2019/0128
Haushaltssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Haushaltsjahr 2019; hier: Genehmigung der Aufsichtsbehörde
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
10.04.2019
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Finanzverwaltung
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
IV 20
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2019/0128
Magistratsbeschluss-Nr.
167
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Haushaltssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Haushaltsjahr 2019;
hier: Genehmigung der Aufsichtsbehörde
Vorlage vom: 09.04.2019
Beschlussvorschlag:
Von der Verfügung des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 9. April 2019 zum Haushalt 2019
der Wissenschaftsstadt Darmstadt und zu den Wirtschaftsplänen 2019 der städtischen
Eigenbetriebe sowie zum Nachtragshaushalt 2018 der Wissenschaftsstadt Darmstadt und den
Nachtragswirtschaftsplänen 2018 der Eigenbetriebe wird Kenntnis genommen.
Anlagen: Haushaltsgenehmigung 2019
Datenschutzrelevante Anlage:
- 3 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 10.04.2019
Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
Begründung zur Magistratsvorlage vom 9. April 2019
Mit Verfügung vom 9. April 2019 hat das Regierungspräsidium Darmstadt als Aufsichts -
behörde den Haushalt 2019 und den Nachtragshaushalt 2018 der Wissenschaftsstadt
Darmstadt sowie die Wirtschaftspläne 2019 und die Nachtragswirtschaftspläne 2018 der
Eigenbetriebe der Wissenschaftsstadt Darmstadt ohne Auflagen genehmigt.
Auf Grund des im Haushaltsplan 2019 vorgesehenen Überschusses beim ordentlichen Ergebnis
in Höhe von 23,5 Mio. Euro, des gelungenen Ausgleichs des Finanzhaushalts und der
vorzeitigen Entlassung aus dem kommunalen Schutzschirm urteilt die Kommunalaufsicht, dass
die Haushaltsentwicklung der Wissenschaftsstadt Darmstadt – insbesondere vor dem
Hintergrund der erheblichen haushaltswirtschaftlichen Problemlagen in der Vergangenheit –
positiv zu bewerten ist.
Perspektivisch wird die finanzielle Leistungsfähigkeit der Wissenschaftsstadt Darmstadt jedoch
weiterhin als angespannt bezeichnet, was insbesondere mit dem im Finanzplanungszeitraum
vorgesehenen Zuwachs an investiven Schulden und den hieraus resultierenden Risiken der
Schuldendienstfinanzierung bei einer Verschlechterung der Haushaltslage begründet ist.
Vor diesem Hintergrund wurde auch erneut die Empfehlung ausgesprochen, eine eigenständige
kritische Überprüfung der vorgehaltenen städtischen Leistungen und Standards vorzunehmen
sowie eigenverantwortlich haushaltswirtschaftliche Sperren einzusetzen.
Der vollständige Text der Genehmigung ist zur Kenntnis beigefügt.
Eine gesonderte Rundverfügung an die Fachämter, Eigenbetriebe und Verwaltungsstellen der
Wissenschaftsstadt Darmstadt wird die Empfehlungen der Aufsichtsbehörde aufgreifen und
Informationen über notwendige Haushaltssperren enthalten.
Darmstadt, 9. April 2019
Der Dezernent IV
André Schellenberg
Stadtkämmerer
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Punkt 17: Haushaltssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Haushaltsjahr 2019; hier: Genehmigung der Aufsichtsbehörde - Kenntnisnahme - (V-Nr. 2019/0128) Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
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Wissenschali¡çmiit Darmstadt Der'fvlerSistrat Eing.: -9. /,prii Z0lg Fina nzverwaltung um Darmstadt .64278 Regierungspräsidium Darmstadt Magistrat der Regierungspräsidium Darmstadt Luisenplatz 2, Kolleg¡engebäude 64283 Darmstadt Ðe+r i'ír'rgisto'at 6!6r r Si,a r.l l: !)io ¡t¡.t gt;¡dt 5in¡1 09. Aprit ?iì19 lJezernat iV H ESS EN RPDA - Dez. I 16-3Q Í 0317-201813 2019t',t53175 Fristenbñefkasten: Luisenplatz 2 64283 Darmstadt Öffentliche Verkehrsmittel: Haltestelle LuisenplaÞ WissenSChaftsstadt Darmstadt lhrZeichen: ohne Luisenptatz 5 rhreBerichtevom: 33,"[i,1]r1iÏå';Îiriiî"ä,i" 64283 DafmStadt lhrAnsprechpartner: Jörg Nehrbaß Z¡mmernummer: 2.37 Telefon/ Fax: 0615'1 12 5309/ 06151 '124610 E-Mail: joerg.nehrbass@rpda'hessen.de Datum: 7. april2olg Kommunal- und Finanzaufsicht über die Wissenschaftsstadt Darmstadt nach SS 135 ff der Hessischen Geme¡ndeordnung (HGO); o erste Nachtragssatzung der Stadt Darmstadt für das Haushaltsjahr 2018; . Beschlüsse zu den jeweils ersten Nachtragswirtschaftsplänen der Eigenbe- triebe,,Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt",,lmmobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt",,,Kommunale Aufgaben und Dienstleis- tungen"n,,Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt" sowie,,Darm- städter Werkstätten und Wohneinrichtungen" für das Wirtschaftsjahr 2018; . Haushaltssatzung der Stadt Darmstadt für das Haushaltsjahr 2019; o Beschlüsse zu den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe: ,,Bäder der Wissen- schaftsstadt Darmstadt",,,lmmobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt'n, ,,Kommunale Aufgaben und Dienstleistungen", ,,Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt" sowie,,Darmstädter Werkstätten und Woh nei n richtu n gen " fü r das Wi rtschaftsjah r 20 I 9 t. Genehmigung zur ersten Nachtragssatzung der Stadt für das Haushaltsjahr 2018 und zu den Beschlüssen der jeweils ersten Nachtragswirtschaftspläne der Eigenbetriebe für das Wirtschaftsiahr 2018 Der erste städtische Nachtragshaushalt 2018 sowie die jeweils ersten Nachtragswirt- schaftspläne der Eigenbetriebe wurden am 11. Dezember 2018 beschlossen und mit Bericht vom 28. Januar 2019 am 31. Januar 2019 zur Genehmigung vorgelegt. Nach- Servicezeiten Mo. - Do. Freitag Telefon: Telefax: Unser Zeichen: Dokument-Nr.: 8:00 bis 16:30 Uhr 8:00 bis 15:00 Uhr 06151 12 0 (Zentrale) 06151 12 6347 (allgeme¡n) lnternet: www. rp-darmstadt,heBsen.de 2 -. .