2018/0280
Gründung der Verbundorganisation HESSENCAMPUS Darmstadt
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Eigenbetrieb Kulturinstitute Darmstadt, den 12. Juni 2018 Betriebsleitung Herr Baum, ®@ 3336 An die Mitglieder der Betriebskommission . des Eigenbetriebs Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt Mit der Bitte um Beschlussfassung HESSENCAMPUS Darmstadt Beschluss: 1. Der Gründung der Verbundorganisation HESSENCAMPUS Darmstadt wird zugestimmt. 2. In der Stellenübersicht 2019 wird hierzu eine Stelle 0,5 VZÄ, EG 13 bei der vhs einge- richtet. 3. Im Wirtschaftsplan werden hierfür Personal- und Sachkosten in. Höhe von 50.000 € sowie die Erstattungen des Landes Hessen über 25.000 € bei den Kostenstellen 61000 und 61700 eingestellt. 4. Die Vorlage ist nach Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung zur Kennt. nis zu geben Begründung: Der HESSENCAMPUS Darmstadt ist eine Verbundorganisation von Volkshochschule, allen be- ruflichen Schulen und Abendschulen in Darmstadt. Als ein Teilsystem der Fort- und Weiterbil- dung in der Bildungslandschaft Darmstadt schließen sich die Verbundpartner zusammen, um die Bildungsbeteiligung von Erwachsenen zu verbessern (vgl. 84 Abs. 4 des hessischen Weiter- bildungsgesetzes). Träger des HESSENCAMPUS Darmstadt sind die Wissenschaftsstadt Darm- stadt und das Land Hessen. Hierzu schließen das Land Hessen und die Stadt Darmstadt die beigefügte Regionale Koopera- tionsvereinbarung. Aufgrund der vielfältigen Expertisen der verschiedenen Verbundpartner können zukünftige Bil- dungs- und Beratungsbedarfe von (jungen) Erwachsenen, Zugewanderten, Studienabbrecher, Berufsrückerende u. ä. besser begleitet werden. Folgende Handlungsfelder sind in der regionalen Kooperationsvereinbarung des Hessencam- pus Darmstadt beschrieben: e Ausbau der Bildungsberatung unter Berücksichtigung des landesweiten Leitlinien für die Hessencampus Bildungsberatung in Darmstadt e Verbesserung des formalen und nonformalen Bildungsangebots für Erwachsene aller Altersstufen in Darmstadt e Stärkung und Vernetzung der beruflichen Bildung in Darmstadt Der HESSENCAMPUS Darmstadt wird vom Land Hessen als ein unbefristeter Regelbetrieb jährlich mit einer Summe in Höhe von 25.000 Euro für Sach- und Personalkosten gefördert. Den gleichen Anteil trägt die Wissenschaftsstadt Darmstadt. Die entsprechenden Erstattungen und Aufwendungen sind im Wirtschaftsplan etatisiert. Zur Koordination der Aufgaben im Hessencampus Darmstadt soll 2019 eine tb-Stelle, 05 VZÄA, EG 13 - vorbehaltlich der Stellenbewertung - bei der vhs Darmstadt eingerichtet werden. SL . Prof. Dr. Ludger Hünnekens Baum 1. Betriebsleiter Kaufmännischer Betriebsleiter
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
27.09.2018
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnete nversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat II
Amt: Kulturamt
Eigenbetrieb
Kulturinstitute
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2018/0280
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Gründung der Verbundorganisation HESSENCAMPUS Darmstadt
Vorlage vom: 17.09.2018
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat nimmt den Beschluss der Betriebskommission des Eigenbetriebs Kulturinstitute
zur Kenntnis und leitet ihn an die Stadtverordnetenversammlung ebenfalls zur Kenntnis weiter
Anlagen: Beschlussvorlage HESSENCAMPUS
Kooperationsver einbarung HESSENCAMPUS
Datenschutzrelevante Anlage:
- 2 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom
Die Betriebskommission des Eigenbetriebs Kulturinstitute hat in ihrer Sitzung am
14. September 2018 die als Anlage beigefügte Vorlage vom 12. Juni 2018 zur Gründung der
Verbundorganisation HESSENCAMPUS Darmstadt beschlossen.
Der Magistrat leitet den Beschluss an die Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnisnahme
weiter.
