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V/0021/2016/1

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenters Münster 2016

Vorlagen 08.03.2016

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 16.03.2016, TOP 4

Beschlussvorlage

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V_0021_2016_Anlage_AMIP_2016

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Ergänzungsvorlage Beschluss

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Beschlussvorlage

3643 Zeichen

V/0021/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Jobcenter 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenters Münster 2016 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
23.02.2016 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
24.02.2016 Integrationsrat Vorberatung 
25.02.2016 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 
01.03.2016 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
 Vorberatung 
02.03.2016 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
02.03.2016 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und 
Arbeitsförderung Vorberatung 
16.03.2016 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
Zum Erreichen der vereinbarten Ziele und unter Beachtung der vom Ausschuss für Soziales, Stif-
tungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung beschlossenen Schwerpunktsetzung 
(Vorlage V/0679/2015) wird das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenters Münster 
für 2016 beschlossen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die zur Umsetzung des Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms des Jobcenters Münster 2016 
erforderlichen Ressourcen werden im Etat 2016 wie folgt finanziert: 
 
 
Teilergebnisplan 
Aufwand 
 
Produktgruppe 0501 Grundsicherung für Arbeitsuchende 
Zeile im Erge b-
nisplan  Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0021/2016 
Auskunft erteilt: 
Frau Nilles 
Ruf: 
60918311 
E-Mail: 
Nilles@stadt-muenster.de  
Datum: 
11.02.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0021/2016 
15  Transferaufwendungen 2016 10.532.000,00  
06  Kostenerstattungen und 
Kostenumlagen 
2016 10.532.000,00  
 
 
Der Rat hat sich mit Beschluss vom 11.12.2013 (V/0622/2013) verpflichtet, im Falle einer Über-
schreitung der vom Bund finanzierten Eingliederungsleistungen bis zu 100.000,00 € überplanmäßig 
bereitzustellen.  
 
 
Begründung: 
 
Der Rat der Stadt Münster hat beschlossen, abgestimmte, wirkungsorientierte und aufeinander bezo-
gene Handlungsstrategien der Jugend-, Gesundheits-, Migrations-, Schul- und Sozialpolitik mit Bezug 
zum SGB II zu entwickeln und umzusetzen. Dabei sollen auch die Planungsebenen der verschiede-
nen Ämter und die Zielplanung des SGB II verzahnt werden (Vorlage V/0980/2013). 
 
Die Planungen zum Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 hat das Jobcenter mit Fachämtern 
– die einen Bezug zum SGB II haben – in den jährlichen Zielgruppenworkshops durchgeführt. Parallel 
wurden bilaterale Gespräche geführt, in denen ein Austausch zu Zielen und gemeinsamen Erwartun-
gen stattgefunden hat. Weiter haben neben den Fachämtern Mitglieder des örtlichen Beirates an den 
Planungsworkshops teilgenommen, sodass die Planung auf einer breiten Ebene der Akteure der örtli-
chen Arbeitsmarktpolitik stattgefunden hat.  
 
Auf Basis der Ergebnisse hat das Jobcenter Münster ein Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 
erstellt, aus dem hervorgeht, mit welchen geschäftspolitischen Schwerpunkten, Strategien, Aktivitäten 
und maßnahmen der gesetzliche Auftrag sowie die vereinbarten Ziele zur Vermeidung, Beendigung 
oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit der Arbeit suchenden Menschen in Münster umgesetzt wer-
den sollen.  
 
Nach Abschluss des Planungsprozesses legt die Verwaltung gem. der mit der Vorlage V/0980/2013 
beschlossenen Zeitschiene nunmehr den zuständigen Fachausschüssen und anderen, fachlich be-
troffenen, politischen Gremien das fertig gestellte Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm vor. 
 
 
In Vertretung 
 
Gez. 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
 
Anlagen: 
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 des Jobcenters Münster

V_0021_2016_Anlage_AMIP_2016

204168 Zeichen

- 1 - 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Arbeitsmarkt- und  
Integrationsprogramm 2016 
 
Jobcenter der Stadt Münster

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 
 
 
- 2 - 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
_____________________________________ 
 
Impressum:  
Herausgeber: Jobcenter der Stadt Münster,  
 Stadthaus 2, Ludgeriplatz 4,  
 48151 Münster 
 
Quelle: Statistiken der Bundesagentur für Arbeit 
  
Münster, Januar 2015 
 
Foto: Presseamt Stadt Münster / Tilman Roßmöller

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 
 - 3 - 
 
Einleitung …………………………………………………………………………….………- 4 -
   
Zusammenfassung für die eilige Lektüre……………………………………….…..…. - 5 -    
              
1 Ausgangssituation ................................ ................................ ........................ - 6 - 
1.1 Organisation des Jobcenters der Stadt Münster ................................ ............. - 6 - 
1.2 Der Arbeits- und Ausbildungsmarkt in Münster ................................ ............... - 7 - 
1.2.1 Beschäftigte nach Wirtschaftsbereichen und Berufsausbildungsmarkt ............ - 7 - 
1.2.2 Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung ................................ ......................... - 9 - 
1.2.3 Integrationen nach Berufskennziffern und Wirtschaftsklassen ...................... - 10 - 
1.2.4 Der Arbeitsmarkt 2016 - Ausblick ................................ ................................ .. - 12 - 
1.3 Arbeitskräfteangebot SGB II/III ................................ ................................ ...... - 13 - 
1.3.1 Struktur der leistungsberechtigten Personen im Jobcenter Münster… ………- 13 - 
1.3.1.1 Qualifikationsprofile und Einkommensstruktur………………………...…….…..- 18 -  
1.3.1.2 Zielgruppen und Bedarfslagen ……………………………………………….…..- 24 - 
2 Ziele und Geschäftspolitische Schwerpunkte ................................ .......... - 35 - 
2.1 Ziele des Jobcenters der Stadt Münster ................................ ........................ - 35 - 
2.2 Bilanz 2015 ................................ ................................ ................................ ... - 36 - 
2.2.1 Kennzahlen nach §48a SGB II ................................ ................................ ...... - 36 - 
2.2.2 Geschäftspolitische Handlungsschwerpunkte ................................ ............... - 39 - 
2.2.3 Maßnahmenauswertung ................................ ................................ ............... - 51 - 
2.2.4 Mittelabfluss aus dem Eingliederungstitel ................................ ..................... - 54 - 
2.2.5 Bilanz des Projekts „Perspektive 50plus“ ................................ ...................... - 55 - 
2.2.6 Passive Leistungen ................................ ................................ ....................... - 57 - 
2.2.7 Grundsicherung im Vergleich ................................ ................................ ........ - 58 - 
2.3 Zwischenfazit ................................ ................................ ................................  - 61 - 
2.4 Ziele und geschäftspolitische Schwerpunkte 2016 ................................ ........ - 62 - 
2.4.1 Kennzahlen nach §48a SGB II ................................ ................................ ...... - 62 - 
2.4.2 Geschäftspolitische Handlungsschwerpunkte ................................ ............... - 63 - 
2.4.3 Organisations- und Prozessziele 2016 ................................ .......................... - 71 - 
2.4.4 Gender ................................ ................................ ................................ .......... - 72 - 
3 Budget- und Maßnahmenplanung 2016................................ ..................... - 75 - 
3.1.      Finanzen ................................ ................................ ................................ ....... - 75 - 
3.2. Übersicht über Förderinstrumente und Förderfälle ................................ ........ - 75 - 
3.3. Förderinstrumente im Einzelnen ................................ ................................ ... - 77 - 
3.4. Kommunale Eingliederungsleistungen nach §16a Nr. 1 – 4 SGB II ............... - 87 - 
Schlussbemerkung………………………………………………………………….……..- 88 - 
Inhalt

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 
 
 
- 4 - 
 
 
Münster – Stadt der Wissenschaft und Lebensart. Das offizielle Stadtmotto charakter i-
siert das Profil und Selbstverständnis Münsters. Als Standort von neun Hochschulen und 
zahlreichen wissenschaftlichen Instituten, einer lebendigen kulturell en und gastronom i-
schen Szene sowie einer insgesamt hohen Lebensqual ität ist Münster eine wachsende 
Stadt. Die offizielle Statistik weist zum Stichtag 31.12.2014 eine Bevölk erungsgröße von 
300.267 Personen aus, davon über 60.000 Studierende. Bis zum Jahr 20 20 wird ein An-
stieg der Bevölkerung auf 310.000 Menschen prognostiziert. 
 
Zu der genannten Einwohnerzahl kommen in Münster derzeit noch ca. 4.000  Flüchtlinge 
hinzu, die in kommunalen Einrichtungen untergebracht sind . Für die meisten der Flüch t-
linge, die aus Kriegs- und Krisenländern nach Deutschland gekommen sind, besteht eine 
positive Bleibeprognose. Das generelle Bevölkerungswachstum und die Versorgung und 
Integration der geflüchteten Menschen stellt Politik, Verwaltung und Stad tgesellschaft 
aktuell und k ünftig vor große Herausforderungen. Neben ausreichend be zahlbarem 
Wohnraum, den sich auch Menschen mit geringem Einkommen ohne ergänzende staa t-
liche Unterstützung leisten können , genügend Kindergarten- und Schulplä tzen sowie 
einer insgesamt mitwachsenden Infrastruktur gilt es insbesondere auch, zusätzliche Ar-
beitsplätze zu schaffen bzw. für eine hohe Beschäftigungsquote und eine niedrige A r-
beitslosigkeit zu sorgen. 
 
Die Ausgangssituation dafür ist gut. Die Konjunkturprognosen für Deutschland sind pos i-
tiv, der Arbeitsmarkt bundesweit und auch in Münster zeigt sich weiterhin in stabiler Ve r-
fassung, mit einem erwarteten Anstieg der sozialversicherungspflic htigen Beschäftigung 
im Jahr 2016. Nach wie vor ist es jedoch für die im SGB II betreuten Leistungsberechti g-
ten schwierig, von die ser Entwicklung zu profitieren und den Leistungsbezug zu verla s-
sen. Einem zunehmend nach Fachkräften verlangenden anspruchsvollen Arbeitsmarkt , 
wie er insbesondere auch in Münster vorherrscht,  stehen viele Arbeitsuchende mit fe h-
lenden Qualifikationen und oftmals schwierigen Rahmenbedingungen und eingeschränk-
ter Leistungsfähigkeit gegenüber. Die Anzahl der Langzeitarbeitslosen und Langzeitlei s-
tungsbeziehenden stagniert somit seit Jahren, auch im Jobcenter der Stadt Münster trotz 
insgesamt guter Integrationserfolge.  
 
Wie bereits in den Vorjahren steht somit  auch 2016 die Personengruppe der Langzeitar-
beitslosen und Langzeitleistungsbeziehenden im Fokus des Jobcenters der Stadt Müns-
ter. Über eine verstärkte Aktivierung sollen ihre Integra tionschancen verbessert werden. 
Im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes soll dabei durch Beschäftigung die soziale Tei l-
habe der Menschen ermöglicht werden. Diese strategische Ausrichtung des Jobcenters 
der Stadt Münster gilt auch für die weiteren Zielgruppen, die 2016 den Schwerpunkt des 
Jobcenters bilden: Jugendliche, Menschen mit Behinderung sowie Asylsuchende und 
Flüchtlinge. Entsprechende konkrete Maßnahmen und Projekte  zur Umsetzung der g e-
steckten Ziele werden im hier vorgelegten Arbeitsmarkt - und Integrationsprogramm vor-
gestellt. Darüber hinaus erfolgen eine Darstellung der Ausgangssituation des Jobcenters 
der Stadt Münster  und eine au sführliche Bilanz zur Erreichung der für das Jahr 2015 
anvisierten Ziele und Schwerpunkte. 
 
Einleitung

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 
 - 5 - 
Zusammenfassung für die eilige Lektüre  
 
 Der Arbeitsmarkt bundesweit und auch in Münster zeigt sich weiterhin in stabiler Ver-
fassung, mit einem erwarteten Anstieg der sozialversicherungspflichtigen Beschäft i-
gung im Jahr 2016. Nach wie vor ist es jedoch  schwierig für die im SGB II betreuten 
Leistungsberechtigten, insbeson dere Langzeitleistungsbeziehende und Langzeita r-
beitslose, von dieser Entwicklung zu profitieren.  
 
 Viele erwerbsfähige Leistungsberechtigte  verfügen nicht über die ausreichenden 
Qualifikationen für den zunehmend anspruchsvollen Arbeitsmarkt. Das Jobcenter der 
Stadt Münster ist deshalb weiterhin bestrebt, möglichst vielen Leistungsberechtigten 
den Erwerb eines Schul- und Berufsabschluss zu ermöglichen. 
 
 Zur Erreichung der für das Jahr 2015 gesteckten Ziele hat das Jobcenter  der Stadt 
Münster umfangreiche Maß nahmen ergriffen. Insbesondere hinsichtlich der Verbe s-
serung der Integration in Erwerbstätigkeit und der Vermeidung von langfristigem Leis-
tungsbezug kann das Jobcenter gute Ergebnisse vorweisen.  Im Vergleich mit and e-
ren Jobcentern erreicht das Jobcenter de r Stadt Münster erneut durchweg gute, 
überdurchschnittliche Ergebnisse. 
 
 In Fortsetzung der Ansätze der vergangenen Jahre hat das Jobcenter der Stadt 
Münster  für 2016 und darüber hinaus die strategische Ausrichtung gesetzt, sozia-
le Teilhabe durch Beschäft igung zu ermöglichen. Im Fokus stehen hier insbeso n-
dere Langzeitarbeitslose und Langzeitleistungsbeziehende  sowie weitere au s-
gewählte Zielgruppen ( Jugendliche und junge Erwachsene, Asylsuchende und 
Flüchtlinge, Menschen mit Behinderung ), für die zahlreiche  zielgerichtete Ma ß-
nahmen und Aktivitäten initiiert bzw. fortgesetzt werden. 
 
 Zur Umsetzung der Ziele und geschäftspolitischen Schwerpunkte werden ve rstärkt 
Kooperationen mit anderen Ämtern und weiteren Netzwerkpartnern mit Bezug zum 
SGB II bzw. den im Jobcenter Münster betreuten Leistungsberechtigten durchgeführt. 
 
 Die finanzielle Ausstattung an Eingliederungsmitteln für 2016 ist im Vergleich zum 
Vorjahr leicht gestiegen.  Für flüchtlingsbedingte Mehraufwendungen werden durch 
den Bund zusätzliche Eingliederungsmittel zur Verfügung gestellt.  
 
 Das Jobcenter der Stadt Münster hat sich zur Umsetzung der lokalen aktiven A r-
beitsmarktpolitik und Ausweitung der Fördermöglichkeiten für die Leistungsberechtig-
ten an verschiedenen Projekten im Rahmen der neuen ESF -Förderperiode bzw. an 
offerierten Bundesprogrammen beteiligt bzw. selbst entsprechende Anträge erfol g-
reich gestellt. Dadurch fließen über Drittmittel erhebliche zusätzliche Fördergelder in 
die Region. 
 
 Die drei größten Blöcke der Förderung verteilen sich auf Maßnahmen zur Aktivierung 
und Eingliederung, die Förderung der beruflichen Weiterbildung und Arbeitsgelege n-
heiten. Über alle Instrumente hinweg sind insgesamt über 5.000 Förderungen für das 
Jahr 2016 geplant.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 
 
 
- 6 - 
 
1 Ausgangssituation 
1.1 Organisation des Jobcenters der Stadt Münster 
Die Organisationsstruktur des Jobcenters der Stadt Münster  (vgl. Abb. 1) besteht im 
operativen Bereich aus den Abteilungen „Leistungsgewährung“ und „Markt & Integrat i-
on“. Das operative Geschäft wird durch die der Amtsleitung unterstellt en Fachstellen 
„Verwaltung“ und „Recht“ sowie durch zwei Stabstellen und die Beauftragte für Cha n-
cengleichheit am Arbeitsmarkt unterstützt. Die Abteilung „Markt & Integration“ ist aktuell 
an den  zielgruppenorientierten Beratungs- und Förderangebote n des Jobcenters der 
Stadt Münster ausgerichtet.  
 
Abbildung 1: Organigramm des Jobcenters der Stadt Münster  
                                                                                                                           
 
 
 
2015 hat im Jobcenter der S tadt Münster ein umfassender Organisationsentwicklungs-
prozess mit dem Ziel der verbesserten A usschöpfung interner Potenziale stattgefunden. 
Im Ergebnis ist  im Verlaufe des Jah res 2016 die Einführung einer stadtbezirklichen Or-
ganisationsstruktur geplant.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 
 - 7 - 
1.2 Der Arbeits- und Ausbildungsmarkt in Münster 
1.2.1 Beschäftigte nach Wirtschaftsbereichen und Berufsausbildungsmarkt 
Die Stadt Münster bietet als regionales Oberzentrum spezifische Infrastruktur - und 
Dienstleistungsangebote, wie z.B. Spezialgeschäfte, Fachklinik en, Regionalbehörden, 
Fach- und Hochschulen, durch die neben dem Grundbedarf und dem mittelfristigen auch 
der spezifische Bedarf gedeckt werden kann. Diese Funkt ionsausstattung spiegelt sich 
auch in der Verteilung der Beschäftigten nach Wirtschaftsbereiche n wider (vgl. Abb. 2) : 
Der Tertiäre Sektor do miniert mit fast 86 %  vor dem Produzierenden Sektor mit knapp  
13 %. Bedeutende Branchen sind das Gesundheits - und Sozialwesen mit 29.746 B e-
schäftigten sowie der Handel mit 20.525 Beschäftigten. 
 
Abbildung 2:   Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte nach ausgewählten  Wirtschafts- 
                         abschnitten/ Wirtschaftsabteilungen/ Wirtschaftsgruppen  
Wirtschaftsabschnitte / Wirtschaftsabteilungen / 
Wirtschaftsgruppen 
SV-pflichtige Beschäftigte am 
Stichtag Ende … 
Dez. 
2014 
Dez. 
2013 
Verände-
rung zum 
Vorjahr 
in % 
SV-pflichtige Beschäftigte insgesamt 156.217 152.589 2,4 
Gesundheits- und Sozialwesen 29.746 28.617 3,9 
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraf t-
fahrzeugen 20.525 20.258 1,3 
Öffentliche Verwaltung, Sozialversicherung, Kör-
perschaften 13.150 12.997 1,2 
Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienst-
leistungen 11.511 11.308 1.8 
Immobilien, freiberufliche, wissenschaftliche und 
technische Dienstleistungen 11.529 11.109 3,8 
Information und Kommunikation 9.810 9.545 2,8 
Baugewerbe 5.068 4.837 4,8 
Überlassung von Arbeitskräften 4.773 4.134     15,5 
Gastgewerbe 4.664 4.453 4,7 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Dezember 2014                                                                         
 
Im Vergleich zum J ahr 2013 (Stand Dez. 2013) stieg die Anzahl der sozialversich e-
rungspflichtig Beschäftigten in diesen Segmenten um 3,9  % bzw. 1,3 %, während die 
Anzahl aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Münster um 2,4 % wuchs. Wird 
nach dem Anforderungsniveau der einzelnen Tätigkeiten differenziert, dann kann festg e-
stellt werden, dass ca. 12 % der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Münster 
Helfertätigkeiten ausüben, ca. 70 % arbeiten als Fachkräfte oder Spezialist/Innen.1 
 
Insgesamt verstetigt sich die Entwicklung zum „Fachkräfte“ -Arbeitsmarkt. Neben einer 
mehrjährigen beruflichen Ausbildung bzw. einem (Fach -) Hochschulstudium werden von 
                                                
1 Das Anforderungsniveau bildet die Komplexität der auszuübenden Tätigkeit ab. Für weitere Informationen siehe auch die 
Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010) unter www.statistik.arbeitsagentur.de.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 
 
 
- 8 - 
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mehrjährige B erufserfahrung sowie vertiefe n-
de Weiterbildungsqualifikationen erwartet, z.B. im kau fmännischen Segment im Arbeits - 
und Personalmanagement, im Arbeitsrecht oder in der Lohn - und Bilanzbuchhaltung. 
Selbst scheinbar „einfache“ Helfertätigkeiten , wie z.B. im Bereich Lager und Logistik , 
stellen hohe Anforderungen an die kognitiven Fähigkeiten (z.B. spezielle Softwarekenn t-
nisse), an die physische Leistungsfähigkeit (z.B. Akkordarbeit) und zeitliche Flexibilität 
(z.B. Wechselschichten) der Bewerber /Innen. Dem geg enüber steht eine große Anzahl 
von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die entweder keine oder keine verwertbare 
Berufsausbildung, aufgrund von individuellen Rahmenbedingungen (u.a. Kinderbetre u-
ung oder Pflege naher Angehörige r) nicht die zeitliche Flexibilität oder infolge von (chr o-
nischen) Erkrankungen nicht die physischen Voraussetzungen erfüllen (vgl. auch Kapitel 
1.3.1). Für sie wird es zunehmend schwieriger, auf dem 1. Arbeitsmarkt nachha ltig Fuß 
zu fassen. 
Die Bedeutung der tertiären Wirtschaftsber eiche (insbesondere Handel sowie Finanz - 
und Versicherungswesen) für den Arbeitsmarkt Münster zeigt sich auch anhand der g e-
meldeten Berufsausbildungsstellen. Der größte Anteil der Ausbildungsstellen verteilt sich 
wie in den Vorjahren auf den kaufmännischen  Bereich (u.a. Bankkaufmann/ -frau, Kauf-
mann/-frau für Büromanagement, Kaufmann/ -frau im Einzelhandel). Bis zum September 
2015 wurden in Münster insgesamt 2.216 Ausbildungsstellen gemeldet. Gegenüber den 
Vorjahren bestätigt sich damit der Trend eines stetig  anwachsenden Angebots an Au s-
bildungsstellen. Bei den gemeldeten Bewerber /Innen kann eine gegenläufige Entwic k-
lung beobachtet werden. Im Vergleich zum Vorjahr waren 110 Personen bzw. 6,6 % w e-
niger Personen gemeldet, die eine Berufsausbildung anstreben (vgl. Abb. 3). 
 
Abbildung 3:   Der Ausbildungsstellenmarkt in Münster 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Ausbildungsstellenstatistik

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 
 - 9 - 
Wird diese Anzahl ins Verhältnis zu den gemeldeten Berufsausbildungsstellen gesetzt, 
dann ergibt sich ein Quotient von 1,43. Dies bedeutet, dass in Münster auf eine/n B e-
werber/In 1,43 Berufsausbildungsstellen kommen. Im Vorjahr lag der Quotient bei 1,32. 
In den umliegenden Flächenkreisen liegt der Quotient bei 0,81 (Kreis Coesfeld), 0,75 
(Kreis Warendorf) oder 0,89 (Kreis Steinfurt). Damit sind die grundsätzlichen Chancen 
auf Ausbildung für Jugendliche in Münster sehr gut. Es lässt sich dabei eine steigende 
Tendenz im Wettbewerb um Auszubildende beobachten: Unternehmen engagieren sich 
noch stärker als in den Vorjahren, um Jugendliche zu gewinnen. Dies unterstreicht auch 
die im Vergleich zu den Vorjahren geringere Anzahl von unversorgten Bewerber /Innen. 
Dass Ausbildungsstellen nicht besetzt werden, liegt u. a. an einem Mangel an geeign e-
ten Bewerbungen, an für junge Menschen teilweise unattraktiven Ausbildungsstellen und 
einem deutlich gestiegenen Anforderungsprofil2.   
 
1.2.2 Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung 
Die Arbeitslosenquoten in Münster (insgesamt sowie im SGB II) verlaufen seit dem Jahr 
2011 auf einem nahezu gleichbleibenden Niveau, mit leicht abnehmender Tendenz . Ak-
tuell liegt die Gesamtarbeitslosenquote (SGB II und SGB III)  in Münster bei  5,8 %  und 
die Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB II bei 4 %.  
 
Abbildung 43: 
 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Arbeitslosenstatistik 
 
                                                
2 Quelle, IHK-Ausbildungsumfrage 2014, IHK-NRW 
3 Da bei Erstellung der Zeitreihe lediglich ein Teil der Werte für das Jahr 2015 bekannt war (Arbeitslose: Januar bis 
Oktober, Unterbeschäftigung: Januar bis Juli), wurde aus diesen Werten der Jahresdurchschnitt gebildet.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 
 
 
- 10 - 
Bei der Unterbeschäftigungsquote werden nicht nur diejenigen berücksichtigt, die a r-
beitslos gemeldet sind, sondern auch die  Personen dazugezählt, die z.B. an arbeit s-
marktpolitischen Maßnahmen teilnehmen. Seit 2009 sank die Quote in Münster gesamt 
von 9,6 % auf aktuell 7,4 % (11 .900 Personen). Die Entwicklung der Unterbeschäftigten-
quote für den Bereich SGB II verläuft fast parallel und liegt im Jahr 2015 bei 5,1 %. Dies 
bedeutet, dass aktuell 8.153 Personen, die im Sinne des SGB II leistungsberechtigt sind, 
unterbeschäftigt sind (vgl. Abb. 4). 
 
Werden die SGB II – Arbeitslosenquoten der Stadt Münster, des Landes Nordrhein -
Westfalen und Deutschlands miteinander verglichen, dann f ällt auf, dass sich die Quote 
in Münster (4,0 %) insgesamt auf einem niedrigeren Niveau befindet als auf Bundeseb e-
ne (4,5 %) oder Landesebene (6,0 %). Die Entwic klung der vergangenen Jahre zeigt, 
dass sich die nationale SGB II-Arbeitslosenquote der Münsteraner Quote annähert, wäh-
rend die NRW-Quote konstant bei 6,0 % bleibt4 (vgl. Abb. 5).  
 
Abbildung 5:                           
 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Arbeitslosenstatistik 
 
1.2.3 Integrationen nach Berufskennziffern und Wirtschaftsklassen 
Nachdem allgemeine Merkmale und Strukturdaten des Münsteraner Arbeitsmarkt b e-
leuchtet wurden, soll als nächstes der Frage nachgegangen werden, in welche Berufe 
die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Jobcenter der Stadt Münster im Jahr 2015 
                                                
4 Da bei Erstellung lediglich die Werte der Monate Januar bis Oktober für das Jahr 2015 bekannt waren, wurde aus di e-
sen Werte der Jahresdurchschnitt gebildet.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 
 - 11 - 
(Berichtsmonate Januar bis Oktober) integriert worden sind 5. Hierfür wurde durch das 
Controlling des Jobcenters der Stadt Münster eine entsprechende Auswertung generiert. 
 
Im Berichtsjahr konnten bis zum Auswertungszeitpunkt insgesamt 2. 983 Integrationen 
verzeichnet werden. Davon entfallen ca. 42 % auf Frauen und 58 % auf Männer.  Die 
„Top 10“ der Integrationen sind im Vergleich zum Vorjahr fast unverändert (vgl. Abb. 6).  
 
Abbildung 6:   Sozialversicherungspflichtige Integrationen „Top 10“ - berufsübergreifend 
Quelle: eigene Auswertung der Datenbank Open/PROSOZ; Stand November 2015. 
 
Bei einer geschlechtsspezifischen Betrachtung fällt auf, dass die meisten weiblichen 
Leistungsberechtigten eine Beschäftigung im Bereich Reinigung (109 Integrationen) auf-
nehmen,  gefolgt von „Helferi n – Verkauf“. Bei den männlichen Leistungsberechtigten 
dominiert wie im Vorjahr der Bereich Lagerwirtschaft und Transport (144 Integrationen).  
Insgesamt lässt sich  feststellen, dass sich  die Mehrheit  der Integrationen im „Helfer“ -
Anforderungsniveau befindet. Zwar gibt es auch Integrationen in Berufsfeldern, die ein 
berufsspezifisches Fach -, Spezial - oder Expertenwissen voraussetzen (z.B. im Sektor 
„Gesundheit und Soziales“), diese sind aber von geringerer Bedeutung.  
Gleichwohl unterstreicht die Entwicklung der Integrationen in eine (über -)betriebliche 
bzw. schulische Ausbildung, dass das Jobcenter der Stadt Münster  konsequent darauf 
ausgerichtet ist, die regionale Nachfrage nach Fachkräft en zu bedienen. Dies lässt sich 
zum einen daran festmachen, dass die absolute Zahl der Integrationen in Ausbi ldung im 
Bereich SGB II im Zeitraum Oktober 2014 – August 20156 um 61 auf insgesamt 372 im 
Vergleich zum Vorjahreszeitraum (311) gestiegen ist.  
 
 
                                                
5 Mit Integration ist die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit (inkl. 
mithelfende Familien-Angehörige) sowie die Aufnahme einer (über-)betrieblichen oder schulischen Ausbildung gemeint. 
6 Das Ausbildungsjahr umfasst eigentlich den Zeitraum 1. Oktober bis 30. September. Die Daten für September 2015 
stehen jedoch noch nicht zur Verfügung, da die Datenbasis von statistischen Auswertungen durch die Bundesagentur für 
Arbeit monatlich zum Stichtag mit einer festgelegten Wartezeit (3 Monate für die Grundsicherungsstatistik) gebildet wird.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 
 
 
- 12 - 
Abbildung 7:   Sozialversicherungspflichtige Integrationen „Top 10“ - Ausbildung 
Quelle: eigene Auswertung der Datenbank Open/PROSOZ; Stand November 2015 
Zum anderen lässt sich ein relativer und absoluter Anstieg von Ausbildungsverhältnissen 
im wachsenden Gesundheitssektor feststellen: Im Bereich der Altenpflege (Altenpfleg e-
helfer/In sowie Altenpfleger/I n) stieg die Anzahl der Integrationen von 10 (2014) auf 29 
(2015). Bei den „Erzieher/Innen“ von 6 (2014) auf 14 im Berichtszeitr aum (vgl. Abb. 7) . 
Dieses Ergebnis lässt sich unter anderem auf eine gezielte Beratung seitens der 
Jobcoaches sowie auf punktuelle Informationsveranstaltungen wie z.B. „Betreuung und 
Pflege“ am 09.12.2014 oder „Bildungsmesse Pflege“ am 03.09.2015 zurückführen.  
 
1.2.4 Der Arbeitsmarkt 2016 - Ausblick 
Die Konjunkturprognosen für Deutschland sind positiv, der Arbeitsmarkt bundesweit und 
auch in Münster zeigt sich weiterhin in stabiler Verfassung, mit einem erwarteten Anstieg 
der sozialversicherungspflichtigen Besch äftigung auch im Jahr 2016. Vor allem im G e-
sundheits- und Sozialbereich stei gt, dem Bundestrend folgend, auch in Münster die 
Nachfrage nach qualifizierten Fachkräften. Münsterspezifische Gewinne  sind darüber 
hinaus weiterhin insbesondere in den Branchenschwerpunkten Information und Kommu-
nikation, den Finanz - und Versicherungsdienstleistungen sowie im Wissenschafts- und 
Bildungssektor zu erwarten.  
Das Jobcenter der Stadt Münster verfolgt weiterhin das Ziel, erwerbsfähige Leistungsbe-
rechtigte passgenau in nachhaltige und existenzsichernde Beschäftigung zu vermitteln 
bzw., wo dies nicht unmittelbar möglich ist, passgenau zu qualifizieren und ihnen eine 
langfristige Perspektive auf dem 1. Arbeitsmarkt zu ermöglichen.  
Interessant wird zu beobachten sein, welche n Einfluss eine (deutliche) Erhöhung des 
Arbeitskräfteangebots infolge der aktuell zu beobachtenden Migrationsbewegungen auf 
die Arbeitskräftenachfrage hat. Dabei ist nicht außer Acht zu lassen, dass durch die Ve r-

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 
 - 13 - 
sorgung, Betreuung und Integration der Flüc htlinge auch neue Bedarfe auf dem A r-
beitsmarkt entstehen. 
Im Folgenden wird der Fokus auf das aktuelle Arbeitskräfteangebot gerichtet. 
 
1.3 Arbeitskräfteangebot SGB II/III 
Der Bestand der arbeitsuchenden und arbeitslosen Personen in Münster hat sich im 
Vergleich zum Vorjahr in beiden Rechtskreisen, relativ betrachtet aber insbesondere im 
SGB III, verringert.  
 
