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0781/2026

Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Rodenkirchen zu Missständen in der Notunterkunft in Köln-Zollstock

Beantwortung einer Anfrage (BV) 07.04.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 27.04.2026, TOP 7.1.12

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

4763 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/562 
 
Vorlagen-Nummer 
 0781/2026 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 27.04.2026 
 
Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Rodenkirchen 
zu Missständen in der Notunterkunft in Köln-Zollstock 
Die SPD-Fraktion der Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung gemäß § 4 der 
Geschäftsordnung des Rates mit der Anfrage AN/0477/2026 um Auskunft zu den folgenden 
Fragen: 
 
1. Warum befinden sich die Sanitäranlagen am Südstadion in einem derartig schlechten 
Zustand und warum gibt es keine abschließbaren Duschkabinen? 
2. Wie lange müssen Geflüchtete in der Erstaufnahmeeinrichtung im Durchschnitt ver-
bleiben und wie lange in den längsten Fällen? Wieso wird dieser Prozess nicht be-
schleunigt? 
3. Wie hoch sind die Belegungszahlen beziehungsweise Auslastungsquote in der Unter-
kunft am Südstadion aktuell und in der Vergangenheit seit der Einrichtung 2022? 
4. Nach welchen Kriterien wird das Sicherheitspersonal ausgewählt und geschult, um de-
eskalierend zu wirken? Warum wechselt das Sicherheitspersonal an der Unterkunft 
häufig? 
5. Wird die Unterkunft am Südstadion definitiv Anfang 2027 geschlossen oder könnte die-
ser Termin möglicherweise noch nach hinten verschoben werden? 
 
 
Die Verwaltung teilt hierzu das Folgende mit: 
 
zu 1.) 
 
Die Behauptung im WDR-Lokalzeit-Bericht, dass sich die Sanitäranlagen in einem schlechten 
und unhygienischen Zustand befänden, entspricht nicht den Tatsachen. 
Es erfolgt tagsüber und abends von 8 bis 20 Uhr an 7 Tagen in der Woche eine fortlaufende 
und regelmäßige desinfizierende Reinigung der Gemeinschaftssanitärräume (Sanitär/WC/Du-
schen/Flure). Dazu gibt es zwei Reinigungs-Teams à vier Personen mit 6-Stunden-Schichten, 
die permanent in der Unterkunft reinigen. 
Der Frauen-Sanitärbereich befindet sich in einem eigenen Duschcontainer mit Tür, zu dem die 
dort untergebrachten Männer weder Zugang noch Einblickmöglichkeiten haben. 
Die Duschkabinen haben alle Duschvorhänge. Duschkabinen mit Türen lassen sich in den Sa-
nitär-Containern nicht ohne Weiteres installieren und sind in erhöhtem Maße wartungsanfällig. 
Der Objektservice des Amtes für Wohnungswesen erneuert defekte oder fehlende Ausstat-
tungsstücke im Sanitärbereich laufend und zeitnah. Die Toilettenkabinen sind selbstverständ-
lich abschließbar. 
 
zu 2.)

2 
 
 
Diese Notunterkunft ist grundsätzlich nur für eine Unterbringung von wenigen Tagen oder Wo-
chen vorgesehen, bis entweder eine Weiterreise oder die Verlegung in eine reguläre Unter-
kunft erfolgt. Die Weiterverlegung stockte vorübergehend, weil eine andere große Unterkunft 
mit mehreren hundert Menschen in Fühlingen zeitnah geräumt und deren Bewohner*innen 
vorrangig mit neuen Unterkünften versorgt werden mussten. Außerdem findet derzeit zur bes-
seren Ausnutzung der Unterbringungsressourcen eine vorrangige Umverlegung von Geflüch-
teten statt. Schließlich erfordern knapper werdende Unterbringungsressourcen auch im Ein-
zelfall einen längeren Verbleib in Notunterkünften. 
 
zu 3). 
 
Die städtische Notunterkunft Vorgebirgstraße weist 396 Unterbringungsplätze auf. 
Die derzeitige Belegung beträgt 230 Personen (Stand 28. Februar 2026). 
 
Belegung in der Vergangenheit (Erstbelegung erfolgte am 5. Januar 2023) 
31. Dezember 2025 217 Personen 
31. Dezember 2024 233 Personen 
31. Dezember 2023 188 Personen 
Höchste Belegung: 362 Personen (15. September 2023) 
 
Die Nutzung als kommunale Erstaufnahme wurde zwischenzeitlich beendet. Diese Funktion 
liegt wieder bei der Unterkunft in der Herkulesstraße in Ehrenfeld. 
 
zu 4.) 
 
Die Auswahl und der Einsatz des Sicherheitspersonals erfolgt durch das Sicherheitsunterneh-
men, welches die Unterkunft betreut. 
 
Die Ausschreibung für Sicherheitsdienstleistungen schreibt für jeden eingesetzten Sicherheits-
mitarbeitenden zusätzliche Schulungen zum Einsatz in Unterkünften für Geflüchtete vor. Dazu 
gehören Schulungen zu interkultureller Kompetenz unter Berücksichtigung der unterschiedli-
chen Herkunftsländer, Deeskalationstechniken, Gendersensibilität und Gewaltschutz. 
Das Sicherheitspersonal hat aber auch die Aufgabe, die Hausordnung gegenüber den unter-
gebrachten Personen mit Autorität durchzusetzen. Es ist nicht bekannt, dass das eingesetzte 
Sicherheitspersonal in der Vorgebirgsstraße ungewöhnlich häufig gewechselt hat. 
 
zu 5.) 
 
Die Unterkunft Vorgebirgstraße wird bis zum 30. November 2026 leer gezogen. Anschließend 
erfolgt ein Rückbau der Unterkunft, um das Grundstück der Entwicklung im Rahmen des Pro-
jektes „Parkstadt Süd“ zuzuführen. Aufgrund auslaufender Mietverträge ist ein Abweichen 
hiervon derzeit nicht geplant.

Beratungsverlauf (1)

27.04.2026 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.1.12 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0781/2026
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
07.04.2026
Erstellt
16.03.2026 15:05