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2018/0280

Gründung der Verbundorganisation HESSENCAMPUS Darmstadt

Magistratsvorlage 17.09.2018

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2018/0280

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2582 Zeichen

Eigenbetrieb Kulturinstitute Darmstadt, den 12. Juni 2018
Betriebsleitung Herr Baum, ®@ 3336

An die
Mitglieder der Betriebskommission .
des Eigenbetriebs Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt

Mit der Bitte um Beschlussfassung
HESSENCAMPUS Darmstadt

Beschluss:

1. Der Gründung der Verbundorganisation HESSENCAMPUS Darmstadt wird zugestimmt.

2. In der Stellenübersicht 2019 wird hierzu eine Stelle 0,5 VZÄ, EG 13 bei der vhs einge-
richtet.

3. Im Wirtschaftsplan werden hierfür Personal- und Sachkosten in. Höhe von 50.000 €
sowie die Erstattungen des Landes Hessen über 25.000 € bei den Kostenstellen
61000 und 61700 eingestellt.

4. Die Vorlage ist nach Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung zur Kennt.
nis zu geben

Begründung:

Der HESSENCAMPUS Darmstadt ist eine Verbundorganisation von Volkshochschule, allen be-

ruflichen Schulen und Abendschulen in Darmstadt. Als ein Teilsystem der Fort- und Weiterbil-

dung in der Bildungslandschaft Darmstadt schließen sich die Verbundpartner zusammen, um

die Bildungsbeteiligung von Erwachsenen zu verbessern (vgl. 84 Abs. 4 des hessischen Weiter-
bildungsgesetzes). Träger des HESSENCAMPUS Darmstadt sind die Wissenschaftsstadt Darm-
stadt und das Land Hessen.

Hierzu schließen das Land Hessen und die Stadt Darmstadt die beigefügte Regionale Koopera-
tionsvereinbarung.

Aufgrund der vielfältigen Expertisen der verschiedenen Verbundpartner können zukünftige Bil-
dungs- und Beratungsbedarfe von (jungen) Erwachsenen, Zugewanderten, Studienabbrecher,
Berufsrückerende u. ä. besser begleitet werden.

Folgende Handlungsfelder sind in der regionalen Kooperationsvereinbarung des Hessencam-
pus Darmstadt beschrieben:

e Ausbau der Bildungsberatung unter Berücksichtigung des landesweiten Leitlinien für
die Hessencampus Bildungsberatung in Darmstadt

e Verbesserung des formalen und nonformalen Bildungsangebots für Erwachsene aller
Altersstufen in Darmstadt

e Stärkung und Vernetzung der beruflichen Bildung in Darmstadt

Der HESSENCAMPUS Darmstadt wird vom Land Hessen als ein unbefristeter Regelbetrieb
jährlich mit einer Summe in Höhe von 25.000 Euro für Sach- und Personalkosten gefördert.
Den gleichen Anteil trägt die Wissenschaftsstadt Darmstadt. Die entsprechenden Erstattungen
und Aufwendungen sind im Wirtschaftsplan etatisiert.

Zur Koordination der Aufgaben im Hessencampus Darmstadt soll 2019 eine tb-Stelle, 05 VZÄA,
EG 13 - vorbehaltlich der Stellenbewertung - bei der vhs Darmstadt eingerichtet werden.

SL .

Prof. Dr. Ludger Hünnekens Baum
1. Betriebsleiter Kaufmännischer Betriebsleiter

2018/0280

1745 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
27.09.2018 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnete nversammlung 
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat II 
 
Amt: Kulturamt 
Eigenbetrieb 
Kulturinstitute  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2018/0280 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Gründung der Verbundorganisation HESSENCAMPUS Darmstadt  
 
Vorlage vom: 17.09.2018  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat nimmt den Beschluss der Betriebskommission des Eigenbetriebs Kulturinstitute  
zur Kenntnis und leitet ihn an die Stadtverordnetenversammlung ebenfalls zur Kenntnis weiter  
 
 
 
 
 
Anlagen: Beschlussvorlage HESSENCAMPUS  
Kooperationsver einbarung HESSENCAMPUS  
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  
 
Die Betriebskommission des Eigenbetriebs Kulturinstitute  hat in ihrer Sitzung am  
14. September 2018 die als Anlage beigefügte Vorlage vom 12. Juni 2018 zur Gründung der 
Verbundorganisation HESSENCAMPUS Darmstadt beschlossen.  
 
Der Magistrat leitet den Beschluss an die Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnisnahme 
weiter. 
 