Darmstadt, den 17. September 2018
Jochen Partsch Rafael Reißer
Oberbürgermeister Bürgermeister
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Regionale Kooperationsvereinbarung zwischen dem Land Hessen, HESSEN vertreten durch Staatsminister Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz - im Folgenden „Land“ —, und der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Wissenschaftsstadt Darmstadt vertreten durch den Magistrat, dieser vertreten durch Oberbürgermeister Jochen Partsch und Bürgermeister Rafael Reißer - im Folgenden „Stadt‘ -, über die Organisation, Verwaltung und Finanzierung des HESSENCAMPUS Darmstadt Präambel Das l.and und die Wissenschaftsstadt Darmstadt haben sich die Aufgabe gestellt, den HESSENCAMPUS Darmstadt nachhaltig als ein Teilsystem der Fort- und Weiterbildung in der Bildungslandschaft der Region zu verankern mit dem Ziel, die Bildungsbeteiligung von Erwachsenen zu verbessern. Dazu wird in Anknüpfung an die Intentionen der Rahmenvereinbarung über den Aufbau von HESSENCAMPUS die vorliegende regionale Kooperationsvereinbarung abgeschlossen. Ziel dieser Vereinbarung ist die Regelung der fachlichen, organisatorischen und finanziellen Aspekte, die für den unbefristeten Regelbetrieb des HESSENCAMPUS Darmstadt im Verhältnis zwischen dem Land und der Kommune wesentlich sind und damit die Umsetzung von $ 4 Absatz 4 des Hessischen Weiterbildungsgesetzes gewährleisten. Zur Förderung der Bildung in der Region durch den HESSENCAMPUS Darmstadt leisten die Wissenschaftsstadt Darmstadt und das Land in Umsetzung und in Fortschreibung ihrer jeweiligen Aufgaben Ihren Beitrag. Das Verhältnis der Vertragspartner bestimmt sich im Übrigen nach den gesetzlichen Vorschriften. Die jeweilige Rechts-, Fach- und Dienstaufsicht des Landes und der Wissenschaftsstadt Darmstadt über ihre jeweiligen Dienststellen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bleibt unberührt. Vor diesem Hintergrund treffen das Land und die Wissenschaftsstadt Darmstadt folgende Regelungen! 8 1 Zielsetzungen (1) Der HESSENCAMPUS Darmstadt nutzt die Kompetenzen seiner Träger, Verbund- und Kooperationspartner nach $ 2 Abs. 1 bis 4 in dem Bestreben, nach Art eines Bildungsnetzwerks Synergieeffekte bei der Erfüllung der Anforderungen des Lebensbegleitenden Lernens zu erzielen. (2) Der HESSENCAMPUS Darmstadt trägt zur regionalen Koordination der Förderung der Weiterbildungsbeteiligung von Erwachsenen aller Altersstufen bei. 8 2 Organisation (1) Der regionale HESSENCAMPUS Darmstadt ist eine Verbundorganisation ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Träger des HESSENCAMPUS Darmstadt sind die Stadt und das Land. Am HESSENCAMPUS Darmstadt sind neben den Trägern Verbundpartner sowie ° ein Kooperationspartner beteiligt. Entwurf: 14.02.2018 (2) Zum HESSENCAMPUS Darmstadt gehören folgende Verbundpartner: die Volkshochschule Darmstadt, das Abendgymnasium Darmstadt, die Alice-Eleonoren-Schule, die Erasmus-Kittler-Schule, die Friedrich-List-Schule, die Heinrich-Emanuel-Merck-Schule, die Martin-Behaim-Schule, die Peter-Behrens-Schule, oonoaaponND mn die Wilhelm-Leuschner-Schule — Abendrealschule. (3) Der Kooperationspartner unterstützt den HESSENCAMPUS Darmstadt und bringt sich mit seinen Kompetenzen im Rahmen der Zielsetzungen nach $ 1 in den HESSENCAMPUS Darmstadt ein. Kooperationspartner ist: die Bundesagentur für Arbeit - Agentur für Arbeit Darmstadt. (4) Zur Förderung und Weiterentwicklung der Ziele des HESSENCAMPUS Darmstadt können weitere Verbund- und Kooperationspartner in den HESSENCAMPUS Darmstadt aufgenommen werden. Die Aufnahme setzt einen schriftlichen Antrag voraus und bedarf einer Zustimmung durch die