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2020/0398

Bebauungsplan M 19.1.1 - Paliplatz - zur Änderung des Bebauungsplans M 19.1 - Obere Rheinstraße Nord - (Aufstellungs- und Offenlagebeschluss)

Magistratsvorlage 11.12.2020

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Punkt 6: Bebauungsplan M 19.1.1 - Paliplatz - zur Änderung des Bebauungsplans M 19.1 - 
Obere Rheinstraße Nord - (Aufstellungs- und Offenlagebeschluss) 
 (V-Nr. 2020/0398) 
 
Aufgrund der Abwesenheit des Magistrats wird die Vorlage aus dem Ausschuss für 
Bauen, Stadtplanung, Verkehr und Liegenschaften an den Haupt- und Finanzaus-
schuss am 20.05.2021 zur fachlichen Beratung verwiesen.

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12621264112642
352381383
12593 EinfahrtStaatsbauamtIVIV
VIVII I IIIIIVIII
IV
IIIIIIIII I
IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII
IV IVIVIVVIVIVV+DVIVIIIIIIIIIIIIII
I
IIIIII
I 8
810
7
1
4
2
9 57 3
46
6
12
9A8ALuisenplatzRheinstraße
Zeughausstraße
Schleiermacherstraße
M 1:500
VERFAHRENSVERMERKE (§ 13 BauGB)Aufstellungsbeschluss:Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom                     .Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB im „Darmstädter Echo“am                     .Öffentliche Auslegung:Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom                     .Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung im „Darmstädter Echo“ am                     .Öffentliche Auslegung des Entwurfs dieses Bebauungsplans mit  Begründung gem. § 3 Abs. 2BauGB i.V.m. §§ 2 und 3 PlanSiG im Internet in der Zeit vom _____________ bis einschließlich___________ und zusätzliche Einsichtnahme im o.g. Zeitraum nach vorherigerTerminvereinbarung im Stadtplanungsamt, Stadthaus West, Mina-Rees-Straße 12.Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB und Abstimmung mit den Nachbargemeinden mit Schreibenvom                     .
Wissenschaftsstadt DarmstadtGemarkung Darmstadt Bezirk 4                Flur: 4Entwurf zumBebauungsplan M 19.1.1- Paliplatz -zur tlw. Änderung des Bebauungsplanes M 19.1für das Gebiet südlich der Zeughausstraße, Flurstück Nr. 359/5WissenschaftsstadtDarmstadtStadtplanungsamt100 20 Stand: 07.12.2020
Rechtsgrundlagen:Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 2des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBl. I S. 1728)Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) i.d.F. vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041)Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786)Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt geändert durchArt. 3 des Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057)Hess. Bauordnung (HBO) i.d.F. vom 28.05.2018 (GVBl. S. 198), zuletzt geändert durch Gesetzvom 03.06.2020 (GVBl. S. 378)Hess. Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durchArt. 1 des Gesetzes vom 07.05.2020 (GVBl. S. 318)Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F. vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletztgeändert durch Art. 290 der Verordnung vom 19.06.2020 (BGBl. I S. 1328)Hess. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) i.d.F. vom20.12.2010 (GVBl. I S. 629), berichtigt am 14.02.2011 (GVBl. I S. 43), zuletzt geändert durch Art.17 des Gesetzes vom 07.05.2020 (GVBl. S. 318)Hess. Wassergesetz (HWG) i.d.F. vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert durch Art.11 des Gesetzes vom 04.09.2020 (GVBl. S. 573)Hess. Denkmalschutzgesetz (HDSchG) i.d.F. vom 28.11.2016 (GVBl. S. 211)Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.d.F. vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletztgeändert durch Art. 103 der Verordnung vom 19.06.2020 (BGBl. I S. 1328)Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d.F. vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94),zuletzt geändert durch Art. 117 der Verordnung vom 19.06.2020 (BGBl. I S. 1328)
Satzungsbeschluss:Dieser  Bebauungsplan wurde gem. § 10 Abs. 1 BauGB von der Stadtverordnetenversammlungzur Satzung beschlossen am                     .Diese Ausfertigung stimmt mit dem zur Satzung beschlossenen Plan überein.Ausgefertigt: Darmstadt, den ____________Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt_____________________        Die DezernentinBekanntmachung:Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses dieses Babauungsplans gem. § 10 Abs. 3 BauGBund der öffentlichen Auslegung im „Darmstädter Echo“ am                     .Öffentliche Auslegung zum Zweck der Bekanntmachung gem. § 7 Hess. Gemeindeordnung(HGO) i. V. m. § 7 Abs. 3 Hauptsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Stadthaus West,Mina-Rees-Str. 12 in der Zeit vom                      bis einschließlich                   .Inkrafttreten:Inkrafttreten dieses Bebauungsplans am                     .Darmstadt, den ____________Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt_____________________        Die Dezernentin                      Darmstadt, den                                                                                  Stadtplanungsamt                                 _________________                              Jochen Krehbiehl
    ÜBERSICHTSPLAN
3040
III.      Hinweise und Empfehlungen:1.Gesetze, Verordnungen, DIN-Normen und VorschriftenDie genannten Gesetze, Verordnungen, DIN-Normen und die sonstigen zitierten Vorschriftenkönnen im Stadtplanungsamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt, am Ort der öffentlichenAuslegung (siehe Verfahrensvermerke), zu den üblichen Bürozeiten nach vorherigerTerminvereinbarung eingesehen werden.2.BiodiversitätDie Ziele des Magistratsbeschlusses der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 12.02.2014 zurErhaltung und zum Schutz der Biodiversität sowie die Hess. Biodiversitätsstrategie sind bei derUmsetzung dieses Bebauungsplans zu berücksichtigen.Es wird auf die Checkliste zur Erhaltung der biologischen Vielfalt für Neubauprojekteverwiesen. Eine Umsetzung von Teilen dieser Maßnahmen wird empfohlen.(https://www.Darmstadt.de/leben-in-darmstadt/umwelt/naturschutz-und-biologische-vielfalt/biologische-vielfalt/mitwirken/)3.BodendenkmaleWenn bei Erdarbeiten Bodendenkmale bekannt werden, so ist dies dem Landesamt fürDenkmalpflege (hessenArchäologie) oder der Unteren Denkmalschutzbehörde unverzüglichanzuzeigen (§ 20 HDSchG).4.WasserwirtschaftDas Plangebiet liegt im Einflussbereich des Grundwasserbewirtschaftungsplans HessischesRied. Im Rahmen der Umsetzung sind großflächige Grundwasseraufspiegelungen möglich. ImEinzelnen sind die Vorgaben des "Grundwasserbewirtschaftungsplan Hessisches Ried“ zubeachten. Der Plan wurde mit Datum vom 9. April 1999 festgestellt und im Staatsanzeiger fürdas Land Hessen StAnz 21/1999, S. 1659, mit Ergänzung vom 17. Juli 2006, StAnz. 