í¡ t-L Æ! J7 -2- fragen meiner Behörde wurden jeweils zeitnah beantwortet. Ergänzende Unterlagen bzw. lnformationen sind zuletzt am 26. Mär22019 eingegangen. Hiermit genehmige ich 1. den Gesamtbetrag der in $ 2 der ersten Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2018 vorgesehenen Kredite in Höhe von 70.038.584 € - abzuglich der vorge- sehenen Kreditaufnahmen im Rahmen des Kommunalinvestitionsprogrammgesetzes (KIPG) von 6.699.500 €, die gemäß $ 11 Abs. 2 KIPG als genehmigt gelten - in Höhe von 63.339.084 € (i. W.: ,,Dreiundsechzig Millionen dreihundertneununddreißigtausendvierundachtzig Euro"), gemäß S 103 Abs.2 HGO; der Gesamtbetrag der Kredite wurde gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 79.988.240 € um den Betrag von 9.949.656 € vermindert, 2. den Gesamtbetrag der in $ 3 der ersten Nachtragssatzung für das Haushaltsiahr 2018 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 111.676.700 €, (i. W.: ,,Einhundertelf Millionen sechshundertsechsundsiebzigtausendsiebenhundert Euro"), gemäß S 102 Abs. 4 HGO; der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wurde gegenüber der bisherigen Festsetzung von 51 .576.700 € um den Betrag von 60.100.000 € erhöht, 3. den in $ 4 der ersten Nachtragssatzung für das Haushaltsiahr 2018 festgesetzten Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 390.000.000 € (i. W.:,,Dreihundertneunzig Millionen Euro"), gemäß S 105 Abs. 2 HGO; der Höchstbetrag der Kassenkredite wurde gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht verändert, 4. den Gesamtbetrag der unter Zftfer 3 des Beschlusses über den ersten Nachtrags- wirtschaftsplan des Eigenbetriebs ,,Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das Wirtschaftsjahr 2018 vorgesehenen Kredite in Höhe von 10.555.100 € (i. W.: ,,Zehn Millionen fünfhundertfünfundftJnfzigtausendeinhundert Euro"), gemäß S 115 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 3 in Verbindung mit S 103 Abs. 2 HGO; der Ge- samtbetrag der Kredite wurde gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 10.526.500 € um den Betrag von 28.600 € erhöht, 3 -3- 5. den Gesamtbetrag der unter Ziffer 4 des Beschlusses über den ersten Nach- tragswirtschaftsplan des Eigenbetriebs ,,Bäder der Wissenschaftsstadt Darm- stadt" für das Wirtschaftsjahr 2018 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 15.000.000 € (i. W.: ,,Fünfzehn Millionen Euro"), gemäß S 115 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 3 in Verbindung mit S 102 Abs.4 HGO; der Ge- samtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wurde gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht verändert, 6. den Gesamtbetrag der unter $ 2 des Beschlusses über den ersten Nachtragswirt- schaftsplan des Eigenbetriebs,,lmmobilienmanagement der Wissenschafts- stadt Darmstadt" fúir das Wirtschaftsjahr 2018 vorgesehenen Kredite in Höhe von 47.060.000 € (i. W.:,,Siebenundvierzig Millionen sechzigtausend Euro"), gemäßS 115Abs. 1 Nr.3 undAbs.3 inVerbindung mitS 103Abs.2 HGO; derGe- samtbetrag der Kredite wurde gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 50.350.000 € um den Betrag von 3.290.000 € vermindert, 7. den Gesamtbetrag der unter S 3 des Beschlusses über den ersten Nachtragswirt- schaftsplan des Eigenbetriebs,,lmmobilienmanagement der Wissenschafts- stadt Darmstadt" für das Wirtschaftsjahr 2018 vorgesehenen Verpflichtungser- mächtigungen in Höhe von 6.400.000 € (i. W.: ,,Sechs Millionen vierhunderttausend Euro"), gemäß S 1 15 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 3 in Verbindung mit S 102 Abs. 4 HGO; der Ge- samtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wurde gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 66.500.000 € um den Betrag von 60.100.000 € vermindert, 8. den unter $ 4 des Beschlusses über den ersten Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebs,,lmmobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das Wirtschaftsjahr 2018 festgesetzten Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 20.000.000 € (i. W.: ,,Zwanzig Millionen Euro"), gemäß S 115 Abs. 1 Nr.3 und Abs.3 in Verbindung mit $ 105 Abs.2 HGO; der Höchstbetrag der Kassenkredite wurde gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht verändert, -4- 4 9. den Gesamtbetrag der unter Ziffer 3 des Beschlusses über den ersten Nachtrags- wirtschaftsplan des Eigenbetriebs,,Kommunale Aufgaben und Dienstleistun- gen" für das Wirtschaftsjahr 2018 vorgesehenen Kredite in Höhe von 2.873.000 € (i. W.:,,Zwei Millionen achthundertdreiundsiebzigtausend Euro"), gemäß S 115 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 