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0913/2025

Kürzung des Betriebskostenzuschusses durch politischen Veränderungsnachweis

Mitteilung Ausschuss 25.03.2025

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Gürzenich-Orchester, Sitzung am 19.05.2025, TOP 5.1

Anlage 1 Konzept Kultursoli

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage 1 Konzept Kultursoli

3282 Zeichen

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Konzept zur Umsetzung des „Kölner-Kultur-Soli“  Hintergrund:   In der Sitzung des Finanzausschusses am 17.01.2025 hat das Gestaltungsbündnis aus Grüne, CDU und Volt mit dem Änderungsantrag AN/0061/2025 zu TOP 9.1 „Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2025/2026 einschl. mittelfristiger Finanzplanung bis 2029“ (Beschlussvorlage 3987/2024) in Verbindung mit der Anlage „Haushalt 2025/26: Veränderungsnachweis Politik – konsumtiv“ für beide Haushaltsjahre bei Bühnen und Gürzenich-Orchester jeweils eine Absetzung in Form eines „Kultursoli“ zur Finanzierung von Zusetzungen im Kulturetat vorgesehen.  Mit dem Dringlichkeitsantrag AN/0188/2025 in den Betriebsausschüssen Bühnen und Gürzenich-Orchester wird der „Kölner Kultur Soli“ nun konkretisiert und für die Spielzeiten 2025/26 und 2026/27 beschlossen. Mit dem genannten Beschluss wurde die Verwaltung gebeten, ein Konzept zur Umsetzung der Beschlüsse zu erstellen.  Umsetzung:   Haushaltsrechtlich führen die Beschlüsse zu einer Kürzung der BKZs der Bühnen und des Gürzenich-Orchesters, da mit den Absetzungen bei den städtischen Institutionen die aufgelisteten Zusetzungen für die freie Szene finanziert werden. Dies stellt sich wie folgt dar:         Kürzung Bühnen Köln    HH 2025  HH 2026 50.000 €  100.000 €  Erforderliche Erlöse umgerechnet in Spielzeiten:   Spielzeit 2024/25 Spielzeit 2025/26 Spielzeit 2026/27 „Kölner Kultur Soli“ - € 116.666,66 € 33.333,33 €   Kürzung Gürzenich-Orchester  HH 2025  HH 2026 25.000 €  50.000 €  Erforderliche Erlöse umgerechnet in Spielzeiten:   Spielzeit 2024/25 Spielzeit 2025/26 Spielzeit 2026/27 „Kölner Kultur Soli“ - € 58.333,33 € 16.666,67 €

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Zur Gegenfinanzierung werden die Bühnen Köln und das Gürzenich-Orchester Köln die Ticketpreise grundsätzlich um 1,- Euro „Kölner Kultur Soli“ erhöhen.   Die Erhöhung gestaltet sich im Detail wie folgt:   1. Die Preise für Vollzahler*innen-Tickets für Veranstaltungen von Oper, Schauspiel, Tanz und Gürzenich-Orchester werden um 1,- Euro erhöht.  2. Ermäßigungsberechtigte (z.B. Studierende, Auszubildende, Köln-Pass Besitzende, Rollstuhlfahrende und Schwerbehinderte) erhalten im Vorverkauf für Veranstaltungen von Oper, Schauspiel, Tanz und Gürzenich-Orchester die ihnen prozentual zustehende Ermäßigung auch auf den „Kölner Kultur Soli“.  3. Ehrengäste, Dienstkartenberechtigte Gäste und Pressevertreter*innen werden bei der Zustellung ihrer Tickets auf eine Spendenmöglichkeit hingewiesen. Begleitkarten werden um 1,- Euro „Kölner Kultur Soli“ erhöht.  4. Gebührenkarten für Gäste anderer Kultureinrichtungen werden um 1,- Euro erhöht.   5. Bei Abonnements wird der reduzierte Abo-Paket-Preis um 1,- Euro pro Veranstaltung erhöht.  Beispiel: Abonnement mit fünf Vorstellungen oder Konzerten bisher 200,- Euro. NEU: Inkl. Kölner-Kultur-Soli: 205,- Euro.   6. Für Buchungen der Besucherorganisationen (Volksbühne Köln, Theatergemeinde Köln) wird jedes Veranstaltungsticket um 1,- Euro erhöht.   7. Schulklassenbuchungen und interne Gebührenkarten bleiben von der Einführung des „Kölner Kultur Soli“ unberührt.  8. Der „Kölner Kultur Soli“ wird im Buchungsprozess und auf allen Tickets deutlich kommuniziert: „Endpreis inkl. 1,- Kölner Kultur Soli.“   Köln, 25.02.2025     Patrick Wasserbauer    Stefan Englert