Steuerungsgruppe. (5) Die Mitarbeit im HESSENCAMPUS Darmstadt kann durch schriftliche Erklärung des Verbund- oder Kooperationspartners mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende gekündigt werden. (6) Der HESSENCAMPUS Darmstadt arbeitet in den Landesgremien von HESSENCAMPUS mit. 8 3 Steuerungsgruppe (1) Der HESSENCAMPUS Darmstadt wird von einer Steuerungsgruppe geleitet. (2) Die Steuerungsgruppe setzt sich aus stimmberechtigten und beratenden Mitgliedern zusammen. (3) Jeder Träger und jeder Verbundpartner entsendet ein stimmberechtigtes Mitglied. Im Fall der Schulen und der Volkshochschule ist dies jeweils der Leiter oder die Leiterin. Das Land wird durch einen Bediensteten oder eine Bedienstete der unteren Schulaufsichtsbehörde vertreten. (4) Als beratendes Mitglied gehört die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer des HESSENCAMPUS Darmstadt der Steuerungsgruppe an. (5) Die Steuerungsgruppe ist das Entscheidungsgremium des HESSENCAMPUS Darmstadt. Insbesondere 1. legt sie die Leitlinien und Grundsätze der Arbeit des HESSENCAMPUS Darmstadt fest, 2. beschließt sie den jährlichen Aufgaben- und Wirtschaftsplan, 3 Entwurf: 14.02.2018 (6) 2) 3. entscheidet sie über Projekte, Maßnahmen und Einrichtungen von Arbeitsgruppen im Rahmen geltender haushaltsrechtlicher Bestimmungen, 4. beschließt sie über die Jahresrechnung und den Tätigkeitsbericht, 5. entscheidet sie über die Aufnahme weiterer Verbund- und Kooperationspartner. Die Steuerungsgruppe tagt regelmäßig, mindestens jedoch zweimal im Jahr. Sie bestimmt einen Vorsitzenden und fasst ihre Beschlüsse einstimmig. Das Ergebnis der Sitzungen der Steuerungsgruppe ist in einer Niederschrift festzuhalten. Vertreterinnen oder Vertreter der Kooperationspartner des HESSENCAMPUS Darmstadt haben Teilnahme- sowie Rederecht. &4 Geschäftsführung Zur Koordination der Aufgaben im HESSENCAMPUS Darmstadt wird eine Geschäftsführerin oder ein Geschäftsführer bestellt. Zu ihren oder seinen Aufgaben zählen: 1. Erstellung des jährlichen Aufgaben- und Wirtschaftsplans; 2. Projektdurchführung und -koordination; 3. Erstellung der Jahresrechnung und des Tätigkeitsberichts; 4. Nachweisführung gegenüber den beiden Trägern. Die Stadt stellt als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer einen Mitarbeitenden ein, der der Volkshochschule Darmstadt zugeordnet ist. Sie-oder er handelt unter Beachtung der von der Steuerungsgruppe getroffenen Entscheidungen. 85 Handlungsfelder M) n > (4) Handlungsfelder des HESSENCAMPUS Darmstadt können alle Aktivitäten sein, die geeignet sind, die Bildungsbeteiligung von jungen Erwachsenen und Erwachsenen zu verbessern. Die Träger, Verbund- und Kooperationspartner des HESSENCAMPUS Darmstadt planen in eigener Zuständigkeit und Verantwortung ihre Bildungs- und Weiterbildungsangebote. Sie bringen ihre Planungen in den HESSENCAMPUS Darmstadt ein, um gemeinsam eine abgestimmte Planung für die regionale Bildungs- und Weiterbildungsarbeit zu erarbeiten. Zu den Handlungsfeldern des HESSENCAMPUS Darmstadt gehören: a) Ausbau der Bildungsberatung unter Berücksichtigung der landesweiten Leitlinien für die HESSENCAMPUS Bildungsberatung in Darmstadt, b) Verbesserung des formalen und nonformalen Bildungsangebots für Erwachsene aller Altersstufen in Darmstadt, c) Stärkung und Vernetzung der beruflichen Bildung in Darmstadt. Die Steuerungsgruppe kann die Tätigkeit des HESSENCAMPUS Darmstadt auf weitere Handlungsfelder im Rahmen der Zielsetzungen nach $ 1 erstrecken 4 Entwurf: 14.02.2018 8 6 Arbeitsweise (1) Der HESSENCAMPUS Darmstadt arbeitet auf der Basis eines jährlich beschlossenen Aufgaben- und Wirtschaftsplans. (2) In dem Aufgaben- und Wirtschaftsplan werden konkrete Vorhaben zur Realisierung der in 88 1 und 5 genannten Ziele und Handlungsfelder, über den Einsatz der hierfür erforderlichen Ressourcen und über die Aufgabenverteilung zwischen den beteiligten Bildungseinrichtungen festgelegt. (3) Die Ergebnisse der Umsetzung der Aufgaben- und Wirtschaftsplanung werden jährlich festgestellt und in geeigneter Farm in einem Tätigkeitsbericht dargestellt. 