2020/0398
Bebauungsplan M 19.1.1 - Paliplatz - zur Änderung des Bebauungsplans M 19.1 - Obere Rheinstraße Nord - (Aufstellungs- und Offenlagebeschluss)
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Punkt 6: Bebauungsplan M 19.1.1 - Paliplatz - zur Änderung des Bebauungsplans M 19.1 - Obere Rheinstraße Nord - (Aufstellungs- und Offenlagebeschluss) (V-Nr. 2020/0398) Aufgrund der Abwesenheit des Magistrats wird die Vorlage aus dem Ausschuss für Bauen, Stadtplanung, Verkehr und Liegenschaften an den Haupt- und Finanzaus- schuss am 20.05.2021 zur fachlichen Beratung verwiesen.
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12593 EinfahrtStaatsbauamtIVIV
VIVII I IIIIIVIII
IV
IIIIIIIII I
IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII
IV IVIVIVVIVIVV+DVIVIIIIIIIIIIIIII
I
IIIIII
I 8
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7
1
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2
9 57 3
46
6
12
9A8ALuisenplatzRheinstraße
Zeughausstraße
Schleiermacherstraße
M 1:500
VERFAHRENSVERMERKE (§ 13 BauGB)Aufstellungsbeschluss:Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom .Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB im „Darmstädter Echo“am .Öffentliche Auslegung:Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom .Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung im „Darmstädter Echo“ am .Öffentliche Auslegung des Entwurfs dieses Bebauungsplans mit Begründung gem. § 3 Abs. 2BauGB i.V.m. §§ 2 und 3 PlanSiG im Internet in der Zeit vom _____________ bis einschließlich___________ und zusätzliche Einsichtnahme im o.g. Zeitraum nach vorherigerTerminvereinbarung im Stadtplanungsamt, Stadthaus West, Mina-Rees-Straße 12.Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB und Abstimmung mit den Nachbargemeinden mit Schreibenvom .
Wissenschaftsstadt DarmstadtGemarkung Darmstadt Bezirk 4 Flur: 4Entwurf zumBebauungsplan M 19.1.1- Paliplatz -zur tlw. Änderung des Bebauungsplanes M 19.1für das Gebiet südlich der Zeughausstraße, Flurstück Nr. 359/5WissenschaftsstadtDarmstadtStadtplanungsamt100 20 Stand: 07.12.2020
Rechtsgrundlagen:Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 2des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBl. I S. 1728)Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) i.d.F. vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041)Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786)Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt geändert durchArt. 3 des Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057)Hess. Bauordnung (HBO) i.d.F. vom 28.05.2018 (GVBl. S. 198), zuletzt geändert durch Gesetzvom 03.06.2020 (GVBl. S. 378)Hess. Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durchArt. 1 des Gesetzes vom 07.05.2020 (GVBl. S. 318)Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F. vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletztgeändert durch Art. 290 der Verordnung vom 19.06.2020 (BGBl. I S. 1328)Hess. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) i.d.F. vom20.12.2010 (GVBl. I S. 629), berichtigt am 14.02.2011 (GVBl. I S. 43), zuletzt geändert durch Art.17 des Gesetzes vom 07.05.2020 (GVBl. S. 318)Hess. Wassergesetz (HWG) i.d.F. vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert durch Art.11 des Gesetzes vom 04.09.2020 (GVBl. S. 573)Hess. Denkmalschutzgesetz (HDSchG) i.d.F. vom 28.11.2016 (GVBl. S. 211)Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.d.F. vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletztgeändert durch Art. 103 der Verordnung vom 19.06.2020 (BGBl. I S. 1328)Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d.F. vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94),zuletzt geändert durch Art. 117 der Verordnung vom 19.06.2020 (BGBl. I S. 1328)
Satzungsbeschluss:Dieser Bebauungsplan wurde gem. § 10 Abs. 1 BauGB von der Stadtverordnetenversammlungzur Satzung beschlossen am .Diese Ausfertigung stimmt mit dem zur Satzung beschlossenen Plan überein.Ausgefertigt: Darmstadt, den ____________Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt_____________________ Die DezernentinBekanntmachung:Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses dieses Babauungsplans gem. § 10 Abs. 3 BauGBund der öffentlichen Auslegung im „Darmstädter Echo“ am .Öffentliche Auslegung zum Zweck der Bekanntmachung gem. § 7 Hess. Gemeindeordnung(HGO) i. V. m. § 7 Abs. 3 Hauptsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Stadthaus West,Mina-Rees-Str. 12 in der Zeit vom bis einschließlich .Inkrafttreten:Inkrafttreten dieses Bebauungsplans am .Darmstadt, den ____________Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt_____________________ Die Dezernentin Darmstadt, den Stadtplanungsamt _________________ Jochen Krehbiehl
ÜBERSICHTSPLAN
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III. Hinweise und Empfehlungen:1.Gesetze, Verordnungen, DIN-Normen und VorschriftenDie genannten Gesetze, Verordnungen, DIN-Normen und die sonstigen zitierten Vorschriftenkönnen im Stadtplanungsamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt, am Ort der öffentlichenAuslegung (siehe Verfahrensvermerke), zu den üblichen Bürozeiten nach vorherigerTerminvereinbarung eingesehen werden.2.BiodiversitätDie Ziele des Magistratsbeschlusses der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 12.02.2014 zurErhaltung und zum Schutz der Biodiversität sowie die Hess. Biodiversitätsstrategie sind bei derUmsetzung dieses Bebauungsplans zu berücksichtigen.Es wird auf die Checkliste zur Erhaltung der biologischen Vielfalt für Neubauprojekteverwiesen. Eine Umsetzung von Teilen dieser Maßnahmen wird empfohlen.(https://www.Darmstadt.de/leben-in-darmstadt/umwelt/naturschutz-und-biologische-vielfalt/biologische-vielfalt/mitwirken/)3.BodendenkmaleWenn bei Erdarbeiten Bodendenkmale bekannt werden, so ist dies dem Landesamt fürDenkmalpflege (hessenArchäologie) oder der Unteren Denkmalschutzbehörde unverzüglichanzuzeigen (§ 20 HDSchG).4.WasserwirtschaftDas Plangebiet liegt im Einflussbereich des Grundwasserbewirtschaftungsplans HessischesRied. Im Rahmen der Umsetzung sind großflächige Grundwasseraufspiegelungen möglich. ImEinzelnen sind die Vorgaben des "Grundwasserbewirtschaftungsplan Hessisches Ried“ zubeachten. Der Plan wurde mit Datum vom 9. April 1999 festgestellt und im Staatsanzeiger fürdas Land Hessen StAnz 21/1999, S. 1659, mit Ergänzung vom 17. Juli 2006, StAnz. 