Abbildung 8:  
Bestand Arbeitsuchende 15.032 5.060 9.972
Bestand Arbeitslose 9.327 2.940 6.387
Männer 5.186 55,6% 1.599 54,4% 3.587 56,2%
Frauen 4.141 44,4% 1.341 45,6% 2.800 43,8%
15 bis 24 Jahre 892 9,6% 359 12,2% 533 8,3%
darunter: 15 bis 19 Jahre 167 1,8% 41 1,4% 126 2,0%
50 Jahre und älter 2.770 29,7% 859 29,2% 1.911 29,9%
darunter: 55 Jahre und älter 1.671 17,9% 583 19,8% 1.088 17,0%
Ausländer 1.931 20,7% 361 12,3% 1.570 24,6%
Schwerbehinderte 553 5,9% 164 5,6% 389 6,1%
Langzeitarbeitslose 3.857 41,4% 341 11,6% 3.516 55,0%
25 bis 54 Jahre 2.743 29,4% 134 4,6% 2.609 40,8%
55 Jahre und älter 1.002 10,7% 204 6,9% 798 12,5%
Strukturdaten: Stadt Münster - Arbeitskräfteangebot nach Rechtskreis
Stadt Münster SGB III SGB II 
 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Arbeitslosenstatistik, Berichtsmonat September 2015 
 
Auffällig ist, dass beide Rechtskrei se annähernd die gleiche Struktur aufweisen, jedoch 
die Gruppe der Ausländer im SGB II deutlich größer ist als im SGB III  (24,6 % gege n-
über 12,3 %). Systembedingt ist auch die Gruppe der Langzeitarbeitslosen im SGB II mit 
55,0 % signifikant größer als der Anteil der Langzeitarbeitslosen im SGB III mit  11,6 % 
(vgl. Abb. 8) . Den Ausführungen in Kapitel 1.2 zu den steigenden Anforderungen des 
Arbeitsmarktes wird im Folgenden die Struktur der leistungsberechtigten Personen im 
SGB II, insbesondere auch zu Schul - und Berufsabschlüssen in Kapitel 1.3.1.1, gege n-
übergestellt.  
 
1.3.1 Struktur der leistungsberechtigten Personen im Jobcenter Münster 
Das Jobcenter der Stadt Münster  unterstützt und betreut insgesamt 21.280 Personen, 
davon knapp 14.770 erwerbsfähige Leistungsberechtigte in rund 11.100 Bedarfsgemein-

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 
 
 
- 14 - 
schaften (vgl. Abb. 9 und 10) . Die Entwicklung der Zahlen im Zeitverlauf (vgl. Abb. 11 ) 
zeigt, dass sich die wachsende Stadtbevölkerung Münsters insbesondere seit 2011 auch 
im SGB II niederschlägt . Dabei ist der Bestan d der Langzeitleistungsbeziehenden  und 
der Arbeitslosen im SGB II relativ konstant geblieben, letzterer in 2015 sogar mit a b-
nehmender Tendenz.  
 
Abbildung 9: 
Insgesamt männlich weiblich
Personen in Bedarfsgemeinschaften 21.280 10.612 10.668
Nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte 6.509 3.306 3.203
Unter 15 Jahre 6.256 3.193 3.063
15 Jahre und älter 253 113 140
Deutsche 5.372 2.728 2.644
Ausländer 1.019 530 489
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte 14.771 7.306 7.465
15 bis 24 Jahre 2.911 1.401 1.510
25 bis 49 Jahre 8.335 3.941 4.394
50 Jahre und älter 3.525 1.964 1.561
Deutsche 10.727 5.363 5.364
Ausländer 3.889 1.866 2.023
Alleinerziehende 2.124 134 1.990
Langzeitleistungsbeziehende 9.239 4.275 4.964
17 bis 24 Jahre 1.240 562 678
25 bis 49 Jahre 5.244 2.198 3.046
50 Jahre und älter 2.755 1.515 1.240
Deutsche 7.070 3.327 3.743
Ausländer 2.060 896 1.164
Alleinerziehende 1.607 82 1.525
mit Erwerbseinkommen 3.123 1.379 1.744
Bisherige Verweildauer: unter 2 Jahre 760
Bisherige Verweildauer: 2 bis 4 Jahre 2.450
Bisherige Verweildauer: 4 Jahre und länger 5.959
Strukturdaten: Jobcenter Münster - Personen in der Grundsicherung für Arbeit 
 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Grundsicherungsstatistik SGB II, Berichtsmonat Juni 2015

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 
 - 15 - 
Abbildung 10: 
Strukturdaten Jobcenter der Stadt Münster –                                                                         
Bedarfsgemeinschaften in der Grundsicherung für Arbeit 
gesamt        
11.093 
 
100,0 % 
  mit 1 Person 6.266 56,5 % 
  mit 2 Personen 2.003 18,1 % 
  mit 3 Personen 1.344 12,1 % 
  mit 4 Personen  789 7,1 % 
  mit 5 und mehr Personen 691 6,2 % 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Grundsicherungsstatistik SGB II, Berichtsmonat Juni 2015 
 
 
Abbildung 117: 
 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Grundsicherstatistik und Arbeitslosenstatistik  
Um die erwerbsfähigen Lei stungsberechtigten gemäß ihrer unterschiedlich en Lebenssi-
tuationen individuell und professionell beraten und fördern zu können, werden sie en t-
sprechend ihrer zielgruppenspezifischen Bedürfnisse von spezialisierten Jobco aches 
beraten, die auch die relevanten Netzwerke gut kennen und eng mit ihnen kooperieren. 
Dabei unterscheidet das  Jobcenter der Stadt Münster  zwischen folgenden Per sonen-
gruppen:   
 
 
 
                                                
7 Die Zahl der Langzeitleistungsbeziehenden wird durch die Statistik der Bundesagentur für Arbeit erst seit 2011 ausge-
wiesen.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 
 
 
- 16 - 
 Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahre 
 25 bis 49-Jährige 
 über 50-Jährige / „50plus“8 
 Alleinerziehende 
 Menschen mit Migrationsvorgeschichte 
 Menschen mit Behinderung und Rehabilitand/Innen 
 Gründungswillige und Selbständige 
 
Die Organisationsstruktur des Jobcenters der Stadt Münster ist entsprechend ausgerich-
tet (vgl. Abschnitt 1.1.). Eine ausführliche Darstellung der Zielgruppen erfolgt in Abschnitt 
1.3.1.2. 
 
Eine Ausnahme bilden die Kund/Innen mit Migrationsvorgeschichte bzw. die Personen-
gruppe der Auslä nder/Innen, die grundsätzlich in allen Zielgruppen vertreten sind. Im 
Rahmen des Projekts MAMBA („Münsters Aktionsprogramm für Migrantinnen und Mi g-
ranten und Bleibeberechtigte zur Arbeitsmarktintegration in Münster und im Münste r-
land“) werden Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt in einem 
gesonderten Team durch spezialisierte Jobcoaches beraten. Zwar ist das Projekt MA M-
BA zum 30.06.2015 ausgelaufen, die gesonderte Betreuung des Personenkreises wurde 
jedoch beibehalten. MAMBA ist deshalb in der folgenden Darstellung der Verteilung der 
Zielgruppen im Jobcenter der Stadt Münster  weiterhin enthalten. Das Projekt wird ab 
dem 01.01.2016 in einer neuen Förderphase fortgesetzt. 
 
Abbildung 12:    
 
Quelle: Eigene Auswertung, Stand: August 2015 
 
                                                
8 Die gesonderte Betreuung der Personengruppe der über 50-Jährigen wird zum 31.12.2015 mit Abschluss des Projekts 
„50plus“ beendet (vgl. hierzu auch die Abschnitte 1.3.1.2 und 2.2.5), die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gemäß 
ihres Profils den übrigen Zielgruppen zugeordnet. Damit ändern sich entsprechend insbesondere die Struktur und auch 
der Name der Zielgruppe „25- bis 49-Jährige“.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 
 - 17 - 
Die prozentuale Verteilung der Zielgruppen  (vgl. Abb. 12)  entspricht im Wesentlichen 
den Werten der  Vorjahre. Die Zielgruppe der Kund/Innen über 50 Jahre  hat allerdings 
von 24 %  auf 20 % Prozent abgenomm en. Rehabilitand /Innen und Menschen mit 
Schwerbehinderung machen dagegen mit einer Steigerung um 3 % zum Vorjahr mittle r-
weile 8 % der im Jobcenter der Stadt Münster  betreuten erwerbsfähigen Leistungsb e-
rechtigten aus. Die übrigen Zielgruppen sind hinsichtlich ihrer Anteile gleich geblieben 
oder haben sich lediglich um einen Prozentpunkt verringert oder vergrößert.  
 
Die Auswertung der Zielgruppe „Menschen mit Migrationsvorgeschichte“ wird gesondert 
vorgenommen, da diese Personen in allen Zielgruppen vorzufinden sind. Um eine Migra-
tionsbetrachtung der Kundendaten des Jobcenters durchführen zu können, wird inne r-
halb der abgeschotteten Statistikdienststelle aus dem Melderegister der Stadt Münster 
die Ku ndendatei mit den notwendigen Migrationsinformationen aus de m Melderegister 
der Stadt Münster angereichert. Die Statistikdienststelle erstellt dann unter Beachtung 
des Datenschutzes aggregierte statistische Auswertungen. Durch dieses Verfahren kann 
die mit dem Kommunalen Integrationszentrum abgestimmte Betrachtungsweise von Mig-
ration für die Kundendaten des Jobcenters angewendet werden. Rund 99 % der vera r-
beiteten Daten konnten so eindeutig ermittelt werden. 
 
Abbildung 13:    
 
Quelle: Eigene Auswertung in Zusammenarbeit mit dem Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung,  
Stand: Januar 2015 
 
Über die Hälfte aller Leistungsberechtigten des Jobcenters der Stadt Münster  hat eine 
Migrationsvorgeschichte. Ihr Anteil ist seit April 2014 von 49 % auf 52 % gestiegen  (vgl. 
Abb. 13). Abzuwarten bleibt die weitere Entwicklung der Zahlen 2016 und darüber hi n-
aus vor dem Hintergrund der Flüchtlingsmigration.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 
 
 
- 18 - 
Abbildung 14:   
Quelle: Eigene Auswertung, Stand: August 2015 
 
Der Anteil von männlichen und weiblichen  Leistungsberechtigten im Jobcenter der Stadt 
Münster ist weiterhin annähernd gleich groß (vgl. auch Abb. 7 und 8), unterscheidet sich 
aber in den einzelnen Zielgruppen (vgl. Abb. 14). Am signifikantesten ist die Differenz bei 
den Alleinerziehenden: Rund 9 6 % der Alleinerziehenden sind Frauen, während in den 
übrigen Zielgruppen der Anteil der Männer höher ist. Die Hauptverantwortung  für die 
Erziehung von Kindern in sogenannten Einelternfamilien und damit auch die Thematik 
der Vereinbarkeit von Familie und Beruf liegt somit überwiegend bei den Müttern. 
 
1.3.1.1  Qualifikationsprofile und Einkommensstruktur der Leistungsberechtigten 
 
Zwischen den Qualifikationsanforderungen, die an Beschäftigte gest ellt werden (vgl. 
auch Kap. 1.2),  und den Qualifikationsprofilen der Leistungsberechtigten im SGB II be-
stehen im Allgemeinen erhebliche Diskrepanzen. Diese Erkenntnis ist nicht neu und 
wurde in der Vergangenheit bereits umfangreich  thematisiert. Das Jobcenter der Stadt 
Münster setzt umfangreiche Maßnahmen und Instrumente  zur Qualifizierung  der Lei s-
tungsberechtigten ein, insbesondere der Jugendlichen, aber auch der über 25 -Jährigen, 
um sie erfolgreich in den Arbeitsmarkt mit seinen komplexen Anforderungen zu integri e-
ren. Angesichts der hohen Zahlen der Leistungsberechtigten o hne Schul- und Berufsab-
schluss oder nicht (mehr) verwertbarer Qualifikationen mögen die ergriffenen Maßna h-
men als ungenügend erscheinen. Es gilt jedoch zu berücksichtigen, dass in vielen Fällen 
die pe rsönlichen Rahmenbedingungen und /oder eine eingeschrä nkte Prozessfähigkeit 
der Kundinnen und Kunden einer erfolgreichen Qualifizierungsmaßnahme im Weg st e-
hen und die Vorschaltung anderer Mittel oder einer begleitende Unterstützung erfordern, 
um die Qualifizierungsfähigkeit des Leistungsberechtigten herzustellen bzw. um den Ab-
bruch einer Maßnahme zu vermeiden. Das Jobcenter der Stadt Münster  wird den Ei n-
satz solcher vorbereitender und begleitender Maßnahmen weiter intensivieren.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 
 - 19 - 
Schulabschluss9 
Über ein Drittel der Leistungsberechtigten im Jobcenter der Stadt Münster hat nachweis-
lich keinen Schulabschluss (34,4 %). 24,1 % verfügen über einen Hauptschulabschluss, 
2,2 % haben die Förderschule abgeschlossen (vgl. Abb. 15).  
Abbildung 15:   
 
Quelle: Eigene Auswertung, Stand: August 2015 
 
Von den arbeitslosen Jugendlichen unter 25 Jahren haben 29,8 % nachweislich keinen  
Schulabschluss, 23,7 % den Hauptschulabschluss und 4,5 % den  Förderschulabschluss 
(vgl. Abb. 16).  
 
Angesichts der Tatsache, dass die Aufnahme einer Berufsausbildung und ein e 
nachhaltige Perspektive auf dem Arbeitsmarkt ohne Schulabschluss, aber auch mit dem 
Abschluss der Förder schule oder Hauptschule kaum möglich oder zumindest sehr 
erschwert sind, ergreift das Jobcenter zahlreiche Maßnahmen, um den Erwerb eines 
Schulabschlusses zu unterstützen. Bei den Jugendlichen wird insbesondere eng mit 
dem Amt für Schule und Weiterbildung sowie den Schulen kooperiert, um 
Schulabbrüche zu vermeiden und die Schüler/Innen zur Absolvierung eines 
(höherwertigen) Schulabschlusses zu motiviere n. Darüber hinaus kann das Jobcenter 
gem. § 81 SGB III lediglich die Weiterbildungskosten zum nachträglichen Erwerb des 
Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Schulabschlusses übernehmen, 
insofern die Leistungsberechtigten dies selbst anstreben. 
 
                                                
9 Nicht berücksichtigt wurden die Fälle, bei denen dieses Merkmal statistisch (noch) nicht erfasst ist  („ohne Angabe“) und 
Leistungsberechtigte, die (noch) keiner Zielgruppe zugeordnet sind.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 
 
 
- 20 - 
Abbildung 16:    
 
Quelle: Eigene Auswertung, Stand: August 2015 
 
Für eine Analyse zu den Schulabschlüssen der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im 
Jobcenter der Stadt Münster sind 841 Datensätze von erwerbsfähigen Leistungsberech-
tigten ausgewertet worden, die einen Schul - oder Berufsabschluss selbst anstreben. 
Zum Zeitpunkt der Erhebung (Oktober 2015) waren 414 erwerbsfähige Leistungsberech-
tigte arbeitslos, davon 82 Personen unter 25 Jahre und 332 Personen über 25 Jahre . 
Davon hatten 36 Personen unter 25 Jahre  und 173 Personen über 25 Jah re keinen 
Schulabschluss oder den Abschluss der Sonderschule L/G.  Eine Förderung zum nac h-
träglichen Erwerb  des Hauptschulabschlusses wäre für diesen Personenkreis also gem. 
§ 81 SGB III möglich. Dieses Ziel wurde jedoch nur mit insgesamt sechs erwerbsfähigen 
Leistungsberechtigten direkt angestrebt. Hierbei handelt es sich um fünf  Personen unter 
25 Jah re und eine  Person über 25 Jahre . Bei der Mehrheit der erwerbsfähigen Lei s-
tungsberechtigten (über 50 % der Jugendlichen und fast 58 % der erwerbsfähigen Lei s-
tungsberechtigten im Alter von 25 – 49 Jahre) reichten die Deutschkenntnisse zum Zeit-
punkt der Datenerhebung nicht aus, um erfolgreich den Hauptschulab schluss zu erwer-
ben, so dass zunächst Maßna hmen der Sprachförderung (Integrations kurs etc.) vorra n-
gig waren . B ei den übrigen Leistungsberechtigten  wurden andere Maßnahmen ang e-
strebt oder standen in der Person liegende Gründe  dem Ziel „Nachholen des Haup t-
schulabschlusses“ entgegen. 
 
Von August 2014 bis Juli 2015 nahmen insgesamt 152 erwerbsfähige Leistungsberech-
tigte an Maßnahmen teil, bei denen die Möglichkeit zur Vorbereitung auf die externe Prü-
fung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses vorhanden war. Davon nahmen 47 Perso-
nen an einer Maß nahme teil, bei denen die Vorbereitung auf die e xterne Prüfung zum 
Erwerb des Hauptschulabschlusses Schwerpunkt der Maßnahme war . Insgesamt sind 
24 Teilnehmende zur Externen Prüfung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses ang e-
treten, davon haben 21 Personen den Hauptschulabschluss Kl. 9 oder Kl. 10 tatsächlich 
erworben.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 
 - 21 - 
Nicht alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, denen die Möglichkeit zum nachträgl i-
chen Erwerb des Hauptschulabschlusses geboten wird, nehmen diese auch wahr. Bei-
spielsweise ist das Modul zur Vorbereit ung auf die e xterne Prüfung zum Erwerb des 
Hauptschulabschlusses im Rahmen des gewerblich-technischen Trainingscenter im Zeit-
raum August 2014 bis Juli 2015 von keinem der Teilnehmenden  genutzt worden. Bei-
spielhaft zeigt eine  Analyse der Maßnahme „Schulabsc hluss Plus“ für Jugendliche  zu-
dem, dass oftmals trotz eingehender Bemühungen aller Beteiligten das gesteckte Ziel 
zum gegebenen Zeitpunkt aus diversen Gründen nicht erreicht werden kann. Insgesamt 
waren der Maßnahme 19 Teilnehmende zugewiesen worden, davon  haben 9 Personen 
die Maßnahme abgebrochen. Gründe für den Abbruch waren psychische Überforderung 
(3), Schwangerschaft (2 ), mangelnde Motivati on (2 ), schulische Überforderung (1) und 
Suchtmittelkonsum (1).  
 
Insgesamt ist das Angebot des Jobcenters der Stadt Münster an Maßnahmen und Tei l-
nahmeplätzen zum Erwerb des Hauptschulabschlusses größer als der Bedarf. D as Job-
center wird seine Bemühungen fortsetzen und intensivieren, Jugendliche, aber auch 
(junge) Erwachsene  mit entsprechender beruflicher Perspektive  beim Erwerb des 
Hauptschulabschlusses zu unterstützen.  Grundsätzlich jedoch ist die Verringerung der 
jungen Menschen ohne Schulabschluss eine Aufgabe des Bildungssystems und der Ge-
samtgesellschaft. Hier sind verstärkte präventive Ansätze gefragt. 
 
 
Berufsabschluss10 
In Parallele zur Analyse der Schulabschlüsse überrascht es nicht,  dass ein großer Anteil 
der Leistungsberechtigten im SGB II auch über keine abgeschlossene Berufsausbildung 
verfügt. Im Jobcenter der Stadt Münster  betrifft dies 63,1 % der Leistung sberechtigten 
insgesamt. Hinzu kommen weitere 3,9 %, die einen in Deutschland nicht anerkannten 
Berufsabschluss haben (vgl. Abb. 17).  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
                                                
10 Nicht berücksichtigt wurden die Fälle, bei denen dieses Merkmal statistisch (noch) nicht erfasst ist  („ohne Angabe“) und 
Leistungsberechtigte, die (noch) keiner Zielgruppe zugeordnet sind.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 
 
 
- 22 - 
Abbildung 17:  
 
Quelle: Eigene Auswertung, Stand: August 2015 
 
Um die Chancen auf eine existenzsichernde und nachhaltige Berufsperspektive der Leis-
tungsberechtigten zu steigern, investiert das Jobcenter der Stadt Münster  deshalb in 
großem Umfang in qualifizierende (abschlussbezogene) Weiterbildungen, insbesondere 
einzelbetriebliche Umschulungen, aber auch überbetriebliche und schulische Maßna h-
men. So wurden bis zum 22.10.2015 insgesamt 113 Umschulungen gefördert, davon 66 
(58,4 %) für Männer und 47 (41,6 % ) für Frauen. Von den 113 geförderten Leistungsb e-
rechtigten haben 47 Personen (40,7 %) eine  Migratio nsvorgeschichte. Die Umschu-
lungsberufe richten sich dabei an de n Potenzialen der Umsch üler/Innen, aber auch den 
Bedarfen des regionalen Arbeitsmarkts aus. So sind die „Top 5“ der Umschulungsberufe 
Altenpflegehelfer/In, Berufskraftfah rer/In und Busfahrer/In, Hauswirtschafter/In, Fachi n-
formatiker/In und Industriekaufmann/ -frau. Zusätzlich zu den Umschulungen werden 
zahlreiche weitere Qualifizierungsmaßnahmen geförde rt (s. Übersicht in Kap. 3.3 ). Bei 
den Leistungsberechtigten, die über einen Berufsabschluss verfügen, der in Deutschland 
nicht anerkannt ist, gilt es besonders, an die vorhandenen Potenziale anzuknüpfen und 
für den deutschen Arbeitsmarkt nutzbar zu machen. Dies wird insbesondere hinsichtlich 
des zu erwartenden Zuwachses  an geflüchteten Leistungsberechtigten eine zunehmend 
wichtige Rolle spielen.  
 
Jugendlichen und jungen Erwachsene mit Schulabschluss11 muss eine möglichst rasche 
Anschlussperspektive für eine Berufsausbildung oder ein Studium eröffnet werden. Von 
großer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang weiterhin die gute Vernetzung und Z u-
sammenarbeit mit der Stabstelle „Übergang Schule und Beruf“ im Amt für Schule und 
Weiterbildung, den Berufsberater/Innen der Agentur für Arbeit, der Jugendhilfe, der J u-
gendberufshilfe und we iteren Akteuren. Insbesondere für die Jugendl ichen, die noch 
nicht ausbildungsreif sind oder für die beispielsweise eine Einstiegsqual ifizierung oder 
                                                
11 Die Verteilung von Berufsabschlüssen der unter 25-Jährigen wird nicht gesondert dargestellt, da dieses Merkmal für die 
Altersgruppe, die sich generell mitten im Berufsfindungs- und Ausbildungsprozess befindet, nicht aussagekräftig ist.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 
 - 23 - 
eine Berufsvorbereitende Maßnahme nicht in Frage kommt, werden spezielle Förderu n-
gen angeboten. Konkrete Maßnahmen und Projekte sind in den Abschnitten 2.2.2, 2.4.2 
und 3.2 aufgeführt.  
 
Um insbesondere das Angebot an praxisbezogenen einzelbetrieblichen Ausbildungs - 
und Umschulungsplätzen mit anschließender Übernahmemöglichkeit weiter auszuba u-
en, geht der Arbe itgeber- und Vermittlungsservice des Jobcenters der Stadt Münster  
diesbzgl. offensiv auf Arbeitgebende zu.   
 
 
Einkommensstruktur aus Erwerbstätigkeit12 
68,3 % der Leistungsberechtigten im Jobcenter der Stadt Münster  erzielen kein 
Einkommen (5.057 Männer und 4.977 Frauen, vgl. Abb. 18). 
 
Abbildung 18:    
 
Quelle: Eigene Auswertung, Stand: August 2015 
 
31,7 % der Leistungsberechtigten sind sogenannte Erwerbsaufstocker. Sie erhalten 
neben ihrem Erwerbseinkommen auch Transferleistung en und reduzieren damit ihre 
Hilfebedürftigkeit und ihre Abhängigkeit von staatlichen Sozialleistungen. Auf dem Weg 
zu einer Beendigung des Leistungsbezuges kann e ine (Teilzeit -)Beschäftigung den  
ersten Schritt darstellen und weitere berufliche Chancen und  Perspektiven eröffnen. 
Allerdings gelingt es einem  Großteil der Aufstocker langfristig nicht, das erzielte 
Erwerbseinkommen siginifikant zu steigern und ihren eigenen Lebensunterhalt bzw. den 
ihrer Bedarfsgemeinschaft vollständig zu bestreiten. Insbesondere die hohen Mietkosten 
in Münster und der Mangel an erschwinglichem Wohnraum erschweren den Weg aus 
dem Leistungsbezug, so dass die Reduzierung d er Anzahl der Langzeitleistungs -
beziehenden für das Jobcenter der Stadt Münster  eine große Herausforderung 
                                                
12 In der Statistik wurden nicht alle Kundinnen und Kunden des Jobcenters der Stadt Münster erfasst. Nicht berücksichtigt 
wurden die Kundinnen und Kunden, die keiner Fachstelle zugeordnet sind.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 
 
 
- 24 - 
darstellt13. Für Leistungsberechtigte, die einer niedrig entlohnten Tätigkeit nachgehen, 
sowie (Allein-)Erziehende und gesundheitlich Eingeschränkt e ist der Zugang zu einer 
existenzsichernden Beschätigung besonders schwer. 
 
1.3.1.2   Zielgruppen und Bedarfslagen  
 
Das Profiling und die Hi lfeplanung für die Leistungsberechtigten wird nach dem fa:z -
Modell14 durchgeführt. Dabei wird ein für die Kundin/den Kunden vorrangig anzustrebe n-
des Förderziel vereinbart. Für über ein Drittel der Leistungsberechtigten ist aus ve r-
schiedenen Gründen (insbesondere Absolvierung einer allgemein - oder berufsbildenden 
Schule oder einer Ausbildung, Erziehung eines Kindes unter 3 Jahren, Pflege ei-
ner/eines Angehörigen) derzeit keine Hilfeplanung erforderlich . Diese Personen sind bei 
den nachfolgend aufgeführten Darstellungen der Verteilung der Förderziele, gesamt und 
zielgruppenspezifisch, nicht berücksichtigt15. 
 
Abbildung 19:   
 
Quelle: Eigene Auswertung, Stand: August 2015 
 
 
Mit 24 % der übrigen Leistungsb erechtigten wird die Direktvermittlung16 angesteuert. Mit 
knapp Dreiviertel der Leistungsberechtigten, mit denen eine Hilfeplanung entwickelt wird, 
                                                
13 Vgl. hierzu auch die Ergebnisse der Mini-Job-Studie „Struktur, Rahmenbedingungen und Hintergründe von Mini-Jobs in 
der Region Münsterland. Kurzbericht 2015“, die im Auftrag der Regionalagentur Münsterland und der „Initiative der Kom-
munalen Jobcenter in der Region Münsterland“ erstellt worden ist. 
14 Das Fallsteuerungskonzept des Jobcenters der Stadt Münster. fa:z© = Förderansatz: Ziel 
15 Auch die Leistungsberechtigten, für die noch kein Förderziel vereinbart wurde, tauchen sind in diesen Zahlen entspre-
chend nicht auf. Als Folge weichen die Zahlen in diesem Abschnitt von den Zahlen der Statistik der Bundeagentur für 
Arbeit in den Abbildungen 8 und 10 sowie von den Anteilen der Männer und Frauen in den Zielgruppen in Abbildung 14 
ab. 
16 Bei Vereinbarung des Förderziels Direktvermittlung ist im Rahmen der fa:z-Logik nicht zwingend eine sofortige Integra-
tion in Arbeit möglich. Mit vielen Arbeitsuchenden muss zunächst das Bewerbungs- und Stellensuchverhalten, z. B. durch 
ein Bewerbungstraining, gestärkt werden, und es sind umfassende Bemühungen, auch durch den Arbeitgeber- und Ver-
mittlungsservice des Jobcenters, notwendig, um die Kundin/den Kunden passend am Arbeitsmarkt zu platzieren.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 
 - 25 - 
müssen zunächst andere Ziele als die Aufnahme einer Beschäftigung auf dem 1. A r-
beitsmarkt verfolgt werden (vgl. Abb. 19).  
 
Aus Abbildung 20 ist ersichtlich, welche Ressourcenbereiche den einzelnen Förderzielen 
zugrunde liegen und ggf. einer Stärkung bedürfen. 
 
Abbildung 20: Ressourcenbereiche und Ziele im fa:z-Modell 
 
 
Neben den allgemeinen Kundenstrukturdaten w erden im R ahmen der jährlichen A r-
beitsmarktplanung auch die individuellen Bedarfe der jeweiligen Zielgruppen (vgl. Abbil-
dung 12) in gesonderten Planungsworkshops  analysiert und berücksichtigt.  Die Pl a-
nungsworkshops werden unter Beteiligung des Jobcenter -Beirats sowie Vertreter/Innen 
der relevanten Fachämter durchgeführt. Im Folgenden werden die einzelnen Zielgruppen 
kurz beschrieben und die wesentlichen Handlungsbedarfe aufgezeigt.  
 
 
Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahre / U25 
Im Jobcenter der Stadt Münste r werden durchschnittlich 2.6 00 Jugendliche und junge 
Erwachsene im Alter von 15 bis unter 25 Jahre  betreut. Davon besuchen ca.  1.000 Ju-
gendliche eine allgemein - oder berufsbildende Sch ule. Fast 5 00 weitere Jugendliche 
stehen dem Arbeitsmarkt  aktuell nicht zur Verfügung, weil sie beispielsweise eine b e-
triebliche, schulische oder außerbetriebliche Ausbildung, eine berufsvorbereitende Maß-
nahme oder eine Einstiegs qualifizierung (EQ) absolvieren, sich der Kindeserziehung 
widmen, der Leistungsanspruch (noch) nic ht geklärt ist, etc. Im August waren 681 Ju-
gendliche und junge Erwachsene  arbeitslos oder  arbeitsuchend registriert,  davon 270 
(39,6 %) weibliche und 411 (60,4 %) männliche. D ie Förderziele verteilen sich wie folgt  
(vgl. Abb. 21):

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 
 
 
- 26 - 
Abbildung 21:  
 
Quelle: Eigene Auswertung, Stand: August 2015 
Der hohe Anteil der Zielgruppe U25, mit denen zunächst die Stärkung der Wettbewerb s-
fähigkeit angesteuert wird  (47 %), ergibt sich überwiegend aus der Tatsache, dass ein 
großer Teil der ar beitslosen Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter 25 Jahren 
keine abgeschlossene Schul- und Berufsausbildung besitzt und das Jobcenter der Stadt 
Münster durch Qualifikation eine nachhaltige und existenzsichernde berufliche Perspe k-
tive schaffen möchte . Daher steht der Leitsatz „Ausbildung vor kurzfristiger I ntegration“ 
auch für 2016  weiterhin im Vordergrund. Die Fachstelle U25 führt in diesem Sinne seit 
dem 01.01.2012 mit spezialisierten Ausbildungsstellenvermittler /Innen die Ausbildungs-
vermittlung in Eigenregie durch. Die Einmündung in Ausbildung wird dabei aktiv und sys-
tematisch nach einem 10 -Punkte-Plan verfolgt. Zur zusätzlichen Unterstützung der Au s-
bildungssuchenden wurde bereits zum 01.04.2014 eine gemeinsame Jugendservicestel-
le mit der Agentur für A rbeit eingerichtet. Die bewährten gemeinsamen Beratungen der 
Jobcoaches mit der Berufsberatung der  Agentur für Arbeit finden seit dem in zweiwöchi-
gem Abstand statt.  Mit dieser und weiteren Maßnahmen wird auch den J ugendlichen 
Rechnung getragen, die dem Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt bereits näher stehen (22 
% im Förderziel Direktvermittlung), um sie gezielt zu unterstützen und zu integrieren. 
 
Mit den Ausbildungsbegleitenden Hilfen  und der Assistierten Ausbildung, die zum 
01.05.2015 neu eingeführt wurde  (das Jobcenter der Stadt Münster  beteiligt sich an e i-
ner von der Agentur für Arbeit ausgeschriebenen Maßnahme), unterstützt das Jobcenter 
der Stadt Münster förderungsbedürftige junge Menschen in der Ausbildung 
1. beim Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten,   
2. bei der Förderung fachtheoretischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten und  
3. bei der Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses.  
  
