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2025/0021

Haushaltssatzung 2025/2026

Magistratsvorlage 10.01.2025

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2025/0021

53 Zeichen

Vorlage-Nr. 2025/0021 
 
 
Haushaltssatzung 2025/2026

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820 Zeichen

Punkt 18: Haushaltssatzung 2025/2026 
 (V-Nr. 2025/0021) 
 
Die Fraktionen Bü90/Die Grünen, CDU, SPD und Volt stellen folgenden Antrag:  
 
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 
§ 4 der Haushaltssatzung wird wie folgt geändert: 
 
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die zur rechtzeitigen Leistung von 
Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird 
 
Im Haushaltsjahr 2025 auf  200.000.000 Euro 
im Haushaltsjahr 2026 auf 250.000.000 Euro 
 
festgesetzt. 
 
Dem Antrag wird zugestimmt. 
 
Gegenstimmen: UFFBASSE, AfD, Stadtv. Pingel und Stadtv. Uhl   
Stimmenthaltung: Die Linke., UWIGA/WGD und Stadtv. Klett  
 
Der Haushaltssatzung 2025/2026 wird in der geänderten Fassung zugestimmt.  
 
Gegenstimmen: UFFBASSE, Die Linke, FDP, UWIGA/WGD, AfD, Stadtv. 
Uhl, Stadtv. Pingel und Stadtv. Klett

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Punkt 6: Haushaltssatzung 2025/2026 
 (V-Nr. 2025/0021) 
 
Der Ortsbeirat stimmt der Vorlage mit 4 Ja-Stimmen und  
3 Enthaltungen zu.

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Punkt 45: Haushaltssatzung 2025/2026 
 (V-Nr. 2025/0021) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

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Punkt 7: Haushaltssatzung 2025/2026 
 (V-Nr. 2025/0021) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, 
der Vorlage zuzustimmen. 
  
Gegenstimmen: Die Linke., UFFBASSE, FDP und AfD

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3905 Zeichen

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
 
Haushaltssatzung 2025/2026 
Stand vor Magistrat

Haushaltssatzung 2025/2026 – Stand vor Magistrat  
 
   
 
 2  
Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 
07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. 
S. 90, 93) hat die Stadtverordnetenversammlung am XXXX folgende Haushaltssatzung beschlossen: 
  
§ 1 
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wird 
im Ergebnishaushalt 2025 2026 
  
im ordentlichen Ergebnis 
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 928.916.540 EUR 961.488.690 EUR 
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.030.336.210 EUR 1.062.531.065 EUR 
mit einem Saldo von -101.419.670 EUR -101.042.375 EUR 
 
im außerordentlichen Ergebnis 
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 4.500 EUR 4.500 EUR 
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0 EUR 0 EUR 
mit einem Saldo von 4.500 EUR 4.500 EUR 
   
mit einem Überschuss (+) / Fehlbedarf (-) von -101.415.170 EUR -101.037.875 EUR, 
  
im Finanzhaushalt 2025 2026 
 
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und 
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstä-
tigkeit auf -68.332.800 EUR -61.520.454 EUR 
   
und dem Gesamtbetrag der Einzahlungen 
aus Investitionstätigkeit auf 25.016.503 EUR 14.263.775 EUR 
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 195.684.638 EUR 186.457.768 EUR 
   
mit einem Saldo von -170.668.135 EUR -172.193.993 EUR 
   
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 172.235.445 EUR 173.761.333 EUR 
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 32.856.168 EUR 35.982.918 EUR 
mit einem Saldo von 139.379.277 EUR 137.778.415 EUR 
 
mit einem Zahlungsmittelüberschuss (+) / 
Zahlungsmittelbedarf (-) des Haushaltsjahres 
von -99.621.658 EUR -95.936.032 EUR 
  
festgesetzt.

Haushaltssatzung 2025/2026 – Stand vor Magistrat  
 
   
 
 3  
§ 2 
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförde-
rungsmaßnahmen erforderlich ist, wird 
im Haushaltsjahr 2025 auf 172.235.445 EUR 
und im Haushaltsjahr 2026 auf 173.761.333 EUR 
  
festgesetzt. 
Darin sind Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds Abteilung B in Höhe von 
im Haushaltsjahr 2025 0 EUR 
und im Haushaltsjahr 2026 0 EUR 
  
enthalten. 
§ 3 
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für 
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird  
im Haushaltsjahr 2025 auf 93.899.500 EUR 
und im Haushaltsjahr 2026 auf 0 EUR 
  
festgesetzt. 
§ 4 
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genom-
men werden dürfen, wird   
im Haushaltsjahr 2025 auf 235.000.000 EUR 
und im Haushaltsjahr 2026 auf 335.000.000 EUR 
  
 festgesetzt. 
  
§ 5 
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wie folgt festgesetzt: 
  
1.a) Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 693 
1.b) Grundsteuer für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 1.181 
2.) Gewerbesteuer auf 459

Haushaltssatzung 2025/2026 – Stand vor Magistrat  
 
   
 
 4  
§ 6 
Es gilt das von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Haushaltssicherungskonzept.  
  
§ 7 
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.  
  
§ 8 
Freie bzw. frei werdende Stellen sind der Stellenbörse zuzuführen und bleiben zunächst unbesetzt. Der tat-
sächliche Bedarf ist zu überprüfen.  
Näheres zur Bedarfsprüfung und zu den ausgenommenen Stellen regelt die jeweils aktuell gültige Rundverfü-
gung zum Freigabeverfahren zur Stellenbewirtschaftung. 
Von dieser Regelung sind die Stellen, die unter § 14 Abs. 4 Hessisches Gleichberechtigungsgesetz (HGIG) 
fallen, grundsätzlich ausgenommen. 
. 
  
Darmstadt, den XXXX 
  
  
  
Der Magistrat 
  
  
André Schellenberg 
Stadtkämmerer

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Details

Vorlagen-Nr.
2025/0021
Typ
Magistratsvorlage
Datum
10.01.2025
Erstellt
29.09.2026 00:00