31/2006S. 1704, bekannt gemacht.5.Insektenfreundliche BeleuchtungIm Geltungsbereich dürfen nur voll abgeschirmte, warm-weiß getönteLED-Außenbeleuchtungen (Wellenlänge über 500 nm, für Straßenbeleuchtung max. 3.000Kelvin Farbtemperatur, für sonstige Beleuchtung max. 2.700 Kelvin Farbtemperatur) verwendetwerden. Die Abstrahlung der Leuchten ist zum Boden zu richten (Abstrahlwinkel max. 70 Grad)und auf Nutzflächen zu beschränken. Die Lichtpunkthöhe ist möglichst gering zu halten.Quartiere besonders geschützter Arten sind mit Ausnahme von Verkehrssicherungsgründenweiträumig vom Lichtkegel auszusparen.6.BodenveränderungenBei allen Maßnahmen, die einen Eingriff in den Boden erfordern, ist auf sensorischeAuffälligkeiten zu achten. Werden solche Auffälligkeiten des Untergrundes festgestellt, die aufdas Vorhandensein von schädlichen Bodenveränderungen hinweisen, ist umgehend dasRegierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt, Dez. IV/DA41.5, zu informieren. Darüber hinaus ist ein Fachgutachter in Altlastenfragen hinzuzuziehen.7.Altflächen / AltlastenBei Baugenehmigungsverfahren, die Altflächen und insbesondere die Verfüllung von Gruben(vorsorgender Bodenschutz) betreffen, ist die Untere Bodenschutzbehörde zu beteiligen. BeiBaugenehmigungsverfahren, die Altlasten, schädliche Bodenveränderungen und/oderGrundwasserschäden betreffen, ist das Regierungspräsidium Darmstadt, Abt. Arbeitsschutzund Umwelt Darmstadt, Dez. IV/DA 41.5 (zuständige Bodenschutzbehörde) zu beteiligen.8.Kampfmittelbelastung und -räumungDer Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt in einem Bombenabwurfgebiet und es mussgrundsätzlich vom Vorhandensein von Kampfmitteln ausgegangen werden. Bei allen Flächen,bei denen bodeneingreifende Maßnahmen stattfinden, sind systematische Überprüfungen(Sondierungen auf Kampfmittel) vor Beginn der Bauarbeiten und Baugrunduntersuchungenerforderlich. Die „Allgemeinen Bestimmungen für die Kampfmittelräumung im Lande Hessen“sind zu beachten.9.LeitungsschutzmaßnahmenTiefwurzelnde Bäume müssen lt. DIN 18920 und den technischen Richtlinien GW 125 einenMindestabstand von 2,5 m zu Versorgungsleitungen aufweisen. Wird dieser Abstandunterschritten, so sind die Ver- und Entsorgungsleitungen gegen Wurzeleinwirkungen zusichern oder die Standorte der Bäume entsprechend zu verschieben. Pflanzmaßnahmen im Nahbereich zu Versorgungsleitungen sind mit dem Versorgungsträgerabzustimmen. Das „Merkblatt über Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle“, Ausgabe2013 (FGSV 939) ist zu beachten.10.Öffentliche VerkehrsflächenDie innerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen dargestellten Einrichtungen (Fahrbahn,Gehwege etc.) sind unverbindliche Eintragungen des Bestands oder des Ausbauvorschlags.Sie dienen nur zur Erläuterung der Planung, sind nicht Bestandteil der Festsetzungen diesesBebauungsplanes und können bei der weiteren Ausführungsplanung besonderen örtlichenGegebenheiten angepasst werden.11.Baumschutzsatzung       Es gilt die Baumschutzsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt. In jeder Phase einer       Baudurchführung sind die zu erhaltenden Bäume vor schädigenden Einflüssen zu bewahren.       Die DIN 18920, Ausgabe 2014-07 bzw. in ihrer aktuellen Fassung ist entsprechend anzuwenden       und einzuhalten.
I.Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB)Aufgrund des § 9 BauGB i.d.F. vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) inVerbindung mit der Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) und der Planzeichenverordnung (PlanzV) vom18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58) werden festgesetzt:1.Grenze des räumlichen Geltungsbereiches(§ 9 Abs. 7 BauGB)2.Maß der baulichen Nutzung(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 16 ff. BauNVO)2.1Höhe baulicher Anlagen (§ 16, Abs. 2 Nr. 4 BauNVO)2.1.1Höhe des DachesAls zulässige Höhe gilt die lichte Höhe innerhalb des Daches von dem in derPlanzeichnung dargestellten Höhenbezugspunkt aus gerechnet.2.1.2Höhenbezugspunkt3.Überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen(§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 23 BauNVO)3.1Baugrenze (§ 23 Abs. 1 und 3 BauNVO)Innerhalb der Baugrenzen ist die Errichtung einer überdachten Fahrrad-abstellanlage zulässig.4.Öffentliche Verkehrsflächen(§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB)4.1     Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung:4.1.1  Verkehrsberuhigter Bereich4.1.2  Fußgängerbereich5.Flächen für Stellplätze und Garagen(§ 9 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 22 BauGB i.V.m. § 12 BauNVO)5.1Stellplätze sind nur innerhalb der gekennzeichneten Fläche zulässig.Carports und Garagen sind unzulässig.6.Anpflanzen und Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigenBepflanzungen(§ 9 Abs. 1 Nr. 25a und 25b BauGB)6.1Zu erhaltende Bäume6.2Neu anzupflanzende Bäume (Säulen-Hainbuche, Carpinus betulus, FransFontaine) sind zu pflegen und auf Dauer zu erhalten sowie bei Abgang zuersetzen. Als Pflanzqualität ist mindestens ein Hochstamm, Stammumfang20 - 25 cm, 4 x verpflanzt, aus extra weitem Stand, mit Drahtballierung,anzusetzen. Im Rahmen der Ausbauplanung kann vom dargestelltenStandort abgewichen werden.6.3Extensive DachbegrünungDie Überdachung ist vollständig und dauerhaft extensiv zu begrünen. DerDachbegrünungsanteil darf durch Aufbauten, Dachterrassen, Attika,technische Aufbauten usw. auf max. 60 % der gesamten Dachflächereduziert werden. Die Substratschicht muss mind. eine mittlere Dicke von 12cm aufweisen und kann variabel zwischen 10 - 14 cm ausgebildet werden.Die Vegetationsform hat mindestens einer Sedum-Kräuter-Gras-Gesellschaftaus vornehmlich heimischen Arten zu entsprechen. Die Richtlinien fürPlanung, Bau und Instandhaltung von Dachbegrünungen - Dachbegrünungs-richtlinien- der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschafts-bau e.V. (FLL) sind zu beachten.II.Satzung über die Gestaltung baulicher AnlagenAufgrund § 91 Hessische Bauordnung (HBO) i.d.F. vom 28.05.2018 (GVBl.S. 198) i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB wird festgesetzt:1.Werbeanlagen1.1Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung zulässig. Die Größe istauf max. 1 m² zu beschränken. Eine Anbringung der Werbeanlagen an derDachkonstruktion oder auf dem Dach der Fahrradabstellanlage ist generellunzulässig. Bewegliche Werbeanlagen (z.B. Fahnen, Planen etc.), blinkendeWerbeanlagen, Leuchtprojektionen, Skybeamer sind im Plangebietunzulässig.
Hmax=3,50 m