31/2006S. 1704, bekannt gemacht.5.Insektenfreundliche BeleuchtungIm Geltungsbereich dürfen nur voll abgeschirmte, warm-weiß getönteLED-Außenbeleuchtungen (Wellenlänge über 500 nm, für Straßenbeleuchtung max. 3.000Kelvin Farbtemperatur, für sonstige Beleuchtung max. 2.700 Kelvin Farbtemperatur) verwendetwerden. Die Abstrahlung der Leuchten ist zum Boden zu richten (Abstrahlwinkel max. 70 Grad)und auf Nutzflächen zu beschränken. Die Lichtpunkthöhe ist möglichst gering zu halten.Quartiere besonders geschützter Arten sind mit Ausnahme von Verkehrssicherungsgründenweiträumig vom Lichtkegel auszusparen.6.BodenveränderungenBei allen Maßnahmen, die einen Eingriff in den Boden erfordern, ist auf sensorischeAuffälligkeiten zu achten. Werden solche Auffälligkeiten des Untergrundes festgestellt, die aufdas Vorhandensein von schädlichen Bodenveränderungen hinweisen, ist umgehend dasRegierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt, Dez. IV/DA41.5, zu informieren. Darüber hinaus ist ein Fachgutachter in Altlastenfragen hinzuzuziehen.7.Altflächen / AltlastenBei Baugenehmigungsverfahren, die Altflächen und insbesondere die Verfüllung von Gruben(vorsorgender Bodenschutz) betreffen, ist die Untere Bodenschutzbehörde zu beteiligen. BeiBaugenehmigungsverfahren, die Altlasten, schädliche Bodenveränderungen und/oderGrundwasserschäden betreffen, ist das Regierungspräsidium Darmstadt, Abt. Arbeitsschutzund Umwelt Darmstadt, Dez. IV/DA 41.5 (zuständige Bodenschutzbehörde) zu beteiligen.8.Kampfmittelbelastung und -räumungDer Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt in einem Bombenabwurfgebiet und es mussgrundsätzlich vom Vorhandensein von Kampfmitteln ausgegangen werden. Bei allen Flächen,bei denen bodeneingreifende Maßnahmen stattfinden, sind systematische Überprüfungen(Sondierungen auf Kampfmittel) vor Beginn der Bauarbeiten und Baugrunduntersuchungenerforderlich. Die „Allgemeinen Bestimmungen für die Kampfmittelräumung im Lande Hessen“sind zu beachten.9.LeitungsschutzmaßnahmenTiefwurzelnde Bäume müssen lt. DIN 18920 und den technischen Richtlinien GW 125 einenMindestabstand von 2,5 m zu Versorgungsleitungen aufweisen. Wird dieser Abstandunterschritten, so sind die Ver- und Entsorgungsleitungen gegen Wurzeleinwirkungen zusichern oder die Standorte der Bäume entsprechend zu verschieben. Pflanzmaßnahmen im Nahbereich zu Versorgungsleitungen sind mit dem Versorgungsträgerabzustimmen. Das „Merkblatt über Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle“, Ausgabe2013 (FGSV 939) ist zu beachten.10.Öffentliche VerkehrsflächenDie innerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen dargestellten Einrichtungen (Fahrbahn,Gehwege etc.) sind unverbindliche Eintragungen des Bestands oder des Ausbauvorschlags.Sie dienen nur zur Erläuterung der Planung, sind nicht Bestandteil der Festsetzungen diesesBebauungsplanes und können bei der weiteren Ausführungsplanung besonderen örtlichenGegebenheiten angepasst werden.11.Baumschutzsatzung Es gilt die Baumschutzsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt. In jeder Phase einer Baudurchführung sind die zu erhaltenden Bäume vor schädigenden Einflüssen zu bewahren. Die DIN 18920, Ausgabe 2014-07 bzw. in ihrer aktuellen Fassung ist entsprechend anzuwenden und einzuhalten.
I.Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB)Aufgrund des § 9 BauGB i.d.F. vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) inVerbindung mit der Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) und der Planzeichenverordnung (PlanzV) vom18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58) werden festgesetzt:1.Grenze des räumlichen Geltungsbereiches(§ 9 Abs. 7 BauGB)2.Maß der baulichen Nutzung(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 16 ff. BauNVO)2.1Höhe baulicher Anlagen (§ 16, Abs. 2 Nr. 4 BauNVO)2.1.1Höhe des DachesAls zulässige Höhe gilt die lichte Höhe innerhalb des Daches von dem in derPlanzeichnung dargestellten Höhenbezugspunkt aus gerechnet.2.1.2Höhenbezugspunkt3.Überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen(§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 23 BauNVO)3.1Baugrenze (§ 23 Abs. 1 und 3 BauNVO)Innerhalb der Baugrenzen ist die Errichtung einer überdachten Fahrrad-abstellanlage zulässig.4.Öffentliche Verkehrsflächen(§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB)4.1 Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung:4.1.1 Verkehrsberuhigter Bereich4.1.2 Fußgängerbereich5.Flächen für Stellplätze und Garagen(§ 9 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 22 BauGB i.V.m. § 12 BauNVO)5.1Stellplätze sind nur innerhalb der gekennzeichneten Fläche zulässig.Carports und Garagen sind unzulässig.6.Anpflanzen und Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigenBepflanzungen(§ 9 Abs. 1 Nr. 25a und 25b BauGB)6.1Zu erhaltende Bäume6.2Neu anzupflanzende Bäume (Säulen-Hainbuche, Carpinus betulus, FransFontaine) sind zu pflegen und auf Dauer zu erhalten sowie bei Abgang zuersetzen. Als Pflanzqualität ist mindestens ein Hochstamm, Stammumfang20 - 25 cm, 4 x verpflanzt, aus extra weitem Stand, mit Drahtballierung,anzusetzen. Im Rahmen der Ausbauplanung kann vom dargestelltenStandort abgewichen werden.6.3Extensive DachbegrünungDie Überdachung ist vollständig und dauerhaft extensiv zu begrünen. DerDachbegrünungsanteil darf durch Aufbauten, Dachterrassen, Attika,technische Aufbauten usw. auf max. 60 % der gesamten Dachflächereduziert werden. Die Substratschicht muss mind. eine mittlere Dicke von 12cm aufweisen und kann variabel zwischen 10 - 14 cm ausgebildet werden.Die Vegetationsform hat mindestens einer Sedum-Kräuter-Gras-Gesellschaftaus vornehmlich heimischen Arten zu entsprechen. Die Richtlinien fürPlanung, Bau und Instandhaltung von Dachbegrünungen - Dachbegrünungs-richtlinien- der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschafts-bau e.V. (FLL) sind zu beachten.II.Satzung über die Gestaltung baulicher AnlagenAufgrund § 91 Hessische Bauordnung (HBO) i.d.F. vom 28.05.2018 (GVBl.S. 198) i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB wird festgesetzt:1.Werbeanlagen1.1Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung zulässig. Die Größe istauf max. 1 m² zu beschränken. Eine Anbringung der Werbeanlagen an derDachkonstruktion oder auf dem Dach der Fahrradabstellanlage ist generellunzulässig. Bewegliche Werbeanlagen (z.B. Fahnen, Planen etc.), blinkendeWerbeanlagen, Leuchtprojektionen, Skybeamer sind im Plangebietunzulässig.
