ 93 HGO auch im investiven Bereich sollten
Vermögensgegenstände, welche die Stadt zur Erfüllung ihrer Aufgaben in absehbarer
Zeit nicht benötigt, auf ihre wirtschaftlich vertretbare Veräußerbarkeit überprüft werden.
Hierbei wären auch die wirtschaftlichen Beteiligungen zu hinterfragen. Auf meine Rund-
verfügung vom 20. ltlärz 2003, þ¿: ll 21.3 - 33 f 08, weise ich nochmals hin.
Bei einer Zwischenfinanzierung von investiven Maßnahmen mit Liquiditätskrediten im
Sinne von Ziffer 6 der Hinweise zur Anwendung der Vorschriften zu $ 105 HGO ist
rechtzeitig zu prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Darlehen zur Schlussfinanzierung
notwendig werden und ob deren Aufnahme letztlich gesichert ist.
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wurde seitens des Magistrats nachvollziehbar
dargelegt und gemäß S 105 Abs.2 HGO jeweils genehmigt. Nach S 105 HGO dienen
Liquiditätskredite der Sicherstellung der Liquidität und sind keine Deckungsmittel. Die
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Aufnahme von Liquiditätskrediten ist daher nur im Rahmen des Haushaltsvollzugs bis
zum Ende des Haushaltsjahres zulässig. Soweit ausnahmsweise, beispielsweise auf-
grund unvorhersehbarer Ereignisse, eine lnanspruchnahme über den 31. Dezember ei-
nes Jahres hinaus erforderlich wird, ist der Aufsichtsbehörde künftig spätestens bis zum
15. Januar des Folgejahres zu berichten, aus welchem Grund eine Rückführung nicht
möglich war.
lm Rahmen der HGO-Novelle zum 1. Januar 2019 wurde in $ 106 Abs. 1 HGO zur Si-
cherstellung der stetigen Zahlungsfähigkeit eine Mindestliquiditätsreserve eingeführt.
Demnach soll sich der geplante Bestand an flüssigen Mitteln ohne Liquiditätskreditmittel
in der Regel auf mindestens zwei Prozent der Summe der Auszahlungen aus laufender
Venrualtungstätigkeit nach dem Durchschnitt der drei dem Haushaltsjahr vorangehenden
Jahre belaufen. Dem Entsprechend soll die Stadt Darmstadt einen Liquiditätsbestand
von mindestens 11,9 Mio. € vorhalten. Zurzeit kann nach Darstellung des Magistrats
noch keine,,freie" Liquidität nachgewiesen werden.
Gemäß dem Finanzplanungserlass des HMdIS vom :13. September 2018 genügt es für
Kommunen, die am Entschuldungsprogramm der Hessenkasse teilnehmen, wenn der
geforderte Bestand an liquiden Mitteln bis zum Ende des mittelfristigen Finanzplanungs-
zeitraums 2022 sukzessive aufgebaut wird. Diese Vorgabe bitte ich in den künftigen
Haushaltsjahren zu berücksichtigen.
Nach den vorliegenden Jahresabschlüssen der Eigenbetriebe bestanden zum Stichtag
31. Dezember 2017 bei ,,Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt"; ,,Bürgerhäu-
ser und Märkte der Wissenschaftsstadt Darmstadt" und ,,lmmobilienmanagement der
Wissenschaftsstadt Darmstadt" insgesamt Verlustvorträge im Umfang von 16,6 Mio. €.
Es wird deshalb weiterhin empfohlen, die Wirtschaftsführung in den Eigenbetrieben
möglichst so zu gestalten, dass Verluste vermieden werden. Zur Sicherstellung einer
hohen Transparenz der Finanzlage dieser Bewirtschaftungseinheiten sollten unver-
meidbare Verluste kurzfristig über den städtischen Haushalt ausgeglichen werden.
Erneut ist anzumerken, dass nach $ 16 Abs. 2 des Eigenbetriebsgesetzes die im Er-
folgsplan veranschlagten Erträge, Aufi,vendungen und Zuweisungen zu den Rücklagen
âusreichend zu begründen sind. lnsbesondere gilt dies, soweit sie von den Zahlen des
Vorjahres und des diesem vorangehenden Jahres erheblich abweichen. Trotz teils er-
heblicher Abweichungen unterblieben entsprechende Erläuterungen. Dies bítte ich künf-
tig auszuführen.
Zum Jahresende 2018 wurde der Eigenbetrieb ,,Bürgerhäuser und Märkte der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt" aufgelöst und wirtschaftlich in den Kernhaushalt eingegliedert.
lm Hinblick auf die enge Verflechtung zwischen den verbleibenden Eigenbetrieben und
dem städtischen Haushalt sowie dem Umstand, dass durch die Doppik inzwischen auch
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-15-
die Haushaltswirtschaft der Stadt unter kaufmännischen Gesichtspunkten geführt wird,
sollte eine eigenverantwortliche Überprüfung erfolgen, inwieweit die in Eigenbetrieben
abgetrennte Wirtschaftsführung weiterhin sinnvoll erscheint. Hieraus resultierende
Mehrfachstrukturen mit Haushalts-/l/r/irtschaftsplänen, Beschlussvorlagen, Jahresab-
schlüssen, Prüfungen usw. sind dabei entsprechend zu berücksichtigen.
V.
Bekan ntgabe i n der Stadtverord netenversam m t u n g
Diese Verfügung ist der Stadtverordnetenversammlung gemäß $ 50 Abs. 3 HGO in ge-
eigneter Weise bekanntzugeben.
vt.
öffentliche Bekanntmach ung
Um weitere Veranlassung gemäß SS 97 Abs. 5 und 98 Abs. 4 HGO wird gebeten. Hier-
bei halte ich eine Veröffentlichung der jeweiligen Genehmigungstexte zu den genehmi-
gungspflichtigen Teilen der ersten Nachtragssatzung für 2018 und der Haushaltssat-
zung für 2019 des städtischen Haushalts für ausreichend. Die Genehmigungen zu den
(Nachtrags-) Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe bedürfen keiner öffentlichen Bekannt-
machung.
vil.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erho-
ben werden beim:
Venrualtu n gsgericht Darmstadt
J ulius-Reibe'r-Straße 37
64293 Darmstadt
o
C
Lindscheid
Reg ieru n gspräsidenti n