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Anlage 1 
 
 
 
Bebauungsplan M 19.1.1 
-Paliplatz- 
 
Begründung 
(§ 2a BauGB) 
 
 
08.12.2020 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Dezernentin III: 
 
 
 
 
 
Dr. Barbara Boczek 
Stadträtin

Inhalt  Seite 2 
  
 
1.  Ziel und Zweck der Planaufstellung, Planerfordernis .................................................. . 3 
2.  Rechtsgrundlagen ..................................................................................... ...................... 3 
3.  Verfahren nach § 13 BauGB ............................................................................ ................ 4 
4.  Lage des Plangebietes und räumlicher Geltungsbereich ............................................. 4 
5.  Planungsrechtliche Situation ......................................................................... ................. 5 
5.1  Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan ............................................ 5 
5.2  Flächennutzungsplan .................................................................................. ....................... 5 
5.3  Landschaftsplan ...................................................................................... .......................... 6 
5.4  Bebauungsplan ........................................................................................ .......................... 6 
6.  Bestand .............................................................................................. .............................. 7 
6.1  Städtebauliche Situation und gegenwärtiger Bestand ................................................... ..... 7 
6.2  Gegenwärtige verkehrliche Erschließung ............................................................... ............ 7 
6.3  Altlasten ............................................................................................ ................................. 7 
6.4  Kampfmittel........................................ ................................................... ............................. 7 
7.  Planung .............................................................................................. .............................. 7 
7.1  Städtebauliches Konzept .............................................................................. ..................... 7 
7.2  Grünordnung / Grün- und Freiflächen .................................................................. .............. 8 
7.3  Wasserwirtschaftliche Belange ........................................................................ .................. 8 
7.4  Verkehrliche Auswirkungen des Vorhabens .............................................................. ......... 8 
7.5  Immissionsschutz ..................................................................................... ......................... 8 
7.6  Klimaschutz .......................................................................................... ............................. 8 
8.  Artenschutzrechtliche Beurteilung .................................................................... ............. 8 
9.  Naturschutzrechtliche Eingriffs- / Ausgleichsbetrachtung........................................... 9 
10.  Biodiversität ........................................................................................ ............................. 9 
11.  Inhalt und Begründung der Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) ....... 9 
11.1  Maß der baulichen Nutzung ............................................................................ ................... 9 
11.2  Baugrenze ............................................................................................ ............................. 9 
11.3  Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 und Abs. 6 BauGB) ..................................................... 9 
11.4  Flächen für Stellplätze und Garagen .................................................................. .............. 10  
11.5  Erhaltung und Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie 
Bindungen für Bepflanzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a und b BauGB) .................................... 10

Begründung zum Bebauungsplanentwurf M 19.1.1  Seite  3 
  
1. Ziel und Zweck der Planaufstellung, Planerforder nis 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat sich zum Ziel gesetzt, den Radverkehr gezielt zu fördern 
und den Radverkehrsanteil deutlich zu erhöhen. Im J uni 2019 wurde daher als erste Teilstrategie 
des Mobilitätskonzeptes 2030+ die "Radstrategie Dar mstadt" beschlossen. Ziel ist eine fahrrad- 
freundliche Stadt mit einer einladenden und sichere n Fahrrad-Infrastruktur, als Beitrag zur erforder- 
lichen Verkehrswende. Dieses Ziel kann nur durch Fl ächenverschiebungen bzw. Neuordnungen 
des öffentlichen Raumes hinsichtlich der Nutzung de r Flächen, ermöglicht werden. Neben guten 
Radverkehrsanbindungen sind professionelle Abstella nlagen unabdingbare Voraussetzung, um 
den Radverkehr gezielt zu fördern. 
Der Innenstadt kommt hier als Arbeits-, Einkaufs- u nd Freizeitstandort sowie als Wegeverbindung 
zu den angrenzenden Wohnvierteln eine besondere Bed eutung zu. Der sogenannte Paliplatz 
zeichnet sich als idealer Standort zur Errichtung v on Fahrradabstellanlagen aus. Eine alternative 
Fläche vergleichbarer Qualität, Lage, Verfügbarkeit  und Größe ist im Bereich der Innenstadt nicht 
vorhanden.  
Der Platz liegt an der Zeughausstraße in Verlängeru ng der Schleiermacherstraße innerhalb des 
Geltungsbereiches des Bebauungsplanes M 19.1 – Obere Rheinstraße Nord -. Der Bebauungsplan 
M 19.1 weist den Platz als öffentliche Verkehrsfläc he / Parkplatz aus. In der Begründung zum Be- 
bauungsplan M 19.1 aus dem Jahr 2005 wurde bereits eine perspektivische Nutzung des Platzes 
für Fahrradabstellanlagen beschrieben. Da zum damal igen Zeitpunkt keine Planung bzw. kein 
Radkonzept vorlag, wurde die Festsetzung des öffent lichen Parkplatzes aus dem Bebauungsplan 
M 19 übernommen. 
Die geplante Umnutzung des Platzes erfordert eine Ä nderung des Bebauungsplans M 19.1. Mit der 
Bebauungsplanänderung soll eine überwiegende Nutzun g des Platzes als Fahrradabstellplatz er- 
möglicht werden. Weiterhin sind Flächen für eine ge ringe Anzahl an Behinderten- und Kurzzeit- 
parkplätzen vorgesehen. Ziel ist eine städtebaulich e Aufwertung des Platzes mit einer hohen Auf- 
enthaltsqualität.  
2. Rechtsgrundlagen 
Baugesetzbuch (BauGB)  i.d.F. vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt g eändert durch Art. 2 
des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBl. I S. 1728). 
Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) i.d.F. vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041) 
Baunutzungsverordnung (BauNVO)  i.d.F. vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) 
Planzeichenverordnung (PlanzV)  vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt geänd ert durch 
Art. 3 des Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057) 
Hess. Bauordnung (HBO)  i.d.F. vom 28.05.2018 (GVBl. S. 198), zuletzt geän dert durch Gesetz 
vom 03.06.2020 (GVBl. S. 378) 
Hess. Gemeindeordnung (HGO)  i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt ge ändert durch 
Art. 1 des Gesetzes vom 07.05.2020 (GVBl. S. 318) 
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)  i.d.F. vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt g eän- 
dert durch Art. 290 der Verordnung vom 19.06.2020 (BGBl. I S. 1328) 
Hess. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz  (HAGBNatSchG)  i.d.F. vom 
20.12.2010 (GVBl. I S. 629), berichtigt am 14.02.2011 (GVBl. I S. 43), zuletzt geändert durch Art. 
17 des Gesetzes vom 07.05.2020 (GVBl. S. 318)