3 in Verbindung mit S 103 Abs. 2 HGO; der Ge- samtbetrag der Kredite wurde gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht verän- dert, 10. den Gesamtbetrag der unter Ziffer 4 des Beschlusses überden ersten Nachtrags- wirtschaftsplan des Eigenbetriebs,,Kommunale Aufgaben und Dienstleistun- geno'für das Wirtschaftsjahr 2018 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von r.000.000 € (i. W.:,,Eine Million Euro"), gemäß S 115 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 3 in Verbindung mit S 102 Abs. 4 HGO; der Ge- samtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wurde gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht verändert, 11. den unter Ziffer 5 des Beschlusses über den ersten Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebs ,,Kommunale Aufgaben und Dienstleistungen" für das W¡rt- schaftsjahr 2018 festgesetzten Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 1.000.000 € (i. W.:,,Eine Million Euro"), gemäß S 115 Abs. I Nr. 3 und Abs. 3 in Verbindung mit $ 105 Abs.2 HGO; der Höchstbetrag der Kassenkredite wurde gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht verändert, 12. den Gesamtbetrag der unter Ziffer 3 des Beschlusses über den ersten Nachtrags- wirtschaftsplan des Eigenbetriebs ,,Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das Wirtschaftsjahr 2018 vorgesehenen Kredite in Höhe von 6.338.500 € (i. W.: ,,Sechs Millionen dreihundertachtunddreißigtausendftlnfhundert Euro")' gemäß S 115 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 3 in Verbindung mit S 103 Abs. 2 HGO; der Ge- samtbetrag der Kredite wurde gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 6.138.500 € um den Betrag von 200.000 € erhöht, -5- -5- 13. den Gesamtbetrag der unter Zilter 4 des Beschlusses über den ersten Nachtrags- wirtschaftsplan des Eigenbetriebs ,,Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das Wirtschaftsjahr 2018 vorgesehenen Verpflichtungsermächti- gungen in Höhe von 5.305.000 € (i. W.: ,,Fünf Millionen dreihundertfünftausend Euro"), gemäß S 115 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 3 in Verbindung mit S 102 Abs.4 HGO; der Ge- samtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wurde gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht verändert, 14. den Gesamtbetrag der unter Ziffer 3 des Beschlusses über den ersten Nachtrags- wirtschaftsplan des Eigenbetriebs,nDarmstädter Werkstätten und Wohnein- richtungen" für das Wirtschaftsjahr 2018 vorgesehenen Kredite in Höhe von r.900.000 € (i. W.: ,,Eine Million neunhundeÉtausend Euro"), gemäßS 115Abs. 1 Nr.3 undAbs.3 inVerbindung mitS 103Abs.2 HGO; derGe- samtbetrag der Kredite wurde gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 0 € um den Betrag von 1.900.000 € erhöht, Bei den ersten Nachtragswirtschaftsplänen der Eigenbetriebe ,,Bäder der Wissen- schaftsstadt Darmstadt" und ,,Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt" sind keine Kassenkredite vorgesehen. Beim ersten Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebs ,,Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen" sind weder Verpflichtungsermächtigungen noch Kassenkredite vorgesehen. il. Genehmigung zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 sowie zu den Wi rtschaftsplan besch I üssen der Ei gen betriebe fü r das Wi rtschaftsjah r 2019 Die Haushaltssatzung des städtischen Haushalts für'2019 sowie die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe wurden am 11. Dezember 2018 beschlossen und mit Bericht vom 28. Januar 2019 am 31. Januar 2019 zur Genehmigung vorgelegt. Nachfragen meiner Behörde wurden jeweils zeitnah beantwortet. Ergänzende Unterlagen bzw. Informatio- nen sind zuletzt am 26. März 2019 eingegangen. 6 -6- Hiermit genehmige ich 1. den Gesamtbetrag der in $ 2 der Haushaltssatzung.für das Haushaltsjahr 2019 vorgesehenen Kredite in Höhe von 158.367.341 €. - abzüglich der vorgesehenen Kreditaufnahmen im Rahmen des Kommunalinvestitionsprogrammgesetzes (KIPG) von 2.600.000 €, die gemäß $ 11 Abs. 2 KIPG als genehmigt gelten - in Höhe von 155.767.341€ (i. W.: ,,Einhundertfünfundfi.lnfzig Millionen siebenhundertsiebenundsechzigtausenddreihunderteinundvierzig Euro"), gemäß $ 97a Nr. 4 HGO in Verbindung mit S 103 Abs. 2 HGO, 2. den Gesamtbetrag der in $ 3 der Haushaltssatzung für das Haushaltsiahr 2019 vorgesehenen Verpfl ichtu ngsermächtig u ngen i n Höhe von 2r.645.600 € (i. W.: ,,Einundzwanzig Millionen sechshundertfünfundvierzigtausendsechshundert Euro"), gemäß $ 97a Nr. 3 HGO in Verbindung mit S 102 Abs.4 HGO, 3. den in g 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von r80.000.000 € (i. W.:,,Einhundertachtzig Millionen Euro"), gemäß S 97a Nr. 5 HGO in Verbindung mit S 105 Abs. 2 HGO, 4. den Gesamtbetrag der unter Zitter 3 des Beschlusses über den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs ,,Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das Wirt- schaftsjahr 2019 vorgesehenen Kredite in Höhe von 17.873.000 € (i. W.:,,Siebzehn Millionen achthundertdreiundsiebzigtausend Euro"), gemäß S 115 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 3 in Verbindung mit S 103 Abs. 