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Anlage 1 Bebauungsplan M 19.1.1 -Paliplatz- Begründung (§ 2a BauGB) 08.12.2020 Die Dezernentin III: Dr. Barbara Boczek Stadträtin Inhalt Seite 2 1. Ziel und Zweck der Planaufstellung, Planerfordernis .................................................. . 3 2. Rechtsgrundlagen ..................................................................................... ...................... 3 3. Verfahren nach § 13 BauGB ............................................................................ ................ 4 4. Lage des Plangebietes und räumlicher Geltungsbereich ............................................. 4 5. Planungsrechtliche Situation ......................................................................... ................. 5 5.1 Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan ............................................ 5 5.2 Flächennutzungsplan .................................................................................. ....................... 5 5.3 Landschaftsplan ...................................................................................... .......................... 6 5.4 Bebauungsplan ........................................................................................ .......................... 6 6. Bestand .............................................................................................. .............................. 7 6.1 Städtebauliche Situation und gegenwärtiger Bestand ................................................... ..... 7 6.2 Gegenwärtige verkehrliche Erschließung ............................................................... ............ 7 6.3 Altlasten ............................................................................................ ................................. 7 6.4 Kampfmittel........................................ ................................................... ............................. 7 7. Planung .............................................................................................. .............................. 7 7.1 Städtebauliches Konzept .............................................................................. ..................... 7 7.2 Grünordnung / Grün- und Freiflächen .................................................................. .............. 8 7.3 Wasserwirtschaftliche Belange ........................................................................ .................. 8 7.4 Verkehrliche Auswirkungen des Vorhabens .............................................................. ......... 8 7.5 Immissionsschutz ..................................................................................... ......................... 8 7.6 Klimaschutz .......................................................................................... ............................. 8 8. Artenschutzrechtliche Beurteilung .................................................................... ............. 8 9. Naturschutzrechtliche Eingriffs- / Ausgleichsbetrachtung........................................... 9 10. Biodiversität ........................................................................................ ............................. 9 11. Inhalt und Begründung der Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) ....... 9 11.1 Maß der baulichen Nutzung ............................................................................ ................... 9 11.2 Baugrenze ............................................................................................ ............................. 9 11.3 Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 und Abs. 6 BauGB) ..................................................... 9 11.4 Flächen für Stellplätze und Garagen .................................................................. .............. 10 11.5 Erhaltung und Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie Bindungen für Bepflanzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a und b BauGB) .................................... 10 Begründung zum Bebauungsplanentwurf M 19.1.1 Seite 3 1. Ziel und Zweck der Planaufstellung, Planerforder nis Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat sich zum Ziel gesetzt, den Radverkehr gezielt zu fördern und den Radverkehrsanteil deutlich zu erhöhen. Im J uni 2019 wurde daher als erste Teilstrategie des Mobilitätskonzeptes 2030+ die "Radstrategie Dar mstadt" beschlossen. Ziel ist eine fahrrad- freundliche Stadt mit einer einladenden und sichere n Fahrrad-Infrastruktur, als Beitrag zur erforder- lichen Verkehrswende. Dieses Ziel kann nur durch Fl ächenverschiebungen bzw. Neuordnungen des öffentlichen Raumes hinsichtlich der Nutzung de r Flächen, ermöglicht werden. Neben guten Radverkehrsanbindungen sind professionelle Abstella nlagen unabdingbare Voraussetzung, um den Radverkehr gezielt zu fördern. Der Innenstadt kommt hier als Arbeits-, Einkaufs- u nd Freizeitstandort sowie als Wegeverbindung zu den angrenzenden Wohnvierteln eine besondere Bed eutung zu. Der sogenannte Paliplatz zeichnet sich als idealer Standort zur Errichtung v on Fahrradabstellanlagen aus. Eine alternative Fläche vergleichbarer Qualität, Lage, Verfügbarkeit und Größe ist im Bereich der Innenstadt nicht vorhanden. Der Platz liegt an der Zeughausstraße in Verlängeru ng der Schleiermacherstraße innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes M 19.1 – Obere Rheinstraße Nord -. Der Bebauungsplan M 19.1 weist den Platz als öffentliche Verkehrsfläc he / Parkplatz aus. In der Begründung zum Be- bauungsplan M 19.1 aus dem Jahr 2005 wurde bereits eine perspektivische Nutzung des Platzes für Fahrradabstellanlagen beschrieben. Da zum damal igen Zeitpunkt keine Planung bzw. kein Radkonzept vorlag, wurde die Festsetzung des öffent lichen Parkplatzes aus dem Bebauungsplan M 19 übernommen. Die geplante Umnutzung des Platzes erfordert eine Ä nderung des Bebauungsplans M 19.1. Mit der Bebauungsplanänderung soll eine überwiegende Nutzun g des Platzes als Fahrradabstellplatz er- möglicht werden. Weiterhin sind Flächen für eine ge ringe Anzahl an Behinderten- und Kurzzeit- parkplätzen vorgesehen. Ziel ist eine städtebaulich e Aufwertung des Platzes mit einer hohen Auf- enthaltsqualität. 