Begründung zum Bebauungsplanentwurf M 19.1.1  Seite  4 
  
Hess. Wassergesetz (HWG)  i.d.F. vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt ge ändert durch Art. 
11 des Gesetzes vom 04.09.2020 (GVBl. S. 573) 
Hess. Denkmalschutzgesetz (HDSchG)  i.d.F. vom 28.11.2016 (GVBl. S. 211)  
Bundes-Immissionsschutzgesetz  (BImSchG)  i.d.F. vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt 
geändert durch Art. 103 der Verordnung vom 19.06.2020 (BGBl. I S. 1328)  
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung  (UVPG)  i.d.F. vom 24.02.2010 (BGBl. I 
S. 94), zuletzt geändert durch Art. 117 der Verordnung vom 19.06.2020 (BGBl. I S. 1328) 
3. Verfahren nach § 13 BauGB 
Der Bebauungsplan M 19.1.1 – Paliplatz - zur Änderu ng des Bebauungsplans M 19.1 wird nach 
§ 13 BauGB als vereinfachtes Verfahren ohne Durchfü hrung einer Umweltprüfung und Aufstellung 
eines Umweltberichts durchgeführt, da die Vorausset zungen des § 13 Abs. 1 Satz 1 hierfür vorlie- 
gen, insbesondere werden die Grundzüge der Planung durch die Bebauungsplanänderung nicht 
berührt. Auch die in § 13 Abs. 1, Satz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Voraussetzungen liegen vor, da Na- 
tura 2000-Gebiete nicht betroffen sind, keine Seves o III-Richtlinien-Relevanz besteht und keine 
umweltverträglichkeitsprüfungsrelevanten Vorhaben zulässig werden. 
4. Lage des Plangebietes und räumlicher Geltungsber eich 
Für das Gebiet des Paliplatzes südlich der Zeughaus strasse in Verlängerung der 
Schleiermacherstraße, Gemarkung Darmstadt, Flur 4, Flurstück Nr. 359/5 ist ein Bebauungsplan 
im Sinne des § 30 Abs. 3 BauGB (einfacher Bebauungs plan) aufzustellen, mit der Zielsetzung, 
durch Änderung des Bebauungsplans M 19.1 auf der al s Parkplatz festgesetzten Fläche eine 
Mischnutzung, z.B. für Fahrradparken zu ermöglichen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Abb. 1: Geltungsbereich des Bebauungsplans M 19.1.1 – Paliplatz –   (ohne Maßstab)

Begründung zum Bebauungsplanentwurf M 19.1.1  Seite  5 
  
5. Planungsrechtliche Situation 
5.1 Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutz ungsplan 
Grundlage zur Beurteilung der Ziele und Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung ist der 
Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungs plan 2010 (RPS / RegFNP 2010). Die im 
RPS / RegFNP 2010 formulierten Ziele stellen gemäß § 3 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) 
verbindliche Vorgaben dar, die zu beachten sind. De r Regionalplan Südhessen 2010 stellt das 
Plangebiet als "Vorranggebiet Siedlung, Bestand" da r. Die geplante Änderung des Bebauungs- 
plans M 19.1 ist somit an die Ziele der Raumordnung  angepasst und entspricht dem Erfordernis 
des § 1 Abs. 4 BauGB. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Abb. 2: Ausschnitt Regionalplan Südhessen/Regionaler  Flächennutzungsplan 2010 
mit Plangebiet (ohne Maßstab)  
5.2 Flächennutzungsplan 
Die Fläche des Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist im rechtswirksamen Flächennutzungs- 
plan 2006 der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Berei ch des Paliplatzes als "Gemischte Bauflä- 
che" dargestellt. Die Entwicklung aus dem Flächennu tzungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB ist 
somit gewährleistet.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Abb. 3: Ausschnitt Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt 2006  
(ohne Maßstab)

Begründung zum Bebauungsplanentwurf M 19.1.1  Seite  6 
  
5.3 Landschaftsplan 
Der Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstad t (Stadt Darmstadt, 2004) ist das "Werk- 
zeug" der kommunalen Planung, in dem nach naturräum lichen und freiraumplanerischen Erforder- 
nissen ein Flächenkonzept zur Entwicklung des Raumes abgebildet ist. 
Für den Bereich des Bebauungsplans stellt die Leitb ildkarte des Landschaftsplanes als Zielsetzung 
eine Neuschaffung von Grün auf Bauflächen dar. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Abb. 4: Ausschnitt Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt (ohne Maßstab)  
5.4 Bebauungsplan 
Der rechtskräftige Bebauungsplan M 19.1 setzt die F läche als öffentliche Straßenverkehrsflä- 
che/Parkplatz fest.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Abb. 5: Ausschnitt Bebauungsplan M 19.1 der Wissenschaftsstadt Darmstadt (ohne Maßstab)