2 HGO, 5. den Gesamtbetrag der unter Ziffer 4 des Beschlusses über den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs ,,Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das Wirt- schaftsjahr 201 9 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 800.000 € (i. W.:,,achthunderttausend Euro"), gemäß S 115 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 3 in Verbindung mit S 102 Abs. 4 HGO, -7- -7- 6. den Gesamtbetrag der unter $ 2 des Beschlusses über den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs,,lmmobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das Wirtschaftsjahr 2019 vorgesehenen Kredite in Höhe von 2.273.000 €, (i. W.:,,Zwei Millionen zweihundertdreiundsiebzigtausend Euro"), gemäß S 115 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 3 in Verbindung mit S 103 Abs. 2 HGO, 7. den Gesamtbetrag der unter $ 3 des Beschlusses über den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs,,lmmobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darm- stadt" für das Wirtschaftsjahr 2019 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 5.364.000 € (i. W.:,,Fünf Millionen dreihundertvierundsechzigtausend Euro"), gemäß S 115 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 3 in Verbindung mit S 102 Abs.4 HGO, 8. den unter $ 4 des Beschlusses über den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs ,,lmmobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das W¡rt- schaftsjahr 2019 festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von 7.500.000 € (i. W.: ,,Sieben Millionen fünfhunderttausend Euro"), gemäß S 115 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 3 in Verbindung mit S 105 Abs. 2 HGO, 9. den Gesamtbetrag der unter Ziffer 3 des Beschlusses über den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs ,,Kommunale Aufgaben und Dienstleistungeno' für das Wirtschaftsjahr 2019 vorgesehenen Kredite in Höhe von 6.657.000 € (i. W.:,,Sechs Millionen sechshundertsiebenundftlnfzigtausend Euro"), gemäß S 115 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 3 in Verbindung mit S 103 Abs. 2 HGO, 10. den Gesamtbetrag der unter Ziffer 4 des Beschlusses über den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs n,Kommunale Aufgaben und Dienstleistungen" für das Wirtschaftsjahr 2019 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.000.000 € (i. W.:,,Eine Million Euro"), gemäß $ 115 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 3 in Verbindung mit S 102 Abs. 4 HGO, -8- 11. den unter Ziffer 5 des Beschlusses über den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs ,,Kommunale Aufgaben und Dienstleistungen" für das Wirtschaf[sjahr 2019 festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von 1.000.000 € (i, W.:,,Eine Million Euro"), gemäß S 1 15 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 3 in Verbindung mit S 105 Abs. 2 HGO, 12. den Gesamtbetrag der unter Ziffer 3 des Beschlusses über den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs ,,Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das Wirtschaftsjahr 2019 vorgesehenen Kredite in Höhe von 6.196.000 € (i. W.:,,Sechs Millionen einhundertsechsundneunzigtausend Euro"), gemäß S 115 Abs. I Nr. 3 und Abs. 3 in Verbindung mit S 103 Abs. 2 HGO, 13. den Gesamtbetrag der unter Ziffer 4 des Beschlusses über den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs ,,Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das Wirtschaftsjahr 2019 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 5.800.000 € (i. W.; ,,Fünf Millionen achthunderttausend Euro"), gemäßS 115Abs. 1 Nr.3 undAbs.3 inVerbindung mitS 102Abs.4 HGO. Für das unter $ 6 der städtischen Haushaltssatzung für 2019 beschlossene Haushalts- sicherungskonzept besteht keine rechtliche Notwendigkeit mehr. Es bedarf somit keiner aufsichtsbehördlichen Genehmig u ng. Bei den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe ,,Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt" und ,,Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt" werden für das Wirtschaftsjahr 2019 keine Liquiditätskredite vorgesehen. Der Beschluss des Wirtschaftsplans des Ei- genbetriebs ,,Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen" für das Wirtschaftsjahr 2019 enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. ilt. Feststellungen zur Haushaltslage Die finanzielle Leistungsfähigkeit der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist - bei positiver Tendenz - immer noch als angespannt zu bezeichnen. Diese Einschätzung ist mit dem im Finanzplanungszeitraum vorgesehenen Zuwachs bei den investiven Schulden -9- -9- und den hieraus resultierenden Risiken der Schuldendienstfinanzierung bei einer Ver- schlechterung der Haushaltslage zu begründen. Daneben bestehen - aktuell bis zum Jahre 2048 - langfristige Zahlungsverpflichtungen an das Sondervermögen Hessen- kasse. Diese Hessenkassenbeiträge (rund 3,9 Mio. € pro Jahr) schränken dauerhaft den kommunalpolitischen Handlungsspielraum ein. lm ersten Nachtragshaushalt der Stadt 1ür 2018 wird ein Überschuss im ordentlichen Ergebnis von ca. 0,7 Mio. € ausgewiesen. Nach Auskunft der städtischen Finanzven¡ral- tung soll