1710/2026
Infrastrukturmaßnahmen im Bereich der Stadtbahnlinien 1, 7 und 9 in den Sommerferien 2026 - hier: Anhörung zum Schienenersatzkonzept
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Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle III/68/681/1 Vorlagen-Nummer 1710/2026 Freigabedatum 24.06.2026 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mit- glied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung Betreff Infrastrukturmaßnahmen im Bereich der Stadtbahnlinien 1, 7 und 9 in den Sommerferien 2026 - hier: Anhörung zum Schienenersatzkonzept Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.06.2026 Begründung für die Dringlichkeit: Ab dem 29.06.2026 werden an der rechtsrheinischen Infrastruktur durch verschiedene Bau- lastträger umfangreiche Baumaßnahmen im Bereich der Stadtbahnlinien 1, 7 und 9 durchge- führt, welche zu Trennungen dieser Stadtbahnlinien führen. Mit Beginn der jeweiligen Baumaßnahmen müssen die dazugehörigen Ersatzverkehre zwin- gend in Betrieb gehen, um die Einschränkungen für die Kölner*innen so gering wie möglich zu halten. Jeder weitere zeitliche Aufschub bedeutet gleichzeitig auch ein Risiko für die umfang- reichen Infrastrukturmaßnahmen. Aufgrund des Umfangs der zu bestellenden Ersatzverkehre in Verbindung mit einem einge- schränkten Anbietermarkt (Beginn bereits vor den Sommerferien sowie parallele Bestellungen der DB InfraGo) war es für die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) ebenfalls bereits notwen- dig, die Bieterfrist zu verlängern, um adäquate Angebote zu erhalten. Das Vergabeverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Ein Zuschlag für ein Nachunternehmen muss allerdings zeitnah erfolgen, damit die interessierten Bieter*innen nicht abspringen. Die Beschlussvorlage konnte aufgrund der dazu erforderlichen Abstimmungen zwischen Ver- waltung und KVB nicht früher erstellt werden. Eine Beschlussfassung ist jedoch zwingend vor der nächsten regulären Sitzung des Rates er- forderlich. Zeitgleich werden die betroffenen Bezirksvertretungen Innenstadt, Porz und Kalk ebenfalls per Dringlichkeitsentscheidung angehört. Der zuständige Fachausschuss konnte aufgrund der Kurzfristigkeit nicht erreicht werden. Beschluss: Gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NW in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung empfehlen wir dem Rat wie folgt zu beschließen: Der Rat beauftragt die Verwaltung, die KVB während der umfangreichen Baumaßnahmen an der rechtsrheinischen Infrastruktur im Bereich der Stadtbahnlinien 1, 7 und 9 mit dem in der Vorlage dargestellten Schienenersatzkonzept nach Maßgabe des öffentlichen Dienstleistungs- auftrags (ÖDLA) zu betrauen. Die Kosten der Trennungsmaßnahmen sind förderfähig und werden über ein Förderprojekt 2 der Stadt Köln sowie über eine Fördermaßnahme der KVB anteilig mit öffentlichen Mitteln fi- nanziert. Das städtische Projekt wird mit einer Förderquote von 90% nach §12 ÖPNVG NRW, das Projekt der KVB im Rahmen der Kommunalen Schiene / Grunderneuerung des GVFG mit bis zu 60% bezuschusst. Das Förderprojekt der KVB befindet sich derzeit im Bewilligungspro- zess, die KVB geht von einem positiven Bescheid aus. Sollte wider Erwarten keine Förderung gewährt werden, wird der zusätzlich entstehende Ver- lust der KVB aufgrund des Schienenersatzkonzepts in Höhe von bis zu 4,2 Mio. Euro im Rah- men des Ergebnisabführungsvertrages von der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) ausgeglichen, was die Gewinnausschüttungsfähigkeit der SWK an den städtischen Haushalt verringert und zu einer Ergebnisbelastung im Kernhaushalt führen kann. Der Zeitpunkt der haushaltsmäßi- gen Belastung wird auf das Jahr 2027 prognostiziert. ☐ ungeändert zugestimmt ☐ geändert zugestimmt (siehe z. B. „Anlage 1“ oder „Anlage 1 und 2“) ☐ abgelehnt ☒ ohne Votum. Eine Stellungnahme der Bezirksvertretung in der Sache erfolgt nicht. Datum 24.06.2026 Unterschrift gez. Cazier Bezirksbürgermeisterin Unterschrift gez. Polat 1. stellv. Bezirksbürgermeister 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Ausgangslage Im Sommer 2026 wird vom 29.06.2026 bis vrsl. 02.09.2026 im rechtsrheinischen Stadtbahn- netz ein umfangreiches, koordiniertes Maßnahmenbündel mehrerer Baulastträger umgesetzt. Die Arbeiten dienen der langfristigen Sicherung und Modernisierung der Infrastruktur und er- folgen insbesondere im Zusammenhang mit Maßnahmen der Stadt Köln am Hochwasser- schott Mindener Straße (vgl. Vorlagen-Nr. 3500/2025). Darüber hinaus sind folgende Maßnahmen Bestandteil des Gesamtprogramms: Arbeiten auf der Deutzer Brücke durch Verwaltung und KVB, brandschutztechnische Sanierung im Bereich der Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe durch die Verwaltung, Gleiserneuerungen im Abschnitt Merheim bis Bensberg einschließlich Gleisdreieck Merheim durch die KVB sowie Instandsetzungsarbeiten an der Brücke L286n „Merheimer Bruch“ durch Stra- ßen.NRW. Informationen zum Betriebskonzept und zum Ersatzverkehr Zur Aufrechterhaltung der Mobilität wird ein umfangreiches Ersatz- und Betriebskonzept um- gesetzt. Dieses umfasst insbesondere: Schienenersatzverkehr mit Busleistungen, verstärkte Fahrgastinformation und Servicepersonal sowie die Berücksichtigung mehrerer Großveranstaltungen im Stadtgebiet Köln, die im Zeit- raum der Maßnahme stattfinden (bspw. Veranstaltungen im RheinEnergieStadion, der CSD, die Kölner Lichter sowie die Gamescom). Die für den notwendigen Ersatzbusverkehr benötigten Leistungen werden im Wesentlichen an externe Verkehrsunternehmen vergeben. Dies ist aufgrund der zeitlich begrenzten Maßnahme wirtschaftlich zweckmäßig und bietet die Möglichkeit, die Finanzierung teilweise aus Förder- mittel vorzunehmen. Für die Ersatzbusverkehre werden zusätzliche Haltestellen im Bereich der während der Maß- nahmen nicht bedienten Stadtbahnhaltestellen eingerichtet. Zudem werden die Buslinien auf ihrem Linienweg auch an bestehenden Haltestellen, soweit möglich, anfahren. Die KVB wird auf ihrem Internetauftritt umfassend über das Schienenersatzkonzept im Busbe- reich informieren (vgl. „Baustellen“). Aufgrund der Vielzahl paralleler Eingriffe sind umfangreiche betriebliche Einschränkungen wie Stadtbahntrennungen mit Schienenersatzverkehr erforderlich, die in drei aufeinanderfolgen- den Betriebsphasen umgesetzt werden müssen. 4 Phase 1 (29.06.2026 – 13.07.2026) In Phase 1 sind folgende Trennungen vorgesehen: Trennung Linie 1 zwischen „Heumarkt“ und „Bf Deutz/Messe“, Trennung Linie 7 zwischen „Neumarkt“ und „Deutzer Freiheit“ sowie Trennung Linie 9 zwischen „Heumarkt“ und „Bf Deutz/Messe“. Stadtbahn Die Stadtbahnlinie 1 wird jeweils hin und zurück zwischen „Heumarkt“ und „Weiden West“ so- wie zwischen „Bensberg“ und „Bf Deutz/Messe“ verkehren. Die linksrheinischen Verstärker- fahrten der Linie 1 entfallen. Die Stadtbahnlinie 7 wird jeweils hin und zurück zwischen „Frechen-Benzelrath“ bzw. „Aache- ner Straße/Gürtel“ und „Neumarkt“ sowie zwischen „Deutzer Freiheit“ und „Zündorf“ verkeh- ren. Die Stadtbahnlinie 9 wird jeweils hin und zurück zwischen „Sülz Hermeskeiler Platz“ und „Heumarkt“ sowie zwischen „Königsforst“ und „Bf Deutz/Messe“ verkehren. Busverkehr Als Schienenersatz wird die Buslinie 101 zwischen den Haltestellen „Koelnmesse“ und „Neu- markt“ im 2- bis 3-Minuten-Takt verkehren. Phase 2 (13.07.2026 – 14.08.2026) In Phase 2 sind folgende Trennungen vorgesehen: weiterhin Trennung Linie 1 zwischen „Heumarkt“ und „Bf Deutz/Messe“, zusätzliche Trennung Linie 1 zwischen „Merheim“ und „Bensberg“, vollständige Trennung Linie 7 zwischen „Neumarkt“ und „Zündorf“ ab 20.07.2026, weiterhin Trennung Linie 9 „Heumarkt“ – „Bf Deutz/Messe“ sowie eingleisige Bedienung „Bf Deutz/Messe“ ab 17.07.2026. Stadtbahn Die Stadtbahnlinie 1 wird jeweils hin und zurück zwischen „Heumarkt“ und „Weiden West“ so- wie rechtsrheinisch zwischen „Bf Deutz/Messe“ und „Merheim“ verkehren. Die linksrheini- schen Verstärkerfahrten der Linie 1 entfallen weiterhin. Die rechtsrheinischen Verstärkerfahr- ten werden in den Sommerferien, ab Freitag 17.07. ca. 22:00 Uhr mit Beginn der Arbeit im „Bf. 5 Deutz/Messe“ ebenfalls entfallen. Die Stadtbahnlinie 7 wird jeweils hin und zurück zwischen „Frechen-Benzelrath“ bzw. „Aache- ner Straße/Gürtel“ und „Neumarkt“ verkehren. Bis Montag, 20.07. ca. 3:00 Uhr verkehrt die Stadtbahnlinie auch zwischen „Deutzer Freiheit“ und „Zündorf“. Ab Montag, 20.07., ca. 3:00 Uhr wird die Linie 7 aufgrund der Baumaßnahmen zwischen „Neumarkt“ und „Zündorf“ voll- ständig getrennt. Die Stadtbahnlinie 9 wird jeweils hin und zurück zwischen „Sülz Hermeskeiler Platz“ und „Heumarkt“ sowie zwischen „Königsforst“ und „Bf Deutz/Messe“ verkehren. Busverkehr Die Buslinie 101 wird weiterhin zwischen „Koelnmesse“ und „Neumarkt“ im 2- bis 3-Minuten- Takt für alle Fahrten der Linie 1 (inkl. Verstärkerfahrten bis Fr 17.07.26 ca. 22:00 Uhr), der Li- nie 7 (bis Montag, 20.07.26, ca. 03:00 Uhr) und der Linie 9 verkehren. Ab Montag, 20.07.26, verkehrt die Buslinie 101 im 5-Minuten-Takt. Zusätzlich wird dann auch die Ersatzbuslinie 107 zwischen „Neumarkt“ und „Zündorf“ im 10-Minuten-Takt eingesetzt, welche auf den Fahrten in Richtung „Neumarkt“ über „Bf. Köln Messe/Deutz“ wenden und auf den Fahrten in Richtung „Zündorf“ von den Deutzer Brücke kommend direkt auf die Siegbur- ger Straße in südliche Richtung verkehren wird. 6 Die Buslinie 107 wird entlang der Siegburger Straße und Kölner Straße bis nach Porz geführt. In Porz verkehrt die Linie dann über „Porz Steinstr.“ zu „Porz Markt“. Von dort wird die Buslinie über die Schleife in Zündorf zur dortigen Endhaltestelle geführt. Auf den Fahrten in Richtung „Neumarkt“ wird die Linie von „Zündorf“ kommend direkt in nördliche Richtung und anschlie- ßend über die Mühlenstraße und Klingenstraße bis „Porz Markt“ geführt. Von dort verkehrt die Linie über „Porz Steinstraße“ zurück zum „Neumarkt“. Zwischen den Haltestellen „Merheim“ und „Bensberg“ wird ebenfalls die Buslinie 101 im 10- Minuten-Takt verkehren. Die Linie folgt ab „Merheim“ dem Verlauf der Olpener Straße. 7 Sie verkehrt in Bergisch-Gladbach über die Haltestellen „Lustheide“ und „Refrath“ und folgt zum Schluss der Kölner Straße und Steinstraße bis zur Endhaltestelle „Bensberg“. Phase 3 (14.08.2026 – 02.09.2026) In Phase 3 sind folgende Trennungen vorgesehen: Trennung Linie 1 zwischen „Heumarkt“ und Bensberg, Fortsetzung der Trennung Linie 7 zwischen Neumarkt und Zündorf, Fortsetzung der Trennung Linie 9 Heumarkt – Bf Deutz/Messe sowie weiterhin eingleisige Bedienung Bf Deutz/Messe. Stadtbahn Die Stadtbahnlinie 1 wird zwischen „Heumarkt“ und „Weiden West“ hin und zurück verkehren. Die Verstärkerfahrten der Linie 1 entfallen weiterhin. Die Stadtbahnlinie 7 wird jeweils hin und zurück zwischen „Frechen-Benzelrath“ bzw. „Aache- ner Straße/Gürtel“ und „Neumarkt“ verkehren. Die Stadtbahnlinie 9 wird jeweils hin und zurück zwischen „Sülz Hermeskeiler Platz“ und „Heumarkt“ sowie zwischen „Königsforst“ und „Bf Deutz/Messe“ verkehren. Busverkehr Als Schienenersatz wird in Phase 3 weiterhin die Buslinie 107 zwischen den Haltestellen „Neumarkt“ und „Zündorf“ im 10-Minuten-Takt verkehren. Die Linienführung bleibt gegenüber Phase 2 unverändert. Die Buslinie 109 übernimmt die Linienführung den Pendellinie zwischen den Haltestellen „Neumarkt“ und „KoelnMesse“ im 10-Minuten-Takt. Die Buslinie 101 wird in Phase 3 bereits ab der Haltestelle „Neumarkt“ bis „Bensberg“ im 10- Minuten-Takt verkehren und dabei im Wesentlichen der Deutz-Kalker-Straße, der Kalker Hauptstraße und der Olpener Straße folgen. 