Die Verbesserung des Schulabschlusses wird außerdem in den Beratungen immer wie-
der als Ziel in den Vorder grund gerückt, um den Weg in Ausbildung zu ebnen.  Im Pla-
nungsworkshop für das Jahr  2016 wurde festgehalten, dass insgesamt etwa 380 J u-

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 
 - 27 - 
gendliche aus der Fachstelle U25 über keinen Schulabschluss verfügen. Daher werden 
Maßnahmen zur entsprechenden Unterstütz ung vom Jobcenter weiter finanziert (u.a. 
Schulabschluss Plus).  
 
Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben verstärkt gezeigt, dass nicht alle Jugend-
lichen ohne Weiteres imstande oder motiviert  sind, einen Schulabschluss zu erla ngen 
bzw. nachzuholen oder eine Ausbildung zu absolvieren , wie die exemplarische Auswe r-
tung zu den Maßnahmen zum Nachholen des Hauptschulabschlusses zeigt (vgl. A b-
schnitt 1.3.1.1). So gilt es mit immerhin 20 % zunächst die Prozessfähigkeit (z. B. au f-
grund schwieriger persönlicher Rahmenbedingungen oder eingeschränkter lebensprakti-
scher Kompetenzen) zu stärken. Auch für diese jungen Menschen werden  vermehrt ge-
eignete Maßnahmen und Projekte durchgeführt . In Fortsetzung der erfolg versprechen-
den Ansätze aus den vergangenen Jahren liegt einer der Handlungsschwerpunkte im 
Jahr 2016 weiterhin auf der Zielgruppe der Jugendlichen, insbesondere auf der gezielten 
und bedarfsgerechten Förderung benachteilig ter junger Menschen  (vgl. die detaillierten 
Darstellungen in den Abschnitten 2.2.2, 2.4.2 und 3.3, hier insbesondere Abbildung 49).  
 
 
25- bis 49-Jährige 
Die Gruppe der 25 -49-Jährigen umfasst systematisch gesehen all diejenigen erwerbsf ä-
higen Leistungsberechtigten, die keiner anderen Zielgruppe zugeordnet werden. Sie ist 
mit 39,0 % aller erwerb sfähigen Leistungsberechtigten die quantitativ größte und sicher 
auch heterogenste Zielgruppe. Von den 2.765 Personen, mit denen eine Hilfeplanung 
erstellt wurde, sind 1.024 (37 %) Frauen und 1.741 (63 %) Männer.  
Abbildung 22: 
 
Quelle: Eigene Auswertung, Stand: August 2015 
 
Für immerhin ein Drittel der 25 - bis 49-Jährigen wird über das Förderziel der Direktve r-
mittlung kurz- bis mittelfristig die Integration in Beschäftigung angestrebt (vgl. Abb. 22). 
Das bewährte Beratungs - und Unterstützungsangebot und insbesondere auch die Ei n-

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 
 
 
- 28 - 
bindung des Arbeitgeber- und Vermittlungsservice des Jobcenters der Stadt Münster als 
direkte Schnittstelle zu den Arbeitgebenden, werden 2016 fortgesetzt und ausgebaut 
(vgl. die Abschnitte 2.2.2. und 2.4 .2). Des Weiteren soll durch beschäftigungsvorberei-
tende Angebote mit Arbeits - und Berufsbezug ein „gleitender“ Übergang in den 1. A r-
beitsmarkt gestaltet werden: z.B. durch individuelle Stärkenermittlung mit Praxisbezug 
oder in Form einer assistierten Arbei tsaufnahme durch ein begleitendes Coaching. Die 
Angebote sollen aufeinander aufbauen und in einen kontinuierlichen Beratungsprozess 
eingebettet sein. 
Für die ca. zwei Drittel Leistungsberechtigten der Zielgruppe, mit denen zunächst andere 
Ziele als die Dir ektvermittlung verfolgt werden, soll  der Fokus 2016 zum einen auf die 
Aufrechterhaltung und Stärkung bzw. Wiederherstellung der Beschäftigungsf ähigkeit 
gelegt werden. Eine große Herausforderung besteht darin, Angebote zu kreieren, die mit 
den Bedürfnissen und Erwartungen der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten überei n-
stimmen. Des Weiteren zeigt die Erfahrung aus  dem Jahr 2015 und davor, dass bei der 
Aktivierung und Entwicklung von „weichen“ Ressourcen ein längerer Zeitraum berüc k-
sichtigt werden sollte, damit sich die angestrebten Ziele wirkungsorientiert entfalten kö n-
nen. Diese Erkenntnis soll 2016 verstärkt in die individuelle Beratung und in die Konz i-
pierung von Fördermaßnahmen einfließen. 
Knapp 63 % der Personen in dieser Zielgruppe sind Langzeitleistungsbeziehende und 
stehen damit, wie bereits 2015, im geschäftspolitischen Fokus des Jobcenters der Stadt 
Münster. Konkrete Ziele, Maßnahmen und Projekte für Langzeitleistungsbeziehende und 
Langzeitarbeitslose in den Jahren 2015 und 201 6 sind in den Abschnitt en 2.2.2, 2.4.2 
und 3.3 dargestellt.  
 
Über 50-Jährige / „50plus“ 
In der Zielgruppe der über 50 -Jährigen wurde mit 1.907 Leistungsberechtigten ein Fö r-
derziel festgelegt. 786 Personen (41,2 %) davon sind Frauen und 1.121  (58,8 %) Mä n-
ner. 
 
Viele der älteren Arbeitsuchenden bringen für die Arbeitsmarktintegration förderliche 
Qualitäten wie Berufserfahrung, Zuverlässigkeit und Problemlösungskompetenzen mit. 
Dennoch haben s ie es schwerer als jüngere Menschen, wieder Arbeit zu finden, wenn 
sie einmal arbeitslos g eworden sind. Dies ist nicht nur auf Vorbehalte der Arbeitgebe n-
den, sondern auch auf objektiv vorhandene Leistungseinschränkungen z urückzuführen. 
So wird mit 42 % der über 50-Jährigen Leistungsberechtigten zunächst die Stabilisierung 
der Erwerbsfähigkeit angestrebt, weil schwerwiegende gesundheitliche Einschränkungen 
vorliegen, die die Integration in Arbeit schwierig oder unmöglich gesta lten. Dies umfasst, 
wie in allen Zielgruppen, auch psychische Erkrankungen. Mit weiteren 38 % stehen z u-
nächst die Stärkung  der Wettbewerbsfähigkeit oder der Prozessf ähigkeit an (vgl. Abb. 
23).

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 
 - 29 - 
Abbildung 23: 
 
Quelle: Eigene Auswertung, Stand: August 2015 
 
Das Jobcenter der Stadt Münster hat in den vergangenen Jahren durch die Teilnahme 
an dem Projekt „Perspektive 50plus“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 
zusätzliche personelle Ressourcen und Eingliederungsmittel für die Beratung, Förderung 
und Integration der über 50 -Jährigen Leistungsberechtigten nutzen können und hiermit 
gute Erf olge erzi elt (vgl. hierzu Abschnitt 2.2.5 ). Mit Auslaufen des Projekts zum 
31.12.2015 werden die hinzugewonnenen Kompetenzen hinsichtlich der Zielgruppe der 
älteren Arbeitsuchenden im Jobcenter der Stadt Münster in den Regelbetrieb überführt. 
Insbesondere sollen weiterhin Maßnahmen und Aktivitäten für Leistungsberechtigte mit 
eingeschränkter Leistungsfähigkeit durchgeführt werden, die nicht nur unter den Älteren, 
den Menschen mit Schwerbehinderung und den Rehabilitanden, sondern in allen Zie l-
gruppen vorhand en sind (vgl. Abschnitt 3.3, z. B. „Arbeitsdiagnostik für psychisch E r-
krankte und Krankheitseinsichtige“). Auch präventive Maßnahmen zur Erhaltung der G e-
sundheit, wie z. B. „Aktiv und Fit in den Job“, haben in den letzten Jahren an Bede utung 
gewonnen, aus der Einsicht heraus, dass sich Arbeitslosigkeit an und für sich nac hteilig 
auf die Leistungsfähigkeit auswirken kann. 
 
 
Alleinerziehende 
Für fast die Hälfte der Alleinerziehenden (47 %) ist eine Hilfeplanung zum gegenwärtigen 
Zeitpunkt nicht erforderlich, da Erziehende bis zum 3. Lebensjahr des Kindes dem A r-
beitsmarkt nicht zur Verfügung stehen müssen ( vgl. §10 SGB II).  Mit diesen Personen 
wird rechtzeitig vor dem 3. Geburtstag des jüngsten Kindes eine perspektivische Ber a-
tung durchgeführt. 
Von den  825 Alle inerziehenden, mit denen ein Förderziel vereinbart wurde,  sind 775       
(95,8 %) weiblich und 50 (4,2 %) männlich. Gemein ist beiden, dass sie die hauptsächl i-
che Sorge für die mit ihnen in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Kinder tragen. Oftmals

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 
 
 
- 30 - 
stellen ni cht ausreichende Betreuungsarrangements für die Kinder  ein Haup thindernis 
für die Integration in Beschäftigung dar. Daher wird mit 40 % der Alleinerziehenden die 
Stärkung der Prozessfähigkeit angestrebt (vgl. Abb. 24). Dabei werden unter konsequen-
ter Einbeziehung der kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II in K o-
operation mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien  insbesondere die Möglich-
keiten der Sicherstellung oder Ausweitung der Kinderbetreuung ausgelotet. 
Zusätzlich verfügt m ehr als die Hälfte der Zielgruppe nicht über eine abgeschlo ssene 
Ausbildung oder eine verwertbare berufliche Qualifizierung. Der Zugang zum ersten A r-
beitsmarkt und damit in eine mögliche eigenständige Finanzierung des Lebensunterhalts 
ist dadurch deutlich erschwer t, entsprechend steht für 31 % der Alleinerziehenden z u-
nächst die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit , insbesondere durch eine Qualifizierung, 
an. Darüber hinaus haben Alleinerziehende oftmals mit psychischen Belastungssituatio-
nen und gesun dheitlichen Einschränkungen zu kämpfen.  16 % der Alleinerziehenden 
verfolgen vorrangig die Stabilisierung ihrer Erwerbsfähigkeit.  
Abbildung 24: 
 
Quelle: Eigene Auswertung, Stand: August 2015 
 
Die größte Herausforderung liegt in der sinnvollen Ve rknüpfung der bestehenden Ang e-
bote unter Berücksichtigung der individuellen Voraussetzungen und strukturellen Ra h-
menbedingungen. So ist für (Allein -)Erziehende eine Reihe modularer, aufeinander au f-
bauender Teilzeit-Maßnahmen (z. B. „Impulse für Erwerbsarbe it“, „Teilzeiterstausbi l-
dung“, „Step by step zum Ziel“) konzipiert worden, die sich in den vergangenen Jahren 
bewährt haben und somit fortgesetzt werden (vgl. hierzu die Darstellung der Förderi n-
strumente in Abschnitt 3.3). 
 
Menschen mit Migrationsvorgeschichte 
Die Gruppe der Menschen mit Migrationsvorgeschichte setzt sich aus verschiedenen 
Personengruppen zusammen. Hierzu zählen erw erbsfähige Leistungsberechtigte  mit

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 
 - 31 - 
ausländischer Staatsangehörigkeit g enauso wie Personen, die bereits in Deutschland 
geboren und aufgewachsen und deren Eltern Migrantinnen bzw. Migranten sind (sog e-
nannter vererbter Migrationshintergrund), aber auch Deutsche mit persönlicher Migrat i-
onsvorgeschichte. Die Abbildung der Förderziele (vgl. Abb. 25) lässt sich nur anhand der 
Ausländer/Innen abbilden (vgl. hierzu die Ausführungen in Kapitel 1.3.1). 
Abbildung 25: 
 
Quelle: Eigene Auswertung, Stand: August 2015 
 
Mit 1.912 Ausländer/Innen wurde ein Förderziel vereinbart, davon sind 899 (47 %) Fra u-
en und 1.013 (53 %) Männer. Mit fast der Hälfte  (47 %)  dieser leistungsberechtigten 
Ausländer/Innen wurde das Förderziel „Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit“  vereinbart. 
Dies ist zu großen Teilen auf  den Ressourcenbereich der Qualifikation, d. h. einge-
schränkte Deutschkenntnisse und fehlende oder nicht anerkannte Schul- und Berufsab-
schlüsse zurückzuführen.  Zum Erlernen der Deutschkenntnisse abso lvieren viele der 
Ausländer/Innen bzw. Migrant/Innen zunächst einen Integrationskurs, da rüber hinaus 
bietet auch das Jobcenter Maßnahmen mit Spracherwerbsanteil an („Basiskompetenzen 
für Arbeit“, „Integrationsseminar für Migrant/Innen“). Des Weiteren liegt auch für die Leis-
tungsberechtigten mit Migrationsvorgeschichte ein Hauptaugenmerk auf dem Erwerb 
eines Schulabschlusses und einer beruflichen Qualifikation. 
 
Schon j etzt verfügt über  die Hälfte aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten  im Job-
center der Stadt Münster über eine Migrationsvorgeschichte. Für das kommende Jahr ist 
durch die Flüchtlingszuwanderung auch im Jobcenter der Stadt Münster mit einem mas-
siven An stieg der Leistungsberechtigten mit Migrationsvorgeschichte  zu rechnen.  Ent-
sprechend wird der Fokus 2016 neben weiteren geschäftspolitischen Handlungsschwe r-
punkten auf der Gruppe der Flüchtlinge lie gen. Dabei werden die im R ahmen des Pr o-
jekts MAMBA seit 2008 gesammelten Erfahrungen, Kompetenzen und Netzwerkkontakte 
auf die Beratungs - und Förderstrategien  für Flüchtlinge  übertragen und weiter ausg e-
baut.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 
 
 
- 32 - 
Bislang liegen jedoch keine verlässlichen umfa ssenden Aussagen zum Profil der Perso-
nengruppe der Flüchtlinge vor. Die verfügbaren Daten sprechen jedoch laut eines B e-
richts des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) 17 dafür, dass die berufl i-
che Qualifikation der Flüchtlinge  noch deutlich geringer ist als bei andere n Ausländer-
gruppen; im Bereich der schulischen Bildung ist das Gefälle kleiner. Angesichts des g e-
ringen Durchschnittsalters - 55 % der Flüchtlinge sind unter 25 Jahre, ca. 80 % unter 35 
Jahre – besteht jedoch ein erhebliches Potenzial, das durch Investitio nen in Bildung und 
Ausbildung, begleitet von sprachfördernden Maßnahmen, gefördert werden kann.  
 
Insgesamt wird prognostiziert, dass die geflüchteten Menschen eine hohe Arbeits - und 
Integrationsmotivation mitbringen. Gleichzeitig ist Arbeit eine der wicht igsten Vorausset-
zungen für eine gelingende Integration und ein selbstbestimmtes Leben. Zur Unterstü t-
zung dieses Ziels wird das Jobcenter der Stadt Münster  verstärkt Maßnahmen für die 
zielgerichtete und individuelle Beratung und Förderung der Flüchtlinge in itiieren18. Dabei 
soll an die vorhandenen Potenziale angeknüpft und insbesondere die Anerkennung von 
vorhandenen Bildungs- und Berufsabschlüssen inten siv vorangetrieben werden. In E r-
gänzung werden  Angebote zur Feststellung der berufspraktischen Kompetenzen , der 
beruflichen Orientierung und Qualifikation  eingesetzt. Da im Regelfall nicht davon au s-
zugehen ist, dass die geflüchteten Menschen bei Einreise über ausreichende Deutsc h-
kenntnisse für eine arbeitsmarktliche und soziale Teilhabe verfügen19, wird eine intensive 
Vermittlung von Sprachkenntnissen, ggf. auch Alphabetisierung, dem Qualifizierungs - 
und Integrat ionsprozess vorgeschaltet werden bzw. diesen begleiten müssen. Diese 
werden ergänzt durch Informationen zur Kultur und dem Wertesystem der neuen Heimat 
sowie zum deutschen Sozialsystem, dem Bildungssystem und der Arbeitswelt.  Das 
Hauptziel besteht darin, das Selbsthilfepotenzial der geflüchteten Leistungsberechtigten 
und ihre Handlungsfähigkeit für den deutschen Arbeitsmarkt zu stärken.  
 
Menschen mit Behinderung und Rehabilitand/Innen 
Die Gruppe der Menschen mit Behinderung im Jobcenter der Stadt Münster  umfasst all 
diejenigen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die über eine Schwerbehinderung 
oder einen Grad der Behinderung von mindestens 30 in Verbindung mit einer Gleichstel-
lung bzw.  Zusicherung der Gleichstellung verfügen. Außerdem werden Personen mit 
einem fes tgestellten Bedarf an beruflicher Rehabilitation , sogenannte Rehabilitanden , 
dieser Gruppe zugerechnet. Mit 652 Personen der Zielgruppe wurde ei n Förderziel ver-
einbart, 284 (43,6 %) von Ihnen sind weiblich und 368 (56,4 %) männlich, 
Gemeinsames Kennzeichen ist allen Menschen mit Behinderung, dass sie z. T. schwer-
wiegende gesundheitliche Einschränkungen mitbringen, die in der Regel Einfluss auf die  
Leistungsfähigkeit haben und bei der beruflichen Integration mit berüc ksichtigt werden 
müssen. Dementsprechend wurde mit 63 % der Zielgruppe die Stabilisierung der E r-
werbsfähigkeit vereinbart (vgl. Abb. 26) . Geeignete Maßnahmen zur Erreichung dieses 
Förderziels sind auch im Maßnahmenportfolio für 2016 enthalten, z. B. „Arbeitserpro-
bung im Berufsförderungswerk“.  
                                                
17 „Flüchtlinge und andere Migranten am deutschen Arbeitsmarkt: der Stand im September 2015“ 
18 Die konkrete Planung war bis Redaktionsschluss noch nicht abgeschlossen. 
19 vgl. auch den IAB-Forschungsbericht 3/2015 „Early Intervention – Modellprojekt zur frühzeitigen Arbeitsmarktintegration 
von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern“

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 
 - 33 - 
Abbildung 26: 
 
Quelle: Eigene Auswertung, Stand: August 2015 
 
Aber die Erfahrung der Beratungs - und Integrationsarbeit für Schwerbehinderte und Re-
habilitanden zeigt auch, dass in den meisten Fällen nicht die Beseitigung  der gesund-
heitlichen Einschränkungen Ziel sein kann, sondern vielmehr deren A kzeptanz und das 
Ausloten der individuellen Leistungsfähigkeit. Für das Jahr 2016 soll daher der Schwer-
punkt weiterhin auf der Gewinnung von „passgenauen“ Arbeitsplätzen für diese Perso-
nengruppe liegen. Hierfür sollen weiterhin schwerpunktmäßig individuelle , auf die Zie l-
gruppe abgestimmte Coaching -Angebote genutzt werden  (vgl. hierzu die ausführlichen 
Darstellungen der Maßnahmen und Aktiv itäten in den Abschnitten 2.2.2 , 2.4.2 und 3.3). 
Auch monetäre Anreize für Arbeitgebende  im Zusammenhang mit einer Arbeitsaufna h-
me sind weiterhin erforderlich, damit Menschen mit Behinderung der (Wieder-)Einstieg in 
die Erwerbstätigkeit gelingen kann. Ein weiterer Schwerpunkt wird sein, in Vorbereitung 
auf die Integration in den Arbeitsmarkt die Beschäftigungsfähigkeit de r einzelnen Perso-
nen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern oder wiederherzu-
stellen. Hier kommen auch künftig bewährte stabilisierende Angebote zum Einsatz, die  
sich an der individuellen Leistungsfähigkeit der Teilnehmenden ausric hten (vgl. hierzu 
die Abbildung 50 im Abschnitt 3.3). 
 
Selbstständige und Gründungswillige 
In der Fachstelle „Selbständige“ des Jobcenters der Stadt Münster  werden ausschließ-
lich die hauptberuflich Selbständigen betreut. Zentrale Kriterien der hauptberuflichen 
Anerkennung einer selbständigen Tätigkeit im SGB II sind der zeitliche Umfa ng der Un-
ternehmung (mehr als 15 Stunden in der Woche) sowie das (zu erwartende) Gewinnei n-
kommen. Die Anzahl der hauptber uflich Selbständigen lag im August 2015 bei 146  Per-
sonen. Etwa ein Viertel davon sind Personen mit Migrationsvorgeschichte. Eine Darstel-
lung der Anteile der Förderziele für diese Personen gruppe ist nicht sinnvoll , da sich die

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 
 
 
- 34 - 
Ressourcenbereiche des fa:z -Modells nur auf einen kleinen Teil der Selbständigen a n-
wenden lassen. 
Hinsichtlich der Dauer des ALG II-Bezuges fällt auf, dass fast zwei Drittel der hauptberuf-
lich Selbständigen zwischen 19 und 24 Monaten im Leistungsbezug sind. Differenziert 
nach der Höhe des Gewinneinkommens kann beobachtet we rden, dass 21 Personen   
(16 %) kein Einkommen haben, 34 Personen (26  %) ein Einkommen bis 450 EU R, 36 
Personen (28 %) ein Einkommen zwischen 450 und 850 EUR und 34 Personen (39  %) 
ein Einkommen über 850 EUR generieren.  
Die Zahl der Existenzg ründungen ist in den letzten Jahren eher rückläufig, gleichwohl 
besteht weiterhin ein Beratungsbedarf insbeson dere von gründungswilligen Langzeitb e-
ziehenden. Dies zeigt, dass die Gründung aus der Arbeitslosigkeit bzw. aus einer sub-
jektiv empfundenen  Perspektivlosigkeit auf dem sozialversicherungspflichtigen Arbeit s-
markt nach wie vor für die Betroffenen eine Altern ative darstellt, an die die Erwartung 
eines existenzsichernden Einkommens und einer sinnstiftenden Tätigkeit gerichtet ist.  
Es ist dem Jobcenter der Stadt Münster wichtig, gemeinsam mit Gründungswilligen bzw. 
mit Bestandsselbständigen realistische Chancen und Risiken dieser Alternative zu eruie-
ren und sie zu unterstützen.  Im Rahmen des gesetzlichen Auftrags gem. §1 SGB  II sol-
len die erwerbsfähigen Leistungsberechtigen - hier: die Gründungswilligen und Existenz-
gründer bzw. bereits selbstän dig Tätigen – auch künftig in ihrer Eigenverantwortung g e-
stärkt und dabei unterstützt werden, durch die selbständige Tätigkeit ihre Hilfebedürfti g-
keit zu verringern bzw. zu beenden. Dies bezieht sich zum einen auf die Aufnahme bzw. 
Ausübung einer selbständigen Tätigkeit. Zu m anderen soll in den Fällen, bei denen mi t-
tel- bis langfristig keine tragfähige, hilfeunabhängige selbständige Unternehmung zu e r-
warten ist, weiterhin eine qualitative Ausstiegsberatung stattfinden, bei der auch and ere 
Möglichkeiten in Betracht gezogen we rden (z.B. die Aufnahme einer sozialversich e-
rungspflichtigen Tätigkeit). Die bewährten Maßnahmen für Selbständige und Grü n-
dungswillige werden auch 2016 fortgesetzt (s. Abbildung 50 in Abschnitt 3.3).

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 
 - 35 - 
2 Ziele und Geschäftspolitische Schwerpunkte  
2.1 Ziele des Jobcenters der Stadt Münster 
Das Zielsystem des Jobcenter der Stadt Münster  richtet sich vorrangig am gesetzlichen 
Auftrag des Grundsicherungsträgers aus. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll es 
den Leistungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Me n-
schen entspricht. Primäre Aufgabe ist es, die Eigenver antwortung der Leistungsbezi e-
henden zu s tärken und Unterstützung bei der  Aufnahme bzw. Beibehaltung einer E r-
werbstätigkeit zu leisten, so dass der Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestritten 
werden kann. 
 
Eine hohe Arbeitsqualität und langfristig ausgerichtetes, strategisches Vorgehen sind bei 
der Erfüllung des gesetzlichen Auftrags unser Ziel. Die Umsetzung der anspruchsvollen 
und vielfältigen Aufgaben wird fortlauf end beobachtet, analysiert und optimiert.  Die Pro-
zesse innerhalb des Jobcenters werden anhaltend weiterentwickelt, neue Handlungsfe l-
der werden erschlossen und bestehende ausgeweitet.  
 
Zur Feststellung bzw. Förderung der Leistungsfähigkeit der örtlichen Gr undsicherungs-
träger sieht der Gesetzgeber die Erhebung von Kennzahlen vor. Die Kennzahlen wurden 
in einer Bund -Länder-Arbeitsgruppe erarbeitet und in der Verordnung der Kennzahlen 
nach §48a SGB II festgeschrieben. Die Leistungsfähigkeit der Träger der Grun dsiche-
rung für Arbeitsuchende wird in Bezug auf drei Ziele gemessen: 
 
 
 
In § 48b SGB II ist geregelt, dass zur Erreichung dieser Ziele Zielvereinbarungen zw i-
schen der zuständigen Landesbehörde und dem kommunalen Träger abzuschließen 
sind. Weitere, unterstützende Ziele zu den Schwerpunkten der Arbeitsmarkt - und Integ-
rationspolitik sollen der Komplexität der Leistungserbringung im SGB II Rechnung tragen 
und den zielgerichteten Mittel - und Ressourceneinsatz sicherstellen. Die unterstütze n-
den Ziele wurden durch das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes 
Nordrhein-Westfalen (MAIS NRW) in Zusammenarbeit mit der Regionaldirektion NRW 
der Bundesagentur für Arbeit erarbeitet und bilden die Handlungsschwerpunkte für die 
nordrhein-westfälischen Jobcenter ab. Lokale Ziele zwischen dem Jobcenter der Stadt 
Münster und dem MAIS NRW ergänzen die Zielvereinbarung um zusätzliche kommunale 
Schwerpunkte und Handlungsfelder.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 
 
 
- 36 - 
Im Folgenden wird zunächst eine Bilanz der Umsetzung und Erreichung der  für 2015 
gesteckten Ziele und geschäftspolitischen Schwerpunkte gezogen sowie eine Auswe r-
tung zu den Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, dem Mittelabfluss aus dem Ei n-
gliederungstitel, den passiven Leistungen  und zum auslaufenden Projekt „Perspektive 
50plus“ vorgenommen. Im Anschluss werden d ie für das Jahr 2016 vereinbarten Bu n-
desziele sowie die geschäftspolitischen Schwerpunkte des Landes NRW und die strat e-
gische Ausrichtung des Jobcenters der Stadt Münster  unter Darstellung der geplanten 
Maßnahmen und Aktivitäten erläutert. 
 
2.2 Bilanz 201520 
2015 zeigte sich der Arbeitsmarkt bundesweit in einer soliden Verfassung. Die Zahl der 
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen verzeichnete deutliche Zuwächse und 
die Arbeitslosigkeit konnte recht skreisübergreifend gesenk t werden. Bundesweit, aber 
insbesondere auch in Münster, profitierte der SGB III -Bereich allerdings deutlich stärker 
und direkter von dem Anziehen der Konjunktur. Für die SGB II -Leistungsbeziehenden 
gestaltet sich die Aufnahme einer nachhaltigen Beschäftig ung weiterhin schwierig, die 
Beschäftigungsperspektiven sind eingeschränkt. Die steigenden Meldungen von Flüch t-
lingen und Migrant/Innen führten insbesondere in der zweiten Jahreshälfte zu einem A n-
stieg der Zahlen erwerbsfähiger Leistungsberechtigter (vgl. auch Kapitel 1.2.).  
 
2.2.1 Kennzahlen nach §48a SGB II 
Die Kennzahlen nach § 48a SGB II stehen eng miteinander in Beziehung. Sie bilden den 
Kern der Arbeit der Grundsicherungsträger ab.  
 
Zielgröße Kennzahl  Zielwert 2015 
I. Verringerung der  
   Hilfebedürftigkeit 
Veränderung der Summe 
der Leistungen zum L e-
bensunterhalt  
Die Zielerreichung wird auf 
der Grundlage eines Monit o-
rings beobachtet. 
II. Verbesserung der           
    Integration in                    
    Erwerbstätigkeit 
Integrationsquote Das Ziel ist  im Jahr 2015 
erreicht, wenn die Integrat i-
onsquote um 1,5% über 
dem Vorjahr liegt.  
III. Vermeidung von         
     langfristigem                 
     Leistungsbezug 
Veränderung des B estands 
der Langzeitleistungsbezi e-
her 
Das Ziel ist erreicht, wenn 
der Bestand an Langzeitleis-
tungsbeziehern im Jahr 
2015 gegenüber dem Vo r-
jahr stagniert. 
 
 
                                                
20 Bei der Darstellung der einzelnen Werte zur Zielerreichung ist zu beachten, dass die Datenbasis von statistischen 
Auswertungen durch die Bundesagentur für Arbeit monatlich zum Stichtag mit einer festgelegten Wartezeit gebildet wird. 
Nach dieser Zeit kann davon ausgegangen werden, dass eine vollständige Erfassung aller Fälle erfolgt ist. Für die Grund-
sicherungsstatistik SGB II (z. B. zur Integrationsquote) beträgt die Wartezeit 3 Monate. Daten der Arbeitsmarktstatistik (z. 
B. zur Arbeitslosenquote) werden dagegen am aktuellen Rand abgebildet.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 
 - 37 - 
zu I) Die Zielerreichung zur Zielgröße „Verringerung der Hilfebedürftigkeit“ wird auf der 
Grundlage eines Monitorings beobachtet, ein konkreter Zielwert besteht nicht.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
zu II)  Die Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit wird insbesondere anhand 
der Integrationsquote abgebildet. Das Jobcenter der Stadt Münster  hat das mit 
dem Mini sterium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein -
Westfalen (MAIS NRW) vereinbarte Ziel für das Jahr 2015 erreicht, wenn die I n-
tegrationsquote um 1,5 % über dem Vorjahr liegt.  
 
Abbildung  27:   
 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit und eigene Auswertung 
 
 
Ergebnis: 
Von Januar bis einschließlich August 2015 wurden durch das Jobcenter 
32,554 Mio. € für die Sicherung des Lebensunterhaltes der Leistungsbezi e-
henden bewilligt. Das sind 2,9 % mehr als im Vorjahreszeitraum. Dies lässt 
sich auf den gestiegenen Bestand an Bedarfsgemeinschaften und die gesti e-
genen Kosten im Rahmen der Regelsatzerhöhun g zurückführen (vgl. hierzu 
auch Kap. 2.2.4. zu den Passiven Leistungen).

