Sachstand zu durchgängigen Grünphase für Fußgänger
Mitteilung BV 3393/2019 vom 04.11.2019
Stand: Am 10.12.2019 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/664/4 Vorlagen-Nummer 3393/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 05.11.2019 Sachstand zu durchgängigen Grünphase für Fußgänger, Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 04.07.2019, TOP 8.9 Beschluss: „Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung den aktuellen Sachstand zu dem Beschluss vom 13.12.2011 „Wiederherstellung der „durchgängigen Grünphase“ für Fußgänger und bauliche Veränderung der Verkehrsinsel/ Überquerungshilfe der LSA Heidestraße Auf-/Abfahrten BAB 59 in Porz-Wahnheide“ der Bezirksvertretung Porz mitzuteilen.“ Stellungnahme der Verwaltung: Eine durchgängige Grünphase ist aufgrund der Phaseneinteilung nicht möglich. Hier müsste eine separate Phase für die zu Fuß Gehenden eingerichtet werden, was wegen des hohen Verkehrsauf- kommens vor allem in den Spitzenstunden nicht realisierbar ist. Stellungnahme des Landesbetriebes Straßen NRW: Eine bauliche Veränderung der Verkehrsinsel ist beim Landesbetrieb nicht geplant. Radfahrende, die von Osten kommend Richtung Westen (B 8) möchten, können bis zur Albin-Köbis-Str. fahren und dann entscheiden, ob sie weiter geradeaus Richtung B 8 gehen oder über LSA Richtung Max-Reichpietsch-Str. fahren. Radfahrende, die von Westen kommen, fahren von der Max-Reichpietsch-Str. aus geradeaus Rich- tung Osten und können dann an der Guntherstr. die Seite wechseln oder weiter geradeaus fahren. Zu Fuß Gehende können sich beidseitig von Ost nach West parallel zur L 489 Heidestr. fortbewegen. Eine Querung für Zu Fuß Gehende an der Lichtsignalanlage unter der A 59 macht keinen Sinn, da es zwischen den beiden Kölner Lichtsignalanlagen kein Objekt oder einen Weg gibt, der angesteuert werden kann. Daher wird aus o. g. Gründen auf die Fußgängerquerung verzichtet.
Beratungsverlauf
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10.12.2019
TOP 10.2.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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