 
Darmstadt, den 17. September 2018  
  
 
 
 
 
 
Jochen Partsch       Rafael Reißer 
Oberbürgermeister      Bürgermeister

anlage 2

12541 Zeichen

Regionale Kooperationsvereinbarung

zwischen

dem Land Hessen,

HESSEN

vertreten durch Staatsminister Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz
- im Folgenden „Land“ —,

und

der Wissenschaftsstadt Darmstadt,

Wissenschaftsstadt
Darmstadt

vertreten durch den Magistrat,
dieser vertreten durch Oberbürgermeister Jochen Partsch
und Bürgermeister Rafael Reißer
- im Folgenden „Stadt‘ -,

über die Organisation, Verwaltung und Finanzierung des
HESSENCAMPUS Darmstadt

Präambel

Das l.and und die Wissenschaftsstadt Darmstadt haben sich die Aufgabe gestellt, den
HESSENCAMPUS Darmstadt nachhaltig als ein Teilsystem der Fort- und Weiterbildung in
der Bildungslandschaft der Region zu verankern mit dem Ziel, die Bildungsbeteiligung von
Erwachsenen zu verbessern.

Dazu wird in Anknüpfung an die Intentionen der Rahmenvereinbarung über den Aufbau von
HESSENCAMPUS die vorliegende regionale Kooperationsvereinbarung abgeschlossen. Ziel
dieser Vereinbarung ist die Regelung der fachlichen, organisatorischen und finanziellen
Aspekte, die für den unbefristeten Regelbetrieb des HESSENCAMPUS Darmstadt im
Verhältnis zwischen dem Land und der Kommune wesentlich sind und damit die Umsetzung
von $ 4 Absatz 4 des Hessischen Weiterbildungsgesetzes gewährleisten.

Zur Förderung der Bildung in der Region durch den HESSENCAMPUS Darmstadt leisten die
Wissenschaftsstadt Darmstadt und das Land in Umsetzung und in Fortschreibung ihrer
jeweiligen Aufgaben Ihren Beitrag.

Das Verhältnis der Vertragspartner bestimmt sich im Übrigen nach den gesetzlichen
Vorschriften. Die jeweilige Rechts-, Fach- und Dienstaufsicht des Landes und der
Wissenschaftsstadt Darmstadt über ihre jeweiligen Dienststellen und Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter bleibt unberührt.

Vor diesem Hintergrund treffen das Land und die Wissenschaftsstadt Darmstadt folgende
Regelungen!

8 1 Zielsetzungen

(1) Der HESSENCAMPUS Darmstadt nutzt die Kompetenzen seiner Träger, Verbund- und
Kooperationspartner nach $ 2 Abs. 1 bis 4 in dem Bestreben, nach Art eines
Bildungsnetzwerks Synergieeffekte bei der Erfüllung der Anforderungen des
Lebensbegleitenden Lernens zu erzielen.

(2) Der HESSENCAMPUS Darmstadt trägt zur regionalen Koordination der Förderung der
Weiterbildungsbeteiligung von Erwachsenen aller Altersstufen bei.

8 2 Organisation

(1) Der regionale HESSENCAMPUS Darmstadt ist eine Verbundorganisation ohne eigene
Rechtspersönlichkeit. Träger des HESSENCAMPUS Darmstadt sind die Stadt und das
Land. Am HESSENCAMPUS Darmstadt sind neben den Trägern Verbundpartner sowie °
ein Kooperationspartner beteiligt.

Entwurf: 14.02.2018

(2) Zum HESSENCAMPUS Darmstadt gehören folgende Verbundpartner:
die Volkshochschule Darmstadt,

das Abendgymnasium Darmstadt,

die Alice-Eleonoren-Schule,

die Erasmus-Kittler-Schule,

die Friedrich-List-Schule,

die Heinrich-Emanuel-Merck-Schule,

die Martin-Behaim-Schule,

die Peter-Behrens-Schule,

oonoaaponND mn

die Wilhelm-Leuschner-Schule — Abendrealschule.

(3) Der Kooperationspartner unterstützt den HESSENCAMPUS Darmstadt und bringt sich
mit seinen Kompetenzen im Rahmen der Zielsetzungen nach $ 1 in den
HESSENCAMPUS Darmstadt ein. Kooperationspartner ist:

die Bundesagentur für Arbeit - Agentur für Arbeit Darmstadt.

(4) Zur Förderung und Weiterentwicklung der Ziele des HESSENCAMPUS Darmstadt
können weitere Verbund- und Kooperationspartner in den HESSENCAMPUS Darmstadt
aufgenommen werden. Die Aufnahme setzt einen schriftlichen Antrag voraus und bedarf
einer Zustimmung durch die Steuerungsgruppe.