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 
 
 
- 38 - 
Abbildung 2821:   
 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit und eigene Auswertung 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
zu III) Das Ziel der Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug stellt ganz b esondere 
Anforderungen an die Integrationsfachkräfte. Für das Jahr 2015 ist das mit dem 
Ministerium für Arbeit, Integrat ion und Soziales des Landes Nordrhein -Westfalen 
(MAIS NRW) vereinbarte Ziel erreicht, wenn der durchschnittliche Bestand der  
Langzeitleistungsbeziehenden gegenüber dem Vorjahr nicht steigt. Den Bestand 
der Langzeitleistungsbeziehenden bei  steigenden Fallz ahlen konstant zu halten, 
erfordert die gemeinsame Anstrengung aller am Vermittlungsprozess beteiligten 
Personen und Institutionen.  
                                                
21 Bei der Anzahl der Integrationen handelt es sich um die Jahresfortschrittswerte seit Jahresbeginn 
Ergebnis:  
Bis einschließlich August 2015 wurde eine Integrationsquote von 16,0% e r-
reicht. Die Abweichung zur unterjährigen Solllinie beträgt 0,8 %. In Za hlen 
ausgedrückt: Im Zeitr aum Januar bis August 2015 konnten insg esamt 2.347 
Personen in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden. Das bedeutet, sie h a-
ben entweder mit einer Berufsausbildung angefangen, eine sozialversich e-
rungspflichtige Beschäftigung oder eine selbständige Tätigk eit aufgenommen. 
Dies sind 195 Integrationen mehr als im Vorjahreszei traum, der unterjährige 
Sollwert für den Monat Juli 2015 wird um 134 Integrationen übertroffen  (vgl. 
Abb. 27 und 28) . Nach aktuellem Stand ist also im weiteren Verlauf des Ja h-
res von einer Zielerreichung auszugehen.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 
 - 39 - 
Abbildung 29:    
 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit und eigene Auswertung 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
2.2.2 Geschäftspolitische Handlungsschwerpunkte  
Die zusätzlichen Schwerpunkte der Arbeitsmarkt - und Integrationspolitik legen, neben 
den in § 48a SGB II geregelten Zielgrößen, den Fokus auf das unterschiedliche Klientel 
der Jobcenter, um einen zielgerichteten Mittel - und Ressourceneinsatz sicherzustellen. 
Aus den landesweiten und lokalen Zielen ergaben sich für das Jobcenter der Stadt 
Münster im Jahr 2015 insgesamt fünf Handlungsschwerpunkte: 
 
  
Ergebnis: 
Im August 2015 waren durchschnittlich 9.201 Personen im Langzeitleistung s-
bezug beim Jobcenter der Stadt Münster gemeldet, im Vorjahresmonat betrug 
die durchschnittliche Anzahl 9.216  (vgl. Abb. 29) . Der unterjährig e Sollwert 
wurde also um 15 Personen unterschritten, von einer Zielerreichung zum Ja h-
resende ist auszugehen. Durchgeführte Maßnahmen zur Zielerreichung der 
Kennzahlen werden nachfolgend unter Punkt 2.2.2 ausführlich erläutert.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 
 
 
- 40 - 
Unabhängig von den genannten Kennzahlen und den ergänzenden Schwerpunkten zur 
Arbeitsmarkt- und Integrationspolitik ist die Förderung von Frauen gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 
4 SGB III zur Verbesserung der beruflichen Situation und Beseitigung bestehender 
Nachteile durch die vom Jobcenter der Stadt Münster  durchgeführten Beratu n-
gen/Maßnahmen sichergestel lt. Ziel ist dabei die konsequente Gleichstellung der G e-
schlechter (vgl. auch Kapitel 2.4.4).  
 
A) Integrationen  
 
Der Schwerpunkt Integrationen soll, ergänzend zu der in §48a SGB II geregelten Ken n-
zahl der Integrationsquote, den Fokus auf die Vermittlung von  erwerbsfähigen Hilfebe-
dürftigen in eine nachhaltige und existenzsichernde Beschäftigung setzen. Ziel ist es, 
dass die Kundin bzw. der Kunde trotz der in Münster h ohen Kosten der Unterkunft ihren 
bzw. seinen Lebensunterhalt dauerhaft aus selbst erwirtschaf teten Mitteln bestre iten 
kann. Fast zwei Drittel  der im Jobcenter der Stadt Münster  erzielten Integrationen sind 
nachhaltig, d.h. die erwerbsfähige Person befindet sich auch 12 Monate nach Aufnahme 
der Beschäftigung noch in einem sozialversicherungspflicht igen Arbeitsverhältnis.  Die 
Nachhaltigkeitsquote hat sich  dabei in den vergangenen Jahren fortlaufend  positiv ent-
wickelt, von 59,7 % im Jahr 2013 über 61,1 % 2014 zu 65,1 % in 2015 (Stand jeweils 
Juni). 
Arbeitsmarktpolitischer      
Schwerpunkt 
Ziele 2015 
 
 
Steigerung der Anzahl und     
Nachhaltigkeit der Integrationen 
 
 
Wir unterbreiten gezieltere Beratungsangebote und er-
arbeiten verbesserte Angebotskonzepte. 
 
Wir schaffen mehr Transparenz über die Stellenangebote 
im Münsterland.  
 
Wir bauen die Dienstleistungen für Arbeitgebende aus. 
 
Wie entwickeln neue Förderstrategien.  
 
Wir vermeiden Drehtüreffekte. 
 
 
Zur Zielerreichung hat das Jobcenter der Stadt Münster die folgenden Maßnahmen initi-
iert und umgesetzt: 
 Mit dem Perspektivzentrum des Jobcenters wurde ab Januar 2015 systematisch e in 
systemisch-lösungsorientierten Beratungsansatz erprobt und die Erfolge und Misse r-
folge präzise ausgewertet. Die ersten Ergebnisse sind positiv22.  
 
 Die Einführung einer münsterlandweiten Jobbörse mit Stellenangeboten aus dem 
Münsterland wurde geprüft, war jedoch in 2015 nicht finanzierbar und wurde desw e-
gen vorerst nicht umgesetzt. 
                                                
22 Eine ausführliche Auswertung wird in den Eingliederungsbericht des Jobcenters der Stadt Münster, der bis zum 
31.05.2016 erstellt wird, einfließen.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 
 - 41 - 
 Der Arbeitgeber- und Vermittlungsservice des Jobcenters hat zum 2. Mal eine Jo b-
centermesse durchgeführt und ein Forum für Arbeitsuchende und Arbeitgebende aus 
verschiedenen Wirtschaftsbranchen geschaffen, um sich gegenseitig kennen zu le r-
nen und Bewerbungsgespräche führen zu können.  
 
 Mehrere Arbeitgebende nutzten das Raumangebot im Jobcenter, um sich und ihre 
Stellenangebote im Rahmen des „Joboffice“  zu präsentieren. Außerdem wurden 
branchenbezogene Informationsveranstaltungen durchgeführt, wie z.B. „Betreuung 
und Pflege“. Das Angebot richtete sich an alle Bürger/Innen der Stadt Münster. 
 
 Für alle Zielgruppen  wurden Angebote zur Zielerreichung zur Ver fügung gestellt, 
exemplarisch sind das Bewerbercenter und Maßnahmen bei einem Arbeitgeber zu 
nennen. Darüber hinaus sind zielgruppenspezifische Angebote unterbreitet  worden, 
z.B. „Schulabschluss Plus“ (Nachholen des Hauptschulabschlusses inkl. Pädagog i-
scher Begleitung) oder „Erziehende auf dem Weg in Erwerbsarbeit“, insbesondere 
für Alleinerziehende. 
 
 Die Nachbetreuung der Kund/Innen nach Arbeitsaufnahmen  wurde bei Bedarf im 
Perspektivzentrum ermöglicht. Für die Jugendlichen stehen hierfür die ausbildung s-
begleitenden Hilfen zur Verfügung. Alleinerziehende  profitieren von der Maßnahme 
„Stabilisierung einer Teilzeit-Erstausbildung“.  
 
 Zur Vermeidung von Drehtüreffekten  wurden nachhaltig angelegte Dienstleistung s-
ketten entwickelt, die z.B. die begleitende Berat ung von Aufstocker/Innen sicherste l-
len. 
 
 
B) Langzeitleistungsbeziehende  
 
Langzeitleistungsbeziehende sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ab Vollendung 
des 17. Lebensjahres, inklusive der Schüler/Innen), die in den vergang enen 24 Monaten 
mindestens 21 M onate hilfebedürftig waren. Über 60  % der erwerbsfähigen Leistung s-
beziehenden in Münster stehen im Langzeitleistungsbezug. Rund 40  % der erwerbsfähi-
gen Leistungsberechtigten beziehen seit 4 Jahren oder länger Leistungen nach dem 
SGB II. Unter den Langzeitl eistungsbeziehenden befinden sich viele Alleinerziehende, 
über 50-Jährige und Menschen mit multiplen Vermittlungshemmnissen.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 
 
 
- 42 - 
Arbeitsmarktpolitischer Schwerpunkt Ziele 2015 
Steigerung der Aktivierung und In-
tegration von Langzeitleistungsbezie-
henden und Förderung des inklusiven 
Arbeitsmarkts 
Wir werden gezielt Anreize zur Aufnahme einer Be-
schäftigung schaffen und anbieten. 
 
Wir setzen den Fokus auf Bedarfsgemeinschaften  
mit Jugendlichen, die 17 Jahre alt werden. 
 
Wir beteiligen uns an Drittmittel finanzierten Projek-
ten.  
 
Wir verbessern die soziale und berufliche Teilhabe 
und die mittelfristige Integration von besonders 
benachteiligten Zielgruppen in den ersten Arbeits-
markt.  
 
Wir entwickeln neue Förderstrategien. 
 
Wir fördern den inklusiven Arbeitsmarkt in Münster.  
 
Auch der Langzeitleistungsbezug wird durch die Kennzahlenvorgaben des §  48a aufge-
griffen und abgebildet. Ergänzend wird bei den Handlungsschwerpunkten die Aktivierung 
der Langzeitleistungsbeziehenden, insbesondere der Menschen mit Behinde rungen, 
betrachtet und gefördert. Für 2015 wurde konkret anvisiert, die Aktivierungsquote von 
Langzeitleistungsbeziehenden im Vergleich zum Vorjahr um 5 % zu steigern.  
 
Abbildung 30 
 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit und eigene Auswertung

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 
 - 43 - 
 
 
 
Zur Zielerreichung hat das Jobcenter die folgenden Maßnahmen umgesetzt: 
 Die Gewährung von Einstiegsgeld bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen 
Beschäftigung wurde aufgrund der sich abzeichnenden finanziellen Rahmenbedi n-
gungen des Jobcenters der Stadt Münster im Eingliederungstitel nicht forciert.   
 
 Die Analyse der Bedarfsgemeinschaften mit Jugendlichen, die 17 Jahre alt  werden, 
und die Ableitung von Handlungsstrategien wurden aufgrund der Fülle von Projekten 
des Jobcenters vorerst nicht umgesetzt. 
 
 Den Langzeitleistungsbeziehenden wurde eine Vielzahl von qualifizierenden Angebo-
ten unterbreitet, darunter viele zielgruppenspezifische Maßnahmen, wie z.B. „I mpuls 
50plus“, eine auf die Dauer von drei Jahren angelegte Maßnahme zur beruflichen 
und persönlichen Standortbestimmung und Berufs(neu) -orientierung. Selbständigen 
wurde zur Stabilisierung der Selbständigkeit bzw. Erörterung von Alternativen das 
Individualcoaching angeboten.  
 
 Ein Antrag für das ESF 23-Bundesprogramm für Langzeita rbeitslose wurde gestellt. 
Ziel des Programms ist es, arbeitsmarktferne langzeitarbeitslose Leistungsbezieher 
im SGB II nachhaltig in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren. Dies erfolgt 
durch eine gezielte Betriebsakquise und ein intensives Coaching im Vorfeld des Pro-
jektbeginns sowie begleitend bei Arbeitsaufnahme. Anfängliche Minderleistungen der 
Arbeitnehmenden werden den Arbeitgebenden durch Lohnkostenzuschüsse ausg e-
glichen. Es wurden Projektmittel in der Höhe von ca. 2 Mio EUR beantragt, mit denen 
55 Förderfälle generiert werden sollen. Projektstart war der 01.07.2015. Die ersten 
Teilnehmer/Innen sind in das Programm eingemündet, das in 2016 fortgesetzt wird.  
 
 Mit öffentlich geförderter Beschäftigung wurden sozialversicherungspflichtige A r-
beitsplätze, verbunden mit Coaching und arbeitsmarktnaher Qualifizierung, gescha f-
fen und somit die Integration von Menschen, die in mehreren Ressourcenbereichen 
einer Stärkung bedürfen, ermöglicht. 
 
 Es wurden  neue zielgruppenspezifische Angebote für Lang zeitleistungsbeziehende 
konzipiert und entsprechende Maßnahmen durchgeführt: Intensivcoaching (alle Zie l-
gruppen), Jobbrücke (Wohnungslose), Jobwerkstatt (Arbeitsgelegenheiten mit fla n-
kierender Maßnahme zur Aktivierung und Eingliederung), Angebote für psychisch 
und physisch Beeint rächtigte und spezielle Angebote für Jugendliche und junge E r-
wachsene. 
 
                                                
23 ESF = Europäischer Sozialfond. 
Ergebnis: 
Der unterjährige Zielwert wurde um 1,8 % überschritten (vgl. Abb. 30), von einer 
Zielerreichung zum Jahresende ist auszugehen.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 
 
 
- 44 - 
 Das Jobcenter der Stadt Münster hat sich erfolgreich auf das Bundesprogramm "S o-
ziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ beworben und den Zuschlag für die bis zu dreijähr i-
ge Förderung von 50 Arb eitsplätzen bei gemeinnützig en oder öffentlichen Trägern  
erhalten. Gefördert werden können Arbeitsverhältnisse, die zusätzlich und wettb e-
werbsneutral sind und im öffentlichen Interesse liegen. Die geförderten Arbeitsplätze 
werden mit Leistungsberechtigten besetzt, die seit mindestens vier Jahren im SGB II-
Leistungsbezug sind und während dieser Zeit nicht oder nur kurze Zeit selbstständig 
oder abhängig beschäftigt waren, zusätzlich in einer Bedarfsgemeinschaft mit Ki n-
dern leben oder gesundheitliche Einschrän kungen haben. Das Ziel, die Teilnehme n-
den durch die gewonnene Berufserfahrung in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren, 
wird durch ein begleitendes Coaching unterstützt.  
 
 In Kooperation mit der Agentur für Arbeit Ahlen -Münster und „Lernen fördern e. V.“ 
hat das Jobcenter der Stadt Münster sich  erfolgreich für die Teilnahme an dem Bu n-
desprogramm zur intensivierten Beratung und Eingliederung von schwerbehinderten 
Menschen beworben und das Projekt „Münstersche Initiative für Erwerbsarbeit nach 
Maß für Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte – PASST“ initi-
iert. 
 
 Die Zusammenarbeit mit der Fachstelle „Hilfen für schwerbehinderte  Menschen im 
Arbeitsleben“ des Sozialamts Münster wurde ausgeweitet, insbesondere auch durch 
den Arbeitgeber- und Vermittlungsservice des Jobcenters.  
 
 Im Rahmen der 1. Münsteraner Arbeitsmarktkonferenz wurden gemeinsam mit Ve r-
treterinnen und Vertretern aus Politik, von Kammern, Arbeitnehmer - und Arbeitg e-
berverbänden und Trägern der freien Wohlfahrtspflege Lösungsansätze  zur Förde-
rung der Integration von Langzeitleistungsbeziehenden erarbeitet. 
 
 Im Rahmen des Fachtages „Münster auf dem Weg zum inklusiven Arbeitsmarkt“, der 
in Zusammenarbeit mit dem Sozialamt Münster durchgeführt wurde, hat das Jobcen-
ter gemeinsam mit seinen Kooperationspartnern (Schwerbehinderten vertretungen, 
Arbeitgeberverbände und Kammern, Beratungsstellen, Vereine, Integrationsunte r-
nehmen, Politik, der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit B e-
hinderung, der Beirat des Jobcenters der Sta dt Münster und weiteren Betroffenen) 
Ideen entwickelt, um den Inklusiven Arbeitsmarkt in Münster auszubauen, die Tei l-
habe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben weiter voran zu treiben und 
Barrieren weiter abzubauen.  
 
 
C) Kommunale Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II 
 
Das Ziel der kommunalen Eingliederungsleistungen ist die Verwirklichung einer gan z-
heitlichen und umfassenden Betreuung und Unterstützung der Leistungsb eziehenden 
bei der Eingliederung in Arbeit. Hierzu können folgende Leistungen erbracht werden:  
- die Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die häusliche Pflege  
           von Angehörigen 
- die Schuldnerberatung

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 
 - 45 - 
- die psychosoziale Beratung 
- die Suchtberatung 
 
Arbeitsmarktpolitischer Schwerpunkt Ziele 2015 
Die Erbringung der  kommunalen Ein-
gliederungsleistungen nach § 16a SGB 
II  verbessern 
Wir entwickeln Handlungsstrategien zur Konkretisierung 
der Zusammenarbeit mit den Trägern. 
 
Wir initiieren ein Controlling zu den kommunalen Eingli e-
derungsleistungen. 
 
Wir unterbreiten den Leistungsberechtigten konsequent 
das Angebot der kommunalen Eingliederungsleistungen.  
 
Wir fokussieren die Zusammenarbeit mit Anbietern und 
Dritten. 
 
Der Einsatz bzw. Erfolg der kommunalen Eingliederungsleistungen ist insbeso ndere von 
der intensiven und zielgerichteten Zusammenarbeit der beteiligten Stellen abhängig. 
Diesbezüglich hat das Jobcenter folgende Maßnahmen veranlasst: 
 Es wurden  Handlungsstrategien für die k ommunalen Eingliederungsleistungen am 
Beispiel der Zielgruppe der Alleinerziehenden entwickelt. 
 
 Die Entwicklung eines Controllings zur Inanspruchnahme der kommunalen Eingliede-
rungsleistungen wurde initiiert und an den technischen Gegebenheiten ausgerichtet 
installiert. In einem regelmäßigen Monitoring werden die Prozesse reflektiert und wei-
ter optimiert.  
 
 Die Arbeitshilfe zu den k ommunalen Eingliederungsleistungen  wurde überarbeitet 
und der Fokus der Jobcoaches auf die verstärkte Unterbreitung der Leistungen g e-
lenkt. 
 
 Das Jobcenter der Stadt Münster hat  am Qualitätsarbeitszirkel des MAIS NRW zu 
den kommunalen Eingliederungsleistungen mitgewirkt und sich  mit anderen Jobcen-
tern zu verschiedenen Qualitätsaspekten ausgetauscht. 
 
 Die Umsetzung des Verfahrens zur Betreuung minderjähriger und behinderter Kinder 
im Rahmen der kommunalen Eingliederungsleistungen wurde in Zusammenarbeit mit 
dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien optimiert. Außerdem wurde eine g e-
meinsame Arbeitsgruppe zur Erarbeitung von Lösungsansätzen für bestehende B e-
treuungsengpässe ins Leben gerufen.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 
 
 
- 46 - 
D) Jugendliche/Unter 25-Jährige 
 
Knapp ein Fünftel der beim Jobcenter der Stadt Münster  gemeldeten erwerbsfähigen 
Hilfebedürftigen sind Personen unter 25 Jahren. Bei i hnen liegt der Fokus auf einer a b-
geschlossenen Schul- bzw. Berufsausbildung und anschließender Integration in de n Ar-
beitsmarkt, Zeiten der Arbeitslosigkeit sind zu vermeiden. Für 2015 wurde das Ziel g e-
steckt, die durchschnittliche Jugendarbeitslosigkeit in Münster im Bereich des SGB II um 
weitere 0,2 % gegenüber dem Vorjahr zu senken.  
 
Abbildung 3124 
 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit und eigene Auswertung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Jugendarbeitslosenquote in Münster verläuft im Vergleich zum Land NRW und zum 
Bund bereits auf einem recht niedrigen Niveau.  Die weitere Senkung dieser Quote  um 
weitere 0,2 % war deshalb ein sehr ambitioniertes Ziel, das mit diversen  zielgerichteten 
Maßnahmen verfolgt wurde: 
 
                                                
24 Der unterschiedliche Verlauf der Linien bei gleichen Prozentwerten ergibt sich aus den Rundungsergebnissen und der 
Beschränkung der Werte auf eine Nachkommastelle. 
Ergebnis: 
Im Berichtsmonat November 2015 beträgt d ie durchschnittliche Jugendarbeitslose n-
quote für den Rechtskreis SGB II 2,5%, der Sollwert w ird damit um 0,1 % leicht ve r-
fehlt (vgl. Abb. 31). Das gesteckte  Ziel wird zum Jahresende  voraussichtlich nicht 
mehr erreicht werden können.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 
 - 47 - 
Arbeitsmarktpolitischer Schwerpunkt Ziele 2015 
 
Verbesserung der Integration von 
Jugendlichen, insbeso ndere in den 
Ausbildungsmarkt, und Reduzierung 
der Jugendarbeitslosigkeit  
Wir verbessern die Ausbildungschancen.  
 
Wir erweitern und systematisieren die Angeb ote in 
Zusammenarbeit mit dem Amt für Schule und We i-
terbildung. 
 
Wir fördern außerbetriebliche Ausbildungen. 
 
Wir prüfen das Angebot Außerschulischer Ler nort / 
Produktionsschule NRW. 
 
Wir entwickeln neue Förderstrategien. 
 
 Das quantitative Angebot außerbetrieblicher Ausbildungsplätzen wurde erweitert. Es 
konnten ein integrativer und 14 kooperative außerbetriebliche Ausbildungsplätze b e-
setzen werden.  
 
 Es wurden neue Angebote zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit ins Leben gerufen 
z.B. das Werkstattbüro koKA („kreativ orientiert mit Kurs auf Ausbildung/Arbeit“) und 
das Angebot „Zukunft sichern“ zur Berufsausbildungsfindung. Hier werden Jugendl i-
che mit Schulabschluss  bei der Suche nach einem betrieblichen Ausbildungsplatz 
durch aufbauende Qualifizierung und die Durchführung von betrieblichen Praktika 
unterstützt.  
 
 Das Jobcenter hat sich an der Workshopreihe der zugelassenen kommunalen Träger 
bei der Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung ( G.I.B.) zur Einbindung 
in das Projekt  „Kein Abschluss ohne Anschluss“ beteiligt. Die Arbeitsgruppe  setzt 
sich mit der aktiven Einbindung von  kommunalen Jobcentern in die Umsetzung des 
Landesvorhabens KAoA auseinander. In  der Arbeitsgruppe wird herausgearbeitet, 
wie die Beratung, Förderung und Begleitung von SGB II -Jugendlichen im Übergang 
von Schule in den Beruf in Kooperation zwischen den Jobcentern und den anderen 
Akteuren zu gestalten ist. Es wer den die 4 Handlungsfelder im kAoA Prozess bea r-
beitet und Handlungsempfehlungen für andere Optionskommunen in Form eines 
Wegweisers erarbeitet. 
 
 Das Angebot der Jugendservicestelle  wurde weiter ausgebaut, z.B. durch gemei n-
same Beratungen der Jobcoaches mit der Berufsberatung  der Agentur für Arbeit Ah-
len-Münster. 
 
 Die Zusammenarbeit mit dem Amt für Schule und Weiterbildung, der Stabsstelle 
„Übergang Schule-Beruf“ und dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien  wurde 
insgesamt erweitert und systematisiert.  Dabei sind die Abstimmung sgespräche mit 
dem Amt für Schule und Weiterbildung zum Angebot eines außerschulischen Ler n-
orts/einer Produktionsschule NRW noch nicht abgeschlossen. 
 
 Seit dem 01.07.2015  beteiligt sich das Jobcenter der Stadt Münster mit dem Projekt 
„LernRaum Europa , skills4work - skills4life“ am ESF -Programm „ Integration durch

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 
 
 
- 48 - 
Austausch“ (IdA). Das Projekt richtet sich an benachteiligte Jugendliche und junge 
Erwachsene im Alter von 18 – 35 Jahren ohne Berufsausbildung, die durch einen 
Auslandsaufenthalt ihre berufliche Orientierung und Ausbildungsfähigkeit verbessern 
und dadurch die Chance auf eine betriebliche Ausbildung erhalten. Ebenso können 
junge Erwachsene teilnehmen, die die trotz Ausbildung und/oder beruflicher Erfa h-
rung, aber aufgrund persönlicher Problemlagen od er Krisen einen schlechten Z u-
gang zum Ausbildungs - und Arbeitsmarkt haben und die durch die Mobilitätserfa h-
rung ihre Wettbewerbssituation verbessern können. 
 
 Das Jobcenter nutzt d ie Assistierte Ausbildung, um besonders förderungsbedürftige 
Jugendliche in A usbildung auch im Betrieb und hinsichtlich des Berufsschulunte r-
richts zu unterstützen. 
 
Ungeachtet der Tatsache, dass die Jugendarbeitslosenquote nicht weiter gesenkt we r-
den konnte, wurden für die Zielgruppe der unter 25 -Jährigen im Ausbildungsjahr 
2014/2015 insgesamt 278 und damit knapp 60 Integrationen mehr erzielt als im vora n-
gegangenen Ausbildungsjahr (219 Integrationen). In Fortsetzung der erfolgreichen Arbeit 
aus 2015 wird auch im Jahr 2016 ein Schwerpunkt des Jobcenters der Stadt Münster in 
der weiteren Verbesserung der Integration von Jugendlichen, insbesondere in den Au s-
bildungsmarkt, liegen. Konkrete Aktivitäten und Maßnahmen werden im Abschnitt 2.3 .2 
erläutert. 
 
 
 
E) Menschen mit Migrationsvorgeschichte  
 
Die Zahl der Menschen mit Migrationsvorgeschichte kann statistisch nicht ermittelt we r-
den, deswegen muss hilfsweise die statistische Größe der Ausländer/Innen herangez o-
gen werden, um die Entwicklung bei den Migrant/Innen zu verfolgen bzw. zu steuern  
(vgl. Abschnitt 1.3.1).  
Für 2015 wurde konkret ang estrebt, arbeitslose Ausländer/Innen gemäß ihrem Anteil an 
allen Arbeitslosen, d.h. mit 22 %, zu aktivieren.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ergebnis: 
Der Anteil der Aktivierung von ausländischen Arbeitslosen an allen Aktivierungen von 
Arbeitslosen liegt im Berichtsmonat August 2015 bei 18,3 % und damit, wie durc h-
gängig seit Jahresbeginn 2015, unterhalb des Sollwerts (vgl. Abb. 32). Eine Zielerfül-
lung zum Jahresende ist nicht mehr umsetzbar.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 
 - 49 - 
Abbildung 32 
 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit und eigene Auswertung 
 
Hier muss erläutert werden, dass  drittmittelfinanzierte Maßnahmen (überwiegend 
Sprach- und Integrationskurse) gemäß den statistischen Vorgaben der Bundesagentur 
für Arbeit nicht als Aktivierung  gelten. Für den Großteil der ausländischen Arbeitslosen 
steht jedoch zunächst die Förderung von deutschen Sprachkenntnissen im Vordergrund, 
zudem ist der Besuch eines Integrationskurses oftmals ausländerrechtlich verpflichtend. 
Die Teilnahme an den Kursen umfasst mehrere Monate bis hin zu einem Jahr, erst dann 
können in der Regel  weitere Maßnahmen zur berufli chen Eingliederung angestoßen 
werden.  
 
Dem Jobcenter der Stadt Münster  stehen hier also lediglich begrenzte Steuerungsmög-
lichkeiten zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund zeigt sich, dass die Zielvereinbarung 
ambitioniert und eine Zielerreichung nicht realistisch ist. Gleichwohl hat  das Jobcenter 
der Stadt Münster diverse Maßnahmen zur Verbesserung der Aktivierung der Menschen 
mit Migrationsgeschichte durchgeführt: 
 
Arbeitsmarktpolitischer 
Schwerpunkt 
Ziele 2015 
 
 
 
 
 
Verbesserung der Akt ivierung 
der Mensch en mit Migration s-
vorgeschichte 
Wir bieten gezieltere Förderangebote an. 
 
Wir überprüfen unsere Leistungsbeschreibungen auf Ku l-
tursensibilität.  
 
Wir unterstützen die Kund/Innen bei der Anerkennung von 
ausländischen Berufsabschlüssen.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 
 
 
- 50 - 
Wir verbessern unsere Netzwerkarbeit und Kooperationen. 
 
Wir fördern die Kultursensibilität der Arbeitgeber. 
 
Wir schaffen spezielle Beratungsangebote für Mi g-
rant/Innen und Bleibeberechtigte.  
 
Wir entwickeln neue Förderstrategien. 
  
 Im Rahmen der Maßnahme nausschreibungen wurden die Leistungs beschreibungen 
des Jobcenters auf die Berücksichtigung der Kultursensibilität überprüft bzw. ergänzt.  
  
 In Kooperation mit dem Kommunalen Integrationszentrum (KI) und Frauen & B eruf 
wurden konkrete Strategien, insbesondere für Migrantinn en und Migranten , entwi-
ckelt, um einen verbesserten Zugang zur Beratung zu ermöglichen.   
 
 Seit November 2015 ist das Jobcenter am „Integration Point“ Münster bete iligt und 
gewährleistet in diesem Rahmen die enge Zusammenarbeit mit seinen Kooperati-
onspartner/Innen, um die soziale und arbeitsmarktliche Integration von Asylsuche n-
den und Flüchtlingen zu erreichen. 
 
 Für die Beratung Jugendlicher und junger Erwachsener zur Anerkennung im Ausland 
erworbener Schul - und Hochschulabschlüsse  wird das Angebot „Integration durch 
Qualifikation“ der Volkshochschule Münster (IQ-Netzwerk) genutzt.  
 
 Gemeinsam mit dem Kommunalen Integrationszentrum und weiteren Akteuren  wur-
de eine Arbeitsgruppe zum Thema „Interkulturelle Öffnung“ zur interkulturellen Se n-
sibilisierung von kle in- und mittelständischen Unternehmen gegründet. Für 2016 ist 
die Durchführung eines Projekts zu diesem Thema geplant.  
 
 Das Jobcenter hat  eine Bildungsmesse für Menschen mit Migrationsvorgeschichte 
veranstaltet, mit einem breiten Informations - und Austauschangebot zu den regiona-
len Möglichkeiten von Ausbildung, Qualifikation und Beschäftigung. 
 
 Gemeinsam mit der Gesellschaft für Berufsförderung und Arbeit mbH wurde das Pro-
jekt „Stark im Beruf - Mütter mit Migrationshintergrund“ durchgeführt.  
 
 Das Projekt „MAMBA“, ein spezielles Beratungsangebot für Migrantinnen, Migranten 
und Bleibeberechtigte , wurde  weitergeführt (vorläufiges Projektende war der 
30.06.2015) und die im Rahmen des Projekts gewonnenen Kompetenzen und Net z-
werke auf die gesamte Zielgruppe der Menschen mit Migrationsvorgeschichte übe r-
tragen. 
 
Das Jobcenter der Stadt Münster  wird auch künftig einen Schwerpunkt auf die zielgru p-
penspezifische Beratung, Förderung und Integration von Menschen mit Migrationshi n-
tergrund, insbesondere von Flüchtlingen u nd Asylsuchenden, legen (vgl. hierzu A b-
schnitt 2.3.2.).

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 
 - 51 - 
2.2.3 Maßnahmenauswertung  
 
Dem politischen Auftrag nachkommend  werden im Folgenden Maßnahmen zur Förd e-
rung der beruflichen Weiterbildung (FbW) gemäß § 81 SGB III auf Ihre Wirkung im Sinne 
der arbeitsmarktlichen Integration der Teilnehmenden  ausgewertet (vgl. Abb. 33 – 35). 
Die Auswertung bezieht sich auf Austritte aus den nach stehend genannten Maßnahmen 
dieses Förderinstruments im Jahr 2015 bis zum Stichtag 08.10.2015. Bei den Angaben 
der Aufnahmen sozial versicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse in Teil - oder 
Vollzeit nach 3 Monaten und nach 6 Monaten handelt es sich um vorläufige Ergebnisse, 
da zwischen dem Zeitpunkt des Austritts einer/eines Teilnehmenden aus der Maßnahme 
und dem Zeitpunkt der Erhebung der Daten nicht bei allen Teilnehmenden 3 bzw. 6 M o-
nate nach Beendigung der jeweiligen Maßnahme vergangen sind.  Somit ist für das Jahr 
2015 noch keine Gesam tauswertung zur Wirkung und den Erfolgskriterien der FbW -
Maßnahmen möglich25.  
 