im Rechnungsergebnis ein höherer Überschuss erzielt werden. lm Haushalt 2019 wird das ordentliche Ergebnis mit einem Überschuss von ca.23,5 Mio. € geplant. lm Ergebnisplanungszeitraum bis 2022 sind in jedem Jahr ebenfalls Überschüsse vor- gesehen. Zum Ausgleich des Finanzhaushalts haben - nach den Vorgaben der HGO-Novelle zum Jahresbeginn 2019 - Gebietskörperschaften, die am Entschuldungsprogramm der Hessenkasse teilnehmen, neben der ordentlichen Tilgung zusätzlich aus der laufenden Venrualtungstätigkeit noch die Eigenfinanzierung der Hessenkassenbeiträge sicherzu- stellen. Auch dies wird seitens der Stadt Darmstadt sowohl im aktuellen Haushalt als auch in den Finanzplanungsjahren vorgesehen. Diese Haushaltsentwicklung ist - insbesondere vor dem Hintergrund der erheblichen haushaltswirtschaftlichen Problemlagen in der Vergangenheit - positiv zu bewerten. Noch im Jahre 2012 wurde die Stadt im Rahmen des Schutzschirmverfahrens - auch wegen der erheblichen Verbindlichkeiten aus Liquiditätskrediten (damals,,Kassen- kredite") - als besonders konsolidierungsbedürftig identifizierl. Nach dem mit dem Land geschlossenen Konsolidierungsvertrag musste die Stadt spätestens ab dem Haushalts- jahr 2017 den dauerhaften Haushaltsausgleich im ordentlichen Ergebnis darstellen. Der Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses konnte jedoch bereits zwei Jahre früher im Jahr 2015 und durchgehend auch für die Folgejahre erreicht werden. Entsprechend wurde damit auch das Schutzschirmhauptziel der Stadt Darmstadt, d. h. der Haushalts- ausgleich im ordentlichen Ergebnis für das Jahr 2017, eingehalten. Die Stadtverordne- tenversammlung hat den geprüften Jahresabschluss 2017 am 14. Februar 2019 be- schlossen und zugleich die Entlastung erteilt. Der Magistrat wurde - wegen dem dritten aufeinanderfolgenden Jahr mit ausgeglichenem Ergebnis - beauftragt, die Entlassung aus dem Kommunalen Schutzschirm zu beantragen. Die Erfüllung der Entlassungsvo- raussetzungen habe ich inzwischen formal festgestellt und die Urkunde zur Beendigung des SchutzschirmveÉahrens für die Stadt Darmstadt im Rahmen einer Feierstunde am 26. Mär22019 an den Magistrat überreicht. Ursächlich für die positive Erþebnisentwicklung seit dem Jahre 2013 sind - neben den - 10 - -10- Maßnahmen zur Haushaltsverbesserung - jedoch vor allem die wegen der guten Kon- junktursituation gestiegenen Steuereinnahmen. Es ist daher weiterhin festzustellen, dass wegen dieser steuerlichen Entwicklung nachhaltig wirkende Konsolidierungsmaß- nahmen - wie beschlossen und im Schutzschirmvertrag festgeschrieben - nicht oder nicht im vollen Umfang umgesetzt wurden. Um künftige Haushaltsfehlentwicklungen dauerhaft zu vermeiden, stehen die verant- wortlichen Gremien in der Verantworlung, im Sinne von $ 92 Abs. 2 HGO das Gebot ei- ner sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung im Rahmen der kommunalen Selbstvenrualtung nachhaltig zu beachten. Hierzu bilden die von der Stadtverordneten- versammlung festgelegten, jedoch wegen der guten Konjunkturentwicklung bislang nicht umþesetzten Schutzschirmmaßnahmen, nach meiner Einschätzung eine gute Ba- sis für weitere Haushaltssicherungsmaßnahmen. Zusätzlich sollten bisher noch nicht berücksichtigte disponible Aufrruandspositionen bzw. vorgehaltene Standards bei ötfent- lichen Angeboten hinterfragt werden. ln diesem Zusammenhang verweise ich auf die Regelung des $ 19 Abs. 1 HGO. Hiernach können wirtschaftliche, soziale, spottliche und kulturelle Einrichtungen nur in den Grenzen der finanziellen Leistungsfähigkeit be- reitgestellt werden. Die Kommunen sind zu einer vorausschauenden und nachhaltigen Haushaltswirtschaft verpflichtet. Hierzu zählt der angemessene Umfang einer lnanspruchnahme von Kredi- ten zum Erhalt und zur Weiterentwicklung der kommunalen lnfrastruktur. Vor dem Hintergrund der defizitären Haushaltssituation der Stadt stand die investive Fremdfinanzierung im Grunde über Jahre hinweg nicht im Einklang mit der finanziellen Leistungsfähigkeit. Bereits zum Jahresende 2008 hatten die investiven Verbindlichkei- ten einen Betrag Voî câ; 404,8 Mio. € erreicht. Nur in Anbetracht der damaligen globa- len Wirtschafts- und Finanzkrise wurde - insbesondere wegen der angezeigten kon- junkturellen Gegenmaßnahmen - in den Haushaltsgenehmigungen der Jahre 2009 und 2010 auf eine aufsichtsbehördliche Begrenzung der lnvestitionskredite verzichtet. Lei- der wurde in der Folge eine haushaltswirtschaftlich vertretbare Fremdfinanzierungsquo- te spätestens im Jahr 2010 uberschritten, als die Auszahlungen für die ordentlichen Til- gungen dieser Schulden vollständig mit Kassenkrediten finanziert werden mussten. Zum Jahresende 2010 erreichten die lnvestitionsschulden schließlich einen Wert von ca. 441,2 Mio. €. Die Haushaltswirtschaft hatte daher ab diesem Zeitpunkt - wie bei de- fizitären Kommunen nach der Konsolidierungsleitlinie rechtlich vorgesehen - eine Net- toneuverschuldung bei den investiven Darlehen grundsätzlich zu vermeiden. lm Jahre 2012 wurde von der Stadtverordnetenversammlung der Beschluss gefasst, am Schutzschirmverfahren teilzunehmen. Vor der ersten Zuweisung von Entschuldungshil- fen zum