2. Rechtsgrundlagen Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt g eändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBl. I S. 1728). Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) i.d.F. vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041) Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt geänd ert durch Art. 3 des Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057) Hess. Bauordnung (HBO) i.d.F. vom 28.05.2018 (GVBl. S. 198), zuletzt geän dert durch Gesetz vom 03.06.2020 (GVBl. S. 378) Hess. Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt ge ändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 07.05.2020 (GVBl. S. 318) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F. vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt g eän- dert durch Art. 290 der Verordnung vom 19.06.2020 (BGBl. I S. 1328) Hess. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) i.d.F. vom 20.12.2010 (GVBl. I S. 629), berichtigt am 14.02.2011 (GVBl. I S. 43), zuletzt geändert durch Art. 17 des Gesetzes vom 07.05.2020 (GVBl. S. 318) Begründung zum Bebauungsplanentwurf M 19.1.1 Seite 4 Hess. Wassergesetz (HWG) i.d.F. vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt ge ändert durch Art. 11 des Gesetzes vom 04.09.2020 (GVBl. S. 573) Hess. Denkmalschutzgesetz (HDSchG) i.d.F. vom 28.11.2016 (GVBl. S. 211) Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.d.F. vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Art. 103 der Verordnung vom 19.06.2020 (BGBl. I S. 1328) Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d.F. vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Art. 117 der Verordnung vom 19.06.2020 (BGBl. I S. 1328) 3. Verfahren nach § 13 BauGB Der Bebauungsplan M 19.1.1 – Paliplatz - zur Änderu ng des Bebauungsplans M 19.1 wird nach § 13 BauGB als vereinfachtes Verfahren ohne Durchfü hrung einer Umweltprüfung und Aufstellung eines Umweltberichts durchgeführt, da die Vorausset zungen des § 13 Abs. 1 Satz 1 hierfür vorlie- gen, insbesondere werden die Grundzüge der Planung durch die Bebauungsplanänderung nicht berührt. Auch die in § 13 Abs. 1, Satz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Voraussetzungen liegen vor, da Na- tura 2000-Gebiete nicht betroffen sind, keine Seves o III-Richtlinien-Relevanz besteht und keine umweltverträglichkeitsprüfungsrelevanten Vorhaben zulässig werden. 4. Lage des Plangebietes und räumlicher Geltungsber eich Für das Gebiet des Paliplatzes südlich der Zeughaus strasse in Verlängerung der Schleiermacherstraße, Gemarkung Darmstadt, Flur 4, Flurstück Nr. 359/5 ist ein Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 3 BauGB (einfacher Bebauungs plan) aufzustellen, mit der Zielsetzung, durch Änderung des Bebauungsplans M 19.1 auf der al s Parkplatz festgesetzten Fläche eine Mischnutzung, z.B. für Fahrradparken zu ermöglichen. Abb. 1: Geltungsbereich des Bebauungsplans M 19.1.1 – Paliplatz – (ohne Maßstab) Begründung zum Bebauungsplanentwurf M 19.1.1 Seite 5 5. Planungsrechtliche Situation 5.1 Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutz ungsplan Grundlage zur Beurteilung der Ziele und Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung ist der Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungs plan 2010 (RPS / RegFNP 2010). Die im RPS / RegFNP 2010 formulierten Ziele stellen gemäß § 3 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) verbindliche Vorgaben dar, die zu beachten sind. De r Regionalplan Südhessen 2010 stellt das Plangebiet als "Vorranggebiet Siedlung, Bestand" da r. Die geplante Änderung des Bebauungs- plans M 19.1 ist somit an die Ziele der Raumordnung angepasst und entspricht dem Erfordernis des § 1 Abs. 4 BauGB. Abb. 2: Ausschnitt Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan 2010 mit Plangebiet (ohne Maßstab) 5.2 Flächennutzungsplan Die Fläche des Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist im rechtswirksamen Flächennutzungs- plan 2006 der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Berei ch des Paliplatzes als "Gemischte Bauflä- che" dargestellt. Die Entwicklung aus dem Flächennu tzungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB ist somit gewährleistet. Abb. 3: Ausschnitt Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt 2006 (ohne Maßstab) Begründung zum Bebauungsplanentwurf M 19.1.1 Seite 6 5.3 Landschaftsplan Der Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstad t (Stadt Darmstadt, 2004) ist das "Werk- zeug" der kommunalen Planung, in dem nach naturräum lichen und freiraumplanerischen Erforder- nissen ein Flächenkonzept zur Entwicklung des Raumes abgebildet ist. Für den Bereich des Bebauungsplans stellt die Leitb ildkarte des Landschaftsplanes als Zielsetzung eine Neuschaffung von Grün auf Bauflächen dar. Abb. 4: Ausschnitt Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt (ohne Maßstab) 5.4 Bebauungsplan Der rechtskräftige Bebauungsplan M 19.1 setzt die F läche als öffentliche Straßenverkehrsflä- che/Parkplatz fest. Abb. 5: Ausschnitt Bebauungsplan M 19.1 der Wissenschaftsstadt Darmstadt (ohne Maßstab) Begründung zum Bebauungsplanentwurf M 19.1.1 Seite 7 6. Bestand 6.1 Städtebauliche Situation und gegenwärtiger Best and Die Förderung des Radverkehrs als Beitrag zur erfor derlichen Verkehrswende kann nur durch Flä- chenverschiebungen bzw. Neuordnungen des öffentlich en Raumes hinsichtlich der Nutzung der Flächen ermöglicht werden. Die derzeitige ausschlie ßliche Nutzung der Platzfläche für den MIV muss daher aufgegeben werden. Eine geringe Anzahl v on Behindertenstellplätzen sowie Kurzzeit- parkplätzen bleibt erhalten. Im Innenstadtbereich i st eine große Anzahl von Tiefgaragenstellplätzen für den MIV vorhanden, so dass hier ausreichende Ausweichmöglichkeiten für den MIV bestehen. 