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V/0761/2021

Satzung zur Änderung der "Entschädigungssatzung Ehrenamtliche Einsatzkräfte"

Vorlagen 06.10.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.11.2021, TOP 13

Beschlussvorlage

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211013 Aenderungssatzung

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Beschlussvorlage

1991 Zeichen

V/0761/2021
V/0761/2021
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Satzung zur Änderung der "Entschädigungssatzung Ehrenamtliche Einsatzkräfte"
Beratungsfolge
27.10.2021 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit
und Ordnung
Vorberatung
09.11.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung
10.11.2021 Hauptausschuss Vorberatung
10.11.2021 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung
Die als Anlage beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Münster über die Gewährung
des Ersatzes von Verdienstausfall für beruflich selbständige ehrenamtliche Angehörige der
Freiwilligen Feuerwehr sowie der anerkannten Hilfsorganisationen, über die Zahlungen von
fortgewährtem Arbeitsverdienst für private Arbeitgeber und von Aufwandsentschädigungen wird
beschlossen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Zu den finanziellen Auswirkungen wird auf die Ausführungen in der Vorlage V/0470/2021 verwiesen.
Begründung
Der Beschluss der Vorlage V/0470/2021 „Maßnahmen zur Förderung des Ehrenamtes in der
Freiwilligen Feuerwehr Münster“ durch den Rat am 23.6.2021 beinhaltete neben dem Beschluss der
Fördermaßnahmen auch den Beschluss der zugehörigen Satzungsänderung („Satzung der Stadt
Münster zur Änderung der Entschädigungssatzung ehrenamtliche Einsatzkräfte“).
Diese Satzungsänderung konnte noch nicht in Kraft gesetzt werden, da formale Korrekturen des
T extkopfes erforderlich waren und der Hinweis auf die unverändert weiterbestehenden
Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Ausbilder, Brandsicherheitswachen und Gerätewarte
fehlte. Die vorliegende Fassung der Satzungsänderung berücksichtigt diese Punkte.
Feuerwehr
13.10.2021
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Dr. Langenberg
T elefon:492-8200
LangenbergJ@stadt-
muenster.de

- 2 -
V/0761/2021
Die Maßnahmen zur Förderung des Ehrenamtes in der Freiwilligen Feuerwehr Münster folgen zeitlich
unverändert zum Haushaltsjahr 2022 ff.
i.V.
gez.
Wolfgang Heuer
Stadtrat
Anlage: Änderungssatzung

211013 Aenderungssatzung

2089 Zeichen

Satzung zur Änderung 
 
der Satzung der Stadt Münster über die Gewährung des Ersatzes von Verdienst-
ausfall für beruflich selbständige ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuer-
wehr sowie der anerkannten Hilfsorganisationen, über die Zahlungen von fortge-
währtem Arbeitsverdienst für private Arbeitgeber und von Aufwandsentschädi-
gungen (Entschädigungssatzung ehrenamtliche Einsatzkräfte) v. 16.12.2016 
 
 
Der Rat der Stadt Münster beschließt aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen 
(GO NRW, in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Art. 
3 NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz – NKF-CIG – sowie zur Anpassung weiterer landesrechtlicher 
Vorschriften vom 29. September 2020 (GV. NRW. S. 916), sowie gemäß der §§ 3 Abs. 1 und 22 des 
Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) vom 17.12.2015 (GV. NRW 
S. 886), geändert durch Gesetz vom 17. Mai 2018 (GV. NRW. S. 244)) in seiner Sitzung am 10.11.2021 folgende 
Satzung: 
 
Artikel 1  
 
§ 2 (1) wird wie folgt gefasst: 
 
„Die ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr Münster erhalten für geleistete Dienste folgende 
Aufwandsentschädigung: 
  Berechnung der monatlichen Aufwands-
entschädigung auf Basis von § 2 Abs. 1 lit d  
der EntschVO (Bezugsgröße) 
Angehörige der Einsatzabteilung  
der Freiwilligen Feuerwehr Münster 
 
Bezugsgröße x 0,5 
Ergänzende Aufwandsentschädigung  
für Führungskräfte: 
 
Gruppenführer Bezugsgröße x 0,25 
Zugführer / Verbandführer Bezugsgröße x 0,5 
Stellv. Einheitsführer Bezugsgröße x 1 
Einheitsführer Bezugsgröße x 1,5 
Jugendwart Bezugsgröße x 0,25 
Jugendgruppenleiter Bezugsgröße x 0,5 
Stellv. Stadtjugendfeuerwehrwart Bezugsgröße x 1 
Stadtjugendfeuerwehrwart Bezugsgröße x 1,5 
Stellv. Sprecher der Freiw. Feuerwehr Bezugsgröße x 2 
Sprecher der Freiwilligen Feuerwehr Bezugsgröße x 3 
Ausbilder je Veranstaltung 10,- Euro 
Brandsicherheitswache je Stunde 13,- Euro 
Gerätewart je Fahrzeug und Monat 26,- Euro 
 
Artikel 2 
 
Diese Satzung tritt zum 01.01.2022 in Kraft.

Beratungsverlauf (4)

27.10.2021 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.11.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 8.8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.11.2021 Hauptausschuss
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.11.2021 Rat
TOP 13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0761/2021
Typ
Vorlagen
Datum
06.10.2021
Erstellt
06.10.2021 11:16