Begründung zum Bebauungsplanentwurf M 19.1.1  Seite  7 
  
6. Bestand 
6.1 Städtebauliche Situation und gegenwärtiger Best and 
Die Förderung des Radverkehrs als Beitrag zur erfor derlichen Verkehrswende kann nur durch Flä- 
chenverschiebungen bzw. Neuordnungen des öffentlich en Raumes hinsichtlich der Nutzung der 
Flächen ermöglicht werden. Die derzeitige ausschlie ßliche Nutzung der Platzfläche für den MIV 
muss daher aufgegeben werden. Eine geringe Anzahl v on Behindertenstellplätzen sowie Kurzzeit- 
parkplätzen bleibt erhalten. Im Innenstadtbereich i st eine große Anzahl von Tiefgaragenstellplätzen 
für den MIV vorhanden, so dass hier ausreichende Ausweichmöglichkeiten für den MIV bestehen.  
6.2 Gegenwärtige verkehrliche Erschließung 
Der Parkplatz sowie die an die Platzfläche angrenze nden privaten Grundstücke werden über die 
nördlich des Platzes gelegene Zeughausstraße erschl ossen. Die Platzfläche ist mittig mit wenigen 
Parkplätzen (26) und einer Umfahrt gestaltet. Des W eiteren gibt es eine fußläufige Erschließung 
zum Luisenplatz sowie eine Andienungsstraße zum Friedensplatz.  
6.3 Altlasten 
Im Bereich des Bebauungsplanes sind keine schädlich en Bodenveränderungen, Altlasten oder 
Grundwasserschäden bekannt. 
Bei allen Maßnahmen, die einen Eingriff in den Bode n erfordern, ist auf sensorische Auffälligkeiten 
zu achten. Werden solche Auffälligkeiten des Unterg rundes festgestellt, die auf das Vorhandensein 
von schädlichen Bodenveränderungen hinweisen, ist u mgehend das Regierungspräsidium Darm- 
stadt, Abteilung Umwelt Darmstadt, Dez. IV/Da 41.5 zu informieren. 
6.4 Kampfmittel 
Die Auswertung der beim Kampfmittelräumdienst vorli egenden Kriegsluftbilder hat ergeben, dass 
sich das Plangebiet in einem Bombenabwurfgebiet befindet. Vom Vorhandensein von Kampfmitteln 
auf solchen Flächen muss grundsätzlich ausgegangen werden. In den Bereichen, in denen durch 
Nachkriegsbebauungen bereits bodeneingreifende Baum aßnahmen bis zu einer Tiefe von mind. 5 
m durchgeführt wurden, sind keine Kampfmittelräumma ßnahmen notwendig. Bei allen anderen 
Flächen ist eine systematische Überprüfung (Sondier en auf Kampfmittel, ggfs. nach Abtrag des 
Oberbodens) vor Beginn der geplanten Bauarbeiten un d Baugrunduntersuchungen auf den Grund- 
stücksflächen erforderlich, auf denen bodeneingreifende Maßnahmen stattfinden. 
Die "Allgemeinen Bestimmungen für die Kampfmittelräumung im Lande Hessen" sind zu beachten. 
Es wird auf den Hinweis "Kampfmittelbelastung und - räumung" der textlichen Festsetzungen im 
Bebauungsplan hingewiesen. 
7. Planung 
7.1 Städtebauliches Konzept 
Der Paliplatz wird neu gegliedert und in mehrere Fu nktionsbereiche aufgeteilt. Die Mitte des Plat- 
zes wird von einem begrünten Dach beschirmt, das au f filigranen, an Bäume erinnernden Stahl- 
stützen ruht.  
Hier sollen Abstellmöglichkeiten für rund 80 Fahrrä der an Anlehnbügeln geschaffen werden. Auch 
das Abstellen von Lastenrädern soll hier, ebenso wi e das Laden von E-Bikes und Pedelecs ermög-

Begründung zum Bebauungsplanentwurf M 19.1.1  Seite  8 
  
licht werden. Die äußeren, den Fassaden zugewandten  Flächen dienen der Erschließung sowie 
der Ver- und Entsorgung der anliegenden Grundstücke  und können im nördlichen Teilbereich des 
Platzes als "Kiss-and-Ride"-Möglichkeit genutzt wer den. Die Ver- und Entsorgung sowie die Er- 
reichbarkeit der Grundstücke bleiben somit unveränd ert gewährleistet. Dieser Teilbereich soll als 
Fußgängerzone ausgebaut werden. Künftig sind hier n ur noch Rettungsfahrzeuge, EAD, Anlieger- 
und Andienungsverkehre zufahrtsberechtigt. 
Im nördlichen Teilbereich des Platzes, südlich der Zeughausstraße ist eine Fläche für Kurzzeit- 
und Behindertenstellplätze für Kraftfahrzeuge vorge sehen. Darüber hinaus sollen hier auch nach 
Möglichkeit Abstellplätze für Motorräder geschaffen  werden. Hier gelten die Verkehrsregeln für 
"Verkehrsberuhigte Bereiche nach StVO".  
7.2 Grünordnung / Grün- und Freiflächen 
In der Mitte des Platzes wird ein begrüntes Dach zu r Überdachung der Fahrradabstellplätze errich- 
tet. Das Dach wird mit Aussparungen versehen, so da ss auch im Bereich der Überdachung Baum- 
pflanzungen möglich sind. Dadurch verschmelzen die für das Dach erforderlichen Stützen mit den 
Baumstämmen. Die Baumscheiben der zu erhaltenden Be standsbäume werden deutlich vergrö- 
ßert und das Bodensubstrat ausgetauscht. Dadurch we rden die Standortbedingungen der Bäume 
deutlich verbessert. Des Weiteren werden zusätzlich e Neupflanzungen auf dem Platz vorgenom- 
men. Die Fläche unter dem Dach wird mit Rasenfugenp flaster ausgeführt, so dass auch bzgl. der 
Versiegelung eine Verbesserung zum Bestand eintritt.  
7.3 Wasserwirtschaftliche Belange 
In der Mitte des Platzes wird das anfallende Regenw asser von dem geplanten Gründach und dem 
versickerungsfähigen Pflaster aufgenommen und über Baumrigolen entwässert. 
7.4 Verkehrliche Auswirkungen des Vorhabens 
Da die Nutzung als Parkplatz für den Individualverk ehr aufgegeben wird, sind keine negativen 
Auswirkungen bzgl. des Verkehrslärms durch die Plan ung zu erwarten. Der Parksuchverkehr wird 
dadurch entfallen, was zu einer deutlichen Entlastung der angrenzenden Bebauung führt. 
7.5 Immissionsschutz 
Durch die Planung ist von einer Verbesserung des Is t-Zustandes bzgl. des Verkehrslärms und der 
Luftverschmutzung auszugehen. 
7.6 Klimaschutz 
Bei den geplanten Maßnahmen, der Ausführung der Pla tzmitte mit versickerungsfähigem Pflaster, 
der Errichtung eines begrünten Daches, der Neupflan zung von Bäumen sowie der Vergrößerung 
der vorhandenen Baumscheiben, handelt es sich in Su mme um Maßnahmen zugunsten des Kli- 
maschutzes und um eine Verbesserung des Ist-Zustandes. 
8. Artenschutzrechtliche Beurteilung 
Die innerstädtische Platzfläche ist bis auf einige Baumstandorte mit Baumscheiben zu 
100 % versiegelt. Daher ist von keinen artenschutzr elevanten Gegebenheiten auszugehen. Die 
vorhandenen Bestandsbäume bleiben größtenteils erha lten. Im Rahmen der Umsetzung der Pla- 
nung werden weitere Bäume gepflanzt.