6.2 Gegenwärtige verkehrliche Erschließung Der Parkplatz sowie die an die Platzfläche angrenze nden privaten Grundstücke werden über die nördlich des Platzes gelegene Zeughausstraße erschl ossen. Die Platzfläche ist mittig mit wenigen Parkplätzen (26) und einer Umfahrt gestaltet. Des W eiteren gibt es eine fußläufige Erschließung zum Luisenplatz sowie eine Andienungsstraße zum Friedensplatz. 6.3 Altlasten Im Bereich des Bebauungsplanes sind keine schädlich en Bodenveränderungen, Altlasten oder Grundwasserschäden bekannt. Bei allen Maßnahmen, die einen Eingriff in den Bode n erfordern, ist auf sensorische Auffälligkeiten zu achten. Werden solche Auffälligkeiten des Unterg rundes festgestellt, die auf das Vorhandensein von schädlichen Bodenveränderungen hinweisen, ist u mgehend das Regierungspräsidium Darm- stadt, Abteilung Umwelt Darmstadt, Dez. IV/Da 41.5 zu informieren. 6.4 Kampfmittel Die Auswertung der beim Kampfmittelräumdienst vorli egenden Kriegsluftbilder hat ergeben, dass sich das Plangebiet in einem Bombenabwurfgebiet befindet. Vom Vorhandensein von Kampfmitteln auf solchen Flächen muss grundsätzlich ausgegangen werden. In den Bereichen, in denen durch Nachkriegsbebauungen bereits bodeneingreifende Baum aßnahmen bis zu einer Tiefe von mind. 5 m durchgeführt wurden, sind keine Kampfmittelräumma ßnahmen notwendig. Bei allen anderen Flächen ist eine systematische Überprüfung (Sondier en auf Kampfmittel, ggfs. nach Abtrag des Oberbodens) vor Beginn der geplanten Bauarbeiten un d Baugrunduntersuchungen auf den Grund- stücksflächen erforderlich, auf denen bodeneingreifende Maßnahmen stattfinden. Die "Allgemeinen Bestimmungen für die Kampfmittelräumung im Lande Hessen" sind zu beachten. Es wird auf den Hinweis "Kampfmittelbelastung und - räumung" der textlichen Festsetzungen im Bebauungsplan hingewiesen. 7. Planung 7.1 Städtebauliches Konzept Der Paliplatz wird neu gegliedert und in mehrere Fu nktionsbereiche aufgeteilt. Die Mitte des Plat- zes wird von einem begrünten Dach beschirmt, das au f filigranen, an Bäume erinnernden Stahl- stützen ruht. Hier sollen Abstellmöglichkeiten für rund 80 Fahrrä der an Anlehnbügeln geschaffen werden. Auch das Abstellen von Lastenrädern soll hier, ebenso wi e das Laden von E-Bikes und Pedelecs ermög- Begründung zum Bebauungsplanentwurf M 19.1.1 Seite 8 licht werden. Die äußeren, den Fassaden zugewandten Flächen dienen der Erschließung sowie der Ver- und Entsorgung der anliegenden Grundstücke und können im nördlichen Teilbereich des Platzes als "Kiss-and-Ride"-Möglichkeit genutzt wer den. Die Ver- und Entsorgung sowie die Er- reichbarkeit der Grundstücke bleiben somit unveränd ert gewährleistet. Dieser Teilbereich soll als Fußgängerzone ausgebaut werden. Künftig sind hier n ur noch Rettungsfahrzeuge, EAD, Anlieger- und Andienungsverkehre zufahrtsberechtigt. Im nördlichen Teilbereich des Platzes, südlich der Zeughausstraße ist eine Fläche für Kurzzeit- und Behindertenstellplätze für Kraftfahrzeuge vorge sehen. Darüber hinaus sollen hier auch nach Möglichkeit Abstellplätze für Motorräder geschaffen werden. Hier gelten die Verkehrsregeln für "Verkehrsberuhigte Bereiche nach StVO". 7.2 Grünordnung / Grün- und Freiflächen In der Mitte des Platzes wird ein begrüntes Dach zu r Überdachung der Fahrradabstellplätze errich- tet. Das Dach wird mit Aussparungen versehen, so da ss auch im Bereich der Überdachung Baum- pflanzungen möglich sind. Dadurch verschmelzen die für das Dach erforderlichen Stützen mit den Baumstämmen. Die Baumscheiben der zu erhaltenden Be standsbäume werden deutlich vergrö- ßert und das Bodensubstrat ausgetauscht. Dadurch we rden die Standortbedingungen der Bäume deutlich verbessert. Des Weiteren werden zusätzlich e Neupflanzungen auf dem Platz vorgenom- men. Die Fläche unter dem Dach wird mit Rasenfugenp flaster ausgeführt, so dass auch bzgl. der Versiegelung eine Verbesserung zum Bestand eintritt. 7.3 Wasserwirtschaftliche Belange In der Mitte des Platzes wird das anfallende Regenw asser von dem geplanten Gründach und dem versickerungsfähigen Pflaster aufgenommen und über Baumrigolen entwässert. 7.4 Verkehrliche Auswirkungen des Vorhabens Da die Nutzung als Parkplatz für den Individualverk ehr aufgegeben wird, sind keine negativen Auswirkungen bzgl. des Verkehrslärms durch die Plan ung zu erwarten. Der Parksuchverkehr wird dadurch entfallen, was zu einer deutlichen Entlastung der angrenzenden Bebauung führt. 7.5 Immissionsschutz Durch die Planung ist von einer Verbesserung des Is t-Zustandes bzgl. des Verkehrslärms und der Luftverschmutzung auszugehen. 7.6 Klimaschutz Bei den geplanten Maßnahmen, der Ausführung der Pla tzmitte mit versickerungsfähigem Pflaster, der Errichtung eines begrünten Daches, der Neupflan zung von Bäumen sowie der Vergrößerung der vorhandenen Baumscheiben, handelt es sich in Su mme um Maßnahmen zugunsten des Kli- maschutzes und um eine Verbesserung des Ist-Zustandes. 8. Artenschutzrechtliche Beurteilung Die innerstädtische Platzfläche ist bis auf einige Baumstandorte mit Baumscheiben zu 100 % versiegelt. Daher ist von keinen artenschutzr elevanten Gegebenheiten auszugehen. Die vorhandenen Bestandsbäume bleiben größtenteils erha lten. Im Rahmen der Umsetzung der Pla- nung werden weitere Bäume gepflanzt. Begründung zum Bebauungsplanentwurf M 19.1.1 Seite 9 9. Naturschutzrechtliche Eingriffs- / Ausgleichsbet rachtung Die Platzfläche ist derzeit bis auf einige Baumstan dorte, teils mit Baumscheiben, zu 100 % versie- gelt. Die neue Ausbauplanung verbessert die Ist-Sit uation erheblich, so dass die Bilanzierung ver- balargumentativ im positiven Bereich liegt, da vers iegelte Flächen entsiegelt werden und Flächen zur Versickerung von Niederschlagswasser hergestellt werden. 