Abbildung 33: Umschulungen 
Nr. Berufsbezeichnung/ 
Maßnahmentitel 
betrieb-
lich 
außer-
betrieb-
lich 
TN-
Anzahl 
be-
stan-
den 
Arbeitsaufnahme nach 
Maßnahme-
ende 
nach 3 
Monaten 
nach 6 
Monaten Summe 
1 
Umschulung zur/zum 
Berufskraftfahrer/in  
oder Busfahrer/in 

 33 20 2 6 2 10 
2 
Umschulung zur/zum 
staatlich anerkannten 
Altenpflegehelfer/in 

 24 15 5 7 0 12 
3 Umschulung zur/zum 
Bürokauffrau/-mann  
  8 8 0 3 0 3 
4 
Umschulung zur/zum 
Kauffrau/-mann für  
Büromanagement 
  2 0 0 0 0 0 
5 
Umschulung zur/zum 
Bürokauffrau/-mann  
[für Rehabilitanden] 

 1 1 0 0 1 1 
6 Umschulung zur/zum 
Hauswirtschafter/in   6 3 0 0 0 0 
7 
Umschulung zur Fachkraft 
für Möbel-, Küchen- und 
Umzugsservice 
  4 1 0 0 0 0 
8 
Umschulung zur Fachkraft 
für Möbel-, Küchen- und 
Umzugsservice 
  1 0 0 1 0 1 
9 Umschulung zur/zum 
Industriekauffrau/-mann   3 2 0 1 0 1 
10 
Umschulung zur/zum 
Fachinformatiker/in  - 
Systemintegration 

 1 0 0 0 0 0 
11 
Umschulung zur/zum  
Fachinformatiker/in -  
Systemintegration (IHK) 
  1 1 0 0 0 0 
12 
Umschulung zur/zum 
Fachinformatiker/in - 
Anwendungsentwicklung 
  1 0 0 0 0 0 
                                                
25 Eine aussagekräftigere Auswertung der FbW-Maßnahmen folgt im Eingliederungsbericht des Jobcenters der Stadt 
Münster, der bis zum 31.05.2016 erstellt wird.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 
 
 
- 52 - 
Nr. Berufsbezeichnung/ 
Maßnahmentitel 
betrieb-
lich 
außer-
betrieb-
lich 
TN-
Anzahl 
be-
stan-
den 
Arbeitsaufnahme nach 
Maßnahme-
ende 
nach 3 
Monaten 
nach 6 
Monaten Summe 
13 
Umschulung zur/zum 
Einzelhandelskauffrau/ 
-mann in Vollzeit 
  1 0 0 0 0 0 
14 
Umschulung zur/zum 
Kauffrau/-mann im  
Groß- und Außenhandel 
  1 1 1 0 0 1 
15 
Umschulung zur/zum 
Bürofachwirt/in im Perso-
nal- und Rechnungswesen 

 1 1 0 0 0 0 
16 
Umschulung zur/zum 
Personaldienstleistungs-
kauffrau/-mann (IHK) 
  1 0 1 0 0 1 
17 
Umschulung zur/zum 
Fachwirt/in - Wirtschaft 
(IHK) [für Rehabilitanden] 
  1 1 0 0 1 1 
18 Umschulung zur/zum 
Zahntechniker/in   1 1 0 0 1 1 
19 Umschulung  
zur/zum Gärtner/in 
  1 1 1 0 0 1 
20 Umschulung zur  
Fachkraft für Audiotechnik   1 1 0 0 0 0 
21 
Umschulung zur/zum 
staatlich anerkannten 
Erzieher/in  
[für Rehabilitanden] 

 1 1 0 0 0 0 
Summe   94 58 10 18 5 33 
 
 
Abbildung 34: Anpassungs- und Teilqualifizierungen 
Nr. Berufsbezeichnung/ 
Maßnahmentitel 
außer-
betrieb-
lich 
TN-
Anzahl 
be- 
standen 
Arbeitsaufnahme nach 
Maßnahme-
ende 
nach 3 
Monaten 
nach 6 
Monaten Summe 
1 
Alltagsbetreuer/in -  
Seniorenbetreuer/in -  
Betreuungskraft  
nach §87b Abs. 3 SGB XI 
 31 27 1 8 1 10 
2 
Anpassungs-/Teil- 
qualifizierungen im  
kaufmännischen Bereich 
 30 26 2 5 0 7 
3 
Training into the job  
(individuelle Qualifizierung 
zur Vorbereitung auf eine 
berufliche Tätigkeit) 
 28 21 3 2 0 5 
4 
Vorbereitung auf eine be-
triebliche Ausbildung und 
auf den Hauptschulab-
schluss (externe Prüfung) 
 20 16 1 7* 1 9 
5 
Anpassungs-/Teilquali-
fizierungen im gewerblich-
technischen Bereich 
 17 15 1 1 0 2 
6 
Anpassungs-/Teil-
qualifizierungen für  
Berufskraftfahrer/innen 
oder Busfahrer/innen 
 17 14 1 4 1 6 
7 Behandlungspflege der 
Leistungsgruppen I und II  6 5 3 2 0 5

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 
 - 53 - 
Nr. Berufsbezeichnung/ 
Maßnahmentitel 
außer-
betrieb-
lich 
TN-
Anzahl 
be- 
standen 
Arbeitsaufnahme nach 
Maßnahme-
ende 
nach 3 
Monaten 
nach 6 
Monaten Summe 
8 Anpassungs-/Teilqualifizie-
rungen - Schweißtechnik  5 5 0 3 0 3 
9 
Anpassungs-/Teilqualifizie-
rungen im Sicherheitsbe-
reich - Bewachung (Sach-
kunde nach §34a GeWo), 
Objekt- u. Personenschutz 
 5 4 3 1 0 4 
10 
Anpassungs-/Teilquali-
fizierungen im Bereich 
 IT und Medien 
 4 4 0 2 0 2 
11 
Anpassungs-/Teilqualifizie-
rungen im Bereich Elektro-
technik/Fertigungstechnik/ 
Automatisierungstechnik 
(u.a. CAD) 
 5 5 0 0 0 0 
12 
Anpassungs-/Teilquali-
fizierungen zur/zum  
Betriebswirt/in 
 4 4 2 0 1 3 
13 
Anpassungs-/Teilquali-
fizierungen im Bereich 
Pharmazie/-technik 
 3 2 1 1 0 2 
14 
Anpassungs-/Teilqualifizie-
rungen für Anlagen- und 
Rohrleitungsbauer/innen 
 2 2 0 0 1 1 
15 
Anpassungs-/Teilquali-
fizierung zur/zum 
EU-Fundraiser/ 
Projektmanager/in 
 1 1 1 0 0 1 
16 
Anpassungs-/Teilquali-
fizierung zur/zum GIS und 
Geodatenspezialist/in 
 1 1 1 0 0 1 
17 
Anpassungs-/Teilquali-
fizierung zur/zum 
Klassen- und Fachlehrer/in 
an Waldorfschulen 
 1 1 0 1 0 1 
18 
Anpassungs-/Teilquali-
fizierung zur/zum 
Triebfahrzeugführer/in 
 1 0 0 0 0 0 
19 
Anpassungs-/Teilquali-
fizierung zur/zum Ret-
tungssanitäter/in 
 1 0 0 0 0 0 
20 
Anpassungs-/Teilquali-
fizierung zur/zum EX-IN  
Experienced-Involvement  
Genesungsbegleiter/in 
 1 1 0 0 0 0 
21 
Anpassungs-/ 
Teilqualifizierung im  
gastronomischen Bereich 
 1 0 0 0 0 0 
22 
Vorbereitung auf die  
Prüfung zur/zum  
Fachfrau/-mann für  
Systemgastronomie 
 2 1 1 0 0 1 
23 
Vorbereitung auf die  
Externenprüfung  
zur/zum Immobilien-
kauffrau/-mann 
 1 0 0 0 0 0 
24 Vorbereitung auf die 
Externenprüfung   1 0 0 0 0 0

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 
 
 
- 54 - 
Nr. Berufsbezeichnung/ 
Maßnahmentitel 
außer-
betrieb-
lich 
TN-
Anzahl 
be- 
standen 
Arbeitsaufnahme nach 
Maßnahme-
ende 
nach 3 
Monaten 
nach 6 
Monaten Summe 
zur/zum Erzieher/in 
Summe  188 155 21 37 5 63 
* 5 Teilnehmende haben eine Berufsausbildung aufgenommen 
 
Das vorrangige Ziel der nachfolgend (vgl. Abb. 35) aufgeführten Maßnahmen zur Förde-
rung der beruflichen Weiterbildung (FbW) besteht in der Regel nicht in der Vermittlung 
der Teilnehmenden in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, so n-
dern in der Unterstützung der Teilnehmenden bei der Entwicklung  persönlicher und be-
ruflicher Perspektiven. 
Abbildung 35: Gruppenangebote mit Kenntnisvermittlung 
Nr. Berufsbezeichnung/ 
Maßnahmentitel 
außer-
betrieb-
lich 
TN-
Anzahl 
Maß-
nahme-
ziel 
erreicht 
Arbeitsaufnahme nach 
Maßnahme-
ende 
nach 3 
Monaten 
nach 6 
Monaten Summe 
1 Eignungsfeststellung 
Hauswirtschaft*  20 19 0 1 0 1 
2 Gemma!**  11 8 2 0 0 2 
3 Lernwerkstatt  14 11 1 0 0 1 
4 Lernwerkstatt interkultu-
rell**  28 26 0 0 0 0 
5 
Integrationsseminar für 
Migrantinnen und Migran-
ten** 
 19 16 8 0 0 8 
Summe  92 80 11 1 0 12 
* Vorbereitende Maßnahme für die Umschulung zur/zum Hauswirtschafter, die 14 von 19 Teilnehmenden anschließend 
begonnen haben 
** vgl. 3.3 Förderinstrumente im Einzelnen, hier: Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) 
 
 
Auffällig ist b ei einigen Maßnahmen der hohe Anteil der Teilnehmenden, die das Ma ß-
nahmeziel und damit in der Regel die angestrebte Qualifizierung nicht erreicht haben. 
Die Gründe hierfür sind näher zu beleuchten und künftig bei der Erarbeitung von Förder-
zielen mit den L eistungsberechtigten sowie der begleitenden Beratung während der 
Teilnahme an FbW-Maßnahmen zu berücksichtigen. 
 
 
2.2.4 Mittelabfluss aus dem Eingliederungstitel 
 
Für den Eingliederungstitel 2015 standen 10.110.166,55 € zur Verfügung. Von der G e-
samtsumme wurden 3 1,19 % für die Beratung und Unterstützung der Leistungsberec h-
tigten verausgabt. Hierzu zählen Leistungen aus dem Vermittlung sbudget gem. § 44 
SGB III und zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gem. § 45 SGB III sowie Re i-
sekosten zu Meldeterminen. 18,80 % der Eingliederungsleistungen sind auf den Bereich 
Qualifizierung entfallen, darunter sind die Leistungen  zur beruflichen Weiterbildung gem. 
§ 81 SGB III zu fassen. Für Beschä ftigung begleitende Maßnahmen wie beispielsweise 
Eingliederungszuschüsse, Einstiegsgeld und Beschäftigungszuschüsse sind insgesamt 
17,03 % aufgewendet worden. Für Einstiegsqualifizierung, ausbildungsbegleitende Hi l-

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 
 - 55 - 
fen und Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen standen 4,43 % des Ei n-
gliederungstitels zur Verfügung, w ährend für Menschen mit Behinderungen rund 14,07 
% aufgewendet wurden. Darunter fallen neben Eingliederungszuschüssen und der Pr o-
bebeschäftigungen auch Ausbildungszuschüsse für diese Zielgruppe . Weitere Mittel 
wurden für Beschäftigung schaffende Leistungen , d.h. Arbeitsgelegenheiten  (7,76 %), 
Maßnahmen der Freien Förderung (4,39 %) und sonstige Leistungen (1,04 %) verau s-
gabt (für eine detaillierte Auflistung vgl. die folgende Abb. 36). 
 
Abbildung 36: Mittelabfluss aus dem Eingliederungstitel (Stand: 23.11.2015) 
 Budgetansatz % Ausgaben u. 
Mittelbindungen 
2015 
% Verfügbares 
Budget 
% 
Summe 
 
10.110.166,55 € 100,00 % 9.970.816,79 € 98,62 % 139.349,76 € 1,38 % 
       
Beratung und Unterstützung 
der Arbeitssuche 
3.182.965,15 € 31,48 % 3.153.427,22 € 31,19 % 29.537,93 € 0,29 % 
Qualifizierung 
 
1.902.596,56 € 18,82 % 1.900.317,79 € 18,80 % 2.278,77 € 0,02 % 
Beschäftigung begleitende 
Leistungen 
1.761.811,40 € 17,43 % 1.721.858,01 € 17,03 % 39.953,39 0,40 % 
Maßnahmen für Jüngere 
 
472.288,71 € 4,67 % 448.110,83 € 4,43 % 24.177,88 € 0,24 % 
Leistungen für Menschen mit 
Behinderungen 
1.461.432.97 € 14,46 % 1.422.429,99 € 14,07 % 39.002,98 € 0,39 % 
Beschäftigung schaffende 
Leistungen 
775.777,95 € 7,67 % 775.777,95 € 7,67 % 0,00 € 0,00 % 
Freie Förderung 
 
448.460,81 € 4,44 % 444.062,00 € 4,39 % 4.398.81 € 0,04 % 
Sonstiges 
 
104.833,00 € 1,04 % 104.833,00 € 1,04 % 0,00 € 0,00 % 
 
 
 
2.2.5 Bilanz des Projekts „Perspektive 50plus“ 
 
Das Jobcenter der Stadt Münster  hat sich seit dem 01.07.2009 am Bundesprogramm 
"Perspektive 50plus" durch Beitritt zum Pakt 50plus aktiv beteiligt, der damals außerdem 
aus den Jobcentern  Soest (Projektleitung), Bonn und Rhein -Sieg bestand. Später sind 
noch die Jobcenter Oberberg, Rhein -Berg und Leverkusen hinzugekommen. Das Bu n-
desprogramm lief Ende 2015 aus . Finanziert wurde das Programm durch jährlich 350 
Millionen € aus Bundesmitteln, d ie vorab aus dem Ei ngliederungsbudget der Jobcenter 
abgezogen werden.  
Durch die Teilnahme am Bundesprogramm standen dem Jobcenter der Stadt Münster 1 
Mio. € (2010) bzw. 1,6 Millionen € (seit 2011 ) zusätzlich, d.h. ohne die Notwendigkeit 
eines kommunalen Finanzierungsanteils, zur Verfügung. Diese Mittel konnten flexibel für 
Personal oder Eingliederungsleistungen genutzt werden. Das Jobcenter der Stadt Müns-
ter hat einen Teil der Mittel eingesetzt, um durch zusätzliche Personalressourcen einen 
optimierten Betreuungsschlüssel und damit eine intensive und individuelle Betreuung der 
Zielgruppe zu gewährleisten. 
Durch das Programm Perspektive 50plus konnten in Münster folgende Erfolge erzielt 
werden:

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 
 
 
- 56 - 
 Durch die Programmmittel konnten die älteren erwerbsfähigen Leistungsberechtigten 
im Sinne des Leitbildes des Jobcenter  Münster intensiver betreut werden. Neben 
den direkten Bemühungen um eine Integration in Arbeit stand vor allem das Bem ü-
hen um eine Erhaltung oder Verbesserung der Gesundheit im Mittelpunkt der G e-
spräche. Ca. 80 % der Kunden geben an gesundheitliche Einschränkungen zu h a-
ben, die eine Integration in Arbeit behindern. Dabei war insbesondere die Zusa m-
menarbeit mit den Partnern des öffentlichen Gesundheitswesens, mit dem Gesun d-
heitsamt der Stadt Münster und mit den Stellen der kommunalen Eingliederungslei s-
tungen nach § 16a SGB II besonders hilfreich. Zusätzlich wurden erfolgreich auch 
eigene Maßnahmen konzipiert und  erprobt (z. B. „Gesund und Fit mit 50plus“ und 
„Aktiv und Fit für den Job mit 50plus“). 
 
 Darüber hinaus konnten Maßnahmen und sonstige Fördermöglichkeiten, auch a u-
ßerhalb der üblichen Eingliederungsleistungen, speziell zugeschnitten auf Ältere a n-
geboten werden. Dabei wurden be ispielsweise in den Projekten „Impuls 50plus“ und 
„Individualcoaching“ erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit besonderem Förderb e-
darf intensiv betreut und in dem Projekt „Assistierte Vermittlung“ eher arbeitsmark t-
nahe Kunden in besonderer Weise unterstützt. Im Projekt „Triangel“ wurden Kunden 
intensiv und individuell dabei un terstützt, sich voll der Arbeitssuche zu widmen , und 
in der Maßnahme „Training on the  Job“ wurden sie auf konkrete Stellen vorbereitet. 
Viele der Projekte eignen sich grundsätzlich auch für jüngere Personen und sind b e-
reits in Maßnahmen für andere Zielgruppen übertragen worden. 
 
 Die Beratung entsprechend des Kodex 50plus (geschult in einem eigens entwicke l-
ten Fortbildungsprogramm) hat zu mehr Kundenzufriedenheit geführt. 
 
 Die verbesserten Betreuungsmöglichkeiten im Programm Perspektive 50plus h aben 
sich positiv auf die Integrationen in Arbeit ausgewirkt. So ist die Zahl der Integrati o-
nen der über 50 -Jährigen nach Eintritt in das Programm im Mittel von 300 auf 350 
pro Jahr gestiegen, wodurch der Anteil der Integrationen di eser Personengruppe an 
allen Integrationen des Jobcenters von 7,8 % im Startjahr des Projekts auf 10,2  % in 
2014 gesteigert werden konnte26 (vgl. Abb. 37). 
 
Abbildung 37:  
Integrationen Jobcenter der Stadt Münster (Jahressummen) 
 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 
Integrationen ge-
samt 
3.976 3.714 3.283 3.613 3.933 3.433 3.390 3.352 
davon: Integratio-
nen 50+ 
306 292 257 304 424 311 314 343 
Anteil 50+ an In-
tegrationen gesamt 
7,7% 7,9% 7,8% 8,4% 10,8% 9,1% 9,3% 10,02% 
Quelle: Eigene Auswertung 
                                                
26 Die endgültigen Zahlen für 2015 lagen bei Redaktionsschluss noch nicht vor.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 
 - 57 - 
Der Zusammenhang zwischen Betreuungsquote und  der Anzahl der Integrationen wird 
auch durch die Forschungsberichte des Instituts für Arbeitsmarkt - und Berufsforschung 
5/2012 und 21/2008 deutlich belegt. Auch die bundesweite Evaluation der 2. Program m-
phase der Perspektive 50plus 27 zeigt, dass die Relati on von Mitteleinsatz und Integrat i-
onserfolg günstiger wird, wenn der Schwerpunkt des Mitteleinsatzes auf die Erbringung 
professioneller und komplexer sozialer Dienstleistungen statt auf Geldleistungen an A r-
beitgeber (einschließlich Beschäftigung schaffende r Maßnahmen) oder an Hilfebedürft i-
ge gelegt wird. Insbesondere konnte durch die Evaluation der 2. Programmphase belegt 
werden, dass am Programm teilnehmende Jobcenter bessere Integrationsergebnisse bei 
über 50-Jährigen erzielt haben als nichtteilnehmende Jobcenter.  
Das Sonderprojekt Impuls 50plus, in dem im Jobcenter der Stadt Münster  jeweils 100 
Langzeitarbeitslose mit dive rsen eingeschränkten Potenzialen seit 2011 im Verhältnis 
1:50 betreut wurden, hatte das Ziel jährlich 10% der Betreuten in Arbeit zu b ringen. Das 
Ziel wurde in Münster durchschnittlich zu 92% erreicht, bundesweit dagegen nur zu 84%.  
 
2.2.6 Passive Leistungen 
 
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten Leistungen zum Lebensunterhalt als A r-
beitslosengeld II. Nicht erwerbsfähige Leistungsberech tigte erhalten diese Leistungen 
als Sozialgeld. 
Der Gesamtbedarf des notwendigen Lebensunterhalts mit Ausnahme der Leistungen für 
Unterkunft und Heizung und Sonderbedarfe wird nach Regelsätzen erbracht. Die Höhe 
der Regelleistung wird jährlich zum 1. Janua r entsprechend der Preis- und Lohnentwick-
lung fortgeschrieben (vgl. Abb. 38).  
Abbildung 38: Entwicklung der Regelleistungen 
     01.01.2013     01.01.2014      01.01.2015    01.01.2016 
Alleinstehende/ Alleine r-
ziehende        382,00 €         391,00 €         399,00 €         404,00 €  
Volljährige Partner        345,00 €         353,00 €         360,00 €         364,00 €  
Volljährige bis 24 Jahre 
ohne eigenen Haushalt        306,00 €         313,00 €         320,00 €         324,00 €  
Kinder/Jugendliche      
14 bis 17 Jahre        289,00 €         296,00 €         302,00 €         306,00 €  
Kinder von 6 bis 13 Ja h-
re        255,00 €         261,00 €         267,00 €         270,00 €  
Kinder bis 5 Jahre        224,00 €         229,00 €         234,00 €         237,00 €  
 
Die Anhebung der Regelbedarfe und die Preisentwicklung auf dem allgemeinen Wo h-
nungsmarkt haben auch im Jahr 2015 zu einer Steigerung der Anzahl der leistungsb e-
                                                
27 http://www.perspektive50plus.de/bundesprogramm/evaluation/. Eine Evaluation , die den d irekten Vergleich der am 
Projekt beteiligten Jobcenter ermöglicht, gibt es nicht.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 
 
 
- 58 - 
ziehenden Bedarfsgemeinschaften und der durchschnittlichen Aufwendungen je B e-
darfsgemeinschaft geführt.  
Erfreulich ist aus kommunaler Sicht, dass die laufenden Au fwendungen für Kosten und 
Unterkunft mit 1,6 % (von 54,9 Mio. € auf voraussichtlich 55,8 Mio.) 28 geringer gestiegen 
sind als die vom Bund zu finanzierenden Leistungen (von 65,16 Mio. € auf voraussich t-
lich 67,41 €, dies entspricht 3,75 %) , vgl. Abb. 39. Dies lässt darauf schließen, dass in s-
besondere Familien mit geringen Leistungsansprüchen u. a. durch den Hinweis auf vor-
rangige Leistungsansprüche (z. B. Wohngeld und Kinderzu schlag) die Hilfebedürftigkeit 
überwunden haben und der Anstieg der leistungsbeziehenden Personen begrenzt we r-
den konnte. 
Abbildung 39:  
Verteilung der finanziellen Aufwendungen für Leistungen                                                   
zur Sicherung des Lebensunterhaltes 
Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialversicherungsbeiträge 65,1 Mio. € 
Leistungen für Unterkunft und Heizung 54,9 Mio. € 
Einmalige Leistungen   2,0 Mio. € 
Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) 750 Tsd. € 
Quelle: Eigene Auswertung, Stand: Oktober 2015 
Unter den insgesamt monatlich ca. 21.200 Leistungsbezieh enden sind ca. 7.400 Kinder, 
Jugendliche und junge Erwachsene mit Ansprüchen auf Leistungen für Bildung und Tei l-
habe. Diese Leistungen sollen dazu beitragen, dass Kinder aus einkommensschwachen 
Familien an Ausflügen der Schule oder Kindertageseinrichtung, am gemeinsamen Mi t-
tagessen sowie an Angeboten von Vereinen in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und 
Geselligkeit teilnehmen können. 
Zum 01.08.2015 hat die Stadt Münster die MünsterlandKarte eingeführt. Mit ihr bezahlen 
berechtigte Kinder und Jugendliche  beispielweise die Kosten für Tagesausflüge, Mittag-
essen, Lernförderung oder Vereinsbeiträge direkt vor Ort, ohne Papiergutschein oder 
Bargeld. Der Anbieter notiert die  entsprechenden Daten und rechnet über das Internet 
ab. Gleichzeitig wurde das Antragsverfahren für die Leistungsberechtigten vereinfacht.  
In den ersten vier Monaten wurden für den Rechtskreis SGB II 4.200 MünsterlandKarten 
ausgestellt. Diese Zahl und die Abrechnungsdaten der ersten vier Monate sind Indizien, 
dass die Maßnahmen zur Steigerung der Inanspruchnahme der BuT -Leistungen bereits 
nach kurzer Zeit die erhoffte Wirkung entfalten. 
 
2.2.7 Grundsicherung im Vergleich  
 
Ein wichtiger Faktor zur Bewertung der Zielerreichung des Jobcenters der Stadt Münster 
und zur weiteren Arbeitsmarktplanung ist a uch der Vergleich mit anderen Jobcentern  
                                                
28 Diese Summen sind Bruttowerte, d.h. ohne die Anrechnung von Erstattungen.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 
 - 59 - 
(vgl. Abb. 40 – 43). Im Rahmen des Benchmarking werden dazu insbesondere drei Ve r-
gleichsgruppen herangezogen: die zugelassenen kommunalen Träger (zkT) in NRW (18 
Jobcenter), die städtischen Jobcenter in NRW (22 Jobc enter) sowie die demselben 
SGB-II-Vergleichstypen zugeordneten Jobcenter in Deutschland (12 Jobcenter im Ve r-
gleichstyp IIe, dem das Jobcenter der Stadt Münster angehört)29. 
 
Wie bereits im Vorjahr belegt das Jobcenter der Stadt Münster  hinsichtlich der Gesamt-
arbeitslosenquote im Vergleich mit den übrigen städtischen Jobcentern in NRW mit A b-
stand den besten und bei der Jugendarbeitslosigkeit den zweitbesten Wert aller Städte 
in NRW. Die vorjährige Spitzenposition bei der Integrationsqu ote im Vergleich der NRW-
Städte konnte nicht erreicht werden, hier belegt das Jobcenter der Stadt Münster  aber 
mit Rang 4 immer noch einen überdurchschnittlichen Wert. Auch bezüglich der Verände-
rung des Bestands an Langzeitleistungsbeziehenden liegt das Jobcenter der Stadt 
Münster über dem Durchschnitt und konnte sich von Rang 10 auf Rang 5 verbessern. 
 
Abbildungen 40 und 41:    
          
  
 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Arbeitslosenstatistik, Berichtsmonat Oktober 2015 
 
Die Gegenüberstellung der Kennzahlen der zkT in NRW zeigt, dass das Jobcenter der 
Stadt Münster auch in dieser Vergleichsgruppe durchweg überdurchschnittliche Erge b-
nisse erzielt. Die Feststellung des Vorjahres, dass ausschließlich Landkreise bessere 
                                                
29 In den SGB-II-Vergleichstypen werden Jobcenter mit ähnlichen strukturellen Rahmenbedingungen zusammengefasst. 
Zum Vergleichstyp IIe gehören Jobcenter in Städten und (hoch-)verdichtete Landkreisen mit eher geringer Quote an 
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 
 
 
- 60 - 
Werte erzielen, trifft auch auf die aktuellen W erte zu. Auf Grund der unterschiedlichen 
Rahmenbedingungen sind diese jedoch nur bedingt mit denen der städtischen Jobcenter 
vergleichbar. 
 
Abbildungen 42 und 43:    
         
  
 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Arbeitslosenstatistik, Berichtsmonat Oktober 2015 
 
Ein interessanter Vergleich ergibt sich zu den Jobcentern, die demselben (bundeswe i-
ten) SGB-II-Vergleichstyp IIe angehören. Das Jobcenter der Stadt Münster  erzielt auch 
hier durchgängig Ergebnisse über dem Durchschnitt der anderen Job center. Hinsichtlich 
der Jugendarbeitslosenquote ist der erreichte Wert (Rang 4) deutlich, bei der Veränd e-
rung des Bestands an Langzeitleistungsbeziehenden (Rang 2) sogar sehr deutlich übe r-
durchschnittlich. 
 
Im Vergleich mit allen Jobcentern in NRW konnte das Jobcenter der Stadt Münster seine 
starke Positionierung halten. Der im letzten Jahr noch knapp verfehlte Durchschnittswert 
für NRW zur Veränderung des Bestands an Langzeitleistungsbeziehenden wird aktuell 
übertroffen, bei den anderen Kennzahlen liegt das Jobcenter der Stadt Münster weiterhin 
über dem Landesdurchschnitt NRW.  
 
Die guten bis sehr guten Ergebnisse im interkommunalen Vergleich zeigen, dass das 
Jobcenter der Stadt Münster seine effektive und zielgerichtete Arbeit fortgesetzt hat. Ins-
besondere die geschäftspolitische Schwerpunk tsetzung auf die Personengruppen der 
Jugendlichen und Langzeitleistungsbeziehenden trägt Früchte und schlägt sich in einer

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 
 - 61 - 
Verbesserung der Kennzahlen nieder. Zur Verstetigung dieser positiven Entwicklung 
wird der Fokus auch 2016 auf diesen beiden Zielgruppen liegen, ergänzt um weitere 
Handlungsfelder. Erfolgreiche und bewährte Maßnahmen und Projekte werden fortg e-
führt und ausgebaut, neue Ansätze werden initiiert. 
 
2.3 Zwischenfazit 
Das Jobcenter der Stadt Münster hat seine Kernziele 
 
 Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit und 
 Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug 
 
im Jahr 2015 durch zahlreiche bewährte Strategien und Aktivitäten  sowie eine Reihe 
neuer Projekte erreicht.  
 
Bewährt haben sich hierfür insbesondere die Unterbreitung gezielterer individueller Bera-
tungsansätze und Förderstrategien ( z. B. das Perspektivzentrum und verschiedene  ziel-
gruppenspezifische Maßnahmen) sowie die Schaffung vielfältiger Kontaktmöglichkeiten 
zwischen Arbeitsuchenden und Arbeitgeb enden (z. B. im Rahmen der Jobcentermesse 
und des Joboffice). Diese Strategien sollen auch 2016 und darüber hinaus fortgesetzt 
und weiter ausgebaut werden. 
 
Um auch arbeitsmarktferneren Leistungsberechtigten berufliche und soziale Teilhabe zu 
ermöglichen, wurden 2015 ein nicht unerheblicher Anteil der vorhandenen  personellen 
Ressourcen des Jobcenters investiert, um Anträge für verschiedene ESF - bzw. Bundes-
programme (für Langzeitarbeitslose, zur sozialen Teilhabe am Arbeitsmarkt und zur i n-
tensivierten Beratu ng und Eingliederung von schwerbehinderten Menschen)  zu stellen 
und die Voraussetzu ngen für die erfolgreiche Durchführung dieser Programme  in 2016 
und den darauf folgenden Jahren zu schaffen. Dabei werden die Programmteilnahmen 
nicht nur konkrete Beschäfti gungsmöglichkeiten für zahlreiche Leistungsberechtigte bi e-
ten, sondern auch weiterführende Erfahrungen und Arbeitgeberkontakte liefern, von d e-
nen das Jobcenter auch langfristig profitieren kann.  Dies erfordert jedoch eine weitere 
intensive Begleitung der Programme durch das Jobcenter auch in 2016 und darüber hin-
aus.  
 
Wie bereits in den Vorjahren lag auch 2015 ein Schwerpunkt des Jobcenters der Stadt 
Münster auf den Jugendlichen und jungen Erwachsenen , um für diese Zielgruppe die 
richtigen Weichen für ihre Zukunft zu stellen. Zwar wird das ambitionierte Ziel, die bereits 
sehr niedrige Jugendarbeitslosenquote im Bereich SGB II weiter zu senken, voraussicht-
lich knapp verfehlt, dennoch konnten – gemäß dem Leitsatz „Ausbildung vor kurzfristiger 
Integration“ - im Ausbildungsjahr 2014/2015 knapp 60 Integrationen von Jugendlichen in 
Ausbildung mehr erzielt werden als im vorangegangenen Ausbildungsjahr. Somit soll der 
Fokus auch weiterhin auf dem Übergang von Schule und Beruf liegen. Insbesondere die 
Projekte „Kreativ orientiert mit Kurs auf Ausbil dung/Arbeit“ und „Integration durch Au s-
tausch“ sowie das Angebot der Jugendservicestelle  und die Mitwirkung im Projekt „Kein 
Abschluss ohne Anschluss“  haben sich bewährt und werden auch im Jahr 2016 fortg e-
führt.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 
 
 
- 62 - 
 
Wie aus der  Darstellung der Maßnahmen und Aktivitäten im Jahr 2015 (vgl. Abschnitt 
2.2.2) deutlich wird, arbeitet d as Jobcenter der Stadt Münster ü ber alle Bereiche und 
Themen hinweg mit zahlreichen lokalen, aber auch regionalen und überregionalen 
Netzwerkpartner/Innen zusam men. Durch die  vielfältigen Kooperationen in Projekten, 
Maßnahmen, Arbeitsgruppen etc.  werden Kompetenzen gebündelt und Synergieeffekte 
erzielt. Um seinem arbeits- und sozialpolitischen Auftrag auch weiterhin gerecht zu we r-
den, wird das Jobcenter seine Netzwerkarbeit im Jahr 2016 weiter intensivieren und sys-
tematisieren. 
 