Jahresbeginn 2013 hatten sich die Verbindlichkeiten aus investiven Schulden -11- -11 - auf einen Wert von ca. 444,2 Mio. € ausgeweitet. Bei damals 144.402 Einwohnern (Da- ten nach dem Finanzausgleich) lag die Pro-Kopf-Verschuldung bei 3.076,23 €. Dem Grunde nach sollte etwa auf diese Größenordnung die investive Fremdfinanzierung be- grenzt werden. Die auch im aktuellen Finanzplanungszeitraum vorgesehenen lnvestitionen in die vor- handene lnfrastruktur und in Zuzugsprojekte der Stadtentwicklung werden zu einer er- heblichen Ausweitung der investiven Schulden führen. Der Stand dieser Schulden soll zum Jahresende 2019 einen Betrag in Höhevon ca.686,9 Mio. €erreichen. Zum Ende des Finanzplanungszeitraums im Jahr 2022 soll dieser Wert dann auf ca. 790,7 Mio. € (d. h. auf eine Pro-Kopf-Verschuldung von 4.714,22 €) ansteigen. lm Hinblick auf die Risiken bei der langfristigen Finanzierung des Schuldendienstes, halte ich diese Ent- wicklung für bedenklich. Die Stadt Darmstadt sollte daher künftig verstärkt auf die Bildung von Liquidität achten. Neben einer Sicherung der Zahlungsfähigkeit im Sinne von $ 106 Abs. 1 HGO ist unbe- dingt darauf hinzuwirken, den Fremdfinanzierungsanteil für lnvestitionen, insbesondere vor dem Hintergrund der Finanzierungsreihenfolge des $ 93 HGO, durch Eigenfinanzie- rung nachhaltig zu reduzieren. Liquidität könnte beispielsweise durch Überschüsse der laufenden Venrualtungstätigkeit - ggf. mit zusätzlichen Haushaltsverbesserungen - oder Vermögensveräu ßerungen aufgebaut werden. Durch die Novelle des Gemeindewirtschaftsrechts zum Jahresbeginn 2019 wurde die Bedeutung des Haushaltssicherungskonzepts deutlich ausgeweitet. Sollte ein solches Konsolidierungskonzept gemäß $ 92a Abs. 1 HGO aufzustellen sein, ist es jährlich im Rahmen der Haushaltssatzung zu beschließen und bedarf für jedes Haushaltsjahr der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Die Stadt Ðarmstadt hat im Haushaltsverfahren für das Haushaltsjahr 2019 - bei einem geplanten Überschuss im ordentlichen Ergebnis und der vollständigen Eigenfinanzie- rung der oidentlichen Tilgung und der Hessenkassenbeiträge - noch vorgetragene Jah- resfehlbeträge im ordentlichen Ergebnis im Sinne von $ 92 Abs. 5 Nr. 1 HGO identifi- ziert. Daher wurde für 2019 ein Haushaltssicherungskonzept aufgestellt und im Rahmen der Haushaltssatzung beschlossen. Das Hessische Ministerium des lnnern und für Sport (HMdlS) hat im Finanzplanungserlass vom 13. September 2018 spezielle Bu- chungsvorgaben zur Hessenkassenentschuldung bekanntgegeben. Entsprechend konnte die Stadt diese Fehlbeträge aus Vorjahren für das Jahr 2018 vollständig ausbu- chen. Die Ausgleichsvorgaben zum Ergebnis- und Finanzhaushalts gemäß $ 92 Abs. 5 HGO werden somit für 2019 eingehalten. Für das unter $ 6 der städtischen Haushalts- satzung für das Haushaltsjahr 2019 beschlossene Haushaltssicherungskonzept besteht keine rechtliche Notwendigkeit mehr und bedarf daher keiner Genehmigung der Auf- sichtsbehörde gemäß $ 97a Nr. 2 HGO in Verbindung mit $ 92a Abs. 3 HGO. -'t2 - -12- Gemäß dem Finanzplanungserlass des lnnenministeriums vom 13. September 2018 kann im Haushaltsgenehmigungsverfahren 2019 die Aufsichtsbehörde die Genehmi- gung nur erteilen, wenn die Kommune den Jahresabschluss 2017 aufgestellt und dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung vorgelegt hat. Die Stadt Darmstadt hat das Haus- haltsverfahren 2017 inzwischen sogar schon durch Beschluss des geprüften Jahresab- schlusses und Entlastung des Magistrats abgeschlossen. Die Haushaltsgenehmigung kann somit erteilt werden. ¡v. Maßgaben und Empfehlungen zur Haushaltswirtschaft Das Regierungspräsidium Darmstadt hat als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde über die Wissenschaftsstadt Darmstadt sicherzustellen, dass die Kommune im Einklang mit den Gesetzen venrualtet wird. Dazu gehört die gesetzliche Verpflichtung zu einer aus- geglichenen Haushaltswirtschaft, die eine stetige Aufgabenerfüllung ermöglicht. Der nun erreichte Haushaltsausgleich muss durch die politisch Verantwortlichen auch künftig dauerhaft und nachhaltig sichergestellt werden. Vor allem wegen des erheblichen investiven Fremdfinanzierungsbedarfs und des vor- rangig angezeigten Einsatzes von Eigenmitteln empfehle ich, eine eigenständige kriti- sche Überprüfung der vorgehaltenen städtischen Leistungen und Standards - kon- sumtiv wie investiv - vorzunehmen sowie eigenverantwortlich haushaltswirtschaftliche Sperren gemäß S 107 HGO einzusetzen. ln diesem Zusammenhang ist nach meiner Einschätzung auch eine restriktive Perso- nalbewirtschaftung angezeigt. Wie schon in den Vorjahren hat die Haushaltsanalyse auch für 2019 ergeben, dass bei der Stadt Darmstadt überdurchschnittlich hohe Perso- nalaufwendungen festzustellen sind. Daneben zeigt ein Planablaufvergleich für die ab- geschlossenen Haushaltsjahre seit 2009 bis 2018 durchgehend einen geringeren Per- sonalaufwand als in der Haushaltsplanung veranschlagt. Es ist deshalb davon auszugehen, dass die von den Bewirtschaftungseinheiten angemeldeten Personalauf- wendungen in der Summe regelmäßig nicht dem tatsächlichen Bedarf entsprechen. Daher rege ich weiterhin