V/0553/2018
Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 der Stadtwerke Münster GmbH
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Beschlussvorlage
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V/0553/2018 V/0553/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 der Stadtwerke Münster GmbH Beratungsfolge 04.07.2018 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH wird ermächtigt, folgende Entscheidungen zu treffen: Für die Durchführung der Prüfung des Einzel - und Konzernabschlusses der Stadtwerke Münster GmbH für das Geschäftsjahr 2018 wird die PKF FASSELT SCHLAGE Partnerschaft mbB aus Dui s- burg gewählt. Der Auftrag wird durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrates der Gesellschaft erteilt. II. Finanzielle Auswirkungen: Die finanziellen Auswirkungen werden von der Stadtwerke Münster GmbH getragen. Begründung: Gemäß § 12 h des Gesellschaftervertrages der Stadtwerke Münster GmbH bedarf die Bestellung des Abschlussprüfers eines Beschlusses durch die Gesellschafterversammlung. Nach dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmen (KonTraG) soll der Prüfungsauftrag durch den Aufsicht s- rat erfolgen. Der Aufsichts rat der Stadtwerke Münster GmbH wird in seiner Sitzung am 28.06.2018 der Gesel l- schafterversammlung zum dritten Mal die Wahl der PKF FASSELT SCHLAGE Partnerschaft mbB zum Abschlussprüfer empfehlen. Über das Ergebnis wird mündlich berichtet. Amt für Finanzen und Beteiligungen 25.06.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Rothermundt Telefon: 492-2006 Rothermundt@stadt- muenster.de - 2 - V/0553/2018 i.V. gez. Reinkemeier Stadtkämmerer
Anlage A
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Anlage A zur V/0553/2018 Kurzüberblick Gemäß § 12 h des Gesellschaftervertrages der Stadtwerke Münster GmbH bedarf die Bestellung des Abschlussprüfers eines Beschlusses durch die Gesellschafterversammlung. Nach dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmen (KonTraG) soll der Prüfungsauftrag durch den Auf- sichtsrat erfolgen. Zur Ermächtigung des Vertreters der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadt- werke Münster GmbH ist ein Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses notwendig. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die „Stadtwerke Münster GmbH“ ist eine 100 %-ige Beteiligung der Stadt Münster. Ihr obliegt gemäß Gesellschaftsvertrag die Versorgung der Bevölkerung – vornehmlich der Stadt Münster – mit Energie und Wasser, der öffentliche Personennahverkehr, der Hafenbetrieb, die Be- triebsführung der Straßenbeleuchtung, der Bau und Betrieb von Bädern, die Beteiligung an Unter- nehmen der Versorgungs- und Verkehrswirtschaft sowie die Beteiligung an sonstigen Unterneh- men, insbesondere soweit, als diese geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern, sowie die Telekommunikation und damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen sowie Geschäfte je- der Art, die der Erreichung des Gesellschaftszwecks mittelbar oder unmittelbar dienen. Die Ziele - sowie die Unterziele zum hier relevanten Verkehrsbereich - sind in dem mit der „Stadt- werke Münster GmbH“ geschlossenen Managementkontrakt festgehalten. Finanzierung Produktgruppe: 1501 Produkt 150101 Stadtwerke Münster GmbH Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Die Vorabgewinnausschüttung in Höhe von 4.000.000,00 € erfolgte bereits im Dezember 2017. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig k.A. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) k.A.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0553/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.06.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37