10. Biodiversität Biodiversität – die Vielfalt an Tier- und Pflanzena rten sowie ihre genetische Variabilität – ist die e s- senzielle Voraussetzung einer intakten Natur, die w iederum Lebensgrundlage für den Menschen ist. Nur ein intakter Naturhaushalt sichert saubere s Trinkwasser, saubere Luft zum Atmen, frucht- bare Böden als gesunde Ernährungsgrundlage und Rohs toffe zur Herstellung von Gebrauchsgü- tern sowie die erfolgreiche Anpassung an Veränderun gen wie sie z.B. der Klimawandel erfordert. Die Ökosystemdienstleistung der Natur ist von ökono mischer, sozialer und kultureller Bedeutung. Erhaltung und Schutz der Biodiversität ist deshalb eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, nicht zu- letzt auch in Verantwortung für künftige Generation en sowohl im besiedelten als auch unbesiedel- ten Bereich (§ 1 Abs. 1 BNatSchG). Dies ist auch in der Hess. Biodiversitätsstrategie (Broschüre, Hrsg.: Hess Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, La ndwirtschaft und Verbraucherschutz, März 2015) und deren Weiterentwicklung (Broschüre, Hrsg. wie vor, Februar 2016) dokumentiert. Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat den Bericht zum Erhalt der Biodiversität in Darmstadt (V.-Nr. 2014/0014) am 12.02.2014 zur Kenntnis genommen. Auf Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse wurden in diesem Bebauungsplan folgende Maß- nahmen zum Schutz und zum Erhalt der Biodiversität getroffen: größtmöglicher Erhalt von Bestandsbäumen Ersatz- und Neupflanzung von Bäumen Ausführung der Überdachung als extensiv begrüntes Dach Versickerung der Niederschläge Insektenfreundliche Beleuchtung 11. Inhalt und Begründung der Festsetzungen nach de m Baugesetzbuch (BauGB) 11.1 Maß der baulichen Nutzung Zur Sicherung der städtebaulichen Qualität und Einf ügung werden Aussagen zu einer maximal zu- lässigen Höhe getroffen. 11.2 Baugrenze Die Festsetzung einer Baugrenze ermöglicht die Erri chtung einer überdachten Fahrradabstellanla- ge als eigenständige Hauptanlage. Die Größe des Bau fensters ist großzügig bemessen um einen möglichst flexiblen und zukunftsorientierten Umgang hinsichtlich der Überdachung der Fahrradab- stellanlage zu gewährleisten. 11.3 Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 und Abs. 6 BauGB) Der Geltungsbereich des Bebauungsplans M 19.1.1 wird als "öffentliche Verkehrsfläche / Verkehrs- fläche besonderer Zweckbestimmung" festgesetzt. Im nördlichen Teil des Geltungsbereichs als "Verkehrsberuhigter Bereich" im südlichen Teilbereich als "Fußgängerzone". Begründung zum Bebauungsplanentwurf M 19.1.1 Seite 10 Diese Festsetzung "öffentliche Verkehrsfläche / Ver kehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung" ermöglicht die Vorrangbehandlung nicht motorisierte r Verkehrsteilnehmer und führt zur Stärkung alternativer Verkehrsformen. Das Befahren durch den MIV (Ausnahme Anlieger) ist im Bereich der Fußgängerzone nicht mehr zulässig. Die Aufenthaltsq ualität des Platzes wird gestärkt und bildet somit ein würdiges Entree in die Fußgängerzone der Wissenschaftsstadt Darmstadt. 11.4 Flächen für Stellplätze und Garagen Da im Innenstadtbereich der Wissenschaftsstadt Darm stadt ein ausreichendes Parkplatzangebot in den umliegenden Parkhäusern vorhanden ist, werden d ie Flächen zum Abstellen von PKWs deut- lich reduziert. Die festgesetzte Stellplatzfläche w ird zukünftig für Kurzzeit- und Behindertenpark- plätze genutzt. 11.5 Erhaltung und Anpflanzen von Bäumen, Sträucher n und sonstigen Bepflanzungen sowie Bindungen für Bepflanzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a und b BauGB) - Zu erhaltende Bäume - Neu anzupflanzende Bäume Die Festsetzung zum Erhalt der Baumbestände im Plan gebiet ist wesentlicher Bestandteil des städtebaulichen Entwurfs. Auf dem Platz stehen derz eit 12 Bäume. Aufgrund der Rahmenbedin- gungen werden nicht alle Bestandsbäume erhalten bleiben können. Unvermeidbare Baumfällungen müssen daher durch entsprechende Ersatzpflanzungen auf der Platzfläche kompensiert werden. Bei Baum-Neupflanzungen sind Säulen-Hainbuchen (Car pinus betulus, Frans Fontaine) zu ver- wenden. Nach der Umgestaltung des Platzes muss die Anzahl der Bäume in Summe mindestens der Anzahl der derzeitigen Bestandsbäume entspreche n. Im Zusammenhang mit den Neu- und Er- satzpflanzungen von Bäumen und sonstigen Bepflanzun gen kann so ein wertvoller Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden. - Extensive Dachbegrünung Diese Festsetzung ermöglicht die Versickerung und N utzung des Regenwassers sowie zum Arten- erhalt von Insekten und leistet somit ebenfalls einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Die Substratschicht muss eine mittlere Dicke von mi nd. 12 cm aufweisen und kann variabel zwi- schen 10-14 cm ausgebildet werden. Die Vegetationsf orm hat mindestens einer Sedum-Kräuter- Gras-Gesellschaft aus vornehmlich heimischen Arten zu entsprechen. Die Richtlinien für Planung, Bau- und Instandhaltun g von Dachbegrünungen –Dachbegrünungsrichtlinien– der Forschungsgesellsch aft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL) sind zu beachten.
anlage 4
6504 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
14.12.2020
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
III 61
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2020/0398
Magistratsbeschluss-Nr.
16
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-001-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: Bebauungsplan M 19.1.1 - Paliplatz - zur Änderung des Bebauungsplans M 19.1 -
Obere Rheinstraße Nord - (Aufstellungs- und Offenlagebeschluss)
Vorlage vom: 11.12.2020
Beschlussvorschlag:
1. Für das Gebiet südlich der Zeughausstraße in Verlängerung der Schleiermacherstraße,
Gemarkung Darmstadt, Flur 4, Flurstück Nr. 359/5, ist ein Bebauungsplan M 19.1.1 –
Paliplatz – im Sinne des § 30 BauGB zur Änderung des Bebauungsplans M 19.1 – Obere
Rheinstraße Nord - aufzustellen.
2. Das Bebauungsplanverfahren wird als vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB
durchgeführt.
3. Dem vorliegenden Entwurf zum Bebauungsplan M 19.1.1 – Paliplatz – (Anlage 2, wird zu
den Sitzungen aufgehängt), der dazugehörigen Begründung (Anlage 1) und der im Entwurf
zum Bebauungsplan enthaltenen Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen wird
- 3 -
zugestimmt.