Mitteilung Ausschuss

3432 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/47 
47 
Vorlagen-Nummer 24.03.2025 
 0913/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Betriebsausschuss Gürzenich-Orchester 25.03.2025 
 
Kürzung des Betriebskostenzuschusses durch politischen Veränderungsnachweis 
In der Sitzung des Finanzausschusses vom 17.01.2025 hat das Gestaltungsbündnis aus 
Grüne, CDU und Volt mit dem Änderungsantrag AN/0061/2025 zu TOP 9.1: Haushaltssatzung 
der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2025/2026 einschl. mittelfristiger Finanzplanung bis 
2029 (Beschlussvorlage 3987/2024) in Verbindung mit der Anlage „Haushalt 2025/26: Verän-
derungsnachweis Politik - konsumtiv“ Kürzungen beim Betriebskostenzuschuss (BKZ) des 
Gürzenich-Orchesters für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 vorgenommen. Hierdurch wer-
den Zusetzungen an anderer Stelle im Haushalt ausgeglichen. 
 
Des Weiteren sieht der konsumtive politische Veränderungsnachweis für beide Haushalts-
jahre jeweils eine Absetzung in Form eines „Kultur-Soli“ zur Finanzierung von Zusetzungen im 
Kulturetat vor. Haushaltsrechtlich führt dies zu einer Kürzung des BKZ Gürzenich-Orchester. 
 
Die Absetzungen stellen sich wie folgt dar: 
 
Bezeichnung der  
Absetzung 
HH 2025 HH 2026 Gesamt 
BKZ GO 300.000 € 340.000 € 640.000 € 
„Kultur-Soli“ GO 25.000 € 50.000 € 75.000 € 
Summe 325.000 € 390.000 € 715.000 € 
 
 
UMSETZUNG: 
 
 Betriebskostenzuschuss 
 
Da es sich bei der Kürzung des BKZ um eine echte Aufwandsabsetzung im Haushalt handelt, 
nimmt das Gürzenich-Orchester entsprechende Reduzierungen im Aufwandsbudget vor. 
Diese Reduzierungen betreffen die Budgets der laufenden Spielzeit 2024/25 sowie der folgen-
den Spielzeit 2025/26 und damit den beschlossenen Wirtschaftsplan 2024/25 des Gürzenich-
Orchesters einschl. Mittelfristiger Finanzplanung (Ratsbeschluss vom 27.06.2024, Vorlage 
3654/2024). 
 
Zur Kompensation der BKZ-Kürzungen plant das Gürzenich-Orchester in den Spielzeiten 
2024/25 und 2025/26 folgende Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 640.000 €:

2 
 
Budget  2024/25 2025/26 GESAMT Beschreibung der 
Maßnahmen  
Personalaufwand  0 - 340.000,00  - 340.000,00  Verzögerung Or-
chester-Aufstockung 
Materialaufwand - 200.000,00  - 100.000,00  - 300.000,00  Aushilfen, anderer 
Materialaufwand  
SUMME  - 200.000,00  - 440.000,00  - 640.000,00    
 
 
 „Kölner Kultur - Soli“ 
 
Den „Kölner Kultur - Soli“ setzt das Gürzenich-Orchester entsprechend dem Dringlichkeitsan-
trag AN/0188/2025, beschlossen in der Sitzung des Betriebsausschusses Gürzenich-Orches-
ter vom 04.02.2025, und der Beschlussvorlage 0043/2025, Ratsbeschluss vom 13.02.2025, 
um. Die Anhebung der Ticketpreise erfolgt mit dem Vorverkaufsstart im April 2025 und gilt für 
die Vorstellungen der Spielzeit 2025/26 und anteilig für die Vorstellungen der Spielzeit 
2026/27 (bis 31.12.2026). Details zur Umsetzung sind der Anlage 1 zu entnehmen. 
 
Die Einrichtung, Programmierung und Abrechnung des Kultur - Soli verursacht beim Gürze-
nich-Orchester einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand sowie entsprechende Kosten. Das 
Gürzenich-Orchester trägt außerdem zunächst das Risiko, dass die Kürzung des BKZ durch 
die Einnahmen aus dem Kultur-Soli tatsächlich gedeckt wird. Sollte es durch den Kultur-Soli 
insgesamt zu Mehrerträgen bei den Institutionen kommen, ist noch zu klären, wie diese ver-
wendet oder verrechnet werden. 
 
Gez. Charles 
 
Anlagen 
 
Anlage 1: Konzept zur Umsetzung des „Kölner-Kultur - Soli“

Beratungsverlauf (1)

19.05.2025 Betriebsausschuss Gürzenich-Orchester
TOP 5.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
0913/2025
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
25.03.2025
Erstellt
21.03.2025 14:25