(5) Die Mitarbeit im HESSENCAMPUS Darmstadt kann durch schriftliche Erklärung des
Verbund- oder Kooperationspartners mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende
gekündigt werden.

(6) Der HESSENCAMPUS Darmstadt arbeitet in den Landesgremien von HESSENCAMPUS
mit.

8 3 Steuerungsgruppe
(1) Der HESSENCAMPUS Darmstadt wird von einer Steuerungsgruppe geleitet.

(2) Die Steuerungsgruppe setzt sich aus stimmberechtigten und beratenden Mitgliedern
zusammen.

(3) Jeder Träger und jeder Verbundpartner entsendet ein stimmberechtigtes Mitglied. Im Fall
der Schulen und der Volkshochschule ist dies jeweils der Leiter oder die Leiterin. Das
Land wird durch einen Bediensteten oder eine Bedienstete der unteren
Schulaufsichtsbehörde vertreten.

(4) Als beratendes Mitglied gehört die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer des
HESSENCAMPUS Darmstadt der Steuerungsgruppe an.
(5) Die Steuerungsgruppe ist das Entscheidungsgremium des HESSENCAMPUS
Darmstadt. Insbesondere
1. legt sie die Leitlinien und Grundsätze der Arbeit des HESSENCAMPUS Darmstadt
fest,

2. beschließt sie den jährlichen Aufgaben- und Wirtschaftsplan,
3

Entwurf: 14.02.2018

(6)

2)

3. entscheidet sie über Projekte, Maßnahmen und Einrichtungen von Arbeitsgruppen im
Rahmen geltender haushaltsrechtlicher Bestimmungen,

4. beschließt sie über die Jahresrechnung und den Tätigkeitsbericht,
5. entscheidet sie über die Aufnahme weiterer Verbund- und Kooperationspartner.

Die Steuerungsgruppe tagt regelmäßig, mindestens jedoch zweimal im Jahr. Sie
bestimmt einen Vorsitzenden und fasst ihre Beschlüsse einstimmig. Das Ergebnis der
Sitzungen der Steuerungsgruppe ist in einer Niederschrift festzuhalten.

Vertreterinnen oder Vertreter der Kooperationspartner des HESSENCAMPUS Darmstadt
haben Teilnahme- sowie Rederecht.

&4 Geschäftsführung

Zur Koordination der Aufgaben im HESSENCAMPUS Darmstadt wird eine
Geschäftsführerin oder ein Geschäftsführer bestellt. Zu ihren oder seinen Aufgaben
zählen:

1. Erstellung des jährlichen Aufgaben- und Wirtschaftsplans;
2. Projektdurchführung und -koordination;

3. Erstellung der Jahresrechnung und des Tätigkeitsberichts;
4. Nachweisführung gegenüber den beiden Trägern.

Die Stadt stellt als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer einen Mitarbeitenden ein, der
der Volkshochschule Darmstadt zugeordnet ist. Sie-oder er handelt unter Beachtung der
von der Steuerungsgruppe getroffenen Entscheidungen.

85 Handlungsfelder

M)

n
>

(4)

Handlungsfelder des HESSENCAMPUS Darmstadt können alle Aktivitäten sein, die
geeignet sind, die Bildungsbeteiligung von jungen Erwachsenen und Erwachsenen zu
verbessern.

Die Träger, Verbund- und Kooperationspartner des HESSENCAMPUS Darmstadt planen
in eigener Zuständigkeit und Verantwortung ihre Bildungs- und Weiterbildungsangebote.
Sie bringen ihre Planungen in den HESSENCAMPUS Darmstadt ein, um gemeinsam
eine abgestimmte Planung für die regionale Bildungs- und Weiterbildungsarbeit zu
erarbeiten.

Zu den Handlungsfeldern des HESSENCAMPUS Darmstadt gehören:

a) Ausbau der Bildungsberatung unter Berücksichtigung der landesweiten Leitlinien für
die HESSENCAMPUS Bildungsberatung in Darmstadt,
b) Verbesserung des formalen und nonformalen Bildungsangebots für Erwachsene aller
Altersstufen in Darmstadt,
c) Stärkung und Vernetzung der beruflichen Bildung in Darmstadt.
Die Steuerungsgruppe kann die Tätigkeit des HESSENCAMPUS Darmstadt auf weitere
Handlungsfelder im Rahmen der Zielsetzungen nach $ 1 erstrecken
4

Entwurf: 14.02.2018

8 6 Arbeitsweise

(1) Der HESSENCAMPUS Darmstadt arbeitet auf der Basis eines jährlich beschlossenen
Aufgaben- und Wirtschaftsplans.