4. Der vorliegende Entwurf zum Bebauungsplan M 19.1.1 – Paliplatz – für das Grundstück
Gemarkung Darmstadt, Flur 4, Flurstück Nr. 359/5 (Anlage 2) ist mit der im Plan
enthaltenen Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen und seiner Begründung
(Anlage 1) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und gem. § 4a Abs. 4 BauGB in
das Internet einzustellen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB parallel beteiligt.
Anlagen: Anlage 1: Begründung zum Bebauungsplanentwurf M 19.1.1
Anlage 2: Bebauungsplanentwurf M 19.1.1 - Paliplatz -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 13.01.2021
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2020/0398 vom 11.12.2020:
Der Bebauungsplan M 19.1 - Obere Rheinstraße Nord - soll für den Bereich des Parkplatzes an
der Zeughausstraße in Verlängerung der Schleiermacherstraße geändert werden.
In der Begründung zum Bebauungsplan M 19.1 aus dem Jahr 2005 wurde bereits eine
perspektivische Nutzung des Platzes für Fahrradabstellanlagen beschrieben. Da zum
damaligen Zeitpunkt keine Planung bzw. kein Radkonzept vorlag, wurde die Festsetzung des
öffentlichen Parkplatzes aus dem Bebauungsplan M 19 übernommen.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat sich zum Ziel gesetzt, den Radverkehr gezielt zu fördern
und den Radverkehrsanteil deutlich zu erhöhen. Im Juni 2019 wurde daher als erste
Teilstrategie des Mobilitätskonzeptes 2030+ die "Radstrategie Darmstadt" beschlossen. Ziel ist
eine fahrradfreundliche Stadt mit einer einladenden und sicheren Fahrrad-Infrastruktur als
Beitrag zur erforderlichen Verkehrswende. Dies bedingt Flächenverschiebungen bzw.
Neuordnungen des öffentlichen Raumes, hinsichtlich der Nutzung der Flächen. Neben guten
Radverkehrsanbindungen sind professionelle Abstellanlagen unabdingbare Voraussetzung, um
den Radverkehr gezielt zu fördern.
Der Innenstadt kommt hier als Arbeits-, Einkaufs- und Freizeitstandort sowie als
Wegeverbindung zu den angrenzenden Wohnvierteln eine besondere Bedeutung zu. Der Platz
zeichnet sich als idealer Standort zur Errichtung von Fahrradabstellanlagen aus. Eine
alternative Fläche vergleichbarer Qualität, Lage, Verfügbarkeit und Größe ist im Bereich der
Innenstadt nicht vorhanden.
- 5 -
Geltungsbereich des Bebauungsplans M 19.1 - Obere Rheinstraße Nord - und die
Bebauungsplanänderung M 19.1.1 – Paliplatz –
Zu 1.:
Der rechtskräftige Bebauungsplan M 19.1 weist den Platz als öffentliche Verkehrsfläche /
Straßenverkehrsfläche / Parkplatz aus. Mit der Bebauungsplanänderung soll eine öffentliche
Verkehrsfläche / Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung als verkehrsberuhigter Bereich
bzw. Fußgängerzone ausgewiesen werden. Dadurch wird die überwiegende Nutzung des
Platzes mit einer großflächigen Fahrradabstellanlage ermöglicht. Weiterhin werden Flächen für
Behinderten- und Kurzzeitparkplätze vorgesehen. Ziel ist auch die städtebauliche Aufwertung
des Platzes mit einer hohen Aufenthaltsqualität. Zur Erreichung der genannten Ziele ist die
Aufstellung des Bebauungsplans M 19.1.1 erforderlich.
Zu 2.
Das Verfahren wird nach § 13 BauGB als vereinfachtes Verfahren ohne Umweltprüfung,
Umweltbericht und zusammenfassende Erklärung durchgeführt, da die Grundzüge der Planung
des Bebauungsplans M 19.1 nicht berührt werden und auch die sonstigen in § 13 Abs. 1 Satz 1
Nr. 1 bis 3 genannten Voraussetzungen vorliegen (keine Begründung der Zulässigkeit von
umweltverträglichkeitsprüfungsrelevanten Vorhaben, keine Anhaltspunkte für eine
Beeinträchtigung von Natura 2000 – Gebieten, keine Anhaltspunkte für die Beachtung von
Pflichten nach der Seveso III – Richtlinie).
Zu 3. und 4.:
Der Entwurf zum Bebauungsplan M 19.1.1 – Paliplatz – für das Grundstück Gemarkung
Darmstadt, Flur 4, Flurstück Nr. 359/5 (Anlage 2, wird zu den Sitzungen
aufgehängt/ausgelegt) und die dazugehörige Begründung (Anlage 1) wurden erarbeitet.
Nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erfolgt die öffentli che
Bekanntmachung im Darmstädter Echo zur öffentlichen Auslegung des
Bebauungsplanentwurfs und der zugehörigen Begründung sowie den wesentlichen
umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der gleichzeitigen Einstellung
in das Internet gem. § 4a Abs. 4 BauGB, ggf. unter Beachtung der Vorgaben des
Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) für Offenlagen während der Corona -Pandemie,
sofern die Offenlage noch während des im PlanSiG genannten Zeitraums (bis 31.03.2021)
stattfindet.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden
werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur Offenlage beteiligt.
Dezernat III
Dr. Barbara Boczek
Stadträtin
Vorab werden übersandt:
- 9 Exemplare des Bebauungsplanentwurfs für die Fraktionen der Stadtverordnetenver -
sammlung
anlage 6
280 Zeichen
Punkt 16: Bebauungsplan M 19.1.1 - Paliplatz - zur Änderung des Bebauungsplans M 19.1 - Obere Rheinstraße Nord - (Aufstellungs- und Offenlagebeschluss) (V-Nr. 2020/0398) Der Vorlage wird zugestimmt. Gegenstimmen: SPD, FDP, AfD und UWIGA/WGD Stimmenthaltung: Die Partei
2020/0398
6463 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
14.12.2020
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2020/0398
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-001-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: Bebauungsplan M 19.1.1 - Paliplatz - zur Änderung des Bebauungsplans M 19.1 -
Obere Rheinstraße Nord - (Aufstellungs - und Offenlagebeschluss)
Vorlage vom: 11.12.2020
Beschlussvorschlag :
1. Für das Gebiet südlich der Zeughausstraße in Verlängerung der Schleiermacherstraße,
Gemarkung Darmstadt, Flur 4, Flurstück Nr. 359/5, ist ein Bebauungsplan M 19.1.1 –
Paliplatz – im Sinne des § 30 BauGB zur Änderung des Bebauungsplans M 19.1 – Obere
Rheinstraße Nord - aufzustellen.
