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SV-2023/0017

Antrag der Fraktion UFFBASSE vom 01.05.2023 betr. Sondernutzungsgebühren für Außenbewirtung

Antrag 02.05.2023

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SV-2023/0017

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Vorlage-Nr. SV-2023/0017 
 
 
Antrag der Fraktion UFFBASSE vom 01.05.2023 betr. Sondernutzungsgebühren für 
Außenbewirtung 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Pützerstraße 6 
64287 Darmstadt 
www.uffbasse-darmstadt.de 
 
 
 
Darmstadt, 01.05.2023 
 
Antrag 
 
Sondernutzungsgebühren für Außenbewirtung  
 
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, 
 
Der Magistrat wird gebeten,  
 
1) der Darmstädter Gastronomie die Sondernutzungsgebühren für Außenbewirtung für 
zwei weitere Jahre zu erlassen, um eine wirtschaftliche Erholung der Betriebe zu 
ermöglichen. 
2) Die Gebührenerhebung ab 2025 an die tatsächliche Nutzung anzupassen. Ein 
entsprechendes Abrechnungskonzept ist zu erarbeiten, dass optimalerweise eine 
„stundenweise Abrechnung“, alternativ eine „tageszeitentsprechender Abrechnung“ 
(vormittags, mittags, abends) ermöglicht. Mindestens ist aber eine „tageweise 
Abrechnung“ zu ermöglichen, denn die Nutzung einer Außenfläche im Sommer heißt 
nicht „Zusatzeinnahmen“, sondern eine Verlagerung von Plätzen nach außen, bei der 
die Mieten für die eigentliche Lokalität weiterlaufen. Viele Betriebe haben gar nicht 
ganztägig geöffnet, so dass die Gebühr für die Flächennutzung, unabhängig von den 
tatsächlichen Öffnungszeiten eine große Benachteiligung darstellt.   
3) Transparenz über die Bewertung der Qualität von Gebieten zu schaffen. Im Internet 
sind genaue, nachvollziehbare Angaben „wo gilt welche Lagequalität?“ und „welche 
Gebühr für welche Lagequalität?“ zu hinterlegen. 
4) Es ist zu prüfen, ob die Punkte 2 und 3 über eine kleine App benutzerfreundlich 
umsetzbar sind, bei der die Gastronomen bis zu einem gewissen Stichtag ihre 
geplanten Öffnungstage hinterlegen können und direkt die aufgerufenen Gebühren 
sehen. Eine solche App könnte optimalerweise auch direkt die aufgelaufenen 
Gesamtgebühren anzeigen und dokumentieren, so dass der Abrechnungsaufwand für 
die Verwaltung gering wäre und die Gastronomen jederzeit Transparenz haben.  
 
Begründung: 
 
Restaurants, Kneipen und Cafés sind zentrale Bestandteile des städtischen Lebens. Sie tragen 
einen großen Teil dazu bei, dass Darmstadt lebenswert ist und bleibt. Hier finden Begegnung 
und Vergemeinschaftung statt. Wie wirkmächtig diese Funktionen für das urbane Flair sind, 
spiegelt sich in gegenwärtigen Debatten um die Nutzung und den Erhalt der Innenstadt sowie