8 7 Ressourcen — Personal - Finanzen (1) Das Land und die Stadt finanzieren den HESSENCAMPUS Darmstadt. (2) Das Budget des HESSENCAMPUS Darmstadt setzt sich aus folgenden Teilen zusammen: 1. Das Land stellt ab dem ersten Tag des Monats nach dem Abschluss der vorliegenden Kooperationsvereinbarung 0,5 Stelle im Rahmen der Lehrerzuweisung zur Verfügung. Die 0,5 Stelle kann entweder besetzt oder vollständig kapitalisiert werden; eine anteilige Kapitalisierung der 0,5 Stelle ist nicht zulässig. 2. Sofern die Schulen die 0,5 Stelle nicht in Form von Personal des Landes in Anspruch nehmen, kann ihr Gegenwert ab dem oben genannten Zeitpunkt mit zurzeit jährlich 25.000 € kapitalisiert und in Sachmittel umgewandelt werden. Die Umwandlung der Personal- in Sachmittel ist dem. Hessischen Kultusministerium von der unteren Schulaufsichtsbehörde unter Verwendung der vorgesehenen Formblätter zu den bekannten Stichtagen zu melden. Nach positiver Entscheidung wird der Gegenwert in Euro für einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung gestellt. 3. Die Stadt stellt für den HESSENCAMPUS Darmstadt ebenfalls je Haushaltsjahr 25.000 € zur Verfügung. Darüber hinaus trägt die Stadt die Personalkosten der im Rahmen der Verbundorganisation HESSENCAMPUS Darmstadt mitarbeitenden städtischen Bediensteten. 4, Im Falle des Beitritts weiterer Verbund- oder Kooperationspartner wird deren finanzielle oder personelle Beteiligung gemeinsam verhandelt und in einer Ergänzungsvereinbarung zu der vorliegenden Kooperationsvereinbarung festgelegt. 5, Die darüber hinaus zur Verfügung gestellten Ressourcen der im Verbund tätigen Einrichtungen ergeben sich aus dem Aufgaben- und Wirtschaftsplan. Über die Form “ dieser finanziellen Beteiligung der Einrichtungen wird jährlich mit der Aufstellung des Aufgaben- und Wirtschaftsplans entschieden. (3) Die nach Abs. 2 Nr..1 Satz 3 und Nr. 2 kapitalisierten Mittel werden von der Stadt für die Verbundorganisation HESSENCAMPUS Darmstadt jeweils jährlich unter Nachweis entsprechend erbrachter Leistungen, auf Basis zahlungswirksamer Ausgaben, dem Land in Rechnung gestellt. Umfang, Art und ggf. Zeitpunkt der erbrachten Leistungen sind in der Rechnung konkret zu bezeichnen. Die Stadt weist darüber hinaus die zweckentsprechende Erbringung der 5 Entwurf: 14.02.2018 Leistungen für die Verbundorganisation HESSENCAMPUS Darmstadt im Rahmen der Rechenschaftslegung in einem Jahresbericht bis spätestens 31. März des Folgejahres nach. Zu diesem Zweck legt sie einen Aufgaben- und Wirtschaftsplan nach $ 3 Abs. 5 Nr. 2 mit der Darstellung SOLLAST/ABWEICHUNG in Verbindung mit dem Tätigkeitsbericht nach $ 3 Abs. 3 Nr. 4 auf Basis des jährlichen Aufgaben- und Wirtschaftsplans nach 8 3 Abs. 3Nr. 2 vor. (4) Die Einnahmen und Ausgaben der Verbundorganisation HESSENCAMPUS Darmstadt werden im kommunalen Haushalt der Stadt, EB Volkshochschule verwaltet, gebucht und nachgewiesen. (5) Die operative Abwicklung der Landesmittel wird durch die untere Schulaufsichtsbehörde vorgenommen. (6) Die Träger sowie die Verbund- und Kooperationspartner streben an, im Rahmen der Verbundorganisation HESSENCAMPUS Darmstadt Drittmittel einzuwerben und Einnahmen zu erzielen. (7) Einnahmen von Dritten werden zweckgebunden für Aufwendungen