 
2.4 Ziele und geschäftspolitische Schwerpunkte 2016 
Für das Jahr 2016 erwarten die Wirtschaftsexperten des Instituts für Arbeitsmarkt - und 
Berufsforschung (IAB), ähnlich wie in 2015, ein anhaltendes moderates Wachstum des 
realen Bruttoinlandprodukts um 1,8 %. Der Arbeitsmarkt verhält sich weiter solide und 
der hohe Konsumklima -Index treibt die Konjunktur weiter an. Große Risiken best ehen 
aber weiterhin in den internationalen Krisen u.a. in der Ukraine und im Nahen Osten und 
den wirtschaftlichen Problemen einiger Schwellenländer (z.B. China) . Die enorm hohe 
Zuwanderung von Flüchtlingen ist ein Unsicherheitsfaktor, dessen Ausmaß von vielen 
Bedingungen, insbesondere politischen Entscheidun gen, bestimmt wird und dessen 
Auswirkung auf den Arbeitsmarkt noch nicht eingeschätzt werden kann. Aufgrund der 
drastisch gestiegenen Zahlen von Asylsuche nden ist aber, und zwar vorrangig im SGB 
II-Bereich, mit deutlich steigenden Arbeitslosenzahlen bzw. m it einem Anstieg der B e-
darfsgemeinschaften zu rechnen.  
 
2.4.1 Kennzahlen nach § 48a SGB II 
Auch für das Jahr 2016 hat die Stadt Münster mit dem Ministerium für Arbeit, I ntegration 
und Soziales des Landes Nordrhein -Westfalen (MAIS NRW) Zielwerte zu den Kennza h-
len nach § 48a SGB II  vereinbart.  
Zielgröße Kennzahl  Zielwert 2016 
I. Verringerung der Hilfebe-
dürftigkeit 
Veränderung der Summe der 
Leistungen zum Lebensun-
terhalt  
Die Zielerreichung wird wei-
terhin auf der Grundlage eines 
Monitorings beobachtet. 
II. Verbesserung der Integra-
tion in Erwerbstätigkeit 
Anzahl der Integrationen 
 
 
 
 
Integrationsquote 
Das Ziel ist erreicht, wenn sich 
die absolute Zahl der Integra-
tionen um 2,0 % gegenüber 
dem Vorjahr erhöht.  
 
Die Integrationsquote soll 
2016 nicht um -2,8 % niedriger 
liegen als 2015.30 
                                                
30 Die Integrationsquote wird aus der Summe der Integrationen (Zähler) und dem durchschnittlichen Bestand der erwerbs-
fähigen Leistungsberechtigten (Nenner) gebildet (s. auch die ausführliche Erläuterung im Glossar). 2016 ist mit einem

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 
 - 63 - 
III. Vermeidung von langfris-
tigem Leistungsbezug 
Veränderung des Bestands 
der Langzeitleistungs-
bezieher 
 
 
 
Integrationsquote der Lang-
zeitleistungsbeziehenden 
Das Ziel ist erreicht, wenn sich 
der durchschnittliche Bestand 
an Langzeitleistungsbeziehen- 
den gegenüber dem Vorjahr 
um maximal 0,5% erhöht. 
 
Die Integrationsquote der 
Langzeitleistungsbeziehenden 
soll um 2,0 % gesteigert wer-
den. 
 
Die zur Forcierung der Zielerreichung  geplanten Maßnahmen wer den unter Punkt 2.3.2  
ausführlich beschrieben.  
 
2.4.2 Geschäftspolitische Handlungsschwerpunkte  
Wie bereits dargestellt, ist die Chance auf eine dauerhafte existenzsichernde Beschäft i-
gung trotz der positiven Arbeitsmarktentwicklung insbesondere für Leistungsberechtigte 
im SGB II eingeschränk t und sinkt weiter mit zunehmender Dauer der Arbeitslosigkeit 
und des Leistungsbezugs (vgl. Abschnitte 1.2.1 und 2.2.2). Auf der anderen Seite steigt 
mit andauernder Arbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug das Risiko materieller und 
sozialer Teilhabedefizite, der Destrukturierung des Alltags sowie, eng damit verbunden, 
der En tstehung bzw. Verfestigung gesundheitlicher Probleme.  Dies hat dazu geführt, 
dass der Anteil der Langzeitarbeitslosen und Langzeitleistungsberechtigten in den Jo b-
centern seit Einfüh rung der Grundsicherung für Arbeitsuchende mehr oder weniger 
stagniert.  
 
Um diesen Negativkreislauf zu durchbrechen, hat das Jobcenter der Stadt Münster, auf-
bauend auf den Erfahrungen der  Integrationsarbeit der letzten Jahre,  für 2016 und da r-
über hinaus die strategische Ausrichtung gesetzt, soziale Teilhabe durch Beschäfti-
gung zu ermöglichen. Im Fokus stehen hier insbesondere Langzeitarbeitslose und 
Langzeitleistungsbeziehende sowie weitere ausgewählte Zielgruppen , für die zahlreiche 
zielgerichtete Maßnahmen und Aktivitäten initiiert bzw. fortgesetzt werden.  
 
Insgesamt bestehen die ergänzenden arbeitsmarkt - und integrationspolitischen Schwer-
punkte aus 2015 in leicht veränderter Form im Jahr 2016 fort.   Einschließlich der Kenn-
zahlen nach §  48a SGB II besteh en für das Jahr 2016 insgesamt fünf Handlung s-
schwerpunkte für das Jobcenter der Stadt Münster , gelenkt durch die strategische Au s-
richtung: 
 
 
 
                                                                                                                                            
flüchtlingsbedingten außerordentlichen Zuwachs an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zu rechnen, der sich aufgrund 
der unsicheren Datenlage jedoch nicht konkret prognostizieren lässt. Auch bei der angestrebten Erhöhung der absoluten 
Integrationen wird die Integrationsquote deshalb voraussichtlich niedriger ausfallen.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 
 
 
- 64 - 
Soziale Teilhabe durch Beschäftigung 
 
 
 
 
 
 
A) Integrationen 
 
Die Integration in Erwerbstätigkeit stellt das Kernziel der Arbeit des Jobcenters dar. E r-
werbstätigkeit ermöglicht die Verringerung oder Beendigung von Hilfebedürftigkeit und 
soziale Teilhabe. Hier gilt es jedoch nicht nur bei den erwerbsfähigen Leistungsberec h-
tigten anzusetzen, sondern auch den Arbeitsmarkt im Blick zu haben und Arbeitgebende 
auf die Potenziale der Menschen im SGB II aufmerksam zu machen. 
 
Arbeitsmarktpolitischer Schwer-
punkt 
Ziele  2016 
Steigerung der Integrationen  
Wir setzen die Ergebnisse unseres Organisations-
entwicklungsprozesses im Jahr 2016 um.  
 
Wir setzen unsere Angebote für Arbeitgebende zur Un-
ternehmens- und Stellenpräsentation sowie zur Beschäf-
tigtenakquise fort. 
 
Wir verstärken unsere Netzwerkarbeit, insbesondere 
auch mit den Kammern und Arbeitgeberverbänden. 
 
 
 Die Ergebnisse de s in 2015 durchgefü hrten Organisationsentwicklungs prozesses 
(OE-Prozess) werden 2016 sukzessive umgesetzt und ermöglichen ein optimiertes 
Ausschöpfen der internen Potenziale des Jobcenters und damit eine Verbesserung 
der Leistungen und Ergebnisse (s. hierzu auch Kap. 2.4.3). 
 
 Auch 2016 wird eine Jobcentermesse für Arbeitgebende und Arbeitsuchende aus 
verschiedenen Wirtschaftsbranchen durchgeführt. 
 
 Arbeitgebenden wird weiterhin im Rahmen des Joboffice sowie durch branchen - und 
unternehmensbezogene Informati onsveranstaltungen ein Forum  geboten, um ihre 
Stellenangebote zu präsentieren und geeignete Mitarbeiter/Innen zu akquirieren.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 
 - 65 - 
 Im Rahmen des Beirats des Jobcenters der Stadt Münster  und darüber hinaus wird 
die Zusammenarbeit mit den Kammern und Arbeitgeber verbänden sowie den freien 
Trägern verstärkt, um die Synergieeffekte der unterschiedlichen Kompetenzen effe k-
tiv zu nutzen. 
 
  
B) Langzeitleistungsbeziehende/Langzeitarbeitslose 
 
Ziel dieses Schwerpunktes ist es, die vorhandenen Chancen von Langzeitleistungsb e-
ziehenden und Langzeitarbeitslosen für den Arbeitsmarkt im Rahmen intensiver Betre u-
ung in den Fokus zu nehmen. Andererseits sollen die sozialintegrativen Ansätze für A r-
beitsuchende mit besonderen sozialen Problemlagen weiterentwickelt werden. Gerin g-
qualifizierten sollen bedarfsgerechte Bildungsangebote unterbreitet werden. Das Jobcen-
ter der Stadt Münster  wird diesbezüglich folgende Maßnahmen initiieren bzw. weiterfü h-
ren.  
 
Arbeitsmarktpolitischer Schwerpunkt Ziele  2016 
Verbesserung der Aktivierung und In-
tegration der Langzeitleistungsbezie-
henden und Langzeitarbeitslosen  
Wir führen weiterhin gezielt Maßnahmen zur 
Integration von Langzeitarbeitslosen und Lang-
zeitleistungsbeziehenden durch. 
 
Wir verstärken die Maßnahmen zur sozialen Teil-
habe. 
 
Wir verstärken den Ausbau öffentlich geförderter 
Beschäftigung.  
 
 
 Das in 2015 begonnene ESF -Bundesprogramm für Langzeitarbeitslose  wird fortge-
setzt. Bislang gewonnene Erkenntnisse und Erfahrungen sollen genutzt werden, um 
nicht nur weitere Förderfälle i m Sinne des Pro gramms zu erziel en, sondern diese 
auch in andere Unterstützungs angebote des Jobcenters einfließen zu lassen, z.B. 
die Erfahrungen des begleitenden Coachings oder neu gewonnene Arbeitgeberko n-
takte. Dabei nutzen wir auch den regelmäßigen interkommunalen Aust ausch mit den 
anderen Jobcentern aus dem Münsterland. 
 
 Das Projekt zur sozialen Teilhabe  wird weitergeführt. Im 1. Quartal 2016 werden 50 
Langzeitleistungsbeziehende mit gesundheitlichen Einschränkungen und/oder mi n-
derjährigen Kindern für maximal drei Jahr e in eine sozialversicherungspflichtige B e-
schäftigung einmünden. Die Arbeitsverhält nisse sind zusätzlich, wettbewerbsneutral 
und im öffentlichen Interesse. Während dieser Zeit wird die Integration in den ersten 
Arbeitsmarkt durch ein Coaching und den Einsa tz weiterer Eingliederungsleistungen 
unterstützt. 
 
 Ein ESF -Förderprogramm des Landes zu öffentlich geförderter Beschäfti gung wird 
fortgesetzt. Im Zuge dieses Förderprogramms wird der Arbeitskreis „Qualifizierung 
durch Arbeit“ (QuadA) einen weiteren Antrag beim Land NRW stellen. Vorgesehen

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 
 
 
- 66 - 
ist eine Förderung ab 01.01.2016, mit geplanter Einstellung der Teilnehmenden zum 
01.04.2016, im Umfang von 15 zu fördernden Arbeitnehmer/Innen. Die Förderung 
der Arbeitsverhältnisse erfolgt gem. § 16e SGB II. Zusätzlich s ollen kommunale Mit-
tel aus eingesparten Kosten der Unterkunft eingesetzt werden. Zusammen mit weit e-
ren Projekten werden im Jahresverlauf 2016 insgesamt rund 200 Personen im Rah-
men von öffentlich geförderter Beschäftigung in sozialversicherungspflichtigen A r-
beitsverhältnissen tätig sein. Es bedarf noch weitergehender Analysen und Entsche i-
dungen, inwieweit eine Ausweitung notwendig ist bzw. finanziert werden kann. Hie r-
zu wird die Verwaltung im ersten Halbjahr 2016 einen entsprechenden Vorschlag e r-
arbeiten.31  
 
Da Langzeitleistungsbeziehende und Langzeitarbeitslose in allen Zielgruppen vorhanden 
sind bzw. die Beendigung und V ermeidung von Langzeitleistungsbezug und Langzeitar-
beitslosigkeit für alle Zielgruppen angestrebt wird, zielen auch die im folgenden darg e-
stellten Maßnahmen und Aktivitäten zu den weiteren Handlungsschwerpunkten auf di e-
sen arbeitsmarktpolitischen Fokus ab. 
 
 
C) Flüchtlinge und Asylsuchende 
 
Um der steigenden Zahl der Asylsuchenden und Flüchtlingen eine Perspektive in 
Deutschland bieten zu können , müssen die lokalen Partner am Arbeitsmarkt eng ve r-
zahnt miteinander arbeiten und kommunizi eren. Das Ziel ist eine frühzeitige Beratung 
und Betreuung der Flüchtlinge und die Verbesserung der A rbeitsmarktorientierung, um 
eine möglichst frühzeitige Integration in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. 
 
Arbeitsmarktpolitischer Schwerpunkt Ziele 2016 
Beratung und Integration von Flücht-
lingen  
Wir aktivieren die Zielgruppe frühzeitig und plan-
voll. 
 
Wir erkennen, nutzen und stärken die vorhande-
nen Potenziale. 
 
Wir führen eine passgenaue Beratung, Förderung 
und Vermittlung durch. 
 
Wir schaffen Beschäftigungsmöglichkeiten für 
Flüchtlinge. 
 
Wir implementieren ein systematisches Über-
gangsmanagement vom SGB III zum SGB II  
 
Wir intensivieren unsere Netzwerkarbeit.  
 
Wir verbessern die interkulturelle Kompetenz  und 
sprachsensible Beratung der Mitarbeitenden.  
                                                
31 Vgl. hierzu die Berichtsvorlage V/0685/2015 an den Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, 
Verbraucherschutz und Arbeitsförderung der Stadt Münster.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 
 - 67 - 
 Das Jobcenter beteiligt sich weiterhin am „Integration Point“ in Münster. Gemeinsam 
mit der Agentur für Arb eit Ahlen -Münster wird  ein zielgruppenbezogenes Arbeit s-
markt- und Integrationsprogramm erarbeitet. Die Rechtskreiswechsler/Innen werden 
im Rahmen eines systema tischen Übergangs managements in das SGB II auf ge-
nommen und  begonnene Förderstrategien werden im Rahmen von sinnvollen und 
zielgerichteten Förderketten fortgesetzt. 
 
 Es wird eine gesonderte und zentrale Fachstelle für die Zielgruppe ein gerichtet, um 
ihren gesonderten Bedarfen durch die Bündelung der Kompetenzen optimal gerecht 
werden zu können und um über bessere interne Steue rungsmöglichkeiten zu verf ü-
gen. 
 
 Die Potenziale der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Flüchtlinge im SGB II wer-
den ermittelt, die Anerkennung von im Ausland erworbenen Schul - und Berufsa b-
schlüssen forciert und unterstützt. Dazu wird weiterhin intensiv das IQ -Netzwerk zur 
Anerkennungsberatung der Volkshochschule Münster genutzt.   
 
 Die Förderangebote für die Zielgruppe  werden eng an der Lebens - und Arbeitswirk-
lichkeit ausgerichtet, Unternehmen werden frühzeitig für die Feststellung berufsprak-
tischer Kenntnisse, zur praxisnahen Qualifizierung und zur Beschäftigung von Flücht-
lingen gewonnen. Arbeitgebende werden im Hinblick auf rechtliche Fragen zur Ei n-
stellung von Flüchtlingen  beraten und bei Bedarf  wird ein beschäftigungsbegleiten-
des Coaching bei Arbeitsaufnahme angeboten. 
 
 Im Rahmen des Integration Point Münster und darüber hinaus werden die vorhande-
nen Netzwerke genutzt und weiter ausgebaut. Dies gilt im Hinblick auf die soziale wie 
auch die arbeitsmarktliche Integration der Flüchtlinge. Insbesondere wird eine enge 
Zusammenarbeit mit den relevanten Ämtern und Einrichtungen der Stadt Münster 
(Sozialamt, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, Amt für Schule und Weiterbi l-
dung, Kommunales Integrationszentrum), mit Migrantenberatungsstellen, der Age n-
tur für Arbeit, den Hochschulen und den Ka mmern und Arbeitgeberverbänden erfol-
gen. 
 
 Das Schulungsangebot für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur interkulturellen 
Kompetenz und zur sprachsensiblen Beratung sowie zum Verfahren der Anerke n-
nung von im Ausland erworbenen Schul- und Berufsabschlüssen wird fortgesetzt. 
 
 Das Jobcenter der Stadt Münster beteiligt sich ab dem 01.01.2016 weiterhin als ope-
rativer Partner an dem aus dem Europäischen Sozialfond (Handlungsschwerpunkt 
Integration von Asylbewerbern/innen und Flüchtlingen (IvAF)) geförderten  P rojekt 
„Münsters Aktionsprogramm für MigrantInnen und Ble ibeberechtigte zur Arbeit s-
marktintegration in Münster und M ünsterland“ (MAMBA 3) und stellt  hierfür den zu 
erbringenden Eigenanteil.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 
 
 
- 68 - 
D) Jugendliche/Unter 25-Jährige 
 
Die Vermittlung in Ausbildung is t für das Jobcenter der Stadt Münster  ein wesentlicher 
Schwerpunkt. Dies manifestiert sich auch darin, dass einer der strategischen Leitsätze 
des Jo bcenters „Ausbildung vor kurzfristiger Integration“ lautet. I m Jahr 2016 wird der 
Fokus auf die gezielte und  bedarfsgerechte Förderung benachteiligter Jugendlicher g e-
legt. Die Einbindung des Jobcenters der Stadt Münster  in das Projekt „Kein Abschluss 
ohne Anschluss“ und die Verstetigung der Zusammenarbeit aller an der Integration J u-
gendlicher in den Arbeits - und Ausbildungsmarkt beteiligten Partner soll vorangetrieben 
bzw. verstetigt werden.  
Insgesamt ist die Jugendarbeitslosigkeit im  Bereich des Jobcenters der Stadt Münster  
auf einem konstant niedrigen Niveau.  Unter Berücksichtigung der besonderen Entwic k-
lungen im Bereich der Zuwanderung (ca. 55 % der Flüchtlinge sind unter 25 Jahre) ist 
mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Veränderung des Werts nach oben zu erwarten. Eine 
erneut sehr anspruchsvolle Zielsetzung hinsichtlich der Jugendarbeitslosenquote unte r-
streicht den besonderen Schwerpunktcharakter für das Jobcenter der Stadt Münster. 
Arbeitsmarktpolitischer Schwerpunkt Ziele 2016 
Verbesserung der Integration von 
Jugendlichen, insbesondere in den 
Ausbildungsmarkt:  
 
Die durchschnittliche Jugendarbeits-
losigkeit in Münster im Bereich des 
SGB II wird gegenüber dem Vorjahr 
auf dem gleichen Niveau gehalten. 
Wir gehen noch besser auf die besonderen Bedarfe 
von Jugendlichen und jungen Erwachsenen ein. 
 
Wir fördern verstärkt die Ausbildungsfähigkeit ins-
besondere für junge Menschen mit Unterstützungs-
bedarf. 
 
Wir erhöhen die Ausbildungsbereitschaft von Arbeit-
gebenden für junge Menschen mit Unterstützungs-
bedarf. 
 
Wir richten stabilisierende Angebote mit Orientie-
rung an der realen Arbeitswelt ein. 
 
Wir richten unseren Fokus vermehrt auf Jugendliche 
mit Migrationsvorgeschichte. 
 
Wir erhöhen die Flexibilität und Selbständigkeit von 
Jugendlichen zur besseren Vorbereitung auf den 
Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. 
 
 
 In persönlicher Ansprache von Arbeitgebenden wird dafür geworben, auch Jugendli-
che mit „schlechteren“ Schulabschlüssen in Ausbildung einzustellen. Hierfür sind 
persönliche Kontakte zu Arbeitgebenden notwendig, um den Matchingprozess zu op-
timieren. In diesem Zusammenhang sollen Netzwerke genutzt werden, die Einfluss 
auf Arbeitgebende haben, z. B. die Kammern  und Arbeitgeberverbände. Als Unte r-
stützung können Förderungen angeboten werden. Es wird weiterhin die assistierte 
Ausbildung (AsA) genutzt, um förderungsbedürftige Jugendliche auch im Betrieb und 
in der Berufsschule zu unterstützen.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 
 - 69 - 
 
 Jugendlichen wird verdeutlicht , welche Zugangsvoraussetzungen für die jeweiligen 
Berufe vorliegen, um die Entwicklung einer beruflichen Perspektive zu unterstützen. 
 
 Für förderungsfähige Jugendliche wird weiterhin das Angebot der ausbildungsbeglei-
tenden Hilfen (AbH) mit 30 Plätzen vorgehalten. 
 
 Es wird ein spezielles Angebot für junge  Menschen mit Migrationsvorgeschichte ent-
wickelt. In dieser Maßnahme werden Theorie und Praxis miteinander verknüpft, um 
Ausbildungsfähigkeit über Sprachförderung , Berufskunde etc. zu erreichen. Erlernte 
Elemente werden in betrieblichen Praktika umgesetzt. Weitere Projekte und Ma ß-
nahmen werden bei Bedarf konzipiert. 
 
 Die Kooperation mit der „Bildungsberatung International“ (BBI) des Amts für Schule 
und Weiterbildung wird ausgebaut. 
 
 Die Einstiegsqualifizierung (EQ) für förderungsfähige Jugendliche  wird weiter bewor-
ben. Die Auswertung dieses Angebots aus den vergangenen Jahren zeigt, dass ein 
Großteil der teilnehmenden Jugendlichen im Anschluss an die EQ in eine Ausbildung 
eingemündet ist. 
 
 Im Rahmen des Projekts „Kein Abschluss ohne Anschluss“ wird weiterhin ein enger  
Kontakt zur Kommunalen Koordinierungsstelle bestehen. 
 
 Das Jobcenter  wirkt im Ausbildungskonsens an der Entwicklung regionalisierter 
Handlungspläne für das Münsterland zur Verbesserung der Ausbildungssituation und 
Fachkräftesicherung mit. Am regionalen Ausbildungskonsens beteiligt sind neben der 
federführenden IHK Nord Westfalen auch die Handwerkskammer Münster, die Krei s-
handwerkerschaften, der Deutsche Gewerkschaftsbund, die Agenturen für Arbeit und 
die Berufskollegs. 
 
 Das Projekt „LernRaum Europa,  skills4work - skills4life“ im Rahmen des ESF -
Programms „Integration durch Austausch“ (Id A) wird fortgeführt. Für die erste Tei l-
nehmendengruppe findet der Ausl andsaufenthalt in Schottland vom 11.01. – 
11.03.2016 statt. 
 
 Es wird ein besonderer Fokus auf Abendrealschüler/Innen gelegt, die bereits im Vor-
kurs Schwierigkeiten haben. In Zusammenarbeit mit der Schule werden intensive Un-
terstützung durch einen Jobcoach angeboten, damit ein höherer Schulabschluss e r-
reicht werden kann.  
 
 
 
E) Menschen mit Behinderung 
 
Für die Zielgruppe der Menschen mit (Schwer-)Behinderungen wird der Fokus 2016 wei-
terhin auf der Gewinnung von passgenauen Arbeitsplätzen liegen. Ein weiterer S chwer-
punkt wird  die Erhaltung, Verbess erung oder Wiederherstellung der Beschäftigungs -

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 
 
 
- 70 - 
fähigkeit der einzelnen Personen sein, als Basis für eine erfolgreiche Integration in den 
Arbeitsmarkt.  
 
 Die Maßnahmenangebote des Jobcenters werden flexibel an der Leistungsfähigkeit 
der Menschen mit Behinderung ausgerichtet. 
 
 Schwerbehinderten Menschen  werden neue Perspektiven  geboten durch die For t-
setzung der Teilnahme am Bundesprogramm zur Schaffung leistungsgerechter B e-
schäftigung mit dem Projekt „Münstersche Initiative für Erwerbsarbeit nach Maß für 
Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte – PASST“. 
 
 Gemeinsam mit der Fachstelle „Hilfe für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsl e-
ben“ des Sozialamtes werden Arbeitgeberbesuche initiiert, um so die Arbeitgeber für 
die Einstellu ng von Menschen mit Behinderung zu sensibilisieren und über Unte r-
stützungsmöglichkeiten beim Erhalt und der Schaffung von Arbeitsplätzen zu info r-
mieren. 
 
 Das Jobcenter beteiligt sich an der Erstellung eines Handlungskonzeptes für die För-
derung der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung im Münster. 
 
 Die Förderinstrumente zur Schaffung von Arbeitsplätzen werden aktiv eingesetzt und  
Arbeitgebende auch über Unterstützungsmöglichkeiten weiterer Akteure am inklus i-
ven Arbeitsmarkt informiert. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Arbeitsmarktpolitischer Schwer-
punkt 
Ziele  2016 
Verbesserung der Arbeitsmarktzu-
gänge für Menschen mit Behinde-
rung: 
 
Die Integrationsquote der schwer-
behinderten Arbeitsuchenden wird 
um 2,0 % im Vergleich zum Vorjahr 
gesteigert. 
Wir richten leistungsgerechte Maßnahmen ein. 
 
Wir fördern die Schaffung leistungsgerechter Arbeits-
plätze für Menschen mit Behinderung.  
 
Wir erhöhen die Teilhabechancen für Menschen mit 
Behinderung. 
 
Wir erhöhen die Integrationen von Menschen mit 
Behinderung.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 
 - 71 - 
2.4.3 Organisations- und Prozessziele 2016 
Für das Jahr 2016 setzt sich das Jobcenter der Stadt Münster  neben den Kennzahlen 
nach § 48a SGB II und den operativen Handlungsschwerpunkten zusätzliche unterstü t-
zende Organisations- und Prozessziele.  
  
  
zu I)    
Die Ergebnisse des in 2015 durchgeführten Organisationsentwicklungsprozesses (OE -
Prozess) werden 2016 sukzessive umgesetzt. Insbesondere durch die sozia lräumliche 
Umstellung des Jobcenters der Stadt Münster und weitere Strukturanpassungen soll ein 
optimiertes Ausschöpfen der internen Potenziale und damit eine  weitere Verbesserung 
der Leistungen und Ergebnisse erwirkt werden. 
 Die Zahl der Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner wird verringert, dadurch 
werden die Reibungsverluste an den Schnittstellen reduziert.  
 
 Parallel wird eine größere Kundennähe hergestellt. Anliegen können zeitnäher und 
unbürokratischer erledigt werden, und die Beratungsqualität wird erhöht. 
 
 Es wird eine Verbesserung der Kundenzufriedenheit erzielt. Zweimal im Jahr wird 
telefonisch durch die Firma TEMA eine Kundenbefragung durchgeführt. Das Jobcen-
ter der Stadt Münster kann hier bereits gute Ergebnisse vorweisen und will diese in 
Teilbereichen (wie z.B. telefonische Erreichbarkeit) noch steigern. 
 
 Die Netzwerkarbeit in den Sozialräumen wird gefördert und dadurch die Synergieef-
fekte erhöht. 
 
 Durch die positiven Effekte des OE-Prozesses wird analog die Mitarbeiterzufrieden-
heit gesteigert. 
 
zu II)   
 Die Prozesse in den Abteilungen Leistungsgewährung und Markt und Integration 
werden durch einen verstärkten und konsequenten Einsatz der Controllingtools zum 
Internen-Kontroll-System (IKS) und Datenqualitätsmanagement (DQM) optimiert.  
 
 Die Wirksamkeit einzelner Maßnahmen vor dem Hintergrund des fa:z-Modells wird 
evaluiert, um eine bestmögliche Kosten-Nutzen-Relation zu erzielen.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 
 
 
- 72 - 
Zu III)   
 Das Jobcenter wirkt  mit bei der Erstellung des durch die Kommunale Gemei n-
schaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) erstellten Berichts zum Thema 
Steuerung von kommunalen Eingliederungsleistungen nach §  16a SGB II. Hierdurch 
werden Steuerungsmöglichkeiten für Kommunen aufgezeigt. 
 
 Im Rahmen eines Trägerdialogs werden die Ergebnisse des KGSt -Berichts an die 
Anbieter der Kommunalen Eingliederungsleistungen kommuniziert. Gemeinsam wer-
den sich daraus ggf. ergebende Optimierungsprozesse in der konkreten Anwe ndung 
der Leistungen initiiert. 
 
 Die Ergebnisse aus dem Qualitätsarbeitszirkel des MAIS NRW zu den Kommunalen 
Eingliederungsleistungen  werden umgesetzt und dadurch die Qualität der in Münster 
angebotenen kommunalen Eingliederungsleistungen weiterhin erhöht.  
 
 Das Controlling zu den Kommunalen Eingliederungsleistungen wird weiter entwickelt 
und dadurch u.a. das frühzeitige Erkennen künftiger Bedarfe sichergestellt. 
 
 Das Jobcenter wirkt  mit an der Erarbeitung eine s gesamtstädtischen Steuerungs - 
und Zielprozesses zu den Kommunalen Eingliederungsleistungen. 
 
2.4.4 Gender 
Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist als durchgängiges Prinzip in der Grun d-
sicherung für Arbeitsuchende zu verfolgen (vgl. § 1 Absatz 2 Satz 3 SGB II). Die Zustän-
digkeit für die Umsetzung dieses Prinzips liegt gem. § 18e SGB II bei der Beauftra gten 
für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) , die als Stabsstelle direkt der Amtsleitung 
des Jobcenters zugeordnet ist. 
 
Neben Lebensälteren, Menschen mi t Migrationsgeschichte und Personen mit gesun d-
heitlichen Einschränkungen sind (Allein-)Erziehende in besonderem Maße von Langzeit-
arbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug betroffen. Die erfolgreiche und nachhaltige 
Integration in ein auskömmliches Beschä ftigungsverhältnis benötigt sowohl eine zie l-
gruppenspezifische Aktivierung und Beratung als auch die Eröffnung und Erhöhung von 
Beschäftigungschancen. Ein gelungenes Praxisbeispiel für die Sicherung sozialer Tei l-
habe einer Zielgruppe mit erhöhtem Risiko, L eistungen nach dem SGB II infolge einer 
länger währenden Arbeitslosigkeit lange Zeit zu beziehen, stellt die Beratung und Ve r-
mittlung von Alleinerziehenden durch spezialisierte Jobcoachs im Jobcenter der Stadt 
Münster seit Mai 2011 dar. Dass die zielgruppe nspezifische Verzahnung von arbeit s-
marktpolitischer Förderung und sozialflankierenden Leistungen unter Berücksichtigung 
der individuellen Lebenslagen der Alleinerziehenden im Jobcenter der Stadt Münster  
vorbildlich umgesetzt wird, ist über die Grenzen des Münsterlandes hinaus bekannt. Auf 
Einladung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die BCA am Tag 
der Jobcenter 2015 in Berlin im Rahmen eines Workshops die Beratung und Vermittlung 
von Alleinerziehenden im Jobcenter der Stadt Münster  als Best Practice Beispiel vorg e-
stellt.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 
 - 73 - 
„Erziehende Frauen in der Arbeitswelt stärken“ war der Leitsatz der im November 2015 
im Jobcenter der Stadt Münster  ausgerichteten Fachtagung der BCA der Jobcenter in 
Nordrhein-Westfalen. Ein ausgezeichnetes Beispiel für die Umsetzung dieses Leitsatzes 
ist das ESF -Projekt „TEP - Teilzeitberufsausbildung - Einstieg begleiten - Perspektiven 
öffnen“. In der ersten Förderphase (2009 - 2015) sind etwa 3.200 Teilnehmerinnen und 
Teilnehmer in Nordrhein-Westfalen in über 200 Projekte eingemündet, davon haben 651 
Teilnehmende (ca. 37  %) eine Ausbildung aufgenommen. Die Unterstützung von Erzi e-
henden bei der Anbahnung und Aufrechterhaltung von betrieblichen Ausbildungsverhäl t-
nissen in Teilzeit ist auch im Jahr 2016 ein zentrales An liegen der BCA. Um den Erzie-
henden Wege zur Erreichung ihrer persönlichen und beruflichen Ziele aufzuzeigen, wird 
das Jobcenter der Stadt Münster  im Jahr 2016 erstmalig eine Bildungsmesse für Erzi e-
hende ausrichten.   
 