Begründung zum Bebauungsplanentwurf M 19.1.1  Seite  9 
  
9. Naturschutzrechtliche Eingriffs- / Ausgleichsbet rachtung 
Die Platzfläche ist derzeit bis auf einige Baumstan dorte, teils mit Baumscheiben, zu 100 % versie- 
gelt. Die neue Ausbauplanung verbessert die Ist-Sit uation erheblich, so dass die Bilanzierung ver- 
balargumentativ im positiven Bereich liegt, da vers iegelte Flächen entsiegelt werden und Flächen 
zur Versickerung von Niederschlagswasser hergestellt werden. 
10. Biodiversität 
Biodiversität – die Vielfalt an Tier- und Pflanzena rten sowie ihre genetische Variabilität – ist die e s- 
senzielle Voraussetzung einer intakten Natur, die w iederum Lebensgrundlage für den Menschen 
ist. Nur ein intakter Naturhaushalt sichert saubere s Trinkwasser, saubere Luft zum Atmen, frucht- 
bare Böden als gesunde Ernährungsgrundlage und Rohs toffe zur Herstellung von Gebrauchsgü- 
tern sowie die erfolgreiche Anpassung an Veränderun gen wie sie z.B. der Klimawandel erfordert. 
Die Ökosystemdienstleistung der Natur ist von ökono mischer, sozialer und kultureller Bedeutung. 
Erhaltung und Schutz der Biodiversität ist deshalb eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, nicht zu- 
letzt auch in Verantwortung für künftige Generation en sowohl im besiedelten als auch unbesiedel- 
ten Bereich (§ 1 Abs. 1 BNatSchG). Dies ist auch in  der Hess. Biodiversitätsstrategie (Broschüre, 
Hrsg.: Hess Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, La ndwirtschaft und Verbraucherschutz, März 
2015) und deren Weiterentwicklung (Broschüre, Hrsg. wie vor, Februar 2016) dokumentiert. 
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat den Bericht zum Erhalt der Biodiversität in 
Darmstadt (V.-Nr. 2014/0014) am 12.02.2014 zur Kenntnis genommen. 
Auf Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse wurden in diesem Bebauungsplan folgende Maß- 
nahmen zum Schutz und zum Erhalt der Biodiversität getroffen:  
 größtmöglicher Erhalt von Bestandsbäumen 
 Ersatz- und Neupflanzung von Bäumen 
 Ausführung der Überdachung als extensiv begrüntes Dach 
 Versickerung der Niederschläge 
 Insektenfreundliche Beleuchtung 
11. Inhalt und Begründung der Festsetzungen nach de m Baugesetzbuch (BauGB) 
11.1 Maß der baulichen Nutzung 
Zur Sicherung der städtebaulichen Qualität und Einf ügung werden Aussagen zu einer maximal zu- 
lässigen Höhe getroffen. 
11.2 Baugrenze 
Die Festsetzung einer Baugrenze ermöglicht die Erri chtung einer überdachten Fahrradabstellanla- 
ge als eigenständige Hauptanlage. Die Größe des Bau fensters ist großzügig bemessen um einen 
möglichst flexiblen und zukunftsorientierten Umgang  hinsichtlich der Überdachung der Fahrradab- 
stellanlage zu gewährleisten. 
11.3 Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 und Abs. 6 BauGB) 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans M 19.1.1 wird als "öffentliche Verkehrsfläche / Verkehrs- 
fläche besonderer Zweckbestimmung" festgesetzt. Im nördlichen Teil des Geltungsbereichs als 
"Verkehrsberuhigter Bereich" im südlichen Teilbereich als "Fußgängerzone".

Begründung zum Bebauungsplanentwurf M 19.1.1  Seite  10 
  
Diese Festsetzung "öffentliche Verkehrsfläche / Ver kehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung" 
ermöglicht die Vorrangbehandlung nicht motorisierte r Verkehrsteilnehmer und führt zur Stärkung 
alternativer Verkehrsformen. Das Befahren durch den  MIV (Ausnahme Anlieger) ist im Bereich der 
Fußgängerzone nicht mehr zulässig. Die Aufenthaltsq ualität des Platzes wird gestärkt und bildet 
somit ein würdiges Entree in die Fußgängerzone der Wissenschaftsstadt Darmstadt. 
11.4 Flächen für Stellplätze und Garagen 
Da im Innenstadtbereich der Wissenschaftsstadt Darm stadt ein ausreichendes Parkplatzangebot in 
den umliegenden Parkhäusern vorhanden ist, werden d ie Flächen zum Abstellen von PKWs deut- 
lich reduziert. Die festgesetzte Stellplatzfläche w ird zukünftig für Kurzzeit- und Behindertenpark- 
plätze genutzt. 
11.5 Erhaltung und Anpflanzen von Bäumen, Sträucher n und sonstigen Bepflanzungen sowie 
Bindungen für Bepflanzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a und b BauGB) 
- Zu erhaltende Bäume  
- Neu anzupflanzende Bäume 
Die Festsetzung zum Erhalt der Baumbestände im Plan gebiet ist wesentlicher Bestandteil des 
städtebaulichen Entwurfs. Auf dem Platz stehen derz eit 12 Bäume. Aufgrund der Rahmenbedin- 
gungen werden nicht alle Bestandsbäume erhalten bleiben können. Unvermeidbare Baumfällungen 
müssen daher durch entsprechende Ersatzpflanzungen auf der Platzfläche kompensiert werden. 
Bei Baum-Neupflanzungen sind Säulen-Hainbuchen (Car pinus betulus, Frans Fontaine) zu ver- 
wenden. Nach der Umgestaltung des Platzes muss die Anzahl der Bäume in Summe mindestens 
der Anzahl der derzeitigen Bestandsbäume entspreche n. Im Zusammenhang mit den Neu- und Er- 
satzpflanzungen von Bäumen und sonstigen Bepflanzun gen kann so ein wertvoller Beitrag zum 
Klimaschutz geleistet werden. 
- Extensive Dachbegrünung  
Diese Festsetzung ermöglicht die Versickerung und N utzung des Regenwassers sowie zum Arten- 
erhalt von Insekten und leistet somit ebenfalls einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. 
Die Substratschicht muss eine mittlere Dicke von mi nd. 12 cm aufweisen und kann variabel zwi- 
schen 10-14 cm ausgebildet werden. Die Vegetationsf orm hat mindestens einer Sedum-Kräuter-
Gras-Gesellschaft aus vornehmlich heimischen Arten zu entsprechen. 
Die Richtlinien für Planung, Bau- und Instandhaltun g von Dachbegrünungen  
–Dachbegrünungsrichtlinien– der Forschungsgesellsch aft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau 
e.V. (FLL) sind zu beachten.

anlage 4

6504 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
14.12.2020 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
 
 
Amt: Stadtplanungsamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
III 61 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2020/0398 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
16 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle: 061-001-1000 Investitionsnummer:       
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: Bebauungsplan M 19.1.1 - Paliplatz - zur Änderung des Bebauungsplans M 19.1 - 
Obere Rheinstraße Nord - (Aufstellungs- und Offenlagebeschluss)  
 
Vorlage vom: 11.12.2020 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Für das Gebiet südlich der Zeughausstraße in Verlängerung der Schleiermacherstraße, 
Gemarkung Darmstadt, Flur 4, Flurstück Nr. 359/5, ist ein Bebauungsplan M 19.1.1 –
Paliplatz – im Sinne des § 30 BauGB zur Änderung des Bebauungsplans M 19.1 – Obere 
Rheinstraße Nord - aufzustellen. 
 