innerhalb 'von HESSENCAMPUS Darmstadt verwendet. Nicht verbrauchte Mittel eines Jahres werden im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten in das Folgejahr übertragen. (8) Die Modalitäten der Finanzierung sind an die Laufzeit dieser Kooperationsvereinbarung gebunden. (9) Die Prüfungsrechte des Hessischen Rechnungshofs, gegenüber dem Hessischen Kultusministerium und im Rahmen der überörtlichen Prüfungen gegenüber der Stadt ‚sowie der Innenrevision des Hessischen Kultusministeriums und des Revisionsamtes der Stadt bleiben unberührt. & 8 Haushaltsvorbehalt Die vereinbarten Leistungen des Landes und der Stadt stehen unter dem Vorbehalt der jeweils beschlossenen Haushalte. 89 Laufzeit und Schlussbestimmungen (1) Diese Vereinbarung wird am Tage nach der Unterzeichnung wirksam. Sie wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. (2) Die Vereinbarung kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. (3) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen unberührt. Die Beteiligten werden an Stelle der änderungsbedürftigen Regelung eine wirksame treffen, die dem ursprünglich Gewollten so weit wie möglich entspricht. Gleiches gilt, wenn sich die Vereinbarung als lückenhaft erweisen sollte. (4) Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Entwurf: 14.02.2018 Wiesbaden, ..............eeneeenenereen Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz Staatsminister Darmstadt, ..............- Jochen Partsch Oberbürgermeister Rafael Reißer Bürgermeister Entwurf: 14.02.2018
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Punkt 33: Gründung der Verbundorganisation HESSENCAMPUS Darmstadt (V-Nr. 2018/0280) Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
27.09.2018
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Dezernat II
Amt: Kulturamt
Eigenbetrieb
Kulturinstitute
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 42 10.1
10.2
II 40
IV 20
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2018/0280
Magistratsbeschluss-Nr.
361
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Gründung der Verbundorganisation HESSENCAMPUS Darmstadt
Vorlage vom: 17.09.2018
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat nimmt den Beschluss der Betriebskommission des Eigenbetriebs Kulturinstitute
zur Kenntnis und leitet ihn an die Stadtverordnetenversammlung ebenfalls zur Kenntnis weiter
Anlagen: Beschlussvorlage HESSENCAMPUS
Kooperationsvereinbarung HESSENCAMPUS
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
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Beschluss des Magistrats vom 10.10.2018
Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
Begründung zur Magistratsvorlage vom
Die Betriebskommission des Eigenbetriebs Kulturinstitute hat in ihrer Sitzung am
14. September 2018 die als Anlage beigefügte Vorlage vom 12. Juni 2018 zur Gründung der
Verbundorganisation HESSENCAMPUS Darmstadt beschlossen.
Der Magistrat leitet den Beschluss an die Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnisnahme
weiter.
Darmstadt, den 17. September 2018
Jochen Partsch Rafael Reißer
Oberbürgermeister Bürgermeister
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Punkt 6: Gründung der Verbundorganisation HESSENCAMPUS Darmstadt (V-Nr. 2018/0280) Der Ausschuss nimmt von der Vo rlage Kenntnis.
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Punkt 51: Gründung der Verbundorganisation HESSENCAMPUS Darmstadt (V-Nr. 2018/0280) Die Stadtverordnetenversammlung nimmt von der Vorlage Kenntnis.
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2018/0280
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 17.09.2018
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00