2. Das Bebauungsplanverfahren wird als vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB
durchgeführt.
3. Dem vorliegenden Entwurf zum Bebauungsplan M 19.1.1 – Paliplatz – (Anlage 2, wird zu
den Sitzungen aufgehängt), der dazugehörigen Begründung (Anlage 1) und der im Entwurf
zum Bebauungsplan enthaltenen Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen wird
zugestimmt.
- 2 -
4. Der vorliegende Entwurf zum Bebauungsplan M 19.1.1 – Paliplatz – für das Grundstück
Gemarkung Darmstadt, Flur 4, Flurstück Nr. 359/5 (Anlage 2) ist mit der im Plan
enthaltenen Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen und seiner Begründung
(Anlage 1) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und gem. § 4a Abs. 4 BauGB in
das Internet einzustellen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB parallel beteiligt.
Anlagen: Anlage 1: Begründung zum Bebauungsplanentwurf M 19.1.1
Anlage 2: Bebauungsplanentwurf M 19.1.1 - Paliplatz -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2020/0398 vom 11.12.2020:
Der Bebauungsplan M 19.1 - Obere Rheinstraße Nord - soll für den Bereich des Parkplatzes an
der Zeughausstraße in Verlängerung der Schleiermacherstraße geändert werden.
In der Begründung zum Bebauungsplan M 19.1 aus dem Jahr 2005 wurde bereits eine
perspektivische Nutzung des Platzes für Fahrradabstellanlagen beschrieben. Da zum
damaligen Zeitpunkt keine Planung bzw. kein Radkonzept vorlag, wurde die Festsetzung des
öffentlichen Parkplatzes aus dem Bebauungsplan M 19 übernommen.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat sich zum Ziel gesetzt, den Radverkehr gezielt zu fördern
und den Radverkehrsanteil deutlich zu erhöhen. Im Juni 2019 wurde daher als erste
Teilstrategie des Mobilitätskonzeptes 2030+ die "Radstrategie Darmstadt" beschlossen. Ziel ist
eine fahrradfreundliche Stadt mit einer einladenden und sicheren Fahrrad-Infrastruktur als
Beitrag zur erforderlichen Verkehrswende. Dies bedingt Flächenverschiebungen bzw.
Neuordnungen des öffentlichen Raumes, hinsichtlich der Nutzung der Flächen. Neben guten
Radverkehrsanbindungen sind professionelle Abstellanlagen unabdingbare Voraussetzung, um
den Radverkehr gezielt zu fördern.
Der Innenstadt kommt hier als Arbeits-, Einkaufs- und Freizeitstandort sowie als
Wegeverbindung zu den angrenzenden Wohnvierteln eine besondere Bedeutung zu. Der Platz
zeichnet sich als idealer Standort zur Errichtung von Fahrradabstellanlagen aus. Eine
alternative Fläche vergleichbarer Qualität, Lage, Verfügbarkeit und Größe ist im Bereich der
Innenstadt nicht vorhanden.
Geltungsbereich des Bebauungsplans M 19.1 - Obere Rheinstraße Nord - und die
Bebauungsplanänderung M 19.1.1 – Paliplatz –
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Zu 1.:
Der rechtskräftige Bebauungsplan M 19.1 weist den Platz als öffentliche Verkehrsfläche /
Straßenverkehrsfläche / Parkplatz aus. Mit der Bebauungsplanänderung soll eine öffentliche
Verkehrsfläche / Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung als verkehrsberuhigter Bereich
bzw. Fußgängerzone ausgewiesen werden. Dadurch wird die überwiegende Nutzung des
Platzes mit einer großflächigen Fahrradabstellanlage ermöglicht. Weiterhin werden Flächen für
Behinderten- und Kurzzeitparkplätze vorgesehen. Ziel ist auch die städtebauliche Aufwertung
des Platzes mit einer hohen Aufenthaltsqualität. Zur Erreichung der genannten Ziele ist die
Aufstellung des Bebauungsplans M 19.1.1 erforderlich.
Zu 2.
Das Verfahren wird nach § 13 BauGB als vereinfachtes Verfahren ohne Umweltprüfung,
Umweltbericht und zusammenfassende Erklärung durchgeführt, da die Grundzüge der Planung
des Bebauungsplans M 19.1 nicht berührt werden und auch die sonstigen in § 13 Abs. 1
Satz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Voraussetzungen vorliegen (keine Begründung der Zulässigkeit
von umweltverträglichkeitsprüfungsrelevanten Vorhaben, keine Anhaltspunkte für eine
Beeinträchtigung von Natura 2000 – Gebieten, keine Anhaltspunkte für die Beachtung von
Pflichten nach der Seveso III – Richtlinie).
Zu 3. und 4.:
Der Entwurf zum Bebauungsplan M 19.1.1 – Paliplatz – für das Grundstück Gemarkung
Darmstadt, Flur 4, Flurstück Nr. 359/5 (Anlage 2, wird zu den Sitzungen
aufgehängt/ausgelegt) und die dazugehörige Begründung (Anlage 1) wurden erarbeitet.
Nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung im Darmstädter Echo zur öffentlichen Auslegung des
Bebauungsplanentwurfs und der zugehörigen Begründung sowie den wesentlichen
umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der gleichzeitigen Einstellung
in das Internet gem. § 4a Abs. 4 BauGB , ggf. unter Beachtung der Vorgaben des
Planungssicherstellungsgesetzes (Pl anSiG) für Offenlagen während der Corona -Pandemie,
sofern die Offenlage noch während des im PlanSiG genannten Zeitraums (bis 31.03.2021)
stattfindet.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden
werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur Offenlage beteiligt.
Dezernat III
Dr. Barbara Boczek
Stadträtin
Vorab werden übersandt:
- 9 Exemplare des Bebauungsplanentwurfs für die Fraktionen der Stadtverordnetenver -
sammlung
Beratungsverlauf (4)
Orte (6)
- Zeughausstraße
- Schleiermacherstraße
- Rheinstraße
- Mina-Rees-Straße 12
- Luisenplatz
- Friedensplatz
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2020/0398
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 11.12.2020
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00