an, im Personalbereich mögliches Konsolidierungspotential in eigener Verantwortung zu prüfen. Auch empfehle ich im Hinblick auf den 2019 erneut umfänglich ausgeweiteten Stellenplan, vorhandene Stellen nur bei tatsächlichem Bedarf zu besetzen. -13- -13- Bei den zu gewährenden Zuweisungen und Zuschüssen sollte eine intensivere Priori- sierung erfolgen. Auch erscheint es mir bei Betrachtung der bestehenden Leistungsan- gebote - in beträchtlichem Umfang auch solche mit freiwilliger Standardsetzung - nicht vertretbar, neue vertragliche Verpflichtungen in disponiblen Bereichen einzugehen. Darüber hinaus rege ich an, Entgelte, Gebühren und Beiträge laufend bezüglich des Kostendeckungsgrads zu kontrollieren und gegebenenfalls anzupassen. Auf die Grundsätze der Erzielung von Erträgen und Einzahlungen nach der Vorschrift $ 93 HGO in Verbindung mit SS I ff. des Gesetzes über kommunale Abgaben weise ich aus- drücklich hin. lm Hinblick auf den unzureichenden Deckungsgrad im Friedhofsbereich von 67,47 v. H. sehe ich hier besonderen Handlungsbedarf. Vor dem Hintergrund der prognostizierten erheblichen Ausweitung der investiven Schulden der Stadt und ihrer Eigenbetriebe sehe ich die verantwortlichen politischen Gremien in der Pflicht, das lnvestitionsverhalten - unter Priorisierung von ,,pflichtigen" gegenüber,,freiwilligen" Projekten - nachhaltig auf ein tatsächlich vertretbares Maß zu begrenzen. lnvestitionen und lnvestitionsförderungsmaßnahmen dürfen gemäß $ 27 der Gemeindehaushaltsverordnung ohnehin erst in Angriff genommen werden, wenn deren Finanzierung gesichert ist. Dies gilt in gleicher Weise auch für die lnanspruchnahme von Verpflichtungsermächtig u ngen. Es ist darauf hinzuweisen, dass bei einer erneuten Verschlechterung der Haushaltssitu- ation und einer damit einhergehenden Gefährdung der finanziellen Leistungsfähigkeit vorgesehene lnvestitionskredite gemäß S 103 Abs.2 HGO nicht bzw. nicht im vollen Umfang genehmigt werden können. Einer kunftigen negativen Haushaltsentwicklung, insbesondere mit der Gefahr von neuen überjährigen Liquiditätskrediten, werden die Aufsichtsbehörden bei allen Kommunen entschieden entgegentreten. Zur Ven¡virklichung der Grundsätze des $ 93 HGO auch im investiven Bereich sollten Vermögensgegenstände, welche die Stadt zur Erfüllung ihrer Aufgaben in absehbarer Zeit nicht benötigt, auf ihre wirtschaftlich vertretbare Veräußerbarkeit überprüft werden. Hierbei wären auch die wirtschaftlichen Beteiligungen zu hinterfragen. Auf meine Rund- verfügung vom 20. ltlärz 2003, þ¿: ll 21.3 - 33 f 08, weise ich nochmals hin. Bei einer Zwischenfinanzierung von investiven Maßnahmen mit Liquiditätskrediten im Sinne von Ziffer 6 der Hinweise zur Anwendung der Vorschriften zu $ 105 HGO ist rechtzeitig zu prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Darlehen zur Schlussfinanzierung notwendig werden und ob deren Aufnahme letztlich gesichert ist. Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wurde seitens des Magistrats nachvollziehbar dargelegt und gemäß S 105 Abs.2 HGO jeweils genehmigt. Nach S 105 HGO dienen Liquiditätskredite der Sicherstellung der Liquidität und sind keine Deckungsmittel. Die -'14 - -14- Aufnahme von Liquiditätskrediten ist daher nur im Rahmen des Haushaltsvollzugs bis zum Ende des Haushaltsjahres zulässig. Soweit ausnahmsweise, beispielsweise auf- grund unvorhersehbarer Ereignisse, eine lnanspruchnahme über den 31. Dezember ei- nes Jahres hinaus erforderlich wird, ist der Aufsichtsbehörde künftig spätestens bis zum 15. Januar des Folgejahres zu berichten, aus welchem Grund eine Rückführung nicht möglich war. lm Rahmen der HGO-Novelle zum 1. Januar 2019 wurde in $ 106 Abs. 1 HGO zur Si- cherstellung der stetigen Zahlungsfähigkeit eine Mindestliquiditätsreserve eingeführt. Demnach soll sich der geplante Bestand an flüssigen Mitteln ohne Liquiditätskreditmittel in der Regel auf mindestens zwei Prozent der Summe der Auszahlungen aus laufender Venrualtungstätigkeit nach dem Durchschnitt der drei dem Haushaltsjahr vorangehenden Jahre belaufen. Dem Entsprechend soll die Stadt Darmstadt einen Liquiditätsbestand von mindestens 11,9 Mio. € vorhalten. Zurzeit kann nach Darstellung des Magistrats noch keine,,freie" Liquidität nachgewiesen werden. Gemäß dem Finanzplanungserlass des HMdIS vom :13. September 2018 genügt es für Kommunen, die am Entschuldungsprogramm der Hessenkasse teilnehmen, wenn der geforderte Bestand an liquiden Mitteln bis zum Ende des mittelfristigen Finanzplanungs- zeitraums 2022 sukzessive aufgebaut wird. Diese Vorgabe bitte ich in den künftigen Haushaltsjahren zu berücksichtigen. Nach den vorliegenden Jahresabschlüssen der Eigenbetriebe bestanden zum Stichtag 31. Dezember 2017 bei ,,Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt"; ,,Bürgerhäu- ser und Märkte der Wissenschaftsstadt Darmstadt" und ,,lmmobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt" insgesamt Verlustvorträge im Umfang von 16,6 Mio. €. Es wird deshalb weiterhin empfohlen, die Wirtschaftsführung in den Eigenbetrieben möglichst so zu gestalten, dass Verluste vermieden werden. Zur Sicherstellung einer hohen Transparenz der Finanzlage dieser