Im Rahmen der zielgruppenspezifischen Planungsworkshops zur Ermittlung der indiv i-
duellen Bedarfe sowie durch den regelmäßigen Austausch mit allen Führungskräften 
und Zielgruppenverantwortlichen bringt sich die BCA in Fragen der Gleichstellung von 
Frauen und Männern in der Grundsicherung für Ar beitsuchende, der Frauenförderung 
sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei be iden Geschlechtern beratend und 
unterstützend ein (vgl. §  18e Absatz 2 Satz 1 SGB II). Hierbei liegt der Fokus im Jahr 
2016 u.a. auf der Aktivierung von Frauen mit Migrat ionsgeschichte sowie auf der Ausl o-
tung von Möglichkeiten des Jobcenters der Stadt Münster, Minijobberinnen und Minijob-
ber bei der Umwandlung ihrer prekären Beschäftigungsverhältnisse in sozialversich e-
rungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zu unterstützen. 
 
Des Weiteren wird es im Jahr 2016 gemeinsame Aktionen und Projekte mit den Beau f-
tragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Jobcenter des Münsterlandes und 
der Stadt Hamm sowie der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der 
Agentur für Arbeit Ahlen -Münster geben. Hierzu zählen u.a. telefonische Beratungsa n-
gebote zu den Themen „Wiedereinstieg in den Beruf“, „Pflegeberufe“ und „familie n-
freundliche Maßnahmen in Betrieben“ sowie die Erstellung eines Bewerbungsratgebers 
für Erziehende. 
Das Jobcenter der Stadt Münster gehört zu den drei städtischen Ämtern, die im Rahmen 
des Projekts „ Gender Budgeting “ anhand eines ausgewählten Produkts systematisch 
Kennzahlen zur Überprüfung der Verteilung der finanziellen Ressourcen auf Chance n-
gleichheit erarbeiten. Am Beispiel der Maßnahmen bei einem Arbeitgeber (MAG) nach   
§ 16 SGB II i.V.m. §  45 SGB III wird die Verteilungsgerechtigkeit dieser rein bundesf i-
nanzierten Leistungen der Arbeitsförderung bezogen auf Frauen und Männer quartal s-
weise ausgewertet. Das ausgewählte Produkt eignet sich hervorragend für den Vergleich 
der realisierten Förderquote mit dem Anteil der dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe n-
den Frauen im Leistungsbezug, da alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) u n-
abhängig von ihrer s chulischen Bildung und ihrer beruflichen Qualifikation ein bis zu 
sechswöchiges Praktikum bei einem Arbeitgeber zur Anbahnung eines sozialversich e-
rungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses oder einer betrieblichen Ausbildung bzw. 
Umschulung absolvieren können.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 
 
 
- 74 - 
Abbildung 44 
 
Quelle: Eigene Auswertung 
 
Die beispielhafte Analyse aller von Januar 2015 bis September 2015 in Maßnahmen bei 
einem Arbeitgeber eingemündeten erwerbsfähigen Leistungsberechtigten offenbart, 
dass erwerbsfähige leistungsberechtigte M änner dieses arbeitsmarktpolitische Förderi n-
strument doppelt so häufig nutzen wie erwerbsfähige leistungsberechtigte Frauen. Somit 
liegt die realisierte Frauenförderung bei dem genannten Förderinstrument mit einer Qu o-
te von 34,8 % deutlich unter dem Anteil  der dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenden 
Frauen im Leistungsbezug, welcher im gleitenden 12 -Monatsdurchschnitt von Oktober 
2014 bis September 2015 bei 38,5 % gelegen hat (vgl. Abb. 44). 
Um konkretere Aussagen zur Verteilungsgerechtigkeit von finanziel len Mitteln der A r-
beitsförderung bezogen auf Frauen und Männer, die ein Praktikum bei einem Arbeitg e-
ber absolvieren, tätigen zu können, werden im Rahmen des Projekts weitere Kennzahlen 
erhoben. Gleichwohl manifestiert sich schon bei der groben Betrachtung der Verte i-
lungsgerechtigkeit der Handlungsbedarf, erwerbsfähige leistungsberechtige Frauen o f-
fensiv auf die Möglichkeit der Absolvierung eines Praktikums bei einem Arbeitgeber hi n-
zuweisen.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 
 - 75 - 
3 Budget- und Maßnahmenplanung 2016 
3.1.     Finanzen 
Das Jobcenter der Stadt Münster rechnet im Haushaltsjahr 2016 mit einer voraussichtl i-
chen Zuteilung der Einglie derungsmittel in Höhe von 10.532.568  €. Davon wird ein B e-
trag in Höhe von rund 2,0  Millionen € in den Verwaltungshaushalt umgeschichtet 32. Die 
Mittel für die Ausfinanzierung von Förderungen gem. § 16e SGB II alte Fassung ist in der 
vorgenannten Summe der Eingliederungsmittel noch nicht enthalten.  
 
Mit Rundschreiben vom 2. Dezember 2015 hat das Bundesministerium für Arbeit und 
Soziales über die Ver teilung der zusätzlichen Mittel für Leistungen zur Eingliederung in 
Arbeit aufgrund der flüchtlingsindizierten Mehrbedarfe informiert. Demnach werden z u-
nächst in einer ersten Tranche (entspricht 60 Prozent der Gesamtsumme) Mittel in Höhe 
von 768.900 € zur Verfügung gestellt. Die zweite Tranche in Höhe von 40 Prozent wird 
voraussichtlich im 2. Quartal bereitgestellt werden. 
 
Insgesamt stehen zunächst für den Eingl iederungstitel Mittel in Höhe von 11.301.468  € 
(ohne Ausfinanzierung von Förderungen gem.  § 16e SGB II alter Fassung und 2. Tra n-
che der flüchtlingsindizierten Mehrbedarfe) zur Verfügung.  
 
Das Jobcenter der Stadt Münster hat sich zur Umsetzung der lokalen aktiven Arbeits-
marktpolitik und Ausweitung der Förder möglichkeiten für die Leistungs berechtigten an 
verschiedenen Projekten (s. Vorlage V/0685/2015) im Rahmen der neuen ESF -
Förderperiode bzw. an offerierten Bundesprogrammen beteiligt bzw. selbst entspr e-
chende Anträge g estellt. So wurde bisher für die Region ein Drittmittelvolumen in Höhe 
von knapp 8,6 Millionen € bewilligt.  
  
3.2. Übersicht über Förderinstrumente und Förderfälle  
Nach den fachlich inhaltlichen Planungen mit Beteiligung des örtlichen Beirates sowie 
den relevanten Fachämtern der Stadtverwaltung wurden auf Grundlage der Ziele und 
geschäftspolitischen S chwerpunkte 2016, der Kundenstrukturdaten, der aktuellen En t-
wicklung des Arbeitsmarktes und unter Berücksichtigung des Einglied erungstitels der 
Förderbedarf (Förderinstrumente, Maßnahmeinhalte und -module, Teilnehmerplätze 
etc.) für das Jahr 2016 ermittelt und zielgruppenspezifische Schwerpunkte festgelegt. 
 
Die Verteilung des Eingliederungstitels 2016 auf die verschiedenen Förderinstrumente  
des SGB II bzw. SGB III und auf die einzelnen Zielgruppen stellt sich demnach wie folgt 
dar (vgl. Abb. 45 und 46): 
 
 
 
 
 
                                                
32 Der Umschichtungsbetrag ist von verschiedenen Faktoren (insbesondere Stellennachbesetzungsverfahren und Perso-
nalfluktuation) abhängig und lässt sich bei Redaktionsschluss noch nicht genauer beziffern.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 
 
 
- 76 - 
Abbildung 45: 
 
Quelle: Eigene Aufstellung 
 
Abbildung 46: 
 
Quelle: Eigene Aufstellung

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 
 - 77 - 
3.3. Förderinstrumente im Einzelnen 
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung  
Der Katalog der arbeitsmarktpolitischen Angebote beinhaltet ein breites Spe ktrum an 
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gemäß § 45 SGB III. Es sind 
unter anderem betriebliche Erprobungen sowie schulische Einzel - und Gruppenma ß-
nahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung vorgesehen. Zudem werden indi-
viduelle und zielgruppenspezifische Maßnahmen bereitgestellt, um passgenaue Förde r-
ketten anbieten zu können. Insgesamt sind 2016 über 2.250 Maßnahmeneintritte  in 
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung geplant (vgl. Abb. 47). 
 
Abbildung 47: 
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung - Planung 2016 
Nr.  Titel der Maßnahme Inhalt/Ziel des Angebotes Zielgruppe Beginn Dauer 
Anzahl/ 
Förderfälle 
VZ* TZ* 
1 Bewerbercenter Bewerbungstraining und 
Nutzung der Infrastruktur 
zielgruppen-
übergreifend 
lfd. 
Einstieg individuell  600 
2 Psychologische Eignungs-
untersuchung Berufseignungstest zielgruppen-
übergreifend 
lfd.  
Einstieg 1 Tag  60 
3 
Maßnahme bei einem 
Arbeitgeber / einer Ar-
beitgeberin (MAG)  
Praktikum bei einem Ar-
beitgeber / einer Arbeit-
geberin zur Anbahnung 
einer Arbeitsaufnahme 
zielgruppen-
übergreifend 
lfd.  
Einstieg individuell  240 
4 Einzelfallförderung (MAT) 
Maßnahmen bei Trägern 
(z.B. Einzelcoaching zur 
Vermittlung in Arbeit oder 
zur Nachbetreuung der 
Arbeitsaufnahme)  
zielgruppen-
übergreifend 
lfd.  
Einstieg individuell  350 
5 
Arbeitsdiagnostik für 
psychisch Erkrankte und 
Krankheitseinsichtige 
Diagnostische Testverfah-
ren und Arbeitserprobung 
zielgruppen-
übergreifend,  
hier: Krank-
heitseinsichtige 
lfd. 
Einstieg 6 Wochen  34 
6 
Berufspraktische Wieder-
eingliederung für psy-
chisch Erkrankte und 
Krankheitseinsichtige 
Stabilisierung, praktische 
Erprobung, betriebliche 
Praktika, Vermittlung 
zielgruppen-
übergreifend, 
hier: Krank-
heitseinsichtige 
lfd. 
Einstieg 6 Monate  20 
7 
Integrationsunterstützung 
für Menschen mit ge-
sundheitlichen Einschrän-
kungen und Menschen 
mit Behinderungen 
Berufliche Orientierung 
und Vermittlung in Arbeit 
und Nachbetreuung bei 
Arbeitsaufnahme 
zielgruppen- 
übergreifend,  
hier: Menschen 
mit gesundheit-
lichen Einschrän-
kungen und Men-
schen mit Behin-
derungen 
lfd. 
Einstieg 6 - 12 Monate  72 
8 Jobbrücke 
Individuelle Betreuung von 
Wohnungslosen, Erarbei-
tung von Wohn- und Be-
rufsperspektiven 
zielgruppen-
übergreifend, 
hier: Wohnungs-
lose 
lfd. 
Einstieg 12 Monate  30 
9 
Maßnahme zur Stabilisie-
rung und Motivation von 
Haftentlassenen 
Unterstützung von haft-
bedrohten Menschen zur 
Haftvermeidung oder zum 
Erhalt der Wohn- und 
Arbeitsverhältnisse bei 
Ersatzfreiheitsstrafen 
zielgruppen-
übergreifend, 
hier: Haft-
entlassene 
lfd. 
Einstieg 6 Monate  30 
10 
Intensivcoaching für 
Langzeitleistungs- 
beziehende 
Reprofiling, Individual-
coaching, Vermittlung, 
Nachbetreuung bei Ar-
zielgruppen-
übergreifend, 
hier: Langzeitleis-
lfd. 
Einstieg 6 - 9 Monate  
 
90

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 
 
 
- 78 - 
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung - Planung 2016 
Nr.  Titel der Maßnahme Inhalt/Ziel des Angebotes Zielgruppe Beginn Dauer 
Anzahl/ 
Förderfälle 
VZ* TZ* 
beitsaufnahme tungsbezieher/ 
innen 
11 
Aktivierendes und  
begleitendes Coaching für 
Langzeitarbeitslose 
Phase I: Einzelcoaching vor 
öffentlich geförderter 
Beschäftigung (ögB) 
zielgruppen- 
übergreifend;  
hier: Langzeit-
arbeitslose 
Phase I: 
be-
endet während ögB: 
max.  
24 Monate 
 
Übergang in  
nicht  
geförderte 
Beschäftigung: 
6 Monate 
 
15 
bis 
20 
Phase II: Einzelcoaching  
während öffentlich geför-
derter Beschäftigung 
Phase 
II: 
Einstieg 
bis  
Jan. ‘16 
Phase III: Einzelcoaching 
 nach dem Übergang in ein  
nicht gefördertes Beschäf-
tigungsverhältnis 
lfd. 
Einstieg 
12 
Vorbereitung auf eine 
betriebliche Ausbil-
dung/Umschulung  
Vorbereitung auf eine 
betriebliche Ausbildung 
oder Umschulung in Voll- 
zeit oder Teilzeit und 
Nachbetreuung bei Auf-
nahme einer Ausbil-
dung/Umschulung 
zielgruppen- 
übergreifend,  
hier: ohne  
Jugendliche 
4.  
Quartal 
9 Monate  
(Vorbereitung) 
+  
3 Monate 
(Stabilisierung) 
 
30 
bis 
40 
13 Transit 
Individualcoaching markt-
naher Teilnehmer/innen 
bei Bewerbungsaktivitäten 
zielgruppen- 
übergreifend,  
hier: ohne  
Jugendliche  
1. 
Quartal 4 Monate  15 
14 
Impulse  
für Erwerbsarbeit - Basis-
kompetenzen  
für Arbeit 
Einzelcoaching zur berufli-
chen Orientierung und 
Gruppenangebot zur 
vertiefenden Sprach-
standerhebung, Förde-
rung der Spracherwerbs-
kompetenz sowie des 
Lesens und Schreibens, 
Lerntraining  
zielgruppen- 
übergreifend,  
hier: ohne  
Jugendliche 
 1. 
Quartal 
und  
3. 
Quartal   
4 Monate  60 
15 
Impulse  
für Erwerbsarbeit (ehe-
mals: Erziehende auf dem 
Weg in Erwerbsarbeit)  
Persönliche und beruf-
liche Standortbestim-
mung: Potenzialanalyse, 
(frühzeitige) Aktivierung 
zielgruppen- 
übergreifend,  
hier: ohne  
Jugendliche 
lfd.  
Einstieg 
4 Monate  150 
Berufliche Orientierung: 
Entwicklung beruflicher 
Perspektiven, Kontakte zur 
Arbeitswelt, Praktika 
 
4 Monate 
 
 100 
Stellensuche: Individual-
coaching mit dem Ziel der 
Aufnahme einer Arbeit 
6 Monate  50 
Individualcoaching nach 
Beschäftigungsaufnahme   3 Monate  30 
16 Mobiles Fallclearing 
Modul 1: Individuelle 
Aktivierung der Teilneh-
mer/innen zur Mitwirkung 
in der Fallsteuerung, sozi-
alintegrative Hilfen, aufsu-
chende Sozialarbeit, Be-
rufswegplanung 
zielgruppen- 
übergreifend,  
hier: ohne  
Jugendliche 
lfd. 
Einstieg 
3 Monate 
+ 
Verlängerung  
um 3 Monate 
bei Bedarf 
  25 
mtl.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 
 - 79 - 
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung - Planung 2016 
Nr.  Titel der Maßnahme Inhalt/Ziel des Angebotes Zielgruppe Beginn Dauer 
Anzahl/ 
Förderfälle 
VZ* TZ* 
Modul 2: Individuelle 
Unterstützung der Teil-
nehmer/innen bei der 
Umsetzung der Hilfepla-
nung 
6 Monate   25 
mtl. 
17 Aktiv und Fit in den Job  
Stärkung der physischen 
und psychischen Leis-
tungsfähigkeit mit dem 
Ziel der Integration in 
Arbeit bzw. der Mitwir-
kung an alternativen In-
tegrationsaktivitäten  
zielgruppen- 
übergreifend,  
hier: ohne  
Jugendliche 
2. 
Quartal 6 Monate   24 
18 Teilzeiterstausbildung 
2016 
Vorbereitung auf eine 
Teilzeiterstausbildung: 
Profiling, Vereinbarkeit 
von Familie und Ausbil-
dung, Unterstützung bei 
der Organisation der Kin-
derbetreuung  
zielgruppen-
übergreifend,  
hier: Erziehende 
(bis ca. 35 Jahre) 
 
 
1. 
Quartal 3 Monate   25 
Unterstützung bei der 
Aufnahme einer Teilzeit-
erstausbildung: Abgleich 
beruflicher Wünsche und 
Vorstellungen mit dem 
regionalen Ausbildungs- 
markt, Unterstützung bei 
der Suche nach einer 
Ausbildungsstelle und bei 
der Organisation der Kin-
derbetreuung 
2. 
Quartal 
3 - 6  
Monate   22 
Stabilisierung der Teilzeit-
erstausbildung: Individu-
elles Coaching in den 
ersten Monaten der Teil-
zeiterstausbildung 
3. bis 4. 
Quartal 
max. 
6 Monate   20 
19 
Step by Step zum Ziel 
 
 
Einstiegsberatung zur 
Zielklärung: Profiling,  
Vereinbarkeit von Familie 
und Beruf, Unterstützung 
bei der Organisation der 
Kinderbetreuung 
zielgruppen- 
übergreifend,  
hier: Erziehende 
(bis ca. 35 Jahre) 
1. 
Quartal 2 Monate   20 
Erste Schritte auf dem 
Weg zum Ziel: persönliche 
und berufliche Orientie-
rung, Unterstützung bei 
der Organisation der Kin-
derbetreuung, Praktika, 
sinnstiftende kleine prakti-
sche Projekte  
2. 
Quartal 3 Monate  18 
Einzelcoaching zur indi-
viduellen Zielerreichung: 
Stabilisierung der persön-
lichen und beruflichen 
Rahmenbedingungen 
3. bis 4. 
Quartal 3 Monate  18 
20 Clearingstelle U25 Plus 
Modul 1 - Clearingstelle: 
Individuelles Coaching mit 
aufsuchender Sozialarbeit 
Jugendliche und 
junge Erwachsene 
(bis 25 Jahre) 
lfd. 
Einstieg 
 
3 - 6 Monate    20 
mtl.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 
 
 
- 80 - 
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung - Planung 2016 
Nr.  Titel der Maßnahme Inhalt/Ziel des Angebotes Zielgruppe Beginn Dauer 
Anzahl/ 
Förderfälle 
VZ* TZ* 
von Jugendlichen, die den 
Kontakt zum Jobcenter 
verloren haben 
 
Modul 2 - Integrationshil-
fen: Individuelles Coaching 
mit aufsuchen-der Sozial-
arbeit zur Stabilisierung 
der Lebenssituation der 
Jugendlichen 
6 - 12 Monate   10 
mtl. 
Modul 3 - Ad -Hoc-Be-
treuung: Individuelle, auf 
ein Anliegen ausgerichte-
te Unterstützung der 
Jugendlichen 
2 Tage   2 
mtl. 
21 
Werkstattbüro koKA – 
 kreativ-orientiert mit 
Kurs auf Arbeit / Ausbil-
dung 
Abgleich beruflicher Wün-
sche und Vorstellungen 
mit dem regionalen Ar-
beits- und Ausbildungs-
markt, theaterpädago-
gische Biografiearbeit, 
Praktika, Nachbetreuung 
bei Integration in Arbeit 
oder Ausbildung 
Langzeitarbeitslo-
se bzw. von Lang-
zeitarbeitslosig-
keit bedrohte 
Jugendliche und 
junge Erwachsene  
(bis 25 Jahre) 
lfd. 
Einstieg 
max. 
12 Monate  
+ 
6 Monate 
Nachbetreuung 
bei Aufnahme 
einer Arbeit 
oder Ausbil-
dung 
 19 
22 Lernort Süd 
Stabilisierung, persön-liche 
und berufliche Orientie-
rung, Vermittlung von 
Tagesstruktur Jugendliche und 
junge Erwachsene 
(bis 25 Jahre) 
lfd. 
Einstieg 
max.  
12 Monate   9 Optional: Besuch der 
Berufsschule zur Erfüllung 
der Berufsschulpflicht an 2 
Tagen pro Woche  
23 
Einzelcoaching von Ge-
hörlosen und Menschen 
mit Hörbehinderung 
Unterstützendes Einzel-
coaching zur Aufnahme 
einer versicherungspflich-
tigen Arbeit, Nachbetreu-
ung bei Arbeitsaufnahme 
Rehabilitanden / 
Schwerbehinder-
te, hier: Gehör-
lose und Men-
schen mit Hörbe-
hinderung 
lfd. 
Einstieg individuell   5 
VZ* = Vollzeit 
TZ* = Teilzeit 
 
 
Förderung der beruflichen Weiterbildung 
Abgeschlossene Ausbildungen und erfolgreich absolvierte Qualifizierungen erhöhen die 
Chancen auf eine Integration in den 1. Arbeitsmarkt enorm. Zudem wirken Förderungen 
der beruflichen Weiterbildung dem drohenden Fachkräftemangel entgegen. Daher sind 
ca. 360 Förderungen der beruflichen Weiterbildung mit Bildungsgutscheinen geplant. 
Davon sind ca. 110 Bildungsgutscheine für Einzelfallförderungen und ca. 150 Bildung s-
gutscheine für betriebliche und überbetriebliche Einzelumschulungen vorgesehen (vgl. 
Abb. 48).

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 
 - 81 - 
Abbildung 48: 
Förderung der beruflichen Weiterbildung - Planung 2016 
Nr. Titel  
der Maßnahme 
Inhalt/Ziel  
der Maßnahme Zielgruppe Beginn    Dauer   
  Anzahl/ 
Förderfälle 
VZ* TZ* 
1 Betriebliche 
Einzelumschulungen 
_ 
zielgruppen- 
übergreifend individuell 24 Monate 100 
2 Überbetriebliche 
Einzelumschulungen 
z.B. Altenpflegehilfe,  
Berufskraftfahrer/in, Haus-
wirtschafter/in 
zielgruppen- 
übergreifend individuell 12 - 24  
Monate 50 
3 Einzelfallförderungen  
z.B. Gabelstaplerfahrer/in, 
Führerschein C/CE, kauf-
männische und technisch-
gewerbliche Qualifikationen 
zielgruppen- 
übergreifend individuell individuell 110 
4 Umschulungsbegleitende 
Hilfen (ubH) 
Stützunterricht  (Hauptfä-
cher der Berufsschule) 
zielgruppen- 
übergreifend, 
hier: Umschü-
ler/innen 
individuell individuell  50 
5 
 
Lernwerkstatt -  
Interkulturell 
 
Förderung der lebensprak-
tischen Kompetenzen, Ver-
besserung der Lern-
kompetenz sowie der Kultur-
techniken, Sprach-training, 
sinnstiftende kleine prakti-
sche Projekte  
zielgruppen- 
übergreifend, 
hier: Frauen mit 
Migrations-
geschichte  
lfd. Einstieg  6 Monate    10 
 
6 
Integrationsseminar für 
Migrantinnen und  
Migranten  
Berufliche Orientierung,  
EDV-Schulung, Grundlagen 
der Lagerwirtschaft, Spracht-
raining, Praktikum, 
Bewerbungsmanagement  
zielgruppen- 
übergreifend, 
hier: Menschen 
mit Migrations- 
geschichte  
2. + 3. 
Quartal  4 Monate    2x 
15 
7 Gemma! 
Entwicklung persönlicher 
und beruflicher Perspekti-
ven, praktische Erprobung in 
den Bereichen Floristik, 
Hauswirtschaft/Verkauf, 
Projektwoche Altenpflege,  
Bewerbungstraining, EDV 
Jugendliche und 
junge Erwachse-
ne (bis 25 Jahre),  
hier: Junge  
Frauen 
lfd. Einstieg max.  
12 Monate  8 
Optional: Besuch der Berufs-
schule zur Erfüllung der 
Berufsschulpflicht an 2 
Tagen pro Woche 
8 
Einzelfallförderungen 
Reha/SB  
(ehemals: Bürokaufmann 
/-frau [überbetrieblich]) 
Gemäß Ausbildungsverord-
nung 
Rehabilitanden/ 
Schwer-
behinderte 
individuell 21 Monate 5 
VZ* = Vollzeit 
TZ* = Teilzeit 
 
 
Maßnahmen für Jugendliche und junge Erwachsene 
Für Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren gibt es ein breites Spektrum an 
spezifischen Maßnahmen, um eine nachhaltige Integration - insbesondere in eine b e-
triebliche Ausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf - zu ermöglichen. 
Insgesamt sind über 100 Eintritte von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Ma ß-
nahmen geplant, die sie beim Erhalt eines betrieblichen Ausbildungsplatzes in einem

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 
 
 
- 82 - 
staatlich anerkannten Ausbildungsberuf bzw. bei der Aufrechterhaltung des Ausbi l-
dungsverhältnisses unterstützen (vgl. Abb. 49). 
 
Abbildung 49: 
Maßnahmen für Jugendliche und junge Erwachsene - Planung 2016 
Nr. Titel  
der Maßnahme 
Inhalt/Ziel  
der Maßnahme Zielgruppe Beginn    Dauer   
  Anzahl/ 
Förderfälle 
VZ* TZ* 
1 Schulabschluss Plus ** 
Nachholen des Haupt-
schulabschlusses inkl. 
sozialpädagogischer Be-
gleitung 
Jugendliche und 
junge Erwachsene 
inklusive (Allein-) 
Erziehende  
(bis 25 Jahre)  
ohne Schul-
abschluss 
3. Quartal 12 Monate  16 
2 Zukunft sichern - 
Ausbildung 2016 ** 
Unterstützung von Jugend-
lichen und jungen Erwach-
senen mit Schulabschluss 
und gefestigtem Ausbil-
dungswunsch bei der 
Vermittlung in eine be-
triebliche Ausbildung 
durch individuelle Quali-
fizierung (z.B. EDV, Busi-
ness-English, Gabelstap-
lerschein), Praktika zu 
individuell festgelegten 
Zeitpunkten, Nachbetreu-
ung bei Aufnahme einer 
betrieblichen Ausbildung 
Jugendliche und 
junge Erwachsene 
inklusive (Allein-) 
Erziehende  
(bis 25 Jahre),  
hier: Bewer-
ber/innen, die sich 
um einen betrieb-
lichen Ausbil-
dungsplatz  
bemühen  
1. Quartal 
6 - 8  
Monate 
+  
3 Monate 
Nachbe-
treuung bei 
Aufnahme 
einer be-
trieblichen 
Ausbildung 
  22 
3 Einstiegsqualifizierung 
(EQ) 
Betriebliches Langzeit-
praktikum mit Vergütung 
in einem staatlich aner-
kannten Ausbildungsberuf 
mit Option auf Übernahme 
in ein Ausbildungsverhäl-
tnis nach Beendigung der 
Einstiegsqualifizierung 
Jugendliche und 
junge Erwachsene 
inklusive (Allein-) 
Erziehende  
(bis 25 Jahre) 
mit eingeschränk-
ten Vermittlungs- 
perspektiven,  
die nach dem 
30.09.2016 keinen 
Ausbildungsplatz 
gefunden haben 
3. oder 
4. Quartal 
mind. 6  
bis 
max. 12 
Monate 
  
18 Optional: Besuch der 
Berufsschule (bei Minder-
jährigen zwingend zur 
Erfüllung der Berufsschul-
pflicht an 2 Tagen pro 
Woche notwendig); Ge-
währung von abH möglich 
4 
Berufsausbildung in einer 
außerbetrieblichen Ein-
richtung (BaE) 
Duale Ausbildung mit Ver-
gütung in einem staatlich 
anerkannten Ausbildungs-
beruf, fachtheoretische 
Ausbildung bei einem 
Bildungsträger, fachprakti-
sche Ausbildung in einem 
Kooperationsbetrieb (15 
Plätze) oder bei einem 
Bildungsträger (2 Plätze), 
Stützunterricht, sozial-
pädagogische Begleitung 
Jugendliche und 
junge Erwachsene 
inkl. (Allein-)  
Erziehende  
(bis 25 Jahre)  
ohne abgeschlos-
sene Erst-
ausbildung 
3. Quartal individuell  
15 
 +  
2 
5 Ausbildungsbegleitende Stützunterricht und sozial- Jugendliche und lfd. individuell  30

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 
 - 83 - 
Maßnahmen für Jugendliche und junge Erwachsene - Planung 2016 
Nr. Titel  
der Maßnahme 
Inhalt/Ziel  
der Maßnahme Zielgruppe Beginn    Dauer   
  Anzahl/ 
Förderfälle 
VZ* TZ* 
Hilfen (abH) pädagogische Begleitung 
für Jugendliche und junge 
Erwachsene, die eine be-
triebliche Berufserstausbil-
dung in einem staatlich an-
erkannten Ausbildungsbe-
ruf oder eine Einstiegsqua-
lifizierung (EQ) absolvieren 
junge Erwachsene 
inkl. (Allein-)  
Erziehende 
(bis 25 Jahre) 
ohne abgeschlos-
sene Erst-
ausbildung 
Einstieg 
6 Assistierte Ausbildung 
(AsA) 
Stützunterricht und sozial-
pädagogische Begleitung 
für Jugendliche und junge 
Erwachsene, die eine 
betriebliche Berufserstaus-
bildung in einem staatlich 
anerkannten Ausbildungs-
beruf absolvieren sowie  
Beratung von Ausbildungs-
betrieben 
Jugendliche und 
junge Erwachsene 
inklusive (Allein-) 
Erziehende  
(bis 25 Jahre) 
ohne abgeschlos-
sene Erst-
ausbildung 
3. Quartal individuell  3 
VZ* = Vollzeit ** Freie Förderung (gemäß § 16f SGB II) 
TZ*=  Teilzeit       
 
 
Maßnahmen für behinderte und schwerbehinderte Menschen 
Für behinderte, schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen  sowie Rehabili-
tanden werden Leistungen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben erbracht, um die 
Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, (wieder)herzustellen und dadurch die Teil-
habe am Arbeitsleben zu sichern. Diese Leistungen werden zielgerichtet auf die Beseit i-
gung von behinderungsspezifischen Nachteilen ausgerichtet. Im Jahr 2016 ist die Real i-
sierung von rund 80 Maßnahmeneintritten von Rehabilitanden/Schwerbehinderten in 
zielgruppenspezifische Maßnahmen geplant (vgl. Abb. 50). 
 
