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BV10/100/2025

Errichtung Wetterschutz für die Bushaltestellen des SB 57 am Hellerhofer S-Bahnhof - Antrag der Fraktion BÜ90/DIE GRÜNEN -

Antrag 14.05.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 10, Sitzung am 27.05.2025, TOP 7.13

Antrag

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Antrag

2479 Zeichen

BV10/100/2025 
 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich  
Düsseldorf, 14.05.2025 
Fraktion BÜ90/DIE GRÜNEN 
in der Bezirksvertretung 10 
 
 
An die 
Bezirksbürgermeisterin 
des Stadtbezirks 10 
 
 
Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung 10 am 27.05.2025 
 
 
Betrifft: 
Errichtung Wetterschutz für die Bushaltestellen des SB 57 am Hellerhofer S-Bahnhof 
- Antrag der Fraktion BÜ90/DIE GRÜNEN - 
Antrag: 
Die Bezirksvertretung 10 bittet die Verwaltung, für die Bushaltestellen des SB 57 am 
Hellerhofer S-Bahnhof / Frankfurter Straße entweder  
 den bereits vorgesehenen Umbau der Haltestelle mit Wartehäuschen 
einschließlich Querung und Mittelinsel bis zur Sperrung der A59 zu realisieren, 
oder – als Notlösung, 
 schnellstmöglich einen vorläufigen Wetterschutz zu errichten und dabei zu 
prüfen, welche alternativen Möglichkeiten für den Schutz der wartenden 
Menschen vor Sonne und Regen es gibt, deren Aufstellung das 
Wannenbauwerk nicht unzulässig tangiert. 
 
  
Begründung: 
Das Thema war bereits Gegenstand von drei Anträgen (BV-Sitzungen vom 
23.11.2021, vom 22.03.2022 und 23.10.2024); es beschäftigt die BV10 seit 
nunmehr zweieinhalb Jahren. 
Die Verwaltung (BV10/044/2025) hat hierzu im Wesentlichen ausgeführt, 
Fahrgastunterstände stünden nicht bereit. Außerdem liege die Haltestelle auf einem 
Wannenbauwerk, das nicht überdeckt sei, sodass eine Montage des Unterstandes 
nicht möglich sei. Der endgültige Ausbau der Haltestelle mit einem Unterstand sei in 
Planung und solle abgewartet werden. 
Mit dem aktuellen Antrag greift die Fraktion den Antrag der SPD aus der BV-Sitzung 
vom 14.01.2025 auf, da die ablehnende Begründung der Verwaltung 
(BV10/044/2025) in keiner Weise überzeugt und zwischenzeitlich die vorgezogene 
und fast zwei Jahre dauernde Sperrung der A59 bekannt geworden ist.

Seite 2 
Mit Blick auf die ohnehin zu erwartende Beeinträchtigung der Mobilität der Menschen 
durch die Sperrung von Richtungsfahrbahnen der A 59 erwarten wir die Realisierung 
des Umbaus bis zum Beginn der Sperrung als Beitrag zur Abmilderung der 
Konsequenzen.  
 
Anderenfalls könnte der Umbau erst 2028 stattfinden, da eine Baustelle auf der 
Frankfurter Straße während der Bauarbeiten auf der A 59 aus naheliegenden 
Gründen nicht möglich ist. 
Das Argument, Fahrgastunterstände stünden nicht bereit ist u. E. nicht stichhaltig. 
Ggfls. müssten aufgrund der besonderen Dringlichkeit andere Projekte zurückgestellt 
werden, um die Unterstände hier zu erbauen.

Beratungsverlauf (1)

27.05.2025 Bezirksvertretung 10
TOP 7.13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BV10/100/2025
Typ
Antrag
Datum
14.05.2025
Erstellt
14.05.2025 11:43