2. Das Bebauungsplanverfahren wird als vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB 
durchgeführt. 
 
3. Dem vorliegenden Entwurf zum Bebauungsplan M 19.1.1 – Paliplatz – (Anlage 2, wird zu 
den Sitzungen aufgehängt), der dazugehörigen Begründung (Anlage 1) und der im Entwurf 
zum Bebauungsplan enthaltenen Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen wird

- 3 - 
zugestimmt. 
 
4. Der vorliegende Entwurf zum Bebauungsplan M 19.1.1 – Paliplatz – für das Grundstück 
Gemarkung Darmstadt, Flur 4, Flurstück Nr. 359/5 (Anlage 2) ist mit der im Plan 
enthaltenen Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen und seiner Begründung 
(Anlage 1) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und gem. § 4a Abs. 4 BauGB in 
das Internet einzustellen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden 
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB parallel beteiligt. 
 
 
Anlagen: Anlage 1: Begründung zum Bebauungsplanentwurf M 19.1.1  
Anlage 2: Bebauungsplanentwurf M 19.1.1 - Paliplatz - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 13.01.2021 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage 2020/0398 vom 11.12.2020:  
Der Bebauungsplan M 19.1 - Obere Rheinstraße Nord - soll für den Bereich des Parkplatzes an 
der Zeughausstraße in Verlängerung der Schleiermacherstraße geändert werden.  
In der Begründung zum Bebauungsplan M 19.1 aus dem Jahr 2005 wurde bereits eine 
perspektivische Nutzung des Platzes für Fahrradabstellanlagen beschrieben. Da zum 
damaligen Zeitpunkt keine Planung bzw. kein Radkonzept vorlag, wurde die Festsetzung des 
öffentlichen Parkplatzes aus dem Bebauungsplan M 19 übernommen. 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat sich zum Ziel gesetzt, den Radverkehr gezielt zu fördern 
und den Radverkehrsanteil deutlich zu erhöhen. Im Juni 2019 wurde daher als erste 
Teilstrategie des Mobilitätskonzeptes 2030+ die "Radstrategie Darmstadt" beschlossen. Ziel ist 
eine fahrradfreundliche Stadt mit einer einladenden und sicheren Fahrrad-Infrastruktur als 
Beitrag zur erforderlichen Verkehrswende. Dies bedingt Flächenverschiebungen bzw. 
Neuordnungen des öffentlichen Raumes, hinsichtlich der Nutzung der Flächen. Neben guten 
Radverkehrsanbindungen sind professionelle Abstellanlagen unabdingbare Voraussetzung, um 
den Radverkehr gezielt zu fördern. 
Der Innenstadt kommt hier als Arbeits-, Einkaufs- und Freizeitstandort sowie als 
Wegeverbindung zu den angrenzenden Wohnvierteln eine besondere Bedeutung zu. Der Platz 
zeichnet sich als idealer Standort zur Errichtung von Fahrradabstellanlagen aus. Eine 
alternative Fläche vergleichbarer Qualität, Lage, Verfügbarkeit und Größe ist im Bereich der 
Innenstadt nicht vorhanden.

- 5 - 
Geltungsbereich des Bebauungsplans M 19.1 - Obere Rheinstraße Nord - und die 
Bebauungsplanänderung M 19.1.1 – Paliplatz – 
Zu 1.: 
Der rechtskräftige Bebauungsplan M 19.1 weist den Platz als öffentliche Verkehrsfläche / 
Straßenverkehrsfläche / Parkplatz aus. Mit der Bebauungsplanänderung soll eine öffentliche 
Verkehrsfläche / Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung als verkehrsberuhigter Bereich 
bzw. Fußgängerzone ausgewiesen werden. Dadurch wird die überwiegende Nutzung des 
Platzes mit einer großflächigen Fahrradabstellanlage ermöglicht. Weiterhin werden Flächen für 
Behinderten- und Kurzzeitparkplätze vorgesehen. Ziel ist auch die städtebauliche Aufwertung 
des Platzes mit einer hohen Aufenthaltsqualität. Zur Erreichung der genannten Ziele ist die 
Aufstellung des Bebauungsplans M 19.1.1 erforderlich. 
Zu 2. 
Das Verfahren wird nach § 13 BauGB als vereinfachtes Verfahren ohne Umweltprüfung, 
Umweltbericht und zusammenfassende Erklärung durchgeführt, da die Grundzüge der Planung 
des Bebauungsplans M 19.1 nicht berührt werden und auch die sonstigen in § 13 Abs. 1 Satz 1 
Nr. 1 bis 3 genannten Voraussetzungen vorliegen (keine Begründung der Zulässigkeit von 
umweltverträglichkeitsprüfungsrelevanten Vorhaben, keine Anhaltspunkte für eine 
Beeinträchtigung von Natura 2000 – Gebieten, keine Anhaltspunkte für die Beachtung von 
Pflichten nach der Seveso III – Richtlinie). 
Zu 3. und 4.: 
Der Entwurf zum Bebauungsplan M 19.1.1 – Paliplatz – für das Grundstück Gemarkung 
Darmstadt, Flur 4, Flurstück Nr. 359/5 (Anlage 2, wird zu den Sitzungen 
aufgehängt/ausgelegt) und die dazugehörige Begründung (Anlage 1) wurden erarbeitet. 
Nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erfolgt die öffentli che 
Bekanntmachung im Darmstädter Echo zur öffentlichen Auslegung des 
Bebauungsplanentwurfs und der zugehörigen Begründung sowie den wesentlichen 
umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der gleichzeitigen Einstellung 
in das Internet gem. § 4a Abs. 4 BauGB, ggf. unter Beachtung der Vorgaben des 
Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) für Offenlagen während der Corona -Pandemie, 
sofern die Offenlage noch während des im PlanSiG genannten Zeitraums (bis 31.03.2021) 
stattfindet. 
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden 
werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur Offenlage beteiligt.  
 
Dezernat III 
 
 
 
Dr. Barbara Boczek  
Stadträtin 
 
Vorab werden übersandt:

- 9 Exemplare des Bebauungsplanentwurfs für die Fraktionen der Stadtverordnetenver -
sammlung

anlage 6

280 Zeichen

Punkt 16: Bebauungsplan M 19.1.1 - Paliplatz - zur Änderung des Bebauungsplans M 19.1 - 
Obere Rheinstraße Nord - (Aufstellungs- und Offenlagebeschluss) 
 (V-Nr. 2020/0398) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Gegenstimmen: SPD, FDP, AfD und UWIGA/WGD  
Stimmenthaltung: Die Partei

2020/0398

6463 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
14.12.2020 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2020/0398 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle:  061-001-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: Bebauungsplan M 19.1.1 - Paliplatz - zur Änderung des Bebauungsplans M 19.1 - 
Obere Rheinstraße Nord - (Aufstellungs - und Offenlagebeschluss)  
 
Vorlage vom: 11.12.2020  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Für das Gebiet südlich der Zeughausstraße in Verlängerung der Schleiermacherstraße, 
Gemarkung Darmstadt, Flur 4, Flurstück Nr. 359/5, ist ein Bebauungsplan M 19.1.1 –
Paliplatz – im Sinne des § 30 BauGB zur Änderung des Bebauungsplans M  19.1 – Obere 
Rheinstraße Nord - aufzustellen. 
 