Abbildung 50: 
Maßnahmen für behinderte und schwerbehinderte Menschen - Planung 2016 
Nr. Titel  
der Maßnahme 
Inhalt/Ziel  
der Maßnahme Zielgruppe Beginn    Dauer   
  Anzahl/ 
Förderfälle 
VZ* TZ* 
1 
Rehabilitations-
Vorbereitungstraining 
(RVT) 
Stabilisierung der/des 
Teilnehmenden unter 
Berücksichtigung ihrer/ 
seiner Persönlichkeit, 
Abbau von Ängsten, psy-
chologische Betreuung  
Rehabilitanden/ 
Schwerbehinderte, 
hier: Menschen 
mit psychischen 
und/oder sozialen 
Problemen 
individuell 3 Monate 7 
2 Arbeitserprobung im 
Berufsförderwerk (BFW) 
Klärung der Chancen und 
Möglichkeiten der/des 
Teilnehmenden im Hin-
blick auf eine angestrebte 
Umschulung, Qualifizie-
rung oder Integration in 
Rehabilitanden/ 
Schwerbehinderte individuell 2 - 6  
Wochen 7

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 
 
 
- 84 - 
Maßnahmen für behinderte und schwerbehinderte Menschen - Planung 2016 
Nr. Titel  
der Maßnahme 
Inhalt/Ziel  
der Maßnahme Zielgruppe Beginn    Dauer   
  Anzahl/ 
Förderfälle 
VZ* TZ* 
den Arbeitsmarkt 
3 
Berufsvorbereitende 
Bildungsmaßnahme für 
psychisch Erkrankte 
Vorbereitung der Jugend-
lichen und jungen Erwach-
senen mit psychischer 
Erkrankung auf die Ein-
gliederung in Ausbildung 
Rehabilitanden/ 
Schwerbehinderte, 
hier: Jugendliche 
und junge Erwach-
sene (unter 25 
Jahre) mit einer 
psychischen Er-
krankung ohne 
abgeschlossene 
Erstausbildung 
individuell bis zu  
12 Monate 5 
4 
Umschulungen im Berufs-
förderwerk (BFW) 
für Rehabilitanden 
Gemäß 
Ausbildungsverordnung 
Rehabilitanden/ 
Schwerbehinderte individuell 12 - 24 
Monate 7 
5 Probebeschäftigung für 
behinderte Menschen 
Erstattung der Kosten für 
eine befristete Probebe-
schäftigung behinderter, 
schwerbehinderter und 
ihnen gleichgestellter 
Menschen an Arbeitgeber, 
sofern die Teilhabe am 
Arbeitsleben verbessert 
wird oder vollständig und 
dauerhaft zu erreichen ist 
Rehabilitanden/ 
Schwerbehinderte individuell 3 Monate 21 
6 Eingliederungszuschuss 
für Schwerbehinderte 
Arbeitgeber können zur 
Eingliederung von Schwer-
behinderten einen Ein-
gliederungszuschuss bis zu 
70% des zu berücksichti-
genden Arbeitsentgelts 
(mit jährlicher Minderung 
um 10%, jedoch mind. 
30%) erhalten 
Rehabilitanden/ 
Schwerbehinderte individuell bis zu  
2 Jahre 5 
7 
Eingliederungszuschuss 
für besonders betroffene 
Schwerbehinderte 
Arbeitgeber können zur 
Eingliederung von beson-
ders betroffenen Schwer-
behinderten einen Ein-
gliederungszuschuss bis zu 
70% des zu berücksichti-
genden Arbeitsentgelts 
(nach Ablauf von 24 Mo-
naten mit jährlicher Min-
derung um 10%, jedoch 
mind. 30%) erhalten 
Rehabilitanden/ 
Schwerbehinderte individuell 
bis zu  
5 Jahre,  
bei über 
55-Jährigen 
bis zu  
8 Jahre 
25 
VZ* = Vollzeit 
TZ* = Teilzeit

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 
 - 85 - 
Maßnahmen für Selbstständige 
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb), die eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen 
oder einer selbstständigen hauptberuflichen Tätigkeit nachgehen, erhalten eine qualif i-
zierte Beratung durch spezialisierte Jobcoaches. Alternativ können sich die Gründung s-
willigen und Selbstständigen bei der Wirtschaftsförderung Münster beraten lassen. 
Insgesamt sind 2016 rund 45 Förderungen von Gründungswilligen und Selbstständigen 
geplant (vgl. Abb. 51). 
 
Abbildung 51: 
Maßnahmen für Selbstständige - Planung 2016 
Nr. Titel  
der Maßnahme 
Inhalt/Ziel  
der Maßnahme Zielgruppe Beginn    Dauer   
  Anzahl/ 
Förderfälle 
VZ* TZ* 
1 Modulare Maßnahme für 
Selbstständige ** 
Einzelcoaching zur Opti- 
mierung/Ausweitung der 
Selbstständigkeit: Unter-
nehmenscheck, unterneh-
merische Kompetenzen, 
Erarbeitung von Optimie-
rungsmöglichkeiten Selbstständige lfd.  
Einstieg 
max.  
4 Monate 
 
20 
Einzelcoaching zur Neu-
ausrichtung/Neugewich-
tung der Selbstständigkeit: 
Ausstiegsberatung und      
-begleitung, Unterstüt-
zung bei Bewerbungsakti-
vitäten, Nachbetreuung 
max. 
6 Monate 
+ 3 Monate 
Nachbe-
treuung bei 
Arbeits-
aufnahme  
5 
2 Einstiegsgeld für 
Selbstständige 
Einstiegsgeld kann bei 
Aufnahme einer selbst-
ständigen Erwerbstätigkeit 
zur Überwindung der 
Hilfebedürftigkeit  
erbracht werden 
Selbstständige, 
bei denen eine 
dauerhafte Über-
windung der Hilfe-
bedürftigkeit zu 
erwarten ist 
individuell max. 
24 Monate 12 
3 Leistungen zur Eingliede-
rung von Selbstständigen 
Zuschuss für die Beschaf-
fung von Sachgütern, die 
für die Aufnahme oder 
Ausübung einer selbst-
ständigen, hauptberuf-
lichen, wirtschaftlich trag-
fähigen Tätigkeit notwen-
dig und angemessen sind 
Selbstständige, 
 bei denen eine 
dauerhafte Über-
windung oder 
Verringerung der 
Hilfebedürftigkeit 
zu erwarten ist 
individuell --- 8 
VZ* = Vollzeit                                                                                                 ** Freie Förderung (gemäß § 16f SGB II), hier: Modul 2 
TZ* = Teilzeit 
 
 
 
Sofern die Fördervoraussetzungen vorliegen, können weitere Förderinstrumente zur 
Eingliederung in Arbeit genutzt werden (vgl. Abb. 52).

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 
 
 
- 86 - 
Abbildung 52: 
Maßnahmen zur Unterstützung der Arbeitsaufnahme  
und zur Verbesserung der Integrationschancen - Planung 2016 
Nr. Titel  
der Maßnahme 
Inhalt/Ziel  
der Maßnahme Zielgruppe Beginn    Dauer   
  Anzahl/ 
Förderfälle 
VZ* TZ* 
1 Vermittlungsbudget 
Förderung zur Anbahnung 
oder Aufnahme einer 
versicherungspflichtigen 
Beschäftigung (z.B. Über-
nahme von pauschalisier-
ten Kosten für Bewer-
bungen und Übernahme 
von Fahrtkosten zu Vor-
stellungsgesprächen) 
zielgruppen-
übergreifend individuell --- 1520 
2 Arbeitsgelegenheiten 
(AGH) 
Heranführung an den 
ersten Arbeitsmarkt durch 
zusätzliche, im öffent-
lichen Interesse liegende,  
wettbewerbsneutrale 
Arbeiten in verschiedenen 
Arbeitsfeldern 
zielgruppen-
übergreifend individuell 6 - 12 
Monate 175 
3 Eingliederungszuschuss 
Arbeitgeber können zur 
Eingliederung von Arbeit-
nehmern und Arbeit-
nehmerinnen, deren Ver-
mittlung wegen in ihrer 
Person liegender Gründe 
erschwert ist, einen Zu-
schuss bis zu 50% des  
zu berücksichtigenden 
Arbeitsentgelts zum Aus-
gleich einer Minderleis-
tung erhalten 
zielgruppen-
übergreifend,  
hier: ohne Rehabi-
litanden/ 
Schwerbehinderte 
Individuell max. 
12 Monate 100 
4 Einstiegsgeld 
Einstiegsgeld kann als 
Lohnkostenzuschuss bei 
Aufnahme einer mind. 6-
monatigen sozialversiche-
rungspflichtigen Erwerbs-
tätigkeit zur Überwindung 
der Hilfebedürftigkeit 
erbracht werden 
zielgruppen- 
übergreifend, 
hier: Langzeit-
arbeitslose 
 
individuell 3 Monate 65 
5 Förderung von Arbeits-
verhältnissen 
Förderung von Arbeitge-
bern durch Zuschüsse zum 
Arbeitsentgelt für die Be-
schäftigung von zugewie-
senen erwerbsfähigen 
Leistungsberechtigten 
(eLb) bei Begründung 
eines Arbeitsverhältnisses 
zielgruppen-
übergreifend, 
hier: Langzeit- 
arbeitslose mit 
schweren Vermitt-
lungshemmnissen 
individuell 
max. 
24 Monate  
innerhalb 
eines Zeit-
raums von  
5 Jahren 
20 
VZ* = Vollzeit 
TZ* = Teilzeit

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 
 - 87 - 
Förderangebote Dritter 
 
 ESF-Sprachkurse                                                                                                   
Unabhängig von Staatsangehörigkeit oder Dauer des Aufenthalts in Deutschland 
können Personen mit Migrationsvorgeschichte Maßnahmen der Sprachförderung, 
kombiniert mit Elementen beruflicher Qualifizierung, in Anspruch nehmen und so ihre 
Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen. In der Stadt Münster gibt es ein großes A n-
gebot an allgemeinen und speziell berufsbezogenen Sprachkursen.  
 Integrationskurse                                                                                                     
Ebenfalls gibt es ein breitgefächertes Angebot an Integrationskursen. Diese beinha l-
ten Sprachkurse und Alphabetisierungskurse für Menschen mit Migrationsvorg e-
schichte. 
 Sonstige                                                                                                                  
Darüber hinaus gibt es weitere Bildungsangebote der Agentur für Arbeit Münster 
(z.B. Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen [pro]), die von den Kundinnen un d 
Kunden des Jobcenters der Stadt Münster genutzt werden können. 
 
3.4. Kommunale Eingliederungsleistungen nach § 16a Nr. 1 – 4 SGB II 
Der Gesetzgeber hat in Kenntnis der Besonderheit des Empfängerkreises von Leistu n-
gen der Grundsicherung nach SGB II ( z.B. Langzeitbezug, Erwerbsbiografien mit Unter-
brechungen, schwierige Rahmenb edingungen, gesundheitliche Einschränkungen ) in 
§16a Nr. 1 - 4 SGB II Unterstützungs- und Beratungsleistungen installiert, die im Vorfeld 
oder parallel zu der Integration auf dem allgemei nen Arbeitsmarkt wirksam werden so l-
len. Es handelt sich um Förderleistungen, deren Inanspruchnahme freiwillig ist.  
 
Abbildung 53: 
§ 16a- Leistung Zuständiges  
Fachamt 
Beteiligter Kooperations-
partner/ Leistungserbringer 
Betreuung minderjähriger 
und behinderter Kinder,  
§ 16a Ziffer 1 
Amt für Kinder, Jugendl i-
che und Familien 
Familienbüro 
Häusliche Pflege von 
Angehörigen,  
§ 16a Ziffer 1 
Sozialamt Informationsbüro Pflege im G e-
sundheitshaus 
Schuldnerberatung,   
§ 16a Ziffer 2  
Sozialamt Sozialamt, Verbrauch erzentrale 
Münster, Beratungs - und Bi l-
dungszentrum der Diakonie, 
Arbeiterwohlfahrt, Caritas  
Psychosoziale Betreuung,  
§ 16a Ziffer 3 
 Gesundheitsamt 
 Amt für Kinder, Jugen d-
liche und Familien 
 Sozialamt 
Sozialpsychiatrischer Dienst 
Kommunaler Sozialdienst 
 
Migrationsberatung: AWO, DRK, 
Caritas, Beratungs - und Bi l-
dungszentrum der Diakonie 
Suchtberatung,   Gesundheitsamt Caritas, Beratungs - und Bi l-

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 
 
 
- 88 - 
§ 16a Ziffer 4  Amt für Kinder, Jugen d-
liche und Familien 
dungszentrum der Diakonie 
Drogenhilfe der Stadt Mün ster: 
Drobs 
 
In Ziffer 1 - 4 werden die Leistungen inhaltlich bestimmten Unterstützungsbereichen z u-
geordnet. In Münster gibt es ein breit aufgestelltes Angebot von Einrichtu ngen, die als 
beteiligte Kooperationspartner/Innen bzw. Leistungserbringer für die Kommuna len Ei n-
gliederungshilfen dienen (vgl. Abb. 53). 
 
Die Herausforderung für die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende besteht a k-
tuell und künftig insbesondere darin, die Steuerungs- und Zielprozesse zu den Komm u-
nalen Eingliederungsleistungen wirkungsorientiert zu beschreiben bzw. durch systemati-
sche Evaluation- und Reflektion gemeinsam mit den Kooperationspartnern  zu optimie-
ren. Das Jobcenter der Stadt Münster  hat hierzu diverse Maßnahmen und Aktivitäten 
entwickelt (vgl. Kap. 2.2.2 und 2.4.3). 
 
 
 
  
 
Das Jahr 2016 wird sicherlich insbesondere im Zeichen der verstärkten Zuwanderung 
stehen. Dies stellt auch für das Jobcenter der Stadt Münster eine große Herausforde-
rung dar, insbesondere vor dem Hintergrund, dass  noch keine um fangreichen Erkennt-
nisse über die voraussichtliche Anzahl der in das SGB II einmündenden Zuwanderer und 
deren berufliche Vorerfahrungen bzw. Vorkenntnisse vorhan den sind.  Abschließende 
detaillierte Arbeitsmarktprogrammplanungen für diesen Bereich lassen sich somit zum 
gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht festlegen. Ein gesondertes Arbeitsmarkt- und Integ-
rationsprogramm für die Zielgruppe der Asylsuchenden und Flüchtlinge  wird gemeinsam 
mit der Agentur für Arbeit Ahlen -Münster erstellt. Mit dem vorliegenden übergreifenden 
Arbeitsmarktprogramm 2016 wird aber deutlich gemacht, dass  sich das Jobcenter mit 
der strukturellen Planung schon gut aufgestellt  hat. Es bedarf allerdings noch der no t-
wendigen personellen Ressourcen, die zeitnah und am Bedarf orientiert, aufgebaut wer-
den müssen.  
 
Mit dem  vorliegende Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 soll an das bisher 
erfolgreiche Wirken des Jobcenters angeknüpft werden. Es beinhaltet erneut ein breit 
gefächertes Angebot und soll die Bürgerinnen und Bür ger der Stadt, die  schon längere 
Zeit ohne A rbeit sind , befähigen, (wieder) möglichst nachhaltig  auf dem Arbeitsmarkt 
Fuß zu fassen und „Soziale Teilhabe durch Beschäftigung“  zu erreichen. 
 
 
Schlussbemerkung

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 
 - 89 - 
  
(häufig verwendete Begriffe und Abkürzungen) 
 
Aktivierung Arbeitsmarktpolitische Maßnahme der aktiven Ar beitsförderung zur 
beruflichen Eingliederung/ Weiterbildung (z. B. Umschulung). 
Aktivierungsquote  
der Langzeitleistungsbeziehe n-
den (K3E2) 
Quotient aus der Zahl der Langzeitleistungsbeziehenden in einer 
Maßnahme der aktiven Arbeit sförderung im Berichtsmon at (Zähler) 
und der Zahl der Langzeitleistungsbeziehenden gesamt im Bericht s-
monat (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wird die 
Aktivierungsquote der Langzeitleistungsbeziehenden jeweils als Ja h-
resdurchschnittswert abgebildet (entsprechend der mit dem Land 
Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielvereinbarung). 
Alo = Arbeitslose 
Personen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, eine 
versicherungspflichtige zumutbare Beschäftigung suchen, dabei den 
Vermittlungsbemühungen zur Verfügung ste hen und sich bei einer 
Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben. 
Arbeitslosenquote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen zum Stichtag 
(Zähler) und der Anzahl der zivilen Erwerbspersonen zum Stichtag 
(Nenner). Die Zahl der zivilen Erwerbspersonen setzt sich zusa mmen 
aus den abhängigen zivilen Erwerbstätigen sowie den Selbstständ i-
gen und den mithelfenden Familienangehörigen. 
Asu = Arbeitsuchende 
Personen, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung als Arbei t-
nehmer suchen. Der Begriff ist weiter gefasst als der des Arbeitslosen 
und enthält zusätzlich auch die nicht arbeitslosen Arbeitsuche nden. 
Das sind die Personen, die eine B eschäftigung suchen, auch wenn 
sie bereits eine Beschäftigung oder eine selbständige Tät igkeit ausü-
ben oder sich in einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme befinden. 
BG = Bedarfsgemeinschaft 
Personen, die in einem Haushalt und in einer so genannten Veran t-
wortungs- und Einstehensgemeinschaft miteinander leben und wir t-
schaften. Hierzu gehören d ie engsten Familienangehörigen (Ehega t-
ten/ Partner und Kinder), nicht aber Großeltern oder Verschwägerte. 
BM = Berichtsmonat 
Monat, über den sich die jeweilige Berichte rstattung erstreckt. Er 
beginnt am Tag nach dem statistischen Stichtag des vorangegang e-
nen Berichtsmonats und endet mit dem nächsten statistischen Stic h-
tag (jeweils ca. Mitte eines Monats). 
eLb = erwerbsfähige Leistungsberechtigte 
Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Alter sgrenze 
noch nicht erreicht haben, die erwerbsfähig und  hilfebedürftig sind 
und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der BRD haben. 
gE = gemeinsame Einrichtung 
Gemeinsame Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit und der 
kreisfreien Städte sowie Kreise zur einheitlichen Durc hführung der 
Grundsicherung für Arbeits uchende im Gebiet des kommunalen Tr ä-
gers.  
Integration Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäft igung, voll 
qualifizierenden beruflichen Ausbildung oder sel bständigen Tätigkeit 
eines erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. 
Glossar zur Grundsicherungs- und Arbeitsmarktstatistik

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 
 
 
- 90 - 
Integrationsquote  
(K2) 
Quotient aus der Summe der Integrationen im Berichtsmonat und den 
vorangegangenen elf Monaten (Zähler) und dem durchschnittl ichen 
Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Vorm onat und 
den vorangegangenen elf Monaten (Nenner). In der Basisi nformation 
des Jobcenters wird die Integrationsquote als Jahresfor tschrittswert 
abgebildet (en tsprechend der mit dem Land Nordrhein -Westfalen 
getroffenen Zielvereinbarung). 
JDW = Jahresdurchschnittswert  
Durchschnitt von Januar eines Jahres bis zum aktuelle n Berichtsmo-
nat. 
JFW = Jahresfortschrittswert  
Kumulierte Summe von Januar eines Jahres bis zum aktuellen B e-
richtsmonat. 
Jugendarbeitslosenquote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen unter 25 Ja h-
ren zum Stichtag (Zähler) und der Anzahl d er zivilen Erwerbspers o-
nen unter 25 Jahren zum Stichtag (Nenner). In der Basisinformation 
des Jobcenters wird die Jugendarbeitslosenquote jeweils als Jahre s-
durchschnittswert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nor d-
rhein-Westfalen getroffenen Zielvereinbarung). 
Leistungsberechtigte Personen, die im Leistungsbezug nach dem Sozialgesetzbuch Zwe i-
tes Buch Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) stehen. 
LfU = Leistungen für Unterkunft und Heizung 
Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Bedarfe, die die Unter kunft b e-
treffen (z. B. Kaltmiete, Neben- und Heizkosten).  
LLU = Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes 
Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Regelbedarfe (z. B. E rnährung, 
Kleidung, Haushaltsenergie) und Mehrbedarfe (z. B. Alleinerzi ehung, 
Schwangerschaft und Geburt).  
LZA = Langzeitarbeitslose 
Personen, die ein Jahr und länger arbeitslos gemeldet sind. 
LZB = Langzeitleistungsbeziehende 
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den vergangenen 24 
Monaten mindestens 21 Monate hilfebedürftig waren. Um nicht Zeiten 
der Nichterwerbsfähigkeit (vor Vollendung des 15. Lebensja hres) mit 
einzubeziehen, werden Langzeitlei stungsbeziehende ab Vollendung 
des 17. Lebensjahres ausgewiesen.  
Nachhaltigkeit Eine Integration gilt als nachhaltig, wenn die Person zwöl f Monate 
nach Aufnahme des Beschäftigungsverhältnisses sozialversich e-
rungspflichtig beschäftigt ist. 
Nachhaltigkeitsquote (K2E3) Quotient aus der Summe der nachhaltigen Integrationen in den ve r-
gangenen zwölf Monaten (Zähler) und der Summe der Integrat ionen 
in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den verga ngenen 
zwölf Monaten (Nenner). 
nEf = nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte 
Personen, die mit einem erwerbsfähigen Leistungsberechti gten in 
einer Bedarfsgemeinschaft leben, selbst aber noch ni cht im erwerbs-
fähigen Alter sind (unter 15 Jahren), oder aufgrund ihrer gesundheitl i-

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 
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chen Leistungsf ähigkeit oder evtl. rechtlicher Einschränkungen nicht 
in der Lage sind, minde stens drei Stunden täglich unter den üblichen 
Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten. 
Sanktionen Prozentuale Absenkung des Regelbedarfes bei Pflichtverle tzungen 
durch den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Im Falle wiederho l-
ter Pflichtverletzungen können Sanktionen von bis zu 100% des A r-
beitslosengeldes II (Regelbedarf und Kosten der Unterkunft) verhängt 
werden. 
Sanktionsquote Quotient aus der Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsb erechtigten 
mit mindestens einer gültigen Sanktion zum Stic htag (Zähler) und 
allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten  zum Stichtag (Nenner).  
Veränderungsrate des B estands 
der Langzeitleistungsbeziehe n-
den (K3) 
Quotient aus der Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im B e-
richtsmonat (Zähler) und der Anzahl der Langzeitleistungsbeziehe n-
den im Berichtsmonat des Vorjahres (Nenner). In der B asisinformati-
on des Jobcenters wird die Veränderungsrate jeweils als Jahre s-
durchschnittswert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nor d-
rhein-Westfalen getroffenen Zielvereinbarung). 
zkT = zugelassener kommunaler Träger  
Trägerschaft der Grundsicherung  für Arbeits uchende zur alleinigen 
Wahrnehmung (Optionskommune) – z. B. Jobcenter der Stadt Mün s-
ter

Ergänzungsvorlage Beschluss

9950 Zeichen

V/0021/2016/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Jobcenter 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenters Münster 2016 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
16.03.2016 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
 
1. Zum Erreichen der vereinbarten Ziele und unter Beachtung der vom Ausschuss für Soziales, 
Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung beschlossenen Schwer-
punktsetzung (Vorlage V/0679/2015) wird das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des 
Jobcenters Münster für 2016 beschlossen. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Überplanung des Konzepts zur „Steuerung von 
Leistungen mit Bezug zu Aufgaben für Arbeitssuchende (SGB II)“ inklusive der dort 
vorgesehenen Zeitschiene vorzunehmen. 
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, Maßnahmen zu ergreifen, die es Kundinnen und Kun-
den mit ausländischen Berufs- und Bildungsabschlüssen ermöglichen, ihre Qualifika-
tionen in Deutschland anerkennen zu lassen. 
 
4. Die Verwaltung wird beauftragt, in künftigen Arbeitsmarkt- und Integrationsprogram-
men die Aktivitäten des Jobcenters im Programm „kein Abschluss ohne Anschluss" 
darzustellen. 
 
5. Die Verwaltung wird beauftragt, künftige Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramme so 
zu gestalten, dass die Wirksamkeit einzelner Maßnahmen anhand der entsprechenden 
Ziele ausgewertet wird und so bewertet werden kann. Dabei werden die Ziele der jewei-
ligen Maßnahmen formuliert, die entsprechenden Maßnahmen aufgelistet und eine Be-
wertung der Maßnahmen hinsichtlich der Zielerreichung vorgenommen. 
 
6. Die Verwaltung wird beauftragt, in einem Bericht darzustellen, welche Leistungen von 
wem nach § 16a SBG II erbracht werden und Vorschläge dazu zu entwickeln, welche 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0021/2016/1. Erg. 
Auskunft erteilt: 
Frau Jürgensmeier 
Ruf: 
492-9003 
E-Mail: 
Juergensmeier@stadt-muenster.de  
Datum: 
09.03.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0021/2016/1 
Angebote ausgeweitet werden müssen (u.a. Kinderbetreuung, Pflegeangebote), um ei-
ne Arbeitsmarktintegration wirkungsvoller flankieren zu können. 
 
7. Die Verwaltung wird beauftragt, in künftigen Arbeitsmarkt- und Integrationsprogram-
men den Nutzen der Kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II für den 
Integrationsprozess in den Arbeitsmarkt darzustellen und die Verknüpfung zwischen 
den Integrationsbemühungen des Jobcenters und den Eingliederungsleistungen auf-
zuzeigen. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die zur Umsetzung des Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms des Jobcenters Münster 2016 
erforderlichen Ressourcen werden im Etat 2016 wie folgt finanziert: 
 
 
Teilergebnisplan 
Aufwand 
 
Produktgruppe 0501 Grundsicherung für Arbeitsuchende 
Zeile im Erge b-
nisplan  Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
15  Transferaufwendungen 2016 10.532.000,00  
06  Kostenerstattungen und 
Kostenumlagen 
2016 10.532.000,00  
 
 
Der Rat hat sich mit Beschluss vom 11.12.2013 (V/0622/2013) verpflichtet, im Falle einer Über-
schreitung der vom Bund finanzierten Eingliederungsleistungen bis zu 100.000,00 € überplan-
mäßig bereitzustellen.  
 
 
Begründung:  
 
In der Sitzung des Ausschusses für Soziales,  Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und A r-
beitsförderung am 02.03.2016 wurde die Vorlage V/0021/2016 um folgende Punkte des Antr ages 
der SPD-Fraktion geändert beschlossen: 
 
1 b.  Die Verwaltung wird beauftragt, künftige Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramme 
so rechtzeitig in die politischen Beratungen zu geben, dass etwaige politische Än-
derungen im Programmjahr noch wirksam werden können. 
 
1 c. Die Verwaltung wird beauftragt, Maßnahmen zu ergreifen, die es Kundinnen und 
Kunden mit ausländischen Berufs- und Bildungsabschlüssen ermöglichen, ihre 
Qualifikationen in Deutschland anerkennen zu lassen. 
 
1 d. Die Verwaltung wird beauftragt, in künftigen Arbeitsmarkt- und Integrationspro-
grammen die Aktivitäten des Jobcenters im Programm „kein Abschluss ohne An-
schluss" darzustellen. 
 
1 e. Die Verwaltung wird  beauftragt, den Anteil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des 
Jobcenters  mit Migrationshintergrund zu erhöhen. Dazu berichtet die Verwaltung 
den zuständigen Fachausschüssen (APOSOE und ASSGVAf) und schlägt entspre-
chende Maßnahmen vor.

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V/0021/2016/1 
 
1 f. Die Verwaltung wird beauftragt, künftige Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramme 
so zu gestalten, dass die Wirksamkeit einzelner Maßnahmen anhand der entspre-
chenden Ziele ausgewertet wird und so bewertet werden kann. Dabei werden die 
Ziele der jeweiligen Maßnahmen formuliert, die entsprechenden Maßnahmen aufge-
listet und eine Bewertung der Maßnahmen hinsichtlich der Zielerreichung vorge-
nommen. 
 
1 g. Die Verwaltung wird beauftragt, in einem Bericht darzustellen, welche Leistungen 
von wem nach § 16a SBG II erbracht werden und Vorschläge dazu zu entwickeln, 
welche Angebote ausgeweitet werden müssen (u.a. Kinderbetreuung, Pflegeange-
bote), um eine Arbeitsmarktintegration wirkungsvoller flankieren zu können. 
 
1 h. Die Verwaltung wird beauftragt, in künftigen Arbeitsmarkt- und Integrationspro­ 
grammen den Nutzen der Kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II 
für den Integrationsprozess in den Arbeitsmarkt darzustellen und die Verknüpfung 
zwischen den Integrationsbemühungen des Jobcenters und den Eingliederungs-
leistungen aufzuzeigen. 
 
Die Beschlusspunkte werden mit Ausnahme des Punktes 1b, der in veränderter Form unter B e-
rücksichtigung des politischen Willens formuliert wurde, und des Punktes 1e in diese Vorlage 
übernommen. 
 
Zu 1 b des Antrages, Ziffer 2 des Beschlussvorschlages: 
 
Am 02.04.2014 hat der Rat der Stadt Münster das Konzept zur „Steuerung von Leistungen mit 
Bezug zu Aufgaben für Arbeitsuchende (SGB II)“ beschlossen. Inhaltlich wird insofern auf die Vor-
lage V/0980/2013 verwiesen. Ziel des Konzeptes sollte sein, eine „wirkungsorientierte Aufeinan-
derbezogenheit“ sämtlicher ämterübergreifenden Handlungsstrategien zu ermöglichen und inte-
grierte Ansätze zu erleichtern. Bei der Konzepterstellung wurde deutlich, dass verschiedene Pro-
zesse (z. B. Haushaltsaufstellung der Stadt Münster, Zielvereinbarungsdialog im SGB II – Bereich 
mit dem Land NRW sowie Planungen der Jugend-, Gesundheits-, Migrations-, Schul- und Sozial-
politik) zu berücksichtigen sowie zeitlich und inhaltlich aufeinander abzustimmen sind. Mit dem 
Beschluss über den Inhalt des Konzeptes hat der Rat zugleich auch über die dort festgelegte Zeit-
schiene beschieden. Demnach soll der zuständige Ausschuss zwischen Anfang Februar und Mitte 
März eines jeden Jahres über das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm (AMIP) des Jobcenters 
Münster für das aktuelle Jahr entscheiden. 
Der mehrheitliche Wunsch des Ausschusses, künftige Programme so frühzeitig in die politischen 
Beratungen zu geben, dass Änderungen noch im „Programmjahr wirksam“ werden können, würde 
eine deutliche Abkehr von der Zeitschiene und somit auch von der Entscheidung des Rates bedeu-
ten. Gleichwohl möchte die Verwaltung dem Wunsch der Politik nachkommen und das Konzept zur 
„Steuerung von Leistungen mit Bezug zu Aufgaben für Arbeitsuchende (SGB II)“ inkl. der dort vor-
gesehenen Zeitschiene überplanen. Hierbei sind auch die seinerzeit an der Vorlage V/0980/2013 
beteiligten Ämter erneut einzubeziehen. Das Ergebnis wird die Verwaltung mittels gesonderter 
Vorlage in den Rat einbringen. Dabei wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt davon ausgegangen, 
dass sich die Zeitschiene im Sinne des politischen Wunsches anpassen lassen und das Arbeits-
markt- und Integrationsprogramm künftig entsprechend früh in die politische Beratung eingebracht 
werden kann. Unabhängig davon wird die Verwaltung im Rahmen des Arbeitskreises der arbeits-
marktpolitischen Sprecherinnen und Sprecher frühzeitig über die Planungen des Programms für 
das Folgejahr berichten.  
 
Zu 1 e: 
 
Unter Berücksichtigung der nachstehend beschriebenen Verfahrenserfordernisse sind nur einge-
schränkte Möglichkeiten vorhanden, gezielt den Anteil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des 
Jobcenters mit Migrationshintergrund zu erhöhen. Gleichwohl ist die Verwaltung bemüht, für Men-

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V/0021/2016/1 
schen mit Migrationshintergrund eine interessante Arbeitgeberin zu sein. Dies kann beispielhaft in 
einem Stellenbesetzungsverfahren Ausprägung finden, in dem das Anforderungsprofil Fähigkeiten 
besonders heraus stellt, die sich auch aus  Migrationsvorerfahrungen ergeben (z.B. Sprache, eth-
nische Kenntnisse, interkulturelle Kompetenz). Ggf. sind auch Erkenntnisse aus dem anstehenden 
Modellversuch „Anonymisierte Bewerbungsverfahren“ zu nutzen. 
 
Grundsätzlich führt das Personal- und Organisationsamt gemeinsam mit dem Jobcenter laufend 
Stellenbesetzungsverfahren für das Jobcenter durch. Die Auswahlverfahren erfolgen dabei nach 
dem in Art. 33 Grundgesetz verankerten Prinzip der Bestenauslese. Die Auswahl unter mehreren 
Bewerber/innen hat danach allein nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu erfolgen. 
Dabei ist das Anforderungsprofil der Maßstab, mit dem der/die am besten geeignete Bewerber/in 
gefunden wird. Das Anforderungsprofil ergibt sich aus dem auf dem jeweiligen Arbeitsplatz wahr-
zunehmenden Aufgaben. Erst nach dem Abgleich des Bewerberprofils mit dem Anforderungsprofil 
werden weitere sogenannte Hilfskriterien geprüft. Das sind in einem ersten Schritt die über gesetz-
liche Regelungen zwingend zu berücksichtigenden Kriterien nach dem Landesgleichstellungsge-
setz (Frauenförderung) und dem Sozialgesetzbuch IX (Beschäftigung von schwerbehinderten 
Menschen). Erst danach können verwaltungsinterne Entscheidungen – wie z.B. die Förderung der 
Beschäftigung von Menschen mit einem Migrationshintergrund – berücksichtigt werden. 
 
 
In Vertretung 
 
Gez. 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
 
Anlagen: 
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 des Jobcenters Münster

Beratungsverlauf (1)

16.03.2016 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Ludgeriplatz 4

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Details

Aktenzeichen
V/0021/2016/1
Typ
Vorlagen
Datum
08.03.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37