Mandari Insight

2290/2025

Akademie der Künste der Welt/Köln gGmbH i.L.: Entsendung in den Aufsichtsrat

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 17.11.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 20.11.2025, TOP 2.3.11

Beschlussvorlage Rat

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Rat

6959 Zeichen

*17.11.2025: Verwaltungsvorschlag ergänzt  
 
 
Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2290/2025 
Freigabedatum 10.11.2025, ergänzt 
17.11* 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Akademie der Künste der Welt/Köln gGmbH i.L.: Entsendung in den Aufsichtsrat  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschlussvorschlag:  
Der Rat der Stadt Köln verzichtet auf eine Wiederbesetzung des Aufsichtsrates und über-
trägt die Wahrnehmung der Aufgaben des Aufsichtsrates bis zum Abschluss des Liquidati-
onsverfahrens gem. § 9 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages auf die Gesellschafterversamm-
lung.  
 
Beschlussalternative: 
I. Der Rat entsendet in den Aufsichtsrat der Akademie der Künste der Welt/Köln, gGmbH: 
 
1) Beigeordneter Stefan Charles 
(Oberbürgermeisterin bzw. Oberbürgermeister oder der/die von ihr/ihm vorgeschlagene 
Bedienstete der Stadt Köln, § 113 Abs. 2 GO NRW) 
  
2)...................................................... 
  
3)...................................................... 
 
4)...................................................... 
 
5)...................................................... 
 
6)...................................................... 
 
7)...................................................... 
 
8)...................................................... 
 
 
II. Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu der Ratssit-
zung nach der Neuwahl, in der die Mitglieder des Aufsichtsgremiums gewählt werden. Sie 
endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen 
Amt oder Organ vor Ablauf der Wahlzeit des Rates. Bei der Oberbürgermeisterin oder 
dem Oberbürgermeister bzw. der/dem von ihr/ihm vorgeschlagenen Bediensteten der 
Rat 20.11.2025

2 
Stadt Köln ist dies das Dienstverhältnis zur Stadt Köln, bei den anderen entsandten Auf-
sichtsratsmitgliedern ist dies die Mitgliedschaft im Rat der Stadt Köln oder in einem seiner 
Ausschüsse, sofern zum Zeitpunkt der Entsendung eine Mitgliedschaft in einem dieser 
Gremien bestanden hat. 
III. Der Rat weist die von ihm entsandten bzw. auf seine Veranlassung gewählten Vertreterin-
nen und Vertreter der Stadt Köln im Aufsichtsrat an, den Public Corporate Governance 
Kodex der Stadt Köln zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
 
Die Stadt Köln ist alleinige Gesellschafterin der Akademie der Künste der Welt/Köln gGmbH. 
Der Rat der Stadt Köln hat am 13.02.2025 die Liquidation der Akademie der Künste der Welt 
gGmbH beschlossen. Zum Liquidator der Gesellschaft ist Herr WP/StB Matthias Kleinlosen 
bestellt. Das Liquidationsverfahren ist weitestgehend abgeschlossen. Die Gesellschaft verfügt 
weder über Personal noch eine Geschäftsausstattung. Eine Vollbeendigung der Gesellschaft, 
d.h. die Löschung der Gesellschaft aus dem Handelsregister, ist jedoch nicht vor Ablauf des 
sog. Sperrjahres möglich (§ 73 GmbHG).  
 
Grundsätzlich verfügt die Gesellschaft auch im Liquidationsverfahren über einen Aufsichtsrat. 
§ 9 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages sieht gleichwohl folgende Regelung vor: „Solange kein 
Aufsichtsrat bestellt ist, werden die Aufgaben des Aufsichtsrates von der Gesellschafterver-
sammlung wahrgenommen.“ Aufgrund des weit fortgeschrittenen Liquidationsverfahrens 
schlägt die Verwaltung daher vor, von der Regelung des § 9 Abs. 5 Gebrauch zu machen, und 
die Wahrnehmung der Aufgaben des Aufsichtsrats auf die Gesellschafterversammlung zu 
übertragen (Beschlussvorschlag). Andernfalls ist der Aufsichtsrat bis zur Löschung der Ge-
sellschaft wiederzubesetzen (Beschlussalternative). In letzterem Fall gilt Folgendes: 
 
