2025/0021
Haushaltssatzung 2025/2026
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2025/0021
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Vorlage-Nr. 2025/0021 Haushaltssatzung 2025/2026
anlage 5
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Punkt 18: Haushaltssatzung 2025/2026 (V-Nr. 2025/0021) Die Fraktionen Bü90/Die Grünen, CDU, SPD und Volt stellen folgenden Antrag: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: § 4 der Haushaltssatzung wird wie folgt geändert: Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird Im Haushaltsjahr 2025 auf 200.000.000 Euro im Haushaltsjahr 2026 auf 250.000.000 Euro festgesetzt. Dem Antrag wird zugestimmt. Gegenstimmen: UFFBASSE, AfD, Stadtv. Pingel und Stadtv. Uhl Stimmenthaltung: Die Linke., UWIGA/WGD und Stadtv. Klett Der Haushaltssatzung 2025/2026 wird in der geänderten Fassung zugestimmt. Gegenstimmen: UFFBASSE, Die Linke, FDP, UWIGA/WGD, AfD, Stadtv. Uhl, Stadtv. Pingel und Stadtv. Klett
anlage 3
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Punkt 6: Haushaltssatzung 2025/2026 (V-Nr. 2025/0021) Der Ortsbeirat stimmt der Vorlage mit 4 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen zu.
anlage 2
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Punkt 45: Haushaltssatzung 2025/2026 (V-Nr. 2025/0021) Der Vorlage wird zugestimmt.
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Punkt 7: Haushaltssatzung 2025/2026 (V-Nr. 2025/0021) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimmen: Die Linke., UFFBASSE, FDP und AfD
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Wissenschaftsstadt Darmstadt Haushaltssatzung 2025/2026 Stand vor Magistrat Haushaltssatzung 2025/2026 – Stand vor Magistrat 2 Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93) hat die Stadtverordnetenversammlung am XXXX folgende Haushaltssatzung beschlossen: § 1 Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wird im Ergebnishaushalt 2025 2026 im ordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 928.916.540 EUR 961.488.690 EUR mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.030.336.210 EUR 1.062.531.065 EUR mit einem Saldo von -101.419.670 EUR -101.042.375 EUR im außerordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 4.500 EUR 4.500 EUR mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0 EUR 0 EUR mit einem Saldo von 4.500 EUR 4.500 EUR mit einem Überschuss (+) / Fehlbedarf (-) von -101.415.170 EUR -101.037.875 EUR, im Finanzhaushalt 2025 2026 mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstä- tigkeit auf -68.332.800 EUR -61.520.454 EUR und dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 25.016.503 EUR 14.263.775 EUR Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 195.684.638 EUR 186.457.768 EUR mit einem Saldo von -170.668.135 EUR -172.193.993 EUR Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 172.235.445 EUR 173.761.333 EUR Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 32.856.168 EUR 35.982.918 EUR mit einem Saldo von 139.379.277 EUR 137.778.415 EUR mit einem Zahlungsmittelüberschuss (+) / Zahlungsmittelbedarf (-) des Haushaltsjahres von -99.621.658 EUR -95.936.032 EUR festgesetzt. Haushaltssatzung 2025/2026 – Stand vor Magistrat 3 § 2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförde- rungsmaßnahmen erforderlich ist, wird im Haushaltsjahr 2025 auf 172.235.445 EUR und im Haushaltsjahr 2026 auf 173.761.333 EUR festgesetzt. Darin sind Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds Abteilung B in Höhe von im Haushaltsjahr 2025 0 EUR und im Haushaltsjahr 2026 0 EUR enthalten. § 3 Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird im Haushaltsjahr 2025 auf 93.899.500 EUR und im Haushaltsjahr 2026 auf 0 EUR festgesetzt. § 4 Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genom- men werden dürfen, wird im Haushaltsjahr 2025 auf 235.000.000 EUR und im Haushaltsjahr 2026 auf 335.000.000 EUR festgesetzt. § 5 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wie folgt festgesetzt: 1.a) Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 693 1.b) Grundsteuer für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 1.181 2.) Gewerbesteuer auf 459 Haushaltssatzung 2025/2026 – Stand vor Magistrat 4 § 6 Es gilt das von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Haushaltssicherungskonzept. § 7 Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan. § 8 Freie bzw. frei werdende Stellen sind der Stellenbörse zuzuführen und bleiben zunächst unbesetzt. Der tat- sächliche Bedarf ist zu überprüfen. Näheres zur Bedarfsprüfung und zu den ausgenommenen Stellen regelt die jeweils aktuell gültige Rundverfü- gung zum Freigabeverfahren zur Stellenbewirtschaftung. Von dieser Regelung sind die Stellen, die unter § 14 Abs. 4 Hessisches Gleichberechtigungsgesetz (HGIG) fallen, grundsätzlich ausgenommen. . Darmstadt, den XXXX Der Magistrat André Schellenberg Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2025/0021
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 10.01.2025
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00