Bewirtschaftungseinheiten sollten unver- meidbare Verluste kurzfristig über den städtischen Haushalt ausgeglichen werden. Erneut ist anzumerken, dass nach $ 16 Abs. 2 des Eigenbetriebsgesetzes die im Er- folgsplan veranschlagten Erträge, Aufi,vendungen und Zuweisungen zu den Rücklagen âusreichend zu begründen sind. lnsbesondere gilt dies, soweit sie von den Zahlen des Vorjahres und des diesem vorangehenden Jahres erheblich abweichen. Trotz teils er- heblicher Abweichungen unterblieben entsprechende Erläuterungen. Dies bítte ich künf- tig auszuführen. Zum Jahresende 2018 wurde der Eigenbetrieb ,,Bürgerhäuser und Märkte der Wissen- schaftsstadt Darmstadt" aufgelöst und wirtschaftlich in den Kernhaushalt eingegliedert. lm Hinblick auf die enge Verflechtung zwischen den verbleibenden Eigenbetrieben und dem städtischen Haushalt sowie dem Umstand, dass durch die Doppik inzwischen auch -15- -15- die Haushaltswirtschaft der Stadt unter kaufmännischen Gesichtspunkten geführt wird, sollte eine eigenverantwortliche Überprüfung erfolgen, inwieweit die in Eigenbetrieben abgetrennte Wirtschaftsführung weiterhin sinnvoll erscheint. Hieraus resultierende Mehrfachstrukturen mit Haushalts-/l/r/irtschaftsplänen, Beschlussvorlagen, Jahresab- schlüssen, Prüfungen usw. sind dabei entsprechend zu berücksichtigen. V. Bekan ntgabe i n der Stadtverord netenversam m t u n g Diese Verfügung ist der Stadtverordnetenversammlung gemäß $ 50 Abs. 3 HGO in ge- eigneter Weise bekanntzugeben. vt. öffentliche Bekanntmach ung Um weitere Veranlassung gemäß SS 97 Abs. 5 und 98 Abs. 4 HGO wird gebeten. Hier- bei halte ich eine Veröffentlichung der jeweiligen Genehmigungstexte zu den genehmi- gungspflichtigen Teilen der ersten Nachtragssatzung für 2018 und der Haushaltssat- zung für 2019 des städtischen Haushalts für ausreichend. Die Genehmigungen zu den (Nachtrags-) Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe bedürfen keiner öffentlichen Bekannt- machung. vil. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erho- ben werden beim: Venrualtu n gsgericht Darmstadt J ulius-Reibe'r-Straße 37 64293 Darmstadt o C Lindscheid Reg ieru n gspräsidenti n
2019/0128
3266 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
10.04.2019
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnet enversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Finanzverwaltung
OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2019/0128
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Haushaltssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Haushaltsjahr 2019;
hier: Genehmigung der Aufsichtsbehörde
Vorlage vom: 09.04.2019
Beschlussvorschlag :
Von der Verfügung des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 9. April 2019 zum Haushalt 2019
der Wissenschaftsstadt Darmstadt und zu den Wirtschaftsplänen 2019 der städtischen Eigenb e-
triebe sowie zum Nachtragshaushalt 2018 der Wissenschaftsstadt Darmstadt und den Nachtrag s-
wirtschaftsplänen 2018 der Eigenbetriebe wird Kenntnis genommen.
Anlagen: Haushaltsgenehmigung 2019
Datenschutzrelevante Anlage:
- 2 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 9. April 2019
Mit Verfügung vom 9. April 2019 hat das Regierungspräsidium Darmstadt als Aufsichts -
behörde den Haushalt 2019 und den Nachtragshaushalt 2018 der Wissenschaftsstadt Dar m-
stadt sowie die Wirtschaftspläne 2019 und die Nachtragswirtschaftspläne 2018 der Eigenb e-
triebe der Wissenschaftsstadt Darmstadt ohne Auflagen genehmigt.
Auf Grund des im Haushaltsplan 2019 vorgesehenen Überschusses beim ordentlichen Ergebnis
in Höhe von 23,5 Mio. Euro, des gelungenen Ausgleichs des Finanzhaushalts und der vorzeit i-
gen Entlassung aus dem kommunal en Schutzschirm urteilt die Kommunalaufsicht, dass die
Haushaltsentwicklung der Wissenschaftsstadt Darmstadt – insbesondere vor dem Hintergrund
der erheblichen haushaltswirtschaftlichen Problemlagen in der Vergangenheit – positiv zu b e-
werten ist.
Perspektivisch wird die finanzielle Leistungsfähigkeit der Wissenschaftsstadt Darmstadt jedoch
weiterhin als angespannt bezeichnet, was insbesondere mit dem im Finanzplanungszeitraum
vorgesehenen Zuwachs an investiven Schulden und den hieraus resultierenden Risik en der
Schuldendienstfinanzierung bei einer Verschlechterung der Haushaltslage begründet ist.
Vor diesem Hintergrund wurde auch erneut die Empfehlung ausgesprochen, eine eigenständige
kritische Überprüfung der vorgehaltenen städtischen Leistungen und Stan dards vorzunehmen
sowie eigenverantwortlich haushaltswirtschaftliche Sperren einzusetzen.
Der vollständige Text der Genehmigung ist zur Kenntnis beigefügt.
Eine gesonderte Rundverfügung an die Fachämter, Eigenbetriebe und Verwaltungsstellen der
Wissenschaftsstadt Darmstadt wird die Empfehlungen der Aufsichtsbehörde aufgreifen und
Informationen über notwendige Haushaltssperren enthalten.
Darmstadt, 9. April 2019
Der Dezernent IV
André Schellenberg
Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (3)
Orte (1)
- Luisenplatz 2
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2019/0128
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 09.04.2019
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00