(2) In dem Aufgaben- und Wirtschaftsplan werden konkrete Vorhaben zur Realisierung der in
88 1 und 5 genannten Ziele und Handlungsfelder, über den Einsatz der hierfür
erforderlichen Ressourcen und über die Aufgabenverteilung zwischen den beteiligten
Bildungseinrichtungen festgelegt.

(3) Die Ergebnisse der Umsetzung der Aufgaben- und Wirtschaftsplanung werden jährlich
festgestellt und in geeigneter Farm in einem Tätigkeitsbericht dargestellt.

8 7 Ressourcen — Personal - Finanzen
(1) Das Land und die Stadt finanzieren den HESSENCAMPUS Darmstadt.

(2) Das Budget des HESSENCAMPUS Darmstadt setzt sich aus folgenden Teilen
zusammen:

1. Das Land stellt ab dem ersten Tag des Monats nach dem Abschluss der vorliegenden
Kooperationsvereinbarung 0,5 Stelle im Rahmen der Lehrerzuweisung zur
Verfügung. Die 0,5 Stelle kann entweder besetzt oder vollständig kapitalisiert
werden; eine anteilige Kapitalisierung der 0,5 Stelle ist nicht zulässig.

2. Sofern die Schulen die 0,5 Stelle nicht in Form von Personal des Landes in Anspruch
nehmen, kann ihr Gegenwert ab dem oben genannten Zeitpunkt mit zurzeit jährlich
25.000 € kapitalisiert und in Sachmittel umgewandelt werden. Die Umwandlung der
Personal- in Sachmittel ist dem. Hessischen Kultusministerium von der unteren
Schulaufsichtsbehörde unter Verwendung der vorgesehenen Formblätter zu den
bekannten Stichtagen zu melden. Nach positiver Entscheidung wird der Gegenwert in
Euro für einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung gestellt.

3. Die Stadt stellt für den HESSENCAMPUS Darmstadt ebenfalls je Haushaltsjahr
25.000 € zur Verfügung. Darüber hinaus trägt die Stadt die Personalkosten der im
Rahmen der Verbundorganisation HESSENCAMPUS Darmstadt mitarbeitenden
städtischen Bediensteten.

4, Im Falle des Beitritts weiterer Verbund- oder Kooperationspartner wird deren
finanzielle oder personelle Beteiligung gemeinsam verhandelt und in einer
Ergänzungsvereinbarung zu der vorliegenden Kooperationsvereinbarung festgelegt.

5, Die darüber hinaus zur Verfügung gestellten Ressourcen der im Verbund tätigen

Einrichtungen ergeben sich aus dem Aufgaben- und Wirtschaftsplan. Über die Form

“ dieser finanziellen Beteiligung der Einrichtungen wird jährlich mit der Aufstellung des
Aufgaben- und Wirtschaftsplans entschieden.

(3) Die nach Abs. 2 Nr..1 Satz 3 und Nr. 2 kapitalisierten Mittel werden von der Stadt für die
Verbundorganisation HESSENCAMPUS Darmstadt jeweils jährlich unter Nachweis
entsprechend erbrachter Leistungen, auf Basis zahlungswirksamer Ausgaben, dem Land
in Rechnung gestellt.

Umfang, Art und ggf. Zeitpunkt der erbrachten Leistungen sind in der Rechnung konkret
zu bezeichnen. Die Stadt weist darüber hinaus die zweckentsprechende Erbringung der

5
Entwurf: 14.02.2018

Leistungen für die Verbundorganisation HESSENCAMPUS Darmstadt im Rahmen der
Rechenschaftslegung in einem Jahresbericht bis spätestens 31. März des Folgejahres
nach. Zu diesem Zweck legt sie einen Aufgaben- und Wirtschaftsplan nach $ 3 Abs. 5 Nr.
2 mit der Darstellung SOLLAST/ABWEICHUNG in Verbindung mit dem Tätigkeitsbericht
nach $ 3 Abs. 3 Nr. 4 auf Basis des jährlichen Aufgaben- und Wirtschaftsplans nach 8 3
Abs. 3Nr. 2 vor.

(4) Die Einnahmen und Ausgaben der Verbundorganisation HESSENCAMPUS Darmstadt
werden im kommunalen Haushalt der Stadt, EB Volkshochschule verwaltet, gebucht und
nachgewiesen.

