V/0761/2021
Satzung zur Änderung der "Entschädigungssatzung Ehrenamtliche Einsatzkräfte"
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Beschlussvorlage
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V/0761/2021 V/0761/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Satzung zur Änderung der "Entschädigungssatzung Ehrenamtliche Einsatzkräfte" Beratungsfolge 27.10.2021 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung Vorberatung 09.11.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 10.11.2021 Hauptausschuss Vorberatung 10.11.2021 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung Die als Anlage beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Münster über die Gewährung des Ersatzes von Verdienstausfall für beruflich selbständige ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr sowie der anerkannten Hilfsorganisationen, über die Zahlungen von fortgewährtem Arbeitsverdienst für private Arbeitgeber und von Aufwandsentschädigungen wird beschlossen. II. Finanzielle Auswirkungen: Zu den finanziellen Auswirkungen wird auf die Ausführungen in der Vorlage V/0470/2021 verwiesen. Begründung Der Beschluss der Vorlage V/0470/2021 „Maßnahmen zur Förderung des Ehrenamtes in der Freiwilligen Feuerwehr Münster“ durch den Rat am 23.6.2021 beinhaltete neben dem Beschluss der Fördermaßnahmen auch den Beschluss der zugehörigen Satzungsänderung („Satzung der Stadt Münster zur Änderung der Entschädigungssatzung ehrenamtliche Einsatzkräfte“). Diese Satzungsänderung konnte noch nicht in Kraft gesetzt werden, da formale Korrekturen des T extkopfes erforderlich waren und der Hinweis auf die unverändert weiterbestehenden Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Ausbilder, Brandsicherheitswachen und Gerätewarte fehlte. Die vorliegende Fassung der Satzungsänderung berücksichtigt diese Punkte. Feuerwehr 13.10.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Dr. Langenberg T elefon:492-8200 LangenbergJ@stadt- muenster.de - 2 - V/0761/2021 Die Maßnahmen zur Förderung des Ehrenamtes in der Freiwilligen Feuerwehr Münster folgen zeitlich unverändert zum Haushaltsjahr 2022 ff. i.V. gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlage: Änderungssatzung
211013 Aenderungssatzung
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Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Münster über die Gewährung des Ersatzes von Verdienst- ausfall für beruflich selbständige ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuer- wehr sowie der anerkannten Hilfsorganisationen, über die Zahlungen von fortge- währtem Arbeitsverdienst für private Arbeitgeber und von Aufwandsentschädi- gungen (Entschädigungssatzung ehrenamtliche Einsatzkräfte) v. 16.12.2016 Der Rat der Stadt Münster beschließt aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW, in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Art. 3 NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz – NKF-CIG – sowie zur Anpassung weiterer landesrechtlicher Vorschriften vom 29. September 2020 (GV. NRW. S. 916), sowie gemäß der §§ 3 Abs. 1 und 22 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) vom 17.12.2015 (GV. NRW S. 886), geändert durch Gesetz vom 17. Mai 2018 (GV. NRW. S. 244)) in seiner Sitzung am 10.11.2021 folgende Satzung: Artikel 1 § 2 (1) wird wie folgt gefasst: „Die ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr Münster erhalten für geleistete Dienste folgende Aufwandsentschädigung: Berechnung der monatlichen Aufwands- entschädigung auf Basis von § 2 Abs. 1 lit d der EntschVO (Bezugsgröße) Angehörige der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Münster Bezugsgröße x 0,5 Ergänzende Aufwandsentschädigung für Führungskräfte: Gruppenführer Bezugsgröße x 0,25 Zugführer / Verbandführer Bezugsgröße x 0,5 Stellv. Einheitsführer Bezugsgröße x 1 Einheitsführer Bezugsgröße x 1,5 Jugendwart Bezugsgröße x 0,25 Jugendgruppenleiter Bezugsgröße x 0,5 Stellv. Stadtjugendfeuerwehrwart Bezugsgröße x 1 Stadtjugendfeuerwehrwart Bezugsgröße x 1,5 Stellv. Sprecher der Freiw. Feuerwehr Bezugsgröße x 2 Sprecher der Freiwilligen Feuerwehr Bezugsgröße x 3 Ausbilder je Veranstaltung 10,- Euro Brandsicherheitswache je Stunde 13,- Euro Gerätewart je Fahrzeug und Monat 26,- Euro Artikel 2 Diese Satzung tritt zum 01.01.2022 in Kraft.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0761/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 06.10.2021
- Erstellt
- 06.10.2021 11:16