8 Lediglich im Bereich Höhenberg und Merheim weicht die Buslinie 101 von der Olpener Straße ab, um die Stadtbahnhaltestellen „Fuldaer Str.“ und „Sportpark Höhenberg“ zu bedienen. Der weiteren Linienverlauf in Richtung „Bensberg“ bleibt gegenüber Phase 2 unverändert. Finanzielle Auswirkungen Betriebskosten und Erlöse: Die KVB wird im Rahmen der Stadtbahntrennung zusätzliche Aufwendungen sowie Minderer- träge durch den veränderten Betrieb und die Ersatzverkehre verzeichnen. Der für diesen tem- porären Anlass eingerichtete Busverkehr führt unter Berücksichtigung der im Abschnitt Be- schluss aufgeführten Förderquoten von 90% bzw. 60% der zuwendungsfähigen Kosten zu Mehrkosten von bis zu 1,7 Mio. € für den Zeitraum vom 29.06.2026 bis vrsl. 02.09.2026. Hier liegt kein weiteres Erlöspotential vor. Im aktuellen Wirtschaftsplan wurden für diese Schienenersatzverkehre Aufwendungen in Höhe von bis zu ca. 0,7 Mio. € (nach Förderung) berücksichtigt. Die Maßnahme führt unter Berücksichtigung einer Förderung von 90% bzw. 60% der zuwendungsfähigen Kosten somit zu einem zusätzlich zum aktuellen Wirtschaftsplan entstehenden Verlust der KVB i. H. v. bis zu 1,0 Mio. € für das Jahr 2026. Sollte die Förderung geringer oder komplett entfallen, würden die Mehrkosten höher ausfallen. 9 Im unwahrscheinlichen Falle des vollständigen Förderentfalls, könnten die Aufwendungen aus dem SEV bis zu 4,2 Mio. € betragen. Da die Ausschreibungsergebnisse und die Bewilligung des Förderprojekts der KVB noch ausstehen, handelt es sich in dieser Vorlage um vorläufige Zahlen. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Der prognostizierte zusätzlich entstehende Verlust wird aufgrund des Ergebnisabführungsver- trages von der SWK ausgeglichen, was die Gewinnausschüttungsfähigkeit der SWK an den städtischen Haushalt verringert und zu einer Ergebnisbelastung im Kernhaushalt führen kann. Der Zeitpunkt der haushaltsmäßigen Belastung wird auf das Jahr 2027 prognostiziert. Die Umsetzung der Maßnahme bewirkt keine haushaltsmäßigen Auswirkungen, sofern diese zu- sätzlichen Aufwendungen der KVB innerhalb des SWK-Konzerns aufgefangen werden und damit die zwischen der Stadt Köln und dem Stadtwerkekonzern vereinbarten und geplanten Ausschüttungen für das Jahr 2027 eingehalten werden. Zuschüsse: Die zusätzlichen Kosten des SEV können bezuschusst werden. Dementsprechend wird sich der zusätzlich entstehende Verlust der KVB verringern. Die genaue absolute Höhe der Förde- rung kann erst nach Abschluss der laufenden Ausschreibung beziffert werden. Soll-Ausgleich Die zuvor beschriebenen Maßnahmen entsprechen nach Maßgabe des Öffentlichen Dienst- leistungsauftrags (ÖDLA) einer Änderung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung und führen zu einer Erhöhung des Soll-Ausgleichs. Auswirkungen auf den Klimaschutz Mit der Durchführung adäquater und notwendiger Ersatzverkehre sollen während der Stadt- bahntrennungen möglichst viele KVB-Nutzer*innen im ÖPNV-System gehalten werden, damit keine erhöhte PKW-Nutzung mit den damit verbundenen negativen Auswirkungen für das Klima entsteht. gez. Egerer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (15)
- Mindener Straße
- Olpener Straße
- Fuldaer Straße
- Deutzer Brücke
- Deutz-Kalker Straße
- Hermeskeiler Platz
- Siegburger Straße
- Kalker Hauptstraße
- Deutzer Freiheit
- Kölner Straße
- Mühlenstraße
- Steinstraße
- Heumarkt
- Neumarkt
- Markt
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Details
- Aktenzeichen
- 1710/2026
- Typ
- Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 24.06.2026
- Erstellt
- 09.06.2026 11:51