(5) Die operative Abwicklung der Landesmittel wird durch die untere Schulaufsichtsbehörde
vorgenommen.

(6) Die Träger sowie die Verbund- und Kooperationspartner streben an, im Rahmen der
Verbundorganisation HESSENCAMPUS Darmstadt Drittmittel einzuwerben und
Einnahmen zu erzielen.

(7) Einnahmen von Dritten werden zweckgebunden für Aufwendungen innerhalb 'von
HESSENCAMPUS Darmstadt verwendet. Nicht verbrauchte Mittel eines Jahres werden
im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten in das Folgejahr übertragen.

(8) Die Modalitäten der Finanzierung sind an die Laufzeit dieser Kooperationsvereinbarung
gebunden.

(9) Die Prüfungsrechte des Hessischen Rechnungshofs, gegenüber dem Hessischen
Kultusministerium und im Rahmen der überörtlichen Prüfungen gegenüber der Stadt
‚sowie der Innenrevision des Hessischen Kultusministeriums und des Revisionsamtes der
Stadt bleiben unberührt.

& 8 Haushaltsvorbehalt

Die vereinbarten Leistungen des Landes und der Stadt stehen unter dem Vorbehalt der
jeweils beschlossenen Haushalte.

89 Laufzeit und Schlussbestimmungen

(1) Diese Vereinbarung wird am Tage nach der Unterzeichnung wirksam. Sie wird auf
unbestimmte Zeit geschlossen.

(2) Die Vereinbarung kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres
gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder
werden, bleibt die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen unberührt. Die Beteiligten
werden an Stelle der änderungsbedürftigen Regelung eine wirksame treffen, die dem
ursprünglich Gewollten so weit wie möglich entspricht. Gleiches gilt, wenn sich die
Vereinbarung als lückenhaft erweisen sollte.

(4) Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt
auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.

Entwurf: 14.02.2018

Wiesbaden, ..............eeneeenenereen

Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz
Staatsminister

Darmstadt, ..............-

Jochen Partsch
Oberbürgermeister

Rafael Reißer
Bürgermeister

Entwurf: 14.02.2018

anlage 5

134 Zeichen

Punkt 33: Gründung der Verbundorganisation HESSENCAMPUS Darmstadt 
 (V-Nr. 2018/0280) 
 
Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.

anlage 3

1823 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
27.09.2018 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
Dezernat II 
 
Amt: Kulturamt 
Eigenbetrieb 
Kulturinstitute 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 42 10.1
 10.2 
II 40 
IV  20 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2018/0280 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
361 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:       Investitionsnummer:       
Kostenträger:       Sachkonto:       
 
Betreff: Gründung der Verbundorganisation HESSENCAMPUS Darmstadt  
 
Vorlage vom: 17.09.2018 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Magistrat nimmt den Beschluss der Betriebskommission des Eigenbetriebs Kulturinstitute 
zur Kenntnis und leitet ihn an die Stadtverordnetenversammlung ebenfalls zur Kenntnis weiter  
 
 
Anlagen: Beschlussvorlage HESSENCAMPUS 
Kooperationsvereinbarung HESSENCAMPUS  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 3 - 
 
Beschluss des Magistrats vom 10.10.2018 
 
Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

Begründung zur Magistratsvorlage vom  
 
Die Betriebskommission des Eigenbetriebs Kulturinstitute hat in ihrer Sitzung am  
14. September 2018 die als Anlage beigefügte Vorlage vom 12. Juni 2018 zur Gründung der 
Verbundorganisation HESSENCAMPUS Darmstadt beschlossen.  
 
Der Magistrat leitet den Beschluss an die Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnisnahme 
weiter. 
 
 
Darmstadt, den 17. September 2018  
  
 
 
 
 
 
Jochen Partsch      Rafael Reißer 
Oberbürgermeister      Bürgermeister

anlage 4

134 Zeichen

Punkt 6: Gründung der Verbundorganisation HESSENCAMPUS Darmstadt 
 (V-Nr. 2018/0280) 
 
Der Ausschuss nimmt von der Vo rlage Kenntnis.

anlage 6

152 Zeichen

Punkt 51: Gründung der Verbundorganisation HESSENCAMPUS Darmstadt 
 (V-Nr. 2018/0280) 
 
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt von der Vorlage Kenntnis.

Beratungsverlauf (4)

TOP 6
TOP 33
TOP 51
TOP 361

Details

Vorlagen-Nr.
2018/0280
Typ
Magistratsvorlage
Datum
17.09.2018
Erstellt
29.09.2026 00:00