Gemäß § 9 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Akademie der Künste der Welt/Köln gGmbH 
gehören dem Aufsichtsrat mindestens 8 Mitglieder an, die vom Rat der Stadt Köln entsandt wer-
den. Die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister der Stadt Köln bzw. eine von ihr/ihm 
vorgeschlagene städtische Dienstkraft muss dazuzählen. Auf die Stadt Köln entfallen demnach 8 
Mandate. 
 
Gemäß § 113 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter 
die Gemeinde in Aufsichtsräten von juristischen Personen, an denen die Gemeinde beteiligt ist. 
Sofern weitere Vertreterinnen bzw. Vertreter zu benennen sind, muss die Oberbürgermeisterin 
oder der Oberbürgermeister bzw. die/der von ihr/ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde 
dazuzählen. 
 
Die Bestellung der gemeindlichen Vertreterinnen bzw. Vertreter ist gemäß § 50 Abs. 4 GO NRW 
i. V. m. § 50 Abs. 3 GO NRW durch den Rat vorzunehmen. Der Sitz der Oberbürgermeisterin o-
der des Oberbürgermeisters bzw. der/des von ihr/ihm vorgeschlagenen Bediensteten ist nicht auf 
die Liste einer Partei anzurechnen. Das für die Besetzung der Aufsichtsratssitze einzusetzende 
Hare-Niemeyer-Verfahren findet insoweit nur auf die verbleibenden 7 Sitze Anwendung. 
 
Der Rat der Stadt Köln hat im Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln Grundsätze 
kommunaler Unternehmensführung beschlossen und damit Standards zur Steigerung der Effi-
zienz, Transparenz und Kontrolle bei den Gesellschaften mit städtischer Beteiligung festge-
legt. Zudem hat er auf Empfehlung des Ältestenrates der Stadt Köln einstimmig beschlossen 
(Vorlage 2136/2019), künftig die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Köln bei Entsendung 
anzuweisen: 
- im Aufsichtsgremium eines Unternehmens, das sich ganz oder teilweise im unmittelba-
ren oder mittelbaren Eigentum der Stadt Köln befindet, ihr Verhalten nach dem Public

4 
Corporate Governance Kodex Köln auszurichten und auf die Einhaltung des Kodex 
durch das Unternehmen hinzuwirken bzw. 
- sich bei der Vertretung der Stadt Köln in anderen Vereinigungen oder Gremien eben-
falls im Sinne der Leitgedanken des Public Corporate Governance Kodex Köln zu ver-
halten und sich dort für die Aufnahme entsprechender Regelungen einzusetzen. 
 
Gemäß § 113 Abs. 6 GO NRW haben die Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde über die 
zur Wahrnehmung des Vertretungsamtes sowie die zur Beurteilung und Überwachung der 
Geschäfte, die das Unternehmen oder die Einrichtung betreibt, erforderliche betriebswirt-
schaftliche Erfahrung und Sachkunde zu verfügen. Die Verwaltung wird hierzu eine entspre-
chende Fortbildungsveranstaltung durchführen. Für den Nachweis der erforderlichen betriebs-
wirtschaftlichen Erfahrung und Sachkunde im Sinne der Gemeindeordnung ist von den Vertre-
terinnen und Vertretern der Gemeinde eine entsprechende Selbsterklärung abzugeben. 
 
Hinweis: 
 
Bei Kandidaturen für Wahlgremien soll der Anteil der Frauen mindestens 40 % betragen (§ 12 
Absatz 4 Landesgleichstellungsgesetz NRW/LGG). Im Übrigen sollen Gremien geschlechtspari-
tätisch besetzt werden (§ 12 Absatz 7 LGG NRW).

Beratungsverlauf (1)

20.11.2025 Rat
TOP 2.3.11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
2290/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
17.11.2025
Erstellt
15.07.2025 01:59