2 
der Transformation von Parkraum zu Lebensraum in Wohnvierteln wider. Zurecht hat daher 
auch die Wissenschaftsstadt Darmstadt während der Corona-Pandemie Maßnahmen ergriffen, 
um diese Orte zu unterstützen. Zum Beispiel mit dem Erlass der Gebühren für die 
Außenbewirtung sowie der Möglichkeit, die Bestuhlung im öffentlichen Raum auszuweiten und 
teils Parkflächen für die Bewirtung zu nutzen. Gerade letzteres führte mitunter zu einer 
lebhaften Neugestaltung des öffentlichen Raums: Weg von einem Stadtraum exklusiv fürs Auto, 
hin zu einer offenen Nutzung als Lebensraum für Bürger:innen.  
Das Aussetzten der sogenannten Sondernutzungsgebühren für den Außenbereich ist seit Ende 
März leider passe. Für viele Betriebe ist das eine hohe Belastung.  
Für die Gastronomie ist die Gebühr für die Außenbewirtung nicht weniger als eine zweite Miete. 
Denn in den immer heißer werdenden Sommermonaten zieht es Gäste ins Freie,  die Plätze in 
den Innenräumen bleiben leer und ungenutzt. Ohne diese Außenflächen ist ein wirtschaftlicher 
Betrieb mittlerweile nicht mehr abbildbar. Gerade kleine, von ortsansässigen Inhaber:innen 
geführte Betriebe sind von solchen Kosten deutlich belastet. 
Die Gastronomien können diese Sommersaison, erstmals seit Ausbruch der Pandemie im 
Frühjahr 2020, wieder ohne Einschränkungen arbeiten. Nach dem Kampf ums Überleben ist es 
Betrieben jetzt erst möglich, eine grundsätzliche Erholung einzuleiten und Einbu ßen der 
Lockdowns aufzuarbeiten. 
Die Voraussetzung sind dafür nach Wegfall der pandemischen Einschränkungen jedoch alles 
andere als rosig: Die drastische Erhöhung von Energiepreisen hat insbesondere auch Küchen 
und produzierendes Gewerbe (Bäckereien …) stark belastet, die Preise für Lebensmittel sind 
22,3 Prozent teurer als vor einem Jahr (Zahlen aus dem jüngsten Bericht der EZB, April 2023) 
und auch der Personalmangel im Gastgewerbe hält nach dem durch Lockdowns befeuerten 
Exodus etlicher Arbeitskräfte an. 
Daher fordern wir, die Zahlung von Sondernutzungsgebühren für Außenbewirtung für weitere 
zwei Jahre auszusetzten. So erhält die Darmstädter Gastronomie eine faire Chance, sich 
wirtschaftlich zu erholen. Benachbarte Kommunen wie Mainz und Dieburg haben in dieser 
Sache bereits gehandelt und nach den positiven Erfahrungen mit der pandemischen 
Sonderlösungen einen Verzicht der Gebühren angekündigt. 
Im Anschluss an diese zwei Sommer bitten wir um die Einführung einer nutzergerechten 
Abrechnung für tatsächlich geöffnete Tage. Die aktuelle Abrechnung über einen 
Gesamtzeitraum „von-bis“ ist nicht mehr zeitgemäß und stellt viele Gastronomen als eine Art 
zweite Miete vor große Herausforderungen.  
Sicherlich gibt es Gastronomiebetriebe, deren Umsatz generell so hoch ist, dass die 
Sondernutzungsgebühren für die Außenfläche kein Problem darstellen, diese dürften jedoch 
die Minderheit sein. Bei der Erarbeitung des Abrechnungskonzeptes, das sehr gut digital 
umgesetzt werden könnte, durch eine kleine App, in die die Gastronomen die Tage an denen 
sie öffnen einen Monat im Voraus eintragen, um den Verwaltungsaufwand überschaubar zu 
halten, könnte weiterhin Transparenz über die Bewertung der Lagequalität geschaffen werden. 
Ferner wäre es möglich, große Ketten, wie Mc Donalds o.a. anders zu bewerten, als kleine, 
inhabergeführte Lokalitäten.  
Wir bitten um wohlwollende Prüfung unseres Antrags.  
 
Vielen Dank.  
 
Kerstin Lau, Marc Arnold, Sebastian Schmitt, Carmen Stockert, Till Mootz

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Punkt 36.2: Antrag der Fraktion UFFBASSE vom 01.05.2023 betr. Sondernutzungsgebühren 
für Außenbewirtung 
 (V-Nr. SV-2023/0017) 
 
Im Laufe der Diskussion bringen die Fraktionen Bü90/Die Grünen CDU und Volt 
einen gemeinsamen alternativen Antrag zum Thema ein.  
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:  
 
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:  
Der Magistrat wird beauftragt einen Vorschlag zur Überarbeitung der Satzung 
über Sondernutzungen an öffentlichen Straße n und der Richtlinie zur Gestaltung 
von Sondernutzungen im Bereich Innenstadt zu erstellen.  
 
Das Präsidium schlägt vor, zuerst über die Ursprungsanträge zu entscheiden 
und im Anschluss den Alternativantrag der Fraktionen Bü90/Die Grünen, CDU 
und Volt abzustimmen.  
 
Der vorliegende Antrag unter Vorlagen-Nr.: SV-2023/0017 wird abgelehnt. 
 
Gegen die Ablehnung: UFFBASSE, SPD, FDP,  Stadtv. Pingel und Stadtv. Klett  
Stimmenthaltung: AfD und UWIGA/WGD  
 
Der vorliegende Alternativantrag der Fraktionen Bü90/Die Grünen, CDU und 
Volt wird zugestimmt. 
 
Gegenstimmen: AfD und Stadtv. Klett 
Stimmenthaltung:  SPD, Die Linke., UFFBASSE, FDP, UWIGA/WGD und  
Stadtve. Pingel (Die Partei)

Beratungsverlauf (1)

TOP 36.2

Orte (1)

  • Pützerstraße 6

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Details

Vorlagen-Nr.
SV-2023/0017
Typ
Antrag
Datum
02.05.2023
Erstellt
29.09.2026 00:00