2019/0128

3266 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
10.04.2019 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV an die Stadtverordnet enversammlung 
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Finanzverwaltung 
 OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2019/0128 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Haushaltssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Haushaltsjahr 2019;  
hier: Genehmigung der Aufsichtsbehörde  
 
Vorlage vom: 09.04.2019  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Von der Verfügung des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 9. April 2019 zum Haushalt 2019 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt und zu den Wirtschaftsplänen 2019 der städtischen Eigenb e-
triebe sowie zum Nachtragshaushalt 2018 der Wissenschaftsstadt Darmstadt und den Nachtrag s-
wirtschaftsplänen 2018 der Eigenbetriebe wird Kenntnis genommen. 
 
 
 
Anlagen: Haushaltsgenehmigung 2019  
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 9. April 2019 
 
 
 
 
Mit Verfügung vom 9.  April 2019 hat das Regierungspräsidium Darmstadt als Aufsichts -
behörde den Haushalt 2019 und den Nachtragshaushalt 2018 der Wissenschaftsstadt Dar m-
stadt sowie die Wirtschaftspläne 2019 und die Nachtragswirtschaftspläne 2018 der Eigenb e-
triebe der Wissenschaftsstadt Darmstadt ohne Auflagen genehmigt. 
 
Auf Grund des im Haushaltsplan 2019 vorgesehenen Überschusses beim ordentlichen Ergebnis 
in Höhe von 23,5 Mio. Euro, des gelungenen Ausgleichs des Finanzhaushalts und der vorzeit i-
gen Entlassung aus dem kommunal en Schutzschirm urteilt die Kommunalaufsicht, dass die 
Haushaltsentwicklung der Wissenschaftsstadt Darmstadt – insbesondere vor dem Hintergrund 
der erheblichen haushaltswirtschaftlichen Problemlagen in der Vergangenheit – positiv zu b e-
werten ist.  
 
Perspektivisch wird die finanzielle Leistungsfähigkeit der Wissenschaftsstadt Darmstadt jedoch 
weiterhin als angespannt bezeichnet, was insbesondere mit dem im Finanzplanungszeitraum 
vorgesehenen Zuwachs an investiven Schulden und den hieraus resultierenden Risik en der 
Schuldendienstfinanzierung bei einer Verschlechterung der Haushaltslage begründet ist.  
 
Vor diesem Hintergrund wurde auch erneut die Empfehlung ausgesprochen, eine eigenständige 
kritische Überprüfung der vorgehaltenen städtischen Leistungen und Stan dards vorzunehmen 
sowie eigenverantwortlich haushaltswirtschaftliche Sperren einzusetzen. 
 
Der vollständige Text der Genehmigung ist zur Kenntnis beigefügt. 
 
Eine gesonderte Rundverfügung an die Fachämter, Eigenbetriebe und Verwaltungsstellen der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt wird die Empfehlungen der Aufsichtsbehörde aufgreifen und 
Informationen über notwendige Haushaltssperren enthalten. 
 
 
Darmstadt, 9. April 2019 
 
 
Der Dezernent IV 
 
 
 
André Schellenberg 
Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (3)

TOP 21
TOP 17 zur Kenntnis
TOP 167 zur Kenntnis

Orte (1)

  • Luisenplatz 2

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2019/0128
Typ
Magistratsvorlage
Datum
09.04.2019
Erstellt
29.09.2026 00:00