0913/2025
Kürzung des Betriebskostenzuschusses durch politischen Veränderungsnachweis
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Anlage 1 Konzept Kultursoli
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1/2 Konzept zur Umsetzung des „Kölner-Kultur-Soli“ Hintergrund: In der Sitzung des Finanzausschusses am 17.01.2025 hat das Gestaltungsbündnis aus Grüne, CDU und Volt mit dem Änderungsantrag AN/0061/2025 zu TOP 9.1 „Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2025/2026 einschl. mittelfristiger Finanzplanung bis 2029“ (Beschlussvorlage 3987/2024) in Verbindung mit der Anlage „Haushalt 2025/26: Veränderungsnachweis Politik – konsumtiv“ für beide Haushaltsjahre bei Bühnen und Gürzenich-Orchester jeweils eine Absetzung in Form eines „Kultursoli“ zur Finanzierung von Zusetzungen im Kulturetat vorgesehen. Mit dem Dringlichkeitsantrag AN/0188/2025 in den Betriebsausschüssen Bühnen und Gürzenich-Orchester wird der „Kölner Kultur Soli“ nun konkretisiert und für die Spielzeiten 2025/26 und 2026/27 beschlossen. Mit dem genannten Beschluss wurde die Verwaltung gebeten, ein Konzept zur Umsetzung der Beschlüsse zu erstellen. Umsetzung: Haushaltsrechtlich führen die Beschlüsse zu einer Kürzung der BKZs der Bühnen und des Gürzenich-Orchesters, da mit den Absetzungen bei den städtischen Institutionen die aufgelisteten Zusetzungen für die freie Szene finanziert werden. Dies stellt sich wie folgt dar: Kürzung Bühnen Köln HH 2025 HH 2026 50.000 € 100.000 € Erforderliche Erlöse umgerechnet in Spielzeiten: Spielzeit 2024/25 Spielzeit 2025/26 Spielzeit 2026/27 „Kölner Kultur Soli“ - € 116.666,66 € 33.333,33 € Kürzung Gürzenich-Orchester HH 2025 HH 2026 25.000 € 50.000 € Erforderliche Erlöse umgerechnet in Spielzeiten: Spielzeit 2024/25 Spielzeit 2025/26 Spielzeit 2026/27 „Kölner Kultur Soli“ - € 58.333,33 € 16.666,67 € 2/2 Zur Gegenfinanzierung werden die Bühnen Köln und das Gürzenich-Orchester Köln die Ticketpreise grundsätzlich um 1,- Euro „Kölner Kultur Soli“ erhöhen. Die Erhöhung gestaltet sich im Detail wie folgt: 1. Die Preise für Vollzahler*innen-Tickets für Veranstaltungen von Oper, Schauspiel, Tanz und Gürzenich-Orchester werden um 1,- Euro erhöht. 2. Ermäßigungsberechtigte (z.B. Studierende, Auszubildende, Köln-Pass Besitzende, Rollstuhlfahrende und Schwerbehinderte) erhalten im Vorverkauf für Veranstaltungen von Oper, Schauspiel, Tanz und Gürzenich-Orchester die ihnen prozentual zustehende Ermäßigung auch auf den „Kölner Kultur Soli“. 3. Ehrengäste, Dienstkartenberechtigte Gäste und Pressevertreter*innen werden bei der Zustellung ihrer Tickets auf eine Spendenmöglichkeit hingewiesen. Begleitkarten werden um 1,- Euro „Kölner Kultur Soli“ erhöht. 4. Gebührenkarten für Gäste anderer Kultureinrichtungen werden um 1,- Euro erhöht. 5. Bei Abonnements wird der reduzierte Abo-Paket-Preis um 1,- Euro pro Veranstaltung erhöht. Beispiel: Abonnement mit fünf Vorstellungen oder Konzerten bisher 200,- Euro. NEU: Inkl. Kölner-Kultur-Soli: 205,- Euro. 6. Für Buchungen der Besucherorganisationen (Volksbühne Köln, Theatergemeinde Köln) wird jedes Veranstaltungsticket um 1,- Euro erhöht. 7. Schulklassenbuchungen und interne Gebührenkarten bleiben von der Einführung des „Kölner Kultur Soli“ unberührt. 8. Der „Kölner Kultur Soli“ wird im Buchungsprozess und auf allen Tickets deutlich kommuniziert: „Endpreis inkl. 1,- Kölner Kultur Soli.“ Köln, 25.02.2025 Patrick Wasserbauer Stefan Englert
Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VII/47 47 Vorlagen-Nummer 24.03.2025 0913/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Gürzenich-Orchester 25.03.2025 Kürzung des Betriebskostenzuschusses durch politischen Veränderungsnachweis In der Sitzung des Finanzausschusses vom 17.01.2025 hat das Gestaltungsbündnis aus Grüne, CDU und Volt mit dem Änderungsantrag AN/0061/2025 zu TOP 9.1: Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2025/2026 einschl. mittelfristiger Finanzplanung bis 2029 (Beschlussvorlage 3987/2024) in Verbindung mit der Anlage „Haushalt 2025/26: Verän- derungsnachweis Politik - konsumtiv“ Kürzungen beim Betriebskostenzuschuss (BKZ) des Gürzenich-Orchesters für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 vorgenommen. Hierdurch wer- den Zusetzungen an anderer Stelle im Haushalt ausgeglichen. Des Weiteren sieht der konsumtive politische Veränderungsnachweis für beide Haushalts- jahre jeweils eine Absetzung in Form eines „Kultur-Soli“ zur Finanzierung von Zusetzungen im Kulturetat vor. Haushaltsrechtlich führt dies zu einer Kürzung des BKZ Gürzenich-Orchester. Die Absetzungen stellen sich wie folgt dar: Bezeichnung der Absetzung HH 2025 HH 2026 Gesamt BKZ GO 300.000 € 340.000 € 640.000 € „Kultur-Soli“ GO 25.000 € 50.000 € 75.000 € Summe 325.000 € 390.000 € 715.000 € UMSETZUNG: Betriebskostenzuschuss Da es sich bei der Kürzung des BKZ um eine echte Aufwandsabsetzung im Haushalt handelt, nimmt das Gürzenich-Orchester entsprechende Reduzierungen im Aufwandsbudget vor. Diese Reduzierungen betreffen die Budgets der laufenden Spielzeit 2024/25 sowie der folgen- den Spielzeit 2025/26 und damit den beschlossenen Wirtschaftsplan 2024/25 des Gürzenich- Orchesters einschl. Mittelfristiger Finanzplanung (Ratsbeschluss vom 27.06.2024, Vorlage 3654/2024). Zur Kompensation der BKZ-Kürzungen plant das Gürzenich-Orchester in den Spielzeiten 2024/25 und 2025/26 folgende Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 640.000 €: 2 Budget 2024/25 2025/26 GESAMT Beschreibung der Maßnahmen Personalaufwand 0 - 340.000,00 - 340.000,00 Verzögerung Or- chester-Aufstockung Materialaufwand - 200.000,00 - 100.000,00 - 300.000,00 Aushilfen, anderer Materialaufwand SUMME - 200.000,00 - 440.000,00 - 640.000,00 „Kölner Kultur - Soli“ Den „Kölner Kultur - Soli“ setzt das Gürzenich-Orchester entsprechend dem Dringlichkeitsan- trag AN/0188/2025, beschlossen in der Sitzung des Betriebsausschusses Gürzenich-Orches- ter vom 04.02.2025, und der Beschlussvorlage 0043/2025, Ratsbeschluss vom 13.02.2025, um. Die Anhebung der Ticketpreise erfolgt mit dem Vorverkaufsstart im April 2025 und gilt für die Vorstellungen der Spielzeit 2025/26 und anteilig für die Vorstellungen der Spielzeit 2026/27 (bis 31.12.2026). Details zur Umsetzung sind der Anlage 1 zu entnehmen. Die Einrichtung, Programmierung und Abrechnung des Kultur - Soli verursacht beim Gürze- nich-Orchester einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand sowie entsprechende Kosten. Das Gürzenich-Orchester trägt außerdem zunächst das Risiko, dass die Kürzung des BKZ durch die Einnahmen aus dem Kultur-Soli tatsächlich gedeckt wird. Sollte es durch den Kultur-Soli insgesamt zu Mehrerträgen bei den Institutionen kommen, ist noch zu klären, wie diese ver- wendet oder verrechnet werden. Gez. Charles Anlagen Anlage 1: Konzept zur Umsetzung des „Kölner-Kultur - Soli“
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- 0913/2025
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 25.03.2025
- Erstellt
- 21.03.2025 14:25