2. Das Bebauungsplanverfahren wird als vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB 
durchgeführt. 
 
3. Dem vorliegenden Entwurf zum Bebauungsplan M 19.1.1 – Paliplatz – (Anlage 2, wird zu 
den Sitzungen aufgehängt), der dazugehörigen Begründung (Anlage 1) und der im Entwurf 
zum Bebauungsplan enthaltenen Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen wird 
zugestimmt.

- 2 - 
 
4. Der vorliegende Entwurf zum Bebauungsplan M 19.1.1 – Paliplatz – für das Grundstück 
Gemarkung Darmstadt, Flur 4, Flurstück Nr. 359/5 (Anlage 2) ist mit der im Plan 
enthaltenen Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen und seiner Begründung 
(Anlage 1) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und gem. § 4a Abs. 4 BauGB in 
das Internet einzustellen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden 
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB parallel beteiligt. 
 
 
Anlagen: Anlage 1: Begründung zum Bebauungsplanentwurf M 19.1.1  
Anlage 2: Bebauungsplanentwurf M 19.1.1 - Paliplatz - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage 2020/0398 vom 11.12.2020: 
Der Bebauungsplan M 19.1 - Obere Rheinstraße Nord - soll für den Bereich des Parkplatzes an 
der Zeughausstraße in Verlängerung der Schleiermacherstraße geändert werden.  
In der Begründung zum Bebauungsplan M 19.1 aus dem Jahr 2005 wurde bereits eine 
perspektivische Nutzung des Platzes für Fahrradabstellanlagen beschrieben. Da zum 
damaligen Zeitpunkt keine Planung bzw. kein Radkonzept vorlag, wurde die Festsetzung des 
öffentlichen Parkplatzes aus dem Bebauungsplan M 19 übernommen. 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat sich zum Ziel gesetzt, den Radverkehr gezielt zu fördern 
und den Radverkehrsanteil deutlich zu erhöhen. Im Juni 2019 wurde daher als erste 
Teilstrategie des Mobilitätskonzeptes 2030+ die "Radstrategie Darmstadt" beschlossen. Ziel ist 
eine fahrradfreundliche Stadt mit einer einladenden und sicheren Fahrrad-Infrastruktur als 
Beitrag zur erforderlichen Verkehrswende. Dies bedingt Flächenverschiebungen bzw. 
Neuordnungen des öffentlichen Raumes, hinsichtlich der Nutzung der Flächen. Neben guten 
Radverkehrsanbindungen sind professionelle Abstellanlagen unabdingbare Voraussetzung, um 
den Radverkehr gezielt zu fördern. 
Der Innenstadt kommt hier als Arbeits-, Einkaufs- und Freizeitstandort sowie als 
Wegeverbindung zu den angrenzenden Wohnvierteln eine besondere Bedeutung zu. Der Platz 
zeichnet sich als idealer Standort zur Errichtung von Fahrradabstellanlagen aus. Eine 
alternative Fläche vergleichbarer Qualität, Lage, Verfügbarkeit und Größe ist im Bereich der 
Innenstadt nicht vorhanden. 
 
Geltungsbereich des Bebauungsplans M 19.1 - Obere Rheinstraße Nord - und die 
Bebauungsplanänderung M 19.1.1 – Paliplatz –

- 4 - 
Zu 1.: 
Der rechtskräftige Bebauungsplan M 19.1 weist den Platz als öffentliche Verkehrsfläche / 
Straßenverkehrsfläche / Parkplatz aus. Mit der Bebauungsplanänderung soll eine öffentliche 
Verkehrsfläche / Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung als verkehrsberuhigter Bereich 
bzw. Fußgängerzone ausgewiesen werden. Dadurch wird die überwiegende Nutzung des 
Platzes mit einer großflächigen Fahrradabstellanlage ermöglicht. Weiterhin werden Flächen für 
Behinderten- und Kurzzeitparkplätze vorgesehen. Ziel ist auch die städtebauliche Aufwertung 
des Platzes mit einer hohen Aufenthaltsqualität. Zur Erreichung der genannten Ziele ist die 
Aufstellung des Bebauungsplans M 19.1.1 erforderlich. 
Zu 2. 
Das Verfahren wird nach § 13 BauGB als vereinfachtes Verfahren ohne Umweltprüfung, 
Umweltbericht und zusammenfassende Erklärung durchgeführt, da die Grundzüge der Planung 
des Bebauungsplans M 19.1 nicht berührt werden und auch die sonstigen in § 13 Abs. 1 
Satz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Voraussetzungen vorliegen (keine Begründung der Zulässigkeit 
von umweltverträglichkeitsprüfungsrelevanten Vorhaben, keine Anhaltspunkte für eine 
Beeinträchtigung von Natura 2000 – Gebieten, keine Anhaltspunkte für die Beachtung von 
Pflichten nach der Seveso III – Richtlinie). 
Zu 3. und 4.:  
Der Entwurf zum Bebauungsplan M 19.1.1 – Paliplatz – für das Grundstück Gemarkung 
Darmstadt, Flur 4, Flurstück Nr. 359/5 (Anlage 2, wird zu den Sitzungen 
aufgehängt/ausgelegt)  und die dazugehörige Begründung (Anlage 1) wurden erarbeitet.  
Nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erfolgt die öffentliche 
Bekanntmachung im Darmstädter Echo zur öffentlichen Auslegung des 
Bebauungsplanentwurfs  und der zugehörigen Begründung sowie den wesentlichen 
umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der gleichzeitigen Einstellung 
in das Internet gem. § 4a Abs. 4 BauGB , ggf. unter Beachtung der Vorgaben des 
Planungssicherstellungsgesetzes (Pl anSiG) für Offenlagen während der Corona -Pandemie, 
sofern die Offenlage noch während des im PlanSiG genannten Zeitraums (bis 31.03.2021) 
stattfindet. 
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden 
werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur Offenlage beteiligt.  
 
Dezernat III 
 
 
 
Dr. Barbara Boczek   
Stadträtin 
 
Vorab werden übersandt:  
 
- 9 Exemplare des Bebauungsplanentwurfs für die Fraktionen der Stadtverordnetenver -
sammlung

Beratungsverlauf (4)

TOP 16
TOP 16
TOP 6
TOP 21

Orte (6)

  • Zeughausstraße
  • Schleiermacherstraße
  • Rheinstraße
  • Mina-Rees-Straße 12
  • Luisenplatz
  • Friedensplatz

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2020/0398
Typ
Magistratsvorlage
Datum
11.12.2020
Erstellt
29.09.2026 00:00